Die Restrukturierung des Arbeitsmarktes im Übergang zur ...
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- 182 - tigt waren65 . Durch die Beschränkung auf Westdeutschland kann ein ausreichend großer Analysezeitraum gewährleistet werden. Außerdem werden sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeiten (Mehrfachbeschäftigungsverhältnisse) nicht berücksichtigt und Personen in Ausbildung aus der Untersuchung ausgeschlossen. Zu beachten ist des Weiteren, dass mit der IABS nur ein begrenzter Zeithorizont betrachtet werden kann. So gibt es Episoden, die zum Erfassungsbeginn am 1. Januar 1975 bereits begonnen haben, und es gibt Episoden, die zum Erfassungsende am 31.12.1995 noch nicht beendet worden sind. Aufgrund dieser Zensierungsproblematik können Beschäftigungsinformationen der Jahre 1975 und 1995 im Folgenden – wenn überhaupt – nur eingeschränkt berücksichtigt werden. Für die Zeit vor 1975 bzw. nach 1995 liegen überhaupt keine Informationen vor. 3.1.3 Konstruktion des Analysedatensatzes Die Konstruktion eines Analysedatensatzes aus den Rohdaten der IAB- Beschäftigtenstichprobe orientiert sich an den Anforderungen der zu nutzenden statistischen Auswertungsinstrumente. Abschnitt 1.7 hat bereits auf die für die vorliegende Arbeit zentrale Bedeutung des Lebensverlaufsansatzes und mit ihr der Ereignisanalyse hingewiesen. Die Konstruktion eines Analysedatensatzes muss demnach zwei Probleme gleichzeitig bewältigen: • Erstens ist ein Datensatz zu konstruieren, der den technischen Anforderungen ereignisanalytischer Verfahren gerecht wird. • Zweitens sind auf Basis der prozessproduzierten Rohdaten der IABS adäquate Operationalisierungen für die interessierenden Sachverhalte zu finden. Der vorliegende Abschnitt beschreibt die grundsätzliche Vorgehensweise bei der Konstruktion des Analysedatensatzes; darüber hinaus finden sich insbesondere zur Generierung von Analysevariablen aus den IABS-Rohdaten im weiteren Verlauf an geeigneten Stellen spezifische methodische Hinweise. 3.1.3.1 Konstruktion von Beschäftigungsepisoden Um mehr über die Arbeitsmarktdynamik zu erfahren, müssen aus den prozessproduzierten Meldedaten der IABS sinnvolle, zusammenhängende Beschäftigungs- 65 IABS-Versichertenkonten, in denen mindestens eine Beschäftigungsmeldung eines ostdeutschen Betriebes erscheint, werden vor der Analyse vollständig gelöscht.
- 183 - episoden sowie Zustandswechsel modelliert werden (vgl. Abschnitt 1.7). Die im Folgenden interessierenden Ereignisse sind Eintritte in neue Beschäftigungsverhältnisse und Austritte aus bestehenden Beschäftigungsverhältnissen. Beginn von Beschäftigungsepisoden („Eintritt“) Als „Eintritt“ wird die Aufnahme eines neuen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses gewertet. Ein Eintritt liegt dann vor, wenn • eine Beschäftigungsmeldung erste Meldung im Versichertenkonto ist oder • eine Beschäftigungsmeldung auf eine „Leistungsbezugsmeldung“ („Arbeitslosigkeit“) folgt oder • eine Beschäftigungsmeldung auf eine Beschäftigungsmeldung mit einer vorgelagerten Meldelücke von mehr als 30 Kalendertagen folgt oder • eine Beschäftigungsmeldung auf eine Beschäftigungsmeldung mit einem Wechsel der Betriebskennziffer (IABS-Variable BNUM) folgt. Ende von Beschäftigungsepisoden („Austritt“) Ein „Austritt“ liegt bei der Beendigung eines bestehenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses vor, wobei im Datensatz gekennzeichnete „Unterbrechungszeiten“ (bspw. aufgrund längerer Krankheit oder aber wegen Erziehungszeiten) als fortgesetztes Arbeitsverhältnis verstanden werden; auch wird bei einer betriebsinternen Arbeitszeitveränderung (bspw. ein Wechsel von Voll- in Teilzeit) von einem weiterbestehenden Beschäftigungsverhältnis ausgegangen. 66 Somit liegt ein „Austritt“ dann vor, wenn • nach einer Beschäftigungsmeldung eine Leistungsbezugsmeldung („Arbeitslosigkeit“) folgt oder • nach einer Beschäftigungsmeldung eine Beschäftigungsmeldung mit zwischengelagerter Meldelücke von mehr als 30 Kalendertagen folgt oder • nach einer Beschäftigungsmeldung eine Beschäftigungsmeldung mit einem Wechsel der Betriebskennziffer (IABS-Variable BNUM) folgt oder • eine Beschäftigungsmeldung die letzte Meldung im Versichertenkonto ist; bei einem Enddatum der Meldung nach dem 30.11.1995 gilt der Austritt grundsätzlich als zensiert. Zusammenfassend gilt folglich, dass Beschäftigungsmeldungen dann zu einer Beschäftigungsepisode zusammengefasst werden, wenn die Meldungen im Versi- 66 Ausnahme von dieser Vorgehensweise ist die nach Voll- und Teilzeit getrennt durchgeführte Analyse in Abschnitt 3.3.2.2.
