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Die Restrukturierung des Arbeitsmarktes im Übergang zur ...

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menhängend mit einer internationalen Angleichung reagieren zu müssen glauben.<br />

Begünstigt werden diese Deregulierungsbemühungen darüber hinaus zusätzlich<br />

dadurch, dass mit „fortschreitender Internationalisierung [...] der Wirtschaft [...]<br />

der wohlfahrtsstaatliche Konsens in Deutschland brüchiger“ wird, da damit einhergehend<br />

„die Attraktivität <strong>des</strong> Standortfaktors ‚sozialer Friede‘“ abn<strong>im</strong>mt<br />

(RÜRUP 1995: 449). Verschärfter internationaler Wettbewerb und die darauf<br />

folgende staatliche Deregulierungsreaktion können eine Abwärtsspirale in Gang<br />

setzen, die zu einer weiteren Intensivierung <strong>des</strong> Wettbewerbsdrucks führt, dem<br />

mit verstärkter Deregulierung begegnet werden soll usw. (vgl. dazu HOFFMANN<br />

1999: 8f). Zwischen Mitte der 1970er und Mitte der 1990er Jahre sind in<br />

Deutschland so erste Deregulierungen vorgenommen worden, die auch als eine<br />

Folge eines „politischen Globalisierungsprozesses“ verstanden werden können.<br />

Auf zwei dieser Veränderungen, nämlich die vereinfachten Möglichkeiten <strong>zur</strong><br />

Befristung von Arbeitsverhältnissen sowie die beginnende Erosion <strong>des</strong> Flächentarifvertrages,<br />

wird in den folgenden Unterabschnitten noch näher einzugehen sein.<br />

2.5.2 Vereinfachte Befristungsmöglichkeiten<br />

<strong>Die</strong> Bedeutung <strong>des</strong> Arbeitsrechts für Arbeitsmarktmobilität und Beschäftigungsstabilität<br />

sollte insbesondere durch die ausführliche Behandlung <strong>des</strong> Arbeitsvertrages<br />

in Kapitel 1 deutlich geworden sein. <strong>Die</strong> Vertragsgestaltung best<strong>im</strong>mt die<br />

Handlungsspielräume der Vertragspartner und somit auch deren Flexibilität. Das<br />

Arbeitsrecht setzt dabei wesentliche, allgemeingültige Flexibilitätsgrenzen; werden<br />

diese Flexibilitätsgrenzen nicht eingehalten, ist der Vertrag anfechtbar bzw.<br />

eine Partei kann auf die Einhaltung der vertraglichen Best<strong>im</strong>mungen klagen. In<br />

diesem Zusammenhang nehmen die Regelungen, wann und wie die arbeitsvertraglich<br />

festgeschriebene Austauschbeziehung zwischen Arbeitsanbieter und<br />

-nachfrager beendet werden kann, in Form von Kündigungsschutzbest<strong>im</strong>mungen<br />

eine zentrale Stellung ein.<br />

Im Vergleich mit anderen industrialisierten Ländern besteht in Deutschland ein<br />

„umfangreiches System gesetzlicher und kollektivvertraglicher Kündigungsschutzbest<strong>im</strong>mungen,<br />

welches in seinen Anfängen auf die Zeit der We<strong>im</strong>arer<br />

Republik <strong>zur</strong>ückgeht, in den 1950er, 1960er und 1970er Jahren zu seiner heutigen<br />

Form weiter ausgebaut und in den 1970er und 1980er Jahren durch umfassende<br />

Rechtsfortbildungen der Arbeitsgerichte weiter entwickelt und ausdifferenziert

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