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smartLiving Magazin Stuttgart | Ausgabe 04/2021

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ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

DAS SMARTLIVING-MAGAZIN IN ALLEN MEDIEN<br />

+ blog<br />

Armin Gross<br />

WOHNUNGSNOT IN DER REGION STUTTGART –<br />

HÖCHSTE ZEIT ZU HANDELN<br />

Liebe Leserinnen, liebe Leser,<br />

Wohnraum ist ein knappes Gut, gerade in Ballungsräumen<br />

wie der Region <strong>Stuttgart</strong>. Das haben auch<br />

Bund, Länder und Kommunen erkannt, die im<br />

Herbst 2018 die „Wohnraumoffensive“ verabschiedeten,<br />

um der Misere entgegenzuwirken. Ziel war<br />

und ist es, mit Maßnahmen zur Baukostensenkung,<br />

Neuregelungen für mehr Mieterschutz und einer<br />

verbesserten Baulandentwicklung bundesweit bezahlbaren<br />

Wohnraum zu fördern.<br />

Jüngst wurde eine erste Zwischenbilanz für diese<br />

„Wohnraumoffensive“ gezogen, mit allerdings geteilten<br />

Meinungen. Horst Seehofer (CSU), der verantwortliche<br />

Bauminister, spricht vom größten<br />

Wohnungsbauprogramm seit dem Wiederaufbau<br />

nach dem Zweiten Weltkrieg und sieht „alle zentralen<br />

Punkte umgesetzt“. In 2020 seien etwa trotz der<br />

Pandemie 300.000 Wohnungen gebaut worden. Das<br />

sei der höchste Stand seit 20 Jahren. Bis zum Ende<br />

der Wahlperiode werde das selbst gesteckte Ziel von<br />

1,5 Millionen neuen Wohnungen erreicht, versprach<br />

er. Opposition, Verbände und Gewerkschaften<br />

übten dagegen scharfe Kritik an den Maßnahmen.<br />

Die Ergebnisse seien „niederschmetternd“,<br />

sagte etwa die Grünen-Fraktionschefin Katrin<br />

Göring-Eckardt. Die Mieten explodierten, die<br />

Sozialwohnungen schwänden und in Ballungsräumen<br />

könnten sich Familien kaum noch Wohneigentum<br />

leisten, die FDP spricht davon, dass alle<br />

Ziele verfehlt wurden.<br />

Wie immer man die Zwischenergebnisse interpretiert,<br />

Fakt ist, dass in der Region <strong>Stuttgart</strong> weiterhin<br />

ein akuter Mangel an bezahlbarem Wohnraum für<br />

Bedürftige existiert. „Hiervor haben wir als Organisation<br />

der privaten Immobilieneigentümer schon<br />

vor vielen Jahren und immer wieder gewarnt und<br />

verdeutlicht, dass es primär Aufgabe der Stadt ist,<br />

entweder selbst wieder sozialen Wohnraum zu<br />

schaffen oder auslaufende Belegungsrechte zu verlängern“,<br />

erinnert Dr. Klaus Lang, Vereinsvorsitzender<br />

des <strong>Stuttgart</strong>er Haus & Grundbesitzervereins.<br />

Zusammen mit Haus & Grund-Geschäftsführer<br />

Ulrich Wecker fordert er, die Stadt als alleinige<br />

Eigentümerin der <strong>Stuttgart</strong>er Wohnungs- und<br />

Städtebaugesellschaft (SWSG), die schon viel für<br />

eine nachhaltige Wohnraumversorgung unternehme,<br />

solle diese hierfür verstärkt in die Pflicht<br />

nehmen.<br />

Was in den nächsten Jahren in Sachen Wohnraumpolitik<br />

in <strong>Stuttgart</strong> geschehen wird, lesen Sie, liebe<br />

Leserinnen und liebe Leser, in dieser <strong>Ausgabe</strong> im<br />

Interview mit Dr. Frank Nopper (CDU), dem<br />

seit Februar dieses Jahres neuen Oberbürgermeister<br />

der Landeshauptstadt. So viel sei schon einmal verraten:<br />

Der <strong>Stuttgart</strong>er Schultes hat Vieles vor, denn<br />

er möchte im Rahmen seines Zehn-Punkte-<br />

Programms „das <strong>Stuttgart</strong>er Rössle nicht nur auf<br />

Trab, sondern sogar auf Galopp-Geschwindigkeit<br />

bringen“. Und hierzu zählt ganz explizit auch die<br />

Stärkung des Wohnungsbaus.<br />

Wollen wir hoffen, dass das gelingt – denn es ist<br />

höchste Zeit zu handeln.<br />

Viel Spaß bei der Lektüre!<br />

Ihr<br />

Armin Gross<br />

3


INHALT<br />

JUNI <strong>2021</strong><br />

IMMOBILIEN<br />

06<br />

10<br />

Interview mit Dr. Frank Nopper,<br />

Oberbürgermeister der Landeshauptstadt <strong>Stuttgart</strong><br />

Bundesverfassungsgericht kippt Berliner Mietendeckel<br />

6<br />

14<br />

Neues vom Markt<br />

15<br />

Aktuelle Immobilienangebote<br />

ARCHITEKTUR<br />

20<br />

24<br />

„City Puls“ – gelungene Stadtsanierung in <strong>Stuttgart</strong> Süd<br />

Alles außer gewöhnlich – Ferienhäuser in Europa<br />

24<br />

PLANEN & BAUEN<br />

32<br />

Neubaugebiete in der Region<br />

36<br />

40<br />

Eigenleistung beim Hausbau –<br />

Was können Bauherren leisten?<br />

Problematik Einbauten – wenn der neue Mieter<br />

Einrichtungsgegenstände montiert<br />

74<br />

42<br />

Neues Zuhause im Altbau –<br />

Modernisierungskosten realistisch einschätzen<br />

BODENSEE SPEZIAL<br />

FINANZIERUNG<br />

76<br />

Landesgartenschau in Überlingen<br />

44<br />

50<br />

Experten-Umfrage –<br />

Steigende Bauzinsen: wie geht es weiter?<br />

Werbungskostenabzug auch dann möglich,<br />

wenn andere zahlen<br />

78<br />

88<br />

90<br />

Frisch gemacht – fünf Hotels präsentieren sich neu<br />

Shining Light –<br />

Architektur an der Grenze des Machbaren<br />

Haus D – Schwarz macht schlank<br />

52<br />

Belastungen im Grundbuch –<br />

worauf müssen Sie beim Kauf achten?<br />

WOHNEN & LEBEN<br />

VERSICHERUNG & RECHT<br />

94<br />

Outdoor-Möbel-Trends <strong>2021</strong><br />

55<br />

Corona-bedingte Mietausfälle –<br />

was kann der Eigentümer tun?<br />

100<br />

1<strong>04</strong><br />

Marktplatz<br />

Auslage-, Verkaufsstellen und Veranstaltungen<br />

58<br />

Steuerfalle Ehescheidung –<br />

was wird aus der Immobilie?<br />

106<br />

Vorschau / Impressum<br />

62<br />

64<br />

Finanzieller Schutz für den Ernstfall –<br />

die Wohngebäudeversicherung<br />

SANIERUNG & ENERGIE<br />

Wellness für den Balkon –<br />

Tipps zur schnellen Sanierung<br />

UNSER COVER<br />

zeigt diesmal den<br />

<strong>Stuttgart</strong>er<br />

Oberbürgermeister<br />

Dr. Frank Noppper<br />

Foto: campaigners Network<br />

67<br />

Wie arbeitet ein Energieberater –<br />

und lohnt er sich?<br />

70<br />

Stromanbieter – wann ist ein Wechsel sinnvoll?<br />

4<br />

Fotos: Günter E. Bergmann; Getty Images – reisegraf


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5


Immobilien<br />

„STUTTGART BENÖTIGT<br />

MEHR BEZAHLBAREN<br />

WOHNRAUM“<br />

6<br />

Foto: Stadt <strong>Stuttgart</strong>


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Die Wohnraumpolitik hängt auch von der Zahl der Einwohner ab. Zuletzt<br />

ist sie um 6.300 Menschen gesunken. Für <strong>Stuttgart</strong>s Oberbürgermeister ist<br />

dabei ganz entscheidend die Frage, wie sich die Wirtschaft entwickelt, und<br />

dabei gehe es nicht nur um größere Betriebe, sondern auch um den Einzelhandel,<br />

die Gastronomie, aber auch um kulturelle Einrichtungen.<br />

Im Interview nimmt <strong>Stuttgart</strong>s neuer OB Dr. Frank Nopper Stellung zu Themen<br />

aus der Immobilienpolitik. Zur Bekämpfung des Wohnraummangels meinte er,<br />

dass „bis 2025 die Anzahl an geschaffenen Wohneinheiten exponentiell zunehmen<br />

wird“. Die kommunale <strong>Stuttgart</strong>er Wohnungs- und Städtebaugesellschaft<br />

(SWSG) werde dafür einen wertvollen Beitrag leisten.<br />

Dr. Frank Nopper (CDU) ist seit Februar Oberbürgermeister der<br />

Landeshauptstadt <strong>Stuttgart</strong> und somit seit rund 125 Tagen im<br />

Amt. Der Wechsel an der Spitze der Stadtverwaltung war notwendig<br />

geworden, da Dr. Noppers Vorgänger Fritz Kuhn von den<br />

Grünen nicht mehr zur Wiederwahl angetreten ist.<br />

In seiner Antrittsrede bekräftigte OB Dr. Nopper, er wolle gemeinsam<br />

mit dem Gemeinderat, der Verwaltung und den Bürgerinnen<br />

und Bürgern „<strong>Stuttgart</strong> mit Mut, Liebe und Beharrlichkeit<br />

zum leuchtenden Stern des deutschen Südens machen“. Er wolle<br />

sich mit „ganzer Kraft für diese großartige Stadt einsetzen, die<br />

meine Geburts‐ und Heimatstadt ist. Gemeinsam werden wir das<br />

stolze <strong>Stuttgart</strong>er Rössle nicht nur auf Trab, sondern sogar auf<br />

Galopp‐Geschwindigkeit bringen“. Dazu benannte er ein Zehn‐<br />

Punkte‐Programm. Zu den Kernpunkten zählen die Verbindung<br />

von Ökonomie und Ökologie, ein ganzheitliches Verkehrskonzept,<br />

das alle Verkehrsmittel mit einbezieht, eine dynamische Digitalisierung<br />

der Stadtverwaltung mitsamt ihrem Bürgerservice,<br />

die Stärkung von Sicherheit und Sauberkeit, wie auch von Kunst<br />

und Kultur. Zu <strong>Stuttgart</strong> 21 führte er aus, dass es gelte, „den Blick<br />

nach vorne zu richten auf die riesigen städtebaulichen und verkehrlichen<br />

Chancen von <strong>Stuttgart</strong> 21. Das Projekt darf <strong>Stuttgart</strong><br />

nicht länger spalten. Deswegen muss die Eröffnung von <strong>Stuttgart</strong><br />

21 auch ein großes Versöhnungsfest werden.“<br />

Auch die Stärkung des Wohnungsbaus zählt zu den Eckpunkten<br />

seines Programms. Im Interview mit <strong>smartLiving</strong> nimmt er nun<br />

Stellung zu diesem weiten Themenbereich.<br />

Frage: Herr Dr. Nopper, Politiker aller Parteien sind sich in<br />

einer Sache einig: Bezahlbarer Wohnraum ist die soziale Frage<br />

des 21. Jahrhunderts. Sehen Sie das auch so?<br />

Dr. Nopper: <strong>Stuttgart</strong> benötigt deutlich mehr Wohnraum, vor<br />

allem Wohnraum der bezahlbaren Art. Gerade in Zeiten von<br />

Corona hat sich gezeigt, wie wichtig angemessener Wohnraum<br />

ist – denkt man an Home-Office. Die Rahmenbedingungen zur<br />

Schaffung von Wohnraum sind ungünstig, weshalb alle gemeinsam<br />

an einem Strang ziehen müssen: Bund, Land und Kommunen.<br />

Denn selbstverständlich entscheidet sich an der Frage des<br />

Wohnraums auch die Frage der sozialen Gerechtigkeit.<br />

Frage: Gibt es Zahlen, wie viel Wohnraum in <strong>Stuttgart</strong> fehlt?<br />

Dr. Nopper: Unstreitig ist, es fehlen Wohnungen. Wie viele<br />

es genau sind, darüber lässt sich je nach Perspektive trefflich<br />

streiten. Vieles hängt von der Einwohnerentwicklung ab.<br />

In <strong>Stuttgart</strong> ging die Einwohnerzahl im vergangenen Jahr um<br />

ca. 6.300 Personen zurück. Das Ausbleiben von Studierenden<br />

war hierfür genauso verantwortlich, wie der geringe Zuzug von<br />

Arbeitsuchenden aus dem Ausland. Eindeutiges Ergebnis der<br />

derzeitigen Situation unter Corona.<br />

Wir wollen deshalb den Bedarf an Wohnraum analysieren, um<br />

eine verlässliche Grundlage zu haben. Ganz entscheidend ist dabei<br />

die Frage, wie sich die Wirtschaft entwickelt, und dabei geht<br />

es nicht nur um größere Betriebe, sondern um den Einzelhandel,<br />

die Gastronomie aber auch um kulturelle Einrichtungen, Bereiche<br />

also, die es gerade unter der Pandemie vor allem in finanzieller<br />

Hinsicht sehr schwer haben.<br />

Foto: Günter E. Bergmann<br />

7


Immobilien<br />

Im neuen Rosensteinviertel soll in den kommenden Jahren Wohnraum<br />

für bis zu 10.000 Menschen entstehen.<br />

Frage: Wie wollen Sie hier dagegensteuern? Hat die Kommune<br />

darauf überhaupt einen konkreten Einfluss oder ist das<br />

alles eine Frage des Marktes?<br />

Dr. Nopper: Es müssen alle gemeinsam – Bund, Land und Kommunen<br />

– eine gemeinsame Kraftanstrengung unternehmen, um<br />

die Frage nach ausreichendem Wohnraum zu lösen. Natürlich<br />

gibt es auch kommunale Steuerungsinstrumente, unter anderem<br />

in Form von Förderprogrammen für geringe und mittlere Einkommen.<br />

Auch die SWSG leistet einen wertvollen Beitrag zur<br />

Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und wird in den kommenden<br />

Jahren ihre Bemühungen auch nochmals deutlich intensivieren.<br />

Bis 2025 wird die Anzahl an geschaffenen Wohneinheiten<br />

exponentiell zunehmen.<br />

Frage: Gibt es konkrete Projekte?<br />

In den kommenden Jahren werden sich einige konkrete Projekte<br />

ergeben. Im neuen Rosensteinviertel soll Wohnraum für bis<br />

zu 10.000 Menschen entstehen. Dazu wird der Neckarpark mit<br />

850 Wohneinheiten fertiggestellt. Außerdem überarbeitet die<br />

Verwaltung unsere Potenzialflächen für Wohnen, da finden sich<br />

über 160 Flächen, wo gebaut werden kann. Es muss insgesamt<br />

bei der Innenverdichtung höher und dichter gebaut werden. Erst<br />

wenn wir alle Potenziale im Innenraum ausgeschöpft haben,<br />

muss unter intensiver Beteiligung der Bürgerschaft über die Außenentwicklung<br />

nachgedacht werden.<br />

Frage: Sie sprachen im OB-Wahlkampf vom <strong>Stuttgart</strong>er Geist<br />

der Häuslesbauer. Der Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter<br />

hat unlängst für Wirbel gesorgt, als seine Aussagen so interpretiert<br />

wurden, er wolle Einfamilienhäuser verbieten. Was ist<br />

Ihre Meinung dazu?<br />

Dr. Nopper: Auch in Zeiten eines angespannten Wohnungsmarktes<br />

muss es möglich sein, ein Einfamilienhaus bauen zu können.<br />

Das Gebiet Langenäcker-Wiesert ist derzeit das letzte größere<br />

Gebiet, in dem auch Reihenhäuser realisiert werden. Jedenfalls<br />

werden wir als Stadt keinen Weg einschlagen, welcher Eigentum<br />

in der Zukunft vollkommen ausschließt.<br />

Frage: Um den Flächenfraß zu bekämpfen, setzte die alte<br />

Landesregierung ganz auf Nachverdichtung. Sie auch?<br />

Dr. Nopper: In der Innenentwicklung steckt immer noch das<br />

größere Potenzial, Wohnungen zu bauen. Eine Nachverdichtung<br />

muss aber mit einer städtebaulichen Qualität einhergehen. Je enger<br />

Personen zusammenleben, umso wichtiger sind die Außenräume,<br />

die als Puffer dienen können. Wichtig ist, dass Menschen<br />

sich in ihrem Zuhause auch zu Hause fühlen, dazu gehört ein<br />

gutes Umfeld.<br />

Frage: Das neue „Baulandmobilisierungsgesetz“ soll es Kommunen<br />

erleichtern, einerseits unbebaute Grundstücke zu kaufen<br />

und andererseits neues Bauland auszuweisen. Eine gute<br />

Sache?<br />

Dr. Nopper: Für eine Vielzahl von Kommunen ist das mit Sicherheit<br />

eine sinnvolle Regelung, die allerdings eher auf mittlere und<br />

kleinere Kommunen abzielt.<br />

Frage: Die Politik möchte es zudem erschweren, Mietin<br />

Eigentumswohnungen umzuwandeln. Zieht die Stadt<br />

<strong>Stuttgart</strong> da mit?<br />

Dr. Nopper: Mieter haben schützenswerte Interessen. Dennoch<br />

können Eigentümer unterschiedliche Gründe, zumindest in den<br />

meisten Fällen, für den Verkauf ihres Eigentums haben, bspw.<br />

8 Fotos: Günter E. Bergmann


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Wird in naher Zukunft fertiggestellt:<br />

Der Neckarpark mit 850 Wohneinheiten.<br />

der Wegzug oder eine Veränderung im Hinblick auf die Wohnungsgröße<br />

oder die Lebenssituation. Dies sollte nicht durch ein<br />

Gesetz erschwert oder behindert werden.<br />

Frage: Es gibt Städte, die über eigene Wohnbaugesellschaften<br />

im Besitz von bis zu einem Viertel aller Mietwohnungen sind.<br />

Wie sieht das in <strong>Stuttgart</strong> aus und möchte die Kommune ihren<br />

Anteil erhöhen?<br />

Dr. Nopper: Die <strong>Stuttgart</strong>er Wohnungs- und Städtebaugesellschaft<br />

(SWSG) als städtisches Tochterunternehmen besitzt mit<br />

Ihren ca. 18.500 Wohnungen ca. 6 % des Wohnungsbestandes auf<br />

der Gemarkung <strong>Stuttgart</strong>.<br />

Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, diese Zahl deutlich<br />

zu erhöhen. Das unterstütze ich voll und ganz, denn das<br />

schafft auf Dauer Wohnraum, der günstige Mieten garantiert.<br />

Frage: Der Mieterbund hat unlängst vorgeschlagen, man<br />

solle leerstehende Büroflächen in Wohnraum umwandeln. Was<br />

halten Sie davon?<br />

Dr. Nopper: Man darf gewerbliche Büroflächen nicht gegen<br />

Wohnungen ausspielen. Dort, wo tatsächlich der Bedarf für gewerblich<br />

genutzte Flächen nicht mehr vorliegt, sollte alles darangesetzt<br />

werden, um die Flächen in eine nachhaltige Nutzung<br />

umzuwandeln. Wir müssen beides im Auge behalten: Wie entwickelt<br />

sich der Büromarkt, wie der Wohnungsmarkt. Eine Stadt<br />

braucht Gewerbe und Wohnraum.<br />

Frage: Zum Schluss noch eine persönliche Frage: Wie wohnen<br />

denn Sie selbst?<br />

Dr. Nopper: Ich wohne in einer Wohnung in <strong>Stuttgart</strong>-Ost.<br />

Die Fragen stellte Karl Gutbrod.<br />

LEBENSLAUF VON<br />

DR. FRANK NOPPER<br />

„Auch in Zeiten eines angespannten Wohnungsmarktes<br />

muss es möglich sein, ein<br />

Einfamilienhaus bauen zu können“, sagt<br />

<strong>Stuttgart</strong>s OB Dr. Frank Nopper.<br />

Das Gebiet Langenäcker-Wiesert ist derzeit<br />

das letzte größere Gebiet, in dem auch<br />

Reihenhäuser realisiert werden.<br />

Persönliche Daten<br />

Geboren: 25. Mai 1961 in <strong>Stuttgart</strong>, verheiratet mit<br />

Gudrun Weichselgartner-Nopper, 2 Söhne<br />

Schule: 1980, Abitur am Wilhelms-Gymnasium in Degerloch<br />

Ausbildung<br />

1980 – 1981: 15 Monate Bundeswehrdienst<br />

1981−1983: Lehre als Bankkaufmann bei der Dresdner Bank AG<br />

in <strong>Stuttgart</strong><br />

1983|84 – 1989: Studium der Rechtswissenschaft an der<br />

Eberhard-Karls-Universität Tübingen<br />

1989−1991: Wissenschaftlicher Referent des Tübinger Landtagsabgeordneten<br />

Dr. Friedhelm Repnik<br />

1989−1990 und 1991−1992: Wissenschaftliche Hilfskraft an den<br />

Universitäten Tübingen und <strong>Stuttgart</strong><br />

1990−1993: Juristisches Referendariat beim Landgericht <strong>Stuttgart</strong>.<br />

1997: Promotion zum Dr. jur. an der Juristischen Fakultät der<br />

Eberhard-Karls-Universität Tübingen<br />

Beruflicher und politischer Werdegang<br />

1994−2000: Leiter der Abteilung Recht und Verwaltung bei der<br />

<strong>Stuttgart</strong>er Messe- und Kongressgesellschaft mbH<br />

2000−2002: Geschäftsführer des Landesinnungsverbandes des<br />

Schreinerhandwerks Baden-Württemberg mit Sitz in <strong>Stuttgart</strong><br />

1994−2002: Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht sowie für Handelsund<br />

Gesellschaftsrecht an der Hochschule Esslingen – University<br />

of Applied Sciences<br />

April 2002–Februar <strong>2021</strong>: Oberbürgermeister der Großen<br />

Kreisstadt Backnang (Wiederwahl 2010, 2018).<br />

Seit Februar <strong>2021</strong> Oberbürgermeister der Stadt <strong>Stuttgart</strong><br />

Aufsichtsrat der Internationalen Bauausstellung 2027 StadtRegion<br />

<strong>Stuttgart</strong> GmbH, Mitglied<br />

9


Immobilien<br />

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT<br />

KIPPT BERLINER MIETENDECKEL<br />

DIE AUSWIRKUNGEN<br />

Das lang umstrittene Berliner Gesetz,<br />

der Mietendeckel, verstößt gegen die<br />

Verfassung. Doch dieses Urteil hat nicht<br />

nur Auswirkungen für die Bevölkerung<br />

in Berlin, sondern auch für alle anderen<br />

Länder in Deutschland. Der Grund: das<br />

Land Berlin hat keine Gesetzgebungszuständigkeit<br />

für das Mietpreisrecht. Das<br />

Bundesverfassungsgericht urteilte in seinem<br />

Beschluss:<br />

• Regelungen zur Miethöhe für frei<br />

finanzierten Wohnraum, der auf<br />

dem freien Wohnungsmarkt angeboten<br />

werden kann (sog. ungebundener<br />

Wohnraum), fallen als Teil des sozialen<br />

Mietrechts in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit<br />

für das bürgerliche<br />

Recht i.S.v. Art.74 Abs. 1 Nr. 1<br />

GG.<br />

• Das Grundgesetz enthält – von der<br />

Ausnahme des Art. 109 Abs. 4 GG abgesehen<br />

– eine vollständige Verteilung<br />

der Gesetzgebungszuständigkeiten entweder<br />

auf den Bund oder die Länder.<br />

Doppelzuständigkeiten sind den Kompetenznormen<br />

fremd und wären mit ihrer<br />

Abgrenzungsfunktion unvereinbar.<br />

Das Grundgesetz grenzt die Gesetzgebungskompetenzen<br />

insbesondere mit<br />

Hilfe der in den Art. 73 und Art. 74 GG<br />

enthaltenen Kataloge durchweg alternativ<br />

voneinander ab.<br />

So der Tenor des BVerfG, Beschl. v. 25.<br />

3.<strong>2021</strong> – 2 BvF 1/20, 2 BvL 4/20, 2 BvL<br />

5/20 (LG Berlin 67 S 109/20, 65 S 76/20,<br />

66 S 95/20), BGB §§ 535 ff, 556d – 561;<br />

GG Art. 73, 74. Das Urteil wirft entsprechend<br />

die Nachfrage auf: Drohen nunmehr<br />

Tausenden Mietern hohe Nachzahlungen?<br />

DIE FAKTEN<br />

Der umstrittene Berliner Mietendeckel<br />

ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht<br />

erklärte das entsprechende<br />

Gesetz für nichtig. Dieses Urteil<br />

10<br />

Foto: Adobe Stock – Klaus Eppele


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hat nun Folgen für Hunderttausende<br />

Berliner. Doch nicht nur für sie. Auch<br />

Mieter in anderen Städten und Regionen<br />

Deutschlands sollten auf das Urteil<br />

blicken. Denn es geht immerhin um die<br />

ursprüngliche Idee des Mietendeckels.<br />

Damit wollte der Berliner Senat die<br />

starken Mietsteigerungen der vergangenen<br />

Jahre stoppen.<br />

In der Konsequenz wurde in etwa 1,5<br />

Mio. Mietverhältnissen die Nettokaltmiete<br />

„abgesenkt“. Der Regelungsbereich<br />

des „Mietendeckel“ ging allerdings<br />

deutlich weiter als die Mietpreisbremse<br />

der §§ 556d ff. BGB. Er bestand wesentlich<br />

aus dem Mietenstopp, einer<br />

lageunabhängigen Mietobergrenze im<br />

Fall der Wiedervermietung und einem<br />

gesetzlichen Verbot überhöhter Mieten.<br />

Bereits ab dem 18.6.2019 war es Vermietern<br />

„untersagt“, die Nettokaltmiete über<br />

die Stichtagsmiete hinaus zu erhöhen.<br />

Bei der Miete für erstmals ab dem Jahr<br />

2014 bezugsfertige Neubauten war das<br />

Gesetz nicht anwendbar. Infolgedessen<br />

waren die Mieten und die maximal zulässigen<br />

Modernisierungserhöhungen<br />

beschränkt. In der Praxis war umstritten,<br />

ob sich der „Mietenstopp“ des § 3 Abs.1<br />

S.1 MietenWoG Bln „mittelbar“ auf das<br />

zivilrechtliche Vertragsverhältnis und<br />

somit auf die Mieterhöhung auswirkte.<br />

Nach Berechnungen des Dachverbands<br />

Zentraler Immobilien-Ausschuss (ZIA)<br />

kletterten Neuvertragsmieten allein zwischen<br />

2013 und 2019 um 27 Prozent.<br />

Schuld daran waren laut rot-rot-grüner<br />

Landesregierung vor allem Immobilieninvestoren,<br />

die auf hohe Renditen<br />

setzten – und auf dem Wohnungsmarkt<br />

spekulierten. Konkret bestand der Mietendeckel<br />

aus drei Stufen. In einer ersten<br />

Stufe fror der Senat im Februar 2020 die<br />

Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen<br />

in Berlin auf dem Stand von Juni<br />

2019 ein. Wurde eine Wohnung wieder<br />

vermietet, musste sich der Vermieter<br />

an Obergrenzen halten, die sich an Alter,<br />

Ausstattung und Lage der Wohnung<br />

sowie an die zuletzt verlangte Miete bemessen.<br />

In einer zweiten Stufe, seit 23. November<br />

2020, waren Mieten, die mehr als 20 Prozent<br />

über den Obergrenzen liegen und<br />

damit als überhöht galten, gesetzlich verboten.<br />

Diese mussten vom Vermieter gesenkt<br />

werden. Ihm drohten andernfalls<br />

hohe Bußgelder. In einer dritten Stufe<br />

ab Januar 2022 hätten die Mieten zwar<br />

zum Inflationsausgleich steigen dürfen,<br />

höchstens jedoch um 1,3 Prozent jährlich.<br />

Doch aus welchem Grund haben<br />

die Verfassungsrichter das Gesetz zur<br />

Mietbegrenzung im Wohnungswesen<br />

Berlin für nichtig erklärt?<br />

DIE BEGRÜNDUNGEN<br />

DER VERFASSUNGSRICHTER<br />

Die Richter am Bundesverfassungsgericht<br />

begründeten ihr Urteil damit,<br />

dass das Mietrecht Bundessache sei.<br />

Der Mietendeckel wurde jedoch vom<br />

Berliner Senat verabschiedet – und damit<br />

von einer Landesregierung. Tenor:<br />

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11


Immobilien<br />

„Die Länder seien nur zur Gesetzgebung<br />

befugt, solange und soweit der Bund von<br />

seiner Gesetzgebungskompetenz keinen<br />

abschließenden Gebrauch gemacht<br />

hat.“ Und: „Da der Bundesgesetzgeber<br />

das Mietpreisrecht in den §§ 556 bis<br />

561 BGB abschließend geregelt hat, ist<br />

aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts<br />

für die Gesetzgebungsbefugnis<br />

der Länder kein Raum.“<br />

Das Gericht hat also nicht entschieden,<br />

dass der Eingriff in den freien Markt –<br />

wie übrigens viele Kritiker des Mietendeckels<br />

monierten –, nicht mit der Verfassung<br />

vereinbar sei. Mit diesen Fragen<br />

beschäftigt sich eine andere Kammer des<br />

Gerichts. Doch: Da der Mietendeckel<br />

verfassungswidrig ist, haben sich solche<br />

Entscheidungen ohnehin – fürs Erste –<br />

erledigt. Doch was bedeutet nunmehr<br />

dieses Urteil für die Mieter in Berlin?<br />

DAS URTEIL UND SEINE FOLGEN<br />

– FÜR BERLIN UND AUCH FÜR<br />

ANDERE BUNDESLÄNDER<br />

Die Mieten in Berlin werden zum Leidwesen<br />

der Menschen wieder steigen. Am<br />

23. Februar 2020 wurden die bestehenden<br />

Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen<br />

in der Hauptstadt eingefroren – und<br />

zwar auf dem Stand vom Juni 2019. Ab<br />

Herbst vergangenen Jahres durften Mieter<br />

gar erhöhte Mieten monieren und<br />

nach dem Mietendeckel senken. Doch<br />

das ist nun passé. Oftmals vereinbarten<br />

Vermieter mit Mietern auch eine sog.<br />

„Schattenmiete“. Gemeint ist damit eine<br />

Miete, die ohne den Mietendeckel greift.<br />

Doch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes<br />

gilt nunmehr als wahrscheinlich,<br />

dass viele Vermieter sich nun<br />

auf diese Schattenmiete berufen und die<br />

aktuelle Miete wieder anheben.<br />

Die Folge: es drohen hohe Mietnachzahlungen.<br />

Denn künftig drohen den<br />

Berlinern nicht nur höhere Mieten –<br />

sondern auch hohe Mietnachzahlungen.<br />

Denn: Vermieter dürfen von nun an die<br />

Differenz zwischen Mietendeckel-Preis<br />

und Schattenmiete aus den vergangenen<br />

Monaten seit dem Absenken verlangen.<br />

Dabei kann es schnell um Tausende Euro<br />

gehen. Der Berliner Senat hatte zwar gemahnt,<br />

dass die Berliner das vorerst gesparte<br />

Geld zurückhalten sollten, auch<br />

weil die Rechtslage lange unklar war.<br />

Fraglich ist jedoch, wie viele Mieter tatsächlich<br />

das Geld zur Seite gelegt haben.<br />

WAS KÖNNEN BETROFFENE<br />

DAGEGEN UNTERNEHMEN?<br />

Wer die offen stehenden Beträge nicht<br />

unmittelbar leisten kann, sollte mit<br />

dem Vermieter in Kontakt treten. Diese<br />

Empfehlung sprach der Berliner Mieterverein<br />

aus. Zudem appellierte er an die<br />

Eigentümer, sich fair zu verhalten und<br />

einvernehmliche Lösungen zu ermöglichen.<br />

Der Konzern Deutsche Wohnen<br />

hat nach dem Urteil in Karlsruhe angekündigt,<br />

auf den Mietnachzahlungen zu<br />

bestehen. Das Wohnungsunternehmen<br />

Vonovia dagegen will auf Mietnachzahlungen<br />

in Höhe von bis zu zehn Millionen<br />

Euro verzichten. Möglich, dass<br />

weitere Vermieter diesen Schritt gehen.<br />

Doch welche Auswirkungen hat das Urteil<br />

für andere Länder in Deutschland?<br />

Zunächst einmal werden Bestrebungen<br />

in anderen Bundesländern im Keim<br />

erstickt, ebenfalls einen Mietendeckel<br />

einzuführen. So forderten die Linken<br />

beispielsweise in Hamburg bereits einen<br />

Mietendeckel. Allerdings könnte durch<br />

das Urteil ein bundesweites Gesetz in<br />

den Fokus der Öffentlichkeit rücken.<br />

Fest steht so schon jetzt: Das Thema<br />

Mieten wird zum Wahlkampfthema –<br />

vor allem des linken Parteienspektrums.<br />

So haben etwa die Grünen in ihrem<br />

Programm bereits eine Art „bundesweiten<br />

Mietendeckel“ ins Spiel gebracht.<br />

Wie wahrscheinlich das aber ist, hängt<br />

von den Wahlergebnissen und der künftigen<br />

Regierungskoalition ab.<br />

Das Urteil hat jedoch auch eine positive<br />

Stimulanz: Mieter könnten wieder<br />

leichter eine Wohnung finden. Denn-<br />

Bürger, die eine Wohnung in Berlin<br />

suchen, werden es künftig deutlich<br />

leichter haben, so sind zumindest die<br />

Hoffnungen. Laut mehrerer Studien –<br />

etwa des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung<br />

Berlin (DIW) oder des<br />

Münchner Ifo-Instituts – hat der Mietendeckel<br />

zwar den gewünschten Effekt<br />

erzielt, die Mieten zu senken.<br />

Doch dazu kommt ein Nebeneffekt: Das<br />

Angebot an Mietwohnungen verknappte<br />

sich durch den Mietendeckel deutlich.<br />

Laut DIW Berlin ging das Angebot um<br />

mehr als die Hälfte zurück, während die<br />

Mieten im Berliner Umland stark stiegen.<br />

Der Grund: Viele Vermieter ließen<br />

ihre Wohnungen leer stehen, zogen Sanierungen<br />

vor, bis es ein rechtssicheres<br />

Urteil gibt – oder wandelten Miet- in<br />

Eigentumswohnungen um.<br />

WIE LÄSST SICH DER<br />

ANSTIEG BEI DEN MIETEN<br />

JETZT NOCH STOPPEN?<br />

Zum Beispiel durch die Mietpreisbremse.<br />

Sie erlaubt Vermietern seit Mitte<br />

2015 in „Gebieten mit angespannten<br />

Wohnungsmärkten“, beim Einzug neuer<br />

Mieter höchstens zehn Prozent auf die<br />

örtliche Vergleichsmiete aufzuschlagen.<br />

Trotzdem gibt es mehrere Gründe, dass<br />

es gut war, weshalb der Mietendeckel<br />

gescheitert ist.<br />

Denn dieses Gesetz wurde vom Bund<br />

beschlossen und nicht von einer Landesregierung.<br />

Daher wird es auch weiterhin<br />

Gültigkeit besitzen. In Berlin<br />

kritisierten Linke, Grüne und SPD aber,<br />

dass die Mietpreisbremse den Anstieg<br />

der Mieten nicht verhinderte.<br />

Neben der Mietpreisbremse müsste zudem<br />

das Angebot an Wohnungen deutlich<br />

vergrößert werden – etwa durch<br />

einen verstärkten Bau von Wohnungen,<br />

besonders Sozialwohnungen. Durch<br />

ein höheres Angebot sinken in der Regel<br />

auch die Preise. In dem Fall könnte<br />

der Bund aber noch Regelungen treffen,<br />

die das tatsächliche Spekulieren auf<br />

dem Wohnungsmarkt dauerhaft unterbinden<br />

– und zwar ohne das Angebot<br />

gleichzeitig wieder zu verknappen.<br />

12


<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

FAZIT<br />

Die Konsequenzen der Entscheidung<br />

sind „mehrschichtig“. Die politisch gewollte<br />

„Atempause“ für Mieter in Berlin<br />

gibt es nicht (mehr). Alle ausgeklügelten<br />

Handlungsempfehlungen für Vermieter<br />

(vgl. Brückner, Berliner Mietendeckel,<br />

2. Aufl., S. 145 ff., 176 etwa zur<br />

Entgegennahme vorübergehend verringerter<br />

Mietzahlungen) haben soweit<br />

wie möglich trotz scheinbar wirksamen<br />

Berliner Mietendeckels die Rechte der<br />

Vermieter gewahrt und müssen künftig<br />

nicht mehr umgesetzt werden.<br />

Zunächst besteht für entsprechende<br />

landesgesetzliche Regelungen keine Gesetzgebungskompetenz.<br />

Der Berliner<br />

Mietendeckel ist „ex tunc“ nichtig. Weder<br />

die Gesetzgebungskompetenz des<br />

Art. 70 Abs.1 GG, des Art. 74 Abs.1<br />

Nr.1 GG noch die abgeschlossenen Regelungen<br />

der Mietpreisvorschriften der<br />

§§ 556 ff. BGB lassen einen derartigen<br />

„Kunstgriff “ zu (Abramenko, AnwBl<br />

BE 2019, 418; Brückner, Berliner Mietendeckel,<br />

2. Aufl., S.21), auch wenn<br />

dies im Gesetzgebungsverfahren durch<br />

die Gutachter anders bewertet wurde<br />

(Mayer/Artz, Öffentlich-rechtliche und<br />

privatrechtliche Aspekte eines Mietendeckels<br />

für das Land Berlin S.35 ff.).<br />

Falls die Mieter die Miete abgesenkt<br />

haben, bestehen „Mietrückstände“. Die<br />

Fälligkeit der rückständigen Salden<br />

tritt mit sofortiger Wirkung ein. Daher<br />

ist den Mietern nahezulegen, die<br />

Rückstände zügig zu begleichen. Allerdings<br />

ist zweifelhaft, ob bei einem<br />

entsprechenden kündigungsrelevanten<br />

Rückstand unverzüglich gekündigt<br />

werden kann. Denn die Mieter durften<br />

auf den Fortbestand der gesetzlichen<br />

Regelungen vertrauen und haben sich<br />

an „geltendes“ Recht gehalten. Auch<br />

Mieterhöhungen nach den § 558 ff.<br />

BGB und § 559 ff. BGB sind nun wieder<br />

möglich.<br />

Die Mieten dürfen in laufenden Verträgen<br />

damit um bis zu 15 % in 3 Jahren<br />

steigen, wenn die ortsübliche Miete<br />

noch nicht erreicht ist (Schmid/Harz/<br />

Riecke, Mietrecht, BGB § 558 Rn.29;<br />

BGH v. 17.4.2019 – VIII ZR 33/18, MietRB<br />

2019, 196 (Kunze) = ZMR 2019,<br />

661 Rn.20).<br />

Beim Abschluss neuer Mietverträge<br />

gilt die Mietpreisbremse des Bundes.<br />

Bei Modernisierungen dürfen 8 % der<br />

(bereinigten, vgl. BGH, Urt. v. 11. 11.<br />

2020 – VIII ZR 369/18) Kosten auf die<br />

Jahresmiete umgelegt werden, wobei die<br />

Miete innerhalb von 6 Jahren maximal<br />

um 3 €/m² erhöht werden darf. Unabhängig<br />

davon gelten auch die Vorschriften<br />

über die „Mietpreisbremse“ uneingeschränkt<br />

fort.<br />

<br />

© Autor: Dietmar Kern<br />

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13


Immobilien<br />

NEUES VOM MARKT<br />

SEIT MAI NEUER ENERGIEAUSWEIS<br />

FÜR GEBÄUDE PFLICHT!<br />

Seit Mai <strong>2021</strong> muss beim Hausverkauf, der Vermietung oder<br />

Verpachtung von Immobilien stets ein Energieausweis vorgelegt<br />

werden. Dieser richtet sich nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes<br />

(GEG).<br />

Die Vorschriften für den Energieausweis wurden erstmals in<br />

der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt und 2020<br />

durch die Überführung der EnEV in das GEG erneuert und verschärft.<br />

Nach einer Übergangsfrist gelten ab Mai <strong>2021</strong> die neuen<br />

Regelungen. Die Änderungen beim Energieausweis betreffen<br />

zum einen Angaben zum Gebäude selbst. Zum anderen wurden<br />

die Vorschriften zur Erstellung und zur Vorlage des Energieausweises<br />

verschärft. Relevant sind die Änderungen auch für 10 Jahre<br />

alte Energieausweise, denn nach Ablauf von zehn Jahren verlieren<br />

diese ihre Gültigkeit.<br />

NEUE VORGABEN FÜR DEN ENERGIEAUSWEIS<br />

Der Energieausweis nach GEG beinhaltet Informationen zur<br />

Energieeffizienz der eingesetzten Anlagentechnik, zu Treibhausgas-Emissionen<br />

sowie zum baulichen Wärmeschutz der Gebäudehülle.<br />

Die Vorlage des Energieausweises bei Vermietung, Verpachtung<br />

oder Verkauf von Immobilien gilt künftig auch für<br />

Makler. Auch in Immobilieninseraten muss darauf hingewiesen<br />

werden. Neben dieser neuen Vorschrift wurden auch die Inhalte<br />

des Energieausweises erweitert. Neu hinzugekommen sind:<br />

• Angaben zum jährlichen Ausstoß von Treibhausgasen (in<br />

Kilogramm), die durch das Heizen, Belüften und Kühlen des<br />

Hauses sowie die Warmwasseraufbereitung verursacht<br />

werden.<br />

• Auskünfte über Sanierungsstand (Inspektionstermine) und<br />

Modernisierungsempfehlungen (beispielsweise Dämmung<br />

von Heizleitungen, Einbau von Thermostatventilen)<br />

• Effizienzklassen von A+ bis H, die angeben, wie es um den<br />

Energieverbrauch des Hauses bestellt ist: Die Klassen A+ bis<br />

B entsprechen dem heute möglichen Neubaustandard. Je<br />

weiter hinten im Alphabet der Buchstabe ist, desto höher<br />

ist der Energieverbrauch.<br />

BERECHNUNGSVERFAHREN<br />

DES ENERGIEAUSWEISES<br />

Beim Ermitteln des energetischen Zustandes kann der Eigentümer<br />

zwischen zwei Verfahrensweisen entscheiden: Der Energiebedarfsausweis<br />

basiert auf der eingesetzten Heiztechnik und dem<br />

baulichen Zustand des Hauses, der Energieverbrauchsausweis<br />

auf dem durchschnittlichen Heizenergieverbrauch der letzten<br />

drei Jahre. Ein Energiebedarfsausweis ist aussagekräftiger und<br />

zum Ermitteln von Einsparpotenzialen besser geeignet.<br />

ERSTELLUNG EINES NEUEN ENERGIEAUSWEISES<br />

Ein neuer Energieausweis wird erforderlich, wenn eine Immobilie<br />

aufgrund einer umfangreichen Modernisierung nach GEG<br />

neu berechnet wird sowie beim Neubau. Laut GEG dürfen Energieberater<br />

oder Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen,<br />

wie beispielsweise viele Architekten oder Ingenieure,<br />

den Nachweis über den energetischen Zustand eines Gebäudes<br />

erbringen. Die Liste der Energie-Effizienz-Experten (EEE) für<br />

Förderproramme des Bundes hilft bei der Orientierung. Bei allen<br />

Daten, die Eigentümer zur Verfügung stellen, tragen diese die<br />

Verantwortung für die Richtigkeit. Sie sollten damit sorgfältig<br />

umgehen, denn bei falschen Angaben können sie haftbar gemacht<br />

werden.<br />

(Quelle: Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V.)<br />

www.intelligent-heizen.info<br />

14<br />

Foto: www.intelligent-heizen.info


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Immobilien in <strong>Stuttgart</strong> und der Region gehören mit<br />

zu den begehrtesten in Deutschland, doch sie sind<br />

knapp und daher sehr wertig, insbesondere Objekte<br />

auf den Halbhöhen und in Höhenlagen.<br />

Gerade hier in diesem besonders beliebten Segment<br />

bewegt sich das <strong>Stuttgart</strong>er Familienunternehmen Wohnbau-Studio<br />

mit erstklassigen Projekten. 1976, vor 45 Jahren<br />

von Michael Schaber gegründet, hat sich das Unternehmen<br />

einen ausgezeichneten Ruf erworben. Und die Klientel ist<br />

anspruchsvoll. Zu Recht. Seriosität, Erfahrung, Verlässlichkeit<br />

und Vertrauen sind die Kriterien, die in diesem<br />

Premiumsektor erwartet werden. Doch den Erfolg von<br />

Wohnbau-Studio macht noch etwas anderes aus. Es ist der<br />

„Spirit“, der das Unternehmen von Beginn an prägt: diese<br />

Leidenschaft für ansprechende Gestaltung, ausgewählte<br />

Materialien, moderne Technologien. Die Gebäude von<br />

Wohnbau-Studio beeindrucken durch großzügige<br />

Lösungen, ausgefallene Grundrisse sowie helle und lichtdurchflutete<br />

Räume.<br />

Die Liebe zur Architektur war auch der Grundstein für die<br />

Zusammenarbeit mit dem New Yorker Architekturbüro<br />

des Pritzker-Preisträgers Richard Meier. Denn elegante<br />

Schönheiten in Weiß sind die gewohnte Formensprache<br />

beider Unternehmen.<br />

„Das Wichtigste ist Licht. Licht ist Leben.“ Dieses Zitat von<br />

Richard Meier ist eines der zentralen Themen beim HAUS IN<br />

WEISS. In lichter Offenheit erhebt sich das Gebäude am Hang<br />

über <strong>Stuttgart</strong>. „Die Kombination aus Weitsicht und Offenheit<br />

durch die großzügigen Fensterflächen sowie eine gewisse<br />

Privatheit durch die Lamellen und Vordächer führt zu<br />

spannenden Gegensätzen“, so Bernhard Karpf, damals für<br />

das Projekt verantwortlicher Partner bei Richard Meier &<br />

Partners Architects. Für Bernhard Karpf hat das Projekt einen<br />

zusätzlichen Reiz: seine schwäbischen Wurzeln. Karpf ist gebürtiger<br />

<strong>Stuttgart</strong>er, der unter anderem in der baden-württembergischen<br />

