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Elektronische Rechnungsstellung - Wirtschaftskammer Österreich

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<strong>Elektronische</strong><br />

<strong>Rechnungsstellung</strong><br />

LEITFADEN FÜR KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN IN DER EU


November 2009<br />

„Dieser Leitfaden ist ein sehr nützliches Instrument, das die Einführung der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

in den KMU sicher fördern wird. Gleichzeitig zeigt er, und das ist vielleicht noch wichtiger, dass wir nur<br />

dann die Früchte eines einheitlichen EU-weiten Rechtsrahmens werden ernten können, wenn die geltenden<br />

EU-Vorschriften zur elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> so geändert und vereinfacht werden, wie es die<br />

Europäische Kommission vorgeschlagen hat."<br />

Gerhard Huemer, Direktor für Wirtschafts- und Steuerpolitik, UEAPME<br />

(Europäische Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe)


DAS EUROPEAN E-BUSINESS LAB<br />

Das European e-Business Lab (EBL) ist eine<br />

branchenübergreifende Initiative, die von erfolgreichen<br />

Organisationen mit dem Ziel gegründet wurde, sich über<br />

Best Practices im Bereich des e-Business, deren Einführung,<br />

Standardisierung und Innovationen auszutauschen und sie zu<br />

verbessern. Es ist eine Abteilung der European Business Lab<br />

Association. Das Labor liefert eine Plattform für ein offenes,<br />

von den Benutzern ausgehendes Innovations-Ökosystem,<br />

das sich mit der Weiterentwicklung elektronischer<br />

Geschäftsprozesse beschäftigt.<br />

DANK<br />

Die Autoren möchten den Sponsoren und Organisationen,<br />

die als Partner des European e-Business Lab an dieser<br />

Broschüre mitgewirkt haben, danken:<br />

<strong>Wirtschaftskammer</strong> <strong>Österreich</strong> (WKÖ)<br />

AUSTRIAPRO<br />

Konsortium CBI (Customer to Business Interaction)<br />

SEPA International<br />

UEAPME (Europäische Union des Handwerks und der<br />

Klein- und Mittelbetriebe)<br />

Wir möchten außerdem dem „Enterprise Europe Network“<br />

der Europäischen Kommission für seinen wertvollen Beitrag<br />

danken.<br />

Die Autoren möchten außerdem folgende Personen, die zur<br />

Erstellung dieses Leitfadens beigetragen haben, dankend<br />

erwähnen:<br />

Costas Andropoulos<br />

Antonio Conte<br />

David Ellard<br />

Risto Suominen<br />

Aigars Jaundalders<br />

Danny Gaethofs<br />

Pieter Breyne<br />

Kai Haberzettl<br />

Thomas Wilson<br />

Mike Beral<br />

Dulce Lopes<br />

Julian Inza<br />

BIBLIOGRAPHISCHE ANGABEN<br />

Autoren Carmen Ciciriello<br />

Mairi Hayworth<br />

Herausgeber European Business Lab<br />

Buchdesign MAP Gallery<br />

Grafik Giulia Tonelli<br />

© 1. Auflage 2009<br />

Alle Rechte vorbehalten. European Business Lab.<br />

E-Mail: info@euebl.org<br />

Webseite: www.euebl.org<br />

Via Carlo Troya 38,<br />

70031 Andria (BA)<br />

Italien<br />

AUSTRIAPRO ist der österreichische Sponsor<br />

des vorliegenden Leitfadens<br />

AUSTRIAPRO Verein zur Förderung der<br />

elektronischen Datenübermittlung - in<br />

Kooperation mit der <strong>Wirtschaftskammer</strong><br />

<strong>Österreich</strong><br />

HAFTUNGSAUSSCHLUSS<br />

Diese Broschüre dient nur als allgemeiner<br />

Leitfaden zur Information. Sie stellt keine<br />

Fachberatung dar. Sie sollten ohne vorherige, auf<br />

Sie zugeschnittene Fachberatung nicht auf Basis<br />

d e r i n d i e s e r B r o s c h ü r e e n t h a l t e n e n<br />

Informationen handeln. Es wird keinerlei Gewähr<br />

oder Garantie für die Richtigkeit oder<br />

Vollständigkeit der in dieser Broschüre<br />

enthaltenen Informationen und den gesetzlich<br />

zulässigen Rahmen gegeben. Das European<br />

Business Lab, seine Mitglieder, Mitarbeiter und<br />

Handlungsbevollmächtigen übernehmen keinerlei<br />

Haftung und schließen jede Verantwortung für<br />

Folgen aus, die Ihnen oder jemand anderem<br />

entstehen, der auf Grundlage der in dieser<br />

Broschüre enthaltenen Informationen handelt<br />

oder eine Entscheidung trifft oder auf dieser<br />

Grundlage von einer Handlung absieht.


Vorwort zur Auflage in <strong>Österreich</strong><br />

Das Thema elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> ist „heiß“: Ende 2009 bezeichnen mehr als 60 Prozent der<br />

Unternehmen das Thema elektronische Rechnung als „sehr wichtig“ oder „wichtig“ für ihr Unternehmen. Dies ist<br />

auch verständlich, lassen sich doch damit die Kosten des Rechnungslaufes um bis zu 80 Prozent verringern.<br />

Bereits ¾ der österreichischen Unternehmen haben Rechnungen in elektronischer Form bekommen. Dabei sind<br />

derzeit elektronische Rechnungen im PDF-Format mit mehr als 90 Prozent am weitesten verbreitet.<br />

Die Thematik der elektronischen Rechnung wird sich in den nächsten Jahren umfassend weiterentwickeln und ein<br />

wichtiger Bestandteil der betrieblichen Überlegungen werden. Themen wie die Etablierung eines EU-weiten IT-<br />

Standards sowie die Vereinfachung der rechtlichen Rahmenbedingungen vor allem innerhalb Europas sind<br />

zentrale Diskussionspunkte. Für die anwendenden Unternehmen ist dieser Umstellungsprozess am ehesten mit der<br />

Einführung des elektronischen Zahlungsverkehrs zu vergleichen. Diese Umstellung wurde von einigen<br />

Unternehmen Mitte der 70er Jahre begonnen. Die Durchdringung war rund 15 Jahre später auch bei den kleinsten<br />

Unternehmen abgeschlossen. Angesichts der raschen Verbreitung des Internets wird sich diese Zeit bei der<br />

elektronischen Rechnung auf 5-10 Jahre verkürzen und sie wird in den nächsten Jahren aus dem betrieblichen<br />

Alltag nicht mehr wegzudenken sein. Daher ist es entscheidend sich umfassend und rechtzeitig damit<br />

auseinanderzusetzen. Dieses Buch will der Managementebene in kleinen und mittleren Unternehmen dabei<br />

helfen, diese Veränderungsprozesse in ihrem Sinn zu gestalten und das nötige Wissen dazu geben, gemeinsam mit<br />

ihren Dienstleistern optimale individuelle Lösungen zu finden. Wichtig dabei ist, elektronische<br />

<strong>Rechnungsstellung</strong> als Prozessthema für die Chefebene zu sehen und es nicht als ein weiteres IT-Projekt abzutun.<br />

In Ergänzung zum vorliegenden eher für die Managementebene gedachten Buch, hat die WKÖ bereits die zweite<br />

Auflage des E-Rechnungshandbuchs für die praktische Anwendung wie z.B. Signaturprüfung herausgegeben.<br />

Gemeinsam mit kostenlosen Softwarelösungen finden Sie alle Hilfestellungen unter http://wko.at/e-rechnung<br />

Viel Erfolg bei der Umsetzung!<br />

Gerhard Laga<br />

AUSTRIAPRO/Arbeitskreisleiter E-Billing<br />

Leiter WKÖ E-Center<br />

AUSTRIAPRO:<br />

Der in der <strong>Wirtschaftskammer</strong> <strong>Österreich</strong> angesiedelte Verein AUSTRIAPRO hat gegenwärtig etwa 90 Mitglieder<br />

(Unternehmen verschiedener Branchen und Größen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen etc.) und stellt die<br />

zentrale Informationsschnittstelle zum Thema E-Business sowie standardisiertes XML für den elektronischen<br />

Geschäftsverkehr in verschiedenen Wirtschaftsgebieten in <strong>Österreich</strong> dar. Den österreichischen KMU wird ein vielseitiges<br />

Serviceangebot zuteil: mit Informationskampagnen, Fachkonferenzen, Seminaren und Workshops bietet der Verein einen<br />

effektiven und für kleine Betriebe leistbaren Einstieg in die Welt der elektronischen Handelsbeziehungen an. Gestützt auf das<br />

Know-How der Mitglieder und auf einen großen Experten-Pool, engagiert sich AUSTRIAPRO in Pilot- und<br />

Demonstrationsprojekten zur Awarenessbildung von E-Business Standards auf nationaler und internationaler Ebene.<br />

Ergänzend werden internationale Kontakte aufgebaut und an österreichische Firmen, die an europaweiten Kooperationen<br />

interessiert sind, vermittelt. AUSTRIAPRO unterstützt durch aktuelle Information auf der Homepage des Vereins sowie durch<br />

Informationsveranstaltungen die Teilnahme heimischer KMU an E-Business Pilotprojekten.<br />

Die Bereitschaft seitens des Vereins - gestützt auf seine Experten und Arbeitskreise – die Koordination und das Management<br />

von Best Practice- und Demonstrationsprojekten zu übernehmen, trägt zur erfolgreichen Verbreitung internationaler E-<br />

Business Standards in <strong>Österreich</strong> bei (siehe Teil 5 - Standards).<br />

Nähere Information: www.austriapro.at und www.ebinterface.at


Vorwort des European e-Business Lab<br />

Das European e-Business Lab (EBL) ist eine Initiative, die von erfolgreichen Organisationen mit dem Ziel ins<br />

Leben gerufen wurde, sich über Best Practices im Bereich des e-Business, deren Einführung, Standardisierung<br />

und Innovationen auszutauschen und diese zu verbessern. Wir überwachen und erfassen<br />

Unternehmensanforderungen, um das aktuelle Ökosystem elektronischer Geschäftsprozesse zu verbessern, und<br />

arbeiten eng mit den europäischen Institutionen, dem öffentlichen Sektor und Lösungs- und Diensteanbietern<br />

zusammen, um sicherzustellen, dass die Anforderungen der KMU berücksichtigt werden.<br />

Wir freuen uns, Ihnen den ersten Leitfaden des European e-Business Lab vorstellen zu dürfen: den „Leitfaden für<br />

kleinere und mittlere Unternehmen zur europäischen elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> (e-Invoicing)“.<br />

AUSTRIAPRO hat die deutsche Version dieses Leitfadens gesponsert und veröffentlicht ihn in Kooperation mit<br />

der <strong>Wirtschaftskammer</strong> <strong>Österreich</strong> und als Kooperationspartner des European e-Business Lab im<br />

deutschsprachigen Raum.<br />

Für unseren ersten Leitfaden zum Thema e-Business haben wir entschieden, einen zunehmenden Trend zu<br />

behandeln, der sich in den nächsten Jahren auf alle Unternehmen in Europa auswirken wird. Dieser Trend ist die<br />

Automatisierung der <strong>Rechnungsstellung</strong> und läuft unter dem Begriff elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> – „e-<br />

Invoicing“. In dieser Broschüre verwenden wir beide Ausdrücke.<br />

Ziel dieses Leitfadens ist, kleinen und mittleren Unternehmen (und allen Organisationen) neutrale Informationen<br />

und Einblicke in die verschiedenen Aspekte der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> und eine praktische Anleitung<br />

für den Einstieg zu liefern. Dieser Leitfaden verbindet geschäftliche, technische, praktische, rechtliche<br />

Informationen, damit interessierte KMU eigenständig über die beste weitere Vorgehensweise für ihr<br />

Unternehmen entscheiden können.<br />

Carmen Ciciriello & Mairi Hayworth<br />

European e-Business Lab (EBL)<br />

AUTORINNEN:<br />

CARMEN CICIRIELLO<br />

Carmen Ciciriello gehört den Expertengruppen der Europäischen Kommission (EK) für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

und für den Zahlungsverkehrsmarkt an. Sie erfasst und bewertet Geschäftsanforderungen und trägt Fachstellungnahmen zu<br />

Unternehmensanforderungen im Bereich der Gesetzgebung und Technologie für e-Business bei. Als Vorstandsvorsitzende von<br />

SEPA International Ltd. unterstützt Carmen Ciciriello die Sicht eines integrierten und wettbewerbsfähigen europäischen e-<br />

Business-Ökosystems und vertritt die Anforderungen und Belange der Unternehmen gegenüber den Entscheidungsträgern und<br />

Regulierungsbehörden. Carmen Ciciriello ist die Vorsitzende des European e-Business Lab.<br />

MAIRI HAYWORTH<br />

Mairi Hayworth ist ein Gründungsmitglied des European e-Business Lab; davor gehörte sie zehn Jahre lang dem European e-<br />

Commerce Standards Board an. In ihrer 25-jährigen Karriere hat sie vorrangig Transaktionszentren in einem multinationalen,<br />

grenzübergreifenden Kontext geleitet. Sie war die treibende Kraft hinter verschiedenen E-Business-Lösungen, globalen<br />

Standards und der Harmonisierung der Gesetzgebung zur elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong>. Mairi Hayworth hat hohe<br />

Führungspositionen im operativen Geschäft und in den Bereichen Finanzen und Informationstechnologien bekleidet.


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

ÜBER DIESEN LEITFADEN<br />

TEIL EINS: EINFÜHRUNG IN DAS E-INVOICING<br />

Kapitel 1 - <strong>Elektronische</strong> Rechnungslegung<br />

Einführung in die elektronische Rechungsstellung und ihre Vorteile ....................................................... 1<br />

<strong>Elektronische</strong>s Rechnungsverhalten und Anforderungen der KMU ......................................................... 2<br />

Wichtige e-Invoicing-Initiativen in Europa ................................................................................................ 3<br />

Kapitel 2 - Auswirkungen der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

Auswirkungen auf das Unternehmen ....................................................................................................... 4<br />

Auswirkungen auf Prozesse..................................................................................................................... 5<br />

Auswirkungen auf die Technologie........................................................................................................... 5<br />

Kapitel 3 - Modelle für die Einführung von e-Invoicing<br />

Die Entwicklung der <strong>Elektronische</strong>n <strong>Rechnungsstellung</strong> ......................................................................... 7<br />

E-Invoicing Modelle .................................................................................................................................. 7<br />

TEIL ZWEI: DER EINSTIEG<br />

Kapitel 1 - Checkliste für das e-Invoicing<br />

Festlegung des Umfangs ....................................................................................................................... 19<br />

Bewertung der Umsetzbarkeit ................................................................................................................ 19<br />

Wahl der e-Invoicing-Plattform ............................................................................................................... 20<br />

Umsetzung Ihrer Lösung ........................................................................................................................ 22<br />

Kapitel 2 - <strong>Elektronische</strong> Signaturen<br />

Einführung .............................................................................................................................................. 27<br />

Technologien für elektronische Signaturen ............................................................................................ 27<br />

Einfache, Fortgeschrittene und Qualifizierte Signaturen ........................................................................ 28<br />

Kapitel 3 - Neue Technologien<br />

i


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

Intelligente PDF-Dokumente .................................................................................................................. 30<br />

Massgeschneiderte Tabellenvorlagen .................................................................................................... 30<br />

Andere Technologien.............................................................................................................................. 30<br />

TEIL DREI: BEST PRACTICES<br />

Kapitel 1 - Best Practices für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

Kontrolle der Rechnungsdaten............................................................................................................... 33<br />

Empfohlene Best Practices .................................................................................................................... 34<br />

Kapitel 2 - Best Practices für die elektronische Archivierung<br />

Pflichten des Lieferanten und des Empfängers ..................................................................................... 35<br />

Kapitel 3 - Wechsel der Technologie<br />

TEIL VIER: EINHALTUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN<br />

Einführung .............................................................................................................................................. 37<br />

Rechtliche Anforderungen an die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> in Europa ..................................... 37<br />

EU-Länder mit zwingender elektronischer <strong>Rechnungsstellung</strong> für den öffentlichen Sektor................... 43<br />

Rechtliche Bestimmungen zur elektronischen Archivierung in Europa .................................................. 44<br />

Grenzübergreifende elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> und Archivierung.............................................. 45<br />

Anforderungen an die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> und Archivierung in der EU ........................... 45<br />

Vorschlag für einen vereinfachten und harmonisierten Rechtsrahmen.................................................. 51<br />

TEIL FÜNF: STANDARDS<br />

ANHANG 1<br />

Technische Standards ............................................................................................................................ 55<br />

Standards für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> .............................................................................. 55<br />

Vorteile der Nutzung von Standards ...................................................................................................... 55<br />

Gemeinsame globale und regionale Standards ..................................................................................... 56<br />

Branchenspezifische Standards............................................................................................................. 57<br />

Neue Standards ..................................................................................................................................... 57<br />

Konvergenz der Standards .................................................................................................................... 58<br />

Nachrichtenarten .................................................................................................................................... 58<br />

Datenübertragungsmethoden................................................................................................................. 59<br />

Rechnungsinhalt für Mehrwertsteuerzwecke<br />

ii


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

ANHANG 2<br />

Befragung von KMU zur <strong>Elektronische</strong>n <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

BIBLIOGRAPHIE<br />

GLOSSAR<br />

iii


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

Über diesen Leitfaden<br />

TEIL EINS: EINFÜHRUNG IN DIE ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG<br />

Teil 1 enthält eine Einführung in die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> und ihre Auswirkungen auf das<br />

Unternehmen, Prozesse und Technologien. Er bietet einen Überblick über die verschiedenen Grade der<br />

Prozessautomatisierung und -integration von manuell, über semi- bis hin zur vollautomatisierten Lösung. Die<br />

Folgen für den Käufer (Empfänger der elektronischen Rechnung) und den Lieferanten (Sender der elektronischen<br />

Rechnung) werden in jedem Szenario analysiert.<br />

TEIL ZWEI: DER EINSTIEG<br />

Teil 2 bietet praktische Empfehlungen für den „Einstieg“ in die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong>. Eine detaillierte<br />

Checkliste definiert die typischen Phasen und Entscheidungen eines Projekts zur Umsetzung einer durchgängigen,<br />

voll automatisierten e-Invoicing-Lösung einschließlich der kritischen Aspekte.<br />

Dieser Teil umfasst außerdem am Ende eine Einführung in elektronische Signaturen und die neuesten<br />

Technologien. .<br />

TEIL DREI: BEST PRACTICES<br />

Teil 3 beschreibt detailliert vorbildliche Verfahren (die sog. „Best Practices“), die auf europäischer und<br />

internationaler Ebene von Experten und Anwendern der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> zusammengetragen<br />

wurden, um kleinen und mittleren Unternehmen bestmögliche Empfehlungen zu geben.<br />

TEIL VIER: EINHALTUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN<br />

Teil 4 untersucht die rechtlichen Anforderungen, um bei der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> das<br />

Mehrwertsteuerrecht in der EU und ihren Mitgliedsstaaten einzuhalten. Dieser Teil bietet eine praktische<br />

Erläuterung der Anforderungen und erklärt, wie kleine und mittlere Unternehmen bei Anwendung der verfügbaren<br />

Optionen die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen.<br />

Der letzte Teil beschreibt den aktuellen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Harmonisierung und<br />

Vereinfachung des bestehenden Rechtsrahmens für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> und wie dieser den<br />

Unternehmen nutzen würde.<br />

TEIL FÜNF: STANDARDS<br />

Teil 5 beschäftigt sich mit den Rechnungsdatenstandards, Nachrichten und Übertragungstechnologien.<br />

ANHANG 1<br />

Inhalt einer Rechnung für Mehrwertsteuerzwecke<br />

ANHANG 2<br />

Ergebnisse der Umfrage unter KMU zur elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong>, die 2008 unter Mitgliedern der<br />

Expertengruppe der Europäischen Kommission für das e-Invoicing durchgeführt wurde.<br />

REFERENZEN<br />

GLOSSAR<br />

iv


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

v


Teil Eins<br />

Einführung in das<br />

e-Invoicing


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

Teil Eins: Einführung in das e-Invoicing<br />

KAPITEL 1 - ELEKTRONISCHE RECHNUNGSLEGUNG<br />

1. EINFÜHRUNG IN DIE ELEKTRONISCHE RECHUNGSSTELLUNG UND IHRE VORTEILE<br />

Die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> (e-Invoicing) bezeichnet den automatisierten Prozess der Erstellung, des<br />

Versands, Empfangs und der Bearbeitung von Rechnungsdaten auf elektronischem Wege.<br />

In den letzten zwanzig Jahren haben Großunternehmen ihr Rechnungswesen automatisiert, um die Einsparungen<br />

und Effizienzsteigerungen für sich zu nutzen, die e-Invoicing bietet. Seit 2005 haben die Regierungen einiger<br />

europäischer Staaten (z.B. Dänemark, Spanien, Italien, Schweden etc.) begonnen, die elektronische<br />

<strong>Rechnungsstellung</strong> an den öffentlichen Sektor zwingend vorzuschreiben. In diesen Ländern müssen alle<br />

Unternehmen und Bürger, die Waren und Dienstleistungen an den öffentlichen Sektor liefern, ihre Rechnungen<br />

ausschließlich in elektronischer Form einreichen.<br />

Die Einsparungen, die in Europa durch die Einführung der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> erzielt werden<br />

könnten, werden auf € 238 Milliarden geschätzt (kumuliert über einen Zeitraum von sechs Jahren) 1 . Während die<br />

Kosten für eine Rechnung in Papierform zwischen € 1,13 und € 1,65 liegen, würden die Kosten für eine<br />

elektronische Rechnung nur € 0,28 bis € 0,47 betragen, eine Kostensenkung von 70% bis 75% 2 . Der europäische<br />

Verband „European Association of Corporate Treasurers“ gelangt zu ähnlichen Ergebnissen und schätzt, dass<br />

Unternehmen durch die automatisierte Bearbeitung von Rechnungsdaten und dem wegfallenden Papier- und<br />

Bearbeitungsaufwand bis zu 80% ihrer derzeitigen Kosten einsparen könnten.<br />

Dennoch erstellen die meisten kleinen und mittleren Unternehmen 3 in Europa ihre Rechnungen noch immer in<br />

Papierform, stecken sie in Umschläge, frankieren diese und senden sie per Post oder Kurierdienst an ihre Kunden.<br />

Die Kunden müssen beim Eingang der Rechnungen überprüfen, ob die darin enthaltenen Angaben korrekt sind<br />

und die Daten manuell in ihr System eingeben, bevor die Zahlung freigegeben werden kann.<br />

Dieses gesamte Verfahren kann vollautomatisiert ohne manuellen Eingriff ablaufen: Die in der Rechnung<br />

enthaltenen Daten können durch den Computer des Lieferanten automatisch angelegt und an den Kunden versandt<br />

werden, dessen Computer automatisch die Richtigkeit der Informationen überprüft und die Zahlung freigibt. Dies<br />

verringert die Zeit und Kosten für die Erstellung, den Versand, den Eingang, die Überprüfung, Freigabe und<br />

Zahlung einer Rechnung beträchtlich.<br />

Ein wichtiger Vorteil der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> für KMU ist neben der höheren Effizienz und<br />

Kostensenkung die Möglichkeit (oder der Wettbewerbsvorteil), Zugang zu einem größeren Markt potenzieller<br />

Kunden und Lieferanten zu haben, vor allem Großunternehmen, die es vorzuziehen, mit e-fähigen<br />

Geschäftspartnern zu arbeiten. Jede Chance, angesichts des derzeitigen Wirtschaftsklimas Geschäftschancen zu<br />

verbessern und auszubauen, ist äußerst wertvoll und lohnenswert.<br />

Die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> ermöglicht es KMU, in Bezug auf Aufträge, Kunden oder Zulieferer zu<br />

expandieren, ohne im gleichen Umfang in Mitarbeiter investieren zu müssen, die wiederkehrende<br />

Verwaltungsaufgaben ausführen, für die sich die Prozessautomatisierung am besten eignet. Die Mitarbeiter, die<br />

derzeit damit beschäftigt sind, Daten manuell in das System des Unternehmens einzupflegen, Umschläge zu<br />

1 CapGemini, „SEPA: potential benefits at stake“. Januar 2008<br />

2 Aberdeen Group, „Electronic Invoicing Solution Selection Report: Leading an Accounts Payable Extreme Make Over“. Dezember 2005<br />

3 Gemäß Artikel 2 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG setzt sich die Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) „aus Unternehmen<br />

zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio.<br />

EUR beläuft.”<br />

1<br />

EINFÜHRUNG IN<br />

DAS<br />

E-INVOICING


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

öffnen und zu verschließen und Papierdokumente zu archivieren, können ihre Zeit auf Aufgaben mit größerer<br />

Wertschöpfung verwenden, wie die Pflege von Kundenbeziehungen.<br />

Die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> entwickelt sich zunehmend zum bevorzugten Mittel für den Austausch von<br />

Rechnungsdaten. Kleine und mittlere Unternehmen müssen sich auf diese natürliche Marktentwicklung einstellen.<br />

2. ELEKTRONISCHES RECHNUNGSVERHALTEN UND ANFORDERUNGEN DER KMU<br />

2008 führte PricewaterhouseCoopers Erhebungen durch, um das Verhalten, die wahrgenommenen Vorteile,<br />

Hindernisse und potenziell beschleunigende Faktoren für die Einführung der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

zu ermitteln (siehe ANHANG 2). Die Ergebnisse können wie folgt zusammengefasst werden:<br />

Die große Mehrheit der KMU versendet elektronische Rechnungen derzeit oder plant ihren Versand:<br />

Als PDF Direkt aus ihrem Buchhaltungsprogramm an ihre Kunden.<br />

35,5%<br />

58,9%<br />

Die Hauptvorteile elektronischer Rechnungen sehen die KMU in:<br />

Kostensenkungen Höherer Effizienz Schnelleren Zahlungen<br />

37,8%<br />

Die Kernprobleme elektronischer Rechnungen für die KMU sind:<br />

75%<br />

79,3%<br />

Bereitschaft für/Kompatibilität mit internen Informatiksystemen Kundenbereitschaft/-kompatibilität<br />

Rechtsunsicherheit Komplexität<br />

22,4%<br />

22,8%<br />

30,25%<br />

33,1%<br />

Die wichtigsten Faktoren, die die Einführung der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> beschleunigen, sind:<br />

1. Kostenfreie Software für die Erstellung, Übertragung und den Versand elektronischer Rechnungen<br />

2. Begleitmaterial (Lösungsdokumentation, Benutzerhandbücher, Dokumentation der rechtlichen Situation,<br />

Beispieldateien, häufig gestellte Fragen (FAQ))<br />

3. Gewissheit, dass die Lösung der Mehrwertsteuergesetzgebung entspricht<br />

Inwiefern die Einsparungen und Effizienzsteigerungen, die durch die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> in Europa<br />

möglich sind, realisiert werden können, hängt von der Einführung durch die KMU ab. Ihre derzeitigen Praktiken<br />

und Anforderungen sollten als Grundlage für jede erfolgreiche Wirtschaftspolitik und verwandte Initiativen<br />

dienen.<br />

2<br />

EINFÜHRUNG IN<br />

DAS<br />

E-INVOICING


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

3. WICHTIGE E-INVOICING-INITIATIVEN IN EUROPA<br />

Immer mehr europäische Regierungen haben es sich zum Ziel gesetzt, die Einführung der elektronischen<br />

<strong>Rechnungsstellung</strong> zu fördern.<br />

Um den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen zu verringern, vereinfachen und harmonisieren die<br />

Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten (z.B. Niederlande) den nationalen Rechtsrahmen und beseitigen die<br />

bestehenden Rechtshemmnisse. Ein einheitlicher Rechtsrahmen und die Einführung eines gemeinsamen globalen<br />

Standards sind zwei Vorbedingungen, um die möglichen Vorteile der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

ausschöpfen zu können.<br />

Eine wichtige Maßnahme, die die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten ergreifen könnten, ist die Förderung<br />

eines globalen, nicht proprietären Standards, der den Anforderungen der Gruppen entspricht, die derzeit nationale<br />

und branchenspezifische Standards verwenden. Als größter Abnehmer in der europäischen Wirtschaft könnte der<br />

öffentliche Sektor der Konvergenz hin zu einem gemeinsamen Standard großen Auftrieb geben und gleichzeitig<br />

die Kosten und Komplexität der Datenumwandlung innerhalb des gesamten e-Invoicing-Ökosystems verringern<br />

(siehe Teil 5 zu weiteren Informationen über Standards).<br />

Manche EU-Mitgliedsstaaten, vor allem diejenigen, in denen die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> für den<br />

öffentlichen Sektor zwingend ist, bieten einfache Tools für die Benutzer im Bereich Business-to-Government an.<br />

Die dänische Bundesagentur für Informationstechnik & Telekommunikation hat einen offenen Rahmen –<br />

NemHandel – für den Austausch elektronischer Geschäftsdokumente 4 in einer sicheren und zuverlässigen<br />

