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Da die festgestellte Größe der Heide in dem Vorschlag weit unterschritten ist, entfällt der Rest offensichtlich auf die bereitsvergebenen Katstellen. Dieser Aufteilungsvorschlag gefi el weder den Huckern und den Millingern, noch dem Besitzer des Berkevoortshofes, noch dem Freiherrn von Bongardt, der inzwischen das Haus Heideck übernommen hatte. Sie legten Einspruch ein. Da der Streit durch das Eintreten der Bonner Hofkammer kostspielig geworden war, nahmen einzelne Beerbte aus Huck und Millingen bei der Borther Kirche (Pastor Witthof) 100 Taler Darlehn zur Deckung der Prozeßkosten auf. Die Verzinsung und Tilgung dieser Schuld übernahmen die Gemeinschaften und später Gemeinden Huck und Millingen. Das Darlehen ist noch im gemeindlichen Schuldenverzeichnis vom 18.07.1821 verzeichnet. Später wird gerade diese Schuldaufnahme Beweis dafür sein, daß Millingen und Huck stets als Gemeinschaften oder Gemeinden und nicht als Mehrzahl von Eigentümern im Streit um die Heide gehandelt haben oder, besser gesagt, daß die Rechte an der Heide stets Gemeinschaftsrechte und nicht Einzelrechte waren. Am 10.01.1780 über-mittelte Huck und Millingen der Bonner Hofkammer ihre Auffassung zur Aufteilung der Heide in einer Denkschrift. Die Stadt Rheinberg aber betrieb auch nach diesem Aufteilungsvorschlag ihre Politik der Erschließung der Heide weiter. Am 16.04.1775 übertrug sie ein Stück Heideland an Johann Laers und räumte damit dessen Einspruch (siehe oben) aus. Im gleichen Jahr, am 27.09.1775, trifft der Rat die erste größere Verfügung über die Heide und vergibt 225 Morgen zwischen Alpsrayer- und Römerstraße zur Kolonisation an den Freiherrn von Seida in Erbpacht. Von Seida war kurkölnischer Hauptmann, tat in Rheinberg als Kommandant der kleinen Garnison Dienst und wohnte derzeit im Hause Brauer auf der Rheinstraße. Er stammte aus Augsburg, war verheiratet (seine Frau war eine Komteß von Bersword von Rudolfshöhe) und wollte sich nach Ausscheiden aus dem Dienst eine standesgemäße Existenz aufbauen. Viel Geld hatte er offensichtlich nicht, deshalb versuchte er es mit dem Aufbau eines Rittergutes im Neuland. Der Versuch litt von Anfang an unter fi nanziellen Schwierigkeiten, doch schaffte er es bis 1790, 100 Morgen urbar zu machen und das Ackergut „Heideberg“ zu begründen. Schon zu Beginn klappte es mit der Pachtzahlung nicht und er hatte Auseinandersetzungen mit dem Rat, die zwischen 1780 und 1790 zur Pfändung des Viehs und zu Prozessen führten. Am Ende wurde ihm wegen seiner schlechten wirtschaftlichen Lage eine 20 jährige Zehntfreiheit eingeräumt. 1786 fi ndet sich nochmals eine Bestätigung, daß die „gemeine Heide“ in städtischer Verwaltung ist, 1790 schlägt der Rat Fröhlings-Kath, die anscheinend vakant geworden war, einem Johann Hambloch zu und anläßlich einer erneuten Vermessung werden am 15.08.1791 10 Morgen der Heide zu je 1/2 Anteil Fröhlings-Kath und Kuhne-Kath zugeteilt. Im Jahre 1789 fi ndet eine Versammlung aller Beerbten der II. Bauerschaft statt, um über den Streit mit der Stadt zu beraten. Nach der Vermessung von 1791 wird, soweit zu ersehen ist, erstmals eine Bestimmung der Heide insofern getroffen, als der nordwestlich einer Linie vom Sonderfeldshof zum Derkshof (am Rheinberger Bruch) gelegene Teil zur Rheinberger Heide. Es ist gewiß nicht so, daß diese etwas nüchterne Aufzählung von Daten und Fakten das ganze Geschehen wiedergibt. Die Heide war zu dieser Zeit schon mehr als 100 Jahre Dauerthema in der Hofkanzlei, die den Räten, in den Versammlungen und bei Berechtigten, Anliegern und Interessierten. Wie viele Vorschläge, Überlegungen und Standpunkte diskutiert wurden, läßt sich nicht einmal erahnen. Endlich, am 06.11.1792 einigen sich Millingen und Huck mit Rheinberg in einem neuen Vergleich, der am 03.01.1794 auch die Bestätigung des Kurfürsten fi ndet. Nach diesem Vergleich sollten Millingen und Huck zusätzlich zu den 300 Morgen aus dem Vorschlag vom 10.03.1775 weiter 150 Morgen zu alleinigen Nutzung erhalten, allerdings nur gegen eine laufende Zahlung – man würde so etwas heute als Anerkennungsgebühr bezeichnen – von 5 Stübern jährlich an die Stadt Rheinberg. Aber auch dieser Vergleich bekommt keine Gültigkeit, weil die Rheinlande von den französischen Revolutionsarmeen besetzt wurden und bis 1815 unter der Fremdherrschaft verblieben. Die Franzosen ließen sich hier häuslich nieder und führten ihr Recht (Code Heinz Janssen 27o

