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ENTWURF ZUR ÄNDERUNG DES ÖRTL - Ebergassing

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<strong>ENTWURF</strong> <strong>ZUR</strong> <strong>ÄNDERUNG</strong> <strong>DES</strong> Seite 1<br />

<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />

Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

0. LAGEÜBERSICHT, ÜBER<strong>ÖRTL</strong>ICHE PLANUNGEN, UMSETZUNG VON EU-RICHTLINIEN ... 2<br />

1. ANPASSUNG AN DIE DKM 2010 ................................................................................................ 13<br />

2. NEUSTRUKTURIERUNG BETRIEBSGEBIET EBERGASSING – „WALDNEURISSE“ –<br />

<strong>ÄNDERUNG</strong>S- UND UMWELTBERICHT............................................................................................. 15<br />

3. NEUSTRUKTURIERUNG BETRIEBSGEBIET WIENERHERBERG – „KURZE ÄCKER“ –<br />

<strong>ÄNDERUNG</strong>S- UND UMWELTBERICHT............................................................................................. 15<br />

4. GOLFPLATZ WIENERHERBERG – <strong>ÄNDERUNG</strong>S- UND UMWELTBERICHT ......................... 48<br />

5. WOHNBAULANDNEUWIDMUNG IM SIEDLUNGSERWEITERUNGSGEBIET<br />

„HERRSCHAFTLICHE BREITE“........................................................................................................... 63<br />

6. VERKEHRSFLÄCHE „KOLONIEGASSE“.................................................................................... 68<br />

7. VERKEHRSFLÄCHE „FRANZENSTHALSTRASSE“................................................................... 71<br />

8. ERSCHLIESSUNG „UNTERE KRAUTGÄRTEN“ ........................................................................ 74<br />

9. KLEINGARTEN „WIENERHERBERG“......................................................................................... 78<br />

10. DKM-ANPASSUNG „WIENERHERBERGERSTRASSE-SCHWADORFERSTRASSE“......... 82<br />

11. MULTIFUNKTIONSWEG EBERGASSING - GRAMATNEUSIEDL......................................... 85<br />

12. WOHNBAULANDERWEITERUNG „JOHANNESBACHWEG“................................................ 88<br />

13. STREICHEN <strong>DES</strong> ZUSATZES „AUFSCHLIESSUNGSZONE -A3“ IM BEREICH<br />

„HIMBERGER STRASSE“ .................................................................................................................... 93<br />

14. BAULANDFLÄCHENBILANZ VOR UND NACH DEN GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong>EN ........... 96<br />

15. VERORDNUNGSTEXT<strong>ENTWURF</strong>.......................................................................................... 99<br />

16. PLANENTWÜRFE ZU DEN GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong>EN ................................................. 100<br />

17. ABBILDUNGSVERZEICHNIS ................................................................................................ 101<br />

18. ANHANG ................................................................................................................................ 104<br />

______________________________________________________________________________________________________________<br />

DIPL.ING. KARL SIEGL<br />

INGENIEURKONSULENT FÜR RAUMPLANUNG UND RAUMORDNUNG<br />

STAATL. BEF. U. BEEID. ZIVILTECHNIKER<br />

1170 WIEN, GSCHWANDNERGASSE 26/2<br />

Tel: 01 - 489 35 52 Fax: 01 - 489 35 52-20 Email: raumplanung@siegl.co.at<br />

www.raumplanung-siegl.at<br />

WIEN, IM MAI 2011


<strong>ENTWURF</strong> <strong>ZUR</strong> <strong>ÄNDERUNG</strong> <strong>DES</strong> Seite 2<br />

<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />

Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

0. LAGEÜBERSICHT, ÜBER<strong>ÖRTL</strong>ICHE PLANUNGEN,<br />

UMSETZUNG VON EU-RICHTLINIEN<br />

0.1. BESCHREIBUNG UND ÜBERSICHT<br />

Die Lage der geplanten Änderungspunkte zum örtlichen Raumordnungsprogramm<br />

wird auf der nächsten Seite auf einem Ausschnitt des Regionalen<br />

Raumordnungsprogrammes „Südliches Wiener Umland“, LGBl. Nr. 8000/85-3 im M<br />

1:50.000 - Blattnr. 59 „Wien“ - dargestellt.<br />

0.2. REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM „SÜDLICHES WIENER<br />

UMLAND<br />

Das Gemeindegebiet von <strong>Ebergassing</strong> liegt im Geltungsbereich der „Verordnung<br />

über ein Regionales Raumordnungsprogramm südliches Wiener Umland“, das in der<br />

3. Novelle vorliegt (LGBl. Nr. 8000/85-3).<br />

Änderungspunkt 1<br />

Der Änderungspunkt 1 beinhaltet die Anpassung der Flächenwidmung an die DKM<br />

2010. Da keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen werden, ist auch kein<br />

Widerspruch zum Regionalen Raumordnungsprogramm festzustellen.<br />

Änderungspunkte 2, 5, 11, 12 und 13<br />

Die Änderungspunkte 2, 5, 11, 12 und 13 liegen in einer „landwirtschaftlichen<br />

Vorrangzone“ nach §2(3) 1 . „In den landwirtschaftlichen Vorrangzonen (…) darf eine<br />

andere Widmungsart als Grünland – Land- und Forstwirtschaft nur dann gewidmet<br />

werden, wenn im Gemeindegebiet für die beabsichtigte Widmung keine andere<br />

Fläche in Betracht kommt.“<br />

Ein Großteil des Gemeindegebietes und beinahe alle Flächen, die an das<br />

bestehende Bauland grenzen, sind als „landwirtschaftliche Vorrangzonen“<br />

ausgewiesen. Da es sich bei den geplanten Änderungen um Maßnahmen handelt,<br />

die nur an der dafür vorgesehenen Stelle umgesetzt werden können (Erweiterung<br />

eines bestehenden Betriebsgebietes, Streichen des Zusatzes „Aufschließungszone“,<br />

Umsetzung eines Siedlungserweiterungsgebietes nach dem Örtlichen<br />

Entwicklungskonzept, ortsgebundene Festlegung von Verkehrsflächen und<br />

geringfügige Baulanderweiterung), ist kein Widerspruch zum Regionalen<br />

Raumordnungsprogramm festzustellen.<br />

Auf die Lage des Änderungspunktes 12 in einem „Wasserwirtschaftlichen<br />

1 „Landwirtschaftliche Vorrangzonen: Zusammenhängende Flächen, die eine besondere natürliche Eignung für<br />

die landwirtschaftliche Nutzung aufweisen oder für das Erscheinungsbild der Kulturlandschaft von Bedeutung<br />

sind“<br />

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DIPL.ING. KARL SIEGL<br />

INGENIEURKONSULENT FÜR RAUMPLANUNG UND RAUMORDNUNG<br />

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<strong>ENTWURF</strong> <strong>ZUR</strong> <strong>ÄNDERUNG</strong> <strong>DES</strong> Seite 3<br />

<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />

Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

Vorranggebiet“ bzw. „Wasserschongebiet“ wird am Ende dieses Kapitels<br />

eingegangen.<br />

Änderungspunkte 3, 4 und 9<br />

Diese Änderungspunkte liegen in einem „erhaltenswerten Landschaftsteil“ nach<br />

§2(5) 2 . “In den (…) erhaltenswerten Landschaftsteilen darf eine andere Widmungsart<br />

als Grünland – Land- und Forstwirtschaft nur dann festgelegt werden, wenn im<br />

Gemeindegebiet für die beabsichtigte Widmung keine andere Fläche in Betracht<br />

kommt“. Wie auch schon bei den Änderungspunkten 2, 5, 11 und 12 handelt es sich<br />

auch bei den Punkten 3, 4 und 9 um Änderungen, die an den jeweiligen<br />

Änderungsbereich gebunden sind (Nachnutzung der Schottergruben als Golfplatz,<br />

Erweiterung des bestehenden Betriebsgebietes, Erweiterung der bestehenden<br />

Kleingartenanlage). Es ist daher kein Widerspruch zum Regionalen<br />

Raumordnungsprogramm festzustellen.<br />

Auf die Lage der Änderungspunkte 3 und 9 in einem „Wasserwirtschaftlichen<br />

Vorranggebiet“ bzw. „Wasserschongebiet“ wird am Ende dieses Kapitels<br />

eingegangen.<br />

Änderungspunkte 6, 7, 8 und 10<br />

Diese Änderungspunkte liegen gemäß regionalem Raumordnungsprogramm im<br />

„sonstigen gewidmeten Bauland“. Für diese Ausweisung werden im Regionalen<br />

Raumordnungsprogramm keine Festlegungen getroffen. Widersprüche zum<br />

regionalen Raumordnungsprogramm sind daher nicht festzustellen.<br />

Auf die Lage der Änderungspunkte 6-8 und 10 in einem „Wasserwirtschaftlichen<br />

Vorranggebiet“ bzw. „Wasserschongebiet“ wird im nächsten Absatz eingegangen.<br />

Wasserschongebiet bzw. Wasserwirtschaftliches Vorranggebiet<br />

Die Änderungspunkte 3, 6-10 und 12 liegen, neben den oben genannten<br />

Festlegungen, zusätzlich in einem „Wasserwirtschaftlichen Vorranggebiet“ 3 bzw.<br />

teilweise auch in einem „Wasserschongebiet“.<br />

Nach §4(2) dürfen in den „wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten die<br />

Widmungsarten Industriegebiet, Materialgewinnungsstätte, Friedhof,<br />

Abfallbehandlungsanlage, Aushubdeponie oder Lagerplatz“ nur unter bestimmten<br />

Voraussetzungen festgelegt werden. Da keine der angeführten Widmungsarten<br />

geplant ist, ist kein Widerspruch zum Regionalen Raumordnungsprogramm<br />

festzustellen.<br />

2<br />

„Erhaltenswerte Landschaftsteile: Komplexlandschaften oder wertvolle Einzelbiotope von regionaler<br />

Bedeutung“<br />

3 „Wasserwirtschaftliche Vorranggebiete: Zonen mit grundwasserführenden Schichten, die für die derzeitige<br />

und künftige Wasserversorgung von besonderer Bedeutung sind“<br />

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DIPL.ING. KARL SIEGL<br />

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<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />

Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

0.3. NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ / „NATURA 2000“<br />

0.3.1. NATURSCHUTZRECHTLICHE BESTIMMUNGEN <strong>DES</strong> LAN<strong>DES</strong> NÖ<br />

Im Bereich der geplanten Änderungen bestehen, mit Ausnahme der unten<br />

angeführten Natura 2000 Festlegungen, keine relevanten naturschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen des Landes Niederösterreich (Natur- oder Landschaftsschutzgebiete,<br />

Naturdenkmäler etc.).<br />

Quelle: http://www.intermap1.noel.gv.at/webgisatlas/ vom 04.03.2011<br />

0.3.2. Natura 2000<br />

In Niederösterreich wurden diverse Schutzgebiete gemäß FFH-Richtlinie 4 bzw.<br />

Vogelschutzrichtlinie 5 bei der EU-Kommission nominiert, die zwischenzeitlich durch<br />

Verordnung der NÖ-Landesregierung zu „Gebieten von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung“ (LGBl.Nr. 5500/5 idgF.) bzw. zu „Europaschutzgebieten“ (LGBl.Nr.<br />

5500/6 idgF.) erklärt wurden.<br />

In diesen Schutzgebieten wird auf bestimmte, in den oa. Richtlinien näher definierte<br />

Lebensräume bzw. Tier- und Pflanzenarten („Schutzobjekte“) besondere Rücksicht<br />

genommen.<br />

<strong>Ebergassing</strong> liegt im Bereich des Natura 2000 Gebietes 20 „Feuchte Ebene<br />

Leithaauen“. (� siehe umseitigen Ausschnitt)<br />

4 Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume<br />

sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen („Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie“ oder „FFH-Richtlinie“)<br />

5 Richtlinie 79/409/ EG der Kommission vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden<br />

Vogelarten („Vogelschutzrichtlinie“)<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

Abbildung 1: Ausschnitt aus dem Niederösterreich ATLAS: Natura 2000 Gebiete, M 1:50.000, vom<br />

04.03.2011<br />

Planprüfung gemäß §2 NÖROG 1976 idgF.:<br />

Aufgrund der im Zuge der 14. Novelle des NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976 in<br />

Rechtskraft getretenen Bestimmungen über die "Verträglichkeitsprüfung bei<br />

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<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />

Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

Europaschutzgebieten" ist im Zuge eines Änderungsverfahrens in jedem Fall eine<br />

Überprüfung vorzunehmen, die die Verträglichkeit der geplanten Änderungen zum<br />

Flächenwidmungsplan / Örtlichen Raumordnungsprogramm im Hinblick auf die<br />

Erhaltungsziele eines Europaschutzgebietes untersucht 6 .<br />

Naturverträglichkeit der Änderungspunkte 1, 4-13<br />

Die Änderungspunkte 1 und 5-13 sind vom Umfang bzw. Inhalt her so geringfügig,<br />

dass keine erheblichen Auswirkungen auf Natura 2000 Gebiete zu erwarten sind.<br />

Der Änderungspunkt 4 (Golfplatz) liegt in einer Entfernung von mindestens 600m<br />

zum nächstgelegenen Natura 2000 Gebiet. Aufgrund dieser großen Distanz sind<br />

nach einer ersten ebenfalls Einschätzung keine Auswirkungen<br />

(Ausstrahlungswirkung) zu erwarten. Außerdem werden die naturschutzfachlichen<br />

Aspekte auch im UVP-Verfahren zum Golfplatz ausführlich behandelt<br />

(Amtsachverständiger: Dr. Werner Haas).<br />

(� siehe umseitige Dokumentation der Ausstrahlungs- und Überlagerungswirkung)<br />

6 vgl. §2(1) des NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976 LGBl. 8000-23: "Örtliche und überörtliche<br />

Raumordnungsprogramme sind vor ihrer Erlassung oder Abänderung auf ihre Verträglichkeit mit den<br />

Erhaltungszielen eines Europaschutzgebietes zu prüfen."<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

NATURA 2000 „VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG“<br />

gem. §2 NÖROG 1976 idgF. (Planprüfung)<br />

Dokumentation der Ausstrahlungs- und Überlagerungswirkung<br />

Planungsabsichten<br />

Lage zu Europaschutzgebiet;<br />

Änderungspunkte 1-5-<br />

13<br />

Änderungspunkt 4<br />

betroffenes Gebiet<br />

Beurteilung:<br />

Überlagerungswirkung<br />

Der Änderungspunkt 9<br />

grenzt an das Natura<br />

2000 Gebiet Nr. 20 –<br />

Feuchte Ebene-<br />

Leithaauen, die übrigen<br />

Änderungspunkte liegen<br />

in einer Entfernung von<br />

zumindest 100m zu<br />

diesem Natura 2000<br />

gebiet.<br />

� keine<br />

Überlagerungswirkung<br />

Die geplanten<br />

Widmungsänderungen<br />

liegen in einer Entfernung<br />

von mindestens 600m<br />

zum nächstgelegenen<br />

Natura 2000 Gebiet Nr. 20<br />

– Feuchte Ebene-<br />

Leithaauen<br />

� keine<br />

Überlagerungswirkung<br />

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oder<br />

Ausstrahlungswirkung<br />

� keine<br />

Ausstrahlungswirkung<br />

� keine<br />

Ausstrahlungswirkung<br />

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beigelegte<br />

Prüfunterlagen,<br />

Anmerkungen<br />

Aufgrund des geringen<br />

Umfangs und des Inhalts<br />

der geplanten<br />

Änderungen und der Lage<br />

im bzw. am Rand des<br />

Siedlungskörpers wird von<br />

voraussichtlich keinen<br />

erheblichen<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Europaschutzgebieten -<br />

auch nicht durch<br />

„Ausstrahlungseffekte“ -<br />

ausgegangen.<br />

Aufgrund der großen<br />

Entfernung des<br />

nächstgelegenen Natura<br />

2000 Gebietes wird<br />

seitens der Gemeinde<br />

<strong>Ebergassing</strong> von keinen<br />

„erheblichen<br />

Beeinträchtigungen“ des<br />

betreffenden<br />

„Natura2000“-Gebietes<br />

ausgegangen.<br />

Zusammenfassend kommt die Überprüfung zu dem Ergebnis, dass durch die<br />

geplanten Änderungspunkte 1 und 4-13 des Örtlichen Raumordnungsprogrammes /<br />

Flächenwidmungsplanes keine „voraussichtlich erheblich negativen<br />

Beeinträchtigungen von Europaschutzgebieten“ im Sinne des §2 NÖROG 1976 idgF.<br />

zu erwarten sind.<br />

Die Durchführung von weiterführenden Untersuchungen im Rahmen der<br />

„Naturverträglichkeitsprüfung“ ist für diese Änderungspunkte nicht erforderlich.<br />

Naturverträglichkeit Änderungspunkte 2 und 3<br />

Die Naturverträglichkeit der Änderungspunkte 2 und 3 wird im Zuge des<br />

Umweltberichtes ausführlich behandelt (� siehe Kapitel 3.9.1und 3.9.2).<br />

WIEN, IM MAI 2011


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<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />

Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

0.4. STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG<br />

0.4.1. Integrierter Umweltbericht<br />

Mit der Strategischen Umweltprüfung (SUP) wird die Richtlinie 2001/42/EG des<br />

europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die „Prüfung der<br />

Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme“ im niederösterreichischen<br />

Landesrecht umgesetzt. Im NÖ Raumordnungsrecht bildet die SUP kein<br />

eigenständiges Verfahren 7 , sondern ist in das Raumordnungsverfahren integriert 8 .<br />

„Ziel dieser Richtlinie ist es, im Hinblick auf die Förderung einer nachhaltigen<br />

Entwicklung ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen und dazu beizutragen,<br />

dass Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung und Annahme von Plänen und<br />

Programmen einbezogen werden, indem dafür gesorgt wird, dass bestimmte Pläne<br />

und Programme, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben,<br />

entsprechend dieser Richtlinie einer Umweltprüfung unterzogen werden. “ (Artikel 1<br />

der Richtlinie) 9<br />

Der Umweltbericht, als zentraler Bestandteil der Strategischen Umweltprüfung, wird<br />

im Sinne der Integration in das Raumordnungsverfahren auch nicht als eigenes<br />

Textdokument erstellt, sondern in den vorliegenden Bericht integriert.<br />

Der vorliegende integrierte „Erläuterungs- und Umweltbericht zum Örtlichen<br />

Raumordnungsprogramm“ umfasst somit im Sinne einer gesamtheitlichen und<br />

7 Verfahren (gem. § 21)<br />

(1) Bei der Aufstellung eines örtlichen Raumordnungsprogrammes ist eine strategische<br />

Umweltprüfung durchzuführen.<br />

(2) Für die strategische Umweltprüfung ist der Untersuchungsrahmen (Inhalt, Umfang,<br />

Detaillierungsgrad und Prüfmethoden) festzulegen. Dabei ist die Umweltbehörde zu ersuchen,<br />

innerhalb von vier Wochen eine Stellungnahme abzugeben.<br />

(3) Im Rahmen der strategischen Umweltprüfung sind Planungsvarianten für die im örtlichen<br />

Raumordnungsprogramm beabsichtigten Maßnahmen (und gegebenenfalls deren Standortwahl) zu<br />

entwickeln und zu bewerten.<br />

(4) Die durchgeführten Untersuchungen sind im Umweltbericht zu dokumentieren und zu erläutern<br />

und haben die Informationen gemäß § 4Abs. 6 zu enthalten.<br />

8 Abt. Raumordnung und Regionalpolitik, Amt der NÖ Landesregierung (2005): Leitfaden zur<br />

strategischen Umweltprüfung in der örtlichen Raumordnung Niederösterreichs gemäß NÖ<br />

Raumordnungsgesetz 1976<br />

9 Abt. Raumordnung und Regionalpolitik, Amt der NÖ Landesregierung (2005): Leitfaden zur<br />

strategischen Umweltprüfung in der örtlichen Raumordnung Niederösterreichs gemäß NÖ<br />

Raumordnungsgesetz 1976<br />

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<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />

Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

umfassenden Betrachtungsweise alle entscheidungsrelevanten Aspekte zu den<br />

Planungsabsichten des Örtlichen Raumordnungsprogrammes, sowie die auf Basis<br />

des abgegrenzten Untersuchungsrahmens („Scoping“) durchgeführten<br />

umweltrelevanten Erhebungen, Analysen und Bewertungen.<br />

Der Umweltbericht, der für die Punkte 2 und 3 ausgearbeitet wird, ist Teil der Kapitel<br />

2 und 3.<br />

0.4.2. Übersicht Verfahrensablauf<br />

1. Überprüfung, ob erhebliche Umweltauswirkung vorliegen (Screening) (�<br />

bereits abgeschlossen)<br />

2. Festlegung des Untersuchungsrahmens (Scoping). Die Umweltbehörde ist zu<br />

ersuchen, innerhalb einer Frist von 4 Wochen eine Stellungnahme abzugeben<br />

(� bereits abgeschlossen)<br />

3. Stellungnahme der Umweltbehörde (� bereits erfolgt)<br />

4. Dokumentation der Untersuchungen, Varianten und Ergebnisse (das ist<br />

Bestandteil des Berichtes � siehe Kapitel 2und 3)<br />

5. Öffentliche Auflage des Umweltberichtes, Verständigung der Abt. RU1 als<br />

Umweltbehörde und der Gemeindebürger<br />

6. Behandlung 10 des Umweltberichtes bei der Beschlussfassung des Örtlichen<br />

Raumordnungsprogrammes und Übermittlung des Ergebnisses an die<br />

Umweltbehörde<br />

7. Veröffentlichung der Entscheidung des Gemeinderates einschließlich einer<br />

Begründung im Internet durch das Amt der NÖ Landesregierung<br />

0.4.3. Screening/Scoping<br />

Screening Änderungspunkte 1-9<br />

Das „Screening“ - die Überprüfung der Notwendigkeit der Durchführung einer<br />

Strategischen Umweltprüfung auf Basis der geplanten Änderungspunkte - und das<br />