Umgebung eingeführt.<br />

Die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten beteiligen sich außerdem an der groß angelegten Initiative PEPPOL<br />

(Pan-European Public Procurement Online, paneuropäisches öffentliches Auftragswesen online), die es jedem<br />

Unternehmen in der EU und insbesondere KMU ermöglichen soll, während des gesamten Beschaffungsprozesses<br />

mit jeder europäischen Regierungsinstitution elektronisch zu kommunizieren. Die Initiative PEPPOL beschäftigt<br />

sich auch mit dem Austausch elektronischer Rechnungsdokumente zwischen allen relevanten Akteuren. 5<br />

Gleichzeitig führt die Europäische Kommission ein Pilotprojekt zur Förderung der elektronischen<br />

<strong>Rechnungsstellung</strong> und Beauftragung (e-PRIOR) mit einer Reihe von Lieferanten durch. Hauptziel dieses<br />

Projekts ist, reale Erfahrungen mit der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> zu sammeln und die daraus gezogenen<br />

Lektionen mit den Mitgliedsstaaten und anderen interessierten Parteien auszutauschen. 6<br />

Die andere Seite des Kreislaufs von der Beauftragung bis zur Bezahlung ist die Zahlung. SEPA (Single Euro<br />

Payments Area) ist eine Initiative der Europäischen Union zur Schaffung eines einheitlichen europäischen<br />

Zahlungsmarkts, innerhalb dessen elektronische Zahlungen einfach, sicher, kosteneffektiv und effizient erfolgen<br />

können. SEPA wird es den Bürgern, Unternehmen, Regierungsbehörden und anderen, unabhängig davon, wo sie<br />

sich in Europa befinden, ermöglichen, mithilfe zweier Instrumente (SEPA-Überweisung und SEPA-<br />

Lastschriftverfahren) Zahlungen in Euro zu tätigen und zu erhalten und in jedem Land Kredit- und<br />

Guthabenkarten mit standardisierten Grundkonditionen, -rechten- und -pflichten zu nutzen.<br />

Der Bankensektor lieferte im Januar 2008 das erste paneuropäische Zahlungsinstrument, die SEPA-Überweisung,<br />

und im November 2009 folgte das SEPA-Lastschriftverfahren. Die nationalen Zahlungsinstrumente werden nach<br />

und nach eingestellt und durch SEPA-Instrumente ersetzt. Die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> gilt als einer der<br />

wichtigsten Mehrwertdienste, die Banken im Rahmen ihres SEPA-Angebots für ihre Kunden bereithalten können.<br />

Einige Banken bieten bereits Dienstleistungen im Zusammenhang mit der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> an,<br />

wie den automatisierten Abgleich der Rechnungs- und Zahlungsdaten, die automatisierte Finanzierung der<br />

elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> 7 und andere Finanzdienstleistungen.<br />

4 Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.epractice.eu/en/news/292390<br />

5 Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.peppol.eu/<br />

6 Weitere Informationen finden Sie unter: www.epractice.eu/cases/ePRIOR<br />

7 Der Standard ISO 20022 für einen Rechnungsfinanzierungsantrag-Dienst wurde 2007 vom Konsortium CBI (vormals ACBI) in das ISO20022-Verzeichnis (www.iso20022.org) aufgenommen.<br />

3<br />

EINFÜHRUNG IN<br />

DAS<br />

E-INVOICING


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

KAPITEL 2 - AUSWIRKUNGEN DER ELEKTRONISCHEN RECHNUNGSSTELLUNG<br />

1. AUSWIRKUNGEN AUF DAS UNTERNEHMEN<br />

1.1.AUSWIRKUNGEN AUF DIE ORGANISATION<br />

Ein kleines oder mittleres Unternehmen, das sein Rechnungsverfahren automatisiert, kann sich einen<br />

Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz sichern und wird von Geschäftspartnern (Lieferanten/<br />

Kunden), die bereits den Großteil ihrer Geschäfte elektronisch abwickeln, bevorzugt werden.<br />

Durch die Automatisierung ihres Rechnungswesens können Unternehmen die Mitarbeiter in der<br />

Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung bei wiederkehrenden Aufgaben mit geringem Mehrwert, wie der<br />

manuellen Eingabe von Rechnungsdaten in interne Systeme und den manuellen Abgleich, entlasten und<br />

sich stärker auf den Kundendienst und die Prozessoptimierung konzentrieren und so die interne<br />

Kommunikation mit anderen Abteilungen verbessern.<br />

Die höhere Qualität der Arbeit für die Beschäftigten führt zu höherer Produktivität und größerer<br />

Flexibilität in der Reaktion auf Marktkräfte.<br />

Die Konzentration auf Aufgaben mit höherem Mehrwert und die Automatisierung repetitiver,<br />

fehlerträchtiger Prozesse gibt Unternehmen die Möglichkeit, ihr Geschäft auszubauen, ohne mehr<br />

Mitarbeiter in direktem Verhältnis zur Zunahme der Geschäftstätigkeit für die Dateneingabe einstellen zu<br />

müssen.<br />

Mehrere Fallstudien 8 zeigen die Vorteile, die sich in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren<br />

(Wirtschaftssektor, Grad der Prozessautomatisierung, Anzahl der Transaktionen, administrative<br />

Komplexität, Datenformat etc.), in Form von Einsparungen in Höhe von 1 bis 3 Prozentpunkten des<br />

Unternehmensumsatzes ergeben können.<br />

Die Umwandlung der Geschäftsunterlagen in elektronische Daten reduziert die Verwendung von Papier<br />

und das Transportaufkommen, womit sich wiederum die Umweltfolgen der Geschäftstätigkeit<br />

verringern.<br />

1.2. AUSWIRKUNGEN AUF DIE GESCHÄFTSPARTNER<br />

Kunden und Lieferanten, die mit einem KMU arbeiten, das die <strong>Rechnungsstellung</strong> automatisiert hat,<br />

profitieren von der Effizienz, die variable Preismodelle ermöglichen. Dies kann in Abhängigkeit der<br />

erzielten Vorteile variieren. Rabatte und Nachlässe sind als Anreiz nicht ungewöhnlich.<br />

Durch die Automatisierung der <strong>Rechnungsstellung</strong> können KMU allen Geschäftspartnern in der<br />

gesamten Lieferkette (Abnehmer, Zulieferer, Vertriebshändler, Wiederverkäufer, Finanzinstitutionen etc.)<br />

Vorteile bieten und einen Wandel der Unternehmenskultur bewirken und stärker auf Kooperation<br />

ausgerichtete Modelle fördern, die abteilungsübergreifende Bemühungen erfordern (Logistik,<br />

Verwaltung, Vertrieb, Finanzen, Rechtsabteilung etc.), was wiederum die Beziehung mit den<br />

Geschäftspartnern ausbaut und verbessert.<br />

Erste Zahlen aus Frankreich 9 über den Austausch elektronischer Rechnungen zwischen Unternehmen<br />

(Business-to-Business) lassen auf potenzielle Zuwächse in der Größenordnung von 40 Milliarden EUR<br />

schließen, von denen nur knapp mehr als 1 Milliarde EUR auf die 50 größten Konzerne entfällt, was die<br />

Bedeutung der KMU zeigt.<br />

8 Politecnico Mailand, „Electronic invoicing as a keystone in the collaboration between companies, banks and PA”, Bericht 2008, und „Joint collaboration: a powerful driver for electronic invoicing<br />

in Italy”, Bericht 2009.<br />

9 Arthur D. Little for Deskom/Post@xess, Juni 2001, übersetzt aus „Le Livre Blanc de la Facture Electronique”, EBG (Electronic Business Group) - Deskom, September 2004<br />

4<br />

EINFÜHRUNG IN<br />

DAS<br />

E-INVOICING


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

2. AUSWIRKUNGEN AUF PROZESSE<br />

An einem e-Invoicing-Projekt können Mitarbeiter unterschiedlicher Abteilungen beteiligt sein (z.B. Finanzen,<br />

Verwaltung, Einkauf, Steuern, Rechtsabteilung, IT und Vertrieb) und es bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit,<br />

interne Prozesse auf Grundlage des Inputs der verschiedenen Funktionen zu überdenken. Dies kann zu<br />

innovativen Ideen und neuen Einsichten für die Verbesserung, Optimierung und Rationalisierung von Prozessen<br />

führen. Selbst in Kleinstunternehmen, wo diese Funktionen von weniger Mitarbeitern ausgeführt werden, können<br />

die Vorteile der Prozessautomatisierung trotzdem ähnliche Ergebnisse bringen.<br />

Abhängig von verschiedenen Faktoren (Verwaltungskomplexität, Anzahl von Transaktionen, Art und Anzahl der<br />

Geschäftspartner und Grad der bereits erzielten Integration) können die Auswirkungen auf die Prozesse wie folgt<br />

zusammengefasst werden:<br />

• Kostensenkung und Optimierung durch verminderte manuelle Dateneingabe und damit einhergehend<br />

geringere Fehlermarge, weniger fehlende Rechnungen, weniger Raumbedarf für die Archivierung und<br />

wegfall von Portokosten<br />

• Höhere Effizienz durch die Nutzung strukturierter Daten 10 für die interne Systemintegration und den<br />

automatisierten Abgleich von Geschäftsdaten, höhere Datengenauigkeit und Bearbeitungsgeschwindigkeit,<br />

leichtere Beilegung von Streitigkeiten und Bereinigung von Diskrepanzen<br />

• Verringertes operatives Risiko durch die automatisierten Abgleichs- und Freigabeverfahren, die<br />

Überprüfungen der Rechnungsdaten umfassen sowie einen Abgleich der Rechnungsdaten mit den<br />

Bestellungen und/oder Wareneingangsscheinen des Unternehmens und eine Überprüfung, ob die<br />

berechneten Güter/Dienstleistungen bestellt und geliefert wurden. Der automatisierte Abgleich reduziert<br />

das Risiko betrügerischer Rechnungen und doppelter Zahlungen beträchtlich<br />

• Der Abgleich kann noch weiter verbessert werden, indem die in den elektronischen Rechnungen<br />

angegebene Bankverbindung anhand derjenigen geprüft wird, die das Unternehmen bereits in seinen<br />

Stammdaten hinterlegt hat. Dies stellt sicher, dass ein Unternehmen (und seine Mitarbeiter) niemals die in<br />

seinem internen System hinterlegten Bankdaten ändern, nur weil eine elektronische Rechnung mit anderen<br />

Daten eingeht. Dies ist eine wichtige Maßnahme, um das Unternehmen vor Betrug zu schützen (siehe „Wie<br />

elektronische Rechnungen das Betrugsrisiko mindern helfen“, Teil 4 des Leitfadens)<br />

• Das Umlaufvermögen erhöht sich durch die geringere Anzahl von Tagen, bis ein Unternehmen nach einem<br />

Verkauf die Einnahmen verbuchen kann (Außenstandstage = DSO). Entscheidungen über die<br />

Bargelddisposition und Kundenkredite können durch die Datenverarbeitung in Echt- oder Fast-Echtzeit<br />

verbessert werden, was zu erhöhter Transparenz und Prozesskontrolle führt. Streitigkeiten über<br />

Rechnungen werden aufgrund der höheren Datenqualität vermindert, was wiederum zu weniger DSO führt.<br />

3. AUSWIRKUNGEN AUF DIE TECHNOLOGIE<br />

Die Gesamtauswirkungen auf die Technologie variieren in Abhängigkeit von folgenden Faktoren:<br />

• Art der Lösung: interne oder externe Entwicklung der Lösung?<br />

• Größe der Lösung: Lässt sie einen oder mehrere Geschäftspartner zu?<br />

• Umfang der Lösung: Unterstützt sie nur einen oder mehrere Rechnungsstandards und nur eine oder<br />

mehrere Arten von Geschäftsunterlagen?<br />

• Grad der Integration: semi- oder voll automatisierte Bearbeitung?<br />

Es ist üblich, dass ein Unternehmen zunächst mit einer einfachen Lösung beginnt, um elektronische Rechnungen<br />

mit einem Geschäftspartner auszutauschen und dann beschließt, e-Invoicing mit möglichst vielen<br />

Geschäftspartnern umzusetzen. Ein weiteres gängiges Szenario ist die Umsetzung der elektronischen<br />

<strong>Rechnungsstellung</strong> mit nur einem Partner, dem dann die Umsetzung elektronischer Bestellungen (e-Orders),<br />

Zahlungen (e-Payments), Überweisungen (e-Remittances) etc. folgt, bis alle Transaktionsaustausche<br />

(Nachrichtentypen) mit diesem bestimmten Partner voll automatisiert wurden.<br />

10 Siehe Glossar<br />

5<br />

EINFÜHRUNG IN<br />

DAS<br />

E-INVOICING


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

Für jedes Szenario gilt, dass Unternehmen die Vorzüge ihrer ersten Umsetzung recht schnell genießen können und<br />

kurz darauf eine Erweiterung planen werden. Umso höher die Anzahl von Prozessen, die das Unternehmen<br />

automatisiert, umso größer der Nutzen.<br />

6<br />

EINFÜHRUNG IN<br />

DAS<br />

E-INVOICING


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

KAPITEL 3 - MODELLE FÜR DIE EINFÜHRUNG VON E-INVOICING<br />

1. DIE ENTWICKLUNG DER ELEKTRONISCHEN RECHNUNGSSTELLUNG<br />

Die folgenden Modelle stellen einen allmählichen Übergang von der manuellen <strong>Rechnungsstellung</strong> hin zur<br />

vollständigen und durchgängigen Automatisierung, den ein Unternehmen durch den Ausbau seiner Fähigkeit<br />

schrittweise erreichen kann. Je nach den Anforderungen des Unternehmens bietet jedes e-Invoicing-Modell<br />

gegenüber dem Austausch von Papierrechnungen beträchtliche Vorteile.<br />

Die geschäftlichen Gründe, die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> einzuführen, können durch externe Marktkräfte<br />

bedingt sein – ein Großkunde/-zulieferer fordert die Einführung oder eine Regierungsinitiative schreibt dies<br />

zwingend vor – oder interner Natur sein, um das Geschäft mithilfe eines Niedrigkostenmodells auszubauen. In<br />

beiden Fällen führt es im Resultat zu einem schnelleren Zahlungseingang und verbesserten Kundenbeziehungen.<br />

Ein typischer Weg für ein KMU sieht wie folgt aus:<br />

1. Interne Bereitschaft:<br />

• Umsetzung einer Buchhaltungssoftware (Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung), die Rechnungen in<br />

einem einfachen PDF- oder ähnlichen Format erstellen kann<br />

• Festlegung der Prozessschritte (beteiligte Mitarbeiter und Systeme) für den Versand/Erhalt der Rechnungen<br />

und Erörterung der Schritte, die sich im Falle der Automatisierung beträchtlich auf das Geschäft auswirken<br />

2. <strong>Elektronische</strong>r Austausch von Rechnungen:<br />

• Das Unternehmen beginnt, Rechnungen im PDF- oder ähnlichen Format per E-Mail oder über ein<br />

einfaches Dateiübertragungsverfahren wie FTP zu verschicken und zu empfangen<br />

• Die Vorzüge, die sich aus der höheren Zustellgeschwindigkeit ergeben, aus erster Hand kennen lernen<br />

3. Mit den Lösungen der Partner arbeiten:<br />

• Bereit sein, den Wünschen großer Lieferanten zu entsprechen und Rechnungen in deren Webportale<br />

einzugeben<br />

• Den Druck nehmen, die eigenen e-Invoicing-Umsetzbarkeit auszubauen, bevor man dazu bereit ist<br />

4. In Erwägung ziehen, ein eigenes Webportal einzurichten:<br />

• Das Geschäft auch weiterhin automatisiert abwickeln, selbst wenn die Kunden nicht über die Möglichkeit<br />

des e-Invoicing verfügen<br />

• Es den Kunden ermöglichen, ihre Rechnungen von der Webseite des Unternehmens auszudrucken oder<br />

herunterzuladen<br />

5. Über eine e-Invoicing-Plattform nachdenken:<br />

• Ausbau der Fähigkeit, den Anforderungen mehrerer Zulieferer und Kunden zu entsprechen<br />

• Integration des Rechnungsversands und -empfangs in die internen Systeme und Prozesse<br />

6. Ausbau der Plattform:<br />

• Automatisieren der Bestellungen, Zahlungen, Überweisungen und Zahlungseinzüge<br />

• Bewertung der Verbesserung in allen Geschäftsbereichen<br />

2. E-INVOICING MODELLE<br />

Die nachfolgenden Diagramme zeigen verschiedene Automatisierungs- und somit Effizienzgrade. Sie enthalten<br />

insbesondere Beispiele für: traditionelles manuelles Rechnungswesen, halbautomatisierter Prozess mit<br />

Rechnungen im PDF-Format, Webportale (sender- und empfängerbasiert), durchgängig automatisierter<br />

elektronischer Rechnungsprozess und schließlich ein vollständig integrierter Kreislauf von der Beauftragung bis<br />

zur Zahlung.<br />

7<br />

EINFÜHRUNG IN<br />

DAS<br />

E-INVOICING


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

2.1. MANUELLER RECHNUNGSPROZESS<br />

Dieses Diagramm zeigt ein einfaches Rechnungsverfahren zwischen zwei Unternehmen. Die Anzahl der<br />

Schritte variiert je nach Größe des Unternehmens, der Anzahl der beteiligten Abteilungen und Prüfungen<br />

und der Komplexität der internen Systeme und Prozesse.<br />

RECHNUNGSSTELLER EMPFÄNGER<br />

ERP-System erstellt<br />

die Rechnung<br />

Druck der Rechnungen<br />

Sortieren nach Kunden<br />

Kuvertieren der<br />

Rechnungen und<br />

Frankieren<br />

Transport zur Post oder<br />

Abholung<br />

Eine Rechnungskopie<br />

wird archiviert<br />

Abbildung 1.1<br />

POST<br />

Öffnet Post und<br />

setzt Eingangsstempel<br />

auf Rechnung<br />

Prüft gegen Bestellung<br />

oder erhält<br />

Freigabe zur<br />

Bearbeitung<br />

Schlägt Lieferanten-<br />

und Ausgabencodes<br />

im<br />

System nach<br />

Gibt Rechnungsangaben<br />

in das<br />

ERP-System ein<br />

Überprüfung der<br />

Rechnungsdaten<br />

und Zahlungsfreigabe<br />

durch die<br />

bevollmächtigte<br />

Person<br />

Rechnung wird den<br />

Begleitdokumenten<br />

zugeordnet und<br />

abgelegt<br />

In diesem Szenario entstehen beiden Parteien unnötiger Kosten- und Zeitaufwand für wiederkehrende<br />

Aufgaben, die bei jedem Verfahrensschritt Fehlerpotenzial bergen.<br />

8<br />

EINFÜHRUNG IN<br />

DAS<br />

E-INVOICING


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

Folgende Überlegungen sind dabei zu berücksichtigen:<br />

Für den Rechnungssteller<br />

• Personalkosten für den Druck und das Sortieren von Rechnungen, Kuvertieren, Frankieren und<br />

Ablegen<br />

• Porto- und Papierkosten<br />

• Umweltfolgen der Papierverwendung und Zustellung<br />

• Mögliche Drucker- oder Postversandfehler, was zu fehlenden Rechnungen führt<br />

• Mögliche Sortierfehler, die dazu führen, dass ein Kunde die Rechnungen eines anderen Kunden erhält<br />

• Kosten für das Anrufen von Kunden aufgrund verspäteter Zahlung infolge fehlender Rechnungen<br />

• Kosten für den Postversand von Rechnungskopien und möglicher Verlängerung des Zahlungsziels<br />

• Kosten für die Organisationsstruktur (Personal) für die Bearbeitung der Rechnungen<br />

• Kosten für die Archivierung von Papierdokumenten<br />

• Kosten im Zusammenhang mit der Archivverwaltung (z.B. Suchen, Logistik etc.)<br />

• Folgen für die Kundenbeziehung, da beide Parteien in der Regel den Fehler bei der anderen Partei<br />

suchen<br />

Für den Rechnungsempfänger:<br />

• Personalkosten für das Öffnen der Post, Sortieren der Rechnungen nach Lieferanten, Anbringen des<br />

Eingangsstempels, Abgleich mit Bestellungen oder anderen Begleitdokumenten, Nachschlagen der<br />

Lieferanten- und Kontencodes für die Bearbeitung, Eingabe der Daten in den Computer und<br />

Überprüfung der Richtigkeit der Eingaben<br />

• Mögliche Fehler bei der Dateneingabe, die zu inkorrekten Zahlungen und Abgleichproblemen mit<br />

Lieferanten oder falschen internen Buchungen führen, die weitere Buchhaltungsprobleme verursachen<br />

• Kosten für zusätzliche Mitarbeiter, um die Dateneingabe von der Rechnungsfreigabe zu trennen<br />

• Kosten für die Unterhaltung des Papierarchivs<br />

HINWEIS: Auch wenn die Abkürzung per definitionem für Enterprise Resource Planning<br />

(Warenwirtschaftssystem) steht, wird sie häufig als Bezeichnung für das IT-System verwendet, indem die<br />

Kundenkonten geführt, wichtige Geschäftsaktivitäten ausgeführt und Finanztransaktionen aufgezeichnet<br />

werden. In einigen Fällen werden diese Aktivitäten in mehr als einem System ausgeführt.<br />

9<br />

EINFÜHRUNG IN<br />

DAS<br />

E-INVOICING


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

2.2.SEMIAUTOMATISIERTER RECHNUNGSPROZESS<br />

2.2.1.SEMIAUTOMATISIERTER RECHNUNGSPROZESS MITHILFE HERKÖMMLICHER PDF-RECHNUNGEN<br />

Dieses Diagramm zeigt eine typische Situation, in der der Lieferant Rechnungen im PDF-Format per E-<br />

Mail an den Rechnungsempfänger schickt.<br />

RECHNUNGSSTELLER EMPFÄNGER<br />

ERP-System erstellt<br />

die Rechnung im<br />

PDF-Format und<br />

archiviert automatisch<br />

eine Kopie<br />

Systemprogramm<br />

gruppiert Rechnungen<br />

und legt automatisch<br />

E-Mails oder<br />

Datei-übertragungen<br />

an, um<br />

die Rechnungen an<br />

die Kunden zu<br />

schicken<br />

Abbildung 1.2<br />

INTERNET<br />

Öffnet E-Mail,<br />

speichert Dateien,<br />

druckt Rechnungen<br />

und setzt Eingangsstempel<br />

darauf<br />

Prüft anhand<br />

Bestellung oder<br />

erhält Freigabe zur<br />

Bearbeitung<br />

Schlägt Lieferanten-<br />

und Ausgabencodes<br />

im System nach<br />

Gibt Rechnungsangaben<br />

in das<br />

ERP-System ein<br />

Zahlungsfreigabe<br />

der Rechnung durch<br />

die bevollmächtigte<br />

Person<br />

Rechnung wird den<br />

Begleitdokumenten<br />

zugeordnet und<br />

abgelegt<br />

Es gibt andere, sichere Wege für die Übertragung von Rechnungen im PDF-Format, siehe Teil 2 –<br />

Kapitel 2.<br />

10<br />

EINFÜHRUNG IN<br />

DAS<br />

E-INVOICING


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

2.2.2.SEMIAUTOMATISIERTER RECHNUNGSPROZESS MITHILFE SENDERBASIERTER WEB-RECHNUNGEN<br />

In diesem Diagramm lädt der Lieferant seine Rechnungen im PDF-Format in ein webbasiertes Portal, wo<br />

der Empfänger diese ansehen, drucken oder herunterladen kann.<br />

RECHNUNGSSTELLER EMPFÄNGER<br />

ERP-System erstellt<br />

die Rechnung im<br />

HTML-Format und<br />

archiviert automatisch<br />

eine Kopie<br />

Systemprogramm<br />

gruppiert Rechnungen<br />

nach Kunden<br />

und lädt sie<br />

automatisch in<br />

eine webbasierte<br />

Anwendung<br />

Abbildung 1.3<br />

In den beiden Szenarien oben realisiert der Lieferant (Rechnungssteller) alle Effizienzsteigerungen, aber<br />

für den Empfänger ändert sich im Ablauf nichts.<br />

Die wichtigsten Überlegungen können wie folgt beschrieben werden:<br />

Für den Rechnungssteller (Sender)<br />

WEBANWENDUNG<br />

Kundenorientierte<br />

Webanwendung<br />

speichert Rechnungen in<br />

Kundenkonten<br />

Loggt sich in die<br />

Webseite ein, lädt<br />

Rechnungen herunter,<br />

druckt sie und setzt<br />

Eingangsstempel<br />

darauf<br />

Prüft anhand<br />

Bestellung oder<br />

erhält Freigabe zur<br />

Bearbeitung<br />

Schlägt Lieferanten-<br />

und Ausgabencodes<br />

im<br />

System nach<br />

Gibt Rechnungsangaben<br />

in das<br />

ERP-System ein<br />

Zahlungsfreigabe<br />

der Rechnung durch<br />

die bevollmächtigte<br />

Person<br />

Rechnung wird den<br />

Begleitdokumenten<br />

zugeordnet und<br />

abgelegt<br />

• Senkt Personal-, Druck-/Download-, Archivierungs- und Portokosten<br />

• Verringert Fehler durch manuelle Bearbeitung<br />

• Vermindert die durch die Er- und Zustellung von Papierdokumenten bedingten Umweltfolgen<br />

• Verbessert die Kundenbeziehung durch den rechtzeitigen Versand korrekter Rechnungen<br />

11<br />

EINFÜHRUNG IN<br />

DAS<br />

E-INVOICING


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

Für den Empfänger<br />

• Bleiben die Personalkosten für das Öffnen der Post, das Sortieren der Rechnung nach Lieferanten,<br />

Eingangsstempel, Abgleich mit anderen Begleitdokumenten, Nachschlagen der Lieferanten- und<br />

Kontencodes für die Bearbeitung, Eingabe der Daten in den Computer und Überprüfung der<br />

Richtigkeit der Eingaben<br />

• Mögliche Fehler bei der Dateneingabe führen zu falschen Zahlungen und Abgleichproblemen mit<br />

Lieferanten oder inkorrekten Buchungen, die zu weiteren Buchhaltungsproblemen führen<br />

• Kosten für zusätzliche Mitarbeiter, um die Dateneingabe von der Rechnungsfreigabe zu trennen<br />

• Kosten für die Unterhaltung von Papierarchiven<br />

12<br />

EINFÜHRUNG IN<br />

DAS<br />

E-INVOICING


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

2.2.3.SEMIAUTOMATISIERTER RECHNUNGSPROZESS MITHILFE EMPFÄNGERBASIERTER WEB-<br />

RECHNUNGEN<br />

In diesem Diagramm bietet der Empfänger eine Webanwendung an, in der Lieferanten ihre<br />

Rechnungsdaten eingeben können. Diese Webanwendung wird so programmiert, dass die Rechnung im<br />

erforderlichen Format zum Herunterladen in das System des Empfängers angelegt wird.<br />

RECHNUNGSSTELLER EMPFÄNGER<br />

ERP-System erstellt<br />

die Rechnung<br />

Lieferant gibt Rechnungsdaten<br />

erneut in<br />

die webbasierte<br />

Anwendung des<br />

Empfängers ein und<br />

druckt oder lädt eine<br />

Kopie herunter<br />

Kopie wird der<br />

Originalrechnung<br />

zugeordnet und<br />

abgelegt<br />

Abbildung 1.4<br />

Die wichtigsten Überlegungen können wie folgt beschrieben werden:<br />

Für den Rechnungssteller<br />

WEBANWENDUNG<br />

Lieferantenorientierte<br />

Webanwendung lädt<br />

Rechnungen im<br />

erforderlichen Format<br />

in das System des<br />

Empfängers herunter<br />

Die Rechnungen<br />

werden automatisch<br />

anhand der<br />

Lieferanten- und<br />

Bestell-daten<br />

geprüft und ohne<br />

manuellen Eingriff<br />

elektronisch in das<br />

ERP-System<br />

gespielt und bearbeitet<br />

Die Originalrechnungsdaten<br />

werden<br />

automatisch<br />

archiviert<br />

• Wahrscheinlich muss das System des Rechnungsstellers auch weiterhin eine Rechnung erstellen,<br />

um intern die richtigen Buchungsbelege anzulegen<br />

• Zusätzliche Personalkosten für die manuelle Eingabe der gleichen Rechnungsdaten in die<br />

Webseite des Empfängers (auch wenn diese Kosten gesenkt werden können, wenn die Rechnung<br />

auf der Bestellung basiert)<br />

• Risiko der falschen Eingabe von Daten auf der Webseite des Empfängers und der Erstellung<br />

zweier unterschiedlicher Rechnungen, die im Wesentlichen die gleichen Daten enthalten sollten<br />

• Personalkosten für den zusätzlichen Abgleich, um sicherzustellen, dass die Angaben<br />

übereinstimmen<br />

• Kosten für die gemeinsame Archivierung der beiden Rechnungskopien<br />

• Kosteneinsparungen bei den Personalkosten, der Abwicklung und Frankierung von Rechnungen<br />

