Nachhaltigkeitsbericht Alperia 2020
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Alperia
Nachhaltigkeitsbericht 2020
BU Smart Region
Smart Region fördert eine Reihe von Hightech-Initiativen für Städte und Bürger durch eine verstärkte Positionierung in den Bereichen
Kondominien, öffentliche Verwaltung, Gesundheitswesen und Smart Services für Bürger und Städte. In der Entwicklung begriffen
sind interessante Initiativen für ein Spitzenangebot, das den Markttrends gerecht wird. Die Förderleistungen für die Steigerung der
Energieeffizienz von Privathaushalten (z. B. Superbonus) führten bereits zu wichtigen Marktrenditen mit einem signifikanten
Wachstum des Chancenspektrums, in dessen Rahmen die Konzerngesellschaften Alperia Bartucci und die Gruppe Green Power
eine wesentliche Rolle spielen. Ebenfalls relevant und wichtig ist die Rolle von Neogy, dem nach öffentlichen Ladestellen
zweitgrößten Anbieter im Bereich Elektromobilität auf gesamtstaatlicher Ebene.
Die BU konzentriert sich insbesondere auf folgende Initiativen:
- Gebäudeeffizienz (auch durch Wärmedämmverbundsysteme);
- Ausbau der Photovoltaik in Privathaushalten;
- innovative Lösungen für Energieeffizienz, basierend auf Algorithmen, Datenanalyse und künstlicher Intelligenz;
- Weiterführung der Entwicklung von Smart-Health-, Smart-Land- und Smart-City-Lösungen;
- Entwicklung von Energieeffizienz- und Facility-Management-Lösungen auch für die öffentliche Verwaltung und das
Gesundheitswesen durch strategische Partnerschaften;
- Weiterführung der Entwicklung nachhaltiger Mobilität (elektrisch und mit Wasserstoff) sowohl zur Gestaltung der
Infrastruktur des Territoriums als auch für die Schaffung innovativer Vertriebslösungen;
- Gesamtinvestitionen von mehr als 700 Mio. Euro (davon zirka 500 Mio. Euro in Verbindung mit dem Superbonus).
3. INTEGRIERTE GOVERNANCE
3.1 Corporate Governance {GRI 102-16, 102-18; GRI 405-1}
Eine stabile, wirkungsvolle und ausgewogene Geschäftsführung
2019 wurden die Geschäftsführungs- und Kontrollorgane der Muttergesellschaft Alperia AG und die der meisten Tochter- und
Beteiligungsgesellschaften erneuert. Hinsichtlich des Jahrs 2020 betrafen die wichtigsten Erneuerungen in Bezug auf
Unternehmensämter dagegen SF Energy GmbH (sowohl Geschäftsführungs- als auch Kontrollorgan), Edyna GmbH und Alperia
Ecoplus GmbH (Kontrollorgan bei beiden). Insbesondere was die beiden letztgenannten Gesellschaften betrifft, wurde im Einklang
mit den Governance-Leitlinien der Gruppe beschlossen, den Überwachungsrat durch einen Einzelüberwacher zu ersetzen.
Die Muttergesellschaft Alperia AG setzt ein duales System 1 um, gemäß dem ein Vorstand, der aus sechs Mitgliedern besteht, und
ein Aufsichtsrat, der ebenfalls aus sechs Mitgliedern besteht, von denen drei von der Autonomen Provinz Bozen und von Selfin
GmbH und drei von den Stadtgemeinden Bozen und Meran bestellt werden, vorgesehen sind. Bei der Zusammensetzung der beiden
Organe ist keines der beiden Geschlechter zu weniger als einem Drittel vertreten. Im Vorstand herrscht mit drei weiblichen und drei
männlichen Mitgliedern eine absolute Geschlechtergleichheit. Geleitet wird das Organ von der Vorsitzenden Flora Emma Kröss und
der stellvertretenden Vorsitzenden Renate König. Die anderen Mitglieder des Vorstands sind Helmuth Konrad Moroder, Daniela
Vicidomini, der Generaldirektor Johann Wohlfarter und der Vize-Generaldirektor Paolo Acuti. Verwaltung und Geschäftsführung der
Gesellschaft stehen ausschließlich dem Vorstand zu. Dieser ist somit für die Erstellung und Umsetzung der allgemeinen und
strategischen Programmleitlinien der Gesellschaft und der Gruppe zuständig, nachdem diese vom Aufsichtsrat genehmigt wurden.
Den Aufsichtsrat bilden Mauro Marchi (Vorsitzender), Wolfram Sparber (stellvertretender Vorsitzender), Paula Aspmair, Manfred
Mayr, Maurizio Peluso und Luitgard Spögler. In den beiden Geschäftsführungsorganen der Gesellschaft beläuft sich der Frauenanteil
somit auf insgesamt 50 % der zehn externen Mitglieder. Der Aufsichtsrat wacht über die Einhaltung der Gesetze und der
Gesellschaftssatzung sowie der Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung und Geschäftsführung des Unternehmens und
genehmigt einige, vom Vorstand beschlossene Geschäfte, die laut der Satzung als strategisch zu erachten sind.
Die operative Geschäftsführung der Gesellschaft wurde der Direktion übertragen, die sich aus dem Generaldirektor Johann
Wohlfarter, dem Vize-Generaldirektor Paolo Acuti und dem Direktor Corporate Strategy Paolo Vanoni zusammensetzt. Der
Generaldirektor repräsentiert die Spitze der Unternehmensstruktur und leitet und verwaltet die Arbeit der Gesellschaft durch die
Überwachung ihrer technischen, administrativen und finanziellen Tätigkeiten. Wie auch der Vize-Generaldirektor übernimmt er eine
zweifache Aufgabe als Führungskraft und als Vorstandsmitglied und trägt zur Willensbildung des Rats bei. Der Vize-Generaldirektor
Paolo Acuti ist zudem Mitglied des Vollzugsausschusses und des Direktivrats Energie von Utilitalia, dem italienischen Verband der
Energie-, Wasser- und Umweltunternehmen.
Die Unternehmensführungsstruktur von Alperia komplettiert die Abteilung Internal Audit, die eine unabhängige und objektive
Garantietätigkeit erbringt: Sie bewertet die Effizienz des internen Kontrollsystems, unterstützt die Organisation beim Verfolgen ihrer
Ziele und stellt sicher, dass die Risikomanagement- und Corporate-Governance-Prozesse angemessen sind und tatsächlich
funktionieren. Die Abteilung Internal Audit, die 2020 um zwei weitere Personen verstärkt wurde, bewertet alle Unternehmensbereiche
und -direktionen, Systeme, Prozesse, Richtlinien, Abläufe und angewandte Praktiken sowohl der Muttergesellschaft als auch der
zum Konzern gehörenden Unternehmen. Die Abteilung Internal Audit wird weiter strukturiert, um den präventiven Charakter ihrer
Kontrolltätigkeit in den Bereichen zu verstärken, die Gegenstand des neuen Industrieplans sind (darunter der Bereich der
Datenanalytik), wobei sie ihre Tätigkeit auch „im Fernmodus“ ausführt, was 2020 bereits infolge der Coronakrise der Fall war. Als
Reaktion auf die Pandemie richtete Alperia ein Emergency Board ein, das sich auch mit dem Management der Aufsichtsorgane
1
gemäß Art. 2409-octies ZGB
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