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Die Restrukturierung des Arbeitsmarktes im Übergang zur ...

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als Konstante <strong>im</strong> Mobilitätsprozess auftretenden formalen Qualifikationen zugeschrieben<br />

wird. Beruf wird hier als rein technischer Begriff verstanden, der eine<br />

abgrenzbare Arbeitsaufgabe mit typischen Verrichtungen repräsentiert<br />

(HOFBAUER/STOOß 1988: 468), die zwar nicht unabhängig vom eventuell erlernten<br />

Ausbildungsberuf dennoch aber prinzipiell <strong>im</strong> Erwerbsverlauf wandelbar ist.<br />

Demnach sind – ähnlich wie bei der Berufsdefinition <strong>des</strong> Statistischen Bun<strong>des</strong>amtes<br />

(vgl. RAVEN 1996: 286) – hier lediglich ‚tatsächliche‘ Tätigkeiten (sozusagen<br />

‚realisierte‘ Berufe) von Interesse. 83<br />

<strong>Die</strong> IAB-Beschäftigtenstichprobe beinhaltet Tätigkeitsinformationen auf Basis der<br />

dreistelligen Berufskennziffern der Bun<strong>des</strong>anstalt für Arbeit; diese beziehen sich<br />

auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit und nicht auf den evt. erlernten Beruf der<br />

Stichprobenmitglieder. Prinzipiell können 334 Berufe auf Dreistellerebene unterschieden<br />

werden. Aus Gründen der Anonymisierung behalten in der IABS 231<br />

Berufe ihre ursprüngliche Klassifikation bei, während die verbleibenden 103<br />

Berufe zu 44 Berufsgruppen unter jeweils einer einheitlichen dreistelligen Kennziffer<br />

zusammengefasst werden (HAAS/BENDER/KLOSE 1999: 4). <strong>Die</strong> Tatsache,<br />

dass die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit und nicht der Ausbildungsberuf in der<br />

IABS enthalten ist, bietet einen Vorteil bei der Überprüfung der These von der<br />

abnehmenden Bedeutung <strong>des</strong> Berufes. Mit der IABS sollte es gelingen, die quan-<br />

titative Entwicklung von Tätigkeitswechseln unabhängig vom in diesem Zusammenhang<br />

angeblich ohnehin an Bedeutung verlierenden Ausbildungsberuf abzubilden.<br />

<strong>Die</strong> Erfassung von Tätigkeitsprofilen auf Basis der Dreisteller bietet darüber<br />

hinaus ein relativ „feines“ Instrumentarium <strong>zur</strong> Erfassung von Tätigkeitswechseln.<br />

Dabei hat der „Berufswechsel“ offenbar zwei D<strong>im</strong>ensionen: Zum einen<br />

wird ein Beruf verlassen und zum anderen findet gleichzeitig ein Eintritt in einen<br />

neuen Beruf statt. Im Folgenden wird dann von einem Berufswechsel ausgegangen,<br />

wenn sich der Berufswechsel tatsächlich vollzieht. So kann es sein, dass ein<br />

Arbeitnehmer bis in Jahr t bspw. <strong>im</strong> Beruf 271 („Bauschlosser“) tätig ist, sich<br />

daran eine längere Leistungsbezugsphase („Arbeitslosigkeit“) anschließt und in<br />

Jahr t+1 eine Beschäftigung – nun allerdings in einem anderen Beruf (bspw. 275<br />

„Stahlbauschlosser“) – aufgenommen wird. <strong>Die</strong> Wechselmeldung ist hier die neue<br />

83 Zur Geschichte <strong>des</strong> Berufsbegriffs vgl. CONZE (1979); neben allgemeinen begriffsgeschichtlichen<br />

Informationen liefern DOSTAL/STOOß/TROLL (1998: 439ff) darüber hinaus auch einen zusammenfassenden<br />

Überblick über die vielfältigen wissenschaftlichen Begriffsdefinitionen <strong>im</strong><br />

Wandel der Zeit.

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