13<br />

EINFÜHRUNG IN<br />

DAS<br />

E-INVOICING


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

Für den Empfänger:<br />

• Verringert den Arbeitsaufwand für das Sortieren, Zuordnen, die Dateneingabe und Archivierung<br />

• Behebt das Risiko der falschen Dateneingabe und damit einhergehenden Abgleichprobleme<br />

• Behebt die Notwendigkeit weiterer Mitarbeiter zur Überprüfung der Dateneingabe<br />

• Bietet oft die Möglichkeit, in der Webanwendung Geschäftsbedingungen und Kontrollen zu<br />

ergänzen<br />

• Mindert die durch die Archivierung von Papierbelegen bedingten Umweltfolgen<br />

• Verbessert die Kundenbeziehung, indem Rechnungen schnell und richtig zur Zahlung gelangen<br />

Dieses Verfahren wird im Allgemeinen nur verwendet, wenn der Rechnungssteller nur wenige<br />

Rechnungen stellt oder die Transaktionen manuell aufzeichnet und nur die Gesamtwerte in ein<br />

Buchungssystem einträgt. Es bietet eine ausgewogene Lösung für Kleinstunternehmen, die mit<br />

Unternehmen Geschäfte tätigen, die über die Fähigkeit des vollautomatisierten e-Business verfügen.<br />

14<br />

EINFÜHRUNG IN<br />

DAS<br />

E-INVOICING


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

2.3. VOLLAUTOMATISIERTER RECHNUNGSPROZESS<br />

Dieses Diagramm zeigt ein typisches Verfahren zwischen zwei Geschäftspartnern, wenn beide<br />

Unternehmen die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> umgesetzt haben.<br />

Abbildung 1.5<br />

In diesem Szenario realisieren beide Parteien alle Vorteile der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong>, was zur<br />

Kostensenkung, Unversehrtheit der Daten und insgesamt einer Verbesserung der Geschäftsbeziehung<br />

führt.<br />

Die wichtigsten Überlegungen können wie folgt beschrieben werden:<br />

Für den Rechnungssteller:<br />

• Verringert die Personal-, Druck-, Archivierungs- und Portokosten<br />

• Beseitigt das Risiko von Bearbeitungsfehlern<br />

• Beseitigt die durch die Er- und Zustellung von Papierbelegen bedingten Umweltfolgen<br />

• Verbessert die Geschäftsbeziehung durch den rechtzeitigen Versand korrekter Rechnungen<br />

• Verbessert die Effizienz und die Prozesskontrollen<br />

• Verbessert das Leistungsmanagement<br />

Für den Empfänger:<br />

RECHNUNGSSTELLER EMPFÄNGER<br />

ERP-System erstellt<br />

die Rechnung und<br />

sendet die Datei an<br />

den Datenkonverter.<br />

Rechnungen werden<br />

automatisch archiviert.<br />

Die Daten werden in<br />

ein geeignetes<br />

Format oder einen<br />

Standard umgewandelt<br />

und an den<br />

Kunden übertragen.<br />

INTERNET<br />

Die Dateiübertragung<br />

erfolgt über das Internet<br />

oder über ein geschlossenes<br />

Netzwerk.<br />

Die Rechnungsdatei<br />

geht ein, wird in ein<br />

Format umgewandelt,<br />

das mit der<br />

Software des<br />

Empfängers kompatibel<br />

ist, und wird an<br />

das ERP-System<br />

weitergeleitet.<br />

Die Rechnungen<br />

werden automatisch<br />

anhand der<br />

Lieferanten- und<br />

Bestelldaten<br />

geprüft und ohne<br />

manuellen Eingriff<br />

elektronisch in das<br />

ERP-System<br />

gespielt und<br />

bearbeitet.<br />

Die Originalrechnungsdaten<br />

werden automatisch<br />

archiviert<br />

• Verringert den Arbeitsaufwand für das Sortieren, Zuordnen, die Dateneingabe und Archivierung<br />

• Beseitigt Dateneingabefehler und damit einhergehende Abgleichprobleme<br />

• Behebt die Notwendigkeit zusätzlicher Mitarbeiter für die Überprüfung der Dateneingabe<br />

• Beseitigt die Umweltfolgen der Archivierung von Papierbelegen<br />

• Verbessert die Effizienz und die Prozesskontrollen<br />

• Verbessert das Leistungsmanagement<br />

• Verbessert die Geschäftsbeziehung, indem Rechnung pünktlich und korrekt zur Zahlung gelangen<br />

15<br />

EINFÜHRUNG IN<br />

DAS<br />

E-INVOICING


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

2.4. VOLLAUTOMATISIERTER KREISLAUF VON DER BEAUFTRAGUNG BIS ZUR ZAHLUNG (ORDER-TO-<br />

PAYMENT) 11<br />

Dieses Diagramm zeigt eine typische, durchgängige Transaktion zwischen Geschäftspartnern und ihren<br />

Banken. Es können beliebig viele weitere Parteien beteiligt sein, wie e-Business-Diensteanbietern,<br />

Spediteure, Zollbeamte, Finanz- oder Faktoringunternehmen etc. Die Parteien haben ihre e-Invoicing-<br />

Fähigkeit um elektronische Aufträge und Bestellungen (e-Orders), Zahlungen (e-Payments) und<br />

Überweisungsanzeigen (e-Remittance) erweitert.<br />

RECHNUNGSSTELLER<br />

Sender bearbeitet<br />

elektronischen<br />

Auftrag<br />

Annahme des<br />

elektronischen<br />

Auftrags an<br />

Empfänger<br />

Versand erfolgt<br />

und elektronische<br />

Rechnung wird<br />

an den Empfänger<br />

geschickt<br />

<strong>Elektronische</strong><br />

Überweisungsanzeige<br />

wird der elektronischen<br />

Zahlungsbenachrichtigung<br />

zugeordnet und<br />

automatisch an<br />

Debitorenbuchhaltung<br />

überstellt<br />

Bank bearbeitet<br />

elektronische<br />

Zahlung, schreibt<br />

den Betrag dem<br />

Konto des Senders<br />

gut und informiert<br />

ihn elektronisch<br />

10<br />

INTERNET<br />

Zustellung über<br />

Internet oder<br />

geschlossenes<br />

Netzwerk<br />

11 Es ist üblich aus Sicht des Lieferanten über den „Order-to-Cash“-Zyklus zu sprechen und aus Sicht des Käufers vom „Purchase-to-Pay“-Zyklus.<br />

2<br />

3<br />

5<br />

11<br />

1<br />

4<br />

6<br />

7<br />

9<br />

8<br />

EMPFÄNGER<br />

Eingabe des<br />

Auftrags in<br />

ERP-System<br />

Anfrage für<br />

elektronischen<br />

Auftrag an<br />

Sender<br />

Bestätigter<br />

elektronischer<br />

Auftrag bleibt im<br />

ERP-System<br />

offen<br />

<strong>Elektronische</strong><br />

Rechnung wird<br />

Auftrag zugeordnet<br />

und an<br />

die Kreditorenbuchhaltung<br />

übermittelt<br />

Anzeige über<br />

elektronische<br />

Überweisung<br />

an Sender<br />

<strong>Elektronische</strong><br />

Zahlungsanweisung<br />

an die<br />

Bank<br />

Bank bearbeitet<br />

elektronische<br />

Zahlung, schreibt<br />

den Betrag dem<br />

Konto des<br />

Senders gut und<br />

informiert ihn<br />

elektronisch<br />

16<br />

EINFÜHRUNG IN<br />

DAS<br />

E-INVOICING


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

Abbildung 1.6 12<br />

In diesem Szenario realisieren alle an der Transaktion beteiligten Parteien die Vorteile einer<br />

durchgängigen Integration.<br />

Die Unversehrtheit der Daten 13 wird während der gesamten Transaktion garantiert, da die für den<br />

ursprünglichen Auftrag angelegten Daten elektronisch für die Erstellung von Versandaufforderung,<br />

Bestandsanpassung, Rechnung, Kreditorenbeleg, Zahlungsaufforderung, Überweisung,<br />

Überweisungsanzeige und abschließender Gutschrift der Barmittel im Debitorensystem des Zulieferers<br />

wieder verwendet werden – und so die Fehlermarge in all diesen Schritten beseitigt wird.<br />

Dies wirkt sich auch sehr positiv auf die Umwelt aus. da alle beteiligten Parteien entschieden weniger<br />

Papierdokumente drucken und auf dem Postweg zustellen.<br />

12 In dem Diagramm oben geht EBL von der Annahme aus, dass alle ausgetauschten Dokumente automatisch archiviert werden<br />

13 Siehe Glossar<br />

17<br />

EINFÜHRUNG IN<br />

DAS<br />

E-INVOICING


Teil Zwei<br />

Der Einstieg


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

Teil Zwei: Der Einstieg<br />

KAPITEL 1 - CHECKLISTE FÜR DAS E-INVOICING<br />

Diese Checkliste beschreibt die typischen Phasen und Entscheidungen eines Projekts zur Umsetzung der<br />

elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> mit dem Ziel einer vollautomatisierten, durchgängigen Integration.<br />

1. FESTLEGUNG DES UMFANGS<br />

1.1.ERWÄGUNG DER SOFORTIGEN UND KURZFRISTIGEN ANFORDERUNGEN<br />

• Empfang elektronischer Rechnungen von einem Lieferanten<br />

• Empfang elektronischer Rechnungen von mehreren Lieferanten<br />

• Versand elektronischer Rechnungen an einen Kunden<br />

• Versand elektronischer Rechnungen an mehrere Kunden<br />

• Pläne zur Erweiterung der e-Business-Fähigkeit um Bestellungen, Zahlungen und<br />

Überweisungsanzeigen.<br />

1.1.1.ERMITTLUNG EINES PILOT-GESCHÄFTSPARTNERS<br />

1. Erste Diskussion oder Erhebung, um die Interessen und Bereitschaft der Lieferanten/<br />

Kunden zu ermitteln. Kernfragen, die zu berücksichtigen sind:<br />

• Wie viele meiner Geschäftspartner haben derzeit die Möglichkeit elektronische<br />

Rechnungen zu stellen?<br />

• Habe ich Geschäftspartner, mit denen ich bei der Einführung der elektronischen<br />

<strong>Rechnungsstellung</strong> zusammenarbeiten könnte?<br />

• Welche Datenstandards und -übertragungstechnologien verwenden diese<br />

Unternehmen?<br />

2. Führen Sie aktuelle und potenzielle Lieferanten/Kunden auf, die bereits die Möglichkeit<br />

zum e-Invoicing haben.<br />

2. BEWERTUNG DER UMSETZBARKEIT<br />

Erörtern Sie die folgende Liste von Fragen intern und mit dem Pilot-Geschäftspartner:<br />

• Haben Sie Mitarbeiter, die bereits frühere Erfahrungen mit der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

gesammelt haben?<br />

• Verfügen Sie über die technischen Voraussetzungen zur elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong>?<br />

• Welche e-Invoicing-Standards werden unterstützt oder bevorzugt?<br />

• Welche Nachrichtenarten und -versionen sollen verwendet werden (z.B. Rechnungen,<br />

Bestätigungen)?<br />

• Welcher Übertragungsmechanismus wird bevorzugt? (z.B. AS2, FTP, VAN etc.)<br />

• Bearbeiten Sie derzeit die Rechnungen mit diesem Partner manuell?<br />

• Handelt es sich um einen komplexen Rechnungsprozess (z.B. mehrere Länder)?<br />

• Sind diese Transaktionen grenzübergreifend?<br />

19<br />

DER EINSTIEG


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

3. WAHL DER E-INVOICING-PLATTFORM<br />

3.1.DEFENIEREN SIE IHRE ANFORDERUNGEN<br />

Auf Grundlage der Bewertung Ihrer Fähigkeiten sollten folgende Faktoren berücksichtigt werden:<br />

3.2.UMSETZUNG<br />

• Welche Standards muss meine Lösung unterstützen?<br />

• Welche Übertragungsmechanismen muss ich unterstützen?<br />

• Möchte ich Dateien direkt senden oder soll mein Partner diese von einem externen Server<br />

abholen?<br />

• Möchte ich Dateien direkt von meinem Partner erhalten oder sie von einem externen Server<br />

abholen?<br />

• Habe ich intern technische Mitarbeiter, die über das erforderliche Know-how zur elektronischen<br />

<strong>Rechnungsstellung</strong> verfügen oder in der Lage sind, e-Invoicing zu unterstützen?<br />

• Muss ich technische Mitarbeiter einstellen oder ausbilden?<br />

• Ziehe ich es vor, eine Software zu kaufen (oder Open Source zu verwenden) und eine e-Invoicing-<br />

Plattform einzurichten?<br />

• Ziehe ich es vor, diese Aktivitäten ganz oder teilweise an einen erfahrenen Diensteanbieter zu<br />

vergeben?<br />

• Vergibt mein Geschäftspartner diese Aktivitäten extern oder verfügt er intern über diese<br />

Möglichkeit?<br />

• Habe ich mein(e) System(e) oder meinen ERP-Anbieter auf die bestehende Import-/Export- oder<br />

e-Invoicing-Kompatibilität hin überprüft?<br />

• Muss die von mir gewählte Plattform um andere Geschäftspartner, andere Nachrichten etc.<br />

erweitert werden?<br />

Nach der Ermittlung seines Bedarfs sollte das Unternehmen unter Berücksichtigung der nachfolgenden<br />

Optionen entscheiden, wie es seine Lösung umsetzt.<br />

3.2.1.OUTSOURCING<br />

Auch wenn die Entscheidung der Ausgliederung ausschließlich eine Frage der Geschäftspräferenzen ist,<br />

sind aus Sicht der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> zusätzliche Punkte zu berücksichtigen.<br />

Die meisten Anbieter von e-Invoicing-Diensten verwenden Software, die verschiedene Standards<br />

umwandeln und mit mehreren Übertragungstechnologien arbeiten kann. Dies ermöglicht es dem<br />

Unternehmen, mit vielen Partnern Geschäfte zu tätigen und dennoch nur eine Methode für den<br />

Dateiempfang (direkt vom Diensteanbieter) im geforderten Format zu unterstützen. Dies ist besonders<br />

vorteilhaft, wenn das Unternehmen seine gesamte IT ausgegliedert hat oder Geschäfte mit vielen<br />

Partnern tätigt, die unterschiedlichste Technologien verwenden.<br />

HINWEIS: Diese Dienste werden oft auf Basis einer gleitenden Skala als „Gebühr pro Transaktion“<br />

berechnet. Sollten Ihre Geschäftspartner bereits intern e-Invoicing-Kapazitäten haben und für den<br />

Unterhalt ihrer eigenen Infrastruktur zahlen, werden Sie in der Regel nicht davon ausgehen, für die<br />

Geschäfte mit Ihnen Gebühren an Ihren Diensteanbieter entrichten zu müssen.<br />

3.2.2.UMSETZUNG DURCH DIE MITARBEITER DES UNTERNEHMENS<br />

Wenn Ihr Unternehmen beschließt, eine e-Invoicing-Infrastruktur einzurichten, bieten viele Anbieter<br />

Paketlösungen an, die Datenkonvertierungssoftware umfassen sowie eine Anleitung für die Einrichtung<br />

der ‚Gateway-Infrastruktur (zum Senden und Empfangen von Dateien) und Schulungs- und<br />

Umsetzungssupport. Einige bieten auch kostengünstige „Peer-to-Peer“-Lösungen für den Einstieg an –<br />

mit einem oder einer begrenzten Anzahl von Geschäftspartnern.<br />

20<br />

DER EINSTIEG


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

Wenn Ihr Unternehmen bereits intern über technische Mitarbeiter mit den erforderlichen Kompetenzen<br />

verfügt, aber nicht in zusätzliche Software investieren kann, gibt es auch viele kostengünstige oder<br />

kostenfreie „Open Source“-Software- oder Datenübertragungslösungen. Für deren Umsetzung müssen<br />

Sie zumindest Datenextraktionsformate und die damit verbundene Netzwerksicherheit sowie die Import-/<br />

Exportmöglichkeiten Ihres ERP-Systems kennen.<br />

3.2.3. HALB-AUTOMATISIERTE LÖSUNG<br />

In diesem Szenario bietet einer der Geschäftspartner (für gewöhnlich der Empfänger) ein Internetportal<br />

an, auf dem der Rechnungssteller seine Rechnungen in eine Maske eingeben oder laden kann. Diese<br />

Maske ist so programmiert, dass die Rechnungsdaten in eine automatisierte Datei im Format des ERP-<br />

Systems des Empfängers konvertiert werden. So entsteht ein automatisierter Prozess für den Empfänger,<br />

während der Rechnungssteller keinerlei e-Invoicing-System haben muss. Der Nachteil für den<br />

Rechnungssteller ist, dass er die Daten manuell in das Internetformular eingeben oder laden muss. Im<br />

Falle eines Fehlers besteht das potenzielle Risiko, dass die im ERP-System des Rechnungsstellers<br />

angelegte Rechnung nicht den Daten entspricht, die in das Portal des Empfängers eingegeben wurden.<br />

Unabhängig davon, ob diese Aktivitäten extern vergeben oder Software erworben wird, um sie intern<br />

ausführen zu können, kann in allen drei der oben geschilderten Szenarien eine Software- oder<br />

Dienstlösung für gewöhnlich erweitert werden, um automatisch viele andere Transaktionsarten zu<br />

bearbeiten (z.B. Bestellungen, Versandanzeigen, Bestätigungen, Zahlungen und Zahlungseinzug,<br />

Überweisungsanzeigen, Auszüge etc.).<br />

3.3.RECHTLICHE ANFRODERUNGEN<br />

Bei der Umsetzung der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> ist es wichtig, die rechtlichen Aspekte zu<br />

beachten und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, die in Teil 4 dieses Leitfadens beschrieben<br />

werden, sicherzustellen.<br />

Ihr Unternehmen sollte zunächst anhand der Ländermatrix (Abbildung 4.1) die rechtlichen<br />

Anforderungen unter dem Aspekt der Mehrwertsteuer betrachten.<br />

Die Umsetzung, die in diesem Teil des Leitfadens beschrieben wird, stellt eine typische EDI-Lösung<br />

(Electronic Data Interchange = <strong>Elektronische</strong>r Datenaustausch) dar (gemäß der Empfehlung des Rats<br />

1994/820/EG über die rechtlichen Aspekte des elektronischen Datenaustauschs, die die Verwendung<br />

vereinbarter Standards wie EDI oder XML-basierter Standards zulässt), eine der drei möglichen<br />

Optionen, um die Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie hinsichtlich der Echtheit der Herkunft und<br />

Unversehrtheit des Inhalts zu erfüllen.<br />

Unter dem Aspekt der Mehrwertsteuer erfordert eine ordnungsgemäße EDI-Lösung grundsätzlich keine<br />

fortgeschrittene (oder qualifizierte) elektronische Signatur. Das Thema EDI wird in der EU allerdings<br />

unterschiedlich gehandhabt. In <strong>Österreich</strong> muss z. B. zusätzlich zum elektronischen Datentransfer eine<br />

Sammelrechnung in Papier oder digital signiert (dafür genügt die fortgeschrittene Signatur) geschickt<br />

werden.<br />

3.4.KOSTEN- UND NUTZENANALYSE<br />

Es gibt verschiedene Methoden, um die Kosten für die manuelle Bearbeitung von Rechnungen zu<br />

ermitteln. Der Rechnungssteller sollte mindestens die Kosten für die Bedruckung des Papiers, das Porto<br />

und die Zustellung einrechnen, während der Empfänger die Kosten für die Freigabe/Bewilligung der<br />

Rechnung, Eingabe der Rechnungsdaten, die Korrektur von Fehlern und das Ablegen von<br />

Papierrechnungen berücksichtigen sollte. Zwar verfügen viele Anbieter von e-Invoicing-Software/<br />

Lösungen über Online-Berechnungstools, die diese Analyse unterstützen können, aber es sollten auch<br />

Zeit- und Bewegungsstudien durchgeführt werden, die die Schätzungen untermauern.<br />

Es ist wichtig festzuhalten, dass einige Vorteile schwierig zu quantifizieren sind – insbesondere die Zeit<br />

für die Bearbeitung von Anfragen oder damit verbundene Zahlungsverzögerungen, abgesehen von der<br />

Gesamtverbesserung der Geschäftsbeziehung zwischen Lieferant und Kunden..<br />

21<br />

DER EINSTIEG


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

3.5.AUSWAHL EINES LÖSUNGS- ODER DIENSTEANBIETERS<br />

Der Lösungs- oder Diensteanbieter, der Ihren derzeitigen und zukünftigen Plänen am besten entspricht,<br />

sollte sorgfältig ausgewählt werden. Viele Unternehmen, die zunächst mit einem Partner zur<br />

elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> wechseln, werden ihr System später um weitere Lieferanten/Kunden<br />

erweitern oder zusätzliche Geschäftsprozesse automatisieren.<br />

Eine e-Invoicing-Lösung, die sich auf nur eine Art von Transaktion, einen Standard oder den<br />

Datenaustausch mit einem Partner beschränkt, mag zwar einen sofortigen Geschäftsbedarf bedienen,<br />

könnte sich aber als kostspielig erweisen, wenn sie später nicht um weitere E-Business-Transaktionen<br />

erweitert werden kann.<br />

4. UMSETZUNG IHRER LÖSUNG<br />

Wenn Sie sich für eine e-Invoicing-Plattform (Software/Hardware oder Lösungsanbieter) entschieden<br />

und einen „Pilotgeschäftspartner“ ausgewählt haben, der e-Invoicing-fähig ist, kann die<br />

Umsetzungsphase beginnen.<br />

4.1.FESTLEGUNG DER VERANTWORTLICHKEITEN DER GESCHÄFTSPARTNER<br />

In dieser ersten Phase sollten die folgenden wichtigen Maßnahmen unternommen werden:<br />

• Legen Sie fest, wie viele Ressourcen und Engagement für dieses Projekt aufgewandt werden<br />

sollen<br />

• Schlagen Sie einen für beide Parteien geeigneten Zeitplan vor<br />

• Legen Sie den Datenprüfprozess und die Anzahl der erforderlichen Zyklen fest<br />

• Ermitteln Sie die Kennungen und Adressroutinen für den Test<br />

• Dokumentieren Sie die Zuständigkeiten, Kommunikationskanäle etc. der Partner<br />

• Legen Sie den Übergang von der Test- zur realen Umgebung fest<br />

• Verständigen Sie sich über den Prozess nach der Umsetzung<br />

• Treffen Sie ggf. eine formelle Abmachung<br />

Es ist wichtig, die vereinbarten Kernpunkte einschließlich der Entwicklungs- und Testpläne zu<br />

dokumentieren. Dies sollte auch die Anzahl von Tagen und Stunden umfassen, während der Ressourcen<br />

und Systeme verfügbar sein müssen.<br />

Die Planung der Humanressourcen ist entscheidend, da die erfolgreiche Umsetzung des e-Invoicing<br />

möglicherweise davon abhängt, dass man mit den Daten des Partners und deren Bearbeitung im ERP-<br />

System vertraut ist. Besteht die Geschäftsbeziehung bereits, können Mitarbeiter aus der Buchhaltung<br />

oder dem Betrieb vielleicht Einblick in Pflichtdaten (über die rechtlichen und fiskalischen<br />

Anforderungen hinaus, die in ANHANG 1 behandelt werden) geben. Die Mitarbeiter sind auch für den<br />

Datentestprozess vor der eigentlichen Umsetzung von großem Wert.<br />

Die Verfügbarkeit von Systemressourcen ist ein wichtiger Faktor bei der Planung der Frequenz, mit der<br />

Dateien abgeholt, bearbeitet und in das ERP-Systemen geladen werden – in Echtzeit, nach Plan oder<br />

Bearbeitung von Sammelsendungen über Nacht.<br />

Ebenfalls festgelegt werden muss, ob der Rechnungssteller in der Lage ist, alle Rechnungen gesammelt<br />

und nur eine Datei pro Tag (oder periodisch) zu senden. E-Invoicing-Prozesse, bei denen in<br />

regelmäßigen Abständen Einzelrechnungen geschickt werden, können aufgrund von Ausfallzeiten des<br />

Netzwerks auf beiden Seiten problematisch sein und dazu führen, dass Rechnungen fehlen und<br />

Abgleichprobleme auftreten. Es empfiehlt sich, den Empfang von Rechnungen zu bestätigen, wenn der<br />

Sammelversand keine Option ist.<br />

22<br />

DER EINSTIEG


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

4.1.1.ALLGEMEINE VEREINBARUNG – VERANTWORTLICHKEITEN DER GESCHÄFTSPARTNER<br />

In dieser Phase vereinbaren und dokumentieren die Geschäftspartner, wie der tägliche Ablauf nach der<br />

Umsetzung aussehen soll. Die Geschäftspartner müssen sich über das Datum verständigen, an dem das<br />

Verfahren von Papier- auf elektronische Rechnungen umgestellt werden soll und wie sie kommunizieren<br />

und Probleme beheben werden, die im laufenden Prozess auftreten können.<br />

Dabei sollte auch besprochen werden, ob die technischen oder die nicht-technischen Mitarbeiter beider<br />

Unternehmen Gespräche miteinander abstimmen, wenn Probleme oder Fragen auftreten. Ist außerdem<br />

ein Diensteanbieter beteiligt, wird ausdrücklich empfohlen, dass die Geschäftspartner an jeder<br />

Kommunikation direkt beteiligt werden. Dies ist wichtig, da die Geschäftspartner die alleinige<br />

Verantwortung (aus rechtlicher und steuerlicher Sicht) für ihre Rechnungen tragen und Kenntnis über<br />

mögliche Probleme haben müssen.<br />

In diesem Dokument sollte auch vereinbart werden, wie mit Rechnungen umgegangen wird, die<br />

zurückgewiesen werden, ungeachtet ob das Problem durch einen technischen Fehler oder inkompatible<br />

Daten verursacht wird. Einige e-Invoicing-Systeme sind so eingerichtet, dass eine elektronische<br />

Rechnung nicht erneut versandt werden kann, selbst wenn sie vom Rechnungssteller korrigiert wurde.<br />

Hier muss bereits im Vorfeld eine Einigung getroffen werden, dass in diesen Fällen eine PDF-Datei oder<br />

eine Ersatzrechnung auf Papier akzeptiert und bearbeitet wird.<br />

Auch wenn elektronische Bestätigungen eine gewisse Sicherheit hinsichtlich der technischen<br />

Übertragung bieten, werden dabei in der Regel einzelne Rechnungen nicht ermittelt, die beim<br />

Herunterladen in das ERP-System des Empfängers abgelehnt wurden. Die monatliche Erstellung von<br />

Auszügen und deren Abgleich mit den Konten durch den Empfänger sind gängige<br />

Buchhaltungsverfahren, die die Vollständigkeit des Prozesses gewährleisten – sei es bei der manuellen<br />

oder elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong>. Es ist daher wichtig, diese Erwartungen zu formulieren und sich<br />

bereits zu Beginn des Prozesses darüber zu verständigen.<br />

Die oben genannten Punkte können die Grundlage für ein detailliertes Dokument oder eine formelle<br />

Vereinbarung zwischen den Geschäftspartnern, die vor der Umsetzung geschlossen wird, bilden<br />

4.2.DETAILLIERTE DATENÜBERTRAGUNG<br />

In dieser Umsetzungsphase sollten folgende wichtigen Maßnahmen erfolgen:<br />

• Kopien von Rechnungen und Gutschriften einholen<br />

• Sicherstellen, dass alle Pflichtrechnungsdaten übertragen werden<br />

• Besondere Bearbeitungsaspekte erörtern (Nachlässe, Fracht- oder andere Gebühren)<br />

• Die Transaktion unter dem Gesichtspunkt der Mehrwertsteuer verstehen<br />

• Größe der Datenfelder überprüfen, um Kompatibilität zu gewährleisten<br />

4.2.1.AUSTAUSCH UND ÜBERPRÜFUNG VON DATENELEMENTEN<br />

In dieser Phase müssen sich die Geschäftspartner auf die Art von Daten einigen, die versandt werden<br />

sollen, und sicherstellen, dass das System des Empfängers diese empfangen und alle erforderlichen<br />

Angaben bearbeiten kann. Die folgende Liste hat keinen erschöpfenden Charakter, bietet aber<br />

exemplarisch einige Fragen, die ggf. zu berücksichtigen sind.<br />

1. Ist der Rechnungssteller in der Lage, alle für eine Standardrechnung erforderlichen Angaben zu<br />

liefern?<br />

2. Welche weiteren Daten benötigt der Empfänger möglicherweise, um die Rechnungen (oder damit<br />

verbundene Gutschriften) zu bearbeiten?<br />

Der Empfänger ordnet für gewöhnlich die eingehende Rechnung dem Originalauftrag zu und<br />

benötigt dafür eventuell die Auftragsnummer, Auftragsdatum und Versandangaben sowie<br />

23<br />

DER EINSTIEG


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

Produktcodes, Teilenummern, Seriennummern, Beschreibungen, Mengen und die erwarteten<br />

