HYPO TIROL VERSICHERT - Ausgabe Frühling/Sommer 2021
HYPO TIROL VERSICHERT Ausgabe 01/2021 hypotirolversichert.com
- Seite 2 und 3: S. 2 Vorsicht Fallen: Hier wackelt
- Seite 4 und 5: S. 4 7Ob156/20x Unfallversicherung
- Seite 6 und 7: S. 6 Unterversicherung: Sparen Sie
- Seite 8 und 9: S. 8 Risk Experts Risiko Engineerin
- Seite 10 und 11: WERBEANZEIGE Wohnglücklich sein. I
- Seite 12 und 13: S. 12 Bluthochdruck - der leise Kil
- Seite 14 und 15: S. 14 Kein Hinweis auf Risiken und
- Seite 16: HYPO TIROL VERSICHERUNGS- MAKLER Gm
<strong>HYPO</strong> <strong>TIROL</strong><br />
<strong>VERSICHERT</strong><br />
<strong>Ausgabe</strong> 01/<strong>2021</strong><br />
hypotirolversichert.com
S. 2<br />
Vorsicht Fallen: Hier wackelt der Kfz-Versicherungsschutz 3<br />
7Ob156/20x Unfallversicherung 4<br />
Altersgrenze, Reduktion der Versicherungssumme.<br />
Sechs häufige Fehler in der Altersvorsorge 5<br />
Unterversicherung: Sparen Sie nicht am falschen Platz 6<br />
Wann Eltern für ihre Kinder haften 7<br />
Risk Experts Risiko Engineering GmbH 8<br />
Betriebskontinuität vor und nach dem Schadensfall<br />
Wohnglücklich sein. Im Eigenheim. 11<br />
Mit der Hypo Tirol den Traum vom Eigenheim erfüllen<br />
Bluthochdruck – der leise Killer 12<br />
7Ob100/20m Haftpflichtversicherung 13<br />
Gefahr des täglichen Lebens<br />
Kein Hinweis auf Risiken und Nebenwirkungen:<br />
Leidenschaftlicher Biertrinker verklagt Brauerei 14<br />
Liebe Leserinnen, liebe Leser,<br />
ein Jahr Pandemie liegt hinter uns. Jetzt – wo die<br />
Impfungen anlaufen, und die warme Jahreszeit vor der<br />
Tür steht – zeichnen sich nach einem harten Winter<br />
nachhaltige Verbesserungen ab. Das sprichwörtliche Licht<br />
am Ende des Tunnels ist in Sicht. Spätestens nachdem wir<br />
vom Krisenmodus wieder in den Normalbetrieb wechseln,<br />
kommt die Zeit, Lehren aus dem Vergangen zu ziehen. Das<br />
gilt für uns als Gesellschaft, aber auch für Unternehmen<br />
und jeden Einzelnen.<br />
Wir sind überzeugt, dass eine der wichtigsten Schlussfolgerungen<br />
auf betrieblicher Ebene ist, sich strukturiert<br />
mit Risikoerkennung und Prophylaxe zu beschäftigen. Und<br />
– auf gut neudeutsch – einen Business-Continuity-Plan zu<br />
erstellen und zu verankern. Das hilft, einen kühlen Kopf<br />
zu bewahren und eine Handlungsanleitung parat zu haben,<br />
wenn alles drunter und drüber geht. Denn das Ziel eines<br />
solchen Plans ist es, systemrelevante Infrastruktur und<br />
Prozesse zu lokalisieren und Maßnahmen zu definieren,<br />
wie diese bei Störfällen oder gar ausgewachsenen Krisen<br />
aufrecht erhalten werden können.<br />
Wenn es dabei um versicherbare Risiken und Ihr Risikokapital<br />
geht, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir<br />
greifen Ihnen unter die Arme und begleiten Sie bei der<br />
Risikoevaluierung und Absicherung. Lassen Sie uns wissen,<br />
wenn wir etwas für Sie tun können.<br />
Freundliche Grüße,<br />
Thomas Gfrei und Reinhard Löffler<br />
Geschäftsführer Hypo Tirol Versicherungsmakler
S. 3<br />
Vorsicht Fallen:<br />
Hier wackelt der Kfz-Versicherungsschutz<br />
