Die Restrukturierung des Arbeitsmarktes im Übergang zur ...

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- 304 - gungsverhältnissen in Zusammenhang mit einer zunehmenden betriebsinternen funktionalen und zeitlichen Flexibilisierung steht (vgl. zu dieser Argumentation Abschnitt 2.6.3). Leider liefern die vorliegenden Untersuchungsergebnisse keine Beweise für die (zunehmende) beschäftigungsstabilisierende Wirkung betriebsinterner Flexibilität. Zurückliegende betriebsinterne Tätigkeitswechsel haben bei der Gruppe der fünfjährigen und älteren Beschäftigungsverhältnissen zum einen keinen statistisch nachweisbaren Einfluss auf das Risiko, den Betrieb im Untersuchungszeitraum zu verlassen. Zum anderen haben Arbeitszeitveränderungen (gemessen in Wechsel von Vollzeit- in Teilzeitbeschäftigung und umgekehrt) in keinem Schätzmodell einen signifikanten Einfluss auf die Hazard Ratios. Und auch der betriebsinterne Tätigkeitswechsel während des Untersuchungszeitraums zeitigt – wenn überhaupt – lediglich einen schwachen und eher diffus wirkenden, dabei jedoch – wie erwartet – generell stabilisierenden Einfluss. Trotzdem: Auch wenn diese Ergebnisse zum größten Teil nicht den Erwartungen entsprechen, sollten sie keinesfalls überinterpretiert werden. Es scheint vielmehr plausibel zu sein, dass das gerade in diesem Aspekt äußerst grobe Instrumentarium der IAB- Beschäftigtenstichprobe offensichtlich nicht geeignet ist, betriebsinterne Flexibili- sierungsprozesse adäquat zu erfassen. Für die beiden bislang noch nicht betrachteten Gruppen der neu begonnenen Beschäftigungsverhältnisse sowie der ein bis zweijährigen Jobs lassen sich demgegenüber schon eher Einflüsse zurückliegender Tätigkeitswechsel nachweisen. So gibt es eine generelle Tendenz, dass das Übergangsrisiko für Beschäftigte mit zwei und mehr Tätigkeitswechseln in den vergangenen fünf Jahren prinzipiell größer ist und im Zeitverlauf auch anzusteigen scheint. Dieser Anstieg ist auf den gleichzeitigen Anstieg zum einen des Risikos eines direkten Betriebswechselns und zum anderen des Übergangsrisikos in Arbeitslosigkeit zurückzuführen. Eine eindeutige Interpretation dieser ambivalenten Ergebnisse ist kaum möglich. (2) zurückliegende Betriebswechsel Der Einfluss der Anzahl der zurückliegenden Betriebswechsel kann lediglich für die Gruppe der neu begonnenen Beschäftigungsverhältnisse und der ein- bis zweijährigen Jobs untersucht werden. Dabei zeigt sich zunächst, dass sowohl in den 1980er als auch in den 1990er Jahren neu begonnene Jobs instabiler sind, wenn der Arbeitnehmer in den zurückliegenden Jahren drei oder mehr Betriebswechsel erlebt hat und dass diese Instabilität vor allem durch ein konstant erhöh-

- 305 - tes Übergangsrisiko in Arbeitslosigkeit von knapp 30 Prozent gegenüber Beschäftigten ohne Betriebswechsel verursacht wird. Neben diesem im Zeitverlauf relativ konstanten Zusammenhang vergrößert sich zwischen den 1980er und 1990er Jahren das Arbeitslosigkeitsrisiko und vor allem das Langzeitarbeitslosigkeitsrisiko von neuen Beschäftigten deutlich, die lediglich einmal den Betrieb in den letzten fünf Jahren gewechselt haben. Gab es in den 1980er Jahren noch keinen signifikanten Unterschied zwischen Beschäftigten ohne und Beschäftigten mit einem Betriebswechsel, so haben in den 1990er Jahren letztere ein um 33 Prozent (Übergang in Arbeitslosigkeit) bzw. ein sogar um 60 Prozent (Übergang in Langzeitarbeitslosigkeit) erhöhtes Übergangsrisiko. Erschwert wird die Interpretation dieser Ergebnisse allerdings durch die wahrscheinlich sehr heterogene Zusammensetzung der Referenzgruppe: Da es sich hierbei um Arbeitnehmern handelt, die ein neu begonnenes Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, gleichzeitig aber keinen Arbeitgeberwechsel erlebt haben118 , lässt sich über die Hintergründe allerhöchstens spekulieren. Auch die Ergebnisse der CPE-Schätzungen und der in diesem Zusammenhang ebenfalls ermittelten Baseline Survivorraten am Ende des Untersuchungszeitraums (Tabelle 31 bis Tabelle 50 im Anhang) liefern keine Befunde, die letztendlich Klarheit in diesen Veränderungsprozess bringen könnten. (3) Arbeitslosigkeits- und Langzeitarbeitslosigkeitserfahrung Entsprechend der Signaling-Theorie ist zu erwarten, dass Arbeitslose schon allein deshalb eine geringere Einstellungswahrscheinlichkeit haben, weil Arbeitgeber den Umstand der Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitslosigkeitserfahrung als negatives Signal für nicht zu beobachtende „schlechte“ Eigenschaften des Bewerbers inter- pretieren. Besonders bemerkenswert an den hier vorliegenden Ergebnissen ist jedoch, dass Arbeitslosigkeitserfahrungen auch dann noch negative Auswirkungen haben, wenn die betreffende Person sich im Bewerbungsverfahren hat durchsetzen können und von einem Betrieb eingestellt worden ist. Die vorliegenden Schätzergebnisse zeigen eindeutig ein erhöhtes (Langzeit-)Arbeitslosigkeitsrisiko von ehemaligen Arbeitslosen gegenüber Beschäftigten ohne zurückliegende Arbeitslosigkeitsepisoden bei gleicher bereits zurückgelegter Betriebszugehörigkeitsdauer. 118 I. d. R. dürfte es sich hierbei entweder um zuvor langjährig in einem anderen Betrieb Beschäftigte oder aber um Neu- bzw. Wiedereinsteiger aus der „Stillen Reserve“ handeln.

