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als Störer aufträten. Nebenbei wehrten sie sich auch, wie eine Gemeinschaftsbeschwer<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

Johann Laakmann u.a. zeigt, dagegen, daß an<strong>de</strong>re angrenzen<strong>de</strong> Bauern in <strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong> wei<strong>de</strong>ten,<br />

ohne zur Hu<strong>de</strong> berechtigt zu sein. Wie schon ange-<strong>de</strong>utet, waren bei <strong>de</strong>n Vergleichen<br />

zwischen Rheinberg und Huck/Millingen einige Geerbte als Deputierte (Ratsmitglie<strong>de</strong>r)<br />

beteiligt (z.B. Rutger Paßmann und J. H. Königs), die kurze Zeit später in eigener Sache das<br />

Verfügungsrecht <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>n bestritten, als <strong>de</strong> facto gegensätzliche Standpunkte mitvertraten.<br />

Der hin und her wogen<strong>de</strong> Streit, <strong>de</strong>r in all seinen Äußerungen garnicht geschil<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n<br />

kann, steuerte anfangs <strong>de</strong>r Dreißiger Jahre unausweichlich auf <strong>de</strong>n großen Prozeß zu. Zwar<br />

wer<strong>de</strong>n noch einige Argumente und Vorschläge ausgetauscht o<strong>de</strong>r an die Aufsichtsbehör<strong>de</strong>n<br />

gerichtet, doch sind sie nur Plänkeleien. So bezogen sich von Reichmeister und Konsorten am<br />

21.01.1831 nochmals auf <strong>de</strong>n Generalverteilungsvorschlag von 1773, in <strong>de</strong>m die Hei<strong>de</strong> als ein<br />

vom Stadtvermögen abgeson<strong>de</strong>rtes Eigentum <strong>de</strong>r II. Bauerschaft, also <strong>de</strong>r vierzehn Grun<strong>de</strong>igentümer<br />

angesehen wur<strong>de</strong>. Die Stadt lehnte natürlich mit <strong>de</strong>m Hinweis auf das Komunal-eigentum<br />

und auf die fehlen<strong>de</strong> Rechtsfähigkeit <strong>de</strong>r II. Bauerschaft als Teil <strong>de</strong>r Stadt Rheinberg<br />

ab. Von Reichmeister schlug daraufhin am 25.01.1832 vor, die Stadt solle die II. Bauerschaft<br />

wie eine selbständige Landgemein<strong>de</strong> behan<strong>de</strong>ln und soviel Hei<strong>de</strong> verkaufen, wie zur Deckung<br />

<strong>de</strong>s Schul<strong>de</strong>nanteils <strong>de</strong>r II. Bauerschaft notwendig sei. Die verbleiben<strong>de</strong> Hei<strong>de</strong> sollte <strong>de</strong>n<br />

Geerbten gehören. Dann solle die Stadt je<strong>de</strong> Verbindung mit <strong>de</strong>r II. Bauerschaft abbrechen.<br />

Es ist wohl keine Frage, daß die Stadt auf diesen absur<strong>de</strong>n und rechtlich möglichen Vorschlag<br />

nicht einging. Die Interessenten aus Huck und Millingen empfahlen am 17.01.1832, <strong>de</strong>n<br />

Streit dadurch zu been<strong>de</strong>n, daß je ein Drittel <strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Geerbten aus Huck, Millingen<br />

und <strong>de</strong>r II. Bauerschaft zugeteilt wer<strong>de</strong>. Unter <strong>de</strong>m 16.05.1831 ist a) ein Verzeichnis <strong>de</strong>r<br />

Personen zu fi n<strong>de</strong>n, die gegen <strong>de</strong>n Verkauf <strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong> gerichtlich aufgetreten sind, und b)<br />

eines <strong>de</strong>r Einwohner, die keinen Einspruch eingelegt haben.<br />

Es sind:<br />

a) II. Bauerschaft: Von Reichmeister, J. H. Königs, Wolter Königs,<br />

J. Lüps, Corn. Zacharias, Paßen, Telmes, Th. u. P.<br />

Laakmann, J. Heinen, G. Dewey.<br />

Millingen: Fr. Kreutz, F. Schneimann, J. Laakmann, Gerh.<br />

Emmerichs, Th. Dröttbomm, H. Paßmann,<br />

Gerh. Heymann.<br />

Huck: R. Paßmann, Th. Overfeld, P. Meilert, H. Dellmann,<br />

T. Hüsch, J. Th. Ohlmann, H. Peerenboom,<br />

Nic. Specht.<br />

b) II. Bauerschaft: H. Laakmann, T. Holtmann, H. van Treeck, Chr.<br />

Bongers, W. Roosen, J. von Seida, G. Maaßen,<br />

G. Voor, B. Hagemeyer, von Nispen, J. Baumann.<br />

Millingen: J. Weihofen, J. Emmerichs, H. Nuhnen, P. Schmitz,<br />

B. Scholten, W. Verweyen, J. Königs.<br />

Huck: J. Wessels, J. Bruns, T. Waters, Th. Len<strong>de</strong>rs,<br />

W. Spandick, Chr. Vossler, Th. Elch, J. Emmerichs,<br />

Th. Schnei<strong>de</strong>r, Th Schmitz, J. Dormann.<br />

1832 kamen die Aufsichtsbehör<strong>de</strong>n zu <strong>de</strong>m Schluß, daß eine außergerichtliche Einigung nicht<br />

mehr zu erwarten sei, und empfahlen <strong>de</strong>r Stadt Rheinberg, die Frage <strong>de</strong>s Eigentums an <strong>de</strong>r<br />

Hei<strong>de</strong> gerichtlich klären zu lassen. Diese reichte am 16.12.1832 eine entsprechen<strong>de</strong> Feststellungsklage<br />

ein.<br />

Heinz Janssen<br />

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