Hand aufs Herz: Haben Sie sich schon einmal die Bedingungen<br />
Ihrer Kfz-Versicherung angesehen? Darin findet sich eine<br />
Reihe von Obliegenheiten. Das sind Pflichten, die man als<br />
Versicherungskunde beachten muss. Bei Missachtung drohen<br />
Konsequenzen bis zum Verlust des Versicherungsschutzes.<br />
Die gute Nachricht am Beginn: Sollten Sie<br />
einen Verkehrsunfall verursachen, ist Ihre<br />
Haftpflichtversicherung in jedem Fall verpflichtet,<br />
dem Verkehrsopfer bzw. Ihrem Unfallgegner den<br />
entstandenen Schaden bis zur Versicherungssumme<br />
zu ersetzen. Die schlechte Nachricht: Bei bestimmten<br />
Obliegenheitsverletzungen hat Ihr Haftpflichtversicherer<br />
die Möglichkeit, einen Teil des geleisteten Betrags auf<br />
dem Regressweg zurückzuverlangen – insgesamt bis<br />
zu 22.000 Euro. Für den Fall, dass die Prämie für Ihren<br />
Versicherungsvertrag nicht rechtzeitig bezahlt wurde, hat<br />
der Versicherer sogar das Regressrecht über den gesamten<br />
Schaden!<br />
Grund genug, einen Blick in die Musterbedingungen der<br />
Kfz-Versicherer zu werfen. Regressgrund Nummer 1 ist<br />
Alkohol am Steuer. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des<br />
alkoholisierten Lenkers deckt zwar nach einem Unfall die<br />
berechtigten Ansprüche eines geschädigten Dritten, wird<br />
aber im Regressweg Geld zurückfordern, wenn ein Gericht<br />
oder eine Behörde eine Alkoholisierung von mindestens<br />
0,8 Promille festgestellt haben. Auch wer ohne eine<br />
Lenkerberechtigung zu besitzen mit einem Auto unterwegs<br />
ist und einen Unfall verursacht, muss damit rechnen, von<br />
der Haftpflichtversicherung zur Kasse gebeten zu werden.<br />
Teuer werden können im Falle eines Unfalls auch<br />
Obliegenheitsverletzungen, welche die Unfallgefahr<br />
erhöhen: z. B. abgefahrene Reifen, <strong>Sommer</strong>reifen bei<br />
winterlichen Fahrbedingungen oder getunte Motoren. Was<br />
viele nicht wissen: Versicherer achten nach einem Unfall<br />
auch darauf, ob das Fahrzeug widmungsgemäß verwendet<br />
wurde, und die Anzahl der beförderten Personen dem<br />
Zulassungsschein entspricht<br />
Richtig ins Geld gehen Obliegenheitsverletzungen, wenn<br />
der Kaskoschutz davon betroffen ist. War beispielsweise<br />
ein Lenker bei einem Unfall nachweislich alkoholisiert,<br />
sind Kaskoschäden nicht gedeckt, und auch eine allfällig<br />
vorhandene Rechtschutzversicherung ist zur Gänze<br />
leistungsfrei. Dies gilt hier in der Regel bereits ab 0,5<br />
Promille!<br />
Welche Kaskoschäden müssen polizeilich gemeldet<br />
werden?<br />
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Vandalismusschäden<br />
Parkschäden<br />
Tierschäden (Feder- und Haarwild, Haustiere)<br />
Diebstahl eines Kraftfahrzeugs<br />
Schäden durch Dachlawinen, Eiszapfen und<br />
Eisgebilde<br />
Schäden durch Brand und Explosion<br />
Den Schaden abwenden oder mindern: Als Kunde<br />
müssen Sie einen drohenden Schaden soweit möglich<br />
verhindern oder geringhalten. Dabei sind die Anweisungen<br />
des Versicherers zu befolgen. Die Kosten, die Ihnen dabei<br />
entstehen, sind versichert.
