smartLiving Magazin Stuttgart | Ausgabe 04/2021
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<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
DAS SMARTLIVING-MAGAZIN IN ALLEN MEDIEN<br />
+ blog<br />
Armin Gross<br />
WOHNUNGSNOT IN DER REGION STUTTGART –<br />
HÖCHSTE ZEIT ZU HANDELN<br />
Liebe Leserinnen, liebe Leser,<br />
Wohnraum ist ein knappes Gut, gerade in Ballungsräumen<br />
wie der Region <strong>Stuttgart</strong>. Das haben auch<br />
Bund, Länder und Kommunen erkannt, die im<br />
Herbst 2018 die „Wohnraumoffensive“ verabschiedeten,<br />
um der Misere entgegenzuwirken. Ziel war<br />
und ist es, mit Maßnahmen zur Baukostensenkung,<br />
Neuregelungen für mehr Mieterschutz und einer<br />
verbesserten Baulandentwicklung bundesweit bezahlbaren<br />
Wohnraum zu fördern.<br />
Jüngst wurde eine erste Zwischenbilanz für diese<br />
„Wohnraumoffensive“ gezogen, mit allerdings geteilten<br />
Meinungen. Horst Seehofer (CSU), der verantwortliche<br />
Bauminister, spricht vom größten<br />
Wohnungsbauprogramm seit dem Wiederaufbau<br />
nach dem Zweiten Weltkrieg und sieht „alle zentralen<br />
Punkte umgesetzt“. In 2020 seien etwa trotz der<br />
Pandemie 300.000 Wohnungen gebaut worden. Das<br />
sei der höchste Stand seit 20 Jahren. Bis zum Ende<br />
der Wahlperiode werde das selbst gesteckte Ziel von<br />
1,5 Millionen neuen Wohnungen erreicht, versprach<br />
er. Opposition, Verbände und Gewerkschaften<br />
übten dagegen scharfe Kritik an den Maßnahmen.<br />
Die Ergebnisse seien „niederschmetternd“,<br />
sagte etwa die Grünen-Fraktionschefin Katrin<br />
Göring-Eckardt. Die Mieten explodierten, die<br />
Sozialwohnungen schwänden und in Ballungsräumen<br />
könnten sich Familien kaum noch Wohneigentum<br />
leisten, die FDP spricht davon, dass alle<br />
Ziele verfehlt wurden.<br />
Wie immer man die Zwischenergebnisse interpretiert,<br />
Fakt ist, dass in der Region <strong>Stuttgart</strong> weiterhin<br />
ein akuter Mangel an bezahlbarem Wohnraum für<br />
Bedürftige existiert. „Hiervor haben wir als Organisation<br />
der privaten Immobilieneigentümer schon<br />
vor vielen Jahren und immer wieder gewarnt und<br />
verdeutlicht, dass es primär Aufgabe der Stadt ist,<br />
entweder selbst wieder sozialen Wohnraum zu<br />
schaffen oder auslaufende Belegungsrechte zu verlängern“,<br />
erinnert Dr. Klaus Lang, Vereinsvorsitzender<br />
des <strong>Stuttgart</strong>er Haus & Grundbesitzervereins.<br />
Zusammen mit Haus & Grund-Geschäftsführer<br />
Ulrich Wecker fordert er, die Stadt als alleinige<br />
Eigentümerin der <strong>Stuttgart</strong>er Wohnungs- und<br />
Städtebaugesellschaft (SWSG), die schon viel für<br />
eine nachhaltige Wohnraumversorgung unternehme,<br />
solle diese hierfür verstärkt in die Pflicht<br />
nehmen.<br />
Was in den nächsten Jahren in Sachen Wohnraumpolitik<br />
in <strong>Stuttgart</strong> geschehen wird, lesen Sie, liebe<br />
Leserinnen und liebe Leser, in dieser <strong>Ausgabe</strong> im<br />
Interview mit Dr. Frank Nopper (CDU), dem<br />
seit Februar dieses Jahres neuen Oberbürgermeister<br />
der Landeshauptstadt. So viel sei schon einmal verraten:<br />
Der <strong>Stuttgart</strong>er Schultes hat Vieles vor, denn<br />
er möchte im Rahmen seines Zehn-Punkte-<br />
Programms „das <strong>Stuttgart</strong>er Rössle nicht nur auf<br />
Trab, sondern sogar auf Galopp-Geschwindigkeit<br />
bringen“. Und hierzu zählt ganz explizit auch die<br />
Stärkung des Wohnungsbaus.<br />
Wollen wir hoffen, dass das gelingt – denn es ist<br />
höchste Zeit zu handeln.<br />
Viel Spaß bei der Lektüre!<br />
Ihr<br />
Armin Gross<br />
3
INHALT<br />
JUNI <strong>2021</strong><br />
IMMOBILIEN<br />
06<br />
10<br />
Interview mit Dr. Frank Nopper,<br />
Oberbürgermeister der Landeshauptstadt <strong>Stuttgart</strong><br />
Bundesverfassungsgericht kippt Berliner Mietendeckel<br />
6<br />
14<br />
Neues vom Markt<br />
15<br />
Aktuelle Immobilienangebote<br />
ARCHITEKTUR<br />
20<br />
24<br />
„City Puls“ – gelungene Stadtsanierung in <strong>Stuttgart</strong> Süd<br />
Alles außer gewöhnlich – Ferienhäuser in Europa<br />
24<br />
PLANEN & BAUEN<br />
32<br />
Neubaugebiete in der Region<br />
36<br />
40<br />
Eigenleistung beim Hausbau –<br />
Was können Bauherren leisten?<br />
Problematik Einbauten – wenn der neue Mieter<br />
Einrichtungsgegenstände montiert<br />
74<br />
42<br />
Neues Zuhause im Altbau –<br />
Modernisierungskosten realistisch einschätzen<br />
BODENSEE SPEZIAL<br />
FINANZIERUNG<br />
76<br />
Landesgartenschau in Überlingen<br />
44<br />
50<br />
Experten-Umfrage –<br />
Steigende Bauzinsen: wie geht es weiter?<br />
Werbungskostenabzug auch dann möglich,<br />
wenn andere zahlen<br />
78<br />
88<br />
90<br />
Frisch gemacht – fünf Hotels präsentieren sich neu<br />
Shining Light –<br />
Architektur an der Grenze des Machbaren<br />
Haus D – Schwarz macht schlank<br />
52<br />
Belastungen im Grundbuch –<br />
worauf müssen Sie beim Kauf achten?<br />
WOHNEN & LEBEN<br />
VERSICHERUNG & RECHT<br />
94<br />
Outdoor-Möbel-Trends <strong>2021</strong><br />
55<br />
Corona-bedingte Mietausfälle –<br />
was kann der Eigentümer tun?<br />
100<br />
1<strong>04</strong><br />
Marktplatz<br />
Auslage-, Verkaufsstellen und Veranstaltungen<br />
58<br />
Steuerfalle Ehescheidung –<br />
was wird aus der Immobilie?<br />
106<br />
Vorschau / Impressum<br />
62<br />
64<br />
Finanzieller Schutz für den Ernstfall –<br />
die Wohngebäudeversicherung<br />
SANIERUNG & ENERGIE<br />
Wellness für den Balkon –<br />
Tipps zur schnellen Sanierung<br />
UNSER COVER<br />
zeigt diesmal den<br />
<strong>Stuttgart</strong>er<br />
Oberbürgermeister<br />
Dr. Frank Noppper<br />
Foto: campaigners Network<br />
67<br />
Wie arbeitet ein Energieberater –<br />
und lohnt er sich?<br />
70<br />
Stromanbieter – wann ist ein Wechsel sinnvoll?<br />
4<br />
Fotos: Günter E. Bergmann; Getty Images – reisegraf
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
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5
Immobilien<br />
„STUTTGART BENÖTIGT<br />
MEHR BEZAHLBAREN<br />
WOHNRAUM“<br />
6<br />
Foto: Stadt <strong>Stuttgart</strong>
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Die Wohnraumpolitik hängt auch von der Zahl der Einwohner ab. Zuletzt<br />
ist sie um 6.300 Menschen gesunken. Für <strong>Stuttgart</strong>s Oberbürgermeister ist<br />
dabei ganz entscheidend die Frage, wie sich die Wirtschaft entwickelt, und<br />
dabei gehe es nicht nur um größere Betriebe, sondern auch um den Einzelhandel,<br />
die Gastronomie, aber auch um kulturelle Einrichtungen.<br />
Im Interview nimmt <strong>Stuttgart</strong>s neuer OB Dr. Frank Nopper Stellung zu Themen<br />
aus der Immobilienpolitik. Zur Bekämpfung des Wohnraummangels meinte er,<br />
dass „bis 2025 die Anzahl an geschaffenen Wohneinheiten exponentiell zunehmen<br />
wird“. Die kommunale <strong>Stuttgart</strong>er Wohnungs- und Städtebaugesellschaft<br />
(SWSG) werde dafür einen wertvollen Beitrag leisten.<br />
Dr. Frank Nopper (CDU) ist seit Februar Oberbürgermeister der<br />
Landeshauptstadt <strong>Stuttgart</strong> und somit seit rund 125 Tagen im<br />
Amt. Der Wechsel an der Spitze der Stadtverwaltung war notwendig<br />
geworden, da Dr. Noppers Vorgänger Fritz Kuhn von den<br />
Grünen nicht mehr zur Wiederwahl angetreten ist.<br />
In seiner Antrittsrede bekräftigte OB Dr. Nopper, er wolle gemeinsam<br />
mit dem Gemeinderat, der Verwaltung und den Bürgerinnen<br />
und Bürgern „<strong>Stuttgart</strong> mit Mut, Liebe und Beharrlichkeit<br />
zum leuchtenden Stern des deutschen Südens machen“. Er wolle<br />
sich mit „ganzer Kraft für diese großartige Stadt einsetzen, die<br />
meine Geburts‐ und Heimatstadt ist. Gemeinsam werden wir das<br />
stolze <strong>Stuttgart</strong>er Rössle nicht nur auf Trab, sondern sogar auf<br />
Galopp‐Geschwindigkeit bringen“. Dazu benannte er ein Zehn‐<br />
Punkte‐Programm. Zu den Kernpunkten zählen die Verbindung<br />
von Ökonomie und Ökologie, ein ganzheitliches Verkehrskonzept,<br />
das alle Verkehrsmittel mit einbezieht, eine dynamische Digitalisierung<br />
der Stadtverwaltung mitsamt ihrem Bürgerservice,<br />
die Stärkung von Sicherheit und Sauberkeit, wie auch von Kunst<br />
und Kultur. Zu <strong>Stuttgart</strong> 21 führte er aus, dass es gelte, „den Blick<br />
nach vorne zu richten auf die riesigen städtebaulichen und verkehrlichen<br />
Chancen von <strong>Stuttgart</strong> 21. Das Projekt darf <strong>Stuttgart</strong><br />
nicht länger spalten. Deswegen muss die Eröffnung von <strong>Stuttgart</strong><br />
21 auch ein großes Versöhnungsfest werden.“<br />
Auch die Stärkung des Wohnungsbaus zählt zu den Eckpunkten<br />
seines Programms. Im Interview mit <strong>smartLiving</strong> nimmt er nun<br />
Stellung zu diesem weiten Themenbereich.<br />
Frage: Herr Dr. Nopper, Politiker aller Parteien sind sich in<br />
einer Sache einig: Bezahlbarer Wohnraum ist die soziale Frage<br />
des 21. Jahrhunderts. Sehen Sie das auch so?<br />
Dr. Nopper: <strong>Stuttgart</strong> benötigt deutlich mehr Wohnraum, vor<br />
allem Wohnraum der bezahlbaren Art. Gerade in Zeiten von<br />
Corona hat sich gezeigt, wie wichtig angemessener Wohnraum<br />
ist – denkt man an Home-Office. Die Rahmenbedingungen zur<br />
Schaffung von Wohnraum sind ungünstig, weshalb alle gemeinsam<br />
an einem Strang ziehen müssen: Bund, Land und Kommunen.<br />
Denn selbstverständlich entscheidet sich an der Frage des<br />
Wohnraums auch die Frage der sozialen Gerechtigkeit.<br />
Frage: Gibt es Zahlen, wie viel Wohnraum in <strong>Stuttgart</strong> fehlt?<br />
Dr. Nopper: Unstreitig ist, es fehlen Wohnungen. Wie viele<br />
es genau sind, darüber lässt sich je nach Perspektive trefflich<br />
streiten. Vieles hängt von der Einwohnerentwicklung ab.<br />
In <strong>Stuttgart</strong> ging die Einwohnerzahl im vergangenen Jahr um<br />
ca. 6.300 Personen zurück. Das Ausbleiben von Studierenden<br />
war hierfür genauso verantwortlich, wie der geringe Zuzug von<br />
Arbeitsuchenden aus dem Ausland. Eindeutiges Ergebnis der<br />
derzeitigen Situation unter Corona.<br />
Wir wollen deshalb den Bedarf an Wohnraum analysieren, um<br />
eine verlässliche Grundlage zu haben. Ganz entscheidend ist dabei<br />
die Frage, wie sich die Wirtschaft entwickelt, und dabei geht<br />
es nicht nur um größere Betriebe, sondern um den Einzelhandel,<br />
die Gastronomie aber auch um kulturelle Einrichtungen, Bereiche<br />
also, die es gerade unter der Pandemie vor allem in finanzieller<br />
Hinsicht sehr schwer haben.<br />
Foto: Günter E. Bergmann<br />
7
Immobilien<br />
Im neuen Rosensteinviertel soll in den kommenden Jahren Wohnraum<br />
für bis zu 10.000 Menschen entstehen.<br />
Frage: Wie wollen Sie hier dagegensteuern? Hat die Kommune<br />
darauf überhaupt einen konkreten Einfluss oder ist das<br />
alles eine Frage des Marktes?<br />
Dr. Nopper: Es müssen alle gemeinsam – Bund, Land und Kommunen<br />
– eine gemeinsame Kraftanstrengung unternehmen, um<br />
die Frage nach ausreichendem Wohnraum zu lösen. Natürlich<br />
gibt es auch kommunale Steuerungsinstrumente, unter anderem<br />
in Form von Förderprogrammen für geringe und mittlere Einkommen.<br />
Auch die SWSG leistet einen wertvollen Beitrag zur<br />
Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und wird in den kommenden<br />
Jahren ihre Bemühungen auch nochmals deutlich intensivieren.<br />
Bis 2025 wird die Anzahl an geschaffenen Wohneinheiten<br />
exponentiell zunehmen.<br />
Frage: Gibt es konkrete Projekte?<br />
In den kommenden Jahren werden sich einige konkrete Projekte<br />
ergeben. Im neuen Rosensteinviertel soll Wohnraum für bis<br />
zu 10.000 Menschen entstehen. Dazu wird der Neckarpark mit<br />
850 Wohneinheiten fertiggestellt. Außerdem überarbeitet die<br />
Verwaltung unsere Potenzialflächen für Wohnen, da finden sich<br />
über 160 Flächen, wo gebaut werden kann. Es muss insgesamt<br />
bei der Innenverdichtung höher und dichter gebaut werden. Erst<br />
wenn wir alle Potenziale im Innenraum ausgeschöpft haben,<br />
muss unter intensiver Beteiligung der Bürgerschaft über die Außenentwicklung<br />
nachgedacht werden.<br />
Frage: Sie sprachen im OB-Wahlkampf vom <strong>Stuttgart</strong>er Geist<br />
der Häuslesbauer. Der Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter<br />
hat unlängst für Wirbel gesorgt, als seine Aussagen so interpretiert<br />
wurden, er wolle Einfamilienhäuser verbieten. Was ist<br />
Ihre Meinung dazu?<br />
Dr. Nopper: Auch in Zeiten eines angespannten Wohnungsmarktes<br />
muss es möglich sein, ein Einfamilienhaus bauen zu können.<br />
Das Gebiet Langenäcker-Wiesert ist derzeit das letzte größere<br />
Gebiet, in dem auch Reihenhäuser realisiert werden. Jedenfalls<br />
werden wir als Stadt keinen Weg einschlagen, welcher Eigentum<br />
in der Zukunft vollkommen ausschließt.<br />
Frage: Um den Flächenfraß zu bekämpfen, setzte die alte<br />
Landesregierung ganz auf Nachverdichtung. Sie auch?<br />
Dr. Nopper: In der Innenentwicklung steckt immer noch das<br />
größere Potenzial, Wohnungen zu bauen. Eine Nachverdichtung<br />
muss aber mit einer städtebaulichen Qualität einhergehen. Je enger<br />
Personen zusammenleben, umso wichtiger sind die Außenräume,<br />
die als Puffer dienen können. Wichtig ist, dass Menschen<br />
sich in ihrem Zuhause auch zu Hause fühlen, dazu gehört ein<br />
gutes Umfeld.<br />
Frage: Das neue „Baulandmobilisierungsgesetz“ soll es Kommunen<br />
erleichtern, einerseits unbebaute Grundstücke zu kaufen<br />
und andererseits neues Bauland auszuweisen. Eine gute<br />
Sache?<br />
Dr. Nopper: Für eine Vielzahl von Kommunen ist das mit Sicherheit<br />
eine sinnvolle Regelung, die allerdings eher auf mittlere und<br />
kleinere Kommunen abzielt.<br />
Frage: Die Politik möchte es zudem erschweren, Mietin<br />
Eigentumswohnungen umzuwandeln. Zieht die Stadt<br />
<strong>Stuttgart</strong> da mit?<br />
Dr. Nopper: Mieter haben schützenswerte Interessen. Dennoch<br />
können Eigentümer unterschiedliche Gründe, zumindest in den<br />
meisten Fällen, für den Verkauf ihres Eigentums haben, bspw.<br />
8 Fotos: Günter E. Bergmann
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Wird in naher Zukunft fertiggestellt:<br />
Der Neckarpark mit 850 Wohneinheiten.<br />
der Wegzug oder eine Veränderung im Hinblick auf die Wohnungsgröße<br />
oder die Lebenssituation. Dies sollte nicht durch ein<br />
Gesetz erschwert oder behindert werden.<br />
Frage: Es gibt Städte, die über eigene Wohnbaugesellschaften<br />
im Besitz von bis zu einem Viertel aller Mietwohnungen sind.<br />
Wie sieht das in <strong>Stuttgart</strong> aus und möchte die Kommune ihren<br />
Anteil erhöhen?<br />
Dr. Nopper: Die <strong>Stuttgart</strong>er Wohnungs- und Städtebaugesellschaft<br />
(SWSG) als städtisches Tochterunternehmen besitzt mit<br />
Ihren ca. 18.500 Wohnungen ca. 6 % des Wohnungsbestandes auf<br />
der Gemarkung <strong>Stuttgart</strong>.<br />
Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, diese Zahl deutlich<br />
zu erhöhen. Das unterstütze ich voll und ganz, denn das<br />
schafft auf Dauer Wohnraum, der günstige Mieten garantiert.<br />
Frage: Der Mieterbund hat unlängst vorgeschlagen, man<br />
solle leerstehende Büroflächen in Wohnraum umwandeln. Was<br />
halten Sie davon?<br />
Dr. Nopper: Man darf gewerbliche Büroflächen nicht gegen<br />
Wohnungen ausspielen. Dort, wo tatsächlich der Bedarf für gewerblich<br />
genutzte Flächen nicht mehr vorliegt, sollte alles darangesetzt<br />
werden, um die Flächen in eine nachhaltige Nutzung<br />
umzuwandeln. Wir müssen beides im Auge behalten: Wie entwickelt<br />
sich der Büromarkt, wie der Wohnungsmarkt. Eine Stadt<br />
braucht Gewerbe und Wohnraum.<br />
Frage: Zum Schluss noch eine persönliche Frage: Wie wohnen<br />
denn Sie selbst?<br />
Dr. Nopper: Ich wohne in einer Wohnung in <strong>Stuttgart</strong>-Ost.<br />
Die Fragen stellte Karl Gutbrod.<br />
LEBENSLAUF VON<br />
DR. FRANK NOPPER<br />
„Auch in Zeiten eines angespannten Wohnungsmarktes<br />
muss es möglich sein, ein<br />
Einfamilienhaus bauen zu können“, sagt<br />
<strong>Stuttgart</strong>s OB Dr. Frank Nopper.<br />
Das Gebiet Langenäcker-Wiesert ist derzeit<br />
das letzte größere Gebiet, in dem auch<br />
Reihenhäuser realisiert werden.<br />
Persönliche Daten<br />
Geboren: 25. Mai 1961 in <strong>Stuttgart</strong>, verheiratet mit<br />
Gudrun Weichselgartner-Nopper, 2 Söhne<br />
Schule: 1980, Abitur am Wilhelms-Gymnasium in Degerloch<br />
Ausbildung<br />
1980 – 1981: 15 Monate Bundeswehrdienst<br />
1981−1983: Lehre als Bankkaufmann bei der Dresdner Bank AG<br />
in <strong>Stuttgart</strong><br />
1983|84 – 1989: Studium der Rechtswissenschaft an der<br />
Eberhard-Karls-Universität Tübingen<br />
1989−1991: Wissenschaftlicher Referent des Tübinger Landtagsabgeordneten<br />
Dr. Friedhelm Repnik<br />
1989−1990 und 1991−1992: Wissenschaftliche Hilfskraft an den<br />
Universitäten Tübingen und <strong>Stuttgart</strong><br />
1990−1993: Juristisches Referendariat beim Landgericht <strong>Stuttgart</strong>.<br />
1997: Promotion zum Dr. jur. an der Juristischen Fakultät der<br />
Eberhard-Karls-Universität Tübingen<br />
Beruflicher und politischer Werdegang<br />
1994−2000: Leiter der Abteilung Recht und Verwaltung bei der<br />
<strong>Stuttgart</strong>er Messe- und Kongressgesellschaft mbH<br />
2000−2002: Geschäftsführer des Landesinnungsverbandes des<br />
Schreinerhandwerks Baden-Württemberg mit Sitz in <strong>Stuttgart</strong><br />
1994−2002: Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht sowie für Handelsund<br />
Gesellschaftsrecht an der Hochschule Esslingen – University<br />
of Applied Sciences<br />
April 2002–Februar <strong>2021</strong>: Oberbürgermeister der Großen<br />
Kreisstadt Backnang (Wiederwahl 2010, 2018).<br />
Seit Februar <strong>2021</strong> Oberbürgermeister der Stadt <strong>Stuttgart</strong><br />
Aufsichtsrat der Internationalen Bauausstellung 2027 StadtRegion<br />
<strong>Stuttgart</strong> GmbH, Mitglied<br />
9
Immobilien<br />
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT<br />
KIPPT BERLINER MIETENDECKEL<br />
DIE AUSWIRKUNGEN<br />
Das lang umstrittene Berliner Gesetz,<br />
der Mietendeckel, verstößt gegen die<br />
Verfassung. Doch dieses Urteil hat nicht<br />
nur Auswirkungen für die Bevölkerung<br />
in Berlin, sondern auch für alle anderen<br />
Länder in Deutschland. Der Grund: das<br />
Land Berlin hat keine Gesetzgebungszuständigkeit<br />
für das Mietpreisrecht. Das<br />
Bundesverfassungsgericht urteilte in seinem<br />
Beschluss:<br />
• Regelungen zur Miethöhe für frei<br />
finanzierten Wohnraum, der auf<br />
dem freien Wohnungsmarkt angeboten<br />
werden kann (sog. ungebundener<br />
Wohnraum), fallen als Teil des sozialen<br />
Mietrechts in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit<br />
für das bürgerliche<br />
Recht i.S.v. Art.74 Abs. 1 Nr. 1<br />
GG.<br />
• Das Grundgesetz enthält – von der<br />
Ausnahme des Art. 109 Abs. 4 GG abgesehen<br />
– eine vollständige Verteilung<br />
der Gesetzgebungszuständigkeiten entweder<br />
auf den Bund oder die Länder.<br />
Doppelzuständigkeiten sind den Kompetenznormen<br />
fremd und wären mit ihrer<br />
Abgrenzungsfunktion unvereinbar.<br />
Das Grundgesetz grenzt die Gesetzgebungskompetenzen<br />
insbesondere mit<br />
Hilfe der in den Art. 73 und Art. 74 GG<br />
enthaltenen Kataloge durchweg alternativ<br />
voneinander ab.<br />
So der Tenor des BVerfG, Beschl. v. 25.<br />
3.<strong>2021</strong> – 2 BvF 1/20, 2 BvL 4/20, 2 BvL<br />
5/20 (LG Berlin 67 S 109/20, 65 S 76/20,<br />
66 S 95/20), BGB §§ 535 ff, 556d – 561;<br />
GG Art. 73, 74. Das Urteil wirft entsprechend<br />
die Nachfrage auf: Drohen nunmehr<br />
Tausenden Mietern hohe Nachzahlungen?<br />
DIE FAKTEN<br />
Der umstrittene Berliner Mietendeckel<br />
ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht<br />
erklärte das entsprechende<br />
Gesetz für nichtig. Dieses Urteil<br />
10<br />
Foto: Adobe Stock – Klaus Eppele
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
hat nun Folgen für Hunderttausende<br />
Berliner. Doch nicht nur für sie. Auch<br />
Mieter in anderen Städten und Regionen<br />
Deutschlands sollten auf das Urteil<br />
blicken. Denn es geht immerhin um die<br />
ursprüngliche Idee des Mietendeckels.<br />
Damit wollte der Berliner Senat die<br />
starken Mietsteigerungen der vergangenen<br />
Jahre stoppen.<br />
In der Konsequenz wurde in etwa 1,5<br />
Mio. Mietverhältnissen die Nettokaltmiete<br />
„abgesenkt“. Der Regelungsbereich<br />
des „Mietendeckel“ ging allerdings<br />
deutlich weiter als die Mietpreisbremse<br />
der §§ 556d ff. BGB. Er bestand wesentlich<br />
aus dem Mietenstopp, einer<br />
lageunabhängigen Mietobergrenze im<br />
Fall der Wiedervermietung und einem<br />
gesetzlichen Verbot überhöhter Mieten.<br />
Bereits ab dem 18.6.2019 war es Vermietern<br />
„untersagt“, die Nettokaltmiete über<br />
die Stichtagsmiete hinaus zu erhöhen.<br />
Bei der Miete für erstmals ab dem Jahr<br />
2014 bezugsfertige Neubauten war das<br />
Gesetz nicht anwendbar. Infolgedessen<br />
waren die Mieten und die maximal zulässigen<br />
Modernisierungserhöhungen<br />
beschränkt. In der Praxis war umstritten,<br />
ob sich der „Mietenstopp“ des § 3 Abs.1<br />
S.1 MietenWoG Bln „mittelbar“ auf das<br />
zivilrechtliche Vertragsverhältnis und<br />
somit auf die Mieterhöhung auswirkte.<br />
Nach Berechnungen des Dachverbands<br />
Zentraler Immobilien-Ausschuss (ZIA)<br />
kletterten Neuvertragsmieten allein zwischen<br />
2013 und 2019 um 27 Prozent.<br />
Schuld daran waren laut rot-rot-grüner<br />
Landesregierung vor allem Immobilieninvestoren,<br />
die auf hohe Renditen<br />
setzten – und auf dem Wohnungsmarkt<br />
spekulierten. Konkret bestand der Mietendeckel<br />
aus drei Stufen. In einer ersten<br />
Stufe fror der Senat im Februar 2020 die<br />
Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen<br />
in Berlin auf dem Stand von Juni<br />
2019 ein. Wurde eine Wohnung wieder<br />
vermietet, musste sich der Vermieter<br />
an Obergrenzen halten, die sich an Alter,<br />
Ausstattung und Lage der Wohnung<br />
sowie an die zuletzt verlangte Miete bemessen.<br />
In einer zweiten Stufe, seit 23. November<br />
2020, waren Mieten, die mehr als 20 Prozent<br />
über den Obergrenzen liegen und<br />
damit als überhöht galten, gesetzlich verboten.<br />
Diese mussten vom Vermieter gesenkt<br />
werden. Ihm drohten andernfalls<br />
hohe Bußgelder. In einer dritten Stufe<br />
ab Januar 2022 hätten die Mieten zwar<br />
zum Inflationsausgleich steigen dürfen,<br />
höchstens jedoch um 1,3 Prozent jährlich.<br />
Doch aus welchem Grund haben<br />
die Verfassungsrichter das Gesetz zur<br />
Mietbegrenzung im Wohnungswesen<br />
Berlin für nichtig erklärt?<br />
DIE BEGRÜNDUNGEN<br />
DER VERFASSUNGSRICHTER<br />
Die Richter am Bundesverfassungsgericht<br />
begründeten ihr Urteil damit,<br />
dass das Mietrecht Bundessache sei.<br />
Der Mietendeckel wurde jedoch vom<br />
Berliner Senat verabschiedet – und damit<br />
von einer Landesregierung. Tenor:<br />
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11
Immobilien<br />
„Die Länder seien nur zur Gesetzgebung<br />
befugt, solange und soweit der Bund von<br />
seiner Gesetzgebungskompetenz keinen<br />
abschließenden Gebrauch gemacht<br />
hat.“ Und: „Da der Bundesgesetzgeber<br />
das Mietpreisrecht in den §§ 556 bis<br />
561 BGB abschließend geregelt hat, ist<br />
aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts<br />
für die Gesetzgebungsbefugnis<br />
der Länder kein Raum.“<br />
Das Gericht hat also nicht entschieden,<br />
dass der Eingriff in den freien Markt –<br />
wie übrigens viele Kritiker des Mietendeckels<br />
monierten –, nicht mit der Verfassung<br />
vereinbar sei. Mit diesen Fragen<br />
beschäftigt sich eine andere Kammer des<br />
Gerichts. Doch: Da der Mietendeckel<br />
verfassungswidrig ist, haben sich solche<br />
Entscheidungen ohnehin – fürs Erste –<br />
erledigt. Doch was bedeutet nunmehr<br />
dieses Urteil für die Mieter in Berlin?<br />
DAS URTEIL UND SEINE FOLGEN<br />
– FÜR BERLIN UND AUCH FÜR<br />
ANDERE BUNDESLÄNDER<br />
Die Mieten in Berlin werden zum Leidwesen<br />
der Menschen wieder steigen. Am<br />
23. Februar 2020 wurden die bestehenden<br />
Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen<br />
in der Hauptstadt eingefroren – und<br />
zwar auf dem Stand vom Juni 2019. Ab<br />
Herbst vergangenen Jahres durften Mieter<br />
gar erhöhte Mieten monieren und<br />
nach dem Mietendeckel senken. Doch<br />
das ist nun passé. Oftmals vereinbarten<br />
Vermieter mit Mietern auch eine sog.<br />
„Schattenmiete“. Gemeint ist damit eine<br />
Miete, die ohne den Mietendeckel greift.<br />
Doch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes<br />
gilt nunmehr als wahrscheinlich,<br />
dass viele Vermieter sich nun<br />
auf diese Schattenmiete berufen und die<br />
aktuelle Miete wieder anheben.<br />
Die Folge: es drohen hohe Mietnachzahlungen.<br />
Denn künftig drohen den<br />
Berlinern nicht nur höhere Mieten –<br />
sondern auch hohe Mietnachzahlungen.<br />
Denn: Vermieter dürfen von nun an die<br />
Differenz zwischen Mietendeckel-Preis<br />
und Schattenmiete aus den vergangenen<br />
Monaten seit dem Absenken verlangen.<br />
Dabei kann es schnell um Tausende Euro<br />
gehen. Der Berliner Senat hatte zwar gemahnt,<br />
dass die Berliner das vorerst gesparte<br />
Geld zurückhalten sollten, auch<br />
weil die Rechtslage lange unklar war.<br />
Fraglich ist jedoch, wie viele Mieter tatsächlich<br />
das Geld zur Seite gelegt haben.<br />
WAS KÖNNEN BETROFFENE<br />
DAGEGEN UNTERNEHMEN?<br />
Wer die offen stehenden Beträge nicht<br />
unmittelbar leisten kann, sollte mit<br />
dem Vermieter in Kontakt treten. Diese<br />
Empfehlung sprach der Berliner Mieterverein<br />
aus. Zudem appellierte er an die<br />
Eigentümer, sich fair zu verhalten und<br />
einvernehmliche Lösungen zu ermöglichen.<br />
Der Konzern Deutsche Wohnen<br />
hat nach dem Urteil in Karlsruhe angekündigt,<br />
auf den Mietnachzahlungen zu<br />
bestehen. Das Wohnungsunternehmen<br />
Vonovia dagegen will auf Mietnachzahlungen<br />
in Höhe von bis zu zehn Millionen<br />
Euro verzichten. Möglich, dass<br />
weitere Vermieter diesen Schritt gehen.<br />
Doch welche Auswirkungen hat das Urteil<br />
für andere Länder in Deutschland?<br />
Zunächst einmal werden Bestrebungen<br />
in anderen Bundesländern im Keim<br />
erstickt, ebenfalls einen Mietendeckel<br />
einzuführen. So forderten die Linken<br />
beispielsweise in Hamburg bereits einen<br />
Mietendeckel. Allerdings könnte durch<br />
das Urteil ein bundesweites Gesetz in<br />
den Fokus der Öffentlichkeit rücken.<br />
Fest steht so schon jetzt: Das Thema<br />
Mieten wird zum Wahlkampfthema –<br />
vor allem des linken Parteienspektrums.<br />
So haben etwa die Grünen in ihrem<br />
Programm bereits eine Art „bundesweiten<br />
Mietendeckel“ ins Spiel gebracht.<br />
Wie wahrscheinlich das aber ist, hängt<br />
von den Wahlergebnissen und der künftigen<br />
Regierungskoalition ab.<br />
Das Urteil hat jedoch auch eine positive<br />
Stimulanz: Mieter könnten wieder<br />
leichter eine Wohnung finden. Denn-<br />
Bürger, die eine Wohnung in Berlin<br />
suchen, werden es künftig deutlich<br />
leichter haben, so sind zumindest die<br />
Hoffnungen. Laut mehrerer Studien –<br />
etwa des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung<br />
Berlin (DIW) oder des<br />
Münchner Ifo-Instituts – hat der Mietendeckel<br />
zwar den gewünschten Effekt<br />
erzielt, die Mieten zu senken.<br />
Doch dazu kommt ein Nebeneffekt: Das<br />
Angebot an Mietwohnungen verknappte<br />
sich durch den Mietendeckel deutlich.<br />
Laut DIW Berlin ging das Angebot um<br />
mehr als die Hälfte zurück, während die<br />
Mieten im Berliner Umland stark stiegen.<br />
Der Grund: Viele Vermieter ließen<br />
ihre Wohnungen leer stehen, zogen Sanierungen<br />
vor, bis es ein rechtssicheres<br />
Urteil gibt – oder wandelten Miet- in<br />
Eigentumswohnungen um.<br />
WIE LÄSST SICH DER<br />
ANSTIEG BEI DEN MIETEN<br />
JETZT NOCH STOPPEN?<br />
Zum Beispiel durch die Mietpreisbremse.<br />
Sie erlaubt Vermietern seit Mitte<br />
2015 in „Gebieten mit angespannten<br />
Wohnungsmärkten“, beim Einzug neuer<br />
Mieter höchstens zehn Prozent auf die<br />
örtliche Vergleichsmiete aufzuschlagen.<br />
Trotzdem gibt es mehrere Gründe, dass<br />
es gut war, weshalb der Mietendeckel<br />
gescheitert ist.<br />
Denn dieses Gesetz wurde vom Bund<br />
beschlossen und nicht von einer Landesregierung.<br />
Daher wird es auch weiterhin<br />
Gültigkeit besitzen. In Berlin<br />
kritisierten Linke, Grüne und SPD aber,<br />
dass die Mietpreisbremse den Anstieg<br />
der Mieten nicht verhinderte.<br />
Neben der Mietpreisbremse müsste zudem<br />
das Angebot an Wohnungen deutlich<br />
vergrößert werden – etwa durch<br />
einen verstärkten Bau von Wohnungen,<br />
besonders Sozialwohnungen. Durch<br />
ein höheres Angebot sinken in der Regel<br />
auch die Preise. In dem Fall könnte<br />
der Bund aber noch Regelungen treffen,<br />
die das tatsächliche Spekulieren auf<br />
dem Wohnungsmarkt dauerhaft unterbinden<br />
– und zwar ohne das Angebot<br />
gleichzeitig wieder zu verknappen.<br />
12
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
FAZIT<br />
Die Konsequenzen der Entscheidung<br />
sind „mehrschichtig“. Die politisch gewollte<br />
„Atempause“ für Mieter in Berlin<br />
gibt es nicht (mehr). Alle ausgeklügelten<br />
Handlungsempfehlungen für Vermieter<br />
(vgl. Brückner, Berliner Mietendeckel,<br />
2. Aufl., S. 145 ff., 176 etwa zur<br />
Entgegennahme vorübergehend verringerter<br />
Mietzahlungen) haben soweit<br />
wie möglich trotz scheinbar wirksamen<br />
Berliner Mietendeckels die Rechte der<br />
Vermieter gewahrt und müssen künftig<br />
nicht mehr umgesetzt werden.<br />
Zunächst besteht für entsprechende<br />
landesgesetzliche Regelungen keine Gesetzgebungskompetenz.<br />
Der Berliner<br />
Mietendeckel ist „ex tunc“ nichtig. Weder<br />
die Gesetzgebungskompetenz des<br />
Art. 70 Abs.1 GG, des Art. 74 Abs.1<br />
Nr.1 GG noch die abgeschlossenen Regelungen<br />
der Mietpreisvorschriften der<br />
§§ 556 ff. BGB lassen einen derartigen<br />
„Kunstgriff “ zu (Abramenko, AnwBl<br />
BE 2019, 418; Brückner, Berliner Mietendeckel,<br />
2. Aufl., S.21), auch wenn<br />
dies im Gesetzgebungsverfahren durch<br />
die Gutachter anders bewertet wurde<br />
(Mayer/Artz, Öffentlich-rechtliche und<br />
privatrechtliche Aspekte eines Mietendeckels<br />
für das Land Berlin S.35 ff.).<br />
Falls die Mieter die Miete abgesenkt<br />
haben, bestehen „Mietrückstände“. Die<br />
Fälligkeit der rückständigen Salden<br />
tritt mit sofortiger Wirkung ein. Daher<br />
ist den Mietern nahezulegen, die<br />
Rückstände zügig zu begleichen. Allerdings<br />
ist zweifelhaft, ob bei einem<br />
entsprechenden kündigungsrelevanten<br />
Rückstand unverzüglich gekündigt<br />
werden kann. Denn die Mieter durften<br />
auf den Fortbestand der gesetzlichen<br />
Regelungen vertrauen und haben sich<br />
an „geltendes“ Recht gehalten. Auch<br />
Mieterhöhungen nach den § 558 ff.<br />
BGB und § 559 ff. BGB sind nun wieder<br />
möglich.<br />
Die Mieten dürfen in laufenden Verträgen<br />
damit um bis zu 15 % in 3 Jahren<br />
steigen, wenn die ortsübliche Miete<br />
noch nicht erreicht ist (Schmid/Harz/<br />
Riecke, Mietrecht, BGB § 558 Rn.29;<br />
BGH v. 17.4.2019 – VIII ZR 33/18, MietRB<br />
2019, 196 (Kunze) = ZMR 2019,<br />
661 Rn.20).<br />
Beim Abschluss neuer Mietverträge<br />
gilt die Mietpreisbremse des Bundes.<br />
Bei Modernisierungen dürfen 8 % der<br />
(bereinigten, vgl. BGH, Urt. v. 11. 11.<br />
2020 – VIII ZR 369/18) Kosten auf die<br />
Jahresmiete umgelegt werden, wobei die<br />
Miete innerhalb von 6 Jahren maximal<br />
um 3 €/m² erhöht werden darf. Unabhängig<br />
davon gelten auch die Vorschriften<br />
über die „Mietpreisbremse“ uneingeschränkt<br />
fort.<br />
<br />
© Autor: Dietmar Kern<br />
„Dank meiner 30 Jahre Berufserfahrung<br />
in Sachen Immobilien bringt mich<br />
so schnell nichts aus der Ruhe“<br />
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13
Immobilien<br />
NEUES VOM MARKT<br />
SEIT MAI NEUER ENERGIEAUSWEIS<br />
FÜR GEBÄUDE PFLICHT!<br />
Seit Mai <strong>2021</strong> muss beim Hausverkauf, der Vermietung oder<br />
Verpachtung von Immobilien stets ein Energieausweis vorgelegt<br />
werden. Dieser richtet sich nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes<br />
(GEG).<br />
Die Vorschriften für den Energieausweis wurden erstmals in<br />
der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt und 2020<br />
durch die Überführung der EnEV in das GEG erneuert und verschärft.<br />
Nach einer Übergangsfrist gelten ab Mai <strong>2021</strong> die neuen<br />
Regelungen. Die Änderungen beim Energieausweis betreffen<br />
zum einen Angaben zum Gebäude selbst. Zum anderen wurden<br />
die Vorschriften zur Erstellung und zur Vorlage des Energieausweises<br />
verschärft. Relevant sind die Änderungen auch für 10 Jahre<br />
alte Energieausweise, denn nach Ablauf von zehn Jahren verlieren<br />
diese ihre Gültigkeit.<br />
NEUE VORGABEN FÜR DEN ENERGIEAUSWEIS<br />
Der Energieausweis nach GEG beinhaltet Informationen zur<br />
Energieeffizienz der eingesetzten Anlagentechnik, zu Treibhausgas-Emissionen<br />
sowie zum baulichen Wärmeschutz der Gebäudehülle.<br />
Die Vorlage des Energieausweises bei Vermietung, Verpachtung<br />
oder Verkauf von Immobilien gilt künftig auch für<br />
Makler. Auch in Immobilieninseraten muss darauf hingewiesen<br />
werden. Neben dieser neuen Vorschrift wurden auch die Inhalte<br />
des Energieausweises erweitert. Neu hinzugekommen sind:<br />
• Angaben zum jährlichen Ausstoß von Treibhausgasen (in<br />
Kilogramm), die durch das Heizen, Belüften und Kühlen des<br />
Hauses sowie die Warmwasseraufbereitung verursacht<br />
werden.<br />
• Auskünfte über Sanierungsstand (Inspektionstermine) und<br />
Modernisierungsempfehlungen (beispielsweise Dämmung<br />
von Heizleitungen, Einbau von Thermostatventilen)<br />
• Effizienzklassen von A+ bis H, die angeben, wie es um den<br />
Energieverbrauch des Hauses bestellt ist: Die Klassen A+ bis<br />
B entsprechen dem heute möglichen Neubaustandard. Je<br />
weiter hinten im Alphabet der Buchstabe ist, desto höher<br />
ist der Energieverbrauch.<br />
BERECHNUNGSVERFAHREN<br />
DES ENERGIEAUSWEISES<br />
Beim Ermitteln des energetischen Zustandes kann der Eigentümer<br />