Landeshauptstadt Architektur studiert hat.<br />

„Die Halbhöhenlage war natürlich sehr spannend für unseren<br />

Entwurf “, so Karpf. „Man kann sich fühlen wie auf einem<br />

Schiff und blickt von hier aus weit über die Stadt.“<br />

Es gibt noch einen weiteren Faktor, der den Erfolg von<br />

Wohnbau-Studio trägt: die Familie. Zusammen mit den rund<br />

20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bildet sie eine harmonische<br />

Einheit. Inzwischen wird das Familienunternehmen in<br />

zweiter Generation geführt.<br />

„Dass alle meine drei Kinder in die Firma eingestiegen sind<br />

und die Fortsetzung des Unternehmens und die Zukunft<br />

unserer Mitarbeiter für die kommenden Jahrzehnte damit in<br />

fähigen Händen liegt, betrachte ich als großes Glück“, freut<br />

sich Michael Schaber.<br />

So gelten die Firmengrundsätze, die sich über Jahrzehnte hin<br />

bewährt haben, auch heute noch: Bauen mit höchsten<br />

©FOTOS Anforderungen VON an ZOOEY Ästhetik BRAUN und Qualität, mit durchdachter<br />

Planung und innovativen Ideen sowie dem Anspruch zufriedener<br />

Kunden – und das in den schönsten Lagen.<br />

„Gleichermaßen jahrelange Erfahrung und Expertise sowie<br />

innovatives Denken in unserer vierköpfigen Geschäftsführung<br />

präsent zu haben, betrachten wir als Geschenk<br />

und sind dankbar dafür. Die richtige Mischung macht es“, erläutert<br />

Barbara Schaber.<br />

Doch nicht allein im gehobenen Wohnungsneubau, auch<br />

Projekte zur Kapitalanlage, wie zum Beispiel wertig-moderne<br />

Studierendenwohnheime, hat das Wohnbau-Studio<br />

erfolgreich verwirklicht.<br />

2006 realisierte der Bauträger als erstes privates Unternehmen<br />

im Einzugsbereich der Universität Hohenheim das Studierendenwohnheim<br />

Campo I mit über 100 Wohnungen an der<br />

Steckfeldstraße.<br />

2019 entstand dann in Zusammenarbeit mit dem renommierten<br />

Kasseler Architekturbüro HHS in <strong>Stuttgart</strong>-Vaihingen mit<br />

dem Campo V das erste Plusenergie-Studierendenwohnheim<br />

Deutschlands.<br />

Campo V war eines der ersten Plusenergie-Studierendenwohnhäuser,<br />

Außenansicht (links), Aufenhaltsraum (rechts).<br />

Die Anlagentechnik umfasst eine mit Erdwärme gespeiste<br />

effiziente Wärmepumpe sowie eine Photovoltaikanlage<br />

mit großem Batteriespeicher. Das Gebäude wurde als<br />

Holz-Beton-Hybridkonstruktion ausgeführt, der Großteil<br />

der Außenwände besteht aus dem nachwachsenden<br />

Rohstoff Holz. Die Apartments sind komfortabler angelegt<br />

als in klassischen Studierendenwohnheimen. Alle<br />

Einheiten sind mit Küchenzeile und Bad ausgestattet.<br />

Die <strong>Stuttgart</strong>er Ingenieure von EGS-plan kreierten das<br />

Energiekonzept, das durch ein vom Bundesministerium<br />

für Wirtschaft und Energie gefördertes dreijähriges Monitoringprojekt<br />

ergänzt wird. So kann überprüft werden, ob<br />

die vorab angenommenen Modellwerte in der Praxis tatsächlich<br />

eintreten.<br />

Eine App hilft den Bewohnern, ihren Verbrauch kontrollieren<br />

zu können. Beliebt ist diese App allerdings auch<br />

Fotos: Roland Halbe<br />

17


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Wohngebäude an der Gänsheidestraße, <strong>Stuttgart</strong><br />

deswegen, weil man direkt sehen kann, ob eine der sechs<br />

Waschmaschinen frei ist, und weil man eine Nachricht bekommt,<br />

sobald in der Paketbox in der Lobby eine Sendung<br />

zur Abholung bereitliegt.<br />

Mit ihrem neuesten Projekt – einem Wohngebäude in Sillenbuch<br />

– entwickelt sich das Team von Wohnbau-Studio wieder<br />

einen Schritt weiter. Nahe der Sillenbucher Meile entsteht ein<br />

8-Familienhaus mit einem herrlichen Blick bis ins Neckartal<br />

und hinüber zum Württemberg. Jede der acht lichtdurchfluteten<br />

Wohnungen ist anders geschnitten, aber eines haben alle<br />

gemeinsam: man kann tief durchatmen. Die komplette Bauqualität<br />

und die empfohlene Ausstattung sind auf Nachhaltigkeit<br />

und den Anspruch auf gesünderes Wohnklima ausgelegt,<br />

was eine hohe Wertbeständigkeit erwarten lässt.<br />

Bei dem Objekt handelt es sich um ein Effizienzhaus 55 nach<br />

Standard der Kreditanstalt für Wiederaufau (KfW) mit<br />

Luft- Wasser-Wärmepumpe, 3-fach-Wärmeschutzverglasung,<br />

mineralischer Wärmedämmung etc. Doch das hausinterne<br />

Planungsteam von Wohnbau-Studio um Stefan Früh definiert<br />

weitere Maßnahmen, um den ökologischen Fußabdruck zu<br />

verkleinern. Ein Großteil des Stromverbrauchs des Gebäudes<br />

soll über die auf dem Dach installierte Photovoltaikanlage<br />

gedeckt werden. Weitgehend wird auf Dämmmaterialien<br />

verzichtet, die auf Erdölbasis hergestellt werden. Soweit es<br />

statisch und bautechnisch zulässig ist, wird Recycling-Beton<br />

verwendet. Die Fensterrahmen bestehen zum überwiegenden<br />

Teil aus Holz, im Gegensatz zu Kunststofffenstern also aus<br />

einem natürlichen und nachwachsenden Rohstoff. In der<br />

Tiefgarage sind Wallboxen – innovative Ladestationen für<br />

Elektro- und Hybridautos – vorgesehen und erleichtern den<br />

Umstieg auf nachhaltigere Fahrzeuge. Wo immer es möglich<br />

ist, wird mit lokalen oder regionalen Handwerkspartnern zusammengearbeitet<br />

und die Baustoffe werden von Herstellern<br />

aus der Region bezogen.<br />

Das Sentinel Haus Institut aus Freiburg im Breisgau begleitet<br />

den kompletten Bauablauf und berät das Planungsteam beispielsweise<br />

bei der Auswahl von Anstrichen, Dämmstoffen<br />

oder von Werkstoffen für das Verlegen von Boden- oder<br />

Wandbelägen. Auch die Durchlüftung aller Wohnräume wird<br />

18 Fotos: Roland Halbe; Aras Gökten<br />

Neu saniertes Stadthaus am Feuersee, <strong>Stuttgart</strong>-West


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ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

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Wohnanlage nahe der Villa Reitzenstein, am Bubenbad <strong>Stuttgart</strong><br />

Geschäftsgebäude, <strong>Stuttgart</strong>-Mitte<br />

sorgfältig geprüft. Das Zertifikat, das im Anschluss an die ausgeführten<br />

Bauarbeiten vergeben wird, garantiert nachweislich<br />

ein gesünderes Wohnklima. Man ist sich bewusst, dass man<br />

vom Ziel des komplett CO 2<br />

-neutral erstellten Gebäudes<br />

noch einiges entfernt ist, „doch jeder Schritt in die richtige<br />

Richtung ist ein guter Schritt“, sagt Alexander Schaber<br />

Doch Wohnbau-Studio kann auch „nachverdichten“. Direkt<br />

am Feuerseeplatz im Stadtteil <strong>Stuttgart</strong>-West, einem der angesagtesten<br />

Viertel <strong>Stuttgart</strong>s, entwickelte es aus bestehender<br />

Bausubstanz ein ansprechend gestaltetes Stadthaus.<br />

Das 2019 fertiggestellte Gebäude wurde umfassend kernsaniert<br />

und um zwei Wohngeschosse in Holzbauweise erweitert.<br />

Es beinhaltet 13 moderne, hochwertige Apartments:<br />

vom 1-Zimmer-Apartment über 2-Zimmer-Wohnungen bis<br />

hin zur großzügigen Dachgeschoss-Maisonette-Wohnung.<br />

Im Zuge des Umbaus erhielt das Haus eine völlig neue<br />

Erscheinung: Ein helles, zeitgemäßes Fassadenbild mit der<br />

Anmutung von durchgehenden, horizontalen Verglasungen<br />

sowie die Farbe Weiß für alle Elemente, bestimmen nun<br />

den Eindruck.<br />

Die Vertriebsmannschaft im Vermittlungsbereich hat den<br />

hohen Anspruch, eine seriöse und individuelle Betreuung<br />

zu bieten. „Unser Bestreben ist, den Zeitaufwand unserer<br />

Kunden zu minimieren und die Abwicklung des Verkaufs<br />

für sie so angenehm wie möglich zu gestalten“, verspricht<br />

Christine Schaber. Dies beginnt beim Erstellen einer marktgerechten<br />

Bewertung und eines durchdachten Vertriebskonzepts.<br />

Danach werden die Daten optimal aufbereitet und<br />

effektiv vermarktet. Dazu gehören auch die Organisation<br />

und Durchführung von Besichtigungen mit anschließender<br />

Vorauswahl passender Interessenten. Bei den Vertragsverhandlungen<br />

und dem Notartermin steht das Vetriebsteam<br />

von Wohnbau-Studio beratend zur Seite – rundum bis zur<br />

Übergabe und auf Wunsch auch darüber hinaus.<br />

Alles aus einer Hand, mit einem Faible für anspruchsvolle Architektur<br />

und dem Gespür für innovative Ideen, gepaart mit<br />

dem Bestreben zu mehr Umweltverträglichkeit und einem<br />

gesunden Wohnklima, so könnte man den „Spirit“ im Team<br />

bei Wohnbau-Studio umschreiben, der zweifelsohne auch in<br />

Zukunft einen nachhaltigen Erfolg sichert – auf beiden Seiten.<br />

Das Team von Wohnbau-Sudio, <strong>Stuttgart</strong><br />

Fotos: Roland Halbe; Wohnbau-Studio<br />

19


Architektur<br />

Ecke Fangelsbach-/Tübinger Straße in Blickrichtung Marienplatz.<br />

„CITY PULS“ – EINE GELUNGENE OPERATION<br />

AN DER AORTA DER STUTTGARTER SÜDSTADT<br />

Die Broken-Windows-Theorie von Sozialforscher James<br />

Q. Wilson und George L. Kelling besagt, wenn eine zerbrochene<br />

Fensterscheibe nicht innerhalb einer Woche oder in<br />

kurzer Zeit repariert wird, dies der Beginn der Ghettoisierung<br />

eines Viertels bedeutet.<br />

Dass die Entwicklung auch in die andere Richtung funktioniert,<br />

hat das städtebauliche Projekt „City Puls“ im <strong>Stuttgart</strong>er<br />

Süden gezeigt. Das Gebiet um die Tübinger- und Hauptstätter<br />

Straße, auf Höhe der Fangelsbachstraße zwischen dem<br />

Österreichischen Platz und dem Marienplatz gelegen, galt<br />

jahrelang als „sehr zerfallen“.<br />

2011 wurde das Architekturbüro Ludwig beauftragt, die Stadt<br />

an dieser Stelle zu „reparieren“. Das Ziel des Entwurfs war es<br />

einerseits, das Viertel wieder zu beleben sowie zwischen den<br />

modernen Stilen der Bürogebäude und der Gebäude der<br />

Gründerzeit zu vermitteln.<br />

Demzufolge wurde, in enger Abstimmung mit der Stadt<br />

<strong>Stuttgart</strong>, ein parzelliertes Gebäudeensemble geschaffen, welches<br />

sich durch die Angleichung der Traufhöhen, Dachformen,<br />

Gliederung der Baukörper und Nutzung kennzeichnet. Alle<br />

Gebäude besitzen die Dreiteilung in Sockel, Hauptkörper und<br />

Dach, wie die Architektur der Gründerzeit geprägt war.<br />

Fassade Hauptstätter Straße ...<br />

zur Ecke Fangelsbachstraße<br />

Ecke Fangelsbachstraße / Tübinger Straße – im Sockelbereich sind Geschäfte.<br />

20<br />

Fotos: AB Ludwig


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Fangelsbachstraße in Blickrichtung Hauptstätter Straße.<br />

Ecke Hauptstätter Straße/Fangelsbachstraße – mit Sicht- und Schallschutz.<br />

21


Architektur<br />

Innenhof mit Sitzflächen und Sandkasten.<br />

Bei der Nutzung wurde auf die städtischen Gegebenheiten<br />

eingegangen. So befinden sich an der Hauptverkehrsstraße, der<br />

Hauptstätter Straße, hauptsächlich Büros und in der Seitenstraße<br />

sowie im Hinterhof die einzigen reinen Wohngebäude.<br />

Die Lage des Projekts an einer der Hauptverkehrsadern im<br />

<strong>Stuttgart</strong>er Süden erforderte ein spezielles Augenmerk auf<br />

den Städtebau und den Emissionsschutz.<br />

Die Sicherung der Wohnqualität erforderte besondere Maßnahmen<br />

für den Emissionsschutz. Deshalb wurde an den notwendigen<br />

Stellen eine Abschirmung vor Lärm und Emissionen eingeplant<br />

und in die Gesamtgestaltung einbezogen.<br />

Hierzu wurde ein spezieller Schallschutz vor den Fenstern entwickelt:<br />

Aus dem Inneren der Wohnungen heraus betrachtet transparent,<br />

fungiert er zusätzlich als Filter, da der bedruckte Schallschutz<br />

nur bedingt Blicke von außen nach innen zulässt und so<br />

eine angenehme Privatheit ermöglicht.<br />

Um den Mangel an öffentlichen Freiflächen auszugleichen,<br />

wurden für einen Teil der Wohneinheiten großzügige<br />

Terrassen und Balkone entworfen, sodass sich die Bewohner<br />

auch außerhalb ihrer geschlossenen Räume entspannt mit<br />

hoher Qualität aufhalten können.<br />

Gleichzeitig bietet das <strong>Stuttgart</strong> City Puls seinen Bewohnern<br />

auch ein Spektrum an qualitativen Gemeinschaftsflächen innerhalb<br />

des Quartiers. Das Neubauprojekt mit 61 Wohnungen<br />

(inkl. 19 möblierten Mietwohnungen mit Service), drei<br />

Gewerbeflächen und einer Tiefgarage bildet im Kontext der<br />

kleinteiligen Bestandbebauung ein ausgewogenes Ganzes.<br />

Der Fokus bei der Planung lag auf einer breiten Zielgruppe,<br />

um durch eine angemessene Durchmischung ein harmonisches<br />

Zusammenleben zu begünstigen. So entstand ein ausgewogenes<br />

Verhältnis an bezahlbaren Mietwohnungen und exklusiven<br />

Eigentumsimmobilien.<br />

Eingang zum beruhigten Innenbereich ... mit viel Begrünung<br />

... und großzügigen Balkonen.<br />

22


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Die Blockrandbebauung wurde durch fünf Gebäude geschlossen<br />

und nachverdichtet. Obwohl ca. die Hälfte des Blocks für<br />

Neubebauung zur Verfügung stand, entschied man sich für<br />

eine parzellierte Bebauung.<br />

Die bestehenden Gebäude der Tübinger Straße sind durch<br />

Geschäfte in der Sockelzone mit darüber liegenden Wohnungen<br />

gekennzeichnet. Dieses klassisch-europäische System<br />

wurde auf die Neubauten übertragen. Dabei wurde in der<br />

Wohnnutzung explizit auf die urbanen Ansprüche der heutigen<br />

Zeit geachtet. So sind unterschiedlichste Wohnungsgrundrisse<br />

entstanden, die den vielfältigen Lebensentwürfen<br />

heutiger Stadtbewohner Raum bieten und dem Wunsch nach<br />

Individualismus entgegenkommen.<br />

Dies spiegelt sich auch in der Gestaltung der einzelnen Baukörper<br />

wider. Obwohl das Gesamtensemble visuell als Einheit<br />

verstanden wird, bleibt jeder Baukörper für sich einzeln ablesbar<br />

und schafft somit das notwendige Identifikationspotenzial.<br />

Damit wird zugleich gestalterisch das Parzellensystem der<br />

klassisch-europäischen Stadt aufgegriffen und in die heutige<br />

Zeit überführt. Thematisch wurde in der Kubus- und Fassadengestaltung<br />

nach einer Verbindung zwischen modernen<br />

und gründerzeitlichen Themen gesucht. Die Baukörper sind<br />

mit unterschiedlichen geschwungenen oder floralen Themen<br />

versehen, was einerseits historische und bis heute beliebte<br />

Verzierungsstile aufgreift, aber durch ihre meist horizontale<br />

und großformatigere Ausprägung auf eine moderne Ästhetik<br />

verweist.<br />

Besondere Bedeutung kommt dem Eckgebäude Tübinger<br />

Straße/Fangelsbachstraße zu, da es genau an der Zäsur<br />

zwischen Büronutzung und Wohn-/Geschäftsnutzung sowie<br />

moderner und historischer Ästhetik steht.<br />

Durch seine ausladenden und geschwungenen Balkonbrüstungen<br />

nähert sich das hell gestaltete Gebäude in seiner Ästhetik<br />

den meisten direkt angrenzenden Bürogebäuden an, ist jedoch<br />

architektonisch in seiner Kubatur und der oben genannten<br />

Dreiteilung eher der Gründerzeit zugehörig. Aus der Stadt<br />

kommend bietet es einen hellen Auftakt zu dem darauffolgenden<br />

Gebiet mit seinen Bestandsgebäuden aus der Gründerzeit.<br />

Das Projekt „City Puls“ fügt sich nicht nur städtebaulich in<br />

die vorhandene Architektur. Das vorgegebene soziale Projektziel<br />

kann man ebenso als durchaus gelungen bezeichnen, angesichts<br />

dessen, wie sich die Tübinger Straße und das Umfeld<br />

heute zeigt. Gewiss ist „City Puls“ nicht allein dafür verantwortlich,<br />

doch hat es maßgeblich – mit weiteren anderen<br />

Faktoren – dazu beigetragen, dieses Quartier wieder zu<br />

beleben. So ist das mit „Broken-Windows“, die sich lohnen,<br />

klug „repariert“ zu werden.<br />

Ausgezeichnet wurde es dafür mit dem IWS Award sowie<br />

einer „Special Mention“ des German Design Awards. <br />

© Autor: Klaus Bossert<br />

Impressionen Innenräume<br />

23


Architektur<br />

ALLES AUSSER GEWÖHNLICH<br />

FERIENHÄUSER IN EUROPA<br />

Sie sind die „Petit Fours“ der Architektur: die Feriendomizile. Sinnlich und ästhetisch reizvoll, originell, geschmacklich<br />

unbeschwert heiter, mit leichter Hand entworfen, erschaffen zum kurzweiligen Genuss. Wir zeigen unterschiedliche<br />

Konzepte und überraschende Lösungen, mal prachtvoll, luxuriös, elegant, mal philanthropisch oder auf<br />

das Wesentliche reduziert. Jedes Haus für sich einzigartig, doch ist ihnen allen eines gemeinsam: der Respekt zur<br />

umgebenden Natur und ihr Anspruch auf Nachhaltigkeit.<br />

Finikounda/Griechenland. Was tun, wenn eine Vorgabe des<br />

Bauherrn für sein Feriendomizil die ist: das Gebäude darf die<br />

mehrere Jahrhunderte alten Olivenbäume nicht überragen –<br />

und die wachsen sehr langsam, ihr Holz ist sehr hart, aber die<br />

Bäume sind für ihr Alter sehr klein. Theo Sarantoglou Lalis<br />

und Dora Sweijd vom Londoner Architekturbüro LASSA hatten<br />

dafür eine Lösung: Sie planten die Villa in den Hügel hinein.<br />

Entstanden ist dabei „Ypsilon“ – eine Sommerresidenz<br />

der besonderen Art. Die Villa liegt auf einem sanften, mit<br />

alten Olivenbäumen bewachsenen Hügel. Architektonisch<br />

ist sie durch ihr begrüntes Dach in Y-Form charakterisiert,<br />

welches optisch als Weiterführung der Landschaft agiert, und<br />

das Haus in die Umgebung „versinken“ lässt. Zugleich entstehen<br />

durch seine extravagante Form signifikante Ausblicke auf<br />

die Bucht von Schiza und Sapientza sowie die Berge im Osten.<br />

Die Gabelung des Daches definieren drei Plätze, die je nach<br />

Sonnenverlauf genutzt werden können: der Eingangsbereich<br />

mit Vorplatz und Sitzfläche, eine Terrasse und eine weitere<br />

Terrasse mit Pool. Die Innenräume sind in zwei Hauptteile gegliedert:<br />

einen privateren Bereich mit drei Schlafzimmern und<br />

zwei Bädern mit Blick nach Osten und einen allgemeineren Bereich<br />

nach Süden mit dem Küchenbereich und dem Wohnzimmer,<br />

die beide einen direkten Zugang zu den drei Terrassen<br />

24<br />

Fotos: NAARO für LASSA


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Ypsilon<br />

„Ypsilon“ liegt auf einem Hügel mit jahrhundertealten<br />

Olivenbäumen. Die als sanfte Y-Form in Beton<br />

gegossene Dachform fügt sich in den Hügel hinein<br />

und überragt keinen der umliegenden Bäume.<br />

haben. Ein Fußweg um und über das Haus verbindet die<br />

Außenbereiche miteinander.<br />

Die Lage des Hauses und die Form der Betonschale bewirken<br />

eine Querlüftung, die zusammen mit der Dachbepflanzung für<br />

eine Kühlung der Innenräume sorgt.<br />

Der abgelegene Standort des Projekts in Kombination mit dem<br />

begrenzten Budget und der nicht standardmäßigen Geometrie,<br />

führte zu einer Konstruktionsstrategie, die eine große Menge<br />

an Vorfertigung und Selbstmontage außerhalb des Standorts<br />

erforderte, wodurch die Bauzeit auf sieben Monate verkürzt<br />

werden konnte, ohne dass Kompromisse beim Qualitätsanspruch<br />

eingegangen wurden oder es zu einer Überschreitung<br />

des Budgets gekommen ist. „Wir haben uns für eine CNC-Maschine<br />

entschieden, die ein umfangreiches Prototyping und die<br />

Herstellung von nicht standardmäßigen Elementen ermöglicht“,<br />

so Theo Sarantoglou Lalis. Dazu gehörten die Betonschalung<br />

außen, die Schalung der Akustikdecke im Wohnzimmer,<br />

der spezifische Fensterrahmen, einige Innenmöbel und Trennwandsysteme<br />

sowie Landschafts- und Poolumgrenzungen.<br />

So wurde weitgehend auf kommerzielle Standardprodukte<br />

verzichtet, bevorzugt kamen stattdessen Materialien aus der<br />

Region zum Einsatz wie Beton, Terrazzo und Marmor.<br />

25


Wohnen Architektur & Leben<br />

greenhomes<br />

Beim „greenhomes Montafon“ verwendet nur ausgewählte Baumaterialien und<br />

eine Gebäudetechnik, die baubiologisch der Idee von „non Toxic Living“ folgen.<br />

St. Gallenkirch/Montafon/Österreich. Einer der bekanntesten<br />

Straßenpässe in den Alpen, die Silvrettastraße, führt durch<br />

den kleinen Ort St. Gallenkirch im Montafon, Österreich.<br />

Die Region ist bekannt für ihr Skigebiet Silvretta Montafon.<br />

Nur ein paar Fußschritte entfernt vom Garfrescha-Sessellift liegt<br />

das „greenhomes Montafon“, konzipiert und gebaut von CIP<br />

Architekten Ingenieure, <strong>Stuttgart</strong>. Am Anfang stand die Absicht,<br />

ein ländliches Blockhaus modern zu interpretieren. Daraus entstand<br />

das Konzept für „greenhomes“: ein attraktives Haus aus<br />

Massivholz, das selbst atmet und recycelt werden kann.<br />

Die Idee, diesen Haustyp in eine Serienproduktion zu übernehmen,<br />

wurde durch die Green Architecture geboren: wichtig war<br />

dabei, ein Produkt für junge Familien mit einem günstigen<br />

Preis und einem architektonischen Anspruch zu entwickeln.<br />

Bei greenhomes trifft Klassische Moderne auf traditionelle<br />

Holzbauweise oder mit anderen Worten: die Zukunft ökologischer<br />

Architektur hat hier eine Form gefunden. Einatmen,<br />

ausatmen – das Prinzip einer gesunden Baukonstruktion<br />

wurde stringent und in High-Tech-Produktionsabläufen realisiert.<br />

Verwendet werden nur ausgewählte Baumaterialien<br />

und eine Gebäudetechnik, die baubiologisch der Idee von<br />

„non Toxic Living“ folgt. Alle greenhomes vermitteln ein<br />

Lebens- und Heimatgefühl in höchster Qualität. Dabei spielt<br />

ein bewusst luxuriöses Ambiente in Verbindung mit einer<br />

kompromisslosen Bautechnik die entscheidende Rolle. Ästhetik,<br />

Funktion und Ökologie finden sich als Einheit zusammen.<br />

Die 2020 fertiggestellte Doppelhausvilla in St. Gallenkirch<br />

liegt in einer für das Hochmontafon typischen Streusiedlung,<br />

an einem leichten Südhang des Silvretta- und Verwallgebirgszugs<br />

sowie dem Rätikongebirge. Das Haus mit zwei sehr großzügigen<br />

Wohneinheiten von jeweils 240 m², beide ausgestattet<br />

mit vier Schlafzimmern sowie zwei Panoramasaunen, bietet für<br />

zweimal 13 Personen Platz. Dazu gehört ein mitten in die Natur<br />

platzierter Swimmingpool.<br />

Die großzügigen Glasfronten sowie mehrere Terrassen<br />

und Sonnendecks lassen Innen und Außen miteinander<br />

verschmelzen und schaffen so für die Bewohner einen Rückzugsort,<br />

der mit der umliegenden Natur- und Kulturlandschaft<br />

des Montafons eins wird.<br />

Buchen kann man greenhomes Montafon unter:<br />

www.greenproperties.group<br />

Fotos: CIP Architekten Ingenieure<br />

Die raumhohen Fenster eröffnen einen traumhaften Blick ins Montafon<br />

26


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Bad und Küche, Bodenbeläge, Türen, Öfen und Energieberatung auf<br />

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Diese Erlebnisausstellung sucht ihresgleichen: Auf 2.000 Quadratmetern<br />

kann der Kunde sich rund ums Bauen und Renovieren inspirieren und<br />

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Wert auf Freundlichkeit und professionelle Beratung. Außerdem gibt es<br />

an jedem ersten Sonntag im Monat die Möglichkeit, sich in aller Ruhe<br />

umzuschauen. Wer Wert auf Aktualität, hochwertige Produktqualität und<br />

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Bauen und Wohnen:<br />

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Wer Lotter kennt, weiß, dass die Ausstellung immer auf dem neuesten<br />

Stand ist. Das innovative Familienunternehmen gehört zu den führenden<br />

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und der Küchen-, Heizungs-, Ofen- und Bodenbelagsausstellung<br />

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Dekorationselemente - die Möglichkeiten scheinen unbegrenzt.<br />

Schwarze Elemente bedeuten jedoch nicht direkt, dass in Ihrem Badezimmer eine<br />

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27


Architektur<br />

Haus in einer Ruine<br />

Zadní Arnoštov/Tschechische Republik. Vor fünf Jahren wurden<br />

Jan Veisser, Jan und Barbora Hora vom Architekturstudio<br />

ORA in Znojmo, Tschechien, darauf angesprochen, ein faszinierendes<br />

Gebäude zu rekonstruieren. Sie fanden eine Ruine.<br />

Ein ehemaliges Gehöft, das unter dem kommunistischen Regime<br />

zu einem Getreidespeicher umgebaut wurde. Bei einer<br />

ersten Begehung wurden Statik und die vorhanden Bausubstanz<br />

analysiert.<br />

Rezeption mit Treppe zum OG<br />

Trotz der früheren rücksichtslosen Ausnutzung hatte das<br />

Haus nichts von seiner Größe verloren. Im Gegenteil, die<br />

Art und Weise, wie es sich immer noch zum Himmel erhob<br />

und wie seine Grundmauern der Zeit widerstanden hatten,<br />

gab dem Gebäude eine Würde. Doch war es eine Ruine bis<br />

auf die Knochen. Alles, was vom ursprünglichen Haus übriggeblieben<br />

ist, war ein Ziegelgemäuer mit Dach. Schnell war<br />

den Architekten von ORA klar, jeder Versuch einer traditionellen<br />

Renovierung würde bedeuten, den würdevollen Charakter<br />

der Ruine zu verlieren. Relativ bald lehnten sie daher<br />

eine spekulierende romantische Rekonstruktion des ursprünglichen<br />

Zustandes ab.<br />

Sie schlugen vor, den aktuellen Zustand der Ruinen zu fixieren<br />

und darin ein neues Haus zu erschaffen: ein Haus in einer<br />

Ruine.<br />

Das Gebäude wurde nun vollkommen entkernt, die inneren<br />

Teile komplett abgerissen, um die ursprüngliche Anordnung<br />

mit zwei statt drei Etagen und damit den ursprünglichen<br />

Maßstab wiederherzustellen.<br />

Damit verbunden war eine Rückkehr zur ursprünglichen Aufteilung<br />

der Fassade. Ohne Stimmung und abhängig von den<br />

Anforderungen des Layouts, wurden je nach Bedarf weitere<br />

große Öffnungen in die Fassade geschlagen.<br />

28<br />

Fotos: BoysPlayNice


<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

Das Gebäude wurde vollkommen<br />

entkernt: Ein komplett neues Haus<br />

in der Ruine.<br />

ORA hat ein neues Haus in die bestehende Ruine eingebaut,<br />

welches alle aktuellen Energiestandards erfüllt. Dabei stand<br />

auch die Idee des Recyclings mit im Fokus der Planung.<br />

Strukturell einwandfreie Holzbalken wurden als Elemente für<br />

Decken- und Fachwerkersatz wiederverwendet. Das meiste<br />

des entkernten Materials blieb an Ort und Stelle, nur neu<br />

angeordnet.<br />

Der neu entstandene Gebäudekomplex verbindet alt mit neu.<br />

Dafür wurde ein neues Volumen eingefügt: zwischen der neuen<br />

und der ursprünglichen Struktur entstand ein belüfteter<br />

Spalt. Die neue Struktur ist manchmal leicht von der alten<br />

verschoben und die Fenster passen nicht genau zu den Öffnungen.<br />

So gibt es eine visuelle Verflechtung der beiden Welten.<br />

Das neue Gebäude dringt durch Öffnungen in die alten<br />

Mauern hinein, im Gegenzug, tritt die alte Mauer an einigen<br />

Stellen in den neuen Innenraum ein.<br />

Rezeption mit Lobby<br />

Fotos: BoysPlayNice<br />

29


Architektur<br />

oben: Ruine auf Beton<br />

links: Einblick gegenüber<br />

dem Eingang auf Lobby<br />

und Rezeption<br />

Der Garten wurde so gestaltet, dass er ein natürlicher Bestandteil<br />

der Landschaft ist. Das Grundstück wird nur durch<br />

Fragmente einer niedrigen Mauer und einem Cortenstahl-Tor<br />

abgegrenzt und ist visuell mit seiner Umgebung verbunden.<br />

Die Obstbäume, der Wiesenrasen und der Weißdorn sind<br />

unmittelbar aus der Umgebung „entlehnt“. Der Garten wird<br />

so zum verbindenden Element zwischen dem Haus und der<br />

umgebenden Landschaft.<br />

Das Projekt ist ein Manifest, wie es möglich ist, mit alten<br />

Häusern umzugehen, ohne die Würde des Alters dabei zu<br />

verlieren. Es ist weder notwendig diese abzureißen oder dogmatisch<br />

zu rekonstruieren, um dann wohnliche Nachteile aufzubauen,<br />

oder gar durch Unverständnis bei der Renovierung<br />

alte Bausubstanzen einer romantisch verklärten Lächerlichkeit<br />

auszusetzen. Das „Haus in einer Ruine“ zeigt, dass es<br />

möglich ist, erhaltene Bausubstanz zu bewahren und mit<br />

modernen Materialien, wirtschaftlich rentabel, eine zeitgemäße<br />

Architektur entstehen zu lassen, welche die aktuell geforderten<br />

Parameter für Komfort und Energie erreicht.<br />

Die Gäste des Hauses treffen im Innern auf einen großzügigen<br />

Wohnbereich mit doppelter Höhe, einen gefliesten Herd und<br />

eine gut ausgestattete Küche. Das Haus bietet alle Annehmlichkeiten<br />

des modernen Lebens. Eine Treppe in der großzügigen<br />

Halle führt die Gäste zu den einzelnen Zimmern, jedes<br />

mit Bad. Dort können sie die Ruhe des Raumes genießen und<br />

durch die massiven alten Mauern – die Geborgenheit vermitteln<br />

– die Aussicht in die offene Landschaft genießen. Ein<br />

runder Tisch in der Halle lädt zur Geselligkeit ein und kommuniziert<br />

mit einem massiven Eichentisch im Freien, an dem<br />

man bei schönem Wetter der umgebenden Landschaft noch<br />

näher kommt.<br />

Fotos: BoysPlayNice – www.boysplaynice.com<br />

30


<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

Niliaitta<br />

Kivijärvi/Finnland. Hier, nahe dem Nationalpark Salamajärvi im<br />

finnischen Wald, lässt das Studio Puisto eine schwarz gestrichene<br />

Hütte auf einer schlanken Säule balancieren.<br />

Die Hütte ist Teil eines neuen Resorts in Kivijärvi. Sie ist eine<br />

moderne Interpretation einer traditionellen „Niliaitta“ – einer<br />

erhöhten Holzhütte, die von einheimischen Samí genutzt wird,<br />

um Lebensmittel sicher im Freien aufzubewahren, ohne, dass<br />

wilde Tiere Zugriff dazu hatten. (Historisches Photo)<br />

Das Ziel von Studio Puisto war es, die Geschichte der Samí-<br />

Kultur in der Region zu würdigen und gleichzeitig einen Raum<br />

zu schaffen, der den Gästen ein Gefühl der Geborgen- und<br />

Sicherheit vermittelt.<br />

„Der Aufstieg in die Kabine ist ein wesentlicher Bestandteil des<br />

Gesamterlebnisses“, erklärt Mikko Jakonen. „Es schafft einen Erfahrungsmoment,<br />

in dem die wilde Natur langsam in einen sicheren<br />

Ort übergeht und eine völlig andere Perspektive bietet,<br />

durch die Sie die Natur um sich herum aufnehmen können. Der<br />

Kontrast zwischen der wilden Natur und einem sicheren, gemütlichen<br />

Innenraum wird durchgehend betont und prägt das Gesamterlebnis<br />

stark.“<br />

Die Hütte ist die erste von 25 Niliaitta-Suiten, die im Wald für<br />

das Kivijärvi Resort gebaut werden sollen. Weitere 25 Zimmer in<br />

einem anderen Design werden in der Nähe entstehen.<br />

Das Erhöhen der Niliaitta auf einer einzigen Säule trug nicht nur<br />

dazu bei, ein Gefühl einer sicheren Distanz für den Gast zu schaffen,<br />

sondern half die Auswirkungen des Projekts auf die ursprüngliche<br />

Waldumgebung zu dämpfen. „Die Gesamtfläche des<br />

Gebäudes wird nur auf den Säulendurchmesser minimiert“, so<br />

der Projektarchitekt Mikko Jakonen. „Obwohl das Fundament<br />

der Säule massiv ist, konnten wir die Natur um die Säule in ihren<br />

ursprünglichen Zustand zurückversetzen.“<br />

Schwarz gestrichenes Holz wurde verwendet, um die gesamte<br />

Kabine zu verkleiden, damit sie sich besser in die Umgebung einfügt.<br />

Die lange und lineare Treppe der Kabine, ist als Fortsetzung<br />

des kleinen, schmalen Pfades konzipiert, der sich durch den<br />

Waldboden zur Kabine schlängelt. Er führt bis zur ersten Stufe<br />

der Treppe<br />

Trotz seiner abgelegenen Lage war es das Ziel von Studio Puisto<br />

für Niliaitta, die Ausstattung im Innern, die einem modernen<br />

Hotelzimmer anzupassen.<br />

Dies bedeutet, dass die Kabine vollständig an die örtlichen Abwasser-,<br />

Wasser- und Stromnetze angeschlossen ist und eine diskrete<br />

Gebäudetechnik unter der Außentreppe nutzt. Sie verfügt<br />

über eine geräumige Dusche und eine Küchenzeile. <br />

© Autor: Klaus Bossert<br />

Fotos von Marc Goodwin, Archmospheres<br />

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Planen & Bauen<br />

NEUBAUGEBIETE:<br />

„NACHFRAGE LIEGT WOHL<br />

ÜBER DEM ANGEBOT“<br />

Der Erwerb eines Eigenheims lohnt sich: Davon ist der<br />

Großteil der Bundesbürger laut aktueller Studie der<br />

Sparda-Banken überzeugt. Hausbesitzer profitieren demnach<br />

langfristig gegenüber Mietern – und zwar nicht nur bezüglich<br />

der Wohnkosten, sondern auch mit Blick auf die Altersvorsorge.<br />

Knapp drei Viertel der Deutschen erachten diese Faktoren<br />

als wichtige Gründe für den Erwerb von Wohneigentum.<br />

Dank Baukindergeld und der anhaltenden Niedrigzinsphase<br />

können sich nun viele junge Familien den Wunsch erfüllen<br />

und langfristig die Vorzüge dieser Entscheidung genießen.<br />

Doch wo soll das eigene Haus stehen oder sich die eigene<br />

Wohnung befinden? Wir haben uns in den Rathäusern in<br />

<strong>Stuttgart</strong> und der Region einmal umgehört, wo es Neubaugebiete<br />

gibt. Das Ergebnis vorab: Das Angebot ist durchwachsen.<br />

Zwar hat ungefähr die Hälfte der von uns befragten Kommunen<br />

derzeit gar nichts zu bieten. Entweder es gibt keine<br />

Neubaugebiete oder aber die vorhandenen Bauplätze oder<br />

Eigentumswohnungen in Neubaukomplexen sind schon alle<br />

verkauft. Oder – wie im Kreis Tübingen – haben beispielsweise<br />

die Gemeinden Ammerbuch, Dettenhausen, Dußlingen,<br />

Gomaringen oder Starzach zwar etwas zu bieten – allerdings:<br />

„Es ist zu erwarten, dass die Nachfrage deutlich über dem Angebot<br />

an Bauplätzen liegt“, wie es die Pressesprecherin Martina<br />

Guizetti vom Landratsamt Tübingen auf den Punkt bringt.<br />

Es gibt aber durchaus einige Projekte, die aus der Sicht von<br />

Wohneigentum-Suchenden vielversprechend sind. Allein in<br />

<strong>Stuttgart</strong> gibt es eine lange Liste an Neubauobjekten (siehe<br />