S. 4<br />
7Ob156/20x Unfallversicherung<br />
Altersgrenze, Reduktion der Versicherungssumme.<br />
Sachverhalt<br />
Der VKI klagte auf Unzulässigkeit folgender Klausel<br />
(Art. 19.3 AUVB 2013):<br />
„Für Erwachsene gelten die Versicherungssummen in der<br />
vereinbarten Höhe bis zum Ende des Versicherungsjahres, in<br />
dem der Versicherte das 70. Lebensjahr vollendet hat. Ab diesem<br />
Zeitpunkt reduzieren sich die Versicherungssummen für den<br />
betreffenden Versicherten um 30 %. Der Versicherungsnehmer<br />
kann die Umstellung in eine Unfallversicherung für Senioren<br />
beantragen.“<br />
Rechtliche Beurteilung des OGH<br />
Der Oberste Gerichtshof hat in seiner Entscheidung<br />
7Ob288/08s die Reduktion der Versicherungssumme bei<br />
gleichbleibenden Prämien, wenn ein Kind 15 Jahre alt<br />
wird, als zulässig betrachtet. Das gelte aber nicht für die<br />
Unfallversicherung bei Erwachsenen.<br />
Die Leistungsänderung ab einem bestimmten Alter<br />
bei Erwachsenen in Form einer erheblichen Reduktion<br />
der Versicherungssumme stelle eine nachteilige und<br />
überraschende Änderung der Leistungsverpflichtung<br />
dar. Die Klausel ist objektiv überraschend und daher<br />
unwirksam.
S. 5<br />
Sechs häufige Fehler in der Altersvorsorge<br />
Das staatliche Pensionssystem stößt an seine Grenzen. Im Jahr<br />
2050 werden über eine Million Österreicher älter als 80 sein.<br />
Wer angesichts dieser Entwicklungen jeden Gedanken an private<br />
Altersvorsorge verdrängt, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt.<br />
Hier die Antworten auf 6 häufige Fehleinschätzungen zum Thema<br />
Vorsorge.<br />
1. Vorsorge auf später verschieben: Je später Sie mit<br />
der Altersvorsorge beginnen, desto teurer wird es, im Alter<br />
eine angemessene Rentenleistung zu erhalten. Wer schon<br />
früh Geld fürs Alter zurücklegt, kann bereits mit kleineren<br />
monatlichen Beiträgen viel bewirken.<br />
2. Vorsorgelücke unterschätzen: Wer sich bei<br />
der Altersvorsorge ausschließlich auf die gesetzliche<br />
Rente verlässt, verkennt die Tatsachen. Denn Fakt<br />
ist: Das Rentenniveau wird weiter sinken, weitere<br />
Pensionsreformen sind unausweichlich, um die finanzielle<br />
Last der Überalterung schultern zu können.<br />
3. Auf Absicherung durch den Ehepartner verlassen:<br />
Altersarmut ist weiblich. Mit ein Grund dafür ist die<br />
Scheidungsrate. Sie lag zuletzt in Österreich bei 41 Prozent.<br />
Auf die Rente des Ehepartners zu setzen, kann daher<br />
schlimme Folgen haben. Denn viele Frauen haben eine<br />
so geringe Pension, dass sie im Alter von der Armutsfalle<br />
bedroht sind. Denn Kindererziehungszeiten und<br />
Teilzeitarbeit während des Heranwachsens der Kinder<br />
wirken sich bei vielen Frauen negativ auf die spätere<br />
Pensionshöhe aus. Österreichs Versicherungswirtschaft<br />
bietet eine breite Palette an flexiblen Vorsorgelösungen an,<br />
die speziell auf die Bedürfnisse und Lebensumstände von<br />
Frauen ausgerichtet sind.<br />
4. Arbeitskraft nicht absichern: Die beste<br />
Altersvorsorge ist sinnlos, wenn sie nicht langfristig<br />
durchgehalten werden kann. Wer etwa berufsunfähig<br />
wird, kommt ohne entsprechende Absicherung in<br />
Schwierigkeiten, nachhaltig fürs Alter vorzusorgen.<br />
Sichern Sie daher Ihre Arbeitskraft mit einer<br />
Berufsunfähigkeitsversicherung ab.<br />
5. Lebenserwartung unterschätzen: Die<br />
Lebenserwartung steigt – statistisch alle vier Jahre um<br />
ein Jahr. Die Chance, deutlich älter zu werden als die<br />
Elterngeneration ist daher groß. Gleichzeitig steigt damit<br />
aber auch die Gefahr, dass das Ersparte nicht für einen<br />
sorgenfreien Lebensabend reicht. Eine Rentenversicherung<br />
sichert Ihnen eine garantierte lebenslange Rente.<br />
6. Vertrag vorzeitig kündigen: Professionelle<br />
Altersvorsorge ist kein Sprint, sondern ein Marathon.<br />
Wer bestehende Lebensversicherungsverträge vorzeitig<br />
kündigt, verliert nicht nur den Versicherungsschutz bzw.<br />
eine spätere Rentenleistung, sondern steigt auch finanziell<br />
schlecht aus.
