HYPO TIROL VERSICHERT - Ausgabe Frühling/Sommer 2021

hypotirolversicherungsmakler
von hypotirolversicherungsmakler Mehr von diesem Publisher
09.06.2021 Aufrufe

S. 2 Vorsicht Fallen: Hier wackelt der Kfz-Versicherungsschutz 3 7Ob156/20x Unfallversicherung 4 Altersgrenze, Reduktion der Versicherungssumme. Sechs häufige Fehler in der Altersvorsorge 5 Unterversicherung: Sparen Sie nicht am falschen Platz 6 Wann Eltern für ihre Kinder haften 7 Risk Experts Risiko Engineering GmbH 8 Betriebskontinuität vor und nach dem Schadensfall Wohnglücklich sein. Im Eigenheim. 11 Mit der Hypo Tirol den Traum vom Eigenheim erfüllen Bluthochdruck – der leise Killer 12 7Ob100/20m Haftpflichtversicherung 13 Gefahr des täglichen Lebens Kein Hinweis auf Risiken und Nebenwirkungen: Leidenschaftlicher Biertrinker verklagt Brauerei 14 Liebe Leserinnen, liebe Leser, ein Jahr Pandemie liegt hinter uns. Jetzt – wo die Impfungen anlaufen, und die warme Jahreszeit vor der Tür steht – zeichnen sich nach einem harten Winter nachhaltige Verbesserungen ab. Das sprichwörtliche Licht am Ende des Tunnels ist in Sicht. Spätestens nachdem wir vom Krisenmodus wieder in den Normalbetrieb wechseln, kommt die Zeit, Lehren aus dem Vergangen zu ziehen. Das gilt für uns als Gesellschaft, aber auch für Unternehmen und jeden Einzelnen. Wir sind überzeugt, dass eine der wichtigsten Schlussfolgerungen auf betrieblicher Ebene ist, sich strukturiert mit Risikoerkennung und Prophylaxe zu beschäftigen. Und – auf gut neudeutsch – einen Business-Continuity-Plan zu erstellen und zu verankern. Das hilft, einen kühlen Kopf zu bewahren und eine Handlungsanleitung parat zu haben, wenn alles drunter und drüber geht. Denn das Ziel eines solchen Plans ist es, systemrelevante Infrastruktur und Prozesse zu lokalisieren und Maßnahmen zu definieren, wie diese bei Störfällen oder gar ausgewachsenen Krisen aufrecht erhalten werden können. Wenn es dabei um versicherbare Risiken und Ihr Risikokapital geht, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir greifen Ihnen unter die Arme und begleiten Sie bei der Risikoevaluierung und Absicherung. Lassen Sie uns wissen, wenn wir etwas für Sie tun können. Freundliche Grüße, Thomas Gfrei und Reinhard Löffler Geschäftsführer Hypo Tirol Versicherungsmakler

S. 3 Vorsicht Fallen: Hier wackelt der Kfz-Versicherungsschutz Hand aufs Herz: Haben Sie sich schon einmal die Bedingungen Ihrer Kfz-Versicherung angesehen? Darin findet sich eine Reihe von Obliegenheiten. Das sind Pflichten, die man als Versicherungskunde beachten muss. Bei Missachtung drohen Konsequenzen bis zum Verlust des Versicherungsschutzes. Die gute Nachricht am Beginn: Sollten Sie einen Verkehrsunfall verursachen, ist Ihre Haftpflichtversicherung in jedem Fall verpflichtet, dem Verkehrsopfer bzw. Ihrem Unfallgegner den entstandenen Schaden bis zur Versicherungssumme zu ersetzen. Die schlechte Nachricht: Bei bestimmten Obliegenheitsverletzungen hat Ihr Haftpflichtversicherer die Möglichkeit, einen Teil des geleisteten Betrags auf dem Regressweg zurückzuverlangen – insgesamt bis zu 22.000 Euro. Für den Fall, dass die Prämie für Ihren Versicherungsvertrag nicht rechtzeitig bezahlt wurde, hat der Versicherer sogar das Regressrecht über den gesamten Schaden! Grund genug, einen Blick in die Musterbedingungen der Kfz-Versicherer zu werfen. Regressgrund Nummer 1 ist Alkohol am Steuer. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des alkoholisierten Lenkers deckt zwar nach einem Unfall die berechtigten Ansprüche eines geschädigten Dritten, wird aber im Regressweg Geld zurückfordern, wenn ein Gericht oder eine Behörde eine Alkoholisierung von mindestens 0,8 Promille festgestellt haben. Auch wer ohne eine Lenkerberechtigung zu besitzen mit einem Auto unterwegs ist und einen Unfall verursacht, muss damit rechnen, von der Haftpflichtversicherung zur Kasse gebeten zu werden. Teuer werden können im Falle eines Unfalls auch Obliegenheitsverletzungen, welche die Unfallgefahr erhöhen: z. B. abgefahrene Reifen, Sommerreifen bei winterlichen Fahrbedingungen oder getunte Motoren. Was viele nicht wissen: Versicherer achten nach einem Unfall auch darauf, ob das Fahrzeug widmungsgemäß verwendet wurde, und die Anzahl der beförderten Personen dem Zulassungsschein entspricht Richtig ins Geld gehen Obliegenheitsverletzungen, wenn der Kaskoschutz davon betroffen ist. War beispielsweise ein Lenker bei einem Unfall nachweislich alkoholisiert, sind Kaskoschäden nicht gedeckt, und auch eine allfällig vorhandene Rechtschutzversicherung ist zur Gänze leistungsfrei. Dies gilt hier in der Regel bereits ab 0,5 Promille! Welche Kaskoschäden müssen polizeilich gemeldet werden? ■ ■ ■ ■ ■ ■ Vandalismusschäden Parkschäden Tierschäden (Feder- und Haarwild, Haustiere) Diebstahl eines Kraftfahrzeugs Schäden durch Dachlawinen, Eiszapfen und Eisgebilde Schäden durch Brand und Explosion Den Schaden abwenden oder mindern: Als Kunde müssen Sie einen drohenden Schaden soweit möglich verhindern oder geringhalten. Dabei sind die Anweisungen des Versicherers zu befolgen. Die Kosten, die Ihnen dabei entstehen, sind versichert.

