Die Restrukturierung des Arbeitsmarktes im Übergang zur ...

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- 190 - schaftlichen Untersuchungen von befristeten Arbeitsverhältnissen [...]. Die Übernahme dieses Grenzwertes eignet sich hier insofern besonders gut, als (nahezu konstant über alle Wirtschaftszweige und Betriebsgrößen hinweg) jeweils mehr als die Hälfte aller abgeschlossenen befristeten Verhältnisse in diese Kategorie fallen [...]“. Zeitliche Verortung der An- und Abmeldung Prinzipiell gilt das Anfangsdatum der ersten Leistungsbezugsmeldung einer Arbeitslosigkeitsepisode als Anfangsdatum der Arbeitslosigkeitsepisode. Ausnahme: Die Meldelücke zwischen einer vorgelagerten Beschäftigungsmeldung und der ersten Leistungsbezugsmeldung der Episode ist kleiner bzw. gleich 90 Kalendertage. In diesem Fall wird der Folgetag des Enddatums der vorausgegangenen Beschäftigungsmeldung als Beginn der Arbeitslosigkeitsepisode bewertet; dies ist – wie bereits erwähnt – wiederum durch mögliche Sperrzeiten zu begründen (§ 144 AFG). Vorraussetzung ist allerdings, dass die vorgelagerte Beschäftigungs- episode (inkl. möglicher Meldelücken) länger als 180 Tage dauert (zur Begründung vgl. die Ausführung zum Punkt „Anmeldung“). Prinzipiell gilt das Endda- tum der letzten Leistungsbezugsmeldung einer Arbeitslosigkeitsepisode als Enddatum der Arbeitslosigkeitsepisode. Abbildung 23: Schematische Darstellung der Generierung von „perforierten“ Arbeitslosigkeitsepisoden aus den Daten der IAB- Beschäftigtenstichprobe (Beispiel 4) 20 Tage 100 Tage Spell 1 Spell 2 Spell 3 Spell 4 Spell 5 120 Tage 50 Tage Quelle: eigene Darstellung 80 Tage 90 Tage Episode 1 => 120 + 50 + 20 + 80 + 90 + 100 + 20 = 480 Tage 20 Tage Spell „Arbeitslosigkeit“ Spell „Beschäftigung“

- 191 - Beispiel 4 in Abbildung 23 skizziert die Generierung von perforierten Arbeitslosigkeitsepisoden aus den Spell-Daten der IAB-Beschäftigtenstichprobe. Beim Vergleich mit Beispiel 3 aus Abbildung 22 werden die Konsequenzen der unterschiedlichen Arbeitslosigkeitskonzepte für eine Verlaufsdatenanalyse deutlich: Sowohl Beispiel 3 als auch Beispiel 4 basieren auf demselben fiktiven Versichertenkonto. Während jedoch unter „klassischer“ Operationalisierung drei Arbeitslosigkeitsepisoden konstruiert werden, repräsentieren in Beispiel 4 unter „perforierter“ Operationalisierung dieselben Daten lediglich eine einzige (längere) Arbeitslosigkeitsepisode. 3.2 Arbeitsmarktdynamik in Westdeutschland zwischen 1976 und 1995: Generelle Befunde In Bezug auf die extern-numerische Flexibilität sind in der deutschen und internationalen Debatte die Arbeitskräftefluktuation sowie die Beständigkeit von Beschäftigungsverhältnissen zentrale Punkte. In der Literatur sind die generellen Befunde hierzu nicht eindeutig. Einige Autoren meinen, eine erhöhte Arbeits- marktmobilität und abnehmende Beschäftigungsstabilität in Großbritannien (BOOTH et al. 1999) oder den USA (SWINNERTON/WIAL 1995; VALETTA 1999) festgestellt zu haben. Diesen Ergebnissen wird von anderer Seite widersprochen, da trotz angeblich zunehmender Flexibilität und Deregulierung keine bzw. kaum (eindeutige) Auswirkungen auf Mobilität und Betriebszugehörigkeitsdauer nachgewiesen werden können (vgl. z. B. für Großbritannien BURGESS/REES 1998; DOOGAN 2001, für die USA DIEBOLD et al. 1996; NEUMARK et al. 1999; GOTTSCHALK/MOFFITT 1999; für Japan CHUMA 1998; für Deutschland WINKELMANN/ZIMMERMANN 1998; internationale Vergleiche bieten: ILO 1996; OECD 1997; AUER/CAZES 2000). Im vorliegenden Kapitel ist daher vorrangig die Frage zu klären, wie sich Arbeitsmarktmobilität und Beschäftigungsstabilität in Deutschland zwischen Mitte der 1970er und Mitte der 1990er Jahre im Zeitverlauf geändert haben. Sollte sich in Deutschland tatsächlich zunehmend ein „Turbo-Arbeitsmarkt“ etabliert haben, müssten sich demnach folgende vier Hypothesen empirische bestätigen lassen: Hypothese 1: Seit den 1970er Jahren hat die Mobilität der Beschäftigten auf dem externen Arbeitsmarkt generell zugenommen.

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schaftlichen Untersuchungen von befristeten Arbeitsverhältnissen [...]. <strong>Die</strong> Übernahme<br />

dieses Grenzwertes eignet sich hier insofern besonders gut, als (nahezu<br />

konstant über alle Wirtschaftszweige und Betriebsgrößen hinweg) jeweils mehr<br />

als die Hälfte aller abgeschlossenen befristeten Verhältnisse in diese Kategorie<br />

fallen [...]“.<br />

Zeitliche Verortung der An- und Abmeldung<br />

Prinzipiell gilt das Anfangsdatum der ersten Leistungsbezugsmeldung einer Arbeitslosigkeitsepisode<br />

als Anfangsdatum der Arbeitslosigkeitsepisode. Ausnahme:<br />

<strong>Die</strong> Meldelücke zwischen einer vorgelagerten Beschäftigungsmeldung und der<br />

ersten Leistungsbezugsmeldung der Episode ist kleiner bzw. gleich 90 Kalendertage.<br />

In diesem Fall wird der Folgetag <strong>des</strong> Enddatums der vorausgegangenen<br />

Beschäftigungsmeldung als Beginn der Arbeitslosigkeitsepisode bewertet; dies ist<br />

– wie bereits erwähnt – wiederum durch mögliche Sperrzeiten zu begründen (§<br />

144 AFG). Vorraussetzung ist allerdings, dass die vorgelagerte Beschäftigungs-<br />

episode (inkl. möglicher Meldelücken) länger als 180 Tage dauert (<strong>zur</strong> Begründung<br />

vgl. die Ausführung zum Punkt „Anmeldung“). Prinzipiell gilt das Endda-<br />

tum der letzten Leistungsbezugsmeldung einer Arbeitslosigkeitsepisode als Enddatum<br />

der Arbeitslosigkeitsepisode.<br />

Abbildung 23: Schematische Darstellung der Generierung von „perforierten“<br />

Arbeitslosigkeitsepisoden aus den Daten der IAB-<br />

Beschäftigtenstichprobe (Beispiel 4)<br />

20 Tage 100 Tage<br />

Spell 1 Spell 2 Spell 3 Spell 4<br />

Spell 5<br />

120 Tage<br />

50 Tage<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

80 Tage<br />

90 Tage<br />

Episode 1<br />

=> 120 + 50 + 20 + 80 + 90 + 100 + 20 = 480 Tage<br />

20 Tage<br />

Spell „Arbeitslosigkeit“<br />

Spell „Beschäftigung“

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