S. 6<br />
Unterversicherung:<br />
Sparen Sie nicht am falschen Platz<br />
Wer zahlt für seine Eigenheim- bzw. Haushaltsversicherung<br />
schon gern eine zu hohe Versicherungsprämie? Andererseits kann<br />
Unterversicherung im Schadensfall zu einem bösen Erwachen<br />
führen!<br />
Was bedeutet Unterversicherung? Eine Unterversicherung<br />
besteht, wenn der Wert der versicherten Wohnung inklusive<br />
Einrichtung bzw. der Wert des Gebäudes höher ist als die<br />
Versicherungssumme. Die Versicherung muss den Schaden<br />
dann nur anteilig erstatten.<br />
Am besten ist dieser Umstand an einem Beispiel erklärt:<br />
Ein junges Paar bezieht die erste gemeinsame Wohnung.<br />
Von Luxus ist in den eigenen vier Wänden noch nicht<br />
viel zu bemerken. Die Küche hat das Paar den Vormietern<br />
abgelöst. Sie ist schon stark abgewohnt, die Geräte sind<br />
alt. Die Wohnzimmereinrichtung und das Bad stammen<br />
von einem Billiganbieter, das Schlafzimmer von einer<br />
nahen Verwandten. Das kleine Kinderzimmer ist noch<br />
gar nicht eingerichtet, es dient vorerst als Abstellraum.<br />
Doch da die Wohnung selbst noch relativ neu ist, ist eine<br />
Versicherungssumme von 100.000 Euro angebracht.<br />
auf die moderne Küche ist die Jungfamilie stolz. Was die<br />
Familie vergessen hat, wirkt sich wenig später fatal aus: Die<br />
Versicherungssumme wurde nie an die neue Einrichtung<br />
angepasst.<br />
Als es durch einen elektrischen Defekt zu einem<br />
Küchenbrand kommt, wird die Kücheneinrichtung zerstört<br />
und die Wohnung verrußt. Schaden: 120.000 Euro. Bei der<br />
Schadenabwicklung gibt es für die junge Familie ein böses<br />
Erwachen. Die Haushaltsversicherung deckt nur 80.000 Euro<br />
des entstandenen Schadens, auf dem Rest von 40.000 Euro<br />
bleiben die Geschädigten sitzen. Denn ein Sachverständiger<br />
hat festgestellt, dass auf Grund der Neueinrichtung der Wert<br />
der Wohnung bei 150.000 Euro liegt – die Wohnung war also<br />
um ein Drittel unterversichert!<br />
Tipp: Versichert ist immer der Neuwert, nicht der<br />
Zeitwert. Vergessen Sie daher nicht darauf, die<br />
Versicherungssumme anzupassen, wenn sich der Wert<br />
Ihres Wohnungsinhalts erhöht, z. B. wenn Sie neue<br />
Möbel und Geräte anschaffen.<br />
Zehn Jahre später ist die Wohnung nicht wiederzuerkennen.<br />
Dank Sparsamkeit und einer kleinen Erbschaft hat die<br />
junge Familie die Wohnung neu eingerichtet – inklusive<br />
des Kinderzimmers für den kleinen Sohn. Besonders
S. 7<br />
Wann Eltern für ihre Kinder haften<br />
Wer kennt nicht das Hinweisschild „Eltern haften für ihre<br />
Kinder?“ Doch nicht immer trifft zu, was auf Schildern in<br />
öffentlichen Parks, auf Kinderspielplätzen oder auf Baustellen<br />
steht. Faktum ist: Die Haftungsfrage hängt von mehreren<br />
Faktoren ab.<br />
Ein Kratzer am Auto, eine eingeschossene Fensterscheibe<br />
beim Nachbarn – eine kurze Unachtsamkeit, und schon ist<br />
was passiert. Doch wer haftet, wenn Kinder einen Schaden<br />
verursachen?<br />
Ein wesentlicher Punkt für die Frage der Haftung ist<br />
das Alter des Kindes. Während Kinder ab 14 Jahren vor<br />
dem Gesetz strafmündig und daher für rechtswidriges<br />
und schuldhaftes Verhalten selbst verantwortlich sind,<br />
gelten Kinder (Personen unter 7 Jahren) und unmündige<br />
Minderjährige (Personen zwischen 7 und 14 Jahren) in der<br />
Regel noch nicht als deliktsfähig. Kinder bis zur Vollendung<br />
des 14. Lebensjahres haften daher nicht für Schäden, die sie<br />
verursachen – es sei denn, ein Gericht kommt im Einzelfall<br />
zur Auffassung, das Kind habe über die nötige Einsicht<br />
für das gezeigte Fehlverhalten verfügt. Die Abwägung<br />
des Richters erfolgt auch in Rücksicht des Vermögens des<br />
Schädigers und Geschädigten. Der Anspruch aus einer<br />
freiwilligen Haftpflichtversicherung stellt ein Vermögen<br />
dar.<br />
Ob Eltern für Schäden haften, die ihr Kind angerichtet hat,<br />
hängt davon ab, ob sie ihre Aufsichtspflicht schuldhaft<br />
