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von Werl nach Neheim-Hüsten befährt, eine kuriose Feststellung. Dort fi n<strong>de</strong>t er zuerst links<br />

einen Wegweiser „ 1 km nach Millingen“ und nur wenig später rechts einen Wegweiser<br />

„ 2 km nach Budberg“.<br />

Eine zuverlässige Deutung <strong>de</strong>s Ortsnamens Millingen war nicht zu fi n<strong>de</strong>n. Am ehesten<br />

scheint noch eine Ableitung aus <strong>de</strong>m lateinischen „Milliacum“ <strong>de</strong>nkbar, was die Lage an einem<br />

Fluß hin<strong>de</strong>utet. Der „Fluß“ wäre hier die Drüptsche Ley, <strong>de</strong>r frühere Bachlauf <strong>de</strong>r Löth (<strong>de</strong>s<br />

Moersbaches), die vor vielen Jahrhun<strong>de</strong>rten ein stattliches Flüßchen war. Die Senke <strong>de</strong>r Drüpschen<br />

Ley läßt noch heute die frühere Breite erkennen. Unser Millingen wird dann wie<strong>de</strong>r im<br />

17. Jahrhun<strong>de</strong>rt als „Millinger Quartier“ erwähnt. Es war also um diese Zeit genau wie Huck<br />

eine kleine Dorfschaft. En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s 18. Jahrhun<strong>de</strong>rts bekam es ebenso wie Huck <strong>de</strong>n Status einer<br />

Gemein<strong>de</strong> im Amt Alpen, <strong>de</strong>n es erst am 31.03.1939 durch Eingemeindung nach Alpen wie<strong>de</strong>r<br />

verlor. Im Gegensatz zur II. Bauerschaft, nahm Millingen keine Aufwärtsentwicklung<br />

son<strong>de</strong>rn blieb so klein, wie es seit Jahrhun<strong>de</strong>rten war. Das führte – wie schon gesagt – dazu,<br />

daß die Kin<strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Millingen die Schule in <strong>de</strong>r Millingerhei<strong>de</strong> als Gastschüler<br />

besuchen mußten. Zu erwähnen bleibt noch, daß die Grenzziehung zwischen Rheinberg und<br />

Alpen recht kurios war. Rheinberg reichte mit <strong>de</strong>r Millingerhei<strong>de</strong> bis vor Alpen, während<br />

Alpens Ortsteil Millingen sich entlang <strong>de</strong>r Römerstraße bis zur Saalhofferstraße und bis zur<br />

Zollstraße vorschob. Die bei<strong>de</strong>n Ortsteile lagen wie die bei<strong>de</strong>n Hälften eines Brötchens zueinan<strong>de</strong>r.<br />

Dieser unpraktische Zustand wur<strong>de</strong> erst am 01.01.1975 geän<strong>de</strong>rt.<br />

Erst seit diesem Zeitpunkt bil<strong>de</strong>t Millingen mit <strong>de</strong>r Millingerhei<strong>de</strong> auch kommunal eine<br />

Einheit.<br />

Eigentümer, Anlieger, Nutzung<br />

Wie schon gesagt, war die Rheinberger Hei<strong>de</strong> Allmen<strong>de</strong>, das heißt gemeinschaftlicher Nutzungsbesitz.<br />

Die Frage <strong>de</strong>s Eigentums stellte sich erst, als die Hei<strong>de</strong> erschlossen wer<strong>de</strong>n sollte,<br />

weil dadurch in die Rechte <strong>de</strong>r Benutzer eingegriffen wer<strong>de</strong>n mußte. Nach langen, hin und her<br />

wogen<strong>de</strong>n Auseinan<strong>de</strong>rsetzungen und Prozessen erhielten schließlich die beteiligten Gemein<strong>de</strong>n<br />

durch höchstrichterliches Urteil das Eigentum zugebilligt. Diese über 2 Jahrhun<strong>de</strong>rte<br />

andauern<strong>de</strong>n Streitigkeiten bil<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Hauptteil unserer Geschichte und sollen in <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n<br />

Kapiteln behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n. Eigentümer <strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong> waren also letztendlich die Stadt<br />

Rheinberg sowie die Gemein<strong>de</strong> Huck und Millingen. Wäre die II. Bauerschaft En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s 18.<br />

Jahrhun<strong>de</strong>rts Gemein<strong>de</strong> gewor<strong>de</strong>n, so hätte zweifellos ihr an Stelle <strong>de</strong>r Stadt Rheinberg das<br />

Eigentum zuerkannt wer<strong>de</strong>n müssen. Anlieger im engeren Sinne waren seit jeher die Besitzer<br />

(Beerbten o<strong>de</strong>r Geerbten) <strong>de</strong>r an die Hei<strong>de</strong> angrenzen<strong>de</strong>n Güter, Höfe und Katstellen. Aus <strong>de</strong>r<br />

Rheinberger II. Bauerschaft zählten dazu <strong>de</strong>r Bekevoortshof, das kurfürstliche Dominium<br />

Tichelershof, <strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>r Säkularisierung die Gebrü<strong>de</strong>r Lüps aus Orsoy erwarben, <strong>de</strong>r Vittenhof<br />

und <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rfeldshof, <strong>de</strong>n im 17. Jahrhun<strong>de</strong>rt ein Fräulein von Langen, später die<br />

<strong>Fa</strong>milien Son<strong>de</strong>rfeld und Königs besaßen. Die im Zuge <strong>de</strong>r ersten Kolonisierung <strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong><br />

entstan<strong>de</strong>nen Katstellen an <strong>de</strong>r Hey<strong>de</strong>ckerstraße, <strong>de</strong>r Alpsrayerstraße, am Bruckmannshofweg,<br />

an <strong>de</strong>r Saalhofferstraße und an <strong>de</strong>r Römerstraße sowie das Gut Hei<strong>de</strong>berg spielen in <strong>de</strong>n<br />

Prozeßgeschichten nur eine Nebenrolle. Eine Hauptrolle maßten sich aber die verschie<strong>de</strong>nen<br />

Besitzer <strong>de</strong>s Rittergutes „Haus Hei<strong>de</strong>ck“, <strong>de</strong>s alten „Eyll in <strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong>n“ an.<br />

Weiterer Anlieger war westlich <strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong> die Unterherrlichkeit „Bentheim-Steinfurt“. Da dieser<br />

Teil aber nur aus unbesie<strong>de</strong>ltem Gelän<strong>de</strong> (Wald) bestand, taucht <strong>de</strong>r Fürst von Bentheim-<br />

Steinfurt in <strong>de</strong>n Prozeßakten nicht auf. Mit <strong>de</strong>n Beerbten und Eingesessenen von Huck und<br />

Millingen run<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>r Kreis <strong>de</strong>r Anlieger.<br />

Heinz Janssen<br />

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