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Vorsicht Fallen: Hier wackelt der Kfz-Versicherungsschutz 3<br />

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Altersgrenze, Reduktion der Versicherungssumme.<br />

Sechs häufige Fehler in der Altersvorsorge 5<br />

Unterversicherung: Sparen Sie nicht am falschen Platz 6<br />

Wann Eltern für ihre Kinder haften 7<br />

Risk Experts Risiko Engineering GmbH 8<br />

Betriebskontinuität vor und nach dem Schadensfall<br />

Wohnglücklich sein. Im Eigenheim. 11<br />

Mit der Hypo Tirol den Traum vom Eigenheim erfüllen<br />

Bluthochdruck – der leise Killer 12<br />

7Ob100/20m Haftpflichtversicherung 13<br />

Gefahr des täglichen Lebens<br />

Kein Hinweis auf Risiken und Nebenwirkungen:<br />

Leidenschaftlicher Biertrinker verklagt Brauerei 14<br />

Liebe Leserinnen, liebe Leser,<br />

ein Jahr Pandemie liegt hinter uns. Jetzt – wo die<br />

Impfungen anlaufen, und die warme Jahreszeit vor der<br />

Tür steht – zeichnen sich nach einem harten Winter<br />

nachhaltige Verbesserungen ab. Das sprichwörtliche Licht<br />

am Ende des Tunnels ist in Sicht. Spätestens nachdem wir<br />

vom Krisenmodus wieder in den Normalbetrieb wechseln,<br />

kommt die Zeit, Lehren aus dem Vergangen zu ziehen. Das<br />

gilt für uns als Gesellschaft, aber auch für Unternehmen<br />

und jeden Einzelnen.<br />

Wir sind überzeugt, dass eine der wichtigsten Schlussfolgerungen<br />

auf betrieblicher Ebene ist, sich strukturiert<br />

mit Risikoerkennung und Prophylaxe zu beschäftigen. Und<br />

– auf gut neudeutsch – einen Business-Continuity-Plan zu<br />

erstellen und zu verankern. Das hilft, einen kühlen Kopf<br />

zu bewahren und eine Handlungsanleitung parat zu haben,<br />

wenn alles drunter und drüber geht. Denn das Ziel eines<br />

solchen Plans ist es, systemrelevante Infrastruktur und<br />

Prozesse zu lokalisieren und Maßnahmen zu definieren,<br />

wie diese bei Störfällen oder gar ausgewachsenen Krisen<br />

aufrecht erhalten werden können.<br />

Wenn es dabei um versicherbare Risiken und Ihr Risikokapital<br />

geht, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir<br />

greifen Ihnen unter die Arme und begleiten Sie bei der<br />

Risikoevaluierung und Absicherung. Lassen Sie uns wissen,<br />

wenn wir etwas für Sie tun können.<br />

Freundliche Grüße,<br />

Thomas Gfrei und Reinhard Löffler<br />

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