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G. Laakmann Millingen 120<br />

Müller, Flecken Alpen 210<br />

Stadt Alpen Alpen 650<br />

G. Wessels Alpen 190<br />

H. Hocks Alpen 220<br />

G. u. Th. Ohlmann Drüpt 170<br />

Verspecken, Polm u.a. Rheinberg 1360<br />

J. Willick u.a. Rheinberg 250<br />

H. Giesen Ossenberg 230<br />

Verschie<strong>de</strong>ne 330<br />

Die Versteigerung erbrachte mithin etwa 8.300 Taler. Aus <strong>de</strong>m Protokoll ist zu schließen,<br />

daß <strong>de</strong>r größte Teil <strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong> von <strong>de</strong>n umwohnen<strong>de</strong>n Bauern entwe<strong>de</strong>r für die eigene Landwirtschaft<br />

o<strong>de</strong>r für ihre nachgeborenen Kin<strong>de</strong>r erworben wur<strong>de</strong>. Ein Teil ist aber zweifellos<br />

auch als Geldanlage o<strong>de</strong>r Spekulationsobjekt gekauft wor<strong>de</strong>n. Obwohl es aus <strong>de</strong>n Akten nicht<br />

zweifelsfrei zu erkennen ist, muß diese Versteigerung durch <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Prozeß suspendiert<br />

wor<strong>de</strong>n sein, <strong>de</strong>nn in <strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong> tut sich auch weiterhin nichts und 1850 fi n<strong>de</strong>n wir<br />

ein neues Verkaufsprotokoll, das zwar in <strong>de</strong>r Endsumme <strong>de</strong>m vorstehen<strong>de</strong>n gleicht, aber in <strong>de</strong>r<br />

Verteilung einige Än<strong>de</strong>rungen zeigt. Es scheint also so zu sein, daß 1850 das Versteigerungsergebnis<br />

von 1829 mit gewissen, in <strong>de</strong>r Zwischenzeit eingetretenen Verän<strong>de</strong>rungen vollzogen<br />

wur<strong>de</strong>. Davon später mehr.<br />

Die vorstehend geschil<strong>de</strong>rte Prozedur lief natürlich unter <strong>de</strong>m erbitterten Wi<strong>de</strong>rstand <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong>gegner ab. Schon unmittelbar nach <strong>de</strong>m ersten Vergleich monierten von Reichmeister<br />

und Son<strong>de</strong>rfeld, daß er ohne sie geschlossen wor<strong>de</strong>n sei. Sie verlangen Beteiligung und behaupten<br />

zu<strong>de</strong>m, daß die Gerechtsame <strong>de</strong>r Stadt durch Nichtgebrauch verjährt seien. Wenig später<br />

for<strong>de</strong>rt, behauptet Peter Son<strong>de</strong>rfeld – wie schon zugesagt – Eigentum von <strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong>, ebenso<br />

von Reichmeister und die Gebrü<strong>de</strong>r Lüps. Am 02.09.1823 wirft von Reich-meister <strong>de</strong>r Stadt<br />

vor, sie habe frühere Gemeinheitsrechte zu Lasten <strong>de</strong>r Geerbten ausge<strong>de</strong>hnt und leitete am<br />

21./23.09.1823 zusammen mit Lüps und zehn Ackersleuten aus <strong>de</strong>r II. Bauerschaft ein Beschwer<strong>de</strong>-<br />

o<strong>de</strong>r Klageverfahren ein. Später ergänzt von Reichmeister in eigener Sache, daß die<br />

Berechtigung von Haus Hei<strong>de</strong>ck nicht durch <strong>de</strong>n Vertrag von 1640 erloschen sei, weil Degenhardt<br />

von Eyll nicht angenommen habe. Dem Haus Hei<strong>de</strong>ck stehe nach wie vor ein Miteigentum<br />

zu. Dieses Miteigentum sei auch durch das französische Besatzungsrecht nicht aufgelöst<br />

wor<strong>de</strong>n, weil dieses Recht seit 1815 nicht mehr gelte. Auch beschwerte sich von Reichmeister<br />

über eine unbefugte Besteuerung durch die Stadt Rheinberg und meinte damit das Wei<strong>de</strong>geld.<br />

Die Stadt wies ihm nach, daß das Wei<strong>de</strong>geld keine Steuer sei, son<strong>de</strong>rn eine Entschädigung<br />

für die Nutzung städtischen Eigentums. Am 17.02.1828 beschwerten sich die Geerbten <strong>de</strong>r<br />

II. Bauerschaft nochmals, daß die Stadt ihr Eigentum verkaufe; sie verwiesen dabei auf das<br />

Protokoll vom 24.09.1723 und verlangten ihre Einbeziehung in die Auseinan<strong>de</strong>rsetzungen.<br />

Durch die Geerbten von Millingen und Huck wollten sie nicht vertreten sein. Nach <strong>de</strong>r ersten<br />

öffentlichen Versteigerung <strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong> am 29./30. 09.1829 erhoben sie erneut Einspruch mit <strong>de</strong>r<br />

gleichen Behauptung, nicht die Stadt son<strong>de</strong>rn sie seien Eigentümer. Am 10.03.1829 verbieten<br />

sie schließlich die gera<strong>de</strong> wie<strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong> Vermessung mit <strong>de</strong>m Hinweis auf <strong>de</strong>n Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsvorschlag<br />

vom 10.03.1775. Auch die Geerbten von Huck und Millingen schalten sich<br />

1829 verstärkt in <strong>de</strong>n Streit ein. Am 21.09.1829, also kurz vor <strong>de</strong>r Versteigerung wen<strong>de</strong>n sie<br />

sich sowohl gegen überzogene Ansprüche <strong>de</strong>r Geerbten aus <strong>de</strong>r II. Bauerschaft als auch gegen<br />

die Gemein<strong>de</strong>n Huck und Millingen. Gegen von Reichmeister und Konsorten <strong>de</strong>shalb, weil<br />

diese ihr alleiniges Eigentum an <strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong> behauptet hätten, gegen die bei<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n,<br />

weil diese ihren Privatbesitz als Gemein<strong>de</strong>eigentum betrachteten und<br />

Heinz Janssen<br />

27u

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