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Da die festgestellte Größe <strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong> in <strong>de</strong>m Vorschlag weit unterschritten ist, entfällt <strong>de</strong>r<br />
Rest offensichtlich auf die bereitsvergebenen Katstellen. Dieser Aufteilungsvorschlag gefi el<br />
we<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Huckern und <strong>de</strong>n Millingern, noch <strong>de</strong>m Besitzer <strong>de</strong>s Berkevoortshofes, noch <strong>de</strong>m<br />
Freiherrn von Bongardt, <strong>de</strong>r inzwischen das Haus Hei<strong>de</strong>ck übernommen hatte. Sie legten<br />
Einspruch ein. Da <strong>de</strong>r Streit durch das Eintreten <strong>de</strong>r Bonner Hofkammer kostspielig gewor<strong>de</strong>n<br />
war, nahmen einzelne Beerbte aus Huck und Millingen bei <strong>de</strong>r Borther Kirche (Pastor<br />
Witthof) 100 Taler Darlehn zur Deckung <strong>de</strong>r Prozeßkosten auf. Die Verzinsung und<br />
Tilgung dieser Schuld übernahmen die Gemeinschaften und später Gemein<strong>de</strong>n Huck und<br />
Millingen. Das Darlehen ist noch im gemeindlichen Schul<strong>de</strong>nverzeichnis vom 18.07.1821<br />
verzeichnet. Später wird gera<strong>de</strong> diese Schuldaufnahme Beweis dafür sein, daß Millingen und<br />
Huck stets als Gemeinschaften o<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>n und nicht als Mehrzahl von Eigentümern<br />
im Streit um die Hei<strong>de</strong> gehan<strong>de</strong>lt haben o<strong>de</strong>r, besser gesagt, daß die Rechte an <strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong> stets<br />
Gemeinschaftsrechte und nicht Einzelrechte waren. Am 10.01.1780 über-mittelte Huck und<br />
Millingen <strong>de</strong>r Bonner Hofkammer ihre Auffassung zur Aufteilung <strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong> in einer Denkschrift.<br />
Die Stadt Rheinberg aber betrieb auch nach diesem Aufteilungsvorschlag ihre Politik <strong>de</strong>r Erschließung<br />
<strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong> weiter. Am 16.04.1775 übertrug sie ein Stück Hei<strong>de</strong>land an Johann Laers<br />
und räumte damit <strong>de</strong>ssen Einspruch (siehe oben) aus. Im gleichen Jahr, am <strong>27.</strong>09.1775,<br />
trifft <strong>de</strong>r Rat die erste größere Verfügung über die Hei<strong>de</strong> und vergibt 225 Morgen zwischen<br />
Alpsrayer- und Römerstraße zur Kolonisation an <strong>de</strong>n Freiherrn von Seida in Erbpacht.<br />
Von Seida war kurkölnischer Hauptmann, tat in Rheinberg als Kommandant <strong>de</strong>r<br />
kleinen Garnison Dienst und wohnte <strong>de</strong>rzeit im Hause Brauer auf <strong>de</strong>r Rheinstraße. Er stammte<br />
aus Augsburg, war verheiratet (seine Frau war eine Komteß von Bersword von Rudolfshöhe)<br />
und wollte sich nach Ausschei<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Dienst eine stan<strong>de</strong>sgemäße Existenz aufbauen. Viel<br />
Geld hatte er offensichtlich nicht, <strong>de</strong>shalb versuchte er es mit <strong>de</strong>m Aufbau eines Rittergutes im<br />
Neuland. Der Versuch litt von Anfang an unter fi nanziellen Schwierigkeiten, doch schaffte er es<br />
bis 1790, 100 Morgen urbar zu machen und das Ackergut „Hei<strong>de</strong>berg“ zu begrün<strong>de</strong>n. Schon zu<br />
Beginn klappte es mit <strong>de</strong>r Pachtzahlung nicht und er hatte Auseinan<strong>de</strong>rsetzungen mit <strong>de</strong>m Rat,<br />
die zwischen 1780 und 1790 zur Pfändung <strong>de</strong>s Viehs und zu Prozessen führten. Am En<strong>de</strong> wur<strong>de</strong><br />
ihm wegen seiner schlechten wirtschaftlichen Lage eine 20 jährige Zehntfreiheit eingeräumt.<br />
1786 fi n<strong>de</strong>t sich nochmals eine Bestätigung, daß die „gemeine Hei<strong>de</strong>“ in städtischer Verwaltung<br />
ist, 1790 schlägt <strong>de</strong>r Rat Fröhlings-Kath, die anscheinend vakant gewor<strong>de</strong>n war, einem Johann<br />
Hambloch zu und anläßlich einer erneuten Vermessung wer<strong>de</strong>n am 15.08.1791 10 Morgen<br />
<strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong> zu je 1/2 Anteil Fröhlings-Kath und Kuhne-Kath zugeteilt. Im Jahre 1789 fi n<strong>de</strong>t<br />
eine Versammlung aller Beerbten <strong>de</strong>r II. Bauerschaft statt, um über <strong>de</strong>n Streit mit <strong>de</strong>r Stadt zu<br />
beraten. Nach <strong>de</strong>r Vermessung von 1791 wird, soweit zu ersehen ist, erstmals eine Bestimmung <strong>de</strong>r<br />
Hei<strong>de</strong> insofern getroffen, als <strong>de</strong>r nordwestlich einer Linie vom Son<strong>de</strong>rfeldshof zum Derkshof (am<br />
Rheinberger Bruch) gelegene Teil zur Rheinberger Hei<strong>de</strong>. Es ist gewiß nicht so, daß diese etwas<br />
nüchterne Aufzählung von Daten und <strong>Fa</strong>kten das ganze Geschehen wie<strong>de</strong>rgibt. Die Hei<strong>de</strong><br />
war zu dieser Zeit schon mehr als 100 Jahre Dauerthema in <strong>de</strong>r Hofkanzlei, die <strong>de</strong>n Räten, in<br />
<strong>de</strong>n Versammlungen und bei Berechtigten, Anliegern und Interessierten. Wie viele Vorschläge,<br />
Überlegungen und Standpunkte diskutiert wur<strong>de</strong>n, läßt sich nicht einmal erahnen. Endlich, am<br />
06.11.1792 einigen sich Millingen und Huck mit Rheinberg in einem neuen Vergleich, <strong>de</strong>r am<br />
03.01.1794 auch die Bestätigung <strong>de</strong>s Kurfürsten fi n<strong>de</strong>t. Nach diesem Vergleich sollten Millingen<br />
und Huck zusätzlich zu <strong>de</strong>n 300 Morgen aus <strong>de</strong>m Vorschlag vom 10.03.1775 weiter 150 Morgen<br />
zu alleinigen Nutzung erhalten, allerdings nur gegen eine laufen<strong>de</strong> Zahlung – man wür<strong>de</strong><br />
so etwas heute als Anerkennungsgebühr bezeichnen – von 5 Stübern jährlich an die Stadt<br />
Rheinberg. Aber auch dieser Vergleich bekommt keine Gültigkeit, weil die Rheinlan<strong>de</strong> von <strong>de</strong>n<br />
französischen Revolutionsarmeen besetzt wur<strong>de</strong>n und bis 1815 unter <strong>de</strong>r Fremdherrschaft<br />
verblieben. Die Franzosen ließen sich hier häuslich nie<strong>de</strong>r und führten ihr Recht (Co<strong>de</strong><br />
Heinz Janssen<br />
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