„Scoping“, - die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens - wurden für die<br />

Änderungspunkte 1-9 bereits durchgeführt und seitens der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong><br />

10 siehe http://www.raumordnung-noe.at/dynamisch/showcontainer.php?id=107 vom 05.01.2007<br />

Bei der Beschlussfassung muss der Gemeinderat auch darlegen und erläutern, inwieweit der<br />

Umweltbericht bei der Entscheidung berücksichtigt wurde und welche Überwachungsmaßnahmen<br />

(Raumbeobachtung, Monitoring…) vorgesehen sind.<br />

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<strong>ENTWURF</strong> <strong>ZUR</strong> <strong>ÄNDERUNG</strong> <strong>DES</strong> Seite 10<br />

<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />

Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

im Jänner 2011 der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht (Abt. RU1) des Amtes<br />

der NÖ-Landesregierung als Umweltbehörde gemäß NÖROG 1976 idgF. zur<br />

Kenntnisnahme bzw. zur Abgabe einer Stellungnahme übermittelt:<br />

Das Screening für die Änderungspunkte 1, 5-9 kommt zu folgendem Ergebnis:<br />

„Unter Berücksichtigung des §22(4)Z.2 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976<br />

hat die Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> anhand der Unterlagen des Planverfassers<br />

entschieden, dass die geplanten Änderungspunkte 1, 6, 7, 8 und 9 des<br />

Örtlichen Raumordnungsprogrammes / Flächenwidmungsplanes inhaltlich bzw.<br />

vom Umfang her hinsichtlich ihrer Auswirkungen als so geringfügig zu<br />

bezeichnen sind, dass keine „Strategische Umweltprüfung“ bzw. kein<br />

diesbezügliches „Screening“ durchzuführen ist.<br />

Für den geplanten Änderungspunkt 5 des Örtlichen Raumordnungsprogrammes<br />

/ Flächenwidmungsplanes ist aufgrund der Ergebnisse des Screenings<br />

festzustellen, dass durch die geplante Widmungsänderung keine erheblichen<br />

Umweltauswirkungen im Sinne des §22(4)Z.2 des NÖROG 1976 idgF. zu<br />

erwarten sind. Bei allen Änderungspunkten sind keine „erheblichen kumulativen<br />

Auswirkungen“ zu erwarten“.<br />

Das Screening für die Änderungspunkte 2-4 kommt zu folgendem Ergebnis:<br />

„Nach eingehender Abschätzung aller relevanten Kriterien hat die Gemeinde<br />

anhand der anbei übermittelten Unterlagen entschieden, dass für die<br />

Änderungspunkte 2 und 3 – Neustrukturierung Betriebsgebiet - und für den<br />

Änderungspunkt 4 – Golfplatz „Wienerherberg“ - negative Umweltauswirkungen<br />

bzw. Unverträglichkeiten von vorne herein nicht auszuschließen sind und ein<br />

Umweltbericht im Zuge der Auflageunterlage zur Änderung des Örtlichen<br />

Raumordnungsprogrammes erstellt wird.“<br />

Die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens (Scoping) der Änderungspunkte<br />

2-4 wurde folgendermaßen festgelegt:<br />

______________________________________________________________________________________________________________<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

Änderungsmaßnahmen ...werden<br />

untersucht<br />

hinsichtlich...<br />

Neustrukturierung<br />

Betriebsgebiet<br />

(2) <strong>Ebergassing</strong> -<br />

"Waldneurisse"<br />

(3) Wienerherberg - "Kurze<br />

Äcker"<br />

(4) Golfplatz<br />

„Wienerherberg“<br />

negativer<br />

Auswirkungen auf<br />

die für das gegenständliche<br />

„Natura<br />

2000 - Gebiet“<br />

relevanten<br />

Schutzobjekte<br />

Deponienachuntzung<br />

Rechtlich<br />

relevante<br />

Schutzvorgaben<br />

Natura 2000-<br />

Gebiet Nr. 20<br />

„Feuchte<br />

Ebene -<br />

Leithaauen“<br />

NÖROG 1976<br />

(z.B. § 1(2) Z.1<br />

lit. b, c)<br />

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Untersuchungs<br />

-inhalt<br />

Mögliche<br />

Auswirkungen der<br />

geplanten<br />

Änderungen auf<br />

die Schutzobjekte<br />

des<br />

gegenständlichen<br />

„Natura 2000 -<br />

Gebietes“<br />

Nachnutzung der<br />

Deponien als<br />

Golfplatz aus<br />

kulturtechnisch /<br />

wasserrechtlicher<br />

Sicht<br />

Untersuchungsmethode<br />

Naturverträglichkeitsuntersuchung<br />

Kulturtechnische<br />

Untersuchung<br />

Von der Umweltbehörde (Abt. RU1) wurde am 24.02.2011 mit der Z.: RU1-R-99/030-<br />

2011 eine Stellungnahme abgegeben mit dem Schluss, dass „die Begründung der<br />

Gemeinde hinsichtlich der Durchführung einer strategischen Umweltprüfung (Punkt<br />

2, 3 und 4) nachvollziehbar ist. Mit dem Änderungsverfahren (…) kann somit<br />

begonnen werden.“<br />

Nachträgliches Screening Änderungspunkte 10, 11, 12 und 13<br />

Die Änderungspunkte 10 (DKM-Anpassung im Kreuzungsbereich Wienerherberger<br />

Straße / Schwadorfer Straße), 11 (Multifunktionsweg an der L156), 12<br />

(Verkehrsfläche und geringfügige Baulanderweiterung Johannesbachweg) und 13<br />

(Streichen der Aufschließungszone BB-A3) wurden nachträglich in das<br />

Änderungsverfahren aufgenommen und konnten im Zuge der<br />

„Entscheidungsgrundlagen über die Durchführung einer „Strategischen<br />

Umweltprüfung („Screening“) inkl. Festlegen des Untersuchungsrahmens<br />

(„Scoping“)“ noch nicht behandelt werden.<br />

Die Überprüfung wird daher im Zuge dieses Änderungsberichtes durchgeführt und<br />

kommt zu folgendem Ergebnis:<br />

Unter Berücksichtigung des §22(4)Z.2 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976<br />

hat die Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> anhand der Unterlagen des Planverfassers<br />

entschieden, dass die geplanten Änderungspunkte 10, 11, 12 und 13 des<br />

Örtlichen Raumordnungsprogrammes / Flächenwidmungsplanes inhaltlich bzw.<br />

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vom Umfang her hinsichtlich ihrer Auswirkungen als so geringfügig zu<br />

bezeichnen sind, dass keine „Strategische Umweltprüfung“ bzw. kein<br />

diesbezügliches „Screening“ durchzuführen ist.<br />

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1. ANPASSUNG AN DIE DKM 2010<br />

1.1. EINLEITUNG<br />

Das Örtliche Raumordnungsprogramm der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> stammt aus dem<br />

Jahre 2004 (Gemeinderatsbeschluss 16.12.2003). Der Flächenwidmungsplan, als<br />

Teil dieses Örtlichen Raumordnungsprogrammes, wurde seither 4 Mal abgeändert.<br />

Die digitale Katastralmappe (DKM), die Plangrundlage für den derzeit noch<br />

rechtskräftigen Flächenwidmungsplan, stammt aus dem Jahr 2001.<br />

Im Zuge des gegenständlichen Änderungsverfahrens soll nunmehr - neben der<br />

Behandlung zahlreicher „inhaltlicher“ Abänderungen - auch die nunmehr aktuell<br />

vorliegende DKM (Stand: Oktober 2010) als Grundlage für den<br />

Flächenwidmungsplan herangezogen werden.<br />

Durch das „DKM-Update“ ist es erforderlich, einzelne Widmungsfestlegungen,<br />

Kenntlichmachungen oder sonstige Eintragungen des Flächenwidmungsplanes an<br />

die aktuell vorliegende, digitale Plangrundlage anzupassen.<br />

Die folgenden Inhalte des Flächenwidmungsplanes wurden in diesem Sinne im<br />

gesamten Gemeindegebiet überprüft und erforderlichenfalls an die Inhalte der<br />

aktuellen DKM angeglichen.<br />

1.2. FORSTFLÄCHEN<br />

Die Forstflächen wurden gemäß den Eintragungen der vorliegenden DKM kenntlich<br />

gemacht. Forstflächen, die im Jahr 2001 mit der Bezirksforstinspektion abgeglichen<br />

wurden, blieben unverändert.<br />

1.3. GEWÄSSERFLÄCHEN<br />

Die Gewässerflächen innerhalb des Gemeindegebietes wurden gemäß den<br />

Eintragungen der aktuellen DKM gewidmet.<br />

1.4. GRÜNLAND- LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT SOWIE<br />

VERKEHRSFLÄCHEN IM GRÜNLAND<br />

Die als „Grünland - Land- und Forstwirtschaft (Glf)“ gewidmeten Flächen bzw. die<br />

Verkehrsflächen außerhalb der Baulandumhüllenden wurden ebenfalls gemäß DKM<br />

2010 aktualisiert.<br />

1.5. WIDMUNGSGRENZEN BAULAND/GRÜNLAND SOWIE<br />

VERKEHRSFLÄCHEN IM GRÜNLAND<br />

Durch die Verwendung der DKM 10.2010 als Plangrundlage ist in zahlreichen Fällen<br />

auch die Abgrenzung zwischen Bauland- bzw. Grünlandwidmungsarten sowie<br />

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Verkehrsflächenfestlegungen, die der Baulanderschließung dienen, geringfügig zu<br />

verschieben und an die Lage der Grundgrenzen anzupassen.<br />

Diese Abänderungen sind aufgrund der Geringfügigkeit im Maßstab des<br />

Flächenwidmungsplanes durchwegs nicht bzw. kaum darstellbar.<br />

1.6. TECHNISCHE INFRASTRUKTUR<br />

Die Hochspannungsfreileitungen wurden an das Orthophoto 2008 angepasst. .<br />

Anmerkung: Auf eine Darstellung der unter Punkt 1.1 bis 1.6 beschriebenen<br />

Aktualisierungen bzw. Anpassungen an die aktuell vorliegende DKM 2010 gemäß<br />

§12 (5) der NÖ-Planzeichenverordnung über die Ausführung des<br />

Flächenwidmungsplanes (LGBL. 8000/2 idgF.) in "Schwarz-Rot" wird verzichtet um<br />

die Lesbarkeit bzw. Aussagekraft der "Schwarz-Rot" – Darstellung der geplanten<br />

Abänderungen des Flächenwidmungsplanes nicht zu beeinträchtigen, da keine<br />

inhaltlichen Änderungen durch die oben angeführten Anpassungen erfolgt.<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

2. NEUSTRUKTURIERUNG BETRIEBSGEBIET EBERGASSING –<br />

„WALDNEURISSE“ – <strong>ÄNDERUNG</strong>S- UND UMWELTBERICHT<br />

3. NEUSTRUKTURIERUNG BETRIEBSGEBIET WIENERHERBERG<br />

– „KURZE ÄCKER“ – <strong>ÄNDERUNG</strong>S- UND UMWELTBERICHT<br />

3.1. EINLEITUNG<br />

Die Änderungspunkte 2 und 3 werden zusammengefasst, da es sich bei beiden<br />

Punkten um die Neustrukturierung von Betriebsgebietsreserveflächen handelt<br />

und beim Umweltbericht jeweils die Naturverträglichkeit untersucht wird.<br />

In Zusammenhang mit der Veränderung der regionalen Verkehrsstrukturen durch die<br />

Fertigstellung der Wiener Außenring Schnellstraße (S1), zwischen den Knoten<br />

Vösendorf (A2, A21) und Schwechat (A4) und weiterer sehr günstiger<br />

Standortfaktoren, notwendiger Bedarfsdeckung und verfügbarer Flächen, wird<br />

einerseits für das bestehende Betriebsgebiet in <strong>Ebergassing</strong> ein mittel- bis<br />

langfristiger Erweiterungsstandort entwickelt (� Änderungspunkt 2). Andererseits<br />

sollen im Betriebsgebietskomplex von Wienerherberg notwendige Reserveflächen für<br />

den lokalen Bedarf zur Verfügung gestellt werden (� Änderungspunkt 3)<br />

Die geplanten Neustrukturierungen sollen mit dem gegenständlichen Verfahren<br />

raumordnungsrechtlich umgesetzt werden. Dieses Kapitel enthält die Zielsetzung,<br />

Beschreibung und Begründung der beiden geplanten Änderungen und den<br />

Umweltbericht zur Erweiterung der beiden Betriebsstandorte.<br />

3.2. BESCHREIBUNG <strong>DES</strong> GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong>SPUNKTES 2 (BB<br />

EBERGASSING)<br />

Der geplante Änderungspunkt liegt im Nordwesten der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong><br />

südwestlich der B15.<br />

Folgende Änderungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes sind im Detail<br />

geplant:<br />

Weiterentwicklung des Betriebsgebietsstandortes „<strong>Ebergassing</strong>-Waldneurisse“<br />

durch<br />

� „Untersuchungsgebiet für mittel- bis langfristige<br />

Entwicklungsmöglichkeiten für Betriebsgebietsbereiche außerhalb des<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

gewidmeten Baulandes“ im Ausmaß von ca. 17ha<br />

� Kurzfristige Erweiterung des Betriebsgebietsbereiches im Ausmaß von<br />

1,9ha<br />

� Sicherung eines „Planungsgebietes“ für die Verkehrserschließung der<br />

langfristigen Betriebsgebietserweiterungsflächen<br />

�<br />

Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Örtlichen Entwicklungskonzept,<br />

unmaßstäbliche Verkleinerung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />

geplanten Änderungen<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

Folgende Flächenwidmungsplanänderungen sind im Detail geplant:<br />

Umsetzung der Änderungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes durch<br />

� Umwidmung von „Grünland-Land- und Forstwirtschaft (Glf)“ in „Bauland-<br />

Betriebsgebiet – Aufschließungszone (BB-A12)“ im Bereich der Parzelle<br />

682 im Ausmaß von 1,7ha<br />

� Umwidmung von „Grünland-Grüngürtel-Leitungstrasse (Ggü-4) in<br />

�<br />

„Bauland-Betriebsgebiet – Aufschließungszone (BB-A11)“ im Bereich der<br />

Parzelle 689 im Ausmaß von 0,2ha<br />

Freigabebedingungen der Aufschließungszone BB-A12<br />

* Vorliegen von Baubewilligungen für zumindest 75% jener<br />

Bauplätze, die im Bereich der "BB-A11" geschaffen wurden oder<br />

Vorliegen eines Bauansuchens für ein Großprojekt, das sowohl den<br />

Bereich der "BB-A2", "BB-A11" als auch die "BB-A12" umfasst<br />

� Neuwidmung von „öffentlichen Verkehrsflächen (Vö)“<br />

� Umwidmung von „Grünland- Land- und Forstwirtschaft (Glf)“ in „Grünland-<br />

Freihaltefläche (Gfrei)“ auf den Parzellen 472/1, 691-699 und 703<br />

� Umwidmung von „Grünland- Land- und Forstwirtschaft (Glf)“ in „Grünland-<br />

Grüngürtel-Windschutzgürtel (Ggü-5)“ auf den Parzellen 690 und 695<br />

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Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />

2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />

geplanten Änderungen<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

Abbildung 4: Blick von Südosten nach Norden auf den Änderungsbereich; 25.03.2011<br />

Der Weg am rechten Bildrand wird als 12m breite Zufahrtsstraße zur B15 ausgebaut.<br />

Der Weg am linken Bildrand stellt die Grenze der bestehenden Baulandwidmung dar.<br />

Die Erweiterung ist zwischen linkem Bildrand und Weg zu sehen.<br />

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3.3. BESCHREIBUNG <strong>DES</strong> GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong>SPUNKTES 3 (BB<br />

WIENERHERBERG)<br />

Der geplante Änderungspunkt liegt im Osten der Ortschaft Wienerherberg an der<br />

Gemeindegrenze zu Schwadorf.<br />

Abbildung 5: Blick von Westen auf den Änderungsbereich; 19.10.2010<br />

Folgende Änderungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes sind im Detail<br />

geplant:<br />

Weiterentwicklung<br />

Fischawiesen“ durch<br />

des Betriebsgebietsstandortes „Wienerherberg-<br />

� Kurzfristige Erweiterung des Betriebsgebietsbereiches im Ausmaß von<br />

2,3ha<br />

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Abbildung 6: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Örtlichen Entwicklungskonzept,<br />

unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den geplanten<br />

Änderungen<br />

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Folgende Flächenwidmungsplanänderungen sind im Detail geplant:<br />

Umsetzung der Änderungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes durch<br />

� Umwidmung von „Grünland-Land- und Forstwirtschaft (Glf)“ und<br />

„Grünland-Grüngürtel-siedlungsgliedernd bzw. siedlungsbegrenzend<br />

�<br />

(Ggü-1)“ in „Bauland-Betriebsgebiet – Aufschließungszone (BB-A13)“ im<br />

Bereich der Parzellen 2605 - 2608 im Ausmaß von 2,3ha<br />

Freigabebedingungen der Aufschließungszone BB-A13<br />

* Vorliegen eines gemeinsamen Teilungs- und<br />

Parzellierungskonzeptes für den gesamten Bereich der<br />

Aufschließungszone mit einer schriftlichen Einverständniserklärung<br />

aller betroffenen Grundeigentümer zu diesem Entwurf<br />

* Vorliegen von Baubewilligungen für zumindest 75% jener<br />

Bauplätze, die im Bereich der Parz. Nr. 2608/2 und 2609/2<br />

geschaffen wurden oder Vorliegen eines Bauansuchens für ein<br />

Großprojekt, das sowohl den Bereich der Parz.Nr. 2608/2 und<br />

2609/2 als auch die "BB-A13" umfasst<br />

� Umwidmung von „Bauland-Betriebsgebiet (BB)“ und „Grünland-<br />

Grüngürtel- Fuß-, Fahrweg mit Bepflanzung und Erdwall (Ggü-2)“ in<br />

„Bauland-Betriebsgebiet (BB) – Emissionsarm“ im Bereich der Parzellen<br />

2610/11 und 2632. Das Ausmaß der BB-Neuwidmung beträgt 0,14 ha<br />

� Umwidmung von „Grünland-Land- und Forstwirtschaft (Glf)“ in<br />

„öffentliche Verkehrsfläche-Multifunktionsweg (Vö-3)“ im Bereich der<br />

Parzellen 2605-2607, 2608/1 und 2609/1<br />

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<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />

Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

Abbildung 7: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />

2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />

geplanten Änderungen<br />

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DIPL.ING. KARL SIEGL<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

3.4. ZIELSETZUNG DER GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong><br />

Wie schon in der Einleitung erwähnt, liegt <strong>Ebergassing</strong> sehr verkehrsgünstig im<br />

Dreieck A3, S1, A4. Wien ist ebenfalls sehr gut zu erreichen, der Flughafen<br />

Schwechat ist auch nur ca. 15km entfernt. Diese Standortgunst in der stark<br />

wachsenden und prosperierenden „Twin City Region Wien-Bratislava 11 “ ermöglichte<br />

der Gemeinde auch bisher wirtschaftlich erfolgreich zu sein und Klein-, Mittel- und<br />

Großbetriebe anzusiedeln.<br />

Im Zuge dieses Änderungsverfahrens ist geplant, für Mittel- und Großbetriebe neue<br />

Entwicklungsflächen zur Verfügung zu stellen, um die Tradition <strong>Ebergassing</strong>s als<br />

attraktiver Betriebs- und Industriestandort fortzuführen und <strong>Ebergassing</strong> weiter<br />

wirtschaftlich zu stärken.<br />

Im rechtskräftigen Örtlichen Entwicklungskonzept der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> sind 4<br />

Betriebsgebietsbereiche ausgewiesen. Der einzige Standort, in dem<br />

Betriebsneugründungen möglich sind, die über die Größe von Kleinbetrieben bzw.<br />

die kleinräumige Erweiterung von bestehenden Betriebsgebietsstandorten<br />

hinausgehen, ist der Standort <strong>Ebergassing</strong> - „Waldneurisse“.<br />

Im Standort Wienerherberg-Fischawiesen-Kurze Äcker herrscht dringender Bedarf<br />

an lokalen Erweiterungsflächen.<br />

Die Änderungsabsicht ist es, einerseits den lokalen Bedarf in Wienerherberg zu<br />

decken (Änderungspunkt 3), aber auch für Großbetriebe ausreichend<br />

Entwicklungsflächen zur Verfügung stellen zu können (Änderungspunkt 2). Beide<br />