zwischen zwei Verfahrensweisen entscheiden: Der Energiebedarfsausweis<br />
basiert auf der eingesetzten Heiztechnik und dem<br />
baulichen Zustand des Hauses, der Energieverbrauchsausweis<br />
auf dem durchschnittlichen Heizenergieverbrauch der letzten<br />
drei Jahre. Ein Energiebedarfsausweis ist aussagekräftiger und<br />
zum Ermitteln von Einsparpotenzialen besser geeignet.<br />
ERSTELLUNG EINES NEUEN ENERGIEAUSWEISES<br />
Ein neuer Energieausweis wird erforderlich, wenn eine Immobilie<br />
aufgrund einer umfangreichen Modernisierung nach GEG<br />
neu berechnet wird sowie beim Neubau. Laut GEG dürfen Energieberater<br />
oder Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen,<br />
wie beispielsweise viele Architekten oder Ingenieure,<br />
den Nachweis über den energetischen Zustand eines Gebäudes<br />
erbringen. Die Liste der Energie-Effizienz-Experten (EEE) für<br />
Förderproramme des Bundes hilft bei der Orientierung. Bei allen<br />
Daten, die Eigentümer zur Verfügung stellen, tragen diese die<br />
Verantwortung für die Richtigkeit. Sie sollten damit sorgfältig<br />
umgehen, denn bei falschen Angaben können sie haftbar gemacht<br />
werden.<br />
(Quelle: Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V.)<br />
www.intelligent-heizen.info<br />
14<br />
Foto: www.intelligent-heizen.info
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von Michael Schaber gegründet, hat sich das Unternehmen<br />
einen ausgezeichneten Ruf erworben. Und die Klientel ist<br />
anspruchsvoll. Zu Recht. Seriosität, Erfahrung, Verlässlichkeit<br />
und Vertrauen sind die Kriterien, die in diesem<br />
Premiumsektor erwartet werden. Doch den Erfolg von<br />
Wohnbau-Studio macht noch etwas anderes aus. Es ist der<br />
„Spirit“, der das Unternehmen von Beginn an prägt: diese<br />
Leidenschaft für ansprechende Gestaltung, ausgewählte<br />
Materialien, moderne Technologien. Die Gebäude von<br />
Wohnbau-Studio beeindrucken durch großzügige<br />
Lösungen, ausgefallene Grundrisse sowie helle und lichtdurchflutete<br />
Räume.<br />
Die Liebe zur Architektur war auch der Grundstein für die<br />
Zusammenarbeit mit dem New Yorker Architekturbüro<br />
des Pritzker-Preisträgers Richard Meier. Denn elegante<br />
Schönheiten in Weiß sind die gewohnte Formensprache<br />
beider Unternehmen.<br />
„Das Wichtigste ist Licht. Licht ist Leben.“ Dieses Zitat von<br />
Richard Meier ist eines der zentralen Themen beim HAUS IN<br />
WEISS. In lichter Offenheit erhebt sich das Gebäude am Hang<br />
über <strong>Stuttgart</strong>. „Die Kombination aus Weitsicht und Offenheit<br />
durch die großzügigen Fensterflächen sowie eine gewisse<br />
Privatheit durch die Lamellen und Vordächer führt zu<br />
spannenden Gegensätzen“, so Bernhard Karpf, damals für<br />
das Projekt verantwortlicher Partner bei Richard Meier &<br />
Partners Architects. Für Bernhard Karpf hat das Projekt einen<br />
zusätzlichen Reiz: seine schwäbischen Wurzeln. Karpf ist gebürtiger<br />
<strong>Stuttgart</strong>er, der unter anderem in der baden-württembergischen<br />
Landeshauptstadt Architektur studiert hat.<br />
„Die Halbhöhenlage war natürlich sehr spannend für unseren<br />
Entwurf “, so Karpf. „Man kann sich fühlen wie auf einem<br />
Schiff und blickt von hier aus weit über die Stadt.“<br />
Es gibt noch einen weiteren Faktor, der den Erfolg von<br />
Wohnbau-Studio trägt: die Familie. Zusammen mit den rund<br />
20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bildet sie eine harmonische<br />
Einheit. Inzwischen wird das Familienunternehmen in<br />
zweiter Generation geführt.<br />
„Dass alle meine drei Kinder in die Firma eingestiegen sind<br />
und die Fortsetzung des Unternehmens und die Zukunft<br />
unserer Mitarbeiter für die kommenden Jahrzehnte damit in<br />
fähigen Händen liegt, betrachte ich als großes Glück“, freut<br />
sich Michael Schaber.<br />
So gelten die Firmengrundsätze, die sich über Jahrzehnte hin<br />
bewährt haben, auch heute noch: Bauen mit höchsten<br />
©FOTOS Anforderungen VON an ZOOEY Ästhetik BRAUN und Qualität, mit durchdachter<br />
Planung und innovativen Ideen sowie dem Anspruch zufriedener<br />
Kunden – und das in den schönsten Lagen.<br />
„Gleichermaßen jahrelange Erfahrung und Expertise sowie<br />
innovatives Denken in unserer vierköpfigen Geschäftsführung<br />
präsent zu haben, betrachten wir als Geschenk<br />
und sind dankbar dafür. Die richtige Mischung macht es“, erläutert<br />
Barbara Schaber.<br />
Doch nicht allein im gehobenen Wohnungsneubau, auch<br />
Projekte zur Kapitalanlage, wie zum Beispiel wertig-moderne<br />
Studierendenwohnheime, hat das Wohnbau-Studio<br />
erfolgreich verwirklicht.<br />
2006 realisierte der Bauträger als erstes privates Unternehmen<br />
im Einzugsbereich der Universität Hohenheim das Studierendenwohnheim<br />
Campo I mit über 100 Wohnungen an der<br />
Steckfeldstraße.<br />
2019 entstand dann in Zusammenarbeit mit dem renommierten<br />
Kasseler Architekturbüro HHS in <strong>Stuttgart</strong>-Vaihingen mit<br />
dem Campo V das erste Plusenergie-Studierendenwohnheim<br />
Deutschlands.<br />
Campo V war eines der ersten Plusenergie-Studierendenwohnhäuser,<br />
Außenansicht (links), Aufenhaltsraum (rechts).<br />
Die Anlagentechnik umfasst eine mit Erdwärme gespeiste<br />
effiziente Wärmepumpe sowie eine Photovoltaikanlage<br />
mit großem Batteriespeicher. Das Gebäude wurde als<br />
Holz-Beton-Hybridkonstruktion ausgeführt, der Großteil<br />
der Außenwände besteht aus dem nachwachsenden<br />
Rohstoff Holz. Die Apartments sind komfortabler angelegt<br />
als in klassischen Studierendenwohnheimen. Alle<br />
Einheiten sind mit Küchenzeile und Bad ausgestattet.<br />
Die <strong>Stuttgart</strong>er Ingenieure von EGS-plan kreierten das<br />
Energiekonzept, das durch ein vom Bundesministerium<br />
für Wirtschaft und Energie gefördertes dreijähriges Monitoringprojekt<br />
ergänzt wird. So kann überprüft werden, ob<br />
die vorab angenommenen Modellwerte in der Praxis tatsächlich<br />
eintreten.<br />
Eine App hilft den Bewohnern, ihren Verbrauch kontrollieren<br />
zu können. Beliebt ist diese App allerdings auch<br />
Fotos: Roland Halbe<br />
17
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Wohngebäude an der Gänsheidestraße, <strong>Stuttgart</strong><br />
deswegen, weil man direkt sehen kann, ob eine der sechs<br />
Waschmaschinen frei ist, und weil man eine Nachricht bekommt,<br />
sobald in der Paketbox in der Lobby eine Sendung<br />
zur Abholung bereitliegt.<br />
Mit ihrem neuesten Projekt – einem Wohngebäude in Sillenbuch<br />
– entwickelt sich das Team von Wohnbau-Studio wieder<br />
einen Schritt weiter. Nahe der Sillenbucher Meile entsteht ein<br />
8-Familienhaus mit einem herrlichen Blick bis ins Neckartal<br />
und hinüber zum Württemberg. Jede der acht lichtdurchfluteten<br />
Wohnungen ist anders geschnitten, aber eines haben alle<br />
gemeinsam: man kann tief durchatmen. Die komplette Bauqualität<br />
und die empfohlene Ausstattung sind auf Nachhaltigkeit<br />
und den Anspruch auf gesünderes Wohnklima ausgelegt,<br />
was eine hohe Wertbeständigkeit erwarten lässt.<br />
Bei dem Objekt handelt es sich um ein Effizienzhaus 55 nach<br />
Standard der Kreditanstalt für Wiederaufau (KfW) mit<br />
Luft- Wasser-Wärmepumpe, 3-fach-Wärmeschutzverglasung,<br />
mineralischer Wärmedämmung etc. Doch das hausinterne<br />
Planungsteam von Wohnbau-Studio um Stefan Früh definiert<br />
weitere Maßnahmen, um den ökologischen Fußabdruck zu<br />
verkleinern. Ein Großteil des Stromverbrauchs des Gebäudes<br />
soll über die auf dem Dach installierte Photovoltaikanlage<br />
gedeckt werden. Weitgehend wird auf Dämmmaterialien<br />
verzichtet, die auf Erdölbasis hergestellt werden. Soweit es<br />
statisch und bautechnisch zulässig ist, wird Recycling-Beton<br />
verwendet. Die Fensterrahmen bestehen zum überwiegenden<br />
Teil aus Holz, im Gegensatz zu Kunststofffenstern also aus<br />
einem natürlichen und nachwachsenden Rohstoff. In der<br />
Tiefgarage sind Wallboxen – innovative Ladestationen für<br />
Elektro- und Hybridautos – vorgesehen und erleichtern den<br />
Umstieg auf nachhaltigere Fahrzeuge. Wo immer es möglich<br />
ist, wird mit lokalen oder regionalen Handwerkspartnern zusammengearbeitet<br />
und die Baustoffe werden von Herstellern<br />
aus der Region bezogen.<br />
Das Sentinel Haus Institut aus Freiburg im Breisgau begleitet<br />
den kompletten Bauablauf und berät das Planungsteam beispielsweise<br />
bei der Auswahl von Anstrichen, Dämmstoffen<br />
oder von Werkstoffen für das Verlegen von Boden- oder<br />
Wandbelägen. Auch die Durchlüftung aller Wohnräume wird<br />
18 Fotos: Roland Halbe; Aras Gökten<br />
Neu saniertes Stadthaus am Feuersee, <strong>Stuttgart</strong>-West
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
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Wohnanlage nahe der Villa Reitzenstein, am Bubenbad <strong>Stuttgart</strong><br />
Geschäftsgebäude, <strong>Stuttgart</strong>-Mitte<br />
sorgfältig geprüft. Das Zertifikat, das im Anschluss an die ausgeführten<br />
Bauarbeiten vergeben wird, garantiert nachweislich<br />
ein gesünderes Wohnklima. Man ist sich bewusst, dass man<br />
vom Ziel des komplett CO 2<br />
-neutral erstellten Gebäudes<br />
noch einiges entfernt ist, „doch jeder Schritt in die richtige<br />
Richtung ist ein guter Schritt“, sagt Alexander Schaber<br />
Doch Wohnbau-Studio kann auch „nachverdichten“. Direkt<br />
am Feuerseeplatz im Stadtteil <strong>Stuttgart</strong>-West, einem der angesagtesten<br />
Viertel <strong>Stuttgart</strong>s, entwickelte es aus bestehender<br />
Bausubstanz ein ansprechend gestaltetes Stadthaus.<br />
Das 2019 fertiggestellte Gebäude wurde umfassend kernsaniert<br />
und um zwei Wohngeschosse in Holzbauweise erweitert.<br />
Es beinhaltet 13 moderne, hochwertige Apartments:<br />
vom 1-Zimmer-Apartment über 2-Zimmer-Wohnungen bis<br />
hin zur großzügigen Dachgeschoss-Maisonette-Wohnung.<br />
Im Zuge des Umbaus erhielt das Haus eine völlig neue<br />
Erscheinung: Ein helles, zeitgemäßes Fassadenbild mit der<br />
Anmutung von durchgehenden, horizontalen Verglasungen<br />
sowie die Farbe Weiß für alle Elemente, bestimmen nun<br />
den Eindruck.<br />
Die Vertriebsmannschaft im Vermittlungsbereich hat den<br />
hohen Anspruch, eine seriöse und individuelle Betreuung<br />
zu bieten. „Unser Bestreben ist, den Zeitaufwand unserer<br />
Kunden zu minimieren und die Abwicklung des Verkaufs<br />
für sie so angenehm wie möglich zu gestalten“, verspricht<br />
Christine Schaber. Dies beginnt beim Erstellen einer marktgerechten<br />
Bewertung und eines durchdachten Vertriebskonzepts.<br />
Danach werden die Daten optimal aufbereitet und<br />
effektiv vermarktet. Dazu gehören auch die Organisation<br />
und Durchführung von Besichtigungen mit anschließender<br />
Vorauswahl passender Interessenten. Bei den Vertragsverhandlungen<br />
und dem Notartermin steht das Vetriebsteam<br />
von Wohnbau-Studio beratend zur Seite – rundum bis zur<br />
Übergabe und auf Wunsch auch darüber hinaus.<br />
Alles aus einer Hand, mit einem Faible für anspruchsvolle Architektur<br />
und dem Gespür für innovative Ideen, gepaart mit<br />
dem Bestreben zu mehr Umweltverträglichkeit und einem<br />
gesunden Wohnklima, so könnte man den „Spirit“ im Team<br />
bei Wohnbau-Studio umschreiben, der zweifelsohne auch in<br />
Zukunft einen nachhaltigen Erfolg sichert – auf beiden Seiten.<br />
Das Team von Wohnbau-Sudio, <strong>Stuttgart</strong><br />
Fotos: Roland Halbe; Wohnbau-Studio<br />
19
Architektur<br />
Ecke Fangelsbach-/Tübinger Straße in Blickrichtung Marienplatz.<br />
„CITY PULS“ – EINE GELUNGENE OPERATION<br />
AN DER AORTA DER STUTTGARTER SÜDSTADT<br />
Die Broken-Windows-Theorie von Sozialforscher James<br />
Q. Wilson und George L. Kelling besagt, wenn eine zerbrochene<br />
Fensterscheibe nicht innerhalb einer Woche oder in<br />
kurzer Zeit repariert wird, dies der Beginn der Ghettoisierung<br />
eines Viertels bedeutet.<br />
Dass die Entwicklung auch in die andere Richtung funktioniert,<br />
hat das städtebauliche Projekt „City Puls“ im <strong>Stuttgart</strong>er<br />
Süden gezeigt. Das Gebiet um die Tübinger- und Hauptstätter<br />
Straße, auf Höhe der Fangelsbachstraße zwischen dem<br />
Österreichischen Platz und dem Marienplatz gelegen, galt<br />
jahrelang als „sehr zerfallen“.<br />
2011 wurde das Architekturbüro Ludwig beauftragt, die Stadt<br />
an dieser Stelle zu „reparieren“. Das Ziel des Entwurfs war es<br />
einerseits, das Viertel wieder zu beleben sowie zwischen den<br />
modernen Stilen der Bürogebäude und der Gebäude der<br />
Gründerzeit zu vermitteln.<br />
Demzufolge wurde, in enger Abstimmung mit der Stadt<br />
<strong>Stuttgart</strong>, ein parzelliertes Gebäudeensemble geschaffen, welches<br />
sich durch die Angleichung der Traufhöhen, Dachformen,<br />
Gliederung der Baukörper und Nutzung kennzeichnet. Alle<br />
Gebäude besitzen die Dreiteilung in Sockel, Hauptkörper und<br />
Dach, wie die Architektur der Gründerzeit geprägt war.<br />
Fassade Hauptstätter Straße ...<br />
zur Ecke Fangelsbachstraße<br />
Ecke Fangelsbachstraße / Tübinger Straße – im Sockelbereich sind Geschäfte.<br />
20<br />
Fotos: AB Ludwig
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Fangelsbachstraße in Blickrichtung Hauptstätter Straße.<br />
Ecke Hauptstätter Straße/Fangelsbachstraße – mit Sicht- und Schallschutz.<br />
21
Architektur<br />
Innenhof mit Sitzflächen und Sandkasten.<br />
Bei der Nutzung wurde auf die städtischen Gegebenheiten<br />
eingegangen. So befinden sich an der Hauptverkehrsstraße, der<br />
Hauptstätter Straße, hauptsächlich Büros und in der Seitenstraße<br />
sowie im Hinterhof die einzigen reinen Wohngebäude.<br />
Die Lage des Projekts an einer der Hauptverkehrsadern im<br />
<strong>Stuttgart</strong>er Süden erforderte ein spezielles Augenmerk auf<br />
den Städtebau und den Emissionsschutz.<br />
Die Sicherung der Wohnqualität erforderte besondere Maßnahmen<br />
für den Emissionsschutz. Deshalb wurde an den notwendigen<br />
Stellen eine Abschirmung vor Lärm und Emissionen eingeplant<br />
und in die Gesamtgestaltung einbezogen.<br />
Hierzu wurde ein spezieller Schallschutz vor den Fenstern entwickelt:<br />
Aus dem Inneren der Wohnungen heraus betrachtet transparent,<br />
fungiert er zusätzlich als Filter, da der bedruckte Schallschutz<br />
nur bedingt Blicke von außen nach innen zulässt und so<br />
eine angenehme Privatheit ermöglicht.<br />
Um den Mangel an öffentlichen Freiflächen auszugleichen,<br />
wurden für einen Teil der Wohneinheiten großzügige<br />
Terrassen und Balkone entworfen, sodass sich die Bewohner<br />
auch außerhalb ihrer geschlossenen Räume entspannt mit<br />
hoher Qualität aufhalten können.<br />
Gleichzeitig bietet das <strong>Stuttgart</strong> City Puls seinen Bewohnern<br />
auch ein Spektrum an qualitativen Gemeinschaftsflächen innerhalb<br />
des Quartiers. Das Neubauprojekt mit 61 Wohnungen<br />
(inkl. 19 möblierten Mietwohnungen mit Service), drei<br />
Gewerbeflächen und einer Tiefgarage bildet im Kontext der<br />
kleinteiligen Bestandbebauung ein ausgewogenes Ganzes.<br />
Der Fokus bei der Planung lag auf einer breiten Zielgruppe,<br />
um durch eine angemessene Durchmischung ein harmonisches<br />
Zusammenleben zu begünstigen. So entstand ein ausgewogenes<br />
Verhältnis an bezahlbaren Mietwohnungen und exklusiven<br />
Eigentumsimmobilien.<br />
Eingang zum beruhigten Innenbereich ... mit viel Begrünung<br />
... und großzügigen Balkonen.<br />
22
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Die Blockrandbebauung wurde durch fünf Gebäude geschlossen<br />
und nachverdichtet. Obwohl ca. die Hälfte des Blocks für<br />
Neubebauung zur Verfügung stand, entschied man sich für<br />
eine parzellierte Bebauung.<br />
Die bestehenden Gebäude der Tübinger Straße sind durch<br />
Geschäfte in der Sockelzone mit darüber liegenden Wohnungen<br />
gekennzeichnet. Dieses klassisch-europäische System<br />
wurde auf die Neubauten übertragen. Dabei wurde in der<br />
Wohnnutzung explizit auf die urbanen Ansprüche der heutigen<br />
Zeit geachtet. So sind unterschiedlichste Wohnungsgrundrisse<br />
entstanden, die den vielfältigen Lebensentwürfen<br />
heutiger Stadtbewohner Raum bieten und dem Wunsch nach<br />
Individualismus entgegenkommen.<br />
Dies spiegelt sich auch in der Gestaltung der einzelnen Baukörper<br />
wider. Obwohl das Gesamtensemble visuell als Einheit<br />
verstanden wird, bleibt jeder Baukörper für sich einzeln ablesbar<br />
und schafft somit das notwendige Identifikationspotenzial.<br />
Damit wird zugleich gestalterisch das Parzellensystem der<br />
klassisch-europäischen Stadt aufgegriffen und in die heutige<br />
Zeit überführt. Thematisch wurde in der Kubus- und Fassadengestaltung<br />
nach einer Verbindung zwischen modernen<br />
und gründerzeitlichen Themen gesucht. Die Baukörper sind<br />
mit unterschiedlichen geschwungenen oder floralen Themen<br />
versehen, was einerseits historische und bis heute beliebte<br />
Verzierungsstile aufgreift, aber durch ihre meist horizontale<br />
und großformatigere Ausprägung auf eine moderne Ästhetik<br />
verweist.<br />
Besondere Bedeutung kommt dem Eckgebäude Tübinger<br />
Straße/Fangelsbachstraße zu, da es genau an der Zäsur<br />
zwischen Büronutzung und Wohn-/Geschäftsnutzung sowie<br />
moderner und historischer Ästhetik steht.<br />
Durch seine ausladenden und geschwungenen Balkonbrüstungen<br />
nähert sich das hell gestaltete Gebäude in seiner Ästhetik<br />
den meisten direkt angrenzenden Bürogebäuden an, ist jedoch<br />
architektonisch in seiner Kubatur und der oben genannten<br />
Dreiteilung eher der Gründerzeit zugehörig. Aus der Stadt<br />
kommend bietet es einen hellen Auftakt zu dem darauffolgenden<br />
Gebiet mit seinen Bestandsgebäuden aus der Gründerzeit.<br />
Das Projekt „City Puls“ fügt sich nicht nur städtebaulich in<br />
die vorhandene Architektur. Das vorgegebene soziale Projektziel<br />
kann man ebenso als durchaus gelungen bezeichnen, angesichts<br />
dessen, wie sich die Tübinger Straße und das Umfeld<br />
heute zeigt. Gewiss ist „City Puls“ nicht allein dafür verantwortlich,<br />
doch hat es maßgeblich – mit weiteren anderen<br />
Faktoren – dazu beigetragen, dieses Quartier wieder zu<br />
beleben. So ist das mit „Broken-Windows“, die sich lohnen,<br />
klug „repariert“ zu werden.<br />
Ausgezeichnet wurde es dafür mit dem IWS Award sowie<br />
einer „Special Mention“ des German Design Awards. <br />
© Autor: Klaus Bossert<br />
Impressionen Innenräume<br />
23
Architektur<br />
ALLES AUSSER GEWÖHNLICH<br />
FERIENHÄUSER IN EUROPA<br />
Sie sind die „Petit Fours“ der Architektur: die Feriendomizile. Sinnlich und ästhetisch reizvoll, originell, geschmacklich<br />
unbeschwert heiter, mit leichter Hand entworfen, erschaffen zum kurzweiligen Genuss. Wir zeigen unterschiedliche<br />
Konzepte und überraschende Lösungen, mal prachtvoll, luxuriös, elegant, mal philanthropisch oder auf<br />
das Wesentliche reduziert. Jedes Haus für sich einzigartig, doch ist ihnen allen eines gemeinsam: der Respekt zur<br />
umgebenden Natur und ihr Anspruch auf Nachhaltigkeit.<br />
Finikounda/Griechenland. Was tun, wenn eine Vorgabe des<br />
Bauherrn für sein Feriendomizil die ist: das Gebäude darf die<br />
mehrere Jahrhunderte alten Olivenbäume nicht überragen –<br />
und die wachsen sehr langsam, ihr Holz ist sehr hart, aber die<br />
Bäume sind für ihr Alter sehr klein. Theo Sarantoglou Lalis<br />
und Dora Sweijd vom Londoner Architekturbüro LASSA hatten<br />
dafür eine Lösung: Sie planten die Villa in den Hügel hinein.<br />
Entstanden ist dabei „Ypsilon“ – eine Sommerresidenz<br />
der besonderen Art. Die Villa liegt auf einem sanften, mit<br />
alten Olivenbäumen bewachsenen Hügel. Architektonisch<br />
ist sie durch ihr begrüntes Dach in Y-Form charakterisiert,<br />
welches optisch als Weiterführung der Landschaft agiert, und<br />
das Haus in die Umgebung „versinken“ lässt. Zugleich entstehen<br />
durch seine extravagante Form signifikante Ausblicke auf<br />
die Bucht von Schiza und Sapientza sowie die Berge im Osten.<br />
Die Gabelung des Daches definieren drei Plätze, die je nach<br />
Sonnenverlauf genutzt werden können: der Eingangsbereich<br />
mit Vorplatz und Sitzfläche, eine Terrasse und eine weitere<br />
Terrasse mit Pool. Die Innenräume sind in zwei Hauptteile gegliedert:<br />
einen privateren Bereich mit drei Schlafzimmern und<br />
zwei Bädern mit Blick nach Osten und einen allgemeineren Bereich<br />
nach Süden mit dem Küchenbereich und dem Wohnzimmer,<br />
die beide einen direkten Zugang zu den drei Terrassen<br />
24<br />
Fotos: NAARO für LASSA
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Ypsilon<br />
„Ypsilon“ liegt auf einem Hügel mit jahrhundertealten<br />
Olivenbäumen. Die als sanfte Y-Form in Beton<br />
gegossene Dachform fügt sich in den Hügel hinein<br />
und überragt keinen der umliegenden Bäume.<br />
haben. Ein Fußweg um und über das Haus verbindet die<br />
Außenbereiche miteinander.<br />
Die Lage des Hauses und die Form der Betonschale bewirken<br />
eine Querlüftung, die zusammen mit der Dachbepflanzung für<br />
eine Kühlung der Innenräume sorgt.<br />
Der abgelegene Standort des Projekts in Kombination mit dem<br />
begrenzten Budget und der nicht standardmäßigen Geometrie,<br />
führte zu einer Konstruktionsstrategie, die eine große Menge<br />
an Vorfertigung und Selbstmontage außerhalb des Standorts<br />
erforderte, wodurch die Bauzeit auf sieben Monate verkürzt<br />
werden konnte, ohne dass Kompromisse beim Qualitätsanspruch<br />
eingegangen wurden oder es zu einer Überschreitung<br />
des Budgets gekommen ist. „Wir haben uns für eine CNC-Maschine<br />
entschieden, die ein umfangreiches Prototyping und die<br />
Herstellung von nicht standardmäßigen Elementen ermöglicht“,<br />
so Theo Sarantoglou Lalis. Dazu gehörten die Betonschalung<br />
außen, die Schalung der Akustikdecke im Wohnzimmer,<br />
der spezifische Fensterrahmen, einige Innenmöbel und Trennwandsysteme<br />
sowie Landschafts- und Poolumgrenzungen.<br />
So wurde weitgehend auf kommerzielle Standardprodukte<br />
verzichtet, bevorzugt kamen stattdessen Materialien aus der<br />
Region zum Einsatz wie Beton, Terrazzo und Marmor.<br />
25
Wohnen Architektur & Leben<br />
greenhomes<br />
Beim „greenhomes Montafon“ verwendet nur ausgewählte Baumaterialien und<br />
eine Gebäudetechnik, die baubiologisch der Idee von „non Toxic Living“ folgen.<br />
St. Gallenkirch/Montafon/Österreich. Einer der bekanntesten<br />
Straßenpässe in den Alpen, die Silvrettastraße, führt durch<br />
den kleinen Ort St. Gallenkirch im Montafon, Österreich.<br />
Die Region ist bekannt für ihr Skigebiet Silvretta Montafon.<br />
Nur ein paar Fußschritte entfernt vom Garfrescha-Sessellift liegt<br />
das „greenhomes Montafon“, konzipiert und gebaut von CIP<br />
Architekten Ingenieure, <strong>Stuttgart</strong>. Am Anfang stand die Absicht,<br />
ein ländliches Blockhaus modern zu interpretieren. Daraus entstand<br />
das Konzept für „greenhomes“: ein attraktives Haus aus<br />
Massivholz, das selbst atmet und recycelt werden kann.<br />
Die Idee, diesen Haustyp in eine Serienproduktion zu übernehmen,<br />
wurde durch die Green Architecture geboren: wichtig war<br />
dabei, ein Produkt für junge Familien mit einem günstigen<br />
Preis und einem architektonischen Anspruch zu entwickeln.<br />
Bei greenhomes trifft Klassische Moderne auf traditionelle<br />
Holzbauweise oder mit anderen Worten: die Zukunft ökologischer<br />
Architektur hat hier eine Form gefunden. Einatmen,<br />
ausatmen – das Prinzip einer gesunden Baukonstruktion<br />
wurde stringent und in High-Tech-Produktionsabläufen realisiert.<br />
Verwendet werden nur ausgewählte Baumaterialien<br />
und eine Gebäudetechnik, die baubiologisch der Idee von<br />
„non Toxic Living“ folgt. Alle greenhomes vermitteln ein<br />
Lebens- und Heimatgefühl in höchster Qualität. Dabei spielt<br />
ein bewusst luxuriöses Ambiente in Verbindung mit einer<br />
kompromisslosen Bautechnik die entscheidende Rolle. Ästhetik,<br />
Funktion und Ökologie finden sich als Einheit zusammen.<br />
Die 2020 fertiggestellte Doppelhausvilla in St. Gallenkirch<br />
liegt in einer für das Hochmontafon typischen Streusiedlung,<br />
an einem leichten Südhang des Silvretta- und Verwallgebirgszugs<br />
sowie dem Rätikongebirge. Das Haus mit zwei sehr großzügigen<br />
Wohneinheiten von jeweils 240 m², beide ausgestattet<br />
mit vier Schlafzimmern sowie zwei Panoramasaunen, bietet für<br />
zweimal 13 Personen Platz. Dazu gehört ein mitten in die Natur<br />
platzierter Swimmingpool.<br />
Die großzügigen Glasfronten sowie mehrere Terrassen<br />
und Sonnendecks lassen Innen und Außen miteinander<br />
verschmelzen und schaffen so für die Bewohner einen Rückzugsort,<br />
der mit der umliegenden Natur- und Kulturlandschaft<br />
des Montafons eins wird.<br />
Buchen kann man greenhomes Montafon unter:<br />
www.greenproperties.group<br />
Fotos: CIP Architekten Ingenieure<br />
Die raumhohen Fenster eröffnen einen traumhaften Blick ins Montafon<br />
26
<strong>smartLiving</strong>.<br />
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27
Architektur<br />
Haus in einer Ruine<br />
Zadní Arnoštov/Tschechische Republik. Vor fünf Jahren wurden<br />
Jan Veisser, Jan und Barbora Hora vom Architekturstudio<br />
ORA in Znojmo, Tschechien, darauf angesprochen, ein faszinierendes<br />
Gebäude zu rekonstruieren. Sie fanden eine Ruine.<br />
Ein ehemaliges Gehöft, das unter dem kommunistischen Regime<br />
zu einem Getreidespeicher umgebaut wurde. Bei einer<br />
ersten Begehung wurden Statik und die vorhanden Bausubstanz<br />
analysiert.<br />
Rezeption mit Treppe zum OG<br />
Trotz der früheren rücksichtslosen Ausnutzung hatte das<br />
Haus nichts von seiner Größe verloren. Im Gegenteil, die<br />
Art und Weise, wie es sich immer noch zum Himmel erhob<br />
und wie seine Grundmauern der Zeit widerstanden hatten,<br />
gab dem Gebäude eine Würde. Doch war es eine Ruine bis<br />
auf die Knochen. Alles, was vom ursprünglichen Haus übriggeblieben<br />
ist, war ein Ziegelgemäuer mit Dach. Schnell war<br />
den Architekten von ORA klar, jeder Versuch einer traditionellen<br />
Renovierung würde bedeuten, den würdevollen Charakter<br />
der Ruine zu verlieren. Relativ bald lehnten sie daher<br />
eine spekulierende romantische Rekonstruktion des ursprünglichen<br />
Zustandes ab.<br />
Sie schlugen vor, den aktuellen Zustand der Ruinen zu fixieren<br />
und darin ein neues Haus zu erschaffen: ein Haus in einer<br />
Ruine.<br />
Das Gebäude wurde nun vollkommen entkernt, die inneren<br />
Teile komplett abgerissen, um die ursprüngliche Anordnung<br />
mit zwei statt drei Etagen und damit den ursprünglichen<br />
Maßstab wiederherzustellen.<br />
Damit verbunden war eine Rückkehr zur ursprünglichen Aufteilung<br />
der Fassade. Ohne Stimmung und abhängig von den<br />
Anforderungen des Layouts, wurden je nach Bedarf weitere<br />
große Öffnungen in die Fassade geschlagen.<br />
28<br />
Fotos: BoysPlayNice
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Das Gebäude wurde vollkommen<br />
entkernt: Ein komplett neues Haus<br />
in der Ruine.<br />
ORA hat ein neues Haus in die bestehende Ruine eingebaut,<br />
welches alle aktuellen Energiestandards erfüllt. Dabei stand<br />
auch die Idee des Recyclings mit im Fokus der Planung.<br />
Strukturell einwandfreie Holzbalken wurden als Elemente für<br />
Decken- und Fachwerkersatz wiederverwendet. Das meiste<br />
des entkernten Materials blieb an Ort und Stelle, nur neu<br />
angeordnet.<br />
Der neu entstandene Gebäudekomplex verbindet alt mit neu.<br />
Dafür wurde ein neues Volumen eingefügt: zwischen der neuen<br />
und der ursprünglichen Struktur entstand ein belüfteter<br />
Spalt. Die neue Struktur ist manchmal leicht von der alten<br />
verschoben und die Fenster passen nicht genau zu den Öffnungen.<br />
So gibt es eine visuelle Verflechtung der beiden Welten.<br />
Das neue Gebäude dringt durch Öffnungen in die alten<br />
Mauern hinein, im Gegenzug, tritt die alte Mauer an einigen<br />
Stellen in den neuen Innenraum ein.<br />
Rezeption mit Lobby<br />
Fotos: BoysPlayNice<br />
29
Architektur<br />
oben: Ruine auf Beton<br />
links: Einblick gegenüber<br />
dem Eingang auf Lobby<br />
und Rezeption<br />
Der Garten wurde so gestaltet, dass er ein natürlicher Bestandteil<br />
der Landschaft ist. Das Grundstück wird nur durch<br />
Fragmente einer niedrigen Mauer und einem Cortenstahl-Tor<br />
abgegrenzt und ist visuell mit seiner Umgebung verbunden.<br />
Die Obstbäume, der Wiesenrasen und der Weißdorn sind<br />
unmittelbar aus der Umgebung „entlehnt“. Der Garten wird<br />
so zum verbindenden Element zwischen dem Haus und der<br />
umgebenden Landschaft.<br />
Das Projekt ist ein Manifest, wie es möglich ist, mit alten<br />
Häusern umzugehen, ohne die Würde des Alters dabei zu<br />
verlieren. Es ist weder notwendig diese abzureißen oder dogmatisch<br />
zu rekonstruieren, um dann wohnliche Nachteile aufzubauen,<br />
oder gar durch Unverständnis bei der Renovierung<br />
alte Bausubstanzen einer romantisch verklärten Lächerlichkeit<br />
auszusetzen. Das „Haus in einer Ruine“ zeigt, dass es<br />
möglich ist, erhaltene Bausubstanz zu bewahren und mit<br />
modernen Materialien, wirtschaftlich rentabel, eine zeitgemäße<br />
Architektur entstehen zu lassen, welche die aktuell geforderten<br />
Parameter für Komfort und Energie erreicht.<br />
Die Gäste des Hauses treffen im Innern auf einen großzügigen<br />
Wohnbereich mit doppelter Höhe, einen gefliesten Herd und<br />
eine gut ausgestattete Küche. Das Haus bietet alle Annehmlichkeiten<br />
des modernen Lebens. Eine Treppe in der großzügigen<br />
Halle führt die Gäste zu den einzelnen Zimmern, jedes<br />
mit Bad. Dort können sie die Ruhe des Raumes genießen und<br />
durch die massiven alten Mauern – die Geborgenheit vermitteln<br />
– die Aussicht in die offene Landschaft genießen. Ein<br />
runder Tisch in der Halle lädt zur Geselligkeit ein und kommuniziert<br />
mit einem massiven Eichentisch im Freien, an dem<br />
man bei schönem Wetter der umgebenden Landschaft noch<br />
näher kommt.<br />
Fotos: BoysPlayNice – www.boysplaynice.com<br />
30
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Niliaitta<br />
Kivijärvi/Finnland. Hier, nahe dem Nationalpark Salamajärvi im<br />
finnischen Wald, lässt das Studio Puisto eine schwarz gestrichene<br />
Hütte auf einer schlanken Säule balancieren.<br />
Die Hütte ist Teil eines neuen Resorts in Kivijärvi. Sie ist eine<br />
moderne Interpretation einer traditionellen „Niliaitta“ – einer<br />
erhöhten Holzhütte, die von einheimischen Samí genutzt wird,<br />
um Lebensmittel sicher im Freien aufzubewahren, ohne, dass<br />
wilde Tiere Zugriff dazu hatten. (Historisches Photo)<br />
Das Ziel von Studio Puisto war es, die Geschichte der Samí-<br />
Kultur in der Region zu würdigen und gleichzeitig einen Raum<br />
zu schaffen, der den Gästen ein Gefühl der Geborgen- und<br />
Sicherheit vermittelt.<br />
„Der Aufstieg in die Kabine ist ein wesentlicher Bestandteil des<br />
Gesamterlebnisses“, erklärt Mikko Jakonen. „Es schafft einen Erfahrungsmoment,<br />
in dem die wilde Natur langsam in einen sicheren<br />
Ort übergeht und eine völlig andere Perspektive bietet,<br />
durch die Sie die Natur um sich herum aufnehmen können. Der<br />
Kontrast zwischen der wilden Natur und einem sicheren, gemütlichen<br />
Innenraum wird durchgehend betont und prägt das Gesamterlebnis<br />
stark.“<br />
Die Hütte ist die erste von 25 Niliaitta-Suiten, die im Wald für<br />
das Kivijärvi Resort gebaut werden sollen. Weitere 25 Zimmer in<br />
einem anderen Design werden in der Nähe entstehen.<br />
Das Erhöhen der Niliaitta auf einer einzigen Säule trug nicht nur<br />
dazu bei, ein Gefühl einer sicheren Distanz für den Gast zu schaffen,<br />
sondern half die Auswirkungen des Projekts auf die ursprüngliche<br />
Waldumgebung zu dämpfen. „Die Gesamtfläche des<br />
Gebäudes wird nur auf den Säulendurchmesser minimiert“, so<br />
der Projektarchitekt Mikko Jakonen. „Obwohl das Fundament<br />
der Säule massiv ist, konnten wir die Natur um die Säule in ihren<br />
ursprünglichen Zustand zurückversetzen.“<br />
Schwarz gestrichenes Holz wurde verwendet, um die gesamte<br />
Kabine zu verkleiden, damit sie sich besser in die Umgebung einfügt.<br />
Die lange und lineare Treppe der Kabine, ist als Fortsetzung<br />
des kleinen, schmalen Pfades konzipiert, der sich durch den<br />
Waldboden zur Kabine schlängelt. Er führt bis zur ersten Stufe<br />
der Treppe<br />
Trotz seiner abgelegenen Lage war es das Ziel von Studio Puisto<br />
für Niliaitta, die Ausstattung im Innern, die einem modernen<br />
Hotelzimmer anzupassen.<br />
Dies bedeutet, dass die Kabine vollständig an die örtlichen Abwasser-,<br />
Wasser- und Stromnetze angeschlossen ist und eine diskrete<br />
Gebäudetechnik unter der Außentreppe nutzt. Sie verfügt<br />
über eine geräumige Dusche und eine Küchenzeile. <br />
© Autor: Klaus Bossert<br />
Fotos von Marc Goodwin, Archmospheres<br />
31
Planen & Bauen<br />
NEUBAUGEBIETE:<br />
„NACHFRAGE LIEGT WOHL<br />
ÜBER DEM ANGEBOT“<br />
Der Erwerb eines Eigenheims lohnt sich: Davon ist der<br />
Großteil der Bundesbürger laut aktueller Studie der<br />
Sparda-Banken überzeugt. Hausbesitzer profitieren demnach<br />
langfristig gegenüber Mietern – und zwar nicht nur bezüglich<br />
der Wohnkosten, sondern auch mit Blick auf die Altersvorsorge.<br />
Knapp drei Viertel der Deutschen erachten diese Faktoren<br />
als wichtige Gründe für den Erwerb von Wohneigentum.<br />
Dank Baukindergeld und der anhaltenden Niedrigzinsphase<br />
können sich nun viele junge Familien den Wunsch erfüllen<br />
und langfristig die Vorzüge dieser Entscheidung genießen.<br />
Doch wo soll das eigene Haus stehen oder sich die eigene<br />
Wohnung befinden? Wir haben uns in den Rathäusern in<br />
<strong>Stuttgart</strong> und der Region einmal umgehört, wo es Neubaugebiete<br />
gibt. Das Ergebnis vorab: Das Angebot ist durchwachsen.<br />
Zwar hat ungefähr die Hälfte der von uns befragten Kommunen<br />
derzeit gar nichts zu bieten. Entweder es gibt keine<br />
Neubaugebiete oder aber die vorhandenen Bauplätze oder<br />
Eigentumswohnungen in Neubaukomplexen sind schon alle<br />
verkauft. Oder – wie im Kreis Tübingen – haben beispielsweise<br />
die Gemeinden Ammerbuch, Dettenhausen, Dußlingen,<br />
Gomaringen oder Starzach zwar etwas zu bieten – allerdings:<br />
„Es ist zu erwarten, dass die Nachfrage deutlich über dem Angebot<br />
