ENTWURF ZUR ÄNDERUNG DES ÖRTL - Ebergassing
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<strong>ENTWURF</strong> <strong>ZUR</strong> <strong>ÄNDERUNG</strong> <strong>DES</strong> Seite 1<br />
<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />
Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
0. LAGEÜBERSICHT, ÜBER<strong>ÖRTL</strong>ICHE PLANUNGEN, UMSETZUNG VON EU-RICHTLINIEN ... 2<br />
1. ANPASSUNG AN DIE DKM 2010 ................................................................................................ 13<br />
2. NEUSTRUKTURIERUNG BETRIEBSGEBIET EBERGASSING – „WALDNEURISSE“ –<br />
<strong>ÄNDERUNG</strong>S- UND UMWELTBERICHT............................................................................................. 15<br />
3. NEUSTRUKTURIERUNG BETRIEBSGEBIET WIENERHERBERG – „KURZE ÄCKER“ –<br />
<strong>ÄNDERUNG</strong>S- UND UMWELTBERICHT............................................................................................. 15<br />
4. GOLFPLATZ WIENERHERBERG – <strong>ÄNDERUNG</strong>S- UND UMWELTBERICHT ......................... 48<br />
5. WOHNBAULANDNEUWIDMUNG IM SIEDLUNGSERWEITERUNGSGEBIET<br />
„HERRSCHAFTLICHE BREITE“........................................................................................................... 63<br />
6. VERKEHRSFLÄCHE „KOLONIEGASSE“.................................................................................... 68<br />
7. VERKEHRSFLÄCHE „FRANZENSTHALSTRASSE“................................................................... 71<br />
8. ERSCHLIESSUNG „UNTERE KRAUTGÄRTEN“ ........................................................................ 74<br />
9. KLEINGARTEN „WIENERHERBERG“......................................................................................... 78<br />
10. DKM-ANPASSUNG „WIENERHERBERGERSTRASSE-SCHWADORFERSTRASSE“......... 82<br />
11. MULTIFUNKTIONSWEG EBERGASSING - GRAMATNEUSIEDL......................................... 85<br />
12. WOHNBAULANDERWEITERUNG „JOHANNESBACHWEG“................................................ 88<br />
13. STREICHEN <strong>DES</strong> ZUSATZES „AUFSCHLIESSUNGSZONE -A3“ IM BEREICH<br />
„HIMBERGER STRASSE“ .................................................................................................................... 93<br />
14. BAULANDFLÄCHENBILANZ VOR UND NACH DEN GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong>EN ........... 96<br />
15. VERORDNUNGSTEXT<strong>ENTWURF</strong>.......................................................................................... 99<br />
16. PLANENTWÜRFE ZU DEN GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong>EN ................................................. 100<br />
17. ABBILDUNGSVERZEICHNIS ................................................................................................ 101<br />
18. ANHANG ................................................................................................................................ 104<br />
______________________________________________________________________________________________________________<br />
DIPL.ING. KARL SIEGL<br />
INGENIEURKONSULENT FÜR RAUMPLANUNG UND RAUMORDNUNG<br />
STAATL. BEF. U. BEEID. ZIVILTECHNIKER<br />
1170 WIEN, GSCHWANDNERGASSE 26/2<br />
Tel: 01 - 489 35 52 Fax: 01 - 489 35 52-20 Email: raumplanung@siegl.co.at<br />
www.raumplanung-siegl.at<br />
WIEN, IM MAI 2011
<strong>ENTWURF</strong> <strong>ZUR</strong> <strong>ÄNDERUNG</strong> <strong>DES</strong> Seite 2<br />
<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />
Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />
0. LAGEÜBERSICHT, ÜBER<strong>ÖRTL</strong>ICHE PLANUNGEN,<br />
UMSETZUNG VON EU-RICHTLINIEN<br />
0.1. BESCHREIBUNG UND ÜBERSICHT<br />
Die Lage der geplanten Änderungspunkte zum örtlichen Raumordnungsprogramm<br />
wird auf der nächsten Seite auf einem Ausschnitt des Regionalen<br />
Raumordnungsprogrammes „Südliches Wiener Umland“, LGBl. Nr. 8000/85-3 im M<br />
1:50.000 - Blattnr. 59 „Wien“ - dargestellt.<br />
0.2. REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM „SÜDLICHES WIENER<br />
UMLAND<br />
Das Gemeindegebiet von <strong>Ebergassing</strong> liegt im Geltungsbereich der „Verordnung<br />
über ein Regionales Raumordnungsprogramm südliches Wiener Umland“, das in der<br />
3. Novelle vorliegt (LGBl. Nr. 8000/85-3).<br />
Änderungspunkt 1<br />
Der Änderungspunkt 1 beinhaltet die Anpassung der Flächenwidmung an die DKM<br />
2010. Da keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen werden, ist auch kein<br />
Widerspruch zum Regionalen Raumordnungsprogramm festzustellen.<br />
Änderungspunkte 2, 5, 11, 12 und 13<br />
Die Änderungspunkte 2, 5, 11, 12 und 13 liegen in einer „landwirtschaftlichen<br />
Vorrangzone“ nach §2(3) 1 . „In den landwirtschaftlichen Vorrangzonen (…) darf eine<br />
andere Widmungsart als Grünland – Land- und Forstwirtschaft nur dann gewidmet<br />
werden, wenn im Gemeindegebiet für die beabsichtigte Widmung keine andere<br />
Fläche in Betracht kommt.“<br />
Ein Großteil des Gemeindegebietes und beinahe alle Flächen, die an das<br />
bestehende Bauland grenzen, sind als „landwirtschaftliche Vorrangzonen“<br />
ausgewiesen. Da es sich bei den geplanten Änderungen um Maßnahmen handelt,<br />
die nur an der dafür vorgesehenen Stelle umgesetzt werden können (Erweiterung<br />
eines bestehenden Betriebsgebietes, Streichen des Zusatzes „Aufschließungszone“,<br />
Umsetzung eines Siedlungserweiterungsgebietes nach dem Örtlichen<br />
Entwicklungskonzept, ortsgebundene Festlegung von Verkehrsflächen und<br />
geringfügige Baulanderweiterung), ist kein Widerspruch zum Regionalen<br />
Raumordnungsprogramm festzustellen.<br />
Auf die Lage des Änderungspunktes 12 in einem „Wasserwirtschaftlichen<br />
1 „Landwirtschaftliche Vorrangzonen: Zusammenhängende Flächen, die eine besondere natürliche Eignung für<br />
die landwirtschaftliche Nutzung aufweisen oder für das Erscheinungsbild der Kulturlandschaft von Bedeutung<br />
sind“<br />
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DIPL.ING. KARL SIEGL<br />
INGENIEURKONSULENT FÜR RAUMPLANUNG UND RAUMORDNUNG<br />
STAATL. BEF. U. BEEID. ZIVILTECHNIKER<br />
1170 WIEN, GSCHWANDNERGASSE 26/2<br />
Tel: 01 - 489 35 52 Fax: 01 - 489 35 52-20 Email: raumplanung@siegl.co.at<br />
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<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />
Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />
Vorranggebiet“ bzw. „Wasserschongebiet“ wird am Ende dieses Kapitels<br />
eingegangen.<br />
Änderungspunkte 3, 4 und 9<br />
Diese Änderungspunkte liegen in einem „erhaltenswerten Landschaftsteil“ nach<br />
§2(5) 2 . “In den (…) erhaltenswerten Landschaftsteilen darf eine andere Widmungsart<br />
als Grünland – Land- und Forstwirtschaft nur dann festgelegt werden, wenn im<br />
Gemeindegebiet für die beabsichtigte Widmung keine andere Fläche in Betracht<br />
kommt“. Wie auch schon bei den Änderungspunkten 2, 5, 11 und 12 handelt es sich<br />
auch bei den Punkten 3, 4 und 9 um Änderungen, die an den jeweiligen<br />
Änderungsbereich gebunden sind (Nachnutzung der Schottergruben als Golfplatz,<br />
Erweiterung des bestehenden Betriebsgebietes, Erweiterung der bestehenden<br />
Kleingartenanlage). Es ist daher kein Widerspruch zum Regionalen<br />
Raumordnungsprogramm festzustellen.<br />
Auf die Lage der Änderungspunkte 3 und 9 in einem „Wasserwirtschaftlichen<br />
Vorranggebiet“ bzw. „Wasserschongebiet“ wird am Ende dieses Kapitels<br />
eingegangen.<br />
Änderungspunkte 6, 7, 8 und 10<br />
Diese Änderungspunkte liegen gemäß regionalem Raumordnungsprogramm im<br />
„sonstigen gewidmeten Bauland“. Für diese Ausweisung werden im Regionalen<br />
Raumordnungsprogramm keine Festlegungen getroffen. Widersprüche zum<br />
regionalen Raumordnungsprogramm sind daher nicht festzustellen.<br />
Auf die Lage der Änderungspunkte 6-8 und 10 in einem „Wasserwirtschaftlichen<br />
Vorranggebiet“ bzw. „Wasserschongebiet“ wird im nächsten Absatz eingegangen.<br />
Wasserschongebiet bzw. Wasserwirtschaftliches Vorranggebiet<br />
Die Änderungspunkte 3, 6-10 und 12 liegen, neben den oben genannten<br />
Festlegungen, zusätzlich in einem „Wasserwirtschaftlichen Vorranggebiet“ 3 bzw.<br />
teilweise auch in einem „Wasserschongebiet“.<br />
Nach §4(2) dürfen in den „wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten die<br />
Widmungsarten Industriegebiet, Materialgewinnungsstätte, Friedhof,<br />
Abfallbehandlungsanlage, Aushubdeponie oder Lagerplatz“ nur unter bestimmten<br />
Voraussetzungen festgelegt werden. Da keine der angeführten Widmungsarten<br />
geplant ist, ist kein Widerspruch zum Regionalen Raumordnungsprogramm<br />
festzustellen.<br />
2<br />
„Erhaltenswerte Landschaftsteile: Komplexlandschaften oder wertvolle Einzelbiotope von regionaler<br />
Bedeutung“<br />
3 „Wasserwirtschaftliche Vorranggebiete: Zonen mit grundwasserführenden Schichten, die für die derzeitige<br />
und künftige Wasserversorgung von besonderer Bedeutung sind“<br />
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DIPL.ING. KARL SIEGL<br />
INGENIEURKONSULENT FÜR RAUMPLANUNG UND RAUMORDNUNG<br />
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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />
0.3. NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ / „NATURA 2000“<br />
0.3.1. NATURSCHUTZRECHTLICHE BESTIMMUNGEN <strong>DES</strong> LAN<strong>DES</strong> NÖ<br />
Im Bereich der geplanten Änderungen bestehen, mit Ausnahme der unten<br />
angeführten Natura 2000 Festlegungen, keine relevanten naturschutzrechtlichen<br />
Bestimmungen des Landes Niederösterreich (Natur- oder Landschaftsschutzgebiete,<br />
Naturdenkmäler etc.).<br />
Quelle: http://www.intermap1.noel.gv.at/webgisatlas/ vom 04.03.2011<br />
0.3.2. Natura 2000<br />
In Niederösterreich wurden diverse Schutzgebiete gemäß FFH-Richtlinie 4 bzw.<br />
Vogelschutzrichtlinie 5 bei der EU-Kommission nominiert, die zwischenzeitlich durch<br />
Verordnung der NÖ-Landesregierung zu „Gebieten von gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung“ (LGBl.Nr. 5500/5 idgF.) bzw. zu „Europaschutzgebieten“ (LGBl.Nr.<br />
5500/6 idgF.) erklärt wurden.<br />
In diesen Schutzgebieten wird auf bestimmte, in den oa. Richtlinien näher definierte<br />
Lebensräume bzw. Tier- und Pflanzenarten („Schutzobjekte“) besondere Rücksicht<br />
genommen.<br />
<strong>Ebergassing</strong> liegt im Bereich des Natura 2000 Gebietes 20 „Feuchte Ebene<br />
Leithaauen“. (� siehe umseitigen Ausschnitt)<br />
4 Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume<br />
sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen („Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie“ oder „FFH-Richtlinie“)<br />
5 Richtlinie 79/409/ EG der Kommission vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden<br />
Vogelarten („Vogelschutzrichtlinie“)<br />
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Abbildung 1: Ausschnitt aus dem Niederösterreich ATLAS: Natura 2000 Gebiete, M 1:50.000, vom<br />
04.03.2011<br />
Planprüfung gemäß §2 NÖROG 1976 idgF.:<br />
Aufgrund der im Zuge der 14. Novelle des NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976 in<br />
Rechtskraft getretenen Bestimmungen über die "Verträglichkeitsprüfung bei<br />
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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />
Europaschutzgebieten" ist im Zuge eines Änderungsverfahrens in jedem Fall eine<br />
Überprüfung vorzunehmen, die die Verträglichkeit der geplanten Änderungen zum<br />
Flächenwidmungsplan / Örtlichen Raumordnungsprogramm im Hinblick auf die<br />
Erhaltungsziele eines Europaschutzgebietes untersucht 6 .<br />
Naturverträglichkeit der Änderungspunkte 1, 4-13<br />
Die Änderungspunkte 1 und 5-13 sind vom Umfang bzw. Inhalt her so geringfügig,<br />
dass keine erheblichen Auswirkungen auf Natura 2000 Gebiete zu erwarten sind.<br />
Der Änderungspunkt 4 (Golfplatz) liegt in einer Entfernung von mindestens 600m<br />
zum nächstgelegenen Natura 2000 Gebiet. Aufgrund dieser großen Distanz sind<br />
nach einer ersten ebenfalls Einschätzung keine Auswirkungen<br />
(Ausstrahlungswirkung) zu erwarten. Außerdem werden die naturschutzfachlichen<br />
Aspekte auch im UVP-Verfahren zum Golfplatz ausführlich behandelt<br />
(Amtsachverständiger: Dr. Werner Haas).<br />
(� siehe umseitige Dokumentation der Ausstrahlungs- und Überlagerungswirkung)<br />
6 vgl. §2(1) des NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976 LGBl. 8000-23: "Örtliche und überörtliche<br />
Raumordnungsprogramme sind vor ihrer Erlassung oder Abänderung auf ihre Verträglichkeit mit den<br />
Erhaltungszielen eines Europaschutzgebietes zu prüfen."<br />
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NATURA 2000 „VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG“<br />
gem. §2 NÖROG 1976 idgF. (Planprüfung)<br />
Dokumentation der Ausstrahlungs- und Überlagerungswirkung<br />
Planungsabsichten<br />
Lage zu Europaschutzgebiet;<br />
Änderungspunkte 1-5-<br />
13<br />
Änderungspunkt 4<br />
betroffenes Gebiet<br />
Beurteilung:<br />
Überlagerungswirkung<br />
Der Änderungspunkt 9<br />
grenzt an das Natura<br />
2000 Gebiet Nr. 20 –<br />
Feuchte Ebene-<br />
Leithaauen, die übrigen<br />
Änderungspunkte liegen<br />
in einer Entfernung von<br />
zumindest 100m zu<br />
diesem Natura 2000<br />
gebiet.<br />
� keine<br />
Überlagerungswirkung<br />
Die geplanten<br />
Widmungsänderungen<br />
liegen in einer Entfernung<br />
von mindestens 600m<br />
zum nächstgelegenen<br />
Natura 2000 Gebiet Nr. 20<br />
– Feuchte Ebene-<br />
Leithaauen<br />
� keine<br />
Überlagerungswirkung<br />
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oder<br />
Ausstrahlungswirkung<br />
� keine<br />
Ausstrahlungswirkung<br />
� keine<br />
Ausstrahlungswirkung<br />
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beigelegte<br />
Prüfunterlagen,<br />
Anmerkungen<br />
Aufgrund des geringen<br />
Umfangs und des Inhalts<br />
der geplanten<br />
Änderungen und der Lage<br />
im bzw. am Rand des<br />
Siedlungskörpers wird von<br />
voraussichtlich keinen<br />
erheblichen<br />
Beeinträchtigungen von<br />
Europaschutzgebieten -<br />
auch nicht durch<br />
„Ausstrahlungseffekte“ -<br />
ausgegangen.<br />
Aufgrund der großen<br />
Entfernung des<br />
nächstgelegenen Natura<br />
2000 Gebietes wird<br />
seitens der Gemeinde<br />
<strong>Ebergassing</strong> von keinen<br />
„erheblichen<br />
Beeinträchtigungen“ des<br />
betreffenden<br />
„Natura2000“-Gebietes<br />
ausgegangen.<br />
Zusammenfassend kommt die Überprüfung zu dem Ergebnis, dass durch die<br />
geplanten Änderungspunkte 1 und 4-13 des Örtlichen Raumordnungsprogrammes /<br />
Flächenwidmungsplanes keine „voraussichtlich erheblich negativen<br />
Beeinträchtigungen von Europaschutzgebieten“ im Sinne des §2 NÖROG 1976 idgF.<br />
zu erwarten sind.<br />
Die Durchführung von weiterführenden Untersuchungen im Rahmen der<br />
„Naturverträglichkeitsprüfung“ ist für diese Änderungspunkte nicht erforderlich.<br />
Naturverträglichkeit Änderungspunkte 2 und 3<br />
Die Naturverträglichkeit der Änderungspunkte 2 und 3 wird im Zuge des<br />
Umweltberichtes ausführlich behandelt (� siehe Kapitel 3.9.1und 3.9.2).<br />
WIEN, IM MAI 2011
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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />
0.4. STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG<br />
0.4.1. Integrierter Umweltbericht<br />
Mit der Strategischen Umweltprüfung (SUP) wird die Richtlinie 2001/42/EG des<br />
europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die „Prüfung der<br />
Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme“ im niederösterreichischen<br />
Landesrecht umgesetzt. Im NÖ Raumordnungsrecht bildet die SUP kein<br />
eigenständiges Verfahren 7 , sondern ist in das Raumordnungsverfahren integriert 8 .<br />
„Ziel dieser Richtlinie ist es, im Hinblick auf die Förderung einer nachhaltigen<br />
Entwicklung ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen und dazu beizutragen,<br />
dass Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung und Annahme von Plänen und<br />
Programmen einbezogen werden, indem dafür gesorgt wird, dass bestimmte Pläne<br />
und Programme, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben,<br />
entsprechend dieser Richtlinie einer Umweltprüfung unterzogen werden. “ (Artikel 1<br />
der Richtlinie) 9<br />
Der Umweltbericht, als zentraler Bestandteil der Strategischen Umweltprüfung, wird<br />
im Sinne der Integration in das Raumordnungsverfahren auch nicht als eigenes<br />
Textdokument erstellt, sondern in den vorliegenden Bericht integriert.<br />
Der vorliegende integrierte „Erläuterungs- und Umweltbericht zum Örtlichen<br />
Raumordnungsprogramm“ umfasst somit im Sinne einer gesamtheitlichen und<br />
7 Verfahren (gem. § 21)<br />
(1) Bei der Aufstellung eines örtlichen Raumordnungsprogrammes ist eine strategische<br />
Umweltprüfung durchzuführen.<br />
(2) Für die strategische Umweltprüfung ist der Untersuchungsrahmen (Inhalt, Umfang,<br />
Detaillierungsgrad und Prüfmethoden) festzulegen. Dabei ist die Umweltbehörde zu ersuchen,<br />
innerhalb von vier Wochen eine Stellungnahme abzugeben.<br />
(3) Im Rahmen der strategischen Umweltprüfung sind Planungsvarianten für die im örtlichen<br />
Raumordnungsprogramm beabsichtigten Maßnahmen (und gegebenenfalls deren Standortwahl) zu<br />
entwickeln und zu bewerten.<br />
(4) Die durchgeführten Untersuchungen sind im Umweltbericht zu dokumentieren und zu erläutern<br />
und haben die Informationen gemäß § 4Abs. 6 zu enthalten.<br />
8 Abt. Raumordnung und Regionalpolitik, Amt der NÖ Landesregierung (2005): Leitfaden zur<br />
strategischen Umweltprüfung in der örtlichen Raumordnung Niederösterreichs gemäß NÖ<br />
Raumordnungsgesetz 1976<br />
9 Abt. Raumordnung und Regionalpolitik, Amt der NÖ Landesregierung (2005): Leitfaden zur<br />
strategischen Umweltprüfung in der örtlichen Raumordnung Niederösterreichs gemäß NÖ<br />
Raumordnungsgesetz 1976<br />
______________________________________________________________________________________________________________<br />
DIPL.ING. KARL SIEGL<br />
INGENIEURKONSULENT FÜR RAUMPLANUNG UND RAUMORDNUNG<br />
STAATL. BEF. U. BEEID. ZIVILTECHNIKER<br />
1170 WIEN, GSCHWANDNERGASSE 26/2<br />
Tel: 01 - 489 35 52 Fax: 01 - 489 35 52-20 Email: raumplanung@siegl.co.at<br />
www.raumplanung-siegl.at<br />
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umfassenden Betrachtungsweise alle entscheidungsrelevanten Aspekte zu den<br />
Planungsabsichten des Örtlichen Raumordnungsprogrammes, sowie die auf Basis<br />
des abgegrenzten Untersuchungsrahmens („Scoping“) durchgeführten<br />
umweltrelevanten Erhebungen, Analysen und Bewertungen.<br />
Der Umweltbericht, der für die Punkte 2 und 3 ausgearbeitet wird, ist Teil der Kapitel<br />
2 und 3.<br />
0.4.2. Übersicht Verfahrensablauf<br />
1. Überprüfung, ob erhebliche Umweltauswirkung vorliegen (Screening) (�<br />
bereits abgeschlossen)<br />
2. Festlegung des Untersuchungsrahmens (Scoping). Die Umweltbehörde ist zu<br />
ersuchen, innerhalb einer Frist von 4 Wochen eine Stellungnahme abzugeben<br />
(� bereits abgeschlossen)<br />
3. Stellungnahme der Umweltbehörde (� bereits erfolgt)<br />
4. Dokumentation der Untersuchungen, Varianten und Ergebnisse (das ist<br />
Bestandteil des Berichtes � siehe Kapitel 2und 3)<br />
5. Öffentliche Auflage des Umweltberichtes, Verständigung der Abt. RU1 als<br />
Umweltbehörde und der Gemeindebürger<br />
6. Behandlung 10 des Umweltberichtes bei der Beschlussfassung des Örtlichen<br />
Raumordnungsprogrammes und Übermittlung des Ergebnisses an die<br />
Umweltbehörde<br />