Grafik Seite 35). In der Region sind folgende Projekte geplant<br />

oder in der Umsetzung:<br />

BÖBLINGEN<br />

Zwar meldet die Stadt Böblingen „Fehlanzeige“, was hier berichtenswerte<br />

Neubaugebiete anbelangt, allerdings steht mit<br />

dem „Postareal Böblingen“ mittelfristig ein Projekt mit Potenzial<br />

auf der Agenda. Im Zuge eines offenen internationalen<br />

Wettbewerbs in Verbindung mit der internationalen Bauausstellung<br />

(IBA'27) wurden jetzt die Sieger ermittelt.<br />

Das Postareal liegt direkt am Böblinger Bahnhof und kann als<br />

Eingang in die Unterstadt eine zentrale Rolle zur Aufwertung<br />

des Stadtzentrums spielen. Der Siegerentwurf sieht an dieser<br />

prominenten Stelle insgesamt drei Baukörper vor. Diese sind<br />

unterschiedlich dimensioniert, wobei zum Bahnhof hin ein<br />

20-geschossiger Hochpunkt einen wesentlichen Akzent im<br />

neuen Quartier setzt. Flankiert durch Bäume und Grün öffnen<br />

neue Wegeverbindungen das Areal und machen es durchlässig.<br />

Zum Bahnhof hin schlagen die Verfasser einen großzügigen<br />

Platz mit einem „Wäldchen“ sowie „Wasserspielen“ vor.<br />

Zudem ist auf jedem der drei Gebäude ein gemeinschaftlicher<br />

Dachgarten vorgesehen.<br />

In den unteren Stockwerken sieht der Entwurf unterschiedliche<br />

Räume vor für zum Beispiel Gastronomie, Cafés und<br />

Läden, einen Mobilitätspunkt, kleine Produktionsbetriebe,<br />

Co-Working-Spaces, vielleicht ein Generations- und Bildungszentrum.<br />

Darüber finden sich Wohnungen für unterschiedliche<br />

Bedürfnisse und Lebenslagen: von klassischen<br />

Mehrzimmerwohnungen über Clusterwohnungen und temporäres<br />

Wohnen in Mikroappartements bis hin zu Wohnungen<br />

für Kreative, die Leben und Arbeiten zusammenführen.<br />

Über alle Gebäude sind kleinteilige Gemeinschaftsräume<br />

verteilt wie beispielswiese Arbeitsbereiche oder Bibliotheken,<br />

ergänzt um öffentliche Nutzungen.<br />

32<br />

Foto: Adobe Stock – Eberhard


<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

Die Sieger für den offenen internationalen Wettbewerb für das IBA'27-Projekt „Postareal Böblingen“stehen fest:<br />

Mit großer Mehrheit hat sich das Preisgericht für einen Entwurf des Büros Gutiérrez – De la Fuente Arquitectos<br />

aus Madrid in Zusammenarbeit mit UTA Architekten und Stadtplaner aus <strong>Stuttgart</strong> entschieden.<br />

Die neuen Gebäude sollen den Plänen zufolge weitgehend in<br />

Holzbauweise mit Erschließungskernen aus Beton errichtet<br />

werden. Der Siegerentwurf möchte den Beton des bestehenden<br />

Postgebäudes recyceln und andere Komponenten direkt<br />

wiederverwenden.<br />

In den nächsten Schritten wird der vorliegende Entwurf der<br />

ersten Preisträger zu einem Bebauungsvorschlag weiterentwickelt.<br />

Ziel ist es, das Konzept im Herbst <strong>2021</strong> zu finalisieren.<br />

2023 soll der Bau des neuen Quartiers starten. Damit dieses<br />

im Präsentationsjahr der IBA'27 der Öffentlichkeit gezeigt<br />

werden kann, muss es bis Ende 2026 fertiggestellt sein.<br />

Wohneinheiten. Es werden Eigentumswohnungen, geförderter<br />

Wohnungsbau, preisgedämpfte Miet- und Eigentumswohnungen<br />

und die erste Baugemeinschaft der Stadt<br />

entstehen. Baubeginn ist dieses Jahr.<br />

SINDELFINGEN<br />

Im Sindelfinger Ortsteil Maichingen befindet sich seit Ende<br />

2019 der 2. Bauabschnitt des Neubaugebietes Allmendäcker<br />

in der Aufsiedlung. Hier entstehen etwa 350 Wohneinheiten<br />

für rund 750 Einwohner. Alle städtischen Baugrundstücke<br />

sind bereits vermarktet.<br />

DIE SOLAR PERGOLA<br />

LEINFELDEN-ECHTERDINGEN,<br />

SCHELMENÄCKER<br />

In den Schelmenäckern entsteht ein neues Quartier mit<br />

insgesamt 220 Wohnungen und sieben Gewerbeeinheiten,<br />

einer 8-gruppigen Kita, einem Jugendhaus und einer neuen<br />

Haltestelle der Stadtbahn. Das Quartier liegt an der<br />

neuen Max-Lang-Straße im Süden von Leinfelden und ist<br />

eingebettet in einen neuen Park. Nach einem großen Städtebaulichen<br />

Wettbewerb haben sich zwei Bauträger und<br />

ihre Architekten durchgesetzt.<br />

Das Siedlungswerk aus <strong>Stuttgart</strong> baut 140 Wohneinheiten.<br />

Die Pro B Projektentwicklung aus Tübingen baut 80<br />

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Visulalisierungen: Gutiérrez - De la Fuente Arquitectos / UTA Architekten und Stadtplaner<br />

Foto: Dave Southwood, Gestalten 2020<br />

33


Planen & Bauen<br />

GOLDÄCKER<br />

Die Goldäcker liegen am westlichen Ortsrand von Echterdingen<br />

an der Goldäckerstraße und sind mit 1,9 ha ein relativ<br />

kleines Baugebiet. Im Jahr 2016 wurde ein Städtebaulicher<br />

Wettbewerb durchgeführt, den das Büro 711_lab unter der<br />

Leitung von Prof. Werrer aus <strong>Stuttgart</strong> gewonnen hat. Der<br />

prämierte Entwurf sieht vor, dass drei Wohnhöfe entstehen,<br />

die sich zur Landschaft hin öffnen. Insgesamt sollen in den<br />

Goldäckern rund 180 Wohneinheiten entstehen. Entsprechend<br />

dem Handlungsprogramm Wohnen der Stadt LE sollen<br />

mindestens 50 % der Wohnungen kostengünstig und preisgebunden<br />

sein. Die Goldäcker sind auch Teil der IBA'27, sind<br />

als Holzbausiedlung konzipiert und die Bauten sollen nach 15<br />

Jahren klimaneutral sein. Die drei Bauflächen sollen nächstes<br />

Jahr ausgeschrieben werden. Baubeginn ist 2023.<br />

GÖPPINGEN<br />

Momentan entwickelt die Stadt Göppingen das Neubaugebiet<br />

„Wiesäcker II“ in St. Gotthardt. Das Bebauungsplanverfahren<br />

läuft noch. Das Gebiet umfasst eine Größe von ca. 1,9 Hektar.<br />

Es entstehen voraussichtlich ca. 20 Wohnbauplätze. Der Verkauf<br />

der Bauplätze wird voraussichtlich 2022 starten. Die<br />

Stadt verweist darauf, dass nähere Infos wegen des noch laufenden<br />

Bebauungsplanverfahrens nicht möglich seien.<br />

ESSLINGEN<br />

In der Esslinger Weststadt entsteht derzeit ein neues Quartier<br />

des Immobilienunternehmens RVI mit dem Namen<br />

Lok.West. Das Quartier ist ein moderner Ruhepol mit Wohnungen<br />

auf dem neuesten Stand der Technik und idyllischer<br />

Aussicht ins Grüne. Von den insgesamt fünf Wohnkomplexen<br />

sind bereits zwei fertiggestellt, der dritte soll bis 2023 folgen.<br />

In diesem Gebäude mit dem Namen Desiro entstehen auf<br />

vier- bis sechs Vollgeschossen 166 Wohnungen und zehn<br />

Gewerbeeinheiten.<br />

Ansonsten hat die Technische Verwaltung der Stadt Esslingen<br />

zwar mehrere Projekte in Vorbereitung, die sich in einem sehr<br />

frühen Stadium der Projektentwicklung befinden und daher<br />

noch keine konkreten Aussagen zulassen.<br />

BACKNANG,<br />

QUARTIER BACKNANG WEST<br />

Das Konzept für das knapp 17 Hektar große Areal sieht drei<br />

dicht bebaute Teilquartiere vor, mit Flächen für Gewerbe, Industrie<br />

und Handwerk, soziale und kulturelle Nutzungen,<br />

Einzelhandel sowie Wohnungen für alle Gesellschaftsschichten.<br />

Entlang der Murr soll als verbindendes Element ein Band<br />

großzügiger Freiräume entstehen, die das Wasser erlebbar<br />

machen. „WohnFabrik“, „CityCampus“ und „StadtWerk“: So<br />

benennt der erstplatzierte Entwurf des Städtebauwettbewerbs<br />

die drei Teilquartiere, die auf einem vormals industriell genutzten<br />

Areal im Westen Backnangs entstehen sollen. Die bestehenden<br />

Fabrikgebäude sollen weitgehend erhalten, umgebaut<br />

und mit Neubauten ergänzt werden. Sie gruppieren sich<br />

um begrünte Quartiersplätze und „produktive Höfe“. Als<br />

nächste konkrete Schritte stehen die Information von Gemeinderat<br />

und Bürgerschaft sowie Abstimmungen mit den<br />

Grundstückseignern und Fachbehörden an. Die einzelnen<br />

Baufelder können in den Folgejahren nach und nach bebaut<br />

werden. Weitere Infos und der Link zur Online-Ausstellung<br />

werden zeitnah auf www.backnang.de/iba_27 bekannt gemacht.<br />

BAUVORHABEN IN LUDWIGSBURG:<br />

LUDWIGSBURG OST, WOHNPARK FUCHSHOF<br />

Der Bebauungsplan soll voraussichtlich bis Ende dieses Jahrs<br />

beschlossen sein. Hier entstehen Geschosswohnungsbauten<br />

(Miet- und Eigentumswohnungen) und im geringen Umfang<br />

individuelle Stadtreihenhäuser. Die Bauplätze werden an Bauträger<br />

und Wohnungsbaugesellschaften verkauft, die Eigentums-<br />

und Mietwohnungen anbieten werden. Baugruppen<br />

sollen ebenfalls berücksichtigt werden. Insgesamt entstehen<br />

dort voraussichtlich ca. 500 Wohneinheiten.<br />

STADTTEIL NECKARWEIHINGEN, SCHAUINSLAND<br />

Im Baugebiet Schauinsland entstehen Einfamilien-, Mehrfamilien-<br />

und Reihenhäuser. Alle Grundstücke sind bereits<br />

vergeben und werden aktuell bebaut. Größe Nettobauland:<br />

2,2 Hektar. Es entstehen ca. 174 Wohneinheiten, davon 41<br />

Wohneinheiten in Reihenhaus-, Kettenhaus- und freistehender<br />

Bauweise sowie 133 Wohneinheiten im Geschossbau, davon<br />

35 Wohneinheiten preisgebundene Mietwohnungen. Gebäudetypen:<br />

19 freistehende Einfamilienhäuser, 4 Kettenhäuser,<br />

8 Reihenhäuser, 11 Grundstücke für Geschosswohnungsbau<br />

und drei Grundstücke für Baugemeinschaften<br />

LUDWIGSBURG-OST, GÄMSENBERG<br />

Mit diesem Bebauungsplan wird eine Außenbereichsfläche<br />

einer Wohnnutzung mit ca. 121 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern<br />

zugeführt. Zusätzlich sind zwei Kindernester (in<br />

einem Kindernest werden sieben bis maximal neun Kleinkinder<br />

von zwei Tagespflegepersonen in extra dafür ausgebauten<br />

Räumlichkeiten betreut) im westlichen Teil des Plangebiets<br />

zur Steigerung der Attraktivität für junge Familien vorgesehen.<br />

Die Plangebietsgröße beträgt ca. 18.411 Quadratmeter.<br />

Aktuell wird der Bebauungsplan aufgestellt. Baubeginn wäre<br />

vorbehaltlich der Beschlussfassung damit grundsätzlich circa<br />

ab Anfang 2022 möglich. Die Grundstücke werden von zwei<br />

privaten Bauträgern bebaut und vermarktet.<br />

STADTTEIL POPPENWEILER,<br />

BAUGEBIET ÖSTLICH DER STEINHEIMER STRASSE<br />

Im Stadtteil Poppenweiler werden eine seit längerem brachgefallene<br />

innerörtliche Hofstelle sowie städtische Flächen einer<br />

Wohnnutzung zugeführt. Die Plangebietsgröße beträgt ca.<br />

8.900 Quadratmeter. Je nach Wohnungsgemenge und Wohnungsgrößen<br />

sind ca. 50–55 Wohnungen realisierbar. Aktuell<br />

wird der Bebauungsplan aufgestellt. Baubeginn, vorbehaltlich<br />

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<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

NECKARPARK<br />

der Beschlussfassung im Gemeinderat, wäre damit grundsätzlich<br />

ca. Anfang 2022 möglich. Die Bebauung erfolgt überwiegend<br />

im Geschosswohnungsbau.<br />

Auf dem 22 Hektar großen Areal des ehemaligen Güterbahnhofs<br />

in Bad Cannstatt entsteht das neue Wohn- und Gewerbegebiet<br />

Neckarpark. Ab <strong>2021</strong> sollen mehr als 2.000 Menschen<br />

auf dem Gelände leben. Es entstehen 850 Wohneinheiten,<br />

Gewerbeflächen, Parks, Plätze und Straßen unter dem Motto:<br />

„Urban, lebenswert und nachhaltig“.<br />

PROJEKTE DER WOHNUNGSBAU LUDWIGSBURG<br />

GMBH: STADTTEIL GRÜNBÜHL-SONNENBERG,<br />

GRÜNBÜHL.LIVING<br />

Der Bau hat bereits begonnen. Das Gesamtprojekt des Quartiers<br />

wird ca. 420 moderne Wohnungen umfassen – in nachhaltiger<br />

und ökologischer Qualität, die ihren Bewohnern ein<br />

gutes, gesundes und bezahlbares Wohnen ermöglichen. Rund<br />

280 Wohnungen werden im Bestand der WBL verbleiben und<br />

ein Großteil wird preisreduziert vermietet. Im 1. Bauabschnitt<br />

entstehen aktuell auch 40 Eigentumswohnungen. In dem auch<br />

künftig durchgrünten Quartier wird zudem ein hochmodernes<br />

Energiekonzept realisiert. Die Wärmeversorgung und<br />

Kühlung erfolgt mit einer Eisspeicheranlage. In dem familienund<br />

kinderfreundlichen Areal entsteht außerdem eine Kindertagesstätte<br />

für 110 Kinder.<br />

LUDWIGSBURG OST, JÄGERHOF-QUARTIER<br />

Auf dem Areal der ehemaligen Jägerhofkaserne ist der Baustart<br />

für die Tiefgarage mit 213 Stellplätzen sowie für sechs<br />

Gebäude im Innenbereich mit 76 Mietwohnungen zwischenzeitlich<br />

erfolgt. Die Fertigstellung ist für Herbst 2023 vorgesehen.<br />

Der 2. Bauabschnitt, in dem weitere 85 Wohneinheiten<br />

sowie 5.000 Quadratmeter Gewerbeflächen inklusive Kita<br />

entstehen, wird Ende 2023 fertiggestellt sein. Insgesamt werden<br />

hier 70 öffentlich geförderte Wohnungen entstehen.<br />

Weitere Informationen und Ansprechpartner unter:<br />

www.ludwigsburg.de/bauplaetze<br />

Sowie über die Homepage:<br />

www.wohnungsbau-ludwigsburg.de/bauen<br />

Kontakt: info@wb-lb.de<br />

WOHNBAUPROJEKTE IN DER<br />

LANDESHAUPTSTADT STUTTGART<br />

In Planung<br />

Wohneinheiten<br />

Bürgerhospital / AWS, S-Nord 662<br />

A+B Blöcke, S-Nord 350<br />

K+O Blöcke (Südmilch), S-Nord 262<br />

Rote Wand, S-Nord 118<br />

EnBW-Areal, S-Ost 600<br />

Neckarpark 283/1, S-Bad Cannstatt 480<br />

Neckarpark 283/5, S-Bad Cannstatt 515<br />

Schafhaus, Mühlhausen 500<br />

Böckinger Straße, S-Zuffenhausen 320<br />

City-Prag, S-Feuerbach 340<br />

Quartier am Wiener Platz, S-Feuerbach 150<br />

Eiermann-Campus, S-Vaihingen 1880<br />

Vorderer Haarwald, S-Vaihingen 40<br />

Logauweg, S-Möhringen 290<br />

Ehrlichweg, S-Möhringen 151<br />

In Bau<br />

Wohneinheiten<br />

Langenäcker-Wiesert, S-Stammheim 320<br />

Keltersiedlung, S-Zuffenhausen 180<br />

Hansa-Areal, S-Möhringen 175<br />

Quartier „Am Rotweg“, S-Rot 280<br />

Foto: Günter E. Bergmann<br />

35


Planen & Bauen<br />

EIGENLEISTUNG<br />

BEIM HAUSBAU<br />

WAS KÖNNEN BAUHERREN LEISTEN?<br />

Muskelhypothek oder Eigenleistung: Worte, die jeder Immobilieninteressent<br />

kennt, aber beim Hausbau niemals richtig<br />

einschätzen kann. Natürlich gehört es zum Lebenstraum eines<br />

jeden Menschen, in seinem eigenen Haus mit Hand anlegen zu<br />

dürfen. Daher wollen die meisten so viel wie möglich an „ihrer<br />

Baustelle“ selbst erledigen. Meist geschieht die Eigenleistung vor<br />

dem Hintergrund, die Baukosten möglichst gering zu halten.<br />

Riskant ist bei dieser Arbeit natürlich, wenn sich der Bauherr<br />

überschätzt. Und das gilt nicht nur für das Fliesenlegen oder das<br />

Tapezieren. Wer nämlich kein Fachmann ist, kann schnell mit<br />

dem Gesetz konfrontiert werden. Zum Beispiel wenn Stromleitungen<br />

unfachmännisch und ohne Abnahme verlegt werden.<br />

Auch wenn der Bauherren-Schutzverband ausgerechnet hat,<br />

dass sich durch die eigene Muskelhypothek zwischen 10.000<br />

und 25.000 Euro einsparen lassen, so müsste der Bauherr hierfür<br />

mehrere hundert Stunden auf der Baustelle verbringen, um diese<br />

Arbeiten fachgerecht durchzuführen. Und dabei dürfen die<br />

normalen Alltagsverpflichtungen nicht völlig vergessen werden.<br />

Die meisten Bauherren haben einen Job und Familie. Auch<br />

wenn die Baukosten von den meisten gut kalkuliert werden,<br />

darf der Anteil der Eigenleistung nur einen Bruchteil von dem<br />

ausmachen, was Fachleute in wenigen Wochen erstellen. Zudem<br />

sind den wenigsten die Kostenfallen beim Bauen bekannt. Wer<br />

nämlich als privater Bauherr bei seiner Eigenleistung pfuscht,<br />

der kann nicht einmal seine Ansprüche gegenüber seiner<br />

Versicherung durchsetzen.<br />

MUSKELHYPOTHEKEN WERDEN<br />

FAST IMMER ÜBERSCHÄTZT<br />

Nach Expertenschätzungen benötigt ein Laie für Arbeiten am Bau<br />

rund achtmal länger als ein Profi-Handwerker. Hinzu kommt die<br />

Zeit, in der nach der Arbeit und an den Wochenenden gearbeitet<br />

werden muss. Dabei wird vielfach auch die anfallende Bauorganisation<br />

unterschätzt. Benötigt der private Bauherr zum Beispiel<br />

für das Einbringen der Fenster zu viel Zeit, können nachfolgende<br />

Arbeiten wie Estrich etc. nicht durchgeführt werden. Die gesamte<br />

Bauzeit verlängert sich dadurch unnötig.<br />

Meist ist die ganze Familie bei der Eigenleistung betroffen,<br />

dann leiden Kinder und der familiäre Alltag. Vielfach endet die<br />

Muskelhypothek dann in einer Scheidungsphase. Wer seine Eigenleistung<br />

überschätzt, hat zudem schlechte Karten bei seiner<br />

Bank. Wer als Laie einen Rohbau errichten will, muss seiner<br />

Bank gegenüber schon exakt erklären, wie er diese Arbeit in Eigenleistung<br />

durchführen will. Denn die Bank will für ihre Kreditvergabe<br />

von Fachleuten überzeugt werden, und das können<br />

dann auch einmal Bruder oder Schwager sein, wenn diese vom<br />

Fach sind.<br />

In den meisten Fällen erkennen die Banken nur dann eine Eigenleistung<br />

an, wenn diese keine besonderen Fachkenntnisse erfordert.<br />

Als Beispiele hierfür können genannt werden: Gartenarbeiten,<br />

Tapezieren, Streichen oder den Boden verlegen. All diese<br />

Punkte bergen genügend Sparpotenzial, weshalb es besser ist, die<br />

Statik oder das Anschließen von Leitungen für Strom und Was-<br />

36<br />

Foto: Getty Images – milanvirijevic


<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

© Defrancesco Photography<br />

ser entsprechend Fachleuten zu überlassen. Gerade für Starkstrom-Anschlüsse<br />

gibt es gesetzliche Vorschriften, die nur von<br />

einem ausgewiesenen Fachmann durchgeführt werden dürfen.<br />

Gleiches gilt für den Gewitterschutz. Laien sollten sich davor hüten,<br />

ihr Haus in Eigenleistung vor Blitz und Donner zu schützen.<br />

Pfusch und Blitzschlag kann schnell das gesamte Haus in Feuer<br />

und Rauch aufgehen lassen. Auf Versicherungsleistungen kann<br />

hier nicht gezählt werden.<br />

SCHWARZARBEIT UND<br />

VERSICHERUNGSSCHUTZ BEI<br />

EIGENLEISTUNGEN<br />

Ein weiter unterschätztes Problem ist die Schwarzarbeit und<br />

der Versicherungsschutz bei Eigenleistungen. Wer zum Beispiel<br />

Freunde oder Verwandte mit einsetzt und auch nur 500 Euro<br />

ausbezahlt, hat bereits die Grenze zur Schwarzarbeit überschritten.<br />

Wer seine Helfer nicht bei der Berufsgenossenschaft Bau<br />

absichert – und hierzu ist der Bauherr gesetzlich verpflichtet –<br />

und nicht gleichzeitig für einen optimalen Arbeitsschutz sorgt,<br />

der haftet nicht nur für einen Unfall, sondern kann auch noch<br />

bestraft werden. Hilfreich bei Problemen sind Fachanwälte für<br />

Bau- und Immobilienrecht.<br />

Zu Schwierigkeiten kann es auch für den Fall kommen, dass die<br />

Eigenleistungen nicht termingerecht erbracht werden. Ein Laie<br />

unterschätzt vielfach, dass auf einer Baustelle immer mehrere<br />

unterschiedliche Gewerke beschäftigt sind, die Hand in Hand<br />

auf Grund ihrer genauen Zeitvorgaben arbeiten. Wird dann zum<br />

Beispiel der Estrich zu spät fachgerecht gefliest, kann durch den<br />

Heizungsmonteur innerhalb dieser Zeit kein neuer Heizkessel<br />

eingebaut werden.<br />

Wer anderen Gewerken „die Zeit stiehlt“, kann sich schnell schadensersatzpflichtig<br />

machen. Ist die Eigenleistung entsprechend<br />

kalkuliert, muss diese auch zum vereinbarten Termin erbracht<br />

werden. Dabei dürfen sich auch keine Mängel ergeben, wenn<br />

der Bauherr einmal unter Zeitdruck arbeiten muss. Denn: Führt<br />

der Bauherr mit seiner Muskelhypothek Arbeiten durch, die die<br />

anderen Gewerke zeitlich beeinflussen, ist er diesen gegenüber<br />

schadenersatzpflichtig.<br />

PRÜFUNGSPFLICHTEN DURCH FACHLEUTE<br />

Insbesondere Fachleute sind dazu verpflichtet, vor Beginn ihrer<br />

Arbeit die Leistung anderer Gewerke zu prüfen. Und hierzu<br />

gehören auch Leistungen, die ein Privatmann in Eigenleistung<br />

erbracht hat. Stellt sich dann heraus, dass der Fachmann seine<br />

Arbeit erst später oder gar nicht aufnehmen kann, kann dies dem<br />

Bauherren teuer zu stehen kommen. Denn es entsteht hierdurch<br />

nicht nur eine Schadensersatzpflicht, auch die gesamte Bauzeit<br />

verlängert sich dadurch, was wiederum zu weiteren Kosten führt,<br />

die nicht unterschätzt werden dürfen.<br />

Befassen Sie sich daher nur dann mit dem Thema Eigenleistung,<br />

wenn Sie auch sicher sind, dass sie diese zeitgerecht, familienund<br />

kinderfreundlich und ohne Pfusch erbringen können.<br />

Foto: Getty Images – DGLimages<br />

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Alltag<br />

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GANZE FAMILIE<br />

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37<br />

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Planen & Bauen<br />

Baugemeinschaften sparen bis zu 20 % Kosten beim Hausbau.<br />

Übrigens: Der aus eigenen Arbeitsleistungen bestehende Finanzierungsbeitrag<br />

kann steuerlich nicht in Abzug gebracht werden.<br />

Ausnahme: Eine Immobilie ist vermietet. Für diesen Fall kann<br />

der bei einer Renovierung entstandene Materialaufwand steuerlich<br />

zu den Werbungskosten hinzugerechnet werden.<br />

Ein Privatbauherr, der die Finanzierung seiner Immobilie durch<br />

die Erbringung von Eigenleistungen ergänzen will, kann sich für<br />

den Fall, in denen er unverschuldet arbeitslos wird oder durch<br />

Unfall, Krankheit oder Tod die Eigenleistungen nicht mehr erbringen<br />

kann, durch Abschluss einer Bauherren-Eigenleistungsausfallversicherung<br />

absichern.<br />

Meist ist die ganze Familie bei der Eigenleistung betroffen.<br />

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MIT EINER BAUGEMEINSCHAFT KOSTEN SPAREN<br />

Mit Hilfe einer Baugemeinschaft lassen sich beim Hausbau bis zu<br />

20 Prozent an Kosten einsparen. Der Nachteil: Bei einer Baugemeinschaft<br />

ist man nicht der einzige Bauherr, so dass jeder Kompromisse<br />

eingehen muss. Geht man heute vom Quadratmeterpreis<br />

für einen Neubau aus, dann beläuft sich dieser auf ca. 3.500<br />

Euro. Mit Hilfe einer Baugemeinschaft erhält der Bauherr eine<br />

neue maßgeschneiderte Eigentumswohnung für durchschnittlich<br />

2.300 Euro pro Quadratmeter – inklusive Sonderwünsche<br />

wie Blockheizkraftwerk und Pellet-Heizung.<br />

Doch wie funktioniert so eine Baugemeinschaft? Nehmen wir an,<br />

Sie verfügen über ein Grundstück und haben<br />

den Traum von einer Penthouse-Wohnung.<br />

Dieses Grundstück können Sie per<br />

Inserat als Eigentümer ausschreiben. Finden<br />

sich an diesem Grundstück mehrere<br />

Interessenten, können Sie einen Kaufpreis<br />

aushandeln. Mit diesem Kaufpreis erstellen<br />

Sie zusammen mit den anderen Co-Bauherren<br />

ein Mehrfamilienhaus, in dem Sie<br />

dann Ihre persönliche Penthouse-Wohnung<br />

einrichten können. Die Kostenersparnis<br />

ergibt sich dann automatisch durch die<br />

Einsparung des Bauträgers.<br />

Je größer und umfangreicher die Projekte,<br />

desto geringer sind die Kosten für Handwerker<br />

und Ausschreibungen. Zudem fallen<br />

Notargebühren sowie Grunderwerbsteuern<br />

lediglich für die unbebaute Fläche an. Vorteile<br />

haben Baugemeinschaften auch bei<br />

Banken oder anderen Immobilienfinanzierern,<br />

denn diese vergeben äußerst niedrige<br />

Zinssätze, um die entsprechenden Objekte<br />

38<br />

Foto: Getty Images – Hispanolistic/neirfy


<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

finanzieren zu dürfen. Innerhalb heutiger Baugemeinschaften<br />

finden sich nicht nur Handwerker oder Professoren, sondern<br />

auch allein erziehende Mütter und Senioren. Fachkundigen Rat<br />

erteilt der Bundesverband der Baugemeinschaften.<br />

Ein weiterer Vorteil: Da rund ein Fünftel des Baulandes ausschließlich<br />

für Baugemeinschaften reserviert ist, finden sich solche<br />

mittlerweile in vielen Großstädten. In den einzelnen Städten<br />

wie zum Beispiel Hamburg gibt es spezielle Agenturen, die für<br />

die Grundstücksvergabe und für die Beratung der Baugemeinschaften<br />

zuständig sind. Auch die Bandbreite der Immobilien,<br />

wie sie für Baugemeinschaften zur Verfügung stehen, ist enorm.<br />

Sie reicht vom Loft in einer Fabrikhalle über den Umbau einer alten<br />

Brauerei-Ruine bis hin zur Sanierung von Altbau-Villen bzw.<br />

zum Neubau von Doppelhaushälften.<br />

Die Mitglieder innerhalb einer Baugemeinschaft bilden meist<br />

eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz GbR), um anschließend<br />

ein Grundstück zu erwerben. Nach dem Grundstückserwerb<br />

wird ein Architekt engagiert und anschließend gebaut. Die<br />

geringsten Probleme finden sich im rechtlichen Bereich oder<br />

in der Finanzierung. Die meisten Kompromisse ergeben sich<br />

vielmehr durch die Vielzahl der Interessen, denn bei einem gemeinsamen<br />

Projekt müssen diese alle unter einen Hut gebracht<br />

werden. Doch gerade beim Hausbau gibt es viele Streitpunkte –<br />

dies beginnt bei der Farbe der Ziegel bis hin über die ökologische<br />

Ausrichtung bzw. der Gestaltung der Außenanlagen.<br />

Empfehlenswert ist in einer solchen Situation, einen externen<br />

Projektleiter zu engagieren, der die jeweiligen Entscheidungsprozesse<br />

zusammen mit allen Parteien moderiert. Eine erfolgreiche<br />

Baugemeinschaft steht nämlich nur dann auf einem sicheren<br />

Fundament, wenn darin auch eine gute Diskussions- und Streitkultur<br />

vorherrscht. Ohne Moderation scheitern viele Baugemeinschaften<br />

bereits im Anfangsstadium, weil sich keine echte<br />

Hausgemeinschaft auf Grund mangelnden Vertrauens bildet.<br />

Sind die Planung und der Bau überstanden, entwickelt sich meist<br />

eine gute Nachbarschaft, in der man sich einmal pro Jahr zu einer<br />

Eigentümerversammlung trifft. Eine durchaus lohnenswerte Alternative<br />

zur Muskelhypothek, die nicht nur den eigenen Geldbeutel<br />

entlastet, sondern zudem das Zusammenleben fördert. <br />

Energieeffizienz_86X120_4c_kneer.qxp_Layout 1 29.<strong>04</strong>.21 13:43 Seite 1<br />

© Autor: Dietmar Kern<br />

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39


Planen & Bauen<br />

PROBLEMATIK<br />

EINBAUTEN<br />

WENN DER NEUE MIETER EINRICHTUNGSGEGENSTÄNDE MONTIERT<br />

Generell kann ein Vermieter seinem<br />

Mieter nicht durch eine Regelung<br />

im Mietvertrag verbieten, dass er Einrichtungsgegenstände<br />

und Haushaltsgeräte<br />

installiert. Gleiches gilt auch für Einrichtungen,<br />

die mit baulichen Veränderungen<br />

verbunden sind (z. B. die Montage<br />

einer Fernsehantenne oder das Verlegen<br />

eines Telefons). Dienen diese Installationen<br />

einem normalen Wohnzweck, muss<br />

der Vermieter dies dulden. Lediglich für<br />

Schäden, die durch die Aufstellung oder<br />

den Betrieb derartiger Geräte verursacht<br />

werden, kann der Mieter haftbar gemacht<br />

werden. Hilfreich ist in diesen Fällen auch<br />

eine Haftpflicht des Mieters.<br />

Zulässig sind auch geringfügige Eingriffe<br />

wie zum Beispiel das Anbringen von<br />

Dübeln zur Befestigung von Spiegeln<br />

oder die Montage einer Einbauküche.<br />

Ohne vorherige Genehmigung ist es einem<br />

Mieter auch erlaubt, einen Teppichboden<br />

zu verlegen. Allerdings ist der Mieter<br />

bei Auszug wieder verpflichtet, den<br />

früheren Zustand wieder herzustellen, in<br />

dem er den Teppich wieder auf seine Kosten<br />

entfernt. Wichtig: Hat der Vormieter<br />

den Teppich bereits verlegt und wurde<br />

dem Nachmieter die Wohnung mit dem<br />

Teppich vermietet, dann braucht der neue<br />

Mieter bei Auszug den Belag nicht wieder<br />

zu entfernen.<br />

Anders ist der Fall, wenn der neue Mieter<br />

den Teppichboden vom Vormieter übernommen<br />

hat. Dann nämlich ist der neue<br />

Mieter wiederum verpflichtet, den Teppichboden<br />

bei Auszug zu entfernen. Unzulässig<br />

wird die Sache nur, wenn es sich<br />

um eine bauliche Veränderung handelt,<br />

d. h. wenn es sich um Installationen handelt,<br />

die über den normalen Mietgebrauch<br />

hinausgehen (z. B. die Anbringung einer<br />

Funkantenne oder ein neues Bad). Insgesamt<br />

kann jedoch gesagt werden: Ob eine<br />

Installation von Einrichtungen vom Vermieter<br />

gestattet werden muss oder nicht,<br />

hängt davon ab, ob diese Installationen<br />

bauliche Veränderungen bewirken, also<br />

40<br />

Foto: Getty Images – Kerkez


<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

Ob eine Installation von Einrichtungen vom Vermieter gestattet werden muss oder<br />

nicht, hängt davon ab, ob diese Installationen bauliche Veränderungen bewirken.<br />

in die Substanz eines Gebäudes eingreifen<br />

oder nicht.<br />

Eine Einverständniserklärung wird also<br />

immer dann verlangt, wenn der Mieter<br />

das Mietobjekt baulich verändert oder<br />

gar den äußeren Gesamteindruck beeinträchtigt.<br />

BEWEISLAST DES VERMIETERS<br />

Verlangt der Vermieter nach Mietvertragsende<br />

den Rückbau von Einbauten<br />

durch den Wohnungsmieter, so muss<br />

der Vermieter nachweisen können, dass<br />

die Einbauten vom Mieter eingebracht<br />

wurden. Kann er dies nicht beweisen,<br />

besteht auch keine Rückbaupflicht<br />

des Mieters. Dies hat das Amtsgericht<br />

Herne entschieden.<br />

<br />

© Autor: Dietmar Kern<br />

Foto: Adobe Stock – AA+W<br />

Service für die Immobilienund<br />

Hausverwaltung<br />

> Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner<br />

bei der Miethausverwaltung sowie<br />

Betriebs kostenabrechnung für Immobilien<br />

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als Tochterunternehmen des <strong>Stuttgart</strong>er<br />

Haus- und Grundbesitzervereins.<br />

> Derzeit verwalten wir ca. 3.000 Einheiten<br />

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Immobilienfachleuten und<br />

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MIETHAUSVERWALTUNG<br />

FÜR IHRE IMMOBILIE<br />

41


Planen & Bauen<br />

Wer den Kauf eines Altbaus plant,<br />

sollte die zu erwartenden Modernisierungskosten<br />

realistisch einschätzen.<br />

NEUES ZUHAUSE<br />

IM ALTBAU<br />

MODERNISIERUNGSKOSTEN BEIM KAUF EINER BESTANDSIMMOBILIE REALISTISCH EINSCHÄTZEN<br />

Der Kauf eines älteren Hauses ist für<br />

viele Immobilieninteressenten auf<br />

den ersten Blick der günstigere Weg, an<br />

ein Eigenheim zu gelangen. Man spart<br />

sich den Stress der Bauplanung und des<br />

Baus und kann schneller einziehen. Zudem<br />

liegen bestehende Objekte oft in<br />

Stadtvierteln mit gewachsener Infrastruktur<br />

statt auf der grünen Wiese. Dennoch<br />

rät Erik Stange, Sprecher des Verbraucherschutzvereins<br />

Bauherren-Schutzbund<br />

e.V. (BSB), nicht vorschnell dem<br />

Charme eines älteren Bauwerks zu verfallen.<br />

„Wenn hohe Sanierungs- oder<br />

Modernisierungskosten zum Kaufpreis<br />

hinzukommen, kann es am Ende teurer<br />

werden als gedacht“, warnt er.<br />

HAUSBEGEHUNG MIT SACHVER-<br />

STÄNDIGER UNTERSTÜTZUNG<br />

Um den baulichen Zustand realistisch<br />

einzuschätzen, ist eine Hausbegehung<br />

mit fachmännischem Rat empfehlenswert.<br />

Sachverständige wie die unabhängigen<br />

BSB-Bauherrenberater erkennen<br />

bereits mit Blick auf das Baujahr und<br />

auf die Unterlagen zum Haus, wo mögliche<br />

Schwachstellen liegen können und<br />

einer besonderen Prüfung bedürfen.<br />

Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu einen<br />

„Ratgeber Bestandsimmobilie“, der kostenlos<br />

bestellt werden kann. Von undichten<br />

Dächern über Putzschäden bis<br />

zu feuchten Hausteilen reicht die Bandbreite<br />

möglicher Probleme. Veraltete<br />

Anlagen- und Heiztechnik muss ebenso<br />

beachtet werden wie Wärmebrücken<br />

oder unzureichende Dämmungen. In<br />

Reihenhäusern und Eigentumswohnungen<br />

spielt häufig der Schallschutz<br />

zu Nachbarhäusern oder Wohneinheiten<br />

in den anderen Stockwerken<br />

eine Rolle. Nicht zuletzt können auch<br />

Wohnschadstoffe unentdeckt in Altbauten<br />

schlummern und teure Sanierungsmaßnahmen<br />

nach sich ziehen.<br />

SOLIDE GRUNDLAGE<br />

FÜR DIE EINSCHÄTZUNG<br />

VON ZUSATZKOSTEN<br />

Mit der professionellen Untersuchung<br />

des Hauses vor der Unterschrift unter<br />

einen Kaufvertrag verschaffen sich<br />

Kaufinteressenten mehr Sicherheit.<br />

Dazu bekommen sie eine solide Grundlage<br />

für die Einschätzung der zu erwartenden<br />

Sanierungs- und Modernisierungskosten.<br />

Seriöse Verkäufer oder<br />

Makler werden einer solchen Begehung<br />

zustimmen. Wenn nicht, rät BSB-Sprecher<br />

Stange zu Vorsicht, da der Anbieter<br />

möglicherweise bewusst Schwächen<br />

des Gebäudes verbergen möchte.<br />

WAS KOSTET<br />

DIE MODERNISIERUNG<br />

EINER BESTANDSIMMOBILIE?<br />

Um ein geeignetes Finanzierungskonzept<br />

zu entwickeln, müssen Bauherren<br />

zunächst eine detaillierte Kostenauf-<br />

42<br />

Foto: Getty Images – sturti


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listung erstellen. Dazu gehören der<br />

Kaufpreis der Bestandsimmobilie, die<br />

Erwerbsnebenkosten und die Finanzierungskosten.<br />

Der Umfang der Modernisierung<br />

wird auf Grundlage der Besichtigung<br />

und der Bestandsaufnahme des<br />

Hauses festgelegt. Auf Basis der geplanten<br />

Maßnahmen können dann die voraussichtlichen<br />

Modernisierungskosten<br />

von einem unabhängigen Sachverständigen,<br />

wie beispielsweise von einem<br />

Berater des Bauherren-Schutzbundes,<br />

geschätzt werden.<br />

Je fortgeschrittener das Modernisierungskonzept<br />

ist, desto konkreter können auch<br />

die Kosten bestimmt werden. Bei der<br />

Planung sollten Bauherren langfristig<br />

denken und ein nachhaltiges und wirtschaftliches<br />

Modernisierungskonzept<br />

anstreben. Denn kurzfristige Ersparnisse<br />

während der Modernisierung können<br />

sich im Laufe der Jahre durch erhöhte Betriebskosten<br />

sowie vorzeitige Instandhaltungskosten<br />

zu einem Vielfachen der vermeintlich<br />

eingesparten Kosten addieren.<br />

Die Modernisierungsmaßnahmen sollten<br />

an das das Gebäude angepasst werden,<br />

denn im Altbau lässt sich der heutige<br />

Stand der Technik nicht immer normgerecht<br />

verwirklichen. Bauherren haben<br />

auch die Möglichkeit, stufenweise zu<br />

modernisieren. Dabei sollten aber alle<br />

Maßnahmen dem Gesamtziel dienen und<br />

sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.<br />

Auf diese Weise können zunächst Maßnahmen<br />

realisiert werden, die finanziell<br />

verkraftbar sind. Auch die Baunebenkosten<br />

sollten Bauherren bei der Kostenermittlung<br />

nicht unterschätzen.<br />

FÖRDERPROGRAMME<br />

Für viele Modernisierungsmaßnahmen<br />

gibt es bei Bund, Ländern und Kommunen<br />

sowie weiteren Stellen Förderungsprogramme.<br />

Bauherren sollten daher<br />

bereits zu Beginn der Planungsphase<br />

prüfen, ob ein Förderprogramm für sie<br />

in Frage kommt. Dabei lohnt es sich,<br />

Angebote zu vergleichen und die Maßnahmen<br />

auf das jeweilige Programm<br />

abzustimmen. Gut zu wissen ist, dass einige<br />

Förderungen nur gewährt werden,<br />

wenn der Antrag vor Modernisierungsbeginn<br />

gestellt wurde. Die staatliche<br />

Förderbank KfW unterstützt Bauherren<br />

beispielsweise beim Kauf einer Immobilie,<br />

bei der energetischen Sanierung, bei<br />

der Nutzung von erneuerbaren Energien<br />

und beim altersgerechten Umbau.<br />

Viele Förderprogramme sind speziell<br />

auf junge Familien zugeschnitten und<br />

orientieren sich an Einkommens- und<br />

Altershöchstgrenzen. Die aktuellen<br />

Konditionen können Bauherren bei<br />

der KfW-Förderbank, dem Bundesamt<br />

für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />

(BAFA) und der Verbraucherzentrale<br />

Bundesverband (vzbv) erfragen. <br />

djd/red<br />

CHECKLISTE:<br />

Kostenübersicht Modernisierung<br />

einer Bestandsimmobilie<br />

Für die Bestandsimmobilie:<br />

• Kaufpreis<br />

• Notar- und Gerichtskosten<br />

• Grunderwerbsteuer<br />

• ggf. Maklerprovision<br />

Für die Modernisierung: Baukosten und Baunebenkosten<br />

• Baukosten<br />

• betriebstechnische Anlagen<br />

• Sondermaßnahmen<br />

• Baugenehmigung<br />

• ggf. Architekten- und Ingenieurleistungen, Fachplaner<br />

• ggf. Prüfstatiker<br />

• behördliche Abnahmen<br />

Für Außenanlagen:<br />

• ggf. Grünflächen<br />

• ggf. Einfriedung<br />

• ggf. Gehwege und Terrasse<br />

• ggf. Stellplatz<br />

Finanzierungskosten:<br />

• Bearbeitungsgebühr der Banken<br />

• Bereitstellungszinsen<br />

• Wertermittlungskosten<br />

• Bürgschaftskosten<br />

Experten und deren Gutachten helfen<br />

dabei, den Zustand einer älteren<br />

Immobilie und den Aufwand für ihre<br />

Sanierung zu planen.<br />

• Notar- und Gerichtskosten für Grundschuldbestellung<br />

Foto: djd/Bauherren-Schutzbund<br />

43


Finanzierung<br />

EXPERTEN- UMFRAGE<br />

Steigende Bauzinsen: Wie geht es weiter?<br />

Der deutsche Immobilienmarkt zeichnet sich schon<br />

länger durch hohe Kaufpreise und extrem niedrigen<br />

Bauzinsen aus. Auch die Corona-Pandemie<br />

konnte daran nichts ändern. Allerdings gibt es bereits<br />

heute zwei Anzeichen dafür, dass es im nächsten<br />

Jahr doch noch zu einer Trendwende kommen könnte:<br />

Die Inflationsanzeichen mehren sich und die Renditen<br />

für die Staatsanleihen ziehen an. Nimmt die<br />

Inflation zu, rechnen viele mit einer Verdoppelung<br />

der Zinsen auf bis zu 1,25 Prozent.<br />

Was für alle Betroffenen bedeuten würde: Liegt die<br />

jährliche Zinsschuld mit einem Zins von 0,8 Prozent<br />

für einen Kredit von 500.000 Euro heute bei 4.000<br />

Euro, stiege diese Schuld bei einem Satz von 1,3 Prozent<br />

bereits auf 6.500 Euro. Was im Ergebnis eine<br />

Differenz von 25.000 Euro ergeben würde, hochgerechnet<br />

auf 10 Jahre.<br />

Doch kommt die Zinswende? Angesichts der langen<br />

Phase mit niedrigen Zinsen gibt es immer wieder<br />

Warnungen vor sprunghaften Anstiegen. Doch dafür<br />

gibt es keine Anzeichen. Allerdings könnte es mittelfristig<br />

zu steigenden Bauzinsen kommen. Bauherren<br />

oder Immobilienkäufer sollten von daher die Zinsprognose<br />

<strong>2021</strong> im Blick behalten.<br />

Experten sehen kurzfristig keine steigenden Zinsen,<br />

frühestens mittelfristig eine leichte Aufwärtsbewegung.<br />

Als Schrittmacher für Bauzinsen gilt die Entwicklung<br />

der 10-jährigen Bundesanleihe. Zum Jahresbeginn<br />

<strong>2021</strong> lag die Rendite im Minusbereich. Da<br />

sich die Bauzinsen an den Bundesanleihen orientieren,<br />

ist ein entsprechend niedriges Niveau zu erwarten.<br />

Das heißt, falls sich die Rendite der Bundesanleihen<br />

nicht erhöht, dürften auch die Bauzinsen entsprechend<br />

niedrig bleiben. Wie die Bauzinsenentwicklung<br />

2023, 2025 oder auch 2030 aussieht, lässt<br />

sich dagegen nicht abschätzen. Zu groß sind die Unsicherheiten.<br />

Die Europäische Zentralbank EZB spricht weiter von<br />

Kontinuität im Niedrigzinskurs, was durch die Folgen<br />

der Corona-Krise noch bestärkt wird. Vor 2022 wird<br />

der Leitzins wohl nicht steigen, was den Rahmen für<br />

die Zinsentwicklung setzt. Auch nach dem Ausscheiden<br />

von Mario Draghi und dem Amtsantritt seiner<br />

Nachfolgerin als EZB-Präsidentin Christine Lagarde<br />

im Herbst 2019 hat es keine neue Politik der Zentralbank<br />

gegeben. Auch der Ankauf von Staatsanleihen<br />

zur Unterstützung der Wirtschaft in Europa wird fortgesetzt.<br />

%<br />

Diese Frage ist für künftige Bauherren genauso<br />

wichtig wie für Käufer von Bestandsimmobilien oder<br />

für eine bevorstehende Anschlussfinanzierung. Den<br />

richtigen Zeitpunkt beim Immobilienkredit zu erwischen<br />

bringt tausende Euro – der falsche Zeitpunkt<br />

kostet ebenso viel. Es gibt also eine Menge an Faktoren<br />

und Einflüssen, denen die Zinsentwicklung<br />

unterliegt und die eine Prognose entsprechend<br />

schwierig machen.<br />

<strong>smartLiving</strong> hat Experten dazu befragt:<br />

• Wie sieht die Bauzinsen-Entwicklung<br />

für <strong>2021</strong>/2022 aus?<br />

• Wie sieht die weitere Entwicklung aus?<br />

• Wie kann man niedrige Bauzinsen<br />

langfristig sichern?<br />

• Wann besteht Handlungsbedarf?<br />

Lesen Sie nun bitte im Folgenden, was die befragten<br />

Experten dazu meinen, denn sie geben neben ihren<br />

Prognosen auch noch wertvolle Hintergrundtipps<br />

über die aktuelle Marktsituation.<br />

44


<strong>smartLiving</strong>.<br />

smart<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. WOHNEN. ARCHITEKTUR. LIFESTYLE.<br />