an Bauplätzen liegt“, wie es die Pressesprecherin Martina<br />
Guizetti vom Landratsamt Tübingen auf den Punkt bringt.<br />
Es gibt aber durchaus einige Projekte, die aus der Sicht von<br />
Wohneigentum-Suchenden vielversprechend sind. Allein in<br />
<strong>Stuttgart</strong> gibt es eine lange Liste an Neubauobjekten (siehe<br />
Grafik Seite 35). In der Region sind folgende Projekte geplant<br />
oder in der Umsetzung:<br />
BÖBLINGEN<br />
Zwar meldet die Stadt Böblingen „Fehlanzeige“, was hier berichtenswerte<br />
Neubaugebiete anbelangt, allerdings steht mit<br />
dem „Postareal Böblingen“ mittelfristig ein Projekt mit Potenzial<br />
auf der Agenda. Im Zuge eines offenen internationalen<br />
Wettbewerbs in Verbindung mit der internationalen Bauausstellung<br />
(IBA'27) wurden jetzt die Sieger ermittelt.<br />
Das Postareal liegt direkt am Böblinger Bahnhof und kann als<br />
Eingang in die Unterstadt eine zentrale Rolle zur Aufwertung<br />
des Stadtzentrums spielen. Der Siegerentwurf sieht an dieser<br />
prominenten Stelle insgesamt drei Baukörper vor. Diese sind<br />
unterschiedlich dimensioniert, wobei zum Bahnhof hin ein<br />
20-geschossiger Hochpunkt einen wesentlichen Akzent im<br />
neuen Quartier setzt. Flankiert durch Bäume und Grün öffnen<br />
neue Wegeverbindungen das Areal und machen es durchlässig.<br />
Zum Bahnhof hin schlagen die Verfasser einen großzügigen<br />
Platz mit einem „Wäldchen“ sowie „Wasserspielen“ vor.<br />
Zudem ist auf jedem der drei Gebäude ein gemeinschaftlicher<br />
Dachgarten vorgesehen.<br />
In den unteren Stockwerken sieht der Entwurf unterschiedliche<br />
Räume vor für zum Beispiel Gastronomie, Cafés und<br />
Läden, einen Mobilitätspunkt, kleine Produktionsbetriebe,<br />
Co-Working-Spaces, vielleicht ein Generations- und Bildungszentrum.<br />
Darüber finden sich Wohnungen für unterschiedliche<br />
Bedürfnisse und Lebenslagen: von klassischen<br />
Mehrzimmerwohnungen über Clusterwohnungen und temporäres<br />
Wohnen in Mikroappartements bis hin zu Wohnungen<br />
für Kreative, die Leben und Arbeiten zusammenführen.<br />
Über alle Gebäude sind kleinteilige Gemeinschaftsräume<br />
verteilt wie beispielswiese Arbeitsbereiche oder Bibliotheken,<br />
ergänzt um öffentliche Nutzungen.<br />
32<br />
Foto: Adobe Stock – Eberhard
<strong>smartLiving</strong>.<br />
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Die Sieger für den offenen internationalen Wettbewerb für das IBA'27-Projekt „Postareal Böblingen“stehen fest:<br />
Mit großer Mehrheit hat sich das Preisgericht für einen Entwurf des Büros Gutiérrez – De la Fuente Arquitectos<br />
aus Madrid in Zusammenarbeit mit UTA Architekten und Stadtplaner aus <strong>Stuttgart</strong> entschieden.<br />
Die neuen Gebäude sollen den Plänen zufolge weitgehend in<br />
Holzbauweise mit Erschließungskernen aus Beton errichtet<br />
werden. Der Siegerentwurf möchte den Beton des bestehenden<br />
Postgebäudes recyceln und andere Komponenten direkt<br />
wiederverwenden.<br />
In den nächsten Schritten wird der vorliegende Entwurf der<br />
ersten Preisträger zu einem Bebauungsvorschlag weiterentwickelt.<br />
Ziel ist es, das Konzept im Herbst <strong>2021</strong> zu finalisieren.<br />
2023 soll der Bau des neuen Quartiers starten. Damit dieses<br />
im Präsentationsjahr der IBA'27 der Öffentlichkeit gezeigt<br />
werden kann, muss es bis Ende 2026 fertiggestellt sein.<br />
Wohneinheiten. Es werden Eigentumswohnungen, geförderter<br />
Wohnungsbau, preisgedämpfte Miet- und Eigentumswohnungen<br />
und die erste Baugemeinschaft der Stadt<br />
entstehen. Baubeginn ist dieses Jahr.<br />
SINDELFINGEN<br />
Im Sindelfinger Ortsteil Maichingen befindet sich seit Ende<br />
2019 der 2. Bauabschnitt des Neubaugebietes Allmendäcker<br />
in der Aufsiedlung. Hier entstehen etwa 350 Wohneinheiten<br />
für rund 750 Einwohner. Alle städtischen Baugrundstücke<br />
sind bereits vermarktet.<br />
DIE SOLAR PERGOLA<br />
LEINFELDEN-ECHTERDINGEN,<br />
SCHELMENÄCKER<br />
In den Schelmenäckern entsteht ein neues Quartier mit<br />
insgesamt 220 Wohnungen und sieben Gewerbeeinheiten,<br />
einer 8-gruppigen Kita, einem Jugendhaus und einer neuen<br />
Haltestelle der Stadtbahn. Das Quartier liegt an der<br />
neuen Max-Lang-Straße im Süden von Leinfelden und ist<br />
eingebettet in einen neuen Park. Nach einem großen Städtebaulichen<br />
Wettbewerb haben sich zwei Bauträger und<br />
ihre Architekten durchgesetzt.<br />
Das Siedlungswerk aus <strong>Stuttgart</strong> baut 140 Wohneinheiten.<br />
Die Pro B Projektentwicklung aus Tübingen baut 80<br />
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Visulalisierungen: Gutiérrez - De la Fuente Arquitectos / UTA Architekten und Stadtplaner<br />
Foto: Dave Southwood, Gestalten 2020<br />
33
Planen & Bauen<br />
GOLDÄCKER<br />
Die Goldäcker liegen am westlichen Ortsrand von Echterdingen<br />
an der Goldäckerstraße und sind mit 1,9 ha ein relativ<br />
kleines Baugebiet. Im Jahr 2016 wurde ein Städtebaulicher<br />
Wettbewerb durchgeführt, den das Büro 711_lab unter der<br />
Leitung von Prof. Werrer aus <strong>Stuttgart</strong> gewonnen hat. Der<br />
prämierte Entwurf sieht vor, dass drei Wohnhöfe entstehen,<br />
die sich zur Landschaft hin öffnen. Insgesamt sollen in den<br />
Goldäckern rund 180 Wohneinheiten entstehen. Entsprechend<br />
dem Handlungsprogramm Wohnen der Stadt LE sollen<br />
mindestens 50 % der Wohnungen kostengünstig und preisgebunden<br />
sein. Die Goldäcker sind auch Teil der IBA'27, sind<br />
als Holzbausiedlung konzipiert und die Bauten sollen nach 15<br />
Jahren klimaneutral sein. Die drei Bauflächen sollen nächstes<br />
Jahr ausgeschrieben werden. Baubeginn ist 2023.<br />
GÖPPINGEN<br />
Momentan entwickelt die Stadt Göppingen das Neubaugebiet<br />
„Wiesäcker II“ in St. Gotthardt. Das Bebauungsplanverfahren<br />
läuft noch. Das Gebiet umfasst eine Größe von ca. 1,9 Hektar.<br />
Es entstehen voraussichtlich ca. 20 Wohnbauplätze. Der Verkauf<br />
der Bauplätze wird voraussichtlich 2022 starten. Die<br />
Stadt verweist darauf, dass nähere Infos wegen des noch laufenden<br />
Bebauungsplanverfahrens nicht möglich seien.<br />
ESSLINGEN<br />
In der Esslinger Weststadt entsteht derzeit ein neues Quartier<br />
des Immobilienunternehmens RVI mit dem Namen<br />
Lok.West. Das Quartier ist ein moderner Ruhepol mit Wohnungen<br />
auf dem neuesten Stand der Technik und idyllischer<br />
Aussicht ins Grüne. Von den insgesamt fünf Wohnkomplexen<br />
sind bereits zwei fertiggestellt, der dritte soll bis 2023 folgen.<br />
In diesem Gebäude mit dem Namen Desiro entstehen auf<br />
vier- bis sechs Vollgeschossen 166 Wohnungen und zehn<br />
Gewerbeeinheiten.<br />
Ansonsten hat die Technische Verwaltung der Stadt Esslingen<br />
zwar mehrere Projekte in Vorbereitung, die sich in einem sehr<br />
frühen Stadium der Projektentwicklung befinden und daher<br />
noch keine konkreten Aussagen zulassen.<br />
BACKNANG,<br />
QUARTIER BACKNANG WEST<br />
Das Konzept für das knapp 17 Hektar große Areal sieht drei<br />
dicht bebaute Teilquartiere vor, mit Flächen für Gewerbe, Industrie<br />
und Handwerk, soziale und kulturelle Nutzungen,<br />
Einzelhandel sowie Wohnungen für alle Gesellschaftsschichten.<br />
Entlang der Murr soll als verbindendes Element ein Band<br />
großzügiger Freiräume entstehen, die das Wasser erlebbar<br />
machen. „WohnFabrik“, „CityCampus“ und „StadtWerk“: So<br />
benennt der erstplatzierte Entwurf des Städtebauwettbewerbs<br />
die drei Teilquartiere, die auf einem vormals industriell genutzten<br />
Areal im Westen Backnangs entstehen sollen. Die bestehenden<br />
Fabrikgebäude sollen weitgehend erhalten, umgebaut<br />
und mit Neubauten ergänzt werden. Sie gruppieren sich<br />
um begrünte Quartiersplätze und „produktive Höfe“. Als<br />
nächste konkrete Schritte stehen die Information von Gemeinderat<br />
und Bürgerschaft sowie Abstimmungen mit den<br />
Grundstückseignern und Fachbehörden an. Die einzelnen<br />
Baufelder können in den Folgejahren nach und nach bebaut<br />
werden. Weitere Infos und der Link zur Online-Ausstellung<br />
werden zeitnah auf www.backnang.de/iba_27 bekannt gemacht.<br />
BAUVORHABEN IN LUDWIGSBURG:<br />
LUDWIGSBURG OST, WOHNPARK FUCHSHOF<br />
Der Bebauungsplan soll voraussichtlich bis Ende dieses Jahrs<br />
beschlossen sein. Hier entstehen Geschosswohnungsbauten<br />
(Miet- und Eigentumswohnungen) und im geringen Umfang<br />
individuelle Stadtreihenhäuser. Die Bauplätze werden an Bauträger<br />
und Wohnungsbaugesellschaften verkauft, die Eigentums-<br />
und Mietwohnungen anbieten werden. Baugruppen<br />
sollen ebenfalls berücksichtigt werden. Insgesamt entstehen<br />
dort voraussichtlich ca. 500 Wohneinheiten.<br />
STADTTEIL NECKARWEIHINGEN, SCHAUINSLAND<br />
Im Baugebiet Schauinsland entstehen Einfamilien-, Mehrfamilien-<br />
und Reihenhäuser. Alle Grundstücke sind bereits<br />
vergeben und werden aktuell bebaut. Größe Nettobauland:<br />
2,2 Hektar. Es entstehen ca. 174 Wohneinheiten, davon 41<br />
Wohneinheiten in Reihenhaus-, Kettenhaus- und freistehender<br />
Bauweise sowie 133 Wohneinheiten im Geschossbau, davon<br />
35 Wohneinheiten preisgebundene Mietwohnungen. Gebäudetypen:<br />
19 freistehende Einfamilienhäuser, 4 Kettenhäuser,<br />
8 Reihenhäuser, 11 Grundstücke für Geschosswohnungsbau<br />
und drei Grundstücke für Baugemeinschaften<br />
LUDWIGSBURG-OST, GÄMSENBERG<br />
Mit diesem Bebauungsplan wird eine Außenbereichsfläche<br />
einer Wohnnutzung mit ca. 121 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern<br />
zugeführt. Zusätzlich sind zwei Kindernester (in<br />
einem Kindernest werden sieben bis maximal neun Kleinkinder<br />
von zwei Tagespflegepersonen in extra dafür ausgebauten<br />
Räumlichkeiten betreut) im westlichen Teil des Plangebiets<br />
zur Steigerung der Attraktivität für junge Familien vorgesehen.<br />
Die Plangebietsgröße beträgt ca. 18.411 Quadratmeter.<br />
Aktuell wird der Bebauungsplan aufgestellt. Baubeginn wäre<br />
vorbehaltlich der Beschlussfassung damit grundsätzlich circa<br />
ab Anfang 2022 möglich. Die Grundstücke werden von zwei<br />
privaten Bauträgern bebaut und vermarktet.<br />
STADTTEIL POPPENWEILER,<br />
BAUGEBIET ÖSTLICH DER STEINHEIMER STRASSE<br />
Im Stadtteil Poppenweiler werden eine seit längerem brachgefallene<br />
innerörtliche Hofstelle sowie städtische Flächen einer<br />
Wohnnutzung zugeführt. Die Plangebietsgröße beträgt ca.<br />
8.900 Quadratmeter. Je nach Wohnungsgemenge und Wohnungsgrößen<br />
sind ca. 50–55 Wohnungen realisierbar. Aktuell<br />
wird der Bebauungsplan aufgestellt. Baubeginn, vorbehaltlich<br />
34
<strong>smartLiving</strong>.<br />
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NECKARPARK<br />
der Beschlussfassung im Gemeinderat, wäre damit grundsätzlich<br />
ca. Anfang 2022 möglich. Die Bebauung erfolgt überwiegend<br />
im Geschosswohnungsbau.<br />
Auf dem 22 Hektar großen Areal des ehemaligen Güterbahnhofs<br />
in Bad Cannstatt entsteht das neue Wohn- und Gewerbegebiet<br />
Neckarpark. Ab <strong>2021</strong> sollen mehr als 2.000 Menschen<br />
auf dem Gelände leben. Es entstehen 850 Wohneinheiten,<br />
Gewerbeflächen, Parks, Plätze und Straßen unter dem Motto:<br />
„Urban, lebenswert und nachhaltig“.<br />
PROJEKTE DER WOHNUNGSBAU LUDWIGSBURG<br />
GMBH: STADTTEIL GRÜNBÜHL-SONNENBERG,<br />
GRÜNBÜHL.LIVING<br />
Der Bau hat bereits begonnen. Das Gesamtprojekt des Quartiers<br />
wird ca. 420 moderne Wohnungen umfassen – in nachhaltiger<br />
und ökologischer Qualität, die ihren Bewohnern ein<br />
gutes, gesundes und bezahlbares Wohnen ermöglichen. Rund<br />
280 Wohnungen werden im Bestand der WBL verbleiben und<br />
ein Großteil wird preisreduziert vermietet. Im 1. Bauabschnitt<br />
entstehen aktuell auch 40 Eigentumswohnungen. In dem auch<br />
künftig durchgrünten Quartier wird zudem ein hochmodernes<br />
Energiekonzept realisiert. Die Wärmeversorgung und<br />
Kühlung erfolgt mit einer Eisspeicheranlage. In dem familienund<br />
kinderfreundlichen Areal entsteht außerdem eine Kindertagesstätte<br />
für 110 Kinder.<br />
LUDWIGSBURG OST, JÄGERHOF-QUARTIER<br />
Auf dem Areal der ehemaligen Jägerhofkaserne ist der Baustart<br />
für die Tiefgarage mit 213 Stellplätzen sowie für sechs<br />
Gebäude im Innenbereich mit 76 Mietwohnungen zwischenzeitlich<br />
erfolgt. Die Fertigstellung ist für Herbst 2023 vorgesehen.<br />
Der 2. Bauabschnitt, in dem weitere 85 Wohneinheiten<br />
sowie 5.000 Quadratmeter Gewerbeflächen inklusive Kita<br />
entstehen, wird Ende 2023 fertiggestellt sein. Insgesamt werden<br />
hier 70 öffentlich geförderte Wohnungen entstehen.<br />
Weitere Informationen und Ansprechpartner unter:<br />
www.ludwigsburg.de/bauplaetze<br />
Sowie über die Homepage:<br />
www.wohnungsbau-ludwigsburg.de/bauen<br />
Kontakt: info@wb-lb.de<br />
WOHNBAUPROJEKTE IN DER<br />
LANDESHAUPTSTADT STUTTGART<br />
In Planung<br />
Wohneinheiten<br />
Bürgerhospital / AWS, S-Nord 662<br />
A+B Blöcke, S-Nord 350<br />
K+O Blöcke (Südmilch), S-Nord 262<br />
Rote Wand, S-Nord 118<br />
EnBW-Areal, S-Ost 600<br />
Neckarpark 283/1, S-Bad Cannstatt 480<br />
Neckarpark 283/5, S-Bad Cannstatt 515<br />
Schafhaus, Mühlhausen 500<br />
Böckinger Straße, S-Zuffenhausen 320<br />
City-Prag, S-Feuerbach 340<br />
Quartier am Wiener Platz, S-Feuerbach 150<br />
Eiermann-Campus, S-Vaihingen 1880<br />
Vorderer Haarwald, S-Vaihingen 40<br />
Logauweg, S-Möhringen 290<br />
Ehrlichweg, S-Möhringen 151<br />
In Bau<br />
Wohneinheiten<br />
Langenäcker-Wiesert, S-Stammheim 320<br />
Keltersiedlung, S-Zuffenhausen 180<br />
Hansa-Areal, S-Möhringen 175<br />
Quartier „Am Rotweg“, S-Rot 280<br />
Foto: Günter E. Bergmann<br />
35
Planen & Bauen<br />
EIGENLEISTUNG<br />
BEIM HAUSBAU<br />
WAS KÖNNEN BAUHERREN LEISTEN?<br />
Muskelhypothek oder Eigenleistung: Worte, die jeder Immobilieninteressent<br />
kennt, aber beim Hausbau niemals richtig<br />
einschätzen kann. Natürlich gehört es zum Lebenstraum eines<br />
jeden Menschen, in seinem eigenen Haus mit Hand anlegen zu<br />
dürfen. Daher wollen die meisten so viel wie möglich an „ihrer<br />
Baustelle“ selbst erledigen. Meist geschieht die Eigenleistung vor<br />
dem Hintergrund, die Baukosten möglichst gering zu halten.<br />
Riskant ist bei dieser Arbeit natürlich, wenn sich der Bauherr<br />
überschätzt. Und das gilt nicht nur für das Fliesenlegen oder das<br />
Tapezieren. Wer nämlich kein Fachmann ist, kann schnell mit<br />
dem Gesetz konfrontiert werden. Zum Beispiel wenn Stromleitungen<br />
unfachmännisch und ohne Abnahme verlegt werden.<br />
Auch wenn der Bauherren-Schutzverband ausgerechnet hat,<br />
dass sich durch die eigene Muskelhypothek zwischen 10.000<br />
und 25.000 Euro einsparen lassen, so müsste der Bauherr hierfür<br />
mehrere hundert Stunden auf der Baustelle verbringen, um diese<br />
Arbeiten fachgerecht durchzuführen. Und dabei dürfen die<br />
normalen Alltagsverpflichtungen nicht völlig vergessen werden.<br />
Die meisten Bauherren haben einen Job und Familie. Auch<br />
wenn die Baukosten von den meisten gut kalkuliert werden,<br />
darf der Anteil der Eigenleistung nur einen Bruchteil von dem<br />
ausmachen, was Fachleute in wenigen Wochen erstellen. Zudem<br />
sind den wenigsten die Kostenfallen beim Bauen bekannt. Wer<br />
nämlich als privater Bauherr bei seiner Eigenleistung pfuscht,<br />
der kann nicht einmal seine Ansprüche gegenüber seiner<br />
Versicherung durchsetzen.<br />
MUSKELHYPOTHEKEN WERDEN<br />
FAST IMMER ÜBERSCHÄTZT<br />
Nach Expertenschätzungen benötigt ein Laie für Arbeiten am Bau<br />
rund achtmal länger als ein Profi-Handwerker. Hinzu kommt die<br />
Zeit, in der nach der Arbeit und an den Wochenenden gearbeitet<br />
werden muss. Dabei wird vielfach auch die anfallende Bauorganisation<br />
unterschätzt. Benötigt der private Bauherr zum Beispiel<br />
für das Einbringen der Fenster zu viel Zeit, können nachfolgende<br />
Arbeiten wie Estrich etc. nicht durchgeführt werden. Die gesamte<br />
Bauzeit verlängert sich dadurch unnötig.<br />
Meist ist die ganze Familie bei der Eigenleistung betroffen,<br />
dann leiden Kinder und der familiäre Alltag. Vielfach endet die<br />
Muskelhypothek dann in einer Scheidungsphase. Wer seine Eigenleistung<br />
überschätzt, hat zudem schlechte Karten bei seiner<br />
Bank. Wer als Laie einen Rohbau errichten will, muss seiner<br />
Bank gegenüber schon exakt erklären, wie er diese Arbeit in Eigenleistung<br />
durchführen will. Denn die Bank will für ihre Kreditvergabe<br />
von Fachleuten überzeugt werden, und das können<br />
dann auch einmal Bruder oder Schwager sein, wenn diese vom<br />
Fach sind.<br />
In den meisten Fällen erkennen die Banken nur dann eine Eigenleistung<br />
an, wenn diese keine besonderen Fachkenntnisse erfordert.<br />
Als Beispiele hierfür können genannt werden: Gartenarbeiten,<br />
Tapezieren, Streichen oder den Boden verlegen. All diese<br />
Punkte bergen genügend Sparpotenzial, weshalb es besser ist, die<br />
Statik oder das Anschließen von Leitungen für Strom und Was-<br />
36<br />
Foto: Getty Images – milanvirijevic
<strong>smartLiving</strong>.<br />
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© Defrancesco Photography<br />
ser entsprechend Fachleuten zu überlassen. Gerade für Starkstrom-Anschlüsse<br />
gibt es gesetzliche Vorschriften, die nur von<br />
einem ausgewiesenen Fachmann durchgeführt werden dürfen.<br />
Gleiches gilt für den Gewitterschutz. Laien sollten sich davor hüten,<br />
ihr Haus in Eigenleistung vor Blitz und Donner zu schützen.<br />
Pfusch und Blitzschlag kann schnell das gesamte Haus in Feuer<br />
und Rauch aufgehen lassen. Auf Versicherungsleistungen kann<br />
hier nicht gezählt werden.<br />
SCHWARZARBEIT UND<br />
VERSICHERUNGSSCHUTZ BEI<br />
EIGENLEISTUNGEN<br />
Ein weiter unterschätztes Problem ist die Schwarzarbeit und<br />
der Versicherungsschutz bei Eigenleistungen. Wer zum Beispiel<br />
Freunde oder Verwandte mit einsetzt und auch nur 500 Euro<br />
ausbezahlt, hat bereits die Grenze zur Schwarzarbeit überschritten.<br />
Wer seine Helfer nicht bei der Berufsgenossenschaft Bau<br />
absichert – und hierzu ist der Bauherr gesetzlich verpflichtet –<br />
und nicht gleichzeitig für einen optimalen Arbeitsschutz sorgt,<br />
der haftet nicht nur für einen Unfall, sondern kann auch noch<br />
bestraft werden. Hilfreich bei Problemen sind Fachanwälte für<br />
Bau- und Immobilienrecht.<br />
Zu Schwierigkeiten kann es auch für den Fall kommen, dass die<br />
Eigenleistungen nicht termingerecht erbracht werden. Ein Laie<br />
unterschätzt vielfach, dass auf einer Baustelle immer mehrere<br />
unterschiedliche Gewerke beschäftigt sind, die Hand in Hand<br />
auf Grund ihrer genauen Zeitvorgaben arbeiten. Wird dann zum<br />
Beispiel der Estrich zu spät fachgerecht gefliest, kann durch den<br />
Heizungsmonteur innerhalb dieser Zeit kein neuer Heizkessel<br />
eingebaut werden.<br />
Wer anderen Gewerken „die Zeit stiehlt“, kann sich schnell schadensersatzpflichtig<br />
machen. Ist die Eigenleistung entsprechend<br />
kalkuliert, muss diese auch zum vereinbarten Termin erbracht<br />
werden. Dabei dürfen sich auch keine Mängel ergeben, wenn<br />
der Bauherr einmal unter Zeitdruck arbeiten muss. Denn: Führt<br />
der Bauherr mit seiner Muskelhypothek Arbeiten durch, die die<br />
anderen Gewerke zeitlich beeinflussen, ist er diesen gegenüber<br />
schadenersatzpflichtig.<br />
PRÜFUNGSPFLICHTEN DURCH FACHLEUTE<br />
Insbesondere Fachleute sind dazu verpflichtet, vor Beginn ihrer<br />
Arbeit die Leistung anderer Gewerke zu prüfen. Und hierzu<br />
gehören auch Leistungen, die ein Privatmann in Eigenleistung<br />
erbracht hat. Stellt sich dann heraus, dass der Fachmann seine<br />
Arbeit erst später oder gar nicht aufnehmen kann, kann dies dem<br />
Bauherren teuer zu stehen kommen. Denn es entsteht hierdurch<br />
nicht nur eine Schadensersatzpflicht, auch die gesamte Bauzeit<br />
verlängert sich dadurch, was wiederum zu weiteren Kosten führt,<br />
die nicht unterschätzt werden dürfen.<br />
Befassen Sie sich daher nur dann mit dem Thema Eigenleistung,<br />
wenn Sie auch sicher sind, dass sie diese zeitgerecht, familienund<br />
kinderfreundlich und ohne Pfusch erbringen können.<br />
Foto: Getty Images – DGLimages<br />
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37<br />
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Übrigens: Der aus eigenen Arbeitsleistungen bestehende Finanzierungsbeitrag<br />
kann steuerlich nicht in Abzug gebracht werden.<br />
Ausnahme: Eine Immobilie ist vermietet. Für diesen Fall kann<br />
der bei einer Renovierung entstandene Materialaufwand steuerlich<br />
zu den Werbungskosten hinzugerechnet werden.<br />
Ein Privatbauherr, der die Finanzierung seiner Immobilie durch<br />
die Erbringung von Eigenleistungen ergänzen will, kann sich für<br />
den Fall, in denen er unverschuldet arbeitslos wird oder durch<br />
Unfall, Krankheit oder Tod die Eigenleistungen nicht mehr erbringen<br />
kann, durch Abschluss einer Bauherren-Eigenleistungsausfallversicherung<br />
absichern.<br />
Meist ist die ganze Familie bei der Eigenleistung betroffen.<br />
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ist man nicht der einzige Bauherr, so dass jeder Kompromisse<br />
eingehen muss. Geht man heute vom Quadratmeterpreis<br />
für einen Neubau aus, dann beläuft sich dieser auf ca. 3.500<br />
Euro. Mit Hilfe einer Baugemeinschaft erhält der Bauherr eine<br />
neue maßgeschneiderte Eigentumswohnung für durchschnittlich<br />
2.300 Euro pro Quadratmeter – inklusive Sonderwünsche<br />
wie Blockheizkraftwerk und Pellet-Heizung.<br />
Doch wie funktioniert so eine Baugemeinschaft? Nehmen wir an,<br />
Sie verfügen über ein Grundstück und haben<br />
den Traum von einer Penthouse-Wohnung.<br />
Dieses Grundstück können Sie per<br />
Inserat als Eigentümer ausschreiben. Finden<br />
sich an diesem Grundstück mehrere<br />
Interessenten, können Sie einen Kaufpreis<br />
aushandeln. Mit diesem Kaufpreis erstellen<br />
Sie zusammen mit den anderen Co-Bauherren<br />
ein Mehrfamilienhaus, in dem Sie<br />
dann Ihre persönliche Penthouse-Wohnung<br />
einrichten können. Die Kostenersparnis<br />
ergibt sich dann automatisch durch die<br />
Einsparung des Bauträgers.<br />
Je größer und umfangreicher die Projekte,<br />
desto geringer sind die Kosten für Handwerker<br />
und Ausschreibungen. Zudem fallen<br />
Notargebühren sowie Grunderwerbsteuern<br />
lediglich für die unbebaute Fläche an. Vorteile<br />
haben Baugemeinschaften auch bei<br />
Banken oder anderen Immobilienfinanzierern,<br />
denn diese vergeben äußerst niedrige<br />
Zinssätze, um die entsprechenden Objekte<br />
38<br />
Foto: Getty Images – Hispanolistic/neirfy
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
finanzieren zu dürfen. Innerhalb heutiger Baugemeinschaften<br />
finden sich nicht nur Handwerker oder Professoren, sondern<br />
auch allein erziehende Mütter und Senioren. Fachkundigen Rat<br />
erteilt der Bundesverband der Baugemeinschaften.<br />
Ein weiterer Vorteil: Da rund ein Fünftel des Baulandes ausschließlich<br />
für Baugemeinschaften reserviert ist, finden sich solche<br />
mittlerweile in vielen Großstädten. In den einzelnen Städten<br />
wie zum Beispiel Hamburg gibt es spezielle Agenturen, die für<br />
die Grundstücksvergabe und für die Beratung der Baugemeinschaften<br />
zuständig sind. Auch die Bandbreite der Immobilien,<br />
wie sie für Baugemeinschaften zur Verfügung stehen, ist enorm.<br />
Sie reicht vom Loft in einer Fabrikhalle über den Umbau einer alten<br />
Brauerei-Ruine bis hin zur Sanierung von Altbau-Villen bzw.<br />
zum Neubau von Doppelhaushälften.<br />
Die Mitglieder innerhalb einer Baugemeinschaft bilden meist<br />
eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz GbR), um anschließend<br />
ein Grundstück zu erwerben. Nach dem Grundstückserwerb<br />
wird ein Architekt engagiert und anschließend gebaut. Die<br />
geringsten Probleme finden sich im rechtlichen Bereich oder<br />
in der Finanzierung. Die meisten Kompromisse ergeben sich<br />
vielmehr durch die Vielzahl der Interessen, denn bei einem gemeinsamen<br />
Projekt müssen diese alle unter einen Hut gebracht<br />
werden. Doch gerade beim Hausbau gibt es viele Streitpunkte –<br />
dies beginnt bei der Farbe der Ziegel bis hin über die ökologische<br />
Ausrichtung bzw. der Gestaltung der Außenanlagen.<br />
Empfehlenswert ist in einer solchen Situation, einen externen<br />
Projektleiter zu engagieren, der die jeweiligen Entscheidungsprozesse<br />
zusammen mit allen Parteien moderiert. Eine erfolgreiche<br />
Baugemeinschaft steht nämlich nur dann auf einem sicheren<br />
Fundament, wenn darin auch eine gute Diskussions- und Streitkultur<br />
vorherrscht. Ohne Moderation scheitern viele Baugemeinschaften<br />
bereits im Anfangsstadium, weil sich keine echte<br />
Hausgemeinschaft auf Grund mangelnden Vertrauens bildet.<br />
Sind die Planung und der Bau überstanden, entwickelt sich meist<br />
eine gute Nachbarschaft, in der man sich einmal pro Jahr zu einer<br />
Eigentümerversammlung trifft. Eine durchaus lohnenswerte Alternative<br />
zur Muskelhypothek, die nicht nur den eigenen Geldbeutel<br />
entlastet, sondern zudem das Zusammenleben fördert. <br />
Energieeffizienz_86X120_4c_kneer.qxp_Layout 1 29.<strong>04</strong>.21 13:43 Seite 1<br />
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39
Planen & Bauen<br />
PROBLEMATIK<br />
EINBAUTEN<br />
WENN DER NEUE MIETER EINRICHTUNGSGEGENSTÄNDE MONTIERT<br />
Generell kann ein Vermieter seinem<br />
Mieter nicht durch eine Regelung<br />
im Mietvertrag verbieten, dass er Einrichtungsgegenstände<br />
und Haushaltsgeräte<br />
installiert. Gleiches gilt auch für Einrichtungen,<br />
die mit baulichen Veränderungen<br />
verbunden sind (z. B. die Montage<br />
einer Fernsehantenne oder das Verlegen<br />
eines Telefons). Dienen diese Installationen<br />
einem normalen Wohnzweck, muss<br />
der Vermieter dies dulden. Lediglich für<br />
Schäden, die durch die Aufstellung oder<br />
den Betrieb derartiger Geräte verursacht<br />
werden, kann der Mieter haftbar gemacht<br />
werden. Hilfreich ist in diesen Fällen auch<br />
eine Haftpflicht des Mieters.<br />
Zulässig sind auch geringfügige Eingriffe<br />
wie zum Beispiel das Anbringen von<br />
Dübeln zur Befestigung von Spiegeln<br />
oder die Montage einer Einbauküche.<br />
Ohne vorherige Genehmigung ist es einem<br />
Mieter auch erlaubt, einen Teppichboden<br />
zu verlegen. Allerdings ist der Mieter<br />
bei Auszug wieder verpflichtet, den<br />
früheren Zustand wieder herzustellen, in<br />
dem er den Teppich wieder auf seine Kosten<br />
entfernt. Wichtig: Hat der Vormieter<br />
den Teppich bereits verlegt und wurde<br />
dem Nachmieter die Wohnung mit dem<br />
Teppich vermietet, dann braucht der neue<br />
Mieter bei Auszug den Belag nicht wieder<br />
zu entfernen.<br />
Anders ist der Fall, wenn der neue Mieter<br />
den Teppichboden vom Vormieter übernommen<br />
hat. Dann nämlich ist der neue<br />
Mieter wiederum verpflichtet, den Teppichboden<br />
bei Auszug zu entfernen. Unzulässig<br />
wird die Sache nur, wenn es sich<br />
um eine bauliche Veränderung handelt,<br />
d. h. wenn es sich um Installationen handelt,<br />
die über den normalen Mietgebrauch<br />
hinausgehen (z. B. die Anbringung einer<br />
Funkantenne oder ein neues Bad). Insgesamt<br />
kann jedoch gesagt werden: Ob eine<br />
Installation von Einrichtungen vom Vermieter<br />
gestattet werden muss oder nicht,<br />
hängt davon ab, ob diese Installationen<br />
bauliche Veränderungen bewirken, also<br />
40<br />
Foto: Getty Images – Kerkez
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Ob eine Installation von Einrichtungen vom Vermieter gestattet werden muss oder<br />
nicht, hängt davon ab, ob diese Installationen bauliche Veränderungen bewirken.<br />
in die Substanz eines Gebäudes eingreifen<br />
oder nicht.<br />
Eine Einverständniserklärung wird also<br />
immer dann verlangt, wenn der Mieter<br />
das Mietobjekt baulich verändert oder<br />
gar den äußeren Gesamteindruck beeinträchtigt.<br />
BEWEISLAST DES VERMIETERS<br />
Verlangt der Vermieter nach Mietvertragsende<br />
den Rückbau von Einbauten<br />
durch den Wohnungsmieter, so muss<br />
der Vermieter nachweisen können, dass<br />
die Einbauten vom Mieter eingebracht<br />
wurden. Kann er dies nicht beweisen,<br />
besteht auch keine Rückbaupflicht<br />
des Mieters. Dies hat das Amtsgericht<br />
Herne entschieden.<br />
<br />
© Autor: Dietmar Kern<br />
Foto: Adobe Stock – AA+W<br />
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41
Planen & Bauen<br />
Wer den Kauf eines Altbaus plant,<br />
sollte die zu erwartenden Modernisierungskosten<br />
realistisch einschätzen.<br />
NEUES ZUHAUSE<br />
IM ALTBAU<br />
MODERNISIERUNGSKOSTEN BEIM KAUF EINER BESTANDSIMMOBILIE REALISTISCH EINSCHÄTZEN<br />
Der Kauf eines älteren Hauses ist für<br />
viele Immobilieninteressenten auf<br />
den ersten Blick der günstigere Weg, an<br />
ein Eigenheim zu gelangen. Man spart<br />
sich den Stress der Bauplanung und des<br />
Baus und kann schneller einziehen. Zudem<br />
liegen bestehende Objekte oft in<br />
Stadtvierteln mit gewachsener Infrastruktur<br />
statt auf der grünen Wiese. Dennoch<br />
rät Erik Stange, Sprecher des Verbraucherschutzvereins<br />
Bauherren-Schutzbund<br />
e.V. (BSB), nicht vorschnell dem<br />
Charme eines älteren Bauwerks zu verfallen.<br />
„Wenn hohe Sanierungs- oder<br />
Modernisierungskosten zum Kaufpreis<br />
hinzukommen, kann es am Ende teurer<br />
werden als gedacht“, warnt er.<br />
HAUSBEGEHUNG MIT SACHVER-<br />
STÄNDIGER UNTERSTÜTZUNG<br />
Um den baulichen Zustand realistisch<br />
einzuschätzen, ist eine Hausbegehung<br />
mit fachmännischem Rat empfehlenswert.<br />
Sachverständige wie die unabhängigen<br />
BSB-Bauherrenberater erkennen<br />
bereits mit Blick auf das Baujahr und<br />
auf die Unterlagen zum Haus, wo mögliche<br />
Schwachstellen liegen können und<br />
einer besonderen Prüfung bedürfen.<br />
Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu einen<br />
„Ratgeber Bestandsimmobilie“, der kostenlos<br />
bestellt werden kann. Von undichten<br />
Dächern über Putzschäden bis<br />
zu feuchten Hausteilen reicht die Bandbreite<br />
möglicher Probleme. Veraltete<br />
Anlagen- und Heiztechnik muss ebenso<br />
beachtet werden wie Wärmebrücken<br />
oder unzureichende Dämmungen. In<br />
Reihenhäusern und Eigentumswohnungen<br />
spielt häufig der Schallschutz<br />
zu Nachbarhäusern oder Wohneinheiten<br />
in den anderen Stockwerken<br />
eine Rolle. Nicht zuletzt können auch<br />
Wohnschadstoffe unentdeckt in Altbauten<br />
schlummern und teure Sanierungsmaßnahmen<br />
nach sich ziehen.<br />
SOLIDE GRUNDLAGE<br />
FÜR DIE EINSCHÄTZUNG<br />
VON ZUSATZKOSTEN<br />
Mit der professionellen Untersuchung<br />
des Hauses vor der Unterschrift unter<br />
einen Kaufvertrag verschaffen sich<br />
Kaufinteressenten mehr Sicherheit.<br />
Dazu bekommen sie eine solide Grundlage<br />
für die Einschätzung der zu erwartenden<br />
Sanierungs- und Modernisierungskosten.<br />
Seriöse Verkäufer oder<br />
Makler werden einer solchen Begehung<br />
zustimmen. Wenn nicht, rät BSB-Sprecher<br />
Stange zu Vorsicht, da der Anbieter<br />
möglicherweise bewusst Schwächen<br />
des Gebäudes verbergen möchte.<br />
WAS KOSTET<br />
DIE MODERNISIERUNG<br />
EINER BESTANDSIMMOBILIE?<br />
Um ein geeignetes Finanzierungskonzept<br />
zu entwickeln, müssen Bauherren<br />
zunächst eine detaillierte Kostenauf-<br />
42<br />
Foto: Getty Images – sturti
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
listung erstellen. Dazu gehören der<br />
Kaufpreis der Bestandsimmobilie, die<br />
Erwerbsnebenkosten und die Finanzierungskosten.<br />
Der Umfang der Modernisierung<br />
wird auf Grundlage der Besichtigung<br />
und der Bestandsaufnahme des<br />
Hauses festgelegt. Auf Basis der geplanten<br />
Maßnahmen können dann die voraussichtlichen<br />
Modernisierungskosten<br />
von einem unabhängigen Sachverständigen,<br />
wie beispielsweise von einem<br />
Berater des Bauherren-Schutzbundes,<br />
geschätzt werden.<br />
Je fortgeschrittener das Modernisierungskonzept<br />
ist, desto konkreter können auch<br />
die Kosten bestimmt werden. Bei der<br />
Planung sollten Bauherren langfristig<br />
denken und ein nachhaltiges und wirtschaftliches<br />
Modernisierungskonzept<br />
anstreben. Denn kurzfristige Ersparnisse<br />
während der Modernisierung können<br />
sich im Laufe der Jahre durch erhöhte Betriebskosten<br />
sowie vorzeitige Instandhaltungskosten<br />
zu einem Vielfachen der vermeintlich<br />
eingesparten Kosten addieren.<br />
Die Modernisierungsmaßnahmen sollten<br />
an das das Gebäude angepasst werden,<br />
denn im Altbau lässt sich der heutige<br />
Stand der Technik nicht immer normgerecht<br />
verwirklichen. Bauherren haben<br />
auch die Möglichkeit, stufenweise zu<br />
modernisieren. Dabei sollten aber alle<br />
Maßnahmen dem Gesamtziel dienen und<br />
sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.<br />
Auf diese Weise können zunächst Maßnahmen<br />
realisiert werden, die finanziell<br />
verkraftbar sind. Auch die Baunebenkosten<br />
sollten Bauherren bei der Kostenermittlung<br />
nicht unterschätzen.<br />
FÖRDERPROGRAMME<br />
Für viele Modernisierungsmaßnahmen<br />
gibt es bei Bund, Ländern und Kommunen<br />
sowie weiteren Stellen Förderungsprogramme.<br />
Bauherren sollten daher<br />
bereits zu Beginn der Planungsphase<br />
prüfen, ob ein Förderprogramm für sie<br />
in Frage kommt. Dabei lohnt es sich,<br />
Angebote zu vergleichen und die Maßnahmen<br />
auf das jeweilige Programm<br />
abzustimmen. Gut zu wissen ist, dass einige<br />
Förderungen nur gewährt werden,<br />
wenn der Antrag vor Modernisierungsbeginn<br />
gestellt wurde. Die staatliche<br />
Förderbank KfW unterstützt Bauherren<br />
beispielsweise beim Kauf einer Immobilie,<br />
bei der energetischen Sanierung, bei<br />
der Nutzung von erneuerbaren Energien<br />
und beim altersgerechten Umbau.<br />
Viele Förderprogramme sind speziell<br />
auf junge Familien zugeschnitten und<br />
orientieren sich an Einkommens- und<br />
Altershöchstgrenzen. Die aktuellen<br />
Konditionen können Bauherren bei<br />
der KfW-Förderbank, dem Bundesamt<br />
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />
(BAFA) und der Verbraucherzentrale<br />
Bundesverband (vzbv) erfragen. <br />
djd/red<br />
CHECKLISTE:<br />
Kostenübersicht Modernisierung<br />
einer Bestandsimmobilie<br />
Für die Bestandsimmobilie:<br />
• Kaufpreis<br />
• Notar- und Gerichtskosten<br />
