Die Restrukturierung des Arbeitsmarktes im Übergang zur ...

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- 252 - es im Zeitverlauf Anteilsverschiebungen, die eine konsequente Zuordnung eigentlich verhindert bzw. eine Anpassung im Zeitverlauf notwendig machen würde. Aus Gründen der Praktikabilität erfolgt jedoch eine unabhängig vom Untersuchungszeitpunkt eindeutige Zuordnung der Berufe entweder zum Produktionsoder aber zum Dienstleistungsbereich. Differenzierung von Produktionstätigkeiten Produktionstätigkeiten werden im Folgenden in fünf Untergruppen weiter aufgeteilt. Die Zuordnung erfolt hier über das hauptsächlich zur Produktion eines Gutes verwendete bzw. bearbeitete Material. Dementsprechend wird unterschieden nach: (1) „Chemie-, Papier-, Keramik und Holzverarbeitende Tätigkeiten“, (2) „Metallverarbeitende Tätigkeiten“, (3) „Textiltätigkeiten“, (4) „Bautätigkeiten“ sowie (5) „Elektro- und Feinmechaniktätigkeiten“. Die Zuordnung wird in erster Linie aus der direkten Berufsbezeichnung (bspw. „Blechpresser“ oder „Keramiker“) abge- leitet; in Zweifelsfällen wird als Anhaltspunkt die Branche herangezogen, in denen die meisten der im jeweiligen Beruf Tätigen arbeiten (entsprechende Informationen finden sich ebenfalls in PARMENTIER/SCHADE/SCHREYER 1993). So wird bspw. der Beruf „Maler, Lackierer (Ausbau)“ (Kennziffer 511) den Bauberu- fen zugeschlagen, da 1991 73,5 Prozent der in diesem Beruf Beschäftigten im Ausbau- und Bauhilfsgewerbe arbeiteten (vgl. PARMENTIER/SCHADE/SCHREYER 1993: 103). Differenzierung von Dienstleistungstätigkeiten Die Differenzierung von Dienstleistungstätigkeiten in einzelne Untergruppen gestaltet sich allein schon deshalb wesentlich schwieriger, weil eine Zuordnung aufgrund der bearbeiteten Materialien wie bei produzierenden Berufen naheliegender Weise nicht möglich bzw. auch nicht sinnvoll ist. Zunächst schien es wünschenswert, die Einteilung der Dienstleistungsberuf an bereits existierenden Schemata auszurichten. Beispielsweise bietet MATHEUS (1995) ein solches Schema, das auch in anderen Untersuchungen angewendet wird (vgl. bspw. HAISKEN- DENEW et al. 1996). Bei näherer Betrachtung sprechen jedoch bei den hier vorzunehmenden Analysen insbesondere zwei Gründe gegen eine Übernahme der Matheus‘schen Klassifikation. Da die Daten der IAB-Beschäftigtenstichprobe erstens lediglich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte erfassen, liegen keine Informationen über Beamte vor. Folge wäre eine kaum zu besetzende Gruppe der

- 253 - „staatlichen Dienstleistungen“, die MATHEUS (1995) als Untergruppe bildet. Zwar könnte man auf die Ausweisung dieser Gruppe verzichten, jedoch spricht zweitens auch die Bildung der Kategorien „Verwaltungsdienstleistungen“ bzw. „Organisationsdienstleistungen“ gegen die Anwendung dieses Schemas, da in dieser Einteilung eine qualifikatorische Unterscheidung impliziert ist, die hier vermieden werden soll (vgl. dazu die Definitionskriterien und Beispiele in MATHEUS 1995: 228f). Die Vermischung von originären Tätigkeitsmerkmalen und Qualifikationsmerkmalen führt innerhalb einer Analyse zu hier ungewollten Interaktionseffekten und würde daher bspw. der Beantwortung der Frage im Wege stehen, ob Dienstleistungstätigkeiten per se zu unbeständigeren Betriebsbindungen führen. Des Weiteren scheint auch die generelle Kategorisierung einzelner Dienstleistungsgruppen nach der Art der Anbieter und Nachfrager in unserem Fall nicht zweckmäßig zu sein. Statt dessen wird eine Unterteilung in fünf Untergruppen favorisiert, die als eine Mischform aus „Nachfrageorientierung“ und „Art des Dienstes“ zu verstehen ist. „Nachfrageorientierung“ heißt, dass zwei Dienstleistungsgruppen eindeutig zu identifizieren sind, die entweder mehrheitlich direkt mit der Steuerung, Überwachung und Unterstützung der Unternehmensproduktion oder aber mit der Steuerung, Überwachung und Unterstützung der privaten Haushaltsproduktion befasst sind. Es verbleibt eine relativ große Anzahl von Tätigkeiten, bei denen eine solche direkte Zuordnung nicht möglich erscheint, da sie sowohl für private Haushalte als auch für Unternehmen erbracht werden. Diese Dienstleistungen sind im weitesten Sinne mit „Verkehrsregelung“ befasst. Zu unterscheiden sind demnach Dienstleistungen, die den stofflichen Verkehr („Infrastruktur- und Transportdienstleistungen“), den finanziellen Verkehr („Ökonomi- sche Transaktionsdienstleistungen) oder aber den Informationsverkehr („Verwaltungs-, Organisations- und Kommunikationsdienstleistungen“) „regeln“ bzw. abwickeln (Tabelle 11). Die exakte Zuordnung der in der IAB- Beschäftigtenstichprobe auf Dreistellerebene erfassten Berufe bzw. Berufsgruppen zu den einzelnen Bereichen der Produktions- bzw. Dienstleistungstätigkeiten ist der Tabelle 27 im Anhang zu entnehmen.