IMMOBILIEN.<br />

EXPERTEN-UMFRAGE<br />

„Jetzt gilt es, die historisch niedrigen<br />

Zinsen langfristig zu sichern.“<br />

Mit Blick auf die weiterhin expansive Geldpolitik dürften die Darlehenszinsen<br />

auch in diesem Jahr auf einem niedrigen Niveau stagnieren. Wie nachhaltig<br />

dieser Trend ist, ist schwer abzusehen. Mittelfristig ist mit einem Anstieg der<br />

Leitzinsen und damit auch der Kreditzinsen zu rechnen. Die niedrigen Zinsen<br />

in der Baufinanzierung tragen aktuell sicher zu einer ungebremst hohen Nachfrage<br />

nach Wohneigentum bei. Die Immobilienpreise sind in den ersten Monaten<br />

des Jahres <strong>2021</strong> im bundesweiten Durchschnitt weiter gestiegen. Eine Immobilienfinanzierung ist eine weitreichende<br />

und langfristige Entscheidung. Daher empfehle ich jedem Kaufinteressenten, sich einen erfahrenen<br />

Finanzierungsspezialisten an die Seite zu holen und sich die historisch niedrigen Zinsen langfristig zu sichern.<br />

Dies geht für bestehende Darlehen, Neufinanzierungen und auch für geplante Käufe in der Zukunft.<br />

Johannes Koch,<br />

BW-Bank, verantwortlich für die Abteilung Privatkunden Kredit<br />

„Die Immobilienpreise sind<br />

kräftig gestiegen und werden<br />

weiter spürbar zulegen.“<br />

Die Immobilienpreise [in der Region <strong>Stuttgart</strong>] sind kräftig gestiegen<br />

und werden weiter spürbar zulegen. Dies liegt zum einen am Unterangebot,<br />

denn die Nachfrage durch Nachzug und mehr Single-Haushalte<br />

wächst weiterhin kräftig. Aber auch die grundsätzlichen Treiber bleiben<br />

erhalten: Die EZB macht Kredite für Häuslebauer günstig und andere<br />

Investitionen für Anleger unrentabel. Denn sie hat im Zuge der Corona-Pandemie<br />

die Geldschleusen eher noch weiter geöffnet und damit<br />

die Zinsen zunächst weiter gedrückt. Seit Jahresanfang sind die Bauzinsen<br />

aber bereits moderat gestiegen. Wegen höheren Inflationserwartungen gehen wir davon aus, dass<br />

dieser Trend vorerst anhält. Das Zinsniveau bleibt aber immer noch historisch niedrig. Um sich die<br />

niedrigen Zinsen jetzt langfristig zu sichern, empfehlen wir lange Zinsbindungen einzugehen. [Die<br />

Dauer der Zinsfestschreibung sollte sich immer an die jeweiligen Kundenbedürfnisse anlehnen.] Auch<br />

bestehende Zinsbindungen abzusichern, kann ratsam sein, beispielsweise durch den Abschluss eines<br />

Forward-Darlehens. Dies ist bereits Jahre vor dem Zinsablauf möglich – insgesamt bis zu 60 Monate.<br />

Johannes Kube<br />

Niederlassungsleiter Privat- und Unternehmerkunden<br />

Commerzbank <strong>Stuttgart</strong><br />

Fotos: BW-Bank; Commerzbank AG; Adobe Stock – Kameleon007<br />

45


Finanzierung<br />

„Die gute Nachricht für Bauherren<br />

und Immobilienkäufer ist, dass wir<br />

bei den Hypotheken <strong>2021</strong> keinen<br />

deutlichen Zinsanstieg erwarten ...“<br />

Die gute Nachricht für Bauherren und Immobilienkäufer<br />

ist, dass wir bei den Hypotheken <strong>2021</strong> keinen deutlichen<br />

Zinsanstieg erwarten und sich die Bauzinsen bis Mitte 2022<br />

voraussichtlich seitwärts bewegen. Das niedrige Zinsniveau<br />

sorgt dafür, dass Wohneigentum in Deutschland trotz<br />

höherer Preise erschwinglich bleibt. Um sich die günstigen Zinsen langfristig zu sichern,<br />

empfiehlt es sich, eine längere Zinsbindung zu vereinbaren, z.B. 15 oder 20 Jahre. Immobilieneigentümer,<br />

bei deren Finanzierung in den nächsten Jahren die Zinsbindung ausläuft und<br />

die eine Anschlussfinanzierung benötigen, sollten über ein Forward-Darlehen nachdenken,<br />

um die aktuell günstigen Konditionen bereits für die Zukunft festzuschreiben. Die Kreditnehmer<br />

machen sich so unabhängig von der Zinsentwicklung und die Anschlussfinanzierung<br />

wird plan- und berechenbarer.<br />

Eva Grunwald<br />

Leiterin Immobiliengeschäft für Privat- und Firmenkunden in Deutschland<br />

Deutsche Bank<br />

„Für die Region sehe ich<br />

alles – nur keine Immobilienblase.“<br />

Günstiger wird's nicht mehr – die Bauzinsen geben <strong>2021</strong> nicht mehr<br />

nennenswert nach, von kurzfristigen Schwankungen einmal abgesehen.<br />

Wahrscheinlicher ist ein Zinsanstieg bis weit in das zweite<br />

Halbjahr des Jahres hinein. Sollte dies passieren, ist das Aufwärtspotenzial<br />

aber begrenzt. Derzeit ist nicht absehbar, wann die EZB<br />

aus ihrer ultralockeren Geldpolitik aussteigt, und solange bleiben<br />

auch die Baufinanzierungszinsen auf einem sehr niedrigen Niveau,<br />

mit höchstens moderaten Anstiegen. Günstige Konditionen in Verbindung<br />

mit mangelnden Anlagealternativen verstärken die Nachfrage nach Wohneigentum.<br />

Gleichzeitig ist es für viele Besitzer nicht interessant, ihre Immobilie zu verkaufen, denn es fehlt an<br />

guten Optionen, den Erlös renditeträchtig anzulegen. Die Folge sind angespannte Immobilienmärkte<br />

und weiter steigende Preise.<br />

Roland Lenz<br />

Spezialist für Baufinanzierung<br />

Dr. Klein, <strong>Stuttgart</strong><br />

46<br />

Fotos: Deutsche Bank AG; Dr. Klein, <strong>Stuttgart</strong>; Adobe Stock – Kameleon007


<strong>smartLiving</strong>.<br />

smart<br />

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IMMOBILIEN.<br />

EXPERTEN-UMFRAGE<br />

Die Bauzinsen werden weiter ansteigen, aber im historischen Vergleich<br />

sehr niedrig bleiben. Wir haben die Tendenz zum Zinssprung bereits<br />

im Herbst 2020 gesehen und prognostiziert. Denn es war immer klar,<br />

dass die Zinsen wieder etwas zulegen werden, sobald die Wirtschaft<br />

sich aus der Schockstarre durch die Pandemie löst. Mit der Produktion<br />

des Impfstoffes und den bereits einsetzenden ersten Erfolgen der<br />

Impfprogramme wird diese Erholung weiter voranschreiten. Dass die Zinskurve jedoch flach bleibt,<br />

dafür sorgen die Notenbanken mit ihrer Politik der massiven Anleihekäufe. Und diese werden sich auch<br />

auf absehbare Zeit nicht ändern. Auch wenn wir jetzt Tendenzen zum Zinsanstieg sehen, bleibt Baugeld<br />

im historischen Kontext mit Bestkonditionen unter der Ein-Prozent-Marke günstig. Kein Grund zu<br />

übereilten Handlungen.<br />

Mirjam Mohr<br />

Vorständin für das Privatkundengeschäft der Interhyp AG<br />

„Die Bauzinsen werden weiter<br />

ansteigen, aber im historischen<br />

Vergleich sehr niedrig bleiben.“<br />

„Das aktuelle Zinsniveau ist auch<br />

nach dem leichten Anstieg in den<br />

letzten Wochen historisch niedrig<br />

und pendelt seit ca. 2 Jahren auf<br />

diesem Niveau.“<br />

Das aktuelle Zinsniveau ist auch nach dem leichten Anstieg in den<br />

letzten Wochen historisch niedrig und pendelt seit ca. 2 Jahren auf<br />

diesem Niveau. Aufgrund der Diskussion um eine spürbare Konjunkturbelebung<br />

und eine damit einhergehende Inflationserwartung<br />

ist zu sehen, dass die Zinsen derzeit stärker schwanken. Aber<br />

auch wenn die Zinsen etwas ansteigen sollten, ist das absolute Niveau immer noch sehr<br />

niedrig. Eine starke Zinssteigerung sehe ich kurzfristig im Euroraum nicht. Sowohl die EZB<br />

wie auch die amerikanische Fed haben bei ihren jüngsten Sitzungen im April die ultralockere<br />

Geldpolitik aktuell bestätigt. Für Immobilienkäufer und Bauherren ist das Zinsniveau nach<br />

wie vor äußerst attraktiv und sollte entsprechend der persönlichen Bedürfnisse gesichert werden.<br />

Die Kreissparkasse Ludwigsburg bietet hierfür Konzepte von variablen Zinsen bis hin<br />

zur Zinssicherheit für die gesamte Laufzeit der Baufinanzierung.<br />

Christopher Gentzcke<br />

Abteilungsdirektor ImmobilienCenter der Kreissparkasse Ludwigsburg<br />

Fotos: Interhyp AG; Kreissparkasse Ludwigsburg; Adobe Stock – Kameleon007<br />

47


Finanzierung<br />

„Die Preise und damit<br />

die Inflation steigen wieder an.“<br />

Die Preise und damit die Inflation steigen wieder an. Das ist nichts<br />

Besorgniserregendes, sondern die Rückkehr zu einer gesunden,<br />

wirtschaftlichen Entwicklung.<br />

Wenn die Inflation steigt, werden die Zinsen folgen. Steigende<br />

Zinsen verteuern aber nicht nur die Baufinanzierungen, sondern<br />

werden den weiteren Preisanstieg von Immobilien nachhaltig verlangsamen.<br />

Wer die aktuell niedrigen Zinsen sichern möchte, könnte die Kombination einer Vorfinanzierung<br />

mit nachgelagertem Bauspardarlehen oder das klassische Forward-Darlehen wählen.<br />

Den nächsten Beratungstermin sollten Investoren aber nicht auf die lange Bank legen.<br />

Tilmann Speck<br />

Geschäftsführer<br />

PLAN F Finanzdienstleistungen GmbH<br />

„<strong>2021</strong> wird es keine nennenswerten<br />

Zinsveränderungen geben.“<br />

<strong>2021</strong> wird es keine nennenswerten Zinsveränderungen geben. Die EZB wird die<br />

Zinsen weiterhin niedrig halten. Eine Zinswende sehen wir deshalb kurz- bis mittelfristig<br />

nicht. In Trend-Metropolen wie <strong>Stuttgart</strong> stiegen die Kaufpreise 2020 durchschnittlich<br />

um 9 %. Das Umland verzeichnete sogar Zuwächse von 15–20 %. Das<br />

Kaufpreis-Miet-Verhältnis wird zunehmend schlechter, das Investment in Immobilien<br />

somit riskanter. Bei in den nächsten Monaten endenden Zinsbindungen lohnt sich<br />

eine Folgezinsvereinbarung mit Festschreibungen von mehr als 10 Jahren. Das Niveau ist im Moment extrem<br />

günstig. Zur Beurteilung der aktuellen Zinssituation und des individuellen Handlungsbedarfes bieten wir<br />

unseren Kunden regelmäßige Gespräche an.<br />

Heike Frühwirth<br />

Private-Banking-Betreuerin und Finanzierungsexpertin bei der Südwestbank <strong>Stuttgart</strong><br />

48<br />

Fotos: Plan F Finanzdienstleistungen GmbH; Südwestbank <strong>Stuttgart</strong>; Adobe Stock – Kameleon007


<strong>smartLiving</strong>.<br />

smart<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. WOHNEN. ARCHITEKTUR. LIFESTYLE.<br />

IMMOBILIEN.<br />

Es spricht vieles dafür, dass die Baufinanzierungszinsen auch in <strong>2021</strong> weiterhin<br />

noch günstig bleiben. Zwar sind die Bauzinsen in den letzten Wochen/Monaten<br />

etwas angestiegen, doch eine Trendwende sehen wir noch nicht. Die Konjunktur<br />

und Inflation im Euroraum treten auf der Stelle. Wir erwarten zunächst ein<br />

etwa gleichbleibendes Zinsniveau, auf Jahressicht sehen wir die Möglichkeit,<br />

dass die Zinsen moderat ansteigen können. Auch bei einer leichten Erholung<br />

der Zinsen werden diese auf einem niedrigen Niveau verbleiben. Die historischen Tiefstände dürften jedoch vermutlich<br />

leider hinter uns liegen. Der Markt für private Wohnimmobilien ist weiterhin von einem deutlichen<br />

Nachfrageüberhang geprägt, was sich durch die niedrig bleibenden Zinsen wenig verändern wird. Die durchschnittliche<br />

Preisentwicklung/-anstieg für Wohnimmobilien dürfte sich in den Ballungsgebieten etwas verlangsamen,<br />

dafür werden die Preise für Immobilien im Umland und vielen ländlichen Gebieten tendenziell verstärkt<br />

ansteigen.<br />

Rudolf Dürr<br />

Bereichsleiter Kreditcenter Markt<br />

„Es spricht vieles dafür, dass die<br />

Baufinanzierungszinsen auch in <strong>2021</strong><br />

weiterhin noch günstig bleiben.“<br />

Wir suchen in der Region <strong>Stuttgart</strong> zum Eigenankauf<br />

Mehrfamilienhäuser (aller Baujahre),<br />

Altbauten, denkmalgeschützte Gebäude und mehr.<br />

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Wir planen langfristig, arbeiten nachhaltig und erhalten bestehende Werte.<br />

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mit Kunden zeigen, dass der Fokus auf Tradition und Werte im richtigen<br />

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49


Finanzierung<br />

DRITTLEISTUNGEN<br />

BEI DER IMMOBILIENFINANZIERUNG<br />

WERBUNGSKOSTENABZUG AUCH DANN MÖGLICH, WENN ANDERE ZAHLEN<br />

Werbungskosten – ein Umgangswort,<br />

das für die meisten verständlich<br />

ist. Und zudem ein Zauberwort,<br />

mit dem sich erheblich Steuern<br />

sparen lässt. Doch was passiert, wenn<br />

bei A Werbungskosten entstehen, die B<br />

bezahlt? In Fachkreisen spricht man hier<br />

auch von so genannten Drittleistungen.<br />

Und wer kann nun diese Leistungen für<br />

sich geltend machen: A, B oder keiner<br />

von beiden? Der Bundesfinanzhof hat<br />

sich auch hier auf die Seite der Steuerzahler<br />

gestellt und ein positives Urteil<br />

gefällt – auch wenn sich die Finanzbehörden<br />

dagegen wehren.<br />

Bei den Finanzbehörden kommt es immer<br />

wieder zu Auseinandersetzungen,<br />

weil Steuerzahler Aufwendungen als<br />

Werbungskosten geltend machen wollen,<br />

die nicht sie selbst, sondern eine<br />

andere Person getragen hat. In der Vergangenheit<br />

hat der Gesetzgeber lediglich<br />

die Rechtslage für geschenkte Geldbeträge<br />

bzw. für geschenkte Gegenstände<br />

geklärt. Nunmehr musste durch den Gesetzgeber<br />

geklärt werden, ob durch die<br />

Finanzverwaltung auch direkte Zahlungen<br />

durch Dritte (sog. Drittleistungen)<br />

als Werbungskosten anerkannt werden<br />

können. Die Richter mussten in diesem<br />

Fall die jeweiligen Unterschiede „abgekürzter<br />

Zahlungsweg“ und abgekürzter<br />

Vertragsweg“ klären.<br />

Um einen abgekürzten Zahlungsweg<br />

handelt es sich, wenn Sie Dinge zur Einkunftserzielung<br />

erwerben oder Aufträge<br />

erteilen und ein Dritter die Rechnung<br />

begleicht, statt Ihnen den Geldbetrag unmittelbar<br />

zu geben. Ein abgekürzter Vertragsweg<br />

liegt vor, wenn zu Ihren Gunsten<br />

ein Dritter in eigenem Namen einen<br />

Vertrag abschließt oder einen Auftrag erteilt<br />

und dafür die geschuldete Zahlung<br />

selbst leistet. Die Finanzverwaltungen<br />

vertraten bislang die Auffassung, dass<br />

Werbungskosten grundsätzlich nur dann<br />

zum Abzug gebracht werden können,<br />

wenn auch die Aufwendungen hierfür<br />

selber getragen werden (BMF-Schreiben,<br />

Az. IV C 3-S 2211-21/06). Im Umkehrschluss<br />

bedeutete dies für den Steuerzahler:<br />

Trug eine Person die Aufwendungen,<br />

während eine andere Person die dadurch<br />

resultierenden Einnahmen erzielte, dann<br />

handelte es sich nicht um einen abziehbaren<br />

Drittaufwand.<br />

Diesem Gebaren setzte nunmehr der<br />

Bundesfinanzhof (BFH) ein Ende. Jetzt<br />

können Angehörige, die zu ihren Gunsten<br />

einen Vertrag abschließen und zudem<br />

noch die vertraglichen Leistungen<br />

bezahlen, die entstandenen <strong>Ausgabe</strong>n<br />

auch steuerlich geltend machen. Hiernach<br />

hat sich nunmehr auch die Finanzbehörde<br />

zu richten. In dem zu verhandelnden<br />

Fall ging es um den Erwerb<br />

einer Eigentumswohnung, die der Kläger<br />

von seinen Eltern erworben hatte.<br />

Diese wurde von ihm auch vermietet.<br />

50<br />

Foto: Getty Images – Vadzim Kushniarou


<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

Um die Wohnung selbst kümmerte sich<br />

die Mutter des Eigentümers. Auf Grund<br />

des Eigentümerwechsels wurde vor dem<br />

Einzug des neuen Mieters die komplette<br />

Wohnung renoviert. Die Mutter selbst<br />

beauftragte nicht nur einen Handwerker<br />

mit der Durchführung der Arbeiten,<br />

auch die Rechnungen wurden auf den<br />

Namen der Mutter ausgestellt und von<br />

dieser auch bezahlt.<br />

Diese Renovierungskosten durch die<br />

Mutter wollte jedoch die Finanzverwaltung<br />

nicht anerkennen. Der Grund: Der<br />

Sohn machte diese <strong>Ausgabe</strong>n unter Werbungskosten<br />

in der Anlage Vermietung<br />

und Verpachtung geltend, obwohl er diese<br />

nachweislich nicht selber getragen hat.<br />

Diese Sichtweise konnte der BFH jedoch<br />

nicht nachvollziehen. Das Urteil des BFH<br />

(Az. IX R 45/07, BStBl. 2008 II S. 572<br />

i.V.m. Az. IX R 27/08, BFH/NV 2009 S.<br />

901) im Wortlaut: „Erhaltungsaufwand<br />

für ein Mietobjekt ist auch dann als Werbungskosten<br />

anzuerkennen, wenn nicht<br />

der Vermieter selbst, sondern vielmehr<br />

ein Dritter (bspw. Angehörige wie Eltern<br />

oder Ehegatte) im Interesse des Vermieters<br />

die Handwerker beauftragt (abgekürzter<br />

Vertragsweg) und bezahlt (abgekürzter<br />

Zahlungsweg).“<br />

Der Tenor des BFH: „Für einen Werbungskostenabzug<br />

ist die Herkunft der<br />

Mittel unerheblich.“ In dem zu beurteilenden<br />

Fall hatte die Mutter ihrem<br />

Sohn Geld zugewendet, in dem sie die in<br />

dessen Interesse bezahlten Rechnungsbeträge<br />

nicht zurückforderte und damit<br />

auch nicht das Vermögen ihres Sohnes<br />

vermehrte. Geprüft werden müssten lediglich<br />

die steuerlichen Auswirkungen<br />

einer hier evtl. vorliegenden Schenkung!<br />

KONKRETE RECHTLICHE VER-<br />

PFLICHTUNG MUSS VORLIEGEN<br />

Schuldzinsen sind als Werbungskosten<br />

nur dann steuerlich abziehbar, soweit<br />

sie mit einer Einkunftsart in einem wirtschaftlichen<br />

Zusammenhang stehen.<br />

Weiter muss der Grundsatz der persönlichen<br />

Leistungsfähigkeit vorliegen. D. h.<br />

der Steuerpflichtige muss diese Kosten<br />

auch tatsächlich persönlich tragen. Aber:<br />

Die von einem Dritten im Außenverhältnis<br />

geleisteten Aufwendungen können<br />

als eigene Aufwendungen abgezogen<br />

werden, wenn der Steuerpflichtige diese<br />

Aufwendungen im Innenverhältnis zu<br />

tragen hat.<br />

Beispiel: Der Ehegatte eines Steuerpflichtigen<br />

nimmt als Schuldner ein<br />

Darlehen auf, um auf diese Weise dem<br />

Steuerpflichtigen Mittel zum Erwerb<br />

einer Rentenversicherung gegen Einmalzahlung<br />

zuzuwenden. Trägt der<br />

Ehegatte gegenüber der Bank auch noch<br />

die Schuldzinsen, dann liegt ein eigener<br />

Aufwand des Steuerpflichtigen vor. Der<br />

Grund: Der Steuerpflichtige hat sich dadurch<br />

im Innenverhältnis verpflichtet,<br />

den Ehegatten von der Verpflichtung zur<br />

Zins- und Tilgungszahlung freizustellen.<br />

Aber Achtung: Ansprüche, die zivilrechtlich<br />

erst im Falle einer Scheidung<br />

entstehen, reichen hier für eine steuerliche<br />

Abzugsfähigkeit nicht aus. <br />

© Autor: Dietmar Kern<br />

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KFW-, L-Bank- und BAFA-Förderfähigkeit<br />

51


Finanzierung<br />

BELASTUNGEN<br />

IM GRUNDBUCH<br />

WORAUF MÜSSEN SIE BEIM KAUF ACHTEN?<br />

Wenn ein Immobilienkäufer einen<br />

Kredit zur Finanzierung des Kaufpreises<br />

aufnimmt, wird dieser durch den<br />

Eintrag einer Grundschuld zugunsten<br />

der finanzierenden Bank besichert. Das<br />

Problem ergibt sich allerdings immer<br />

dann, wenn auch noch für den Verkäufer<br />

eine Grundschuld auf die Immobilie im<br />

Grundbuch eingetragen ist. Eine Belastung<br />

durch Grundschuld und laufender<br />

Finanzierung: wie kann hier ein Verkauf<br />

erfolgen? Denn die kreditgebende Bank<br />

des Verkäufers wird in den meisten Fällen<br />

nicht vorzeitig auf ihren Grundschuldanspruch<br />

verzichten.<br />

Beispiel: A verkauft an B seine Immobilie,<br />

das A vor 18 Jahren mit Hilfe eines Immobiliendarlehens<br />

(185.000 Euro) gekauft<br />

und im Anschluss daran den Neuausbau<br />

mit einem Kredit finanziert (25.000 Euro)<br />

hatte. Die beiden Finanzierungen von A<br />

laufen bis heute, allerdings mit einer geringeren<br />

Schuldenlast, die aktuell 90.000<br />

Euro beträgt. A will diesen Betrag durch<br />

den Verkaufserlös an die Kredit finanzierende<br />

Bank zurückzahlen. B benötigt<br />

für den Kauf ebenfalls eine Finanzierung<br />

durch seine Hausbank. Beide Kredite sind<br />

mit einer Grundschuld auf Haus und<br />

Grundstück besichert.<br />

Im Umkehrschluss verlangt die Bank des<br />

Käufers für die Finanzierung des Kaufpreises<br />

entsprechend eine Besicherung.<br />

Und diese wird in den meisten Fällen<br />

durch Eintragung einer Grundschuld erfolgen,<br />

und zwar im höchsten Rang. Ist<br />

der Kaufpreis dann beglichen, will der<br />

Käufer keine alte Grundschuld für den<br />

Kredit des Verkäufers auf seiner Immobilie<br />

haben. In solchen Fällen ist der Notar<br />

selbst immer ein guter Ansprechpartner,<br />

denn er als Fachexperte kann solche Problemsituationen<br />

auflösen.<br />

Doch noch immer denken viele Immobilienkäufer<br />

bzw. -verkäufer bei dem Wort<br />

„Notar“ an eine Person, die lediglich für<br />

die Beurkundung eines Immobilienkaufvertrages<br />

zuständig ist. Weit gefehlt, denn<br />

ein Notar ist auch für die Sicherstellung<br />

einer ordnungsgemäßen Abwicklung<br />

der Grundschuldeinträge sowie die Kreditrückzahlung<br />

durch den Verkäufer verantwortlich.<br />

Dies geschieht in aller Regel<br />

dadurch, in dem sich der Notar um die<br />

Einholung einer Löschungs- bzw. Lastenfreistellungsbewilligung<br />

kümmert, in<br />

dem er sich mit der Finanzierungsbank<br />

des Verkäufers zusammensetzt. Gleichzeitig<br />

stellt der Notar als Treuhänder auch<br />

die Kreditrückzahlung durch die finanzierende<br />

Bank des Verkäufers sicher.<br />

FÜR DEN NOTAR EINE<br />

ALLTÄGLICHE ANGELEGENHEIT<br />

Damit ein Immobilienkauf reibungslos<br />

vonstatten geht, muss der Notar viele<br />

Details berücksichtigen. Sowohl für den<br />

Käufer als auch für den Verkäufer. Denn<br />

jede Abwicklung eines Wohnungs- bzw.<br />

Grundstückskaufvertrages erfordert ein<br />

schematisches Vorgehen. Denn es muss<br />

in erster Linie sichergestellt werden,<br />

dass der Kaufpreis erst dann ausgekehrt<br />

wird, wenn der Käufer auch entsprechend<br />

abgesichert ist. Erst dann wird<br />

die neue Grundschuld durch den Notar<br />

zugunsten der finanzierenden Bank des<br />

Käufers eingetragen.<br />

Im Anschluss daran wird – noch vor Abschluss<br />

des Kaufvertrages – wie im Bei-<br />

52<br />

Foto: Adobe Stock – N. Theiss


<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

spielfall von der kreditgebenden Bank<br />

(Verkäufer A) eine Löschungsbewilligung<br />

für die noch bestehende Grundschuld<br />

eingeholt. Allerdings wird diese Löschungsbewilligung<br />

durch die Bank erst<br />

dann erteilt, wenn diese auch gleichzeitig<br />

im Gegenzug das Restdarlehen erhält.<br />

Hierfür muss dem Notar ein Treuhandauftrag<br />

erteilt werden, durch diesen er<br />

mit allen Beteiligten für die Beurkundung<br />

des Kaufvertrages sorgt. Jetzt muss nur<br />

noch die neue Grundschuld (Käufer B)<br />

eingetragen, der Kaufpreis bezahlt und<br />

das Restdarlehen (Verkäufer A) getilgt<br />

werden, dann wird der alte Grundbucheintrag<br />

gelöscht.<br />

Der Notar hat bei diesem Vorgang dafür<br />

zu sorgen, dass die Bezahlung des Kaufpreises<br />

sichergestellt ist, denn erst im Anschluss<br />

daran erhält Verkäufer A die Vorfälligkeitsentschädigung<br />

zu 100 Prozent<br />

zurückerstattet. Hierfür dient eine entsprechende<br />

Fixierung als Zahlungsanweisung<br />

im Immobilienkaufvertrag. Nach<br />

Erhalt des Kaufpreises zur Ablösung des<br />

noch bestehenden Grundpfandrechts<br />

bezahlt Käufer A das ausstehende Restdarlehen<br />

(inklusive Zins- und Entschädigungsforderungen)<br />

direkt auf das Finanzierungskonto<br />

von Verkäufer A.<br />

KAUFVERTRAG UND LÖSCHUNG<br />

DER GRUNDSCHULD<br />

Damit ein Käufer nicht mit der Grundschuld<br />

des Verkäufers belastet wird, wird<br />

im Kaufvertrag notariell vereinbart, dass<br />

ein Grundstück in Abteilung III beim<br />

Grundbuchamt lastenfrei verkauft wird.<br />

Dies erfolgt durch Löschung der Grundschuld<br />

zugunsten der Bank (Verkäufer<br />

A), die im Kaufvertrag festgelegt wurde.<br />

Allerdings kann eine solche Löschungsbzw.<br />

Lastenfreistellungsbewilligung ausschließlich<br />

mit der Zustimmung der<br />

Bank des Verkäufers A (sog. Grundpfandrechtsgläubiger)<br />

erfolgen. Im Anschluss<br />

daran wird die Bewilligung erteilt.<br />

Der Grund: in fast jedem Kaufvertrag ist<br />

geregelt, dass ein Verkäufer einen Anspruch<br />

auf die Kaufpreiszahlung besitzt,<br />

und zwar in Höhe der Darlehensvaluta.<br />

Hinzu kommen entsprechend die Zinsen<br />

an den Grundpfandrechtsgläubiger<br />

(das ist die Bank des Verkäufers). Diese<br />

Abtretung ist insoweit von Wichtigkeit,<br />

dass das Lastenfreistellungsdokument<br />

unter einer Zahlungsauflage steht. Und<br />

dies ist immer dann der Fall, wenn das<br />

der Grundschuld zugrunde liegende Darlehen<br />

vom Verkäufer selbst noch nicht<br />

vollständig an seine kreditgebende Bank<br />

zurückgeführt wurde.<br />

Was entsprechend im Umkehrschluss bedeutet,<br />

dass die den Kauf finanzierende<br />

Bank des Käufers wiederum eine Besicherung<br />

des Darlehens verlangt, verbunden<br />

mit einer eigenen Grundschuld. Diese Besicherung<br />

wird dadurch erreicht, in dem<br />

der Verkäufer gegenüber dem Käufer eine<br />

entsprechende Vollmacht zur Kaufpreisfinanzierung<br />

im Kaufvertrag erteilt. Eine<br />

solche Vollmacht benötigt der Käufer, damit<br />

er die Immobilie belasten kann, und<br />

zwar durch Grundschuldbestellung, und<br />

das unmittelbar nach der Beurkundung<br />

des Kaufvertrags. Also noch bevor er Eigentümer<br />

dieser Immobilie geworden ist.<br />

Das wiederum bedeutet, dass der<br />

Noch-Eigentümer nunmehr den tatsächlichen<br />

Eigentümer bevollmächtigen muss,<br />

dass er seine Immobilie im Grundbuch<br />

belasten kann und darf. Der Grund: gäbe<br />

es diese Rechtsgrundlage nicht, würde es<br />

den wenigsten Eigentümern tatsächlich<br />

gelingen, ihre Immobilie zu finanzieren.<br />

Denn grundsätzlich muss der Kaufpreis<br />

bereits zu dem Zeitpunkt bezahlt werden,<br />

bevor ein Käufer selbst Eigentümer<br />

seiner Immobilie geworden ist. Zudem ist<br />

es rechtlich nicht erlaubt, eine Immobilie<br />

ohne Zustimmung des Verkäufers mit einer<br />

Grundschuld (sog. Grundpfandrecht)<br />

zu belasten.<br />

Hierauf legt auch die finanzierende Bank<br />

des Käufers einen großen Wert darauf.<br />

Denn auch sie will sichergehen, dass<br />

die Grundschuld zugunsten des Grundpfandrechtsgläubigers<br />

gelöscht wird.<br />

Grundpfandrechtsgläubiger wäre in diesem<br />

Fall die kreditfinanzierende Bank<br />

des Verkäufers. Zu den Hauptaufgaben<br />

eines Notars gehört es jetzt, dass die den<br />

Kaufpreis finanzierende Bank sicherstellt,<br />

dass das Darlehen nur dann zur Auszahlung<br />

kommt, wenn im Gegenzug auch<br />

die Grundschuld zugunsten des Grundpfandrechtsgläubigers<br />

des Verkäufers gelöscht<br />

wird.<br />

Dieser Punkt wird innerhalb eines Immobilienkaufvertrages<br />

festgelegt, und zwar<br />

durch einen Grundstücks- bzw. Wohnungskaufvertrag.<br />

Bei dieser Abwicklung<br />

wird durch den Notar eine sog. Lastenfreistellungsbewilligung<br />

angefordert, und<br />

zwar bei der Bank des Verkäufers. Durch<br />

diese Bescheinigung wird dem Notar neben<br />

einer Löschungsbewilligung auch<br />

entsprechend ein Treuhandauftrag erteilt.<br />

Damit hat der Notar das Recht, den gesamten<br />

Zahlungsvorgang zu überwachen.<br />

Allerdings darf der Notar einer Löschung<br />

der bestehenden Grundschuld durch die<br />

Bank des Verkäufers nur für den Fall zustimmen,<br />

wenn diese den Erhalt der restlichen<br />

Darlehenssumme auch bestätigt.<br />

Denn nur für den Fall, dass gegenüber<br />

dem Notar auch eine entsprechende<br />

Löschungsbewilligung vorliegt, kann<br />

rechtlich von einer Kaufpreisfälligkeitsvoraussetzung<br />

gesprochen werden. Was<br />

bedeutet: der Kaufpreis für die neu zu<br />

erwerbende Immobilie kann durch einen<br />

Notar erst dann als „fällig“ gestellt werden,<br />

wenn auch diese letzte Voraussetzung<br />

erfüllt ist.<br />

WANN ES SINNVOLL IST,<br />

DIE GRUNDSCHULD ZU LÖSCHEN<br />

Banken sichern sich bei Immobilienkrediten<br />

ab. Sind Haus oder Eigentumswohnung<br />

abbezahlt, können Verbraucher die<br />

Grundschuld aber löschen lassen. Diese<br />

Entscheidung sollten sie gut abwägen.<br />

Vor dem Kauf einer Immobilie kann es<br />

sinnvoll sein, eine Grundschuld aus dem<br />

Grundbuch löschen zu lassen. Für manche<br />

Interessenten ist nämlich ein lastenfreier<br />

Kauf attraktiver.<br />

Die Grundschuld dient der Bank als Sicherheit<br />

für den Immobilienkredit und<br />

gibt dem Geldinstitut das Recht zu einer<br />

Zwangsversteigerung, falls der Schuldner<br />

die Raten nicht bezahlt. Ist der Kredit<br />

getilgt, kann sie gelöscht werden<br />

– schließlich hat sich ihre Sicherheitsfunktion<br />

erfüllt. Nötig ist das nicht immer.<br />

Das Austragen kostet Geld. Und:<br />

eine Grundschuld ist im Grundbuch als<br />

solche nicht schädlich.<br />

53


Finanzierung<br />

Versicherung & Recht<br />

Unnötig ist das Löschen zum Beispiel,<br />

wenn der Kredit zwar abbezahlt ist, der<br />

Besitzer aber für eine größere Renovierung<br />

erneut Geld von der Bank leihen<br />

möchte. Zumindest dann, wenn er die ursprüngliche<br />

Grundschuld dafür nicht erhöhen<br />

muss. Ein weiteres Szenario ist die<br />

Anschlussfinanzierung eines laufenden<br />

Darlehens. Da macht es mehr Sinn, die<br />

vorhandene Grundschuld zu übertragen,<br />

als sie zu löschen und dann zugunsten der<br />

neuen Bank eine neue Grundschuld eintragen<br />

zu lassen.<br />

Die Löschung der Grundschuld läuft<br />

über das Grundbuchamt. Erforderlich<br />

sind hierfür eine Löschungsbewilligung<br />

des eingetragenen Gläubigers in notarieller<br />

Form und beglaubigte Löschungszustimmungen<br />

von allen eingetragenen<br />

Eigentümern. Diese Unterlagen werden<br />

dann selbst oder vom Notar bei dem<br />

Amt eingereicht. Dort wird der Antrag<br />

geprüft und die Grundschuld schließlich<br />

gelöscht.<br />

Die Gebühren beim Grundbuchamt hängen<br />

vom Wert der Grundschuld ab. Bei<br />

den Beglaubigungen der Unterschriften<br />

auf dem Löschungsantrag kommt es darauf<br />

an, ob das beim Notar oder einer anderen<br />

vom Grundbuchamt akzeptierten<br />

Stelle vorgenommen wird. Hierzu gibt es je<br />

nach Region unterschiedliche Regelungen.<br />

Soll der Notar nicht nur beglaubigen, sondern<br />

den Antrag auch erstellen und dazu<br />

noch die Korrespondenz mit dem Grundbuchamt<br />

übernehmen, steigen die Kosten.<br />

Insgesamt können so schnell mehrere<br />

Hundert Euro anfallen.<br />

LÖSCHUNG DER GRUNDSCHULD<br />

KOSTET NUR UNNÖTIG GELD<br />

Ärgerliche Bürokratie: Das Eintragen und<br />

Löschen von Grundschuld kostet jeweils<br />

Geld – und die Löschung ist in jedem Fall<br />

überflüssig. Selbst bei einem Hausverkauf.<br />

Immobilienbesitzer können durch<br />

Verzicht auf die Löschung einige hundert<br />

Euro sparen.<br />

Viele Eigenheimbesitzer lassen die<br />

Grundschuldeintragung löschen, wenn<br />

sie den Kredit für ihre Immobilie abgezahlt<br />

haben. Experten halten das für einen<br />

Fehler: „Die Grundeigentümer verschenken<br />

damit unnötig Hunderte Euro“, sagt<br />

Georg Tryba von der Verbraucherzentrale<br />

Nordrhein-Westfalen. Weitaus sinnvoller<br />

sei es, die Grundschuld im Grundbuch<br />

lediglich stilllegen zu lassen, damit sie bei<br />

einer etwaigen späteren Aufnahme eines<br />

neuen Darlehens etwa für Reparaturen<br />

oder bei einem Verkauf der Immobilie reaktiviert<br />

werden kann.<br />

Bei der Finanzierung eines Immobilienkaufs<br />

lässt sich die Bank im Grundbuch<br />

eine Grundschuld eintragen. Damit<br />

sichert sie sich den Zugriff auf Haus<br />

oder Wohnung, sollte der Schuldner den<br />

Kredit einmal nicht mehr bedienen.<br />

Nach der Tilgung des Hypotheken-<br />

Darlehens lassen viele Eigentümer die<br />

Grundschuld löschen, um die Immobilie<br />

dann auch lastenfrei zu besitzen.<br />

„Dahinter steckt entweder der Irrtum,<br />

dass für ein lastenfreies Haus bei einem<br />

Verkauf ein höherer Preis erzielt werden<br />

kann“, sagt Kai Oppel, Finanzierungsexperte<br />

beim Baugeldvermittler Hypothekendiscount.<br />

„Oder die Angst, dass die<br />

Bank durch die Grundschuld auch nach<br />

Rückzahlung des Kredits noch Zugriff<br />

auf die Immobilie haben könnte.“<br />

VERZICHTSERKLÄRUNG UND<br />

LÖSCHUNGSBEWILLIGUNG<br />

Beides ist jedoch nicht der Fall. Nach dem<br />

Gesetz (§ 1193 Abs. 1 BGB) kann die Bank<br />

eine Immobilie nur zwangsversteigern,<br />

wenn sie nachweist, dass der Schuldner<br />

seinen Zahlungsverpflichtungen nicht<br />

nachgekommen ist. Zur Sicherheit sollten<br />

sich die Eigentümer jedoch von der Bank<br />

eine Verzichtserklärung samt Löschungsbewilligung<br />

ausstellen lassen, rät Experte<br />

Oppel. Damit bestätigt nämlich das Kreditinstitut,<br />

dass das Darlehen getilgt ist.<br />

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof<br />

(Az.: XI ZR 244/90) darf die Bank dafür<br />

jedenfalls keine Gebühr erheben, betont<br />

Verbraucherschützer Tryba. Die Grundschuld<br />

kann sogar nützlich sein. Erhält<br />

man nach Tilgung eines Darlehens die<br />

Löschungsbewilligung der Bank und lässt<br />

die Grundschuld bestehen, dann kann<br />

man diese bei einer eventuellen erneuten<br />

Kreditinanspruchnahme nutzen. Wird<br />

etwa ein neuer Kredit zur Sanierung des<br />

Hauses aufgenommen, dann kann man<br />

die Grundschuld als Sicherheit nutzen.<br />

Auch bei einem Verkauf der Immobilie<br />

bringt die Löschung der Grundschuld<br />

keinen klaren Vorteil. Im Gegenteil: „Der<br />

Käufer muss dann nur höhere Gebühren<br />

zahlen“, sagt der Verbraucherschützer. Bei<br />

einer Grundschuld über 150.000 Euro fallen<br />

für die Löschung Notar- und Grundbuchamtgebühren<br />

von rund 300 Euro an.<br />

„Bei einem Kredit in gleicher Höhe muss<br />

der Käufer jedoch für die Eintragung der<br />

neuen Grundschuld sogar insgesamt 600<br />

Euro an Notar und Grundbuchamt zahlen“,<br />

sagt Tryba.<br />

GRUNDSCHULDABTRETUNG<br />

BEI IMMOBILIENVERKAUF<br />

Bleibt die Grundschuld hingegen eingetragen,<br />

entstehen dem Verkäufer überhaupt<br />

keine Kosten. Dies gilt auch für<br />

den neuen Eigentümer, wenn er später<br />

dieselbe Bank wieder als Finanzierungspartner<br />

nutzt. Nimmt er ein Darlehen bei<br />

einem anderen Kreditinstitut auf, muss<br />

er lediglich eine Gebühr für die „Grundschuldabtretung“<br />

zahlen. Dabei wird im<br />

Grundbuch vermerkt, dass die Grundschuld<br />

an die finanzierende Bank des<br />

neuen Besitzers übergegangen ist. „Bei<br />

einem Grundschuldbetrag von 150.000<br />

Euro werden dafür nur etwas mehr als<br />

300 Euro fällig“, sagt Verbraucherschützer<br />

Tryba.<br />

Auch wer seine Immobilie nicht verkaufen<br />

will, sollte die Grundschuld nicht löschen,<br />

rät wiederum Finanzierungsexperte<br />

Oppel. „Wenn der Eigentümer später<br />

einmal für eine größere Modernisierung<br />

einen neuen Kredit aufnehmen muss,<br />

kann einfach die bereits eingetragene<br />

Grundschuld reaktiviert werden.“ Damit<br />

könnten unnötige Gebühren von bis<br />

zu 900 Euro für Löschung und Neueintragung<br />

gespart werden.<br />

<br />

© Autor: Dietmar Kern<br />

54


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CORONA-BEDINGTE<br />

MIETAUSFÄLLE<br />

WAS KANN DER EIGENTÜMER TUN?<br />

Die Pandemie und die aggressiven<br />

Mutanten haben Deutschland und<br />

die Wirtschaft – auch wenn es bereits die<br />

ersten Lockerungen gibt, weil die Inzidenzzahlen<br />

insgesamt fallen – noch immer<br />

fest im Griff. Das spüren seit letztem<br />

Jahr immer mehr Vermieter, die vergeblich<br />

auf die Mieteinnahmen ihrer säumigen<br />

Mieter warten.<br />

Denn es gibt viele Gründe, warum Vermieter<br />

eine Immobilie erwerben – sei es<br />

als zusätzliche Altersvorsorge oder als<br />

klassische Kapitalanlage. Gerade in Zeiten<br />

niedriger Zinsen lassen sich auf diese<br />

Weise oft ansehnliche Renditen erzielen,<br />

vor allem im Vergleich zu festverzinslichen<br />

Anlageformen wie Tages- oder Festgeld.<br />

Doch die Corona-Pandemie rüttelt<br />

an dieser Gewissheit, denn Kontaktbeschränkungen<br />

und Lockdown haben<br />

auch viele private Mieter in finanzielle<br />

Schwierigkeiten gebracht.<br />

Um zu verhindern, dass Tausende Menschen<br />

wegen Liquiditätsengpässen ihre<br />

Wohnung verlieren, hat der Gesetzgeber<br />

vorübergehende Erleichterungen für<br />

säumige Mieter beschlossen. Angesichts<br />

der Flut Corona-spezifischer Sonderregeln<br />

fragen sich aber viele Eigentümer,<br />

welche Rechte sie im Umgang mit ihren<br />

Mietern noch haben – und wie sie reagieren<br />

können, wenn über längere Zeit keine<br />

Zahlungen eingehen. Dabei muss man<br />

allerdings unterscheiden: handelt es sich<br />

um Zahlungsrückstände zwischen dem<br />

1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 und<br />

was gilt danach bzw. generell.<br />

MIETRECHT ZU CORONA-ZEITEN<br />

Grundsätzlich gilt: Zahlt der Mieter für<br />

zwei folgende Monate gar keine Miete<br />

oder verweigert einen nicht unerheblichen<br />

Teil, so steht dem Vermieter das<br />

Recht zu, seinem Mieter die fristlose Kündigung<br />

auszusprechen. Rechtsgrundlage<br />

sind die §§ 549 Abs. 1 i.V.m. 543 Abs. 2<br />

Ziff. 3 i.V.m. 569 Abs. 3 Ziff. 1 des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuchs (BGB). Hierbei spielt<br />

der Grund, warum der Mieter seine Miete<br />

nicht pünktlich bezahlt hat, keine Rolle.<br />

Aber es gibt eine Einschränkung: das<br />

„Gesetz zur Abmilderung der Folgen der<br />

COVID-19-Pandemie“ vom 27.3.2020.<br />

Dieses Gesetz verbietet es in § 2 Art. 240<br />

EGBGB, Mietern wegen Zahlungsrückständen<br />

auf Grund von Einkommens_<br />

Foto: Getty Images – Gwengoat<br />

55


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ausfällen, die zwischen dem 1. April<br />