7. Veröffentlichung der Entscheidung des Gemeinderates einschließlich einer<br />
Begründung im Internet durch das Amt der NÖ Landesregierung<br />
0.4.3. Screening/Scoping<br />
Screening Änderungspunkte 1-9<br />
Das „Screening“ - die Überprüfung der Notwendigkeit der Durchführung einer<br />
Strategischen Umweltprüfung auf Basis der geplanten Änderungspunkte - und das<br />
„Scoping“, - die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens - wurden für die<br />
Änderungspunkte 1-9 bereits durchgeführt und seitens der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong><br />
10 siehe http://www.raumordnung-noe.at/dynamisch/showcontainer.php?id=107 vom 05.01.2007<br />
Bei der Beschlussfassung muss der Gemeinderat auch darlegen und erläutern, inwieweit der<br />
Umweltbericht bei der Entscheidung berücksichtigt wurde und welche Überwachungsmaßnahmen<br />
(Raumbeobachtung, Monitoring…) vorgesehen sind.<br />
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<strong>ENTWURF</strong> <strong>ZUR</strong> <strong>ÄNDERUNG</strong> <strong>DES</strong> Seite 10<br />
<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />
Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />
im Jänner 2011 der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht (Abt. RU1) des Amtes<br />
der NÖ-Landesregierung als Umweltbehörde gemäß NÖROG 1976 idgF. zur<br />
Kenntnisnahme bzw. zur Abgabe einer Stellungnahme übermittelt:<br />
Das Screening für die Änderungspunkte 1, 5-9 kommt zu folgendem Ergebnis:<br />
„Unter Berücksichtigung des §22(4)Z.2 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976<br />
hat die Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> anhand der Unterlagen des Planverfassers<br />
entschieden, dass die geplanten Änderungspunkte 1, 6, 7, 8 und 9 des<br />
Örtlichen Raumordnungsprogrammes / Flächenwidmungsplanes inhaltlich bzw.<br />
vom Umfang her hinsichtlich ihrer Auswirkungen als so geringfügig zu<br />
bezeichnen sind, dass keine „Strategische Umweltprüfung“ bzw. kein<br />
diesbezügliches „Screening“ durchzuführen ist.<br />
Für den geplanten Änderungspunkt 5 des Örtlichen Raumordnungsprogrammes<br />
/ Flächenwidmungsplanes ist aufgrund der Ergebnisse des Screenings<br />
festzustellen, dass durch die geplante Widmungsänderung keine erheblichen<br />
Umweltauswirkungen im Sinne des §22(4)Z.2 des NÖROG 1976 idgF. zu<br />
erwarten sind. Bei allen Änderungspunkten sind keine „erheblichen kumulativen<br />
Auswirkungen“ zu erwarten“.<br />
Das Screening für die Änderungspunkte 2-4 kommt zu folgendem Ergebnis:<br />
„Nach eingehender Abschätzung aller relevanten Kriterien hat die Gemeinde<br />
anhand der anbei übermittelten Unterlagen entschieden, dass für die<br />
Änderungspunkte 2 und 3 – Neustrukturierung Betriebsgebiet - und für den<br />
Änderungspunkt 4 – Golfplatz „Wienerherberg“ - negative Umweltauswirkungen<br />
bzw. Unverträglichkeiten von vorne herein nicht auszuschließen sind und ein<br />
Umweltbericht im Zuge der Auflageunterlage zur Änderung des Örtlichen<br />
Raumordnungsprogrammes erstellt wird.“<br />
Die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens (Scoping) der Änderungspunkte<br />
2-4 wurde folgendermaßen festgelegt:<br />
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Tel: 01 - 489 35 52 Fax: 01 - 489 35 52-20 Email: raumplanung@siegl.co.at<br />
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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />
Änderungsmaßnahmen ...werden<br />
untersucht<br />
hinsichtlich...<br />
Neustrukturierung<br />
Betriebsgebiet<br />
(2) <strong>Ebergassing</strong> -<br />
"Waldneurisse"<br />
(3) Wienerherberg - "Kurze<br />
Äcker"<br />
(4) Golfplatz<br />
„Wienerherberg“<br />
negativer<br />
Auswirkungen auf<br />
die für das gegenständliche<br />
„Natura<br />
2000 - Gebiet“<br />
relevanten<br />
Schutzobjekte<br />
Deponienachuntzung<br />
Rechtlich<br />
relevante<br />
Schutzvorgaben<br />
Natura 2000-<br />
Gebiet Nr. 20<br />
„Feuchte<br />
Ebene -<br />
Leithaauen“<br />
NÖROG 1976<br />
(z.B. § 1(2) Z.1<br />
lit. b, c)<br />
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Untersuchungs<br />
-inhalt<br />
Mögliche<br />
Auswirkungen der<br />
geplanten<br />
Änderungen auf<br />
die Schutzobjekte<br />
des<br />
gegenständlichen<br />
„Natura 2000 -<br />
Gebietes“<br />
Nachnutzung der<br />
Deponien als<br />
Golfplatz aus<br />
kulturtechnisch /<br />
wasserrechtlicher<br />
Sicht<br />
Untersuchungsmethode<br />
Naturverträglichkeitsuntersuchung<br />
Kulturtechnische<br />
Untersuchung<br />
Von der Umweltbehörde (Abt. RU1) wurde am 24.02.2011 mit der Z.: RU1-R-99/030-<br />
2011 eine Stellungnahme abgegeben mit dem Schluss, dass „die Begründung der<br />
Gemeinde hinsichtlich der Durchführung einer strategischen Umweltprüfung (Punkt<br />
2, 3 und 4) nachvollziehbar ist. Mit dem Änderungsverfahren (…) kann somit<br />
begonnen werden.“<br />
Nachträgliches Screening Änderungspunkte 10, 11, 12 und 13<br />
Die Änderungspunkte 10 (DKM-Anpassung im Kreuzungsbereich Wienerherberger<br />
Straße / Schwadorfer Straße), 11 (Multifunktionsweg an der L156), 12<br />
(Verkehrsfläche und geringfügige Baulanderweiterung Johannesbachweg) und 13<br />
(Streichen der Aufschließungszone BB-A3) wurden nachträglich in das<br />
Änderungsverfahren aufgenommen und konnten im Zuge der<br />
„Entscheidungsgrundlagen über die Durchführung einer „Strategischen<br />
Umweltprüfung („Screening“) inkl. Festlegen des Untersuchungsrahmens<br />
(„Scoping“)“ noch nicht behandelt werden.<br />
Die Überprüfung wird daher im Zuge dieses Änderungsberichtes durchgeführt und<br />
kommt zu folgendem Ergebnis:<br />
Unter Berücksichtigung des §22(4)Z.2 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976<br />
hat die Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> anhand der Unterlagen des Planverfassers<br />
entschieden, dass die geplanten Änderungspunkte 10, 11, 12 und 13 des<br />
Örtlichen Raumordnungsprogrammes / Flächenwidmungsplanes inhaltlich bzw.<br />
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vom Umfang her hinsichtlich ihrer Auswirkungen als so geringfügig zu<br />
bezeichnen sind, dass keine „Strategische Umweltprüfung“ bzw. kein<br />
diesbezügliches „Screening“ durchzuführen ist.<br />
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1. ANPASSUNG AN DIE DKM 2010<br />
1.1. EINLEITUNG<br />
Das Örtliche Raumordnungsprogramm der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> stammt aus dem<br />
Jahre 2004 (Gemeinderatsbeschluss 16.12.2003). Der Flächenwidmungsplan, als<br />
Teil dieses Örtlichen Raumordnungsprogrammes, wurde seither 4 Mal abgeändert.<br />
Die digitale Katastralmappe (DKM), die Plangrundlage für den derzeit noch<br />
rechtskräftigen Flächenwidmungsplan, stammt aus dem Jahr 2001.<br />
Im Zuge des gegenständlichen Änderungsverfahrens soll nunmehr - neben der<br />
Behandlung zahlreicher „inhaltlicher“ Abänderungen - auch die nunmehr aktuell<br />
vorliegende DKM (Stand: Oktober 2010) als Grundlage für den<br />
Flächenwidmungsplan herangezogen werden.<br />
Durch das „DKM-Update“ ist es erforderlich, einzelne Widmungsfestlegungen,<br />
Kenntlichmachungen oder sonstige Eintragungen des Flächenwidmungsplanes an<br />
die aktuell vorliegende, digitale Plangrundlage anzupassen.<br />
Die folgenden Inhalte des Flächenwidmungsplanes wurden in diesem Sinne im<br />
gesamten Gemeindegebiet überprüft und erforderlichenfalls an die Inhalte der<br />
aktuellen DKM angeglichen.<br />
1.2. FORSTFLÄCHEN<br />
Die Forstflächen wurden gemäß den Eintragungen der vorliegenden DKM kenntlich<br />
gemacht. Forstflächen, die im Jahr 2001 mit der Bezirksforstinspektion abgeglichen<br />
wurden, blieben unverändert.<br />
1.3. GEWÄSSERFLÄCHEN<br />
Die Gewässerflächen innerhalb des Gemeindegebietes wurden gemäß den<br />
Eintragungen der aktuellen DKM gewidmet.<br />
1.4. GRÜNLAND- LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT SOWIE<br />
VERKEHRSFLÄCHEN IM GRÜNLAND<br />
Die als „Grünland - Land- und Forstwirtschaft (Glf)“ gewidmeten Flächen bzw. die<br />
Verkehrsflächen außerhalb der Baulandumhüllenden wurden ebenfalls gemäß DKM<br />
2010 aktualisiert.<br />
1.5. WIDMUNGSGRENZEN BAULAND/GRÜNLAND SOWIE<br />
VERKEHRSFLÄCHEN IM GRÜNLAND<br />
Durch die Verwendung der DKM 10.2010 als Plangrundlage ist in zahlreichen Fällen<br />
auch die Abgrenzung zwischen Bauland- bzw. Grünlandwidmungsarten sowie<br />
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Verkehrsflächenfestlegungen, die der Baulanderschließung dienen, geringfügig zu<br />
verschieben und an die Lage der Grundgrenzen anzupassen.<br />
Diese Abänderungen sind aufgrund der Geringfügigkeit im Maßstab des<br />
Flächenwidmungsplanes durchwegs nicht bzw. kaum darstellbar.<br />
1.6. TECHNISCHE INFRASTRUKTUR<br />
Die Hochspannungsfreileitungen wurden an das Orthophoto 2008 angepasst. .<br />
Anmerkung: Auf eine Darstellung der unter Punkt 1.1 bis 1.6 beschriebenen<br />
Aktualisierungen bzw. Anpassungen an die aktuell vorliegende DKM 2010 gemäß<br />
§12 (5) der NÖ-Planzeichenverordnung über die Ausführung des<br />
Flächenwidmungsplanes (LGBL. 8000/2 idgF.) in "Schwarz-Rot" wird verzichtet um<br />
die Lesbarkeit bzw. Aussagekraft der "Schwarz-Rot" – Darstellung der geplanten<br />
Abänderungen des Flächenwidmungsplanes nicht zu beeinträchtigen, da keine<br />
inhaltlichen Änderungen durch die oben angeführten Anpassungen erfolgt.<br />
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2. NEUSTRUKTURIERUNG BETRIEBSGEBIET EBERGASSING –<br />
„WALDNEURISSE“ – <strong>ÄNDERUNG</strong>S- UND UMWELTBERICHT<br />
3. NEUSTRUKTURIERUNG BETRIEBSGEBIET WIENERHERBERG<br />
– „KURZE ÄCKER“ – <strong>ÄNDERUNG</strong>S- UND UMWELTBERICHT<br />
3.1. EINLEITUNG<br />
Die Änderungspunkte 2 und 3 werden zusammengefasst, da es sich bei beiden<br />
Punkten um die Neustrukturierung von Betriebsgebietsreserveflächen handelt<br />
und beim Umweltbericht jeweils die Naturverträglichkeit untersucht wird.<br />
In Zusammenhang mit der Veränderung der regionalen Verkehrsstrukturen durch die<br />
Fertigstellung der Wiener Außenring Schnellstraße (S1), zwischen den Knoten<br />
Vösendorf (A2, A21) und Schwechat (A4) und weiterer sehr günstiger<br />
Standortfaktoren, notwendiger Bedarfsdeckung und verfügbarer Flächen, wird<br />
einerseits für das bestehende Betriebsgebiet in <strong>Ebergassing</strong> ein mittel- bis<br />
langfristiger Erweiterungsstandort entwickelt (� Änderungspunkt 2). Andererseits<br />
sollen im Betriebsgebietskomplex von Wienerherberg notwendige Reserveflächen für<br />
den lokalen Bedarf zur Verfügung gestellt werden (� Änderungspunkt 3)<br />
Die geplanten Neustrukturierungen sollen mit dem gegenständlichen Verfahren<br />
raumordnungsrechtlich umgesetzt werden. Dieses Kapitel enthält die Zielsetzung,<br />
Beschreibung und Begründung der beiden geplanten Änderungen und den<br />
Umweltbericht zur Erweiterung der beiden Betriebsstandorte.<br />
3.2. BESCHREIBUNG <strong>DES</strong> GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong>SPUNKTES 2 (BB<br />
EBERGASSING)<br />
Der geplante Änderungspunkt liegt im Nordwesten der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong><br />
südwestlich der B15.<br />
Folgende Änderungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes sind im Detail<br />
geplant:<br />
Weiterentwicklung des Betriebsgebietsstandortes „<strong>Ebergassing</strong>-Waldneurisse“<br />
durch<br />
� „Untersuchungsgebiet für mittel- bis langfristige<br />
Entwicklungsmöglichkeiten für Betriebsgebietsbereiche außerhalb des<br />
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gewidmeten Baulandes“ im Ausmaß von ca. 17ha<br />
� Kurzfristige Erweiterung des Betriebsgebietsbereiches im Ausmaß von<br />
1,9ha<br />
� Sicherung eines „Planungsgebietes“ für die Verkehrserschließung der<br />
langfristigen Betriebsgebietserweiterungsflächen<br />
�<br />
Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Örtlichen Entwicklungskonzept,<br />
unmaßstäbliche Verkleinerung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />
geplanten Änderungen<br />
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Folgende Flächenwidmungsplanänderungen sind im Detail geplant:<br />
Umsetzung der Änderungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes durch<br />
� Umwidmung von „Grünland-Land- und Forstwirtschaft (Glf)“ in „Bauland-<br />
Betriebsgebiet – Aufschließungszone (BB-A12)“ im Bereich der Parzelle<br />
682 im Ausmaß von 1,7ha<br />
� Umwidmung von „Grünland-Grüngürtel-Leitungstrasse (Ggü-4) in<br />
�<br />
„Bauland-Betriebsgebiet – Aufschließungszone (BB-A11)“ im Bereich der<br />
Parzelle 689 im Ausmaß von 0,2ha<br />
Freigabebedingungen der Aufschließungszone BB-A12<br />
* Vorliegen von Baubewilligungen für zumindest 75% jener<br />
Bauplätze, die im Bereich der "BB-A11" geschaffen wurden oder<br />
Vorliegen eines Bauansuchens für ein Großprojekt, das sowohl den<br />
Bereich der "BB-A2", "BB-A11" als auch die "BB-A12" umfasst<br />
� Neuwidmung von „öffentlichen Verkehrsflächen (Vö)“<br />
� Umwidmung von „Grünland- Land- und Forstwirtschaft (Glf)“ in „Grünland-<br />
Freihaltefläche (Gfrei)“ auf den Parzellen 472/1, 691-699 und 703<br />
� Umwidmung von „Grünland- Land- und Forstwirtschaft (Glf)“ in „Grünland-<br />
Grüngürtel-Windschutzgürtel (Ggü-5)“ auf den Parzellen 690 und 695<br />
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Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />
2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />
geplanten Änderungen<br />
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Abbildung 4: Blick von Südosten nach Norden auf den Änderungsbereich; 25.03.2011<br />
Der Weg am rechten Bildrand wird als 12m breite Zufahrtsstraße zur B15 ausgebaut.<br />
Der Weg am linken Bildrand stellt die Grenze der bestehenden Baulandwidmung dar.<br />
Die Erweiterung ist zwischen linkem Bildrand und Weg zu sehen.<br />
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3.3. BESCHREIBUNG <strong>DES</strong> GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong>SPUNKTES 3 (BB<br />
WIENERHERBERG)<br />
Der geplante Änderungspunkt liegt im Osten der Ortschaft Wienerherberg an der<br />
Gemeindegrenze zu Schwadorf.<br />
Abbildung 5: Blick von Westen auf den Änderungsbereich; 19.10.2010<br />
Folgende Änderungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes sind im Detail<br />
geplant:<br />
Weiterentwicklung<br />
Fischawiesen“ durch<br />
des Betriebsgebietsstandortes „Wienerherberg-<br />
� Kurzfristige Erweiterung des Betriebsgebietsbereiches im Ausmaß von<br />
2,3ha<br />
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Abbildung 6: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Örtlichen Entwicklungskonzept,<br />
unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den geplanten<br />
Änderungen<br />
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Folgende Flächenwidmungsplanänderungen sind im Detail geplant:<br />
Umsetzung der Änderungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes durch<br />
� Umwidmung von „Grünland-Land- und Forstwirtschaft (Glf)“ und<br />
„Grünland-Grüngürtel-siedlungsgliedernd bzw. siedlungsbegrenzend<br />
�<br />
(Ggü-1)“ in „Bauland-Betriebsgebiet – Aufschließungszone (BB-A13)“ im<br />
Bereich der Parzellen 2605 - 2608 im Ausmaß von 2,3ha<br />
Freigabebedingungen der Aufschließungszone BB-A13<br />
* Vorliegen eines gemeinsamen Teilungs- und<br />
Parzellierungskonzeptes für den gesamten Bereich der<br />
Aufschließungszone mit einer schriftlichen Einverständniserklärung<br />
aller betroffenen Grundeigentümer zu diesem Entwurf<br />
* Vorliegen von Baubewilligungen für zumindest 75% jener<br />
Bauplätze, die im Bereich der Parz. Nr. 2608/2 und 2609/2<br />
geschaffen wurden oder Vorliegen eines Bauansuchens für ein<br />
Großprojekt, das sowohl den Bereich der Parz.Nr. 2608/2 und<br />
2609/2 als auch die "BB-A13" umfasst<br />
� Umwidmung von „Bauland-Betriebsgebiet (BB)“ und „Grünland-<br />
Grüngürtel- Fuß-, Fahrweg mit Bepflanzung und Erdwall (Ggü-2)“ in<br />
„Bauland-Betriebsgebiet (BB) – Emissionsarm“ im Bereich der Parzellen<br />
2610/11 und 2632. Das Ausmaß der BB-Neuwidmung beträgt 0,14 ha<br />
� Umwidmung von „Grünland-Land- und Forstwirtschaft (Glf)“ in<br />
„öffentliche Verkehrsfläche-Multifunktionsweg (Vö-3)“ im Bereich der<br />
Parzellen 2605-2607, 2608/1 und 2609/1<br />
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<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />
Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />
Abbildung 7: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />
2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />
geplanten Änderungen<br />
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DIPL.ING. KARL SIEGL<br />
INGENIEURKONSULENT FÜR RAUMPLANUNG UND RAUMORDNUNG<br />
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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />
3.4. ZIELSETZUNG DER GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong><br />
Wie schon in der Einleitung erwähnt, liegt <strong>Ebergassing</strong> sehr verkehrsgünstig im<br />
Dreieck A3, S1, A4. Wien ist ebenfalls sehr gut zu erreichen, der Flughafen<br />
Schwechat ist auch nur ca. 15km entfernt. Diese Standortgunst in der stark<br />
wachsenden und prosperierenden „Twin City Region Wien-Bratislava 11 “ ermöglichte<br />
der Gemeinde auch bisher wirtschaftlich erfolgreich zu sein und Klein-, Mittel- und<br />
Großbetriebe anzusiedeln.<br />
Im Zuge dieses Änderungsverfahrens ist geplant, für Mittel- und Großbetriebe neue<br />
Entwicklungsflächen zur Verfügung zu stellen, um die Tradition <strong>Ebergassing</strong>s als<br />
attraktiver Betriebs- und Industriestandort fortzuführen und <strong>Ebergassing</strong> weiter<br />
wirtschaftlich zu stärken.<br />
Im rechtskräftigen Örtlichen Entwicklungskonzept der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> sind 4<br />
Betriebsgebietsbereiche ausgewiesen. Der einzige Standort, in dem<br />
Betriebsneugründungen möglich sind, die über die Größe von Kleinbetrieben bzw.<br />
die kleinräumige Erweiterung von bestehenden Betriebsgebietsstandorten<br />
hinausgehen, ist der Standort <strong>Ebergassing</strong> - „Waldneurisse“.<br />
Im Standort Wienerherberg-Fischawiesen-Kurze Äcker herrscht dringender Bedarf<br />
an lokalen Erweiterungsflächen.<br />
Die Änderungsabsicht ist es, einerseits den lokalen Bedarf in Wienerherberg zu<br />
decken (Änderungspunkt 3), aber auch für Großbetriebe ausreichend<br />
Entwicklungsflächen zur Verfügung stellen zu können (Änderungspunkt 2). Beide<br />
Erweiterungen müssen umwelt-, ortsbild- bzw. landschaftsverträglich sein und dürfen<br />
keine Beeinträchtigung von bestehendem Siedlungsgebiet nach sich ziehen.<br />
Das relevante Ziel dieser geplanten Änderung des Örtlichen<br />
Raumordnungsprogrammes/Flächenwidmungsplanes kann, abgeleitet aus den im<br />
Verordnungstext zum Örtlichen Raumordnungsprogramm verankerten Zielen und<br />
Maßnahmen, die in Kapitel 3.6.2 angeführt sind, folgendermaßen zusammengefasst<br />
werden:<br />
� Stärken der wirtschaftlichen Bedeutung von <strong>Ebergassing</strong> durch die<br />
weitere Entwicklung der Betriebsgebietsstandorte „<strong>Ebergassing</strong> -<br />
Waldneurisse“ und „Wienerherberg – Kurze Äcker“ mit<br />
ausgezeichneter Lage zu überregionalen Verkehrsträgern, ohne<br />
11 Quelle: http://www.iv-wien.at/b151 vom 01.10.2008: Die Städte Wien und Bratislava entwickeln sich<br />
zunehmend zu einer gemeinsamen Region. In den vergangenen Jahren hat sich für die beiden Hauptstädte und<br />
die dazwischen liegende Region der Begriff „Twin City“ als starke Marke etabliert.<br />
