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Die Restrukturierung des Arbeitsmarktes im Übergang zur ...

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der Geringqualifizierten für „Outsider“ prinzipiell schwieriger geworden wäre,<br />

mit „Insidern“ zu konkurrieren, ist aus den vorliegenden Ergebnissen nicht ohne<br />

weiteres abzulesen: Nicht nur die relativ hohen Eintrittsraten in diesem Beschäftigungssegment,<br />

sondern auch das Ausbleiben einer zunehmenden Stabilisierung<br />

der weniger werdenden Beschäftigungsverhältnisse widersprechen der Annahme<br />

einer prinzipiell zu <strong>im</strong>mobilen Beschäftigtengruppe. Unter der Annahme einer<br />

wachsenden Diskr<strong>im</strong>inierung geringqualifizierter „Outsider“ wäre auf der einen<br />

Seite mit stark schrumpfenden Eintrittsraten und auf der anderen Seite mit einer<br />

wachsenden Stabilisierung von bestehenden Beschäftigungsverhältnissen zu<br />

rechnen gewesen.<br />

3.3.4 Arbeitsmarktentwicklung und Betriebsgröße<br />

3.3.4.1 Wachsende Bedeutung von Kleinbetrieben – Zunahme der Arbeitsmarktdynamik?<br />

<strong>Die</strong> folgende betriebsgrößenspezifische Arbeitsmarktanalyse orientiert sich an der<br />

Betriebsgrößenklassendefinition der OECD (1985: 64): Bei weniger als 100 Beschäftigten<br />

ist von Klein- und bei weniger als 20 Beschäftigten von Kleinstbetrie-<br />

ben zu sprechen; dem stehen mittlere Betriebe mit bis zu 500 und Großbetriebe<br />

mit über 500 Beschäftigten gegenüber. <strong>Die</strong>se Vorgehensweise hat zum einen den<br />

Vorteil, dass damit eine international vergleichbare Größenklasseneinteilung<br />

gewählt wird. Zum anderen lassen sich diese Grenzen mit Hilfe der dieser Analyse<br />

zu Grunde liegenden Daten der IAB-Beschäftigtenstichprobe exakt nachbilden.<br />

Es gilt folgende Begriffsdefinition:<br />

„Kleinstbetrieb“: 1-19 Beschäftigte<br />

„Kleinbetrieb“: 20-99 Beschäftigte<br />

„Mittelbetrieb“: 100-499 Beschäftigte<br />

„Großbetrieb“: 500 Beschäftigte und mehr<br />

Darüber hinaus scheint diese Abgrenzung auch der rechtlichen Vielfalt <strong>zur</strong> Betriebsgrößenfrage<br />

gerecht zu werden. In Deutschland existieren in Abhängigkeit<br />

<strong>zur</strong> Betriebsgröße unterschiedliche gesetzliche Best<strong>im</strong>mungen bspw. für den<br />

Kündigungsschutz oder aber die Mitbest<strong>im</strong>mung (RAMM 1991a, 1991b;<br />

WAHSNER 2000). So gelten abweichende Grenzen, ab welcher Beschäftigtenzahl<br />

gewisse Vorschriften wirksam werden, je nachdem, welches Recht <strong>im</strong> jeweiligen<br />

Einzelfall <strong>zur</strong> Anwendung kommt. Jedoch sind <strong>im</strong> Gegensatz zu kleineren Betrie-

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