Erweiterungen müssen umwelt-, ortsbild- bzw. landschaftsverträglich sein und dürfen<br />

keine Beeinträchtigung von bestehendem Siedlungsgebiet nach sich ziehen.<br />

Das relevante Ziel dieser geplanten Änderung des Örtlichen<br />

Raumordnungsprogrammes/Flächenwidmungsplanes kann, abgeleitet aus den im<br />

Verordnungstext zum Örtlichen Raumordnungsprogramm verankerten Zielen und<br />

Maßnahmen, die in Kapitel 3.6.2 angeführt sind, folgendermaßen zusammengefasst<br />

werden:<br />

� Stärken der wirtschaftlichen Bedeutung von <strong>Ebergassing</strong> durch die<br />

weitere Entwicklung der Betriebsgebietsstandorte „<strong>Ebergassing</strong> -<br />

Waldneurisse“ und „Wienerherberg – Kurze Äcker“ mit<br />

ausgezeichneter Lage zu überregionalen Verkehrsträgern, ohne<br />

11 Quelle: http://www.iv-wien.at/b151 vom 01.10.2008: Die Städte Wien und Bratislava entwickeln sich<br />

zunehmend zu einer gemeinsamen Region. In den vergangenen Jahren hat sich für die beiden Hauptstädte und<br />

die dazwischen liegende Region der Begriff „Twin City“ als starke Marke etabliert.<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

erheblichen Beeinträchtigungen von naturräumlich sensiblen Gebieten<br />

und bestehendem Siedlungsgebiet<br />

3.5. REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM<br />

Das regionale Raumordnungsprogramm wird bereits im Kapitel 0.2 behandelt.<br />

3.6. ALLGEMEINE RAUMORDNUNGSFACHLICHE ASPEKTE<br />

3.6.1. Historischer Abriss<br />

Die folgende Beschreibung der Historie des „Wirtschaftsstandortes <strong>Ebergassing</strong>“ ist<br />

der homepage der Gemeinde entnommen (Quelle: http://www.ebergassing.at/ vom<br />

30.09.2008).<br />

<strong>Ebergassing</strong> weist eine lange Tradition als Betriebs- bzw. Industriestandort auf:<br />

Ausschlaggebend für die Ansiedlung der ersten Industriebetriebe war die<br />

Fischa, die durch die geringen Wasserstands- und Temperaturschwankungen<br />

die besten Bedingungen für die industrielle Nutzung schaffte.<br />

In der Zeit Maria Theresias (Mitte 18. Jahrhundert) wurde in <strong>Ebergassing</strong> ein<br />

Stuckbohrwerk bzw. eine Kanonenbohrerei für Artillerie errichtet.<br />

In Folge entstanden in <strong>Ebergassing</strong> und Wienerherberg Papierfabriken, die<br />

durch die Herstellung von Endlospapier Weltbedeutung erlangten, so wurde<br />

das erste Banknotenpapier für die österreichische Nationalbank ebenfalls in<br />

<strong>Ebergassing</strong> gedruckt.<br />

Durch den Zuzug von Industriearbeitern entwickelten sich auch sehr früh die<br />

Wurzeln des sozialen Wohnbaues. Die so genannte „<strong>Ebergassing</strong>er Kolonie“<br />

war eine der ersten Arbeiterwohnsiedlungen in Ostösterreich.<br />

3.6.2. Örtliches Entwicklungskonzept<br />

Die Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> verfügt über ein zeitgemäßes, den rechtlichen und<br />

fachlichen Anforderungen des NÖ-Raumordnungsgesetzes idgF. entsprechendes<br />

"Örtliches Raumordnungsprogramm", das vom Gemeinderat der Gemeinde<br />

<strong>Ebergassing</strong> am 16.12.2003 beschlossen wurde. Die Gemeinde <strong>Ebergassing</strong><br />

beabsichtigt nunmehr - ganz im Sinne der im derzeit rechtskräftigen Verordnungstext<br />

zum bestehenden Örtlichen Raumordnungsprogramm verankerten „Ziele und<br />

Maßnahmen der Örtlichen Raumordnung“ – das Angebot an Betriebsgebietsflächen<br />

zu erweitern:<br />

� Weitere Stärkung der Funktion von <strong>Ebergassing</strong> als Arbeitsplatzstandort mit<br />

kleinregionaler Bedeutung.<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

Der Standortgunst von <strong>Ebergassing</strong> entsprechende, professionelle<br />

Entwicklung der Betriebsgebietsbereiche im Gemeindegebiet durch Schaffung<br />

eines bedarfsgerechten Angebotes an verfügbaren Betriebsgebietsflächen auf<br />

angemessenem Preisniveau durch Anwendung der nach dem NÖ-<br />

Raumordnungsgesetz zur Verfügung stehenden Mittel der<br />

Baulandmobilisierung und durch aktive Bodenpolitik der Gemeinde<br />

<strong>Ebergassing</strong> in den im räumlichen Entwicklungskonzept dafür ausgewiesenen<br />

Eignungsflächen.<br />

Im Örtlichen Entwicklungskonzept vorgesehene Erweiterungsflächen für Betriebsund<br />

Industriegebietsflächen<br />

Das „Örtliche Entwicklungskonzept“ von <strong>Ebergassing</strong> sieht zurzeit nur im Anschluss<br />

an das bestehende Betriebsgebiet „Gramatneusiedl Ost“ und beim Betriebsgebiet an<br />

der „Götzendorfer Straße“ „mittel- bis langfristige Entwicklungsmöglichkeiten für<br />

Betriebsgebietsflächen“ vor. Die Flächen an der Götzendorfer Straße dienen als<br />

Reservefläche für den einzigen Großbetrieb in <strong>Ebergassing</strong>, die Fa. Eybl und sind<br />

daher nicht anderwärtig verfüg- bzw. nutzbar.<br />

Im Osten von Wienerherberg entstand in den 80er und 90er Jahren des vorigen<br />

Jahrhunderts das flächenmäßig größte Betriebsgebiet (ca.11,6ha) am Trattnerring,<br />

das über die Beethovenstraße an die Schwadorfer Straße angebunden wird und zum<br />

größten Teil bereits bebaut ist. Reserveflächen stehen nur mehr im Inneren der<br />

ringförmigen Erschließung und in Richtung Beethovenstraße zur Verfügung (� siehe<br />

Flächenbilanz im Kapitel 14).<br />

Um den Bedarf abzudecken ist eine weitere mittel- bis langfristige<br />

Betriebsgebietserweiterungsfläche geplant.<br />

Das Betriebsgebiet im Norden von <strong>Ebergassing</strong>, das im rechtskräftigen OEK noch<br />

als unbebautes Betriebsgebiet im Ausmaß von ca. 11 ha ausgewiesen ist, wurde in 2<br />

Schritten im Zuge der Gesamtüberarbeitung und im Zuge des Änderungsverfahrens<br />

mit der PZ.: EBGA-FÄ4-10336 gewidmet.<br />

Diese Betriebsgebietsflächen sehen eine etappenweise Entwicklung vor, die um eine<br />

4. Etappe im Ausmaß von 1,7ha erweitert werden soll, weil durch ein Logistikzentrum<br />

einer Lebensmitttelhandelskette der gesamte Bereich konsumiert werden soll.<br />

Aufgrund der derzeit großen Nachfrage ist eine langfristige Erweiterung des<br />

Wirtschaftsstandortes entlang der Himberger Straße geplant.<br />

Die gesamte, langfristig nutzbare, Erweiterungsfläche beträgt ca. 17 ha.<br />

Für das gegenständliche „Untersuchungsgebiet“ sind im „Örtlichen<br />

Entwicklungskonzept“ als Voraussetzung für die Umwidmung folgende<br />

„Realisierungsbedingungen“ festgelegt:<br />

� Nachweis der Naturverträglichkeit<br />

� etappenweise, bedarfsorientierte Umsetzung<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

� Vorliegen von Baulandmobilisierungsverträgen oder privatrechtlichen<br />

Verträgen bzw. Erwerb der Flächen durch die Gemeinde oder eine<br />

Entwicklungsgesellschaft<br />

� Gemeinsame Parzellierung des jeweiligen Abschnitts durch alle<br />

betroffenen Grundeigentümer<br />

3.6.3. Weitere wichtige Kriterien für die Standorteignung der<br />

Erweiterungsfläche des Betriebsgebietes „<strong>Ebergassing</strong> - Waldneurisse“<br />

(Änderungspunkt 2)<br />

� Anschluss an eine im Gemeindegebiet von <strong>Ebergassing</strong> bestehende<br />

„Bauland – Betriebsgebiets (BB) Fläche“<br />

Die Erweiterungsfläche grenzt unmittelbar an bestehendes Betriebsgebiet.<br />

Die geplante Entwicklungsfläche stellt eine logische Erweiterung des<br />

Betriebsgebiets in Richtung Hauptverkehrsträger (S1) dar.<br />

� Etappenweise, bedarfsgerechte Entwicklung<br />

Die Freigabebedingungen der geplanten Aufschließungszone gewährleistet<br />

eine etappenweise Erschließung, da die geplante Aufschließungszone erst<br />

nach einander oder bei Vorliegen eines Großprojektes gemeinsam mit den<br />

bereits gewidmeten Flächen entwickelt werden kann.<br />

� Verkehrsgünstige Lage für den KFZ-Verkehr (Anschluss an das<br />

übergeordnete Straßennetz ohne Belastung des örtlichen Straßennetzes).<br />

<strong>Ebergassing</strong> liegt aus verkehrstechnisch Sicht sehr günstig im Dreieck A3 –<br />

S1 – A4. Alle 3 angeführten Autobahnen/Schnellstraßen sind in maximal<br />

15km zu erreichen. Der Flughafen Schwechat ist ebenfalls nur 15km<br />

entfernt.<br />

Regional wird das Betriebsgebiet von der B15 erschlossen (� siehe Skizze<br />

auf der nächsten Seite), die über die Umfahrungen von Himberg und Maria<br />

Lanzendorf an die S1 angebunden ist. Es kommt zu keiner zusätzlichen<br />

Belastung der Siedlungsbereiche oder des örtlichen Straßennetzes von<br />

<strong>Ebergassing</strong> oder anderer Gemeinden.<br />

Im Sinne des §14(2)5 NÖ-Raumordnungsgesetz idgF. ist aus der Sicht der<br />

Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> und des Planverfassers eine ausreichende<br />

Erschließung durch funktionsgerechte öffentliche Verkehrsflächen gegeben.<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

Abbildung 8: Ausschnitt aus http://maps.google.at/; 11.05.2011; das Betriebsgebiet wird<br />

über die Umfahrungen von Himberg und Maria Lanzendorf an die S1 angeschlossen ohne<br />

Siedlungsbereiche zu belasten<br />

Das bereits gewidmete Betriebsgebiet wird über einen Kreisverkehr<br />

erschlossen, über den auch das nordöstlich angrenzende Siedlungsgebiet<br />

angebunden wird. Der Kreisverkehr wird neu abgegrenzt. Parallel zur B15<br />

verläuft eine Verkehrsfläche, die die Betriebsgebietsflächen an den<br />

Kreisverkehr anbinden. Weiters wird das Betriebsgebiet über den südlich<br />

des Betriebsgebietes liegenden Güterweg erschlossen, der noch zu<br />

verbreitern bzw. auszubauen ist, um eine den verkehrstechnischen<br />

Erfordernissen entsprechende Erschließung zu gewährleisten. Diese<br />

Erschließung ermöglicht auch die langfristige Erweiterung der<br />

Betriebsgebietsflächen nach NW in Richtung Himberg.<br />

Die interne Erschließung der bereits gewidmeten Betriebsgebietsflächen<br />

wird auf Privatgrund etappenweise bzw. bedarfsorientiert hergestellt.<br />

Im Zuge der zukünftigen Eröffnung der Aufschließungszonen (oder<br />

eventuell auch von Teilbereichen) kann bei Bedarf die geplante innere<br />

Verkehrserschließung innerhalb dieser Bereiche durch einfachen<br />

Verordnungsbeschluss durchgeführt werden, ohne dass dafür ein eigenes<br />

Änderungsverfahren zum Flächenwidmungsplan erfolgen muss (vgl. § 75<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

NÖ-BO idgF. bzw. §.16 Abs. 4 NÖROG idgF.).<br />

Langfristig ist im NW an der B15 ein „Planungsgebiet“ für die langfristige<br />

Verkehrserschließung vorgesehen, um einen Erschließungsring in den<br />

langfristigen Erweiterungsflächen zu ermöglichen, der am höchsten Punkt,<br />

im Norden des Änderungsbereiches, beginnt.<br />

� Öffentlicher Verkehr<br />

An der B15 sind 2 Bushaltestellen ca. 350m entfernt. Der Bahnhof<br />

Gramatneusiedl (Schnellbahnanschluss) ist ca. 3,3km entfernt.<br />

Es wäre wünschenswert 1 zentrale Bushaltestelle im Bereich des<br />

bestehenden Kreisverkehrs zu errichten.<br />

� Ausreichende Abstandsflächen zu bzw. klare räumliche Trennung von<br />

Wohnbaulandflächen<br />

Nach den Bestimmungen des NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976 idgF.<br />

müssen zwischen Betriebs- und Wohngebiet Abstandflächen eingehalten<br />

werden, um eine gegenseitige Beeinträchtigung der beiden<br />

unterschiedlichen Baulandwidmungen möglichst zu verhindern (vgl. §14(2)<br />

Z.12 des NÖROG 1976 idgF). Die im Raumordnungsgesetz geforderte<br />

„mindestens baublockweise Trennung durch Verkehrsflächen und/oder<br />

Grüngürtel“ wird eingehalten:<br />

Die bestehenden Waldflächen bilden eine starke räumliche Trennung<br />

vom nächstgelegenen Siedlungsgebiet der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong>.<br />

Die nächsten Wohnbaulandwidmungen befinden sich in der<br />

Schönfeldgasse bzw. Goldwaldstraße in einer Entfernung von<br />

mindestens 200m. Das Siedlungsgebiet der „Herrschaftlichen Breite“<br />

liegt in einer Entfernung von mindestens 350m und ist durch die B15<br />

vom Erweiterungsgebiet getrennt. Eine Beeinträchtigung von<br />

Wohnbauland ist sowohl innerhalb des Gemeindegebietes als auch<br />

bei den angrenzenden Ortschaften nicht zu erwarten.<br />

� Günstige topographische Verhältnisse bzw. Möglichkeit zur Schaffung einer<br />

guten landschaftlichen Einbindung des Erweiterungsbereiches<br />

Die Lage auf einer größtenteils ebenen Fläche, die nur nach Süden hin<br />

leicht abfällt, begünstigt die landschaftliche Einbindung, weil die B15 einige<br />

Meter über dem Geländeniveau liegt. Die topographisch günstige Situation<br />

wird durch die räumliche Lage an der B15 und zwischen 2 Windschutzgürtel<br />

noch verstärkt.<br />

� Landschaftsbild und Naherholung<br />

Es erfolgt keine Beeinträchtigung eines erhaltenswerten Landschaftsteiles<br />

oder schützenswerten Landschaftsbildes. Das Änderungsgebiet hat keine<br />

bedeutende Naherholungsfunktion, es erfolgt keine Inanspruchnahme oder<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

Flächenreduktion eines Erholungsgebietes und keine Durchschneidung von<br />

Wegen, die für die Erholung genutzt werden.<br />

� Technische Infrastruktur<br />

Die zusätzlichen Infrastrukturinvestitionen seitens der Gemeinde<br />

<strong>Ebergassing</strong> fallen relativ gering aus, da die Infrastruktur für die östlich der<br />

B15 liegenden Wohnbauland- bzw. Betriebsgebietsflächen bereits<br />

hergestellt wurde. Die Trinkwasserleitung liegt bereits in der B15, ein<br />

Kanalhauptstrang wurde bis zum Kreisverkehr geführt.<br />

Die Baulanderweiterung ist daher aus wirtschaftlicher Sicht für die<br />

Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> sehr günstig zu bewerten.<br />

Bezüglich der EVN-Leitung im Westen des Änderungsbereiches hat es am<br />

12.05.2011 eine Besprechung zwischen EVN und SPAR gegeben, bei der<br />

die Beteiligten übereingekommen sind, dass eventuelle Maßnahmen zur<br />

Oberflächengestaltung im Zuge des Bauverfahrens abgewickelt werden 12 .<br />

� Verfügbarkeit<br />

Die Erweiterungsflächen sind im Privatbesitz von 1 Eigentümer, der nach<br />

Auskunft der Gemeinde verkaufsbereit ist.<br />

� Wirtschaftsparameter Arbeitsplatz<br />

Die Entwicklung der Arbeitsplätze wird anhand des geplanten Projektes,<br />

das an diesem Standort umgesetzt werden soll, aufgezeigt.<br />

Eine Lebensmittelkette plant ein Logistikzentrum in 2 Ausbaustufen. In der<br />

1. Ausbaustufe werden 140 Personen beschäftigt. Die Umsetzung der 2.<br />

Ausbaustufe ist terminlich noch nicht fixiert, nach Auskunft der Betreiber<br />

sollen nach Umsetzung 230 Personen beschäftigt sein. (alle Angaben von<br />

Hrn. Ing. Nickolmann, Fa. SPAR, mail vom 22.03.2011).<br />

Eine Verbesserung des Arbeitsplatzangebotes der Gemeinde ist vor allem<br />

angesichts der steigenden Einwohnerzahl der Gemeinde (Steigerung von<br />

2001 auf 2010 um ca. 10% auf 3.758 Bewohner 13 ) wesentlich, um die<br />

Pendlerrate weiter zu reduzieren. Hervorzuheben ist auch die<br />

Arbeitsplatzbindung in der Region, die sich wiederum auf unterschiedlichste<br />

Umweltfaktoren (geringerer Pendlerstrom � weniger Emissionen durch<br />

MIV) positiv auswirkt.<br />

Zusammenfassend ist – unter Berücksichtigung der Aussagen des Umweltberichtes<br />

(siehe Kap. 3.7 bis 3.12) - die geplante Ausweisung von „Bauland - Betriebsgebiet<br />

(BB) - Aufschließungszone“ bzw. die Festlegung der langfristigen<br />

Betriebsgebietserweiterungsfläche am nordwestlichen Ortrand von <strong>Ebergassing</strong><br />

entlang der „Himberger Straße“ als „Untersuchungsgebiet“ aus der Sicht der<br />

12<br />

Tel. Auskunft von Ing. Nickolmann, Fa. SPAR, 12.05.2011<br />

13<br />

Quelle: http://www.statistik.at/blickgem/blick1/g32401.pdf vom 02.05.2011<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> und des Planverfassers als langfristige, zielgerichtete<br />

Maßnahme zur weiteren Verbesserung der Voraussetzungen für die weitere<br />

Entwicklung der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> als Betriebsstandort im Sinne der<br />

Verordnung vom 16.12.2003, mit der das rechtskräftige Örtliche<br />

Raumordnungsprogramm beschlossen wurde, zu sehen.<br />

3.6.4. Weitere wichtige Kriterien für die Standorteignung der<br />

Erweiterungsfläche des Betriebsgebietes „Wienerherberg – Kurze Äcker“<br />

(Änderungspunkt 3)<br />

� Wirtschaftsparameter Arbeitsplatz<br />

Bei der geplanten Änderung handelt es sich um die Erweiterung eines<br />

bestehenden Betriebes auf den Parzellen 2605, 2606 und 2607. Dieser<br />

Betrieb, die „Doppstadt Austria GmbH“, ist ein wichtiger Arbeitgeber und<br />

bedeutender Wirtschaftsfaktor in der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong>. Der<br />

Schwerpunkt liegt in der Produktion von Maschinensystemen im Bereich<br />

der Umwelttechnik (z.B. Trägerfahrzeuge, Randstreifenmäher). Die Fa.<br />

Doppstadt plant eine neue Fertigungshalle. In der Endausbaustufe sollen<br />

zusätzlich 200 Personen beschäftigt werden.<br />

Ein Ausbau des Standortes ist nach Auskunft der Geschäftsleitung aus<br />

betriebswirtschaftlicher Sicht dringend notwendig, um konkurrenzfähig zu<br />

bleiben und mittelfristig eine Absiedlung des Betriebes zu verhindern.<br />

� Anschluss an eine im Gemeindegebiet von <strong>Ebergassing</strong> bestehende<br />

„Bauland – Betriebsgebiets (BB) Fläche“<br />

Die Baulandneuwidmung grenzt unmittelbar an bestehendes Betriebsgebiet<br />

und stellt eine logische Erweiterung des Betriebsgebiets am Trattnerring in<br />

Richtung Schwadorfer Gemeindegebiet dar.<br />

� Etappenweise, bedarfsgerechte Entwicklung<br />

Die Freigabebedingungen der geplanten Aufschließungszone gewährleistet<br />

eine etappenweise Erschließung, die von den bereits bebauten Flächen<br />

ausgeht.<br />

� Verkehrsgünstige Lage für den KFZ-Verkehr (Anschluss an das<br />

übergeordnete Straßennetz ohne Belastung des örtlichen Straßennetzes).<br />

Wie schon in der Einleitung erwähnt, liegt <strong>Ebergassing</strong> aus<br />

verkehrstechnisch Sicht sehr günstig im Dreieck A3 – S1 – A4. Alle 3<br />

angeführten Autobahnen/Schnellstraßen und der Flughafen Schwechat sind<br />

in maximal 15km zu erreichen.<br />

Da es sich bei der Neuwidmung um eine Erweiterung des bestehenden<br />

Betriebsgebietes handelt, ist die Ausweisung und Errichtung von<br />

zusätzlichen öffentlichen Verkehrsflächen zur Baulanderschließung nicht<br />

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erforderlich. Die Verkehrserschließung des Trattnerringes bleibt daher<br />

unverändert. Sie erfolgt, wie schon oben erwähnt, über die L156 und die<br />

Beethovenstraße. Die interne Erschließung der Betriebsgebietsflächen wird<br />

auf Privatgrund hergestellt.<br />

Im Norden des Änderungsbereiches ist ein Multifunktionsweg geplant, der<br />

die bestmögliche Erschließung der landwirtschaftlich genutzten Parzellen in<br />

diesem Bereich gewährleisten soll (� siehe Kapitel 3.6.5).<br />

Im Sinne des §14(2)5 des NÖ-Raumordnungsgesetz idgF. ist aus der Sicht<br />

der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> und des Planverfassers eine ausreichende<br />