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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />
erheblichen Beeinträchtigungen von naturräumlich sensiblen Gebieten<br />
und bestehendem Siedlungsgebiet<br />
3.5. REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM<br />
Das regionale Raumordnungsprogramm wird bereits im Kapitel 0.2 behandelt.<br />
3.6. ALLGEMEINE RAUMORDNUNGSFACHLICHE ASPEKTE<br />
3.6.1. Historischer Abriss<br />
Die folgende Beschreibung der Historie des „Wirtschaftsstandortes <strong>Ebergassing</strong>“ ist<br />
der homepage der Gemeinde entnommen (Quelle: http://www.ebergassing.at/ vom<br />
30.09.2008).<br />
<strong>Ebergassing</strong> weist eine lange Tradition als Betriebs- bzw. Industriestandort auf:<br />
Ausschlaggebend für die Ansiedlung der ersten Industriebetriebe war die<br />
Fischa, die durch die geringen Wasserstands- und Temperaturschwankungen<br />
die besten Bedingungen für die industrielle Nutzung schaffte.<br />
In der Zeit Maria Theresias (Mitte 18. Jahrhundert) wurde in <strong>Ebergassing</strong> ein<br />
Stuckbohrwerk bzw. eine Kanonenbohrerei für Artillerie errichtet.<br />
In Folge entstanden in <strong>Ebergassing</strong> und Wienerherberg Papierfabriken, die<br />
durch die Herstellung von Endlospapier Weltbedeutung erlangten, so wurde<br />
das erste Banknotenpapier für die österreichische Nationalbank ebenfalls in<br />
<strong>Ebergassing</strong> gedruckt.<br />
Durch den Zuzug von Industriearbeitern entwickelten sich auch sehr früh die<br />
Wurzeln des sozialen Wohnbaues. Die so genannte „<strong>Ebergassing</strong>er Kolonie“<br />
war eine der ersten Arbeiterwohnsiedlungen in Ostösterreich.<br />
3.6.2. Örtliches Entwicklungskonzept<br />
Die Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> verfügt über ein zeitgemäßes, den rechtlichen und<br />
fachlichen Anforderungen des NÖ-Raumordnungsgesetzes idgF. entsprechendes<br />
"Örtliches Raumordnungsprogramm", das vom Gemeinderat der Gemeinde<br />
<strong>Ebergassing</strong> am 16.12.2003 beschlossen wurde. Die Gemeinde <strong>Ebergassing</strong><br />
beabsichtigt nunmehr - ganz im Sinne der im derzeit rechtskräftigen Verordnungstext<br />
zum bestehenden Örtlichen Raumordnungsprogramm verankerten „Ziele und<br />
Maßnahmen der Örtlichen Raumordnung“ – das Angebot an Betriebsgebietsflächen<br />
zu erweitern:<br />
� Weitere Stärkung der Funktion von <strong>Ebergassing</strong> als Arbeitsplatzstandort mit<br />
kleinregionaler Bedeutung.<br />
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Der Standortgunst von <strong>Ebergassing</strong> entsprechende, professionelle<br />
Entwicklung der Betriebsgebietsbereiche im Gemeindegebiet durch Schaffung<br />
eines bedarfsgerechten Angebotes an verfügbaren Betriebsgebietsflächen auf<br />
angemessenem Preisniveau durch Anwendung der nach dem NÖ-<br />
Raumordnungsgesetz zur Verfügung stehenden Mittel der<br />
Baulandmobilisierung und durch aktive Bodenpolitik der Gemeinde<br />
<strong>Ebergassing</strong> in den im räumlichen Entwicklungskonzept dafür ausgewiesenen<br />
Eignungsflächen.<br />
Im Örtlichen Entwicklungskonzept vorgesehene Erweiterungsflächen für Betriebsund<br />
Industriegebietsflächen<br />
Das „Örtliche Entwicklungskonzept“ von <strong>Ebergassing</strong> sieht zurzeit nur im Anschluss<br />
an das bestehende Betriebsgebiet „Gramatneusiedl Ost“ und beim Betriebsgebiet an<br />
der „Götzendorfer Straße“ „mittel- bis langfristige Entwicklungsmöglichkeiten für<br />
Betriebsgebietsflächen“ vor. Die Flächen an der Götzendorfer Straße dienen als<br />
Reservefläche für den einzigen Großbetrieb in <strong>Ebergassing</strong>, die Fa. Eybl und sind<br />
daher nicht anderwärtig verfüg- bzw. nutzbar.<br />
Im Osten von Wienerherberg entstand in den 80er und 90er Jahren des vorigen<br />
Jahrhunderts das flächenmäßig größte Betriebsgebiet (ca.11,6ha) am Trattnerring,<br />
das über die Beethovenstraße an die Schwadorfer Straße angebunden wird und zum<br />
größten Teil bereits bebaut ist. Reserveflächen stehen nur mehr im Inneren der<br />
ringförmigen Erschließung und in Richtung Beethovenstraße zur Verfügung (� siehe<br />
Flächenbilanz im Kapitel 14).<br />
Um den Bedarf abzudecken ist eine weitere mittel- bis langfristige<br />
Betriebsgebietserweiterungsfläche geplant.<br />
Das Betriebsgebiet im Norden von <strong>Ebergassing</strong>, das im rechtskräftigen OEK noch<br />
als unbebautes Betriebsgebiet im Ausmaß von ca. 11 ha ausgewiesen ist, wurde in 2<br />
Schritten im Zuge der Gesamtüberarbeitung und im Zuge des Änderungsverfahrens<br />
mit der PZ.: EBGA-FÄ4-10336 gewidmet.<br />
Diese Betriebsgebietsflächen sehen eine etappenweise Entwicklung vor, die um eine<br />
4. Etappe im Ausmaß von 1,7ha erweitert werden soll, weil durch ein Logistikzentrum<br />
einer Lebensmitttelhandelskette der gesamte Bereich konsumiert werden soll.<br />
Aufgrund der derzeit großen Nachfrage ist eine langfristige Erweiterung des<br />
Wirtschaftsstandortes entlang der Himberger Straße geplant.<br />
Die gesamte, langfristig nutzbare, Erweiterungsfläche beträgt ca. 17 ha.<br />
Für das gegenständliche „Untersuchungsgebiet“ sind im „Örtlichen<br />
Entwicklungskonzept“ als Voraussetzung für die Umwidmung folgende<br />
„Realisierungsbedingungen“ festgelegt:<br />
� Nachweis der Naturverträglichkeit<br />
� etappenweise, bedarfsorientierte Umsetzung<br />
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� Vorliegen von Baulandmobilisierungsverträgen oder privatrechtlichen<br />
Verträgen bzw. Erwerb der Flächen durch die Gemeinde oder eine<br />
Entwicklungsgesellschaft<br />
� Gemeinsame Parzellierung des jeweiligen Abschnitts durch alle<br />
betroffenen Grundeigentümer<br />
3.6.3. Weitere wichtige Kriterien für die Standorteignung der<br />
Erweiterungsfläche des Betriebsgebietes „<strong>Ebergassing</strong> - Waldneurisse“<br />
(Änderungspunkt 2)<br />
� Anschluss an eine im Gemeindegebiet von <strong>Ebergassing</strong> bestehende<br />
„Bauland – Betriebsgebiets (BB) Fläche“<br />
Die Erweiterungsfläche grenzt unmittelbar an bestehendes Betriebsgebiet.<br />
Die geplante Entwicklungsfläche stellt eine logische Erweiterung des<br />
Betriebsgebiets in Richtung Hauptverkehrsträger (S1) dar.<br />
� Etappenweise, bedarfsgerechte Entwicklung<br />
Die Freigabebedingungen der geplanten Aufschließungszone gewährleistet<br />
eine etappenweise Erschließung, da die geplante Aufschließungszone erst<br />
nach einander oder bei Vorliegen eines Großprojektes gemeinsam mit den<br />
bereits gewidmeten Flächen entwickelt werden kann.<br />
� Verkehrsgünstige Lage für den KFZ-Verkehr (Anschluss an das<br />
übergeordnete Straßennetz ohne Belastung des örtlichen Straßennetzes).<br />
<strong>Ebergassing</strong> liegt aus verkehrstechnisch Sicht sehr günstig im Dreieck A3 –<br />
S1 – A4. Alle 3 angeführten Autobahnen/Schnellstraßen sind in maximal<br />
15km zu erreichen. Der Flughafen Schwechat ist ebenfalls nur 15km<br />
entfernt.<br />
Regional wird das Betriebsgebiet von der B15 erschlossen (� siehe Skizze<br />
auf der nächsten Seite), die über die Umfahrungen von Himberg und Maria<br />
Lanzendorf an die S1 angebunden ist. Es kommt zu keiner zusätzlichen<br />
Belastung der Siedlungsbereiche oder des örtlichen Straßennetzes von<br />
<strong>Ebergassing</strong> oder anderer Gemeinden.<br />
Im Sinne des §14(2)5 NÖ-Raumordnungsgesetz idgF. ist aus der Sicht der<br />
Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> und des Planverfassers eine ausreichende<br />
Erschließung durch funktionsgerechte öffentliche Verkehrsflächen gegeben.<br />
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Abbildung 8: Ausschnitt aus http://maps.google.at/; 11.05.2011; das Betriebsgebiet wird<br />
über die Umfahrungen von Himberg und Maria Lanzendorf an die S1 angeschlossen ohne<br />
Siedlungsbereiche zu belasten<br />
Das bereits gewidmete Betriebsgebiet wird über einen Kreisverkehr<br />
erschlossen, über den auch das nordöstlich angrenzende Siedlungsgebiet<br />
angebunden wird. Der Kreisverkehr wird neu abgegrenzt. Parallel zur B15<br />
verläuft eine Verkehrsfläche, die die Betriebsgebietsflächen an den<br />
Kreisverkehr anbinden. Weiters wird das Betriebsgebiet über den südlich<br />
des Betriebsgebietes liegenden Güterweg erschlossen, der noch zu<br />
verbreitern bzw. auszubauen ist, um eine den verkehrstechnischen<br />
Erfordernissen entsprechende Erschließung zu gewährleisten. Diese<br />
Erschließung ermöglicht auch die langfristige Erweiterung der<br />
Betriebsgebietsflächen nach NW in Richtung Himberg.<br />
Die interne Erschließung der bereits gewidmeten Betriebsgebietsflächen<br />
wird auf Privatgrund etappenweise bzw. bedarfsorientiert hergestellt.<br />
Im Zuge der zukünftigen Eröffnung der Aufschließungszonen (oder<br />
eventuell auch von Teilbereichen) kann bei Bedarf die geplante innere<br />
Verkehrserschließung innerhalb dieser Bereiche durch einfachen<br />
Verordnungsbeschluss durchgeführt werden, ohne dass dafür ein eigenes<br />
Änderungsverfahren zum Flächenwidmungsplan erfolgen muss (vgl. § 75<br />
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NÖ-BO idgF. bzw. §.16 Abs. 4 NÖROG idgF.).<br />
Langfristig ist im NW an der B15 ein „Planungsgebiet“ für die langfristige<br />
Verkehrserschließung vorgesehen, um einen Erschließungsring in den<br />
langfristigen Erweiterungsflächen zu ermöglichen, der am höchsten Punkt,<br />
im Norden des Änderungsbereiches, beginnt.<br />
� Öffentlicher Verkehr<br />
An der B15 sind 2 Bushaltestellen ca. 350m entfernt. Der Bahnhof<br />
Gramatneusiedl (Schnellbahnanschluss) ist ca. 3,3km entfernt.<br />
Es wäre wünschenswert 1 zentrale Bushaltestelle im Bereich des<br />
bestehenden Kreisverkehrs zu errichten.<br />
� Ausreichende Abstandsflächen zu bzw. klare räumliche Trennung von<br />
Wohnbaulandflächen<br />
Nach den Bestimmungen des NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976 idgF.<br />
müssen zwischen Betriebs- und Wohngebiet Abstandflächen eingehalten<br />
werden, um eine gegenseitige Beeinträchtigung der beiden<br />
unterschiedlichen Baulandwidmungen möglichst zu verhindern (vgl. §14(2)<br />
Z.12 des NÖROG 1976 idgF). Die im Raumordnungsgesetz geforderte<br />
„mindestens baublockweise Trennung durch Verkehrsflächen und/oder<br />
Grüngürtel“ wird eingehalten:<br />
Die bestehenden Waldflächen bilden eine starke räumliche Trennung<br />
vom nächstgelegenen Siedlungsgebiet der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong>.<br />
Die nächsten Wohnbaulandwidmungen befinden sich in der<br />
Schönfeldgasse bzw. Goldwaldstraße in einer Entfernung von<br />
mindestens 200m. Das Siedlungsgebiet der „Herrschaftlichen Breite“<br />
liegt in einer Entfernung von mindestens 350m und ist durch die B15<br />
vom Erweiterungsgebiet getrennt. Eine Beeinträchtigung von<br />
Wohnbauland ist sowohl innerhalb des Gemeindegebietes als auch<br />
bei den angrenzenden Ortschaften nicht zu erwarten.<br />
� Günstige topographische Verhältnisse bzw. Möglichkeit zur Schaffung einer<br />
guten landschaftlichen Einbindung des Erweiterungsbereiches<br />
Die Lage auf einer größtenteils ebenen Fläche, die nur nach Süden hin<br />
leicht abfällt, begünstigt die landschaftliche Einbindung, weil die B15 einige<br />
Meter über dem Geländeniveau liegt. Die topographisch günstige Situation<br />
wird durch die räumliche Lage an der B15 und zwischen 2 Windschutzgürtel<br />
noch verstärkt.<br />
� Landschaftsbild und Naherholung<br />
Es erfolgt keine Beeinträchtigung eines erhaltenswerten Landschaftsteiles<br />
oder schützenswerten Landschaftsbildes. Das Änderungsgebiet hat keine<br />
bedeutende Naherholungsfunktion, es erfolgt keine Inanspruchnahme oder<br />
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Flächenreduktion eines Erholungsgebietes und keine Durchschneidung von<br />
Wegen, die für die Erholung genutzt werden.<br />
� Technische Infrastruktur<br />
Die zusätzlichen Infrastrukturinvestitionen seitens der Gemeinde<br />
<strong>Ebergassing</strong> fallen relativ gering aus, da die Infrastruktur für die östlich der<br />
B15 liegenden Wohnbauland- bzw. Betriebsgebietsflächen bereits<br />
hergestellt wurde. Die Trinkwasserleitung liegt bereits in der B15, ein<br />
Kanalhauptstrang wurde bis zum Kreisverkehr geführt.<br />
Die Baulanderweiterung ist daher aus wirtschaftlicher Sicht für die<br />
Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> sehr günstig zu bewerten.<br />
Bezüglich der EVN-Leitung im Westen des Änderungsbereiches hat es am<br />
12.05.2011 eine Besprechung zwischen EVN und SPAR gegeben, bei der<br />
die Beteiligten übereingekommen sind, dass eventuelle Maßnahmen zur<br />
Oberflächengestaltung im Zuge des Bauverfahrens abgewickelt werden 12 .<br />
� Verfügbarkeit<br />
Die Erweiterungsflächen sind im Privatbesitz von 1 Eigentümer, der nach<br />
Auskunft der Gemeinde verkaufsbereit ist.<br />
� Wirtschaftsparameter Arbeitsplatz<br />
Die Entwicklung der Arbeitsplätze wird anhand des geplanten Projektes,<br />
das an diesem Standort umgesetzt werden soll, aufgezeigt.<br />
Eine Lebensmittelkette plant ein Logistikzentrum in 2 Ausbaustufen. In der<br />
1. Ausbaustufe werden 140 Personen beschäftigt. Die Umsetzung der 2.<br />
Ausbaustufe ist terminlich noch nicht fixiert, nach Auskunft der Betreiber<br />
sollen nach Umsetzung 230 Personen beschäftigt sein. (alle Angaben von<br />
Hrn. Ing. Nickolmann, Fa. SPAR, mail vom 22.03.2011).<br />
Eine Verbesserung des Arbeitsplatzangebotes der Gemeinde ist vor allem<br />
angesichts der steigenden Einwohnerzahl der Gemeinde (Steigerung von<br />
2001 auf 2010 um ca. 10% auf 3.758 Bewohner 13 ) wesentlich, um die<br />
Pendlerrate weiter zu reduzieren. Hervorzuheben ist auch die<br />
Arbeitsplatzbindung in der Region, die sich wiederum auf unterschiedlichste<br />
Umweltfaktoren (geringerer Pendlerstrom � weniger Emissionen durch<br />
MIV) positiv auswirkt.<br />
Zusammenfassend ist – unter Berücksichtigung der Aussagen des Umweltberichtes<br />
(siehe Kap. 3.7 bis 3.12) - die geplante Ausweisung von „Bauland - Betriebsgebiet<br />
(BB) - Aufschließungszone“ bzw. die Festlegung der langfristigen<br />
Betriebsgebietserweiterungsfläche am nordwestlichen Ortrand von <strong>Ebergassing</strong><br />
entlang der „Himberger Straße“ als „Untersuchungsgebiet“ aus der Sicht der<br />
12<br />
Tel. Auskunft von Ing. Nickolmann, Fa. SPAR, 12.05.2011<br />
13<br />
Quelle: http://www.statistik.at/blickgem/blick1/g32401.pdf vom 02.05.2011<br />
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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> und des Planverfassers als langfristige, zielgerichtete<br />
Maßnahme zur weiteren Verbesserung der Voraussetzungen für die weitere<br />
Entwicklung der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> als Betriebsstandort im Sinne der<br />
Verordnung vom 16.12.2003, mit der das rechtskräftige Örtliche<br />
Raumordnungsprogramm beschlossen wurde, zu sehen.<br />
3.6.4. Weitere wichtige Kriterien für die Standorteignung der<br />
Erweiterungsfläche des Betriebsgebietes „Wienerherberg – Kurze Äcker“<br />
(Änderungspunkt 3)<br />
� Wirtschaftsparameter Arbeitsplatz<br />
Bei der geplanten Änderung handelt es sich um die Erweiterung eines<br />
bestehenden Betriebes auf den Parzellen 2605, 2606 und 2607. Dieser<br />
Betrieb, die „Doppstadt Austria GmbH“, ist ein wichtiger Arbeitgeber und<br />
bedeutender Wirtschaftsfaktor in der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong>. Der<br />
Schwerpunkt liegt in der Produktion von Maschinensystemen im Bereich<br />
der Umwelttechnik (z.B. Trägerfahrzeuge, Randstreifenmäher). Die Fa.<br />
Doppstadt plant eine neue Fertigungshalle. In der Endausbaustufe sollen<br />
zusätzlich 200 Personen beschäftigt werden.<br />
Ein Ausbau des Standortes ist nach Auskunft der Geschäftsleitung aus<br />
betriebswirtschaftlicher Sicht dringend notwendig, um konkurrenzfähig zu<br />
bleiben und mittelfristig eine Absiedlung des Betriebes zu verhindern.<br />
� Anschluss an eine im Gemeindegebiet von <strong>Ebergassing</strong> bestehende<br />
„Bauland – Betriebsgebiets (BB) Fläche“<br />
Die Baulandneuwidmung grenzt unmittelbar an bestehendes Betriebsgebiet<br />
und stellt eine logische Erweiterung des Betriebsgebiets am Trattnerring in<br />
Richtung Schwadorfer Gemeindegebiet dar.<br />
� Etappenweise, bedarfsgerechte Entwicklung<br />
Die Freigabebedingungen der geplanten Aufschließungszone gewährleistet<br />
eine etappenweise Erschließung, die von den bereits bebauten Flächen<br />
ausgeht.<br />
� Verkehrsgünstige Lage für den KFZ-Verkehr (Anschluss an das<br />
übergeordnete Straßennetz ohne Belastung des örtlichen Straßennetzes).<br />
Wie schon in der Einleitung erwähnt, liegt <strong>Ebergassing</strong> aus<br />
verkehrstechnisch Sicht sehr günstig im Dreieck A3 – S1 – A4. Alle 3<br />
angeführten Autobahnen/Schnellstraßen und der Flughafen Schwechat sind<br />
in maximal 15km zu erreichen.<br />
Da es sich bei der Neuwidmung um eine Erweiterung des bestehenden<br />
Betriebsgebietes handelt, ist die Ausweisung und Errichtung von<br />
zusätzlichen öffentlichen Verkehrsflächen zur Baulanderschließung nicht<br />
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erforderlich. Die Verkehrserschließung des Trattnerringes bleibt daher<br />
unverändert. Sie erfolgt, wie schon oben erwähnt, über die L156 und die<br />
Beethovenstraße. Die interne Erschließung der Betriebsgebietsflächen wird<br />
auf Privatgrund hergestellt.<br />
Im Norden des Änderungsbereiches ist ein Multifunktionsweg geplant, der<br />
die bestmögliche Erschließung der landwirtschaftlich genutzten Parzellen in<br />
diesem Bereich gewährleisten soll (� siehe Kapitel 3.6.5).<br />
Im Sinne des §14(2)5 des NÖ-Raumordnungsgesetz idgF. ist aus der Sicht<br />
der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> und des Planverfassers eine ausreichende<br />
Erschließung durch funktionsgerechte öffentliche Verkehrsflächen<br />
gewährleistet.<br />
� Ausreichende Abstandsflächen zu bzw. klare räumliche Trennung von<br />
Wohnbaulandflächen<br />
Nach den Bestimmungen des NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976 idgF.<br />
müssen zwischen Betriebs- und Wohngebiet Abstandflächen eingehalten<br />
werden, um eine gegenseitige Beeinträchtigung der beiden<br />
unterschiedlichen Widmungsarten möglichst zu verhindern (vgl. §14(2) Z.12<br />
des NÖROG 1976 idgF). Die im Raumordnungsgesetz geforderte<br />
„mindestens baublockweise Trennung durch Verkehrsflächen und/oder<br />
Grüngürtel“ wird eingehalten, da der Änderungsbereich durch die<br />
bestehende Betriebsgebietswidmung und die Beethovenstraße vom<br />
westlich angrenzenden Wohnbauland getrennt wird. Die vorgesehene<br />
Trennung zwischen Betriebsgebiet und Wohngebiet entspricht daher den<br />
diesbezüglichen Bestimmungen des NÖROG 1976.<br />
� Günstige topographische Verhältnisse bzw. Möglichkeit zur Schaffung einer<br />
guten landschaftlichen Einbindung des Erweiterungsbereiches<br />
Beim Änderungsbereich handelt es sich um eine ebene Fläche, die nach<br />
Norden hin zur L156 durch einen Grüngürtel begrenzt wird.<br />
� Landschaftsbild und Naherholung<br />
Zur landschaftlichen Einbindung ist ein Grüngürtel mit der<br />
Funktionsbezeichnung „siedlungsgliedernd bzw. siedlungsbegrenzend“<br />
geplant, der die gesamte Erweiterungsfläche begrenzt. Das<br />
Änderungsgebiet hat keine bedeutende Naherholungsfunktion, es erfolgt<br />
keine Inanspruchnahme oder Flächenreduktion eines Erholungsgebietes<br />
und keine Durchschneidung von Wegen, die für die Erholung genutzt<br />
werden.<br />
� Technische Infrastruktur<br />
Zusätzliche Infrastrukturinvestitionen sind seitens der Gemeinde<br />
