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ehaupteten. Aus <strong>de</strong>n Listen ist nicht zu ersehen, ob das Wei<strong>de</strong>geld auch von allen bezahlt<br />
wur<strong>de</strong>. Mit <strong>de</strong>r Zahlung <strong>de</strong>s Wei<strong>de</strong>gel<strong>de</strong>s haben o<strong>de</strong>r hätten die Wei<strong>de</strong>gänger <strong>de</strong> jure ebenfalls<br />
das Eigentum <strong>de</strong>r Stadt bzw. <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> anerkannt. Über die an<strong>de</strong>rweitige Nutzung, wie<br />
Plaggen- und Hei<strong>de</strong>hieb, Sand und Lehmausbeute, fi n<strong>de</strong>n wir eine Reihe von Zeugenaussagen,<br />
nach <strong>de</strong>nen diese Nutzungen, die natürlich je nach auftreten<strong>de</strong>n Bedarf unregelmäßig stattfan<strong>de</strong>n,<br />
auch von an<strong>de</strong>ren Bürgern aus Rheinberg ausgeübt wur<strong>de</strong>n. Beim Wei<strong>de</strong>gang wehrten<br />
sich die Geerbten, wenn neue Interessenten hinzukamen. So beschwerte sich Herr von Reichmeister,<br />
daß die Stadt <strong>de</strong>m Kolonisten von Seida (Haus Hei<strong>de</strong>berg) erlaube, auf ihrem Eigentum<br />
– „Alleinbesitz als ungeteilte Zubehörung“ so nannte er die Hei<strong>de</strong>schafe zu hüten. Überhaupt<br />
dieser Herr von Reichmeister! Er war zu <strong>de</strong>r Zeit Herr auf Winnenthal und gleichzeitig<br />
Besitzer <strong>de</strong>s Hauses Hei<strong>de</strong>ck. Ungeachtet <strong>de</strong>ssen, daß <strong>de</strong>m Haus Hei<strong>de</strong>ck nach <strong>de</strong>m Ablösevertrag<br />
von 1640 keinerlei Rechte, auch keine Nutzungsrechte mehr zustan<strong>de</strong>n, behauptete<br />
er weiterhin sein Miteigentum an <strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r Begründung, <strong>de</strong>r Vertrag von 1640 sei<br />
garnicht erfüllt wor<strong>de</strong>n. Dem stand entgegen, daß vom Hause Hei<strong>de</strong>ck seit langer Zeit 80<br />
bis 90 Morgen <strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong> im Bruch in Erbpacht bewirtschaftet wur<strong>de</strong>n, und daß Herrn von<br />
Reichmeister auch zwei Katen in <strong>de</strong>m westlichen <strong>de</strong>r Hey<strong>de</strong>cker Ley gelegenen Hei<strong>de</strong>zipfel<br />
gehörten. Daß er bei dieser Sachlage nicht nur seine angeblichen Interessen vertrat, son<strong>de</strong>rn<br />
sich sogar zum Wortführer <strong>de</strong>r Geerbten <strong>de</strong>r II. Bauerschaft machte und mit sehr scharfer<br />
Klinge für <strong>de</strong>n eigenen Geldbeutel focht, charakterisierte ihn. Eine Episo<strong>de</strong> aus <strong>de</strong>m Jahre<br />
1828 wirft ein Schlaglicht auf die Härte <strong>de</strong>s Streits. In einem Schreiben warf von Reichmeister<br />
<strong>de</strong>m Bürgermeister Scheffer von Rheinberg vor, er habe sich „unanständige Äußerungen“<br />
über die Beschwer<strong>de</strong>führung erlaubt, und spricht in <strong>de</strong>nselben Schreiben „von <strong>de</strong>r Anmaßung<br />
<strong>de</strong>r Stadt, von einem Attentat auf das Eigentum“ und davon, daß die Stadt mit <strong>de</strong>m „Unfug“<br />
(Vermessung) aufhören solle. Heute klingt das ganz normal; in jenem höfl ichen Zeitalter war<br />
es jedoch starker Tobak. Es wäre fast zu einer gerichtlichen Beleidigungsklage gekommen.<br />
Einige Anwohner aus Millingen und <strong>de</strong>r II. Bauerschaft waren während dieser Jahre <strong>de</strong>r<br />
Ungewißheit beson<strong>de</strong>rs rührig. So ersteigerte Th. Emmerichs für 1750 Taler <strong>de</strong>n Abelshof und<br />
kaufte zusammen mit Gerhard Emmerichs einen Acker im Nie<strong>de</strong>rfeld, einen Morgen im Helmt<br />
und das Grundstück „<strong>de</strong> Schlagkamp“ für 660 Taler. 1833 kauften sie weitere 22 Morgen<br />
Hei<strong>de</strong> für 816 Taler, offensichtlich ein Stück, das nicht direkt in <strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong> lag. Frau Witwe<br />
Laakmann von <strong>de</strong>r Katstelle an <strong>de</strong>r Keltenstraße wollte sich 1836 gar dadurch auf <strong>de</strong>n nach<br />
<strong>de</strong>m Verkauf <strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong> zu erwarten<strong>de</strong>n Bauboom, daß sie beantragte, in <strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong> einen Ziegelofen<br />
errichten zu dürfen. Doch dies nur nebenbei.<br />
Zurück zum wesentlichen! Als erste beschäftigten sich natürlich die Gemein<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>nen ihre<br />
Schul<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>n Nägeln brannten, mit <strong>de</strong>m Thema Rheinberger Hei<strong>de</strong>. Die Stadt Rheinberg<br />
knüpfte in ihren Verhandlungen mit <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n Huck und Millingen an <strong>de</strong>n Vergleich<br />
von 1792 an. Die Partner setzten dabei, durch die inzwischen erlassenen Gesetze bestärkt,<br />
natürlich Kommunaleigentum voraus. Der erste Vergleich kam schon am 04.06.1818 zustan<strong>de</strong>.<br />
Es wur<strong>de</strong> vereinbart, daß die Gemein<strong>de</strong>n Huck und Millingen auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>r Vermessungen<br />
von 1794 außer <strong>de</strong>n 1792 beschlossenen 300 Morgen zu Eigentum, etwa 600 weiteren<br />
Morgen einschließlich <strong>de</strong>r in diesem Gebiet früher vergebenen Katstellen gegen einen jährlichen<br />
Zins von 29 Talern 4 Silbergroschen und 16 Pfennigen in Erbpacht bekommen sollen. Diese<br />
Erbpacht sollte gegen Zahlung <strong>de</strong>s zwanzigfachen Zinses abgelöst wer<strong>de</strong>n können. Rheinberg<br />
behielt sich für das Gesamtgebiet das Obereigentum, d.h. wohl die kommunale Zuständigkeit<br />
vor. Damit sollte die gesamte, zwischen <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>grenzen von Huck und Millingen, <strong>de</strong>m<br />
Alpschen Bruch und <strong>de</strong>r Saalhofferstraße liegen<strong>de</strong>n Hei<strong>de</strong> in die Verfügung <strong>de</strong>r obengenannten<br />
Gemein<strong>de</strong>n übergehen. Die von Huck und Millingen seit 1794 geschul<strong>de</strong>ten gemeindlichen<br />
Abgaben sollten nach einem Beschluß <strong>de</strong>s Rheinberger Rates zur Deckung <strong>de</strong>r Reparaturkosten<br />
<strong>de</strong>r städtischen Mühle verwandt wer<strong>de</strong>n. Diesem Vergleich war ebenso<br />
Heinz Janssen<br />
27s