• Grunderwerbsteuer<br />
• ggf. Maklerprovision<br />
Für die Modernisierung: Baukosten und Baunebenkosten<br />
• Baukosten<br />
• betriebstechnische Anlagen<br />
• Sondermaßnahmen<br />
• Baugenehmigung<br />
• ggf. Architekten- und Ingenieurleistungen, Fachplaner<br />
• ggf. Prüfstatiker<br />
• behördliche Abnahmen<br />
Für Außenanlagen:<br />
• ggf. Grünflächen<br />
• ggf. Einfriedung<br />
• ggf. Gehwege und Terrasse<br />
• ggf. Stellplatz<br />
Finanzierungskosten:<br />
• Bearbeitungsgebühr der Banken<br />
• Bereitstellungszinsen<br />
• Wertermittlungskosten<br />
• Bürgschaftskosten<br />
Experten und deren Gutachten helfen<br />
dabei, den Zustand einer älteren<br />
Immobilie und den Aufwand für ihre<br />
Sanierung zu planen.<br />
• Notar- und Gerichtskosten für Grundschuldbestellung<br />
Foto: djd/Bauherren-Schutzbund<br />
43
Finanzierung<br />
EXPERTEN- UMFRAGE<br />
Steigende Bauzinsen: Wie geht es weiter?<br />
Der deutsche Immobilienmarkt zeichnet sich schon<br />
länger durch hohe Kaufpreise und extrem niedrigen<br />
Bauzinsen aus. Auch die Corona-Pandemie<br />
konnte daran nichts ändern. Allerdings gibt es bereits<br />
heute zwei Anzeichen dafür, dass es im nächsten<br />
Jahr doch noch zu einer Trendwende kommen könnte:<br />
Die Inflationsanzeichen mehren sich und die Renditen<br />
für die Staatsanleihen ziehen an. Nimmt die<br />
Inflation zu, rechnen viele mit einer Verdoppelung<br />
der Zinsen auf bis zu 1,25 Prozent.<br />
Was für alle Betroffenen bedeuten würde: Liegt die<br />
jährliche Zinsschuld mit einem Zins von 0,8 Prozent<br />
für einen Kredit von 500.000 Euro heute bei 4.000<br />
Euro, stiege diese Schuld bei einem Satz von 1,3 Prozent<br />
bereits auf 6.500 Euro. Was im Ergebnis eine<br />
Differenz von 25.000 Euro ergeben würde, hochgerechnet<br />
auf 10 Jahre.<br />
Doch kommt die Zinswende? Angesichts der langen<br />
Phase mit niedrigen Zinsen gibt es immer wieder<br />
Warnungen vor sprunghaften Anstiegen. Doch dafür<br />
gibt es keine Anzeichen. Allerdings könnte es mittelfristig<br />
zu steigenden Bauzinsen kommen. Bauherren<br />
oder Immobilienkäufer sollten von daher die Zinsprognose<br />
<strong>2021</strong> im Blick behalten.<br />
Experten sehen kurzfristig keine steigenden Zinsen,<br />
frühestens mittelfristig eine leichte Aufwärtsbewegung.<br />
Als Schrittmacher für Bauzinsen gilt die Entwicklung<br />
der 10-jährigen Bundesanleihe. Zum Jahresbeginn<br />
<strong>2021</strong> lag die Rendite im Minusbereich. Da<br />
sich die Bauzinsen an den Bundesanleihen orientieren,<br />
ist ein entsprechend niedriges Niveau zu erwarten.<br />
Das heißt, falls sich die Rendite der Bundesanleihen<br />
nicht erhöht, dürften auch die Bauzinsen entsprechend<br />
niedrig bleiben. Wie die Bauzinsenentwicklung<br />
2023, 2025 oder auch 2030 aussieht, lässt<br />
sich dagegen nicht abschätzen. Zu groß sind die Unsicherheiten.<br />
Die Europäische Zentralbank EZB spricht weiter von<br />
Kontinuität im Niedrigzinskurs, was durch die Folgen<br />
der Corona-Krise noch bestärkt wird. Vor 2022 wird<br />
der Leitzins wohl nicht steigen, was den Rahmen für<br />
die Zinsentwicklung setzt. Auch nach dem Ausscheiden<br />
von Mario Draghi und dem Amtsantritt seiner<br />
Nachfolgerin als EZB-Präsidentin Christine Lagarde<br />
im Herbst 2019 hat es keine neue Politik der Zentralbank<br />
gegeben. Auch der Ankauf von Staatsanleihen<br />
zur Unterstützung der Wirtschaft in Europa wird fortgesetzt.<br />
%<br />
Diese Frage ist für künftige Bauherren genauso<br />
wichtig wie für Käufer von Bestandsimmobilien oder<br />
für eine bevorstehende Anschlussfinanzierung. Den<br />
richtigen Zeitpunkt beim Immobilienkredit zu erwischen<br />
bringt tausende Euro – der falsche Zeitpunkt<br />
kostet ebenso viel. Es gibt also eine Menge an Faktoren<br />
und Einflüssen, denen die Zinsentwicklung<br />
unterliegt und die eine Prognose entsprechend<br />
schwierig machen.<br />
<strong>smartLiving</strong> hat Experten dazu befragt:<br />
• Wie sieht die Bauzinsen-Entwicklung<br />
für <strong>2021</strong>/2022 aus?<br />
• Wie sieht die weitere Entwicklung aus?<br />
• Wie kann man niedrige Bauzinsen<br />
langfristig sichern?<br />
• Wann besteht Handlungsbedarf?<br />
Lesen Sie nun bitte im Folgenden, was die befragten<br />
Experten dazu meinen, denn sie geben neben ihren<br />
Prognosen auch noch wertvolle Hintergrundtipps<br />
über die aktuelle Marktsituation.<br />
44
<strong>smartLiving</strong>.<br />
smart<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. WOHNEN. ARCHITEKTUR. LIFESTYLE.<br />
IMMOBILIEN.<br />
EXPERTEN-UMFRAGE<br />
„Jetzt gilt es, die historisch niedrigen<br />
Zinsen langfristig zu sichern.“<br />
Mit Blick auf die weiterhin expansive Geldpolitik dürften die Darlehenszinsen<br />
auch in diesem Jahr auf einem niedrigen Niveau stagnieren. Wie nachhaltig<br />
dieser Trend ist, ist schwer abzusehen. Mittelfristig ist mit einem Anstieg der<br />
Leitzinsen und damit auch der Kreditzinsen zu rechnen. Die niedrigen Zinsen<br />
in der Baufinanzierung tragen aktuell sicher zu einer ungebremst hohen Nachfrage<br />
nach Wohneigentum bei. Die Immobilienpreise sind in den ersten Monaten<br />
des Jahres <strong>2021</strong> im bundesweiten Durchschnitt weiter gestiegen. Eine Immobilienfinanzierung ist eine weitreichende<br />
und langfristige Entscheidung. Daher empfehle ich jedem Kaufinteressenten, sich einen erfahrenen<br />
Finanzierungsspezialisten an die Seite zu holen und sich die historisch niedrigen Zinsen langfristig zu sichern.<br />
Dies geht für bestehende Darlehen, Neufinanzierungen und auch für geplante Käufe in der Zukunft.<br />
Johannes Koch,<br />
BW-Bank, verantwortlich für die Abteilung Privatkunden Kredit<br />
„Die Immobilienpreise sind<br />
kräftig gestiegen und werden<br />
weiter spürbar zulegen.“<br />
Die Immobilienpreise [in der Region <strong>Stuttgart</strong>] sind kräftig gestiegen<br />
und werden weiter spürbar zulegen. Dies liegt zum einen am Unterangebot,<br />
denn die Nachfrage durch Nachzug und mehr Single-Haushalte<br />
wächst weiterhin kräftig. Aber auch die grundsätzlichen Treiber bleiben<br />
erhalten: Die EZB macht Kredite für Häuslebauer günstig und andere<br />
Investitionen für Anleger unrentabel. Denn sie hat im Zuge der Corona-Pandemie<br />
die Geldschleusen eher noch weiter geöffnet und damit<br />
die Zinsen zunächst weiter gedrückt. Seit Jahresanfang sind die Bauzinsen<br />
aber bereits moderat gestiegen. Wegen höheren Inflationserwartungen gehen wir davon aus, dass<br />
dieser Trend vorerst anhält. Das Zinsniveau bleibt aber immer noch historisch niedrig. Um sich die<br />
niedrigen Zinsen jetzt langfristig zu sichern, empfehlen wir lange Zinsbindungen einzugehen. [Die<br />
Dauer der Zinsfestschreibung sollte sich immer an die jeweiligen Kundenbedürfnisse anlehnen.] Auch<br />
bestehende Zinsbindungen abzusichern, kann ratsam sein, beispielsweise durch den Abschluss eines<br />
Forward-Darlehens. Dies ist bereits Jahre vor dem Zinsablauf möglich – insgesamt bis zu 60 Monate.<br />
Johannes Kube<br />
Niederlassungsleiter Privat- und Unternehmerkunden<br />
Commerzbank <strong>Stuttgart</strong><br />
Fotos: BW-Bank; Commerzbank AG; Adobe Stock – Kameleon007<br />
45
Finanzierung<br />
„Die gute Nachricht für Bauherren<br />
und Immobilienkäufer ist, dass wir<br />
bei den Hypotheken <strong>2021</strong> keinen<br />
deutlichen Zinsanstieg erwarten ...“<br />
Die gute Nachricht für Bauherren und Immobilienkäufer<br />
ist, dass wir bei den Hypotheken <strong>2021</strong> keinen deutlichen<br />
Zinsanstieg erwarten und sich die Bauzinsen bis Mitte 2022<br />
voraussichtlich seitwärts bewegen. Das niedrige Zinsniveau<br />
sorgt dafür, dass Wohneigentum in Deutschland trotz<br />
höherer Preise erschwinglich bleibt. Um sich die günstigen Zinsen langfristig zu sichern,<br />
empfiehlt es sich, eine längere Zinsbindung zu vereinbaren, z.B. 15 oder 20 Jahre. Immobilieneigentümer,<br />
bei deren Finanzierung in den nächsten Jahren die Zinsbindung ausläuft und<br />
die eine Anschlussfinanzierung benötigen, sollten über ein Forward-Darlehen nachdenken,<br />
um die aktuell günstigen Konditionen bereits für die Zukunft festzuschreiben. Die Kreditnehmer<br />
machen sich so unabhängig von der Zinsentwicklung und die Anschlussfinanzierung<br />
wird plan- und berechenbarer.<br />
Eva Grunwald<br />
Leiterin Immobiliengeschäft für Privat- und Firmenkunden in Deutschland<br />
Deutsche Bank<br />
„Für die Region sehe ich<br />
alles – nur keine Immobilienblase.“<br />
Günstiger wird's nicht mehr – die Bauzinsen geben <strong>2021</strong> nicht mehr<br />
nennenswert nach, von kurzfristigen Schwankungen einmal abgesehen.<br />
Wahrscheinlicher ist ein Zinsanstieg bis weit in das zweite<br />
Halbjahr des Jahres hinein. Sollte dies passieren, ist das Aufwärtspotenzial<br />
aber begrenzt. Derzeit ist nicht absehbar, wann die EZB<br />
aus ihrer ultralockeren Geldpolitik aussteigt, und solange bleiben<br />
auch die Baufinanzierungszinsen auf einem sehr niedrigen Niveau,<br />
mit höchstens moderaten Anstiegen. Günstige Konditionen in Verbindung<br />
mit mangelnden Anlagealternativen verstärken die Nachfrage nach Wohneigentum.<br />
Gleichzeitig ist es für viele Besitzer nicht interessant, ihre Immobilie zu verkaufen, denn es fehlt an<br />
guten Optionen, den Erlös renditeträchtig anzulegen. Die Folge sind angespannte Immobilienmärkte<br />
und weiter steigende Preise.<br />
Roland Lenz<br />
Spezialist für Baufinanzierung<br />
Dr. Klein, <strong>Stuttgart</strong><br />
46<br />
Fotos: Deutsche Bank AG; Dr. Klein, <strong>Stuttgart</strong>; Adobe Stock – Kameleon007
<strong>smartLiving</strong>.<br />
smart<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. WOHNEN. ARCHITEKTUR. LIFESTYLE.<br />
IMMOBILIEN.<br />
EXPERTEN-UMFRAGE<br />
Die Bauzinsen werden weiter ansteigen, aber im historischen Vergleich<br />
sehr niedrig bleiben. Wir haben die Tendenz zum Zinssprung bereits<br />
im Herbst 2020 gesehen und prognostiziert. Denn es war immer klar,<br />
dass die Zinsen wieder etwas zulegen werden, sobald die Wirtschaft<br />
sich aus der Schockstarre durch die Pandemie löst. Mit der Produktion<br />
des Impfstoffes und den bereits einsetzenden ersten Erfolgen der<br />
Impfprogramme wird diese Erholung weiter voranschreiten. Dass die Zinskurve jedoch flach bleibt,<br />
dafür sorgen die Notenbanken mit ihrer Politik der massiven Anleihekäufe. Und diese werden sich auch<br />
auf absehbare Zeit nicht ändern. Auch wenn wir jetzt Tendenzen zum Zinsanstieg sehen, bleibt Baugeld<br />
im historischen Kontext mit Bestkonditionen unter der Ein-Prozent-Marke günstig. Kein Grund zu<br />
übereilten Handlungen.<br />
Mirjam Mohr<br />
Vorständin für das Privatkundengeschäft der Interhyp AG<br />
„Die Bauzinsen werden weiter<br />
ansteigen, aber im historischen<br />
Vergleich sehr niedrig bleiben.“<br />
„Das aktuelle Zinsniveau ist auch<br />
nach dem leichten Anstieg in den<br />
letzten Wochen historisch niedrig<br />
und pendelt seit ca. 2 Jahren auf<br />
diesem Niveau.“<br />
Das aktuelle Zinsniveau ist auch nach dem leichten Anstieg in den<br />
letzten Wochen historisch niedrig und pendelt seit ca. 2 Jahren auf<br />
diesem Niveau. Aufgrund der Diskussion um eine spürbare Konjunkturbelebung<br />
und eine damit einhergehende Inflationserwartung<br />
ist zu sehen, dass die Zinsen derzeit stärker schwanken. Aber<br />
auch wenn die Zinsen etwas ansteigen sollten, ist das absolute Niveau immer noch sehr<br />
niedrig. Eine starke Zinssteigerung sehe ich kurzfristig im Euroraum nicht. Sowohl die EZB<br />
wie auch die amerikanische Fed haben bei ihren jüngsten Sitzungen im April die ultralockere<br />
Geldpolitik aktuell bestätigt. Für Immobilienkäufer und Bauherren ist das Zinsniveau nach<br />
wie vor äußerst attraktiv und sollte entsprechend der persönlichen Bedürfnisse gesichert werden.<br />
Die Kreissparkasse Ludwigsburg bietet hierfür Konzepte von variablen Zinsen bis hin<br />
zur Zinssicherheit für die gesamte Laufzeit der Baufinanzierung.<br />
Christopher Gentzcke<br />
Abteilungsdirektor ImmobilienCenter der Kreissparkasse Ludwigsburg<br />
Fotos: Interhyp AG; Kreissparkasse Ludwigsburg; Adobe Stock – Kameleon007<br />
47
Finanzierung<br />
„Die Preise und damit<br />
die Inflation steigen wieder an.“<br />
Die Preise und damit die Inflation steigen wieder an. Das ist nichts<br />
Besorgniserregendes, sondern die Rückkehr zu einer gesunden,<br />
wirtschaftlichen Entwicklung.<br />
Wenn die Inflation steigt, werden die Zinsen folgen. Steigende<br />
Zinsen verteuern aber nicht nur die Baufinanzierungen, sondern<br />
werden den weiteren Preisanstieg von Immobilien nachhaltig verlangsamen.<br />
Wer die aktuell niedrigen Zinsen sichern möchte, könnte die Kombination einer Vorfinanzierung<br />
mit nachgelagertem Bauspardarlehen oder das klassische Forward-Darlehen wählen.<br />
Den nächsten Beratungstermin sollten Investoren aber nicht auf die lange Bank legen.<br />
Tilmann Speck<br />
Geschäftsführer<br />
PLAN F Finanzdienstleistungen GmbH<br />
„<strong>2021</strong> wird es keine nennenswerten<br />
Zinsveränderungen geben.“<br />
<strong>2021</strong> wird es keine nennenswerten Zinsveränderungen geben. Die EZB wird die<br />
Zinsen weiterhin niedrig halten. Eine Zinswende sehen wir deshalb kurz- bis mittelfristig<br />
nicht. In Trend-Metropolen wie <strong>Stuttgart</strong> stiegen die Kaufpreise 2020 durchschnittlich<br />
um 9 %. Das Umland verzeichnete sogar Zuwächse von 15–20 %. Das<br />
Kaufpreis-Miet-Verhältnis wird zunehmend schlechter, das Investment in Immobilien<br />
somit riskanter. Bei in den nächsten Monaten endenden Zinsbindungen lohnt sich<br />
eine Folgezinsvereinbarung mit Festschreibungen von mehr als 10 Jahren. Das Niveau ist im Moment extrem<br />
günstig. Zur Beurteilung der aktuellen Zinssituation und des individuellen Handlungsbedarfes bieten wir<br />
unseren Kunden regelmäßige Gespräche an.<br />
Heike Frühwirth<br />
Private-Banking-Betreuerin und Finanzierungsexpertin bei der Südwestbank <strong>Stuttgart</strong><br />
48<br />
Fotos: Plan F Finanzdienstleistungen GmbH; Südwestbank <strong>Stuttgart</strong>; Adobe Stock – Kameleon007
<strong>smartLiving</strong>.<br />
smart<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. WOHNEN. ARCHITEKTUR. LIFESTYLE.<br />
IMMOBILIEN.<br />
Es spricht vieles dafür, dass die Baufinanzierungszinsen auch in <strong>2021</strong> weiterhin<br />
noch günstig bleiben. Zwar sind die Bauzinsen in den letzten Wochen/Monaten<br />
etwas angestiegen, doch eine Trendwende sehen wir noch nicht. Die Konjunktur<br />
und Inflation im Euroraum treten auf der Stelle. Wir erwarten zunächst ein<br />
etwa gleichbleibendes Zinsniveau, auf Jahressicht sehen wir die Möglichkeit,<br />
dass die Zinsen moderat ansteigen können. Auch bei einer leichten Erholung<br />
der Zinsen werden diese auf einem niedrigen Niveau verbleiben. Die historischen Tiefstände dürften jedoch vermutlich<br />
leider hinter uns liegen. Der Markt für private Wohnimmobilien ist weiterhin von einem deutlichen<br />
Nachfrageüberhang geprägt, was sich durch die niedrig bleibenden Zinsen wenig verändern wird. Die durchschnittliche<br />
Preisentwicklung/-anstieg für Wohnimmobilien dürfte sich in den Ballungsgebieten etwas verlangsamen,<br />
dafür werden die Preise für Immobilien im Umland und vielen ländlichen Gebieten tendenziell verstärkt<br />
ansteigen.<br />
Rudolf Dürr<br />
Bereichsleiter Kreditcenter Markt<br />
„Es spricht vieles dafür, dass die<br />
Baufinanzierungszinsen auch in <strong>2021</strong><br />
weiterhin noch günstig bleiben.“<br />
Wir suchen in der Region <strong>Stuttgart</strong> zum Eigenankauf<br />
Mehrfamilienhäuser (aller Baujahre),<br />
Altbauten, denkmalgeschützte Gebäude und mehr.<br />
Gerne auch sanierungsbedürftig oder problembehaftet.<br />
Unternehmensprofil<br />
Mit Verantwortung und Weitblick in die Zukunft.<br />
Die Schwäbische BauWerk GmbH ist als Bestandshalter und in weiteren<br />
Tätigkeitsfeldern im Immobilienbereich aktiv. Wir sind ein diskreter Ansprechpartner<br />
für Hausbesitzer, die ihr Gebäude in guten Händen wissen möchten.<br />
Wir planen langfristig, arbeiten nachhaltig und erhalten bestehende Werte.<br />
Unsere jahrzehntelange Erfahrung und die vertrauensvolle Zusammenarbeit<br />
mit Kunden zeigen, dass der Fokus auf Tradition und Werte im richtigen<br />
Verhältnis zu Modernisierung und Fortschritt steht.<br />
„Werte, die Bestand haben“ pflegen wir mit Weitblick, Verantwortungsbewusstsein<br />
und Respekt.<br />
Schwäbische BauWerk GmbH<br />
Leuschnerstraße 40, 70176 <strong>Stuttgart</strong><br />
Tel. 0711 - 93 35 18 8 • E-Mail: info@schwaebische-bauwerk.de<br />
Weitere Infos unter: www.schwaebische-bauwerk.de oder 0711 - 93 35 18 8<br />
49
Finanzierung<br />
DRITTLEISTUNGEN<br />
BEI DER IMMOBILIENFINANZIERUNG<br />
WERBUNGSKOSTENABZUG AUCH DANN MÖGLICH, WENN ANDERE ZAHLEN<br />
Werbungskosten – ein Umgangswort,<br />
das für die meisten verständlich<br />
ist. Und zudem ein Zauberwort,<br />
mit dem sich erheblich Steuern<br />
sparen lässt. Doch was passiert, wenn<br />
bei A Werbungskosten entstehen, die B<br />
bezahlt? In Fachkreisen spricht man hier<br />
auch von so genannten Drittleistungen.<br />
Und wer kann nun diese Leistungen für<br />
sich geltend machen: A, B oder keiner<br />
von beiden? Der Bundesfinanzhof hat<br />
sich auch hier auf die Seite der Steuerzahler<br />
gestellt und ein positives Urteil<br />
gefällt – auch wenn sich die Finanzbehörden<br />
dagegen wehren.<br />
Bei den Finanzbehörden kommt es immer<br />
wieder zu Auseinandersetzungen,<br />
weil Steuerzahler Aufwendungen als<br />
Werbungskosten geltend machen wollen,<br />
die nicht sie selbst, sondern eine<br />
andere Person getragen hat. In der Vergangenheit<br />
hat der Gesetzgeber lediglich<br />
die Rechtslage für geschenkte Geldbeträge<br />
bzw. für geschenkte Gegenstände<br />
geklärt. Nunmehr musste durch den Gesetzgeber<br />
geklärt werden, ob durch die<br />
Finanzverwaltung auch direkte Zahlungen<br />
durch Dritte (sog. Drittleistungen)<br />
als Werbungskosten anerkannt werden<br />
können. Die Richter mussten in diesem<br />
Fall die jeweiligen Unterschiede „abgekürzter<br />
Zahlungsweg“ und abgekürzter<br />
Vertragsweg“ klären.<br />
Um einen abgekürzten Zahlungsweg<br />
handelt es sich, wenn Sie Dinge zur Einkunftserzielung<br />
erwerben oder Aufträge<br />
erteilen und ein Dritter die Rechnung<br />
begleicht, statt Ihnen den Geldbetrag unmittelbar<br />
zu geben. Ein abgekürzter Vertragsweg<br />
liegt vor, wenn zu Ihren Gunsten<br />
ein Dritter in eigenem Namen einen<br />
Vertrag abschließt oder einen Auftrag erteilt<br />
und dafür die geschuldete Zahlung<br />
selbst leistet. Die Finanzverwaltungen<br />
vertraten bislang die Auffassung, dass<br />
Werbungskosten grundsätzlich nur dann<br />
zum Abzug gebracht werden können,<br />
wenn auch die Aufwendungen hierfür<br />
selber getragen werden (BMF-Schreiben,<br />
Az. IV C 3-S 2211-21/06). Im Umkehrschluss<br />
bedeutete dies für den Steuerzahler:<br />
Trug eine Person die Aufwendungen,<br />
während eine andere Person die dadurch<br />
resultierenden Einnahmen erzielte, dann<br />
handelte es sich nicht um einen abziehbaren<br />
Drittaufwand.<br />
Diesem Gebaren setzte nunmehr der<br />
Bundesfinanzhof (BFH) ein Ende. Jetzt<br />
können Angehörige, die zu ihren Gunsten<br />
einen Vertrag abschließen und zudem<br />
noch die vertraglichen Leistungen<br />
bezahlen, die entstandenen <strong>Ausgabe</strong>n<br />
auch steuerlich geltend machen. Hiernach<br />
hat sich nunmehr auch die Finanzbehörde<br />
zu richten. In dem zu verhandelnden<br />
Fall ging es um den Erwerb<br />
einer Eigentumswohnung, die der Kläger<br />
von seinen Eltern erworben hatte.<br />
Diese wurde von ihm auch vermietet.<br />
50<br />
Foto: Getty Images – Vadzim Kushniarou
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Um die Wohnung selbst kümmerte sich<br />
die Mutter des Eigentümers. Auf Grund<br />
des Eigentümerwechsels wurde vor dem<br />
Einzug des neuen Mieters die komplette<br />
Wohnung renoviert. Die Mutter selbst<br />
beauftragte nicht nur einen Handwerker<br />
mit der Durchführung der Arbeiten,<br />
auch die Rechnungen wurden auf den<br />
Namen der Mutter ausgestellt und von<br />
dieser auch bezahlt.<br />
Diese Renovierungskosten durch die<br />
Mutter wollte jedoch die Finanzverwaltung<br />
nicht anerkennen. Der Grund: Der<br />
Sohn machte diese <strong>Ausgabe</strong>n unter Werbungskosten<br />
in der Anlage Vermietung<br />
und Verpachtung geltend, obwohl er diese<br />
nachweislich nicht selber getragen hat.<br />
Diese Sichtweise konnte der BFH jedoch<br />
nicht nachvollziehen. Das Urteil des BFH<br />
(Az. IX R 45/07, BStBl. 2008 II S. 572<br />
i.V.m. Az. IX R 27/08, BFH/NV 2009 S.<br />
901) im Wortlaut: „Erhaltungsaufwand<br />
für ein Mietobjekt ist auch dann als Werbungskosten<br />
anzuerkennen, wenn nicht<br />
der Vermieter selbst, sondern vielmehr<br />
ein Dritter (bspw. Angehörige wie Eltern<br />
oder Ehegatte) im Interesse des Vermieters<br />
die Handwerker beauftragt (abgekürzter<br />
Vertragsweg) und bezahlt (abgekürzter<br />
Zahlungsweg).“<br />
Der Tenor des BFH: „Für einen Werbungskostenabzug<br />
ist die Herkunft der<br />
Mittel unerheblich.“ In dem zu beurteilenden<br />
Fall hatte die Mutter ihrem<br />
Sohn Geld zugewendet, in dem sie die in<br />
dessen Interesse bezahlten Rechnungsbeträge<br />
nicht zurückforderte und damit<br />
auch nicht das Vermögen ihres Sohnes<br />
vermehrte. Geprüft werden müssten lediglich<br />
die steuerlichen Auswirkungen<br />
einer hier evtl. vorliegenden Schenkung!<br />
KONKRETE RECHTLICHE VER-<br />
PFLICHTUNG MUSS VORLIEGEN<br />
Schuldzinsen sind als Werbungskosten<br />
nur dann steuerlich abziehbar, soweit<br />
sie mit einer Einkunftsart in einem wirtschaftlichen<br />
Zusammenhang stehen.<br />
Weiter muss der Grundsatz der persönlichen<br />
Leistungsfähigkeit vorliegen. D. h.<br />
der Steuerpflichtige muss diese Kosten<br />
auch tatsächlich persönlich tragen. Aber:<br />
Die von einem Dritten im Außenverhältnis<br />
geleisteten Aufwendungen können<br />
als eigene Aufwendungen abgezogen<br />
werden, wenn der Steuerpflichtige diese<br />
Aufwendungen im Innenverhältnis zu<br />
tragen hat.<br />
Beispiel: Der Ehegatte eines Steuerpflichtigen<br />
nimmt als Schuldner ein<br />
Darlehen auf, um auf diese Weise dem<br />
Steuerpflichtigen Mittel zum Erwerb<br />
einer Rentenversicherung gegen Einmalzahlung<br />
zuzuwenden. Trägt der<br />
Ehegatte gegenüber der Bank auch noch<br />
die Schuldzinsen, dann liegt ein eigener<br />
Aufwand des Steuerpflichtigen vor. Der<br />
Grund: Der Steuerpflichtige hat sich dadurch<br />
im Innenverhältnis verpflichtet,<br />
den Ehegatten von der Verpflichtung zur<br />
Zins- und Tilgungszahlung freizustellen.<br />
Aber Achtung: Ansprüche, die zivilrechtlich<br />
erst im Falle einer Scheidung<br />
entstehen, reichen hier für eine steuerliche<br />
Abzugsfähigkeit nicht aus. <br />
© Autor: Dietmar Kern<br />
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51
Finanzierung<br />
BELASTUNGEN<br />
IM GRUNDBUCH<br />
WORAUF MÜSSEN SIE BEIM KAUF ACHTEN?<br />
Wenn ein Immobilienkäufer einen<br />
Kredit zur Finanzierung des Kaufpreises<br />
aufnimmt, wird dieser durch den<br />
Eintrag einer Grundschuld zugunsten<br />
der finanzierenden Bank besichert. Das<br />
Problem ergibt sich allerdings immer<br />
dann, wenn auch noch für den Verkäufer<br />
eine Grundschuld auf die Immobilie im<br />
Grundbuch eingetragen ist. Eine Belastung<br />
durch Grundschuld und laufender<br />
Finanzierung: wie kann hier ein Verkauf<br />
erfolgen? Denn die kreditgebende Bank<br />
des Verkäufers wird in den meisten Fällen<br />
nicht vorzeitig auf ihren Grundschuldanspruch<br />
verzichten.<br />
Beispiel: A verkauft an B seine Immobilie,<br />
das A vor 18 Jahren mit Hilfe eines Immobiliendarlehens<br />
(185.000 Euro) gekauft<br />
und im Anschluss daran den Neuausbau<br />
mit einem Kredit finanziert (25.000 Euro)<br />
hatte. Die beiden Finanzierungen von A<br />
laufen bis heute, allerdings mit einer geringeren<br />
Schuldenlast, die aktuell 90.000<br />
Euro beträgt. A will diesen Betrag durch<br />
den Verkaufserlös an die Kredit finanzierende<br />
Bank zurückzahlen. B benötigt<br />
für den Kauf ebenfalls eine Finanzierung<br />
durch seine Hausbank. Beide Kredite sind<br />
mit einer Grundschuld auf Haus und<br />
Grundstück besichert.<br />
Im Umkehrschluss verlangt die Bank des<br />
Käufers für die Finanzierung des Kaufpreises<br />
entsprechend eine Besicherung.<br />
Und diese wird in den meisten Fällen<br />
durch Eintragung einer Grundschuld erfolgen,<br />
und zwar im höchsten Rang. Ist<br />
der Kaufpreis dann beglichen, will der<br />
Käufer keine alte Grundschuld für den<br />
Kredit des Verkäufers auf seiner Immobilie<br />
haben. In solchen Fällen ist der Notar<br />
selbst immer ein guter Ansprechpartner,<br />
denn er als Fachexperte kann solche Problemsituationen<br />
auflösen.<br />
Doch noch immer denken viele Immobilienkäufer<br />
bzw. -verkäufer bei dem Wort<br />
„Notar“ an eine Person, die lediglich für<br />
die Beurkundung eines Immobilienkaufvertrages<br />
zuständig ist. Weit gefehlt, denn<br />
ein Notar ist auch für die Sicherstellung<br />
einer ordnungsgemäßen Abwicklung<br />
der Grundschuldeinträge sowie die Kreditrückzahlung<br />
durch den Verkäufer verantwortlich.<br />
Dies geschieht in aller Regel<br />
dadurch, in dem sich der Notar um die<br />
Einholung einer Löschungs- bzw. Lastenfreistellungsbewilligung<br />
kümmert, in<br />
dem er sich mit der Finanzierungsbank<br />
des Verkäufers zusammensetzt. Gleichzeitig<br />
stellt der Notar als Treuhänder auch<br />
die Kreditrückzahlung durch die finanzierende<br />
Bank des Verkäufers sicher.<br />
FÜR DEN NOTAR EINE<br />
ALLTÄGLICHE ANGELEGENHEIT<br />
Damit ein Immobilienkauf reibungslos<br />
vonstatten geht, muss der Notar viele<br />
Details berücksichtigen. Sowohl für den<br />
Käufer als auch für den Verkäufer. Denn<br />
jede Abwicklung eines Wohnungs- bzw.<br />
Grundstückskaufvertrages erfordert ein<br />
schematisches Vorgehen. Denn es muss<br />
in erster Linie sichergestellt werden,<br />
dass der Kaufpreis erst dann ausgekehrt<br />
wird, wenn der Käufer auch entsprechend<br />
abgesichert ist. Erst dann wird<br />
die neue Grundschuld durch den Notar<br />
zugunsten der finanzierenden Bank des<br />
Käufers eingetragen.<br />
Im Anschluss daran wird – noch vor Abschluss<br />
des Kaufvertrages – wie im Bei-<br />
52<br />
Foto: Adobe Stock – N. Theiss
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
spielfall von der kreditgebenden Bank<br />
(Verkäufer A) eine Löschungsbewilligung<br />
für die noch bestehende Grundschuld<br />
eingeholt. Allerdings wird diese Löschungsbewilligung<br />
durch die Bank erst<br />
dann erteilt, wenn diese auch gleichzeitig<br />
im Gegenzug das Restdarlehen erhält.<br />
Hierfür muss dem Notar ein Treuhandauftrag<br />
erteilt werden, durch diesen er<br />
mit allen Beteiligten für die Beurkundung<br />
des Kaufvertrages sorgt. Jetzt muss nur<br />
noch die neue Grundschuld (Käufer B)<br />
eingetragen, der Kaufpreis bezahlt und<br />
das Restdarlehen (Verkäufer A) getilgt<br />
werden, dann wird der alte Grundbucheintrag<br />
gelöscht.<br />
Der Notar hat bei diesem Vorgang dafür<br />
zu sorgen, dass die Bezahlung des Kaufpreises<br />
sichergestellt ist, denn erst im Anschluss<br />
daran erhält Verkäufer A die Vorfälligkeitsentschädigung<br />
zu 100 Prozent<br />
zurückerstattet. Hierfür dient eine entsprechende<br />
Fixierung als Zahlungsanweisung<br />
im Immobilienkaufvertrag. Nach<br />
Erhalt des Kaufpreises zur Ablösung des<br />
noch bestehenden Grundpfandrechts<br />
bezahlt Käufer A das ausstehende Restdarlehen<br />
(inklusive Zins- und Entschädigungsforderungen)<br />
direkt auf das Finanzierungskonto<br />
von Verkäufer A.<br />
KAUFVERTRAG UND LÖSCHUNG<br />
DER GRUNDSCHULD<br />
Damit ein Käufer nicht mit der Grundschuld<br />
des Verkäufers belastet wird, wird<br />
im Kaufvertrag notariell vereinbart, dass<br />
ein Grundstück in Abteilung III beim<br />
Grundbuchamt lastenfrei verkauft wird.<br />
Dies erfolgt durch Löschung der Grundschuld<br />
zugunsten der Bank (Verkäufer<br />
A), die im Kaufvertrag festgelegt wurde.<br />
Allerdings kann eine solche Löschungsbzw.<br />
Lastenfreistellungsbewilligung ausschließlich<br />
mit der Zustimmung der<br />
Bank des Verkäufers A (sog. Grundpfandrechtsgläubiger)<br />
erfolgen. Im Anschluss<br />
daran wird die Bewilligung erteilt.<br />
Der Grund: in fast jedem Kaufvertrag ist<br />
geregelt, dass ein Verkäufer einen Anspruch<br />
auf die Kaufpreiszahlung besitzt,<br />
und zwar in Höhe der Darlehensvaluta.<br />
Hinzu kommen entsprechend die Zinsen<br />
an den Grundpfandrechtsgläubiger<br />
(das ist die Bank des Verkäufers). Diese<br />
Abtretung ist insoweit von Wichtigkeit,<br />
dass das Lastenfreistellungsdokument<br />
unter einer Zahlungsauflage steht. Und<br />
dies ist immer dann der Fall, wenn das<br />
der Grundschuld zugrunde liegende Darlehen<br />
vom Verkäufer selbst noch nicht<br />
vollständig an seine kreditgebende Bank<br />
zurückgeführt wurde.<br />
Was entsprechend im Umkehrschluss bedeutet,<br />
dass die den Kauf finanzierende<br />
Bank des Käufers wiederum eine Besicherung<br />
des Darlehens verlangt, verbunden<br />
mit einer eigenen Grundschuld. Diese Besicherung<br />
wird dadurch erreicht, in dem<br />
der Verkäufer gegenüber dem Käufer eine<br />
entsprechende Vollmacht zur Kaufpreisfinanzierung<br />
im Kaufvertrag erteilt. Eine<br />
solche Vollmacht benötigt der Käufer, damit<br />
er die Immobilie belasten kann, und<br />
zwar durch Grundschuldbestellung, und<br />
das unmittelbar nach der Beurkundung<br />
des Kaufvertrags. Also noch bevor er Eigentümer<br />
dieser Immobilie geworden ist.<br />
Das wiederum bedeutet, dass der<br />
Noch-Eigentümer nunmehr den tatsächlichen<br />
Eigentümer bevollmächtigen muss,<br />
dass er seine Immobilie im Grundbuch<br />
belasten kann und darf. Der Grund: gäbe<br />
es diese Rechtsgrundlage nicht, würde es<br />
den wenigsten Eigentümern tatsächlich<br />
gelingen, ihre Immobilie zu finanzieren.<br />
Denn grundsätzlich muss der Kaufpreis<br />
bereits zu dem Zeitpunkt bezahlt werden,<br />
bevor ein Käufer selbst Eigentümer<br />
seiner Immobilie geworden ist. Zudem ist<br />
es rechtlich nicht erlaubt, eine Immobilie<br />
ohne Zustimmung des Verkäufers mit einer<br />
Grundschuld (sog. Grundpfandrecht)<br />
zu belasten.<br />
Hierauf legt auch die finanzierende Bank<br />
des Käufers einen großen Wert darauf.<br />
Denn auch sie will sichergehen, dass<br />
die Grundschuld zugunsten des Grundpfandrechtsgläubigers<br />
gelöscht wird.<br />
Grundpfandrechtsgläubiger wäre in diesem<br />
Fall die kreditfinanzierende Bank<br />
des Verkäufers. Zu den Hauptaufgaben<br />
eines Notars gehört es jetzt, dass die den<br />
Kaufpreis finanzierende Bank sicherstellt,<br />
dass das Darlehen nur dann zur Auszahlung<br />
kommt, wenn im Gegenzug auch<br />
die Grundschuld zugunsten des Grundpfandrechtsgläubigers<br />
des Verkäufers gelöscht<br />
wird.<br />
Dieser Punkt wird innerhalb eines Immobilienkaufvertrages<br />
festgelegt, und zwar<br />
durch einen Grundstücks- bzw. Wohnungskaufvertrag.<br />
Bei dieser Abwicklung<br />
wird durch den Notar eine sog. Lastenfreistellungsbewilligung<br />
angefordert, und<br />
zwar bei der Bank des Verkäufers. Durch<br />
diese Bescheinigung wird dem Notar neben<br />
einer Löschungsbewilligung auch<br />
entsprechend ein Treuhandauftrag erteilt.<br />
Damit hat der Notar das Recht, den gesamten<br />
Zahlungsvorgang zu überwachen.<br />
Allerdings darf der Notar einer Löschung<br />
der bestehenden Grundschuld durch die<br />
Bank des Verkäufers nur für den Fall zustimmen,<br />
wenn diese den Erhalt der restlichen<br />
Darlehenssumme auch bestätigt.<br />
Denn nur für den Fall, dass gegenüber<br />
dem Notar auch eine entsprechende<br />
Löschungsbewilligung vorliegt, kann<br />
rechtlich von einer Kaufpreisfälligkeitsvoraussetzung<br />
gesprochen werden. Was<br />
bedeutet: der Kaufpreis für die neu zu<br />
erwerbende Immobilie kann durch einen<br />
Notar erst dann als „fällig“ gestellt werden,<br />
wenn auch diese letzte Voraussetzung<br />
erfüllt ist.<br />
WANN ES SINNVOLL IST,<br />
DIE GRUNDSCHULD ZU LÖSCHEN<br />
Banken sichern sich bei Immobilienkrediten<br />
ab. Sind Haus oder Eigentumswohnung<br />
abbezahlt, können Verbraucher die<br />
Grundschuld aber löschen lassen. Diese<br />
Entscheidung sollten sie gut abwägen.<br />
Vor dem Kauf einer Immobilie kann es<br />
sinnvoll sein, eine Grundschuld aus dem<br />
Grundbuch löschen zu lassen. Für manche<br />
Interessenten ist nämlich ein lastenfreier<br />
Kauf attraktiver.<br />
Die Grundschuld dient der Bank als Sicherheit<br />
für den Immobilienkredit und<br />
gibt dem Geldinstitut das Recht zu einer<br />
Zwangsversteigerung, falls der Schuldner<br />
die Raten nicht bezahlt. Ist der Kredit<br />
getilgt, kann sie gelöscht werden<br />
– schließlich hat sich ihre Sicherheitsfunktion<br />
erfüllt. Nötig ist das nicht immer.<br />
Das Austragen kostet Geld. Und:<br />
eine Grundschuld ist im Grundbuch als<br />
solche nicht schädlich.<br />
53
Finanzierung<br />
Versicherung & Recht<br />
Unnötig ist das Löschen zum Beispiel,<br />
wenn der Kredit zwar abbezahlt ist, der<br />
Besitzer aber für eine größere Renovierung<br />
erneut Geld von der Bank leihen<br />
möchte. Zumindest dann, wenn er die ursprüngliche<br />
Grundschuld dafür nicht erhöhen<br />
muss. Ein weiteres Szenario ist die<br />
Anschlussfinanzierung eines laufenden<br />
Darlehens. Da macht es mehr Sinn, die<br />
vorhandene Grundschuld zu übertragen,<br />
als sie zu löschen und dann zugunsten der<br />
neuen Bank eine neue Grundschuld eintragen<br />
zu lassen.<br />
Die Löschung der Grundschuld läuft<br />
über das Grundbuchamt. Erforderlich<br />
sind hierfür eine Löschungsbewilligung<br />
des eingetragenen Gläubigers in notarieller<br />
Form und beglaubigte Löschungszustimmungen<br />
von allen eingetragenen<br />
Eigentümern. Diese Unterlagen werden<br />
dann selbst oder vom Notar bei dem<br />
Amt eingereicht. Dort wird der Antrag<br />
geprüft und die Grundschuld schließlich<br />
gelöscht.<br />
Die Gebühren beim Grundbuchamt hängen<br />
vom Wert der Grundschuld ab. Bei<br />
den Beglaubigungen der Unterschriften<br />
auf dem Löschungsantrag kommt es darauf<br />
an, ob das beim Notar oder einer anderen<br />
