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Die Restrukturierung des Arbeitsmarktes im Übergang zur ...

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Tarifpolitik (SCHMIDT/TRINCZEK 1989) auch in Westdeutschland für den hier <strong>zur</strong><br />

Debatte stehenden Untersuchungszeitraum bis 1995 ausmachen (insbesondere<br />

durch die verstärkte tarifvertragliche Einbeziehung von Arbeitszeitflexibilisierungs-<br />

und Qualifizierungskomponenten; vgl. bspw. MÜLLER-JENTSCH 1993:<br />

497ff; BISPINCK 1995), jedoch fand die zunehmende Etablierung von Tariföffnungsklauseln<br />

<strong>zur</strong> Differenzierung der kollektiven Vereinbarungen46 in größerem<br />

Umfang erst nach 1995 statt und konzentrierte sich insbesondere auf die Neuen<br />

Bun<strong>des</strong>länder. Allerdings ging einer institutionalisierten Dezentralisierung eine<br />

(u. U. sogar folgenreichere) de facto Dezentralisierung der Tarifpolitik <strong>im</strong> Zuge<br />

neuer Produktionskonzepte (bspw. „Fraktalisierung“, „Outsourcing“, „Gruppenarbeit“;<br />

vgl. dazu Abschnitt 2.6) voraus: „Strategische wie operative Formen der<br />

Dezentralisierung [der Produktion; M. E.] begünstigen die Tendenz zu einer<br />

entsprechenden Dezentralisierung der industriellen Beziehungen. Innerhalb der<br />

Unternehmen sind mittlerweile durch Qualitätszirkel, Problemlösungsgruppen,<br />

Lernstätten, Gruppenbesprechungen etc. neue und direkte Formen der arbeitsplatznahen<br />

Interessenaushandlung und Konfliktbewältigung entstanden, die bisher<br />

nur un<strong>zur</strong>eichend mit dem repräsentativen System der Interessenvertretung verknüpft<br />

sind“ (BAHNMÜLLER/BISPINCK 1995: 142). Ob und – wenn ja – welche<br />

Auswirkungen von der Etablierung solcher paralleler Aushandlungsoptionen <strong>im</strong><br />

Zuge eines gewandelten Produktionsreg<strong>im</strong>es auf die Beschäftigungsstabilität<br />

ausgehen, ist bislang weitgehend offen.<br />

2.5.4 „Vorruhestandsregelungen“ und Arbeitskräfteabbau<br />

<strong>Die</strong> Gestaltung der sozialen Sicherung hat weitreichende Auswirkungen auf das<br />

Arbeitsmarktgeschehen. Das Sozialrecht macht entweder konkrete Vorgaben oder<br />

setzt Anreize für ein spezifisches Verhalten der Arbeitsmarktakteure. Von besonderer<br />

Bedeutung ist hierbei die Gestaltung der Alterssicherung. In Deutschland<br />

existieren bislang drei parallele Systeme der Alterssicherung, die miteinander<br />

kombinierbar sind. <strong>Die</strong>ses sogenannte „Drei-Säulen-System“ beruht erstens auf<br />

dem Pflichtversicherungssystem für abhängig Beschäftigte (bspw. gesetzliche<br />

Rentenversicherung, Beamtenversorgung), zweitens auf Zusatzalterssicherungssystemen<br />

(bspw. betriebliche Altersversorgung) und drittens auf privater Vorsorge<br />

46<br />

Zu den vielfältigen tariflichen Öffnungsklauseln und Differenzierungsbest<strong>im</strong>mungen vgl. die<br />

Übersicht in BISPINCK (1997: 555f).

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