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Die Hei<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>nen, die dazu berechtigt und daran interessiert waren, auf vielfältige<br />

Art genutzt. Da war zuerst mal das Jagdrecht. Es stand ursprünglich ausschließlich <strong>de</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>sherrn zu, <strong>de</strong>r es in <strong>de</strong>r Regel durch seinen Amtmann zu Rheinberg ausüben ließ. Im 18.<br />

Jahrhun<strong>de</strong>rt scheint dieses Jagdrecht o<strong>de</strong>r nur die Jagdausübung, ob durch Gewährung o<strong>de</strong>r<br />

auf an<strong>de</strong>re Art, ein Recht <strong>de</strong>r Stadt Rheinberg gewor<strong>de</strong>n zu sein, genaueres konnte hierzu<br />

nicht ermittelt wer<strong>de</strong>n. Das Jagdrecht war im übrigen das einzige Recht, das von <strong>de</strong>n übrigen<br />

Beteiligten nie beansprucht o<strong>de</strong>r in Zweifel gezogen wur<strong>de</strong>.<br />

Die wichtigeren Nutzungen waren <strong>de</strong>r Wei<strong>de</strong>gang (Hu<strong>de</strong>), <strong>de</strong>r Plaggenhieb, <strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong>hieb<br />

sowie die Sand- und Lehmausbeute. In <strong>de</strong>m sandigen Bo<strong>de</strong>n muß es Einschlüsse von gutem<br />

Lehm o<strong>de</strong>r Ton gegeben haben, <strong>de</strong>nn die Stadt Rheinberg unterhielt in <strong>de</strong>r Nähe <strong>de</strong>s Kurturms<br />

eine städtische Lehmgrube. Sand in guter Qualität gab es überall in <strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong>, beson<strong>de</strong>rs im<br />

Bereich <strong>de</strong>r früheren Flugsanddünen. Plaggen wur<strong>de</strong>n bis zum 19. Jahrhun<strong>de</strong>rt noch zum<br />

Bau von Unterkünften für Mensch und Tier gebraucht. Ich erinnere daran, daß zum Beispiel<br />

auf <strong>de</strong>r Bönninghardt noch bis weit in das vorige Jahrhun<strong>de</strong>rt hinein <strong>Fa</strong>milien in solchen<br />

Plaggenhütten hausten. Aus <strong>de</strong>m Hei<strong>de</strong>kraut schließlich band man Besen, die früher in je<strong>de</strong>m<br />

Haushalt zu fi n<strong>de</strong>n waren.<br />

Die wichtigste Nutzung aber war <strong>de</strong>r Wei<strong>de</strong>gang, vorwiegend mit Schafen. Aber auch Kühe<br />

und Pfer<strong>de</strong> ließ man in <strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong> und im angrenzen<strong>de</strong>n Bruch wei<strong>de</strong>n. Eine wesentliche<br />

Ursache <strong>de</strong>r Streitigkeiten, von <strong>de</strong>n zu berichten sein wird, lag darin, daß <strong>de</strong>r Wei<strong>de</strong>gang als<br />

einzige tägliche und regelmäßige Nutzung wegen <strong>de</strong>r Abgelegenheit <strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong> und weil die<br />

meisten Bewohner <strong>de</strong>r Stadt Rheinberg <strong>de</strong>ssen ohnehin nicht bedurften, nur von <strong>de</strong>n wenigen<br />

Anliegern <strong>de</strong>r II. Bauerschaft und von <strong>de</strong>n Bauern aus Huck und Millingen, sowie von<br />

Haus Hei<strong>de</strong>ck ausgeübt wur<strong>de</strong>. Diese Jahrzehnte, ja wohl Jahrhun<strong>de</strong>rte dauern<strong>de</strong> alleinige<br />

Nutzung, in <strong>de</strong>r Hauptsache führte bei <strong>de</strong>n Benutzern zu einem Besitzempfi n<strong>de</strong>n, das sich<br />

schließlich in <strong>de</strong>n langen, bis zur obersten Instanz durchgeführten Prozesse nie<strong>de</strong>rschlug.<br />

Verhandlungen und Streitigkeiten bis 1815<br />

Im 17. Jahrhun<strong>de</strong>rt beginnt unsere eigentliche Geschichte damit, daß die Stadt Rheinberg<br />

anfängt, die Hei<strong>de</strong> von <strong>de</strong>n Rän<strong>de</strong>rn her durch Kultivierung mit nachfolgen<strong>de</strong>r Verpachtung<br />

von Flächen sowie durch Bildung von Katstellen, die in Erbpacht vergeben wur<strong>de</strong>n, anzuknabbern.<br />

Die Grün<strong>de</strong> dafür sind einleuchtend; die Stadt braucht zur Behebung <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>n vielen<br />

Belagerungen und Eroberungen zwischen 1589 und 1633 entstan<strong>de</strong>nen Schä<strong>de</strong>n und Zahlung <strong>de</strong>r<br />

drücken<strong>de</strong>n Besatzungslasten (Rheinberg hatte während <strong>de</strong>s gesamten 17. Jahrhun<strong>de</strong>rts ständig<br />

eine frem<strong>de</strong> Besatzung: Spanier, Nie<strong>de</strong>rlän<strong>de</strong>r, Franzosen) Geld, viel Geld. Die Verpachtung<br />

von Hei<strong>de</strong>fl ächen rief natürlich die Benutzer <strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>n Plan, die sich in ihren Rechten<br />

beeinträchtigt fühlten. Die erste Auseinan<strong>de</strong>rsetzung gab es mit <strong>de</strong>m Besitzer <strong>de</strong>s Rittergutes<br />

„Eyll in <strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong>n“, Degenhard von Eyll, wegen <strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong>fl ächen westlich <strong>de</strong>s Rheinberger<br />

Bruchs, links und rechts <strong>de</strong>r Saalhofferstraße, wo die Stadt einige Katstellen vergeben hatte.<br />

1640 einigte sich die Stadt mit Degenhardt von Eyll so, daß sie ihm als Ausgleich und zur<br />

Ablösung seiner Nutzungsrechte an <strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong> einige Grundstücke in <strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong> und im angrenzen<strong>de</strong>n<br />

Bruch zu Eigentum gab. Spätere Besitzer von Haus Hei<strong>de</strong>ck bestreiten, daß dieser<br />

Vertrag je vollzogen wor<strong>de</strong>n sei und behaupten, daß das Haus Hei<strong>de</strong>ck weiterhin Rechte an<br />

<strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong> besitze. Aufgescheucht durch die Kolonisationsbestrebungen, die gleichzeitig auch<br />

in <strong>de</strong>r Bönninghardter Hei<strong>de</strong> – am Helterdick – einsetzten, prozessierten ab 1644 auch die<br />

Quartiere Huck und Millingen sowie Fräulein von Langen vom Son<strong>de</strong>rfeldshof mit <strong>de</strong>r Stadt<br />

wegen Anerkennung ihrer Wei<strong>de</strong>rechte und Ablösung <strong>de</strong>r Servitute durch Land.<br />

In <strong>de</strong>m Jahrzehnte dauern<strong>de</strong>n Prozess weisen die Kläger zwar durch Zeugenaussagen und<br />

Heinz Janssen<br />

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