vom Grundbuchamt akzeptierten<br />
Stelle vorgenommen wird. Hierzu gibt es je<br />
nach Region unterschiedliche Regelungen.<br />
Soll der Notar nicht nur beglaubigen, sondern<br />
den Antrag auch erstellen und dazu<br />
noch die Korrespondenz mit dem Grundbuchamt<br />
übernehmen, steigen die Kosten.<br />
Insgesamt können so schnell mehrere<br />
Hundert Euro anfallen.<br />
LÖSCHUNG DER GRUNDSCHULD<br />
KOSTET NUR UNNÖTIG GELD<br />
Ärgerliche Bürokratie: Das Eintragen und<br />
Löschen von Grundschuld kostet jeweils<br />
Geld – und die Löschung ist in jedem Fall<br />
überflüssig. Selbst bei einem Hausverkauf.<br />
Immobilienbesitzer können durch<br />
Verzicht auf die Löschung einige hundert<br />
Euro sparen.<br />
Viele Eigenheimbesitzer lassen die<br />
Grundschuldeintragung löschen, wenn<br />
sie den Kredit für ihre Immobilie abgezahlt<br />
haben. Experten halten das für einen<br />
Fehler: „Die Grundeigentümer verschenken<br />
damit unnötig Hunderte Euro“, sagt<br />
Georg Tryba von der Verbraucherzentrale<br />
Nordrhein-Westfalen. Weitaus sinnvoller<br />
sei es, die Grundschuld im Grundbuch<br />
lediglich stilllegen zu lassen, damit sie bei<br />
einer etwaigen späteren Aufnahme eines<br />
neuen Darlehens etwa für Reparaturen<br />
oder bei einem Verkauf der Immobilie reaktiviert<br />
werden kann.<br />
Bei der Finanzierung eines Immobilienkaufs<br />
lässt sich die Bank im Grundbuch<br />
eine Grundschuld eintragen. Damit<br />
sichert sie sich den Zugriff auf Haus<br />
oder Wohnung, sollte der Schuldner den<br />
Kredit einmal nicht mehr bedienen.<br />
Nach der Tilgung des Hypotheken-<br />
Darlehens lassen viele Eigentümer die<br />
Grundschuld löschen, um die Immobilie<br />
dann auch lastenfrei zu besitzen.<br />
„Dahinter steckt entweder der Irrtum,<br />
dass für ein lastenfreies Haus bei einem<br />
Verkauf ein höherer Preis erzielt werden<br />
kann“, sagt Kai Oppel, Finanzierungsexperte<br />
beim Baugeldvermittler Hypothekendiscount.<br />
„Oder die Angst, dass die<br />
Bank durch die Grundschuld auch nach<br />
Rückzahlung des Kredits noch Zugriff<br />
auf die Immobilie haben könnte.“<br />
VERZICHTSERKLÄRUNG UND<br />
LÖSCHUNGSBEWILLIGUNG<br />
Beides ist jedoch nicht der Fall. Nach dem<br />
Gesetz (§ 1193 Abs. 1 BGB) kann die Bank<br />
eine Immobilie nur zwangsversteigern,<br />
wenn sie nachweist, dass der Schuldner<br />
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht<br />
nachgekommen ist. Zur Sicherheit sollten<br />
sich die Eigentümer jedoch von der Bank<br />
eine Verzichtserklärung samt Löschungsbewilligung<br />
ausstellen lassen, rät Experte<br />
Oppel. Damit bestätigt nämlich das Kreditinstitut,<br />
dass das Darlehen getilgt ist.<br />
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof<br />
(Az.: XI ZR 244/90) darf die Bank dafür<br />
jedenfalls keine Gebühr erheben, betont<br />
Verbraucherschützer Tryba. Die Grundschuld<br />
kann sogar nützlich sein. Erhält<br />
man nach Tilgung eines Darlehens die<br />
Löschungsbewilligung der Bank und lässt<br />
die Grundschuld bestehen, dann kann<br />
man diese bei einer eventuellen erneuten<br />
Kreditinanspruchnahme nutzen. Wird<br />
etwa ein neuer Kredit zur Sanierung des<br />
Hauses aufgenommen, dann kann man<br />
die Grundschuld als Sicherheit nutzen.<br />
Auch bei einem Verkauf der Immobilie<br />
bringt die Löschung der Grundschuld<br />
keinen klaren Vorteil. Im Gegenteil: „Der<br />
Käufer muss dann nur höhere Gebühren<br />
zahlen“, sagt der Verbraucherschützer. Bei<br />
einer Grundschuld über 150.000 Euro fallen<br />
für die Löschung Notar- und Grundbuchamtgebühren<br />
von rund 300 Euro an.<br />
„Bei einem Kredit in gleicher Höhe muss<br />
der Käufer jedoch für die Eintragung der<br />
neuen Grundschuld sogar insgesamt 600<br />
Euro an Notar und Grundbuchamt zahlen“,<br />
sagt Tryba.<br />
GRUNDSCHULDABTRETUNG<br />
BEI IMMOBILIENVERKAUF<br />
Bleibt die Grundschuld hingegen eingetragen,<br />
entstehen dem Verkäufer überhaupt<br />
keine Kosten. Dies gilt auch für<br />
den neuen Eigentümer, wenn er später<br />
dieselbe Bank wieder als Finanzierungspartner<br />
nutzt. Nimmt er ein Darlehen bei<br />
einem anderen Kreditinstitut auf, muss<br />
er lediglich eine Gebühr für die „Grundschuldabtretung“<br />
zahlen. Dabei wird im<br />
Grundbuch vermerkt, dass die Grundschuld<br />
an die finanzierende Bank des<br />
neuen Besitzers übergegangen ist. „Bei<br />
einem Grundschuldbetrag von 150.000<br />
Euro werden dafür nur etwas mehr als<br />
300 Euro fällig“, sagt Verbraucherschützer<br />
Tryba.<br />
Auch wer seine Immobilie nicht verkaufen<br />
will, sollte die Grundschuld nicht löschen,<br />
rät wiederum Finanzierungsexperte<br />
Oppel. „Wenn der Eigentümer später<br />
einmal für eine größere Modernisierung<br />
einen neuen Kredit aufnehmen muss,<br />
kann einfach die bereits eingetragene<br />
Grundschuld reaktiviert werden.“ Damit<br />
könnten unnötige Gebühren von bis<br />
zu 900 Euro für Löschung und Neueintragung<br />
gespart werden.<br />
<br />
© Autor: Dietmar Kern<br />
54
<strong>smartLiving</strong>.<br />
Versicherung & Recht<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
CORONA-BEDINGTE<br />
MIETAUSFÄLLE<br />
WAS KANN DER EIGENTÜMER TUN?<br />
Die Pandemie und die aggressiven<br />
Mutanten haben Deutschland und<br />
die Wirtschaft – auch wenn es bereits die<br />
ersten Lockerungen gibt, weil die Inzidenzzahlen<br />
insgesamt fallen – noch immer<br />
fest im Griff. Das spüren seit letztem<br />
Jahr immer mehr Vermieter, die vergeblich<br />
auf die Mieteinnahmen ihrer säumigen<br />
Mieter warten.<br />
Denn es gibt viele Gründe, warum Vermieter<br />
eine Immobilie erwerben – sei es<br />
als zusätzliche Altersvorsorge oder als<br />
klassische Kapitalanlage. Gerade in Zeiten<br />
niedriger Zinsen lassen sich auf diese<br />
Weise oft ansehnliche Renditen erzielen,<br />
vor allem im Vergleich zu festverzinslichen<br />
Anlageformen wie Tages- oder Festgeld.<br />
Doch die Corona-Pandemie rüttelt<br />
an dieser Gewissheit, denn Kontaktbeschränkungen<br />
und Lockdown haben<br />
auch viele private Mieter in finanzielle<br />
Schwierigkeiten gebracht.<br />
Um zu verhindern, dass Tausende Menschen<br />
wegen Liquiditätsengpässen ihre<br />
Wohnung verlieren, hat der Gesetzgeber<br />
vorübergehende Erleichterungen für<br />
säumige Mieter beschlossen. Angesichts<br />
der Flut Corona-spezifischer Sonderregeln<br />
fragen sich aber viele Eigentümer,<br />
welche Rechte sie im Umgang mit ihren<br />
Mietern noch haben – und wie sie reagieren<br />
können, wenn über längere Zeit keine<br />
Zahlungen eingehen. Dabei muss man<br />
allerdings unterscheiden: handelt es sich<br />
um Zahlungsrückstände zwischen dem<br />
1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 und<br />
was gilt danach bzw. generell.<br />
MIETRECHT ZU CORONA-ZEITEN<br />
Grundsätzlich gilt: Zahlt der Mieter für<br />
zwei folgende Monate gar keine Miete<br />
oder verweigert einen nicht unerheblichen<br />
Teil, so steht dem Vermieter das<br />
Recht zu, seinem Mieter die fristlose Kündigung<br />
auszusprechen. Rechtsgrundlage<br />
sind die §§ 549 Abs. 1 i.V.m. 543 Abs. 2<br />
Ziff. 3 i.V.m. 569 Abs. 3 Ziff. 1 des Bürgerlichen<br />
Gesetzbuchs (BGB). Hierbei spielt<br />
der Grund, warum der Mieter seine Miete<br />
nicht pünktlich bezahlt hat, keine Rolle.<br />
Aber es gibt eine Einschränkung: das<br />
„Gesetz zur Abmilderung der Folgen der<br />
COVID-19-Pandemie“ vom 27.3.2020.<br />
Dieses Gesetz verbietet es in § 2 Art. 240<br />
EGBGB, Mietern wegen Zahlungsrückständen<br />
auf Grund von Einkommens_<br />
Foto: Getty Images – Gwengoat<br />
55
Versicherung & Recht<br />
ausfällen, die zwischen dem 1. April<br />
2020 und dem 30. Juni 2020 eingetreten<br />
sind und die bis zum 30.6.2022 nicht<br />
ausgeglichen sind, zu kündigen, sofern<br />
die Mietschulden auf die Auswirkungen<br />
der Corona-Pandemie beruhen. Eingeschränkt<br />
wird damit aber lediglich das<br />
Recht zur außerordentlichen bzw. ordentlichen<br />
Kündigung des Mietverhältnisses<br />
für den Fall, dass der Mieter auf Grund<br />
der Auswirkungen der COVID-19-<br />
Pandemie nicht in der Lage war, im Zeitraum<br />
vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020<br />
seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen<br />
und die Säumnis sich ausschließlich<br />
auf diesen Zeitraum bezieht.<br />
Weiterhin ist rechtlich zu beachten, dass<br />
der Gesetzgeber mit dieser Ausnahmeregelung<br />
weder eine Mietminderung<br />
noch einen dauerhaften bzw. endgültigen<br />
Erlass der Miete regelt. Aufgeschoben<br />
werden damit lediglich die Nachteile aus<br />
einer Kündigung wegen Mietrückstand,<br />
was bedeutet: der Mieter steht in der<br />
Verpflichtung, seine Miete zu zahlen,<br />
und zwar nach der aktuellen Gesetzeslage<br />
bis spätestens zum 30. Juni 2022. Bis zu<br />
diesem Stichtag (30.6.2022) haben Mieter<br />
also demnach Zeit, Corona-bedingte<br />
Mietrückstände auszugleichen. Und: eine<br />
Kündigung wegen anderer Mietrückstände<br />
oder anderer Pflichtverletzungen<br />
des Mieters sowie wegen Eigenbedarfs ist<br />
ohne Weiteres weiterhin möglich.<br />
Viele Vermieter denken natürlich jetzt<br />
daran, dass sie auf ihre Mieteinnahmen<br />
verzichten müssen, nur weil Mieter ein<br />
Corona-bedingtes Problem haben. Das<br />
ist natürlich nicht der Fall. Grundsätzlich<br />
müssen Mieter auch in der Pandemie<br />
pünktlich bezahlen. Unter dem Eindruck<br />
des ersten Lockdowns im Frühjahr vergangenen<br />
Jahres hat der Gesetzgeber jedoch<br />
beschlossen, dass Vermieter, anders<br />
als sonst, nicht kündigen dürfen, wenn<br />
Mieter zwei Monate in Folge nicht zahlen.<br />
Die Ausnahmeregel galt aber nur, wenn<br />
der Mietrückstand von April bis Juni 2020<br />
aufgetreten war und nachweisbar im Zusammenhang<br />
mit Corona-bedingten Einkommensverlusten<br />
stand.<br />
Denn eines wurde auch durch den Gesetzgeber<br />
vorgegeben: dieser „neue“ Kündigungsschutz<br />
änderte nichts daran, dass<br />
Vermieter Anspruch auf die volle Miete<br />
haben. Sie ist nur gestundet – wenn auch<br />
für eine lange Zeit. Dennoch: erst dann,<br />
wenn Mieter ihre Zahlungsrückstände<br />
nach dem 30. Juni 2022 noch nicht beglichen<br />
hat, dürfen Vermieterinnen und<br />
Vermieter ihnen deswegen kündigen.<br />
WELCHE AUSNAHMEREGELUNGEN<br />
GELTEN FÜR DEN AKTUELLEN<br />
LOCKDOWN (ALSO MAI <strong>2021</strong>)?<br />
Die Ausnahmeregel erfasst nur die Kündigung<br />
wegen Mietrückständen aus den<br />
Monaten April 2020 bis Juni 2020. Gibt<br />
es Zahlungsrückstände aus früheren oder<br />
späteren Zeiträumen, die zur Kündigung<br />
berechtigen, darf der Vermieter den<br />
Vertrag also dennoch beenden. Zudem<br />
haben Vermieter das Recht, verspätete<br />
Zinsen für ihren Mietausfall zu verlangen<br />
(so das Bundesjustizministerium). Denn<br />
trotz der Ausnahmesituation werden die<br />
monatlichen Mietzahlungen ja regulär<br />
fällig. Bezahlt ein Mieter nicht fristgerecht,<br />
befindet er sich rechtlich in Verzug.<br />
Der Vermieter kann in diesen Fällen – bis<br />
der Betrag beglichen ist –Verzugszinsen<br />
verlangen. Diese liegen aktuell (Mai <strong>2021</strong>)<br />
bei cirka vier Prozent.<br />
Des Weiteren hat ein Mieter keine rechtliche<br />
Grundlage, seine Miete nur deshalb zu<br />
mindern, weil sein Nachbar an COVID-19<br />
erkrankt ist. Denn eine Minderung ist<br />
nur wegen eines Mangels der Mietsache<br />
erlaubt, also beispielsweise, wenn die<br />
Heizung kaputt ist oder das Wasser nicht<br />
warm wird. Doch was tun, wenn auch im<br />
dritten Lockdown kein Geld mehr fließt?<br />
Der dritte Lockdown dauert zwar schon<br />
deutlich länger als der zweite. Dennoch<br />
gilt das Mietmoratorium aus der zweiten<br />
Runde dieses Mal nicht.<br />
Auf COVID-19-bedingte Mietschulden<br />
aus den Monaten April 2020 bis Juni 2020<br />
müssen Vermieter aber (je nach Fall)<br />
wohl noch länger warten. Denn Mieter<br />
haben im Extremfall bis zum 30. Juni<br />
2022 Zeit, um die ausstehenden Zahlungen<br />
abzustottern. Seit 1. Juli 2020 gilt hingegen<br />
wieder „Business as usual“. Und das<br />
bedeutet: Vermieter dürfen den Vertrag<br />
kündigen, wenn der Mieter zwei Monate<br />
in Folge seine Miete nicht bezahlt.<br />
VERMIETER KÖNNEN IHREN<br />
MIETER AKTUELL WIEDER<br />
FRISTLOS KÜNDIGEN<br />
Eine Kündigung des Vermieters ist jetzt<br />
wieder möglich, denn mit Ablauf des 30.<br />
Juni 2020 endete der temporäre „Kündigungsschutz“<br />
für Mieterinnen und Mieter,<br />
welche mit ihrer Verpflichtung zur<br />
Zahlung der monatlichen Miete im Zeitraum<br />
April bis einschließlich Juni 2020<br />
säumig und damit im Verzug waren. Das<br />
heißt für Vermieter: Vermieterinnen und<br />
Vermieter können seit dem 1.07.2020<br />
wieder wie zuvor, das heißt wie in der Zeit<br />
vor April dieses Jahres, ihren säumigen<br />
Mietern die – ggf. sogar fristlose – Kündigung<br />
wegen Zahlungsverzuges mit der<br />
monatlich geschuldeten Miete erklären,<br />
wenn die Mieter entsprechend in Verzug<br />
mit der Zahlung der Miete sind.<br />
Vermieter müssen daher nicht (mehr)<br />
prüfen, ob die von den Mietern vorgebrachten<br />
Gründe wegen des Zahlungsverzuges<br />
möglicherweise auf die Corona-Pandemie<br />
zurückzuführen sind.<br />
Hiermit konnte unter Umständen eine<br />
Kündigung des Mietverhältnisses wegen<br />
Zahlungsverzuges unwirksam sein. Dieses<br />
Risiko ist Vermieter seit dem 1.7.2020<br />
entfallen.<br />
Weiter gilt: etwaig in den Monaten April<br />
bis Juni 2020 ausgefallene Mieten muss<br />
der Mieter bzw. die Mieterin dem Vermieter<br />
bis spätestens Ende Juni 2022 zurückzahlen.<br />
Zahlt der Mieter bis Ende Juni<br />
2022 diese Mieten nicht nach, kann der<br />
Vermieter auch wegen Zahlungsverzuges<br />
mit diesen Mieten ab dem 1.7.2022 die –<br />
ggf. außerordentliche, fristlose – Kündigung<br />
des Mietverhältnisses erklären.<br />
Weiterhin gilt, dass unabhängig davon<br />
der Anspruch des Vermieters gegen den<br />
Mieter auf Zahlung der geschuldeten monatlichen<br />
Miete bestehen bleibt. Wichtig<br />
56 Foto: Getty Images – DGLimages
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
ist auch: Mieter haben gegen den Vermieter<br />
keinen Anspruch darauf, dass sich<br />
der Vermieter auf eine vom Mieter vorgeschlagene<br />
Mietstundung bzw. Ratenzahlung<br />
einlassen muss.<br />
WIE SOLLTEN VERMIETER MIT<br />
IHREN MIETERN IN CORONA-<br />
ZEITEN UMGEHEN?<br />
Soloselbstständige, Alleinerziehende, knapp<br />
kalkulierende Haushalte: die Corona-Krise<br />
trifft viele Mieter hart, denn oft reichen<br />
die Mittel nicht einmal aus, um die Miete<br />
zu bezahlen. Zwar gibt es einen gesetzlichen<br />
Schutz vor Kündigungen, die sich auf Coronakrisen-bedingte<br />
Mietrückstände von<br />
April bis einschließlich Juni 2020 stützen.<br />
Der Mieter schuldet die Miete aber trotzdem<br />
und kann deswegen auch vom Vermieter<br />
verklagt werden.<br />
In erster Linie sollten Mieter deshalb<br />
selbst in Corona-Zeiten immer alles dransetzen,<br />
die Miete doch noch irgendwie zu<br />
begleichen. Denn generell gilt: Verhalten<br />
Sie sich in der Corona-Krise möglichst<br />
kooperativ mit Ihrem Vermieter. Viele<br />
Vermieter haben aktuell Verständnis für<br />
finanzielle Engpässe ihrer Mieter – falls<br />
verursacht durch die Corona-Situation.<br />
Diesem Goodwill sollte man sich als<br />
Mieter nicht verschließen.<br />
Dennoch: Jeder Mieter muss die Ursächlichkeit<br />
der Auswirkungen der<br />
Corona-Pandemie für seine vorübergehende<br />
Leistungsunfähigkeit glaubhaft<br />
machen. Geeignete Mittel zur<br />
Glaubhaftmachung sind ausweislich<br />
der Gesetzesbegründung insbesondere<br />
der Nachweis der Antragstellung bzw.<br />
die Bescheinigung über die Gewährung<br />
staatlicher Leistungen, Bescheinigungen<br />
des Arbeitgebers oder andere<br />
Nachweise über das Einkommen bzw.<br />
über den Verdienstausfall. In Betracht<br />
kommt auch die Abgabe einer (strafbewährten)<br />
Versicherung an Eides statt.<br />
Der Mieter sollte sich diesbezüglich gut<br />
vorbereiten und den Zusammenhang<br />
zwischen Mietaussetzung und Corona-<br />
Krise ausreichend nachweisen können.<br />
Andernfalls läuft er Gefahr, von seinem<br />
Vermieter eine berechtigte fristlose<br />
Kündigung wegen Zahlungsverzuges zu<br />
erhalten.<br />
Mieterinnen und Mieter können sich bei<br />
Zahlungsschwierigkeiten zunächst an das<br />
Jobcenter wenden. Sie sollten überprüfen<br />
lassen, ob ihnen Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-<br />
oder Wohngeld zusteht. Durch<br />
kürzlich beschlossene Änderungen in<br />
den Sozialgesetzbüchern kann jetzt der<br />
Antrag auf Grundsicherung schnell und<br />
formlos telefonisch, per Mail oder Post<br />
beim zuständigen Jobcenter gestellt werden.<br />
Die neuen Regelungen im Sozialrecht<br />
sehen unter anderem vor, dass in den<br />
ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs<br />
die <strong>Ausgabe</strong>n für Miete und Heizung<br />
in tatsächlicher Höhe übernommen<br />
werden, eine Vermögensprüfung<br />
entfällt für diesen Zeitraum. Darüber<br />
hinaus können Mieter mit geringem<br />
Einkommen einen Antrag auf staatliches<br />
Wohngeld stellen.<br />
<br />
© Autor: Dietmar Kern<br />
Rufen Sie Ihren Vermieter an und legen<br />
Sie Ihre finanzielle Notlage dar. Falls das<br />
so ist, machen Sie ihm glaubhaft, dass Sie<br />
Ihre Miete nur aufgrund der Corona-Krise<br />
nicht zahlen können. Bieten Sie Ihrem<br />
Vermieter entsprechende Nachweise an.<br />
Zwar sind Sie dazu ihrem Vermieter gegenüber<br />
wohl nicht verpflichtet. Nur: Sie<br />
müssen den Zusammenhang zwischen<br />
der Corona-Krise und dem Mietausfall<br />
spätestens in einem Gerichtsprozess<br />
glaubhaft machen.<br />
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57
Versicherung & Recht<br />
STEUERFALLE<br />
EHESCHEIDUNG<br />
WAS WIRD AUS DER IMMOBILIE?<br />
„Glück und Glas – wie leicht bricht das?“ Ein Reim, den wohl die meisten von<br />
Ihnen kennen. Schlimm wird es allerdings für die Betroffenen. Denn neben<br />
den enormen psychischen Belastungen kommen nunmehr auch noch rechtliche<br />
Aspekte auf die Einzelnen zu, die es zu bewältigen gilt. „Wenn das Verbrauchsvermögen<br />
von Ehegatten auf den anderen übergeht.“ Was dann? Wie<br />
kann sich jeder Einzelne hiergegen wehren? Was ist zu tun? Die Zeit ist knapp:<br />
Gefahr im Verzug.<br />
Bei Verliebten scheint das Glück noch<br />
grenzenlos zu sein. Doch dieses Glück<br />
währt in der heutigen Zeit nicht gerade<br />
lange. Fast jährlich enden über 245.000<br />
Ehen vor dem Familienrichter, rd. 1 Mio.<br />
Paare leben zurzeit in Deutschland: getrennt!<br />
Hierbei handelt es sich zwar nur<br />
um Zahlen, um Statistiken. Dennoch hören<br />
sich diese Tatsachen nicht gerade familienfreundlich<br />
an.<br />
Noch schlimmer trifft es dabei diejenigen,<br />
die während ihrer Ehezeit eine Immobilie<br />
ihr Eigen nennen konnten oder den Partner<br />
dabei mit Krediten unterstützt haben.<br />
Denn hier kommt es bei einer Scheidung<br />
nicht nur zu psychischen Belastungen, es<br />
droht zudem noch ein enormer Geldverlust,<br />
weil das gemeinsame Vermögen auf<br />
Grund von Differenzen nicht richtig aufgeteilt<br />
wurde. Hinzu kommen natürlich<br />
auch noch enorme Kosten für Anwälte<br />
und Gerichte. Ein Antrag auf Verfahrenskostenbeihilfe<br />
(früher Prozesskostenhilfe)<br />
scheitert fast ausschließlich an den<br />
erwirtschafteten Mieteinnahmen bzw. an<br />
dem tatsächlichen Wert der Immobilie.<br />
DIE AKTUELLE STEUERLICHE SICHT<br />
Das aktuelle Ehegesetz schreibt vor, dass<br />
das eheliche Gebrauchsvermögen und die<br />
ehelichen Ersparnisse zu teilen sind. Neben<br />
dieser Vermögenstrennung ist aber<br />
auch noch der Güterstand zu beachten.<br />
Liegt keine vertragliche Vereinbarung<br />
vor, gilt als gesetzlicher Güterstand die<br />
Zugewinngemeinschaft. Bei dieser Konstellation<br />
ist der während der Ehe erzielte<br />
Zugewinn zwischen den Partnern auszugleichen.<br />
Endet eine Ehe durch Tod,<br />
58<br />
Foto: Adobe Stock – StockPhotoPro
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ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
erhöht sich der Zugewinn dadurch, dass<br />
der Erbteil des überlebenden Ehegatten<br />
um ¼ erhöht wird. Dabei spielt es auch<br />
keine Rolle, ob die Ehegatten während<br />
ihrer Ehezeit überhaupt einen Zugewinn<br />
erzielt haben.<br />
Nicht so im Falle einer Scheidung. Innerhalb<br />
der Zugewinngemeinschaft ist der<br />
Zugewinn auf Antrag durch eine Geldzahlung<br />
auszugleichen. Eine sich hieraus<br />
ergebende Zahlung wird mit Rechtskraft<br />
der Scheidung fällig. In einigen Fällen<br />
kann im Rahmen einer Ehescheidung<br />
keine Regelung über den Zugewinn getroffen<br />
werden. Dies ist jedoch nicht weiter<br />
schlimm, denn dies kann noch bis zu<br />
3 Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des<br />
Scheidungsurteils nachgeholt werden.<br />
Nach Ablauf dieser Frist kommt es zum<br />
Erlöschen dieses Anspruchs.<br />
Alle weiteren Güterstände lassen sich mit<br />
einem Ehevertrag regeln. Wer sich für die<br />
Gütertrennung entscheidet, kann hier<br />
neben individuellen Vereinbarungen, die<br />
die gesetzlichen Vorgaben nur teilweise<br />
abändern, auch für einen völligen Ausschluss<br />
eines Zugewinnausgleiches sorgen.<br />
Wer sich hingegen für die häufigste<br />
Form, nämlich für den modifizierten<br />
Zugewinnausgleich entscheidet, schließt<br />
mit diesem den Zugewinn lediglich für<br />
den Fall einer Ehescheidung aus. Endet<br />
die Ehe durch Tod eines Partners, bleibt<br />
es beim Zugewinnausgleich. Der Überlebende<br />
erhält dann entsprechend den<br />
erhöhten Erbteil. Gleichzeitig besteht die<br />
Möglichkeit, einen Ehevertrag mit einem<br />
Erbvertrag zu verbinden. Hierbei haben<br />
die Eheleute dann die Möglichkeit, gegenseitig<br />
auf sämtliche Erb- oder Pflichtteilsrechte<br />
zu verzichten.<br />
In diesem Zusammenhang wird immer<br />
wieder die Schuldenhaftung falsch verstanden.<br />
Weder bei Zugewinngemeinschaft<br />
noch bei Gütertrennung haftet ein<br />
Ehepartner für die Schulden des anderen.<br />
Ausnahme: Es handelt sich um Geschäfte<br />
des täglichen Lebens (bspw. Kauf eines<br />
Ehebettes) oder um Darlehensverträge,<br />
bei dem einer der Partner als Bürge unterschrieben<br />
hat.<br />
Eheleute haben mit dem Abschluss eines<br />
Ehevertrages die Regelung ihrer<br />
güterrechtlichen Verhältnisse weitgehend<br />
selbst in der Hand. Es gilt der<br />
Grundsatz der Vertragsfreiheit. Hieran<br />
hat sich auch durch das Gleichberechtigungsgesetz<br />
nichts geändert, so dass<br />
sich die Ehegatten freiwillig sogar einer<br />
güterrechtlichen Regelung unterwerfen<br />
können, die dem Grundsatz der Gleichberechtigung<br />
nicht entspricht. Gezwungen<br />
werden kann kein Ehegatte zum<br />
Abschluss eines Ehevertrages.<br />
Ihre Grenze findet die Vertragsfreiheit zunächst<br />
in den allgemein gültigen Vertragbeschränkungen,<br />
so dass z. B. ein Vertrag,<br />
dessen Inhalt gegen gesetzliche Vorschriften<br />
(§ 134 BGB) oder gegen die guten<br />
Sitten verstößt (§ 138 BGB), nichtig ist;<br />
weiterhin in der besonderen Beschränkung<br />
des § 1409 BGB: Danach kann ein<br />
Güterstand nicht durch Verweisung auf<br />
nicht mehr geltendes oder ausländisches<br />
Recht bestimmt werden. Die früheren<br />
Güterstände der Nutzverwaltung, der<br />
Errungenschaftsgemeinschaft und der<br />
Fahrnisgemeinschaft können daher heute<br />
als solche nicht mehr vereinbart werden,<br />
auch nicht die Eigentums- und Vermögensgemeinschaft<br />
als gesetzlicher Güterstand<br />
der ehemaligen DDR. Vielmehr ist<br />
das Wahlrecht der Ehegatten auf die Güterrechtstypen<br />
beschränkt, die das Gesetz<br />
zur Auswahl anbietet. Innerhalb dieser<br />
Güterstände aber besteht weitgehend die<br />
Möglichkeit spezieller Ausgestaltung.<br />
Unzulässig sind daher grundsätzlich<br />
Vereinbarungen, nach denen eine Scheidung<br />
ausgeschlossen oder erschwert<br />
werden soll, z. B. durch die Zahlung eines<br />
Geldbetrages für den Fall der Scheidungseinreichung.<br />
Derartige Vereinbarungen<br />
sind aber wirksam, wenn ihnen<br />
ein anderer Zweck zugrunde liegt, z. B.<br />
die finanzielle Absicherung des Ehepartners.<br />
Dies ist gegebenenfalls durch Auslegung<br />
zu ermitteln.<br />
SCHEIDUNGSPROBLEMATIK<br />
GÜTERAUFTEILUNG<br />
Hausrat und die Wohnung gehören zum<br />
ehelichen Gebrauchsvermögen. Der Jurist<br />
spricht hierbei von beweglichen und<br />
unbeweglichen körperlichen Sachwerten,<br />
die dem Gebrauch beider Ehegatten<br />
während des Zeitraumes einer aufrechten<br />
ehelichen Lebensgemeinschaft gedient<br />
haben. Hierzu gehören entsprechend<br />
auch alle Wertanlagen – gleich welcher<br />
Art. Dies kann neben einer Fonds- oder<br />
einer Aktienanlage auch eine Immobilie<br />
sein. Herauszurechnen sind hingegen<br />
Anteile eines Ehegatten an einem Unternehmen,<br />
da es sich hierbei um eine reine<br />
Wertanlage handelt. Leben die Paare<br />
in einer Zugewinngemeinschaft, schreibt<br />
der Gesetzgeber vor, dass neben dem gesamten<br />
Vermögen auch diejenigen Schulden,<br />
die innerhalb der Ehezeit entstehen,<br />
zwischen den Partnern im Falle einer<br />
Scheidung geteilt werden.<br />
Partner, die während der Ehezeit gemeinsam<br />
Eigentum erworben und sich<br />
auch gemeinsam ins Grundbuch haben<br />
eintragen lassen, genießen den Vorteil,<br />
dass sie als Partner im Falle einer Scheidung<br />
gleichberechtigt sind. Durch diesen<br />
Rechtsgriff können Entscheidungen wie<br />
Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung<br />
nur gemeinsam getroffen werden. Aber<br />
Achtung: Ist einer der Partner an einem<br />
Verkauf interessiert, kann jeder einzelne<br />
eine Teilungsversteigerung beim dafür<br />
zuständigen Amtsgericht beantragen.<br />
Dieses Rechtsmittel ist immer dann anzuraten,<br />
wenn einer der beiden Partner<br />
die finanziellen Belastungen aus dem Immobilienbesitz<br />
nicht weiter tragen kann<br />
bzw. will. Kommt es zur Versteigerung,<br />
ist es dem Partner auch erlaubt, in diesem<br />
Verfahren mitzubieten. Bestenfalls<br />
kommt dieser dann in den Genuss einer<br />
relativ günstigen Immobilie. Der verlustreichste<br />
Weg ist hingegen die Versteigerung<br />
des gesamten Immobilienbesitzes.<br />
Hierzu die Rechtsgrundlage des § 1365<br />
Abs. 1 BGB: Leben Eheleute im Güterstand<br />
der Zugewinngemeinschaft und<br />
59
Versicherung & Recht<br />
DIE GEMEINSAME IMMOBILIE<br />
IM SCHEIDUNGSKRIEG<br />
Nach Rechtskraft übernimmt zweckmäßiger<br />
Weise immer derjenige Ehepartner<br />
das Haus oder die Eigentumswohnung,<br />
der auch die gemeinsamen Kinder versorgt.<br />
Hierdurch wird wenigstens für die<br />
Kinder erreicht, dass diese nicht aus ihrer<br />
gewohnten Umgebung herausgerissen<br />
werden. Vorteile hat derjenige Partner,<br />
dessen Haus oder Wohnung im Alleineigentum<br />
steht. Denn in aller Regel bekommt<br />
dieser die Immobilie vom Gericht<br />
auch zugewiesen. Weitaus problematischer<br />
wird die Angelegenheit, wenn sich<br />
beide Ehepartner Eigentümer einer Immobilie<br />
nennen dürfen. Auch hier ergibt<br />
sich wieder ein gewichtiger Vorteil für<br />
den Partner, der die Kinder versorgt.<br />
Werden die Kinder hingegen auf die<br />
Eheleute aufgeteilt oder sind gar keine<br />
Kinder vorhanden, dann spielen Faktoren<br />
wie etwa die Entfernung zum jeweiligen<br />
Arbeitsplatz oder die Bedingungen<br />
des Eigentumserwerbs eine gewichtige<br />
Rolle. Eine weitere Rolle spielen entsprechend<br />
die Eigentumsverhältnisse, wenn<br />
also der Ehemann zu 65 Prozent und die<br />
Ehefrau zu 35 Prozent an der Immobilie<br />
beteiligt sind.<br />
Viel Geld sparen diejenigen, die bereits bei der Errichtung<br />
einer gemeinsamen Immobilie eine schriftliche Vereinbarung<br />
darüber treffen, wer nach Trennung oder Scheidung weiterhin<br />
die Immobilie bewohnen darf.<br />
liegt eine Rechtskraft durch Scheidungsurteil<br />
noch nicht vor, ist eine Besonderheit<br />
bei der Antragstellung auf Zwangsversteigerung<br />
zu beachten: Zum einen können<br />
Eheleute über ihr Vermögen sowohl „im<br />
Ganzen“ als auch „nahezu im Ganzen“<br />
ausschließlich nur mit Zustimmung des<br />
anderen Ehegatten verfügen.<br />
Vor Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils<br />
kann daher ein Antrag auf<br />
Zwangsversteigerung nur mit Zustimmung<br />
des anderen Ehegatten gestellt werden.<br />
Weigert sich ein Partner, hierin seine<br />
Zustimmung zu geben, muss vorab die<br />
Zustimmung durch das Vormundschaftsgericht<br />
eingeholt werden. Entspricht die<br />
beabsichtigte Zwangsversteigerung den<br />
Grundsätzen einer ordnungsgemäßen<br />
Verwaltung, muss diese auch erteilt werden<br />
(hierzu § 1365 Abs. 2 BGB).<br />
Eine Besonderheit gilt für Immobilien,<br />
die durch einen Partner ererbt wurden<br />
bzw. für Besitz, den ein Partner in die Ehe<br />
mitgebracht hat. Hier bleibt der Erbe oder<br />
Immobilienbesitzer im Falle einer Scheidung<br />
auch weiterhin Alleineigentümer.<br />
Was allerdings im Umkehrschluss nicht<br />
bedeutet, dass dadurch der andere Partner<br />
nunmehr leer ausgeht. Wer als Partner<br />
vor oder während der Ehe ein Haus<br />
erbt, hat im Falle einer Scheidung die<br />
Wertsteigerung der Immobilie, die während<br />
der Ehezeit stattgefunden hat und<br />
über die Geldentwertung hinausgeht, an<br />
den anderen Partner als Zugewinn auszugleichen.<br />
Dabei kann sich die Problematik<br />
ergeben, dass auf den Erben im Falle einer<br />
Scheidung auch noch Ansprüche durch<br />
den Ehepartner zukommen können.<br />
Wer diesen doch erheblich belastenden<br />
Vermögensnachteil vermeiden will, kann<br />
sich nur durch einen Ehevertrag mit entsprechender<br />
Ausschlussklausel schützen.<br />
Die Partner müssen also entsprechend<br />
festlegen, dass der andere Ehepartner für<br />
den Fall einer Scheidung vom Zugewinn<br />
des Erbes oder des durch einen Partner<br />
erworbenen Hauses ausgeschlossen ist.<br />
Diese ehevertragliche Regelung kann sowohl<br />
vor als auch während der Ehezeit<br />
getroffen werden.<br />
Wurden durch die Ehepaare gemeinsame<br />
Kredite aufgenommen, sollten diese<br />
während der Zeit des Getrenntlebens<br />
unbedingt weitergeführt werden. Das Gericht<br />
sorgt nämlich für eine entsprechende<br />
Verrechnung dieser wechselseitigen<br />
Zahlungsverpflichtungen in der Weise, in<br />
dem diese im Rahmen der Unterhaltsberechnung<br />
verrechnet werden. Denn ein<br />
Problem darf nicht übersehen werden:<br />
Gemeinsam aufgenommene Kredite stellen<br />
sog. Gesamthandvermögen dar, für<br />
die beide Ehegatten wechselseitig haften.<br />
Die Gerichte können sich also aussuchen,<br />
an welchen der Partner sie sich wenden<br />
wollen (sog. Außenverhältnis). Im Innenverhältnis<br />
hat hingegen jeder Ehegatte<br />
die Schulden zur Hälfte zu zahlen. Ausnahme:<br />
Das Gericht spricht per Scheidungsurteil<br />
nur einem der Partner die<br />
gemeinsame Immobilie zu. Wurde diese<br />
Immobilie mit Hilfe eines gemeinsamen<br />
Kredites gebaut oder erworben, dann<br />
steht in diesem Fall derjenige Ehepartner<br />
in der Haftung, dem die Immobilie zugesprochen<br />
wurde.<br />
Im Umkehrschluss bedeutet dies für<br />
denjenigen Ehepartner, der aus der gemeinsamen<br />
Ehewohnung auszieht, dass<br />
dieser nunmehr gegenüber dem anderen<br />
einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung<br />
hat. Der Grund liegt darin, dass<br />
der ausziehende Ehepartner seine Hälfte<br />
der Wohnung ja nicht einfach „mitnehmen“<br />
oder verkaufen kann. In diesem Fall<br />
wird der Wohnvorteil dann entsprechend<br />
verrechnet. Beispiel: Nach Scheidungsurteil<br />
verbleibt einer der Partner in der<br />
Eigentumswohnung. Dies hat zur Folge,<br />
dass die ersparte Miete sein Einkommen<br />
entsprechend erhöht. Im Gegenzug bekommt<br />
sein unterhaltspflichtiger Partner<br />
entsprechend mehr an Unterhalt.<br />
60<br />
Foto: Adobe Stock – fizkes
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Viel Geld sparen diejenigen, die bereits<br />
bei der Errichtung einer gemeinsamen<br />
Immobilie eine schriftliche Vereinbarung<br />
darüber treffen, wer nach Trennung oder<br />
Scheidung weiterhin die Immobilie bewohnen<br />
darf. Auf diese Weise lassen sich<br />
auch Vereinbarungen über die jeweiligen<br />
Eigentumsverhältnisse der Immobilie<br />
treffen. Derartige Vereinbarungen bedürfen<br />
jedoch stets einer notariellen Beurkundung.<br />
Muss das Haus verkauft werden, sollte<br />
dies über den freien Markt geschehen,<br />
weil dort in der Regel ein höherer Kaufpreis<br />
erzielt werden kann. Eine Versteigerung<br />
ist nur für den Fall anzuraten,<br />
wenn die Kredite der Bank nicht mehr<br />
bedient werden können. Dabei gilt wieder<br />
zu beachten: Wenn die Immobilie<br />
auch nur einem der Partner gehört, diese<br />
aber wiederum im Wesentlichen das<br />
gesamte Vermögen ausmacht, dann ist<br />
bei einem Verkauf auch hier stets die<br />
Zustimmung des anderen Ehepartners<br />
notwendig.<br />
UNTERSCHIEDLICHE VERFAHREN<br />
BEI DER IMMOBILIENZUWEISUNG<br />
Die vorläufige Zuweisung kann zum einen<br />
in einem selbstständigen Verfahren<br />
durch das Familiengericht abgewickelt<br />
werden. Nachteil: Die Entscheidung wird<br />
mit Rechtskraft der Scheidung ungültig.<br />
Vorteil: kein Anwaltszwang, so dass jeder<br />
der Ehepartner einen eigenständigen<br />
Antrag stellen kann. Zum anderen kann<br />
nach Einleitung des Ehescheidungsverfahrens<br />
eine einstweilige Anordnung getroffen<br />
werden. Nachteil: Anwaltszwang<br />
gilt für beide Parteien. Vorteil: Die<br />
Gültigkeit dieser Anordnung dauert so<br />
fort, bis eine andere getroffen wird. Sie<br />
behält ihre Gültigkeit damit auch noch<br />
nach der Scheidung.<br />
Erfolgt die endgültige Zuweisung einer<br />
Ehewohnung oder eines gemeinsamen<br />
Hauses nach erfolgter Rechtskraft des<br />
Scheidungsurteils, dann kann zum einen<br />
das sog. Verbundverfahren Anwendung<br />
finden. Die Entscheidung, wer künftig<br />
über die Immobilie verfügen darf, ergeht<br />
in diesem Fall in einem selbstständigen<br />
Verfahren – abgetrennt vom Scheidungsverfahren.<br />
Zum anderen können die Partner<br />
