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Die Restrukturierung des Arbeitsmarktes im Übergang zur ...

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4.2 Spezifikation der Zielzustände<br />

Zunächst wird ein unspezifisches allgemeines <strong>Übergang</strong>sratenmodell geschätzt, in<br />

dem lediglich von Interesse ist, dass ein Beschäftigungsverhältnis beendet worden<br />

ist (Abbildung 54). Das Ereignis „Beschäftigungsende“ wird analog zu der Definition<br />

von „Austritten“ in Abschnitt 3.1.3.1 modelliert. Definitionsgemäß liegen in<br />

diesem Fall keine Zensierungen vor, sondern Beschäftigungsepisoden können bis<br />

zum Ende eines zu definierenden Beobachtungszeitraums entweder weiter andauern<br />

oder aber beendet worden sein.<br />

Abbildung 54: Unspezifischer <strong>Übergang</strong> <strong>im</strong> allgemeinen <strong>Übergang</strong>sratenmodell<br />

Ausgangszustand<br />

Beschäftigungsverhältnis<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Zielzustand<br />

Beendigung <strong>des</strong><br />

Beschäftigungsverhältnisses<br />

Allerdings kann ein Beschäftigungsverhältnis zum einen aus ganz unterschiedlichen<br />

Gründen beendet werden und zum anderen können sich nach einer Beschäf-<br />

tigungsepisode ganz unterschiedliche neue Episoden anschließen. <strong>Die</strong> erste Frage<br />

nach dem Grund für das Beschäftigungsende lässt sich mit den IABS-Daten (wie<br />

bereits oben erwähnt) leider nicht analysieren. Hingegen ist eine Unterscheidung<br />

nach unterschiedlichen Zielzuständen sehr wohl möglich. Eine solche Unterscheidung<br />

ist <strong>des</strong>halb von Interesse, weil die Bedeutung <strong>des</strong> Beschäftigungsen<strong>des</strong> je<br />

nach sich anschließender Folgeepisode differenziert bewertet werden muss.<br />

Schließt sich nach dem Ausscheiden aus einem Betrieb bspw. unmittelbar eine<br />

neue Beschäftigungsepisode in einem anderen Betrieb an, so ist dieser Verlauf<br />

sicherlich anders zu beurteilen, als der <strong>Übergang</strong> aus einem Beschäftigungsverhältnis<br />

in eine sich daran anschließende Langzeitarbeitslosigkeitsepisode. Unter<br />

der Voraussetzung, dass Erwerbstätigkeit in erheblichem Umfang <strong>zur</strong> Sicherung<br />

<strong>des</strong> Lebensunterhalts beiträgt, kann innerhalb eines zu schätzenden Mehr-<br />

Zustands-Modells („Competing-risk-model“) ermittelt werden, welche Merkmale<br />

bspw. die Wahrscheinlichkeit eines nahtlosen <strong>Übergang</strong>s von einem Beschäftigungsverhältnis<br />

in ein anderes erhöhen oder aber welche Merkmale die Wahrscheinlichkeit<br />

eines <strong>Übergang</strong>s in Langzeitarbeitslosigkeit verringern. <strong>Die</strong> Ergeb-

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