<strong>Ebergassing</strong> nicht erforderlich, da es sich um die Erweiterung eines<br />
bestehenden, gänzlich erschlossenen Betriebsstandortes handelt.<br />
Die Baulanderweiterung ist daher aus wirtschaftlicher Sicht für die<br />
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<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />
Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />
Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> sehr günstig zu bewerten.<br />
� Verfügbarkeit<br />
Die Änderungsfläche ist im Besitz der Fa. Doppstadt, die Verfügbarkeit für<br />
die geplante innerbetriebliche Erweiterung ist daher jederzeit gegeben, das<br />
Abschließen eines Baulandmobilisierungsvertrag gemäß §16a NÖROG<br />
1976 ist in diesem Fall nicht notwendig.<br />
Zusammenfassend ist – unter Berücksichtigung der Aussagen des Umweltberichtes<br />
(siehe Kap. 3.7 bis 3.12) - die geplante Ausweisung von „Bauland - Betriebsgebiet<br />
(BB) - Aufschließungszone“ in Wienerherberg aus der Sicht der Gemeinde<br />
<strong>Ebergassing</strong> und des Planverfassers als langfristige, zielgerichtete Maßnahme zur<br />
weiteren Verbesserung der Voraussetzungen für die weitere Entwicklung der<br />
Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> als Betriebsstandort im Sinne der Verordnung vom<br />
16.12.2003, mit der das rechtskräftige Örtliche Raumordnungsprogramm<br />
beschlossen wurde, zu sehen.<br />
3.6.5. Multifunktionsweg Wienerherberg - Schwadorf (Änderungspunkt 3)<br />
Im Zuge des 4. Änderungsverfahrens mit der PZ.: FÄ4-10336, das 2009 abgewickelt<br />
wurde, wurde ein Begleitweg zur L156 von <strong>Ebergassing</strong> nach Wienerherberg<br />
gewidmet, der mittlerweile bereits errichtet ist.<br />
Dieser Multifunktionsweg wird im Zuge dieses Änderungsverfahrens von<br />
Wienerherberg nach Schwadorf bzw. von <strong>Ebergassing</strong> nach Gramatneusiedl<br />
weitergeführt (� siehe Änderungspunkt 11 auf der Seite 85).<br />
Die geplante Verbindung von <strong>Ebergassing</strong> nach Gramatneusiedl bzw. von<br />
Wienerherberg nach Schwadorf ist der logische Lückenschluss. Diese neue<br />
Verkehrsfläche ist die kürzeste Verbindung zwischen Schwadorf, Wienerherberg,<br />
<strong>Ebergassing</strong> und Gramatneusiedl und soll einerseits als dringend benötigter Radweg<br />
ausgebaut werden, mit dem v.a. eine sehr gute Anbindung des Pendlerbahnhofes in<br />
Gramatneusiedl erreicht wird. Andererseits steht der Mulitfunktionsweg auch dem<br />
landwirtschaftlichen Verkehr zur Verfügung. Die Parzellen 2605 – 2609/1 können<br />
nach Streichung des Güterwegs auf den Parzellen 2608/1 und 2609/1 von dem neu<br />
geplanten Multifunktionsweg aus bewirtschaftet werden.<br />
Durch die bauliche Trennung von der Landeshauptstraße L156 wird eine<br />
verkehrstechnisch sichere Entmischung vom KFZ-Verkehr erreicht.<br />
3.7. ÜBERPRÜFEN VON UMWELTAUSWIRKUNGEN (SCREENING) UND<br />
FESTLEGEN <strong>DES</strong> UNTERSUCHUNGSRAHMENS (SCOPING)<br />
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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />
Der SUP-Verfahrensablauf bzw. die ersten Schritte „Screening“ und „Scoping“<br />
werden bereits in den Kapiteln 0.4 ff behandelt.<br />
Die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens (Scoping) wurde für beide<br />
Änderungspunkte folgendermaßen festgelegt:<br />
Änderungsmaßnahmen ...werden<br />
untersucht<br />
hinsichtlich...<br />
Neustrukturierung<br />
Betriebsgebiet<br />
(2) <strong>Ebergassing</strong> -<br />
"Waldneurisse"<br />
(3) Wienerherberg - "Kurze<br />
Äcker"<br />
negativer<br />
Auswirkungen auf<br />
die für das gegenständliche<br />
„Natura<br />
2000 - Gebiet“<br />
relevanten<br />
Schutzobjekte<br />
3.8. ZIELE <strong>DES</strong> UMWELTSCHUTZES<br />
Rechtlich<br />
relevante<br />
Schutzvorgaben<br />
Natura 2000-<br />
Gebiet Nr. 20<br />
„Feuchte<br />
Ebene -<br />
Leithaauen“<br />
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Untersuchungs<br />
-inhalt<br />
Mögliche<br />
Auswirkungen der<br />
geplanten<br />
Änderungen auf<br />
die Schutzobjekte<br />
des<br />
gegenständlichen<br />
„Natura 2000 -<br />
Gebietes“<br />
Untersuchungs<br />
methode<br />
Naturverträglichkeitsuntersuchung<br />
Es gilt die - für den Untersuchungsrahmen relevanten - Umweltschutzziele für beide<br />
Änderungspunkte zu definieren.<br />
Diese Umweltschutzziele bilden in Folge auch den Bewertungsmaßstab hinsichtlich<br />
möglicher Umweltauswirkungen.<br />
Zur Beurteilung der „rechtsverbindlich zu berücksichtigenden Umweltschutzziele“<br />
wird als Ausgangspunkt die „Checkliste für Schutzgüter und Schutzinteressen“ des<br />
„SUP-Leitfadens“ des Amtes der NÖ Landesregierung, Abteilung „Raumordnung und<br />
Regionalpolitik/RU2“ mit Stand vom 26.04.2005 herangezogen. Die<br />
Schutzzielvorgaben werden hinsichtlich ihrer Relevanz für die gegenständlichen<br />
Änderungen und möglicher Umweltauswirkungen gemäß Scoping (Auswirkungen auf<br />
Schutzobjekte des „Natura 2000 Gebietes“) überprüft und ausgewählt.<br />
Schutzgüter und Schutzinteressen<br />
(mit Quelle)<br />
Tiere, Pflanzen, Lebewesen<br />
Schutzzielvorgaben,<br />
Schutzzielfestlegungen<br />
Konkrete Zielbereiche (mit Norm,<br />
Quelle)<br />
Beschreibung des<br />
Umweltzustands, Monitoring<br />
(Untersuchungsmethode)<br />
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<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />
Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />
Artenschutz (Rote Liste, NÖ NSG, EU-<br />
RL)<br />
Europa-, Naturschutzgebiet (EU-<br />
RL, NÖ NSG, Rote Liste), sonstige<br />
Lebensräume<br />
Habitatfunktion Europa-, Naturschutzgebiet,<br />
sonstige Lebensräume<br />
(EU-RL, NÖ NSG)<br />
Siedlungswesen allgemein ROG (§§ 14, 15)<br />
Sicherung gut geeigneter Betriebs- und<br />
Industriegebiete<br />
(NÖ ROG, GewO)<br />
Betriebsgebiete, wie BI, BB, BS-<br />
Asphalt (ÖROP) NRW-Abstands<br />
Richtlinie, ÖAL-Richtlinien<br />
3.9. UMWELTAUSWIRKUNGEN DER GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong><br />
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Naturverträglichkeitsprüfung<br />
Naturverträglichkeitsprüfung<br />
Bestehende Nähe von<br />
sensiblen Nutzungen oder<br />
sonstige<br />
Betriebseinschränkungen<br />
In Bezug auf den im Kapitel 3.7 beschriebenen „Untersuchungsrahmen“ sind<br />
folgende raumrelevanten Aspekte im Hinblick auf ihre „Umweltauswirkungen“ durch<br />
die geplanten Widmungsänderungen zu untersuchen:<br />
� Auswirkungen auf die Schutzobjekte des betroffenen „Natura 2000 -<br />
Gebietes“<br />
3.9.1. Auswirkungen auf die Schutzobjekte des betroffenen „Natura 2000 -<br />
Gebietes“ – Änderungspunkt 2 „<strong>Ebergassing</strong> – Waldneurisse“:<br />
Wie bereit im Kapitel 0.3. angeführt, liegt <strong>Ebergassing</strong> im Bereich des Natura 2000<br />
Gebietes 20 – „Feuchte Ebene-Leithaauen“.<br />
Die Betriebsgebietserweiterung liegt im Natura 2000 Gebiet (Überlagerungswirkung),<br />
die langfristige Erweiterungsfläche grenzt an die Natura 2000 Fläche<br />
(Ausstrahlungswirkung).<br />
Da die Naturverträglichkeit bis zum Auflagebeginn nur für die BB-Neuwidmung und<br />
nicht für die langfristige BB-Erweiterungsfläche überprüft werden konnte, wird der<br />
Bereich der langfristigen Erweiterung als „Untersuchungsgebiet für mittel- bis<br />
langfristige Entwicklungsmöglichkeiten für Betriebsgebietsbereiche außerhalb des<br />
gewidmeten Baulandes“ festgelegt.<br />
Für dieses „Untersuchungsgebiet“ wird im Hinblick auf eine eventuelle zukünftige<br />
Baulandausweisung festgelegt, dass Baulandwidmungen erst nach Nachweis der<br />
Naturverträglichkeit realisiert werden können.<br />
Im Bereich der Baulandwidmung sind die Schutzobjekte „Rohrweihe“ und<br />
„Wiesenweihe“ angeführt.<br />
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<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />
Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />
Nach Angaben von Dr. Schön 14 ist „keine erhebliche Beeinträchtigung von<br />
Schutzgütern der Vogelschutzrichtlinie erkennbar (auch keine negative<br />
Ausstrahlungswirkung)“ (� siehe Beurteilung der Naturverträglichkeit auf der<br />
nächsten Seite).<br />
Verträglichkeitserklärung gemäß §2 NÖROG 1976<br />
Aufgrund der im Zuge der 14. Novelle des NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976 in<br />
Rechtskraft getretenen Bestimmungen über die "Verträglichkeitsprüfung bei<br />
Europaschutzgebieten" ist in jedem Fall eine Überprüfung vorzunehmen, die die<br />
Verträglichkeit der geplanten Änderungen zum Flächenwidmungsplan / Örtlichen<br />
Raumordnungsprogramm im Hinblick auf die Erhaltungsziele eines<br />
Europaschutzgebietes untersucht 15 .<br />
Nach der Naturverträglichkeitserklärung von Dr. Schön vom 01.2011 kann „das<br />
Projekt / der Plan als naturverträglich im Sinne der Natura 2000-Richtlinien eingestuft<br />
werden“.<br />
(� siehe Beurteilung der Naturverträglichkeit auf der übernächsten Seite).<br />
14<br />
SCHÖN (2011): Naturverträglichkeitserklärung Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes<br />
<strong>Ebergassing</strong><br />
15<br />
vgl. §2(1) des NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976 LGBl. 8000-21: "Örtliche und überörtliche<br />
Raumordnungsprogramme sind vor ihrer Erlassung oder Abänderung auf ihre Verträglichkeit mit den<br />
Erhaltungszielen eines Europaschutzgebietes zu prüfen."<br />
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<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />
Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />
Abbildung 9: Ausschnitt aus dem Niederösterreich ATLAS: Natura 2000 Gebiete<br />
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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />
Abbildung 10: SCHÖN (2011): Naturverträglichkeitserklärung Änderung des Örtlichen<br />
Raumordnungsprogrammes <strong>Ebergassing</strong><br />
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3.9.2. Auswirkungen auf die Schutzobjekte des betroffenen „Natura 2000 -<br />
Gebietes“ – Änderungspunkt 3 „Wienerherberg – Kurze Äcker“:<br />
Wie bereit im Kapitel 0.3. angeführt, liegt <strong>Ebergassing</strong> im Bereich des Natura 2000<br />
Gebietes 20 – „Feuchte Ebene-Leithaauen“.<br />
Die Betriebsgebietserweiterung grenzt an ein Natura 2000 Gebiet auf Schwadorfer<br />
Gemeindegebiet. In unmittelbarer Nähe des Projektgebietes sind Rohrweihe,<br />
Wiesenweihe und Wachtelkönig ausgewiesen.<br />
Verträglichkeitserklärung gemäß §2 NÖROG 1976<br />
Aufgrund der im Zuge der 14. Novelle des NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976 in<br />
Rechtskraft getretenen Bestimmungen über die "Verträglichkeitsprüfung bei<br />
Europaschutzgebieten" ist in jedem Fall eine Überprüfung vorzunehmen, die die<br />
Verträglichkeit der geplanten Änderungen zum Flächenwidmungsplan / Örtlichen<br />
Raumordnungsprogramm im Hinblick auf die Erhaltungsziele eines<br />
Europaschutzgebietes untersucht 16 .<br />
Nach der Naturverträglichkeitserklärung von Dr. Schön vom 01.2011 „ist<br />
demnach keine erhebliche Beeinträchtigung von Schutzgütern der<br />
Vogelschutzrichtlinie erkennbar. Das Projekt / der Plan kann als<br />
naturverträglich im Sinne der Natura 2000-Richtlinien eingestuft werden.“<br />
(� siehe Beurteilung der Naturverträglichkeit auf der übernächsten Seite).<br />
16<br />
vgl. §2(1) des NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976 LGBl. 8000-21: "Örtliche und überörtliche<br />
Raumordnungsprogramme sind vor ihrer Erlassung oder Abänderung auf ihre Verträglichkeit mit den<br />
Erhaltungszielen eines Europaschutzgebietes zu prüfen."<br />
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Abbildung 11: Ausschnitt aus dem Niederösterreich ATLAS: Natura 2000 Gebiete<br />
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Abbildung 12: SCHÖN (2011): Naturverträglichkeitserklärung Änderung des Örtlichen<br />
Raumordnungsprogrammes <strong>Ebergassing</strong><br />
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3.10. VARIANTENPRÜFUNG UND VARIANTENBEWERTUNG<br />
Nach dem NÖROG 1976 bzw. dem „Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung in<br />
der örtlichen Raumordnung Niederösterreichs gemäß NÖROG 1976“ des Amtes der<br />
NÖ Landesregierung, Abteilung „Raumordnung und Regionalpolitik/RU2“ besteht die<br />
generelle Anforderung, im Rahmen der Erstellung eines Umweltberichts, Varianten<br />
zum vorliegenden Planungsentwurf zu entwickeln und zu bewerten.<br />
„Wo aber auch solche Varianten von vornherein unrealistisch sind, wäre es sinnlos,<br />
solche als reine Fiktion zu entwickeln. In diesen Fällen sollte begründet werden, wie<br />
sich der derzeitige Umweltzustand ohne die beabsichtigten Planungsmaßnahmen<br />
entwickeln würde 17 .“<br />
Im Gemeindegebiet von <strong>Ebergassing</strong> stehen im Anschluss an bereits gewidmete<br />
Betriebsgebietsflächen wenig geeignete, ebene, Flächen für<br />
Betriebsgebietsneuwidmungen oder langfristige Erweiterungen zur Verfügung. Einen<br />
größeren BB Komplex gibt es in Wienerherberg im Bereich der Fischawiesen, der<br />
jedoch nach Süden aufgrund der Natura 2000 Festlegungen nicht erweiterbar ist und<br />
im Norden an gewidmetes Wohnbauland grenzt. Großflächige<br />
Betriebsgebietsneuwidmungen sind bei diesen Rahmenbedingungen nicht möglich,<br />
die lokal begrenzte Erweiterungsmöglichkeit wird genutzt (Änderungspunkt 3)<br />
Der BB-Komplex an der Götzendorfer Straße wird zur Gänze von der Fa. Eybl<br />
genutzt, die Reserveflächen sollen auch einer Erweiterung dieses Betriebes<br />
vorbehalten bleiben.<br />
Die Erweiterungsflächen im Westen des Gemeindegebietes an der Grenze zu<br />
Gramatneusiedl eignen sich nicht für großflächige Neuansiedlungen von Betrieben,<br />
da die Zufahrt zu überregionalen Verkehrsträgern durch Siedlungsgebiet erfolgen<br />
müßte.<br />
Ein großflächige Erweiterung dieser Standorte wird auch aufgrund der<br />
verkehrsstrukturell wesentlich ungünstigeren Lage (größere Entfernung zum S1<br />
Anschluss, der nur durch Querung von Siedlungsgebiet zu erreichen ist) und damit<br />
zu erwartenden wesentlich größeren Umweltauswirkungen nicht weiter untersucht.<br />
Der 3. große Betriebsgebietsbereich im NW von <strong>Ebergassing</strong> ist der einzige<br />
Standort, in dem sich auch Großbetriebe ansiedeln können und der nach NW in<br />
Richtung Himberg und S1 und damit aus verkehrstechnischer Sicht sehr günstiger<br />
weiterentwickelt werden kann.<br />
Aus der Sicht der bedeutendsten Themenfelder wie Topographie, Verkehr,<br />
Landschaft, Siedlungsraum, rechtliche Vorgaben (Natura 2000, …) sind zurzeit<br />
die nunmehr vorliegenden Erweiterungsflächen in <strong>Ebergassing</strong> und<br />
17 siehe Abt. Raumordnung und Regionalpolitik, Amt der NÖ Landesregierung (2005): Leitfaden zur<br />
strategischen Umweltprüfung in der örtlichen Raumordnung Niederösterreichs gemäß NÖ<br />
Raumordnungsgesetz 1976<br />
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Wienerherberg als die günstigste Variante zu sehen<br />
Aus diesem Grund erscheint auch die Entwicklung von weiteren / zusätzlichen<br />
Planungsvarianten nicht sinnvoll, weil aufgrund der oben genannten<br />
Rahmenbedingungen für die Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> zurzeit keine anderen<br />
Erweiterungsflächen zur Diskussion stehen.<br />
Demzufolge werden nachfolgend die „Variante“ gemäß den gegenständlichen<br />
Auflageunterlagen sowie die gemäß §4 Abs.6 Z.2 des NÖROG 1976 idgF.<br />
verpflichtend auszuarbeitende „Nullvariante“ diskutiert.<br />
Variante A: „Nullvariante“<br />
Die Nullvariante stellt dar, wie sich die derzeitige Umweltsituation ohne<br />
Durchführung der geplanten Änderungen entwickeln würde.<br />
Variante B: Erweiterung Betriebsgebiet „<strong>Ebergassing</strong>-Waldneurisse“ und<br />
„Wienerherberg-Kurze Äcker“<br />
Das ist die aktuelle Variante der Auflageunterlagen (Änderungspunkte 2<br />
und 3).<br />
Diese Variante wird bereits ausführlich in den Kapiteln 3.3 bis 3.6 und „3.9<br />
- Umweltauswirkungen der geplanten Änderungen“ beschrieben.<br />
3.10.1. Vergleich und Diskussion der Varianten<br />
Nachfolgend werden die geplanten Änderungen hinsichtlich ihrer<br />
Umweltauswirkungen verbal bewertet.<br />
Variante A: „Nullvariante“<br />
Es wird angenommen, dass die Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> die geplanten<br />
Erweiterungsflächen im NW von <strong>Ebergassing</strong> und in Wienerherberg im<br />
gegenständlichen Verfahren zurückstellt und die geplanten Festlegungen der<br />
Änderungspunkte 2 und 3 im Örtlichen Entwicklungskonzept und im<br />
Flächenwidmungsplan nicht mehr weiterverfolgt.<br />
Die Nullvariante verändert die Umweltsituation grundsätzlich nicht. Sie verhindert<br />
allerdings auch die betriebliche Weiterentwicklung von <strong>Ebergassing</strong>.<br />
<strong>Ebergassing</strong>-Waldneurisse<br />
Da die bestehenden BB-Reserveflächen inkl. der BB-A12 Erweiterung in diesem<br />
Bereich mit einem Großprojekt (Logistikzentrum für eine Lebensmittelkette) bebaut<br />
werden sollen, wäre die Ansiedlung von neuen Betrieben mit hohem Flächenbedarf<br />
ohne die Ausweisung von langfristigen Erweiterungsflächen im Örtlichen<br />
Entwicklungskonzept nicht möglich.<br />
Wienerherberg-Kurze Äcker<br />
Ein bestehender Betrieb könnte sein Potential nicht voll ausschöpfen und gezwungen<br />
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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />
sein, abzusiedeln. Die Auswirkungen auf den <strong>Ebergassing</strong>er Gemeindehaushalt<br />
wäre gravierend, da v.a. die Kommunalsteuer wegfallen würde.<br />
Beide Änderungspunkte<br />
Eine Ansiedlung von Betrieben mit Expansionsbedarf bzw. die Expansion eines<br />
bestehenden Betriebes hätte auch eine wesentliche Verbesserung der<br />
Arbeitsplatzsituation in <strong>Ebergassing</strong> zur Folge (zusätzlich ca. 430 Arbeitsplätze in der<br />
2.Ausbaustufe). Die Nullvariante würde die Situation zu Lasten der Auspendler<br />
verschlechtern.<br />
Die positiven Auswirkungen auf den <strong>Ebergassing</strong>er Gemeindehaushalt, da die<br />
notwendigen Infrastrukturmaßnahmen kostengünstig hergestellt werden können und<br />
die Gemeinde Mehreinnahmen aus der Kommunalsteuer, die 3 % der Lohnsumme<br />
der Betriebe beträgt, lukrieren würde, fielen weg.<br />
Die Kommunalsteuer beträgt in <strong>Ebergassing</strong> 2009 784.000.-€, das sind 23% der<br />
Steuereinnahmen der Gemeinde 18 . <strong>Ebergassing</strong> verzeichnete von 2008 auf 2009<br />
einen Rückgang von 165.000.-€ oder 17% durch die Einnahmen der<br />
Kommunalsteuer. Die Nullvariante könnte einen weiteren Rückgang der<br />
Steuereinnahmen der Gemeinde bedeuten.<br />
Die „Nullvariante“ hätte weiters zur Folge, dass das definierte Änderungsziel, nämlich<br />
� Stärken der wirtschaftlichen Bedeutung von <strong>Ebergassing</strong> durch die<br />
weitere Entwicklung der Betriebsgebietsstandorte „<strong>Ebergassing</strong> -<br />
Waldneurisse“ und „Wienerherberg – Kurze Äcker“ mit<br />
ausgezeichneter Lage zu überregionalen Verkehrsträgern, ohne<br />
erheblichen Beeinträchtigungen von naturräumlich sensiblen Gebieten<br />
und bestehendem Siedlungsgebiet<br />
nicht erreicht werden könnte.<br />
Die Nullvariante hätte auch zur Folge, dass die Freihalteflächen nicht gewidmet<br />
werden würden. Diese in Summe ca. 17ha großen Flächen könnten derzeit -<br />
zumindest aus rechtlicher Sicht - mit landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden bebaut<br />
werden.<br />
Variante B: Erweiterung Betriebsgebiet „<strong>Ebergassing</strong>-Waldneurisse“ und<br />
„Wienerherberg-Kurze Äcker“<br />