Konditionen und Preise. Bei Gutschriften ist ggf. die Retourennummer oder ein anderer Code<br />

erforderlich, um diese dem Originalauftrag und der Originalrechnung zuordnen zu können<br />

3. Ist das System des Empfängers in der Lage, die oben genannten Daten anzunehmen?<br />

Da Unternehmen mit unterschiedlichen Arten von Software arbeiten, kann es erforderlich sein,<br />

bestimmte Daten (aufgrund der Anzahl oder Art von Zeichen) zu kürzen, da sie sonst nicht in die<br />

Datenfelder des Empfängersystems passen. Ein Beispiel: Der Lieferant sendet eine 18-stellige<br />

Seriennummer, aber das Seriennummernfeld im Empfangssystem bietet nur Platz für 15 Zeichen.<br />

Der Empfänger muss eine Regel oder ein Programm anlegen, die/das die eingehenden Nummern so<br />

kürzt, dass nur die letzten 15 Zeichen angenommen werden. In diesen Fällen muss eine<br />

Geschäftsentscheidung getroffen werden, um sicherzustellen, dass nur die wichtigsten Zeichen<br />

erhalten bleiben.<br />

4. Muss der Empfänger unter Umständen einen Teil der Daten hoch setzen – zum Beispiel<br />

Unterposten in Posten?<br />

5. Sind sich beide Parteien darüber einig, was „Kopfdaten“ im Gegensatz zu „Detailangaben“ sind?<br />

Unter Punkt 4 und 5 ist ggf. eine besondere Erfassung erforderlich, wenn ein System Detailangaben<br />

akzeptiert, das andere aber nur Kopfdaten. Ein Beispiel: Das System des Rechnungsstellers<br />

fakturiert Frachtgebühren oder die Mehrwertsteuer auf der Kopfdatenebene, aber das System des<br />

Empfängers muss beim Laden in das System in einzelne Posten untergliedern.<br />

6. Sind innergemeinschaftliche Lieferungen dabei, wo Gewichte und Warencodes erforderlich sind?<br />

7. Gibt es einen Nachlass auf die Gesamtrechnung oder einzelne Posten?<br />

8. Umfasst eine einzige Rechnung unterschiedliche Mehrwertsteuersätze?<br />

Die oben gezeigte Liste kann je nach Partner variieren, aber diese Angaben sind die komplexesten<br />

Bereiche bei der Konfiguration der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong>. Wenn sie einmal erfasst und<br />

umgesetzt sind, bilden sie die Struktur für den laufenden Datenabgleich.<br />

Wird dies richtig mit der Senderkennung und anderen möglicherweise bei der Kommunikation<br />

geforderten ID-Daten verbunden, bietet die Genauigkeit dieses automatischen Zuordnungsprozesses eine<br />

hohe Gewissheit hinsichtlich der Echtheit und Unversehrtheit der Daten, die das mit digitalen Signaturen<br />

erreichbare Niveau bei weitem übersteigt.<br />

4.3.EINRICHTUNG DER KUNDEN UND DATENERFASSUNG<br />

In dieser Umsetzungsphase sollten folgende wichtige Maßnahmen erfolgen:<br />

• Erstellen einer Querverweisliste der Identifikationsdaten der Kunden/Lieferanten<br />

• Querverweise aller erforderlichen Produkt- und/oder Konditionscodes<br />

• Abbildung der Datenfelder der Rechnung<br />

• Einrichtung der Testumgebung<br />

• Technische Überprüfung der Testdaten ausführen<br />

• Sicherstellen, dass die Geschäftsnutzer die Testdaten auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin<br />

überprüfen<br />

4.3.1. EINRICHTUNG DER KUNDEN UND DEFINITION DER QUERVERWEISE<br />

Diese Phase umfasst alle Änderungen, die an den Systemen der Partner für den Empfang und die<br />

Annahme der Testrechnungen vorgenommen werden müssen. Die Systemfähigkeit kann von einer Reihe<br />

24<br />

DER EINSTIEG


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

einfacher Programme und -aufgaben bis zu hin zu sehr komplexen, vielschichtigen Schnittstellen für die<br />

Geschäftspartner reichen.<br />

Die Einrichtung eines Kunden für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> erfordert die Eingabe aller in den<br />

Rechnungen aufgeführten bekannten, vereinbarten und Pflichtdaten in Softwaretabellen<br />

(Querverweiserfassung des Kunden). Diese Einträge sind spezifische Referenzen (Alpha- oder<br />

numerische Codes), die nur das System des Rechnungsstellers verwendet, um seine<br />

Geschäftsbedingungen und Produkte zu beschreiben. Die „Codes“ des Senders werden den<br />

entsprechenden Codes zugeordnet, die das Empfängersystem verwendet, um diese zu beschreiben.<br />

Ein Beispiel: Das System des Lieferanten verwendet als Kennung für das eigene Unternehmen den Code<br />

„A1234“, während das System des Empfängers für diesen Lieferanten den Code „B5678“ verwendet. In<br />

diesem Fall hat die Querverweistabelle im System des Empfängers, die für die Erkennung dieses<br />

Lieferanten verwendet wird, folgenden Eintrag: A1234 = B5678. Dieser Querverweisprozess kann<br />

mehrmals für alle bekannten Daten wie Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, Produktcodes, Codes für<br />

Zahlungsbedingungen etc. wiederholt werden. Nachdem festgestellt wurde, dass die Rechnung von<br />

einem eingetragenen Sender kommt, und akzeptiert wurde, durchläuft sie normalerweise einen zweiten<br />

Prozess, in dem sie einem erfassten Auftrag zugeordnet wird (durch Abgleich der Auftragsnummer oder<br />

Produktangaben, Beträge etc.).<br />

Die Softwaretabellen (oder Nachschlagetabellen) müssen eingerichtet und gepflegt werden. Sie können<br />

Überprüfungen nach Pflichtdaten und -programmen umfassen, um zurückgewiesene Rechnungen zu<br />

erkennen und aufzuführen.<br />

4.3.2. DATENABBILDUNG UND DATEIPRÜFUNG<br />

Datenabbildung kann (im Zusammenhang mit e-Invoicing) als Prozess der Ermittlung des Datenformats<br />

beschrieben werden, das vom Lieferanten erwartet wird, und wie die Daten zu konvertieren oder zu<br />

„übersetzen“ sind, sodass sie vom Computersystem des Empfängers empfangen werden können.<br />

Diese wird durchgeführt, indem ein besonderes Softwareprogramm geschrieben oder eine eigens<br />

entwickelte Datenabbildungs- und „Konvertierungssoftware“ umgesetzt wird. Ist dies abgeschlossen,<br />

können mit dieser Zuordnung die eingehenden Rechnungen laufend konvertiert werden. Während<br />

manche Unternehmen für jeden Kunden eine eigene Zuordnung anlegen, entwickeln andere eine<br />

Zuordnung für die Bearbeitung jedes Datenstandards, den sie unterstützen, und können diese für viele<br />

Kunden verwenden (diese werden in der Regel durch Kunden-Querverweistabellen, wie in Abschnitt<br />

4.3.1. beschrieben, unterstütz).<br />

Je nach Datenkomplexität und -qualität oder Kompetenz des Geschäftspartners kann die technische<br />

Überprüfung und Bearbeitung der Testdateien in wenigen Tage ausführt werden oder beträchtliche<br />

Änderungen erfordern, was zu einer erneuten Prüfung führt, die den gesamten Prozess auf mehrere<br />

Wochen ausdehnt. Die umfassende Erörterung der Datenelemente – wie in Punkt 4.2 erläutert – wirkt<br />

sich direkt auf die Qualität des Tests und die Umsetzungsgeschwindigkeit aus.<br />

Auch wenn der Test mit einer kleinen Datenprobe begonnen werden kann, um sicherzustellen, dass die<br />

Basiskonzepte zuverlässig sind, ist es wichtig, dass die Testdateien mehrere Rechnungen, Gutschriften<br />

und eine so große Varianz an Daten enthalten, wie vor der Umsetzung nur irgend möglich ist. Damit die<br />

Testdaten effektiv sind, müssen sie die tatsächlich angegebenen Rechnungsdaten des Senders klar<br />

darstellen. Ein Vergleich der elektronischen Daten mit einer Musterpapierrechnung ist in den frühen<br />

Testphasen sehr hilfreich.<br />

4.4.TESTEN DER SCHNITTSTELLEN<br />

In dieser Umsetzungsphase sollten folgende wichtige Maßnahmen erfolgen:<br />

• Legen Sie die Anzahl der Testzyklen, die Zeit und den Ort des Testgebiets fest<br />

• Stellen Sie sicher, dass technische Experten zur Unterstützung verfügbar sind<br />

25<br />

DER EINSTIEG


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

• Übertragen Sie Testdateien zu vereinbarten Zeiten und „außerhalb der Geschäftszeiten“, um die<br />

Abdeckung sicherzustellen<br />

Es wird empfohlen, dass die Geschäftspartner Regeln zur Häufigkeit der Testübertragungen vereinbaren<br />

und separate Kennungen und Passwörter für den Sender (und ggf. den Empfänger) anlegen, um die Test-<br />

und realen Daten klar voneinander zu unterscheiden.<br />

Es ist wichtig, ausreichend Zeit und Ressourcen für das Testen der Dateiübertragung (mindestens eine<br />

ganze Woche) einzuplanen, sollte einer oder mehrere der Partner eine bestimmte Übertragungsmethode<br />

zum ersten Mal verwenden.<br />

4.5. DUALE BEARBEITUNG UND UMSETZUNG<br />

In dieser Umsetzungsphase sollten folgende wichtige Maßnahmen erfolgen:<br />

• Ändern Sie die Einstellung des Kunden auf „Live“-Bearbeitung<br />

• Deaktivieren Sie die Testbenutzernamen<br />

• Stellen Sie sicher, dass die Geschäftsnutzer während eines vereinbarten Zeitraums die Ergebnisse der<br />

elektronischen Rechnungen mit Papierrechnungen vergleichen<br />

• Stimmen Sie das Umstellungsdatum ab, an dem Sie aufhören, Papierrechnungen zu senden/empfangen<br />

• Stellen Sie sicher, dass täglich eine Problemermittlung und -lösung durchgeführt wird<br />

Die Zeit der dualen Bearbeitung wird als definierter Zeitraum festgelegt, während dessen der Sender<br />

seine Rechnungen elektronisch übermittelt, gleichzeitig aber weiter Papierrechnungen erstellt und an den<br />

Empfänger schickt. So kann der Empfänger die erhaltenen elektronischen Daten anhand der<br />

Papierrechnungen überprüfen, um die Richtigkeit, Unversehrtheit und Vollständigkeit der Daten<br />

sicherzustellen. Dies gewährleistet außerdem, dass alle Rechnungen und Gutschriften elektronisch<br />

eingehen. Es besteht allgemein Einigkeit, dass dieser Prozess über einen Zeitraum von zwei Wochen<br />

durchgeführt werden sollte.<br />

Ist das System des Lieferanten technisch nicht in der Lage, für eine Transaktion sowohl eine<br />

elektronische als auch eine Papierrechnung zu schicken, kann in dieser Phase für gewöhnlich ein Auszug<br />

oder Bericht, der die Rechungsdaten enthält, verwendet werden.<br />

26<br />

DER EINSTIEG


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

KAPITEL 2 - ELEKTRONISCHE SIGNATUREN<br />

1. EINFÜHRUNG<br />

Praktisch betrachtet, ist eine elektronische Signatur eine Technologie, die Folgendes bietet:<br />

a) Gewissheit, dass die erhaltene „unterzeichnete“ Rechnung tatsächlich von dem Unternehmen oder der Person<br />

stammt, die behauptet, sie ausgestellt zu haben – wird auch als „Echtheit der Herkunft“ bezeichnet<br />

b) Gewissheit, dass die „unterzeichnete“ Rechnung nicht geändert wurde – auch bekannt als „Unversehrtheit der<br />

Daten“.<br />

2. TECHNOLOGIEN FÜR ELEKTRONISCHE SIGNATUREN<br />

Es gibt verschiedene Technologien, die für die Erstellung elektronischer Signaturen herangezogen werden<br />

können.<br />

Es gibt beispielsweise Technologien, die in die für die Erstellung (oder Übertragung) der Dokumente und Dateien<br />

genutzte Software eingebettet (oder an diese angehängt) sind, um die durchgängige Integration ohne manuellen<br />

Eingriff sicherzustellen, oder Lösungen, die einen manuellen Eingriff erfordern, wie Smartcards oder USB-<br />

Geräte, die der Benutzer an seinen PC anschließen kann, um Dokumente persönlich zu unterzeichnen oder die<br />

Datenübertragung freizugeben.<br />

PKI ist eine gängige Technologie für die Erstellung elektronischer Signaturen und steht für „Public Key<br />

Infrastructure“. Sie verwendet öffentliche und private (kryptographische) Schlüssel, die den sicheren und<br />

geschützten Austausch von Daten über das Internet oder andere ungesicherte Netzwerke ermöglichen.<br />

Der private Schlüssel wird verwendet, um die Signatur als Form der Kennung zu erstellen, während mit dem<br />

öffentlichen Schlüssel die Echtheit der Signatur überprüft und die Nachricht während der Übertragung<br />

verschlüsselt wird. Die Schlüssel werden über einen Zertifizierungsdienstanbieter (über Software) oder lokal vom<br />

Klienten über eine spezifische Anwendung erstellt und verwaltet (widerrufen, erneuert etc.).<br />

Das Schlüsselpaar (der private und entsprechende öffentliche Schlüssel) können je nach erforderlichem<br />

Sicherheitsniveau auf unterschiedliche Weise gespeichert werden. Die Schlüssel können bei Anwendungen mit<br />

geringerem Risiko in Dateien auf dem Desktop (oder Laptop) des Benutzers gespeichert werden, während Smart<br />

Cards oder USB-Schlüssel eine höhere Sicherheitsstufe gewährleisten.<br />

Das Zertifikat des Unterzeichners ist in der Regel in der unterzeichneten Nachricht enthalten oder wird im<br />

Rahmen der Signaturprüfung, die die Echtheit und Unversehrtheit der Nachricht sicherstellt, durch oder im<br />

Namen des Empfängers verifiziert.<br />

Um die „Vertrauenskette“ herzustellen, ist eine Zertifizierungsstelle, d.h. eine vertrauenswürdige Drittpartei,<br />

erforderlich. Diese Zertifizierungsstelle (Certificate Authority – CA) kann ein Dienstleistungs-/Lösungsanbieter<br />

oder ein Unternehmen (Nutzer) sein, der/das intern unter Verwendung der auf dem Markt erhältlichen<br />

Technologien eine CA einrichtet.<br />

Das Unternehmen (CA) prüft die Echtheit der Organisation und stellt Organisationen und Einzelpersonen das<br />

Wurzelzertifikat 14 (das die Vertrauenskette herstellt) aus. Im Kontext der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> muss<br />

die Zertifizierungsstelle (CA) oft die Zustimmung der geografisch zuständigen Steuerbehörde einholen.<br />

Auch dort, wo das Gesetz diese Zustimmung nicht explizit vorschreibt, kann es hilfreich sein, mit einer bekannten<br />

CA zu arbeiten, sodass ein Steuerprüfer die Vertrauenswürdigkeit des Prozesses leicht feststellen kann.<br />

14 Ein Wurzelzertifikat ist entweder ein unsigniertes Zertifikat mit einem offenen Schlüssel oder ein selbstsigniertes Zertifikat, dass die Wurzelbehörde (Root CA) ausweist, Quelle: Wikipedia.<br />

27<br />

DER EINSTIEG


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

3. EINFACHE, FORTGESCHRITTENE UND QUALIFIZIERTE SIGNATUREN<br />

In Europa werden drei unterschiedliche Begriffe verwendet:<br />

A) Einfache elektronische Signaturen<br />

B) Fortgeschrittene elektronische Signaturen<br />

C) Qualifizierte Signaturen<br />

A) Eine einfache elektronische Signatur ist ein Rechtsbegriff, der erstmals in der elektronischen<br />

Signaturrichtlinie von 1999 erwähnt wurde. Praktisch betrachtet, kann jeder Code, jede Kennung oder jede<br />

Marke, die die Echtheit elektronischer Daten oder Transaktionen bestätigt, eine einfache Signatur sein.<br />

PKI ist nur eine der Technologien, die für die Erstellung einfacher elektronischer Signaturen verwendet<br />

werden können.<br />

B) An eine fortgeschrittene elektronische Signatur werden spezifische rechtliche und technische<br />

Anforderungen gestellt, die erfüllt werden müssen:<br />

• Ausschließlich dem Unterzeichner zugeordnet<br />

• Muss die Möglichkeit bieten, den Unterzeichner zu erkennen<br />

• Muss mit einem Mittel erstellt werden, die der Unterzeichner unter seiner alleinigen Kontrolle halten<br />

kann<br />

• Muss so mit den Daten verbunden sein, auf die sich bezieht, dass eine nachträgliche Änderung der<br />

Daten erkannt werden kann.<br />

Die Nutzung eines Schlüsselpaars auf Basis von PKI (öffentlicher/privater Schlüssel) und eines Zertifikats<br />

(das online von einem vertrauenswürdigen Anbieter erworben und heruntergeladen werden kann) erfüllt<br />

diese Anforderungen. Derzeit sind auf dem Markt verschiedene Lösungen und Dienste erhältlich, die in die<br />

elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> integriert werden können und transparente Funktionalität garantieren.<br />

Ein alternativer Ansatz ist das Programm „Web of Trust“ (Netz von Vertrauensbeziehungen) 15 , das mit<br />

selbstsignierten Zertifikaten und Bestätigungen dieser Zertifikate durch Drittparteien arbeitet. Der Begriff<br />

„Web of Trust“ bedeutet nicht die Existenz eines einzigen Netzes von Beziehungen oder eines<br />

gemeinsamen Vertrauenspunkts, sondern vielmehr eine Reihe potenziell unabhängiger Netze. Beispiele für<br />

die Umsetzung dieses Ansatzes sind PGP (Pretty Good Privacy) und GnuPG (eine Umsetzung von<br />

OpenPGP, der standardisierten Spezifikation von PGP). Da die Umsetzungen von PGP und GnuPG die<br />

Nutzung digitaler E-Mail-Signaturen für die Selbstveröffentlichung öffentlicher Schlüsselangaben<br />

zulassen, ist es relativ einfach, sein eigenes „Web of Trust“ einzurichten.<br />

C) Eine qualifizierte elektronische Signatur ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die durch die<br />

Nutzung einer sicheren Signaturerstellungseinheit unterstützt werden muss und auf einem „qualifizierten<br />

Zertifikat“ basiert, das die Identität des Senders bescheinigt. Es gilt insbesondere:<br />

1. Das Zertifikat, auf dem die Signatur basiert, ist qualifiziert, was zu der zusätzlichen Anforderung<br />

führt, dass die Identität des Senders durch die Eintragungsstelle überprüft wird. Das Zertifikat<br />

muss bei einer Zertifizierungsstelle erworben werden – die den in Teil 4 des Leitfadens<br />

aufgeführten Bestimmungen genügt – wobei diese Eintragung in der Regel persönlich erfolgt<br />

(z.B. im Rathaus, bei der Bank etc.). In den meisten Ländern werden qualifizierte Zertifikate nur<br />

für natürliche Personen (Einzelne) ausgestellt, nicht aber juristische Personen (Unternehmen); in<br />

einigen Fällen gestattet die Zertifizierungsstelle jedoch, dass im Zertifikat ein Unternehmensname<br />

genannt wird. Bei der Beantragung eines qualifizierten Zertifikats muss der Antragsteller sich<br />

einmalig als Teilnehmer anmelden, während Verlängerungen ohne eine zusätzliche<br />

Authentisierung möglich sind. Jemand, der ein Dokument unterzeichnet, wird über das<br />

qualifizierte Zertifikat eindeutig ausgewiesen.<br />

15 Quelle: Wikipedia (http://en.wikipedia.org/wiki/Public_key_infrastructure)<br />

28<br />

DER EINSTIEG


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

2. Die Signatur wird mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit (SSEE) erstellt. Das heißt, dass<br />

der private Schlüssel und das Zertifikat in einer sicheren Einheit gespeichert werden. Einige<br />

Beispiele für eine SSEE sind:<br />

• SmartCard – Es ist eine PIN erforderlich, um auf die Karte zuzugreifen<br />

• USB-Token – Enthält eine Chipkarte, die sowohl die Funktion eines USB-Tokens als<br />

auch einer SmartCard hat<br />

• Hardware-Sicherheitsmodul (HSM) – Findet breite Anwendung zur Sicherung des<br />

Wurzelschlüssels in einem PKI-System<br />

• In einigen Ländern wird auch ein softwarebasiertes Sicherheitsmodul als SSEE<br />

anerkannt.<br />

Eine einfache elektronische Signatur, die nicht fortgeschritten ist, kann daher nicht qualifiziert<br />

sein.<br />

Qualifizierte Zertifikate können von besonderen Betreibern ausgestellt werden, die bestimmten<br />

gesetzlichen Bestimmungen genügen und für die Erbringung dieser Dienstleistung im Namen<br />

ihrer Kunden haften. Theoretisch sollte die Drittpartei, der man diesen Bereich anvertraut, einen<br />

Kreis von Vertrauensbeziehungen unter ihren Nutzern aufbauen.<br />

In der Praxis kann die technische Kompatibilität problematisch sein, wenn viele Betreiber<br />

beteiligt sind. Die sicheren Technologien entwickeln sich permanent weiter, ebenso wie die<br />

Standards, auf denen sie basieren.<br />

Außerdem haben Zertifikate ein Verfallsdatum und können widerrufen werden (z.B. bei Verlust<br />

des privaten Schlüssels), sodass sie effektiv verwaltet werden müssen, um dauerhaft ihre<br />

Gültigkeit zu behalten.<br />

29<br />

DER EINSTIEG


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

KAPITEL 3 - NEUE TECHNOLOGIEN<br />

1. INTELLIGENTE PDF-DOKUMENTE<br />

Einige Unternehmen haben semiautomatische Verfahren zum Scannen von Daten entwickelt, die<br />

Zeichenerkennungssoftware nutzen, um die Rechnungsdaten von einem Papier- oder PDF-Dokument zu lesen<br />

und zu interpretieren, aber es gibt neue Technologien, die diesen Prozess vollständig automatisieren.<br />

Der Begriff „intelligentes PDF-Dokument“ bezeichnet ein sicheres Verfahren für die elektronische<br />

<strong>Rechnungsstellung</strong>, das auf der Norm ISO 32000 und der Servertechnologie Adobe „LiveCycle“ ES basiert.<br />

In diesem Verfahren werden die vom ERP-System des Senders erstellten Rechnungen mithilfe der Software<br />

LiveCycle ES in ein XML-Format umgewandelt. Die Rechnungen werden dann per E-Mail oder mithilfe einer<br />

der in Teil 5 des Leitfadens genannten Dateiübertragungsmethoden an den Kunden geschickt.<br />

Bei Erhalt lädt die Software LiveCycle ES die Rechnung in einen Arbeitsbereich, wo sie auf Richtigkeit geprüft<br />

wird und bei Bedarf vor dem automatischen Abgleich und Laden in das ERP-System des Empfängers manuell<br />

angezeigt werden kann.<br />

Der Hauptvorteil dieses Verfahrens besteht in der Verbindung aus XML-Automatisierung und<br />

„menschenlesbaren“ PDF-Dokumenten, wodurch ein semiautomatisches Verfahren zur vollautomatisierten und<br />

integrierten Lösung wird.<br />

2. MASSGESCHNEIDERTE TABELLENVORLAGEN<br />

Für Unternehmen, deren Geschäftspartner Dokumente im Tabellenformat fordern, gibt es serverbasierte<br />

Softwarelösungen oder Webdienste, die:<br />

A) Rechnungen, die im ERP-System des Senders erstellt wurden, in das vom Empfänger geforderte<br />

„ladebereite“ Tabellenformat konvertieren können oder<br />

B) die dem Sender die Möglichkeit geben, Rechnungen in einem Tabellenformat zu liefern, das in<br />

das vom ERP-System des Empfängers geforderte „ladebereite“ Format konvertiert werden kann.<br />

Diese Lösungen verwenden an die Kundenanforderungen angepasste Tabellenvorlagen, die eingebaute<br />

Datenüberprüfungs-Routinen umfassen, um Fehler zu minimieren und die Unversehrtheit der Daten zu<br />

gewährleisten.<br />

3. ANDERE TECHNOLOGIEN<br />

3.1.OPEN SOURCE SOFTWARE (OSS)<br />

Open-Source-Lösungen sind Software (der zugrunde liegende Code und die damit verbundenen Rechte),<br />

die für die öffentliche Nutzung entwickelt wird und für deren Nutzung keine Lizenzgebühren anfallen.<br />

Diese wird oft von Akademikern oder Mitgliedern der Öffentlichkeit entwickelt oder von Regierungen<br />

oder anderen interessierten Parteien anschubfinanziert.<br />

Es fallen zwar keine Nutzer- oder Entwicklungslizenzkosten an, aber der Markt hat nur zögerlich auf das<br />

Open-Source-Konzept reagiert und viele, die diese Lösung gewählt haben, haben für die laufende Pflege<br />

(einschließlich Upgrades) und Softwaresupport Verträge mit Dienstleistern abgeschlossen. Die<br />

Marktakzeptanz hat sich in letzter Zeit stark verbessert, 16 zum Teil aufgrund der derzeitigen<br />

wirtschaftlichen Bedingungen und zunehmenden Einführung durch Regierungen und andere prominente<br />

Einrichtungen und Akteure.<br />

16 Nach Aussage der Studie der IDC „Worldwide Open Source Software 2009-2013 Forecast" werden die Ausgaben für Open-Source-Software um 22,4% jährlich steigen, was bis 2013 zu<br />

Einnahmen in Höhe von $ 8,1 Milliarden führen wird (siehe: http://www.idc.com/getdoc.jsp?containerId=prUS21947509)<br />

30<br />

DER EINSTIEG


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

Bei der Verwendung von Open-Source-Software sind spezifische Bestimmungen einzuhalten. Nimmt ein<br />

Unternehmen Änderungen am Quellcode oder Verbesserungen an der Kernsoftware vor, müssen diese<br />

Änderungen unter der gleichen Open-Source-Lizenz allgemein zugänglich veröffentlicht werden. Dies bedeutet<br />

nicht, dass ein Unternehmen jedes Produkt, das es unter Nutzung einer Open-Source-Software entwickelt,<br />

veröffentlichen muss.<br />

Ein Beispiel: Wenn ein Unternehmen ein Open-Source-Textverarbeitungsprogramm verwendet und mit dieser<br />

Software Hunderte von Dokumenten erstellt, sind diese Dokumente Eigentum des erstellenden Unternehmens.<br />

Dieses hat mit der Software vielleicht auch andere Dokumente oder Produkte erstellt, nicht aber die zugrunde<br />

liegende Textverarbeitungssoftware, deren Quellcode oder Funktionsweise geändert.<br />

Weitere Informationen über Open Source in Europa finden Sie unter: http://www.osor.eu<br />

31<br />

DER EINSTIEG


Teil Drei<br />

Best Practices


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

Teil Drei: Best Practices<br />

KAPITEL 1 - BEST PRACTICES FÜR DIE ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG<br />

Um ein ausreichendes Maß technologieneutraler Kontrollen des Rechnungsprozesses sicherzustellen<br />

(einschließlich der Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit der Daten, aber nicht ausschließlich), werden die<br />

folgenden Kontrollen und Best Practices empfohlen:<br />

1. KONTROLLE DER RECHNUNGSDATEN<br />

1.1.VOLLSTÄNDIGKEIT UND RICHTIGKEIT DER RECHNUNGSDATEN<br />

1.2.ÜBERPRÜFUNG UND ABGLEICH DER RECHNUNGSDATEN<br />

A) Mit anderen kritischen Geschäftsdaten wie: Bestellungen, vereinbarte Konditionen oder<br />

Zahlungsbedingungen<br />

B) Mit anderen Stammdaten wie: Mehrwertsteueridentifikationsnummer, Kunden- oder<br />

Lieferantenkennung oder Vertragsnummern<br />

C) Mit produktbezogenen Angaben wie: Transportdokumente, Lieferorte, Produktcodes und<br />

Postenreferenzen.<br />

Es wird ausdrücklich empfohlen, zumindest einen Abgleich mit der Lieferantenkennung und<br />

Auftragsnummer oder anderen kritischen Geschäftsdaten vorzunehmen. In vielen Fällen erfolgt der<br />

Abgleich sehr detailliert für jeden einzelnen Posten der Bestellung unter Berücksichtigung der<br />

georderten Produkte und vereinbarten Preise.<br />

1.3.VERHINDERUNG DER MEHRFACHBEARBEITUNG VON RECHNUNGSDATEN<br />

1.4.VERHINDERUNG ODER ERKENNUNG MÖGLICHER KORRUPTER DATEN VOR DER ANNAHME ODER BEAR-<br />

BEITUNG<br />

1.5.ÜBERTRAGUNG DER RECHNUNGSDATEN IN EINER SICHEREN UMGEBUNG MITHILFE TECHNOLOGIENEU-<br />

TRALER, AKZEPTIERTER MITTEL DIE IM VERHÄLTNIS ZUM GESCHÄFTSRISIKO STEHEN<br />

A) Unter Nutzung vereinbarter Übertragungsmedien (zum Beispiel: http-s, FTP, SFTP, AS2, VAN, E-<br />