verletzt haben oder nicht. Das muss im Fall des Falles ein<br />
Gericht beurteilen. Einen Zehnjährigen unbeaufsichtigt<br />
mit einem Luftdruckgewehr hantieren zu lassen, oder eine<br />
Sechsjährige nur unter Aufsicht des achtjährigen Bruders<br />
mit dem Rad auf einer öffentlichen Straße fahren zu lassen,<br />
wird wohl als schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht<br />
beurteilt werden. Das bedeutet aber nicht, dass man Kinder<br />
auf Schritt und Tritt überwachen muss.<br />
Eine private Haftpflichtversicherung deckt gerechtfertigte<br />
Schadensersatzansprüche Dritter bzw. wehrt<br />
ungerechtfertigte Schadensansprüche ab. Haben Sie dazu<br />
noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie<br />
gerne.
S. 8<br />
Risk Experts Risiko Engineering GmbH<br />
Betriebskontinuität vor und nach dem Schadensfall<br />
„So erkennen KMUs die Notwendigkeit, sich damit<br />
auseinanderzusetzen“<br />
Zu Beginn des 21. Jahrhunderts und besonders seit einigen<br />
Jahren beeinflussen Anglizismen unseren Wortschatz, und<br />
eines der wohl meistverwendeten Wörter ist „Coaching“.<br />
Heute gibt es Coaching für nahezu schon jedes Thema: von<br />
der Person, die Sie beim Abnehmen begleitet, bis zur Gruppe<br />
von Managern, die ihre berufliche Position verbessern<br />
wollen. Die Grundidee des Coachings geht auf den Meister<br />
Aristoteles zurück, der seine Schüler lehrte, wie sie mit<br />
ihren eigenen Werkzeugen selbst konkrete Schlüsse ziehen<br />
können. Risk Experts hat auf der Basis dieses Konzepts<br />
ein innovatives Produkt kreiert: Der Coach schafft die<br />
Voraussetzungen für ein grundlegendes Verständnis<br />
und begleitet den Kunden dabei, die entsprechenden<br />
Maßnahmen zu finden, die zu einer verbesserten<br />
Betriebskontinuität führen.<br />
Natürlich stellt sich die Frage, was das mit<br />
Versicherungen zu tun hat ...? Nun, ganz einfach, viele<br />
Versicherungsgesellschaften raten ihren Kunden zur<br />
Erstellung eines Business-Continuity-Plans, um die<br />
Reaktionsfähigkeit im Falle eines Vorfalls zu verbessern.<br />
Heute hat dieses Dokument praktisch niemand detailliert<br />
ausgearbeitet, geschweige denn eine gute Vorbereitung<br />
zum Schutz der Prozesse und kritischen Komponenten<br />
des Unternehmens gemacht. Wir von Risk Experts sind<br />
diejenigen, die Unternehmen dabei unterstützen und<br />
begleiten wollen.<br />
Geschäftsführer äußern sich zum Thema Business-<br />
Continuity-Plan oft mit folgenden Argumenten: „Es ist zu<br />
kompliziert“, „Es ist zu teuer“, oder „Wenn es niemand hat,<br />
warum braucht es meine Firma?“ Dies sind stichhaltige<br />
Argumente, aber was wäre, wenn wir Ihnen sagen würden,<br />
wie viele Unternehmen Probleme mit der Kontinuität<br />
ihres Betriebs haben und wie viele Unternehmen bereits<br />
schließen mussten, weil sie nicht ausreichend für einen<br />
eingetretenen Vorfall vorbereitet waren.<br />
Wir haben uns in die Lage unserer Kunden versetzt und<br />
gedacht, dass Kontinuität ein Grundbedürfnis eines jeden<br />
Unternehmens ist, dass Ressourcen oft nur begrenzt<br />
vorhanden sind, und ein kleiner Betrieb gänzlich andere<br />
Bedürfnisse hat als ein multinationales Unternehmen.<br />
Davon ausgehend haben wir zwei Produkte entwickelt,<br />
die sich an die Bedürfnisse eines jeden Unternehmens<br />
anpassen: den „Business-Continuity-Plan – BCP“ und das<br />
„Business-Continuity-Coaching – BCC“.<br />
Im Rahmen des BCP, der auf dem internationalen<br />
Standard ISO 22301 basiert, analysieren wir das<br />
Unternehmen bezüglich vorhandener Risiken,<br />
identifizieren die Hauptprozesse und legen fest, was<br />
für die Betriebsfortführung entscheidend ist. Sobald<br />
die Ergebnisse vorliegen, generieren wir eine Reihe von<br />
Maßnahmen, damit das Unternehmen vor und während des<br />
Eintritts eines möglichen Szenarios vorbereitet ist und die<br />
entsprechenden Notfallmaßnahmen einleiten kann. Und<br />
das muss natürlich vorbereitet und geprobt werden, um in<br />
Topform zu sein, wenn etwas passiert.