bereits vor der Scheidung bei einem<br />
Notar klären, wer die Immobilie behalten<br />
soll. Diese Vereinbarung hat dann seine<br />
entsprechende Gültigkeit in einem Scheidungsverfahren<br />
bzw. bei einem Scheidungsfolgenvergleich.<br />
EIGENTUM ODER HAUS NACH<br />
TRENNUNG UND SCHEIDUNG<br />
Wurde die Ehe rechtskräftig geschieden,<br />
kann jeder Ehegatte vom anderen<br />
verlangen, dass die Eigentumswohnung<br />
bzw. das Eigenheim verkauft wird. Wird<br />
diese Zustimmung verweigert, kann der<br />
betroffene Ehegatte beim Amtsgericht<br />
einen Antrag auf Teilungsversteigerung<br />
des Grundbesitzes stellen. In diesem Fall<br />
muss allerdings damit gerechnet werden,<br />
dass nicht unbedingt ein günstiger Verkaufspreis<br />
erzielt wird.<br />
Zudem muss bedacht werden, dass die<br />
Versteigerung auch dazu führen kann,<br />
dass der Ehepartner, der der Versteigerung<br />
zustimmen muss, nunmehr ohne<br />
Immobilienbesitz dasteht, dafür aber<br />
noch Kreditverbindlichkeiten zu begleichen<br />
hat. Beispiel: Wurden für die Immobilie<br />
bspw. 80.000 Euro aufgenommen<br />
und bringt eine Versteigerung lediglich<br />
45.000 Euro, dann müssen – wohlgemerkt<br />
ohne Immobilie – auch in der Zukunft<br />
noch 35.000 Euro abbezahlt werden.<br />
Vor Rechtskraft kann eine Immobilie<br />
nur dann verkauft werden, wenn beide<br />
Ehepartner dem Verkauf auch zustimmen.<br />
Dies gilt im Übrigen unabhängig davon,<br />
ob nur ein Ehegatte oder beide Ehegatten<br />
Eigentümer der Immobilie sind.<br />
Zudem gilt: Während des Trennungsjahres<br />
ist kein Ehepartner dazu verpflichtet,<br />
etwas zu unternehmen, das die Trennung<br />
der Eheleute erschwert. Nach Ablauf<br />
des Trennungsjahres hat hingegen jeder<br />
Ehepartner die Möglichkeit, vom anderen<br />
die Zustimmung zu verlangen. Diese<br />
Zustimmung kann dann gegebenenfalls<br />
auch gerichtlich eingeklagt werden.<br />
Juristisch ist ein Immobilienverkauf<br />
selbst für den Fall zulässig, wenn ein<br />
solcher nur mit Verlust verbunden ist.<br />
Es kann nämlich von keinem der Ehepartner<br />
verlangt werden, so lange zu<br />
warten, bis die Immobilienpreise wieder<br />
anheben. Ausnahme: Ein Ehepartner<br />
soll bewusst geschädigt werden. Waren<br />
beide Ehepartner zur Hälfte Eigentümer<br />
der Immobilie, dann wird entsprechend<br />
auch der Erlös hälftig aufgeteilt.<br />
Es kommt also nicht darauf an, wer von<br />
beiden mehr für die Immobilie bezahlt<br />
hat. Die Differenz lässt sich allerdings<br />
beim Zugewinnausgleich wieder ausgleichen.<br />
VERSÖHNUNGSVERSUCH VER-<br />
LÄNGERT DEN STEUERVORTEIL<br />
Ist die Trennung beider Partner nicht<br />
von Dauer, dürfen Eheleute ihren Splittingvorteil<br />
für das betreffende Jahr<br />
weiter nutzen (BFH, Az. VI R 268/94).<br />
Betroffene müssen allerdings damit<br />
rechnen, dass die Finanzbehörde Belege<br />
und Schriftstücke einsehen will, aus<br />
denen sich der Versöhnungsversuch<br />
eindeutig nachvollziehen lässt. Gleichzeitig<br />
besteht die Möglichkeit, dass die<br />
Finanzbehörde nach einer Scheidung<br />
eine Einkommensteuer-Nachzahlung<br />
für ein früheres Jahr fordert. In diesem<br />
Fall haften beide Ehepartner als Gesamtschuldner.<br />
Neben dem Versöhnungsversuch steht<br />
allerdings bei vielen der Racheakt<br />
an erster Stelle. Saftige Nachzahlungen<br />
drohen bspw. denjenigen, dessen<br />
Ex-Partner die Herausgabe wichtiger<br />
Steuerunterlagen verweigert. Noch höher<br />
fällt die Steuernachzahlung aus,<br />
wenn die Ex-Frau das Ehegatten-Splitting<br />
widerruft. In diesem Fall kommt es<br />
nämlich zur getrennten Veranlagung,<br />
das Einkommen der Ehepartner wird<br />
hier also nicht addiert und durch zwei<br />
geteilt. In diesem Fall muss der besser<br />
verdienende Ex-Partner ordentlich<br />
nachzahlen.<br />
<br />
© Autor: Dietmar Kern<br />
61
Versicherung & Recht<br />
Die meisten Menschen können solche Schäden<br />
nicht selbst ausgleichen. In diesem Fall<br />
springt eine Wohngebäudeversicherung ein.<br />
FINANZIELLER<br />
SCHUTZ<br />
FÜR DEN ERNSTFALL<br />
WARUM EINE WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG FÜR HAUSBESITZER SO WICHTIG IST<br />
62<br />
In den Bau und die Einrichtung der eigenen<br />
vier Wände investieren Paare<br />
und Familien viel Arbeit, Zeit und vor<br />
allem Geld. Für die meisten Menschen<br />
ist es die wichtigste finanzielle Entscheidung<br />
ihres Lebens. Die entsprechenden<br />
Kredite müssen in der Regel<br />
über viele Jahre abgetragen werden.<br />
Ausreichend gut sollte das Eigentum<br />
vor den finanziellen Folgen von Gebäudeschäden<br />
oder der totalen Zerstörung<br />
geschützt sein. Die meisten Menschen<br />
Da Naturkatastrophen auch in unseren<br />
Regionen keine Seltenheit mehr sind, ist<br />
eine Zusatzabsicherung gegen sogenannte<br />
Elementargefahren empfehlenswert.<br />
können solche Schäden, etwa nach einem<br />
Brand, nicht selbst ausgleichen.<br />
„Eine Wohngebäudeversicherung ist<br />
deshalb für jeden Hauseigentümer ein<br />
Muss“, heißt es beispielsweise auf der<br />
Seite www.verbraucherzentrale.de. In<br />
der Grunddeckung bieten die meisten<br />
Wohngebäudeversicherungen Schutz<br />
gegen die Gefahren Feuer, Rohrbruch,<br />
Leitungswasser und Naturgefahren wie<br />
Sturm und Hagel. Da Naturkatastrophen<br />
auch in unseren Regionen keine<br />
Seltenheit mehr sind, ist eine Zusatzabsicherung<br />
gegen sogenannte Elementargefahren<br />
empfehlenswert. Ältere Verträge<br />
sollten dahingehend geprüft werden,<br />
ob sie zusätzlich die grobe Fahrlässigkeit<br />
mit absichern.<br />
Die Stiftung Warentest („Mein test.de“,<br />
<strong>Ausgabe</strong> 3-<strong>2021</strong>) hat insgesamt 178<br />
Wohngebäudeversicherungen von 70<br />
Anbietern unter die Lupe genommen.<br />
Der Vergleich zeigt: Es gibt große Unterschiede<br />
in puncto Preis und Leistung<br />
– und oft gefährliche Lücken. Nach Ansicht<br />
der Verbraucherschützer lohnt<br />
sich oftmals ein Wechsel der Versicherung.<br />
Denn ältere Verträge seien häufig<br />
unzureichend. Von den geprüften 178<br />
Tarifen wurden insgesamt 79 als mangelhaft<br />
bewertet. Je nach Tarif und Ausgestaltung<br />
ist es möglich, dass Versicherungen<br />
den vollen Kostenumfang für<br />
Reparatur oder Wiederaufbau des Hauses<br />
in gleicher Art und Güte erstatten.<br />
Fotos: djd/Nürnberger Versicherung/thx/ panthermedia
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
SCHUTZ GEGEN<br />
ELEMENTARSCHÄDEN<br />
WICHTIGER DENN JE<br />
Bei Überschwemmung nach Starkregen,<br />
Hochwasser, Lawinen, Erdbeben und anderen<br />
Naturgefahren greifen die meisten<br />
Wohngebäudeversicherungen nicht automatisch.<br />
Der Zusatz „Elementar“ muss<br />
extra abgeschlossen werden. Die Stiftung<br />
Warentest empfiehlt dies ausdrücklich,<br />
denn vor allem Starkregenfälle würden im<br />
Zuge des Klimawandels deutlich zunehmen.<br />
Die meistem Wohngebäudeversicherungen<br />
können problemlos um den<br />
Baustein Elementargefahren erweitert<br />
werden. Mit einem anderen Zusatzpaket<br />
kann man sich für die Reparatur von undichten<br />
Gasleitungen außerhalb des<br />
Grundstücks sowie gegen Diebstahl von<br />
Sachen am Gebäude oder vom Grundstück<br />
absichern.<br />
<br />
djd/red<br />
In der Grunddeckung bieten die meisten Wohngebäudeversicherungen<br />
Schutz gegen Naturgefahren wie Sturm und Hagel.<br />
Foto: djd/Nürnberger Versicherung/panthermedia<br />
Ihr Schutz für Ihre<br />
vier Wände.<br />
Sie finden uns in nahezu jederGemeinde<br />
in unseren SV Generalagenturen und<br />
Geschäftsstellen, bei unseren Partnern<br />
in allen Sparkassen oder über unseren<br />
Kunden-Service:<br />
www.sv.de<br />
Die Wohngebäudeversicherung<br />
der SV<br />
63
Sanierung & Energie<br />
Neuer Look für ältere Balkone:<br />
Eine Sanierung wertet den Außenbereich<br />
optisch auf und schützt gleichzeitig vor<br />
weitergehenden Feuchtigkeitsschäden.<br />
WELLNESS<br />
FÜR DEN BALKON<br />
MIT EINER SCHNELLEN SANIERUNG FÜR SONNIGE AUSSICHTEN SORGEN<br />
Balkonien dürfte auch <strong>2021</strong> zu den<br />
beliebtesten Reisezielen zählen. Je<br />
mehr Zeit die Bewohner im Außenbereich<br />
verbringen, desto stärker fallen<br />
jedoch Schönheitsfehler auf dem Balkon<br />
ins Auge. Klappernde Bodenplatten,<br />
Ausblühungen und feuchte Bereiche<br />
am Mauerwerk sind nicht nur optisch<br />
ein Ärgernis. Haben sich zum Beispiel<br />
erst einmal kleine Risse im Bodenbelag<br />
oder am Übergang zur Balkontür<br />
gebildet, kann Feuchtigkeit immer weiter<br />
eindringen, die Schäden vergrößern<br />
und schließlich sogar die Bausubstanz<br />
in Mitleidenschaft ziehen.<br />
BEI SICHTBAREN SCHÄDEN<br />
UMGEHEND HANDELN<br />
Ebenso wie das Auto regelmäßig zur<br />
Hauptuntersuchung muss, so sollte es<br />
auch für den Balkon einen Funktionsund<br />
Sicherheitscheck geben – am besten<br />
einmal jährlich. Denn vielerorts hat<br />
die kalte Jahreszeit mit Frost und viel<br />
Nässe ihre Spuren hinterlassen. „Bei<br />
sichtbaren Feuchtigkeitsmängeln oder<br />
Rissen im Bodenbelag ist es meist besser,<br />
gleich komplett neu abzudichten,<br />
statt nur punktuell auszubessern“, empfiehlt<br />
Benjamin Häderer von Renofloor.<br />
Wer länger damit wartet, riskiere später<br />
noch größere Schäden und höhere Sanierungskosten.<br />
Dabei brauchen die<br />
Bewohner nicht zu befürchten, dass sie<br />
lange auf ihren Balkon verzichten müssen.<br />
Entsprechende Sanierungslösungen<br />
ermöglichen heute das Instandsetzen<br />
in meist nur einem Arbeitstag, der<br />
neue Belag ist danach direkt wieder benutzbar.<br />
Im ersten Schritt geht es darum, wieder<br />
für dichte Verhältnisse zu sorgen. Zur<br />
Vorbereitung des Untergrundes gehört<br />
es, Risse und Löcher aufzufüllen und<br />
wasserdicht zu verschließen. Ist eine Sanierung<br />
des Bodens notwendig, kann<br />
ein versierter Fachhandwerker im Idealfall<br />
die Arbeit in einem Tag erledigen.<br />
Dazu wird der Belag mit Flüssigkunststoff<br />
etwa von Triflex in Kombination<br />
mit einer vliesarmierten Abdichtung<br />
neu gestaltet. Die Fläche wird dauerhaft<br />
zuverlässig abgedichtet und mit dem<br />
notwendigen Gefälle versehen, sodass<br />
Wasser abfließt – selbst bei Starkregen.<br />
Auf einem Balkon mit Brüstung ist dafür<br />
ein Notüberlauf wichtig. Die richtige<br />
Position ist abhängig vom Abstand<br />
zur Einlaufmöglichkeit in den Wohnraum<br />
und sollte zwei bis drei Zentimeter<br />
unterhalb der Balkon-Tür oder bodentiefen<br />
Fenstern liegen. Das Wasser<br />
muss bei einem Notüberlauf nicht kanalisiert<br />
über ein Fallrohr abgeleitet<br />
werden. Die Entwässerung kann auch<br />
über einen kleinen Absatz erfolgen, sofern<br />
dieser auf der vom Haus abgewandten<br />
Balkonseite liegt – dann kann<br />
er sich sogar über die gesamte Breite<br />
erstrecken.<br />
<br />
64<br />
Foto: djd/Renofloor
Sanierung & Energie<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
CHECKLISTE BALKON:<br />
Die Auswirkungen des Klimawandels sind auch hierzulande immer deutlicher<br />
zu spüren. So machen sich beispielsweise knapp 60 Prozent der Bundesbürger<br />
einer repräsentativen Civey-Umfrage zufolge Sorgen, dass der<br />
Klimawandel zu mehr extremen Wetterlagen führen wird. Den Unwägbarkeiten<br />
der Witterung sind Balkone aufgrund ihrer exponierten Lage besonders<br />
stark ausgesetzt. Gerade nach den kälteren Monaten des Jahres sollte<br />
deshalb eine Prüfung auf Mängel erfolgen. Denn so lassen sich kleine Probleme,<br />
die größeren Sanierungsbedarf oder im schlimmsten Fall sogar Schäden<br />
an der Gebäudesubstanz zur Folge haben können, früh erkennen und<br />
beheben. Eine Checkliste findet sich unter www.triflex.com/balkoncheck.<br />
Im Folgenden ein paar Eckpunkte:<br />
1. Wie sieht die Unterseite des Balkonvorsprungs aus?<br />
Zum Balkoncheck gehört auf jeden Fall auch ein Blick nach oben – genauer<br />
an die Unterseite des Balkons, denn dort werden am häufigsten erste Anzeichen<br />
von Schäden bzw. Feuchtigkeit in der Balkonkonstruktion entdeckt.<br />
Wenn dort feuchte Stellen zu sehen sind, ist das schon kein gutes Zeichen.<br />
Sind zudem Abplatzungen vorhanden, ist es Zeit, einen Fachmann zu konsultieren.<br />
2. Wie ist die Gefällesituation?<br />
Experten empfehlen, dass die Bodenfläche eines Balkons im Idealfall 2 %<br />
Neigung (in Richtung des Abflusses bzw. von der Hauswand abwärts) haben<br />
sollte, damit Regenwasser gut ablaufen kann.<br />
Eigentümer können dies mit einem einfachen Test prüfen: Eine Wasserwage<br />
(1 Meter) an Türanschluss oder Wand anlegen und ausloten. Daraufhin sollte<br />
sich bei der geforderten Neigung von 2 % am der Wand abgewandten Ende<br />
der Wasserwaage ein Höhenunterschied von 2 cm zum Boden ergeben.<br />
3. Kommt es auf dem Balkon zur Pfützenbildung?<br />
Auch bei Regen sollte es auf dem Balkon nicht zur Pfützenbildung kommen.<br />
Steht das Wasser sogar noch nach dem Regen auf dem Balkonboden, sollte<br />
der Ursache möglichst schnell nachgegangen werden, da die Gefahr von<br />
Feuchtigkeitsschäden sonst deutlich steigt. Welche Gründe neben dem<br />
schon vorgestellten mangelnden Gefälle zur Pfützenbildung führen können,<br />
stellen wir unter den folgenden Balkoncheck-Punkten vor.<br />
4. Bestehen bei den Fliesen Hohllagen?<br />
Hohllagen untern den Fliesen sind ein erstes Alarmzeichen. Diese lassen<br />
sich am besten akustisch identifizieren, indem man den Boden mit Kunststoffhammer<br />
abklopft. Alternativ kann auch ein normaler Hammer genutzt<br />
werden. Dann ist beim Abklopfen aber besondere Vorsicht geboten, damit<br />
man die Fliesen nicht beschädigt.<br />
5. Ist der Übergang zur Hauswand intakt?<br />
Besonderes Augenmerk ist bei einem gefliesten Balkonboden auf den Übergang<br />
der Fliesen zur Hauswand zu legen – meist mit einer Silikonfuge realisiert.<br />
Der Übergang zwischen Fliesen und Hauswand sollte vollkommen<br />
abgedichtet sein und keine Risse oder Lücken aufweisen.<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
F otos: Triflex<br />
65
SCHNELLES SANIEREN<br />
MIT HOCHWERTIGEN<br />
STEINPLATTEN<br />
Im zweiten Schritt folgt der neue Belag.<br />
Besonders einfach und schnell geht das<br />
mit Fertigelementen aus hochwertigen<br />
Natursteinen, die sich per Klicksystem<br />
miteinander verbinden lassen und bei Bedarf<br />
auch passend zugeschnitten werden<br />
können. Die geringe Aufbauhöhe von nur<br />
13 Millimetern ermöglicht es, dass der<br />
alte Belag oft liegen bleiben kann. Eine<br />
Drainage ist in den Steinplatten direkt integriert,<br />
sodass Niederschläge effektiv abgeführt<br />
werden und sich keine neue<br />
Staunässe bildet. Unter www.renofloor.de<br />
etwa gibt es ausführliche Informationen<br />
zu dem praktischen System und Videos<br />
mit vielen Tipps für das Sanieren. Ob der<br />
Heimwerker persönlich Hand anlegt oder<br />
einen Fachhandwerker beauftragt, kann<br />
jeder selbst entscheiden. Dem eigenen<br />
Geschmack ist auch die optische Gestaltung<br />
überlassen. Mit der großen Auswahl<br />
an Farben und Designs erhält der Balkon<br />
einen individuellen Look und kann wieder<br />
erstrahlen.<br />
<br />
djd/red<br />
Außenwohnzimmer mit persönlichem Charme:<br />
Der neue Balkonbelag lässt sich farblich und<br />
grafisch nach Wunsch gestalten.<br />
Spezielle Sanierungssysteme sorgen bei Balkonschäden für schnelle Abhilfe.<br />
Fotos: djd/Renofloor<br />
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66
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
WIE ARBEITET EIN<br />
ENERGIEBERATER ...<br />
... UND LOHNT SICH DESSEN BEAUFTRAGUNG?<br />
Einzelmaßnahmen ohne ein übergreifendes<br />
Sanierungskonzept „verbauen“<br />
oftmals den Weg zur optimalen Lösung.<br />
Werden Fenster ausgetauscht oder das<br />
Dach gedämmt, ohne den Anschluss für<br />
eine spätere Fassadendämmung zu berücksichtigen,<br />
ist dies nicht sinnvoll. Diesen<br />
Fehler vermeiden Sie, indem Sie qualifizierte<br />
und unabhängige Gebäudeenergieberater<br />
hinzuziehen. Die Bauexperten erstellen<br />
ein auf Ihr Gebäude zugeschnittenes<br />
Gesamtkonzept. Die Sanierungsmaßnahmen<br />
können dann Schritt für Schritt<br />
oder auch in einem Zug umgesetzt werden.<br />
Leider werden Energieberater nur selten<br />
in Anspruch genommen. Eine Untersuchung<br />
zur tatsächlichen Inanspruchnahme<br />
von Energieberatern in Deutschland<br />
deckte Widersprüche auf, denn viele<br />
Hausbesitzer räumen bei der Beratung<br />
durch unabhängige Experten zwar eine<br />
hohe Bedeutung ein, zögern allerdings<br />
bei der Beauftragung. Die jährlich erscheinende<br />
Studie „Energieeffizienz in<br />
der Gebäudetechnik: Wärmetechnik,<br />
Kaufprozess, Beratung und energetische<br />
Sanierung“ analysiert die wichtigsten<br />
Themen rund um die Wärmetechnik, die<br />
energetische Sanierung und die Energieberatung.<br />
In diesem Zusammenhang wurden<br />
Hausbesitzer dabei auch nach der eigenen<br />
Inanspruchnahme von Dienstleistern<br />
zur Energieberatung befragt.<br />
Einhellig gaben sowohl Sanierer, Planer<br />
und Nicht-Planer an, dass neben<br />
dem Installateur und dem Handwerk<br />
vor allem die Freien Energieberater<br />
eine Schlüsselrolle spielen. Diese Berater<br />
sind den Studienergebnissen zufolge<br />
die zweitwichtigste Informationsquelle<br />
für Hauseigentümer. Erstaunlich<br />
ist aber, dass der Großteil<br />
der Befragten keine Notwendigkeit<br />
für eine Energieberatung in den eigenen<br />
vier Wänden sieht. Hausbesitzer<br />
sind anscheinend nur selten bereit,<br />
Geld für eine Beratung auszugeben.<br />
Die Untersuchungsergebnisse zeigten<br />
darüber hinaus, dass einerseits die<br />
Kosten und andererseits die – nach<br />
Meinung der Befragten – aufwendige<br />
Beratersuche als Kritikpunkte angeführt<br />
wurden. Darüber hinaus artikulierten<br />
viele Befragte auch Zweifel an<br />
der Eignung der Berater, was die Inanspruchnahme<br />
zusätzlich hemmt. Doch<br />
eben dies steht teilweise im Widerspruch<br />
zu den am Markt befindlichen<br />
Angeboten, denn es gibt zwischenzeitlich<br />
einheitliche Qualifizierungs- und<br />
Zertifizierungsstandards für die Berater.<br />
WARUM IST EINE ENERGIE-<br />
BERATUNG SO WICHTIG?<br />
Am Anfang sollte immer eine Energieberatung<br />
stehen: Sie ist der Kompass bei<br />
allen Fragen zur energetischen Gebäudesanierung.<br />
Denn ein Haus ist ein komplexes<br />
System: Einzelaktionen blockieren<br />
oftmals den Weg zur optimalen Lösung,<br />
auch für den Fall, dass diese handwerklich<br />
professionell ausgeführt werden.<br />
Das wiederum kann beträchtliche<br />
Mehrkosten verursachen.<br />
Mit einer qualifizierten Gebäudeenergieberatung<br />
können Sie das vermeiden. Sie<br />
erhalten nicht nur detailliert Auskunft<br />
über den energetischen Zustand Ihres<br />
Gebäudes, sondern auch Möglichkeiten<br />
aufgezeigt, wie Sie sinnvoll an eine energetische<br />
Sanierung herangehen können.<br />
Ein qualifizierter Gebäudeenergieberater<br />
kommt zu Ihnen, begutachtet Ihr<br />
Haus und erarbeitet ein Sanierungskonzept<br />
speziell für Ihre Bedürfnisse und<br />
Ihren Geldbeutel. Bei einer Besichtigung<br />
vom Keller bis unters Dach werden alle<br />
Daten aufgenommen. In einem Bericht<br />
Foto: Getty Images – BernardaSv<br />
67
Sanierung & Energie<br />
werden die Ergebnisse der Untersuchung<br />
anschaulich dargestellt. Sie erhalten Hinweise<br />
über die Anforderungen der Energieeinsparverordnung<br />
und das Erneuerbare-Wärme-Gesetz<br />
Baden-Württemberg<br />
sowie einen Stufenplan mit konkreten<br />
Maßnahmen, Kosten und einer<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnung.<br />
Im Anschluss daran entscheiden Sie in<br />
Ruhe, was Sie anpacken wollen. So haben<br />
Sie die Gewähr für ein sinnvolles<br />
Vorgehen mit maximalem Effekt bei minimalen<br />
<strong>Ausgabe</strong>n. Übrigens: Instandhaltungsmaßnahmen<br />
wie ein neuer Anstrich<br />
der Fassade lassen sich ideal mit<br />
einer energetischen Sanierung kombinieren.<br />
WAS BEINHALTET EINE<br />
ENERGIEBERATUNG<br />
KONKRET?<br />
Der Inhalt einer Energieberatung ist<br />
nicht gesetzlich festgelegt. Sie können<br />
mit einem Gebäudeenergieberater die<br />
zu erbringende Leistung frei verhandeln.<br />
Ziel sollte immer die Erstellung<br />
eines Sanierungsfahrplanes sein. Eine<br />
gute Beratung erfolgt dabei stets in<br />
mehreren Schritten: Ein Gebäudeenergieberater<br />
nimmt vor Ort bei einer ausführlichen<br />
Besichtigung den Ist-Zustand<br />
des Gebäudes auf. Sie sollten dabei<br />
Ihre eigenen Beobachtungen zu<br />
Schwachstellen am Gebäude sowie Ihre<br />
gewünschten Sanierungsmaßnahmen<br />
mitteilen.<br />
Für die anschließende EDV-gestützte<br />
Berechnung benötigen Energieberater<br />
die Planunterlagen des Gebäudes, Verbrauchszahlen<br />
der vergangenen Jahre<br />
sowie, falls vorhanden, das letzte Protokoll<br />
des Schornsteinfegers. Sobald der<br />
Energieberater alle Daten des Gebäudes<br />
erfasst hat, werden die unterschiedlichen<br />
Maßnahmen und Maßnahmenkombinationen<br />
auf ihre Energieeffizienz<br />
hin verglichen. Die Ergebnisse der<br />
Untersuchung werden in einem schriftlichen<br />
Bericht anschaulich dargestellt.<br />
Diesen Bericht erläutert Ihnen der<br />
Gebäudesanierungsberater in einem gemeinsamen<br />
Gespräch und macht Ihnen<br />
einen Vorschlag für den Sanierungsplan.<br />
ERHALTEN SIE MIT EINEM<br />
ENERGIEAUSWEIS AUCH<br />
EINE ENERGIEBERATUNG?<br />
Der Energieausweis dokumentiert in<br />
erster Linie den energetischen Ist-Zustand<br />
Ihres Gebäudes. Er beinhaltet keine<br />
Energieberatung. Es werden zwar<br />
Modernisierungsempfehlungen für das<br />
Gebäude ausgesprochen, diese sind jedoch<br />
nur kurz gefasste Hinweise und<br />
kein Ersatz für eine umfassende Energieberatung.<br />
Der Energieausweis ist bei<br />
Verkauf, Verpachtung oder Neuvermietung<br />
eines Wohngebäudes gesetzlich<br />
vorgeschrieben. Der Eigentümer muss<br />
diesen auf seine Kosten erstellen lassen.<br />
Das fünfseitige Dokument beschreibt<br />
die Energieeffizienz eines Gebäudes,<br />
ähnlich wie die Energieeffizienzklassen<br />
bei Kühlschränken und anderen Haushaltsgeräten.<br />
Der Ausweis darf nur von<br />
Fachleuten ausgestellt werden, etwa Gebäudeenergieberatern,<br />
Architekten und<br />
Ingenieuren. Er ist zehn Jahre gültig. Es<br />
gibt zwei verschiedene Formen eines<br />
Energieausweises: den Verbrauchsausweis<br />
und den Bedarfsausweis.<br />
Der Verbrauchsausweis wird auf<br />
Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs<br />
an Heizöl, Gas oder Strom ermittelt.<br />
Der Energieverbrauch erlaubt<br />
eine Aussage über die energetische<br />
Qualität eines Gebäudes und über das<br />
Nutzerverhalten. Handelt es sich um<br />
ein Gebäude mit vielen Wohnungen, ist<br />
der Verbrauchswert ein aussagekräftiger<br />
Mittelwert aus Vielheizern und Wenigheizern.<br />
Handelt es sich um ein Einfamilienhaus,<br />
ist die Aussage über den<br />
energetischen Zustand des Gebäudes<br />
eher gering. Hier empfiehlt sich ein Bedarfsausweis.<br />
In diesem Fall wird der<br />
energetische Zustand des Gebäudes anhand<br />
der vorhandenen Gebäudetechnik<br />
und der Qualität der Gebäudehülle ermittelt.<br />
WAS KOSTET EINE<br />
ENERGIEBERATUNG?<br />
Die Beratungskosten richten sich nach<br />
dem Umfang der Beratung. Für eine<br />
Energieberatung existiert keine Gebührenordnung.<br />
Ein historisches Fachwerkhaus<br />
oder ein kompliziert gebautes<br />
und mehrfach erweitertes Gebäude ist<br />
rechnerisch aufwendiger zu untersuchen<br />
als ein kompaktes, kleines Einfamilienhaus.<br />
Zu Ihrer Orientierung:<br />
Wird Ihnen eine komplette Energieberatung<br />
inklusive Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
für unter 300 Euro offeriert,<br />
kann es sich kaum um ein seriöses Angebot<br />
handeln. Für alle Arbeitsschritte<br />
braucht ein erfahrener Energieberater<br />
zumindest einen Arbeitstag.<br />
Nutzen Sie auch die landesweite<br />
finanzielle Förderung. In Baden-<br />
Württemberg stehen Ihnen zwei geförderte<br />
Arten der Energieberatung<br />
zur Verfügung: Der Energiesparcheck<br />
(ESC) steht für kleine Wohngebäude in<br />
Baden-Württemberg als Einstiegsberatung<br />
zur Verfügung. Der ESC beinhaltet<br />
die Datenaufnahme, die Berechnung<br />
der Einsparpotenziale der vorgeschlagenen<br />
Maßnahmen und die Erläuterung<br />
der Ergebnisse. Der ESC wird<br />
vom baden-württembergischen Ministerium<br />
für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft<br />
unterstützt.<br />
Umfangreicher ist die Vor-Ort-Beratung.<br />
Hier berechnet der Energieberater<br />
zusätzlich die Kosten sowie die Wirtschaftlichkeit<br />
der Sanierungsmaßnahmen<br />
und zeigt auf, welche Fördermöglichkeiten<br />
genutzt werden können. Das<br />
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />
(BAFA) unterstützt die<br />
Beratung. Mit einer soliden Beratung<br />
im Vorfeld Ihrer Sanierung erhalten Sie<br />
den Überblick über anstehende und effiziente<br />
Baumaßnahmen sowie Hinweise<br />
zu Fördermöglichkeiten. Die Kosten<br />
für eine solche Beratung holen Sie mit<br />
einer sorgfältig durchdachten Sanierung<br />
schnell wieder herein.<br />
WO FINDEN SIE<br />
QUALIFIZIERTE ENERGIE-<br />
BERATER?<br />
Energieberater finden Sie bei den unten<br />
genannten Fachorganisationen. Bei der<br />
Suche nach einem fachkundigen und<br />
68
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
unabhängigen Energieberater sollten<br />
Sie auf die Qualifikation achten, da<br />
die Berufsbezeichnung „Energieberater“<br />
oder „Gebäudeenergieberater“ kein<br />
geschützter Begriff ist. Architekten,<br />
Handwerker, Ingenieure und andere<br />
Fachleute, die sich zum Energieberater<br />
weitergebildet haben, sind bei den anerkannten<br />
Institutionen im Land eingetragen,<br />
wie:<br />
• der Architektenkammer<br />
Baden-Württemberg,<br />
• dem Baden-Württembergischen<br />
Handwerkstag (BWHT),<br />
• dem Deutschen Energieberater-Netzwerk<br />
(DEN),<br />
• dem Verband der Gebäudeenergieberater,<br />
Ingenieure,<br />
Handwerker Baden-Württemberg<br />
(GIH),<br />
• der Ingenieurkammer Baden-<br />
Württemberg oder<br />
• den regionalen Energieagenturen.<br />
Auf den Internetseiten der Institutionen<br />
finden Sie die Kontaktdaten oder Sie<br />
wenden sich an das kostenfreie Beratungstelefon<br />
von Zukunft Altbau, Telefon<br />
08000/12 33 33.<br />
Beantragung von Fördermitteln,<br />
• während der Planung und<br />
Umsetzung für die energetische<br />
Baubegleitung,<br />
• für Thermografieaufnahmen zur<br />
Qualitätskontrolle der Dämmung,<br />
• für einen Luftdichtheitstest zur<br />
Qualitätskontrolle der Luftdichtheit.<br />
Diese Unterlagen sollten Sie Ihrem<br />
Energieberater zur Verfügung stellen:<br />
Energieberater finden Sie bei den Fachorganisationen.<br />
(links aufgelistet)<br />
• Planunterlagen des Gebäudes,<br />
• Das aktuelle Schornsteinfeger-<br />
Protokoll,<br />
• Verbrauchsabrechnungen der<br />
vergangenen drei Jahre,<br />
• Eine Liste mit bekannten<br />
Schäden.<br />
Im Anschluss daran lassen Sie ein<br />
energetisches Gesamtkonzept für Ihr<br />
Gebäude erstellen.<br />
<br />
djd/red<br />
ENERGIEBERATER KÖNNEN<br />
NOCH MEHR<br />
Energieberater können noch weitere<br />
wichtige Aufgaben übernehmen. Sie<br />
helfen Ihnen, die richtigen Fördermittel<br />
vor der Umsetzung der Maßnahmen zu<br />
beantragen, sie begleiten die Baumaßnahmen<br />
und führen Qualitätskontrollen<br />
mittels Prüfung der Luftdichtheit<br />
oder Thermografieaufnahmen durch.<br />
Diese Maßnahmen werden zusätzlich<br />
beauftragt und vergütet. Fragen Sie Ihren<br />
Energieberater, was in Ihrem Falle<br />
sinnvoll und notwendig ist.<br />
Für diese Leistungen sollten Sie einen<br />
Energieberater hinzuziehen:<br />
• bei Verkauf oder Neuvermietung<br />
zur Erstellung eines Energieausweises,<br />
• bei Sanierung für die Erstellung<br />
eines Energiekonzepts,<br />
• bei Sanierung und Erstellung<br />
eines Luftdichtheitskonzepts,<br />
• als Sachverständigen für die<br />
Foto: Getty Images – ljubaphoto<br />
69
Sanierung & Energie<br />
STROMANBIETER<br />
WANN IST EIN WECHSEL SINNVOLL?<br />
Bevor Sie Ihren Stromanbieter wechseln,<br />
sollten Sie nicht nur die Länge<br />
der restlichen Vertragslaufzeit, sondern<br />
vielmehr auch die Kündigungsfrist überprüfen:<br />
Bleiben nämlich bis zum Ende<br />
der Kündigungsfrist noch mindestens<br />
sechs Wochen, können Sie problemlos<br />
den Stromanbieter wechseln. Allerdings<br />
sollte der Preis bei einem Wechsel nicht<br />
das ausschlaggebende Kriterium sein.<br />
Wenn Sie den Stromanbieter wechseln,<br />
dann sollten Sie vor allem auch die Vertragskonditionen<br />
beachten.<br />
Denn gerade Tarife mit längerer Vertragslaufzeit<br />
können vermeintlich günstiger<br />
sein, dafür sind Sie als Kunde weniger<br />
flexibel. Mit einer kurzen Vertragslaufzeit<br />
können Sie auf die Änderungen innerhalb<br />
des dynamischen Strommarkts<br />
reagieren. Wer sich zu lange bindet, kann<br />
nicht flexibel reagieren und bei günstigeren<br />
Angeboten erneut den Stromanbieter<br />
wechseln. Eine Preisgarantie kann da von<br />
Vorteil sein, gerade wenn die Preise während<br />
der Laufzeit wieder erhöht werden.<br />
Wer nach einem Stromvergleich den aktuellen<br />
Stromanbieter wechseln möchte,<br />
sollte also einen Mittelweg zwischen<br />
Preisgarantie und Vertragslaufzeit wählen<br />
oder sich für ein Angebot mit sehr kurzer<br />
Laufzeit des Vertrags entscheiden. Das<br />
Problem: Nicht alle Verbraucher können<br />
ihren Stromanbieter wechseln. Sollten<br />
Sie zum Beispiel einen eigenen Stromanschluss<br />
mit einem Stromzähler für<br />
das Haus oder die Wohnung haben und<br />
in einem direkten Vertragsverhältnis zu<br />
einem Stromanbieter stehen (also direkt<br />
die Rechnungen erhalten und den Strom<br />
bezahlen), dann können Sie den Stromanbieter<br />
wechseln.<br />
Mieter von Wohnungen hingegen, deren<br />
Stromkosten vom Vermieter auf die<br />
Mieter umgelegt werden, können nicht<br />
wechseln. In diesem Fall können Sie<br />
Ihren Vermieter aber auf einen möglichen<br />
Stromanbieterwechsel aufmerksam<br />
machen.<br />
ZU WELCHEM ZEITPUNKT<br />
SOLLTE DER STROMANBIETER<br />
GEWECHSELT WERDEN?<br />
Der beste Zeitpunkt, um den Stromanbieter<br />
zu wechseln, hängt von der Vertragslaufzeit<br />
und der Kündigungsfrist des<br />
aktuellen Stromtarifes ab. Diese für Sie<br />
wichtigen Daten finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen<br />
oder durch einen Anruf<br />
beim bisherigen Stromanbieter. Bleiben<br />
bis zu Ihrer Kündigungsfrist noch sechs<br />
Wochen, können Sie einfach wechseln.<br />
Ihr neuer Stromanbieter übernimmt<br />
dann die Kündigung beim bisherigen<br />
Versorger. Ist die Kündigungsfrist kürzer,<br />
sollten Sie selbst kündigen. Dafür reicht<br />
meistens eine einfache Textnachricht aus.<br />
Wenn Sie hingegen eine Preiserhöhung<br />
erhalten haben, sollten Sie Ihr Sonderkündigungsrecht<br />
nutzen und ebenfalls selbst<br />
kündigen. Wenn Sie sich noch nie um einen<br />
günstigeren Anbieter gekümmert haben<br />
und zu den Bedingungen der Grundversorgung<br />
beliefert werden, können Sie<br />
jederzeit wechseln. Wichtig: Jeder private<br />
Haushalt mit eigenem Stromzähler kann<br />
den Stromanbieter wechseln. Am einfachsten<br />
wählt man einen neuen Stromanbieter<br />
aus und beauftragt diesen mit<br />
der Kündigung beim bisherigen Stromanbieter.<br />
Alle nötigen Angaben für den<br />
Stromanbieterwechsel (Kundennummer,<br />
Zählernummer, Jahresverbrauch, etc.)<br />
finden sich auf der letzten Stromrechnung.<br />
Der Wechsel selbst dauert nur wenige<br />
Minuten. Technische Änderungen<br />
an den Stromleitungen oder dem Stromzähler<br />
sind nicht notwendig. In Zukunft<br />
kommt die Stromrechnung einfach von<br />
einem neuen Anbieter.<br />
70<br />
Foto: Getty Images – peterschreiber.media
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Prinzipiell dürfen Verbraucher den Stromanbieter<br />
so oft wechseln, wie sie möchten.<br />
Dabei ist jedoch sowohl die Laufzeit als<br />
auch die Kündigungsfrist zu beachten.<br />
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt meist<br />
zwölf Monate. Falls es keinen Grund für<br />
ein Sonderkündigungsrecht gibt, ist in<br />
diesem Fall ein Anbieterwechsel erst nach<br />
einem Jahr möglich. Für gewöhnlich haben<br />
die Verträge eine Kündigungsfrist<br />
von drei Monaten. Endet der Stromvertrag<br />
beispielsweise am 31. Juni, ist es notwendig,<br />
bis zum 31. März zu kündigen.<br />
Im Allgemeinen empfiehlt es sich, den<br />
Stromanbieter jedes Jahr zu wechseln, um<br />
regelmäßig von einem Neukundenbonus<br />
zu profit ieren.<br />
Wenn Sie neu bauen, benötigen Sie zunächst<br />
einen Baustromanschluss für die<br />
Baustelle. Dieser muss beim örtlichen<br />
Netzbetreiber beantragt werden, der<br />
Strom wird dann vom örtlichen Grundversorger<br />
geliefert. Für den Stromanschluss<br />
des Hauses muss ein Stromanschlussvertrag<br />
mit dem jeweiligen<br />
Netzbetreiber geschlossen werden. Zunächst<br />
werden Sie dann vom örtlichen<br />
Grundversorger mit Strom beliefert.<br />
Sobald Sie in Ihr Haus eingezogen sind,<br />
können Sie den Stromanbieter problemlos<br />
wechseln.<br />
Nach dem Wechsel zahlen Sie Ihre Abschläge<br />
an den neuen Versorger und erhalten<br />
von diesem auch die Abrechnung.<br />
An den Leitungen und am Zähler ändert<br />
sich nichts. Für die Wartung ist nach wie<br />
vor der örtliche Netzbetreiber zuständig.<br />
Er ist auch der Ansprechpartner bei technischen<br />
Störungen. Die unterbrechungsfreie<br />
Versorgung während des Anbieterwechsels<br />
ist gesetzlich garantiert!<br />
WIE KOMMT MAN BEQUEM AN<br />
EINSTEIGER-TARIFE?<br />
Obwohl sich rund ein Drittel an Wechselassistenten<br />
auf dem Markt befinden,<br />
wechseln auch aktuell nur wenige Kunden<br />
ihren Stromanbieter. Und das, obwohl ein<br />
Versorgerwechsel erhebliche Kosten sparen<br />
könnte, denn Strom und Erdgas werden<br />
immer teurer. Vorteil dieser Wechselhelfer<br />
(bspw. Verivox, Check24 etc.)<br />
ist nämlich, dass sie den Verbrauchern<br />
die ständigen Preisvergleiche abnehmen<br />
und entsprechend die Energieverträge<br />
organisieren. Hierdurch werden deutlich<br />