Mail etc.)<br />

1.6.NUTZUNG STRUKTURIERTER DATENFORMATE ODER STANDARDS<br />

Darüber hinaus müssen die Geschäftspartner:<br />

A) Die Existenz eines Notfallplans nachweisen können, sollte es zu einem Systemausfall oder<br />

Datenverlust kommen<br />

B) Die Prüfkette zwischen dem/den elektronischen Rechnungssystem(en) und internen<br />

Anwendungssystem(en), die für die Bearbeitung der elektronischen Rechnungsdaten verwendet<br />

werden, aufrechterhalten.<br />

33<br />

BEST PRACTICES


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

2. EMPFOHLENE BEST PRACTICES<br />

2.1.KONTROLLE ÜBER BANKKONTENDATEN AUßERHALB DES ELEKTRONISCHEN RECHNUNGSPROZESSES<br />

Die Einrichtung von Lieferantenbankkonten und nachfolgende Änderungen der Kontoangaben müssen<br />

außerhalb des elektronischen Rechnungsprozesses überprüft werden. Die Bankverbindung der<br />

Geschäftspartner sollte in den Stammdaten des Unternehmens nicht ausschließlich auf Grundlage der<br />

Kontoangaben auf einer erhaltenen Rechnung geändert werden, sofern nicht andere interne Kontrollen<br />

durchgeführt wurden und andere Prozesse diese Angaben bestätigen, bevor die Zahlung erfolgt.<br />

2.2.MONATLICHER ABGLEICH<br />

Es wird empfohlen, einen monatlichen Abgleich mit dem Lieferanten vorzunehmen, der einen Auszug<br />

der offenen Rechnungen an den Empfänger schickt, der wiederum die notwenigen Überprüfungen<br />

vornimmt, um sicherzustellen, dass keine alten und unbezahlten Rechnungen vorliegen. Diese<br />

Vorgehensweise wird ungeachtet der Frage empfohlen, ob die Rechnungen manuell oder mithilfe einer<br />

automatisierten Lösung verschickt und bearbeitet werden.<br />

2.3.SAMMELVERSAND ELEKTRONISCHER RECHNUNGEN<br />

Wo immer dies möglich ist, wird empfohlen, dass alle Rechnungen für einen Geschäftspartner in einer<br />

Sendung gesammelt werden und täglich (oder in gemeinsam festgelegten Abständen) gleichzeitig in<br />

einer Datei verschickt werden. Dies verringert das Risiko fehlender elektronischer Rechnungen aufgrund<br />

kleinerer Netzwerkausfälle oder während Stillstandszeiten des Systems erheblich. Es garantiert<br />

außerdem Kohärenz und bietet dem Empfänger die Möglichkeit, Prozesse einzurichten, um die<br />

Dateiaktivität zu verfolgen und entsprechend zu reagieren, wenn Dateien nicht innerhalb eines<br />

angegebenen Zeitrahmens eingehen.<br />

2.4.KUNDENZUSTIMMUNG ZUM EMPFANG ELEKTRONISCHER RECHNUNGEN<br />

In der EU ist in der Regel die Zustimmung des Kunden zum Empfang elektronischer Rechnungen<br />

erforderlich. Es wird Geschäftspartnern, die sich für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> entscheiden,<br />

empfohlen, die Zustimmung schriftlich festhalten, um auf Verlangen der Steuerbehörden den Nachweis<br />

führen zu können. Dies kann auch Absprachen zwischen den Parteien über das Datenformat, Standards<br />

und die Übertragungsweise beinhalten.<br />

34<br />

BEST PRACTICES


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

KAPITEL 2 - BEST PRACTICES FÜR DIE ELEKTRONISCHE ARCHIVIERUNG<br />

1. PFLICHTEN DES LIEFERANTEN UND DES EMPFÄNGERS<br />

Während der Aufbewahrungsfrist müssen die Geschäftspartner in der Lage sein, die Originalrechnungsdaten – die<br />

Daten selbst, nicht die Formatierung – aus ihren jeweiligen Speichersystemen in einem lesbaren Format<br />

abzurufen (weitere Informationen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur elektronischen Archivierung<br />

finden Sie in Teil 4 des Leitfadens).<br />

Darüber hinaus müssen die Geschäftspartner:<br />

A) Jederzeit in der Lage sein, auf Verlangen Rechnungsinformationen vorzulegen und diese wo erforderlich<br />

von externen Anbietern einzuholen<br />

B) Aufzeichnungen darüber führen, wo geeignete Angaben zu beliebigen Zeitpunkten in der Vergangenheit<br />

zu finden sind, sollten diese von einem Steuerprüfer verlangt werden.<br />

Dies gilt auch für eingescannte Abbildungen von Papierdokumenten, die für Mehrwertsteuerzwecke verwendet<br />

und gespeichert werden.<br />

KAPITEL 3 - WECHSEL DER TECHNOLOGIE<br />

Es gibt zwei Szenarien, in denen Unternehmen die für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> und Archivierung<br />

verwendeten Technologien wechseln müssen:<br />

A) Es tritt im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit ein unvorhergesehenes (vorübergehendes) Problem<br />

mit der Technologie oder dem Verfahren der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> auf, das es technisch<br />

schwierig oder unmöglich macht, das e-Invoicing-System weiter zu verwenden. In diesem Fall müssen<br />

die Geschäftspartner ggf. wieder auf ein Papierverfahren – einschließlich der Aufbewahrung –<br />

zurückgreifen, bis das Problem gelöst ist.<br />

B) Ein Unternehmen wechselt die Technologie, um ein Upgrade seines Systems zu installieren oder die<br />

Kapazitäten zur elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> zu erweitern.<br />

In beiden Fällen ist es wichtig, die alten, vorübergehenden und neuen Verfahren detailliert zu dokumentieren.<br />

Steuerprüfer müssen die Gewissheit haben, dass ungeachtet der verwendeten Technologien die geeigneten<br />

Kontrollen erfolgt sind.<br />

35<br />

BEST PRACTICES


Teil Vier<br />

Einhaltung der Rechtsvorschriften


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

Teil Vier: Einhaltung der Rechtsvorschriften<br />

1. EINFÜHRUNG<br />

Dieser Teil des Leitfadens behandelt die Notwendigkeit der rechtlichen Transparenz und Klarheit. Das<br />

Augenmerk liegt auf den Mehrwertsteueranforderungen an die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> und<br />

Archivierung, die in den einzelnen europäischen Ländern unterschiedlich sind.<br />

Jedes Unternehmen, das die Einführung einer Technologie zur elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> plant, muss den<br />

Rechtsrahmen kennen, den die EU-Mitgliedsstaaten für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> und Aufbewahrung<br />

von Rechnungsdaten verabschiedet haben.<br />

Auch wenn ein KMU beschließt, bei der Automatisierung der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> mit einem oder<br />

mehreren Dienste- oder Lösungsanbietern zu arbeiten, muss es bedenken, dass jeder Geschäftspartner (KMU,<br />

Großkonzern etc.) in seiner Funktion als Steuerzahler für die Gültigkeit seiner elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong>,<br />

die in Steuererklärungen und -forderungen einfließt, verantwortlich ist. Dienste- und Lösungsanbieter haften<br />

niemals.<br />

Im ersten Abschnitt dieses Teils werden die Anforderungen auf europäischer Ebene an die elektronische<br />

<strong>Rechnungsstellung</strong> bzw. Archivierung der Rechnungsdaten beschrieben. Landesspezifische Informationen werden<br />

in den Abbildungen 4.1 und 4.2 geliefert, die wichtige rechtliche Anforderungen für 23 europäische Länder<br />

aufführen.<br />

Im zweiten Abschnitt dieses Teils werden mögliche zukünftige Änderungen angesprochen, wobei besonderes<br />

Augenmerk auf den Vorschlag der Europäischen Kommission gelegt wird, die Mehrwertsteuerrichtlinie zu<br />

ändern, was eine beträchtliche Anstrengung darstellt, den Rechtsrahmen für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

zu vereinfachen und zu harmonieren.<br />

2. RECHTLICHE ANFORDERUNGEN AN DIE ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG IN EUROPA<br />

Eine Rechnung (auf Papier oder elektronisch) hat in der Regel (unter dem Aspekt der Gesetzestreue) eine<br />

doppelte Funktion: sicherzustellen und zu belegen, dass der Lieferant den korrekten Mehrwertsteuerbetrag<br />

berechnet hat und für den Kunden das Recht auf Vorsteuerabzug (MwSt. berechnet oder abgezogen). Die<br />

Steuerbehörden müssen die Richtigkeit der Mehrwertsteuerabrechnung und des in den Rechnungsdaten<br />

angegebenen Mehrwertsteuerbetrags prüfen, wobei die Rechnungsdaten alle Elementen beinhalten, die für den<br />

ausreichenden Nachweis über die Transaktion erforderlich sind 17 .<br />

Rechnungen (auf Papier und elektronisch) beinhalten relevante Informationen und sind Teil eines ineinander<br />

greifenden Systems von Belegen, die Steuerprüfer bei der Ausführung ihrer Prüfungen für gewöhnlich<br />

heranziehen.<br />

Ist eine Transaktion mehrwertsteuerpflichtig 18 , sind sowohl der Lieferant als auch der Kunde verpflichtet, eine<br />

gültige Rechnung (auf Papier oder elektronisch) auszustellen bzw. zu empfangen. Eine gültige Rechnung muss<br />

bestimmte Bedingungen erfüllen, insbesondere hinsichtlich des Inhalts (bitte beachten Sie hierzu ANHANG 1).<br />

Bei elektronischen Rechnungen müssen zwei zusätzliche Bedingungen erfüllt sein, damit der<br />

Mehrwertsteuergesetzgebung genügt wird:<br />

A) Annahme durch den Kunden<br />

B) Garantie der Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit des Inhalts.<br />

17 In einigen Rechtssystemen oder Geschäftsfeldern (z.B. im Einzelhandel oder bei B2C-Transaktionen) ist keine formelle Rechnung erforderlich.<br />

18 Es besteht auch dann eine Verpflichtung, wenn der Lieferant nicht mehrsteuerpflichtig ist (z.B. Ausnahmen).<br />

37<br />

EINHALTUNG DER<br />

RECHTSVORSCHRIFTEN


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

Die Mehrwertsteuerrichtlinie der EU 19 bildet den europäischen Bezugsrahmen für die Einhaltung der<br />

Rechtsvorschriften bei der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> für Mehrwertsteuerzwecke. Die Richtlinie verlangt<br />

insbesondere, dass bei elektronischen Rechnungen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit mithilfe<br />

einer der drei folgenden Optionen gewährleistet werden:<br />

1. Mithilfe einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur; die Mitgliedsstaaten können ggf. verlangen,<br />

dass die fortgeschrittene elektronische Signatur auf einem qualifizierten Zertifikat basiert, das mit einer<br />

sicheren Signaturerstellungseinheit (SSEE) angelegt wurde<br />

2. Mithilfe des elektronischen Datenaustauschs (EDI), wenn die Vereinbarung über den Austausch die<br />

Verwendung von Verfahren vorsieht, die die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit der Daten<br />

garantieren (die Mitgliedsstaaten können vorbehaltlich von ihnen festgelegter Bedingungen verlangen,<br />

dass eine zusätzliche Übersicht auf Papier übermittelt wird)<br />

3. Mit „anderen Mitteln“, die der Annahme durch die betroffenen Mitgliedsstaaten unterliegen.<br />

Zur Klärung: Die oben genannten Optionen 2 und 3 beziehen sich auf mögliche Methoden für die<br />

Automatisierung des Rechnungsprozesses, während Option 1 einfach nur eine spezifische Art zusätzlicher<br />

Sicherheit darstellt, um die das Verfahren ggf. ergänzt werden muss.<br />

Aus Sicht der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> ist „Echtheit“ die Gewissheit, dass das Dokument tatsächlich<br />

vom Sender stammt, wohingegen „Unversehrtheit“ die Garantie ist, dass die Rechnungsdaten während der<br />

Übertragung nicht geändert oder manipuliert wurden.<br />

*Siehe Abbildung 4.1 zu den landesspezifischen Anforderungen an die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong>.<br />

2.1. FORTGESCHRITTENE ELEKTRONISCHE SIGNATUREN UND QUALIFIZIERTE ZERTIFIKATE<br />

Gemäß der Mehrwertsteuerrichtlinie können Unternehmen elektronische Signaturen verwenden, um die<br />

Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts einer elektronischen Rechnung sicherzustellen.<br />

Eine einfache elektronische Signatur 20 ist definiert als „Daten in elektronischer Form, die anderen<br />

elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und die zur Authentifizierung<br />

dienen“. Jede Art elektronischer Daten, einschließlich der Nutzung eindeutiger Sender- und<br />

Empfängerkennungen oder eine eingescannte menschliche Unterschrift, die den elektronischen Daten<br />

beigefügt ist, gilt als einfache elektronische Unterschrift.<br />

Eine fortgeschrittene elektronische Signatur ist eine elektronische Signatur, die folgende vier<br />

Anforderungen erfüllt:<br />

A) Sie ist ausschließlich dem Unterzeichner zugeordnet.<br />

Ein Unterzeichner ist eine Person, die eine Signaturerstellungseinheit hat, die aus konfigurierter<br />

Software oder Hardware besteht und verwendet wird, um die Signaturprüfdaten auszuführen (wie<br />

Codes oder öffentliche kryptographische Schlüssel, die für die Überprüfung der elektronischen<br />

Signatur verwendet werden) und handelt entweder im eigenen Namen oder für die natürliche Person<br />

oder Rechtseinheit, die sie vertritt. Eine Drittpartei kann im Auftrag eines anderen Unternehmens<br />

unterzeichnen (z.B. Outsourcing).<br />

B) Die Unterschrift ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners.<br />

Es ist eine Software oder Hardware erforderlich, um spezifische Daten zu überprüfen (die so<br />

genannten Signaturprüfdaten), die mit einer bestimmten Person/Einheit verbunden sind (oder ihr<br />

entsprechen), und die Identität zu bestätigen.<br />

C) Sie wird mithilfe von Mitteln erstellt, die der Unterzeichner unter seiner alleinigen Kontrolle halten<br />

kann.<br />

19 Richtlinie des Rats 2006/112/EG vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem<br />

20 Definiert in Punkt (2) von Artikel 2 der Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 13. Dezember 1999 über einen gemeinschaftlichen Rahmen für elektronische<br />

Signaturen (oder ‚elektronische Signatur-Richtlinie).<br />

38<br />

EINHALTUNG DER<br />

RECHTSVORSCHRIFTEN


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

Dies erfordert, dass die Person/das Unternehmen, die/das die Einheit hat, bei der Erstellung der<br />

Signatur einmalige Daten verwendet (Codes oder private kryptographische Schlüssel) und dass sie/<br />

es sowohl die Daten als auch die Einheit unter ihrer alleinigen Kontrolle halten kann.<br />

D) Sie ist so mit den Daten verknüpft, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden<br />

kann.<br />

Die ersten drei Anforderungen beziehen sich auf die Echtheit der Herkunft, wohingegen die vierte die<br />

Unversehrtheit des Inhalts sicherstellen soll.<br />

Die Mehrwertsteuerrichtlinie erlaubt es den Mitgliedsstaaten außerdem, eine fortgeschrittene<br />

elektronische Signatur zu verlangen, die auf einem qualifizierten Zertifikat basiert und mit einer sicheren<br />

Signaturerstellungseinheit 21 erstellt wird, was gemeinhin als qualifizierte elektronische Signatur<br />

bezeichnet wird.<br />

Während ein Zertifikat eine elektronische Bescheinigung ist, die einer Person Signaturprüfdaten<br />

zuordnet, die die Identität dieser Person bestätigen, ist ein qualifiziertes Zertifikat ein Zertifikat, das<br />

folgende Anforderungen erfüllt 22 :<br />

A) Angabe, dass das Zertifikat als qualifiziertes Zertifikat ausgestellt wird<br />

B) Angabe des Zertifikatediensteanbieters und des Staats, in dem er niedergelassen ist<br />

C) Name des Unterzeichners oder ein Pseudonym, das als solches zu identifizieren ist<br />

D) Platz für ein spezifisches Attribut des Unterzeichners, das ggf. je nach Bestimmungszweck des Zertifikats<br />

aufgenommen wird<br />

E) Signaturprüfdaten, die den vom Unterzeichner kontrollierten Signaturerstellungsdaten entsprechen<br />

F) Angaben zu Beginn und Ende der Gültigkeitsdauer des Zertifikats<br />

G) Identitätscode des Zertifikats<br />

H) Die fortgeschrittene elektronische Signatur des ausstellenden Zertifizierungsdiensteanbieters<br />

I) Ggf. Beschränkungen des Geltungsbereichs des Zertifikats und<br />

J) Ggf. Begrenzungen des Werts der Transaktionen, für die das Zertifikat verwendet werden kann.<br />

Das Zertifikat muss von einem Zertifizierungsdiensteanbieter ausgestellt werden, der folgenden<br />

Anforderungen erfüllt:<br />

A) Müssen die erforderliche Zuverlässigkeit für die Bereitstellung von Zertifizierungsdiensten nachweisen<br />

B) Müssen den Betrieb eines schnellen und sicheren Verzeichnisdiensts und eines sicheren und unverzüglichen<br />

Widerrufsdiensts gewährleisten<br />

C) Müssen gewährleisten, dass Datum und Uhrzeit der Ausstellung oder des Widerrufs eines Zertifikats genau<br />

bestimmt werden können<br />

D) Müssen mit geeigneten Mitteln nach einzelstaatlichem Recht die Identität und ggf. die spezifischen Attribute<br />

der Person überprüfen, für die ein qualifiziertes Zertifikat ausgestellt wird<br />

E) Müssen Personal mit den für die angebotenen Dienste erforderlichen Fachkenntnissen, Erfahrungen und<br />

Qualifikationen beschäftigen; dazu gehören insbesondere Managementkompetenzen, Kenntnisse der<br />

Technologie elektronischer Signaturen und Vertrautheit mit angemessenen Sicherheitsverfahren; sie müssen<br />

ferner geeignete Verwaltungs- und Managementverfahren einhalten, die anerkannten Normen entsprechen<br />

F) Müssen vertrauenswürdige Systeme und Produkte einsetzen, die vor Veränderungen geschützt sind und die die<br />

technische und kryptographische Sicherheit der von ihnen unterstützten Verfahren gewährleisten<br />

G) Müssen Maßnahmen gegen Fälschungen von Zertifikaten ergreifen und in den Fällen, in denen sie<br />

Signaturerstellungsdaten erzeugen, die Vertraulichkeit während der Erzeugung dieser Daten gewährleisten<br />

H) Müssen über ausreichende Finanzmittel verfügen, um den Anforderungen der Richtlinie entsprechend arbeiten<br />

zu können. Sie müssen insbesondere in der Lage sein, das Haftungsrisiko für Schäden zu tragen, zum Beispiel<br />

durch Abschluss einer entsprechenden Versicherung<br />

21 Eine ‚sichere Signaturerstellungseinheitʼ bezeichnet eine Signaturerstellungseinheit, die die in ANHANG III der Richtlinie 1999/93/EG festgelegten Anforderungen erfüllt. .<br />

22 ANHANG 1 der Richtlinie 1999/93/EG<br />

39<br />

EINHALTUNG DER<br />

RECHTSVORSCHRIFTEN


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

I) Müssen alle einschlägigen Informationen über ein qualifiziertes Zertifikat über einen angemessenen Zeitraum<br />

aufzeichnen, um insbesondere für Gerichtsverfahren die Zertifizierung nachweisen zu können. Die<br />

Aufzeichnungen können in elektronischer Form erfolgen<br />

J) Dürfen keine Signaturerstellungsdaten von Personen speichern oder kopieren, denen<br />

Schlüsselmanagementdienste angeboten werden<br />

K) Müssen, bevor sie in Vertragsbeziehungen mit einer Person eintreten, die von ihnen ein Zertifikat zur<br />

Unterstützung ihrer elektronischen Signatur wünscht, diese Person mit einem dauerhaften<br />

Kommunikationsmittel über die genauen Bedingungen für die Verwendung des Zertifikats informieren, wozu<br />

unter anderem Nutzungsbeschränkungen für das Zertifikat, die Existenz eines freiwilligen<br />

Akkreditierungssystems und das Vorgehen in Beschwerde- und Schlichtungsverfahren gehören. Diese Angaben<br />

müssen schriftlich – ggf. elektronisch übermittelt – in klar verständlicher Sprache vorliegen. Wichtige<br />

Teilinformationen werden auf Antrag auch Dritten zur Verfügung gestellt, die auf das Zertifikat vertrauen<br />

L) Müssen vertrauenswürdige Systeme für die Speicherung von Zertifikaten in einer überprüfbaren Form<br />

verwenden, sodass:<br />

• Nur befugte Personen Daten eingeben und ändern können<br />

• Die Angaben auf ihre Echtheit hin überprüft werden können<br />

• Zertifikate nur in den Fällen öffentlich abrufbar sind, für die die Zustimmung des Inhabers des Zertifikats<br />

eingeholt wurde<br />

• Technische Veränderungen, die die Einhaltung dieser Sicherheitsanforderungen beeinträchtigen, für den<br />

Betreiber klar ersichtlich sind.<br />

Zu den Ländern, die qualifizierte elektronische Signaturen verlangen, gehören: Estland, Griechenland,<br />

Italien, Portugal, Schweiz, Ungarn, Deutschland, Lettland, Polen, Slowenien und Spanien.<br />

Praktische Ratschläge zu elektronischen Signaturen und den verschiedenen Sicherheitsniveaus, die sie<br />

bieten, finden Sie in Teil 2, Kapitel 2 dieses Leitfadens.<br />

2.2.ELEKTRONISCHER DATENAUSTAUSCH (EDI)<br />

Die Empfehlung der Kommission zu den rechtlichen Aspekten des elektronischen Datenaustauschs<br />

definiert EDI 23 als „elektronische Übertragung kommerzieller und administrativer Daten zwischen<br />

Computern nach einer vereinbarten Norm zur Strukturierung einer EDI-Nachricht“.<br />

In der Praxis muss eine EDI-Lösung folgenden Anforderungen genügen, um die rechtlichen<br />

Bestimmungen zu erfüllen:<br />

A) <strong>Elektronische</strong> Übertragung kommerzieller und administrativer Daten zwischen Computern. Es muss<br />

eine elektronische Übertragung zwischen Computern stattfinden, wobei es verschiedene<br />

Möglichkeiten für die Übertragung gibt 24 und die Parteien die zu verwendende<br />

Kommunikationsmethode bestimmen. Die in einer Rechnung ausgetauschten Informationen sind in<br />

der Regel kommerzieller und administrativer Art.<br />

B) Die Daten müssen nach einer vereinbarten Norm ausgetauscht werde. Dies bezieht sich auf die<br />

Anwendung anerkannter europäischer und internationaler Standards, die von Normierungsstellen<br />

gebilligt und öffentlich zur Verfügung gestellt werden (wie EDIFACT oder allgemein gebräuchliche<br />

XML-basierte Standards). In jedem Fall müssen sich die Parteien über den anzuwendenden<br />

Standard einigen und den erforderlichen Detaillierungsgrad und die notwendigen Angaben<br />

festlegen.<br />

C) Austausch einer EDI-Nachricht, bestehend aus einer Gruppe von Segmenten (die die zu<br />

berücksichtigenden Daten darstellen: Name des Lieferanten, Mehrwertsteuersatz und -betrag etc.),<br />

die unter Anwendung eines vereinbarten Standards strukturiert und in einem computerlesbaren<br />

Format erstellt werden sowie automatisch und eindeutig bearbeitbar sind. EDI-Nachrichten sollten<br />

schnellstmöglich nach Erhalt ohne manuellen Eingriff bearbeitet werden (es sei denn, es tritt ein<br />

Fehler bei der Bearbeitung auf, der den manuellen Eingriff zum Wechsel des Verfahrens erforderlich<br />

macht).<br />

23 Gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 2 der Empfehlung der Kommission 1994/820/EG vom 19. Oktober 1994 über die rechtlichen Aspekte des elektronischen Datenaustauschs<br />

24 Einschließlich der Datenübertragung über das Internet mittels https, SOAP, ASN2 etc., aber nicht ausschließlich<br />

40<br />

EINHALTUNG DER<br />

RECHTSVORSCHRIFTEN


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

D) Verwendung von Verfahren (d.h. Überprüfung) zur Sicherstellung der Echtheit der Herkunft und<br />

Unversehrtheit des Inhalts, um zu prüfen, ob jede eingehende EDI-Nachricht vollständig ist und<br />

nicht geändert wurde, dies ist für EDI-Nachrichten zwingend vorgeschrieben. Zu den empfohlenen<br />

Kontrollmaßnahmen gehören spezifische Prüfungen, Empfangsbestätigungen, Referenznummern,<br />

Kennungen etc. Die Kontrolltiefe hängt von der Wichtigkeit einer Transaktion ab. Die<br />

Mitgliedsstaaten schreiben in dieser Hinsicht im Allgemeinen keine spezifischen Verfahren vor und<br />

lassen den Unternehmen die nötige Flexibilität.<br />

E) Je nach den von den Mitgliedsstaaten vorgeschriebenen Bedingungen ist die Übermittlung einer<br />

zusätzlichen Übersicht erforderlich.<br />

Diese Rechnungsübersicht führt alle während des Kalendermonats verschickten elektronischen<br />

Rechnungen auf. Die Rechnungsübersicht muss entweder auf Papier oder je nach nationalen<br />

Anforderungen in elektronischer Form verschickt werden (siehe Tabelle unten).<br />

ÖSTERREICH FRANKREICH GRIECHENLAND UNGARN RUMÄNIEN<br />

Papier X X X X X<br />

Elektronisch X X<br />

41<br />

EINHALTUNG DER<br />

RECHTSVORSCHRIFTEN


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

In Griechenland wird eine Zusammenfassung nur für Transaktionen mit Parteien verlangt, die im<br />

Ausland (in der EU oder Drittstaaten) niedergelassen/wohnhaft sind, und sie muss auf Papier<br />

versandt werden.<br />

In Deutschland wurde die Anforderung einer zusätzlichen Übersicht für EDI-basierte Rechnungen<br />

am 1. Januar 2009 außer Kraft gesetzt 25 .<br />

Obwohl EDI in der Schweiz als Option nach dem Mehrwertsteuerrecht zur Gewährleistung der<br />

Echtheit und Unversehrtheit anerkannt ist, müssen monatliche (oder in einem anderen Rhythmus<br />

wiederkehrende) Rechnungsübersichten mit einer auf einem qualifizierten Zertifikat basierenden<br />

elektronischen Signatur unterzeichnet werden.<br />

F) Die Existenz einer „Austauschvereinbarung“<br />

Die Empfehlung der Europäischen Kommission verlangt eine Vereinbarung, die die rechtlichen<br />

Bestimmungen umfasst, die bei der Verwendung von EDI zu beachten sind, ergänzt durch einen<br />

technischen Anhang, in dem alle technischen Spezifikationen (und Verfahren) aufgeführt sind, auf<br />

die sich die Parteien einigen. Die Europäische Kommission verlangt die Verwendung einer<br />

„Europäischen EDI-Mustervereinbarung“ – als Beispiel einer Austauschvereinbarung (praktische<br />

Ratschläge finden Sie in Abschnitt 4.1 in Teil 2, Kapitel 1).<br />

Die Vereinbarung kann von den Parteien als bilaterales Dokument verabschiedet werden oder auch<br />

als multilaterale Vereinbarung angelegt werden, die von einer Gruppe von Unternehmen, einer<br />

Benutzergemeinschaft oder jeder beliebigen Nutzergruppe unterzeichnet wird. Im technischen<br />

Anhang sollten die betrieblichen Anforderungen festgelegt werden (Ausstattung,<br />

Kommunikationsmittel, EDI-Nachrichtenstandards und -codes), die Bearbeitung und Bestätigung<br />

von EDI-Nachrichten, Sicherheit von EDI-Nachrichten, Zeitgrenzen, Verfahren für Tests und<br />

Versuche zur Ermittlung und Überwachung der Eignung der technischen Spezifikationen und<br />

Anforderungen.<br />

Für ein KMU ist die Nutzung von EDI in der Regel teuer, aber neueste technologische Entwicklungen<br />

ermöglichen auch die kosteneffektive Umsetzung von EDI-Lösungen.<br />

Aus rechtlicher Sicht deckt eine EDI-Lösung die Bedingungen und Konditionen ab, die die<br />

Geschäftspartner für den Austausch elektronischer Daten vereinbart haben, und daher schwanken die<br />

Kosten je nach Art der Technologie, die die Unternehmen für die Umsetzung verwenden möchten.<br />

Im Allgemeinen akzeptieren die EU-Mitgliedsstaaten EDI als Option für die elektronische<br />