Erschließung durch funktionsgerechte öffentliche Verkehrsflächen<br />

gewährleistet.<br />

� Ausreichende Abstandsflächen zu bzw. klare räumliche Trennung von<br />

Wohnbaulandflächen<br />

Nach den Bestimmungen des NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976 idgF.<br />

müssen zwischen Betriebs- und Wohngebiet Abstandflächen eingehalten<br />

werden, um eine gegenseitige Beeinträchtigung der beiden<br />

unterschiedlichen Widmungsarten möglichst zu verhindern (vgl. §14(2) Z.12<br />

des NÖROG 1976 idgF). Die im Raumordnungsgesetz geforderte<br />

„mindestens baublockweise Trennung durch Verkehrsflächen und/oder<br />

Grüngürtel“ wird eingehalten, da der Änderungsbereich durch die<br />

bestehende Betriebsgebietswidmung und die Beethovenstraße vom<br />

westlich angrenzenden Wohnbauland getrennt wird. Die vorgesehene<br />

Trennung zwischen Betriebsgebiet und Wohngebiet entspricht daher den<br />

diesbezüglichen Bestimmungen des NÖROG 1976.<br />

� Günstige topographische Verhältnisse bzw. Möglichkeit zur Schaffung einer<br />

guten landschaftlichen Einbindung des Erweiterungsbereiches<br />

Beim Änderungsbereich handelt es sich um eine ebene Fläche, die nach<br />

Norden hin zur L156 durch einen Grüngürtel begrenzt wird.<br />

� Landschaftsbild und Naherholung<br />

Zur landschaftlichen Einbindung ist ein Grüngürtel mit der<br />

Funktionsbezeichnung „siedlungsgliedernd bzw. siedlungsbegrenzend“<br />

geplant, der die gesamte Erweiterungsfläche begrenzt. Das<br />

Änderungsgebiet hat keine bedeutende Naherholungsfunktion, es erfolgt<br />

keine Inanspruchnahme oder Flächenreduktion eines Erholungsgebietes<br />

und keine Durchschneidung von Wegen, die für die Erholung genutzt<br />

werden.<br />

� Technische Infrastruktur<br />

Zusätzliche Infrastrukturinvestitionen sind seitens der Gemeinde<br />

<strong>Ebergassing</strong> nicht erforderlich, da es sich um die Erweiterung eines<br />

bestehenden, gänzlich erschlossenen Betriebsstandortes handelt.<br />

Die Baulanderweiterung ist daher aus wirtschaftlicher Sicht für die<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> sehr günstig zu bewerten.<br />

� Verfügbarkeit<br />

Die Änderungsfläche ist im Besitz der Fa. Doppstadt, die Verfügbarkeit für<br />

die geplante innerbetriebliche Erweiterung ist daher jederzeit gegeben, das<br />

Abschließen eines Baulandmobilisierungsvertrag gemäß §16a NÖROG<br />

1976 ist in diesem Fall nicht notwendig.<br />

Zusammenfassend ist – unter Berücksichtigung der Aussagen des Umweltberichtes<br />

(siehe Kap. 3.7 bis 3.12) - die geplante Ausweisung von „Bauland - Betriebsgebiet<br />

(BB) - Aufschließungszone“ in Wienerherberg aus der Sicht der Gemeinde<br />

<strong>Ebergassing</strong> und des Planverfassers als langfristige, zielgerichtete Maßnahme zur<br />

weiteren Verbesserung der Voraussetzungen für die weitere Entwicklung der<br />

Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> als Betriebsstandort im Sinne der Verordnung vom<br />

16.12.2003, mit der das rechtskräftige Örtliche Raumordnungsprogramm<br />

beschlossen wurde, zu sehen.<br />

3.6.5. Multifunktionsweg Wienerherberg - Schwadorf (Änderungspunkt 3)<br />

Im Zuge des 4. Änderungsverfahrens mit der PZ.: FÄ4-10336, das 2009 abgewickelt<br />

wurde, wurde ein Begleitweg zur L156 von <strong>Ebergassing</strong> nach Wienerherberg<br />

gewidmet, der mittlerweile bereits errichtet ist.<br />

Dieser Multifunktionsweg wird im Zuge dieses Änderungsverfahrens von<br />

Wienerherberg nach Schwadorf bzw. von <strong>Ebergassing</strong> nach Gramatneusiedl<br />

weitergeführt (� siehe Änderungspunkt 11 auf der Seite 85).<br />

Die geplante Verbindung von <strong>Ebergassing</strong> nach Gramatneusiedl bzw. von<br />

Wienerherberg nach Schwadorf ist der logische Lückenschluss. Diese neue<br />

Verkehrsfläche ist die kürzeste Verbindung zwischen Schwadorf, Wienerherberg,<br />

<strong>Ebergassing</strong> und Gramatneusiedl und soll einerseits als dringend benötigter Radweg<br />

ausgebaut werden, mit dem v.a. eine sehr gute Anbindung des Pendlerbahnhofes in<br />

Gramatneusiedl erreicht wird. Andererseits steht der Mulitfunktionsweg auch dem<br />

landwirtschaftlichen Verkehr zur Verfügung. Die Parzellen 2605 – 2609/1 können<br />

nach Streichung des Güterwegs auf den Parzellen 2608/1 und 2609/1 von dem neu<br />

geplanten Multifunktionsweg aus bewirtschaftet werden.<br />

Durch die bauliche Trennung von der Landeshauptstraße L156 wird eine<br />

verkehrstechnisch sichere Entmischung vom KFZ-Verkehr erreicht.<br />

3.7. ÜBERPRÜFEN VON UMWELTAUSWIRKUNGEN (SCREENING) UND<br />

FESTLEGEN <strong>DES</strong> UNTERSUCHUNGSRAHMENS (SCOPING)<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

Der SUP-Verfahrensablauf bzw. die ersten Schritte „Screening“ und „Scoping“<br />

werden bereits in den Kapiteln 0.4 ff behandelt.<br />

Die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens (Scoping) wurde für beide<br />

Änderungspunkte folgendermaßen festgelegt:<br />

Änderungsmaßnahmen ...werden<br />

untersucht<br />

hinsichtlich...<br />

Neustrukturierung<br />

Betriebsgebiet<br />

(2) <strong>Ebergassing</strong> -<br />

"Waldneurisse"<br />

(3) Wienerherberg - "Kurze<br />

Äcker"<br />

negativer<br />

Auswirkungen auf<br />

die für das gegenständliche<br />

„Natura<br />

2000 - Gebiet“<br />

relevanten<br />

Schutzobjekte<br />

3.8. ZIELE <strong>DES</strong> UMWELTSCHUTZES<br />

Rechtlich<br />

relevante<br />

Schutzvorgaben<br />

Natura 2000-<br />

Gebiet Nr. 20<br />

„Feuchte<br />

Ebene -<br />

Leithaauen“<br />

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Untersuchungs<br />

-inhalt<br />

Mögliche<br />

Auswirkungen der<br />

geplanten<br />

Änderungen auf<br />

die Schutzobjekte<br />

des<br />

gegenständlichen<br />

„Natura 2000 -<br />

Gebietes“<br />

Untersuchungs<br />

methode<br />

Naturverträglichkeitsuntersuchung<br />

Es gilt die - für den Untersuchungsrahmen relevanten - Umweltschutzziele für beide<br />

Änderungspunkte zu definieren.<br />

Diese Umweltschutzziele bilden in Folge auch den Bewertungsmaßstab hinsichtlich<br />

möglicher Umweltauswirkungen.<br />

Zur Beurteilung der „rechtsverbindlich zu berücksichtigenden Umweltschutzziele“<br />

wird als Ausgangspunkt die „Checkliste für Schutzgüter und Schutzinteressen“ des<br />

„SUP-Leitfadens“ des Amtes der NÖ Landesregierung, Abteilung „Raumordnung und<br />

Regionalpolitik/RU2“ mit Stand vom 26.04.2005 herangezogen. Die<br />

Schutzzielvorgaben werden hinsichtlich ihrer Relevanz für die gegenständlichen<br />

Änderungen und möglicher Umweltauswirkungen gemäß Scoping (Auswirkungen auf<br />

Schutzobjekte des „Natura 2000 Gebietes“) überprüft und ausgewählt.<br />

Schutzgüter und Schutzinteressen<br />

(mit Quelle)<br />

Tiere, Pflanzen, Lebewesen<br />

Schutzzielvorgaben,<br />

Schutzzielfestlegungen<br />

Konkrete Zielbereiche (mit Norm,<br />

Quelle)<br />

Beschreibung des<br />

Umweltzustands, Monitoring<br />

(Untersuchungsmethode)<br />

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Artenschutz (Rote Liste, NÖ NSG, EU-<br />

RL)<br />

Europa-, Naturschutzgebiet (EU-<br />

RL, NÖ NSG, Rote Liste), sonstige<br />

Lebensräume<br />

Habitatfunktion Europa-, Naturschutzgebiet,<br />

sonstige Lebensräume<br />

(EU-RL, NÖ NSG)<br />

Siedlungswesen allgemein ROG (§§ 14, 15)<br />

Sicherung gut geeigneter Betriebs- und<br />

Industriegebiete<br />

(NÖ ROG, GewO)<br />

Betriebsgebiete, wie BI, BB, BS-<br />

Asphalt (ÖROP) NRW-Abstands<br />

Richtlinie, ÖAL-Richtlinien<br />

3.9. UMWELTAUSWIRKUNGEN DER GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong><br />

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Naturverträglichkeitsprüfung<br />

Naturverträglichkeitsprüfung<br />

Bestehende Nähe von<br />

sensiblen Nutzungen oder<br />

sonstige<br />

Betriebseinschränkungen<br />

In Bezug auf den im Kapitel 3.7 beschriebenen „Untersuchungsrahmen“ sind<br />

folgende raumrelevanten Aspekte im Hinblick auf ihre „Umweltauswirkungen“ durch<br />

die geplanten Widmungsänderungen zu untersuchen:<br />

� Auswirkungen auf die Schutzobjekte des betroffenen „Natura 2000 -<br />

Gebietes“<br />

3.9.1. Auswirkungen auf die Schutzobjekte des betroffenen „Natura 2000 -<br />

Gebietes“ – Änderungspunkt 2 „<strong>Ebergassing</strong> – Waldneurisse“:<br />

Wie bereit im Kapitel 0.3. angeführt, liegt <strong>Ebergassing</strong> im Bereich des Natura 2000<br />

Gebietes 20 – „Feuchte Ebene-Leithaauen“.<br />

Die Betriebsgebietserweiterung liegt im Natura 2000 Gebiet (Überlagerungswirkung),<br />

die langfristige Erweiterungsfläche grenzt an die Natura 2000 Fläche<br />

(Ausstrahlungswirkung).<br />

Da die Naturverträglichkeit bis zum Auflagebeginn nur für die BB-Neuwidmung und<br />

nicht für die langfristige BB-Erweiterungsfläche überprüft werden konnte, wird der<br />

Bereich der langfristigen Erweiterung als „Untersuchungsgebiet für mittel- bis<br />

langfristige Entwicklungsmöglichkeiten für Betriebsgebietsbereiche außerhalb des<br />

gewidmeten Baulandes“ festgelegt.<br />

Für dieses „Untersuchungsgebiet“ wird im Hinblick auf eine eventuelle zukünftige<br />

Baulandausweisung festgelegt, dass Baulandwidmungen erst nach Nachweis der<br />

Naturverträglichkeit realisiert werden können.<br />

Im Bereich der Baulandwidmung sind die Schutzobjekte „Rohrweihe“ und<br />

„Wiesenweihe“ angeführt.<br />

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Nach Angaben von Dr. Schön 14 ist „keine erhebliche Beeinträchtigung von<br />

Schutzgütern der Vogelschutzrichtlinie erkennbar (auch keine negative<br />

Ausstrahlungswirkung)“ (� siehe Beurteilung der Naturverträglichkeit auf der<br />

nächsten Seite).<br />

Verträglichkeitserklärung gemäß §2 NÖROG 1976<br />

Aufgrund der im Zuge der 14. Novelle des NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976 in<br />

Rechtskraft getretenen Bestimmungen über die "Verträglichkeitsprüfung bei<br />

Europaschutzgebieten" ist in jedem Fall eine Überprüfung vorzunehmen, die die<br />

Verträglichkeit der geplanten Änderungen zum Flächenwidmungsplan / Örtlichen<br />

Raumordnungsprogramm im Hinblick auf die Erhaltungsziele eines<br />

Europaschutzgebietes untersucht 15 .<br />

Nach der Naturverträglichkeitserklärung von Dr. Schön vom 01.2011 kann „das<br />

Projekt / der Plan als naturverträglich im Sinne der Natura 2000-Richtlinien eingestuft<br />

werden“.<br />

(� siehe Beurteilung der Naturverträglichkeit auf der übernächsten Seite).<br />

14<br />

SCHÖN (2011): Naturverträglichkeitserklärung Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes<br />

<strong>Ebergassing</strong><br />

15<br />

vgl. §2(1) des NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976 LGBl. 8000-21: "Örtliche und überörtliche<br />

Raumordnungsprogramme sind vor ihrer Erlassung oder Abänderung auf ihre Verträglichkeit mit den<br />

Erhaltungszielen eines Europaschutzgebietes zu prüfen."<br />

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Abbildung 9: Ausschnitt aus dem Niederösterreich ATLAS: Natura 2000 Gebiete<br />

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Abbildung 10: SCHÖN (2011): Naturverträglichkeitserklärung Änderung des Örtlichen<br />

Raumordnungsprogrammes <strong>Ebergassing</strong><br />

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3.9.2. Auswirkungen auf die Schutzobjekte des betroffenen „Natura 2000 -<br />

Gebietes“ – Änderungspunkt 3 „Wienerherberg – Kurze Äcker“:<br />

Wie bereit im Kapitel 0.3. angeführt, liegt <strong>Ebergassing</strong> im Bereich des Natura 2000<br />

Gebietes 20 – „Feuchte Ebene-Leithaauen“.<br />

Die Betriebsgebietserweiterung grenzt an ein Natura 2000 Gebiet auf Schwadorfer<br />

Gemeindegebiet. In unmittelbarer Nähe des Projektgebietes sind Rohrweihe,<br />

Wiesenweihe und Wachtelkönig ausgewiesen.<br />

Verträglichkeitserklärung gemäß §2 NÖROG 1976<br />

Aufgrund der im Zuge der 14. Novelle des NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976 in<br />

Rechtskraft getretenen Bestimmungen über die "Verträglichkeitsprüfung bei<br />

Europaschutzgebieten" ist in jedem Fall eine Überprüfung vorzunehmen, die die<br />

Verträglichkeit der geplanten Änderungen zum Flächenwidmungsplan / Örtlichen<br />

Raumordnungsprogramm im Hinblick auf die Erhaltungsziele eines<br />

Europaschutzgebietes untersucht 16 .<br />

Nach der Naturverträglichkeitserklärung von Dr. Schön vom 01.2011 „ist<br />

demnach keine erhebliche Beeinträchtigung von Schutzgütern der<br />

Vogelschutzrichtlinie erkennbar. Das Projekt / der Plan kann als<br />

naturverträglich im Sinne der Natura 2000-Richtlinien eingestuft werden.“<br />

(� siehe Beurteilung der Naturverträglichkeit auf der übernächsten Seite).<br />

16<br />

vgl. §2(1) des NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976 LGBl. 8000-21: "Örtliche und überörtliche<br />

Raumordnungsprogramme sind vor ihrer Erlassung oder Abänderung auf ihre Verträglichkeit mit den<br />

Erhaltungszielen eines Europaschutzgebietes zu prüfen."<br />

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Abbildung 11: Ausschnitt aus dem Niederösterreich ATLAS: Natura 2000 Gebiete<br />

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Abbildung 12: SCHÖN (2011): Naturverträglichkeitserklärung Änderung des Örtlichen<br />

Raumordnungsprogrammes <strong>Ebergassing</strong><br />

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3.10. VARIANTENPRÜFUNG UND VARIANTENBEWERTUNG<br />

Nach dem NÖROG 1976 bzw. dem „Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung in<br />

der örtlichen Raumordnung Niederösterreichs gemäß NÖROG 1976“ des Amtes der<br />

NÖ Landesregierung, Abteilung „Raumordnung und Regionalpolitik/RU2“ besteht die<br />

generelle Anforderung, im Rahmen der Erstellung eines Umweltberichts, Varianten<br />

zum vorliegenden Planungsentwurf zu entwickeln und zu bewerten.<br />

„Wo aber auch solche Varianten von vornherein unrealistisch sind, wäre es sinnlos,<br />

solche als reine Fiktion zu entwickeln. In diesen Fällen sollte begründet werden, wie<br />

sich der derzeitige Umweltzustand ohne die beabsichtigten Planungsmaßnahmen<br />

entwickeln würde 17 .“<br />

Im Gemeindegebiet von <strong>Ebergassing</strong> stehen im Anschluss an bereits gewidmete<br />

Betriebsgebietsflächen wenig geeignete, ebene, Flächen für<br />

Betriebsgebietsneuwidmungen oder langfristige Erweiterungen zur Verfügung. Einen<br />

größeren BB Komplex gibt es in Wienerherberg im Bereich der Fischawiesen, der<br />

jedoch nach Süden aufgrund der Natura 2000 Festlegungen nicht erweiterbar ist und<br />

im Norden an gewidmetes Wohnbauland grenzt. Großflächige<br />

Betriebsgebietsneuwidmungen sind bei diesen Rahmenbedingungen nicht möglich,<br />

die lokal begrenzte Erweiterungsmöglichkeit wird genutzt (Änderungspunkt 3)<br />

Der BB-Komplex an der Götzendorfer Straße wird zur Gänze von der Fa. Eybl<br />

genutzt, die Reserveflächen sollen auch einer Erweiterung dieses Betriebes<br />

vorbehalten bleiben.<br />

Die Erweiterungsflächen im Westen des Gemeindegebietes an der Grenze zu<br />

Gramatneusiedl eignen sich nicht für großflächige Neuansiedlungen von Betrieben,<br />

da die Zufahrt zu überregionalen Verkehrsträgern durch Siedlungsgebiet erfolgen<br />

müßte.<br />

Ein großflächige Erweiterung dieser Standorte wird auch aufgrund der<br />

verkehrsstrukturell wesentlich ungünstigeren Lage (größere Entfernung zum S1<br />

Anschluss, der nur durch Querung von Siedlungsgebiet zu erreichen ist) und damit<br />

zu erwartenden wesentlich größeren Umweltauswirkungen nicht weiter untersucht.<br />

Der 3. große Betriebsgebietsbereich im NW von <strong>Ebergassing</strong> ist der einzige<br />

Standort, in dem sich auch Großbetriebe ansiedeln können und der nach NW in<br />

Richtung Himberg und S1 und damit aus verkehrstechnischer Sicht sehr günstiger<br />

weiterentwickelt werden kann.<br />

Aus der Sicht der bedeutendsten Themenfelder wie Topographie, Verkehr,<br />

Landschaft, Siedlungsraum, rechtliche Vorgaben (Natura 2000, …) sind zurzeit<br />

die nunmehr vorliegenden Erweiterungsflächen in <strong>Ebergassing</strong> und<br />

17 siehe Abt. Raumordnung und Regionalpolitik, Amt der NÖ Landesregierung (2005): Leitfaden zur<br />

strategischen Umweltprüfung in der örtlichen Raumordnung Niederösterreichs gemäß NÖ<br />

Raumordnungsgesetz 1976<br />

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Wienerherberg als die günstigste Variante zu sehen<br />

Aus diesem Grund erscheint auch die Entwicklung von weiteren / zusätzlichen<br />

Planungsvarianten nicht sinnvoll, weil aufgrund der oben genannten<br />

Rahmenbedingungen für die Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> zurzeit keine anderen<br />

Erweiterungsflächen zur Diskussion stehen.<br />

Demzufolge werden nachfolgend die „Variante“ gemäß den gegenständlichen<br />

Auflageunterlagen sowie die gemäß §4 Abs.6 Z.2 des NÖROG 1976 idgF.<br />

verpflichtend auszuarbeitende „Nullvariante“ diskutiert.<br />

Variante A: „Nullvariante“<br />

Die Nullvariante stellt dar, wie sich die derzeitige Umweltsituation ohne<br />

Durchführung der geplanten Änderungen entwickeln würde.<br />

Variante B: Erweiterung Betriebsgebiet „<strong>Ebergassing</strong>-Waldneurisse“ und<br />

„Wienerherberg-Kurze Äcker“<br />

Das ist die aktuelle Variante der Auflageunterlagen (Änderungspunkte 2<br />

und 3).<br />

Diese Variante wird bereits ausführlich in den Kapiteln 3.3 bis 3.6 und „3.9<br />