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tes <strong>Übergang</strong>srisiko in Arbeitslosigkeit von knapp 30 Prozent gegenüber Beschäftigten<br />

ohne Betriebswechsel verursacht wird. Neben diesem <strong>im</strong> Zeitverlauf<br />

relativ konstanten Zusammenhang vergrößert sich zwischen den 1980er und<br />

1990er Jahren das Arbeitslosigkeitsrisiko und vor allem das Langzeitarbeitslosigkeitsrisiko<br />

von neuen Beschäftigten deutlich, die lediglich einmal den Betrieb in<br />

den letzten fünf Jahren gewechselt haben. Gab es in den 1980er Jahren noch<br />

keinen signifikanten Unterschied zwischen Beschäftigten ohne und Beschäftigten<br />

mit einem Betriebswechsel, so haben in den 1990er Jahren letztere ein um 33<br />

Prozent (<strong>Übergang</strong> in Arbeitslosigkeit) bzw. ein sogar um 60 Prozent (<strong>Übergang</strong><br />

in Langzeitarbeitslosigkeit) erhöhtes <strong>Übergang</strong>srisiko. Erschwert wird die Interpretation<br />

dieser Ergebnisse allerdings durch die wahrscheinlich sehr heterogene<br />

Zusammensetzung der Referenzgruppe: Da es sich hierbei um Arbeitnehmern<br />

handelt, die ein neu begonnenes Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, gleichzeitig<br />

aber keinen Arbeitgeberwechsel erlebt haben118 , lässt sich über die Hintergründe<br />

allerhöchstens spekulieren. Auch die Ergebnisse der CPE-Schätzungen und der in<br />

diesem Zusammenhang ebenfalls ermittelten Baseline Survivorraten am Ende <strong>des</strong><br />

Untersuchungszeitraums (Tabelle 31 bis Tabelle 50 <strong>im</strong> Anhang) liefern keine<br />

Befunde, die letztendlich Klarheit in diesen Veränderungsprozess bringen könnten.<br />

(3) Arbeitslosigkeits- und Langzeitarbeitslosigkeitserfahrung<br />

Entsprechend der Signaling-Theorie ist zu erwarten, dass Arbeitslose schon allein<br />

<strong>des</strong>halb eine geringere Einstellungswahrscheinlichkeit haben, weil Arbeitgeber<br />

den Umstand der Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitslosigkeitserfahrung als negatives<br />

Signal für nicht zu beobachtende „schlechte“ Eigenschaften <strong>des</strong> Bewerbers inter-<br />

pretieren. Besonders bemerkenswert an den hier vorliegenden Ergebnissen ist<br />

jedoch, dass Arbeitslosigkeitserfahrungen auch dann noch negative Auswirkungen<br />

haben, wenn die betreffende Person sich <strong>im</strong> Bewerbungsverfahren hat durchsetzen<br />

können und von einem Betrieb eingestellt worden ist. <strong>Die</strong> vorliegenden Schätzergebnisse<br />

zeigen eindeutig ein erhöhtes (Langzeit-)Arbeitslosigkeitsrisiko von<br />

ehemaligen Arbeitslosen gegenüber Beschäftigten ohne <strong>zur</strong>ückliegende Arbeitslosigkeitsepisoden<br />

bei gleicher bereits <strong>zur</strong>ückgelegter Betriebszugehörigkeitsdauer.<br />

118 I. d. R. dürfte es sich hierbei entweder um zuvor langjährig in einem anderen Betrieb Beschäftigte<br />

oder aber um Neu- bzw. Wiedereinsteiger aus der „Stillen Reserve“ handeln.

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