2020 und dem 30. Juni 2020 eingetreten<br />

sind und die bis zum 30.6.2022 nicht<br />

ausgeglichen sind, zu kündigen, sofern<br />

die Mietschulden auf die Auswirkungen<br />

der Corona-Pandemie beruhen. Eingeschränkt<br />

wird damit aber lediglich das<br />

Recht zur außerordentlichen bzw. ordentlichen<br />

Kündigung des Mietverhältnisses<br />

für den Fall, dass der Mieter auf Grund<br />

der Auswirkungen der COVID-19-<br />

Pandemie nicht in der Lage war, im Zeitraum<br />

vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020<br />

seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen<br />

und die Säumnis sich ausschließlich<br />

auf diesen Zeitraum bezieht.<br />

Weiterhin ist rechtlich zu beachten, dass<br />

der Gesetzgeber mit dieser Ausnahmeregelung<br />

weder eine Mietminderung<br />

noch einen dauerhaften bzw. endgültigen<br />

Erlass der Miete regelt. Aufgeschoben<br />

werden damit lediglich die Nachteile aus<br />

einer Kündigung wegen Mietrückstand,<br />

was bedeutet: der Mieter steht in der<br />

Verpflichtung, seine Miete zu zahlen,<br />

und zwar nach der aktuellen Gesetzeslage<br />

bis spätestens zum 30. Juni 2022. Bis zu<br />

diesem Stichtag (30.6.2022) haben Mieter<br />

also demnach Zeit, Corona-bedingte<br />

Mietrückstände auszugleichen. Und: eine<br />

Kündigung wegen anderer Mietrückstände<br />

oder anderer Pflichtverletzungen<br />

des Mieters sowie wegen Eigenbedarfs ist<br />

ohne Weiteres weiterhin möglich.<br />

Viele Vermieter denken natürlich jetzt<br />

daran, dass sie auf ihre Mieteinnahmen<br />

verzichten müssen, nur weil Mieter ein<br />

Corona-bedingtes Problem haben. Das<br />

ist natürlich nicht der Fall. Grundsätzlich<br />

müssen Mieter auch in der Pandemie<br />

pünktlich bezahlen. Unter dem Eindruck<br />

des ersten Lockdowns im Frühjahr vergangenen<br />

Jahres hat der Gesetzgeber jedoch<br />

beschlossen, dass Vermieter, anders<br />

als sonst, nicht kündigen dürfen, wenn<br />

Mieter zwei Monate in Folge nicht zahlen.<br />

Die Ausnahmeregel galt aber nur, wenn<br />

der Mietrückstand von April bis Juni 2020<br />

aufgetreten war und nachweisbar im Zusammenhang<br />

mit Corona-bedingten Einkommensverlusten<br />

stand.<br />

Denn eines wurde auch durch den Gesetzgeber<br />

vorgegeben: dieser „neue“ Kündigungsschutz<br />

änderte nichts daran, dass<br />

Vermieter Anspruch auf die volle Miete<br />

haben. Sie ist nur gestundet – wenn auch<br />

für eine lange Zeit. Dennoch: erst dann,<br />

wenn Mieter ihre Zahlungsrückstände<br />

nach dem 30. Juni 2022 noch nicht beglichen<br />

hat, dürfen Vermieterinnen und<br />

Vermieter ihnen deswegen kündigen.<br />

WELCHE AUSNAHMEREGELUNGEN<br />

GELTEN FÜR DEN AKTUELLEN<br />

LOCKDOWN (ALSO MAI <strong>2021</strong>)?<br />

Die Ausnahmeregel erfasst nur die Kündigung<br />

wegen Mietrückständen aus den<br />

Monaten April 2020 bis Juni 2020. Gibt<br />

es Zahlungsrückstände aus früheren oder<br />

späteren Zeiträumen, die zur Kündigung<br />

berechtigen, darf der Vermieter den<br />

Vertrag also dennoch beenden. Zudem<br />

haben Vermieter das Recht, verspätete<br />

Zinsen für ihren Mietausfall zu verlangen<br />

(so das Bundesjustizministerium). Denn<br />

trotz der Ausnahmesituation werden die<br />

monatlichen Mietzahlungen ja regulär<br />

fällig. Bezahlt ein Mieter nicht fristgerecht,<br />

befindet er sich rechtlich in Verzug.<br />

Der Vermieter kann in diesen Fällen – bis<br />

der Betrag beglichen ist –Verzugszinsen<br />

verlangen. Diese liegen aktuell (Mai <strong>2021</strong>)<br />

bei cirka vier Prozent.<br />

Des Weiteren hat ein Mieter keine rechtliche<br />

Grundlage, seine Miete nur deshalb zu<br />

mindern, weil sein Nachbar an COVID-19<br />

erkrankt ist. Denn eine Minderung ist<br />

nur wegen eines Mangels der Mietsache<br />

erlaubt, also beispielsweise, wenn die<br />

Heizung kaputt ist oder das Wasser nicht<br />

warm wird. Doch was tun, wenn auch im<br />

dritten Lockdown kein Geld mehr fließt?<br />

Der dritte Lockdown dauert zwar schon<br />

deutlich länger als der zweite. Dennoch<br />

gilt das Mietmoratorium aus der zweiten<br />

Runde dieses Mal nicht.<br />

Auf COVID-19-bedingte Mietschulden<br />

aus den Monaten April 2020 bis Juni 2020<br />

müssen Vermieter aber (je nach Fall)<br />

wohl noch länger warten. Denn Mieter<br />

haben im Extremfall bis zum 30. Juni<br />

2022 Zeit, um die ausstehenden Zahlungen<br />

abzustottern. Seit 1. Juli 2020 gilt hingegen<br />

wieder „Business as usual“. Und das<br />

bedeutet: Vermieter dürfen den Vertrag<br />

kündigen, wenn der Mieter zwei Monate<br />

in Folge seine Miete nicht bezahlt.<br />

VERMIETER KÖNNEN IHREN<br />

MIETER AKTUELL WIEDER<br />

FRISTLOS KÜNDIGEN<br />

Eine Kündigung des Vermieters ist jetzt<br />

wieder möglich, denn mit Ablauf des 30.<br />

Juni 2020 endete der temporäre „Kündigungsschutz“<br />

für Mieterinnen und Mieter,<br />

welche mit ihrer Verpflichtung zur<br />

Zahlung der monatlichen Miete im Zeitraum<br />

April bis einschließlich Juni 2020<br />

säumig und damit im Verzug waren. Das<br />

heißt für Vermieter: Vermieterinnen und<br />

Vermieter können seit dem 1.07.2020<br />

wieder wie zuvor, das heißt wie in der Zeit<br />

vor April dieses Jahres, ihren säumigen<br />

Mietern die – ggf. sogar fristlose – Kündigung<br />

wegen Zahlungsverzuges mit der<br />

monatlich geschuldeten Miete erklären,<br />

wenn die Mieter entsprechend in Verzug<br />

mit der Zahlung der Miete sind.<br />

Vermieter müssen daher nicht (mehr)<br />

prüfen, ob die von den Mietern vorgebrachten<br />

Gründe wegen des Zahlungsverzuges<br />

möglicherweise auf die Corona-Pandemie<br />

zurückzuführen sind.<br />

Hiermit konnte unter Umständen eine<br />

Kündigung des Mietverhältnisses wegen<br />

Zahlungsverzuges unwirksam sein. Dieses<br />

Risiko ist Vermieter seit dem 1.7.2020<br />

entfallen.<br />

Weiter gilt: etwaig in den Monaten April<br />

bis Juni 2020 ausgefallene Mieten muss<br />

der Mieter bzw. die Mieterin dem Vermieter<br />

bis spätestens Ende Juni 2022 zurückzahlen.<br />

Zahlt der Mieter bis Ende Juni<br />

2022 diese Mieten nicht nach, kann der<br />

Vermieter auch wegen Zahlungsverzuges<br />

mit diesen Mieten ab dem 1.7.2022 die –<br />

ggf. außerordentliche, fristlose – Kündigung<br />

des Mietverhältnisses erklären.<br />

Weiterhin gilt, dass unabhängig davon<br />

der Anspruch des Vermieters gegen den<br />

Mieter auf Zahlung der geschuldeten monatlichen<br />

Miete bestehen bleibt. Wichtig<br />

56 Foto: Getty Images – DGLimages


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ist auch: Mieter haben gegen den Vermieter<br />

keinen Anspruch darauf, dass sich<br />

der Vermieter auf eine vom Mieter vorgeschlagene<br />

Mietstundung bzw. Ratenzahlung<br />

einlassen muss.<br />

WIE SOLLTEN VERMIETER MIT<br />

IHREN MIETERN IN CORONA-<br />

ZEITEN UMGEHEN?<br />

Soloselbstständige, Alleinerziehende, knapp<br />

kalkulierende Haushalte: die Corona-Krise<br />

trifft viele Mieter hart, denn oft reichen<br />

die Mittel nicht einmal aus, um die Miete<br />

zu bezahlen. Zwar gibt es einen gesetzlichen<br />

Schutz vor Kündigungen, die sich auf Coronakrisen-bedingte<br />

Mietrückstände von<br />

April bis einschließlich Juni 2020 stützen.<br />

Der Mieter schuldet die Miete aber trotzdem<br />

und kann deswegen auch vom Vermieter<br />

verklagt werden.<br />

In erster Linie sollten Mieter deshalb<br />

selbst in Corona-Zeiten immer alles dransetzen,<br />

die Miete doch noch irgendwie zu<br />

begleichen. Denn generell gilt: Verhalten<br />

Sie sich in der Corona-Krise möglichst<br />

kooperativ mit Ihrem Vermieter. Viele<br />

Vermieter haben aktuell Verständnis für<br />

finanzielle Engpässe ihrer Mieter – falls<br />

verursacht durch die Corona-Situation.<br />

Diesem Goodwill sollte man sich als<br />

Mieter nicht verschließen.<br />

Dennoch: Jeder Mieter muss die Ursächlichkeit<br />

der Auswirkungen der<br />

Corona-Pandemie für seine vorübergehende<br />

Leistungsunfähigkeit glaubhaft<br />

machen. Geeignete Mittel zur<br />

Glaubhaftmachung sind ausweislich<br />

der Gesetzesbegründung insbesondere<br />

der Nachweis der Antragstellung bzw.<br />

die Bescheinigung über die Gewährung<br />

staatlicher Leistungen, Bescheinigungen<br />

des Arbeitgebers oder andere<br />

Nachweise über das Einkommen bzw.<br />

über den Verdienstausfall. In Betracht<br />

kommt auch die Abgabe einer (strafbewährten)<br />

Versicherung an Eides statt.<br />

Der Mieter sollte sich diesbezüglich gut<br />

vorbereiten und den Zusammenhang<br />

zwischen Mietaussetzung und Corona-<br />

Krise ausreichend nachweisen können.<br />

Andernfalls läuft er Gefahr, von seinem<br />

Vermieter eine berechtigte fristlose<br />

Kündigung wegen Zahlungsverzuges zu<br />

erhalten.<br />

Mieterinnen und Mieter können sich bei<br />

Zahlungsschwierigkeiten zunächst an das<br />

Jobcenter wenden. Sie sollten überprüfen<br />

lassen, ob ihnen Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-<br />

oder Wohngeld zusteht. Durch<br />

kürzlich beschlossene Änderungen in<br />

den Sozialgesetzbüchern kann jetzt der<br />

Antrag auf Grundsicherung schnell und<br />

formlos telefonisch, per Mail oder Post<br />

beim zuständigen Jobcenter gestellt werden.<br />

Die neuen Regelungen im Sozialrecht<br />

sehen unter anderem vor, dass in den<br />

ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs<br />

die <strong>Ausgabe</strong>n für Miete und Heizung<br />

in tatsächlicher Höhe übernommen<br />

werden, eine Vermögensprüfung<br />

entfällt für diesen Zeitraum. Darüber<br />

hinaus können Mieter mit geringem<br />

Einkommen einen Antrag auf staatliches<br />

Wohngeld stellen.<br />

<br />

© Autor: Dietmar Kern<br />

Rufen Sie Ihren Vermieter an und legen<br />

Sie Ihre finanzielle Notlage dar. Falls das<br />

so ist, machen Sie ihm glaubhaft, dass Sie<br />

Ihre Miete nur aufgrund der Corona-Krise<br />

nicht zahlen können. Bieten Sie Ihrem<br />

Vermieter entsprechende Nachweise an.<br />

Zwar sind Sie dazu ihrem Vermieter gegenüber<br />

wohl nicht verpflichtet. Nur: Sie<br />

müssen den Zusammenhang zwischen<br />

der Corona-Krise und dem Mietausfall<br />

spätestens in einem Gerichtsprozess<br />

glaubhaft machen.<br />

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diese Informationen jetzt mit Ihrem Vermieter<br />

teilen. Im Gegenteil: Sie wecken<br />

dadurch Verständnis beim Vermieter und<br />

stärken unter Umständen Ihr Vertrauensverhältnis<br />

zu ihm, und bereiten damit<br />

vielleicht den Weg zu einer einvernehmlichen<br />

Lösung.<br />

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Foto: Getty Images – Jovanmandic<br />

57


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STEUERFALLE<br />

EHESCHEIDUNG<br />

WAS WIRD AUS DER IMMOBILIE?<br />

„Glück und Glas – wie leicht bricht das?“ Ein Reim, den wohl die meisten von<br />

Ihnen kennen. Schlimm wird es allerdings für die Betroffenen. Denn neben<br />

den enormen psychischen Belastungen kommen nunmehr auch noch rechtliche<br />

Aspekte auf die Einzelnen zu, die es zu bewältigen gilt. „Wenn das Verbrauchsvermögen<br />

von Ehegatten auf den anderen übergeht.“ Was dann? Wie<br />

kann sich jeder Einzelne hiergegen wehren? Was ist zu tun? Die Zeit ist knapp:<br />

Gefahr im Verzug.<br />

Bei Verliebten scheint das Glück noch<br />

grenzenlos zu sein. Doch dieses Glück<br />

währt in der heutigen Zeit nicht gerade<br />

lange. Fast jährlich enden über 245.000<br />

Ehen vor dem Familienrichter, rd. 1 Mio.<br />

Paare leben zurzeit in Deutschland: getrennt!<br />

Hierbei handelt es sich zwar nur<br />

um Zahlen, um Statistiken. Dennoch hören<br />

sich diese Tatsachen nicht gerade familienfreundlich<br />

an.<br />

Noch schlimmer trifft es dabei diejenigen,<br />

die während ihrer Ehezeit eine Immobilie<br />

ihr Eigen nennen konnten oder den Partner<br />

dabei mit Krediten unterstützt haben.<br />

Denn hier kommt es bei einer Scheidung<br />

nicht nur zu psychischen Belastungen, es<br />

droht zudem noch ein enormer Geldverlust,<br />

weil das gemeinsame Vermögen auf<br />

Grund von Differenzen nicht richtig aufgeteilt<br />

wurde. Hinzu kommen natürlich<br />

auch noch enorme Kosten für Anwälte<br />

und Gerichte. Ein Antrag auf Verfahrenskostenbeihilfe<br />

(früher Prozesskostenhilfe)<br />

scheitert fast ausschließlich an den<br />

erwirtschafteten Mieteinnahmen bzw. an<br />

dem tatsächlichen Wert der Immobilie.<br />

DIE AKTUELLE STEUERLICHE SICHT<br />

Das aktuelle Ehegesetz schreibt vor, dass<br />

das eheliche Gebrauchsvermögen und die<br />

ehelichen Ersparnisse zu teilen sind. Neben<br />

dieser Vermögenstrennung ist aber<br />

auch noch der Güterstand zu beachten.<br />

Liegt keine vertragliche Vereinbarung<br />

vor, gilt als gesetzlicher Güterstand die<br />

Zugewinngemeinschaft. Bei dieser Konstellation<br />

ist der während der Ehe erzielte<br />

Zugewinn zwischen den Partnern auszugleichen.<br />

Endet eine Ehe durch Tod,<br />

58<br />

Foto: Adobe Stock – StockPhotoPro


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erhöht sich der Zugewinn dadurch, dass<br />

der Erbteil des überlebenden Ehegatten<br />

um ¼ erhöht wird. Dabei spielt es auch<br />

keine Rolle, ob die Ehegatten während<br />

ihrer Ehezeit überhaupt einen Zugewinn<br />

erzielt haben.<br />

Nicht so im Falle einer Scheidung. Innerhalb<br />

der Zugewinngemeinschaft ist der<br />

Zugewinn auf Antrag durch eine Geldzahlung<br />

auszugleichen. Eine sich hieraus<br />

ergebende Zahlung wird mit Rechtskraft<br />

der Scheidung fällig. In einigen Fällen<br />

kann im Rahmen einer Ehescheidung<br />

keine Regelung über den Zugewinn getroffen<br />

werden. Dies ist jedoch nicht weiter<br />

schlimm, denn dies kann noch bis zu<br />

3 Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des<br />

Scheidungsurteils nachgeholt werden.<br />

Nach Ablauf dieser Frist kommt es zum<br />

Erlöschen dieses Anspruchs.<br />

Alle weiteren Güterstände lassen sich mit<br />

einem Ehevertrag regeln. Wer sich für die<br />

Gütertrennung entscheidet, kann hier<br />

neben individuellen Vereinbarungen, die<br />

die gesetzlichen Vorgaben nur teilweise<br />

abändern, auch für einen völligen Ausschluss<br />

eines Zugewinnausgleiches sorgen.<br />

Wer sich hingegen für die häufigste<br />

Form, nämlich für den modifizierten<br />

Zugewinnausgleich entscheidet, schließt<br />

mit diesem den Zugewinn lediglich für<br />

den Fall einer Ehescheidung aus. Endet<br />

die Ehe durch Tod eines Partners, bleibt<br />

es beim Zugewinnausgleich. Der Überlebende<br />

erhält dann entsprechend den<br />

erhöhten Erbteil. Gleichzeitig besteht die<br />

Möglichkeit, einen Ehevertrag mit einem<br />

Erbvertrag zu verbinden. Hierbei haben<br />

die Eheleute dann die Möglichkeit, gegenseitig<br />

auf sämtliche Erb- oder Pflichtteilsrechte<br />

zu verzichten.<br />

In diesem Zusammenhang wird immer<br />

wieder die Schuldenhaftung falsch verstanden.<br />

Weder bei Zugewinngemeinschaft<br />

noch bei Gütertrennung haftet ein<br />

Ehepartner für die Schulden des anderen.<br />

Ausnahme: Es handelt sich um Geschäfte<br />

des täglichen Lebens (bspw. Kauf eines<br />

Ehebettes) oder um Darlehensverträge,<br />

bei dem einer der Partner als Bürge unterschrieben<br />

hat.<br />

Eheleute haben mit dem Abschluss eines<br />

Ehevertrages die Regelung ihrer<br />

güterrechtlichen Verhältnisse weitgehend<br />

selbst in der Hand. Es gilt der<br />

Grundsatz der Vertragsfreiheit. Hieran<br />

hat sich auch durch das Gleichberechtigungsgesetz<br />

nichts geändert, so dass<br />

sich die Ehegatten freiwillig sogar einer<br />

güterrechtlichen Regelung unterwerfen<br />

können, die dem Grundsatz der Gleichberechtigung<br />

nicht entspricht. Gezwungen<br />

werden kann kein Ehegatte zum<br />

Abschluss eines Ehevertrages.<br />

Ihre Grenze findet die Vertragsfreiheit zunächst<br />

in den allgemein gültigen Vertragbeschränkungen,<br />

so dass z. B. ein Vertrag,<br />

dessen Inhalt gegen gesetzliche Vorschriften<br />

(§ 134 BGB) oder gegen die guten<br />

Sitten verstößt (§ 138 BGB), nichtig ist;<br />

weiterhin in der besonderen Beschränkung<br />

des § 1409 BGB: Danach kann ein<br />

Güterstand nicht durch Verweisung auf<br />

nicht mehr geltendes oder ausländisches<br />

Recht bestimmt werden. Die früheren<br />

Güterstände der Nutzverwaltung, der<br />

Errungenschaftsgemeinschaft und der<br />

Fahrnisgemeinschaft können daher heute<br />

als solche nicht mehr vereinbart werden,<br />

auch nicht die Eigentums- und Vermögensgemeinschaft<br />

als gesetzlicher Güterstand<br />

der ehemaligen DDR. Vielmehr ist<br />

das Wahlrecht der Ehegatten auf die Güterrechtstypen<br />

beschränkt, die das Gesetz<br />

zur Auswahl anbietet. Innerhalb dieser<br />

Güterstände aber besteht weitgehend die<br />

Möglichkeit spezieller Ausgestaltung.<br />

Unzulässig sind daher grundsätzlich<br />

Vereinbarungen, nach denen eine Scheidung<br />

ausgeschlossen oder erschwert<br />

werden soll, z. B. durch die Zahlung eines<br />

Geldbetrages für den Fall der Scheidungseinreichung.<br />

Derartige Vereinbarungen<br />

sind aber wirksam, wenn ihnen<br />

ein anderer Zweck zugrunde liegt, z. B.<br />

die finanzielle Absicherung des Ehepartners.<br />

Dies ist gegebenenfalls durch Auslegung<br />

zu ermitteln.<br />

SCHEIDUNGSPROBLEMATIK<br />

GÜTERAUFTEILUNG<br />

Hausrat und die Wohnung gehören zum<br />

ehelichen Gebrauchsvermögen. Der Jurist<br />

spricht hierbei von beweglichen und<br />

unbeweglichen körperlichen Sachwerten,<br />

die dem Gebrauch beider Ehegatten<br />

während des Zeitraumes einer aufrechten<br />

ehelichen Lebensgemeinschaft gedient<br />

haben. Hierzu gehören entsprechend<br />

auch alle Wertanlagen – gleich welcher<br />

Art. Dies kann neben einer Fonds- oder<br />

einer Aktienanlage auch eine Immobilie<br />

sein. Herauszurechnen sind hingegen<br />

Anteile eines Ehegatten an einem Unternehmen,<br />

da es sich hierbei um eine reine<br />

Wertanlage handelt. Leben die Paare<br />

in einer Zugewinngemeinschaft, schreibt<br />

der Gesetzgeber vor, dass neben dem gesamten<br />

Vermögen auch diejenigen Schulden,<br />

die innerhalb der Ehezeit entstehen,<br />

zwischen den Partnern im Falle einer<br />

Scheidung geteilt werden.<br />

Partner, die während der Ehezeit gemeinsam<br />

Eigentum erworben und sich<br />

auch gemeinsam ins Grundbuch haben<br />

eintragen lassen, genießen den Vorteil,<br />

dass sie als Partner im Falle einer Scheidung<br />

gleichberechtigt sind. Durch diesen<br />

Rechtsgriff können Entscheidungen wie<br />

Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung<br />

nur gemeinsam getroffen werden. Aber<br />

Achtung: Ist einer der Partner an einem<br />

Verkauf interessiert, kann jeder einzelne<br />

eine Teilungsversteigerung beim dafür<br />

zuständigen Amtsgericht beantragen.<br />

Dieses Rechtsmittel ist immer dann anzuraten,<br />

wenn einer der beiden Partner<br />

die finanziellen Belastungen aus dem Immobilienbesitz<br />

nicht weiter tragen kann<br />

bzw. will. Kommt es zur Versteigerung,<br />

ist es dem Partner auch erlaubt, in diesem<br />

Verfahren mitzubieten. Bestenfalls<br />

kommt dieser dann in den Genuss einer<br />

relativ günstigen Immobilie. Der verlustreichste<br />

Weg ist hingegen die Versteigerung<br />

des gesamten Immobilienbesitzes.<br />

Hierzu die Rechtsgrundlage des § 1365<br />

Abs. 1 BGB: Leben Eheleute im Güterstand<br />

der Zugewinngemeinschaft und<br />

59


Versicherung & Recht<br />

DIE GEMEINSAME IMMOBILIE<br />

IM SCHEIDUNGSKRIEG<br />

Nach Rechtskraft übernimmt zweckmäßiger<br />

Weise immer derjenige Ehepartner<br />

das Haus oder die Eigentumswohnung,<br />

der auch die gemeinsamen Kinder versorgt.<br />

Hierdurch wird wenigstens für die<br />

Kinder erreicht, dass diese nicht aus ihrer<br />

gewohnten Umgebung herausgerissen<br />

werden. Vorteile hat derjenige Partner,<br />

dessen Haus oder Wohnung im Alleineigentum<br />

steht. Denn in aller Regel bekommt<br />

dieser die Immobilie vom Gericht<br />

auch zugewiesen. Weitaus problematischer<br />

wird die Angelegenheit, wenn sich<br />

beide Ehepartner Eigentümer einer Immobilie<br />

nennen dürfen. Auch hier ergibt<br />

sich wieder ein gewichtiger Vorteil für<br />

den Partner, der die Kinder versorgt.<br />

Werden die Kinder hingegen auf die<br />

Eheleute aufgeteilt oder sind gar keine<br />

Kinder vorhanden, dann spielen Faktoren<br />

wie etwa die Entfernung zum jeweiligen<br />

Arbeitsplatz oder die Bedingungen<br />

des Eigentumserwerbs eine gewichtige<br />

Rolle. Eine weitere Rolle spielen entsprechend<br />

die Eigentumsverhältnisse, wenn<br />

also der Ehemann zu 65 Prozent und die<br />

Ehefrau zu 35 Prozent an der Immobilie<br />

beteiligt sind.<br />

Viel Geld sparen diejenigen, die bereits bei der Errichtung<br />

einer gemeinsamen Immobilie eine schriftliche Vereinbarung<br />

darüber treffen, wer nach Trennung oder Scheidung weiterhin<br />

die Immobilie bewohnen darf.<br />

liegt eine Rechtskraft durch Scheidungsurteil<br />

noch nicht vor, ist eine Besonderheit<br />

bei der Antragstellung auf Zwangsversteigerung<br />

zu beachten: Zum einen können<br />

Eheleute über ihr Vermögen sowohl „im<br />

Ganzen“ als auch „nahezu im Ganzen“<br />

ausschließlich nur mit Zustimmung des<br />

anderen Ehegatten verfügen.<br />

Vor Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils<br />

kann daher ein Antrag auf<br />

Zwangsversteigerung nur mit Zustimmung<br />

des anderen Ehegatten gestellt werden.<br />

Weigert sich ein Partner, hierin seine<br />

Zustimmung zu geben, muss vorab die<br />

Zustimmung durch das Vormundschaftsgericht<br />

eingeholt werden. Entspricht die<br />

beabsichtigte Zwangsversteigerung den<br />

Grundsätzen einer ordnungsgemäßen<br />

Verwaltung, muss diese auch erteilt werden<br />

(hierzu § 1365 Abs. 2 BGB).<br />

Eine Besonderheit gilt für Immobilien,<br />

die durch einen Partner ererbt wurden<br />

bzw. für Besitz, den ein Partner in die Ehe<br />

mitgebracht hat. Hier bleibt der Erbe oder<br />

Immobilienbesitzer im Falle einer Scheidung<br />

auch weiterhin Alleineigentümer.<br />

Was allerdings im Umkehrschluss nicht<br />

bedeutet, dass dadurch der andere Partner<br />

nunmehr leer ausgeht. Wer als Partner<br />

vor oder während der Ehe ein Haus<br />

erbt, hat im Falle einer Scheidung die<br />

Wertsteigerung der Immobilie, die während<br />

der Ehezeit stattgefunden hat und<br />

über die Geldentwertung hinausgeht, an<br />

den anderen Partner als Zugewinn auszugleichen.<br />

Dabei kann sich die Problematik<br />

ergeben, dass auf den Erben im Falle einer<br />

Scheidung auch noch Ansprüche durch<br />

den Ehepartner zukommen können.<br />

Wer diesen doch erheblich belastenden<br />

Vermögensnachteil vermeiden will, kann<br />

sich nur durch einen Ehevertrag mit entsprechender<br />

Ausschlussklausel schützen.<br />

Die Partner müssen also entsprechend<br />

festlegen, dass der andere Ehepartner für<br />

den Fall einer Scheidung vom Zugewinn<br />

des Erbes oder des durch einen Partner<br />

erworbenen Hauses ausgeschlossen ist.<br />

Diese ehevertragliche Regelung kann sowohl<br />

vor als auch während der Ehezeit<br />

getroffen werden.<br />

Wurden durch die Ehepaare gemeinsame<br />

Kredite aufgenommen, sollten diese<br />

während der Zeit des Getrenntlebens<br />

unbedingt weitergeführt werden. Das Gericht<br />

sorgt nämlich für eine entsprechende<br />

Verrechnung dieser wechselseitigen<br />

Zahlungsverpflichtungen in der Weise, in<br />

dem diese im Rahmen der Unterhaltsberechnung<br />

verrechnet werden. Denn ein<br />

Problem darf nicht übersehen werden:<br />

Gemeinsam aufgenommene Kredite stellen<br />

sog. Gesamthandvermögen dar, für<br />

die beide Ehegatten wechselseitig haften.<br />

Die Gerichte können sich also aussuchen,<br />

an welchen der Partner sie sich wenden<br />

wollen (sog. Außenverhältnis). Im Innenverhältnis<br />

hat hingegen jeder Ehegatte<br />

die Schulden zur Hälfte zu zahlen. Ausnahme:<br />

Das Gericht spricht per Scheidungsurteil<br />

nur einem der Partner die<br />

gemeinsame Immobilie zu. Wurde diese<br />

Immobilie mit Hilfe eines gemeinsamen<br />

Kredites gebaut oder erworben, dann<br />

steht in diesem Fall derjenige Ehepartner<br />

in der Haftung, dem die Immobilie zugesprochen<br />

wurde.<br />

Im Umkehrschluss bedeutet dies für<br />

denjenigen Ehepartner, der aus der gemeinsamen<br />

Ehewohnung auszieht, dass<br />

dieser nunmehr gegenüber dem anderen<br />

einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung<br />

hat. Der Grund liegt darin, dass<br />

der ausziehende Ehepartner seine Hälfte<br />

der Wohnung ja nicht einfach „mitnehmen“<br />

oder verkaufen kann. In diesem Fall<br />

wird der Wohnvorteil dann entsprechend<br />

verrechnet. Beispiel: Nach Scheidungsurteil<br />

verbleibt einer der Partner in der<br />

Eigentumswohnung. Dies hat zur Folge,<br />

dass die ersparte Miete sein Einkommen<br />

entsprechend erhöht. Im Gegenzug bekommt<br />

sein unterhaltspflichtiger Partner<br />

entsprechend mehr an Unterhalt.<br />

60<br />

Foto: Adobe Stock – fizkes


<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

Viel Geld sparen diejenigen, die bereits<br />

bei der Errichtung einer gemeinsamen<br />

Immobilie eine schriftliche Vereinbarung<br />

darüber treffen, wer nach Trennung oder<br />

Scheidung weiterhin die Immobilie bewohnen<br />

darf. Auf diese Weise lassen sich<br />

auch Vereinbarungen über die jeweiligen<br />

Eigentumsverhältnisse der Immobilie<br />

treffen. Derartige Vereinbarungen bedürfen<br />

jedoch stets einer notariellen Beurkundung.<br />

Muss das Haus verkauft werden, sollte<br />

dies über den freien Markt geschehen,<br />

weil dort in der Regel ein höherer Kaufpreis<br />

erzielt werden kann. Eine Versteigerung<br />

ist nur für den Fall anzuraten,<br />

wenn die Kredite der Bank nicht mehr<br />

bedient werden können. Dabei gilt wieder<br />

zu beachten: Wenn die Immobilie<br />

auch nur einem der Partner gehört, diese<br />

aber wiederum im Wesentlichen das<br />

gesamte Vermögen ausmacht, dann ist<br />

bei einem Verkauf auch hier stets die<br />

Zustimmung des anderen Ehepartners<br />

notwendig.<br />

UNTERSCHIEDLICHE VERFAHREN<br />

BEI DER IMMOBILIENZUWEISUNG<br />

Die vorläufige Zuweisung kann zum einen<br />

in einem selbstständigen Verfahren<br />

durch das Familiengericht abgewickelt<br />

werden. Nachteil: Die Entscheidung wird<br />

mit Rechtskraft der Scheidung ungültig.<br />

Vorteil: kein Anwaltszwang, so dass jeder<br />

der Ehepartner einen eigenständigen<br />

Antrag stellen kann. Zum anderen kann<br />

nach Einleitung des Ehescheidungsverfahrens<br />

eine einstweilige Anordnung getroffen<br />

werden. Nachteil: Anwaltszwang<br />

gilt für beide Parteien. Vorteil: Die<br />

Gültigkeit dieser Anordnung dauert so<br />

fort, bis eine andere getroffen wird. Sie<br />

behält ihre Gültigkeit damit auch noch<br />

nach der Scheidung.<br />

Erfolgt die endgültige Zuweisung einer<br />

Ehewohnung oder eines gemeinsamen<br />

Hauses nach erfolgter Rechtskraft des<br />

Scheidungsurteils, dann kann zum einen<br />

das sog. Verbundverfahren Anwendung<br />

finden. Die Entscheidung, wer künftig<br />

über die Immobilie verfügen darf, ergeht<br />

in diesem Fall in einem selbstständigen<br />

Verfahren – abgetrennt vom Scheidungsverfahren.<br />

Zum anderen können die Partner<br />

bereits vor der Scheidung bei einem<br />

Notar klären, wer die Immobilie behalten<br />

soll. Diese Vereinbarung hat dann seine<br />

entsprechende Gültigkeit in einem Scheidungsverfahren<br />

bzw. bei einem Scheidungsfolgenvergleich.<br />

EIGENTUM ODER HAUS NACH<br />

TRENNUNG UND SCHEIDUNG<br />

Wurde die Ehe rechtskräftig geschieden,<br />

kann jeder Ehegatte vom anderen<br />

verlangen, dass die Eigentumswohnung<br />

bzw. das Eigenheim verkauft wird. Wird<br />

diese Zustimmung verweigert, kann der<br />

betroffene Ehegatte beim Amtsgericht<br />

einen Antrag auf Teilungsversteigerung<br />

des Grundbesitzes stellen. In diesem Fall<br />

muss allerdings damit gerechnet werden,<br />

dass nicht unbedingt ein günstiger Verkaufspreis<br />

erzielt wird.<br />

Zudem muss bedacht werden, dass die<br />

Versteigerung auch dazu führen kann,<br />

dass der Ehepartner, der der Versteigerung<br />

zustimmen muss, nunmehr ohne<br />

Immobilienbesitz dasteht, dafür aber<br />

noch Kreditverbindlichkeiten zu begleichen<br />

hat. Beispiel: Wurden für die Immobilie<br />

bspw. 80.000 Euro aufgenommen<br />

und bringt eine Versteigerung lediglich<br />

45.000 Euro, dann müssen – wohlgemerkt<br />

ohne Immobilie – auch in der Zukunft<br />

noch 35.000 Euro abbezahlt werden.<br />

Vor Rechtskraft kann eine Immobilie<br />

nur dann verkauft werden, wenn beide<br />

Ehepartner dem Verkauf auch zustimmen.<br />

Dies gilt im Übrigen unabhängig davon,<br />

ob nur ein Ehegatte oder beide Ehegatten<br />

Eigentümer der Immobilie sind.<br />

Zudem gilt: Während des Trennungsjahres<br />

ist kein Ehepartner dazu verpflichtet,<br />

etwas zu unternehmen, das die Trennung<br />

der Eheleute erschwert. Nach Ablauf<br />

des Trennungsjahres hat hingegen jeder<br />

Ehepartner die Möglichkeit, vom anderen<br />

die Zustimmung zu verlangen. Diese<br />

Zustimmung kann dann gegebenenfalls<br />

auch gerichtlich eingeklagt werden.<br />

Juristisch ist ein Immobilienverkauf<br />

selbst für den Fall zulässig, wenn ein<br />

solcher nur mit Verlust verbunden ist.<br />

Es kann nämlich von keinem der Ehepartner<br />

verlangt werden, so lange zu<br />

warten, bis die Immobilienpreise wieder<br />

anheben. Ausnahme: Ein Ehepartner<br />

soll bewusst geschädigt werden. Waren<br />

beide Ehepartner zur Hälfte Eigentümer<br />

der Immobilie, dann wird entsprechend<br />

auch der Erlös hälftig aufgeteilt.<br />

Es kommt also nicht darauf an, wer von<br />

beiden mehr für die Immobilie bezahlt<br />

hat. Die Differenz lässt sich allerdings<br />

beim Zugewinnausgleich wieder ausgleichen.<br />

VERSÖHNUNGSVERSUCH VER-<br />

LÄNGERT DEN STEUERVORTEIL<br />

Ist die Trennung beider Partner nicht<br />

von Dauer, dürfen Eheleute ihren Splittingvorteil<br />

für das betreffende Jahr<br />

weiter nutzen (BFH, Az. VI R 268/94).<br />

Betroffene müssen allerdings damit<br />

rechnen, dass die Finanzbehörde Belege<br />

und Schriftstücke einsehen will, aus<br />

denen sich der Versöhnungsversuch<br />

eindeutig nachvollziehen lässt. Gleichzeitig<br />

besteht die Möglichkeit, dass die<br />

Finanzbehörde nach einer Scheidung<br />

eine Einkommensteuer-Nachzahlung<br />

für ein früheres Jahr fordert. In diesem<br />

Fall haften beide Ehepartner als Gesamtschuldner.<br />

Neben dem Versöhnungsversuch steht<br />

allerdings bei vielen der Racheakt<br />

an erster Stelle. Saftige Nachzahlungen<br />

drohen bspw. denjenigen, dessen<br />

Ex-Partner die Herausgabe wichtiger<br />

Steuerunterlagen verweigert. Noch höher<br />

fällt die Steuernachzahlung aus,<br />

wenn die Ex-Frau das Ehegatten-Splitting<br />

widerruft. In diesem Fall kommt es<br />

nämlich zur getrennten Veranlagung,<br />

das Einkommen der Ehepartner wird<br />

hier also nicht addiert und durch zwei<br />

geteilt. In diesem Fall muss der besser<br />

verdienende Ex-Partner ordentlich<br />

nachzahlen.<br />

<br />

© Autor: Dietmar Kern<br />

61


Versicherung & Recht<br />

Die meisten Menschen können solche Schäden<br />

nicht selbst ausgleichen. In diesem Fall<br />

springt eine Wohngebäudeversicherung ein.<br />

FINANZIELLER<br />

SCHUTZ<br />

FÜR DEN ERNSTFALL<br />

WARUM EINE WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG FÜR HAUSBESITZER SO WICHTIG IST<br />