<strong>Rechnungsstellung</strong>, die die Anforderungen der Mehrwertsteuergesetzgebung erfüllt (siehe Abbildung 4.1<br />

zu länderspezifischen Informationen).<br />

Praktische Ratschläge für den Einstieg in die Umsetzung von EDI finden Sie in Teil 2 dieses Leitfadens.<br />

2.3. ANDERE MITTEL<br />

Einige EU-Mitgliedsstaaten schreiben keine spezifische technologische Lösung vor, um die Echtheit und<br />

Unversehrtheit zu gewährleisten. In diesen Ländern steht es den Unternehmen frei, jede Technologie zu<br />

verwenden, die sie für geeignet halten, um ihren Rechnungsprozess zu automatisieren, während sie<br />

gleichzeitig als Steuerzahler für die Gültigkeit ihres elektronischen Rechnungsprozesses verantwortlich<br />

bleiben (siehe Abbildung 4.1 zu länderspezifischen Informationen).<br />

Die dieser Option zugrunde liegende Logik ist, dass spezifische, durch die Verordnung vorgeschriebene<br />

Technologien eventuell nicht so effektiv sind wie Geschäftskontrollen, um die Echtheit der Herkunft<br />

oder Unversehrtheit des Inhalts elektronischer Rechnungen zu gewährleisten. Außerdem entwickelt sich<br />

die Technologie rasant weiter und es ist nicht möglich, einen Rechtsrahmen mit der gleichen<br />

Geschwindigkeit anzupassen. Daher kann man sich hier nicht darauf verlassen, dass bestimmte<br />

technologische Lösungen den gesetzlichen Bestimmungen genügen.<br />

25 Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz hat der Gesetzgeber die Notwendigkeit einer zusätzlichen Rechnungsübersicht bei der elektronischen (EDI-basierten) <strong>Rechnungsstellung</strong> für Lieferungen<br />

ab 2009 eingestellt.<br />

42<br />

EINHALTUNG DER<br />

RECHTSVORSCHRIFTEN


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

Allgemein müssen Unternehmen, die andere Mittel verwenden, um die Echtheit und Unversehrtheit einer<br />

elektronischen Rechnung zu gewährleisten, Folgendes sicherstellen:<br />

A) Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Rechnung muss ausreichend geprüft werden.<br />

B) Rechtzeitige Bearbeitung sowie Verhinderung oder Erkennung von Datenkorruption durch die<br />

Übertragung<br />

C) Verhinderung der Mehrfachbearbeitung.<br />

Teil 3 dieses Leitfadens beschreibt Best Practices, die empfohlen werden, um eine zufrieden stellende<br />

Kontrolle des Rechnungsprozesses zu garantieren.<br />

Einige EU-Mitgliedsstaaten, wie beispielsweise das Vereinigte Königreich 26 , liefern eine Liste der<br />

empfohlenen Kontrollen und Best Practices, die ein Unternehmen umsetzen sollte, um die Echtheit und<br />

Unversehrtheit elektronischer Rechnungen sicherzustellen. Ähnliche Kontrollen und Verfahren werden<br />

derzeit auch in den meisten EDI-Lösungen umgesetzt, da sie allgemein anerkannte Geschäftsverfahren<br />

sind und den Steuerbehörden Gewissheit geben.<br />

In den Niederlanden gilt seit Februar 2009 der Versand einer Rechnungsdaten-Datei per E-Mail ohne<br />

Verwendung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur als rechtmäßig nach dem<br />

Mehrwertsteuergesetz. Unternehmen können über die Art der Aufbewahrung elektronischer Rechnungen<br />

frei entscheiden und der frühere Vorschlag der Steuerbehörden zur Verwendung einer alternativen<br />

Methode („Andere Mittel“) wurde zurückgezogen. Die Einwilligung des Empfängers, elektronische<br />

Rechnungen anzunehmen, ist weiterhin erforderlich, aber die Vereinbarung muss nicht explizit erfolgen.<br />

Auch wenn Rechnungen im PDF-Format unter dem Aspekt der Einhaltung der einschlägigen<br />

Gesetzgebung als elektronische Rechnungen gelten, stellen sie keine durchgängig integrierte Lösung dar,<br />

sondern lediglich eine Methode, die die postalische Zustellung der Rechnung überflüssig macht. In Teil<br />

2, Kapitel 3 dieses Leitfadens wird jedoch eine Ausnahme beschrieben: intelligente PDF-Dokumente.<br />

3. EU-LÄNDER MIT ZWINGENDER ELEKTRONISCHER RECHNUNGSSTELLUNG FÜR DEN ÖFFENTLICHEN<br />

SEKTOR<br />

Das Engagement des öffentlichen Sektors wird eine entscheidende Rolle spielen, um die Einführung der<br />

elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> in Europa zu fördern.<br />

Die öffentlichen Verwaltungen sind wichtige Akteure, die:<br />

• die Umstellung von Papier- auf elektronische Rechnungen fördern können, insbesondere bei den KMU<br />

• die Automatisierung des gesamten Kreislaufs vom Auftrag bis zur Zahlung einschließlich des<br />

Zahlungsabgleichs, Archivierung der Unterlagen etc. unterstützen können.<br />

In den folgenden Ländern ist die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> zwingend, wenn der Empfänger der öffentliche<br />

Sektor ist: Dänemark (seit 2005), Spanien (ab November 2010) und Finnland (ab Ende 2010). In Schweden hat<br />

die Regierung beschlossen, dass alle Regierungsbehörden alle Rechnungen ab Juli 2008 elektronisch abwickeln<br />

müssen. In Italien wurde die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> bei allen Transaktionen zwischen Unternehmen<br />

und der Verwaltung durch das Gesetz „Finanziaria 2008“ verpflichtend eingeführt, es steht jedoch noch der<br />

Durchführungserlass aus, der die technischen Anforderungen (z.B. den zu verwendenden Standard) und die<br />

Fristen für den Versand elektronischer Rechnungen an öffentliche Behörden festlegen wird. Es wird davon<br />

ausgegangen, dass der Erlass Ende 2009 veröffentlicht wird.<br />

In Ländern wie Dänemark stellt die Regierung den Unternehmen Tools bereit, die sie benötigen, um elektronische<br />

Rechnungen mit dem öffentlichen Sektor auszutauschen 27 .<br />

26 HMRC Notice 700/63 Electronic Invoicing, Abschnitt 4.4<br />

27 Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.epractice.eu/en/news/292390<br />

43<br />

EINHALTUNG DER<br />

RECHTSVORSCHRIFTEN


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

4. RECHTLICHE BESTIMMUNGEN ZUR ELEKTRONISCHEN ARCHIVIERUNG IN EUROPA<br />

Steuerpflichtige Personen, die Güter oder Dienstleistungen liefern, müssen Rechnungen über den Erwerb oder<br />

Verkauf solcher Güter oder Dienstleistungen aufbewahren. Die gleiche Verpflichtung gilt für Kunden, die<br />

Rechnungen an sich selbst (Eigenfakturierung) oder für dritte Parteien (Outsourcing) stellen.<br />

Damit die Steuerbehörden ihre Arbeit und Prüfungen ausführen können, müssen sowohl Papier- als auch<br />

elektronische Rechnungen (und andere dazu gehörige Dokumente) nach den nationalen<br />

Mehrwertsteuervorschriften aufbewahrt werden.<br />

Steuerpflichtige Personen, die Rechnungen austauschen, müssen Steuerprüfern innerhalb eines vertretbaren<br />

Zeitraums vollen Zugang zu Rechnungsdaten und anderen Transaktionsbelegen gewähren.<br />

Steuerpflichtige Personen 28 müssen während der gesamten Dauer der Aufbewahrungsfrist folgendes<br />

gewährleisten:<br />

• Echtheit der Herkunft der Rechnung<br />

• Unversehrtheit des Rechnungsinhalts (d.h. die Rechnungsangaben dürfen nicht verändert werden) und<br />

• Lesbarkeit<br />

Die Mitgliedsstaaten können verlangen, dass die Rechnungen im Originalformat, in dem sie geschickt (oder<br />

bereitgestellt) wurden, aufbewahrt werden, sei es Papier oder ein elektronisches Format.<br />

Werden die Rechnungen elektronisch gespeichert, können die Mitgliedsstaaten verlangen, dass die Daten, die die<br />

Echtheit und Unversehrtheit ihres Inhalts garantieren, ebenfalls aufbewahrt werden.<br />

Diese Anforderung können die Mitgliedsstaaten insbesondere dann vorschreiben, wenn die Rechnungsdaten<br />

mithilfe einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur oder EDI empfangen oder gesendet werden. In diesen<br />

Fällen kann von einem Unternehmen verlangt werden, dass es nicht nur die Rechnungsdaten, sondern auch die<br />

fortgeschrittene elektronische Signatur und/oder das qualifizierte Zertifikat speichert. Wird EDI verwendet,<br />

müssen auch die Daten gespeichert werden, die die Echtheit und Unversehrtheit (z.B. Prüfnachrichten)<br />

nachweisen.<br />

Diese Anforderung gehört bei der elektronischen Aufbewahrung der Rechnungsdaten zu den schwierigsten. In der<br />

Praxis bedeutet dies für die Unternehmen, dass sie während der gesamten Aufbewahrungsfrist, die in einigen<br />

Ländern bis zu zehn Jahre dauern kann, die gleiche Technologie behalten müssen.<br />

Es ist von kritischer Bedeutung, dass der Inhalt (d.h. die Bedeutung der Rechnungsdaten) während der gesamten<br />

Aufbewahrungszeit wie zum Übertragungszeitpunkt reproduzierbar ist.<br />

Die einzelnen Mitgliedsstaaten schreiben unterschiedliche gesetzliche Aufbewahrungsfristen vor (siehe<br />

Abbildung 4.2).<br />

28 Nicht-steuerpflichtige Personen müssen von den Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, Rechnungen, die sie erhalten, aufzubewahren<br />

44<br />

EINHALTUNG DER<br />

RECHTSVORSCHRIFTEN


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

5. GRENZÜBERGREIFENDE ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG UND ARCHIVIERUNG<br />

Die Anstrengungen, die unternommen werden müssen, um den rechtlichen Bestimmungen zu genügen,<br />

erscheinen größer, wenn das Unternehmen in der EU grenzübergreifend tätig ist, da Ungewissheit darüber<br />

herrscht, welche einzelstaatlichen Bestimmungen greifen. Die Bestimmungen zur <strong>Rechnungsstellung</strong> sind die, die<br />

in dem Mitgliedsstaat Anwendung finden, in dem die Lieferung unter dem Aspekt der Mehrwertsteuer stattfindet<br />

(dies kann der Mitgliedsstaat des Liefanten oder des Kunden sein, je nach Art der Transaktion).<br />

Es muss auch berücksichtigt werden, dass es bei der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> Überschneidungen zu<br />

anderen Rechtsbereichen gibt, wie der Körperschaftssteuer, der Buchhaltungs- und Datenschutzgesetzgebung, und<br />

dass diese Bereiche genauso beachtet werden müssen, wie es bei einer Papierrechnung der Fall wäre (z.B.<br />

datenschutzrechtliche Überlegungen zum Aufbewahrungsort der Rechnung, Archivierungszeitraum etc.).<br />

6. ANFORDERUNGEN AN DIE ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG UND ARCHIVIERUNG IN DER EU<br />

Die Mehrwertsteuerrichtlinie sollte zwar einen gemeinsamen Rechtsrahmen in Europa schaffen, aber die<br />

Mitgliedsstaaten haben die drei Optionen zur Gewährleistung der Echtheit und Unversehrtheit elektronischer<br />

Rechnungen unterschiedlich angewandt und somit Hemmnisse, Komplexität und Kosten bei der Einhaltung der<br />

Rechtsvorschriften verursacht.<br />

Die Abbildungen 4.1 und 4.2 bieten eine Liste der rechtlichen Anforderungen an die elektronische<br />

<strong>Rechnungsstellung</strong> und Archivierung und deren Umsetzung in den EU-Mitgliedsstaaten. Diese Informationen<br />

dienen nur als allgemeine Leitlinie und ersetzen keine Fachberatung 29 .<br />

Bitte beachten Sie außerdem, dass die im Mehrwertsteuergesetz vorgeschriebene Aufbewahrungsdauer anders<br />

sein kann als die in der Buchhaltungs- oder Direktsteuergesetzgebung etc. In Spanien müssen laut<br />

Mehrwertsteuergesetz Dokumente vier Jahre aufbewahrt werden, während das Buchhaltungsgesetz eine Dauer<br />

von sechs Jahren vorbeschreibt.<br />

Wenn die im Mehrwertsteuergesetz vorgeschriebene Aufbewahrungsdauer kürzer ist als die in der<br />

Buchhaltungsgesetzgebung verlangte Dauer, hat letztere Vorrang. In Abbildung 4.2 wurde die Anzahl von Jahren,<br />

die für Mehrwertsteuerzwecke verlangt werden, aufgeführt, wenn diese gleich lang (oder länger) als die in der<br />

Buchhaltungsgesetzgebung festgelegte Dauer ist. In Ländern, wo die nach der Buchhaltungsgesetzgebung<br />

geforderte Aufbewahrungsdauer länger ist, wurde diese angegeben.<br />

29 Quellen: SEPA International, Europäische Kommission, italienische Steuerbehörde, Mitglieder von EBL , <strong>Wirtschaftskammer</strong> <strong>Österreich</strong>, PricewaterhouseCoopers<br />

45<br />

EINHALTUNG DER<br />

RECHTSVORSCHRIFTEN


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

Abbildung 4.1 – Landesspezifische Anforderungen an die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> in EU<br />

EDI akzeptiert<br />

Art der elektronischen<br />

Signatur –<br />

nur verpflichtend,<br />

wenn EDI nicht<br />

verwendet wird<br />

und andere Mittel<br />

nicht akzeptiert<br />

werden<br />

Andere Mittel<br />

akzeptiert<br />

Zustimmung des<br />

Kunden erforderlich<br />

Benachrichtigung<br />

der Behörden vor<br />

Ausstellung elektronischer<br />

Rechnungen<br />

erforderlich<br />

<strong>Österreich</strong> Ja FES Nein Ja Nein<br />

Belgien Ja FES Ja 4 Ja Nein<br />

Dänemark Ja FES Ja Ja Nein<br />

Estland Ja QES Ja Ja Nein<br />

Finnland Ja Beliebig Ja Ja Nein<br />

Frankreich Ja FES Nein Ja Nein 8<br />

Vereinigtes Königreich Ja FES Ja 5 Ja Nein<br />

Griechenland Ja QES Ja Ja Nein<br />

Italien Ja QES 1 Nein Ja Nein<br />

Niederlande Ja FES Ja Ja 6 Nein<br />

Portugal Ja QES Nein Ja (E) Nein<br />

Slowakische Republik Ja QES 2 Nein Ja Nein<br />

Schweden Ja Beliebig Ja Ja Nein<br />

Schweiz Ja QES Nein Nein Nein<br />

Ungarn Ja QES 3 Nein Ja Nein<br />

Deutschland Ja QES Nein Ja Nein<br />

Lettland Ja QES Nein Ja Nein<br />

Irland Ja FES Ja Ja Nein 9<br />

Norwegen Ja FES Ja Ja Nein<br />

Polen Ja QES Nein Ja (E) Nein<br />

Luxemburg Ja FES Nein Ja Nein<br />

Slowenien Ja QES Nein Ja (E) Nein<br />

Spanien Ja QES Ja 7 Ja Nein<br />

1 In Italien müssen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts auch mithilfe eines zeitlichen Bezugs (oder „Zeitstempels“) gewährleistet werden.<br />

2 In der Slowakei sind die Durchführungsbestimmungen zum <strong>Elektronische</strong>n Signatur-Gesetz Nr. 215/2002 am 8. April 2009 in Kraft getreten.<br />

3 In Ungarn wird ein Zeitstempel verlangt.<br />

4 Wird in Belgien ein anderes Mittel zur Gewährleistung der Echtheit und Unversehrtheit verwendet, ist eine Einzelgenehmigung des belgischen Finanzministeriums erforderlich.<br />

5 Im Vereinigten Königreich ist das Vorhandensein interner Geschäftskontrollen oder Best Practices bei Verwendung anderer Mittel ausreichend, um den rechtlichen Bestimmungen zu<br />

genügen (Bekanntmachung zur elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong>: HMRC Notice 700/63 Electronic Invoicing, Juni 2007).<br />

6 Seit dem 16. Februar 2009 können Unternehmen in den Niederlanden die Form (z.B. PDF) und Mittel, mit denen elektronische Rechnungen erstellt, versandt und empfangen werden,<br />

frei wählen. In der Praxis ist die Verwendung einer elektronischen Signatur oder von EDI nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Diese Bestimmungen gelten jedoch nur für Transaktionen<br />

innerhalb der Niederlande. Bei Verwendung anderer Mittel ist keine Benachrichtigung der Behörden mehr erforderlich.<br />

7 Die spanischen Behörden verlangen bei Verwendung anderer Mittel eine Einzelgenehmigung.<br />

8 In Frankreich wird die Kontaktaufnahme mit und Benachrichtigung der Steuerbehörden bei Verwendung von EDI empfohlen, um die Einhaltung der Mehrwertsteuer-Bestimmungen<br />

sicherzustellen.<br />

9 Werden in Irland andere Mittel verwendet, ist die Steuerbehörde (Revenue Commissioner) zu benachrichtigen.<br />

46<br />

EINHALTUNG DER<br />

RECHTSVORSCHRIFTEN


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

Länderspezifische Anforderungen an die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong>: Terminologie<br />

Begriff Beschreibung<br />

<strong>Elektronische</strong>r Datenaustausch (EDI) akzeptiert Der Mitgliedsstaat akzeptiert EDI als eine der Optionen, die den<br />

Mehrwertsteuerbestimmungen zur Echtheit und Unversehrtheit<br />

entsprechen.<br />

Art der elektronischen Signatur – NUR verpflichtend, wenn EDI<br />

nicht verwendet wird und andere Mittel nicht akzeptiert werden<br />

Verpflichtende Verwendung einer bestimmten elektronischen Signatur<br />

in einem Mitgliedsstaat, um die Einhaltung der rechtlichen<br />

Bestimmungen zu gewährleisten; wird nur dann verlangt, wenn ein<br />

Unternehmen kein EDI-System nutzt oder wenn die Verwendung<br />

anderer Mittel in diesem Mitgliedsstaat nicht akzeptiert wird.<br />

FES Fortgeschrittene <strong>Elektronische</strong> Signatur<br />

QES Qualifizierte elektronische Signatur<br />

Beliebig Jede Art elektronischer Signatur (ES, FES, QES) gewährt in diesem<br />

Mitgliedsstaaten die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen.<br />

Andere Mittel akzeptiert Der Mitgliedsstaat akzeptiert andere Mittel zur Erfüllung der rechtlichen<br />

Bestimmungen. Die Nutzung von EDI oder irgendeiner Art<br />

elektronischer Signatur ist daher nicht zwingend.<br />

Zustimmung des Kunden zum Erhalt elektronischer Rechnungen Der Kunde muss seine Zustimmung erteilen, elektronische<br />

Rechnungen vom Sender zu erhalten. Die Vereinbarung kann zum<br />

Teil informell zwischen den Geschäftspartner erfolgen, während in<br />

einigen Mitgliedsstaaten eine ausdrückliche formelle Zustimmung<br />

erforderlich ist.<br />

(E) Explizite Zustimmung (siehe oben)<br />

Benachrichtigung der Behörden vor Ausstellung elektronischer<br />

Rechnungen ist erforderlich<br />

Dies bezieht sich auf die Notwendigkeit, unter bestimmten Umständen<br />

die nationalen Behörden vor Ausstellung elektronischer<br />

Rechnungen zu benachrichtigen.<br />

47<br />

EINHALTUNG DER<br />

RECHTSVORSCHRIFTEN


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

Abbildung 4.2 – Länderspezifische Anforderungen an die elektronische Archivierung in EU<br />

Aufbewahrungsdauer<br />

(Jahre)<br />

vorgeschrieben<br />

Archivierung in<br />

anderem EU-Staat<br />

akzeptiert<br />

Archivierung<br />

außerhalb der EU<br />

akzeptiert<br />

Benachrichtigung<br />

der Steuerbehörden<br />

bei Archivierung im<br />

Ausland erforderlich<br />

<strong>Österreich</strong> 7 Ja Ja Nein<br />

Belgien 7 Ja Nein Ja<br />

Dänemark 5 Ja (A) 3 Ja<br />

Estland 7 Ja Ja Ja<br />

Finnland 6 Ja Ja 4 Ja 6<br />

Frankreich 6 Ja Nein Ja<br />

Vereinigtes Königreich 6 Ja Ja Nein<br />

Griechenland 5 Ja Ja 5 Ja<br />

Italien 10 1 Ja Nein Ja<br />

Niederlande 7 Ja Ja Nein<br />

Portugal 10 Ja Ja Ja<br />

Slowakische Republik 10 Ja Ja Nein<br />

Schweden 10 Ja (A) Ja<br />

Schweiz 10 Ja 2 Ja Nein<br />

Ungarn 10 Ja (A) Ja<br />

Deutschland 10 Ja Nein Ja<br />

Lettland 10 Nein Nein Nein<br />

Irland 6 Ja Ja Ja 7<br />

Norwegen 10 Nein Nein N/A<br />

Polen 5 Ja Nein Ja<br />

Luxemburg 10 Ja Nein Ja<br />

Slowenien 10 Ja Ja Ja<br />

Spain 6 Ja Ja Ja 8<br />

1 In Italien müssen elektronische Rechnungen innerhalb von 15 Tagen nach Ausstellung/Erhalt durch den Rechnungssteller und Empfänger abgelegt werden.<br />

2 Bei elektronischen Rechnungen ist die Archivierung im Ausland zulässig, wenn auf die Rechnungen aus der Schweiz zugegriffen werden kann.<br />

3 Die Archivierung ist nur innerhalb der EU und Ländern zulässig, mit denen Dänemark Amtshilfeabkommen abgeschlossen hat, d.h. Norwegen, Liechtenstein, Grönland und die Faröer-<br />

Inseln<br />

4 Die vorübergehende Archivierung ist in Mitgliedsländern des EWR und der OECD ohne Genehmigung erlaubt. Für andere Staaten ist eine Genehmigung der Buchhaltungsbehörde<br />

erforderlich.<br />

5 Alle Rechnungen, die in einem Land archiviert werden, mit kein Amtshilfeabkommen besteht, müssen auch von der steuerpflichtigen Person in Griechenland archiviert werden (elektronisch<br />

oder auf Papier).<br />

6 Werden die Rechnungen vorübergehend in ein Nicht-EWR oder Nicht-OECD-Land übermittelt, ist eine Genehmigung erforderlich.<br />

7 In Irland ist die Genehmigung der Steuerbehörde für Länder erforderlich, mit denen kein Amtshilfeabkommen besteht.<br />

8 Die vorherige Zustimmung der spanischen Behörden ist erforderlich, wenn Rechnungen in einem Drittstaat archiviert werden, mit dem kein Amtshilfeabkommen besteht.<br />

48<br />

EINHALTUNG DER<br />

RECHTSVORSCHRIFTEN


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

Länderspezifische Anforderungen für die elektronische Archivierung: Terminologie<br />

Begriff Beschreibung<br />

Aufbewahrungsdauer (Jahre) vorgeschrieben Vorgeschriebene Dauer (in Jahren), während der die Rechnungen<br />

aufbewahrt werden müssen.<br />

Archivierung in einen anderen EU-Staat Die Archivierung elektronischer Rechnungen in einem anderen EU-<br />

Staat ist erlaubt.<br />

Archivierung außerhalb der EU Die Archivierung elektronischer Rechnungen außerhalb der EU ist<br />

zulässig.<br />

Benachrichtigung der Behörden bei Archivierung im Ausland Die nationalen Behörden müssen benachrichtigt werden, wenn<br />

elektronische Rechnungen außerhalb des Hoheitsgebiets des<br />

Lands archiviert werden.<br />

A Amtshilfe. Ziel der gegenseitigen Amtshilfe ist, die Zusammenarbeit<br />

zwischen den Verwaltungen der Mitgliedsstaaten zu verbessern.<br />

Die Archivierung von Rechnungen in einem anderen Land ist erlaubt,<br />

wenn es ein Amtshilfeabkommen mit dem anderen Land gibt.<br />

N/A Nicht anwendbar.<br />

49<br />

EINHALTUNG DER<br />

RECHTSVORSCHRIFTEN


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

EXKURS VON EBL - WIE ELEKTRONISCHE RECHNUNGEN DAS BETRUGSRISIKO MINDERN<br />

HELFEN<br />

Wie bei Papierrechnungen liegt das echte Risiko bei elektronischen Rechnungen nicht in der Zustellung<br />

der Daten, sondern beim Abgleich, der Bearbeitung und Zahlung der Rechnungen durch das System des<br />

Empfängers. Ein Unternehmen kann nur dann Opfer betrügerischen Handelns werden, wenn es nicht über<br />

die geeigneten Kontrollen verfügt.<br />

Sicherheits- oder Authentisierungsmaßnahmen auf Ebene der Datenübertragung schützen nicht vor<br />

Betrug. Wenn zum Beispiel ein Unternehmen (oder ein Betrüger innerhalb dieses Unternehmens) eine<br />

elektronische Rechnung für Produkte ausstellt, die niemals hergestellt wurden, oder eine andere<br />

Bankverbindung angibt, kann eine elektronische Signatur den Empfänger in keiner Weise schützen. Nur<br />

die internen Kontrollen und Verfahren können den Empfänger schützen.<br />

Typische Versäumnisse sind der fehlende Datenabgleich und Überprüfung der Bankverbindung des<br />

Lieferanten.<br />

Um interne oder externe Betrugsfälle effektiv zu minimieren, ist es von größter Wichtigkeit, dass eine<br />

Firmenpolitik zur Arbeitstrennung besteht, um sicherzustellen, dass:<br />

• Die Überprüfung der Bankverbindung eines Kunden unabhängig (z.B. Überprüfung durch Person<br />

A) von der Eingabe dieser Bankverbindung in die Stammdaten des Unternehmens (z.B. durch<br />

Person B) erfolgt<br />

• Die Überprüfung sollte auch den Pfad von der ursprünglichen Eingabe einschließlich aller<br />

nachträglichen Änderungen an den Stammdaten des Unternehmens umfassen<br />

• Diese Überprüfung muss unbedingt erfolgen, unabhängig davon, ob die Bankverbindung<br />

automatisiert oder manuell aufgerufen wird.<br />

Die oben geschilderte Politik stellt den wichtigsten Schritt in der Betrugsbekämpfung dar.<br />

Für kleinere Unternehmen kann es recht schwierig sein, immer ausreichend Mitarbeiter zu haben, um den<br />

Erhalt, die Eingabe und Freigabe einer Rechnung personell vollständig voneinander zu trennen. Somit<br />

sind das Unternehmen und oft nichtsahnende Mitarbeiter anfällig für Betrug. Da mit der elektronischen<br />

<strong>Rechnungsstellung</strong> der Empfang der Rechnung durch den Mitarbeiter entfällt (neben der manuellen<br />

Zuordnung, Freigabe und Eingabe in das ERP-System), verringert sich das Betrugsrisiko beträchtlich.<br />

Ein KMU ist daher in der Lage, diese automatisierten Transaktionen und Kontrollen mit weniger<br />

Mitarbeitern auszuführen.<br />

Ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> ist der Austausch von<br />

Kennungen zwischen den Geschäftspartnern, mit deren Hilfe eine Reihe von „Querverweistabellen“<br />

konfiguriert werden. Zweck dieser Tabellen ist, einen Pfad für die wichtigsten Referenzen in der<br />

Rechnung des Senders anzulegen (Stammdaten wie Kennung des Lieferanten,<br />

Mehrwertsteueridentifikationsnummer, Konditionen oder Produktcodes), die dann in die entsprechenden<br />

Codes konvertiert werden, die im System des Empfängers hinterlegt sind. Diese Tabellen bilden die<br />

Grundlage für die erste Etappe des Identitätserkennungsprozesses, den eine Rechnung durchlaufen muss,<br />

um vom System des Empfängers angenommen zu werden.<br />

Die zweite Phase des Rechnungsabgleichs erfolgt beim Herunterladen in das ERP-System des<br />

Empfängers. Hier handelt es sich in der Regel um eine detaillierte Form der Datenerkennung, wo<br />

Auftragsnummern, Produktangaben, Rechnungsbeträge etc. abgeglichen werden.<br />

Rechnungen, die sich während dieses automatisierten Abgleichs nicht laden lassen, werden abgewiesen<br />

und der jeweilige Geschäftspartner wird informiert. Dies ist der zweite wichtige Schritt zur Verminderung<br />

des externen Betrugsrisikos.<br />

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Kombination aus Einführung der elektronischen<br />

<strong>Rechnungsstellung</strong> und strenger Kontrolle der Bankkontoeinträge eine wichtige Maßnahme ist, um<br />

