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Die Restrukturierung des Arbeitsmarktes im Übergang zur ...

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rahmen (Ebene 1) die allgemeine kulturelle Basis gesellschaftlichen Handelns,<br />

während der Makrorahmen (Ebene 2) die speziellen kulturellen Regeln (sprich:<br />

Institutionen) beinhaltet, an denen sich das individuelle Handeln ausrichtet bzw.<br />

durch die das individuelle Handeln reguliert wird.<br />

Es gibt vielfältige Versuche, die Einflüsse von Institutionen auf den Arbeitsmarkt<br />

bzw. die Arbeitsmarktakteure zu typisieren und dadurch bspw. nationalspezifische<br />

Unterschiede in Vergangenheit und Gegenwart zu verdeutlichen. Eine der einflussreichsten<br />

Typisierungen stammt von Esping-Andersen. ESPING-ANDERSENS<br />

(1990) unterscheidet drei Typen von „Wohlfahrtsstaatsreg<strong>im</strong>en“ („liberaler Wohlfahrtsstaat“,<br />

„konservativ-korporatistischer Wohlfahrtsstaat“ und „sozialdemokratischer<br />

Wohlfahrtsstaat“), wobei er Deutschland der Gruppe konservativkorporatistischer<br />

Wohlfahrtsstaaten zuordnet. Bei dieser Typisierung ist das<br />

Hauptaugenmerk auf das antagonistische Verhältnis von „Markt“ auf der einen<br />

und „Staat“ auf der anderen Seite gerichtet. Während der Markt die (vollkommene)<br />

„Vermarktlichung“ („Kommodifizierung“) <strong>des</strong> Menschen anstrebe, wirke der<br />

(Wohlfahrts)Staat als Gegengewicht, indem er bspw. durch die Gestaltung von<br />

Bürgerrechten eine „Entmarktlichung“ („De-Kommodifikation“) ermögliche. Für<br />

eine Beschreibung der Einflüsse der Makroebene auf den Arbeitsmarkt, ist dieses<br />

Verständnis von „politics against markets“ (ESPING-ANDERSEN 1985) allerdings<br />

allein kaum ausreichend. „Komplizierter – damit aber auch realistischer – wird<br />

das Bild [...], wenn man Wohlfahrtsstaaten nicht nur als Form und Funktion <strong>des</strong><br />

Verhältnisses zwischen Bürger und Markt bzw. Bürger und Staat, sondern das<br />

Beziehungsgeflecht der Bürger untereinander in die Betrachtung einbezieht“<br />

(LESSENICH 1998: 99). <strong>Die</strong>se Kritik führt zum eigentlichen, <strong>im</strong> Zusammenhang<br />

mit der vorliegenden Arbeit relevanten Punkt: Das Wohlfahrtsstaatskonzept ist<br />

allein an der Distribution und an den länderspezifischen Unterschieden der Distributionsorganisation<br />

interessiert; Distribution ist für den Arbeitsmarkt aber nur<br />

insofern von Bedeutung, als dadurch wiederum spezifische Allokationsanreize für<br />

die Arbeitsmarktakteure gesetzt werden. <strong>Die</strong> Konzeption <strong>des</strong> Wohlfahrtsstaatsreg<strong>im</strong>es<br />

ist daher als alleinige Typisierung von Einflüssen auf der Makroebene nicht<br />

hinreichend. Allerdings sind staatliche Eingriffe selbstverständlich von Belang für<br />

die Allokationsentscheidung der Arbeitsmarktakteure. Daher ist der Begriff <strong>des</strong><br />

„Politikreg<strong>im</strong>es“ (NASCHOLD 1997: 28ff) hier vorzuziehen, der die allokative

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