Die Umweltauswirkungen der Variante B werden ausführlich im Abschnitt<br />
„Umweltauswirkungen“ diskutiert.<br />
Der Nachweis der Naturverträglichkeit ist beim Änderungspunkt 3 (Wienerherberg-<br />
18 Quelle: http://www.statistik.at/blickgem/blick8/g32401.pdf vom 08.03.2011<br />
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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />
Kurze Äcker) erbracht. Beim Änderungspunkt 2 ist der Nachweis der<br />
Naturverträglichkeit nur für die unmittelbare BB-Widmung bis zum Auflagebeginn des<br />
Änderungsverfahrens möglich, der langfristige Erweiterungsbereich des<br />
Änderungspunktes 2 wird daher als „Untersuchungsgebiet“ im Örtlichen<br />
Entwicklungskonzept ausgewiesen, bis der Nachweis der Naturverträglichkeit<br />
vorliegt.<br />
Die weiteren positiv zu bewertenden Faktoren werden kurz zusammengefasst:<br />
� langfristige Bedarfsdeckung<br />
� räumliche Konzentration von betrieblichen Nutzungen<br />
� siedlungsstrukturell sehr günstige Lage ohne Beeinträchtigung von<br />
Wohnbaulandflächen bzw. Siedlungsgebiet<br />
� Anbindung an hochrangige Verkehrsträger, keine zusätzliche<br />
�<br />
Verkehrsbelastung von Siedlungsgebiet<br />
gute Erreichbarkeit mit dem Fahrrad<br />
� keine Beeinträchtigung eines Naherholungsgebietes<br />
� keine negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten<br />
� aufgrund der siedlungsstrukturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
keine weiteren geeigneten, großflächigen ebenen Flächen im Anschluss an<br />
bestehendes Betriebsgebiet und in der verkehrsgünstigen Lage gegeben<br />
� positive Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt<br />
� Stärkung des Arbeitsplatzstandortes<br />
� Arbeitsplatzbindung in der Region, weitere Verbesserung der Pendlerrate<br />
� Erreichen der Zielsetzungen des Örtlichen Raumordnungsprogrammes<br />
3.11. MONITORING UND AUSGLEICHSMASSNAHMEN<br />
Folgende Monitoringmaßnahmen sind geplant:<br />
� Nachweis der Naturverträglichkeit (Änderungspunkt 2)<br />
� etappenweise, bedarfsorientierte Umsetzung<br />
� Vorliegen von Baulandmobilisierungsverträgen oder privatrechtlichen<br />
Verträgen bzw. Erwerb der Flächen durch die Gemeinde oder eine<br />
Entwicklungsgesellschaft (Änderungspunkt 2)<br />
� Gemeinsame Parzellierung des jeweiligen Abschnitts durch alle betroffenen<br />
Grundeigentümer<br />
Die Ausweisung des Grüngürtels als Abschluss der Betriebsgebietserweiterung in<br />
Wienerherberg und die Einfassung der Erweiterungsfläche in <strong>Ebergassing</strong> durch<br />
Grüngürtel verstehen sich als Ausgleichsmaßnahmen.<br />
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Weitere Ausgleichsmaßnahmen erscheinen nicht erforderlich.<br />
3.12. ZUSAMMENFASSENDE EMPFEHLUNG<br />
<strong>Ebergassing</strong> liegt in der stark prosperierenden "Twin-City-Region Wien-Bratislava"<br />
mit ihrer europaweit einzigartigen geographischen Lage als "doppelte<br />
Hauptstadtregion" im Vierländereck Österreich, Tschechien, Slowakei und Ungarn<br />
und weist eine lange Tradition als Betriebs- bzw. Industriestandort auf. (Stahl �<br />
Papier � derzeit verschiedenste Dienstleistungen bzw. Produktionen mit dem<br />
Schwerpunkt „Autozulieferung“).<br />
Ausschlaggebend für die Standortgunst von <strong>Ebergassing</strong> ist die verkehrsgünstige<br />
Lage im Dreieck A3, S1, A4. Der Flughafen Schwechat ist auch nur ca. 15km<br />
entfernt. Dennoch pendeln in <strong>Ebergassing</strong> um ca. 650 Personen mehr aus als ein,<br />
die Standortgunst kann noch nicht vollständig genutzt werden.<br />
<strong>Ebergassing</strong> weist Erweiterungsmöglichkeiten für Betriebsgebiete für den lokalen<br />
Bedarf, jedoch keine, dem kleinregionalen Bedarf und der hohen Standortgunst<br />
entsprechende, verfügbaren langfristigen Entwicklungsflächen, nach der geplanten<br />
Umsetzung des Logistikzentrums in <strong>Ebergassing</strong>-Waldneurisse auf. Diese benötigten<br />
Flächen sollen zur Verfügung gestellt werden, um die Tradition <strong>Ebergassing</strong>s als<br />
attraktiver Betriebs- und Industriestandort fortzuführen und die Gemeinde weiter<br />
wirtschaftlich zu stärken.<br />
Neben der Entwicklung eines Standortes, an dem sich auch Mittel- und Großbetriebe<br />
ansiedeln können (“<strong>Ebergassing</strong>-Waldneurisse“), stellt die maßvolle Erweiterung des<br />
Standortes „Wienerherberg-Kurze Äcker“ eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit<br />
dar, die den Zielen des NÖROG 1976 und des Örtlichen Raumordnungsprogrammes<br />
entspricht.<br />
Die geplanten Änderungen liegen verkehrstechnisch und topographisch günstig,<br />
stellen an die Gemeinde keine unverhältnismäßig hohen Infrastrukturkosten, wirken<br />
sich positiv auf den Gemeindehaushalt aus, sind für das Orts- und Landschaftsbild<br />
verträglich und stehen im Einklang mit den Zielen des Örtlichen<br />
Raumordnungsprogrammes.<br />
Die BB-Neuwidmungen wurden auf ihre Auswirkungen auf das nächstgelegene<br />
Natura 2000 Gebiet untersucht. Diese Vorhaben können als naturverträglich im<br />
Sinne des Natura 2000-Schutzgebietssystems bezeichnet werden.<br />
Die langfristigen Erweiterungsflächen des Änderungspunktes 2 („<strong>Ebergassing</strong>-<br />
Waldneurisse“) können erst nach Nachweis der Naturverträglichkeit umgesetzt<br />
werden.<br />
Die Nullvariante verhindert die betriebliche Weiterentwicklung von <strong>Ebergassing</strong>.<br />
Bestehende Betriebe könnten ihr Potential nicht voll ausschöpfen und gezwungen<br />
sein, abzusiedeln. Die Auswirkungen auf den <strong>Ebergassing</strong>er Gemeindehaushalt wäre<br />
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gravierend, da beträchtliche Einnahmen aus der Kommunalsteuer wegfallen würden.<br />
Die Arbeitsplatzsituation würde sich ebenfalls verschlechtern und das bereits stark<br />
negative Pendlersaldo weiter verstärken. Die „Nullvariante“ würde den Zielen des<br />
Örtlichen Entwicklungskonzeptes widersprechen. Die „Nullvariante“ wird daher nicht<br />
empfohlen.<br />
Zusammenfassend kann die Festlegung des im Örtlichen Entwicklungskonzept<br />
geplanten Untersuchungsgebietes für Entwicklungsmöglichkeiten betrieblicher<br />
Nutzungen und die Umsetzung einer Teilfläche im Flächenwidmungsplan in<br />
„<strong>Ebergassing</strong>-Waldneurisse“ bzw. die BB-Neuwidmung in „Wienerherberg-Kurze<br />
Äcker“ empfohlen werden.<br />
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4. GOLFPLATZ WIENERHERBERG – <strong>ÄNDERUNG</strong>S- UND<br />
UMWELTBERICHT<br />
4.1. BESCHREIBUNG <strong>DES</strong> GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong>SPUNKTES<br />
Der geplante Änderungspunkt liegt im Nordosten der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> an der<br />
Gemeindegrenze zu Rauchenwarth bzw. Schwadorf.<br />
Es ist auf einer ca. 82ha großen Fläche die Errichtung eines Golfplatzes<br />
vorgesehen 19 . 12ha, die innerhalb dieser Gspo-Flächen liegen, stehen zurzeit nicht<br />
zur Verfügung, sollen aber langfristig ebenfalls in das Projekt eingebunden werden<br />
können. Das Golfplatzprojekt umfasst daher aktuell ca. 70ha. Auf einem Teilbereich<br />
befinden sich ehemalige Materialgewinnungsflächen bzw. Verfüllungen/Deponien.<br />
Abbildung 13: Blick von Norden auf den Änderungsbereich; 19.11.2010<br />
19<br />
Anmerkung: die geplante Umwidmung umfasst ca. 82ha. 12ha, die innerhalb des Gspo-Flächen<br />
liegen stehen zurzeit nicht zur Verfügung, sollen aber langfristig ebenfalls in das Projekt eingebunden<br />
werden. Das Golfplatzprojekt umfasst daher aktuell ca. 70ha.<br />
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Abbildung 14: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Örtlichen Entwicklungskonzept,<br />
unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den geplanten<br />
Änderungen<br />
Folgende Flächenwidmungsplanänderungen sind im Detail geplant:<br />
Umsetzung der Änderungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes durch die<br />
Widmung von<br />
� "Grünland-Sportstätte (Gspo) - Golfplatz" im Ausmaß von ca. 82ha<br />
durch Umwidmung von „Grünland-Land- und Forstwirtschaft (Glf)“,<br />
„Grünland-Aushubdeponie (Gd)“ und „öffentlicher Verkehrsfläche (Vö)“<br />
� Streichen der Kenntlichmachung „Bergbaugebiet (BE)“<br />
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Abbildung 15: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />
2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />
geplanten Änderungen<br />
4.2. ZIELSETZUNG DER GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong><br />
Die verkehrsgünstige Lage von <strong>Ebergassing</strong> im Dreieck A3, S1, A4 und zwischen<br />
Wien, Flughafen Schwechat und Bratislava soll auch verstärkt touristisch genutzt<br />
werden. Im Zuge dieses Änderungsverfahrens ist daher geplant, die<br />
raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Golfplatzes zu<br />
schaffen.<br />
Durch die geplante Errichtung des Golfplatzes wird seitens der Gemeindevertretung<br />
eine Steigerung der Attraktivität und Aufwertung der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> als<br />
Standort für Erholungs- und Freizeiteinrichtungen mit überörtlicher Bedeutung<br />
angestrebt.<br />
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Das relevante Ziel dieser geplanten Änderung des Örtlichen<br />
Raumordnungsprogrammes/Flächenwidmungsplanes kann, abgeleitet aus den im<br />
Verordnungstext zum Örtlichen Raumordnungsprogramm verankerten Zielen und<br />
Maßnahmen, folgendermaßen zusammengefasst werden:<br />
� Nutzen des Erholungs- und Tourismuspotentials von <strong>Ebergassing</strong><br />
4.3. REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM<br />
Das regionale Raumordnungsprogramm wird bereits im Kapitel 0.2 behandelt.<br />
4.4. NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ / „NATURA 2000“<br />
Dieser Themenkomplex wird bereits im Kapitel 0.3 ausführlich behandelt.<br />
4.5. AUSGANGSSITUATION UND BEGRÜNDUNG DER GEPLANTEN<br />
<strong>ÄNDERUNG</strong><br />
4.5.1. Golfsport in Niederösterreich 20<br />
Niederösterreich ist mit 47 Golfanlagen, das ist mehr als ein Viertel aller Plätze in<br />
Österreich, das Bundesland mit der höchsten Golfplatzdichte. Begünstigt wird die<br />
hohe Dichte vom relativ milden Klima und der Saison von April bis Oktober.<br />
Die Dichte an Golfplätzen und auch die Nachfrage ist aufgrund der hohen<br />
Bevölkerungsdichte und der Nähe zu Wien besonders im südlichen Wiener Umland<br />
sehr groß (Golfplätze in Leopoldsdorf, Brunn, Himberg, Breitenfurt,<br />
Gumpoldskirchen, Guntramsdorf, Ebreichsdorf, Oberwaltersdorf, Götzendorf,<br />
Schwechat, Achau, Enzersfeld � siehe umseitige Abbildung).<br />
20 Quelle: http://www.golf.at/tourismus/index.asp?ref=TOURISMUSREGIONEN&p=2 vom 08.03.2011<br />
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Abbildung 16: Übersicht über die bestehenden Golfanlagen in Niederösterreich aus<br />
http://www.golf.at/katalog/ vom 11.05.2011<br />
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Abbildung 17: Detailplan der geplanten Golfanlage, Stand: 25.04.2011<br />
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4.5.2. Wichtige Kriterien für die Standorteignung als Golfplatz<br />
Die Auswirkungen der Widmungsänderung im Bereich der geplanten Golfanlage und<br />
deren Verträglichkeit mit der Raumstruktur der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> bzw. mit den<br />
gesetzlichen Rahmenbedingungen auf örtlicher und überörtlicher Ebene sollen<br />
aufgrund ihres Inhaltes und Umfanges in mehreren Aspekten gesondert behandelt<br />
werden:<br />
ZIELE UND MASSNAHMEN <strong>DES</strong> RECHTSKRÄFTIGEN <strong>ÖRTL</strong>ICHEN<br />
RAUMORDNUNGSPROGRAMMES DER GEMEINDE EBERGASSING<br />
Die Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> verfügt über ein zeitgemäßes, den rechtlichen und<br />
fachlichen Anforderungen des NÖ-Raumordnungsgesetzes idgF. entsprechendes<br />
"Örtliches Raumordnungsprogramm", das vom Gemeinderat am 16.12.2003<br />
beschlossen wurde. Im Zuge der Ausarbeitung dieses Örtlichen<br />
Raumordnungsprogrammes erfolgte entsprechend der zu diesem Zeitpunkt<br />
geltenden gesetzlichen Bestimmungen auch eine Ausarbeitung eines detaillierten<br />
„Landschafts-“ und eines „Verkehrskonzeptes“.<br />
Im Hinblick auf die geplante „Gspo“-Neuausweisung am NO-Rand des<br />
Gemeindegebietes sind aus dem „Örtlichen Entwicklungskonzept“, aus dem<br />
„Landschaftskonzept“ und aus dem „Verkehrskonzept“ keine Widersprüche ablesbar<br />
bzw. erscheint die Errichtung einer Golfanlage im gegenständlichen Bereich mit den<br />
Zielen dieser Leitbildes grundsätzlich vereinbar.<br />
Landschaftskonzept<br />
Im Landschaftskonzept sind im Bereich der Bergbaugebiete folgende Maßnahmen<br />
vorgesehen:<br />
� Rekultivierung der abgebauten Flächen unter besonderer<br />
Berücksichtigung des Landschaftsbildes<br />
Der umgebende Bereich wird als „landwirtschaftliche Vorrangzone –<br />
Extensivlandwirtschaft“ ausgewiesen.<br />
Zum Zeitpunkt der Ausweisung im Landschaftskonzept wurde die Nachnutzung als<br />
Golfplatz noch nicht thematisiert. Aus heutiger Sicht stellt der Golfplatz eine v.a.<br />
wirtschaftlich interessante Alternativnutzung dar, die über eine landwirtschaftliche<br />
Nutzung zu stellen ist. Die im Landschaftskonzept geforderte „Rekultivierung“ der<br />
Fläche wird mit der Golfplatznutzung umgesetzt.<br />
Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden im Zuge der UVE genau<br />
untersucht.<br />
Ziele und Maßnahmen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />
Auch aus der Verordnung zum Örtlichen Raumordnungsprogramm (beschlossen<br />
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vom Gemeinderat am 16.12.2003), in der u.a. Ziele und Maßnahmen für die<br />
räumliche Entwicklung zu verschiedenen Sachbereichen enthalten sind, geht hervor,<br />
dass die nunmehr vorgesehene Widmung der Golfanlage mit den grundsätzlichen<br />
Entwicklungszielen der Gemeinde vereinbar ist.<br />
Als Ziel der Örtlichen Raumordnung (§2) werden in der Verordnung u.a. die<br />
� Weitere Stärkung der Funktion von <strong>Ebergassing</strong> als Arbeitsplatzstandort<br />
mit kleinregionaler Bedeutung<br />
� Sicherstellung und Verbesserung der räumlichen Voraussetzungen für<br />
eine leistungsfähige Wirtschaft (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbe,<br />
Industrie, Dienstleistungen) ohne gegenseitige Beeinträchtigungen und<br />
unter weitestgehender Vermeidung von störenden Auswirkungen auf<br />
Wohngebiete und Naturraum<br />
angeführt.<br />
Die Errichtung einer Golfanlage ist in diesem Zusammenhang als Voraussetzung für<br />
eine weitere Verbesserung des Arbeitsplatzangebotes innerhalb der Gemeinde<br />
<strong>Ebergassing</strong> zu werten.<br />
Zusammenfassend erscheinen daher das Projekt „Golfanlage Wienerherberg“ und<br />
die damit verbundenen, geplanten Änderungen des Flächenwidmungsplanes aus der<br />
Sicht des Planverfassers mit den Zielsetzungen des vom Gemeinderat im Jahre<br />
2003 beschlossenen örtlichen Raumordnungsprogrammes der Gemeinde<br />
<strong>Ebergassing</strong> vereinbar.<br />
NATURRAUM<br />
Die im Gemeindegebiet von <strong>Ebergassing</strong> relevanten naturschutzrechtlichen<br />
Bestimmungen wurden bereits im Kapitel 0.3 behandelt. Zusammenfassend ist<br />
festzustellen, dass der Änderungsbereich von keinen naturschutzrechtlichen<br />
Festlegungen betroffen ist und dass die Naturverträglichkeit gewährleistet werden<br />
kann. Ergänzend wird dabei noch angeführt, dass der Themenbereich „Naturschutz“<br />
im Zuge der UVE gesondert geprüft wird.<br />
Die geplante Golfanlage ist auf Flächen geplant, die zurzeit als Deponie bzw.<br />
landwirtschaftlich genutzt werden.<br />
Nach telefonischer Auskunft des Projektanten der Golfanlage, Hrn. Mayrhofer von<br />
Europ Golf Design und Hrn. DI Dr. Schwab, der das UVE-Verfahren koordiniert, vom<br />
28.04.2011 sind zwischen den Spielbahnen Feucht- und Trockenbiotope geplant.<br />
Die anfallenden Niederschlagswässer werden über neu angelegte offene Gewässer<br />
gefasst und Versickerungsteichen zugeführt, die im Zuge des UVE-Verfahrens auch<br />
wasserrechtlich geprüft werden.<br />
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DIPL.ING. KARL SIEGL<br />
INGENIEURKONSULENT FÜR RAUMPLANUNG UND RAUMORDNUNG<br />
STAATL. BEF. U. BEEID. ZIVILTECHNIKER<br />
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Tel: 01 - 489 35 52 Fax: 01 - 489 35 52-20 Email: raumplanung@siegl.co.at<br />
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Bezüglich der betroffenen Waldflächen im geplanten Golfplatzareal wurde bereits<br />
nach Auskunft von Hrn. Mayrhofer mit der Bezirksforstinspektion Kontakt<br />
aufgenommen und Ersatzaufforstungen im Verhältnis 1:3 festgelegt, die sich<br />
teilweise auch außerhalb des Areals befinden und von der Gemeinde zur Verfügung<br />
gestellt werden.<br />
TECHNISCHE INFRASTRUKTUR<br />
Wasserversorgung<br />
Zum Thema Wasserversorgung ist zwischen dem vor allem für den Betrieb des Clubhauses<br />
und des Restaurants bzw. der „Greenkeeping-Station“ erforderlichen Trink- und<br />
Brauchwasserbedarf einerseits und dem Wasserbedarf für die Pflege der Golfbahnen und<br />
deren Umfeld andererseits zu unterscheiden.<br />
Ersterer soll nach Angaben der Projektanten durch Anschluss des Golfareals an das<br />
öffentliche Wasserleitungsnetz hergestellt werden.<br />
Zweiterer (also der Wasserbedarf vor allem für die Bewässerung und Pflege der Golfbahnen)<br />
wird nicht aus dem öffentlichen Wasserleitungsnetz, sondern gemäß den vorliegenden<br />
Projektsunterlagen durch Brunnen bzw. Bewässerungsteiche gedeckt werden.<br />
Dafür werden auch entsprechende wasserrechtliche Bewilligungen und Verhandlungen<br />
erforderlich sein, die nach Angaben der Projektanten im Zuge des UVE-Verfahrens eingeholt<br />
werden.<br />
Abwasserbeseitigung<br />
Derzeit wird noch geprüft, ob das Areal an die öffentliche Kanalisation der Gemeinde<br />
<strong>Ebergassing</strong> angeschlossen wird, oder ob eine Einzelentsorgung der im Bereich der<br />
Golfanlage anfallenden Abwässer mittels Senkgruben durchgeführt wird.<br />
VERKEHR<br />
Das geplante Golfplatzareal soll über die bestehende, von der L156 abzweigende,<br />
Landesstraße nach Rauchenwarth, die unmittelbar am Golfplatz vorbeiführt, erschlossen<br />
werden.<br />
Die Erschließung der an den Golfplatz anschließenden, bzw. im Golfplatzbereich<br />
verbleibenden landwirtschaftlich genutzten Flächen wird nach wie vor gewährleistet.<br />
LAN<strong>DES</strong>ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />
Das LAN<strong>DES</strong>ENTWICKLUNGSKONZEPT "projekt w.i.n." - "strategie niederösterreich"<br />
enthält neben einer umfassende Bestandsanalyse (Kapitel 2 "Herausforderungen") aller für<br />
die Erarbeitung von Konzepten und Maßnahmen auf der Ebene der Landesplanung<br />
erforderlichen raumrelevanten Sachverhalte, detaillierte Zielvorstellungen für die zukünftige<br />
Entwicklung der räumlichen Struktur des Bundeslandes ganz allgemein ("Generelles<br />
Leitbild"), sowie für verschiedene "Räumliche Strukturen" bzw. "Sektorale Themen".<br />
Dabei wird u.a. auch auf das Thema „Tourismus, Freizeit und Naherholung“ eingegangen<br />
und unter anderem formuliert, dass der „Erholungsdruck durch die Bevölkerung der<br />
Agglomeration Wien“ als „Chance und gleichzeitig Herausforderung“ für Niederösterreich<br />
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anzusehen ist, wobei es gilt, „ein vielfältiges, standortgebundenes Erholungs-, Freizeit- und<br />
Sportangebot zu schaffen, das den Bedürfnissen der Bevölkerung entspricht, sowie die<br />