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- Seite 226 und 227: - 226 - Abbildung 38: Überlebensra
- Seite 228 und 229: - 228 - Die Ergebnisse zeigen somit
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episoden sowie Zustandswechsel modelliert werden (vgl. Abschnitt 1.7). <strong>Die</strong> <strong>im</strong><br />
Folgenden interessierenden Ereignisse sind Eintritte in neue Beschäftigungsverhältnisse<br />
und Austritte aus bestehenden Beschäftigungsverhältnissen.<br />
Beginn von Beschäftigungsepisoden („Eintritt“)<br />
Als „Eintritt“ wird die Aufnahme eines neuen sozialversicherungspflichtigen<br />
Beschäftigungsverhältnisses gewertet. Ein Eintritt liegt dann vor, wenn<br />
• eine Beschäftigungsmeldung erste Meldung <strong>im</strong> Versichertenkonto ist oder<br />
• eine Beschäftigungsmeldung auf eine „Leistungsbezugsmeldung“ („Arbeitslosigkeit“)<br />
folgt oder<br />
• eine Beschäftigungsmeldung auf eine Beschäftigungsmeldung mit einer vorgelagerten<br />
Meldelücke von mehr als 30 Kalendertagen folgt oder<br />
• eine Beschäftigungsmeldung auf eine Beschäftigungsmeldung mit einem<br />
Wechsel der Betriebskennziffer (IABS-Variable BNUM) folgt.<br />
Ende von Beschäftigungsepisoden („Austritt“)<br />
Ein „Austritt“ liegt bei der Beendigung eines bestehenden sozialversicherungspflichtigen<br />
Beschäftigungsverhältnisses vor, wobei <strong>im</strong> Datensatz gekennzeichnete<br />
„Unterbrechungszeiten“ (bspw. aufgrund längerer Krankheit oder aber wegen<br />
Erziehungszeiten) als fortgesetztes Arbeitsverhältnis verstanden werden; auch<br />
wird bei einer betriebsinternen Arbeitszeitveränderung (bspw. ein Wechsel von<br />
Voll- in Teilzeit) von einem weiterbestehenden Beschäftigungsverhältnis ausgegangen.<br />
66 Somit liegt ein „Austritt“ dann vor, wenn<br />
• nach einer Beschäftigungsmeldung eine Leistungsbezugsmeldung („Arbeitslosigkeit“)<br />
folgt oder<br />
• nach einer Beschäftigungsmeldung eine Beschäftigungsmeldung mit zwischengelagerter<br />
Meldelücke von mehr als 30 Kalendertagen folgt oder<br />
• nach einer Beschäftigungsmeldung eine Beschäftigungsmeldung mit einem<br />
Wechsel der Betriebskennziffer (IABS-Variable BNUM) folgt oder<br />
• eine Beschäftigungsmeldung die letzte Meldung <strong>im</strong> Versichertenkonto ist; bei<br />
einem Enddatum der Meldung nach dem 30.11.1995 gilt der Austritt grundsätzlich<br />
als zensiert.<br />
Zusammenfassend gilt folglich, dass Beschäftigungsmeldungen dann zu einer<br />
Beschäftigungsepisode zusammengefasst werden, wenn die Meldungen <strong>im</strong> Versi-<br />
66<br />
Ausnahme von dieser Vorgehensweise ist die nach Voll- und Teilzeit getrennt durchgeführte<br />
Analyse in Abschnitt 3.3.2.2.