62<br />

In den Bau und die Einrichtung der eigenen<br />

vier Wände investieren Paare<br />

und Familien viel Arbeit, Zeit und vor<br />

allem Geld. Für die meisten Menschen<br />

ist es die wichtigste finanzielle Entscheidung<br />

ihres Lebens. Die entsprechenden<br />

Kredite müssen in der Regel<br />

über viele Jahre abgetragen werden.<br />

Ausreichend gut sollte das Eigentum<br />

vor den finanziellen Folgen von Gebäudeschäden<br />

oder der totalen Zerstörung<br />

geschützt sein. Die meisten Menschen<br />

Da Naturkatastrophen auch in unseren<br />

Regionen keine Seltenheit mehr sind, ist<br />

eine Zusatzabsicherung gegen sogenannte<br />

Elementargefahren empfehlenswert.<br />

können solche Schäden, etwa nach einem<br />

Brand, nicht selbst ausgleichen.<br />

„Eine Wohngebäudeversicherung ist<br />

deshalb für jeden Hauseigentümer ein<br />

Muss“, heißt es beispielsweise auf der<br />

Seite www.verbraucherzentrale.de. In<br />

der Grunddeckung bieten die meisten<br />

Wohngebäudeversicherungen Schutz<br />

gegen die Gefahren Feuer, Rohrbruch,<br />

Leitungswasser und Naturgefahren wie<br />

Sturm und Hagel. Da Naturkatastrophen<br />

auch in unseren Regionen keine<br />

Seltenheit mehr sind, ist eine Zusatzabsicherung<br />

gegen sogenannte Elementargefahren<br />

empfehlenswert. Ältere Verträge<br />

sollten dahingehend geprüft werden,<br />

ob sie zusätzlich die grobe Fahrlässigkeit<br />

mit absichern.<br />

Die Stiftung Warentest („Mein test.de“,<br />

<strong>Ausgabe</strong> 3-<strong>2021</strong>) hat insgesamt 178<br />

Wohngebäudeversicherungen von 70<br />

Anbietern unter die Lupe genommen.<br />

Der Vergleich zeigt: Es gibt große Unterschiede<br />

in puncto Preis und Leistung<br />

– und oft gefährliche Lücken. Nach Ansicht<br />

der Verbraucherschützer lohnt<br />

sich oftmals ein Wechsel der Versicherung.<br />

Denn ältere Verträge seien häufig<br />

unzureichend. Von den geprüften 178<br />

Tarifen wurden insgesamt 79 als mangelhaft<br />

bewertet. Je nach Tarif und Ausgestaltung<br />

ist es möglich, dass Versicherungen<br />

den vollen Kostenumfang für<br />

Reparatur oder Wiederaufbau des Hauses<br />

in gleicher Art und Güte erstatten.<br />

Fotos: djd/Nürnberger Versicherung/thx/ panthermedia


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ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

SCHUTZ GEGEN<br />

ELEMENTARSCHÄDEN<br />

WICHTIGER DENN JE<br />

Bei Überschwemmung nach Starkregen,<br />

Hochwasser, Lawinen, Erdbeben und anderen<br />

Naturgefahren greifen die meisten<br />

Wohngebäudeversicherungen nicht automatisch.<br />

Der Zusatz „Elementar“ muss<br />

extra abgeschlossen werden. Die Stiftung<br />

Warentest empfiehlt dies ausdrücklich,<br />

denn vor allem Starkregenfälle würden im<br />

Zuge des Klimawandels deutlich zunehmen.<br />

Die meistem Wohngebäudeversicherungen<br />

können problemlos um den<br />

Baustein Elementargefahren erweitert<br />

werden. Mit einem anderen Zusatzpaket<br />

kann man sich für die Reparatur von undichten<br />

Gasleitungen außerhalb des<br />

Grundstücks sowie gegen Diebstahl von<br />

Sachen am Gebäude oder vom Grundstück<br />

absichern.<br />

<br />

djd/red<br />

In der Grunddeckung bieten die meisten Wohngebäudeversicherungen<br />

Schutz gegen Naturgefahren wie Sturm und Hagel.<br />

Foto: djd/Nürnberger Versicherung/panthermedia<br />

Ihr Schutz für Ihre<br />

vier Wände.<br />

Sie finden uns in nahezu jederGemeinde<br />

in unseren SV Generalagenturen und<br />

Geschäftsstellen, bei unseren Partnern<br />

in allen Sparkassen oder über unseren<br />

Kunden-Service:<br />

www.sv.de<br />

Die Wohngebäudeversicherung<br />

der SV<br />

63


Sanierung & Energie<br />

Neuer Look für ältere Balkone:<br />

Eine Sanierung wertet den Außenbereich<br />

optisch auf und schützt gleichzeitig vor<br />

weitergehenden Feuchtigkeitsschäden.<br />

WELLNESS<br />

FÜR DEN BALKON<br />

MIT EINER SCHNELLEN SANIERUNG FÜR SONNIGE AUSSICHTEN SORGEN<br />

Balkonien dürfte auch <strong>2021</strong> zu den<br />

beliebtesten Reisezielen zählen. Je<br />

mehr Zeit die Bewohner im Außenbereich<br />

verbringen, desto stärker fallen<br />

jedoch Schönheitsfehler auf dem Balkon<br />

ins Auge. Klappernde Bodenplatten,<br />

Ausblühungen und feuchte Bereiche<br />

am Mauerwerk sind nicht nur optisch<br />

ein Ärgernis. Haben sich zum Beispiel<br />

erst einmal kleine Risse im Bodenbelag<br />

oder am Übergang zur Balkontür<br />

gebildet, kann Feuchtigkeit immer weiter<br />

eindringen, die Schäden vergrößern<br />

und schließlich sogar die Bausubstanz<br />

in Mitleidenschaft ziehen.<br />

BEI SICHTBAREN SCHÄDEN<br />

UMGEHEND HANDELN<br />

Ebenso wie das Auto regelmäßig zur<br />

Hauptuntersuchung muss, so sollte es<br />

auch für den Balkon einen Funktionsund<br />

Sicherheitscheck geben – am besten<br />

einmal jährlich. Denn vielerorts hat<br />

die kalte Jahreszeit mit Frost und viel<br />

Nässe ihre Spuren hinterlassen. „Bei<br />

sichtbaren Feuchtigkeitsmängeln oder<br />

Rissen im Bodenbelag ist es meist besser,<br />

gleich komplett neu abzudichten,<br />

statt nur punktuell auszubessern“, empfiehlt<br />

Benjamin Häderer von Renofloor.<br />

Wer länger damit wartet, riskiere später<br />

noch größere Schäden und höhere Sanierungskosten.<br />

Dabei brauchen die<br />

Bewohner nicht zu befürchten, dass sie<br />

lange auf ihren Balkon verzichten müssen.<br />

Entsprechende Sanierungslösungen<br />

ermöglichen heute das Instandsetzen<br />

in meist nur einem Arbeitstag, der<br />

neue Belag ist danach direkt wieder benutzbar.<br />

Im ersten Schritt geht es darum, wieder<br />

für dichte Verhältnisse zu sorgen. Zur<br />

Vorbereitung des Untergrundes gehört<br />

es, Risse und Löcher aufzufüllen und<br />

wasserdicht zu verschließen. Ist eine Sanierung<br />

des Bodens notwendig, kann<br />

ein versierter Fachhandwerker im Idealfall<br />

die Arbeit in einem Tag erledigen.<br />

Dazu wird der Belag mit Flüssigkunststoff<br />

etwa von Triflex in Kombination<br />

mit einer vliesarmierten Abdichtung<br />

neu gestaltet. Die Fläche wird dauerhaft<br />

zuverlässig abgedichtet und mit dem<br />

notwendigen Gefälle versehen, sodass<br />

Wasser abfließt – selbst bei Starkregen.<br />

Auf einem Balkon mit Brüstung ist dafür<br />

ein Notüberlauf wichtig. Die richtige<br />

Position ist abhängig vom Abstand<br />

zur Einlaufmöglichkeit in den Wohnraum<br />

und sollte zwei bis drei Zentimeter<br />

unterhalb der Balkon-Tür oder bodentiefen<br />

Fenstern liegen. Das Wasser<br />

muss bei einem Notüberlauf nicht kanalisiert<br />

über ein Fallrohr abgeleitet<br />

werden. Die Entwässerung kann auch<br />

über einen kleinen Absatz erfolgen, sofern<br />

dieser auf der vom Haus abgewandten<br />

Balkonseite liegt – dann kann<br />

er sich sogar über die gesamte Breite<br />

erstrecken.<br />

<br />

64<br />

Foto: djd/Renofloor


Sanierung & Energie<br />

<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

CHECKLISTE BALKON:<br />

Die Auswirkungen des Klimawandels sind auch hierzulande immer deutlicher<br />

zu spüren. So machen sich beispielsweise knapp 60 Prozent der Bundesbürger<br />

einer repräsentativen Civey-Umfrage zufolge Sorgen, dass der<br />

Klimawandel zu mehr extremen Wetterlagen führen wird. Den Unwägbarkeiten<br />

der Witterung sind Balkone aufgrund ihrer exponierten Lage besonders<br />

stark ausgesetzt. Gerade nach den kälteren Monaten des Jahres sollte<br />

deshalb eine Prüfung auf Mängel erfolgen. Denn so lassen sich kleine Probleme,<br />

die größeren Sanierungsbedarf oder im schlimmsten Fall sogar Schäden<br />

an der Gebäudesubstanz zur Folge haben können, früh erkennen und<br />

beheben. Eine Checkliste findet sich unter www.triflex.com/balkoncheck.<br />

Im Folgenden ein paar Eckpunkte:<br />

1. Wie sieht die Unterseite des Balkonvorsprungs aus?<br />

Zum Balkoncheck gehört auf jeden Fall auch ein Blick nach oben – genauer<br />

an die Unterseite des Balkons, denn dort werden am häufigsten erste Anzeichen<br />

von Schäden bzw. Feuchtigkeit in der Balkonkonstruktion entdeckt.<br />

Wenn dort feuchte Stellen zu sehen sind, ist das schon kein gutes Zeichen.<br />

Sind zudem Abplatzungen vorhanden, ist es Zeit, einen Fachmann zu konsultieren.<br />

2. Wie ist die Gefällesituation?<br />

Experten empfehlen, dass die Bodenfläche eines Balkons im Idealfall 2 %<br />

Neigung (in Richtung des Abflusses bzw. von der Hauswand abwärts) haben<br />

sollte, damit Regenwasser gut ablaufen kann.<br />

Eigentümer können dies mit einem einfachen Test prüfen: Eine Wasserwage<br />

(1 Meter) an Türanschluss oder Wand anlegen und ausloten. Daraufhin sollte<br />

sich bei der geforderten Neigung von 2 % am der Wand abgewandten Ende<br />

der Wasserwaage ein Höhenunterschied von 2 cm zum Boden ergeben.<br />

3. Kommt es auf dem Balkon zur Pfützenbildung?<br />

Auch bei Regen sollte es auf dem Balkon nicht zur Pfützenbildung kommen.<br />

Steht das Wasser sogar noch nach dem Regen auf dem Balkonboden, sollte<br />

der Ursache möglichst schnell nachgegangen werden, da die Gefahr von<br />

Feuchtigkeitsschäden sonst deutlich steigt. Welche Gründe neben dem<br />

schon vorgestellten mangelnden Gefälle zur Pfützenbildung führen können,<br />

stellen wir unter den folgenden Balkoncheck-Punkten vor.<br />

4. Bestehen bei den Fliesen Hohllagen?<br />

Hohllagen untern den Fliesen sind ein erstes Alarmzeichen. Diese lassen<br />

sich am besten akustisch identifizieren, indem man den Boden mit Kunststoffhammer<br />

abklopft. Alternativ kann auch ein normaler Hammer genutzt<br />

werden. Dann ist beim Abklopfen aber besondere Vorsicht geboten, damit<br />

man die Fliesen nicht beschädigt.<br />

5. Ist der Übergang zur Hauswand intakt?<br />

Besonderes Augenmerk ist bei einem gefliesten Balkonboden auf den Übergang<br />

der Fliesen zur Hauswand zu legen – meist mit einer Silikonfuge realisiert.<br />

Der Übergang zwischen Fliesen und Hauswand sollte vollkommen<br />

abgedichtet sein und keine Risse oder Lücken aufweisen.<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

F otos: Triflex<br />

65


SCHNELLES SANIEREN<br />

MIT HOCHWERTIGEN<br />

STEINPLATTEN<br />

Im zweiten Schritt folgt der neue Belag.<br />

Besonders einfach und schnell geht das<br />

mit Fertigelementen aus hochwertigen<br />

Natursteinen, die sich per Klicksystem<br />

miteinander verbinden lassen und bei Bedarf<br />

auch passend zugeschnitten werden<br />

können. Die geringe Aufbauhöhe von nur<br />

13 Millimetern ermöglicht es, dass der<br />

alte Belag oft liegen bleiben kann. Eine<br />

Drainage ist in den Steinplatten direkt integriert,<br />

sodass Niederschläge effektiv abgeführt<br />

werden und sich keine neue<br />

Staunässe bildet. Unter www.renofloor.de<br />

etwa gibt es ausführliche Informationen<br />

zu dem praktischen System und Videos<br />

mit vielen Tipps für das Sanieren. Ob der<br />

Heimwerker persönlich Hand anlegt oder<br />

einen Fachhandwerker beauftragt, kann<br />

jeder selbst entscheiden. Dem eigenen<br />

Geschmack ist auch die optische Gestaltung<br />

überlassen. Mit der großen Auswahl<br />

an Farben und Designs erhält der Balkon<br />

einen individuellen Look und kann wieder<br />

erstrahlen.<br />

<br />

djd/red<br />

Außenwohnzimmer mit persönlichem Charme:<br />

Der neue Balkonbelag lässt sich farblich und<br />

grafisch nach Wunsch gestalten.<br />

Spezielle Sanierungssysteme sorgen bei Balkonschäden für schnelle Abhilfe.<br />

Fotos: djd/Renofloor<br />

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66


<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

WIE ARBEITET EIN<br />

ENERGIEBERATER ...<br />

... UND LOHNT SICH DESSEN BEAUFTRAGUNG?<br />

Einzelmaßnahmen ohne ein übergreifendes<br />

Sanierungskonzept „verbauen“<br />

oftmals den Weg zur optimalen Lösung.<br />

Werden Fenster ausgetauscht oder das<br />

Dach gedämmt, ohne den Anschluss für<br />

eine spätere Fassadendämmung zu berücksichtigen,<br />

ist dies nicht sinnvoll. Diesen<br />

Fehler vermeiden Sie, indem Sie qualifizierte<br />

und unabhängige Gebäudeenergieberater<br />

hinzuziehen. Die Bauexperten erstellen<br />

ein auf Ihr Gebäude zugeschnittenes<br />

Gesamtkonzept. Die Sanierungsmaßnahmen<br />

können dann Schritt für Schritt<br />

oder auch in einem Zug umgesetzt werden.<br />

Leider werden Energieberater nur selten<br />

in Anspruch genommen. Eine Untersuchung<br />

zur tatsächlichen Inanspruchnahme<br />

von Energieberatern in Deutschland<br />

deckte Widersprüche auf, denn viele<br />

Hausbesitzer räumen bei der Beratung<br />

durch unabhängige Experten zwar eine<br />

hohe Bedeutung ein, zögern allerdings<br />

bei der Beauftragung. Die jährlich erscheinende<br />

Studie „Energieeffizienz in<br />

der Gebäudetechnik: Wärmetechnik,<br />

Kaufprozess, Beratung und energetische<br />

Sanierung“ analysiert die wichtigsten<br />

Themen rund um die Wärmetechnik, die<br />

energetische Sanierung und die Energieberatung.<br />

In diesem Zusammenhang wurden<br />

Hausbesitzer dabei auch nach der eigenen<br />

Inanspruchnahme von Dienstleistern<br />

zur Energieberatung befragt.<br />

Einhellig gaben sowohl Sanierer, Planer<br />

und Nicht-Planer an, dass neben<br />

dem Installateur und dem Handwerk<br />

vor allem die Freien Energieberater<br />

eine Schlüsselrolle spielen. Diese Berater<br />

sind den Studienergebnissen zufolge<br />

die zweitwichtigste Informationsquelle<br />

für Hauseigentümer. Erstaunlich<br />

ist aber, dass der Großteil<br />

der Befragten keine Notwendigkeit<br />

für eine Energieberatung in den eigenen<br />

vier Wänden sieht. Hausbesitzer<br />

sind anscheinend nur selten bereit,<br />

Geld für eine Beratung auszugeben.<br />

Die Untersuchungsergebnisse zeigten<br />

darüber hinaus, dass einerseits die<br />

Kosten und andererseits die – nach<br />

Meinung der Befragten – aufwendige<br />

Beratersuche als Kritikpunkte angeführt<br />

wurden. Darüber hinaus artikulierten<br />

viele Befragte auch Zweifel an<br />

der Eignung der Berater, was die Inanspruchnahme<br />

zusätzlich hemmt. Doch<br />

eben dies steht teilweise im Widerspruch<br />

zu den am Markt befindlichen<br />

Angeboten, denn es gibt zwischenzeitlich<br />

einheitliche Qualifizierungs- und<br />

Zertifizierungsstandards für die Berater.<br />

WARUM IST EINE ENERGIE-<br />

BERATUNG SO WICHTIG?<br />

Am Anfang sollte immer eine Energieberatung<br />

stehen: Sie ist der Kompass bei<br />

allen Fragen zur energetischen Gebäudesanierung.<br />

Denn ein Haus ist ein komplexes<br />

System: Einzelaktionen blockieren<br />

oftmals den Weg zur optimalen Lösung,<br />

auch für den Fall, dass diese handwerklich<br />

professionell ausgeführt werden.<br />

Das wiederum kann beträchtliche<br />

Mehrkosten verursachen.<br />

Mit einer qualifizierten Gebäudeenergieberatung<br />

können Sie das vermeiden. Sie<br />

erhalten nicht nur detailliert Auskunft<br />

über den energetischen Zustand Ihres<br />

Gebäudes, sondern auch Möglichkeiten<br />

aufgezeigt, wie Sie sinnvoll an eine energetische<br />

Sanierung herangehen können.<br />

Ein qualifizierter Gebäudeenergieberater<br />

kommt zu Ihnen, begutachtet Ihr<br />

Haus und erarbeitet ein Sanierungskonzept<br />

speziell für Ihre Bedürfnisse und<br />

Ihren Geldbeutel. Bei einer Besichtigung<br />

vom Keller bis unters Dach werden alle<br />

Daten aufgenommen. In einem Bericht<br />

Foto: Getty Images – BernardaSv<br />

67


Sanierung & Energie<br />

werden die Ergebnisse der Untersuchung<br />

anschaulich dargestellt. Sie erhalten Hinweise<br />

über die Anforderungen der Energieeinsparverordnung<br />

und das Erneuerbare-Wärme-Gesetz<br />

Baden-Württemberg<br />

sowie einen Stufenplan mit konkreten<br />

Maßnahmen, Kosten und einer<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnung.<br />

Im Anschluss daran entscheiden Sie in<br />

Ruhe, was Sie anpacken wollen. So haben<br />

Sie die Gewähr für ein sinnvolles<br />

Vorgehen mit maximalem Effekt bei minimalen<br />

<strong>Ausgabe</strong>n. Übrigens: Instandhaltungsmaßnahmen<br />

wie ein neuer Anstrich<br />

der Fassade lassen sich ideal mit<br />

einer energetischen Sanierung kombinieren.<br />

WAS BEINHALTET EINE<br />

ENERGIEBERATUNG<br />

KONKRET?<br />

Der Inhalt einer Energieberatung ist<br />

nicht gesetzlich festgelegt. Sie können<br />

mit einem Gebäudeenergieberater die<br />

zu erbringende Leistung frei verhandeln.<br />

Ziel sollte immer die Erstellung<br />

eines Sanierungsfahrplanes sein. Eine<br />

gute Beratung erfolgt dabei stets in<br />

mehreren Schritten: Ein Gebäudeenergieberater<br />

nimmt vor Ort bei einer ausführlichen<br />

Besichtigung den Ist-Zustand<br />

des Gebäudes auf. Sie sollten dabei<br />

Ihre eigenen Beobachtungen zu<br />

Schwachstellen am Gebäude sowie Ihre<br />

gewünschten Sanierungsmaßnahmen<br />

mitteilen.<br />

Für die anschließende EDV-gestützte<br />

Berechnung benötigen Energieberater<br />

die Planunterlagen des Gebäudes, Verbrauchszahlen<br />

der vergangenen Jahre<br />

sowie, falls vorhanden, das letzte Protokoll<br />

des Schornsteinfegers. Sobald der<br />

Energieberater alle Daten des Gebäudes<br />

erfasst hat, werden die unterschiedlichen<br />

Maßnahmen und Maßnahmenkombinationen<br />

auf ihre Energieeffizienz<br />

hin verglichen. Die Ergebnisse der<br />

Untersuchung werden in einem schriftlichen<br />

Bericht anschaulich dargestellt.<br />

Diesen Bericht erläutert Ihnen der<br />

Gebäudesanierungsberater in einem gemeinsamen<br />

Gespräch und macht Ihnen<br />

einen Vorschlag für den Sanierungsplan.<br />

ERHALTEN SIE MIT EINEM<br />

ENERGIEAUSWEIS AUCH<br />

EINE ENERGIEBERATUNG?<br />

Der Energieausweis dokumentiert in<br />

erster Linie den energetischen Ist-Zustand<br />

Ihres Gebäudes. Er beinhaltet keine<br />

Energieberatung. Es werden zwar<br />

Modernisierungsempfehlungen für das<br />

Gebäude ausgesprochen, diese sind jedoch<br />

nur kurz gefasste Hinweise und<br />

kein Ersatz für eine umfassende Energieberatung.<br />

Der Energieausweis ist bei<br />

Verkauf, Verpachtung oder Neuvermietung<br />

eines Wohngebäudes gesetzlich<br />

vorgeschrieben. Der Eigentümer muss<br />

diesen auf seine Kosten erstellen lassen.<br />

Das fünfseitige Dokument beschreibt<br />

die Energieeffizienz eines Gebäudes,<br />

ähnlich wie die Energieeffizienzklassen<br />

bei Kühlschränken und anderen Haushaltsgeräten.<br />

Der Ausweis darf nur von<br />

Fachleuten ausgestellt werden, etwa Gebäudeenergieberatern,<br />

Architekten und<br />

Ingenieuren. Er ist zehn Jahre gültig. Es<br />

gibt zwei verschiedene Formen eines<br />

Energieausweises: den Verbrauchsausweis<br />

und den Bedarfsausweis.<br />

Der Verbrauchsausweis wird auf<br />

Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs<br />

an Heizöl, Gas oder Strom ermittelt.<br />

Der Energieverbrauch erlaubt<br />

eine Aussage über die energetische<br />

Qualität eines Gebäudes und über das<br />

Nutzerverhalten. Handelt es sich um<br />

ein Gebäude mit vielen Wohnungen, ist<br />

der Verbrauchswert ein aussagekräftiger<br />

Mittelwert aus Vielheizern und Wenigheizern.<br />

Handelt es sich um ein Einfamilienhaus,<br />

ist die Aussage über den<br />

energetischen Zustand des Gebäudes<br />

eher gering. Hier empfiehlt sich ein Bedarfsausweis.<br />

In diesem Fall wird der<br />

energetische Zustand des Gebäudes anhand<br />

der vorhandenen Gebäudetechnik<br />

und der Qualität der Gebäudehülle ermittelt.<br />

WAS KOSTET EINE<br />

ENERGIEBERATUNG?<br />

Die Beratungskosten richten sich nach<br />

dem Umfang der Beratung. Für eine<br />

Energieberatung existiert keine Gebührenordnung.<br />

Ein historisches Fachwerkhaus<br />

oder ein kompliziert gebautes<br />

und mehrfach erweitertes Gebäude ist<br />

rechnerisch aufwendiger zu untersuchen<br />

als ein kompaktes, kleines Einfamilienhaus.<br />

Zu Ihrer Orientierung:<br />

Wird Ihnen eine komplette Energieberatung<br />

inklusive Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

für unter 300 Euro offeriert,<br />

kann es sich kaum um ein seriöses Angebot<br />

handeln. Für alle Arbeitsschritte<br />

braucht ein erfahrener Energieberater<br />

zumindest einen Arbeitstag.<br />

Nutzen Sie auch die landesweite<br />

finanzielle Förderung. In Baden-<br />

Württemberg stehen Ihnen zwei geförderte<br />

Arten der Energieberatung<br />

zur Verfügung: Der Energiesparcheck<br />

(ESC) steht für kleine Wohngebäude in<br />

Baden-Württemberg als Einstiegsberatung<br />

zur Verfügung. Der ESC beinhaltet<br />

die Datenaufnahme, die Berechnung<br />

der Einsparpotenziale der vorgeschlagenen<br />

Maßnahmen und die Erläuterung<br />

der Ergebnisse. Der ESC wird<br />

vom baden-württembergischen Ministerium<br />

für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft<br />

unterstützt.<br />

Umfangreicher ist die Vor-Ort-Beratung.<br />

Hier berechnet der Energieberater<br />

zusätzlich die Kosten sowie die Wirtschaftlichkeit<br />

der Sanierungsmaßnahmen<br />

und zeigt auf, welche Fördermöglichkeiten<br />

genutzt werden können. Das<br />

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />

(BAFA) unterstützt die<br />

Beratung. Mit einer soliden Beratung<br />

im Vorfeld Ihrer Sanierung erhalten Sie<br />

den Überblick über anstehende und effiziente<br />

Baumaßnahmen sowie Hinweise<br />

zu Fördermöglichkeiten. Die Kosten<br />

für eine solche Beratung holen Sie mit<br />

einer sorgfältig durchdachten Sanierung<br />

schnell wieder herein.<br />

WO FINDEN SIE<br />

QUALIFIZIERTE ENERGIE-<br />

BERATER?<br />

Energieberater finden Sie bei den unten<br />

genannten Fachorganisationen. Bei der<br />

Suche nach einem fachkundigen und<br />

68


<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

unabhängigen Energieberater sollten<br />

Sie auf die Qualifikation achten, da<br />

die Berufsbezeichnung „Energieberater“<br />

oder „Gebäudeenergieberater“ kein<br />

geschützter Begriff ist. Architekten,<br />

Handwerker, Ingenieure und andere<br />

Fachleute, die sich zum Energieberater<br />

weitergebildet haben, sind bei den anerkannten<br />

Institutionen im Land eingetragen,<br />

wie:<br />

• der Architektenkammer<br />

Baden-Württemberg,<br />

• dem Baden-Württembergischen<br />

Handwerkstag (BWHT),<br />

• dem Deutschen Energieberater-Netzwerk<br />

(DEN),<br />

• dem Verband der Gebäudeenergieberater,<br />

Ingenieure,<br />

Handwerker Baden-Württemberg<br />

(GIH),<br />

• der Ingenieurkammer Baden-<br />

Württemberg oder<br />

• den regionalen Energieagenturen.<br />

Auf den Internetseiten der Institutionen<br />

finden Sie die Kontaktdaten oder Sie<br />

wenden sich an das kostenfreie Beratungstelefon<br />

von Zukunft Altbau, Telefon<br />

08000/12 33 33.<br />

Beantragung von Fördermitteln,<br />

• während der Planung und<br />

Umsetzung für die energetische<br />

Baubegleitung,<br />

• für Thermografieaufnahmen zur<br />

Qualitätskontrolle der Dämmung,<br />

• für einen Luftdichtheitstest zur<br />

Qualitätskontrolle der Luftdichtheit.<br />

Diese Unterlagen sollten Sie Ihrem<br />

Energieberater zur Verfügung stellen:<br />

Energieberater finden Sie bei den Fachorganisationen.<br />

(links aufgelistet)<br />

• Planunterlagen des Gebäudes,<br />

• Das aktuelle Schornsteinfeger-<br />

Protokoll,<br />

• Verbrauchsabrechnungen der<br />

vergangenen drei Jahre,<br />

• Eine Liste mit bekannten<br />

Schäden.<br />

Im Anschluss daran lassen Sie ein<br />

energetisches Gesamtkonzept für Ihr<br />

Gebäude erstellen.<br />

<br />

djd/red<br />

ENERGIEBERATER KÖNNEN<br />

NOCH MEHR<br />

Energieberater können noch weitere<br />

wichtige Aufgaben übernehmen. Sie<br />

helfen Ihnen, die richtigen Fördermittel<br />

vor der Umsetzung der Maßnahmen zu<br />

beantragen, sie begleiten die Baumaßnahmen<br />

und führen Qualitätskontrollen<br />

mittels Prüfung der Luftdichtheit<br />

oder Thermografieaufnahmen durch.<br />

Diese Maßnahmen werden zusätzlich<br />

beauftragt und vergütet. Fragen Sie Ihren<br />

Energieberater, was in Ihrem Falle<br />

sinnvoll und notwendig ist.<br />

Für diese Leistungen sollten Sie einen<br />

Energieberater hinzuziehen:<br />

• bei Verkauf oder Neuvermietung<br />

zur Erstellung eines Energieausweises,<br />

• bei Sanierung für die Erstellung<br />

eines Energiekonzepts,<br />

• bei Sanierung und Erstellung<br />

eines Luftdichtheitskonzepts,<br />

• als Sachverständigen für die<br />

Foto: Getty Images – ljubaphoto<br />

69


Sanierung & Energie<br />

STROMANBIETER<br />

WANN IST EIN WECHSEL SINNVOLL?<br />

Bevor Sie Ihren Stromanbieter wechseln,<br />

sollten Sie nicht nur die Länge<br />

der restlichen Vertragslaufzeit, sondern<br />

vielmehr auch die Kündigungsfrist überprüfen:<br />

Bleiben nämlich bis zum Ende<br />

der Kündigungsfrist noch mindestens<br />

sechs Wochen, können Sie problemlos<br />

den Stromanbieter wechseln. Allerdings<br />

sollte der Preis bei einem Wechsel nicht<br />

das ausschlaggebende Kriterium sein.<br />

Wenn Sie den Stromanbieter wechseln,<br />

dann sollten Sie vor allem auch die Vertragskonditionen<br />

beachten.<br />

Denn gerade Tarife mit längerer Vertragslaufzeit<br />

können vermeintlich günstiger<br />

sein, dafür sind Sie als Kunde weniger<br />

flexibel. Mit einer kurzen Vertragslaufzeit<br />

können Sie auf die Änderungen innerhalb<br />

des dynamischen Strommarkts<br />

reagieren. Wer sich zu lange bindet, kann<br />

nicht flexibel reagieren und bei günstigeren<br />

Angeboten erneut den Stromanbieter<br />

wechseln. Eine Preisgarantie kann da von<br />

Vorteil sein, gerade wenn die Preise während<br />

der Laufzeit wieder erhöht werden.<br />

Wer nach einem Stromvergleich den aktuellen<br />

Stromanbieter wechseln möchte,<br />

sollte also einen Mittelweg zwischen<br />

Preisgarantie und Vertragslaufzeit wählen<br />

oder sich für ein Angebot mit sehr kurzer<br />

Laufzeit des Vertrags entscheiden. Das<br />

Problem: Nicht alle Verbraucher können<br />

ihren Stromanbieter wechseln. Sollten<br />

Sie zum Beispiel einen eigenen Stromanschluss<br />

mit einem Stromzähler für<br />

das Haus oder die Wohnung haben und<br />

in einem direkten Vertragsverhältnis zu<br />

einem Stromanbieter stehen (also direkt<br />

die Rechnungen erhalten und den Strom<br />

bezahlen), dann können Sie den Stromanbieter<br />

wechseln.<br />

Mieter von Wohnungen hingegen, deren<br />

Stromkosten vom Vermieter auf die<br />

Mieter umgelegt werden, können nicht<br />

wechseln. In diesem Fall können Sie<br />

Ihren Vermieter aber auf einen möglichen<br />

Stromanbieterwechsel aufmerksam<br />

machen.<br />

ZU WELCHEM ZEITPUNKT<br />

SOLLTE DER STROMANBIETER<br />

GEWECHSELT WERDEN?<br />

Der beste Zeitpunkt, um den Stromanbieter<br />

zu wechseln, hängt von der Vertragslaufzeit<br />

und der Kündigungsfrist des<br />

aktuellen Stromtarifes ab. Diese für Sie<br />

wichtigen Daten finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen<br />

oder durch einen Anruf<br />

beim bisherigen Stromanbieter. Bleiben<br />

bis zu Ihrer Kündigungsfrist noch sechs<br />

Wochen, können Sie einfach wechseln.<br />

Ihr neuer Stromanbieter übernimmt<br />

dann die Kündigung beim bisherigen<br />

Versorger. Ist die Kündigungsfrist kürzer,<br />

sollten Sie selbst kündigen. Dafür reicht<br />

meistens eine einfache Textnachricht aus.<br />

Wenn Sie hingegen eine Preiserhöhung<br />

erhalten haben, sollten Sie Ihr Sonderkündigungsrecht<br />

nutzen und ebenfalls selbst<br />

kündigen. Wenn Sie sich noch nie um einen<br />

günstigeren Anbieter gekümmert haben<br />

und zu den Bedingungen der Grundversorgung<br />

beliefert werden, können Sie<br />

jederzeit wechseln. Wichtig: Jeder private<br />

Haushalt mit eigenem Stromzähler kann<br />

den Stromanbieter wechseln. Am einfachsten<br />

wählt man einen neuen Stromanbieter<br />

aus und beauftragt diesen mit<br />

der Kündigung beim bisherigen Stromanbieter.<br />

Alle nötigen Angaben für den<br />

Stromanbieterwechsel (Kundennummer,<br />

Zählernummer, Jahresverbrauch, etc.)<br />

finden sich auf der letzten Stromrechnung.<br />

Der Wechsel selbst dauert nur wenige<br />

Minuten. Technische Änderungen<br />

an den Stromleitungen oder dem Stromzähler<br />

sind nicht notwendig. In Zukunft<br />

kommt die Stromrechnung einfach von<br />

einem neuen Anbieter.<br />

70<br />

Foto: Getty Images – peterschreiber.media


<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

Prinzipiell dürfen Verbraucher den Stromanbieter<br />

so oft wechseln, wie sie möchten.<br />

Dabei ist jedoch sowohl die Laufzeit als<br />

auch die Kündigungsfrist zu beachten.<br />

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt meist<br />

zwölf Monate. Falls es keinen Grund für<br />

ein Sonderkündigungsrecht gibt, ist in<br />

diesem Fall ein Anbieterwechsel erst nach<br />

einem Jahr möglich. Für gewöhnlich haben<br />

die Verträge eine Kündigungsfrist<br />

von drei Monaten. Endet der Stromvertrag<br />

beispielsweise am 31. Juni, ist es notwendig,<br />

bis zum 31. März zu kündigen.<br />

Im Allgemeinen empfiehlt es sich, den<br />

Stromanbieter jedes Jahr zu wechseln, um<br />

regelmäßig von einem Neukundenbonus<br />

zu profit ieren.<br />

Wenn Sie neu bauen, benötigen Sie zunächst<br />

einen Baustromanschluss für die<br />

Baustelle. Dieser muss beim örtlichen<br />

Netzbetreiber beantragt werden, der<br />

Strom wird dann vom örtlichen Grundversorger<br />

geliefert. Für den Stromanschluss<br />

des Hauses muss ein Stromanschlussvertrag<br />

mit dem jeweiligen<br />

Netzbetreiber geschlossen werden. Zunächst<br />

werden Sie dann vom örtlichen<br />

Grundversorger mit Strom beliefert.<br />

Sobald Sie in Ihr Haus eingezogen sind,<br />

können Sie den Stromanbieter problemlos<br />

wechseln.<br />

Nach dem Wechsel zahlen Sie Ihre Abschläge<br />

an den neuen Versorger und erhalten<br />

von diesem auch die Abrechnung.<br />

An den Leitungen und am Zähler ändert<br />

sich nichts. Für die Wartung ist nach wie<br />

vor der örtliche Netzbetreiber zuständig.<br />

Er ist auch der Ansprechpartner bei technischen<br />

Störungen. Die unterbrechungsfreie<br />

Versorgung während des Anbieterwechsels<br />

ist gesetzlich garantiert!<br />

WIE KOMMT MAN BEQUEM AN<br />

EINSTEIGER-TARIFE?<br />

Obwohl sich rund ein Drittel an Wechselassistenten<br />

auf dem Markt befinden,<br />

wechseln auch aktuell nur wenige Kunden<br />

ihren Stromanbieter. Und das, obwohl ein<br />

Versorgerwechsel erhebliche Kosten sparen<br />

könnte, denn Strom und Erdgas werden<br />

immer teurer. Vorteil dieser Wechselhelfer<br />

(bspw. Verivox, Check24 etc.)<br />

ist nämlich, dass sie den Verbrauchern<br />

die ständigen Preisvergleiche abnehmen<br />

und entsprechend die Energieverträge<br />

organisieren. Hierdurch werden deutlich<br />

bessere Tarife für Strom oder Erdgas automatisch<br />

abgeschlossen.<br />

Hintergrund: Seit 2018 ging es laut Statistischem<br />

Bundesamt stetig aufwärts.<br />

Erdgas verteuerte sich um über 18 Prozent,<br />

für Elektrizität musste Mitte 2020<br />

im Schnitt sieben Prozent mehr bezahlt<br />

werden – mit 31,5 Cent je Kilowattstunde<br />

kostet Strom mittlerweile bei uns so viel<br />

wie nie zuvor. Doch Verbraucher scheint<br />

das wenig zu berühren. Zwar kann beim<br />

Wechsel des Energielieferanten zwischenzeitlich<br />

kräftig gespart werden. Doch nur<br />

jeder dritte Haushalt hat das der Bundesnetzagentur<br />

zufolge schon einmal praktiziert.<br />

Der Grund: Viele wissen nicht, dass sie<br />

wechseln können oder glauben, dass es<br />

sich nicht rechnet. Die Verbraucherzentralen<br />

weisen bereits schon lange darauf<br />

hin, dass der richtige Strom- und Gastarif<br />

mehrere Hundert Euro Unterschied<br />

auf der Jahresrechnung ausmachen kann.<br />

Wem der Versorgertausch zu aufwändig<br />

oder schwierig ist, kann sog. Tarif-Aufpasser<br />

beauftragen. Denn Tarif-Aufpasser<br />

optimieren kontinuierlich, was bedeutet:<br />

diese Dienstleister übernehmen nicht nur<br />

den kompletten Wechselprozess, sie versprechen<br />

auch, die Verträge kontinuierlich<br />

zu prüfen und zu verbessern. Vor allem<br />

das unterscheidet sie von Vergleichsportalen.<br />

Anders als Check24, Verivox oder Toptarif<br />

zeigen die sog. Tarif-Optimierer<br />

(bspw. Biallo) nicht nur einmal die günstigsten<br />

Konditionen, sondern kümmern<br />

sich – wenn gewünscht – über Jahre.<br />

Rechtzeitig vor dem Ablauf eines Vertrags<br />

oder bei Preiserhöhungen, die eine<br />

Sonderkündigung möglich machen, landen<br />

dann automatisch neue Vertragsvorschläge<br />

in der Mailbox.<br />

WIE KANN MAN STROMTARIFE<br />

VERGLEICHEN?<br />

Das Geschäftsmodell kontert die Praxis<br />

der Versorger, neuen Kunden besonders<br />

günstige Tarife und hohe Bonuszahlungen<br />

zuzusichern – und die Verträge ab<br />

dem zweiten Vertragsjahr schrittweise zu<br />

verteuern. Treue wird also mit steigenden<br />

Kosten belohnt. Weil sich aber viele<br />

Kunden schwer damit tun, jedes Jahr die<br />

besten Strom- oder Erdgaskonditionen<br />

zu suchen und abzuschließen, kommt<br />

eine Studie von Finanztest von 2019 zum<br />

Ergebnis: Tarif-Optimierer sind bequem.<br />

Und sie lohnen sich.<br />

Zwischenzeitlich befinden sich rund ein<br />

Dutzend Wechselassistenten am Markt.<br />

Mit der Berliner Firma Switchup startete<br />

2014 der erste Wechselassistent in<br />

Deutschland. Rund ein Dutzend Anbieter<br />

sind heute am Markt aktiv. Dazu zählen<br />

Energyhopper, Esave, Cheapenergy24,<br />

remind.me, Scanenergy, Stromauskunft,<br />

Switchandsave, Switch Clever, Wechselfabrik,<br />

Wechselfuchs und Wechselpilot.<br />

Bei allen Wechselassistenten können sowohl<br />

klassische als auch Öko-Tarife gewählt<br />

werden. Finanztest ermittelte zudem<br />

mit Testkunden, dass die Wechsel<br />

reibungslos abliefen und die Angebote<br />

höchstens fünf Prozent teurer waren als<br />

die günstigsten Tarife von Vergleichsportalen.<br />

Preislich können die Tarif-Aufpasser<br />

von daher durchaus überzeugen. Die<br />

Wechseldienste berechnen in der Regel<br />

71


Sanierung & Energie<br />

Photvoltaikanlagen kann man kaufen oder mieten.<br />

Provisionen zwischen 20 und 30 Prozent<br />

der Ersparnis. Switchup und Stromauskunft,<br />

die gleichzeitig Vergleichsportal<br />

und Wechselservice sind, arbeiten kostenlos.<br />

Auch Scanenergy verlangt keine<br />

Gebühren. Denn ihre Kosten übernimmt<br />

der neue Versorger.<br />

WEN DAS NICHT ÜBERZEUGT:<br />

MIT PHOTOVOLTAIK DEN EIGENEN<br />

STROM ERZEUGEN<br />

Nicht nur die enormen Anschaffungskosten,<br />

auch die gesunkene Einspeisevergütung<br />

für privat erzeugten Solarstrom haben<br />

viele Eigenheimbesitzer in den letzten<br />

Jahren davon abgehalten, eine eigene Solaranlage<br />

auf dem Dach zu installieren.<br />

Angesichts der sinkenden Subventionen<br />

sehen daher Experten, eine Solaranlage<br />

zu mieten anstatt zu kaufen, ein lohnenswertes<br />

Zukunftsmodell. Zwar ist der Kauf<br />

einer Solaranlage deutlich billiger geworden,<br />

dennoch ist jede Neuanschaffung<br />

mit einem erheblichen finanziellen Aufwand<br />

verbunden. Diverse Anbieter und<br />

Stadtwerke sorgen zwischenzeitlich jedoch<br />

dafür, dass Eigenheimbesitzer künftig<br />

ohne eigene Investition in den Genuss<br />

von Solarstrom kommen.<br />

ANMIETUNG SINNVOLLER<br />

ALS KAUF?<br />

Ob Eigenheimbesitzer, die eine Solaranlage<br />

mieten, eine Ersparnis haben, hängt<br />

vom individuellen Verbrauch sowie von<br />

der Lage des Daches ab. Für ein Einfamilienhaus<br />

(2-Personen-Haushalt) und<br />

einem Stromverbrauch von 3.500 Kilowatt-Stunden<br />

pro Jahr benötigt man z. B.<br />

eine Solaranlage mit 2,9 Kilowatt Leistung.<br />

Energieversorger wie zum Beispiel<br />

rhenag vermieten Solaranlagen für 42<br />

Euro pro Monat und für eine Laufzeit von<br />

18 Jahren. Nach Ablauf der Mietzeit haben<br />

die Mieter der Solaranlage dann die<br />

Möglichkeit, diese für einen Euro käuflich<br />

zu erwerben. Während der gesamten<br />

Laufzeit dürfen die Mieter den dort produzierten<br />

Strom nutzen. Weiterer Vorteil:<br />

Die meisten Energieversorger kümmern<br />

sich während der Pachtzeit sowohl um<br />

die Wartung als auch um eventuelle Reparaturen.<br />

Geht man hingegen vom Kauf einer Photovoltaikanlage<br />

für ein typisches Einfamilienhaus<br />

aus, fallen hier schnell Material-,<br />

Montage- und laufende Kosten zwischen<br />

12.000 und 14.000 Euro an. Hinzu kommen<br />

die Kosten für die Solarmodule, die<br />

zwischen 6.000 und 8.500 Euro liegen,<br />

sowie der Einbau des Wechselrichters (ca.<br />

2.000 Euro). Da die Montage durch einen<br />

Fachbetrieb erfolgen sollte, kommen<br />

auf den Eigenheimbesitzer noch einmal<br />

Kosten in Höhe von 180 Euro pro kWp zu.<br />

Auch an eine Versicherung der Solaranlage<br />

sollte gedacht werden. Diese schlägt<br />

jährlich mit ca. 280 Euro zu Buche. Da<br />

immer wieder Kosten für defekte Teile<br />

anfallen, sollten zudem entsprechende<br />

Rücklagen gebildet werden.<br />

VOR- UND NACHTEILE ZWISCHEN<br />

KAUF UND MIETE<br />

Wer als Eigenheimbesitzer eine Photovoltaikanlage<br />

anmietet, wird nicht Eigentümer,<br />

sondern vielmehr Nutzer des<br />

Teils der Energie, den er selbst im Haus<br />

verbraucht. Der überschüssige Strom<br />

kann dann wieder an den regionalen<br />

Stromnetzbetreiber verkauft werden.<br />

Dies wiederum reduziert die Stromkosten<br />

des Eigenheimbesitzers, andererseits<br />

muss er eine Miete für die Nutzung der<br />

Solaranlage bezahlen. Was im Umkehrschluss<br />

bedeutet: Je effektiver der Eigenheimbesitzer<br />

seinen Strom vom eigenen<br />

Hausdach innerhalb seiner eigenen vier<br />

Wände nutzt, desto weniger Strom muss<br />

vom Stromanbieter gekauft werden. Dies<br />

macht die Mietanlage wirtschaftlich.<br />

Hinzu kommt, dass sich der Solaranlagenvermieter<br />

um den gesamten Betrieb<br />

der Anlage kümmert – angefangen vom<br />

Service bis hin zur Übernahme der Reparaturen<br />

im Störungsfall. Der Vermieter<br />

der Anlage trägt damit nicht nur die<br />

Kosten der Versicherung, sondern inklusive<br />

aller laufenden Kosten auch das Gesamtrisiko.<br />

Ob Miete oder Kauf – wichtig<br />

ist es, sich von kompetenten Fachleuten<br />

oder Verbraucherzentralen erst einmal<br />

die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage<br />

detailliert ausrechnen zu lassen. <br />

© Autor: Dietmar Kern<br />

72<br />

Foto: Getty Images – anatoliy_gleb


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ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