S. 9<br />
Unternehmen, die über keine allzu große Infrastruktur verfügen, klein strukturiert sind und eine überschaubare<br />
Wertschöpfungskette haben, werden wahrscheinlich keine Ressourcen in die Erstellung eines BCPs stecken. Für diese<br />
Unternehmen haben wir ein Coaching entwickelt, ein praktisches und direktes Format, um Unternehmen dabei zu helfen,<br />
den Grad der Widerstandsfähigkeit im Falle eines Vorfalls zu erhöhen.<br />
Durch die Beantwortung einer Reihe von Fragen wird der Kunde am Ende der Analyse ein übersichtliches Bild der einzelnen<br />
Unternehmensbereiche erhalten sowie eine Einschätzung, in welchen Bereichen keine ausreichende Schutzfunktion gegeben<br />
ist. Dieses Analyseverfahren ist für jede Art und Größe eines Unternehmens anwendbar und kann als ersten wichtigen Schritt<br />
hinsichtlich einer Verbesserung der Betriebskontinuität gesehen werden.<br />
Schon ein paar Stunden nach dem Coaching wird dem Kunden eine Kopie des Fragebogens mit den Einschätzungen des<br />
Experten übermittelt. Das Ergebnis des Fragebogens gibt an, in welchem Vorbereitungsgrad sich jeder einzelne Betriebsbereich<br />
befindet, und wie dieser im Vergleich mit Unternehmen derselben Branche steht.
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Im Eigenheim.<br />
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Finanzierung.
S. 11<br />
Wohnglücklich sein. Im Eigenheim.<br />
Mit der Hypo Tirol den Traum vom Eigenheim erfüllen<br />
Das Wohnglück der Tirolerinnen und Tiroler liegt uns am<br />
Herzen. Denn wir wissen, welchen Stellenwert Wohnen im<br />
Land hat. Es ist Grundbedürfnis und Herzenssache. Und<br />
wie das letzte Jahr auf eine ganz spezielle Weise gezeigt hat:<br />
Lebensmittelpunkt. Mit der Entscheidung für Eigentum<br />
entsteht ein Platz zum Wurzeln schlagen – ein Kraftplatz<br />
und ein Zuhause für Generationen.<br />
Wir sind die Wohnbaubank des Landes und Partner der<br />
Tiroler Wohnbauförderung. Aus dieser Rolle heraus sehen<br />
wir das Thema Wohnen ganzheitlich und ermöglichen<br />
soziale Wohnbauprojekte, investieren in gewerblichen<br />
Wohnbau und lassen privates Wohnglück wahr werden.<br />
Auch das Ihre!<br />
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passenden Finanzierung stehen und fallen grundlegende<br />
Entscheidungen wie es mit Ihrem Wohnglück weitergeht.<br />
Wir sind an Ihrer Seite – von Beginn an. Unsere<br />
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Ihr Haushaltsbudget passt, damit Sie die Suche nach der<br />
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planen können.<br />
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Haushalts- und unser Finanzierungsrechner eine erste<br />
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Haushaltsbudget? Wenige Angaben reichen und Sie wissen,<br />
wieviel Budget Sie für Ihre Wunschimmobilie zur Verfügung<br />
haben. Oder Sie richten gleich eine online-Kreditanfrage<br />
an uns. Gerne errechnen wir Ihren persönlichen und<br />
unverbindlichen Finanzierungsvorschlag.<br />
Egal was passiert. Gut finanziert.<br />
Ein flexibles Fundament ist nicht nur beim Bauen wichtig<br />
– auch beim Finanzieren! Denn: Es ist bei Erschütterungen<br />
des Lebens tragfähig und kann Schwankungen<br />
ausgleichen. Deshalb ist es wichtig, von Beginn an zu<br />
regeln, was passiert, wenn sich die Lebensumstände<br />