Forderung nach regionaler Angepasstheit und Nachhaltigkeit erfüllt“.<br />
Zusammenfassend wird dabei festgestellt, dass u.a. die Weiterentwicklung der Stärken<br />
Niederösterreichs („Freizeit“, „Naherholung“ und „Kurzurlaub“), die Qualitäts- und<br />
Strukturverbesserung, die Kooperation und gemeinsame Vermarktungsstrategien bzw.<br />
Strategien für die Regionalisierung des Angebotes anzustreben sind.<br />
Aus der Sicht des Planverfassers und der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> ist die geplante Errichtung<br />
der Golfanlage daher neben ihrer Bedeutung als Maßnahme des "Örtlichen<br />
Raumordnungsprogrammes der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong>" durchaus auch als Maßnahme der<br />
Regionalentwicklung zu sehen, die den Zielvorstellungen des<br />
LAN<strong>DES</strong>ENTWICKLUNGSKONZEPTES "projekt w.i.n." - "strategie niederösterreich" im<br />
sektoralen Bereich „Tourismus, Freizeit und Naherholung“ entspricht.<br />
4.6. ÜBERPRÜFEN VON UMWELTAUSWIRKUNGEN (SCREENING) UND<br />
FESTLEGEN <strong>DES</strong> UNTERSUCHUNGSRAHMENS (SCOPING)<br />
Der SUP-Verfahrensablauf bzw. die ersten Schritte „Screening“ und „Scoping“<br />
werden bereits in den Kapiteln 0.4 ff behandelt.<br />
Die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens (Scoping) wurde folgendermaßen<br />
festgelegt:<br />
Änderungsmaßnahmen ...werden<br />
untersucht<br />
hinsichtlich...<br />
Golfplatz<br />
„Wienerherberg“<br />
Deponienachuntzung<br />
4.7. ZIELE <strong>DES</strong> UMWELTSCHUTZES<br />
Rechtlich<br />
relevante<br />
Schutzvorgaben<br />
NÖROG 1976<br />
(z.B. § 1(2) Z.1<br />
lit. b, c)<br />
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Untersuchungs<br />
-inhalt<br />
Nachnutzung der<br />
Deponien als<br />
Golfplatz aus<br />
kulturtechnisch/wa<br />
sserrechtlicher<br />
Sicht<br />
Untersuchungsmethode<br />
Kulturtechnische<br />
Untersuchung<br />
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Es gilt die - für den Untersuchungsrahmen relevanten - Umweltschutzziele zu<br />
definieren.<br />
Diese Umweltschutzziele bilden in Folge auch den Bewertungsmaßstab hinsichtlich<br />
möglicher Umweltauswirkungen.<br />
Zur Beurteilung der „rechtsverbindlich zu berücksichtigenden Umweltschutzziele“<br />
wird als Ausgangspunkt generell die „Checkliste für Schutzgüter und<br />
Schutzinteressen“ des „SUP-Leitfadens“ des Amtes der NÖ Landesregierung,<br />
Abteilung „Raumordnung und Regionalpolitik/RU2“ mit Stand vom 26.04.2005<br />
herangezogen. Die Schutzzielvorgaben werden hinsichtlich ihrer Relevanz für die<br />
gegenständlichen Änderungen und möglicher Umweltauswirkungen gemäß Scoping<br />
(Nachnutzung der Deponien als Golfplatz aus kulturtechnisch/wasserrechtlicher<br />
Sicht) überprüft und ausgewählt. Da sich die Schutzzielvorgaben der Checkliste nicht<br />
mit denen des gegenständlichen Änderungspunktes decken, wurden eigene<br />
Schutzzielfestlegungen definiert:<br />
Schutzgüter und Schutzinteressen<br />
(mit Quelle)<br />
Luftreinhaltung;<br />
Erhaltung der Wasserqualität (WRG,<br />
WRRL) des Grundwassers<br />
Menschliche Gesundheit<br />
Schutzzielvorgaben,<br />
Schutzzielfestlegungen<br />
Konkrete Zielbereiche (mit Norm,<br />
Quelle)<br />
Abwehr von Gefahren und<br />
Beeinträchtigungen, die von der<br />
Deponienachnutzung ausgehen<br />
könnten<br />
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Beschreibung des<br />
Umweltzustands, Monitoring<br />
(Untersuchungsmethode)<br />
Deponietechnische<br />
Untersuchung<br />
4.8. UMWELTAUSWIRKUNGEN DER GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong><br />
In Bezug auf den im Kapitel 4.6 beschriebenen „Untersuchungsrahmen“ sind<br />
folgende „Umweltauswirkungen“ durch die geplanten Widmungsänderungen zu<br />
untersuchen:<br />
� Nachnutzung der Deponien als Golfplatz aus<br />
kulturtechnisch/wasserrechtlicher Sicht<br />
Für den Änderungsbereich wurde eine „Deponietechnische Untersuchung -<br />
Gutachten“ von Büro Pieler ZT GmbH im März 2011 erarbeitet, die im Anhang<br />
beiliegt.<br />
Der Untersuchungsinhalt bzw. das Untersuchungsergebnis werden<br />
zusammenfassend dargestellt:<br />
„Zusammenfassend kann daher aus deponietechnischer Sicht festgestellt<br />
werden, dass gegen die Umwidmung der betroffenen Grundstücke für ein<br />
Golfplatz-Projekt keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Nachteilige<br />
Auswirkungen der im Areal vorhandenen Ablagerungen von<br />
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Bodenaushubmaterial sind jedenfalls bei Beachtung von diversen<br />
Planungsgrundsätzen nicht zu erwarten.<br />
Auch in wasserbautechnischer und wasserrechtlicher Hinsicht können durch<br />
das geplante Vorhaben aufgrund der o. a. Ausführungen keine negativen<br />
Auswirkungen grundsätzlicher Art auf das Projektsgebiet erkannt werden.“<br />
4.9. VARIANTENPRÜFUNG UND VARIANTENBEWERTUNG<br />
Nach dem NÖROG 1976 bzw. dem „Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung in<br />
der örtlichen Raumordnung Niederösterreichs gemäß NÖROG 1976“ des Amtes der<br />
NÖ Landesregierung, Abteilung „Raumordnung und Regionalpolitik/RU2“ besteht die<br />
generelle Anforderung, im Rahmen der Erstellung eines Umweltberichts, Varianten<br />
zum vorliegenden Planungsentwurf zu entwickeln und zu bewerten.<br />
„Wo aber auch solche Varianten von vornherein unrealistisch sind, wäre es sinnlos,<br />
solche als reine Fiktion zu entwickeln. In diesen Fällen sollte begründet werden, wie<br />
sich der derzeitige Umweltzustand ohne die beabsichtigten Planungsmaßnahmen<br />
entwickeln würde 21 .“<br />
Der Golfplatz wird zum Großteil auf ehemaligen Deponie- und Abbauflächen geplant.<br />
Diese geplante Nachnutzung der Flächen ist nur im Bereich dieser bestehenden<br />
Deponien möglich. Aus landschaftlicher Sicht eignet sich das Areal ebenfalls gut für<br />
einen Golfplatz, da es sich nicht, wie das übrige Gemeindegebiet um ebene Flächen<br />
handelt und die bestehenden Böschungen sehr gut in das Projekt integriert werden<br />
können. Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden zusätzlich im Zuge der<br />
UVE genau untersucht.<br />
Aus naturräumlicher Sicht kommen die Flächen zwischen der Fischa und der L 156<br />
nicht in Frage (größtenteils Natura 2000 Flächen). Die Bereiche zwischen<br />
„Herrschaftlicher Breite“, „Türkenhügel“, „Hintern Eichwald“ und „Überlände“ sind<br />
landwirtschaftliche Vorrangzonen und werden intensiv landwirtschaftlich genutzt und<br />
eignen sich aus diesem Grund nicht für ein Golfprojekt.<br />
Von den 82ha, die umgewidmet werden sollen, sind ca. 70ha unmittelbar verfügbar.<br />
Die Errichtung des Golfplatzes ist auch auf diesen 70ha möglich (� siehe Detailplan<br />
auf der Seite 53, der nur die verfügbaren Flächen umfasst), langfristig sollen die<br />
übrigen 12ha auch eingebunden werden. Aufgrund des großen Flächenbedarfs ist<br />
die Verfügbarkeit für andere Standorte nicht zu gewährleisten.<br />
Aus der Sicht der Themenfelder Topographie, Landwirtschaft, Naturraum,<br />
rechtliche Vorgaben (Natura 2000, …) ist zurzeit die nunmehr vorliegende<br />
Fläche die günstigste Variante.<br />
21 siehe Abt. Raumordnung und Regionalpolitik, Amt der NÖ Landesregierung (2005): Leitfaden zur<br />
strategischen Umweltprüfung in der örtlichen Raumordnung Niederösterreichs gemäß NÖ<br />
Raumordnungsgesetz 1976<br />
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Aus diesem Grund erscheint auch die Entwicklung von weiteren / zusätzlichen<br />
Planungsvarianten nicht sinnvoll, weil aufgrund der oben genannten<br />
Rahmenbedingungen für die Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> zurzeit keine anderen Flächen<br />
zur Realisierung eines Golfplatzes zur Diskussion stehen.<br />
Demzufolge werden nachfolgend die „Variante“ gemäß den gegenständlichen<br />
Auflageunterlagen, sowie die gemäß §4 Abs.6 Z.2 des NÖROG 1976 idgF.<br />
verpflichtend auszuarbeitende „Nullvariante“ diskutiert.<br />
Variante A: „Nullvariante“<br />
Die Nullvariante stellt dar, wie sich die derzeitige Umweltsituation ohne<br />
Durchführung der geplanten Änderungen entwickeln würde.<br />
Variante B: Golfplatz Wienerherberg<br />
Das ist die aktuelle Variante der Auflageunterlagen. Diese Variante wird<br />
bereits ausführlich in den Kapiteln 4.1, 4.2 und 4.5 behandelt.<br />
4.9.1. Vergleich und Diskussion der Varianten<br />
Nachfolgend werden die geplanten Änderungen hinsichtlich ihrer<br />
Umweltauswirkungen verbal bewertet.<br />
Variante A: „Nullvariante“<br />
Es wird angenommen, dass die Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> die geplante<br />
Golfplatzwidmung nicht mehr weiterverfolgt.<br />
Die Nullvariante verändert die Umweltsituation grundsätzlich nicht. Sie verhindert<br />
allerdings auch die touristische Weiterentwicklung von <strong>Ebergassing</strong> und die<br />
Errichtung eines Sportzentrums mit kleinregionaler Bedeutung.<br />
Die „Nullvariante“ hätte weiters zur Folge, dass das definierte Änderungsziel, nämlich<br />
Nutzen des Erholungs- und Tourismuspotentials von <strong>Ebergassing</strong><br />
nicht erreicht werden könnte.<br />
Die Zielsetzung des Landesentwicklungskonzeptes und die „WIN-Strategie NÖ“<br />
könnten ebenfalls nicht umgesetzt werden.<br />
Variante B: Golfplatz Wienerherberg<br />
Die Umweltauswirkungen der Variante B werden ausführlich im Abschnitt<br />
„Umweltauswirkungen“ diskutiert. Es werden „keine grundsätzlichen Bedenken“ im<br />
Gutachten von DI Pieler gegen das Golfplatz-Projekt festgestellt.<br />
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Die weiteren positiv zu bewertenden Faktoren werden kurz zusammengefasst:<br />
� keine Beeinträchtigung eines Naherholungsgebietes, sondern vielmehr<br />
Stärken der Naherholung<br />
� landschaftlich günstige Nachnutzung von Deponie- und Abbauflächen<br />
� keine negativen Auswirkungen auf Naturraum zu erwarten<br />
� Entwicklung eines Sportzentrum mit kleinregionaler Bedeutung<br />
� positive Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt<br />
� Stärkung des Arbeitsplatzstandortes<br />
� Arbeitsplatzbindung in der Region, weitere Verbesserung der Pendlerrate<br />
� Erreichen der Zielsetzung: „Nutzen des Erholungs- und Tourismuspotentials<br />
von <strong>Ebergassing</strong>“<br />
� Erreichen der Zielsetzung des Landesentwicklungskonzeptes<br />
� Erreichen der Zielsetzung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes<br />
4.10. MONITORING UND AUSGLEICHSMASSNAHMEN<br />
Folgende Monitoring- und Ausgleichsmaßnahmen sind geplant:<br />
� Situierung der Gebäude bzw. sonstiger baulicher Einrichtungen nach<br />
Möglichkeit nicht auf angeschütteten Flächen, sondern auf gewachsenem<br />
Untergrund (� siehe Gutachten von ZT Pieler, S10)<br />
� Bei der Detailplanung wäre darauf zu achten, dass die bestehenden<br />
Oberflächenabdeckungen erhalten bleiben, bzw. wo erforderlich, wieder<br />
hergestellt werden (� siehe Gutachten von ZT Pieler, S10)<br />
� Ersatzaufforstungen im Verhältnis 1:3<br />
4.11. ZUSAMMENFASSENDE EMPFEHLUNG<br />
Die „Nullvariante“ würde den Zielen des Örtlichen Raumordnungsprogrammes und<br />
des Landesentwicklungskonzeptes widersprechen. Die „Nullvariante“ wird daher<br />
nicht empfohlen.<br />
Das Örtliche Raumordnungsprogramm stellt mit der Nachnutzung von Deponie- und<br />
Abbauflächen als Golfplatz langfristig Flächen zur Verfügung, die im Einklang mit den<br />
Zielen des Örtlichen Raumordnungsprogrammes und des<br />
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Landesentwicklungskonzeptes stehen und auf die Entwicklungsabsichten der<br />
Nachbargemeinde <strong>Ebergassing</strong> abgestimmt sind.<br />
Es sind „keine grundsätzlichen Bedenken“ gegen das Golfplatz-Projekt in Bezug auf<br />
die untersuchten Umweltauswirkungen festzustellen.<br />
Die Naherholung wird mit der geplanten Golfplatzerrichtung gestärkt. Es sind keine<br />
negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild oder den Naturraum zu erwarten<br />
Die Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt sind sehr positiv zu bewerten. Der<br />
Arbeitsplatzstandort <strong>Ebergassing</strong> wird weiter gestärkt.<br />
Zusammenfassend können die Festlegung der im Örtlichen Entwicklungskonzept<br />
geplanten Golfplatzfläche und die Umsetzung im Flächenwidmungsplan empfohlen<br />
werden.<br />
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5. WOHNBAULANDNEUWIDMUNG IM<br />
SIEDLUNGSERWEITERUNGSGEBIET „HERRSCHAFTLICHE<br />
BREITE“<br />
5.1. BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong><br />
Der geplante Änderungspunkt liegt im Nordosten der Ortschaft <strong>Ebergassing</strong> im Ried<br />
„Herrschaftliche Breite“ am Ende von Liechtensteinstraße und Schloissniggasse. Es<br />
werden Festlegungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes („Mittel- bis langfristige<br />
Entwicklungsmöglichkeiten für Wohngebietsbereiche außerhalb des gewidmeten<br />
Baulandes“ und „Flächen mit guter Eignung für verdichtete Wohnbebauung“) durch<br />
eine entsprechende Flächenwidmungsplanänderung umgesetzt. Von der Änderung<br />
ist ein Teil der Parzelle 525/95 betroffen.<br />
Abbildung 18: Blick vom Änderungsbereich nach Norden; 19.11.2010<br />
Folgende Flächenwidmungsplanänderungen sind im Detail geplant:<br />
Umsetzung der Festlegungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes durch<br />
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� Umwidmung von „Grünland-Freihaltefläche (Gfrei)“ in „Bauland-<br />
Wohngebiet (BW-c)“ im Ausmaß von 0,94ha<br />
� Umwidmung von „Grünland-Freihaltefläche (Gfrei)“ in „öffentliche<br />
Verkehrsfläche (Vö)“ mit einer Breite von 11,5m<br />
Abbildung 19: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />
2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />
geplanten Änderungen<br />
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5.2. REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM<br />
Das regionale Raumordnungsprogramm wird bereits im Kapitel 0.2 diskutiert.<br />
5.3. NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ / „NATURA 2000“<br />
Dieser Themenkomplex wird bereits im Kapitel 0.3 ausführlich behandelt.<br />
5.4. AUSGANGSSITUATION UND BEGRÜNDUNG DER GEPLANTEN<br />
<strong>ÄNDERUNG</strong><br />
Die Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> verfügt über ein zeitgemäßes, den rechtlichen und<br />
fachlichen Anforderungen des NÖ-Raumordnungsgesetzes idgF. entsprechendes<br />
"Örtliches Raumordnungsprogramm", das am 16.12.2003 vom Gemeinderat<br />
beschlossen wurde. Wesentlicher Bestandteil dieses "Örtlichen<br />
Raumordnungsprogrammes 2003" ist ein "Örtliches Entwicklungskonzept“ im Sinne<br />
des §13(3) des NÖ-Raumordnungsgesetzes idgF.<br />
Im Örtlichen Raumordnungsprogramm wurden „Siedlungserweiterungsgebiete“<br />
(„Mittel- bis langfristige Entwicklungsmöglichkeiten für Wohngebietsbereiche<br />
außerhalb des gewidmeten Baulandes“) in Wienerherberg und <strong>Ebergassing</strong><br />
festgelegt. (� siehe Abbildung auf der folgenden Seite).<br />
Für den gegenständlichen Änderungsbereich („Hauptstraße – L34“) sind folgende<br />
Realisierungsbedingungen zur Umsetzung der Siedlungserweiterungsgebiete<br />
festgelegt worden:<br />
� Bedarf an Wohnbauland für den Planungszeitraum ist durch<br />
Wohnbaulandwidmungen im Flächenwidmungsplan abgedeckt<br />
� Baulandwidmungen in diesem Bereich daher frühestens ab ca. 2015<br />
� Widmung im Flächenwidmungsplan als "Grünland-Freihaltefläche"<br />
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<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />
Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />
Abbildung 20: Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Örtlichen Entwicklungskonzept der Gemeinde<br />
<strong>Ebergassing</strong>; unmaßstäbliche Darstellung<br />
Die Gesamtfläche für mögliche Neuwidmungen in Siedlungserweiterungsgebieten<br />
beträgt in Summe 16,3ha. Seit der Gesamtüberarbeitung 2003 wurden keine Flächen<br />
konsumiert.<br />
Die nunmehr vorgesehene Baulandwidmung ist als erster Schritt der Umsetzung des<br />
„Siedlungsentwicklungsgebietes“ anzusehen, die notwendig ist, obwohl<br />
Baulandwidmungen im Bereich der Siedlungserweiterungsgebiete erst 2015<br />
vorgesehen sind. Der Grund für diese erste Widmungsetappe ist der starke<br />
Siedlungsdruck, der aus der stark steigenden Bevölkerungsentwicklung in<br />
<strong>Ebergassing</strong> entsteht. Seit der Gesamtüberarbeitung mit Gemeinderatsbeschluss<br />
2003 wurden in Summe keine neuen Wohnbaulandflächen gewidmet. 2003 standen<br />
noch 21ha an Reserveflächen zur Verfügung, bis 2011 reduzierten sich die<br />
Reserveflächen auf 12,1ha. (� siehe Baulandflächenbilanz in Kapitel 14).<br />
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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />
Die Neuwidmung von 0,9ha kompensiert nur ca. 10% der in den letzten 8 Jahren<br />
bebauten Flächen.<br />
Mit dieser Baulandwidmung wird ein erster Schritt zum Lückenschluss mit dem<br />
bereits zum Großteil bebauten Siedlungsgebiet im NW vollzogen (� siehe<br />
Baulandflächenbilanz in Kapitel 14). Die Aufschließung für den MIV erfolgt ebenfalls<br />
von NW, die Verbindung zur „Schloissniggasse“ und „Liechtensteinstraße“ ist nur für<br />
Fußgänger und Radfahrer geplant. Das Ortszentrum von <strong>Ebergassing</strong> ist sehr<br />
günstig über den Fußweg zur „Dr. Renner<br />
Straße“ bzw. „Haas Gasse“ zu erreichen.<br />
Die siedlungsstrukturelle Eignung des Bereiches im Hinblick auf die Widmung<br />
„Bauland – Wohngebiet“ wurde bereits bei der Erstellung des oben genannten<br />
„Örtlichen Raumordnungsprogrammes“ im Jahre 2003 geprüft. An den relevanten<br />
Kriterien bzw. Fakten, die damals zu einer positiven Beurteilung bezüglich der<br />
Wohnbaulandeignung dieser Fläche geführt haben, hat sich seither nichts geändert:<br />
� siedlungsstrukturell günstige Lage<br />
� Neuwidmung grenzt an 2 Seiten an bereits bebautes Wohnbauland<br />
[Schloissniggasse, Liechtensteinstraße, Dr. Renner Straße], Siedlungskörper<br />
wird arrondiert<br />
� ebene Fläche ohne topographische Besonderheiten<br />
� technische Infrastruktur vorhanden bzw. günstig zu erweitern<br />
� landschaftliche Einbindung gewährleistet<br />
� keine ökologisch schutzwürdigen Flächen oder landschaftlich bedeutsamen<br />
Strukturelemente von der Umwidmung betroffen<br />
� keine Versagungsgründe nach §15 (3) NÖROG idgF.<br />
� keine Standortgefahren nach allgemein zugänglichen Unterlagen<br />
� Verfügbarkeit gewährleistet<br />
Im Zuge des gleichzeitig laufenden Änderungsverfahrens zur Erweiterung des<br />
Bebauungsplanes in <strong>Ebergassing</strong> wird für diesen Änderungspunkt ein<br />
Bebauungsplan erstellt.<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die geplante Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes als gezielte Umsetzung des vom Gemeinderat im Jahr<br />
2003 beschlossenen "Örtlichen Raumordnungsprogrammes" der Gemeinde<br />
<strong>Ebergassing</strong> anzusehen ist, indem innerhalb eines „Siedlungserweiterungsgebietes“<br />
kurzfristig verfügbare Wohnbaulandflächen geschaffen werden sollen.<br />
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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />
6. VERKEHRSFLÄCHE „KOLONIEGASSE“<br />
6.1. BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong><br />
Der geplante Änderungspunkt liegt im Zentrum der Ortschaft <strong>Ebergassing</strong>.<br />
Abbildung 21: Blick von der Koloniegasse auf den privaten Weg zum Wohnhaus; 19.11.2010<br />
Folgende Flächenwidmungsplanänderung ist im Detail geplant:<br />
� Umwidmung von „Öffentlicher Verkehrsfläche (Vö)“ in „Bauland-Kerngebiet<br />
