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Die Restrukturierung des Arbeitsmarktes im Übergang zur ...

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Anreizwirkung staatlicher Markteingriffe für den Zweck der vorliegenden Arbeit<br />

besser beschreibt als der Begriff „Wohlfahrtsstaatsreg<strong>im</strong>e“.<br />

Wiederum ein anderer Aspekt ist für SOSKICE (1999: 101f) von Interesse, der dem<br />

distributionsorientierten Wohlfahrtsstaatskonzept den allokationsorientierten<br />

Begriff <strong>des</strong> „Produktionsreg<strong>im</strong>es“ gegenüberstellt: „By the production reg<strong>im</strong>e is<br />

meant the organization of production through markets and market-related institutions.<br />

It analyzes the ways in which the microagents of capitalist systems – companies,<br />

customers, employees, owners of capital – organize and structure their<br />

interrelationships, within a framework of incentives and constraints or ‚rules of<br />

the game‘ set by a range of market related institutions within which the micoagents<br />

are embedded“. Auf dieser Basis können zwei unterschiedliche „Produktionsreg<strong>im</strong>etypen“<br />

– „business-coordinated market economies“ und „uncoordinated<br />

or liberal market economies“ – unterschieden werden. Dabei sind beide Konzepte<br />

– Wohlfahrtsstaatsreg<strong>im</strong>e/Politikreg<strong>im</strong>e einerseits und Produktionsreg<strong>im</strong>e andererseits<br />

– nicht als substitutiv, sondern vielmehr als komplementär zu verstehen,<br />

so dass in einer Synthese das deutsche Gesellschaftssystem dann als eine Kombination<br />

aus „konservativ-korporatistischen Wohlfahrtsstaat“ und „flexibel-<br />

koordinierter Marktwirtschaft“ verstanden werden kann.<br />

Mit der gleichberechtigten Verwendung der Begriffe „Politikreg<strong>im</strong>e“ und „Produktionsreg<strong>im</strong>e“<br />

wird das Verständnis <strong>des</strong> „Komplementaritätsverhältnis[ses]<br />

politischer, sozialer und ökonomischer Merkmale [...] als Ensemble von Instituti-<br />

onen, Praktiken und Normen der ‚politics in production‘ und der ‚politics of production‘“<br />

(NASCHHOLD 1997: 28) schon entscheidend verbessert. Aber dennoch<br />

fehlt eine weitere „Reg<strong>im</strong>esphäre“. <strong>Die</strong>ses Manko resultiert aus dem zu engen<br />

Verständnis von Produktion als „betriebliche Produktion“ und der Vernachlässigung<br />

der Produktion der privaten Haushalte (vgl. dazu Abschnitt 1.4). Insofern<br />

muss aus dem zweifachen Institutionenensemble auf der Makroebene ein dreifaches<br />

Ensemble aus „Produktionsreg<strong>im</strong>e“, „Politikreg<strong>im</strong>e“ und „Haushaltsreg<strong>im</strong>e“<br />

werden, wobei der Begriff <strong>des</strong> „Politikreg<strong>im</strong>es“ zum Begriff <strong>des</strong> „Polit-<br />

Juristischen Reg<strong>im</strong>es“ erweitert wird. Folglich beschreibt das „Polit-Juristische<br />

Reg<strong>im</strong>e“ die Regulierungen, an denen sich der Austauschprozess von Arbeitsnachfragern<br />

und -anbietern orientieren muss. Demgegenüber beschreibt das „Produktionsreg<strong>im</strong>e“<br />

bzw. das „Haushaltsreg<strong>im</strong>e“, wie Arbeitsanbieter und<br />

-nachfrager ihre Produktionsressourcen (Arbeit, Kapital und Technik) <strong>im</strong> Rahmen

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