und damit auch die Einkommenssituation ändern. Sei<br />
es durch persönliche Entscheidungen oder wegen nicht<br />
beeinflussbarer Umstände. Die Antwort darauf finden Sie<br />
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reduzieren, wenn es die Umstände erfordern. Für insgesamt<br />
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Im Vergleich zu den nachhaltig steigenden Immobilien- und<br />
Grundstückspreisen im Land, sind die Zinsen historisch<br />
nieder. Das spielt Kreditnehmern in die Hände und wirkt<br />
sich positiv auf die Rückzahlungsraten aus. Auch wenn<br />
wir in den kommenden Jahren nicht mit stark steigenden<br />
Zinsen rechnen: Eine Wohnbaufinanzierung ist eine<br />
langfristige Verpflichtung. Und wo die Zinsen in zehn,<br />
fünfzehn oder zwanzig Jahren stehen, kann heute niemand<br />
vorhersagen. Deshalb ist es eine Überlegung wert, die<br />
aktuell niedrigen Zinsen für längere Zeit abzusichern. Dafür<br />
bieten wir Ihnen Fixzinsvereinbarungen für die Laufzeit<br />
Ihrer Wahl.<br />
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Wir wissen: Die Kreditkondition ist ein wichtiges<br />
Entscheidungskriterium bei Wohnbaufinanzierungen.<br />
Aber nicht das alleinige: Denn verlässlicher Service und<br />
rasche Entscheidungen sind mindestens genauso wichtig.<br />
Weil Sie das bei Ihrem schönsten Projekt im Leben rascher<br />
voranbringt. Deshalb: Wenn es um Ihre persönliche<br />
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S. 12<br />
Bluthochdruck – der leise Killer<br />
Bluthochdruck verursacht für gewöhnlich kein Krankheitsgefühl.<br />
Gerade das macht ihn aber umso heimtückischer, da er zu<br />
den Hauptrisikofaktoren von Herzinfarkt, Schlaganfall und<br />
Nierenversagen zählt.<br />
Besonders Menschen mit hoher beruflicher Belastung sind<br />
gefährdet, denn Zeitdruck und das ständige „Funktionierenmüssen“<br />
in der Arbeitswelt spiegeln sich auf Dauer im<br />
Körper wider: Schwindel, Benommenheit, Sehstörungen<br />
sowie Druck im Kopf oder Nasenbluten können Symptome<br />
dafür sein.<br />
Maßnahme 1: Der Arztbesuch<br />
Am Anfang steht auf jeden Fall ein Arztbesuch. Nur der<br />
Arzt kann mittels einer 24-Stunden-Messung feststellen, ob<br />
tatsächlich die Diagnose Bluthochdruck zutrifft. Bestätigt<br />
sich der Verdacht, wird der Arzt den Patienten entsprechend<br />
medikamentös einstellen.<br />
Maßnahme 2: Ändern Sie Ihren Lebensstil<br />
Wer Bluthochdruck nachhaltig senken möchte, kommt<br />
um eine Änderung seines Lebensstils nicht umhin: Dazu<br />
gehören unter anderem eine ausgewogene Ernährung<br />
mit wenig Salz und Alkohol, der Abbau von allfälligem<br />
Übergewicht und der Verzicht auf Nikotin.<br />
Das beste Rezept gegen Bluthochdruck ist jedoch<br />
Bewegung! Besser drei Mal pro Woche „sanft“ trainieren<br />
als sich einmal intensiv auszupowern und dabei das<br />
Herz an eine gefährliche Belastungsgrenze zu bringen.<br />
Ausdauersportarten wie Schwimmen, Laufen oder<br />
Radfahren zählen hier aus ärztlicher Sicht zu den Favoriten.<br />
Wichtig ist es, die Pulsfrequenz während des Trainings zu<br />
kontrollieren. Als gute Orientierung dient hier folgende<br />
Formel: optimaler Pulsschlag = 180 minus Lebensalter.<br />
Übrigens: Treppen steigen ist ebenfalls eine effektive<br />
Möglichkeit, den Kreislauf in Form zu bringen!