- Umweltauswirkungen der geplanten Änderungen“ beschrieben.<br />

3.10.1. Vergleich und Diskussion der Varianten<br />

Nachfolgend werden die geplanten Änderungen hinsichtlich ihrer<br />

Umweltauswirkungen verbal bewertet.<br />

Variante A: „Nullvariante“<br />

Es wird angenommen, dass die Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> die geplanten<br />

Erweiterungsflächen im NW von <strong>Ebergassing</strong> und in Wienerherberg im<br />

gegenständlichen Verfahren zurückstellt und die geplanten Festlegungen der<br />

Änderungspunkte 2 und 3 im Örtlichen Entwicklungskonzept und im<br />

Flächenwidmungsplan nicht mehr weiterverfolgt.<br />

Die Nullvariante verändert die Umweltsituation grundsätzlich nicht. Sie verhindert<br />

allerdings auch die betriebliche Weiterentwicklung von <strong>Ebergassing</strong>.<br />

<strong>Ebergassing</strong>-Waldneurisse<br />

Da die bestehenden BB-Reserveflächen inkl. der BB-A12 Erweiterung in diesem<br />

Bereich mit einem Großprojekt (Logistikzentrum für eine Lebensmittelkette) bebaut<br />

werden sollen, wäre die Ansiedlung von neuen Betrieben mit hohem Flächenbedarf<br />

ohne die Ausweisung von langfristigen Erweiterungsflächen im Örtlichen<br />

Entwicklungskonzept nicht möglich.<br />

Wienerherberg-Kurze Äcker<br />

Ein bestehender Betrieb könnte sein Potential nicht voll ausschöpfen und gezwungen<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

sein, abzusiedeln. Die Auswirkungen auf den <strong>Ebergassing</strong>er Gemeindehaushalt<br />

wäre gravierend, da v.a. die Kommunalsteuer wegfallen würde.<br />

Beide Änderungspunkte<br />

Eine Ansiedlung von Betrieben mit Expansionsbedarf bzw. die Expansion eines<br />

bestehenden Betriebes hätte auch eine wesentliche Verbesserung der<br />

Arbeitsplatzsituation in <strong>Ebergassing</strong> zur Folge (zusätzlich ca. 430 Arbeitsplätze in der<br />

2.Ausbaustufe). Die Nullvariante würde die Situation zu Lasten der Auspendler<br />

verschlechtern.<br />

Die positiven Auswirkungen auf den <strong>Ebergassing</strong>er Gemeindehaushalt, da die<br />

notwendigen Infrastrukturmaßnahmen kostengünstig hergestellt werden können und<br />

die Gemeinde Mehreinnahmen aus der Kommunalsteuer, die 3 % der Lohnsumme<br />

der Betriebe beträgt, lukrieren würde, fielen weg.<br />

Die Kommunalsteuer beträgt in <strong>Ebergassing</strong> 2009 784.000.-€, das sind 23% der<br />

Steuereinnahmen der Gemeinde 18 . <strong>Ebergassing</strong> verzeichnete von 2008 auf 2009<br />

einen Rückgang von 165.000.-€ oder 17% durch die Einnahmen der<br />

Kommunalsteuer. Die Nullvariante könnte einen weiteren Rückgang der<br />

Steuereinnahmen der Gemeinde bedeuten.<br />

Die „Nullvariante“ hätte weiters zur Folge, dass das definierte Änderungsziel, nämlich<br />

� Stärken der wirtschaftlichen Bedeutung von <strong>Ebergassing</strong> durch die<br />

weitere Entwicklung der Betriebsgebietsstandorte „<strong>Ebergassing</strong> -<br />

Waldneurisse“ und „Wienerherberg – Kurze Äcker“ mit<br />

ausgezeichneter Lage zu überregionalen Verkehrsträgern, ohne<br />

erheblichen Beeinträchtigungen von naturräumlich sensiblen Gebieten<br />

und bestehendem Siedlungsgebiet<br />

nicht erreicht werden könnte.<br />

Die Nullvariante hätte auch zur Folge, dass die Freihalteflächen nicht gewidmet<br />

werden würden. Diese in Summe ca. 17ha großen Flächen könnten derzeit -<br />

zumindest aus rechtlicher Sicht - mit landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden bebaut<br />

werden.<br />

Variante B: Erweiterung Betriebsgebiet „<strong>Ebergassing</strong>-Waldneurisse“ und<br />

„Wienerherberg-Kurze Äcker“<br />

Die Umweltauswirkungen der Variante B werden ausführlich im Abschnitt<br />

„Umweltauswirkungen“ diskutiert.<br />

Der Nachweis der Naturverträglichkeit ist beim Änderungspunkt 3 (Wienerherberg-<br />

18 Quelle: http://www.statistik.at/blickgem/blick8/g32401.pdf vom 08.03.2011<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

Kurze Äcker) erbracht. Beim Änderungspunkt 2 ist der Nachweis der<br />

Naturverträglichkeit nur für die unmittelbare BB-Widmung bis zum Auflagebeginn des<br />

Änderungsverfahrens möglich, der langfristige Erweiterungsbereich des<br />

Änderungspunktes 2 wird daher als „Untersuchungsgebiet“ im Örtlichen<br />

Entwicklungskonzept ausgewiesen, bis der Nachweis der Naturverträglichkeit<br />

vorliegt.<br />

Die weiteren positiv zu bewertenden Faktoren werden kurz zusammengefasst:<br />

� langfristige Bedarfsdeckung<br />

� räumliche Konzentration von betrieblichen Nutzungen<br />

� siedlungsstrukturell sehr günstige Lage ohne Beeinträchtigung von<br />

Wohnbaulandflächen bzw. Siedlungsgebiet<br />

� Anbindung an hochrangige Verkehrsträger, keine zusätzliche<br />

�<br />

Verkehrsbelastung von Siedlungsgebiet<br />

gute Erreichbarkeit mit dem Fahrrad<br />

� keine Beeinträchtigung eines Naherholungsgebietes<br />

� keine negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten<br />

� aufgrund der siedlungsstrukturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

keine weiteren geeigneten, großflächigen ebenen Flächen im Anschluss an<br />

bestehendes Betriebsgebiet und in der verkehrsgünstigen Lage gegeben<br />

� positive Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt<br />

� Stärkung des Arbeitsplatzstandortes<br />

� Arbeitsplatzbindung in der Region, weitere Verbesserung der Pendlerrate<br />

� Erreichen der Zielsetzungen des Örtlichen Raumordnungsprogrammes<br />

3.11. MONITORING UND AUSGLEICHSMASSNAHMEN<br />

Folgende Monitoringmaßnahmen sind geplant:<br />

� Nachweis der Naturverträglichkeit (Änderungspunkt 2)<br />

� etappenweise, bedarfsorientierte Umsetzung<br />

� Vorliegen von Baulandmobilisierungsverträgen oder privatrechtlichen<br />

Verträgen bzw. Erwerb der Flächen durch die Gemeinde oder eine<br />

Entwicklungsgesellschaft (Änderungspunkt 2)<br />

� Gemeinsame Parzellierung des jeweiligen Abschnitts durch alle betroffenen<br />

Grundeigentümer<br />

Die Ausweisung des Grüngürtels als Abschluss der Betriebsgebietserweiterung in<br />

Wienerherberg und die Einfassung der Erweiterungsfläche in <strong>Ebergassing</strong> durch<br />

Grüngürtel verstehen sich als Ausgleichsmaßnahmen.<br />

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Weitere Ausgleichsmaßnahmen erscheinen nicht erforderlich.<br />

3.12. ZUSAMMENFASSENDE EMPFEHLUNG<br />

<strong>Ebergassing</strong> liegt in der stark prosperierenden "Twin-City-Region Wien-Bratislava"<br />

mit ihrer europaweit einzigartigen geographischen Lage als "doppelte<br />

Hauptstadtregion" im Vierländereck Österreich, Tschechien, Slowakei und Ungarn<br />

und weist eine lange Tradition als Betriebs- bzw. Industriestandort auf. (Stahl �<br />

Papier � derzeit verschiedenste Dienstleistungen bzw. Produktionen mit dem<br />

Schwerpunkt „Autozulieferung“).<br />

Ausschlaggebend für die Standortgunst von <strong>Ebergassing</strong> ist die verkehrsgünstige<br />

Lage im Dreieck A3, S1, A4. Der Flughafen Schwechat ist auch nur ca. 15km<br />

entfernt. Dennoch pendeln in <strong>Ebergassing</strong> um ca. 650 Personen mehr aus als ein,<br />

die Standortgunst kann noch nicht vollständig genutzt werden.<br />

<strong>Ebergassing</strong> weist Erweiterungsmöglichkeiten für Betriebsgebiete für den lokalen<br />

Bedarf, jedoch keine, dem kleinregionalen Bedarf und der hohen Standortgunst<br />

entsprechende, verfügbaren langfristigen Entwicklungsflächen, nach der geplanten<br />

Umsetzung des Logistikzentrums in <strong>Ebergassing</strong>-Waldneurisse auf. Diese benötigten<br />

Flächen sollen zur Verfügung gestellt werden, um die Tradition <strong>Ebergassing</strong>s als<br />

attraktiver Betriebs- und Industriestandort fortzuführen und die Gemeinde weiter<br />

wirtschaftlich zu stärken.<br />

Neben der Entwicklung eines Standortes, an dem sich auch Mittel- und Großbetriebe<br />

ansiedeln können (“<strong>Ebergassing</strong>-Waldneurisse“), stellt die maßvolle Erweiterung des<br />

Standortes „Wienerherberg-Kurze Äcker“ eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit<br />

dar, die den Zielen des NÖROG 1976 und des Örtlichen Raumordnungsprogrammes<br />

entspricht.<br />

Die geplanten Änderungen liegen verkehrstechnisch und topographisch günstig,<br />

stellen an die Gemeinde keine unverhältnismäßig hohen Infrastrukturkosten, wirken<br />

sich positiv auf den Gemeindehaushalt aus, sind für das Orts- und Landschaftsbild<br />

verträglich und stehen im Einklang mit den Zielen des Örtlichen<br />

Raumordnungsprogrammes.<br />

Die BB-Neuwidmungen wurden auf ihre Auswirkungen auf das nächstgelegene<br />

Natura 2000 Gebiet untersucht. Diese Vorhaben können als naturverträglich im<br />

Sinne des Natura 2000-Schutzgebietssystems bezeichnet werden.<br />

Die langfristigen Erweiterungsflächen des Änderungspunktes 2 („<strong>Ebergassing</strong>-<br />

Waldneurisse“) können erst nach Nachweis der Naturverträglichkeit umgesetzt<br />

werden.<br />

Die Nullvariante verhindert die betriebliche Weiterentwicklung von <strong>Ebergassing</strong>.<br />

Bestehende Betriebe könnten ihr Potential nicht voll ausschöpfen und gezwungen<br />

sein, abzusiedeln. Die Auswirkungen auf den <strong>Ebergassing</strong>er Gemeindehaushalt wäre<br />

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gravierend, da beträchtliche Einnahmen aus der Kommunalsteuer wegfallen würden.<br />

Die Arbeitsplatzsituation würde sich ebenfalls verschlechtern und das bereits stark<br />

negative Pendlersaldo weiter verstärken. Die „Nullvariante“ würde den Zielen des<br />

Örtlichen Entwicklungskonzeptes widersprechen. Die „Nullvariante“ wird daher nicht<br />

empfohlen.<br />

Zusammenfassend kann die Festlegung des im Örtlichen Entwicklungskonzept<br />

geplanten Untersuchungsgebietes für Entwicklungsmöglichkeiten betrieblicher<br />

Nutzungen und die Umsetzung einer Teilfläche im Flächenwidmungsplan in<br />

„<strong>Ebergassing</strong>-Waldneurisse“ bzw. die BB-Neuwidmung in „Wienerherberg-Kurze<br />

Äcker“ empfohlen werden.<br />

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4. GOLFPLATZ WIENERHERBERG – <strong>ÄNDERUNG</strong>S- UND<br />

UMWELTBERICHT<br />

4.1. BESCHREIBUNG <strong>DES</strong> GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong>SPUNKTES<br />

Der geplante Änderungspunkt liegt im Nordosten der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> an der<br />

Gemeindegrenze zu Rauchenwarth bzw. Schwadorf.<br />

Es ist auf einer ca. 82ha großen Fläche die Errichtung eines Golfplatzes<br />

vorgesehen 19 . 12ha, die innerhalb dieser Gspo-Flächen liegen, stehen zurzeit nicht<br />

zur Verfügung, sollen aber langfristig ebenfalls in das Projekt eingebunden werden<br />

können. Das Golfplatzprojekt umfasst daher aktuell ca. 70ha. Auf einem Teilbereich<br />

befinden sich ehemalige Materialgewinnungsflächen bzw. Verfüllungen/Deponien.<br />

Abbildung 13: Blick von Norden auf den Änderungsbereich; 19.11.2010<br />

19<br />

Anmerkung: die geplante Umwidmung umfasst ca. 82ha. 12ha, die innerhalb des Gspo-Flächen<br />

liegen stehen zurzeit nicht zur Verfügung, sollen aber langfristig ebenfalls in das Projekt eingebunden<br />

werden. Das Golfplatzprojekt umfasst daher aktuell ca. 70ha.<br />

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Abbildung 14: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Örtlichen Entwicklungskonzept,<br />

unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den geplanten<br />

Änderungen<br />

Folgende Flächenwidmungsplanänderungen sind im Detail geplant:<br />

Umsetzung der Änderungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes durch die<br />

Widmung von<br />

� "Grünland-Sportstätte (Gspo) - Golfplatz" im Ausmaß von ca. 82ha<br />

durch Umwidmung von „Grünland-Land- und Forstwirtschaft (Glf)“,<br />

„Grünland-Aushubdeponie (Gd)“ und „öffentlicher Verkehrsfläche (Vö)“<br />

� Streichen der Kenntlichmachung „Bergbaugebiet (BE)“<br />

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Abbildung 15: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />

2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />

geplanten Änderungen<br />

4.2. ZIELSETZUNG DER GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong><br />

Die verkehrsgünstige Lage von <strong>Ebergassing</strong> im Dreieck A3, S1, A4 und zwischen<br />

Wien, Flughafen Schwechat und Bratislava soll auch verstärkt touristisch genutzt<br />

werden. Im Zuge dieses Änderungsverfahrens ist daher geplant, die<br />

raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Golfplatzes zu<br />

schaffen.<br />

Durch die geplante Errichtung des Golfplatzes wird seitens der Gemeindevertretung<br />

eine Steigerung der Attraktivität und Aufwertung der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> als<br />

Standort für Erholungs- und Freizeiteinrichtungen mit überörtlicher Bedeutung<br />

angestrebt.<br />

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Das relevante Ziel dieser geplanten Änderung des Örtlichen<br />

Raumordnungsprogrammes/Flächenwidmungsplanes kann, abgeleitet aus den im<br />

Verordnungstext zum Örtlichen Raumordnungsprogramm verankerten Zielen und<br />

Maßnahmen, folgendermaßen zusammengefasst werden:<br />

� Nutzen des Erholungs- und Tourismuspotentials von <strong>Ebergassing</strong><br />

4.3. REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM<br />

Das regionale Raumordnungsprogramm wird bereits im Kapitel 0.2 behandelt.<br />

4.4. NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ / „NATURA 2000“<br />

Dieser Themenkomplex wird bereits im Kapitel 0.3 ausführlich behandelt.<br />

4.5. AUSGANGSSITUATION UND BEGRÜNDUNG DER GEPLANTEN<br />

<strong>ÄNDERUNG</strong><br />

4.5.1. Golfsport in Niederösterreich 20<br />

Niederösterreich ist mit 47 Golfanlagen, das ist mehr als ein Viertel aller Plätze in<br />

Österreich, das Bundesland mit der höchsten Golfplatzdichte. Begünstigt wird die<br />

hohe Dichte vom relativ milden Klima und der Saison von April bis Oktober.<br />

Die Dichte an Golfplätzen und auch die Nachfrage ist aufgrund der hohen<br />

Bevölkerungsdichte und der Nähe zu Wien besonders im südlichen Wiener Umland<br />

sehr groß (Golfplätze in Leopoldsdorf, Brunn, Himberg, Breitenfurt,<br />

Gumpoldskirchen, Guntramsdorf, Ebreichsdorf, Oberwaltersdorf, Götzendorf,<br />

Schwechat, Achau, Enzersfeld � siehe umseitige Abbildung).<br />

20 Quelle: http://www.golf.at/tourismus/index.asp?ref=TOURISMUSREGIONEN&p=2 vom 08.03.2011<br />

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Abbildung 16: Übersicht über die bestehenden Golfanlagen in Niederösterreich aus<br />

http://www.golf.at/katalog/ vom 11.05.2011<br />

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Abbildung 17: Detailplan der geplanten Golfanlage, Stand: 25.04.2011<br />

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4.5.2. Wichtige Kriterien für die Standorteignung als Golfplatz<br />

Die Auswirkungen der Widmungsänderung im Bereich der geplanten Golfanlage und<br />

deren Verträglichkeit mit der Raumstruktur der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> bzw. mit den<br />

gesetzlichen Rahmenbedingungen auf örtlicher und überörtlicher Ebene sollen<br />

aufgrund ihres Inhaltes und Umfanges in mehreren Aspekten gesondert behandelt<br />

werden:<br />

ZIELE UND MASSNAHMEN <strong>DES</strong> RECHTSKRÄFTIGEN <strong>ÖRTL</strong>ICHEN<br />

RAUMORDNUNGSPROGRAMMES DER GEMEINDE EBERGASSING<br />

Die Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> verfügt über ein zeitgemäßes, den rechtlichen und<br />

fachlichen Anforderungen des NÖ-Raumordnungsgesetzes idgF. entsprechendes<br />

"Örtliches Raumordnungsprogramm", das vom Gemeinderat am 16.12.2003<br />

beschlossen wurde. Im Zuge der Ausarbeitung dieses Örtlichen<br />

Raumordnungsprogrammes erfolgte entsprechend der zu diesem Zeitpunkt<br />

geltenden gesetzlichen Bestimmungen auch eine Ausarbeitung eines detaillierten<br />

„Landschafts-“ und eines „Verkehrskonzeptes“.<br />

Im Hinblick auf die geplante „Gspo“-Neuausweisung am NO-Rand des<br />

Gemeindegebietes sind aus dem „Örtlichen Entwicklungskonzept“, aus dem<br />

„Landschaftskonzept“ und aus dem „Verkehrskonzept“ keine Widersprüche ablesbar<br />

bzw. erscheint die Errichtung einer Golfanlage im gegenständlichen Bereich mit den<br />

Zielen dieser Leitbildes grundsätzlich vereinbar.<br />

Landschaftskonzept<br />

Im Landschaftskonzept sind im Bereich der Bergbaugebiete folgende Maßnahmen<br />

vorgesehen:<br />

� Rekultivierung der abgebauten Flächen unter besonderer<br />

Berücksichtigung des Landschaftsbildes<br />

Der umgebende Bereich wird als „landwirtschaftliche Vorrangzone –<br />

Extensivlandwirtschaft“ ausgewiesen.<br />

Zum Zeitpunkt der Ausweisung im Landschaftskonzept wurde die Nachnutzung als<br />

Golfplatz noch nicht thematisiert. Aus heutiger Sicht stellt der Golfplatz eine v.a.<br />

wirtschaftlich interessante Alternativnutzung dar, die über eine landwirtschaftliche<br />

Nutzung zu stellen ist. Die im Landschaftskonzept geforderte „Rekultivierung“ der<br />

Fläche wird mit der Golfplatznutzung umgesetzt.<br />

Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden im Zuge der UVE genau<br />

untersucht.<br />

Ziele und Maßnahmen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />

Auch aus der Verordnung zum Örtlichen Raumordnungsprogramm (beschlossen<br />

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vom Gemeinderat am 16.12.2003), in der u.a. Ziele und Maßnahmen für die<br />

räumliche Entwicklung zu verschiedenen Sachbereichen enthalten sind, geht hervor,<br />

dass die nunmehr vorgesehene Widmung der Golfanlage mit den grundsätzlichen<br />

Entwicklungszielen der Gemeinde vereinbar ist.<br />

Als Ziel der Örtlichen Raumordnung (§2) werden in der Verordnung u.a. die<br />

� Weitere Stärkung der Funktion von <strong>Ebergassing</strong> als Arbeitsplatzstandort<br />

mit kleinregionaler Bedeutung<br />

� Sicherstellung und Verbesserung der räumlichen Voraussetzungen für<br />

eine leistungsfähige Wirtschaft (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbe,<br />

Industrie, Dienstleistungen) ohne gegenseitige Beeinträchtigungen und<br />

unter weitestgehender Vermeidung von störenden Auswirkungen auf<br />

Wohngebiete und Naturraum<br />

angeführt.<br />

Die Errichtung einer Golfanlage ist in diesem Zusammenhang als Voraussetzung für<br />

eine weitere Verbesserung des Arbeitsplatzangebotes innerhalb der Gemeinde<br />

<strong>Ebergassing</strong> zu werten.<br />

Zusammenfassend erscheinen daher das Projekt „Golfanlage Wienerherberg“ und<br />

die damit verbundenen, geplanten Änderungen des Flächenwidmungsplanes aus der<br />

Sicht des Planverfassers mit den Zielsetzungen des vom Gemeinderat im Jahre<br />