Napoleon) und ihre kommunale Organisation ein. So kam Rheinberg zum Roer-Departement mit dem Sitz in Aachen, gehörte zum Arrondissement Krefeld und wurde Kantonshauptstadt. Die „Sectiones“ Alpisray, Druypt, Huck und Millingen erhielten, wie schon berichtet, den Status von Gemeinden, die vom Amt Alpen verwaltet wurden. Nun verschwand das Thema „Rheinberg Heide“ für einige Jahrzehnte in den Akten und aus den Mündern. Doch es ruhte nur, um, wie wir sehen werden, nach 1815 umso fröhlichere Urständ zu feiern. Nach dem französischen Recht, das allerdings zum Teil nur für die Zeit der Besatzung gegolten hat, wäre der Streit um die Heide nicht möglich gewesen, weil die Gesetze vom 10.06.1793 und vom 9. Ventose XII (09.02.1803) bestimmten, daß alle Oedländereien, also auch die Heide Eigentum der Gemeinde seien. Kurz vor Ende der französischen Herrschaft verkaufte die Präfektur Aachen zur Deckung der Kriegs- und Staats-schulden am 24.07. und am 11.08.1813 noch Teile der Rheinberger Heide und des Alpschen Bruchs. Was damals wem verkauft wurde, ist nicht bekannt, jedoch sind Preisangaben überliefert; für 3 Hektar im Alpschen Bruch erzielte man 485 Franken. Die Enteignung des geistlichen Besitzes in der Säkularisation im Jahre 1802 wirkte sich im Gegensatz zur I. Bauerschaft, wo der größte Teil des Grund und Bodens Klöstern oder geistlichen Herrschaften gehörte (Kloster Kamp, St. Maria im Kapitol zu Köln, Kloster St. Barbaragarten in Rheinberg, Deutsch-Ordens-Kommende zu Rheinberg, Pfarre St. Peter), in der II. Bauerschaft und Millingen kaum aus, weil es außer dem Tichelershof keinen geistlichen Besitz gab. Dieses kurfürstliche Dominium erwarben die Gebrüder Lüps aus Orsoy, die seinerseits zu den größten Grundbesitzern am Niederrhein gehörten. Xanten Gemeinde Millingen Heinz Janssen 27p Chausse Rheinberg - Xanten, heutige B 57 Millingerheide Bereich Römer- Saalhofferstraße Rheinberg Vierquartieren Gemeinde Repelen Figuration der 2 ten Bauerschaft

Napoleon) und ihre kommunale Organisation ein. So kam Rheinberg zum Roer-Departement<br />

mit <strong>de</strong>m Sitz in Aachen, gehörte zum Arrondissement Krefeld und wur<strong>de</strong> Kantonshauptstadt.<br />

Die „Sectiones“ Alpisray, Druypt, Huck und Millingen erhielten, wie schon berichtet, <strong>de</strong>n<br />

Status von Gemein<strong>de</strong>n, die vom Amt Alpen verwaltet wur<strong>de</strong>n. Nun verschwand das Thema<br />

„Rheinberg Hei<strong>de</strong>“ für einige Jahrzehnte in <strong>de</strong>n Akten und aus <strong>de</strong>n Mün<strong>de</strong>rn. Doch es ruhte<br />

nur, um, wie wir sehen wer<strong>de</strong>n, nach 1815 umso fröhlichere Urständ zu feiern.<br />

Nach <strong>de</strong>m französischen Recht, das allerdings zum Teil nur für die Zeit <strong>de</strong>r Besatzung gegolten<br />

hat, wäre <strong>de</strong>r Streit um die Hei<strong>de</strong> nicht möglich gewesen, weil die Gesetze vom 10.06.1793<br />

und vom 9. Ventose XII (09.02.1803) bestimmten, daß alle Oedlän<strong>de</strong>reien, also auch die Hei<strong>de</strong><br />

Eigentum <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> seien. Kurz vor En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r französischen Herrschaft verkaufte die Präfektur<br />

Aachen zur Deckung <strong>de</strong>r Kriegs- und Staats-schul<strong>de</strong>n am 24.07. und am 11.08.1813<br />

noch Teile <strong>de</strong>r Rheinberger Hei<strong>de</strong> und <strong>de</strong>s Alpschen Bruchs. Was damals wem verkauft wur<strong>de</strong>,<br />

ist nicht bekannt, jedoch sind Preisangaben überliefert; für 3 Hektar im Alpschen Bruch<br />

erzielte man 485 Franken. Die Enteignung <strong>de</strong>s geistlichen Besitzes in <strong>de</strong>r Säkularisation im<br />

Jahre 1802 wirkte sich im Gegensatz zur I. Bauerschaft, wo <strong>de</strong>r größte Teil <strong>de</strong>s Grund und<br />

Bo<strong>de</strong>ns Klöstern o<strong>de</strong>r geistlichen Herrschaften gehörte (Kloster Kamp, St. Maria im Kapitol<br />

zu Köln, Kloster St. Barbaragarten in Rheinberg, Deutsch-Or<strong>de</strong>ns-Kommen<strong>de</strong> zu Rheinberg,<br />

Pfarre St. Peter), in <strong>de</strong>r II. Bauerschaft und Millingen kaum aus, weil es außer <strong>de</strong>m Tichelershof<br />

keinen geistlichen Besitz gab. Dieses kurfürstliche Dominium erwarben die Gebrü<strong>de</strong>r<br />

Lüps aus Orsoy, die seinerseits zu <strong>de</strong>n größten Grundbesitzern am Nie<strong>de</strong>rrhein gehörten.<br />

Xanten<br />

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Millingen<br />

Heinz Janssen<br />

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Chausse Rheinberg - Xanten, heutige B 57<br />

Millingerhei<strong>de</strong><br />

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