(BK-c)“ im Ausmaß von 0,01ha im Bereich der Parzelle 123/3<br />
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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />
Abbildung 22: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />
2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />
geplanten Änderungen<br />
6.2. REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM<br />
Das regionale Raumordnungsprogramm wird bereits im Kapitel 0.2 diskutiert.<br />
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6.3. NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ / „NATURA 2000“<br />
Dieser Themenkomplex wird bereits im Kapitel 0.3 ausführlich behandelt.<br />
6.4. AUSGANGSSITUATION UND BEGRÜNDUNG DER GEPLANTEN<br />
<strong>ÄNDERUNG</strong><br />
Es handelt sich bei dieser „öffentlichen Verkehrsfläche (Vö)“, die gestrichen werden<br />
soll, um den privaten Zugangsweg zum südwestlich davon liegenden<br />
Geschoßwohnbau. Die Verkehrsfläche ist Teil der Parzelle 123/3, auf der auch das<br />
Wohnhaus errichtet ist.<br />
Eine öffentliche Nutzung dieser Fläche hat nie bestanden und ist auch in Zukunft<br />
nicht geplant.<br />
Durch die geplante Umwidmung ist seitens der Gemeinde die Übernahme in das<br />
öffentliche Gut nicht notwendig, der Gemeinde entstehen dadurch keine<br />
Erhaltungskosten.<br />
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7. VERKEHRSFLÄCHE „FRANZENSTHALSTRASSE“<br />
7.1. BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong><br />
Der geplante Änderungspunkt liegt im Südwesten der Ortschaft <strong>Ebergassing</strong>.<br />
Abbildung 23: Zugangsweg von der Franzensthalstraße zum Kleingartengebiet; 19.11.2010<br />
Folgende Flächenwidmungsplanänderung ist im Detail geplant:<br />
� Umwidmung von „Öffentlicher Verkehrsfläche-Fußweg (Vö-1)“ in „Private<br />
Verkehrsfläche-Fußweg (Vp-1)“ im Ausmaß von 0,01ha auf der Parzelle<br />
32/11<br />
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Abbildung 24: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />
2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />
geplanten Änderungen<br />
7.2. REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM<br />
Das regionale Raumordnungsprogramm wird bereits im Kapitel 0.2 diskutiert.<br />
7.3. NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ / „NATURA 2000“<br />
Dieser Themenkomplex wird bereits im Kapitel 0.3 ausführlich behandelt.<br />
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7.4. AUSGANGSSITUATION UND BEGRÜNDUNG DER GEPLANTEN<br />
<strong>ÄNDERUNG</strong><br />
Im Änderungsbereich besteht innerhalb der Wohnbaulandwidmung abzweigend von<br />
der „Franzensthalstraße“ ein rund 45m langer und 2,5m breiter in Richtung NW<br />
führender privater Erschließungsweg.<br />
Diese Sackgasse dient der Erschließung der bereits bebauten Kleingärten am<br />
Johannesbach und soll nunmehr entsprechend ihrer Funktion als „private<br />
Verkehrsfläche (Vp)“ ausgewiesen werden.<br />
Durch die geplante Widmungsänderung wird den gegebenen Nutzungs- bzw.<br />
Besitzverhältnissen entsprochen. Durch die entsprechende Widmung ist seitens der<br />
Gemeinde die Übernahme in das öffentliche Gut nicht notwendig, der Gemeinde<br />
entstehen dadurch keine Erhaltungskosten des privat genutzten Zugangsweges.<br />
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8. ERSCHLIESSUNG „UNTERE KRAUTGÄRTEN“<br />
8.1. BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong><br />
Der geplante Änderungspunkt liegt im Osten der Ortschaft Wienerherberg. Von der<br />
Änderung sind die Parzellen 2619-2625 betroffen.<br />
Abbildung 25: Blick von Osten nach Westen auf den Änderungsbereich; 19.11.2010<br />
Folgende Flächenwidmungsplanänderung ist im Detail geplant:<br />
� Umwidmung von „Bauland-Wohngebiet-Aufschließungszone (BW-A7)“ in<br />
„öffentliche Verkehrsfläche (Vö)“ im Ausmaß von 0,2ha<br />
� Umwidmung von „Bauland-Wohngebiet-Aufschließungszone (BW-A7)“ in<br />
„Grünland-Parkanlage (Gp)“ im Ausmaß von 0,1ha<br />
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Abbildung 26: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />
2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />
geplanten Änderungen<br />
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8.2. REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM<br />
Das regionale Raumordnungsprogramm wird bereits im Kapitel 0.2 diskutiert.<br />
8.3. NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ / „NATURA 2000“<br />
Dieser Themenkomplex wird bereits im Kapitel 0.3 ausführlich behandelt.<br />
8.4. AUSGANGSSITUATION UND BEGRÜNDUNG DER GEPLANTEN<br />
<strong>ÄNDERUNG</strong><br />
Im Zuge der Überarbeitung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes im Jahr 2003<br />
wurden verschiedene Wohnbaulandflächen nach §16 (4) NÖROG 1976 „zur<br />
Sicherung einer geordneten Siedlungsentwicklung“ als Aufschließungszonen<br />
gewidmet.<br />
Folgende Freigabebedingungen wurden für die BW-A7 2003 festgelegt:<br />
* Vorliegen eines gemeinsamen Teilungs- und Parzellierungskonzeptes für den<br />
gesamten Bereich der Aufschließungszone mit einer schriftlichen<br />
Einverständniserklärung aller betroffenen Grundeigentümer zu diesem Entwurf<br />
* Vorliegen eines rechtskräftigen Bebauungsplanes für den Bereich der<br />
Aufschließungszone<br />
* Vorliegen einer vertraglichen Regelung zwischen der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong><br />
und allen betroffenen Grundeigentümern<br />
2 Teile der Freigabebedingungen, nämlich ein gemeinsames Teilungs- und<br />
Parzellierungskonzept und Vorliegen eines Bebauungsplanes werden im Zuge dieser<br />
Änderung umgesetzt.<br />
Das Parzellierungskonzept stammt von DI Miedler mit der GZ. 2857/10 und ist<br />
die Basis für die Verkehrsflächenausweisung in diesem Änderungspunkt.<br />
Im Zuge des gleichzeitig laufenden Änderungsverfahrens zur Erweiterung des<br />
Bebauungsplanes in Wienerherberg wird für diesen Änderungspunkt ein<br />
Bebauungsplan erstellt.<br />
Die Verkehrsanbindung erfolgt über die „Kleinfeldgasse“ und ist in einer Breite von<br />
11m vorgesehen.<br />
Von der Kleinfeldgasse verläuft 1 zentrale Verkehrsfläche mit einer Breite von 10m<br />
nach SO, an die 2 kurze Sackgasse mit Wendeplätzen angebunden sind. Zum neu<br />
geplanten Spielplatz ist ebenfalls eine öffentliche Verkehrsfläche vorgesehen. Die<br />
Verkehrsflächen des Flächenwidmungsplanes werden an dieses Konzept angepasst.<br />
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Die Gp-Fläche erweitert den bestehenden Spielplatz und schafft eine<br />
siedlungsstrukturell sehr günstig, weil zentral und an Wendeplätzen bzw.<br />
Stichstraßen liegende, ca. 3.000m² große Fläche.<br />
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9. KLEINGARTEN „WIENERHERBERG“<br />
9.1. BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong><br />
Der geplante Änderungspunkt liegt im Südwesten der Ortschaft Wienerherberg.<br />
Abbildung 27: Blick von Osten auf den Änderungsbereich; die Fläche zwischen Zaun und Straße soll<br />
dem Kleingartengebiet zugeschlagen werden; 19.11.2010<br />
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Abbildung 28: Von den rund 25 bestehenden Kleingartenlosen, ist nur 1 unbebaut; Orthophoto von<br />
2008<br />
Folgende Flächenwidmungsplanänderung ist im Detail geplant:<br />
� Umwidmung von „Bauland-Sondergebiet-Kindergarten (BS-2)“ in „Grünland-<br />
Kleingärten (Gkg)“ im Ausmaß von 0,05ha im Bereich der Parzelle 2160/1<br />
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Abbildung 29: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />
2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />
geplanten Änderungen<br />
9.2. REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM<br />
Das regionale Raumordnungsprogramm wird bereits im Kapitel 0.2 diskutiert.<br />
9.3. NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ / „NATURA 2000“<br />
Dieser Themenkomplex wird bereits im Kapitel 0.3 ausführlich behandelt.<br />
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9.4. AUSGANGSSITUATION UND BEGRÜNDUNG DER GEPLANTEN<br />
<strong>ÄNDERUNG</strong><br />
Im SW von Wienerherberg befindet sich in der Widmung „Grünland-<br />
Kleingartenanlage (Gkg)“ ein Kleingartengebiet mit rund 25 Kleingartenlosen.<br />
Da nach Angaben der Gemeindevertretung im Gemeindegebiet von <strong>Ebergassing</strong><br />
immer wieder Nachfrage nach Kleingartenlosen herrscht (2008 war nur 1 unbebautes<br />
Kleingartenlos vorhanden), beabsichtigt die Gemeinde im Zuge der<br />
gegenständlichen Änderung zum Flächenwidmungsplan eine geringfügige<br />
Erweiterung durchzuführen. Die derzeit ungenutzte Fläche außerhalb des Zaunes<br />
des Kindergartens wird als mögliche, geringfügige, Erweiterungsfläche dem<br />
südwestlich angrenzenden Kleingarten zugeschlagen.<br />
Der Bereich ist nach allgemein zugänglichen Unterlagen frei von Standortgefahren,<br />
wie z.B. Altlasten, Überflutungsgebiete, usw. und weist aus der Sicht des<br />
Planverfassers eine gute Eignung für die nunmehr vorgesehene Widmungsart<br />
("Gkg") auf.<br />
Die Änderung entspricht den Festlegungen des NÖ Kleingartengesetzes (LGBl.<br />
8210-5).<br />
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10. DKM-ANPASSUNG „WIENERHERBERGERSTRASSE-<br />
SCHWADORFERSTRASSE“<br />
10.1. BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong><br />
Der geplante Änderungspunkt liegt im Westen der Ortschaft Wienerherberg im<br />
Kreuzungsbereich Schwadorfer Straße / Wienerherberger Straße.<br />
Folgende Flächenwidmungsplanänderung ist im Detail geplant:<br />
� Änderung der Abgrenzung der Widmungen Glf/Vö, Gp/Vö, BW/Vö, BA/Gp,<br />
Vö/BW im Bereich der Parzellen 162/2, 162/109, 162/115, 162/22, 807, .177<br />
und .218<br />
Abbildung 30: Blick von Osten auf den Änderungsbereich; 25.03.2011<br />
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Abbildung 31: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />
2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />
geplanten Änderungen<br />
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10.2. REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM<br />
Das regionale Raumordnungsprogramm wird bereits im Kapitel 0.2 diskutiert.<br />
10.3. NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ / „NATURA 2000“<br />
Dieser Themenkomplex wird bereits im Kapitel 0.3 ausführlich behandelt.<br />
10.4. AUSGANGSSITUATION UND BEGRÜNDUNG DER GEPLANTEN<br />
<strong>ÄNDERUNG</strong><br />
Die Widmungsgrenzen basieren im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan auf der<br />
DKM von 2001. Im Zuge dieses Änderungsverfahrens wird die Flächenwidmung an<br />
die DKM 2010 angepasst Die geringfügigen Änderungen, die größtenteils im<br />
Maßstab 1:5.000 nicht darstellbar sind, werden im Änderungspunkt 1 behandelt. (�<br />
siehe dazu auch Kapitel 1 auf der Seite 13 ff).<br />
Beim gegenständlichen Änderungspunkt wurde die DKM zwischen 2001 und 2010<br />
gravierend verändert. Die DKM 2010 wurde an den Naturstand angepasst.<br />
Die geplanten Flächenwidmungsplanänderungen verstehen sich ebenfalls als<br />
Anpassung an die aktuell verfügbare DKM und an den Naturstand und stellen keine<br />
inhaltlichen Änderungen dar. So werden Straßenflächen als „Vö“ ausgewiesen und<br />
die Abgrenzung der Parkanlage an den Naturstand angepasst. Die Breite der<br />
öffentlichen Verkehrsfläche wird mit mindestens 12m festgelegt, um auch weiterhin<br />
einen Gestaltungsspielraum der öffentlichen Verkehrsfläche beizubehalten.<br />
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11. MULTIFUNKTIONSWEG EBERGASSING - GRAMATNEUSIEDL<br />
11.1. BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong><br />
Der geplante Änderungspunkt liegt im Westen der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> an der<br />
L156 zwischen <strong>Ebergassing</strong> und Schwadorf.<br />
Abbildung 32: Blick von Gramatneusiedl Richtung <strong>Ebergassing</strong>; der Multifunktionsweg ist an der<br />
linken Straßenseite geplant; 28.04.2011<br />
Folgende Flächenwidmungsplanänderung ist im Detail geplant:<br />
� Umwidmung von „Grünland-Land- und Forstwirtschaft (Glf)“ bzw.<br />
„Grünland-Freihaltefläche (Gfrei)“ in „öffentliche Verkehrsfläche-<br />
Multifunktionsweg (Vö-3)“ im Bereich der Parzellen 660-677<br />
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Abbildung 33: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />
2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />
geplanten Änderungen<br />
11.2. REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM<br />
Das regionale Raumordnungsprogramm wird bereits im Kapitel 0.2 diskutiert.<br />
11.3. NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ / „NATURA 2000“<br />
Dieser Themenkomplex wird bereits im Kapitel 0.3 ausführlich behandelt.<br />
11.4. AUSGANGSSITUATION UND BEGRÜNDUNG DER GEPLANTEN<br />
<strong>ÄNDERUNG</strong><br />
Im Zuge des 4. Änderungsverfahrens mit der PZ.: FÄ4-10336, das 2009 abgewickelt<br />
wurde, wurde ein Begleitweg zur L156 von <strong>Ebergassing</strong> nach Wienerherberg<br />
gewidmet, der mittlerweile bereits errichtet ist.<br />
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Dieser Multifunktionsweg wird im Zuge dieses Änderungsverfahrens von<br />
Wienerherberg nach Schwadorf bzw. von <strong>Ebergassing</strong> nach Gramatneusiedl<br />
weitergeführt (� siehe Änderungspunkt 3 auf den Seiten 15 ff).<br />
Die geplante Verbindung von <strong>Ebergassing</strong> nach Gramatneusiedl bzw. von<br />
Wienerherberg nach Schwadorf ist der logische Lückenschluss. Diese neue<br />
Verkehrsfläche ist die kürzeste Verbindung zwischen Schwadorf, Wienerherberg,<br />
<strong>Ebergassing</strong> und Gramatneusiedl und soll einerseits als dringend benötigter Radweg<br />
ausgebaut werden, mit dem v.a. eine sehr gute Anbindung des Pendlerbahnhofes in<br />
Gramatneusiedl erreicht wird. Andererseits steht der Mulitfunktionsweg auch dem<br />
landwirtschaftlichen Verkehr zur Verfügung.<br />
Durch die bauliche Trennung von der Landeshauptstraße L156 wird eine<br />
verkehrstechnisch sichere Entmischung vom KFZ-Verkehr erreicht.<br />
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12. WOHNBAULANDERWEITERUNG „JOHANNESBACHWEG“<br />
12.1. BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong><br />
Der geplante Änderungspunkt liegt im Südwesten der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> am<br />
Johannesbachweg.<br />
Abbildung 34: Blick vom Johannesbachweg nach Norden auf den Änderungsbereich; die öffentliche<br />
Verkehrsfläche ist am rechten Bildrand geplant; 28.04.2011<br />
Folgende Flächenwidmungsplanänderung ist im Detail geplant:<br />
� Umwidmung von „Grünland-Land- und Forstwirtschaft (Glf)“ in „Bauland-<br />
Wohngebiet (BW)“ im Ausmaß von 0,24ha<br />
� Umwidmung von „Bauland-Wohngebiet (BW)“ und „Grünland-Land- und<br />
Forstwirtschaft (Glf)“ in „Öffentliche Verkehrsfläche (Vö)“<br />
� Streichen der „öffentlichen Verkehrsfläche – Fußweg (Vö-1)“<br />
Von der Änderung sind die Parzellen 388/2, 656 und 657 betroffen.<br />
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Abbildung 35: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />
2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />
geplanten Änderungen<br />
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12.2. REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM<br />
Das regionale Raumordnungsprogramm wird bereits im Kapitel 0.2 diskutiert.<br />
12.3. NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ / „NATURA 2000“<br />
Dieser Themenkomplex wird bereits im Kapitel 0.3 ausführlich behandelt.<br />
12.4. AUSGANGSSITUATION UND BEGRÜNDUNG DER GEPLANTEN<br />
<strong>ÄNDERUNG</strong><br />
Die Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> verfügt über ein zeitgemäßes, den rechtlichen und<br />
fachlichen Anforderungen des NÖ-Raumordnungsgesetzes idgF. entsprechendes<br />
"Örtliches Raumordnungsprogramm", das am 16.12.2003 vom Gemeinderat<br />
beschlossen wurde.<br />
Wesentlicher Bestandteil dieses "Örtlichen Raumordnungsprogrammes 2003" ist ein<br />
"Örtliches Entwicklungskonzept“ im Sinne des §13(3) des NÖ-<br />
Raumordnungsgesetzes idgF. in dem „Siedlungserweiterungsgebiete“ („Mittel- bis<br />
langfristige Entwicklungsmöglichkeiten für Wohngebietsbereiche außerhalb des<br />
gewidmeten Baulandes“) festgelegt wurden. Das einzige<br />
Siedlungserweiterungsgebiet südlich der L156 wurde auf den Parzellen 391/1, 392/1<br />
und 658/1 festgelegt und grenzt unmittelbar an den Änderungsbereich (� siehe<br />
Abbildung auf der vorigen Seite). Diese Erweiterungsflächen können zurzeit nur von<br />
der Gramatneusiedler Straße (L156) von Norden her erschlossen werden.<br />
Um langfristig eine günstige Verkehrserschließung zu ermöglichen, ist eine<br />
Verbindung von der Gramatneusiedler Straße zum Johannesbachweg geplant. Die<br />
Parzellen am Johannesbachweg sind zum größten Teil bebaut. Aus diesem Grund<br />
wird die bereits als „Fußweg“ gewidmete „öffentliche Verkehrsfläche“ auf der<br />
unbebauten Parzelle 388/2 geringfügig nach NO verschoben, auf 8,5m verbreitert<br />
und die Zusatzbezeichnung „Fußweg“ gestrichen. Die Umwidmung ist notwendig,<br />
weil die Parzelle 388/2 noch unbebaut ist und eine Bebauung der Parzelle ohne<br />
ausreichende Abtretung einer Verkehrsfläche in das öffentliche Gut die geplante<br />
Verbindungsstraße vom Johannesbachweg zur Gramatneusiedler Straße in diesem<br />
Bereich verhindern würde.<br />
Die Verkehrsfläche endet mit einem Wendeplatz an der Parzelle 657. Die neu<br />
gewidmeten Freihalteflächen auf der Parzelle 657 sollen eine Bebauung mit<br />
landwirtschaftlichen Gebäuden verhindern und damit die Weiterführung der<br />
Verkehrsfläche über diese Parzelle und damit eine durchgängige<br />
Erschließungsstraße des gesamten langfristigen Erweiterungsgebietes ermöglichen.<br />
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Abbildung 36: Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Örtlichen Entwicklungskonzept der Gemeinde<br />
<strong>Ebergassing</strong>; unmaßstäbliche Darstellung<br />
Die Baulanderweiterung der Parzelle 656 grenzt an gewidmetes Wohnbauland und<br />
stellt damit aus siedlungsstruktureller Sicht eine grundsätzlich günstig gelegene<br />
Wohnbaulandfläche dar. Mit der Neuwidmung wird ein erster Schritt zum<br />
Lückenschluss mit dem nordöstlich angrenzenden Siedlungserweiterungsgebiet<br />
gesetzt.<br />
Wesentliche Gründe für die geplante Umwidmung, sind neben dem oben<br />
angeführten Bedarf an einer Erschließungsstraße zum Siedlungserweiterungsgebiet,<br />
die aus wirtschaftlicher Sicht grundsätzlich günstige Erschließungsmöglichkeit der<br />
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Baulandarrondierung, weil im Johannesbachweg nach Auskunft der Gemeinde<br />
<strong>Ebergassing</strong> seit 1997 Kanal- und Trinkwasserleitungen vorhanden sind, über die die<br />
Erweiterung angeschlossen werden kann.<br />
Baulandmobilisierungsverträge im Sinne des §16a des NÖ-Raumordnungsgesetzes<br />
1976 (LGBl. 8000 idgF.) sind aus Sicht der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> bzw. des<br />
Planverfassers nicht notwendig, da es sich bei den Arrondierungsflächen um die<br />
Deckung familieneigenen Wohnbedarfs handelt.<br />
Hinsichtlich der Größenordnung der nunmehr geplanten Wohnbaulandneuwidmung<br />
im Ausmaß von 0,24ha ist festzustellen, dass seit der Gesamtüberarbeitung mit<br />
Gemeinderatsbeschluss 2003 in Summe keine neuen Wohnbaulandflächen<br />
gewidmet wurden. 2003 standen noch 21ha an Reserveflächen zur Verfügung, bis<br />
2011 reduzierten sich die Reserveflächen auf 12,1ha.<br />