Geschäftsbetrug zu verhindern.<br />

50<br />

EINHALTUNG DER<br />

RECHTSVORSCHRIFTEN


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

7. VORSCHLAG FÜR EINEN VEREINFACHTEN UND HARMONISIERTEN RECHTSRAHMEN<br />

Im Januar 2009 ergriff die Europäische Kommission einen revolutionären und dringend notwendigen Schritt 30 zur<br />

Überwindung der rechtlichen Hemmnisse, die die breite Markteinführung der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

erschweren: die Verabschiedung eines Vorschlags 31 zur Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie mit dem Ziel der<br />

Gleichbehandlung von Papier- und elektronischen Rechnungen 32 .<br />

Sollte dieser Vorschlag auf europäischer Ebene beschlossen werden, würden sich folgende Änderungen für die<br />

elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> und Aufbewahrung ergeben 33 :<br />

A) <strong>Elektronische</strong> Signaturen oder EDI: Unternehmen steht es frei, elektronische Rechnungen unter den<br />

gleichen Bedingungen zu versenden, die für Papierrechnungen gelten. Die Vorbedingungen für den<br />

Versand elektronischer Rechnungen über fortgeschrittene elektronische Signaturen oder elektronischen<br />

Datenaustausch (EDI) entfallen.<br />

B) Zustimmung des Empfängers: Diese ist nicht länger erforderlich. Es gilt die normale Geschäftspraxis der<br />

stillschweigenden Zustimmung.<br />

C) <strong>Elektronische</strong> Aufbewahrung: Die Option der Mitgliedsstaaten, die Aufbewahrung der Rechnung im<br />

Originalformat zu verlangen, entfällt. Somit bekommen Unternehmen die Möglichkeit,<br />

Papierrechnungen elektronisch zu archivieren (dies ist in einigen EU-Ländern bereits möglich).<br />

D) Aufbewahrungsdauer: Die Option der Mitgliedsstaaten, die Aufbewahrungsdauer festzulegen, wird<br />

außer Kraft gesetzt. Die EU-weite Aufbewahrungsdauer für mehrwertsteuerpflichtige Rechnungen wird<br />

auf sechs Jahre festgesetzt.<br />

E) Aufbewahrungsort: Es können keine Bedingungen für den Aufbewahrungsort auferlegt werden, außer<br />

dass die Rechnungen ohne ungebührliche Verzögerung verfügbar sein müssen. Rechnungen, die<br />

außerhalb des Mitgliedsstaats des Lieferanten oder Kunden archiviert werden, müssen nicht mehr<br />

elektronisch online abrufbar sein.<br />

F) Benachrichtigung über den Aufbewahrungsort: Dies wird unter keinen Umständen mehr gefordert.<br />

G) Aufbewahrung durch nicht-steuerpflichtige Personen: Bei Lieferungen von Unternehmen an<br />

Verbraucher (B2C) haben die Mitgliedsstaaten derzeit die Option, von Privatpersonen oder nichtsteuerpflichtigen<br />

juristischen Personen zu verlangen, die erhaltenen Rechnungen aufzubewahren. Diese<br />

Option der Mitgliedsstaaten entfällt.<br />

Der Vorschlag definiert außerdem den Mitgliedsstaat, dessen Bestimmungen beim grenzübergreifenden Austausch<br />

elektronischer Rechnungen gelten:<br />

A) <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

Es gelten die Bestimmungen zur <strong>Rechnungsstellung</strong> des Mitgliedsstaats, in dem das liefernde<br />

Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist.<br />

B) Aufbewahrung einer Rechnung<br />

Es gelten die Bestimmungen des Mitgliedsstaats, in dem der Lieferant bzw. der Kunde<br />

mehrwertsteuerpflichtig ist.<br />

30 Die derzeitige Mehrwertsteuerrichtlinie (Artikel 37) verlangt von der Kommission die Vorlage eines Vorschlags zur Änderung der Bedingungen für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> bis<br />

Dezember 2008, um zukünftigen technologischen Weiterentwicklungen in diesem Bereich Rechnung zu tragen.<br />

31 Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der <strong>Rechnungsstellung</strong>svorschriften.<br />

32 PricewaterhouseCoopers, „A study on the Invoicing Directive (2001/115/EC) now incorporated into VAT Directive (2006/112/EC), Final Report to the European Commission”, Januar 2009<br />

33 Quelle: „Review of the VAT invoicing rules: frequently asked questions“, Europäische Kommission, Steuern und Zollunion, 28. Januar 2009<br />

51<br />

EINHALTUNG DER<br />

RECHTSVORSCHRIFTEN


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

EXKURS VON EBL<br />

Der Vorschlag der Europäischen Kommission erfüllt in vollem Umfang die Bedürfnisse und<br />

Anforderungen der europäischen Unternehmen hinsichtlich Technologieneutralität und Vereinfachung des<br />

Rechtsrahmens. Unternehmen können zukünftig die Art von Technologien frei wählen, die sie für die<br />

Automatisierung ihrer Geschäftsverfahren auf Grund der bereits in ihren Organisationen vorhandenen<br />

Kontrollen und Prozesse benötigen und die bei ihren Geschäftspartner bereits im Einsatz sind.<br />

Der Gesetzgeber sollte die rechtlichen Anforderungen definieren, nicht aber die Technologielösungen, die<br />

diesen rechtlichen Anforderungen genügen. Die Technologie sollte einem Prozess nicht als „erzwungene<br />

Kontrolle“ aufgestülpt werden. Begleitdokumente, Kontrollen von Buchhaltungssystemen und<br />

Dateneinträgen/-aufzeichnungen, der Datenabgleich und eine Prüfkette sind wichtige Elemente, um den<br />

Steuerbehörden gegenüber ein ausreichendes Maß an Geschäftskontrollen nachweisen zu können.<br />

Der Vorschlag der Kommission wird wirklich einen harmonisierten Rechtsrahmen für die elektronische<br />

<strong>Rechnungsstellung</strong> und Aufbewahrung schaffen, den Verwaltungsaufwand verringern, Betrug<br />

wirkungsvoller bekämpfen und beträchtliche Einsparungen in ganz Europa ermöglichen. Sofern er von<br />

allen EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet wird, tritt der aktuelle Vorschlag der Europäischen Kommission<br />

2012 in Kraft.<br />

Auch wenn derzeit enorme Anstrengungen unternommen werden, um den Rechtsrahmen für die<br />

elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> zu vereinfachen und zu harmonisieren, sollten KMU bereits mit der<br />

Planung für die Einführung der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> auf Basis der aktuellen rechtlichen<br />

Situation beginnen.<br />

52<br />

EINHALTUNG DER<br />

RECHTSVORSCHRIFTEN


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

53


Teil Fünf<br />

Standards


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

Teil Fünf: Standards<br />

Für Unternehmen wird es zunehmend schwieriger, ihre Technologie für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

auszuwählen und zu entscheiden, welche Datenstandards sie unterstützen müssen. Dies liegt zum Teil an der<br />

Geschwindigkeit, mit der sich die Technologie weiterentwickelt, aber auch an der zunehmenden Anzahl von<br />

Standards, die sich in bestimmten Branchen und Unternehmen durchsetzen.<br />

In diesem Teil möchten wir Unternehmen beraten, indem wir Definitionen, gemeinsame Optionen und praktische<br />

Vorschläge geben, um fundierte Entscheidungen über die besten Technologieoptionen zu treffen.<br />

1. TECHNISCHE STANDARDS<br />

Einfach gesagt, können technische Standards mit Sprachen verglichen werden, die Menschen gemeinhin<br />

verwenden, um miteinander zu kommunizieren. Wie der Mensch müssen auch Computer miteinander<br />

kommunizieren, um sich auszutauschen und Informationen zu verstehen. Die Sprachen und Regeln, die Computer<br />

für die Kommunikation verwenden, basieren auf technischen Standards.<br />

Jede menschliche Sprache hat eine eigene Grammatik, die die Regeln für die korrekte Formulierung von<br />

Aussagen festlegt, und ein Wörterbuch, das die Bedeutung der einzelnen Wörter bestimmt. Jeder technische<br />

Standard hat eine Art Grammatik – eine „Syntax“ für die korrekte Strukturierung von Nachrichten – und ein<br />

Wörterbuch – die „Semantik“, die die Bedeutung der Termini festlegt.<br />

Computer haben jedoch die Fähigkeit, Aussagen mit unterschiedlicher Syntax (grammatikalischer Strukturen),<br />

aber gleicher Semantik (Bedeutung) zu erstellen. Diese Interoperabilität zwischen verschiedenen<br />

Rechnersystemen ist besonders wichtig, da sie es Computern mit unterschiedlichen Programmiersprachen<br />

ermöglicht, die Bedeutung der von ihnen ausgetauschten Aussagen, unter Zugriff auf gleiche Informationsquellen,<br />

zu nutzen. Diese Interoperabilität wird durch den Einsatz von technischen Standards gewährleistet.<br />

Und so wie es verschiedene Sprachen gibt, die weit verbreitet sind und in vielen Ländern gesprochen werden<br />

(zum Beispiel Englisch, Französisch, Spanisch etc.), gibt es schließlich auch technische Standards, die in Europa<br />

oder auf internationaler Ebene häufig verwendet werden.<br />

2. STANDARDS FÜR DIE ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG<br />

Standards für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> sind Gruppen technischer Regeln und Anforderungen (als<br />

Spezifikationen bezeichnet), die der Strukturierung der Rechnungsdokumente (Nachrichten) dienen und die<br />

Lesbarkeit und Verwendbarkeit von Daten in den Systemen der Geschäftspartner sicherstellen (bekannt als<br />

Interoperabilität oder Kompatibilität). Die Inhalte und Regeln für die Verwendung der Standards werden häufig<br />

von Standardisierungsstellen entwickelt und gefördert, die die Industrie und Regierung auf allen Ebenen<br />

beteiligen, um die Geschäftsprozesse, die diese Standards unterstützen müssen, zu definieren.<br />

3. VORTEILE DER NUTZUNG VON STANDARDS<br />

Der Hauptvorteil, der sich durch die Standards in der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> ergibt, ist die<br />

konsequente Anwendung gemeinsamer Termini und Datenstrukturierungsleitlinien durch alle Geschäftspartner,<br />

was sicherstellt, dass beide Parteien und ihre Systeme „die gleiche Sprache sprechen“. Die Regeln der Standards<br />

werden entwickelt, um Best Practice unter den Partnern zu fördern. Der Zugang zu diesen Nachrichtenregeln und<br />

detaillierten Definitionen ist offen.<br />

Technisch betrachtet, ermöglichen Standards die effiziente, erneut verwertbare Datenkonvertierung bei<br />

verschiedenen Geschäftspartnern. Umso mehr Geschäftspartner den gleichen Standard anwenden, umso mehr<br />

55<br />

STANDARDS


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

setzt sich eine gemeinsame Sprache und Auffassung der Termini und Praktiken in der gesamten Geschäftswelt<br />

durch und sichert ein Mindestmaß an Datenunversehrtheit und Kompatibilität.<br />

Häufig werden gängige Standards von der Gemeinschaft der Softwareentwickler eingeführt, bevor sie zu einem<br />

festen Bestandteil der ERP-Software werden. Die Datenformate der Kontoauszüge in ERP-Systemen sind ein<br />

gutes Beispiel für diesen Entwicklungsprozess.<br />

EXKURS VON EBL<br />

Die Alternative zu Standards ist ein effizienter Prozess des Datenaustauschs in einem proprietären<br />

Dateiformat. Dies ist im Allgemeinen die Verwendung einer einfachen „Textdatei“ oder „Flatfile“ in<br />

einem Format, das nur vom ERP-System eines der beiden Geschäftspartner gelesen werden kann. Diese<br />

Praxis schafft ein Umfeld, in dem es kaum eine oder keine gemeinsame Sprache und somit Prozesse gibt,<br />

die auch mit anderen Geschäftspartnern zusammen Anwendung finden können.<br />

Einige Unternehmen glauben, dass proprietäre Formate sie „an einen Kunden fesseln“, während de facto<br />

das Unternehmen, das sie durchsetzt, lediglich den Verwaltungsaufwand auf seine Kunden oder<br />

Lieferanten abwälzt. Die meisten Softwares zur elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> werden die gängigsten<br />

Standards konvertieren, aber wohl kaum ein proprietäres Dateiformat eines bestimmten Unternehmens<br />

lesen können.<br />

Auch wenn Diensteanbieter für gewöhnlich den Verwaltungsaufwand und die Kosten für die Bearbeitung<br />

elektronischer Rechnungsdateien in „beliebigen“ Formaten in Kauf nehmen, fallen doch reale Kosten an,<br />

die in den Transaktionsgebühren an die Kunden weitergegeben werden.<br />

Die Verwendung dieser Art unstrukturierter Datendateien kann auch technisch problematisch sein. Dies<br />

gilt insbesondere dann, wenn im System des Senders auch nur geringfügige Änderungen an der Software<br />

vorgenommen werden oder Rechnungen Freiformdatenfelder haben, die möglicherweise unlesbare<br />

Zeichen oder Kommata (zum Beispiel in einer durch Trennzeichen abgetrennten Datei) enthalten. Die<br />

daraus resultierenden Daten könnten falsch gelesen oder sogar verändert werden. Die Unversehrtheit der<br />

Daten ist unter solchen Umständen nur schwer sicherzustellen.<br />

4. GEMEINSAME GLOBALE UND REGIONALE STANDARDS<br />

UN/EDIFACT: Ein EDI-Standard, der unter der Ägide der Vereinten Nationen entwickelt wurde und von UN/<br />

CEFACT (United Nations Centre for Trade Facilitation and Electronic Business – Zentrum der Vereinten<br />

Nationen für Handelserleichterung und elektronische Geschäftsprozesse) gepflegt und vorwiegend in ganz Europa<br />

genutzt wird.<br />

ANSI X12: Ein EDI-Standard, der vom amerikanischen Normierungsinstitut entwickelt wurde – er wird<br />

vorwiegend in Nordamerika und Asien verwendet.<br />

eCOM: Umfasst GS1 EANCOM, basiert auf einer Teilmenge des UN-EDIFACT-Standards (konzentriert sich auf<br />

Pflichtelemente) und GS1 XML, der speziell für den Datenaustausch über das Internet konzipiert wurde. GS1 ist<br />

eine globale Organisation, die es sich zum Ziel gesetzt hat, branchenübergreifende Standards für die Liefer- und<br />

Nachfragekette zu erarbeiten und umzusetzen.<br />

ebXML: Globale XML-basierte branchenübergreifende Standards, die von OASIS (Organisation for the<br />

Advancement of Structured Information Standards – Organisation zur Förderung strukturierter<br />

Informationsstandards) und UN/CEFACT finanziert werden.<br />

UBL: XML-basierte branchenübergreifende Standards, die von OASIS zusammen mit einer Reihe von<br />

Industriedaten-Standardisierungsorganisationen entwickelt wurden. UBL findet in Europa breite Anwendung im<br />

öffentlichen Sektor (zum Beispiel in Dänemark).<br />

56<br />

STANDARDS


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

RosettaNet: Ein XML-basierter Standard, der von RosettaNet entwickelt wurde (einem Konsortium großer<br />

Computer-, Elektronik-, Halbleiter- und Logistikunternehmen) und überwiegend in Nordamerika und Asien<br />

verwendet wird, aber zunehmend auch in Europa.<br />

HINWEIS: RosettaNet ist nicht nur ein Nachrichtenstandard (Rechnungen, Zahlungen etc.), sondern auch ein<br />

Standard für die Übertragung, Verschlüsselung und den gesamten Datenprozess.<br />

5. BRANCHENSPEZIFISCHE STANDARDS<br />

Viele Sparten haben auf Grundlage von branchen- oder sektorspezifischen Geschäftsregeln oder -praktiken eigene<br />

Standards entwickelt. Hier einige Beispiele:<br />

ODETTE: Ein EDI-Standard, der von einem Konsortium (Organisation for Data Exchange by Tele Transmission<br />

in Europe – Organisation für den Datenaustausch per Fernübertragung in Europa) eigens für die<br />

Automobilindustrie entwickelt wurde.<br />

PIDX: EDI-, XML- und FTP-Standards, die vom Petroleum Industry Data Exchange Committee für den<br />

Datenaustausch in der Erdöl- und Erdgasindustrie entwickelt wurden.<br />

CIDX: EDI-basierte „Chem e-Standards“, die von der Chemieindustrie entwickelt und 2009 auf die Open<br />

Applications Group Inc. (OAGI, eine Organisation mit dem Ziel, grenzübergreifende Standards zu entwickeln)<br />

und das Chemical Information Technology Centre (ChemITC) übertragen wurden.<br />

6. NEUE STANDARDS<br />

UN/CEFACT Cross Industry Invoice (CII) version 2: UN/CEFACT hat vor kurzem Version 2 des Standards<br />

Cross Industry Invoice (CII) entwickelt 34 .<br />

CBI 35 : Ein XML-basierter Standard, der in Italien weit verbreitet ist und vom Konsortium CBI entwickelt wurde.<br />

Die Standards von CBI genügen den Anforderungen von ISO20022 und SEPA und decken Zahlungen, den<br />

Austausch elektronischer Rechnungen und die Rechnungsfinanzierung ab. Insbesondere der Standard des CBI für<br />

die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> ist am semantischen Datenmodell von UN/CEFACT CII und den<br />

Finanzdienstleistungen nach ISO20022 ausgerichtet und gewährleistet somit die vollständige Prozessintegration<br />

über die gesamte Finanzwertschöpfungskette.<br />

Facturae: Dieser XML-basierte Standard für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> wurde gemeinsam vom<br />

spanischen Bankenverband, dem Industrieministerium und der spanischen Steuerbehörde für Transaktionen mit<br />

dem öffentlichen Sektor entwickelt.<br />

ebInterface: Der österreichische XML-Standard für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> 36 . AUSTRIAPRO hat<br />

den ersten österreichischen XML-Standard „ebInterface” für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> in<br />

Zusammenarbeit mit führenden österreichischen ERP- und Buchhaltungssoftwarefirmen entwickelt. Die<br />

besondere Innovation ist der „Bottom-up-Ansatz“. Dadurch konnten die Bedürfnisse der Klein- und<br />

Mittelunternehmen berücksichtigt werden. Diese stellen den erheblichen Anteil der in <strong>Österreich</strong> vertretenen<br />

Betriebe. Der Standard setzt sich in der österreichischen Geschäftswelt schnell durch und wird künftig auch von<br />

der öffentlichen Verwaltung akzeptiert.<br />

EbInterface wurde bereits von einer laufend wachsenden Anzahl Herstellern von ERP-/Buchhaltungssoftware wie<br />

z.B. BMD, Mesonic u.a. verwendet. Durch die Offenlegung von ebInterface , ist auch eine Implementierung in<br />

andere FIBU Software möglich und bereits erfolgt (z.B. SAP). Der Standard wird weiterentwickelt und aktuell ist<br />

Version 3.0 erhältlich. Es wurden bereits die ersten Schritte zur Internationalisierung auf technischer (UBL 2.0,<br />

ebXML) und organisatorischer Ebene (CEN/ISSS, NORMAPME) gesetzt.<br />

34 Weitere Informationen zum Standard CII finden Sie unter: http://www.unece.org/press/pr2009/09trade_p08e.htm<br />

35 Weitere Informationen zum CBI-Standard für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> und Finanznachrichten finden Sie unter : www.cbi-org.eu<br />

36 Weitere Informationen zu ebInterface finden Sie unter: http://www.ebinterface.at/en/index.html<br />

57<br />

STANDARDS


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

EXKURS VON EBL<br />

In einer Geschäftsbeziehung führt oft eine der beiden Parteien einen bestimmten Standard (oder ein<br />

spezifisches Dateiformat) und eine Datenübertragungstechnologie ein, um den Anforderungen des/der<br />

größten Geschäftspartner zu entsprechen, und ermutigt nach und nach andere Geschäftspartner, die<br />

gleiche Technologie einzuführen.<br />

Theoretisch müsste dies zur Massenstandardisierung und Verbesserung der Transaktionen in der<br />

gesamten Lieferkette führen. In der Praxis ist es jedoch häufig so, dass Unternehmen unterschiedliche<br />

Standards oder Varianten dieser Standards und ein ganzes Spektrum von Datenübertragungstechnologien<br />

nutzen.<br />

Auch wenn dies die anfängliche Entscheidung erschwert, kann man sagen, dass im Allgemeinen nie mehr<br />

als acht gemeinsame Standards oder Technologien gleichzeitig global verwendet werden, und in einer<br />

Branche sind es häufig nur zwischen einem und vier Standards. Die meisten Unternehmen neigen dazu,<br />

langfristig zwei oder drei Standards und Übertragungsmethoden zu unterstützen, um den Anforderungen<br />

einer großen Anzahl von Geschäftspartner zu entsprechen.<br />

Die meisten Konvertierungssoftwarepakete für elektronische Geschäftsprozesse berücksichtigen diese<br />

Anforderungen. Sie bieten die verschiedenen Standards und Methoden, die oft als „Plug-in“-Optionen<br />

vertrieben werden.<br />

7. KONVERGENZ DER STANDARDS<br />

In jedem Land und jeder Branche sollte die Konvergenz auf einen gemeinsamen, globalen Standard das Endziel<br />

aller Standardisierungsbemühungen sein.<br />

Entwicklungen in dieser Richtung laufen derzeit zwischen UN/CEFACT und UBL. UN/CEFACT hat 2006 UBL 2<br />

als e-Business-geeignete XML-Dokumente der ersten Generation anerkannt. Es wurde vereinbart, dass künftige<br />

UN/CEFACT-Produkte das Upgrade für UBL sein werden, während OASIS keine größeren neuen Versionen von<br />

UBL (über UBL 2 hinaus) mehr herausbringen wird.<br />

Im November 2008 hielt die Europäische Kommission eine informelle Sitzung mit Vertretern mehrerer<br />

Standardisierungsstellen ab. Bei dieser Sitzung wurde bestätigt, dass zukünftige Weiterentwicklungen von UBL in<br />

den verschiedenen Aktivitäten von UN/CEFACT integriert werden sollen. Es wurde während des BII-Workshops<br />

von CEN/ISSS insbesondere eine Angleichung der Datenelemente zwischen den Standards UBL und UN/<br />

CEFACT CII erzielt, eine vollständige Konvergenz steht jedoch noch aus 37 .<br />

8. NACHRICHTENARTEN<br />

Der Begriff „Nachricht“ bezeichnet die Art des übertragenen Dokuments (zum Beispiel: Zahlung,<br />

Auftragsanfrage, Auftragsbestätigung, Überweisungsanzeige etc.).<br />

Die am häufigsten verwendeten Dokumente im Bereich der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> sind Rechnungen,<br />

Gutschriften und Belastungsanzeigen. In den meisten Standards umfasst die „Rechnungsnachricht“ einen Code,<br />

der anzeigt, welche Dokumente Rechnungen, Gutschriften und Belastungsanzeigen sind.<br />

Detaillierte oder summarische Bestätigungen sind automatisierte Nachrichten, mit denen der Eingang einer<br />

Datenübertragung bestätigt werden kann.<br />

Einige Netzwerkumgebungen für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> sind in der Lage, mit zusätzlichen<br />

Nachrichtenarten zu arbeiten, um den gesamten Geschäftsprozess des elektronischen Rechnungsaustauschs zu<br />

unterstützen. Ein Beispiel sind “Geschäftsstatusnachrichten”, mit denen der Empfänger den Sender über die<br />

Annahme/Ablehnung der Rechnung informiert. Diese Nachrichten können, müssen aber nicht automatisiert sein,<br />

37 Quelle: „Convergence UN/CEFACT, OASIS/UBL and CEN-BII“. Schlussfolgerungen einer informellen Sitzung der Europäischen Kommission, November 2008. Siehe:<br />

http://www.cen.eu/CENORM/sectors/sectors/isss/activity/ebif08009reportmtgublcefactbii.pdf<br />

58<br />

STANDARDS


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

werden aber auf Grundlage der Prüfung der elektronischen Rechnung generiert (z.B. zu zahlender Gesamtbetrag,<br />

Stückpreis, Menge etc.).<br />

9. DATENÜBERTRAGUNGSMETHODEN<br />

FTP: File Transfer Protocol (Datenübertragungsprotokoll) ist eine einfache und effiziente Weise, um Dateien<br />

zwischen Computern über das Internet auszutauschen. Die FTP-Client-Software wird in der Regel mit jedem<br />

beliebigen Betriebssystem geliefert und benutzerfreundlichere Versionen sind als Freeware erhältlich. Um auf<br />

einen FTP-Server zugreifen zu können, muss der Administrator einen Benutzernamen und ein Passwort<br />

ausstellen.<br />

SFTP: SSH (Secure Shell) File Transfer Protocol (Sicheres Datenübertragungsprotokoll) ist eine sichere Methode<br />

für die Übertragung von Dateien über das Internet, wobei wie oben FTP verwendet wird, aber über einen sicheren<br />

Kanal. Mittels Verschlüsselung wird die Unversehrtheit und Geheimhaltung der Daten gewährleistet. Der<br />

Computer und der Benutzer werden aus der Ferne authentisiert.<br />

VAN: Ein „Value Added Network“ ist ein sicheres, privates (d.h. geschlossenes) Netzwerk, das in der Regel von<br />

einem externen Diensteanbieter zur Unterstützung der Datenübertragung angeboten wird. Dieser Dienst umfasst<br />

eine Prüfkette einschließlich Aufzeichnungen über alle Aktivitäten, wie: Datei- und Nutzerauthentisierung, Tools<br />

für die Endnutzer zur Verfolgung oder Verwaltung von Dateien und das Angebot sicherer externer Mailboxen, wo<br />

Daten abgeholt und abgeliefert werden können. VAN-Dienste können auch die Datenübersetzung, -konvertierung<br />

und Fehlererkennung umfassen.<br />

EDIINT (inc. AS1, AS2 AS3): Kommunikationsstandard für die Übertragung von EDI- oder XML-Nachrichten<br />

auf Basis von Internetprotokollen unter Berücksichtigung aller Sicherheitsaspekte, Nachweisbarkeit, Prüfkette,<br />

Dateimanagement, Mailboxen der Partner und Bestätigungsnachrichten, die Value Added Networks traditionell<br />

bieten.<br />

E-mail: Eine in der Regel unverschlüsselte Methode für den Austausch von Nachrichten und Anhängen innerhalb<br />

eines Netzwerks im Internet oder über Netzwerke hinweg. Basiert auf SMTP (Simple Mail Transfer Protocol) and<br />

MIME (Multi-Purpose Internet Mail Extensions).<br />

S-HTTP: Secure Hypertext Transfer Protocol (Sicheres Hypertext-Übertragungsprotokoll) ist ein<br />

nachrichtenorientiertes Kommunikationsprotokoll für den Schutz sensibler Daten. Es wird häufig für<br />

Webanwendungen im Bereich der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> verwendet.<br />

HINWEIS: Der Begriff EDI wird oft mit dem Austausch strukturierter Dateien über Value Added Networks in<br />

Verbindung gebracht, während XML häufig mit Datenübertragungsprotokollen über das Internet verknüpft wird.<br />

Diese Konnotationen sind historisch gewachsen, verlieren aber zunehmend an Bedeutung. Die von Ihnen<br />

gewählte Datenübertragungsmethode ist völlig unabhängig und losgelöst von der Entscheidung, mit strukturierten<br />

Dateien auf Basis von EDI- oder XML-Standards zu arbeiten (zur Klärung siehe die rechtliche Definition von<br />

„EDI“ in Teil 4 dieses Leitfadens).<br />

59<br />

STANDARDS


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

EXKURS VON EBL<br />

Jedes Unternehmen muss für sich entscheiden, welche Datenübertragungsmethode seinen Aktivitäten am<br />

besten entspricht. Unternehmen, die Daten mit vielen Geschäftspartnern austauschen, entscheiden sich oft<br />

für Software oder Dienste, die alle Aktivitäten – einschließlich gescheiterter Transaktionen wie nicht<br />

innerhalb eines bestimmten Zeitraums vom Kunden erhaltene Dateien – organisieren, verfolgen und<br />

aufzeichnen. Unternehmen, deren Aktivitäten überschaubarer sind, können sich für kosteneffektivere oder<br />

einfachere Methoden entscheiden.<br />

In beiden Fällen sind verschiedene Sicherheitsniveaus verfügbar, sowohl für die<br />

Dateiübertragungsmethode selbst als auch als zusätzlicher Schritt im Dateiübertragungsprozess (siehe<br />

Teil 2: <strong>Elektronische</strong> Signaturen).<br />

Unternehmen müssen zunächst entscheiden, wie sie ihre Daten einstufen:<br />

Businesses first must decide whether they consider their data:<br />

A) Unterliegen sie einem geringen Risiko, weil Sie und Ihre Partner über die geeigneten<br />

Geschäftskontrollen verfügen?<br />

B) Sind sie extrem sensibel oder vertraulich (zum Beispiel wenn ihre Preise nicht für jedermann<br />

zugänglichveröffentlicht werden)? In diesem Fall sollten Sie eine Lösung mit einem<br />