2003 beschlossenen örtlichen Raumordnungsprogrammes der Gemeinde<br />

<strong>Ebergassing</strong> vereinbar.<br />

NATURRAUM<br />

Die im Gemeindegebiet von <strong>Ebergassing</strong> relevanten naturschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen wurden bereits im Kapitel 0.3 behandelt. Zusammenfassend ist<br />

festzustellen, dass der Änderungsbereich von keinen naturschutzrechtlichen<br />

Festlegungen betroffen ist und dass die Naturverträglichkeit gewährleistet werden<br />

kann. Ergänzend wird dabei noch angeführt, dass der Themenbereich „Naturschutz“<br />

im Zuge der UVE gesondert geprüft wird.<br />

Die geplante Golfanlage ist auf Flächen geplant, die zurzeit als Deponie bzw.<br />

landwirtschaftlich genutzt werden.<br />

Nach telefonischer Auskunft des Projektanten der Golfanlage, Hrn. Mayrhofer von<br />

Europ Golf Design und Hrn. DI Dr. Schwab, der das UVE-Verfahren koordiniert, vom<br />

28.04.2011 sind zwischen den Spielbahnen Feucht- und Trockenbiotope geplant.<br />

Die anfallenden Niederschlagswässer werden über neu angelegte offene Gewässer<br />

gefasst und Versickerungsteichen zugeführt, die im Zuge des UVE-Verfahrens auch<br />

wasserrechtlich geprüft werden.<br />

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DIPL.ING. KARL SIEGL<br />

INGENIEURKONSULENT FÜR RAUMPLANUNG UND RAUMORDNUNG<br />

STAATL. BEF. U. BEEID. ZIVILTECHNIKER<br />

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Tel: 01 - 489 35 52 Fax: 01 - 489 35 52-20 Email: raumplanung@siegl.co.at<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

Bezüglich der betroffenen Waldflächen im geplanten Golfplatzareal wurde bereits<br />

nach Auskunft von Hrn. Mayrhofer mit der Bezirksforstinspektion Kontakt<br />

aufgenommen und Ersatzaufforstungen im Verhältnis 1:3 festgelegt, die sich<br />

teilweise auch außerhalb des Areals befinden und von der Gemeinde zur Verfügung<br />

gestellt werden.<br />

TECHNISCHE INFRASTRUKTUR<br />

Wasserversorgung<br />

Zum Thema Wasserversorgung ist zwischen dem vor allem für den Betrieb des Clubhauses<br />

und des Restaurants bzw. der „Greenkeeping-Station“ erforderlichen Trink- und<br />

Brauchwasserbedarf einerseits und dem Wasserbedarf für die Pflege der Golfbahnen und<br />

deren Umfeld andererseits zu unterscheiden.<br />

Ersterer soll nach Angaben der Projektanten durch Anschluss des Golfareals an das<br />

öffentliche Wasserleitungsnetz hergestellt werden.<br />

Zweiterer (also der Wasserbedarf vor allem für die Bewässerung und Pflege der Golfbahnen)<br />

wird nicht aus dem öffentlichen Wasserleitungsnetz, sondern gemäß den vorliegenden<br />

Projektsunterlagen durch Brunnen bzw. Bewässerungsteiche gedeckt werden.<br />

Dafür werden auch entsprechende wasserrechtliche Bewilligungen und Verhandlungen<br />

erforderlich sein, die nach Angaben der Projektanten im Zuge des UVE-Verfahrens eingeholt<br />

werden.<br />

Abwasserbeseitigung<br />

Derzeit wird noch geprüft, ob das Areal an die öffentliche Kanalisation der Gemeinde<br />

<strong>Ebergassing</strong> angeschlossen wird, oder ob eine Einzelentsorgung der im Bereich der<br />

Golfanlage anfallenden Abwässer mittels Senkgruben durchgeführt wird.<br />

VERKEHR<br />

Das geplante Golfplatzareal soll über die bestehende, von der L156 abzweigende,<br />

Landesstraße nach Rauchenwarth, die unmittelbar am Golfplatz vorbeiführt, erschlossen<br />

werden.<br />

Die Erschließung der an den Golfplatz anschließenden, bzw. im Golfplatzbereich<br />

verbleibenden landwirtschaftlich genutzten Flächen wird nach wie vor gewährleistet.<br />

LAN<strong>DES</strong>ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Das LAN<strong>DES</strong>ENTWICKLUNGSKONZEPT "projekt w.i.n." - "strategie niederösterreich"<br />

enthält neben einer umfassende Bestandsanalyse (Kapitel 2 "Herausforderungen") aller für<br />

die Erarbeitung von Konzepten und Maßnahmen auf der Ebene der Landesplanung<br />

erforderlichen raumrelevanten Sachverhalte, detaillierte Zielvorstellungen für die zukünftige<br />

Entwicklung der räumlichen Struktur des Bundeslandes ganz allgemein ("Generelles<br />

Leitbild"), sowie für verschiedene "Räumliche Strukturen" bzw. "Sektorale Themen".<br />

Dabei wird u.a. auch auf das Thema „Tourismus, Freizeit und Naherholung“ eingegangen<br />

und unter anderem formuliert, dass der „Erholungsdruck durch die Bevölkerung der<br />

Agglomeration Wien“ als „Chance und gleichzeitig Herausforderung“ für Niederösterreich<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

anzusehen ist, wobei es gilt, „ein vielfältiges, standortgebundenes Erholungs-, Freizeit- und<br />

Sportangebot zu schaffen, das den Bedürfnissen der Bevölkerung entspricht, sowie die<br />

Forderung nach regionaler Angepasstheit und Nachhaltigkeit erfüllt“.<br />

Zusammenfassend wird dabei festgestellt, dass u.a. die Weiterentwicklung der Stärken<br />

Niederösterreichs („Freizeit“, „Naherholung“ und „Kurzurlaub“), die Qualitäts- und<br />

Strukturverbesserung, die Kooperation und gemeinsame Vermarktungsstrategien bzw.<br />

Strategien für die Regionalisierung des Angebotes anzustreben sind.<br />

Aus der Sicht des Planverfassers und der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> ist die geplante Errichtung<br />

der Golfanlage daher neben ihrer Bedeutung als Maßnahme des "Örtlichen<br />

Raumordnungsprogrammes der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong>" durchaus auch als Maßnahme der<br />

Regionalentwicklung zu sehen, die den Zielvorstellungen des<br />

LAN<strong>DES</strong>ENTWICKLUNGSKONZEPTES "projekt w.i.n." - "strategie niederösterreich" im<br />

sektoralen Bereich „Tourismus, Freizeit und Naherholung“ entspricht.<br />

4.6. ÜBERPRÜFEN VON UMWELTAUSWIRKUNGEN (SCREENING) UND<br />

FESTLEGEN <strong>DES</strong> UNTERSUCHUNGSRAHMENS (SCOPING)<br />

Der SUP-Verfahrensablauf bzw. die ersten Schritte „Screening“ und „Scoping“<br />

werden bereits in den Kapiteln 0.4 ff behandelt.<br />

Die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens (Scoping) wurde folgendermaßen<br />

festgelegt:<br />

Änderungsmaßnahmen ...werden<br />

untersucht<br />

hinsichtlich...<br />

Golfplatz<br />

„Wienerherberg“<br />

Deponienachuntzung<br />

4.7. ZIELE <strong>DES</strong> UMWELTSCHUTZES<br />

Rechtlich<br />

relevante<br />

Schutzvorgaben<br />

NÖROG 1976<br />

(z.B. § 1(2) Z.1<br />

lit. b, c)<br />

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Untersuchungs<br />

-inhalt<br />

Nachnutzung der<br />

Deponien als<br />

Golfplatz aus<br />

kulturtechnisch/wa<br />

sserrechtlicher<br />

Sicht<br />

Untersuchungsmethode<br />

Kulturtechnische<br />

Untersuchung<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

Es gilt die - für den Untersuchungsrahmen relevanten - Umweltschutzziele zu<br />

definieren.<br />

Diese Umweltschutzziele bilden in Folge auch den Bewertungsmaßstab hinsichtlich<br />

möglicher Umweltauswirkungen.<br />

Zur Beurteilung der „rechtsverbindlich zu berücksichtigenden Umweltschutzziele“<br />

wird als Ausgangspunkt generell die „Checkliste für Schutzgüter und<br />

Schutzinteressen“ des „SUP-Leitfadens“ des Amtes der NÖ Landesregierung,<br />

Abteilung „Raumordnung und Regionalpolitik/RU2“ mit Stand vom 26.04.2005<br />

herangezogen. Die Schutzzielvorgaben werden hinsichtlich ihrer Relevanz für die<br />

gegenständlichen Änderungen und möglicher Umweltauswirkungen gemäß Scoping<br />

(Nachnutzung der Deponien als Golfplatz aus kulturtechnisch/wasserrechtlicher<br />

Sicht) überprüft und ausgewählt. Da sich die Schutzzielvorgaben der Checkliste nicht<br />

mit denen des gegenständlichen Änderungspunktes decken, wurden eigene<br />

Schutzzielfestlegungen definiert:<br />

Schutzgüter und Schutzinteressen<br />

(mit Quelle)<br />

Luftreinhaltung;<br />

Erhaltung der Wasserqualität (WRG,<br />

WRRL) des Grundwassers<br />

Menschliche Gesundheit<br />

Schutzzielvorgaben,<br />

Schutzzielfestlegungen<br />

Konkrete Zielbereiche (mit Norm,<br />

Quelle)<br />

Abwehr von Gefahren und<br />

Beeinträchtigungen, die von der<br />

Deponienachnutzung ausgehen<br />

könnten<br />

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Beschreibung des<br />

Umweltzustands, Monitoring<br />

(Untersuchungsmethode)<br />

Deponietechnische<br />

Untersuchung<br />

4.8. UMWELTAUSWIRKUNGEN DER GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong><br />

In Bezug auf den im Kapitel 4.6 beschriebenen „Untersuchungsrahmen“ sind<br />

folgende „Umweltauswirkungen“ durch die geplanten Widmungsänderungen zu<br />

untersuchen:<br />

� Nachnutzung der Deponien als Golfplatz aus<br />

kulturtechnisch/wasserrechtlicher Sicht<br />

Für den Änderungsbereich wurde eine „Deponietechnische Untersuchung -<br />

Gutachten“ von Büro Pieler ZT GmbH im März 2011 erarbeitet, die im Anhang<br />

beiliegt.<br />

Der Untersuchungsinhalt bzw. das Untersuchungsergebnis werden<br />

zusammenfassend dargestellt:<br />

„Zusammenfassend kann daher aus deponietechnischer Sicht festgestellt<br />

werden, dass gegen die Umwidmung der betroffenen Grundstücke für ein<br />

Golfplatz-Projekt keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Nachteilige<br />

Auswirkungen der im Areal vorhandenen Ablagerungen von<br />

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Bodenaushubmaterial sind jedenfalls bei Beachtung von diversen<br />

Planungsgrundsätzen nicht zu erwarten.<br />

Auch in wasserbautechnischer und wasserrechtlicher Hinsicht können durch<br />

das geplante Vorhaben aufgrund der o. a. Ausführungen keine negativen<br />

Auswirkungen grundsätzlicher Art auf das Projektsgebiet erkannt werden.“<br />

4.9. VARIANTENPRÜFUNG UND VARIANTENBEWERTUNG<br />

Nach dem NÖROG 1976 bzw. dem „Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung in<br />

der örtlichen Raumordnung Niederösterreichs gemäß NÖROG 1976“ des Amtes der<br />

NÖ Landesregierung, Abteilung „Raumordnung und Regionalpolitik/RU2“ besteht die<br />

generelle Anforderung, im Rahmen der Erstellung eines Umweltberichts, Varianten<br />

zum vorliegenden Planungsentwurf zu entwickeln und zu bewerten.<br />

„Wo aber auch solche Varianten von vornherein unrealistisch sind, wäre es sinnlos,<br />

solche als reine Fiktion zu entwickeln. In diesen Fällen sollte begründet werden, wie<br />

sich der derzeitige Umweltzustand ohne die beabsichtigten Planungsmaßnahmen<br />

entwickeln würde 21 .“<br />

Der Golfplatz wird zum Großteil auf ehemaligen Deponie- und Abbauflächen geplant.<br />

Diese geplante Nachnutzung der Flächen ist nur im Bereich dieser bestehenden<br />

Deponien möglich. Aus landschaftlicher Sicht eignet sich das Areal ebenfalls gut für<br />

einen Golfplatz, da es sich nicht, wie das übrige Gemeindegebiet um ebene Flächen<br />

handelt und die bestehenden Böschungen sehr gut in das Projekt integriert werden<br />

können. Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden zusätzlich im Zuge der<br />

UVE genau untersucht.<br />

Aus naturräumlicher Sicht kommen die Flächen zwischen der Fischa und der L 156<br />

nicht in Frage (größtenteils Natura 2000 Flächen). Die Bereiche zwischen<br />

„Herrschaftlicher Breite“, „Türkenhügel“, „Hintern Eichwald“ und „Überlände“ sind<br />

landwirtschaftliche Vorrangzonen und werden intensiv landwirtschaftlich genutzt und<br />

eignen sich aus diesem Grund nicht für ein Golfprojekt.<br />

Von den 82ha, die umgewidmet werden sollen, sind ca. 70ha unmittelbar verfügbar.<br />

Die Errichtung des Golfplatzes ist auch auf diesen 70ha möglich (� siehe Detailplan<br />

auf der Seite 53, der nur die verfügbaren Flächen umfasst), langfristig sollen die<br />

übrigen 12ha auch eingebunden werden. Aufgrund des großen Flächenbedarfs ist<br />

die Verfügbarkeit für andere Standorte nicht zu gewährleisten.<br />

Aus der Sicht der Themenfelder Topographie, Landwirtschaft, Naturraum,<br />

rechtliche Vorgaben (Natura 2000, …) ist zurzeit die nunmehr vorliegende<br />

Fläche die günstigste Variante.<br />

21 siehe Abt. Raumordnung und Regionalpolitik, Amt der NÖ Landesregierung (2005): Leitfaden zur<br />

strategischen Umweltprüfung in der örtlichen Raumordnung Niederösterreichs gemäß NÖ<br />

Raumordnungsgesetz 1976<br />

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Aus diesem Grund erscheint auch die Entwicklung von weiteren / zusätzlichen<br />

Planungsvarianten nicht sinnvoll, weil aufgrund der oben genannten<br />

Rahmenbedingungen für die Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> zurzeit keine anderen Flächen<br />

zur Realisierung eines Golfplatzes zur Diskussion stehen.<br />

Demzufolge werden nachfolgend die „Variante“ gemäß den gegenständlichen<br />

Auflageunterlagen, sowie die gemäß §4 Abs.6 Z.2 des NÖROG 1976 idgF.<br />

verpflichtend auszuarbeitende „Nullvariante“ diskutiert.<br />

Variante A: „Nullvariante“<br />

Die Nullvariante stellt dar, wie sich die derzeitige Umweltsituation ohne<br />

Durchführung der geplanten Änderungen entwickeln würde.<br />

Variante B: Golfplatz Wienerherberg<br />

Das ist die aktuelle Variante der Auflageunterlagen. Diese Variante wird<br />

bereits ausführlich in den Kapiteln 4.1, 4.2 und 4.5 behandelt.<br />

4.9.1. Vergleich und Diskussion der Varianten<br />

Nachfolgend werden die geplanten Änderungen hinsichtlich ihrer<br />

Umweltauswirkungen verbal bewertet.<br />

Variante A: „Nullvariante“<br />

Es wird angenommen, dass die Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> die geplante<br />

Golfplatzwidmung nicht mehr weiterverfolgt.<br />

Die Nullvariante verändert die Umweltsituation grundsätzlich nicht. Sie verhindert<br />

allerdings auch die touristische Weiterentwicklung von <strong>Ebergassing</strong> und die<br />

Errichtung eines Sportzentrums mit kleinregionaler Bedeutung.<br />

Die „Nullvariante“ hätte weiters zur Folge, dass das definierte Änderungsziel, nämlich<br />

Nutzen des Erholungs- und Tourismuspotentials von <strong>Ebergassing</strong><br />

nicht erreicht werden könnte.<br />

Die Zielsetzung des Landesentwicklungskonzeptes und die „WIN-Strategie NÖ“<br />

könnten ebenfalls nicht umgesetzt werden.<br />

Variante B: Golfplatz Wienerherberg<br />

Die Umweltauswirkungen der Variante B werden ausführlich im Abschnitt<br />

„Umweltauswirkungen“ diskutiert. Es werden „keine grundsätzlichen Bedenken“ im<br />

Gutachten von DI Pieler gegen das Golfplatz-Projekt festgestellt.<br />

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Die weiteren positiv zu bewertenden Faktoren werden kurz zusammengefasst:<br />

� keine Beeinträchtigung eines Naherholungsgebietes, sondern vielmehr<br />

Stärken der Naherholung<br />

� landschaftlich günstige Nachnutzung von Deponie- und Abbauflächen<br />

� keine negativen Auswirkungen auf Naturraum zu erwarten<br />

� Entwicklung eines Sportzentrum mit kleinregionaler Bedeutung<br />

� positive Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt<br />

� Stärkung des Arbeitsplatzstandortes<br />

� Arbeitsplatzbindung in der Region, weitere Verbesserung der Pendlerrate<br />

� Erreichen der Zielsetzung: „Nutzen des Erholungs- und Tourismuspotentials<br />

von <strong>Ebergassing</strong>“<br />

� Erreichen der Zielsetzung des Landesentwicklungskonzeptes<br />

� Erreichen der Zielsetzung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes<br />

4.10. MONITORING UND AUSGLEICHSMASSNAHMEN<br />

Folgende Monitoring- und Ausgleichsmaßnahmen sind geplant:<br />

� Situierung der Gebäude bzw. sonstiger baulicher Einrichtungen nach<br />

Möglichkeit nicht auf angeschütteten Flächen, sondern auf gewachsenem<br />

Untergrund (� siehe Gutachten von ZT Pieler, S10)<br />

� Bei der Detailplanung wäre darauf zu achten, dass die bestehenden<br />

Oberflächenabdeckungen erhalten bleiben, bzw. wo erforderlich, wieder<br />

hergestellt werden (� siehe Gutachten von ZT Pieler, S10)<br />

� Ersatzaufforstungen im Verhältnis 1:3<br />

4.11. ZUSAMMENFASSENDE EMPFEHLUNG<br />

Die „Nullvariante“ würde den Zielen des Örtlichen Raumordnungsprogrammes und<br />

des Landesentwicklungskonzeptes widersprechen. Die „Nullvariante“ wird daher<br />

nicht empfohlen.<br />

Das Örtliche Raumordnungsprogramm stellt mit der Nachnutzung von Deponie- und<br />

Abbauflächen als Golfplatz langfristig Flächen zur Verfügung, die im Einklang mit den<br />

Zielen des Örtlichen Raumordnungsprogrammes und des<br />

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Landesentwicklungskonzeptes stehen und auf die Entwicklungsabsichten der<br />

Nachbargemeinde <strong>Ebergassing</strong> abgestimmt sind.<br />

Es sind „keine grundsätzlichen Bedenken“ gegen das Golfplatz-Projekt in Bezug auf<br />

die untersuchten Umweltauswirkungen festzustellen.<br />

Die Naherholung wird mit der geplanten Golfplatzerrichtung gestärkt. Es sind keine<br />

negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild oder den Naturraum zu erwarten<br />

Die Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt sind sehr positiv zu bewerten. Der<br />

Arbeitsplatzstandort <strong>Ebergassing</strong> wird weiter gestärkt.<br />

Zusammenfassend können die Festlegung der im Örtlichen Entwicklungskonzept<br />

geplanten Golfplatzfläche und die Umsetzung im Flächenwidmungsplan empfohlen<br />

werden.<br />

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5. WOHNBAULANDNEUWIDMUNG IM<br />

SIEDLUNGSERWEITERUNGSGEBIET „HERRSCHAFTLICHE<br />

BREITE“<br />

5.1. BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong><br />

Der geplante Änderungspunkt liegt im Nordosten der Ortschaft <strong>Ebergassing</strong> im Ried<br />

„Herrschaftliche Breite“ am Ende von Liechtensteinstraße und Schloissniggasse. Es<br />

werden Festlegungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes („Mittel- bis langfristige<br />

Entwicklungsmöglichkeiten für Wohngebietsbereiche außerhalb des gewidmeten<br />

Baulandes“ und „Flächen mit guter Eignung für verdichtete Wohnbebauung“) durch<br />

eine entsprechende Flächenwidmungsplanänderung umgesetzt. Von der Änderung<br />

ist ein Teil der Parzelle 525/95 betroffen.<br />

Abbildung 18: Blick vom Änderungsbereich nach Norden; 19.11.2010<br />

Folgende Flächenwidmungsplanänderungen sind im Detail geplant:<br />

Umsetzung der Festlegungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes durch<br />

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� Umwidmung von „Grünland-Freihaltefläche (Gfrei)“ in „Bauland-<br />

Wohngebiet (BW-c)“ im Ausmaß von 0,94ha<br />

� Umwidmung von „Grünland-Freihaltefläche (Gfrei)“ in „öffentliche<br />

Verkehrsfläche (Vö)“ mit einer Breite von 11,5m<br />

Abbildung 19: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />

2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />

geplanten Änderungen<br />

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5.2. REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM<br />