STUTTGART<br />

LÄSST DIE<br />

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Ersparnis durch Verbrauch des selbst erzeugten Ökostroms**<br />

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Sie unsere<br />

kostenlose<br />

Beratung!<br />

* Stromverbrauch 5.000 Kilowattstunden (kWh); Strompreis 28,70 Cent/kWh<br />

** Basis: Photovoltaik-Anlage mit 5 Kilowatt-Peak-Leistung, erzeugter Ökostrom 5.000 kWh, Quote des selbst verbrauchten Ökostroms 35 %<br />

0711 / 34650-3333<br />

sonne@stadtwerke-stuttgart.de<br />

stadtwerke-stuttgart.de/pv<br />

73


Bodensee Spezial<br />

BODENSEE:<br />

DIE LEICHTE ART<br />

ZU LEBEN<br />

Landesgartenschau Überlingen<br />

Genussregion Bodensee:<br />

Die Gastronomie hat sich<br />

frisch gemacht<br />

Schwarz & schwebend:<br />

Zwei ungewöhnliche Villen<br />

am See<br />

74<br />

Fotos: Getty Images – reisegraf ; Landesgartenschau Überlingen; Bad Horn Hotel & Spa; Hotel Heinzler; tec Architekten


<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

BODENSEE<br />

SPEZIAL<br />

Die Region um den Bodensee ist uralte Kulturlandschaft. Bereits 900 v. Chr. siedelten hier die Menschen am<br />

See in Uhldingen. Im christlichen Mittelalter war es das intellektuelle Zentrum Europas. Hier finden Kulturen<br />

zueinander. Diese Weltoffenheit, mit einem Hang zum Tüfteln, dazu eine hohe Genussbereitschaft prägt die<br />

Menschen am See. Für die einen ist es der ideale Erholungsort, um zu relaxen, zu regenerieren und Energie<br />

zu tanken. Für die anderen ist es der alternativlose Lebensmittelpunkt.<br />

75


Bodensee Spezial<br />

LANDESGARTENSCHAU<br />

ÜBERLINGEN<br />

EIGENTLICH WAR SIE BEREITS FÜR 2020 GEPLANT. DOCH DIE CORONA-SITUATION MACHTE DER ERÖFFNUNG<br />

EINEN STRICH DURCH DIE RECHNUNG. SEIT APRIL <strong>2021</strong> NUN IST DER OUTDOOR-BEREICH DER LANDESGARTEN-<br />

SCHAU GEÖFFNET – MIT EINSCHRÄNKUNGEN. DER INDOOR-BEREICH UND GEPLANTE VERANSTALTUNGEN<br />

HÄNGEN VOM AKTUELLEN INZIDENZ-WERT AB. MEHR DAZU ERFAHREN SIE UNTER: WWW.UEBERLINGEN<strong>2021</strong>.DE<br />

MENZINGER GÄRTEN<br />

Ein besonderer Ort in fantastischer innerstädtischer<br />

Lage sind die Menzinger<br />

Gärten. Der Blick auf den Bodensee über<br />

die Kulisse der historischen Altstadt hinweg<br />

ist atemberaubend. Hier erleben die<br />

Besucher vor allem kleine Gartenkabinette<br />

in ihrer ganzen Vielfalt.<br />

DIE ROSENOBELGÄRTEN<br />

In diesem verwunschen und romantisch<br />

anmutenden Ausstellungsbereich hinter<br />

der Stadtmauer präsentieren vor allem<br />

die Landwirte ihren Beruf und die Produktvielfalt<br />

der Region und das Auto &<br />

Traktor Museum kommt mit einer historischen<br />

Zugmaschine. Der 18 Meter<br />

hohe Rosenobelturm lockt mit einer einzigartigen<br />

Aussicht auf die Stadt und die<br />

Umgebung.<br />

DER UFERPARK<br />

Mit sechs Hektar ist der Uferpark<br />

der größte Ausstellungsbereich mit<br />

Prachtstauden und üppigem Wechselflor,<br />

gemütlichen Sitz- und Liegemöglichkeiten<br />

im Grünen, Wiesen für Sport,<br />

Spiel und Spaß, zahlreichen Ausstel-<br />

lungspavillons, der Großgastronomie im<br />

Zelt, einer Beach-Bar und der Seebühne<br />

mit einem großartigen Veranstaltungsprogramm.<br />

DIE VILLENGÄRTEN<br />

Die 13 Schaugärten des Verbands Garten-,<br />

Landschafts- und Sportplatzbaus<br />

sind hier eines von vielen Highlights.<br />

Es geht um Gartentrends, die Schönheit<br />

der Gartengestaltung, um Wasser,<br />

Gesundheit und Ruhe. Und es gibt zum<br />

ersten Mal bei einer Landesgartenschau<br />

begehbare Schwimmende Gärten. Eine<br />

Open-Air-Bibliothek lädt zum Schmö-<br />

kern ein, die Kneippanlage zum Wassertreten<br />

und die Staudengärten sowie<br />

üppiger Wechselflor zum Staunen.<br />

BLUMENSCHAU IN<br />

DER KAPUZINERKIRCHE<br />

In einen Pilgerort für Blumenfans verwandelt<br />

sich <strong>2021</strong> die ehemalige Kapuzinerkirche.<br />

Die wechselnden Schauen<br />

der Floristen in der Blumenhalle zählen<br />

zu den Höhepunkten der Landesgartenschau.<br />

15 Mal werden die Mitglieder<br />

des Fachverbands Deutscher<br />

Floristen (FDF) ein neues florales Thema<br />

inszenieren.<br />

76<br />

Fotos: Landesgartenschau Überlingen


<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

30. APRIL – 17. OKTOBER <strong>2021</strong><br />

Corona-Test<br />

Beim Besuch der Landesgartenschau müssen Sie derzeit einen<br />

negativen Corona-Test vorlegen (POC, kein PCR nötig), der nicht<br />

älter ist als 24 Stunden (Kinder ab sechs Jahren).<br />

Testzentrum Hagnau – Drive-in<br />

Professionelle COVID-19-Antigen-Testung von geschultem Personal.<br />

Die Anmeldung und Terminvergabe erfolgt über unsere Onlineplattform.<br />

Infos unter www.testzentrum-hagnau.de<br />

Und einer davon ist genau<br />

der Richtige für Ihre Immobilie.<br />

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Fotos: Landesgartenschau Überlingen<br />

77


Bodensee Spezial<br />

FRISCH GEMACHT:<br />

FÜNF HOTELS<br />

Landesteg am Hotel Heinzler mit gedecktem Tisch.<br />

DIE BODENSEEREGION IST FÜR VIELE EIN SEHNSUCHTSZIEL. DIE EINZIGARTIGKEIT DER LANDSCHAFT ZIEHT<br />

JÄHRLICH MILLIONEN BESUCHER AN DEN SEE. ZAHLREICHE AKTIVITÄTEN AUF UND AM SEE, ABER AUCH<br />

IM UMLAND SOWIE EIN BREITES SPEKTRUM AN WELLNESS UND KULINARIK LOCKEN DIE GÄSTE AN, SEI ES FÜR<br />

EINEN KURZTRIP AM WOCHENENDE ODER ALS LANGERSEHNTEN URLAUB MIT DER FAMILIE. MANCHE HOTELS<br />

HABEN DEN LOCKDOWN ZUR RENOVIERUNG GENUTZT.<br />

HOTEL HEINZLER<br />

In Immenstaad liegt das Hotel Heinzler<br />

am See. Mit seiner direkten Seelage<br />

ist es gerade bei privaten Motor- und<br />

Segelbootfahrern sehr geschätzt, da<br />

das Restaurant über einen privaten<br />

Strandabschnitt mit eigener Anlegestelle<br />

verfügt. Wanderer und Radfahrer kehren<br />

ebenso gerne ein, liegt das Heinzler doch<br />

unmittelbar am Seerundweg – ein sehr<br />

beliebter Rad- und Wanderweg.<br />

Zwei Brüder leiten das Hotel: Thomas<br />

Heinzler als Chef in der Küche und<br />

Michael Heinzler, der den Service leitet.<br />

Hotel und Restaurant sind ihr<br />

Zuhause und man spürt an vielen<br />

Details, dass die Gastgeber gleichzeitig<br />

auch Eigentümer sind. Als Gast schätzt<br />

man diese familiäre Atmosphäre und<br />

spürt den Anspruch der beiden Brüder.<br />

Sich auf Lorbeeren auszuruhen, ist deren<br />

Sache nicht. Der gesamte Eingangsbereich,<br />

sprich Lobby und Rezeption, wurde<br />

im Frühjahr herausgerissen und von<br />

der Frima Dauwalter, Hotel- und Innenausbau,<br />

komplett neu gestaltet.<br />

Der komplett neu gestaltete Eingangsbereich mit Rezeption und Lobby.<br />

78<br />

Foto: Hotel Heinzler; Visualisierungen: Dauwalter


<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

Die neu gestaltete Junior Suite im Dachgeschoss mit Seeblick.<br />

Bei der Umgestaltung wurde auf Nachhaltigkeit Wert gelegt.<br />

Holz aus heimischen Wäldern bestimmt den Look und sorgt<br />

zugleich für eine angenehme Raumatmosphäre.<br />

Die Toiletten wurden ebenfalls neu renoviert<br />

und in allen Hygienemaßnahmen<br />

Corona-konform erneuert.<br />

In der ersten Etage wurden zwei Doppelzimmer<br />

renoviert, welche noch nicht den<br />

anderen angepasst waren.<br />

Die Panorama-Suite in der zweiten<br />

Etage mit 180 ° Seesicht und Rundum-<br />

Balkon wurde komplett umgebaut.<br />

Ebenso das Dachgeschoss mit seinen<br />

bislang zwei Appartements und den<br />

drei Junior Suiten.<br />

Entstanden sind Maisonette Appartements<br />

und Junior Suiten für jeweils vier<br />

Gäste, jedes mit einem traumhaften<br />

Seeblick bis hin zu den Schweizer Alpen<br />

ausgestattet.<br />

Neben dem privaten Seestrand mit<br />

Liegewiese befindet sich im Haus ein<br />

großzügig angelegter Wellnessbereich<br />

mit Sauna, Freiluftterrasse und Ruheraum<br />

sowie ein Massage- und Behandlungsraum.<br />

Darüber hinaus können die Hotelgäste<br />

das örtliche Strand- und Hallenbad Aquastaad<br />

sowie den Balance Fitness Club in<br />

Immenstaad kostenfrei nutzen.<br />

www.heinzleramsee.de<br />

79<br />

Visualisierungen: Dauwalter


Bodensee Spezial<br />

HOTEL TORKEL<br />

In Nonnenhorn befindet sich das 4 Sterne<br />

Superior Wellnesshotel Torkel. Hier setzen<br />

die beiden Brüder Georg und Alexander<br />

Stoppel mit Familie auf eine besondere<br />

und weitläufige Atmosphäre, feinsten<br />

Genuss und vor allem Gesundheit mit<br />

optimaler Hygiene.<br />

Wohlfühl-Urlaub im 4 Sterne Superior<br />

Hotel Restaurant Spa Torkel bedeutet ein<br />

Sprung höher, ein Stück natürlicher, eine<br />

Spur luxuriöser.<br />

Die Gäste erwartet eine perfekte Balance<br />

zwischen Luxus und Bodensee, Natürlichkeit,<br />

Weite und unberührter Natur.<br />

Dies gilt für den wunderschönen SPA-Bereich,<br />

ebenso wie für die großzügigen<br />

Gartenanlagen und das Restaurant.<br />

Zwischen November 2018 und Ostern<br />

2019 wurde das Hotel Torkel – das seit<br />

1927 erholungsbedürftige Gäste empfängt<br />

– umgebaut und modernisiert. Ziel<br />

war mehr Komfort und den aktuell gewünschten<br />

Ansprüchen zu entsprechen.<br />

Ein neuer Hoteleingang mit Aufzug<br />

entstand, wodurch Barrierefreiheit garantiert<br />

wird.<br />

Die traditionellen Hotelzimmer im<br />

Stammhaus wurden allesamt auf modernsten<br />

Standard gebracht. Alle Räume<br />

wurden mit hochwertigem Altholz<br />

verkleidet, welches den Räumen eine<br />

warme und beruhigende Atmosphäre<br />

verleiht und für ein gesundes Schlafen<br />

sorgt. Entsprechend der Nachfrage nach<br />

mehr Platz und Größe sowie Ausstattung<br />

und Komfort bei den Balkonen,<br />

wurde die ehemalige Kategorie Standard<br />

in Junior Suiten mit eigenen<br />

Wellness-Möglichkeiten umgewandelt.<br />

Die Balkone sind nun mit Whirlpools<br />

und teilweise mit Infrarotstühlen der<br />

Marke KLAFS ausgestattet. Alle Zimmer<br />

besitzen Raindance-Duschen.<br />

Das Vitalzentrum wurde komplett neu<br />

errichtet und um einen Fitnessraum<br />

erweitert. Der Spa-Bereich ist Produktpartner<br />

der Kosmetikmarke Ritual.<br />

Der Umbau und die Modernisierung<br />

hatten nicht nur bei den Stammgästen<br />

Anerkennung gefunden. Mit Abschluss<br />

des Vorhabens ist die Klassifizierung<br />

nach 4 Sterne Superior erreicht worden.<br />

www.hotel-torkel.de<br />

80<br />

Fotos: Wellnesshotel Torkel


<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

81


82<br />

Bodensee Spezial


<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

HOTEL LIPPRANDT<br />

Nahe Lindau, in Wasserburg, empfängt<br />

die Familie Liebermann im Hotel<br />

Lipprandt ihre Gäste.<br />

Das Wellnesshotel bietet Rundum-<br />

Wohlfühlpakete im hauseigenen Spa-<br />

Bereich. Unterschiedliche, wohltuende<br />

Massagen allein oder für Paare, dazu<br />

Körperpackungen und -peelings sowie<br />

Thalgo-Gesichtspflege sind im Angebot.<br />

Im Wellnessbereich laden Schwimmbad,<br />

Whirlpool und Sauna mit Dampfbad, Erlebnisduschen,<br />

Tepidarium und Wärmebank<br />

zum Relaxen ein. Wer danach am<br />

See mit allen Sinnen eintauchen möchte,<br />

steht der hauseigene Privatstrand mit<br />

Liegewiese zur Verfügung.<br />

Im Restaurant lässt sich der Tag mit<br />

saisonalen Köstlichkeiten kulinarisch<br />

ausklinge oder nach einer erholsamen<br />

Nacht in einem der komfortablen<br />

Zimmer mit einem ausgiebigen Frühstück<br />

beginnen.<br />

Von Oktober 2020 bis April <strong>2021</strong> wurde<br />

das Lipprandt umfassend renoviert und<br />

ausgebaut.<br />

Um das Haupthaus zu vergrößern, wurde<br />

das alte – nicht historische – Fachwerkhaus<br />

abgerissen. Die Lobby wurde<br />

komplett erneuert. Alle Zimmer sind<br />

mit Klimaanlagen neu ausgestattet und<br />

haben Balkone bekommen. Die Fußböden<br />

sind hochwertig erneuert worden<br />

und viele Bäder wurden neu umgestaltet.<br />

Das gesamte Hotel entspricht den allerneuesten<br />

Brandschutzvorschriften. Im<br />

Lipprandt hat der Gast die Gewissheit,<br />

jederzeit bestens aufgehoben zu sein.<br />

www.hotel-lipprandt.de<br />

Fotos: Hotel Lipprandt<br />

83


Bodensee Spezial<br />

BAD HORN HOTEL & SPA<br />

Am gegenüberliegenden Ufer auf der<br />

Schweizer Seite liegt das Bad Horn<br />

Hotel & Spa. Hier empfängt das Gastgeberpaar<br />

Bernadette und Stephan<br />

Hinny seine Gäste in ihrem 4-Sterne-Superior-Hotel,<br />

das nach 10-monatiger<br />

Bautätigkeit des Ostflügels im<br />

neuen Glanz erstrahlt.<br />

Bereits 1827 entspannten sich Kurgäste<br />

in den Bädern des Bad Horn Hotel &<br />

Spa. Auch heute umhüllt maritimes<br />

Flair und Eleganz das Ambiente des<br />

Hauses.<br />

Mit dem neu eröffneten Ostflügel, welcher<br />

sich architektonisch am 2010 erstellten<br />

Gebäude des Spa-Bereiches<br />

orientiert, hält das Gastgeberpaar das<br />

Hotel weiterhin auf Erfolgskurs.<br />

Seit dem 16. Juli 2020 ergänzen 42<br />

Gästezimmer die bestehenden 29 Zimmer<br />

und Suiten. Die modernen Hotelzimmer<br />

sind mit hochwertigen und<br />

bootstypischen Materialien, wie etwa<br />

Mahagoni-Holz und Messing, ausgestattet.<br />

Der Raumeindruck wirkt auf<br />

Grund der eleganten Glastrennung von<br />

Bad zu Zimmer großzügig und modern,<br />

bewahrt aber dennoch den klassischen<br />

Baustil des Hotels.<br />

Im Erdgeschoss stellt die neue Lobby<br />

samt eleganter Bar das Herzstück des<br />

Hauses dar – ein Empfang im gewohnt<br />

nautischen Stil des Hotels. Gediegen<br />

und elegant präsentiert sich das neue<br />

Fine-Dining-Restaurant „Wave“, das mit<br />

köstlichen Kreationen aus regionalen<br />

und saisonalen Produkten aufwartet.<br />

An warmen Sommertagen ist ein kühler<br />

Drink oder ein gutes Essen auf der<br />

vorgelagerten Terrasse eine wahre<br />

Wohltat – mit Blick über den smaragdgrünen<br />

Bodensee und auf die hoteleigene<br />

Motoryacht „Emily“.<br />

Einem straffen Zeitplan folgend setzten<br />

die Bauherren:innen bei dem zehnmonatigen<br />

Bauprojekt auf Unterstützung<br />

von regionalen Partnern. Sämtliche<br />

42 Zimmer wurden in einem Holzmodulbau-Verfahren<br />

der Firma Krattiger<br />

Holzbau AG in Amriswil und der<br />

Gossauer Firma Blumer-Lehmann AG<br />

vorproduziert. Ein Spezialkran setzte<br />

die Zimmer in nur zwei Wochen an ihren<br />

Standort. Sämtliche Treppen, Betonstützen<br />

und Liftschächte wurden<br />

ebenso vorfabriziert.<br />

Mit der Fertigstellung des Neubaus<br />

präsentiert sich das Bad Horn Hotel &<br />

Spa von seiner prachtvollsten Seite.<br />

Die imposante Außenfassade unterstreicht<br />

den Charakter des hochstehenden<br />

Gebäudes.<br />

Ergänzt wird das neue Angebot um<br />

die 1.500 Quadratmeter großen Wellness-Oase<br />

mit direktem Zugang zum<br />

Bodensee.<br />

Neben dem neuen Restaurant „Wave“<br />

können sich Gäste auch auf mediterrane<br />

Speisen in dem am Hafen<br />

gelegenen Gartenrestaurant „Giardino“<br />

freuen. Zu guter Letzt lockt eine<br />

Fahrt mit der hoteleigenen Motoryacht<br />

„Emily“ als bleibendes Bodensee-Erlebnis.<br />

www.badhorn.ch<br />

84<br />

Fotos: Hotel Bad Horn


<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

Fotos: Hotel Bad Horn<br />

85


Bodensee Spezial<br />

Empfang (Visualisierung)<br />

HOTEL KAISERHOF<br />

Für Spätsommer <strong>2021</strong> ist die Eröffnung<br />

geplant: Der Kaiserhof in Ravensburg,<br />

auf modernstem Niveau, hochwertig,<br />

lebendig und kreativ. Hier soll<br />

Tradition auf Moderne, Eleganz auf<br />

Genuss treffen. „Der Kaiserhof soll ein<br />

wichtiger Treffpunkt in und für die Stadt<br />

werden. Für Ravensburger, Menschen aus<br />

der Region und Gäste aus der ganzen Welt.<br />

Hier begegnet man sich – privat oder geschäftlich,<br />

zum Genießen im Kaisersaal<br />

oder ganz leger im Hermanns“, formu-<br />

liert Geschäftsführer Hermann Müller<br />

seinen Anspruch.<br />

Das Hotel verfügt dann über 51 individuell<br />

gestaltete Zimmer auf vier Etagen,<br />

davon vier Juniorsuiten, mit dabei ein<br />

Spa-Bereich.<br />

Auf Anfrage sind Seminar- und Veranstaltungsmöglichkeiten<br />

für private<br />

und geschäftliche Anlässe vorhanden.<br />

Der Kaisersaal, das öffentliche Restaurant,<br />

steht für Genuss und Gastlichkeit<br />

auf hohem Niveau und bietet Platz für<br />

bis zu 80 Personen. Das Highlight: die<br />

moderne Küche im Glaskubus. Das<br />

Abendrestaurant im Kaisersaal steht<br />

für Kulinarik, das verspricht Gastronomieleiter<br />

Holger Birner. Schließlich<br />

trägt das Team um Hermann Müller<br />

im Restaurant Schattbuch in Amtzell<br />

seit fünf Jahren einen Michelin Stern.<br />

Legerer trifft man sich im Hermanns –<br />

Café, Bar und Restaurant im Kaiserhof.<br />

Mit dem Kaiserhof erhält Ravensburg<br />

seinen ehemals mondänen Treffpunkt<br />

modern interpretiert zurück. <br />

kaiserhof-ravensburg.de<br />

„Hermanns“ (Visualisierung)<br />

86<br />

Visualisierungen:: Hotel Kaiserhof


<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

Esstisch ADLER, Stein Orobico Black - Stuhl DEXTER<br />

DRAENERT Steinpark<br />

MÖBELMANUFAKTUR<br />

Design in Bewegung<br />

DRAENERT Ausstellungsraum Orangerie<br />

Wir begrüßen Sie in unserem Showroom<br />

in Immenstaad am Bodensee!<br />

Erleben Sie in einer architektonisch<br />

einzigartigen Umgebung unsere Kollektion,<br />

die in der benachbarten Designmöbel-Manufaktur<br />

gefertigt wird.<br />

Technologische Raffinesse, die Jahrmillionen<br />

alte, schwere Steinplatten<br />

durch eine kleine Handbewegung<br />

bewegt. Großformatiges Glas, das<br />

biegsam wird. Hochglänzender Edelstahl,<br />

der als Sofa Furore macht und<br />

in Museen begeistert. Heißgeliebte<br />

Designklassiker und moderne Bestseller<br />

im Möbelbereich, die in Zusammenarbeit<br />

mit namhaften Architekten<br />

und Designern entstehen - das ist die<br />

DRAENERT Manufaktur. Seit über<br />

50 Jahren eine feste Größe in der nationalen<br />

und internationalen Möbelszene.<br />

In der DRAENERT Manufaktur entstehen<br />

täglich in liebevoller Handarbeit<br />

gefertigte Esstische, Couchtische, Bänke<br />

und Stühle aus den Materialien Glas,<br />

Metall, Holz, Leder und Stein.<br />

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DRAENERT Steinpark und entdecken<br />

Sie die faszinierende Farbwelt Millionen<br />

Jahre alter Natursteinplatten. Unsere<br />

Kunden können hier aus 200 unterschiedlichen<br />

Steinsorten aus aller Welt<br />

ihren Ausschnitt für ihr individuelles<br />

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einem Besuch inspirieren.<br />

DRAENERT ORANGERIE<br />

Steigwiesen 3<br />

88090 Immenstaad am Bodensee<br />

www.draenert.de<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mo bis Fr 10-18 Uhr<br />

Sa 10-14 Uhr<br />

87


Bodensee Spezial<br />

SHINING LIGHT<br />

Nahe dem Schloss Arenenberg bei der<br />

schweizerischen Unterseegemeinde<br />

Ermatingen, scheint an einem steilen<br />

Nordhang ein Kubus zu schweben. In<br />

Wirklichkeit besteht das dreiteilige Gebäude<br />

aus einem Untergeschoss, einem<br />

nahezu, mit Ausnahme des Eingangsbereiches,<br />

rundum verglasten Erdgeschoss<br />

und dem erwähnen Kubus als Obergeschoss.<br />

Hier haben sich der Architekt – Inhaber<br />

des Architekturbüros tec Architecture –<br />

Heiko Ostmann und seine Frau Claudia<br />

ihr Traumhaus erschaffen.<br />

Die extreme Hanglange stellte bei der<br />

Planung und Ausführung hohe Anforderungen.<br />

Auf drei Ebenen wurde die Erde<br />

terrassenmäßig abgetragen. Belohnt wurde<br />

die Mühe mit einem atemberaubenden<br />

Ausblick über den See.<br />

Das Obergeschoss prägt mit seiner monolythischen<br />

Kraft das Gebäude. Getragen<br />

wird der Kubus von schlanken<br />

v-förmig angeordneten Stahlstützen, die<br />

hinter der Glasfassade des Erdgeschosses<br />

kaum sichtbar sind. Getarnt sind die<br />

Stützen zusätzlich durch ihren Farbton:<br />

eine Schweizer Militärfarbe im hellen<br />

Oliv-Grün, die hier zu friedlich privaten<br />

Zwecken verfremdet wurde.<br />

Zum Norden in Richtung See hin öffnet<br />

sich das Obergeschoss nur mit einer<br />

einzigen Glasfront. Ansonsten ist die<br />

Außenhülle des Kubus im Westen und<br />

Süden verschlossen. So wird die Intimität<br />

seiner Bewohner bewahrt. Hier liegen die<br />

Schlafbereiche – und mitten im elterlichen<br />

Schlafzimmer, direkt vor jener kleinen<br />

Glasfront zum Norden hin, steht eine<br />

vom englischen Kollegen Sir Norman<br />

Foster gestaltete Badewanne. Zum Osten<br />

hin öffnet der Kubus zu einer Loggia, auf<br />

der sich die Abendsonne genießen lässt.<br />

Im Erdgeschoss befinden sich die Wirtschaftsräume<br />

und das offene Wohn- und<br />

Esszimmer.<br />

Gerade hier, mit der vollverglasten Fassade<br />

und der Wiese, die optisch in den<br />

See mündet, kommt die Hanglage mit<br />

der umliegenden Landschaft besonders<br />

zur Geltung.<br />

Die Raumwirkung in dem offenen Wohnraum<br />

ist vor allem hell, dann weiß. Der<br />

Fußboden ist aus hochglänzendem, weißem<br />

Polyurethan gegossen. Dominantes<br />

Element im Raum ist ein Küchenblock<br />

mit einer Oberfläche aus weißem Schleiflack<br />

und einer maßgefertigten Arbeitsplatte<br />

aus Wenge mit Edelstahlumleimer.<br />

Durch das Weiß und indem die Stützen<br />

optisch versetzt sind, gewinnt der<br />

Fotos: tec Architecture<br />

88


<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

mächtige Block eine Leichtigkeit, die an<br />

Schwerelosigkeit grenzt.<br />

Die Möblierung ist eine Hommage an die<br />

Architekten der Moderne Mies van der<br />

Rohe und Le Corbusier. Eine Sitzgruppe<br />

in Grün stammt von der spanischen<br />

Designerin Patricia Urquiola.<br />

Auch die Farbstimmung im Haus zitiert<br />

die Architektur-Ikone.: Weiß, Grün und<br />

Pink, drei Farben aus der Palette von Le<br />

Corbusier. Ein weiteres Detail nimmt Bezug<br />

auf dessen Schule. Das kleine Fenster,<br />

welches aus dem Badezimmer der Kinder<br />

einen Blick in den Wohn-Essbereich bietet.<br />

Früher gewährten diese Durchblicke<br />

der Dame des Hauses, das ideale Momentum<br />

zu finden, aus dem Bad zu steigen,<br />

um sich frisch den Gästen zu präsentieren.<br />

Die Decken sind durchgehend unverputzt<br />

und zeigen den puren Beton.<br />

Immer wieder trifft man im Haus auf die<br />

Idee des Schwebens. Die weiße Stahltreppe<br />

zum Obergeschoss kommt vollkommen<br />

ohne Unterbau aus. Scheinbar den<br />

physikalischen Kräften trotzend, in Wahrheit<br />

sie intelligent nutzend, ist sie nur am<br />

Anfang und am OG verschraubt. Das einseitige,<br />

filigrane Handgeländer in v-Form<br />

dient einerseits dem Halt und unterdrückt<br />

zugleich mit seiner Verankerung am<br />

Boden die Schwingungen auf dem Weg<br />

nach oben oder unten.<br />

Auf der untersten Ebene des Gebäudes<br />

befindet sich das Architekturbüro mit<br />

großer Terrasse, Wiese und Blick auf den<br />

Untersee. Die Fassade ist in Grün gehalten,<br />

wodurch sie vom See aus kaum wahrzunehmen<br />

ist.<br />

Hier ist der Sitz des Architekturbüros tec<br />

Architecture, das Heiko Ostmann leitet.<br />

Eine Dependance der Firma gibt es in Los<br />

Angeles, der „Weltmetropole des creative<br />

spirit“. Als Gegenpol zur ländlichen Idylle<br />

hier am Schweizer Untersee.<br />

In der Architektur die Grenzen des Machbaren<br />

ausloten, ist das Ziel von tec Architecture.<br />

Diese Erfahrungen und der<br />

Anspruch stecken auch in dem Gebäude<br />

in Ermatingen, was sich letztendlich auch<br />

im Energiekonzept darlegt. Geheizt und<br />

gekühlt wird mit Erdwärme, die aus 235<br />

Meter tiefen Bohrungen gespeist wird.<br />

Leitungen in den Böden und Decke sind<br />

nicht gedämmt und transportieren im<br />

Winter die Wärme in die Räume. Solarkollektoren<br />

liefern zusätzlich warmes<br />

Wasser.<br />

„Es ist jeden Tag ein Traum, aus dem man<br />

gar nicht mehr erwachen will“, schwärmt<br />

Bauherrin Claudia Ostmann. ,,Der See<br />

gibt immer wieder neue Impressionen,<br />

und morgens scheint die Sonne genau auf<br />

mein Bett.“<br />

<br />

© Autor: Klaus Bossert<br />

Fotos: tec Architecture<br />

89


Bodensee Spezial<br />

SCHWARZ MACHT SCHLANK<br />

Das Phänomen der Farbe Schwarz ist,<br />

dass sie Körper kompakter macht.<br />

Indem die sich dann von der Umgebung<br />

zurücknehmen, wirken sie zudem<br />

schlanker. Ein Grund, weshalb sich das<br />

Haus D harmonisch in das Landschaftbild<br />

einfügt.<br />

Die örtlichen Gegebenheiten weit möglichst<br />

miteinzubeziehen, ohne dabei auf<br />

den Anspruch auf Nachhaltigkeit der<br />

Architektur zu verzichten, war die Vorgabe<br />

des Bauherrn für den Ravensburger<br />

Architekten Benjamin Heller. Haus D<br />

liegt direkt an einem Landschaftsschutzgebiet<br />

im Süden.<br />

Die Auswahl des Grundstücks erfolgte<br />

durch Begehungen und Standortanalysen<br />

gemeinsam mit dem Bauherrn. Die Lage<br />

ist durch eine klare Gewichtung und Orientierung<br />

in die Landschaft zum See hin<br />

geprägt. Die Fassadenflächen in Südrichtung<br />

sind vergrößert, um einen möglichst<br />

weiten Panoramablick zu erlangen.<br />

Neben der zurückhaltenden Wirkung der<br />

schwarzen Fassade treten auf den zweiten<br />

Blick das Licht- und Schattenspiel,<br />

welches die polygonale Gebäudeform in<br />

Verbindung mit leichtem Glanz der Fassadenplatten<br />

generiert, in Erscheinung.<br />

90


<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

91


Bodensee Spezial<br />

Die strenge und sehr eigenwillige Form<br />

des Gebäudes ergab sich durch die einzelnen<br />

Nutzungen und dafür nötigen Volumen<br />

der Innenräume. Die Raumfolge<br />

wurde dabei vorab vom Bauherrn klar<br />

definiert, wobei verschiedene Zonen entstehen<br />

sollten: öffentlich, halböffentlich<br />

und privat.<br />

Durch die vorgehängte schwarze Fassade,<br />

die sich wie eine Haut um das komplette<br />

Gebäude, inklusiv dem Dach, legt,<br />

schließt sich der Baukörper zu einem klaren<br />

Gesamtkubus. Durch verschiedene<br />

Winkel entwickelt sich innerhalb der klaren<br />

Formsprache ein interessantes Lichtund<br />

Farbspiel.<br />

Bei den Fassadenplatten handelt es sich<br />

um Cellon® der Firma Bruag, nachhaltige<br />

Kompakt-Hochdruck-Schichtstoff-Platten<br />

(HPL), die aus 70 % Zellulosebahnen<br />

und 30 % Phenolharz bestehen. Perforationen<br />

und Nutzen wurden dabei millimetergenau<br />

mit Laser zugeschnitten –<br />

so gut wie ohne Verschnitt.<br />

Generell wurde bei der Auswahl der<br />

technischen Ausstattung und den verwendeten<br />

Baustoffen großer Wert auf<br />

Nachhaltigkeit gelegt, ebenso wie auf ein<br />

hochwertiges Finish.<br />

<br />

© Autor: Klaus Bossert<br />

Fotos: Benjamin Heller Architektur<br />

92


<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

93


Wohnen & Leben<br />

AUS<br />

MIT ANSPRUCHSVOLLEM DESIGN, HOCHWERTIGEN KUNSTSTOFFEN<br />

UND STRAPAZIERFÄHIGEN MATERIALIEN WERDEN DIE NEUEN INDOOR-<br />

MÖBEL IMMER WOHNLICHER UND STEHEN IM KOMFORT DENEN<br />

JENSEITS DER TÜR KAUM NOCH NACH.<br />

IN-<br />

WIRD<br />

OUT-<br />

DOOR<br />

Der italienische Designer Rodolfo Dordoni entwarf für Cassina die Outdoor-Wohnlandschaft „Sail Out“. Doch wer einmal<br />

darin Platz genommen hat, dem ist nicht mehr nach davonsegeln. Die Kollektion umfasst ein modulares Sofa mit<br />

drei Modulen und drei Elementen sowie einen Hocker in zwei verschiedenen Größen. Abgerundet wird die Kollektion durch<br />

einen niedrigen Beistelltisch mit einer Platte aus gelb-weißem oder grün-weißem Terrazzo oder aus Zement, die von<br />

massiven Teakholzfüßen getragen wird.<br />

94<br />

Fotos: Hay; Cassina; Lignet-Roset


<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

Seit einigen Jahren ergänzen die Brüder<br />

Ronan & Erwan Bouroullec für Hay®<br />

die Gartenmöbel-Kollektion „Palissade“,<br />

die mit grafischer Einfachheit und symmetrischem<br />

Design besticht.<br />

Pulverbeschichtete oder feuerverzinkte<br />

Stahlrohrplatten verleihen dieser Kollektion<br />

ihren Swing und Leichtigkeit.<br />

Neu hinzugekommen ist eine Sommerliege.<br />

Mit dem geschwungenen Rahmen<br />

passt sie sich dem Körper an und bietet<br />

so eine lässig, entspannte Liegeposition.<br />

Eine Auflage und Kopfstütze ergänzen<br />

den Komfort – in Olivgrün, Anthrazith<br />

oder Hellgrau zu haben.<br />

CASSINA ZEIGT RESPEKT VOR DER NATUR<br />

Die neue Outdoor-Kollektion von Philippe Starck ist das beste<br />

Beispiel dafür: „Fenc-e-Nature“. Der französische Designer hat<br />

sich bei der Serie von der Natur inspirieren lassen: natürliche<br />

Materialien in organisch geschwungenen Formen. Die Rücken-<br />

lehnen bildet ein Geflecht aus Seil oder Naturweide, welches<br />

nach einem bestimmten Muster handgewebt wird. Die Armlehnen<br />

sind klassisch aus sandgestrahltem Teakholz.<br />

Die Kollektion umfasst einen Sessel, ein Zwei- und Dreisitzer-<br />

Sofa und einen Couchtisch in zwei verschiedenen Höhen.<br />

95


Wohnen & Leben<br />

Seit 1895 überzeugt das Familienunternehmen Glatz<br />

mit Sonnenschirmen, auch <strong>2021</strong> in vierter Generation.<br />

Sie sind unverwechselbar und haben durch ihre moderne<br />

Formgebung einen hohen Wiedererkennungswert.<br />

Das stilvolle und zeitlose Design unterstützt die<br />

Funktionalität und Ergonomie der Schirme.<br />

Die Verwendung und Verarbeitung hochwertiger<br />

Materialen stehen für beste Qualität und garantiert<br />

hochwertige und robuste Beschattungen – nicht nur<br />

für einen Sommer lang. Dafür stehen jahrelange Erfahrungen,<br />

verknüpft mit den neuesten Technologien.<br />

Die Breite des Produktsortiments bietet eine Vielzahl<br />

an passenden Schattenlösungen.<br />

Auf einer gemeinsamen Reise durch Kolumbien,<br />

ließen sich Ames-Gründerin Ana María Calderón<br />

Kayser und Designer Sebastian Herkner von der<br />

Küstenmetropole Cartagena de Indias, der Architektur,<br />

den farbigen Balkonen, kleinen Gassen und bunten<br />

Kleidern inspirieren. Daraus entstanden zwei<br />

elegant geschwungene Sitzmöbel: die „Cartagenas“-<br />

Stühle – Dining & Lounge Chair, geeigent für den<br />

Outdoorbereich. Die farbigen Fäden aus recyceltem<br />

PVC werden in Kolumbien von Hand um das Stahlrohrgestell<br />

gewoben. Eine leichte und farbenfrohe<br />

Bereicherung für Ihren Garten.<br />

96<br />

Fotos: Glatz; Andres Valbuena – ames


GUTER STIL, AUCH<br />

FÜR DRAUSSEN.<br />

<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

Die Deck-Chair-Serie von Carl Hansen & Søn.<br />

Dazu gehören ein Liegestuhl mit Auflage, ein Esstisch<br />

mit passenden Stühlen, ein Beistelltisch, ein Tablett<br />

und ganz neu: der Deck Chair mit Fußstütze.<br />

Mit seiner Deck-Chair-Serie legt Top-Möbelhersteller<br />

Carl Hansen & Søn seine superbequemen<br />

Outdoor-Designklassiker aus den 1960ern wieder<br />

auf. Die eleganten, klappbaren und massiven<br />

Holzkonstruktionen aus unbehandeltem FSC -<br />

zertifiziertem Teakholz werden so zu flexiblen<br />

Lounge-Möbeln für innen und außen, die über<br />

die Jahre wunderbar altern. Jetzt neu in unserem<br />

hochwertigen Outdoor-Sortiment.<br />

Albert Grimm Einrichtungen Mittlere Karlstraße 93 - 97 73033 Göppingen T +49 (0) 71 61 / 96 33 70 kontakt@albertgrimm.de<br />

Öffnungszeiten Mo - Fr 10.00 - 19.00 Uhr Sa 10.00 - 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung www.albertgrimm.de<br />

Wir beraten Sie auch während des Lockdowns telefonisch oder bei Ihnen zuhause.<br />