bessere Tarife für Strom oder Erdgas automatisch<br />
abgeschlossen.<br />
Hintergrund: Seit 2018 ging es laut Statistischem<br />
Bundesamt stetig aufwärts.<br />
Erdgas verteuerte sich um über 18 Prozent,<br />
für Elektrizität musste Mitte 2020<br />
im Schnitt sieben Prozent mehr bezahlt<br />
werden – mit 31,5 Cent je Kilowattstunde<br />
kostet Strom mittlerweile bei uns so viel<br />
wie nie zuvor. Doch Verbraucher scheint<br />
das wenig zu berühren. Zwar kann beim<br />
Wechsel des Energielieferanten zwischenzeitlich<br />
kräftig gespart werden. Doch nur<br />
jeder dritte Haushalt hat das der Bundesnetzagentur<br />
zufolge schon einmal praktiziert.<br />
Der Grund: Viele wissen nicht, dass sie<br />
wechseln können oder glauben, dass es<br />
sich nicht rechnet. Die Verbraucherzentralen<br />
weisen bereits schon lange darauf<br />
hin, dass der richtige Strom- und Gastarif<br />
mehrere Hundert Euro Unterschied<br />
auf der Jahresrechnung ausmachen kann.<br />
Wem der Versorgertausch zu aufwändig<br />
oder schwierig ist, kann sog. Tarif-Aufpasser<br />
beauftragen. Denn Tarif-Aufpasser<br />
optimieren kontinuierlich, was bedeutet:<br />
diese Dienstleister übernehmen nicht nur<br />
den kompletten Wechselprozess, sie versprechen<br />
auch, die Verträge kontinuierlich<br />
zu prüfen und zu verbessern. Vor allem<br />
das unterscheidet sie von Vergleichsportalen.<br />
Anders als Check24, Verivox oder Toptarif<br />
zeigen die sog. Tarif-Optimierer<br />
(bspw. Biallo) nicht nur einmal die günstigsten<br />
Konditionen, sondern kümmern<br />
sich – wenn gewünscht – über Jahre.<br />
Rechtzeitig vor dem Ablauf eines Vertrags<br />
oder bei Preiserhöhungen, die eine<br />
Sonderkündigung möglich machen, landen<br />
dann automatisch neue Vertragsvorschläge<br />
in der Mailbox.<br />
WIE KANN MAN STROMTARIFE<br />
VERGLEICHEN?<br />
Das Geschäftsmodell kontert die Praxis<br />
der Versorger, neuen Kunden besonders<br />
günstige Tarife und hohe Bonuszahlungen<br />
zuzusichern – und die Verträge ab<br />
dem zweiten Vertragsjahr schrittweise zu<br />
verteuern. Treue wird also mit steigenden<br />
Kosten belohnt. Weil sich aber viele<br />
Kunden schwer damit tun, jedes Jahr die<br />
besten Strom- oder Erdgaskonditionen<br />
zu suchen und abzuschließen, kommt<br />
eine Studie von Finanztest von 2019 zum<br />
Ergebnis: Tarif-Optimierer sind bequem.<br />
Und sie lohnen sich.<br />
Zwischenzeitlich befinden sich rund ein<br />
Dutzend Wechselassistenten am Markt.<br />
Mit der Berliner Firma Switchup startete<br />
2014 der erste Wechselassistent in<br />
Deutschland. Rund ein Dutzend Anbieter<br />
sind heute am Markt aktiv. Dazu zählen<br />
Energyhopper, Esave, Cheapenergy24,<br />
remind.me, Scanenergy, Stromauskunft,<br />
Switchandsave, Switch Clever, Wechselfabrik,<br />
Wechselfuchs und Wechselpilot.<br />
Bei allen Wechselassistenten können sowohl<br />
klassische als auch Öko-Tarife gewählt<br />
werden. Finanztest ermittelte zudem<br />
mit Testkunden, dass die Wechsel<br />
reibungslos abliefen und die Angebote<br />
höchstens fünf Prozent teurer waren als<br />
die günstigsten Tarife von Vergleichsportalen.<br />
Preislich können die Tarif-Aufpasser<br />
von daher durchaus überzeugen. Die<br />
Wechseldienste berechnen in der Regel<br />
71
Sanierung & Energie<br />
Photvoltaikanlagen kann man kaufen oder mieten.<br />
Provisionen zwischen 20 und 30 Prozent<br />
der Ersparnis. Switchup und Stromauskunft,<br />
die gleichzeitig Vergleichsportal<br />
und Wechselservice sind, arbeiten kostenlos.<br />
Auch Scanenergy verlangt keine<br />
Gebühren. Denn ihre Kosten übernimmt<br />
der neue Versorger.<br />
WEN DAS NICHT ÜBERZEUGT:<br />
MIT PHOTOVOLTAIK DEN EIGENEN<br />
STROM ERZEUGEN<br />
Nicht nur die enormen Anschaffungskosten,<br />
auch die gesunkene Einspeisevergütung<br />
für privat erzeugten Solarstrom haben<br />
viele Eigenheimbesitzer in den letzten<br />
Jahren davon abgehalten, eine eigene Solaranlage<br />
auf dem Dach zu installieren.<br />
Angesichts der sinkenden Subventionen<br />
sehen daher Experten, eine Solaranlage<br />
zu mieten anstatt zu kaufen, ein lohnenswertes<br />
Zukunftsmodell. Zwar ist der Kauf<br />
einer Solaranlage deutlich billiger geworden,<br />
dennoch ist jede Neuanschaffung<br />
mit einem erheblichen finanziellen Aufwand<br />
verbunden. Diverse Anbieter und<br />
Stadtwerke sorgen zwischenzeitlich jedoch<br />
dafür, dass Eigenheimbesitzer künftig<br />
ohne eigene Investition in den Genuss<br />
von Solarstrom kommen.<br />
ANMIETUNG SINNVOLLER<br />
ALS KAUF?<br />
Ob Eigenheimbesitzer, die eine Solaranlage<br />
mieten, eine Ersparnis haben, hängt<br />
vom individuellen Verbrauch sowie von<br />
der Lage des Daches ab. Für ein Einfamilienhaus<br />
(2-Personen-Haushalt) und<br />
einem Stromverbrauch von 3.500 Kilowatt-Stunden<br />
pro Jahr benötigt man z. B.<br />
eine Solaranlage mit 2,9 Kilowatt Leistung.<br />
Energieversorger wie zum Beispiel<br />
rhenag vermieten Solaranlagen für 42<br />
Euro pro Monat und für eine Laufzeit von<br />
18 Jahren. Nach Ablauf der Mietzeit haben<br />
die Mieter der Solaranlage dann die<br />
Möglichkeit, diese für einen Euro käuflich<br />
zu erwerben. Während der gesamten<br />
Laufzeit dürfen die Mieter den dort produzierten<br />
Strom nutzen. Weiterer Vorteil:<br />
Die meisten Energieversorger kümmern<br />
sich während der Pachtzeit sowohl um<br />
die Wartung als auch um eventuelle Reparaturen.<br />
Geht man hingegen vom Kauf einer Photovoltaikanlage<br />
für ein typisches Einfamilienhaus<br />
aus, fallen hier schnell Material-,<br />
Montage- und laufende Kosten zwischen<br />
12.000 und 14.000 Euro an. Hinzu kommen<br />
die Kosten für die Solarmodule, die<br />
zwischen 6.000 und 8.500 Euro liegen,<br />
sowie der Einbau des Wechselrichters (ca.<br />
2.000 Euro). Da die Montage durch einen<br />
Fachbetrieb erfolgen sollte, kommen<br />
auf den Eigenheimbesitzer noch einmal<br />
Kosten in Höhe von 180 Euro pro kWp zu.<br />
Auch an eine Versicherung der Solaranlage<br />
sollte gedacht werden. Diese schlägt<br />
jährlich mit ca. 280 Euro zu Buche. Da<br />
immer wieder Kosten für defekte Teile<br />
anfallen, sollten zudem entsprechende<br />
Rücklagen gebildet werden.<br />
VOR- UND NACHTEILE ZWISCHEN<br />
KAUF UND MIETE<br />
Wer als Eigenheimbesitzer eine Photovoltaikanlage<br />
anmietet, wird nicht Eigentümer,<br />
sondern vielmehr Nutzer des<br />
Teils der Energie, den er selbst im Haus<br />
verbraucht. Der überschüssige Strom<br />
kann dann wieder an den regionalen<br />
Stromnetzbetreiber verkauft werden.<br />
Dies wiederum reduziert die Stromkosten<br />
des Eigenheimbesitzers, andererseits<br />
muss er eine Miete für die Nutzung der<br />
Solaranlage bezahlen. Was im Umkehrschluss<br />
bedeutet: Je effektiver der Eigenheimbesitzer<br />
seinen Strom vom eigenen<br />
Hausdach innerhalb seiner eigenen vier<br />
Wände nutzt, desto weniger Strom muss<br />
vom Stromanbieter gekauft werden. Dies<br />
macht die Mietanlage wirtschaftlich.<br />
Hinzu kommt, dass sich der Solaranlagenvermieter<br />
um den gesamten Betrieb<br />
der Anlage kümmert – angefangen vom<br />
Service bis hin zur Übernahme der Reparaturen<br />
im Störungsfall. Der Vermieter<br />
der Anlage trägt damit nicht nur die<br />
Kosten der Versicherung, sondern inklusive<br />
aller laufenden Kosten auch das Gesamtrisiko.<br />
Ob Miete oder Kauf – wichtig<br />
ist es, sich von kompetenten Fachleuten<br />
oder Verbraucherzentralen erst einmal<br />
die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage<br />
detailliert ausrechnen zu lassen. <br />
© Autor: Dietmar Kern<br />
72<br />
Foto: Getty Images – anatoliy_gleb
<strong>smartLiving</strong>.<br />
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73
Bodensee Spezial<br />
BODENSEE:<br />
DIE LEICHTE ART<br />
ZU LEBEN<br />
Landesgartenschau Überlingen<br />
Genussregion Bodensee:<br />
Die Gastronomie hat sich<br />
frisch gemacht<br />
Schwarz & schwebend:<br />
Zwei ungewöhnliche Villen<br />
am See<br />
74<br />
Fotos: Getty Images – reisegraf ; Landesgartenschau Überlingen; Bad Horn Hotel & Spa; Hotel Heinzler; tec Architekten
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
BODENSEE<br />
SPEZIAL<br />
Die Region um den Bodensee ist uralte Kulturlandschaft. Bereits 900 v. Chr. siedelten hier die Menschen am<br />
See in Uhldingen. Im christlichen Mittelalter war es das intellektuelle Zentrum Europas. Hier finden Kulturen<br />
zueinander. Diese Weltoffenheit, mit einem Hang zum Tüfteln, dazu eine hohe Genussbereitschaft prägt die<br />
Menschen am See. Für die einen ist es der ideale Erholungsort, um zu relaxen, zu regenerieren und Energie<br />
zu tanken. Für die anderen ist es der alternativlose Lebensmittelpunkt.<br />
75
Bodensee Spezial<br />
LANDESGARTENSCHAU<br />
ÜBERLINGEN<br />
EIGENTLICH WAR SIE BEREITS FÜR 2020 GEPLANT. DOCH DIE CORONA-SITUATION MACHTE DER ERÖFFNUNG<br />
EINEN STRICH DURCH DIE RECHNUNG. SEIT APRIL <strong>2021</strong> NUN IST DER OUTDOOR-BEREICH DER LANDESGARTEN-<br />
SCHAU GEÖFFNET – MIT EINSCHRÄNKUNGEN. DER INDOOR-BEREICH UND GEPLANTE VERANSTALTUNGEN<br />
HÄNGEN VOM AKTUELLEN INZIDENZ-WERT AB. MEHR DAZU ERFAHREN SIE UNTER: WWW.UEBERLINGEN<strong>2021</strong>.DE<br />
MENZINGER GÄRTEN<br />
Ein besonderer Ort in fantastischer innerstädtischer<br />
Lage sind die Menzinger<br />
Gärten. Der Blick auf den Bodensee über<br />
die Kulisse der historischen Altstadt hinweg<br />
ist atemberaubend. Hier erleben die<br />
Besucher vor allem kleine Gartenkabinette<br />
in ihrer ganzen Vielfalt.<br />
DIE ROSENOBELGÄRTEN<br />
In diesem verwunschen und romantisch<br />
anmutenden Ausstellungsbereich hinter<br />
der Stadtmauer präsentieren vor allem<br />
die Landwirte ihren Beruf und die Produktvielfalt<br />
der Region und das Auto &<br />
Traktor Museum kommt mit einer historischen<br />
Zugmaschine. Der 18 Meter<br />
hohe Rosenobelturm lockt mit einer einzigartigen<br />
Aussicht auf die Stadt und die<br />
Umgebung.<br />
DER UFERPARK<br />
Mit sechs Hektar ist der Uferpark<br />
der größte Ausstellungsbereich mit<br />
Prachtstauden und üppigem Wechselflor,<br />
gemütlichen Sitz- und Liegemöglichkeiten<br />
im Grünen, Wiesen für Sport,<br />
Spiel und Spaß, zahlreichen Ausstel-<br />
lungspavillons, der Großgastronomie im<br />
Zelt, einer Beach-Bar und der Seebühne<br />
mit einem großartigen Veranstaltungsprogramm.<br />
DIE VILLENGÄRTEN<br />
Die 13 Schaugärten des Verbands Garten-,<br />
Landschafts- und Sportplatzbaus<br />
sind hier eines von vielen Highlights.<br />
Es geht um Gartentrends, die Schönheit<br />
der Gartengestaltung, um Wasser,<br />
Gesundheit und Ruhe. Und es gibt zum<br />
ersten Mal bei einer Landesgartenschau<br />
begehbare Schwimmende Gärten. Eine<br />
Open-Air-Bibliothek lädt zum Schmö-<br />
kern ein, die Kneippanlage zum Wassertreten<br />
und die Staudengärten sowie<br />
üppiger Wechselflor zum Staunen.<br />
BLUMENSCHAU IN<br />
DER KAPUZINERKIRCHE<br />
In einen Pilgerort für Blumenfans verwandelt<br />
sich <strong>2021</strong> die ehemalige Kapuzinerkirche.<br />
Die wechselnden Schauen<br />
der Floristen in der Blumenhalle zählen<br />
zu den Höhepunkten der Landesgartenschau.<br />
15 Mal werden die Mitglieder<br />
des Fachverbands Deutscher<br />
Floristen (FDF) ein neues florales Thema<br />
inszenieren.<br />
76<br />
Fotos: Landesgartenschau Überlingen
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
30. APRIL – 17. OKTOBER <strong>2021</strong><br />
Corona-Test<br />
Beim Besuch der Landesgartenschau müssen Sie derzeit einen<br />
negativen Corona-Test vorlegen (POC, kein PCR nötig), der nicht<br />
älter ist als 24 Stunden (Kinder ab sechs Jahren).<br />
Testzentrum Hagnau – Drive-in<br />
Professionelle COVID-19-Antigen-Testung von geschultem Personal.<br />
Die Anmeldung und Terminvergabe erfolgt über unsere Onlineplattform.<br />
Infos unter www.testzentrum-hagnau.de<br />
Und einer davon ist genau<br />
der Richtige für Ihre Immobilie.<br />
Sie möchten Ihre Immobilie schnell und erfolgreich verkaufen?<br />
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Fotos: Landesgartenschau Überlingen<br />
77
Bodensee Spezial<br />
FRISCH GEMACHT:<br />
FÜNF HOTELS<br />
Landesteg am Hotel Heinzler mit gedecktem Tisch.<br />
DIE BODENSEEREGION IST FÜR VIELE EIN SEHNSUCHTSZIEL. DIE EINZIGARTIGKEIT DER LANDSCHAFT ZIEHT<br />
JÄHRLICH MILLIONEN BESUCHER AN DEN SEE. ZAHLREICHE AKTIVITÄTEN AUF UND AM SEE, ABER AUCH<br />
IM UMLAND SOWIE EIN BREITES SPEKTRUM AN WELLNESS UND KULINARIK LOCKEN DIE GÄSTE AN, SEI ES FÜR<br />
EINEN KURZTRIP AM WOCHENENDE ODER ALS LANGERSEHNTEN URLAUB MIT DER FAMILIE. MANCHE HOTELS<br />
HABEN DEN LOCKDOWN ZUR RENOVIERUNG GENUTZT.<br />
HOTEL HEINZLER<br />
In Immenstaad liegt das Hotel Heinzler<br />
am See. Mit seiner direkten Seelage<br />
ist es gerade bei privaten Motor- und<br />
Segelbootfahrern sehr geschätzt, da<br />
das Restaurant über einen privaten<br />
Strandabschnitt mit eigener Anlegestelle<br />
verfügt. Wanderer und Radfahrer kehren<br />
ebenso gerne ein, liegt das Heinzler doch<br />
unmittelbar am Seerundweg – ein sehr<br />
beliebter Rad- und Wanderweg.<br />
Zwei Brüder leiten das Hotel: Thomas<br />
Heinzler als Chef in der Küche und<br />
Michael Heinzler, der den Service leitet.<br />
Hotel und Restaurant sind ihr<br />
Zuhause und man spürt an vielen<br />
Details, dass die Gastgeber gleichzeitig<br />
auch Eigentümer sind. Als Gast schätzt<br />
man diese familiäre Atmosphäre und<br />
spürt den Anspruch der beiden Brüder.<br />
Sich auf Lorbeeren auszuruhen, ist deren<br />
Sache nicht. Der gesamte Eingangsbereich,<br />
sprich Lobby und Rezeption, wurde<br />
im Frühjahr herausgerissen und von<br />
der Frima Dauwalter, Hotel- und Innenausbau,<br />
komplett neu gestaltet.<br />
Der komplett neu gestaltete Eingangsbereich mit Rezeption und Lobby.<br />
78<br />
Foto: Hotel Heinzler; Visualisierungen: Dauwalter
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Die neu gestaltete Junior Suite im Dachgeschoss mit Seeblick.<br />
Bei der Umgestaltung wurde auf Nachhaltigkeit Wert gelegt.<br />
Holz aus heimischen Wäldern bestimmt den Look und sorgt<br />
zugleich für eine angenehme Raumatmosphäre.<br />
Die Toiletten wurden ebenfalls neu renoviert<br />
und in allen Hygienemaßnahmen<br />
Corona-konform erneuert.<br />
In der ersten Etage wurden zwei Doppelzimmer<br />
renoviert, welche noch nicht den<br />
anderen angepasst waren.<br />
Die Panorama-Suite in der zweiten<br />
Etage mit 180 ° Seesicht und Rundum-<br />
Balkon wurde komplett umgebaut.<br />
Ebenso das Dachgeschoss mit seinen<br />
bislang zwei Appartements und den<br />
drei Junior Suiten.<br />
Entstanden sind Maisonette Appartements<br />
und Junior Suiten für jeweils vier<br />
Gäste, jedes mit einem traumhaften<br />
Seeblick bis hin zu den Schweizer Alpen<br />
ausgestattet.<br />
Neben dem privaten Seestrand mit<br />
Liegewiese befindet sich im Haus ein<br />
großzügig angelegter Wellnessbereich<br />
mit Sauna, Freiluftterrasse und Ruheraum<br />
sowie ein Massage- und Behandlungsraum.<br />
Darüber hinaus können die Hotelgäste<br />
das örtliche Strand- und Hallenbad Aquastaad<br />
sowie den Balance Fitness Club in<br />
Immenstaad kostenfrei nutzen.<br />
www.heinzleramsee.de<br />
79<br />
Visualisierungen: Dauwalter
Bodensee Spezial<br />
HOTEL TORKEL<br />
In Nonnenhorn befindet sich das 4 Sterne<br />
Superior Wellnesshotel Torkel. Hier setzen<br />
die beiden Brüder Georg und Alexander<br />
Stoppel mit Familie auf eine besondere<br />
und weitläufige Atmosphäre, feinsten<br />
Genuss und vor allem Gesundheit mit<br />
optimaler Hygiene.<br />
Wohlfühl-Urlaub im 4 Sterne Superior<br />
Hotel Restaurant Spa Torkel bedeutet ein<br />
Sprung höher, ein Stück natürlicher, eine<br />
Spur luxuriöser.<br />
Die Gäste erwartet eine perfekte Balance<br />
zwischen Luxus und Bodensee, Natürlichkeit,<br />
Weite und unberührter Natur.<br />
Dies gilt für den wunderschönen SPA-Bereich,<br />
ebenso wie für die großzügigen<br />
Gartenanlagen und das Restaurant.<br />
Zwischen November 2018 und Ostern<br />
2019 wurde das Hotel Torkel – das seit<br />
1927 erholungsbedürftige Gäste empfängt<br />
– umgebaut und modernisiert. Ziel<br />
war mehr Komfort und den aktuell gewünschten<br />
Ansprüchen zu entsprechen.<br />
Ein neuer Hoteleingang mit Aufzug<br />
entstand, wodurch Barrierefreiheit garantiert<br />
wird.<br />
Die traditionellen Hotelzimmer im<br />
Stammhaus wurden allesamt auf modernsten<br />
Standard gebracht. Alle Räume<br />
wurden mit hochwertigem Altholz<br />
verkleidet, welches den Räumen eine<br />
warme und beruhigende Atmosphäre<br />
verleiht und für ein gesundes Schlafen<br />
sorgt. Entsprechend der Nachfrage nach<br />
mehr Platz und Größe sowie Ausstattung<br />
und Komfort bei den Balkonen,<br />
wurde die ehemalige Kategorie Standard<br />
in Junior Suiten mit eigenen<br />
Wellness-Möglichkeiten umgewandelt.<br />
Die Balkone sind nun mit Whirlpools<br />
und teilweise mit Infrarotstühlen der<br />
Marke KLAFS ausgestattet. Alle Zimmer<br />
besitzen Raindance-Duschen.<br />
Das Vitalzentrum wurde komplett neu<br />
errichtet und um einen Fitnessraum<br />
erweitert. Der Spa-Bereich ist Produktpartner<br />
der Kosmetikmarke Ritual.<br />
Der Umbau und die Modernisierung<br />
hatten nicht nur bei den Stammgästen<br />
Anerkennung gefunden. Mit Abschluss<br />
des Vorhabens ist die Klassifizierung<br />
nach 4 Sterne Superior erreicht worden.<br />
www.hotel-torkel.de<br />
80<br />
Fotos: Wellnesshotel Torkel
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
81
82<br />
Bodensee Spezial
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
HOTEL LIPPRANDT<br />
Nahe Lindau, in Wasserburg, empfängt<br />
die Familie Liebermann im Hotel<br />
Lipprandt ihre Gäste.<br />
Das Wellnesshotel bietet Rundum-<br />
Wohlfühlpakete im hauseigenen Spa-<br />
Bereich. Unterschiedliche, wohltuende<br />
Massagen allein oder für Paare, dazu<br />
Körperpackungen und -peelings sowie<br />
Thalgo-Gesichtspflege sind im Angebot.<br />
Im Wellnessbereich laden Schwimmbad,<br />
Whirlpool und Sauna mit Dampfbad, Erlebnisduschen,<br />
Tepidarium und Wärmebank<br />
zum Relaxen ein. Wer danach am<br />
See mit allen Sinnen eintauchen möchte,<br />
steht der hauseigene Privatstrand mit<br />
Liegewiese zur Verfügung.<br />
Im Restaurant lässt sich der Tag mit<br />
saisonalen Köstlichkeiten kulinarisch<br />
ausklinge oder nach einer erholsamen<br />
Nacht in einem der komfortablen<br />
Zimmer mit einem ausgiebigen Frühstück<br />
beginnen.<br />
Von Oktober 2020 bis April <strong>2021</strong> wurde<br />
das Lipprandt umfassend renoviert und<br />
ausgebaut.<br />
Um das Haupthaus zu vergrößern, wurde<br />
das alte – nicht historische – Fachwerkhaus<br />
abgerissen. Die Lobby wurde<br />
komplett erneuert. Alle Zimmer sind<br />
mit Klimaanlagen neu ausgestattet und<br />
haben Balkone bekommen. Die Fußböden<br />
sind hochwertig erneuert worden<br />
und viele Bäder wurden neu umgestaltet.<br />
Das gesamte Hotel entspricht den allerneuesten<br />
Brandschutzvorschriften. Im<br />
Lipprandt hat der Gast die Gewissheit,<br />
jederzeit bestens aufgehoben zu sein.<br />
www.hotel-lipprandt.de<br />
Fotos: Hotel Lipprandt<br />
83
Bodensee Spezial<br />
BAD HORN HOTEL & SPA<br />
Am gegenüberliegenden Ufer auf der<br />
Schweizer Seite liegt das Bad Horn<br />
Hotel & Spa. Hier empfängt das Gastgeberpaar<br />
Bernadette und Stephan<br />
Hinny seine Gäste in ihrem 4-Sterne-Superior-Hotel,<br />
das nach 10-monatiger<br />
Bautätigkeit des Ostflügels im<br />
neuen Glanz erstrahlt.<br />
Bereits 1827 entspannten sich Kurgäste<br />
in den Bädern des Bad Horn Hotel &<br />
Spa. Auch heute umhüllt maritimes<br />
Flair und Eleganz das Ambiente des<br />
Hauses.<br />
Mit dem neu eröffneten Ostflügel, welcher<br />
sich architektonisch am 2010 erstellten<br />
Gebäude des Spa-Bereiches<br />
orientiert, hält das Gastgeberpaar das<br />
Hotel weiterhin auf Erfolgskurs.<br />
Seit dem 16. Juli 2020 ergänzen 42<br />
Gästezimmer die bestehenden 29 Zimmer<br />
und Suiten. Die modernen Hotelzimmer<br />
sind mit hochwertigen und<br />
bootstypischen Materialien, wie etwa<br />
Mahagoni-Holz und Messing, ausgestattet.<br />
Der Raumeindruck wirkt auf<br />
Grund der eleganten Glastrennung von<br />
Bad zu Zimmer großzügig und modern,<br />
bewahrt aber dennoch den klassischen<br />
Baustil des Hotels.<br />
Im Erdgeschoss stellt die neue Lobby<br />
samt eleganter Bar das Herzstück des<br />
Hauses dar – ein Empfang im gewohnt<br />
nautischen Stil des Hotels. Gediegen<br />
und elegant präsentiert sich das neue<br />
Fine-Dining-Restaurant „Wave“, das mit<br />
köstlichen Kreationen aus regionalen<br />
und saisonalen Produkten aufwartet.<br />
An warmen Sommertagen ist ein kühler<br />
Drink oder ein gutes Essen auf der<br />
vorgelagerten Terrasse eine wahre<br />
Wohltat – mit Blick über den smaragdgrünen<br />
Bodensee und auf die hoteleigene<br />
Motoryacht „Emily“.<br />
Einem straffen Zeitplan folgend setzten<br />
die Bauherren:innen bei dem zehnmonatigen<br />
Bauprojekt auf Unterstützung<br />
von regionalen Partnern. Sämtliche<br />
42 Zimmer wurden in einem Holzmodulbau-Verfahren<br />
der Firma Krattiger<br />
Holzbau AG in Amriswil und der<br />
Gossauer Firma Blumer-Lehmann AG<br />
vorproduziert. Ein Spezialkran setzte<br />
die Zimmer in nur zwei Wochen an ihren<br />
Standort. Sämtliche Treppen, Betonstützen<br />
und Liftschächte wurden<br />
ebenso vorfabriziert.<br />
Mit der Fertigstellung des Neubaus<br />
präsentiert sich das Bad Horn Hotel &<br />
Spa von seiner prachtvollsten Seite.<br />
Die imposante Außenfassade unterstreicht<br />
den Charakter des hochstehenden<br />
Gebäudes.<br />
Ergänzt wird das neue Angebot um<br />
die 1.500 Quadratmeter großen Wellness-Oase<br />
mit direktem Zugang zum<br />
Bodensee.<br />
Neben dem neuen Restaurant „Wave“<br />
können sich Gäste auch auf mediterrane<br />
Speisen in dem am Hafen<br />
gelegenen Gartenrestaurant „Giardino“<br />
freuen. Zu guter Letzt lockt eine<br />
Fahrt mit der hoteleigenen Motoryacht<br />
„Emily“ als bleibendes Bodensee-Erlebnis.<br />
www.badhorn.ch<br />
84<br />
Fotos: Hotel Bad Horn
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Fotos: Hotel Bad Horn<br />
85
Bodensee Spezial<br />
Empfang (Visualisierung)<br />
HOTEL KAISERHOF<br />
Für Spätsommer <strong>2021</strong> ist die Eröffnung<br />
geplant: Der Kaiserhof in Ravensburg,<br />
auf modernstem Niveau, hochwertig,<br />
lebendig und kreativ. Hier soll<br />
Tradition auf Moderne, Eleganz auf<br />
Genuss treffen. „Der Kaiserhof soll ein<br />
wichtiger Treffpunkt in und für die Stadt<br />
werden. Für Ravensburger, Menschen aus<br />
der Region und Gäste aus der ganzen Welt.<br />
Hier begegnet man sich – privat oder geschäftlich,<br />
zum Genießen im Kaisersaal<br />
oder ganz leger im Hermanns“, formu-<br />
liert Geschäftsführer Hermann Müller<br />
seinen Anspruch.<br />
Das Hotel verfügt dann über 51 individuell<br />
gestaltete Zimmer auf vier Etagen,<br />
davon vier Juniorsuiten, mit dabei ein<br />
Spa-Bereich.<br />
Auf Anfrage sind Seminar- und Veranstaltungsmöglichkeiten<br />
für private<br />
und geschäftliche Anlässe vorhanden.<br />
Der Kaisersaal, das öffentliche Restaurant,<br />
steht für Genuss und Gastlichkeit<br />
auf hohem Niveau und bietet Platz für<br />
bis zu 80 Personen. Das Highlight: die<br />
moderne Küche im Glaskubus. Das<br />
Abendrestaurant im Kaisersaal steht<br />
für Kulinarik, das verspricht Gastronomieleiter<br />
Holger Birner. Schließlich<br />
trägt das Team um Hermann Müller<br />
im Restaurant Schattbuch in Amtzell<br />
seit fünf Jahren einen Michelin Stern.<br />
Legerer trifft man sich im Hermanns –<br />
Café, Bar und Restaurant im Kaiserhof.<br />
Mit dem Kaiserhof erhält Ravensburg<br />
seinen ehemals mondänen Treffpunkt<br />
modern interpretiert zurück. <br />
kaiserhof-ravensburg.de<br />
„Hermanns“ (Visualisierung)<br />
86<br />
Visualisierungen:: Hotel Kaiserhof
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Esstisch ADLER, Stein Orobico Black - Stuhl DEXTER<br />
DRAENERT Steinpark<br />
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alte, schwere Steinplatten<br />
durch eine kleine Handbewegung<br />
bewegt. Großformatiges Glas, das<br />
biegsam wird. Hochglänzender Edelstahl,<br />
der als Sofa Furore macht und<br />
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Designklassiker und moderne Bestseller<br />
im Möbelbereich, die in Zusammenarbeit<br />
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50 Jahren eine feste Größe in der nationalen<br />
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Mo bis Fr 10-18 Uhr<br />
Sa 10-14 Uhr<br />
87
Bodensee Spezial<br />
SHINING LIGHT<br />
Nahe dem Schloss Arenenberg bei der<br />
schweizerischen Unterseegemeinde<br />
Ermatingen, scheint an einem steilen<br />
Nordhang ein Kubus zu schweben. In<br />
Wirklichkeit besteht das dreiteilige Gebäude<br />
aus einem Untergeschoss, einem<br />
nahezu, mit Ausnahme des Eingangsbereiches,<br />
rundum verglasten Erdgeschoss<br />
und dem erwähnen Kubus als Obergeschoss.<br />
Hier haben sich der Architekt – Inhaber<br />
des Architekturbüros tec Architecture –<br />
Heiko Ostmann und seine Frau Claudia<br />
ihr Traumhaus erschaffen.<br />
Die extreme Hanglange stellte bei der<br />
Planung und Ausführung hohe Anforderungen.<br />
Auf drei Ebenen wurde die Erde<br />
terrassenmäßig abgetragen. Belohnt wurde<br />
die Mühe mit einem atemberaubenden<br />
Ausblick über den See.<br />
Das Obergeschoss prägt mit seiner monolythischen<br />
Kraft das Gebäude. Getragen<br />
wird der Kubus von schlanken<br />
v-förmig angeordneten Stahlstützen, die<br />
hinter der Glasfassade des Erdgeschosses<br />
kaum sichtbar sind. Getarnt sind die<br />
Stützen zusätzlich durch ihren Farbton:<br />
eine Schweizer Militärfarbe im hellen<br />
Oliv-Grün, die hier zu friedlich privaten<br />
Zwecken verfremdet wurde.<br />
Zum Norden in Richtung See hin öffnet<br />
sich das Obergeschoss nur mit einer<br />
einzigen Glasfront. Ansonsten ist die<br />
Außenhülle des Kubus im Westen und<br />
Süden verschlossen. So wird die Intimität<br />
seiner Bewohner bewahrt. Hier liegen die<br />
Schlafbereiche – und mitten im elterlichen<br />
Schlafzimmer, direkt vor jener kleinen<br />
Glasfront zum Norden hin, steht eine<br />
vom englischen Kollegen Sir Norman<br />
Foster gestaltete Badewanne. Zum Osten<br />
hin öffnet der Kubus zu einer Loggia, auf<br />
der sich die Abendsonne genießen lässt.<br />
Im Erdgeschoss befinden sich die Wirtschaftsräume<br />
und das offene Wohn- und<br />
Esszimmer.<br />
Gerade hier, mit der vollverglasten Fassade<br />
und der Wiese, die optisch in den<br />
See mündet, kommt die Hanglage mit<br />
der umliegenden Landschaft besonders<br />
zur Geltung.<br />
Die Raumwirkung in dem offenen Wohnraum<br />
ist vor allem hell, dann weiß. Der<br />
Fußboden ist aus hochglänzendem, weißem<br />
Polyurethan gegossen. Dominantes<br />
Element im Raum ist ein Küchenblock<br />
mit einer Oberfläche aus weißem Schleiflack<br />
und einer maßgefertigten Arbeitsplatte<br />
aus Wenge mit Edelstahlumleimer.<br />
Durch das Weiß und indem die Stützen<br />
optisch versetzt sind, gewinnt der<br />
Fotos: tec Architecture<br />
88
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
mächtige Block eine Leichtigkeit, die an<br />
Schwerelosigkeit grenzt.<br />
Die Möblierung ist eine Hommage an die<br />
Architekten der Moderne Mies van der<br />
Rohe und Le Corbusier. Eine Sitzgruppe<br />
in Grün stammt von der spanischen<br />
Designerin Patricia Urquiola.<br />
Auch die Farbstimmung im Haus zitiert<br />
die Architektur-Ikone.: Weiß, Grün und<br />
Pink, drei Farben aus der Palette von Le<br />
Corbusier. Ein weiteres Detail nimmt Bezug<br />
auf dessen Schule. Das kleine Fenster,<br />
welches aus dem Badezimmer der Kinder<br />
einen Blick in den Wohn-Essbereich bietet.<br />
Früher gewährten diese Durchblicke<br />
der Dame des Hauses, das ideale Momentum<br />
zu finden, aus dem Bad zu steigen,<br />
um sich frisch den Gästen zu präsentieren.<br />
Die Decken sind durchgehend unverputzt<br />
und zeigen den puren Beton.<br />
Immer wieder trifft man im Haus auf die<br />
Idee des Schwebens. Die weiße Stahltreppe<br />
zum Obergeschoss kommt vollkommen<br />
ohne Unterbau aus. Scheinbar den<br />
physikalischen Kräften trotzend, in Wahrheit<br />
sie intelligent nutzend, ist sie nur am<br />
Anfang und am OG verschraubt. Das einseitige,<br />
filigrane Handgeländer in v-Form<br />
dient einerseits dem Halt und unterdrückt<br />
zugleich mit seiner Verankerung am<br />
Boden die Schwingungen auf dem Weg<br />
nach oben oder unten.<br />
Auf der untersten Ebene des Gebäudes<br />
befindet sich das Architekturbüro mit<br />
großer Terrasse, Wiese und Blick auf den<br />
Untersee. Die Fassade ist in Grün gehalten,<br />
wodurch sie vom See aus kaum wahrzunehmen<br />
ist.<br />
Hier ist der Sitz des Architekturbüros tec<br />
Architecture, das Heiko Ostmann leitet.<br />
Eine Dependance der Firma gibt es in Los<br />
Angeles, der „Weltmetropole des creative<br />
spirit“. Als Gegenpol zur ländlichen Idylle<br />
hier am Schweizer Untersee.<br />
In der Architektur die Grenzen des Machbaren<br />
ausloten, ist das Ziel von tec Architecture.<br />
Diese Erfahrungen und der<br />
Anspruch stecken auch in dem Gebäude<br />
in Ermatingen, was sich letztendlich auch<br />
im Energiekonzept darlegt. Geheizt und<br />
gekühlt wird mit Erdwärme, die aus 235<br />
Meter tiefen Bohrungen gespeist wird.<br />
Leitungen in den Böden und Decke sind<br />
nicht gedämmt und transportieren im<br />
Winter die Wärme in die Räume. Solarkollektoren<br />
liefern zusätzlich warmes<br />
Wasser.<br />
„Es ist jeden Tag ein Traum, aus dem man<br />
gar nicht mehr erwachen will“, schwärmt<br />
Bauherrin Claudia Ostmann. ,,Der See<br />
gibt immer wieder neue Impressionen,<br />
und morgens scheint die Sonne genau auf<br />
mein Bett.“<br />
<br />
© Autor: Klaus Bossert<br />
Fotos: tec Architecture<br />
89
Bodensee Spezial<br />
SCHWARZ MACHT SCHLANK<br />
Das Phänomen der Farbe Schwarz ist,<br />
dass sie Körper kompakter macht.<br />
Indem die sich dann von der Umgebung<br />
zurücknehmen, wirken sie zudem<br />
schlanker. Ein Grund, weshalb sich das<br />
Haus D harmonisch in das Landschaftbild<br />
einfügt.<br />
Die örtlichen Gegebenheiten weit möglichst<br />
miteinzubeziehen, ohne dabei auf<br />
den Anspruch auf Nachhaltigkeit der<br />
Architektur zu verzichten, war die Vorgabe<br />
des Bauherrn für den Ravensburger<br />
Architekten Benjamin Heller. Haus D<br />
liegt direkt an einem Landschaftsschutzgebiet<br />
im Süden.<br />
Die Auswahl des Grundstücks erfolgte<br />
durch Begehungen und Standortanalysen<br />
gemeinsam mit dem Bauherrn. Die Lage<br />
ist durch eine klare Gewichtung und Orientierung<br />
in die Landschaft zum See hin<br />
geprägt. Die Fassadenflächen in Südrichtung<br />
sind vergrößert, um einen möglichst<br />
weiten Panoramablick zu erlangen.<br />
Neben der zurückhaltenden Wirkung der<br />
schwarzen Fassade treten auf den zweiten<br />
Blick das Licht- und Schattenspiel,<br />
welches die polygonale Gebäudeform in<br />
Verbindung mit leichtem Glanz der Fassadenplatten<br />
generiert, in Erscheinung.<br />
90
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
91
Bodensee Spezial<br />
Die strenge und sehr eigenwillige Form<br />
des Gebäudes ergab sich durch die einzelnen<br />
Nutzungen und dafür nötigen Volumen<br />
der Innenräume. Die Raumfolge<br />
wurde dabei vorab vom Bauherrn klar<br />
definiert, wobei verschiedene Zonen entstehen<br />
sollten: öffentlich, halböffentlich<br />
und privat.<br />
Durch die vorgehängte schwarze Fassade,<br />
die sich wie eine Haut um das komplette<br />
Gebäude, inklusiv dem Dach, legt,<br />
schließt sich der Baukörper zu einem klaren<br />
Gesamtkubus. Durch verschiedene<br />
Winkel entwickelt sich innerhalb der klaren<br />
Formsprache ein interessantes Lichtund<br />
Farbspiel.<br />
Bei den Fassadenplatten handelt es sich<br />
um Cellon® der Firma Bruag, nachhaltige<br />
Kompakt-Hochdruck-Schichtstoff-Platten<br />
(HPL), die aus 70 % Zellulosebahnen<br />
und 30 % Phenolharz bestehen. Perforationen<br />
und Nutzen wurden dabei millimetergenau<br />
mit Laser zugeschnitten –<br />
so gut wie ohne Verschnitt.<br />
Generell wurde bei der Auswahl der<br />
technischen Ausstattung und den verwendeten<br />
Baustoffen großer Wert auf<br />
Nachhaltigkeit gelegt, ebenso wie auf ein<br />
hochwertiges Finish.<br />
<br />
© Autor: Klaus Bossert<br />
Fotos: Benjamin Heller Architektur<br />
92
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
93
Wohnen & Leben<br />
AUS<br />
MIT ANSPRUCHSVOLLEM DESIGN, HOCHWERTIGEN KUNSTSTOFFEN<br />
UND STRAPAZIERFÄHIGEN MATERIALIEN WERDEN DIE NEUEN INDOOR-<br />
MÖBEL IMMER WOHNLICHER UND STEHEN IM KOMFORT DENEN<br />
JENSEITS DER TÜR KAUM NOCH NACH.<br />
IN-<br />
WIRD<br />
OUT-<br />
DOOR<br />
Der italienische Designer Rodolfo Dordoni entwarf für Cassina die Outdoor-Wohnlandschaft „Sail Out“. Doch wer einmal<br />
darin Platz genommen hat, dem ist nicht mehr nach davonsegeln. Die Kollektion umfasst ein modulares Sofa mit<br />
drei Modulen und drei Elementen sowie einen Hocker in zwei verschiedenen Größen. Abgerundet wird die Kollektion durch<br />
einen niedrigen Beistelltisch mit einer Platte aus gelb-weißem oder grün-weißem Terrazzo oder aus Zement, die von<br />
massiven Teakholzfüßen getragen wird.<br />
94<br />
Fotos: Hay; Cassina; Lignet-Roset
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Seit einigen Jahren ergänzen die Brüder<br />
Ronan & Erwan Bouroullec für Hay®<br />
die Gartenmöbel-Kollektion „Palissade“,<br />
die mit grafischer Einfachheit und symmetrischem<br />
Design besticht.<br />
Pulverbeschichtete oder feuerverzinkte<br />
Stahlrohrplatten verleihen dieser Kollektion<br />
ihren Swing und Leichtigkeit.<br />
Neu hinzugekommen ist eine Sommerliege.<br />
Mit dem geschwungenen Rahmen<br />
passt sie sich dem Körper an und bietet<br />
so eine lässig, entspannte Liegeposition.<br />
Eine Auflage und Kopfstütze ergänzen<br />
den Komfort – in Olivgrün, Anthrazith<br />
oder Hellgrau zu haben.<br />
CASSINA ZEIGT RESPEKT VOR DER NATUR<br />
Die neue Outdoor-Kollektion von Philippe Starck ist das beste<br />
Beispiel dafür: „Fenc-e-Nature“. Der französische Designer hat<br />
sich bei der Serie von der Natur inspirieren lassen: natürliche<br />
Materialien in organisch geschwungenen Formen. Die Rücken-<br />