Das regionale Raumordnungsprogramm wird bereits im Kapitel 0.2 diskutiert.<br />

5.3. NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ / „NATURA 2000“<br />

Dieser Themenkomplex wird bereits im Kapitel 0.3 ausführlich behandelt.<br />

5.4. AUSGANGSSITUATION UND BEGRÜNDUNG DER GEPLANTEN<br />

<strong>ÄNDERUNG</strong><br />

Die Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> verfügt über ein zeitgemäßes, den rechtlichen und<br />

fachlichen Anforderungen des NÖ-Raumordnungsgesetzes idgF. entsprechendes<br />

"Örtliches Raumordnungsprogramm", das am 16.12.2003 vom Gemeinderat<br />

beschlossen wurde. Wesentlicher Bestandteil dieses "Örtlichen<br />

Raumordnungsprogrammes 2003" ist ein "Örtliches Entwicklungskonzept“ im Sinne<br />

des §13(3) des NÖ-Raumordnungsgesetzes idgF.<br />

Im Örtlichen Raumordnungsprogramm wurden „Siedlungserweiterungsgebiete“<br />

(„Mittel- bis langfristige Entwicklungsmöglichkeiten für Wohngebietsbereiche<br />

außerhalb des gewidmeten Baulandes“) in Wienerherberg und <strong>Ebergassing</strong><br />

festgelegt. (� siehe Abbildung auf der folgenden Seite).<br />

Für den gegenständlichen Änderungsbereich („Hauptstraße – L34“) sind folgende<br />

Realisierungsbedingungen zur Umsetzung der Siedlungserweiterungsgebiete<br />

festgelegt worden:<br />

� Bedarf an Wohnbauland für den Planungszeitraum ist durch<br />

Wohnbaulandwidmungen im Flächenwidmungsplan abgedeckt<br />

� Baulandwidmungen in diesem Bereich daher frühestens ab ca. 2015<br />

� Widmung im Flächenwidmungsplan als "Grünland-Freihaltefläche"<br />

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DIPL.ING. KARL SIEGL<br />

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<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />

Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

Abbildung 20: Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Örtlichen Entwicklungskonzept der Gemeinde<br />

<strong>Ebergassing</strong>; unmaßstäbliche Darstellung<br />

Die Gesamtfläche für mögliche Neuwidmungen in Siedlungserweiterungsgebieten<br />

beträgt in Summe 16,3ha. Seit der Gesamtüberarbeitung 2003 wurden keine Flächen<br />

konsumiert.<br />

Die nunmehr vorgesehene Baulandwidmung ist als erster Schritt der Umsetzung des<br />

„Siedlungsentwicklungsgebietes“ anzusehen, die notwendig ist, obwohl<br />

Baulandwidmungen im Bereich der Siedlungserweiterungsgebiete erst 2015<br />

vorgesehen sind. Der Grund für diese erste Widmungsetappe ist der starke<br />

Siedlungsdruck, der aus der stark steigenden Bevölkerungsentwicklung in<br />

<strong>Ebergassing</strong> entsteht. Seit der Gesamtüberarbeitung mit Gemeinderatsbeschluss<br />

2003 wurden in Summe keine neuen Wohnbaulandflächen gewidmet. 2003 standen<br />

noch 21ha an Reserveflächen zur Verfügung, bis 2011 reduzierten sich die<br />

Reserveflächen auf 12,1ha. (� siehe Baulandflächenbilanz in Kapitel 14).<br />

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<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />

Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

Die Neuwidmung von 0,9ha kompensiert nur ca. 10% der in den letzten 8 Jahren<br />

bebauten Flächen.<br />

Mit dieser Baulandwidmung wird ein erster Schritt zum Lückenschluss mit dem<br />

bereits zum Großteil bebauten Siedlungsgebiet im NW vollzogen (� siehe<br />

Baulandflächenbilanz in Kapitel 14). Die Aufschließung für den MIV erfolgt ebenfalls<br />

von NW, die Verbindung zur „Schloissniggasse“ und „Liechtensteinstraße“ ist nur für<br />

Fußgänger und Radfahrer geplant. Das Ortszentrum von <strong>Ebergassing</strong> ist sehr<br />

günstig über den Fußweg zur „Dr. Renner<br />

Straße“ bzw. „Haas Gasse“ zu erreichen.<br />

Die siedlungsstrukturelle Eignung des Bereiches im Hinblick auf die Widmung<br />

„Bauland – Wohngebiet“ wurde bereits bei der Erstellung des oben genannten<br />

„Örtlichen Raumordnungsprogrammes“ im Jahre 2003 geprüft. An den relevanten<br />

Kriterien bzw. Fakten, die damals zu einer positiven Beurteilung bezüglich der<br />

Wohnbaulandeignung dieser Fläche geführt haben, hat sich seither nichts geändert:<br />

� siedlungsstrukturell günstige Lage<br />

� Neuwidmung grenzt an 2 Seiten an bereits bebautes Wohnbauland<br />

[Schloissniggasse, Liechtensteinstraße, Dr. Renner Straße], Siedlungskörper<br />

wird arrondiert<br />

� ebene Fläche ohne topographische Besonderheiten<br />

� technische Infrastruktur vorhanden bzw. günstig zu erweitern<br />

� landschaftliche Einbindung gewährleistet<br />

� keine ökologisch schutzwürdigen Flächen oder landschaftlich bedeutsamen<br />

Strukturelemente von der Umwidmung betroffen<br />

� keine Versagungsgründe nach §15 (3) NÖROG idgF.<br />

� keine Standortgefahren nach allgemein zugänglichen Unterlagen<br />

� Verfügbarkeit gewährleistet<br />

Im Zuge des gleichzeitig laufenden Änderungsverfahrens zur Erweiterung des<br />

Bebauungsplanes in <strong>Ebergassing</strong> wird für diesen Änderungspunkt ein<br />

Bebauungsplan erstellt.<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die geplante Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes als gezielte Umsetzung des vom Gemeinderat im Jahr<br />

2003 beschlossenen "Örtlichen Raumordnungsprogrammes" der Gemeinde<br />

<strong>Ebergassing</strong> anzusehen ist, indem innerhalb eines „Siedlungserweiterungsgebietes“<br />

kurzfristig verfügbare Wohnbaulandflächen geschaffen werden sollen.<br />

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<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />

Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

6. VERKEHRSFLÄCHE „KOLONIEGASSE“<br />

6.1. BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong><br />

Der geplante Änderungspunkt liegt im Zentrum der Ortschaft <strong>Ebergassing</strong>.<br />

Abbildung 21: Blick von der Koloniegasse auf den privaten Weg zum Wohnhaus; 19.11.2010<br />

Folgende Flächenwidmungsplanänderung ist im Detail geplant:<br />

� Umwidmung von „Öffentlicher Verkehrsfläche (Vö)“ in „Bauland-Kerngebiet<br />

(BK-c)“ im Ausmaß von 0,01ha im Bereich der Parzelle 123/3<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

Abbildung 22: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />

2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />

geplanten Änderungen<br />

6.2. REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM<br />

Das regionale Raumordnungsprogramm wird bereits im Kapitel 0.2 diskutiert.<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

6.3. NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ / „NATURA 2000“<br />

Dieser Themenkomplex wird bereits im Kapitel 0.3 ausführlich behandelt.<br />

6.4. AUSGANGSSITUATION UND BEGRÜNDUNG DER GEPLANTEN<br />

<strong>ÄNDERUNG</strong><br />

Es handelt sich bei dieser „öffentlichen Verkehrsfläche (Vö)“, die gestrichen werden<br />

soll, um den privaten Zugangsweg zum südwestlich davon liegenden<br />

Geschoßwohnbau. Die Verkehrsfläche ist Teil der Parzelle 123/3, auf der auch das<br />

Wohnhaus errichtet ist.<br />

Eine öffentliche Nutzung dieser Fläche hat nie bestanden und ist auch in Zukunft<br />

nicht geplant.<br />

Durch die geplante Umwidmung ist seitens der Gemeinde die Übernahme in das<br />

öffentliche Gut nicht notwendig, der Gemeinde entstehen dadurch keine<br />

Erhaltungskosten.<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

7. VERKEHRSFLÄCHE „FRANZENSTHALSTRASSE“<br />

7.1. BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong><br />

Der geplante Änderungspunkt liegt im Südwesten der Ortschaft <strong>Ebergassing</strong>.<br />

Abbildung 23: Zugangsweg von der Franzensthalstraße zum Kleingartengebiet; 19.11.2010<br />

Folgende Flächenwidmungsplanänderung ist im Detail geplant:<br />

� Umwidmung von „Öffentlicher Verkehrsfläche-Fußweg (Vö-1)“ in „Private<br />

Verkehrsfläche-Fußweg (Vp-1)“ im Ausmaß von 0,01ha auf der Parzelle<br />

32/11<br />

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Abbildung 24: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />

2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />

geplanten Änderungen<br />

7.2. REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM<br />

Das regionale Raumordnungsprogramm wird bereits im Kapitel 0.2 diskutiert.<br />

7.3. NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ / „NATURA 2000“<br />

Dieser Themenkomplex wird bereits im Kapitel 0.3 ausführlich behandelt.<br />

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7.4. AUSGANGSSITUATION UND BEGRÜNDUNG DER GEPLANTEN<br />

<strong>ÄNDERUNG</strong><br />

Im Änderungsbereich besteht innerhalb der Wohnbaulandwidmung abzweigend von<br />

der „Franzensthalstraße“ ein rund 45m langer und 2,5m breiter in Richtung NW<br />

führender privater Erschließungsweg.<br />

Diese Sackgasse dient der Erschließung der bereits bebauten Kleingärten am<br />

Johannesbach und soll nunmehr entsprechend ihrer Funktion als „private<br />

Verkehrsfläche (Vp)“ ausgewiesen werden.<br />

Durch die geplante Widmungsänderung wird den gegebenen Nutzungs- bzw.<br />

Besitzverhältnissen entsprochen. Durch die entsprechende Widmung ist seitens der<br />

Gemeinde die Übernahme in das öffentliche Gut nicht notwendig, der Gemeinde<br />

entstehen dadurch keine Erhaltungskosten des privat genutzten Zugangsweges.<br />

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8. ERSCHLIESSUNG „UNTERE KRAUTGÄRTEN“<br />

8.1. BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong><br />

Der geplante Änderungspunkt liegt im Osten der Ortschaft Wienerherberg. Von der<br />

Änderung sind die Parzellen 2619-2625 betroffen.<br />

Abbildung 25: Blick von Osten nach Westen auf den Änderungsbereich; 19.11.2010<br />

Folgende Flächenwidmungsplanänderung ist im Detail geplant:<br />

� Umwidmung von „Bauland-Wohngebiet-Aufschließungszone (BW-A7)“ in<br />

„öffentliche Verkehrsfläche (Vö)“ im Ausmaß von 0,2ha<br />

� Umwidmung von „Bauland-Wohngebiet-Aufschließungszone (BW-A7)“ in<br />

„Grünland-Parkanlage (Gp)“ im Ausmaß von 0,1ha<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

Abbildung 26: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />

2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />

geplanten Änderungen<br />

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8.2. REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM<br />

Das regionale Raumordnungsprogramm wird bereits im Kapitel 0.2 diskutiert.<br />

8.3. NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ / „NATURA 2000“<br />

Dieser Themenkomplex wird bereits im Kapitel 0.3 ausführlich behandelt.<br />

8.4. AUSGANGSSITUATION UND BEGRÜNDUNG DER GEPLANTEN<br />

<strong>ÄNDERUNG</strong><br />

Im Zuge der Überarbeitung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes im Jahr 2003<br />

wurden verschiedene Wohnbaulandflächen nach §16 (4) NÖROG 1976 „zur<br />

Sicherung einer geordneten Siedlungsentwicklung“ als Aufschließungszonen<br />

gewidmet.<br />

Folgende Freigabebedingungen wurden für die BW-A7 2003 festgelegt:<br />

* Vorliegen eines gemeinsamen Teilungs- und Parzellierungskonzeptes für den<br />

gesamten Bereich der Aufschließungszone mit einer schriftlichen<br />

Einverständniserklärung aller betroffenen Grundeigentümer zu diesem Entwurf<br />

* Vorliegen eines rechtskräftigen Bebauungsplanes für den Bereich der<br />

Aufschließungszone<br />

* Vorliegen einer vertraglichen Regelung zwischen der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong><br />

und allen betroffenen Grundeigentümern<br />

2 Teile der Freigabebedingungen, nämlich ein gemeinsames Teilungs- und<br />

Parzellierungskonzept und Vorliegen eines Bebauungsplanes werden im Zuge dieser<br />

Änderung umgesetzt.<br />

Das Parzellierungskonzept stammt von DI Miedler mit der GZ. 2857/10 und ist<br />

die Basis für die Verkehrsflächenausweisung in diesem Änderungspunkt.<br />

Im Zuge des gleichzeitig laufenden Änderungsverfahrens zur Erweiterung des<br />

Bebauungsplanes in Wienerherberg wird für diesen Änderungspunkt ein<br />

Bebauungsplan erstellt.<br />

Die Verkehrsanbindung erfolgt über die „Kleinfeldgasse“ und ist in einer Breite von<br />

11m vorgesehen.<br />

Von der Kleinfeldgasse verläuft 1 zentrale Verkehrsfläche mit einer Breite von 10m<br />

nach SO, an die 2 kurze Sackgasse mit Wendeplätzen angebunden sind. Zum neu<br />

geplanten Spielplatz ist ebenfalls eine öffentliche Verkehrsfläche vorgesehen. Die<br />

Verkehrsflächen des Flächenwidmungsplanes werden an dieses Konzept angepasst.<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

Die Gp-Fläche erweitert den bestehenden Spielplatz und schafft eine<br />

siedlungsstrukturell sehr günstig, weil zentral und an Wendeplätzen bzw.<br />

Stichstraßen liegende, ca. 3.000m² große Fläche.<br />

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9. KLEINGARTEN „WIENERHERBERG“<br />

9.1. BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong><br />

Der geplante Änderungspunkt liegt im Südwesten der Ortschaft Wienerherberg.<br />

Abbildung 27: Blick von Osten auf den Änderungsbereich; die Fläche zwischen Zaun und Straße soll<br />

dem Kleingartengebiet zugeschlagen werden; 19.11.2010<br />

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Abbildung 28: Von den rund 25 bestehenden Kleingartenlosen, ist nur 1 unbebaut; Orthophoto von<br />

2008<br />

Folgende Flächenwidmungsplanänderung ist im Detail geplant:<br />

� Umwidmung von „Bauland-Sondergebiet-Kindergarten (BS-2)“ in „Grünland-<br />

Kleingärten (Gkg)“ im Ausmaß von 0,05ha im Bereich der Parzelle 2160/1<br />

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Abbildung 29: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />

2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />

geplanten Änderungen<br />

9.2. REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM<br />

Das regionale Raumordnungsprogramm wird bereits im Kapitel 0.2 diskutiert.<br />

9.3. NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ / „NATURA 2000“<br />

Dieser Themenkomplex wird bereits im Kapitel 0.3 ausführlich behandelt.<br />

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9.4. AUSGANGSSITUATION UND BEGRÜNDUNG DER GEPLANTEN<br />

<strong>ÄNDERUNG</strong><br />

Im SW von Wienerherberg befindet sich in der Widmung „Grünland-<br />

Kleingartenanlage (Gkg)“ ein Kleingartengebiet mit rund 25 Kleingartenlosen.<br />

Da nach Angaben der Gemeindevertretung im Gemeindegebiet von <strong>Ebergassing</strong><br />

immer wieder Nachfrage nach Kleingartenlosen herrscht (2008 war nur 1 unbebautes<br />

Kleingartenlos vorhanden), beabsichtigt die Gemeinde im Zuge der<br />

gegenständlichen Änderung zum Flächenwidmungsplan eine geringfügige<br />

Erweiterung durchzuführen. Die derzeit ungenutzte Fläche außerhalb des Zaunes<br />

des Kindergartens wird als mögliche, geringfügige, Erweiterungsfläche dem<br />

südwestlich angrenzenden Kleingarten zugeschlagen.<br />

Der Bereich ist nach allgemein zugänglichen Unterlagen frei von Standortgefahren,<br />

wie z.B. Altlasten, Überflutungsgebiete, usw. und weist aus der Sicht des<br />

Planverfassers eine gute Eignung für die nunmehr vorgesehene Widmungsart<br />

("Gkg") auf.<br />

Die Änderung entspricht den Festlegungen des NÖ Kleingartengesetzes (LGBl.<br />

8210-5).<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

10. DKM-ANPASSUNG „WIENERHERBERGERSTRASSE-<br />

SCHWADORFERSTRASSE“<br />

10.1. BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong><br />

Der geplante Änderungspunkt liegt im Westen der Ortschaft Wienerherberg im<br />

Kreuzungsbereich Schwadorfer Straße / Wienerherberger Straße.<br />

Folgende Flächenwidmungsplanänderung ist im Detail geplant:<br />

� Änderung der Abgrenzung der Widmungen Glf/Vö, Gp/Vö, BW/Vö, BA/Gp,<br />

Vö/BW im Bereich der Parzellen 162/2, 162/109, 162/115, 162/22, 807, .177<br />

und .218<br />

Abbildung 30: Blick von Osten auf den Änderungsbereich; 25.03.2011<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

Abbildung 31: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />

2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />

geplanten Änderungen<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

10.2. REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM<br />

Das regionale Raumordnungsprogramm wird bereits im Kapitel 0.2 diskutiert.<br />

10.3. NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ / „NATURA 2000“<br />

Dieser Themenkomplex wird bereits im Kapitel 0.3 ausführlich behandelt.<br />

10.4. AUSGANGSSITUATION UND BEGRÜNDUNG DER GEPLANTEN<br />

<strong>ÄNDERUNG</strong><br />

Die Widmungsgrenzen basieren im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan auf der<br />

DKM von 2001. Im Zuge dieses Änderungsverfahrens wird die Flächenwidmung an<br />

die DKM 2010 angepasst Die geringfügigen Änderungen, die größtenteils im<br />

Maßstab 1:5.000 nicht darstellbar sind, werden im Änderungspunkt 1 behandelt. (�<br />

siehe dazu auch Kapitel 1 auf der Seite 13 ff).<br />

Beim gegenständlichen Änderungspunkt wurde die DKM zwischen 2001 und 2010<br />

gravierend verändert. Die DKM 2010 wurde an den Naturstand angepasst.<br />

Die geplanten Flächenwidmungsplanänderungen verstehen sich ebenfalls als<br />

Anpassung an die aktuell verfügbare DKM und an den Naturstand und stellen keine<br />

inhaltlichen Änderungen dar. So werden Straßenflächen als „Vö“ ausgewiesen und<br />

die Abgrenzung der Parkanlage an den Naturstand angepasst. Die Breite der<br />

öffentlichen Verkehrsfläche wird mit mindestens 12m festgelegt, um auch weiterhin<br />

einen Gestaltungsspielraum der öffentlichen Verkehrsfläche beizubehalten.<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

11. MULTIFUNKTIONSWEG EBERGASSING - GRAMATNEUSIEDL<br />

11.1. BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong><br />

Der geplante Änderungspunkt liegt im Westen der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> an der<br />

L156 zwischen <strong>Ebergassing</strong> und Schwadorf.<br />

Abbildung 32: Blick von Gramatneusiedl Richtung <strong>Ebergassing</strong>; der Multifunktionsweg ist an der<br />

linken Straßenseite geplant; 28.04.2011<br />

Folgende Flächenwidmungsplanänderung ist im Detail geplant:<br />

� Umwidmung von „Grünland-Land- und Forstwirtschaft (Glf)“ bzw.<br />

„Grünland-Freihaltefläche (Gfrei)“ in „öffentliche Verkehrsfläche-<br />

Multifunktionsweg (Vö-3)“ im Bereich der Parzellen 660-677<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

Abbildung 33: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />

2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />

geplanten Änderungen<br />

11.2. REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM<br />

Das regionale Raumordnungsprogramm wird bereits im Kapitel 0.2 diskutiert.<br />

11.3. NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ / „NATURA 2000“<br />

Dieser Themenkomplex wird bereits im Kapitel 0.3 ausführlich behandelt.<br />

11.4. AUSGANGSSITUATION UND BEGRÜNDUNG DER GEPLANTEN<br />

<strong>ÄNDERUNG</strong><br />

Im Zuge des 4. Änderungsverfahrens mit der PZ.: FÄ4-10336, das 2009 abgewickelt<br />

wurde, wurde ein Begleitweg zur L156 von <strong>Ebergassing</strong> nach Wienerherberg<br />

gewidmet, der mittlerweile bereits errichtet ist.<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

Dieser Multifunktionsweg wird im Zuge dieses Änderungsverfahrens von<br />

Wienerherberg nach Schwadorf bzw. von <strong>Ebergassing</strong> nach Gramatneusiedl<br />

weitergeführt (� siehe Änderungspunkt 3 auf den Seiten 15 ff).<br />

Die geplante Verbindung von <strong>Ebergassing</strong> nach Gramatneusiedl bzw. von<br />

Wienerherberg nach Schwadorf ist der logische Lückenschluss. Diese neue<br />

Verkehrsfläche ist die kürzeste Verbindung zwischen Schwadorf, Wienerherberg,<br />

<strong>Ebergassing</strong> und Gramatneusiedl und soll einerseits als dringend benötigter Radweg<br />

ausgebaut werden, mit dem v.a. eine sehr gute Anbindung des Pendlerbahnhofes in<br />