97


Wohnen & Leben<br />

Ein Materialmix aus poliertem Teakholz, Outdoor-Geflecht im<br />

Rattan-Look und Leder sorgt für den natürlichen Look der<br />

Sitzgruppe „Lima“ von Gloster. Designer Henrik Pedersen entwarf<br />

die Kollektion in flexiblen Einzel-Modulen, die sich nach<br />

Belieben konfigurieren lassen. „Lima“ gibt es mit hoher und<br />

niedriger Rückenlehne, dazu gesellt sich ein Couchtisch und ein<br />

Ottoman. Den lauschigen Abend leuchtet „Ambient Mesh“ ein:<br />

Die LED-Leuchten, ebenfalls von Henrik Pedersen, bestehen<br />

aus einem rustikalen Gitterwerk und geflochtenen Schirmen,<br />

die das Licht in spannenden Mustern brechen. Kombiniert mit<br />

schlanken, pulverbeschichteten Aluminiumsockeln und poliertem<br />

Teakholz ist „Ambient Mesh“ als freistehende Laterne in<br />

Tischgröße oder als hohe Stehleuchte erhältlich.<br />

Wer es gerne erwärmend hätte, für den gibt es von Gloster die<br />

Feuerschale „Deco“ aus 6 mm Stahl und einem imposanten<br />

Durchmesser von 165 Zentimetern. Die Schale ist mit abnehmbaren<br />

Beinen und verstellbarem Aschebehälter ausgestattet. Die<br />

kleine Version gibt es mit 89 Zentimetern Durchmesser.<br />

Mit dem organisch, eleganten „Savannah-Daybed“ lädt<br />

cane-line zum Träumen ein.<br />

Die passende Sitzgruppe mit Loungechair und Zweisitzer gibt es<br />

dazu. Das Savannah-Programm gibt es in Black & White.<br />

98<br />

Fotos: Gloster; Kettnaker; cane-line Bretz


<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

Ein gemütlicher Rückzugsort in Gärten<br />

oder auf großzügigen Terrassen ist<br />

„Trampoline“ von Cassina. Das Lovebed<br />

der Designerin Patricia Urquiola ist äußerlich<br />

– der Name verrät's – von einem<br />

Trampolin inspiriert. Innerlich machen<br />

drei große Kissen als Rückenlehne sowie<br />

zwei Arten zusätzlicher Kissen das<br />

Tagesbett zu einem kuscheligen Nest. Ein<br />

handgewebtes Polypropylenseil wurde<br />

als dekoratives Element an Basis und<br />

Rückenlehne gewebt. Erhältlich mit oder<br />

ohne Überdachung als Sonnenschutz. <br />

© Autor: Klaus Bossert<br />

Foto: cassina<br />

AVATARA DESIGNBODEN 3.0<br />

Auf Augenhöhe mit der Natur<br />

Natürlich wie Holz, gelassen wie Designboden<br />

Avatara vereint die Natürlichkeit eines Bodens aus Echtholz mit den praktischen<br />

Eigenschaften eines Designbodens der nächsten Generation. Er mutet unglaublich<br />

echt an und ist von Holz kaum zu unterscheiden. Dieser Boden ist auf Augenhöhe<br />

mit der Natur und vollumfänglich recyclefähig. Von außen natürlich und im Inneren<br />

smart. Die Oberfläche ist äußerst robust, sehr kratzfest, pflegeleicht und wasserfest.<br />

Avatara nimmt nahezu jegliche Beanspruchung im Alltag gelassen hin, damit<br />

Sie ebenso gelassen bleiben können.<br />

Schon gewusst? - Tapeten, Möbel oder der Boden wirken unentwegt auf uns ein.<br />

Das, was wir einatmen, haben diese Produkte zuvor ausgeatmet. Wir sprechen hier<br />

von Emissionen. Enthalten Produkte Schadstoffe, dünsten diese mit der Zeit aus<br />

und geben Sie an die Raumluft ab. Die zunehmend gute Dämmung der Gebäude<br />

vermindert den Austausch zwischen Innen- und Außenluft. Die Schadstoffe bleiben<br />

länger im Raum. Avatara Designboden ist frei von PVC, Chlor, Weichmachern und<br />

sonstigen Lösungsmitteln. Das bedeutet: All diese Stoffe gelangen erst gar nicht in<br />

die Raumluft.<br />

Verbringen Sie ebenfalls viel Zeit Zuhause?<br />

Dann achten Sie auf Materialien, die emissionsarm sind!<br />

Besuchen Sie unsere Ausstellung für Fliesen und Bodenbeläge<br />

- WIR BERATEN SIE GERNE -<br />

BAUSTOFFE<br />

Baustoffhandel . Schillerstr. 68 . 71277 Rutesheim<br />

Tel: 07152/5006-1400 . E-Mail: patrick.widmayer@hagebau-bolay.de<br />

Öffnungszeiten: Mo bis Fr 7 bis 18:00 Uhr, Sa 9 bis 14 Uhr<br />

Weitere Informationen unter: www.hagebau-bolay.de<br />

Firmensitz: Firmensitz: hagebaucentrum hagebaucentrum bolay GmbH bolay GmbH & Co. KG, & Co. Dieselstraße KG, Dieselstraße 11, 71277 11, 71277 Rutesheim Rutesheim<br />

99


Marktplatz<br />

Mini-Tischtennisplatte „DISH TENNIS” von DISH TENNIS<br />

Diese Tische unterscheiden sich komplett<br />

von der weltweiten Tischtennisindustrie:<br />

Sie werden liebevoll vom regionalen Meistertischler<br />

in kleiner Stückzahl mit höchstem<br />

Anspruch aus Holz produziert: stylish,<br />

mobil und immer ein Garant für kollektiven<br />

Spaß.<br />

Sie sind schnell und handlich zu einem<br />

Koffer zusammenklappbar und verbrauchen<br />

auch aufgeklappt kaum Platz.<br />

Also ideal für die Terrasse oder den Kleingarten,<br />

aber auch eben zum Mitnehmen<br />

in den Urlaub, zur Familienfeier oder zu<br />

einem Ausflug. DISH TENNIS ist der neue<br />

Wegbegleiter ab jetzt.<br />

www.blickfang-designshop.com/<br />

collections/dish-tennis<br />

SCHALE „PLANTBOWL 750 OUTDOOR” von Konstantin Slawinski<br />

Sei es in den eigenen vier Wänden oder im<br />

Entrée. Sei es Indoor oder Outdoor. Die Pflanzschalen<br />

von Konstantin Slawinski aus pulverbeschichtetem<br />

Edelstahl ermöglichen es, an jedem<br />

Ort eine grüne Oase zu gestalten. Durch die<br />

schlanken Füße schweben die Schalen elegant<br />

über dem Boden. Erhältlich sind die Schalen in<br />

einer geschlossenen Variante für den Innenbereich<br />

und in einer Variante mit integriertem<br />

Regenwasser-Überlauf für den Außenbereich.<br />

Maße: 75 cm x 65 cm x 65 cm<br />

www.blickfang-designshop.com/collections/<br />

konstantin-slawinski<br />

100<br />

MARKTPLATZ<br />

Fotos: Blickfang


<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

SITZSACK „RIVIERA” von Pusku Pusku<br />

Einfach stylish und bequem ist der<br />

patentierte Sitzsack „Riviera“ von Pusku<br />

Pusku. Mit dem Sessel lässt sich im Garten,<br />

auf der Terrasse oder im Outdoor-<br />

Wohnzimmer komfortabel entspannen,<br />

denn er passt sich an die individuelle<br />

Körperform an. Der Sessel passt sich der<br />

Umgebung an und lässt sich ruckzuck in<br />

ein anderes Zimmer umziehen. Der<br />

schadstofffreie und luftdurchlässige Bezug<br />

ist mit einer schmutzabweisenden<br />

Schicht ausgestattet, an der Flecken einfach<br />

abperlen. Das Gewebe enthält keine<br />

Chemikalien und ist mit dem OEKO-TEX<br />

100-Zertifikat versehen.<br />

Maße: 80 cm x 100 cm x 85 cm<br />

www.blickfang-designshop.com<br />

OUTDOOR-LEUCHTEN „MONSIEUR TRICOT” von TRIBÙ<br />

Die Leuchtenserie Madame Cachet und Monsieur<br />

Lebonnet bilden die Kollektion Tricot, welche der<br />

belgische Designer Ilia Eckardt für Tribù entwarf. Die<br />

in extravaganter und innovativer Stricktechnik gestalteten<br />

Leuchten vereinen traditionelle Techniken<br />

mit leistungsstarken Materialien und moderner<br />

Technik. Ilia Eckardt wuchs zusammen mit seiner<br />

Mutter Hilde Frunt, die Prototypen für belgische<br />

Modedesigner wie Raf Simons und Dries van Noten<br />

strickte, in der belgischen Modeszene auf. Fasziniert<br />

von ihrer Welt, begann er zu experimentieren und<br />

kreierte nun seine eigene Outdoor-Beleuchtungskollektion,<br />

die er als Familie komponierte.<br />

www.tribu.com<br />

Monsieur Lebonnet erzeugt eine warme, leichte Stimmung.<br />

Die Kollektion Tricot von Tribú mit den Leuchtenserien<br />

Madame Cachet und Monsieur Lebonnet<br />

Fotos: Blickfang; Tribù<br />

101


Marktplatz<br />

COUCHTISCH „NEBRA” von DRAENERT<br />

Kennen Sie die berühmte „Himmelsscheibe<br />

von Nebra“? Die 1999 entdeckte Bronzeplatte<br />

gilt als die älteste Darstellung des<br />

Firmaments. Zweifellos ist sie eines der<br />

schönsten von Menschenhand geschaffenen<br />

Objekte überhaupt. Formal spielt sie mit<br />

Rundformen – genau wie der Couchtisch<br />

NEBRA, den der <strong>Stuttgart</strong>er Designer<br />

Stephan Veit für DRAENERT entworfen hat.<br />

Es gibt ihn als kreisförmige, minimalistische<br />

Skulptur, aber auch mit einer ebenfalls perfekt<br />

runden Schwenkplatte. Das ist gewissermaßen<br />

der von Veit vorgegebene Rahmen.<br />

Und das Schöne ist: NEBRA können Sie mit<br />

durchgefärbtem Parsolglas, verschiedenen<br />

farbigen Metallen, Hölzern und Natursteinplatten<br />

zu Ihrem ganz eigenen Entwurf<br />

machen. So wird NEBRA zu einem Blickfang<br />

mit viel Präsentationsfläche für Bücher,<br />

<strong>Magazin</strong>e, Vasen und alles, was Sie lieben<br />

und griffbereit haben möchten.<br />

MATERIALIEN<br />

Einlegeplatten: Einlegeplatte aus Naturstein, Holz oder Glas<br />

Unterbau: Beschichtetes Metallin in verschiedenen Farben<br />

Himmlisch, oder? Mehr zu NEBRA unter:<br />

www.draenert.de<br />

BALKONTISCH UND BANK „CHAMFER” von WYE<br />

Angelehnt an den französischen Möbeltyp,<br />

der in Restaurants und Wohnungen<br />

eingesetzt wurde, ist die Serie „Chamfer“<br />

ein moderner und zeitloser Entwurf.<br />

Mit seinen Abmessungen bedient sie die<br />

Bedürfnisse, die kleine Stadtwohnungen<br />

und Balkone an uns stellen. „Chamfer“<br />

bietet zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten<br />

als Tisch, Sitzgelegenheit, Garderobenbank<br />

oder Ablage. Mit ikonischer<br />

Gestalt präsentiert sie sich selbstsicher<br />

und doch unaufdringlich.<br />

www.blickfang.de<br />

Langlebigkeit durch:<br />

• Gestell aus Stahlblech mit 3 mm Dicke<br />

sowie wetter- und stoßfester<br />

Pulverlackierung<br />

• Oberfläche aus hochfestem<br />

Holzwerkstoff Neolign<br />

• Modulare Bauweise ermöglicht<br />

raschen Auf- und Abbau<br />

102<br />

MARKTPLATZ<br />

Fotos: Draenert; Blickfang


<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

103


Auslagestellen<br />

AUSZUG UNSERER AUSLAGESTELLEN<br />

STUTTGART<br />

<strong>Stuttgart</strong><br />

AAW Guse & Compagnie GmbH<br />

ABTART GmbH<br />

Architektenkammer Baden-Württemberg<br />

ASB BW e.V. Region <strong>Stuttgart</strong><br />

Bankhaus Bauer Privatbank<br />

Bauer Sanitär GmbH<br />

BBT Aktiengesellschaft<br />

Biffar GmbH & Co. KG<br />

BoConcept <strong>Stuttgart</strong><br />

Bowling Arena <strong>Stuttgart</strong><br />

BPD Immobilienentwicklung GmbH<br />

Bretz Store <strong>Stuttgart</strong><br />

Business Club <strong>Stuttgart</strong> Schloss Solitude<br />

Bürk Fenster, Türen, Sonnenschutz<br />

Café Herbert´z<br />

CIP GmbH<br />

comfort Polstermöbelfabrik GmbH & Co. KG<br />

Commerzbank AG<br />

Da Maria<br />

Designhotel Restaurant Der Zauberlehrling<br />

Deutsche Immobilien Württemberg<br />

Die Weinstube Schellenturm<br />

Dr. Frentz & Kollegen, Zahnärzte<br />

Dr. Klein Privatkunden AG<br />

DUXIANA <strong>Stuttgart</strong><br />

Flughafen <strong>Stuttgart</strong> GmbH<br />

Hut-Hanne 1866<br />

E&G Private Immobilien GmbH<br />

E + H Meyer GmbH<br />

EMO Fenster- und Türenbau GmbH<br />

Engel & Völkers<br />

Energie Beratungszentrum <strong>Stuttgart</strong> e.V.<br />

Fennobed <strong>Stuttgart</strong> GmbH<br />

Fresko Café & Restaurant<br />

Garant Immobilien AG<br />

Ginkgo - Wertschöpfung<br />

gut Immobilien GmbH<br />

Heslacher Waldheim<br />

Hofmeister City Küchen <strong>Stuttgart</strong><br />

Holzmöblerei<br />

Immobilienvermittlung BW GmbH<br />

Interhyp AG<br />

IVD Süd e.V.<br />

IWS Immobilienwirtschaft <strong>Stuttgart</strong> e.V.<br />

Juwelier Kutter<br />

Karl Körner GmbH<br />

Küchenstudio Wagner<br />

Lambert Flagship Store<br />

Landesbank Baden-Wfürtemberg<br />

Lechler Immobilien-Management<br />

ligne roset<br />

Louis Lenz 1823<br />

Mayer + Soehne OHG<br />

Merz & Benzing<br />

Miele Center Hausgerätewelt GmbH<br />

Milano Design + Leuchten GmbH<br />

modernbau <strong>Stuttgart</strong><br />

Nagel Auktionen GmbH & Co. KG<br />

OBI-Markt<br />

Pink Immobilien<br />

PLAN F Finanzdienstleistungen GmbH<br />

Prime Estate Partners<br />

PSD Bank RheinNeckarSaar eG<br />

Raumlicht Dahler-Ehrle GmbH<br />

Restaurant Fellini<br />

Rolladen-Bauer GmbH<br />

Schmucker Immobilien<br />

Schuh Wolf OHG<br />

Schwäbische BauWerk GmbH<br />

smow S GmbH<br />

SenerTec Center <strong>Stuttgart</strong> GmbH<br />

Speisemeisterei<br />

Steffen Böck Immobilien<br />

<strong>Stuttgart</strong>er Haus- und Grundbesitzerverein e.V.<br />

Südwestbank AG<br />

SV Sparkassen Versicherung<br />

team 7 <strong>Stuttgart</strong><br />

Tolias Immobilien<br />

Tritschler GmbH & Cie. KG<br />

Sprecher Küchenarchitektur<br />

vitra by Store<br />

Volksbank am Württemberg eG<br />

Volksbank <strong>Stuttgart</strong> Immobilien GmbH<br />

Volkswagen Automobile <strong>Stuttgart</strong><br />

Von Herzen<br />

von Poll Immobilien <strong>Stuttgart</strong><br />

Wellendorf-Boutique <strong>Stuttgart</strong><br />

Werner Sobek <strong>Stuttgart</strong> AG<br />

Weissenhofmuseum <strong>Stuttgart</strong><br />

wohnbauStudio<br />

Würth Family Store<br />

LANDKREIS LUDWIGSBURG<br />

art aqua GmbH & Co. KG<br />

Blankenburg Hotel<br />

bonjour Tagungshotel <strong>Stuttgart</strong>-Gerlingen<br />

Commerzbank AG<br />

comfort Polstermöbelfabrik GmbH & Co. KG<br />

Danz Küchenplanung<br />

Bolzstraße 8, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Königstraße 36, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Rembrandstraße 18, 70567 <strong>Stuttgart</strong><br />

Danneckerstraße 54, 70182 <strong>Stuttgart</strong><br />

Mauserstraße 20, 7<strong>04</strong>69 <strong>Stuttgart</strong><br />

Lautenschlagerstraße 2, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Ulmer Straße 319, 70327 <strong>Stuttgart</strong><br />

Breitlingstraße 35, 70184 <strong>Stuttgart</strong><br />

Augustenstraße 17, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />

Calwer Straße 19, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Am Sportplatz 9, 7<strong>04</strong>69 <strong>Stuttgart</strong><br />

Silcherstraße 1, 70176 <strong>Stuttgart</strong><br />

Königstraße 26, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Solitude 2 (Schloss Solitude), 70197 <strong>Stuttgart</strong><br />

Bauernwaldstraße 1, 70195 <strong>Stuttgart</strong>-Botnang<br />

Immenhoferstraße 13, 70180 Stuttagrt<br />

Mörikestarße 9, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />

Motorstraße 26, 7<strong>04</strong>99 <strong>Stuttgart</strong><br />

Königstraße 11 - 15, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Helferichstraße 2, 70192 <strong>Stuttgart</strong><br />

Rosenstraße 38, 70182 <strong>Stuttgart</strong><br />

Friedrichstraße 37, 70174 <strong>Stuttgart</strong><br />

Weberstraße 72, 70182 <strong>Stuttgart</strong><br />

Königstraße 2, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Eberhardstraße 1, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Rotebühlstraße 44, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />

Flughafenstraße 32, 70629 <strong>Stuttgart</strong><br />

Eberhardstraße 31, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Börsenplatz 1, 70174 <strong>Stuttgart</strong><br />

Kleine Königstraße 1, 70182 <strong>Stuttgart</strong><br />

Heiligenwiesen 8, 70327 <strong>Stuttgart</strong><br />

Eberhardstraße 2, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Gutenbergstraße 76, 70176 <strong>Stuttgart</strong><br />

Rosensteinstraße 9, 70191 <strong>Stuttgart</strong><br />

Konrad-Adenauer-Str. 28, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Wilhelmstraße 5, 70182 <strong>Stuttgart</strong><br />

Gerokstraße 15, 70185 <strong>Stuttgart</strong><br />

Große Falterstraße 101, 70597 <strong>Stuttgart</strong><br />

Dachswaldweg 180, 70569 <strong>Stuttgart</strong><br />

Paulinenstraße 53, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />

Königsstraße 80, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Fritz-Elsas-Straße 31, 70174 <strong>Stuttgart</strong><br />

Rosensteinstraße 9, 70191 <strong>Stuttgart</strong><br />

Calwer Straße 11, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Sophienstraße 40, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />

Königstraße 46, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Ossietzkystraße 4, 70174 <strong>Stuttgart</strong><br />

Silberburgstraße 171, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />

Kronprinzstraße 06, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Am Hauptbahnhof 2, 70144 <strong>Stuttgart</strong><br />

Gänsheidestraße 36, 70184 <strong>Stuttgart</strong><br />

Paulinenstraße 41, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />

Alte Poststraße 4, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Dietbachstraße 36, 70327 <strong>Stuttgart</strong><br />

Dorotheenstraße 4, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Schmidener Straße 231, 70374 <strong>Stuttgart</strong><br />

Reinsburgstraße 4, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />

Hasenbergsteige 24, 70197 <strong>Stuttgart</strong><br />

Neckarstraße 189 - 191, 70190 <strong>Stuttgart</strong><br />

Am Stellwerk 4, 70197 <strong>Stuttgart</strong><br />

Staufeneckstraße 15, 7<strong>04</strong>69 <strong>Stuttgart</strong><br />

Albstraße 14, 70597 <strong>Stuttgart</strong><br />

Richard-Wagner-Straße 12, 70184 <strong>Stuttgart</strong><br />

Deckerstraße 37 - 39, 70372 <strong>Stuttgart</strong><br />

Große Falterstraße 3, 70597 <strong>Stuttgart</strong><br />

Fritz-Elsas-Straße 31, 70174 <strong>Stuttgart</strong><br />

Zuckerfabrik 26, 70379 <strong>Stuttgart</strong><br />

Sonnenbergstraße 55, 70184 <strong>Stuttgart</strong><br />

Filderbahnstraße 44, 70567 <strong>Stuttgart</strong><br />

Leuschnerstraße 40, 70176 <strong>Stuttgart</strong><br />

Sophienstraße 17, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />

Gutenbergstraße 76, 70176 <strong>Stuttgart</strong><br />

Schloss Hohenheim 18, 70599 <strong>Stuttgart</strong><br />

Wernhaldenstraße 87, 70184 <strong>Stuttgart</strong><br />

Gerokstraße 3, 70188 <strong>Stuttgart</strong><br />

Rotebühlstraße 125, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />

Heustraße 1, 70174 <strong>Stuttgart</strong><br />

Friedrichstraße 16, 70174 <strong>Stuttgart</strong><br />

Wilhelmsplatz 7, 70182 <strong>Stuttgart</strong><br />

Marktplatz 7, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Kronenstraße 20, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Charlottenstraße 29-31, 70182 <strong>Stuttgart</strong><br />

Arlbergstraße 21, 70327 <strong>Stuttgart</strong><br />

König-Karl-Straße 43, 70372 <strong>Stuttgart</strong><br />

Heilbronner Straße 392, 7<strong>04</strong>69 <strong>Stuttgart</strong><br />

Schwabstraße 185, 70193 <strong>Stuttgart</strong><br />

Mörikestraße 15, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />

Kirchstraße 6, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Albstraße 14, 70597 <strong>Stuttgart</strong><br />

Rathenaustraße 1, 701i91 <strong>Stuttgart</strong><br />

Kirchheimer Straße 45, 70619 <strong>Stuttgart</strong><br />

Königstraße 3, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Prinz-Eugen-Straße 11, 74321 Bietigheim-B.<br />

Gerlinger Straße 27, 71254 Ditzingen<br />

Weilimdorfer Straße 70, 70839 Gerlingen<br />

Solitudestraße 20, 71638 Ludwigsburg<br />

Metzgerwiesen 10, 71686 Remseck-Hochdorf<br />

Regenbogenweg 1, 71254 Leonberg<br />

DAN NATURA<br />

Das Schauwerk GmbH<br />

Golfclub Neckartal e.V.<br />

Häusler Raumausstattung<br />

Heiko Müller Wohnbau GmbH<br />

Hofmeister Erlebnis-Wohnzentrum<br />

Hotel & Restaurant Goldener Pflug<br />

Komfort Hotel Ludwigsburg<br />

Negele Küchenprofi<br />

NH Hotel Ludwigsburg<br />

Pflugfelder Immobilien Treuhand GmbH<br />

Rossknecht am Reithausplatz<br />

Stadt Ludwigsburg<br />

Strohgäu Hotel<br />

Uhl Schöner Leben<br />

Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH<br />

Wüstenrot & Württembergische AG<br />

LANDKREIS REMS-MURR<br />

AMICA Parfümerie Schäfer<br />

BauGeno Baugenossenschaft <strong>Stuttgart</strong><br />

caelum cosmetic<br />

Das Wintergarten-Zentrum<br />

Designmöbelhaus Schneider<br />

Di Carlo Parkett- und Fussbodentechnik<br />

Ebner Wohnkultur<br />

Fellbacher Metall- und Holzbau GmbH<br />

Fermo-Massivhaus AG<br />

Feucht Baustoffe-Fliesen GmbH<br />

IHK Bildungshaus<br />

KONZ Fliesen- & Natursteinverlegung GmbH<br />

Manufaktur B26 GmbH<br />

METZGER Kunststoff-Technik GmbH<br />

PLANA Küchenland Weinstadt<br />

Restaurant Mang<br />

Restaurant Bachofer<br />

Restaurant Brunnenstuben<br />

RIANI GmbH<br />

Ristorante Divino<br />

RIVA GmbH Engineering<br />

sas Bauträger GmbH<br />

SCHATZ Immobilien GmbH<br />

SCHLOTT Feuerschutz Arbeitsschutz GbR<br />

Tennisclub Winnenden<br />

TobiDU - Dein IndoorSpielplatz<br />

Traub Immobilien + Baumanagement<br />

Volksbank <strong>Stuttgart</strong> Immobilien GmbH<br />

LANDKREIS ESSLINGEN<br />

Brändle Baustoff- Fachhandel und Baumarkt<br />

Egon Müller GmbH<br />

Deko and More<br />

Deutsche Bank AG<br />

Golfanlage KWW GmbH + Co<br />

Hoffmann Immobilienpräsentationen<br />

Holzland Filderstadt<br />

Hyla Germany GmbH<br />

immprove<br />

Jendrass Gartenmöbel GmbH & Co. KG<br />

Klamt Immobilienbewertung<br />

Lauterterassen GmbH & Co. KG<br />

Meistermax GmbH & Co. KG<br />

OBI-Markt<br />

Ottenbruch, Bäderausstellung und Sanitär<br />

Profil Einrichtungen<br />

repabad GmbH<br />

Restaurant Adler (Gemeindehalle Jesingen)<br />

Restaurant Goldener Ochse<br />

Ristorante Adesso<br />

Robert Wolf GmbH<br />

Tobien e.K.<br />

Verband Garten- und Landschaftsbau<br />

Wegmann Einrichtungsstudio<br />

Wohnwerk Esslingen GmbH<br />

xilobis Deutschland GmbH<br />

LANDKREIS GÖPPINGEN / KIRCHHEIM<br />

Badplanung Barbara Blum<br />

Holzmanufaktur Ballert e.K.<br />

LANDKREIS REUTLINGEN / TÜBINGEN<br />

comfort Polstermöbelfabrik GmbH & Co. KG<br />

Deutsche Immobilien Württemberg<br />

Wurster Bauunternehmung GmbH<br />

LANDKREIS BÖBLINGEN/SINDELFINGEN<br />

Autohaus Gohm<br />

Bannasch Immobilien<br />

BoConcept Sindelfingen<br />

Dongus Architekten<br />

Fischer`s Lagerhaus<br />

Golfclub Schönbuch e.V.<br />

Wolfgang Henne Immobilien<br />

Hofmeister Erlebnis-Wohnzentrum<br />

Keller GmbH & Co. KG<br />

Markus Döttling-Tresore u. Einbruchschutz<br />

Möbelhaus Mornhinweg GmbH<br />

MR Immobilien<br />

OBI-Markt<br />

RauMagie<br />

RW RealWerte GmbH<br />

Schaal Bad + Design<br />

Schloss Höfingen<br />

V8 Hotel<br />

VPB Regionalbüro <strong>Stuttgart</strong><br />

Porschestraße 8, 74321 Bietigheim-Bissingen<br />

Steinbeisstr. 8-10, 71691 Freiberg a.N.<br />

Aldinger Straße 975, 70806 Kornwestheim<br />

Leintalstraße 14a, 74321 Bietigheim-Bissingen<br />

Schorndorfer Str. 42/2, 71638 Ludwigsburg<br />

Kirchheimer Str. 5, 74321 Bietigheim-Bissingen<br />

Dorfstraße 2 - 6, 71636 Ludwigsburg<br />

Schillerstraße 19, 71638 Ludwigsburg<br />

Alleenstraße 2, 71679 Asperg<br />

Pflugfelder Straße 36, 71636 Ludwigsburg<br />

Solitudestraße 49, 71638 Ludwigsburg<br />

Reithausplatz 21, 71634 Ludwigsburg<br />

Wilhelmstraße 11, 71638 Ludwigsburg<br />

<strong>Stuttgart</strong>er Straße 60, 70825 Korntal-Münch.<br />

Schwieberdinger Straße 74, 71636 Ludwigsburg<br />

Hohenzollernstraße 12 - 14, 71638 Ludwigsburg<br />

Wüstenrotstraße 1, 71638 Ludwigsburg<br />

Gottlieb-Daimler-Straße 10, 73614 Schorndorf<br />

Röntgenstraße 40, 71522 Backnang<br />

Schulstraße 22, 73614 Schorndorf<br />

Waiblinger Straße 124, 70324 Fellbach<br />

Daimlerstraße 22, 70736 Fellblach-Oeffingen<br />

Mühlwiesen 16, 73660 Urbach<br />

Ulrichstraße 41, 71384 Weinstadt<br />

Senefelderstraße 3, 70736 Fellbach-Schmiden<br />

Gottlieb-Daimler-Straße 68, 71711 Murr<br />

Bertha-Benz-Str. 1, 71522 Backnang<br />

Goethestraße 31, 73630 Remshalden<br />

Schüttelgrabenring 14, 71332 Waiblingen<br />

Becherlehenstraße 26, 73527 Schwäbisch Gmünd<br />

Erwin-Bahnmüller-Straße 20, 71394 Kernen<br />

Mercedesstraße 35, 71384 Weinstadt<br />

Bahnhofstraße 19, 71332 Waiblingen<br />

Marktplatz 6, 71332 Waiblingen<br />

Quellenstraße 14, 71334 Waiblingen-Beinstein<br />

Riani Platz 1, 73614 Schorndorf<br />

Neue Rommelshauser Str. 15, 71332 Waiblingen<br />

Manfred-von-Ardenne-Allee 33, 71522 Backnang<br />

Galgenberg 21, 71334 Waiblingen<br />

Ziegelgraben 26, 73614 Schorndorf<br />

Allmersbacher Straße 50, 71546 Aspach<br />

Albertviller Straße 38, 71364 Winnenden<br />

<strong>Stuttgart</strong>er Straße 106, 70736 Fellbach<br />

Brunnhölzleweg 16, 71364 Winnenden<br />

Bahnhofstraße 2, 71332 Waiblingen<br />

Heinrich-Otto-Str. 3-5, 73240 Wendlingen<br />

Weinbergweg 16, 72654 Neckartenzlingen<br />

Untere Straße 3, 73730 Esslingen<br />

Am Hafenmarkt, 73728 Esslingen<br />

Schulerberg 1, 73230 Kirchheim u.Teck<br />

Gaiernweg 17, 73669 Lichtenwald<br />

Reichenbachstraße.8, 70794 Filderstadt<br />

Hornbergstraße 35, 70794 Filderstadt<br />

Einwaldweg 36, 70794 Filderstadt<br />

Herrenlandweg 6, 73779 Deizisau<br />

Boschstraße 10, 73734 Esslingen<br />

Beurener Straße 31, 72636 Frickenhausen<br />

Metzinger Straße 47, 72622 Nürtingen<br />

Nikolaus-Otto-Str. 20, 70771 Leifelden-Echterd.<br />

Schurwaldstraße 19, 73765 Neuhausen/Filder<br />

Zwerchstraße 12, Esslingen<br />

Bosslerstraße 13 - 15, 73240 Wendlingen<br />

Im Oberhof 42, 73230 Kirchheim u. Teck<br />

Schlachthausstraße 13, 73728 Esslingen<br />

Hauptstr. 57, 70771 Leinfelden-Echterdingen<br />

Esslinger Straße 7, 70771Leinfelden-Echterdingen<br />

Tübinger Straße 33, 70771 Leinfelden-Echterd.<br />

Filderstr. 109/111, 70771 Leinfelden-Echterd.<br />

Zeppelinstraße 17, 73760 Ostfildern-Kemnat<br />

Kanalstraße 55, 73728 Esslingen<br />

Heilbronner Str. 1, 70771 Leinfelden-Echterd.<br />

Dettinger Straße 37, 73230 Kirchheim/Teck<br />

Schlosserstraße 21, 73257 Köngen<br />

Max-Plank-Straße 11, 72555 Metzingen<br />

Goethestraße 11, 72827 Wannweil<br />

Nürtinger Straße 31, 72661 Grafienberg<br />

Graf-Zeppelin-Platz 4, 71034 Böblingen<br />

Marktplatz 6, 71229 Leonberg<br />

Hanns-Martin-Schl.-Str. 4, 71063 Sindelfingen<br />

Seestraße 13, 71229 Leonberg<br />

Mahdentalstraße 84, 71065 Sindelfingen<br />

Schaichhof, 71088 Holzgerlingen<br />

Hildrizhauserstr. 2, 71155 Altdorf<br />

Eschenbrünnlestraße 12, 71065 Sindelfingen<br />

Sindelfinger Straße 28, 71032 Böblingen<br />

Laurentiusstraße 18, 71069 Sindelfingen<br />

Grabenstraße 12-18, 71063 Sindelfingen<br />

Binsenwiesenstraße 2, 71711 Steinheim<br />

Mahdentalstraße 78, 71065 Sindelfingen<br />

Poststraße 53, 71032 Böblingen<br />

Burghaldenstraße 2, 71065 Sindelfingen<br />

Brennerstraße 49, 71229Leonberg<br />

Am Schloßberg 17, 71229 Leonberg<br />

Graf-Zeppelin-Platz 1, 71034 Böblingen<br />

Brühlstraße 27. 71069 Sindelfingen<br />

1<strong>04</strong><br />

INFO<br />

Aktuell 276<br />

Wenn Sie auch das <strong>smartLiving</strong>-<strong>Magazin</strong> auslegen wollen, dann schreiben Sie uns an unter verlag@smartliving-magazin.de (7.500 Exemplare)


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<strong>smartLiving</strong>.<br />

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CANNSTATTER STR. 62, METTINGEN<br />

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LISTSTR. 2, SCHARNHAUSEN<br />

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Tankstelle ARAL-CENTER<br />

PLIENINGER STR. 35, NEUHAUSEN<br />

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WAIBLINGEN BAHNHOF<br />

Tankstelle MICHAEL EBERLE<br />

NECKARSTR. 47, WAIBLINGEN<br />

BAHNHOF WEIL DER STADT<br />

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WEILIMDORFER STRASSE 6, Korntal-Münch. BAHNHOF WINNENDEN<br />

HACI GÜNDÜZ<br />

RUHRSTRASSE 6, ASPERG<br />

BAHNHOF STUTTGART-FEUERBACH<br />

SCHREIBER TANK-U.FAHRZ.SERVICE IM LANGEN FELD 17, MURR<br />

BAHNHOF STUTTGART-ZUFFENHAUSEN<br />

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STEINBEISSTRASSE15-21, STEINHEIM STUTTGART FLUGHAFEN<br />

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HAUPTSTRASSE 41, BEILSTEIN<br />

STUTTGART HAUPTBAHNHOF<br />

KAUFLAND<br />

ADOLF-SCHNEIDER-STR.20, ELLWANGEN BAHNHOF STUTTGART-BAD CANNTATT<br />

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BERLINER PLATZ K3, HEILBRONN<br />

BAHNHOF BIETIGHEIM-BISSINGEN<br />

BEHIYE DEGER<br />

OLGASTRASSE 57, HEILBRONN<br />

BAHNHOF ESSLINGEN<br />

MICHAEL ROSSI E.K.<br />

GYMNASIUMSTRASSE 71, HEILBRONN BAHNHOF LUDWIGSBURG<br />

CIGO GMBH<br />

RÖTELSTRASSE 35, NECKARSULM<br />

BAHNHOF REUTLINGEN<br />

AUSZUG UNSERER VERKAUFSSTELLEN<br />

Aktuelle Veranstaltungen & Termine<br />

DATUM* VERANSTALTER/THEMA ORT INFORMATION/ANMELDUNG<br />

22.06.<strong>2021</strong><br />

DETAIL Kongress <strong>2021</strong>: »Future Cities – Reshaping Architecture«<br />

Fachsymposium für Architekten*, Planer* und Bauingenieure*<br />

Virtuell-Event<br />

INFO<br />

eppg.expo-ip.com<br />

events@detail.de<br />

15.07.<strong>2021</strong> IWS Migliederversammlung WAC <strong>Stuttgart</strong> iws-stuttgart.de<br />

21.–24.09.<strong>2021</strong><br />

interbad – 27. Internationale Fachmesse für Schwimmbad,<br />

Sauna und Spa mit Kongress für das Badewesen<br />

* Alle Veranstaltungshinweise sind unter Vorbehalt der aktuellen gesetzlichen Corona-Bestimmungen.<br />

Stand ist zum Redaktionsschluss 31. MAi <strong>2021</strong>.<br />

blickfang Zürich | Hallw550 | 18 | 19 | 20 Juni <strong>2021</strong><br />

blickfang Basel | Messe Halle 1 | 08 | 09 | 10 Okt <strong>2021</strong><br />

blickfang Wien | MAK | 15 | 16 | 17 Okt <strong>2021</strong><br />

blickfang Hamburg | Messe Halle B1 | 22 | 23 | 24 Okt <strong>2021</strong><br />

blickfang <strong>Stuttgart</strong> | Liederhalle | 28 | 29 | 30 Okt <strong>2021</strong><br />

blickfang Zürich | 19 | 20 | 21 Nov <strong>2021</strong><br />

blickfang Düsseldorf | Areal Böhler | 27 | 28 Nov <strong>2021</strong><br />

<strong>smartLiving</strong> <strong>Magazin</strong> ist Medienpartner von blickfang<br />

<strong>Stuttgart</strong><br />

www.messe-stuttgart.de<br />

Wenn Sie auf Ihre Veranstaltung<br />

im <strong>smartLiving</strong><br />

<strong>Magazin</strong> hinweisen wollen,<br />

dann schreiben Sie uns gerne bitte<br />

an verlag@smartliving-magazin.de<br />

AKTUELLE VERANSTALTUNGEN & TERMINE<br />

105


<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

106<br />

THEMENVORSCHAU<br />

Die nächste <strong>Ausgabe</strong> des <strong>smartLiving</strong>-<strong>Magazin</strong>s<br />

erscheint ab dem 20.07.<strong>2021</strong>.<br />

Folgende Schwerpunktthemen sind geplant:<br />

Immobilien<br />

Vorschau zur Bundestagswahl <strong>2021</strong>: Die Wohnungspolitik<br />

der Parteien<br />

Zusammenschluss der größten deutschen Wohnimmobilienkonzerne:<br />

Was ändert sich für die Mieter?<br />

Architektur<br />

Schwedischer Charme: Skandinavische Häuser<br />

verbinden Natürlichkeit mit viel Behaglichkeit<br />

FIABCI Prix d’Excellence Germany: Ein Sieger<br />

aus der Region<br />

Planen & Bauen<br />

Preisexplosion bei Holz und Baumaterial:<br />

Was kann der Bauherr tun?<br />

Die häufigsten Mängel beim Bau eines<br />

Mehrfamilienhauses<br />

Finanzierung<br />

Die sieben Säulen einer Finanzierungsplanung<br />

Lohnt sich der Erwerb eines Hauses mit Erbpacht?<br />

Versicherung & Recht<br />

Floskeln beim Immobilienkauf: So entschlüsseln Sie<br />

Makler-Codes in Immobilien-Inseraten<br />

Gläubigerschutz beim Immobilienkauf: Der clevere<br />

Antrag auf Aufteilungsbescheid<br />

Sanierung & Energie<br />

Energetische Modernisierungen: So nutzen Hausbesitzer<br />

das neue Konjunkturpaket für ihre Sanierungspläne<br />

Gesundes Raumklima: Mit einer effizienten Frischluft-<br />

Wärmetechnik der Virenbelastung vorbeugen<br />

Wohnen & Leben<br />

Wie leben und wohnen wir nach Corona? Die Trends.<br />

Die sonnige Wärme des Mittelmeers:<br />

Terracotta als Trendfarbe <strong>2021</strong><br />

IMPRESSUM<br />

Herausgeber:<br />

Armin Gross, Robert Reisch (v.i.S.d.P.)<br />

Verlag:<br />

TFV Technischer Fachverlag GmbH<br />

Ein Unternehmen der Gentner Verlagsgruppe<br />

Postfach 10 48 36, 70<strong>04</strong>2 <strong>Stuttgart</strong><br />

Forststraße 131, 70193 <strong>Stuttgart</strong><br />

Telefon: +49 (0) 711/ 6 36 72-0<br />

Telefax: +49 (0) 711/ 6 36 72-747<br />

verlag@smartliving-magazin.de<br />

Redaktion:<br />

Klaus Bossert, Karl Gutbrod, Dietmar Kern, Gastautoren<br />

Gesamtleitung Media Sales:<br />

Oliver Scheel (verantwortlich)<br />

Telefon (0711) 63672-837<br />

Telefax (0711) 63672-760<br />

scheel@smartliving-magazin.de<br />

Media Sales, Verlagsvertretung:<br />

Sabine Dittrich<br />

Telefon (07472) 9625399<br />

Mobil (01520) 8561675<br />

dittrich@smartliving-magazin.de<br />

Art Direction<br />

Klaus Bossert, <strong>Stuttgart</strong><br />

Druckvorstufe:<br />

Green Tomato, <strong>Stuttgart</strong><br />

Druck:<br />

Vogel Druck und Medienservice GmbH, Höchberg<br />

Vertrieb/Einzelverkauf:<br />

IPS Pressevertrieb GmbH, Meckenheim<br />

Erscheinungsweise:<br />

8 <strong>Ausgabe</strong>n pro Jahr<br />

Auflage: 20.000 pro <strong>Ausgabe</strong><br />

Bildernachweis: siehe Einzelseite<br />

ABO<br />

<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

Ich abonniere das <strong>smartLiving</strong><strong>Magazin</strong><br />

zu einem Jahresbezugspreis von<br />

€ 45,- *<br />

8 <strong>Ausgabe</strong>n (inklusive Porto und Versand)<br />

* Versand ins Ausland auf Anfrage<br />

ab der nächsten <strong>Ausgabe</strong>:<br />

5 <strong>2021</strong> 6 <strong>2021</strong> 7 <strong>2021</strong> 8 <strong>2021</strong><br />

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Diese Bestellung kann innerhalb einer Woche beim Verlag widerrufen<br />

werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung<br />

des Widerrufs. Mit der Unterschrift zu meiner Bestellung bestätige<br />

ich auch die Kenntnisnahme des Widerrufsrechts.<br />

Bitte schicken an:<br />

<strong>smartLiving</strong><br />

TFV Technischer Fachverlag GmbH<br />

Postfach 10 48 36, 70<strong>04</strong>2 <strong>Stuttgart</strong><br />

Forststraße 131, 70193 <strong>Stuttgart</strong><br />

Telefon: +49 (0) 711/ 6 36 72-413<br />

Telefax: +49 (0) 711/ 6 36 72-414<br />

E-Mail: service@gentner.de<br />

Urheberrechte:<br />

Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr<br />

enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich<br />

geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur<br />

Veröffentlichung erwirbt der Verlag vom Autor umfassende<br />

Nutzungsrechte in inhaltlich unbeschränkter und ausschließ licher<br />

Form, insbesondere Rechte zur weiteren Vervielfältigung und<br />

Verbreitung zu gewerblichen Zwecken mithilfe mechanischer,<br />

digitaler oder anderer Verfahren. Bis auf Widerruf (an: verlag@<br />

smartliving-magazin.de) gilt dies auch für die Verwendung<br />

von Bildern, Grafiken sowie audiovisueller Werke in den Social-<br />

Media-Kanälen Facebook, Twitter, Google+ und YouTube.<br />

Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen<br />

urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen ohne schriftliche<br />

Einwilligung des Verlages in irgendeiner Form – durch Fotokopie,<br />

Mikrofilm oder andere Verfahren – reproduziert oder in eine von<br />

Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare<br />

Sprache übertragen werden.<br />

Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen<br />

und dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu<br />

der Annahme, dass solche Namen ohne Weiteres von jedermann<br />

benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte<br />

eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche<br />

gekennzeichnet sind.


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