lehnen bildet ein Geflecht aus Seil oder Naturweide, welches<br />
nach einem bestimmten Muster handgewebt wird. Die Armlehnen<br />
sind klassisch aus sandgestrahltem Teakholz.<br />
Die Kollektion umfasst einen Sessel, ein Zwei- und Dreisitzer-<br />
Sofa und einen Couchtisch in zwei verschiedenen Höhen.<br />
95
Wohnen & Leben<br />
Seit 1895 überzeugt das Familienunternehmen Glatz<br />
mit Sonnenschirmen, auch <strong>2021</strong> in vierter Generation.<br />
Sie sind unverwechselbar und haben durch ihre moderne<br />
Formgebung einen hohen Wiedererkennungswert.<br />
Das stilvolle und zeitlose Design unterstützt die<br />
Funktionalität und Ergonomie der Schirme.<br />
Die Verwendung und Verarbeitung hochwertiger<br />
Materialen stehen für beste Qualität und garantiert<br />
hochwertige und robuste Beschattungen – nicht nur<br />
für einen Sommer lang. Dafür stehen jahrelange Erfahrungen,<br />
verknüpft mit den neuesten Technologien.<br />
Die Breite des Produktsortiments bietet eine Vielzahl<br />
an passenden Schattenlösungen.<br />
Auf einer gemeinsamen Reise durch Kolumbien,<br />
ließen sich Ames-Gründerin Ana María Calderón<br />
Kayser und Designer Sebastian Herkner von der<br />
Küstenmetropole Cartagena de Indias, der Architektur,<br />
den farbigen Balkonen, kleinen Gassen und bunten<br />
Kleidern inspirieren. Daraus entstanden zwei<br />
elegant geschwungene Sitzmöbel: die „Cartagenas“-<br />
Stühle – Dining & Lounge Chair, geeigent für den<br />
Outdoorbereich. Die farbigen Fäden aus recyceltem<br />
PVC werden in Kolumbien von Hand um das Stahlrohrgestell<br />
gewoben. Eine leichte und farbenfrohe<br />
Bereicherung für Ihren Garten.<br />
96<br />
Fotos: Glatz; Andres Valbuena – ames
GUTER STIL, AUCH<br />
FÜR DRAUSSEN.<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Die Deck-Chair-Serie von Carl Hansen & Søn.<br />
Dazu gehören ein Liegestuhl mit Auflage, ein Esstisch<br />
mit passenden Stühlen, ein Beistelltisch, ein Tablett<br />
und ganz neu: der Deck Chair mit Fußstütze.<br />
Mit seiner Deck-Chair-Serie legt Top-Möbelhersteller<br />
Carl Hansen & Søn seine superbequemen<br />
Outdoor-Designklassiker aus den 1960ern wieder<br />
auf. Die eleganten, klappbaren und massiven<br />
Holzkonstruktionen aus unbehandeltem FSC -<br />
zertifiziertem Teakholz werden so zu flexiblen<br />
Lounge-Möbeln für innen und außen, die über<br />
die Jahre wunderbar altern. Jetzt neu in unserem<br />
hochwertigen Outdoor-Sortiment.<br />
Albert Grimm Einrichtungen Mittlere Karlstraße 93 - 97 73033 Göppingen T +49 (0) 71 61 / 96 33 70 kontakt@albertgrimm.de<br />
Öffnungszeiten Mo - Fr 10.00 - 19.00 Uhr Sa 10.00 - 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung www.albertgrimm.de<br />
Wir beraten Sie auch während des Lockdowns telefonisch oder bei Ihnen zuhause.<br />
97
Wohnen & Leben<br />
Ein Materialmix aus poliertem Teakholz, Outdoor-Geflecht im<br />
Rattan-Look und Leder sorgt für den natürlichen Look der<br />
Sitzgruppe „Lima“ von Gloster. Designer Henrik Pedersen entwarf<br />
die Kollektion in flexiblen Einzel-Modulen, die sich nach<br />
Belieben konfigurieren lassen. „Lima“ gibt es mit hoher und<br />
niedriger Rückenlehne, dazu gesellt sich ein Couchtisch und ein<br />
Ottoman. Den lauschigen Abend leuchtet „Ambient Mesh“ ein:<br />
Die LED-Leuchten, ebenfalls von Henrik Pedersen, bestehen<br />
aus einem rustikalen Gitterwerk und geflochtenen Schirmen,<br />
die das Licht in spannenden Mustern brechen. Kombiniert mit<br />
schlanken, pulverbeschichteten Aluminiumsockeln und poliertem<br />
Teakholz ist „Ambient Mesh“ als freistehende Laterne in<br />
Tischgröße oder als hohe Stehleuchte erhältlich.<br />
Wer es gerne erwärmend hätte, für den gibt es von Gloster die<br />
Feuerschale „Deco“ aus 6 mm Stahl und einem imposanten<br />
Durchmesser von 165 Zentimetern. Die Schale ist mit abnehmbaren<br />
Beinen und verstellbarem Aschebehälter ausgestattet. Die<br />
kleine Version gibt es mit 89 Zentimetern Durchmesser.<br />
Mit dem organisch, eleganten „Savannah-Daybed“ lädt<br />
cane-line zum Träumen ein.<br />
Die passende Sitzgruppe mit Loungechair und Zweisitzer gibt es<br />
dazu. Das Savannah-Programm gibt es in Black & White.<br />
98<br />
Fotos: Gloster; Kettnaker; cane-line Bretz
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Ein gemütlicher Rückzugsort in Gärten<br />
oder auf großzügigen Terrassen ist<br />
„Trampoline“ von Cassina. Das Lovebed<br />
der Designerin Patricia Urquiola ist äußerlich<br />
– der Name verrät's – von einem<br />
Trampolin inspiriert. Innerlich machen<br />
drei große Kissen als Rückenlehne sowie<br />
zwei Arten zusätzlicher Kissen das<br />
Tagesbett zu einem kuscheligen Nest. Ein<br />
handgewebtes Polypropylenseil wurde<br />
als dekoratives Element an Basis und<br />
Rückenlehne gewebt. Erhältlich mit oder<br />
ohne Überdachung als Sonnenschutz. <br />
© Autor: Klaus Bossert<br />
Foto: cassina<br />
AVATARA DESIGNBODEN 3.0<br />
Auf Augenhöhe mit der Natur<br />
Natürlich wie Holz, gelassen wie Designboden<br />
Avatara vereint die Natürlichkeit eines Bodens aus Echtholz mit den praktischen<br />
Eigenschaften eines Designbodens der nächsten Generation. Er mutet unglaublich<br />
echt an und ist von Holz kaum zu unterscheiden. Dieser Boden ist auf Augenhöhe<br />
mit der Natur und vollumfänglich recyclefähig. Von außen natürlich und im Inneren<br />
smart. Die Oberfläche ist äußerst robust, sehr kratzfest, pflegeleicht und wasserfest.<br />
Avatara nimmt nahezu jegliche Beanspruchung im Alltag gelassen hin, damit<br />
Sie ebenso gelassen bleiben können.<br />
Schon gewusst? - Tapeten, Möbel oder der Boden wirken unentwegt auf uns ein.<br />
Das, was wir einatmen, haben diese Produkte zuvor ausgeatmet. Wir sprechen hier<br />
von Emissionen. Enthalten Produkte Schadstoffe, dünsten diese mit der Zeit aus<br />
und geben Sie an die Raumluft ab. Die zunehmend gute Dämmung der Gebäude<br />
vermindert den Austausch zwischen Innen- und Außenluft. Die Schadstoffe bleiben<br />
länger im Raum. Avatara Designboden ist frei von PVC, Chlor, Weichmachern und<br />
sonstigen Lösungsmitteln. Das bedeutet: All diese Stoffe gelangen erst gar nicht in<br />
die Raumluft.<br />
Verbringen Sie ebenfalls viel Zeit Zuhause?<br />
Dann achten Sie auf Materialien, die emissionsarm sind!<br />
Besuchen Sie unsere Ausstellung für Fliesen und Bodenbeläge<br />
- WIR BERATEN SIE GERNE -<br />
BAUSTOFFE<br />
Baustoffhandel . Schillerstr. 68 . 71277 Rutesheim<br />
Tel: 07152/5006-1400 . E-Mail: patrick.widmayer@hagebau-bolay.de<br />
Öffnungszeiten: Mo bis Fr 7 bis 18:00 Uhr, Sa 9 bis 14 Uhr<br />
Weitere Informationen unter: www.hagebau-bolay.de<br />
Firmensitz: Firmensitz: hagebaucentrum hagebaucentrum bolay GmbH bolay GmbH & Co. KG, & Co. Dieselstraße KG, Dieselstraße 11, 71277 11, 71277 Rutesheim Rutesheim<br />
99
Marktplatz<br />
Mini-Tischtennisplatte „DISH TENNIS” von DISH TENNIS<br />
Diese Tische unterscheiden sich komplett<br />
von der weltweiten Tischtennisindustrie:<br />
Sie werden liebevoll vom regionalen Meistertischler<br />
in kleiner Stückzahl mit höchstem<br />
Anspruch aus Holz produziert: stylish,<br />
mobil und immer ein Garant für kollektiven<br />
Spaß.<br />
Sie sind schnell und handlich zu einem<br />
Koffer zusammenklappbar und verbrauchen<br />
auch aufgeklappt kaum Platz.<br />
Also ideal für die Terrasse oder den Kleingarten,<br />
aber auch eben zum Mitnehmen<br />
in den Urlaub, zur Familienfeier oder zu<br />
einem Ausflug. DISH TENNIS ist der neue<br />
Wegbegleiter ab jetzt.<br />
www.blickfang-designshop.com/<br />
collections/dish-tennis<br />
SCHALE „PLANTBOWL 750 OUTDOOR” von Konstantin Slawinski<br />
Sei es in den eigenen vier Wänden oder im<br />
Entrée. Sei es Indoor oder Outdoor. Die Pflanzschalen<br />
von Konstantin Slawinski aus pulverbeschichtetem<br />
Edelstahl ermöglichen es, an jedem<br />
Ort eine grüne Oase zu gestalten. Durch die<br />
schlanken Füße schweben die Schalen elegant<br />
über dem Boden. Erhältlich sind die Schalen in<br />
einer geschlossenen Variante für den Innenbereich<br />
und in einer Variante mit integriertem<br />
Regenwasser-Überlauf für den Außenbereich.<br />
Maße: 75 cm x 65 cm x 65 cm<br />
www.blickfang-designshop.com/collections/<br />
konstantin-slawinski<br />
100<br />
MARKTPLATZ<br />
Fotos: Blickfang
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
SITZSACK „RIVIERA” von Pusku Pusku<br />
Einfach stylish und bequem ist der<br />
patentierte Sitzsack „Riviera“ von Pusku<br />
Pusku. Mit dem Sessel lässt sich im Garten,<br />
auf der Terrasse oder im Outdoor-<br />
Wohnzimmer komfortabel entspannen,<br />
denn er passt sich an die individuelle<br />
Körperform an. Der Sessel passt sich der<br />
Umgebung an und lässt sich ruckzuck in<br />
ein anderes Zimmer umziehen. Der<br />
schadstofffreie und luftdurchlässige Bezug<br />
ist mit einer schmutzabweisenden<br />
Schicht ausgestattet, an der Flecken einfach<br />
abperlen. Das Gewebe enthält keine<br />
Chemikalien und ist mit dem OEKO-TEX<br />
100-Zertifikat versehen.<br />
Maße: 80 cm x 100 cm x 85 cm<br />
www.blickfang-designshop.com<br />
OUTDOOR-LEUCHTEN „MONSIEUR TRICOT” von TRIBÙ<br />
Die Leuchtenserie Madame Cachet und Monsieur<br />
Lebonnet bilden die Kollektion Tricot, welche der<br />
belgische Designer Ilia Eckardt für Tribù entwarf. Die<br />
in extravaganter und innovativer Stricktechnik gestalteten<br />
Leuchten vereinen traditionelle Techniken<br />
mit leistungsstarken Materialien und moderner<br />
Technik. Ilia Eckardt wuchs zusammen mit seiner<br />
Mutter Hilde Frunt, die Prototypen für belgische<br />
Modedesigner wie Raf Simons und Dries van Noten<br />
strickte, in der belgischen Modeszene auf. Fasziniert<br />
von ihrer Welt, begann er zu experimentieren und<br />
kreierte nun seine eigene Outdoor-Beleuchtungskollektion,<br />
die er als Familie komponierte.<br />
www.tribu.com<br />
Monsieur Lebonnet erzeugt eine warme, leichte Stimmung.<br />
Die Kollektion Tricot von Tribú mit den Leuchtenserien<br />
Madame Cachet und Monsieur Lebonnet<br />
Fotos: Blickfang; Tribù<br />
101
Marktplatz<br />
COUCHTISCH „NEBRA” von DRAENERT<br />
Kennen Sie die berühmte „Himmelsscheibe<br />
von Nebra“? Die 1999 entdeckte Bronzeplatte<br />
gilt als die älteste Darstellung des<br />
Firmaments. Zweifellos ist sie eines der<br />
schönsten von Menschenhand geschaffenen<br />
Objekte überhaupt. Formal spielt sie mit<br />
Rundformen – genau wie der Couchtisch<br />
NEBRA, den der <strong>Stuttgart</strong>er Designer<br />
Stephan Veit für DRAENERT entworfen hat.<br />
Es gibt ihn als kreisförmige, minimalistische<br />
Skulptur, aber auch mit einer ebenfalls perfekt<br />
runden Schwenkplatte. Das ist gewissermaßen<br />
der von Veit vorgegebene Rahmen.<br />
Und das Schöne ist: NEBRA können Sie mit<br />
durchgefärbtem Parsolglas, verschiedenen<br />
farbigen Metallen, Hölzern und Natursteinplatten<br />
zu Ihrem ganz eigenen Entwurf<br />
machen. So wird NEBRA zu einem Blickfang<br />
mit viel Präsentationsfläche für Bücher,<br />
<strong>Magazin</strong>e, Vasen und alles, was Sie lieben<br />
und griffbereit haben möchten.<br />
MATERIALIEN<br />
Einlegeplatten: Einlegeplatte aus Naturstein, Holz oder Glas<br />
Unterbau: Beschichtetes Metallin in verschiedenen Farben<br />
Himmlisch, oder? Mehr zu NEBRA unter:<br />
www.draenert.de<br />
BALKONTISCH UND BANK „CHAMFER” von WYE<br />
Angelehnt an den französischen Möbeltyp,<br />
der in Restaurants und Wohnungen<br />
eingesetzt wurde, ist die Serie „Chamfer“<br />
ein moderner und zeitloser Entwurf.<br />
Mit seinen Abmessungen bedient sie die<br />
Bedürfnisse, die kleine Stadtwohnungen<br />
und Balkone an uns stellen. „Chamfer“<br />
bietet zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten<br />
als Tisch, Sitzgelegenheit, Garderobenbank<br />
oder Ablage. Mit ikonischer<br />
Gestalt präsentiert sie sich selbstsicher<br />
und doch unaufdringlich.<br />
www.blickfang.de<br />
Langlebigkeit durch:<br />
• Gestell aus Stahlblech mit 3 mm Dicke<br />
sowie wetter- und stoßfester<br />
Pulverlackierung<br />
• Oberfläche aus hochfestem<br />
Holzwerkstoff Neolign<br />
• Modulare Bauweise ermöglicht<br />
raschen Auf- und Abbau<br />
102<br />
MARKTPLATZ<br />
Fotos: Draenert; Blickfang
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
103
Auslagestellen<br />
AUSZUG UNSERER AUSLAGESTELLEN<br />
STUTTGART<br />
<strong>Stuttgart</strong><br />
AAW Guse & Compagnie GmbH<br />
ABTART GmbH<br />
Architektenkammer Baden-Württemberg<br />
ASB BW e.V. Region <strong>Stuttgart</strong><br />
Bankhaus Bauer Privatbank<br />
Bauer Sanitär GmbH<br />
BBT Aktiengesellschaft<br />
Biffar GmbH & Co. KG<br />
BoConcept <strong>Stuttgart</strong><br />
Bowling Arena <strong>Stuttgart</strong><br />
BPD Immobilienentwicklung GmbH<br />
Bretz Store <strong>Stuttgart</strong><br />
Business Club <strong>Stuttgart</strong> Schloss Solitude<br />
Bürk Fenster, Türen, Sonnenschutz<br />
Café Herbert´z<br />
CIP GmbH<br />
comfort Polstermöbelfabrik GmbH & Co. KG<br />
Commerzbank AG<br />
Da Maria<br />
Designhotel Restaurant Der Zauberlehrling<br />
Deutsche Immobilien Württemberg<br />
Die Weinstube Schellenturm<br />
Dr. Frentz & Kollegen, Zahnärzte<br />
Dr. Klein Privatkunden AG<br />
DUXIANA <strong>Stuttgart</strong><br />
Flughafen <strong>Stuttgart</strong> GmbH<br />
Hut-Hanne 1866<br />
E&G Private Immobilien GmbH<br />
E + H Meyer GmbH<br />
EMO Fenster- und Türenbau GmbH<br />
Engel & Völkers<br />
Energie Beratungszentrum <strong>Stuttgart</strong> e.V.<br />
Fennobed <strong>Stuttgart</strong> GmbH<br />
Fresko Café & Restaurant<br />
Garant Immobilien AG<br />
Ginkgo - Wertschöpfung<br />
gut Immobilien GmbH<br />
Heslacher Waldheim<br />
Hofmeister City Küchen <strong>Stuttgart</strong><br />
Holzmöblerei<br />
Immobilienvermittlung BW GmbH<br />
Interhyp AG<br />
IVD Süd e.V.<br />
IWS Immobilienwirtschaft <strong>Stuttgart</strong> e.V.<br />
Juwelier Kutter<br />
Karl Körner GmbH<br />
Küchenstudio Wagner<br />
Lambert Flagship Store<br />
Landesbank Baden-Wfürtemberg<br />
Lechler Immobilien-Management<br />
ligne roset<br />
Louis Lenz 1823<br />
Mayer + Soehne OHG<br />
Merz & Benzing<br />
Miele Center Hausgerätewelt GmbH<br />
Milano Design + Leuchten GmbH<br />
modernbau <strong>Stuttgart</strong><br />
Nagel Auktionen GmbH & Co. KG<br />
OBI-Markt<br />
Pink Immobilien<br />
PLAN F Finanzdienstleistungen GmbH<br />
Prime Estate Partners<br />
PSD Bank RheinNeckarSaar eG<br />
Raumlicht Dahler-Ehrle GmbH<br />
Restaurant Fellini<br />
Rolladen-Bauer GmbH<br />
Schmucker Immobilien<br />
Schuh Wolf OHG<br />
Schwäbische BauWerk GmbH<br />
smow S GmbH<br />
SenerTec Center <strong>Stuttgart</strong> GmbH<br />
Speisemeisterei<br />
Steffen Böck Immobilien<br />
<strong>Stuttgart</strong>er Haus- und Grundbesitzerverein e.V.<br />
Südwestbank AG<br />
SV Sparkassen Versicherung<br />
team 7 <strong>Stuttgart</strong><br />
Tolias Immobilien<br />
Tritschler GmbH & Cie. KG<br />
Sprecher Küchenarchitektur<br />
vitra by Store<br />
Volksbank am Württemberg eG<br />
Volksbank <strong>Stuttgart</strong> Immobilien GmbH<br />
Volkswagen Automobile <strong>Stuttgart</strong><br />
Von Herzen<br />
von Poll Immobilien <strong>Stuttgart</strong><br />
Wellendorf-Boutique <strong>Stuttgart</strong><br />
Werner Sobek <strong>Stuttgart</strong> AG<br />
Weissenhofmuseum <strong>Stuttgart</strong><br />
wohnbauStudio<br />
Würth Family Store<br />
LANDKREIS LUDWIGSBURG<br />
art aqua GmbH & Co. KG<br />
Blankenburg Hotel<br />
bonjour Tagungshotel <strong>Stuttgart</strong>-Gerlingen<br />
Commerzbank AG<br />
comfort Polstermöbelfabrik GmbH & Co. KG<br />
Danz Küchenplanung<br />
Bolzstraße 8, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Königstraße 36, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Rembrandstraße 18, 70567 <strong>Stuttgart</strong><br />
Danneckerstraße 54, 70182 <strong>Stuttgart</strong><br />
Mauserstraße 20, 7<strong>04</strong>69 <strong>Stuttgart</strong><br />
Lautenschlagerstraße 2, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Ulmer Straße 319, 70327 <strong>Stuttgart</strong><br />
Breitlingstraße 35, 70184 <strong>Stuttgart</strong><br />
Augustenstraße 17, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />
Calwer Straße 19, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Am Sportplatz 9, 7<strong>04</strong>69 <strong>Stuttgart</strong><br />
Silcherstraße 1, 70176 <strong>Stuttgart</strong><br />
Königstraße 26, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Solitude 2 (Schloss Solitude), 70197 <strong>Stuttgart</strong><br />
Bauernwaldstraße 1, 70195 <strong>Stuttgart</strong>-Botnang<br />
Immenhoferstraße 13, 70180 Stuttagrt<br />
Mörikestarße 9, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />
Motorstraße 26, 7<strong>04</strong>99 <strong>Stuttgart</strong><br />
Königstraße 11 - 15, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Helferichstraße 2, 70192 <strong>Stuttgart</strong><br />
Rosenstraße 38, 70182 <strong>Stuttgart</strong><br />
Friedrichstraße 37, 70174 <strong>Stuttgart</strong><br />
Weberstraße 72, 70182 <strong>Stuttgart</strong><br />
Königstraße 2, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Eberhardstraße 1, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Rotebühlstraße 44, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />
Flughafenstraße 32, 70629 <strong>Stuttgart</strong><br />
Eberhardstraße 31, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Börsenplatz 1, 70174 <strong>Stuttgart</strong><br />
Kleine Königstraße 1, 70182 <strong>Stuttgart</strong><br />
Heiligenwiesen 8, 70327 <strong>Stuttgart</strong><br />
Eberhardstraße 2, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Gutenbergstraße 76, 70176 <strong>Stuttgart</strong><br />
Rosensteinstraße 9, 70191 <strong>Stuttgart</strong><br />
Konrad-Adenauer-Str. 28, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Wilhelmstraße 5, 70182 <strong>Stuttgart</strong><br />
Gerokstraße 15, 70185 <strong>Stuttgart</strong><br />
Große Falterstraße 101, 70597 <strong>Stuttgart</strong><br />
Dachswaldweg 180, 70569 <strong>Stuttgart</strong><br />
Paulinenstraße 53, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />
Königsstraße 80, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Fritz-Elsas-Straße 31, 70174 <strong>Stuttgart</strong><br />
Rosensteinstraße 9, 70191 <strong>Stuttgart</strong><br />
Calwer Straße 11, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Sophienstraße 40, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />
Königstraße 46, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Ossietzkystraße 4, 70174 <strong>Stuttgart</strong><br />
Silberburgstraße 171, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />
Kronprinzstraße 06, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Am Hauptbahnhof 2, 70144 <strong>Stuttgart</strong><br />
Gänsheidestraße 36, 70184 <strong>Stuttgart</strong><br />
Paulinenstraße 41, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />
Alte Poststraße 4, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Dietbachstraße 36, 70327 <strong>Stuttgart</strong><br />
Dorotheenstraße 4, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Schmidener Straße 231, 70374 <strong>Stuttgart</strong><br />
Reinsburgstraße 4, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />
Hasenbergsteige 24, 70197 <strong>Stuttgart</strong><br />
Neckarstraße 189 - 191, 70190 <strong>Stuttgart</strong><br />
Am Stellwerk 4, 70197 <strong>Stuttgart</strong><br />
Staufeneckstraße 15, 7<strong>04</strong>69 <strong>Stuttgart</strong><br />
Albstraße 14, 70597 <strong>Stuttgart</strong><br />
Richard-Wagner-Straße 12, 70184 <strong>Stuttgart</strong><br />
Deckerstraße 37 - 39, 70372 <strong>Stuttgart</strong><br />
Große Falterstraße 3, 70597 <strong>Stuttgart</strong><br />
Fritz-Elsas-Straße 31, 70174 <strong>Stuttgart</strong><br />
Zuckerfabrik 26, 70379 <strong>Stuttgart</strong><br />
Sonnenbergstraße 55, 70184 <strong>Stuttgart</strong><br />
Filderbahnstraße 44, 70567 <strong>Stuttgart</strong><br />
Leuschnerstraße 40, 70176 <strong>Stuttgart</strong><br />
Sophienstraße 17, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />
Gutenbergstraße 76, 70176 <strong>Stuttgart</strong><br />
Schloss Hohenheim 18, 70599 <strong>Stuttgart</strong><br />
Wernhaldenstraße 87, 70184 <strong>Stuttgart</strong><br />
Gerokstraße 3, 70188 <strong>Stuttgart</strong><br />
Rotebühlstraße 125, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />
Heustraße 1, 70174 <strong>Stuttgart</strong><br />
Friedrichstraße 16, 70174 <strong>Stuttgart</strong><br />
Wilhelmsplatz 7, 70182 <strong>Stuttgart</strong><br />
Marktplatz 7, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Kronenstraße 20, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Charlottenstraße 29-31, 70182 <strong>Stuttgart</strong><br />
Arlbergstraße 21, 70327 <strong>Stuttgart</strong><br />
König-Karl-Straße 43, 70372 <strong>Stuttgart</strong><br />
Heilbronner Straße 392, 7<strong>04</strong>69 <strong>Stuttgart</strong><br />
Schwabstraße 185, 70193 <strong>Stuttgart</strong><br />
Mörikestraße 15, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />
Kirchstraße 6, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Albstraße 14, 70597 <strong>Stuttgart</strong><br />
Rathenaustraße 1, 701i91 <strong>Stuttgart</strong><br />
Kirchheimer Straße 45, 70619 <strong>Stuttgart</strong><br />
Königstraße 3, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Prinz-Eugen-Straße 11, 74321 Bietigheim-B.<br />
Gerlinger Straße 27, 71254 Ditzingen<br />
Weilimdorfer Straße 70, 70839 Gerlingen<br />
Solitudestraße 20, 71638 Ludwigsburg<br />
Metzgerwiesen 10, 71686 Remseck-Hochdorf<br />
Regenbogenweg 1, 71254 Leonberg<br />
DAN NATURA<br />
Das Schauwerk GmbH<br />
Golfclub Neckartal e.V.<br />
Häusler Raumausstattung<br />
Heiko Müller Wohnbau GmbH<br />
Hofmeister Erlebnis-Wohnzentrum<br />
Hotel & Restaurant Goldener Pflug<br />
Komfort Hotel Ludwigsburg<br />
Negele Küchenprofi<br />
NH Hotel Ludwigsburg<br />
Pflugfelder Immobilien Treuhand GmbH<br />
Rossknecht am Reithausplatz<br />
Stadt Ludwigsburg<br />
Strohgäu Hotel<br />
Uhl Schöner Leben<br />
Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH<br />
Wüstenrot & Württembergische AG<br />
LANDKREIS REMS-MURR<br />
AMICA Parfümerie Schäfer<br />
BauGeno Baugenossenschaft <strong>Stuttgart</strong><br />
caelum cosmetic<br />
Das Wintergarten-Zentrum<br />
Designmöbelhaus Schneider<br />
Di Carlo Parkett- und Fussbodentechnik<br />
Ebner Wohnkultur<br />
Fellbacher Metall- und Holzbau GmbH<br />
Fermo-Massivhaus AG<br />
Feucht Baustoffe-Fliesen GmbH<br />
IHK Bildungshaus<br />
KONZ Fliesen- & Natursteinverlegung GmbH<br />
Manufaktur B26 GmbH<br />
METZGER Kunststoff-Technik GmbH<br />
PLANA Küchenland Weinstadt<br />
Restaurant Mang<br />
Restaurant Bachofer<br />
Restaurant Brunnenstuben<br />
RIANI GmbH<br />
Ristorante Divino<br />
RIVA GmbH Engineering<br />
sas Bauträger GmbH<br />
SCHATZ Immobilien GmbH<br />
SCHLOTT Feuerschutz Arbeitsschutz GbR<br />
Tennisclub Winnenden<br />
TobiDU - Dein IndoorSpielplatz<br />
Traub Immobilien + Baumanagement<br />
Volksbank <strong>Stuttgart</strong> Immobilien GmbH<br />
LANDKREIS ESSLINGEN<br />
Brändle Baustoff- Fachhandel und Baumarkt<br />
Egon Müller GmbH<br />
Deko and More<br />
Deutsche Bank AG<br />
Golfanlage KWW GmbH + Co<br />
Hoffmann Immobilienpräsentationen<br />
Holzland Filderstadt<br />
Hyla Germany GmbH<br />
immprove<br />
Jendrass Gartenmöbel GmbH & Co. KG<br />
Klamt Immobilienbewertung<br />
Lauterterassen GmbH & Co. KG<br />
Meistermax GmbH & Co. KG<br />
OBI-Markt<br />
Ottenbruch, Bäderausstellung und Sanitär<br />
Profil Einrichtungen<br />
repabad GmbH<br />
Restaurant Adler (Gemeindehalle Jesingen)<br />
Restaurant Goldener Ochse<br />
Ristorante Adesso<br />
Robert Wolf GmbH<br />
Tobien e.K.<br />
Verband Garten- und Landschaftsbau<br />
Wegmann Einrichtungsstudio<br />
Wohnwerk Esslingen GmbH<br />
xilobis Deutschland GmbH<br />
LANDKREIS GÖPPINGEN / KIRCHHEIM<br />
Badplanung Barbara Blum<br />
Holzmanufaktur Ballert e.K.<br />
LANDKREIS REUTLINGEN / TÜBINGEN<br />
comfort Polstermöbelfabrik GmbH & Co. KG<br />
Deutsche Immobilien Württemberg<br />
Wurster Bauunternehmung GmbH<br />
LANDKREIS BÖBLINGEN/SINDELFINGEN<br />
Autohaus Gohm<br />
Bannasch Immobilien<br />
BoConcept Sindelfingen<br />
Dongus Architekten<br />
Fischer`s Lagerhaus<br />
Golfclub Schönbuch e.V.<br />
Wolfgang Henne Immobilien<br />
Hofmeister Erlebnis-Wohnzentrum<br />
Keller GmbH & Co. KG<br />
Markus Döttling-Tresore u. Einbruchschutz<br />
Möbelhaus Mornhinweg GmbH<br />
MR Immobilien<br />
OBI-Markt<br />
RauMagie<br />
RW RealWerte GmbH<br />
Schaal Bad + Design<br />
Schloss Höfingen<br />
V8 Hotel<br />
VPB Regionalbüro <strong>Stuttgart</strong><br />
Porschestraße 8, 74321 Bietigheim-Bissingen<br />
Steinbeisstr. 8-10, 71691 Freiberg a.N.<br />
Aldinger Straße 975, 70806 Kornwestheim<br />
Leintalstraße 14a, 74321 Bietigheim-Bissingen<br />
Schorndorfer Str. 42/2, 71638 Ludwigsburg<br />
Kirchheimer Str. 5, 74321 Bietigheim-Bissingen<br />
Dorfstraße 2 - 6, 71636 Ludwigsburg<br />
Schillerstraße 19, 71638 Ludwigsburg<br />
Alleenstraße 2, 71679 Asperg<br />
Pflugfelder Straße 36, 71636 Ludwigsburg<br />
Solitudestraße 49, 71638 Ludwigsburg<br />
Reithausplatz 21, 71634 Ludwigsburg<br />
Wilhelmstraße 11, 71638 Ludwigsburg<br />
<strong>Stuttgart</strong>er Straße 60, 70825 Korntal-Münch.<br />
Schwieberdinger Straße 74, 71636 Ludwigsburg<br />
Hohenzollernstraße 12 - 14, 71638 Ludwigsburg<br />
Wüstenrotstraße 1, 71638 Ludwigsburg<br />
Gottlieb-Daimler-Straße 10, 73614 Schorndorf<br />
Röntgenstraße 40, 71522 Backnang<br />
Schulstraße 22, 73614 Schorndorf<br />
Waiblinger Straße 124, 70324 Fellbach<br />
Daimlerstraße 22, 70736 Fellblach-Oeffingen<br />
Mühlwiesen 16, 73660 Urbach<br />
Ulrichstraße 41, 71384 Weinstadt<br />
Senefelderstraße 3, 70736 Fellbach-Schmiden<br />
Gottlieb-Daimler-Straße 68, 71711 Murr<br />
Bertha-Benz-Str. 1, 71522 Backnang<br />
Goethestraße 31, 73630 Remshalden<br />
Schüttelgrabenring 14, 71332 Waiblingen<br />
Becherlehenstraße 26, 73527 Schwäbisch Gmünd<br />
Erwin-Bahnmüller-Straße 20, 71394 Kernen<br />
Mercedesstraße 35, 71384 Weinstadt<br />
Bahnhofstraße 19, 71332 Waiblingen<br />
Marktplatz 6, 71332 Waiblingen<br />
Quellenstraße 14, 71334 Waiblingen-Beinstein<br />
Riani Platz 1, 73614 Schorndorf<br />
Neue Rommelshauser Str. 15, 71332 Waiblingen<br />
Manfred-von-Ardenne-Allee 33, 71522 Backnang<br />
Galgenberg 21, 71334 Waiblingen<br />
Ziegelgraben 26, 73614 Schorndorf<br />
Allmersbacher Straße 50, 71546 Aspach<br />
Albertviller Straße 38, 71364 Winnenden<br />
<strong>Stuttgart</strong>er Straße 106, 70736 Fellbach<br />
Brunnhölzleweg 16, 71364 Winnenden<br />
Bahnhofstraße 2, 71332 Waiblingen<br />
Heinrich-Otto-Str. 3-5, 73240 Wendlingen<br />
Weinbergweg 16, 72654 Neckartenzlingen<br />
Untere Straße 3, 73730 Esslingen<br />
Am Hafenmarkt, 73728 Esslingen<br />
Schulerberg 1, 73230 Kirchheim u.Teck<br />
Gaiernweg 17, 73669 Lichtenwald<br />
Reichenbachstraße.8, 70794 Filderstadt<br />
Hornbergstraße 35, 70794 Filderstadt<br />
Einwaldweg 36, 70794 Filderstadt<br />
Herrenlandweg 6, 73779 Deizisau<br />
Boschstraße 10, 73734 Esslingen<br />
Beurener Straße 31, 72636 Frickenhausen<br />
Metzinger Straße 47, 72622 Nürtingen<br />
Nikolaus-Otto-Str. 20, 70771 Leifelden-Echterd.<br />
Schurwaldstraße 19, 73765 Neuhausen/Filder<br />
Zwerchstraße 12, Esslingen<br />
Bosslerstraße 13 - 15, 73240 Wendlingen<br />
Im Oberhof 42, 73230 Kirchheim u. Teck<br />
Schlachthausstraße 13, 73728 Esslingen<br />
Hauptstr. 57, 70771 Leinfelden-Echterdingen<br />
Esslinger Straße 7, 70771Leinfelden-Echterdingen<br />
Tübinger Straße 33, 70771 Leinfelden-Echterd.<br />
Filderstr. 109/111, 70771 Leinfelden-Echterd.<br />
Zeppelinstraße 17, 73760 Ostfildern-Kemnat<br />
Kanalstraße 55, 73728 Esslingen<br />
Heilbronner Str. 1, 70771 Leinfelden-Echterd.<br />
Dettinger Straße 37, 73230 Kirchheim/Teck<br />
Schlosserstraße 21, 73257 Köngen<br />
Max-Plank-Straße 11, 72555 Metzingen<br />
Goethestraße 11, 72827 Wannweil<br />
Nürtinger Straße 31, 72661 Grafienberg<br />
Graf-Zeppelin-Platz 4, 71034 Böblingen<br />
Marktplatz 6, 71229 Leonberg<br />
Hanns-Martin-Schl.-Str. 4, 71063 Sindelfingen<br />
Seestraße 13, 71229 Leonberg<br />
Mahdentalstraße 84, 71065 Sindelfingen<br />
Schaichhof, 71088 Holzgerlingen<br />
Hildrizhauserstr. 2, 71155 Altdorf<br />
Eschenbrünnlestraße 12, 71065 Sindelfingen<br />
Sindelfinger Straße 28, 71032 Böblingen<br />
Laurentiusstraße 18, 71069 Sindelfingen<br />
Grabenstraße 12-18, 71063 Sindelfingen<br />
Binsenwiesenstraße 2, 71711 Steinheim<br />
Mahdentalstraße 78, 71065 Sindelfingen<br />
Poststraße 53, 71032 Böblingen<br />
Burghaldenstraße 2, 71065 Sindelfingen<br />
Brennerstraße 49, 71229Leonberg<br />
Am Schloßberg 17, 71229 Leonberg<br />
Graf-Zeppelin-Platz 1, 71034 Böblingen<br />
Brühlstraße 27. 71069 Sindelfingen<br />
1<strong>04</strong><br />
INFO<br />
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AUSZUG UNSERER VERKAUFSSTELLEN<br />
Aktuelle Veranstaltungen & Termine<br />
DATUM* VERANSTALTER/THEMA ORT INFORMATION/ANMELDUNG<br />
22.06.<strong>2021</strong><br />
DETAIL Kongress <strong>2021</strong>: »Future Cities – Reshaping Architecture«<br />
Fachsymposium für Architekten*, Planer* und Bauingenieure*<br />
Virtuell-Event<br />
INFO<br />
eppg.expo-ip.com<br />
events@detail.de<br />
15.07.<strong>2021</strong> IWS Migliederversammlung WAC <strong>Stuttgart</strong> iws-stuttgart.de<br />
21.–24.09.<strong>2021</strong><br />
interbad – 27. Internationale Fachmesse für Schwimmbad,<br />
Sauna und Spa mit Kongress für das Badewesen<br />
* Alle Veranstaltungshinweise sind unter Vorbehalt der aktuellen gesetzlichen Corona-Bestimmungen.<br />
Stand ist zum Redaktionsschluss 31. MAi <strong>2021</strong>.<br />
blickfang Zürich | Hallw550 | 18 | 19 | 20 Juni <strong>2021</strong><br />
blickfang Basel | Messe Halle 1 | 08 | 09 | 10 Okt <strong>2021</strong><br />
blickfang Wien | MAK | 15 | 16 | 17 Okt <strong>2021</strong><br />
blickfang Hamburg | Messe Halle B1 | 22 | 23 | 24 Okt <strong>2021</strong><br />
blickfang <strong>Stuttgart</strong> | Liederhalle | 28 | 29 | 30 Okt <strong>2021</strong><br />
blickfang Zürich | 19 | 20 | 21 Nov <strong>2021</strong><br />
blickfang Düsseldorf | Areal Böhler | 27 | 28 Nov <strong>2021</strong><br />
<strong>smartLiving</strong> <strong>Magazin</strong> ist Medienpartner von blickfang<br />
<strong>Stuttgart</strong><br />
www.messe-stuttgart.de<br />
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<strong>Magazin</strong> hinweisen wollen,<br />
dann schreiben Sie uns gerne bitte<br />
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AKTUELLE VERANSTALTUNGEN & TERMINE<br />
105
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ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
106<br />
THEMENVORSCHAU<br />
Die nächste <strong>Ausgabe</strong> des <strong>smartLiving</strong>-<strong>Magazin</strong>s<br />
erscheint ab dem 20.07.<strong>2021</strong>.<br />
Folgende Schwerpunktthemen sind geplant:<br />
Immobilien<br />
Vorschau zur Bundestagswahl <strong>2021</strong>: Die Wohnungspolitik<br />
der Parteien<br />
Zusammenschluss der größten deutschen Wohnimmobilienkonzerne:<br />
Was ändert sich für die Mieter?<br />
Architektur<br />
Schwedischer Charme: Skandinavische Häuser<br />
verbinden Natürlichkeit mit viel Behaglichkeit<br />
FIABCI Prix d’Excellence Germany: Ein Sieger<br />
aus der Region<br />
Planen & Bauen<br />
Preisexplosion bei Holz und Baumaterial:<br />
Was kann der Bauherr tun?<br />
Die häufigsten Mängel beim Bau eines<br />
Mehrfamilienhauses<br />
Finanzierung<br />
Die sieben Säulen einer Finanzierungsplanung<br />
Lohnt sich der Erwerb eines Hauses mit Erbpacht?<br />
Versicherung & Recht<br />
Floskeln beim Immobilienkauf: So entschlüsseln Sie<br />
Makler-Codes in Immobilien-Inseraten<br />
Gläubigerschutz beim Immobilienkauf: Der clevere<br />
Antrag auf Aufteilungsbescheid<br />
Sanierung & Energie<br />
Energetische Modernisierungen: So nutzen Hausbesitzer<br />
das neue Konjunkturpaket für ihre Sanierungspläne<br />
Gesundes Raumklima: Mit einer effizienten Frischluft-<br />
Wärmetechnik der Virenbelastung vorbeugen<br />
Wohnen & Leben<br />
Wie leben und wohnen wir nach Corona? Die Trends.<br />
Die sonnige Wärme des Mittelmeers:<br />
Terracotta als Trendfarbe <strong>2021</strong><br />
IMPRESSUM<br />
Herausgeber:<br />
Armin Gross, Robert Reisch (v.i.S.d.P.)<br />
Verlag:<br />
TFV Technischer Fachverlag GmbH<br />
Ein Unternehmen der Gentner Verlagsgruppe<br />
Postfach 10 48 36, 70<strong>04</strong>2 <strong>Stuttgart</strong><br />
Forststraße 131, 70193 <strong>Stuttgart</strong><br />
Telefon: +49 (0) 711/ 6 36 72-0<br />
Telefax: +49 (0) 711/ 6 36 72-747<br />
verlag@smartliving-magazin.de<br />
Redaktion:<br />
Klaus Bossert, Karl Gutbrod, Dietmar Kern, Gastautoren<br />
Gesamtleitung Media Sales:<br />
Oliver Scheel (verantwortlich)<br />
Telefon (0711) 63672-837<br />
Telefax (0711) 63672-760<br />
scheel@smartliving-magazin.de<br />
Media Sales, Verlagsvertretung:<br />
Sabine Dittrich<br />
Telefon (07472) 9625399<br />
Mobil (01520) 8561675<br />
dittrich@smartliving-magazin.de<br />
Art Direction<br />
Klaus Bossert, <strong>Stuttgart</strong><br />
Druckvorstufe:<br />
Green Tomato, <strong>Stuttgart</strong><br />
Druck:<br />
Vogel Druck und Medienservice GmbH, Höchberg<br />
Vertrieb/Einzelverkauf:<br />
IPS Pressevertrieb GmbH, Meckenheim<br />
Erscheinungsweise:<br />
8 <strong>Ausgabe</strong>n pro Jahr<br />
Auflage: 20.000 pro <strong>Ausgabe</strong><br />
Bildernachweis: siehe Einzelseite<br />
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ab der nächsten <strong>Ausgabe</strong>:<br />
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Telefax: +49 (0) 711/ 6 36 72-414<br />
E-Mail: service@gentner.de<br />
Urheberrechte:<br />
Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr<br />
enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich<br />
geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur<br />
Veröffentlichung erwirbt der Verlag vom Autor umfassende<br />
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Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen<br />
und dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu<br />
der Annahme, dass solche Namen ohne Weiteres von jedermann<br />
benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte<br />
eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche<br />
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