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Die Restrukturierung des Arbeitsmarktes im Übergang zur ...

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chertenkonto unmittelbar und ohne Betriebsnummernwechsel aufeinander folgen.<br />

„Unmittelbar“ bedeutet hier mit einem zeitlichen Abstand von max<strong>im</strong>al 30 Kalendertagen,<br />

wobei innerhalb dieses Zeitraums kein Leistungsbezug („Arbeitslosigkeit“)<br />

vorliegen darf. <strong>Die</strong> zeitliche Verortung <strong>des</strong> Beginns einer Beschäftigungsepisode<br />

erfolgt über das Anfangsdatum der ersten Meldung der Episode; als Enddatum<br />

einer Beschäftigungsepisode gilt das Enddatum der letzten Meldung der<br />

Episode. Anhand zweier Beispiele fiktiver Versichertenkonten soll nun die grundsätzliche<br />

Verfahrensweise verdeutlicht werden, wie Beschäftigungsmeldungen zu<br />

Episoden zusammengefasst werden.<br />

In Beispiel 1 (Abbildung 20) ist die erste Beschäftigungsepisode identisch mit der<br />

ersten Meldung67 <strong>im</strong> Konto (Spell 1). Zwar schließt sich Meldung 2 unmittelbar an<br />

Meldung 1 an, jedoch liegt ein Betriebswechsel vor. Folglich ist Episode 1 mit<br />

dem Enddatum der ersten Meldung (hier: nach 120 Tagen) abgeschlossen. Das<br />

Anfangsdatum der zweiten Meldung markiert den Beginn der zweiten Beschäftigungsepisode.<br />

Spell 2, 3 und 4 werden <strong>zur</strong> zweiten Beschäftigungsepisode von<br />

insgesamt 190 Tagen zusammengefasst, da keine Leistungsbezugsphase zwischengelagert<br />

ist und auch kein Betriebswechsel dokumentiert ist; auch die Meldelücke<br />

zwischen Spell 2 und Spell 3 verursacht keine Beendigung der Beschäftigungsepisode,<br />

da die Dauer der Meldelücke nicht länger als 30 Tage ist (hier: 20<br />

Tage). Folglich markiert das Enddatum von Spell 4 auch das Ende der zweiten<br />

Beschäftigungsepisode.<br />

Dass nicht auch die fünfte Meldung <strong>zur</strong> zweiten Beschäftigungsepisode hinzu<br />

gezählt wird, liegt an der Dauer der zwischen Spell 4 und Spell 5 auftretenden<br />

Meldelücke. Zwar ist die zum Versicherungskonto gehörende Person sowohl in<br />

Spell 4 als auch in Spell 5 <strong>im</strong> selben Betrieb beschäftigt, jedoch verhindert die<br />

zwischen diesen Meldungen auftretende Meldelücke von 100 Tagen definitionsgemäß<br />

eine Zusammenfassung der Meldungen. Aus diesem Grund beginnt mit<br />

dem Anfangsdatum von Spell 5 die dritte Beschäftigungsepisode mit einer Länge<br />

von 20 Tagen. Das Enddatum von Spell 5 markiert gleichzeitig das Ende der<br />

dritten Beschäftigungsepisode, da diese Meldung die letzte Meldung <strong>im</strong> Konto ist.<br />

67 „Meldung“ bedeutet in diesem Zusammenhang nicht allein den Meldevorgang, sondern beinhaltet<br />

auch die Dauer, für die die in der jeweiligen Meldung enthaltenen Informationen gültig<br />

sind.

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