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es <strong>im</strong> Zeitverlauf Anteilsverschiebungen, die eine konsequente Zuordnung eigentlich<br />

verhindert bzw. eine Anpassung <strong>im</strong> Zeitverlauf notwendig machen würde.<br />

Aus Gründen der Praktikabilität erfolgt jedoch eine unabhängig vom Untersuchungszeitpunkt<br />

eindeutige Zuordnung der Berufe entweder zum Produktionsoder<br />

aber zum <strong>Die</strong>nstleistungsbereich.<br />

Differenzierung von Produktionstätigkeiten<br />

Produktionstätigkeiten werden <strong>im</strong> Folgenden in fünf Untergruppen weiter aufgeteilt.<br />

<strong>Die</strong> Zuordnung erfolt hier über das hauptsächlich <strong>zur</strong> Produktion eines Gutes<br />

verwendete bzw. bearbeitete Material. Dementsprechend wird unterschieden nach:<br />

(1) „Chemie-, Papier-, Keramik und Holzverarbeitende Tätigkeiten“, (2) „Metallverarbeitende<br />

Tätigkeiten“, (3) „Textiltätigkeiten“, (4) „Bautätigkeiten“ sowie (5)<br />

„Elektro- und Feinmechaniktätigkeiten“. <strong>Die</strong> Zuordnung wird in erster Linie aus<br />

der direkten Berufsbezeichnung (bspw. „Blechpresser“ oder „Keramiker“) abge-<br />

leitet; in Zweifelsfällen wird als Anhaltspunkt die Branche herangezogen, in<br />

denen die meisten der <strong>im</strong> jeweiligen Beruf Tätigen arbeiten (entsprechende Informationen<br />

finden sich ebenfalls in PARMENTIER/SCHADE/SCHREYER 1993). So<br />

wird bspw. der Beruf „Maler, Lackierer (Ausbau)“ (Kennziffer 511) den Bauberu-<br />

fen zugeschlagen, da 1991 73,5 Prozent der in diesem Beruf Beschäftigten <strong>im</strong><br />

Ausbau- und Bauhilfsgewerbe arbeiteten (vgl. PARMENTIER/SCHADE/SCHREYER<br />

1993: 103).<br />

Differenzierung von <strong>Die</strong>nstleistungstätigkeiten<br />

<strong>Die</strong> Differenzierung von <strong>Die</strong>nstleistungstätigkeiten in einzelne Untergruppen<br />

gestaltet sich allein schon <strong>des</strong>halb wesentlich schwieriger, weil eine Zuordnung<br />

aufgrund der bearbeiteten Materialien wie bei produzierenden Berufen naheliegender<br />

Weise nicht möglich bzw. auch nicht sinnvoll ist. Zunächst schien es<br />

wünschenswert, die Einteilung der <strong>Die</strong>nstleistungsberuf an bereits existierenden<br />

Schemata aus<strong>zur</strong>ichten. Beispielsweise bietet MATHEUS (1995) ein solches Schema,<br />

das auch in anderen Untersuchungen angewendet wird (vgl. bspw. HAISKEN-<br />

DENEW et al. 1996). Bei näherer Betrachtung sprechen jedoch bei den hier vorzunehmenden<br />

Analysen insbesondere zwei Gründe gegen eine Übernahme der<br />

Matheus‘schen Klassifikation. Da die Daten der IAB-Beschäftigtenstichprobe<br />

erstens lediglich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte erfassen, liegen keine<br />

Informationen über Beamte vor. Folge wäre eine kaum zu besetzende Gruppe der

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