S. 13<br />
7Ob100/20m Haftpflichtversicherung<br />
Gefahr des täglichen Lebens<br />
Sachverhalt<br />
Der Versicherte veranstaltete kurz vor seinem 18. Geburtstag<br />
eine Grillparty. Er kam zusammen mit den anderen Gästen<br />
auf die Idee, eine Mutprobe zu machen. Dabei sollte man sich<br />
mit dem nackten Hinterteil über ein offenes Feuer setzen,<br />
welches mit einem Brandbeschleuniger angefacht würde, um<br />
sich dabei die Haare wegzusengen.<br />
Er goss Benzin auf die nur mehr leicht brennende Rasenfläche,<br />
als ein anderer Partygast im Begriff war, die „Mutprobe“<br />
zu beginnen. Durch die auflodernden Flammen wurde der<br />
Partygast erfasst und erlitt dabei schwere Verbrennungen.<br />
Rechtliche Beurteilung des OGH<br />
Der OGH bestätigte die Rechtsansicht des Versicherers und<br />
stellte fest, dass eine solche Mutprobe mit offenem Feuer<br />
jedenfalls keine Gefahr des täglichen Lebens darstelle.<br />
Vom OGH wurde bereits mehrfach ausgesprochen, dass<br />
ein bewusstes und gewolltes Schaffen einer Brandoder<br />
Explosionsgefahr, ohne Bestehen der geringsten<br />
Notwendigkeit, nicht unter die Gefahr des täglichen Lebens zu<br />
subsumieren sei.<br />
Der Haftpflichtversicherer blieb daher leistungsfrei.<br />
Man erstattete eine Schadensmeldung an die<br />
Privathaftpflichtversicherung. Der Versicherer lehnte die<br />
Deckung ab und begründete, dass der Vorgang keine Gefahr<br />
des täglichen Lebens sei.
S. 14<br />
Kein Hinweis auf Risiken und Nebenwirkungen:<br />
Leidenschaftlicher Biertrinker verklagt Brauerei<br />
Über Jahre sprach ein Biertrinker aus Westfahlen kräftig dem<br />
Gerstensaft zu. Dann wollte er die Brauerei auf mehr als 15.000<br />
Euro Schmerzensgeld klagen und verlangte wegen Mittellosigkeit<br />
Prozesskostenhilfe. Der Grund: Das Fehlen eines Warnhinweises<br />
auf die Risiken und Nebenwirkungen auf der Bierflasche.<br />
Der Antragsteller behauptete, er habe seit etwa 17 Jahren<br />
Bier der beklagten Brauerei konsumiert. Aus diesem Grunde<br />
habe sich seine Ehefrau schließlich von ihm scheiden lassen<br />
und er sei arbeitslos geworden. Damit nicht genug: Der<br />
Freund des Gerstensafts war wegen Trunkenheit am Steuer<br />
auch noch seinen Führerschein los.<br />
Dies wollte der Pechvogel nicht auf sich beruhen lassen.<br />
Er vertrat die Ansicht, die Brauerei sei verpflichtet<br />
gewesen, auf die Gefahren hinzuweisen, die bei<br />
regelmäßigem, insbesondere aber exzessivem Konsum<br />
des von ihr hergestellten Produkts „Bier” entstehen<br />
könnten und beantragte beim Oberlandesgericht Hamm<br />
Verfahrenskostenhilfe für eine Klage.<br />
„Eine Hinweispflicht auf „Risiken und Nebenwirkungen”<br />
von Bier gibt es nicht. Die Kenntnis von den Wirkungen<br />
alkoholischer Getränke gehört zwar nicht bezüglich<br />
der medizinischen Details, wohl aber hinsichtlich der<br />
Kernproblematik zum allgemeinen Grundwissen“, heißt es<br />
wörtlich im Urteil. Das Gericht nahm dem Mann außerdem<br />
nicht ab, dass er sich von Warnhinweisen hätte abhalten<br />
lassen.<br />
Zwar bestehe grundsätzlich eine Pflicht des Herstellers,<br />
vor Gefahren, die von einem Produkt ausgehen können,<br />
zu warnen. Das gelte jedoch nicht für allgemein bekannte<br />
Gefahren und deshalb auch nicht für Bier.<br />
Bleibt also nur der Ratschlag an alle, die gern zu tief ins<br />
Bierglas schauen: Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen<br />
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