Die Neuwidmung erscheint auch unter diesem Gesichtspunkt jedenfalls angepasst<br />
(� siehe Baulandflächenbilanz in Kapitel 14).<br />
Zusammenfassend ist die geplante Widmungsänderung aus verkehrstechnischer<br />
und wirtschaftlicher Sicht als sinnvolle Arrondierung des bestehenden<br />
Siedlungskörpers der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> anzusehen, die den Lückenschluss<br />
zum langfristigen Siedlungserweiterungsgebiet herstellt.<br />
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13. STREICHEN <strong>DES</strong> ZUSATZES „AUFSCHLIESSUNGSZONE -A3“<br />
IM BEREICH „HIMBERGER STRASSE“<br />
13.1. BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong><br />
Der geplante Änderungspunkt liegt im Nordwesten der Ortschaft <strong>Ebergassing</strong><br />
unmittelbar an der Himberger Straße im Bereich der Parzellen 521/2 und 523/37.<br />
Folgende Flächenwidmungsplanänderung ist im Detail geplant:<br />
� Streichen des Zusatzes Aufschließungszone A3 der BB-Emissionsarm-A3<br />
Abbildung 37: Blick von der Himberger Straße (B15) auf den Änderungsbereich; 25.03.2011<br />
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Abbildung 38: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />
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geplanten Änderungen<br />
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13.2. REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM<br />
Das regionale Raumordnungsprogramm wird bereits im Kapitel 0.2 diskutiert.<br />
13.3. NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ / „NATURA 2000“<br />
Dieser Themenkomplex wird bereits im Kapitel 0.3 ausführlich behandelt.<br />
13.4. AUSGANGSSITUATION UND BEGRÜNDUNG DER GEPLANTEN<br />
<strong>ÄNDERUNG</strong><br />
Folgende Freigabebedingungen wurden für die BB-Emissionsarm - A3 festgelegt:<br />
* Vorliegen eines rechtskräftigen Bebauungsplanes für den Bereich der<br />
Aufschließungszone<br />
* Vorliegen einer vertraglichen Regelung zwischen der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong><br />
und den Grundeigentümern der Aufschließungszone bzw. einzelnen<br />
Grundeigentümern innerhalb der Aufschließungszone zur Sicherung der<br />
Verfügbarkeit.<br />
Im Zuge des gleichzeitig laufenden Änderungsverfahrens zur Erweiterung des<br />
Bebauungsplanes in <strong>Ebergassing</strong> werden für diesen Änderungspunkt<br />
Bebauungsbestimmungen festgelegt.<br />
Der 2. Teil der Freigabebedingung, die vertragliche Regelung zwischen der<br />
Gemeinde und den Grundeigentümern zur Sicherung der Verfügbarkeit, ist nach<br />
Auskunft der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> erfüllt.<br />
Aus den genannten Gründen soll der Zusatz „–A3“ gestrichen werden.<br />
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14. BAULANDFLÄCHENBILANZ VOR UND NACH DEN<br />
GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong>EN<br />
Durch die geplanten Änderungen zum Flächenwidmungsplan ergeben sich in der<br />
Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> folgende Änderungen in der Baulandflächenbilanz:<br />
Änderungspunkt 2: Neuwidmung 1,91 ha BB unbebaut (KG <strong>Ebergassing</strong>)<br />
Änderungspunkt 3: Neuwidmung 2,44 ha BB unbebaut (KG Wienerherberg)<br />
Änderungspunkt 5: Neuwidmung 0,94 ha BW unbebaut (KG <strong>Ebergassing</strong>)<br />
Änderungspunkt 8: Rückwidmung 0,32 ha BW unbebaut (KG Wienerherberg)<br />
Änderungspunkt 9: Rückwidmung 0,47 ha BS unbebaut (KG Wienerherberg)<br />
Änderungspunkt 12: Neuwidmung 0,24 ha BW unbebaut (KG <strong>Ebergassing</strong>)<br />
Änderungspunkte 1, 4, 6, 7, 10, 11 und 13: keine relevanten Änderungen der<br />
Baulandflächenbilanz<br />
______________________________________________________________________________________________________________<br />
DIPL.ING. KARL SIEGL<br />
INGENIEURKONSULENT FÜR RAUMPLANUNG UND RAUMORDNUNG<br />
STAATL. BEF. U. BEEID. ZIVILTECHNIKER<br />
1170 WIEN, GSCHWANDNERGASSE 26/2<br />
Tel: 01 - 489 35 52 Fax: 01 - 489 35 52-20 Email: raumplanung@siegl.co.at<br />
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<strong>ENTWURF</strong> <strong>ZUR</strong> <strong>ÄNDERUNG</strong> <strong>DES</strong> Seite 97<br />
<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />
Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />
Abbildung 39: Ausschnitt aus der Baulandflächenbilanz des rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes<br />
der Ortschaft <strong>Ebergassing</strong>; maßstabslose Abbildung<br />
______________________________________________________________________________________________________________<br />
DIPL.ING. KARL SIEGL<br />
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<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />
Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />
Abbildung 40: Ausschnitt aus der Baulandflächenbilanz des rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes<br />
der Ortschaft Wienerherberg; maßstabslose Abbildung<br />
______________________________________________________________________________________________________________<br />
DIPL.ING. KARL SIEGL<br />
INGENIEURKONSULENT FÜR RAUMPLANUNG UND RAUMORDNUNG<br />
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<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />
Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />
15. VERORDNUNGSTEXT<strong>ENTWURF</strong><br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> beschließt nach Erörterung der<br />
eingelangten Stellungnahmen bzw. des „Umweltberichtes“ zur Strategischen<br />
Umweltprüfung folgende<br />
V E R O R D N U N G<br />
§ 1 Aufgrund des §22 (1) des NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000 idgF.<br />
wird das Örtliche Raumordnungsprogramm der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> in den<br />
Katastralgemeinden <strong>Ebergassing</strong> und Wienerherberg geändert.<br />
§ 2 Die Plandarstellung des Flächenwidmungsplanes (PZ.: EBGA–FÄ5–10792) und<br />
die Plandarstellung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes (PZ.: EBGA–FÄ5–10792-<br />
OEK) - beide verfasst von DI Karl SIEGL, Gschwandnergasse 26/2, 1170 Wien - sind<br />
gemäß §12 (3) der NÖ-Planzeichenverordnung (LGBL. 8000/2 idgF.) wie eine<br />
Neudarstellung ausgeführt und mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen<br />
und liegen im Gemeindeamt <strong>Ebergassing</strong> während der Amtsstunden zur allgemeinen<br />
Einsicht auf.<br />
§ 3: Freigabebedingungen der Aufschließungszone „BB-A12“:<br />
� Vorliegen von Baubewilligungen für zumindest 75% jener Bauplätze, die im<br />
Bereich der "BB-A11" geschaffen wurden oder Vorliegen eines<br />
Bauansuchens für ein Großprojekt, das sowohl den Bereich der "BB-A2",<br />
"BB-A11", als auch die "BB-A12" umfasst<br />
Freigabebedingungen der Aufschließungszone „BB-A13“:<br />
� Vorliegen eines gemeinsamen Teilungs- und Parzellierungskonzeptes für<br />
den gesamten Bereich der Aufschließungszone mit einer schriftlichen<br />
Einverständniserklärung aller betroffenen Grundeigentümer zu diesem<br />
Entwurf<br />
� Vorliegen von Baubewilligungen für zumindest 75% jener Bauplätze, die im<br />
Bereich der Parz. Nr. 2608/2 und 2609/2 geschaffen wurden oder Vorliegen<br />
eines Bauansuchens für ein Großprojekt, das sowohl den Bereich der<br />
Parz.Nr. 2608/2 und 2609/2 als auch die "BB-A13" umfasst<br />
§ 4 Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ-Landesregierung<br />
und nach ihrer darauf folgenden Kundmachung mit dem auf den Ablauf der<br />
zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />
______________________________________________________________________________________________________________<br />
DIPL.ING. KARL SIEGL<br />
INGENIEURKONSULENT FÜR RAUMPLANUNG UND RAUMORDNUNG<br />
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Tel: 01 - 489 35 52 Fax: 01 - 489 35 52-20 Email: raumplanung@siegl.co.at<br />
www.raumplanung-siegl.at<br />
WIEN, IM MAI 2011
<strong>ENTWURF</strong> <strong>ZUR</strong> <strong>ÄNDERUNG</strong> <strong>DES</strong> Seite 100<br />
<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />
Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />
16. PLANENTWÜRFE ZU DEN GEPLANTEN <strong>ÄNDERUNG</strong>EN<br />
Siehe umseitige, gemäß §12 der NÖ-Planzeichenverordnung (LGBl. 8000/2 idgF.) in<br />
"Schwarz-Rot" ausgeführte Plandarstellungen:<br />
� Änderungen des Flächenwidmungsplanes im Maßstab 1:5.000 (2 Blätter)<br />
� Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes in Form einer Schwarz-Rot<br />
Darstellung im Maßstab 1:10.000 (1 Blatt)<br />
� Legende des rechtskräftigen Örtlichen Entwicklungskonzeptes im Maßstab<br />
1:10.000 (1 Blatt)<br />
______________________________________________________________________________________________________________<br />
DIPL.ING. KARL SIEGL<br />
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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />
17. ABBILDUNGSVERZEICHNIS<br />
Abbildung 1: Ausschnitt aus dem Niederösterreich ATLAS: Natura 2000 Gebiete, M 1:50.000, vom<br />
04.03.2011............................................................................................................................................... 5<br />
Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Örtlichen Entwicklungskonzept,<br />
unmaßstäbliche Verkleinerung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />
geplanten Änderungen .......................................................................................................................... 16<br />
Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />
2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />
geplanten Änderungen .......................................................................................................................... 18<br />
Abbildung 4: Blick von Südosten nach Norden auf den Änderungsbereich; 25.03.2011 ..................... 19<br />
Abbildung 5: Blick von Westen auf den Änderungsbereich; 19.10.2010 .............................................. 20<br />
Abbildung 6: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Örtlichen Entwicklungskonzept,<br />
unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den geplanten<br />
Änderungen ........................................................................................................................................... 21<br />
Abbildung 7: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />
2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />
geplanten Änderungen .......................................................................................................................... 23<br />
Abbildung 8: Ausschnitt aus http://maps.google.at/; 11.05.2011; das Betriebsgebiet wird über die<br />
Umfahrungen von Himberg und Maria Lanzendorf an die S1 angeschlossen ohne Siedlungsbereiche<br />
zu belasten ............................................................................................................................................ 28<br />
Abbildung 9: Ausschnitt aus dem Niederösterreich ATLAS: Natura 2000 Gebiete .............................. 37<br />
Abbildung 10: SCHÖN (2011): Naturverträglichkeitserklärung Änderung des Örtlichen<br />
Raumordnungsprogrammes <strong>Ebergassing</strong> ........................................................................................... 38<br />
Abbildung 11: Ausschnitt aus dem Niederösterreich ATLAS: Natura 2000 Gebiete ............................ 40<br />
Abbildung 12: SCHÖN (2011): Naturverträglichkeitserklärung Änderung des Örtlichen<br />
Raumordnungsprogrammes <strong>Ebergassing</strong> ........................................................................................... 41<br />
Abbildung 13: Blick von Norden auf den Änderungsbereich; 19.11.2010 ............................................ 48<br />
Abbildung 14: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Örtlichen Entwicklungskonzept,<br />
unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den geplanten<br />
Änderungen ........................................................................................................................................... 49<br />
Abbildung 15: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />
2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />
______________________________________________________________________________________________________________<br />
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<strong>ENTWURF</strong> <strong>ZUR</strong> <strong>ÄNDERUNG</strong> <strong>DES</strong> Seite 102<br />
<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />
Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />
geplanten Änderungen .......................................................................................................................... 50<br />
Abbildung 16: Übersicht über die bestehenden Golfanlagen in Niederösterreich aus<br />
http://www.golf.at/katalog/ vom 11.05.2011 .......................................................................................... 52<br />
Abbildung 17: Detailplan der geplanten Golfanlage, Stand: 25.04.2011 .............................................. 53<br />
Abbildung 18: Blick vom Änderungsbereich nach Norden; 19.11.2010................................................ 63<br />
Abbildung 19: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />
2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />
geplanten Änderungen .......................................................................................................................... 64<br />
Abbildung 20: Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Örtlichen Entwicklungskonzept der Gemeinde<br />
<strong>Ebergassing</strong>; unmaßstäbliche Darstellung............................................................................................ 66<br />
Abbildung 21: Blick von der Koloniegasse auf den privaten Weg zum Wohnhaus; 19.11.2010 .......... 68<br />
Abbildung 22: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />
2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />
geplanten Änderungen .......................................................................................................................... 69<br />
Abbildung 23: Zugangsweg von der Franzensthalstraße zum Kleingartengebiet; 19.11.2010 ............ 71<br />
Abbildung 24: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />
2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />
geplanten Änderungen .......................................................................................................................... 72<br />
Abbildung 25: Blick von Osten nach Westen auf den Änderungsbereich; 19.11.2010 ........................ 74<br />
Abbildung 26: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />
2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />
geplanten Änderungen .......................................................................................................................... 75<br />
Abbildung 27: Blick von Osten auf den Änderungsbereich; die Fläche zwischen Zaun und Straße soll<br />
dem Kleingartengebiet zugeschlagen werden; 19.11.2010.................................................................. 78<br />
Abbildung 28: Von den rund 25 bestehenden Kleingartenlosen, ist nur 1 unbebaut; Orthophoto von<br />
2008....................................................................................................................................................... 79<br />
Abbildung 29: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />
2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />
geplanten Änderungen .......................................................................................................................... 80<br />
Abbildung 30: Blick von Osten auf den Änderungsbereich; 25.03.2011............................................... 82<br />
Abbildung 31: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />
2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />
geplanten Änderungen .......................................................................................................................... 83<br />
Abbildung 32: Blick von Gramatneusiedl Richtung <strong>Ebergassing</strong>; der Multifunktionsweg ist an der<br />
______________________________________________________________________________________________________________<br />
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WIEN, IM MAI 2011
<strong>ENTWURF</strong> <strong>ZUR</strong> <strong>ÄNDERUNG</strong> <strong>DES</strong> Seite 103<br />
<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />
Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />
linken Straßenseite geplant; 28.04.2011............................................................................................... 85<br />
Abbildung 33: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />
2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />
geplanten Änderungen .......................................................................................................................... 86<br />
Abbildung 34: Blick vom Johannesbachweg nach Norden auf den Änderungsbereich; die öffentliche<br />
Verkehrsfläche ist am rechten Bildrand geplant; 28.04.2011 ............................................................... 88<br />
Abbildung 35: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />
2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />
geplanten Änderungen .......................................................................................................................... 89<br />
Abbildung 36: Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Örtlichen Entwicklungskonzept der Gemeinde<br />
<strong>Ebergassing</strong>; unmaßstäbliche Darstellung............................................................................................ 91<br />
Abbildung 37: Blick von der Himberger Straße (B15) auf den Änderungsbereich; 25.03.2011 ........... 93<br />
Abbildung 38: Ausschnitt aus dem Änderungsentwurf zum Flächenwidmungsplan mit dem Orthophoto<br />
2008, unmaßstäbliche Darstellung; � siehe Plandarstellung im Kapitel 16 – Planentwürfe zu den<br />
geplanten Änderungen .......................................................................................................................... 94<br />
Abbildung 39: Ausschnitt aus der Baulandflächenbilanz des rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes<br />
der Ortschaft <strong>Ebergassing</strong>; maßstabslose Abbildung........................................................................... 97<br />
Abbildung 40: Ausschnitt aus der Baulandflächenbilanz des rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes<br />
der Ortschaft Wienerherberg; maßstabslose Abbildung ....................................................................... 98<br />
______________________________________________________________________________________________________________<br />
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<strong>ENTWURF</strong> <strong>ZUR</strong> <strong>ÄNDERUNG</strong> <strong>DES</strong> Seite 104<br />
<strong>ÖRTL</strong>ICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES / FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER<br />
Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> PZ: EBGA – FÄ 5 - 10792 - E<br />
18. ANHANG<br />
Pieler ZT GmbH (2011): Golfplatz „Wienerherberg“ – Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes - Deponietechnische Untersuchung - Gutachten<br />
______________________________________________________________________________________________________________<br />
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