Gramatneusiedl erreicht wird. Andererseits steht der Mulitfunktionsweg auch dem<br />

landwirtschaftlichen Verkehr zur Verfügung.<br />

Durch die bauliche Trennung von der Landeshauptstraße L156 wird eine<br />

verkehrstechnisch sichere Entmischung vom KFZ-Verkehr erreicht.<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

12. WOHNBAULANDERWEITERUNG „JOHANNESBACHWEG“<br />

12.1. BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong><br />

Der geplante Änderungspunkt liegt im Südwesten der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> am<br />

Johannesbachweg.<br />

Abbildung 34: Blick vom Johannesbachweg nach Norden auf den Änderungsbereich; die öffentliche<br />

Verkehrsfläche ist am rechten Bildrand geplant; 28.04.2011<br />

Folgende Flächenwidmungsplanänderung ist im Detail geplant:<br />

� Umwidmung von „Grünland-Land- und Forstwirtschaft (Glf)“ in „Bauland-<br />

Wohngebiet (BW)“ im Ausmaß von 0,24ha<br />

� Umwidmung von „Bauland-Wohngebiet (BW)“ und „Grünland-Land- und<br />

Forstwirtschaft (Glf)“ in „Öffentliche Verkehrsfläche (Vö)“<br />

� Streichen der „öffentlichen Verkehrsfläche – Fußweg (Vö-1)“<br />

Von der Änderung sind die Parzellen 388/2, 656 und 657 betroffen.<br />

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Abbildung 35: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />

2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />

geplanten Änderungen<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

12.2. REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM<br />

Das regionale Raumordnungsprogramm wird bereits im Kapitel 0.2 diskutiert.<br />

12.3. NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ / „NATURA 2000“<br />

Dieser Themenkomplex wird bereits im Kapitel 0.3 ausführlich behandelt.<br />

12.4. AUSGANGSSITUATION UND BEGRÜNDUNG DER GEPLANTEN<br />

<strong>ÄNDERUNG</strong><br />

Die Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> verfügt über ein zeitgemäßes, den rechtlichen und<br />

fachlichen Anforderungen des NÖ-Raumordnungsgesetzes idgF. entsprechendes<br />

"Örtliches Raumordnungsprogramm", das am 16.12.2003 vom Gemeinderat<br />

beschlossen wurde.<br />

Wesentlicher Bestandteil dieses "Örtlichen Raumordnungsprogrammes 2003" ist ein<br />

"Örtliches Entwicklungskonzept“ im Sinne des §13(3) des NÖ-<br />

Raumordnungsgesetzes idgF. in dem „Siedlungserweiterungsgebiete“ („Mittel- bis<br />

langfristige Entwicklungsmöglichkeiten für Wohngebietsbereiche außerhalb des<br />

gewidmeten Baulandes“) festgelegt wurden. Das einzige<br />

Siedlungserweiterungsgebiet südlich der L156 wurde auf den Parzellen 391/1, 392/1<br />

und 658/1 festgelegt und grenzt unmittelbar an den Änderungsbereich (� siehe<br />

Abbildung auf der vorigen Seite). Diese Erweiterungsflächen können zurzeit nur von<br />

der Gramatneusiedler Straße (L156) von Norden her erschlossen werden.<br />

Um langfristig eine günstige Verkehrserschließung zu ermöglichen, ist eine<br />

Verbindung von der Gramatneusiedler Straße zum Johannesbachweg geplant. Die<br />

Parzellen am Johannesbachweg sind zum größten Teil bebaut. Aus diesem Grund<br />

wird die bereits als „Fußweg“ gewidmete „öffentliche Verkehrsfläche“ auf der<br />

unbebauten Parzelle 388/2 geringfügig nach NO verschoben, auf 8,5m verbreitert<br />

und die Zusatzbezeichnung „Fußweg“ gestrichen. Die Umwidmung ist notwendig,<br />

weil die Parzelle 388/2 noch unbebaut ist und eine Bebauung der Parzelle ohne<br />

ausreichende Abtretung einer Verkehrsfläche in das öffentliche Gut die geplante<br />

Verbindungsstraße vom Johannesbachweg zur Gramatneusiedler Straße in diesem<br />

Bereich verhindern würde.<br />

Die Verkehrsfläche endet mit einem Wendeplatz an der Parzelle 657. Die neu<br />

gewidmeten Freihalteflächen auf der Parzelle 657 sollen eine Bebauung mit<br />

landwirtschaftlichen Gebäuden verhindern und damit die Weiterführung der<br />

Verkehrsfläche über diese Parzelle und damit eine durchgängige<br />

Erschließungsstraße des gesamten langfristigen Erweiterungsgebietes ermöglichen.<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

Abbildung 36: Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Örtlichen Entwicklungskonzept der Gemeinde<br />

<strong>Ebergassing</strong>; unmaßstäbliche Darstellung<br />

Die Baulanderweiterung der Parzelle 656 grenzt an gewidmetes Wohnbauland und<br />

stellt damit aus siedlungsstruktureller Sicht eine grundsätzlich günstig gelegene<br />

Wohnbaulandfläche dar. Mit der Neuwidmung wird ein erster Schritt zum<br />

Lückenschluss mit dem nordöstlich angrenzenden Siedlungserweiterungsgebiet<br />

gesetzt.<br />

Wesentliche Gründe für die geplante Umwidmung, sind neben dem oben<br />

angeführten Bedarf an einer Erschließungsstraße zum Siedlungserweiterungsgebiet,<br />

die aus wirtschaftlicher Sicht grundsätzlich günstige Erschließungsmöglichkeit der<br />

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Baulandarrondierung, weil im Johannesbachweg nach Auskunft der Gemeinde<br />

<strong>Ebergassing</strong> seit 1997 Kanal- und Trinkwasserleitungen vorhanden sind, über die die<br />

Erweiterung angeschlossen werden kann.<br />

Baulandmobilisierungsverträge im Sinne des §16a des NÖ-Raumordnungsgesetzes<br />

1976 (LGBl. 8000 idgF.) sind aus Sicht der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> bzw. des<br />

Planverfassers nicht notwendig, da es sich bei den Arrondierungsflächen um die<br />

Deckung familieneigenen Wohnbedarfs handelt.<br />

Hinsichtlich der Größenordnung der nunmehr geplanten Wohnbaulandneuwidmung<br />

im Ausmaß von 0,24ha ist festzustellen, dass seit der Gesamtüberarbeitung mit<br />

Gemeinderatsbeschluss 2003 in Summe keine neuen Wohnbaulandflächen<br />

gewidmet wurden. 2003 standen noch 21ha an Reserveflächen zur Verfügung, bis<br />

2011 reduzierten sich die Reserveflächen auf 12,1ha.<br />

Die Neuwidmung erscheint auch unter diesem Gesichtspunkt jedenfalls angepasst<br />

(� siehe Baulandflächenbilanz in Kapitel 14).<br />

Zusammenfassend ist die geplante Widmungsänderung aus verkehrstechnischer<br />

und wirtschaftlicher Sicht als sinnvolle Arrondierung des bestehenden<br />

Siedlungskörpers der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> anzusehen, die den Lückenschluss<br />

zum langfristigen Siedlungserweiterungsgebiet herstellt.<br />

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13. STREICHEN <strong>DES</strong> ZUSATZES „AUFSCHLIESSUNGSZONE -A3“<br />

IM BEREICH „HIMBERGER STRASSE“<br />

13.1. BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong><br />

Der geplante Änderungspunkt liegt im Nordwesten der Ortschaft <strong>Ebergassing</strong><br />

unmittelbar an der Himberger Straße im Bereich der Parzellen 521/2 und 523/37.<br />

Folgende Flächenwidmungsplanänderung ist im Detail geplant:<br />

� Streichen des Zusatzes Aufschließungszone A3 der BB-Emissionsarm-A3<br />

Abbildung 37: Blick von der Himberger Straße (B15) auf den Änderungsbereich; 25.03.2011<br />

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Abbildung 38: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />

2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />

geplanten Änderungen<br />

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13.2. REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM<br />

Das regionale Raumordnungsprogramm wird bereits im Kapitel 0.2 diskutiert.<br />

13.3. NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ / „NATURA 2000“<br />

Dieser Themenkomplex wird bereits im Kapitel 0.3 ausführlich behandelt.<br />

13.4. AUSGANGSSITUATION UND BEGRÜNDUNG DER GEPLANTEN<br />

<strong>ÄNDERUNG</strong><br />

Folgende Freigabebedingungen wurden für die BB-Emissionsarm - A3 festgelegt:<br />

* Vorliegen eines rechtskräftigen Bebauungsplanes für den Bereich der<br />

Aufschließungszone<br />

* Vorliegen einer vertraglichen Regelung zwischen der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong><br />

und den Grundeigentümern der Aufschließungszone bzw. einzelnen<br />

Grundeigentümern innerhalb der Aufschließungszone zur Sicherung der<br />

Verfügbarkeit.<br />

Im Zuge des gleichzeitig laufenden Änderungsverfahrens zur Erweiterung des<br />

Bebauungsplanes in <strong>Ebergassing</strong> werden für diesen Änderungspunkt<br />

Bebauungsbestimmungen festgelegt.<br />

Der 2. Teil der Freigabebedingung, die vertragliche Regelung zwischen der<br />

Gemeinde und den Grundeigentümern zur Sicherung der Verfügbarkeit, ist nach<br />

Auskunft der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> erfüllt.<br />

Aus den genannten Gründen soll der Zusatz „–A3“ gestrichen werden.<br />

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<strong>ENTWURF</strong> <strong>ZUR</strong> <strong>ÄNDERUNG</strong> <strong>DES</strong> Seite 96<br />

<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />

Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

14. BAULANDFLÄCHENBILANZ VOR UND NACH DEN<br />

GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong>EN<br />

Durch die geplanten Änderungen zum Flächenwidmungsplan ergeben sich in der<br />

Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> folgende Änderungen in der Baulandflächenbilanz:<br />

Änderungspunkt 2: Neuwidmung 1,91 ha BB unbebaut (KG <strong>Ebergassing</strong>)<br />

Änderungspunkt 3: Neuwidmung 2,44 ha BB unbebaut (KG Wienerherberg)<br />

Änderungspunkt 5: Neuwidmung 0,94 ha BW unbebaut (KG <strong>Ebergassing</strong>)<br />

Änderungspunkt 8: Rückwidmung 0,32 ha BW unbebaut (KG Wienerherberg)<br />

Änderungspunkt 9: Rückwidmung 0,47 ha BS unbebaut (KG Wienerherberg)<br />

Änderungspunkt 12: Neuwidmung 0,24 ha BW unbebaut (KG <strong>Ebergassing</strong>)<br />

Änderungspunkte 1, 4, 6, 7, 10, 11 und 13: keine relevanten Änderungen der<br />

Baulandflächenbilanz<br />

______________________________________________________________________________________________________________<br />

DIPL.ING. KARL SIEGL<br />

INGENIEURKONSULENT FÜR RAUMPLANUNG UND RAUMORDNUNG<br />

STAATL. BEF. U. BEEID. ZIVILTECHNIKER<br />

1170 WIEN, GSCHWANDNERGASSE 26/2<br />

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<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />

Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

Abbildung 39: Ausschnitt aus der Baulandflächenbilanz des rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes<br />

der Ortschaft <strong>Ebergassing</strong>; maßstabslose Abbildung<br />

______________________________________________________________________________________________________________<br />

DIPL.ING. KARL SIEGL<br />

INGENIEURKONSULENT FÜR RAUMPLANUNG UND RAUMORDNUNG<br />

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<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />

Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

Abbildung 40: Ausschnitt aus der Baulandflächenbilanz des rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes<br />

der Ortschaft Wienerherberg; maßstabslose Abbildung<br />

______________________________________________________________________________________________________________<br />

DIPL.ING. KARL SIEGL<br />

INGENIEURKONSULENT FÜR RAUMPLANUNG UND RAUMORDNUNG<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

15. VERORDNUNGSTEXT<strong>ENTWURF</strong><br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> beschließt nach Erörterung der<br />

eingelangten Stellungnahmen bzw. des „Umweltberichtes“ zur Strategischen<br />

Umweltprüfung folgende<br />

V E R O R D N U N G<br />

§ 1 Aufgrund des §22 (1) des NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000 idgF.<br />

wird das Örtliche Raumordnungsprogramm der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> in den<br />

Katastralgemeinden <strong>Ebergassing</strong> und Wienerherberg geändert.<br />

§ 2 Die Plandarstellung des Flächenwidmungsplanes (PZ.: EBGA–FÄ5–10792) und<br />

die Plandarstellung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes (PZ.: EBGA–FÄ5–10792-<br />

OEK) - beide verfasst von DI Karl SIEGL, Gschwandnergasse 26/2, 1170 Wien - sind<br />

gemäß §12 (3) der NÖ-Planzeichenverordnung (LGBL. 8000/2 idgF.) wie eine<br />

Neudarstellung ausgeführt und mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen<br />

und liegen im Gemeindeamt <strong>Ebergassing</strong> während der Amtsstunden zur allgemeinen<br />

Einsicht auf.<br />

§ 3: Freigabebedingungen der Aufschließungszone „BB-A12“:<br />

� Vorliegen von Baubewilligungen für zumindest 75% jener Bauplätze, die im<br />

Bereich der "BB-A11" geschaffen wurden oder Vorliegen eines<br />

Bauansuchens für ein Großprojekt, das sowohl den Bereich der "BB-A2",<br />

"BB-A11", als auch die "BB-A12" umfasst<br />

Freigabebedingungen der Aufschließungszone „BB-A13“:<br />

� Vorliegen eines gemeinsamen Teilungs- und Parzellierungskonzeptes für<br />

den gesamten Bereich der Aufschließungszone mit einer schriftlichen<br />

Einverständniserklärung aller betroffenen Grundeigentümer zu diesem<br />

Entwurf<br />

� Vorliegen von Baubewilligungen für zumindest 75% jener Bauplätze, die im<br />

Bereich der Parz. Nr. 2608/2 und 2609/2 geschaffen wurden oder Vorliegen<br />

eines Bauansuchens für ein Großprojekt, das sowohl den Bereich der<br />

Parz.Nr. 2608/2 und 2609/2 als auch die "BB-A13" umfasst<br />

§ 4 Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ-Landesregierung<br />

und nach ihrer darauf folgenden Kundmachung mit dem auf den Ablauf der<br />

zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />

______________________________________________________________________________________________________________<br />

DIPL.ING. KARL SIEGL<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

16. PLANENTWÜRFE ZU DEN GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong>EN<br />

Siehe umseitige, gemäß §12 der NÖ-Planzeichenverordnung (LGBl. 8000/2 idgF.) in<br />

"Schwarz-Rot" ausgeführte Plandarstellungen:<br />

� Änderungen des Flächenwidmungsplanes im Maßstab 1:5.000 (2 Blätter)<br />

� Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes in Form einer Schwarz-Rot<br />

Darstellung im Maßstab 1:10.000 (1 Blatt)<br />

� Legende des rechtskräftigen Örtlichen Entwicklungskonzeptes im Maßstab<br />

1:10.000 (1 Blatt)<br />

______________________________________________________________________________________________________________<br />

DIPL.ING. KARL SIEGL<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

17. ABBILDUNGSVERZEICHNIS<br />

Abbildung 1: Ausschnitt aus dem Niederösterreich ATLAS: Natura 2000 Gebiete, M 1:50.000, vom<br />

04.03.2011............................................................................................................................................... 5<br />

Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Örtlichen Entwicklungskonzept,<br />

unmaßstäbliche Verkleinerung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />

geplanten Änderungen .......................................................................................................................... 16<br />

Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />

2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />

geplanten Änderungen .......................................................................................................................... 18<br />

Abbildung 4: Blick von Südosten nach Norden auf den Änderungsbereich; 25.03.2011 ..................... 19<br />

Abbildung 5: Blick von Westen auf den Änderungsbereich; 19.10.2010 .............................................. 20<br />

Abbildung 6: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Örtlichen Entwicklungskonzept,<br />

unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den geplanten<br />

Änderungen ........................................................................................................................................... 21<br />

Abbildung 7: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />

2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />

geplanten Änderungen .......................................................................................................................... 23<br />

Abbildung 8: Ausschnitt aus http://maps.google.at/; 11.05.2011; das Betriebsgebiet wird über die<br />

Umfahrungen von Himberg und Maria Lanzendorf an die S1 angeschlossen ohne Siedlungsbereiche<br />

zu belasten ............................................................................................................................................ 28<br />

Abbildung 9: Ausschnitt aus dem Niederösterreich ATLAS: Natura 2000 Gebiete .............................. 37<br />

Abbildung 10: SCHÖN (2011): Naturverträglichkeitserklärung Änderung des Örtlichen<br />

Raumordnungsprogrammes <strong>Ebergassing</strong> ........................................................................................... 38<br />

Abbildung 11: Ausschnitt aus dem Niederösterreich ATLAS: Natura 2000 Gebiete ............................ 40<br />

Abbildung 12: SCHÖN (2011): Naturverträglichkeitserklärung Änderung des Örtlichen<br />

Raumordnungsprogrammes <strong>Ebergassing</strong> ........................................................................................... 41<br />

Abbildung 13: Blick von Norden auf den Änderungsbereich; 19.11.2010 ............................................ 48<br />

Abbildung 14: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Örtlichen Entwicklungskonzept,<br />

unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den geplanten<br />

Änderungen ........................................................................................................................................... 49<br />

Abbildung 15: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />

2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />

______________________________________________________________________________________________________________<br />

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<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />

Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

geplanten Änderungen .......................................................................................................................... 50<br />

Abbildung 16: Übersicht über die bestehenden Golfanlagen in Niederösterreich aus<br />

http://www.golf.at/katalog/ vom 11.05.2011 .......................................................................................... 52<br />

Abbildung 17: Detailplan der geplanten Golfanlage, Stand: 25.04.2011 .............................................. 53<br />

Abbildung 18: Blick vom Änderungsbereich nach Norden; 19.11.2010................................................ 63<br />

Abbildung 19: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />

2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />

geplanten Änderungen .......................................................................................................................... 64<br />

Abbildung 20: Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Örtlichen Entwicklungskonzept der Gemeinde<br />

<strong>Ebergassing</strong>; unmaßstäbliche Darstellung............................................................................................ 66<br />

Abbildung 21: Blick von der Koloniegasse auf den privaten Weg zum Wohnhaus; 19.11.2010 .......... 68<br />

Abbildung 22: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />

2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />

geplanten Änderungen .......................................................................................................................... 69<br />

Abbildung 23: Zugangsweg von der Franzensthalstraße zum Kleingartengebiet; 19.11.2010 ............ 71<br />

Abbildung 24: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />

2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />

geplanten Änderungen .......................................................................................................................... 72<br />

Abbildung 25: Blick von Osten nach Westen auf den Änderungsbereich; 19.11.2010 ........................ 74<br />

Abbildung 26: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />

2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />

geplanten Änderungen .......................................................................................................................... 75<br />

Abbildung 27: Blick von Osten auf den Änderungsbereich; die Fläche zwischen Zaun und Straße soll<br />

dem Kleingartengebiet zugeschlagen werden; 19.11.2010.................................................................. 78<br />

Abbildung 28: Von den rund 25 bestehenden Kleingartenlosen, ist nur 1 unbebaut; Orthophoto von<br />

2008....................................................................................................................................................... 79<br />

Abbildung 29: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />

2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />

geplanten Änderungen .......................................................................................................................... 80<br />

Abbildung 30: Blick von Osten auf den Änderungsbereich; 25.03.2011............................................... 82<br />

Abbildung 31: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />

2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />

geplanten Änderungen .......................................................................................................................... 83<br />

Abbildung 32: Blick von Gramatneusiedl Richtung <strong>Ebergassing</strong>; der Multifunktionsweg ist an der<br />

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<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />

Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

linken Straßenseite geplant; 28.04.2011............................................................................................... 85<br />

Abbildung 33: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />

2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />

geplanten Änderungen .......................................................................................................................... 86<br />

Abbildung 34: Blick vom Johannesbachweg nach Norden auf den Änderungsbereich; die öffentliche<br />

Verkehrsfläche ist am rechten Bildrand geplant; 28.04.2011 ............................................................... 88<br />

Abbildung 35: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />

2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />

geplanten Änderungen .......................................................................................................................... 89<br />

Abbildung 36: Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Örtlichen Entwicklungskonzept der Gemeinde<br />

<strong>Ebergassing</strong>; unmaßstäbliche Darstellung............................................................................................ 91<br />

Abbildung 37: Blick von der Himberger Straße (B15) auf den Änderungsbereich; 25.03.2011 ........... 93<br />

Abbildung 38: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />

2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />

geplanten Änderungen .......................................................................................................................... 94<br />

Abbildung 39: Ausschnitt aus der Baulandflächenbilanz des rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes<br />

der Ortschaft <strong>Ebergassing</strong>; maßstabslose Abbildung........................................................................... 97<br />

Abbildung 40: Ausschnitt aus der Baulandflächenbilanz des rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes<br />

der Ortschaft Wienerherberg; maßstabslose Abbildung ....................................................................... 98<br />

______________________________________________________________________________________________________________<br />

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />

18. ANHANG<br />

Pieler ZT GmbH (2011): Golfplatz „Wienerherberg“ – Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes - Deponietechnische Untersuchung - Gutachten<br />

______________________________________________________________________________________________________________<br />

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