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Die Restrukturierung des Arbeitsmarktes im Übergang zur ...

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nisse einer Competing-Risk-Analyse können somit Auskunft über die Verteilung<br />

von Chancen und Risiken zwischen unterschiedlichen Gruppen von Beschäftigten<br />

geben. <strong>Die</strong> folgende Analyse unterscheidet daher zwischen vier unterschiedlichen<br />

Zielzuständen, die sich an eine beendete Beschäftigungsepisode anschließen<br />

können (Abbildung 55):<br />

(1) Zielzustand „Betriebswechsel“: Ein <strong>Übergang</strong> in eine neue Beschäftigungsepisode<br />

(„Betriebswechsel“) liegt dann vor, wenn <strong>im</strong> Versichertenkonto<br />

unmittelbar nach einer Beschäftigungsmeldung eine erneute Beschäftigungsmeldung<br />

mit einem Wechsel der Betriebskennziffer (IABS-Variable<br />

BNUM) folgt; unmittelbar bedeutet, dass dieser Wechsel innerhalb von 30<br />

Kalendertagen vollzogen werden muss, ohne dass das Stichprobenmitglied<br />

in dieser Phase zu irgendeinem Zeitpunkt arbeitslos gewesen ist (opperationalisiert<br />

über die „Leistungsbezugsmeldungen“ <strong>im</strong> Datensatz). Alle anderen<br />

Übergänge sind zensiert.<br />

(2) Zielzustand „Meldelücke“: Ein <strong>Übergang</strong> in eine Meldelücke liegt dann vor,<br />

wenn nach einer Beschäftigungsmeldung eine Beschäftigungsmeldung mit<br />

zwischengelagerter Meldelücke von mehr als 30 Kalendertagen folgt, bzw.<br />

in einer Karenzzeit von höchstens 90 Tagen keine Leistungsbezugsmeldung<br />

folgt106 oder eine Beschäftigungsmeldung die letzte Meldung <strong>im</strong> Versicher-<br />

tenkonto ist. Alle anderen Übergänge sind zensiert.<br />

(3a) Zielzustand „Arbeitslosigkeit“: Ein <strong>Übergang</strong> in Arbeitslosigkeit liegt dann<br />

vor, wenn unmittelbar nach einer Beschäftigungsmeldung eine Leistungsbezugsmeldung<br />

folgt; unmittelbar bedeutet, dass dieser Wechsel innerhalb von<br />

90 Kalendertagen vollzogen werden muss. Alle anderen Übergänge sind<br />

zensiert. <strong>Die</strong> Dauer der folgenden Arbeitslosigkeitsepisode ist hier ohne<br />

Belang.<br />

(3b) Alternativer Zielzustand „Langzeitarbeitslosigkeit“: Ein <strong>Übergang</strong> in Langzeitarbeitslosigkeit<br />

liegt dann vor, wenn unmittelbar nach einer Beschäftigungsmeldung<br />

eine Leistungsbezugsepisode von mehr als 12 Monaten folgt;<br />

unmittelbar bedeutet, dass dieser Wechsel innerhalb von 90 Kalendertagen<br />

vollzogen werden muss. In den folgenden Analysen werden Leistungsbe-<br />

106 <strong>Die</strong> 90tägige Karenzzeit ergibt sich aus möglichen leistungsrechtlich begründeten Sperrzeiten<br />

für den Bezug von Lohnersatzleistungen (vgl. Abschnitt 3.1.3.2). Bei der Berechnung der Arbeitslosigkeitsdauer<br />

werden eventuelle Sperrzeiten mit einbezogen.

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