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Die Restrukturierung des Arbeitsmarktes im Übergang zur ...

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heutigen „dualen Berufsausbildung“ in Deutschland reichen bis in die Anfänge<br />

<strong>des</strong> 19. Jahrhunderts <strong>zur</strong>ück und wurden ausgehend vom Handwerk schrittweise<br />

auf die industrielle Produktion und schließlich auch auf <strong>Die</strong>nstleistungstätigkeiten<br />

ausgeweitet. Dabei war die „Schaffung bzw. Einbindung verpflichtungsfähiger<br />

Verbände auf der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite [...] die zentrale Voraussetzung<br />

für die Entwicklung und Durchsetzung hochgradig vereinheitlichter und<br />

formalisierter Berufs- und Ausbildungskonzepte.“ (HEIDENREICH 1998: 335). Mit<br />

dem „Berufsausbildungsgesetz“ von 1969 wurde schließlich die Vereinheitlichung<br />

und Systematisierung der gesamten Berufsausbildung – wie wir sie <strong>im</strong><br />

Prinzip auch heute noch vorfinden – vollzogen, in dem nicht nur Ausbildung als<br />

gemeinsame Aufgabe von Staat, Verbänden, Gewerkschaften und Kammern<br />

festgeschrieben wurde, sondern auch die Verantwortung für die Festlegung und<br />

Modernisierung von standardisierten Berufsbildern auf das Bun<strong>des</strong>institut für<br />

Berufsbildung übertragen wurde (HEIDENREICH 1998; MAYER 2000). 1997 existierten<br />

in Deutschland 356 anerkannte Ausbildungsberufe, wobei aufgrund <strong>des</strong><br />

strukturellen Wandels sowie technischer Innovationen <strong>im</strong>mer wieder alte Ausbildungsberufe<br />

verschwinden und neue Ausbildungsberufe geschaffen werden<br />

(BOSCH 2000d: 94f). <strong>Die</strong> Qualität der Berufsausbildung innerhalb <strong>des</strong> Dualen<br />

Systems wird dezentral durch regionale Ausbildungsausschüsse überwacht, die<br />

bei den jeweiligen Industrie- und Handelskammern bzw. Handwerkskammern<br />

angesiedelt sind, bei Verstößen gegen die Ausbildungsordnung einschreiten und<br />

einzelnen Betrieben ggf. sogar die Ausbildungserlaubnis entziehen können. <strong>Die</strong><br />

Ausbildung <strong>im</strong> Dualen System wird nach bestandener Prüfung i. d. R. nach dreijähriger<br />

Lehrzeit abgeschlossen und durch den „Facharbeiter“- bzw. „Gesellen-<br />

brief“ zertifiziert (STREECK et al. 1987: A2).<br />

Neben dem Dualen System ist das Hochschulwesen eine weitere Säule der beruflichen<br />

Bildung in Deutschland. Zwar obliegt die Finanzierung und die Regelung<br />

von Personalangelegenheiten <strong>im</strong> Wesentlichen den einzelnen Bun<strong>des</strong>ländern.<br />

Durch das Hochschulrahmengesetz sowie übergreifende koordinierende Gremien<br />

(bspw. Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung,<br />

Deutscher Wissenschaftsrat) sind jedoch bun<strong>des</strong>weit einheitliche Rahmenbedingungen<br />

vorgegeben. Innerhalb <strong>des</strong> Hochschulwesens sind „wissenschaftliche<br />

Hochschulen“ einerseits und „Fach- und Verwaltungsfachhochschulen“ andererseits<br />

insbesondere bezüglich ihres „Forschungsauftrages“ zu unterscheiden. Wäh-

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