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von Werl nach Neheim-Hüsten befährt, eine kuriose Feststellung. Dort fi n<strong>de</strong>t er zuerst links<br />
einen Wegweiser „ 1 km nach Millingen“ und nur wenig später rechts einen Wegweiser<br />
„ 2 km nach Budberg“.<br />
Eine zuverlässige Deutung <strong>de</strong>s Ortsnamens Millingen war nicht zu fi n<strong>de</strong>n. Am ehesten<br />
scheint noch eine Ableitung aus <strong>de</strong>m lateinischen „Milliacum“ <strong>de</strong>nkbar, was die Lage an einem<br />
Fluß hin<strong>de</strong>utet. Der „Fluß“ wäre hier die Drüptsche Ley, <strong>de</strong>r frühere Bachlauf <strong>de</strong>r Löth (<strong>de</strong>s<br />
Moersbaches), die vor vielen Jahrhun<strong>de</strong>rten ein stattliches Flüßchen war. Die Senke <strong>de</strong>r Drüpschen<br />
Ley läßt noch heute die frühere Breite erkennen. Unser Millingen wird dann wie<strong>de</strong>r im<br />
17. Jahrhun<strong>de</strong>rt als „Millinger Quartier“ erwähnt. Es war also um diese Zeit genau wie Huck<br />
eine kleine Dorfschaft. En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s 18. Jahrhun<strong>de</strong>rts bekam es ebenso wie Huck <strong>de</strong>n Status einer<br />
Gemein<strong>de</strong> im Amt Alpen, <strong>de</strong>n es erst am 31.03.1939 durch Eingemeindung nach Alpen wie<strong>de</strong>r<br />
verlor. Im Gegensatz zur II. Bauerschaft, nahm Millingen keine Aufwärtsentwicklung<br />
son<strong>de</strong>rn blieb so klein, wie es seit Jahrhun<strong>de</strong>rten war. Das führte – wie schon gesagt – dazu,<br />
daß die Kin<strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Millingen die Schule in <strong>de</strong>r Millingerhei<strong>de</strong> als Gastschüler<br />
besuchen mußten. Zu erwähnen bleibt noch, daß die Grenzziehung zwischen Rheinberg und<br />
Alpen recht kurios war. Rheinberg reichte mit <strong>de</strong>r Millingerhei<strong>de</strong> bis vor Alpen, während<br />
Alpens Ortsteil Millingen sich entlang <strong>de</strong>r Römerstraße bis zur Saalhofferstraße und bis zur<br />
Zollstraße vorschob. Die bei<strong>de</strong>n Ortsteile lagen wie die bei<strong>de</strong>n Hälften eines Brötchens zueinan<strong>de</strong>r.<br />
Dieser unpraktische Zustand wur<strong>de</strong> erst am 01.01.1975 geän<strong>de</strong>rt.<br />
Erst seit diesem Zeitpunkt bil<strong>de</strong>t Millingen mit <strong>de</strong>r Millingerhei<strong>de</strong> auch kommunal eine<br />
Einheit.<br />
Eigentümer, Anlieger, Nutzung<br />
Wie schon gesagt, war die Rheinberger Hei<strong>de</strong> Allmen<strong>de</strong>, das heißt gemeinschaftlicher Nutzungsbesitz.<br />
Die Frage <strong>de</strong>s Eigentums stellte sich erst, als die Hei<strong>de</strong> erschlossen wer<strong>de</strong>n sollte,<br />
weil dadurch in die Rechte <strong>de</strong>r Benutzer eingegriffen wer<strong>de</strong>n mußte. Nach langen, hin und her<br />
wogen<strong>de</strong>n Auseinan<strong>de</strong>rsetzungen und Prozessen erhielten schließlich die beteiligten Gemein<strong>de</strong>n<br />
durch höchstrichterliches Urteil das Eigentum zugebilligt. Diese über 2 Jahrhun<strong>de</strong>rte<br />
andauern<strong>de</strong>n Streitigkeiten bil<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Hauptteil unserer Geschichte und sollen in <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n<br />
Kapiteln behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n. Eigentümer <strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong> waren also letztendlich die Stadt<br />
Rheinberg sowie die Gemein<strong>de</strong> Huck und Millingen. Wäre die II. Bauerschaft En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s 18.<br />
Jahrhun<strong>de</strong>rts Gemein<strong>de</strong> gewor<strong>de</strong>n, so hätte zweifellos ihr an Stelle <strong>de</strong>r Stadt Rheinberg das<br />
Eigentum zuerkannt wer<strong>de</strong>n müssen. Anlieger im engeren Sinne waren seit jeher die Besitzer<br />
(Beerbten o<strong>de</strong>r Geerbten) <strong>de</strong>r an die Hei<strong>de</strong> angrenzen<strong>de</strong>n Güter, Höfe und Katstellen. Aus <strong>de</strong>r<br />
Rheinberger II. Bauerschaft zählten dazu <strong>de</strong>r Bekevoortshof, das kurfürstliche Dominium<br />
Tichelershof, <strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>r Säkularisierung die Gebrü<strong>de</strong>r Lüps aus Orsoy erwarben, <strong>de</strong>r Vittenhof<br />
und <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rfeldshof, <strong>de</strong>n im 17. Jahrhun<strong>de</strong>rt ein Fräulein von Langen, später die<br />
<strong>Fa</strong>milien Son<strong>de</strong>rfeld und Königs besaßen. Die im Zuge <strong>de</strong>r ersten Kolonisierung <strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong><br />
entstan<strong>de</strong>nen Katstellen an <strong>de</strong>r Hey<strong>de</strong>ckerstraße, <strong>de</strong>r Alpsrayerstraße, am Bruckmannshofweg,<br />
an <strong>de</strong>r Saalhofferstraße und an <strong>de</strong>r Römerstraße sowie das Gut Hei<strong>de</strong>berg spielen in <strong>de</strong>n<br />
Prozeßgeschichten nur eine Nebenrolle. Eine Hauptrolle maßten sich aber die verschie<strong>de</strong>nen<br />
Besitzer <strong>de</strong>s Rittergutes „Haus Hei<strong>de</strong>ck“, <strong>de</strong>s alten „Eyll in <strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong>n“ an.<br />
Weiterer Anlieger war westlich <strong>de</strong>r Hei<strong>de</strong> die Unterherrlichkeit „Bentheim-Steinfurt“. Da dieser<br />
Teil aber nur aus unbesie<strong>de</strong>ltem Gelän<strong>de</strong> (Wald) bestand, taucht <strong>de</strong>r Fürst von Bentheim-<br />
Steinfurt in <strong>de</strong>n Prozeßakten nicht auf. Mit <strong>de</strong>n Beerbten und Eingesessenen von Huck und<br />
Millingen run<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>r Kreis <strong>de</strong>r Anlieger.<br />
Heinz Janssen<br />
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