„geschlossenen Netzwerk“ in Erwägung ziehen.<br />

60<br />

STANDARDS


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

61


Anhänge


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

Anhang 1<br />

RECHNUNGSINHALT FÜR MEHRWERTSTEUERZWECKE<br />

Unter dem Aspekt der Mehrwertsteuer muss eine Rechnung folgende Angaben enthalten 38 :<br />

(1) Das Ausstellungsdatum<br />

(2) Eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung<br />

einmalig vergeben wird<br />

(3) Die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer im Sinne des Artikels 214, unter der der Steuerpflichtige die<br />

Gegenstände geliefert oder die Dienstleistung erbracht hat<br />

(4) Die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer im Sinne des Artikels 214, unter der der Erwerber oder<br />

Dienstleistungsempfänger eine Lieferung von Gegenständen oder eine Dienstleistung, für die er Steuerschuldner<br />

ist, oder eine Lieferung von Gegenständen nach Artikel 138 erhalten hat<br />

(5) Den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Steuerpflichtigen und des Erwerbers oder<br />

Dienstleistungsempfängers<br />

(6) Menge und Art der gelieferten Gegenstände beziehungsweise Umfang und Art der erbrachten Dienstleistungen<br />

(7) Das Datum, an dem die Gegenstände geliefert werden oder die Dienstleistung erbracht bzw. abgeschlossen<br />

wird, oder das Datum, an dem die Vorauszahlung im Sinne des Artikels 220 Nummern (4) und (5) geleistet wird,<br />

sofern dieses Datum feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist<br />

(8) Die Steuerbemessungsgrundlage für die einzelnen Steuersätze beziehungsweise die Befreiung, den Preis je<br />

Einheit ohne Mehrwertsteuer sowie jede Preisminderung oder Rückerstattung, sofern sie nicht im Preis je Einheit<br />

enthalten sind<br />

(9) Den anzuwendenden Mehrwertsteuersatz<br />

(10) Den zu entrichtenden Mehrwertsteuerbetrag, außer bei Anwendung einer Sonderregelung, bei der nach dieser<br />

Richtlinie eine solche Angabe ausgeschlossen wird<br />

(11) Bei Steuerbefreiung oder wenn die Steuer vom Erwerber oder Dienstleistungsempfänger geschuldet wird:<br />

Verweis auf die einschlägige Bestimmung dieser Richtlinie oder die entsprechende nationale Bestimmung oder<br />

Hinweis darauf, dass für die Lieferung von Gegenständen beziehungsweise die Dienstleistung eine<br />

Steuerbefreiung gilt beziehungsweise diese der Verlagerung der Steuerschuldnerschaft unterliegt<br />

(12) Bei Lieferung neuer Fahrzeuge unter den Voraussetzungen des Artikels 138 Absatz (1) und Absatz (2)(a): die<br />

in Artikel 2 Absatz (2)(b) genannten Angaben<br />

(13) Im Falle der Anwendung der Sonderregelung für Reisebüros: Verweis auf Artikel 306 oder auf die<br />

entsprechenden nationalen Bestimmungen oder ein anderer Hinweis darauf, dass diese Regelung angewandt<br />

wurde<br />

(14) Im Falle der Anwendung einer der auf Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und<br />

Antiquitäten anwendbaren Sonderregelungen: Verweis auf Artikel 313, 326 oder 333 oder auf die entsprechenden<br />

nationalen Bestimmungen oder ein anderer Hinweis darauf, dass eine dieser Regelungen angewandt wurde<br />

(15) Wenn der Steuerschuldner ein Steuervertreter im Sinne des Artikels 204 ist: Mehrwertsteuer-<br />

Identifikationsnummer im Sinne des Artikels 214, vollständiger Name und Anschrift des Steuervertreters.<br />

38 Artikel 226 der RICHTLINIE DES RATES 2006/112/EG vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem<br />

ANHÄNGE


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

Anhang 2<br />

BEFRAGUNG VON KMU ZUR ELEKTRONISCHEN RECHNUNGSSTELLUNG<br />

Im Frühjahr 2008 hat PricewaterhouseCoopers (PwC) im Auftrag der Kommission eine Studie zur<br />

Verwendung der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> in Europa durchgeführt. Im April 2008 wurde der<br />

Fragebogen von PwC an finnische KMU verschickt; 694 haben geantwortet, was ein recht<br />

repräsentatives Bild der Situation in Finnland ergibt. Mitglieder der Expertengruppe der Europäischen<br />

Kommission zur elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> versendeten einen ähnlichen Fragebogen an KMU<br />

in <strong>Österreich</strong>, Italien und Spanien. In diesen Ländern war die Beteiligung schwächer: In <strong>Österreich</strong><br />

kamen 126 Fragebögen beantwortet zurück, in Italien 60 und in Spanien 34. Die Antworten zeigen<br />

jedoch ein ähnliches Verhaltensmuster bei allen KMU.<br />

Der Arbeitsgruppe, die die Studie vorbereitete und den Fragebogen für die verschiedenen Länder<br />

übersetzte, gehörten Carmen Ciciriello, Liliana Fratini Passi, Maria-Jesus Garcia-Martin, Gerhard Laga<br />

und Risto Suominen an.<br />

1. WIE VIELE RECHNUNGEN STELLT IHR UNTERNEHMEN PRO JAHR (%)?<br />

AU FI IT SP<br />

1-100 34,4 36,5 18,6 29,4<br />

101 - 500 26,4<br />

27,1 47,1<br />

501 - 2000 7,2 60,3<br />

18,6 8,8<br />

2001 - 5000 8,8<br />

10,2 5,9<br />

5001 - 23,2 3,2 25,4 8,8<br />

2. VERSENDET IHR UNTERNEHMEN DERZEIT ELEKTRONISCHE RECHNUNGEN AN DIE KUNDEN?<br />

AU FI IT SP<br />

Ja. 53,2 19,9 30 23,5<br />

Noch nicht, aber wir planen, demnächst elektronische<br />

Rechnungen an unsere Kunden zu schicken.<br />

23 29 20 38,2<br />

Nein. 23,8 51 50 38,2<br />

3. WENN JA, IN WELCHER FORM?<br />

AU IT SP<br />

PDF 83,5 76 100<br />

XML 20,6 20 23,1<br />

Word 9,3 0 0<br />

Excel 1 0 0<br />

Andere 9,3 8 23,1<br />

ANHÄNGE


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

4. WIE ARCHIVIEREN SIE ELEKTRONISCHE RECHNUNGEN?<br />

AU IT SP<br />

Archivierungssystem 47,3 72,9 59,1<br />

Mailsystem 14,5 16,7 9,1<br />

Festplatte 60 14,6 45,5<br />

CD 11,8 0 4,5<br />

DVD 14,5 2,1 4,5<br />

5. WURDE IHR UNTERNEHMEN JEMALS VON DEN KUNDEN AUFGEFORDERT, RECHNUNGEN ELEKTRON-<br />

ISCH ZU SENDEN?<br />

AU FI IT SP<br />

Ja 40,3 40,3 32,8 27,3<br />

Nein 59,7 59,7 67,2 72,7<br />

6. WELCHE ART VON E-INVOICING-LÖSUNG VERWENDET IHR UNTERNEHMEN ODER WELCHE PLANEN<br />

SIE EINZUFÜHREN?<br />

Sie senden eine elektronische Rechnung aus Ihrer<br />

Buchhaltungsanwendung direkt an den Kunden<br />

Sie senden eine elektronische Rechnung aus Ihrer<br />

Buchhaltungsanwendung über eine e-Invoicing-<br />

Plattform an Ihren Kunden<br />

Name der e-Invoicing-Plattform:<br />

Sie nutzen das Portal Ihrer Kunden, wo Sie die<br />

Rechnungsdaten in ein Webformular eingeben<br />

Sie verwenden das Portal einer e-Invoicing-Plattform,<br />

wo Sie die Rechnungsdaten in ein Webformular eingeben,<br />

und die e-Invoicing-Plattform sendet die elektronische<br />

Rechnung an Ihren Kunden<br />

Name der e-Invoicing-Plattform:<br />

AU FI IT SP<br />

33 29,6 36,4 42,9<br />

7 17,7 11,4 7,1<br />

1,7 2,4 2,3 7,1<br />

1,7 4,4 0<br />

Sie schicken eine PDF per E-Mail 63,5 46,2 54,5 71,4<br />

Andere: 13 13,1 11,4 0<br />

7. WELCHE POTENZIELLEN VORTEILE HAT DIE ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG FÜR DEN<br />

SENDER?<br />

3,6<br />

AU IT SP<br />

Kostensenkung 82,9 84,5 93,9<br />

Gesteigerte Effizienz 77,2 86,2 63,6<br />

Schnellere Zahlung des Kunden 43,9 24,1 45,5<br />

Weniger Streitigkeiten mit Kunden 11,4 17,2 21,2<br />

Entspricht den Präferenzen der Kunden 30,9 13,8 91,1<br />

Es gibt keine Vorteile 2,4 1,7 0<br />

Andere 8,9 1,7 0<br />

ANHÄNGE


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

8. WELCHE POTENZIELLEN VORTEILE HAT DIE ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG FÜR DEN<br />

EMPFÄNGER?<br />

AU IT SP<br />

Kostensenkung 64 66,1 56,3<br />

Gesteigerte Effizienz 77,6 93,2 78,1<br />

Weniger Streitigkeiten mit Kunden 13,6 32,2 40,6<br />

Entspricht den Präferenzen der Kunden 24 10,2 9,4<br />

Es gibt keine Vorteile 12 0 0<br />

Andere 12 3,4 3,1<br />

9. WAS SIND IHRER MEINUNG NACH POTENZIELLE PROBLEME BEI DER ELEKTRONISCHEN<br />

RECHNUNGSSTELLUNG?<br />

AU FI IT SP<br />

Komplexität 27 18,9 23,9 21,4<br />

Teuer/Hohe Investitionen erforderlich 12,3 17,5 15,6 11,1<br />

Bedenken hinsichtlich Kapitalrendite 14,2 9,2 13,9 14,8<br />

Bereitschaft/Kompatibilität interner Systeme 30,4 34,6 36 20<br />

Kundenkompatibilität/-bereitschaft 36 51,8 23,9 20,7<br />

Rechtsunsicherheit über die Annahme der Rechnungen<br />

in den verschiedenen Mitgliedsstaaten<br />

46,8 9,4 21,4 12<br />

Es gibt keine Barrieren 10,3 11,6 20,8 15<br />

Andere: 23,7 10,3 0 15,4<br />

10. NUTZT IHR UNTERNEHMEN EINEN DER FOLGENDEN E-PROCURMENT-DIENSTE?<br />

<strong>Elektronische</strong> Kataloge: Sie bieten Ihren Kunden elektronische<br />

Informationen oder nutzen elektronische Produktinformationen<br />

Ihrer Lieferanten<br />

<strong>Elektronische</strong> Bestellung: Sie erhalten elektronische<br />

Bestellungen von Ihren Kunden oder senden elektronische<br />

Bestellungen an Ihre Lieferanten<br />

<strong>Elektronische</strong> Zahlung: Sie bezahlen Ihre Lieferanten<br />

elektronisch<br />

AU FI IT SP<br />

49,3 43,6 27,5 58,8<br />

65,2 76,6 32,5 58,8<br />

65,2 56,5 90 70,6<br />

ANHÄNGE


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

11. WELCHE FUNKTIONALITÄTEN WÜRDEN SIE BEI EINEM E-INVOICING-PORTAL (D.H. EIN PORTAL, AUF<br />

DEM SIE DIE RECHNUNGSANGABEN IN EIN WEBFORMULAR EINGEBEN) ALS ESSENTIELL ERACHTEN?<br />

AU FI IT SP<br />

Rechnungen erstellen und als Entwurf speichern 78,8 73,6 76,9 80,6<br />

Rechnung (Entwurf) bearbeiten und Rechung senden 78,8 65,6 69,2 64,5<br />

Gutschrift/Belastungsanzeigen senden 76,9 45,4 71,2 45,2<br />

Rechnungen erneut versenden 80,8 49,8 61,5 51,6<br />

Für eine gewisse Dauer nach archivierten Rechnungen<br />

suchen und diese anzeigen können<br />

Rechnungen während der gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Dauer (z.B. 10 Jahre) suchen und anzeigen können<br />

Rechnungsstatus überprüfen (vom Kunden angenommen,<br />

zahlbar in X Tagen, bezahlt, …)<br />

Die den rechtlichen Anforderungen genügende<br />

Rechnung herunterladen (z.B. unterzeichnete PDF)<br />

Rechnung in eine Buchungsdatei (XML oder anderes<br />

Format) zur Integration in Ihr Buchhaltungssystem<br />

exportieren<br />

31,7 28,9 32,7 54,8<br />

76 46,1 65,4 74,2<br />

69,2 40,6 67,3 74,2<br />

86,5 27 73,1 80,6<br />

76 44,4 71,2 58,1<br />

Rechnung drucken 76 45,4 71,2 71<br />

Diskussionsforum – Prozess zur Beilegung von Streitigkeiten<br />

Rechnung auf Grundlage des Wareneingangsscheins<br />

erstellen<br />

17,3 13,4 17,3 9,7<br />

34,6 22,1 15,4 45,2<br />

Rechnung aus früherer Rechnung kopieren 46,2 32 34,6 58,1<br />

Preisinformationen aus einem Online-Katalog verwenden<br />

21,2 20,1 9,6 35,5<br />

Technischen Anhang oder Zeitpläne anhängen 51 48 40,4 48,4<br />

12. WELCHE ELEMENTE SIND AUS SICHT IHRES UNTERNEHMENS DIE WICHTIGSTEN BESCHLE-<br />

UNIGUNGSFAKTOREN FÜR DIE EINFÜHRUNG DER ELEKTRONISCHEN RECHNUNGSSTELLUNG?<br />

Kostenfreie IT-Tools oder -Lösungen für Erstellung,<br />

Übertragung und Versand elektronischer<br />

Rechnungen<br />

AU FI IT SP<br />

60,3 62,1 75 71,9<br />

Garantiert schnellere Zahlungen 31,9 29,5 35,7 43,8<br />

Begleitmaterial (Lösungsdokumentation, Benutzerhandbücher,<br />

rechtliche Dokumentation,<br />

Musterdateien, häufig gestellte Fragen (FAQ),<br />

…)<br />

Ein Service Desk für die Beantwortung aller<br />

Fragen zur elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

53,4 48 41,1 50<br />

51,7 40,4 26,8 53,1<br />

Schulung zu vorgeschlagenen Lösungen 22,4 38,4 23,2 28,1<br />

Zertifizierung durch eine Drittpartei, die bescheinigt,<br />

dass die von Ihrem Kunden vorgeschlagene<br />

Lösung den MwSt.-Vorschriften entspricht<br />

60,3 48,8 46,4 21,9<br />

Andere: 12,9 7,1 3,6 6,3<br />

ANHÄNGE


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

Bibliographie<br />

Richtlinie des Rats 2006/112/EG vom 28. November 2006 zum gemeinsamen Mehrwertsteuersystem.<br />

Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 13. Dezember 1999 über einen<br />

gemeinschaftlichen Rahmen für elektronische Signaturen.<br />

„Review of the VAT Invoicing Rules: Frequently Asked Questions“, Europäische Kommission, Steuern und<br />

Zollunion, 28. Januar 2009.<br />

Vorschlag für eine Richtlinie des Rats zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinschaftliche<br />

Mehrwertsteuersystem in Bezug auf die <strong>Rechnungsstellung</strong>.<br />

Empfehlung der Kommission 94/820/EG vom 19. Oktober 1994 über die rechtlichen Aspekte des elektronischen<br />

Datenaustauschs.<br />

HMRC, Bekanntmachung 700/63, „Electronic Invoicing“.<br />

BERICHTE UND STUDIEN<br />

CapGemini, „SEPA: Potential Benefits at Stake”, Januar 2008.<br />

Aberdeen Group, „Electronic Invoicing Solution Selection Report: Leading an Accounts Payable Extreme Make<br />

Over”, Dezember 2005.<br />

Politecnico Mailand, „Electronic Invoicing as a Keystone in the Collaboration Between Companies, Banks and PA”,<br />

Mai 2008<br />

Politecnico Mailand, „Joint Collaboration: A Powerful Driver for Electronic Invoicing in Italy”, Mai 2009.<br />

Arthur D. Little for Deskom/Post@xess, Juni 2001, übersetzt aus „Le Livre Blanc de la Facture Electronique”, EBG<br />

(Electronic Business Group) - Deskom, September 2004.<br />

PricewaterhouseCoopers, „A Study on the Invoicing Directive (2001/115/EC) Now Incorporated Into VAT Directive<br />

(2006/112/EC), Final Report to the European Commission”, Januar 2009.


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong>


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

Glossar<br />

Dieses Glossar enthält kurze Definitionen und Erläuterungen technischer und wirtschaftlicher Fachbegriffe, die in<br />

diesem Leitfaden verwendet werden. Die im Glossar angebotenen Definitionen wurden aus verschiedenen online<br />

verfügbaren Quellen entnommen und bei Bedarf angepasst oder gekürzt. Die Hauptquellen sind:<br />

http://ec.europa.eu/idabc/en/home - IDABC (Interoperable Delivery of European e-Government Services to Public<br />

Administrations, Business and Citizens) ist ein Gemeinschaftsprogramm, das von der Generaldirektion Informatik<br />

der Europäischen Kommission geleitet wird.<br />

http://www.oecd.org/ - OECD: Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung<br />

http://www.ebusiness-watch.org/ - European e-Business Watch – Europäische Überwachungsstelle für<br />

elektronische Geschäftsprozesse. Diese „sektorale Überwachungsstelle für e-Business" (SeBW) untersucht die<br />

Auswirkungen der IKT und elektronischer Geschäftsprozesse auf Unternehmen, Branchen und die Wirtschaft im<br />

Allgemeinen.<br />

http://en.wikipedia.org – Die internetbasierte Enzyklopädie Wikipedia wurde verwendet, sofern sie geeignete<br />

Einträge enthielt.<br />

Back Office System (oder Back End): Computerinfrastruktur innerhalb einer Organisation, die wichtige<br />

Geschäftsprozess-Anwendungen unterstützen kann, aber keine externe Schnittstelle zum Kunden hat (im<br />

Gegensatz zu einer Webseite oder einem Portal). Es wird häufig als ERP-System bezeichnet.<br />

Datenunversehrtheit: Die Gewissheit, dass Daten nicht unbefugt oder versehentlich verändert oder zerstört<br />

wurden oder verloren gegangen sind.<br />

Datenverarbeitungssystem: Ein System, das Daten bearbeitet, erfasst und in einem computererkennbaren<br />

Format kodiert oder von einer anderen Einheit eines Informationsverarbeitungssystems angelegt und gespeichert<br />

wurden.<br />

Datums-/Zeitstempel: Ein Zeitstempel ist eine Sequenz von Zeichen, die das Datum und/oder die Uhrzeit angibt,<br />

zu der eine Transaktion eingeleitet oder ein Dokument an ein Computersystem übermittelt wird, oder die Uhrzeit,<br />

zu der eine Transaktion aufgezeichnet oder archiviert wird. Die Praxis der konsequenten Aufzeichnung von<br />

Zeitstempeln zusätzlich zu den eigentlichen Daten nennt man „Timestamping“ oder Zeiterfassung.<br />

Days Inventories Outstanding (DIO): Bezieht sich auf die Anzahl von Tagen, die ein Unternehmen braucht, um<br />

Lagerbestände umzusetzen. Umso niedriger die Kennzahl DIO ist, umso schneller wird der Lagerbestand<br />

umgesetzt. Unternehmen versuchen in der Regel, ihre Lagerbestände zu minimieren, um ihren<br />

Umlaufvermögensbedarf möglichst gering zu halten<br />

Days Payables Outstanding (DPO): Bezieht sich auf die Anzahl von Tagen, die ein Unternehmen braucht, um<br />

seine Kreditoren innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu bezahlen.


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

Days Sales outstanding (DSO): Außenstandstage, die durchschnittliche Anzahl von Tagen, die ein Unternehmen<br />

braucht, bis es Einnahmen nach einem getätigten Verkauf verbuchen kann (oder durchschnittliche Dauer, bis<br />

Außenstände in Barmittel umgewandelt werden können). Eine geringe DSO-Kennzahl bedeutet, dass das<br />

Unternehmen weniger Tage bis zur Zahlung von Außenständen braucht. Ein hoher Wert zeigt, dass ein<br />

Unternehmen seine Produkte auf Kredit an die Kunden abgibt und länger braucht, bis die Zahlung eingeht.<br />

Debitorenbuchhaltung: Die Serie von Buchhaltungstransaktionen, die sich mit der <strong>Rechnungsstellung</strong> an Kunden<br />

befasst, die einem Unternehmen (Lieferanten) für Güter und Dienstleistungen, die dem Kunden geliefert wurden,<br />

Geld schulden. Der Betrag, den die Kunden dem Unternehmen schulden, sind die Außenstände. Ein Unternehmen<br />

generiert die Rechnungsdaten, die dem Kunden zugestellt werden, der wiederum innerhalb eines bestimmten<br />

Zeitraums, der als Zahlungsziel oder Zahlungsbedingungen bezeichnet wird, den Betrag begleichen muss.<br />

Echtheit: Im Kontext des e-Business könnte Echtheit als Absicherung der Herkunft von Daten oder Identität des<br />

Senders beschrieben werden. Die Authentisierung ist in diesem Zusammenhang eine Methode, mit der ein<br />

Computer die Identität des Senders einer Nachricht oder Datei erkennt und überprüft. Der<br />

Authentisierungsmechanismus kann auf etwas basieren, das die Einheit kennt, hat oder ist (z.B. ein Passwort,<br />

eine Chipkarte (so genannte SmartCard), die mit einer Verschlüsselung oder Zufallszahl für ein Challenge-<br />

Response-Verfahren arbeitet, oder ein Fingerabdruck).<br />

EDIFACT: Electronic Data Interchange For Administration Commerce and Transport (<strong>Elektronische</strong>r<br />

Datenaustausch für Verwaltung, Handel und Verkehr), siehe UN/EDIFACT.<br />

Electronic Data Interchange (EDI) – <strong>Elektronische</strong>r Datenaustausch: Die elektronische Übertragung<br />

strukturierter Daten (kommerzieller und administrativer Natur) zwischen Computern unter Zuhilfenahme<br />

vereinbarter Nachrichtenstandards.<br />

<strong>Elektronische</strong> Daten: Informationen, die normalerweise ohne manuellen Eingriff in elektronischer Form in ein<br />

Datenverarbeitungssystem eingegeben werden.<br />

<strong>Elektronische</strong> Überweisungsanzeige: Eine elektronische Nachricht (z.B. EDI, XML etc.), die die für eine Zahlung<br />

erforderlichen Angaben enthält. Die Datei beinhaltet in der Regel den Gesamtbetrag der Zahlung, das<br />

Zahlungsdatum, die einzelnen Rechnungsnummern, das Rechnungsdatum und Beträge.<br />

Eigenfakturierung: Ein System, wo ein Kunde Mehrwertsteuerrechnungen im Namen seiner<br />

mehrwertsteuerpflichtigen Lieferanten erstellt. Der Kunde sendet mit der Zahlung eine Rechnungskopie an den<br />

Lieferanten. Eine Eigenfakturierungs-Anwendung ermöglicht es Kunden, ihre eigenen Rechnungen auf Grundlage<br />

der Nutzung, Daten und anderer Parameter zu erstellen und bietet eine automatisierte Überweisung mithilfe<br />

elektronischer Übertragung oder Webschnittstelle.<br />

Enterprise Resource Planning (ERP) – Warenwirtschaftssystem: Ein Softwaresystem oder eine<br />

Systemgruppe, die dazu dienen, alle wichtigen Geschäftsaktivitäten innerhalb eines Unternehmens zu integrieren<br />

und zu erfassen, einschließlich der Produktplanung, dem Teileeinkauf, Bestandsverwaltung, Auftragsverfolgung,<br />

Humanressourcen und Finanzen.<br />

e-Business: Automatisierte Geschäftsprozesse (sowohl intern als auch zwischen Firmen) über computergestützte<br />

Netzwerke. „Automatisierung“ bedeutet den Ersatz vormals manueller Verfahren. Dies kann durch die Ablösung<br />

der papierbasierten Bearbeitung von Dokumenten durch den elektronischen Austausch (Maschine zu Maschine)<br />

erfolgen, erfordert jedoch eine Vereinbarung zwischen den Teilnehmern über die elektronischen Standards und<br />

Prozesse für den Datenaustausch.


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

e-Catalogue: <strong>Elektronische</strong>r Katalog – Eine organisierte, beschreibende Liste von Produkten oder<br />

Dienstleistungen, die Lieferanten potenziellen Käufern über das Internet zur Verfügung stellen.<br />

e-Commerce:<strong>Elektronische</strong>r Handel – Der Verkauf oder Kauf von Gütern oder Dienstleistungen durch<br />

Unternehmen, private Haushalte, Einzelpersonen oder Regierungen und andere öffentliche oder private<br />

Organisationen über computergestützte Netzwerke. Die Güter und Dienstleistungen werden über diese Netzwerke<br />

bestellt, aber die Zahlung und Lieferung der Güter oder Dienstleistungen kann online oder offline erfolgen.<br />

e-Invoicing: <strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong> – Der automatisierte Prozess des Erstellens, Versendens,<br />

Empfangens und Bearbeitens von Rechnungsdaten mithilfe elektronischer Mittel.<br />

e-Procurement:<strong>Elektronische</strong>s Beschaffungswesen – Der Ein- und Verkauf von Bedarfsgegenständen, Arbeiten<br />

und Dienstleistungen über das Internet und andere Informations- und Vernetzungssysteme, wie EDI und ERP,<br />

zwischen Unternehmen (Business-to-Business), Unternehmen und Verbrauchern (Business-to-Consumer) oder<br />

Unternehmen und der Verwaltung (Business-to-Government).<br />

HyperText Markup Language (HTML): Die Hauptsprache für die Erstellung von Webdokumenten.<br />

Internetprotokoll (IP): Die Regeln für die Kommunikation und den Informationsaustausch zwischen Computern<br />

über das Internet<br />

Interoperabilität: Die Fähigkeit von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowie den von ihnen<br />

unterstützten Geschäftsprozessen, sich auszutauschen und Informationen zu verwenden.<br />

Kreditorenbuchhaltung: Die Serie von Dateien oder Konten, die den Betrag enthalten, den das Unternehmen<br />

Lieferanten schuldet und noch nicht beglichen hat (eine Form von Schulden). Erhält ein Unternehmen eine<br />

Rechnung, kommt diese zu den Kreditorenbelegen. Diese Verbindlichkeiten sind eine Art Kredit, den Lieferanten<br />

ihren Kunden gewähren, indem sie ihnen gestatten, erst nach Erhalt eines Produkts oder einer Dienstleistung zu<br />

bezahlen.<br />

KMU: Die Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) setzt sich<br />

aus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz<br />

von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsummer sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft<br />

(Auszug aus Artikel 2 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG).<br />

Open source software: Computersoftware, die unter einer Lizenz veröffentlicht wird, die uneingeschränkt<br />

folgende Freiheiten einräumt: Nutzung, Änderung und Verbesserung der Software und Weitergabe der Software in<br />

modifizierter und unveränderter Form. Voraussetzung ist der Zugang zum Quellcode.<br />

Open standard: Ein Standard, der von einer gemeinnützigen Organisation angepasst und gepflegt wird, dessen<br />

Entwicklung auf Grundlage eines Entscheidungsprozesses erfolgt, an dem sich alle interessierten Parteien<br />

beteiligen können. Er ist öffentlich zugänglich und das Standardspezifikationsdokument ist entweder kostenfrei<br />

oder gegen eine geringe Gebühr erhältlich. Es muss allen möglich sein, diesen Standard kostenfrei oder gegen<br />

eine geringe Gebühr zu kopieren, zu verbreiten oder zu verwenden. Das geistige Eigentum am Standard wird<br />

unwiderruflich und ohne Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt.<br />

Portable Document Format (PDF): Dies ist ein Dateiformat, das 1993 von Adobe Systems für den<br />

Dokumentenaustausch entwickelt wurde. Das PDF zeigt zweidimensionale Dokumente unabhängig von der<br />

Anwendungssoftware, Hardware und dem Betriebssystem an. Dateien mit der Endung „PDF“ wurden mit einer<br />

anderen Anwendung angelegt und dann in PDF-Dateien umgewandelt, sodass sie von jedem unabhängig von der<br />

Plattform angezeigt werden können. Vormals ein proprietäres Format, wurde PDF offiziell als offener Standard<br />

freigegeben und von der Internationalen Normierungsorganisation ISO (als ISO/IEC 32000 -1:2008) veröffentlicht.


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />

Stammdaten: Stamm- oder Referenzdaten sind Informationen, die für den Betrieb eines Unternehmens von<br />

entscheidender Bedeutung sind. Dazu gehören beispielsweise Daten über Kunden, Produkte, Mitarbeiter,<br />

Werkstoffe, Lieferanten etc. Die Stammdaten sind in der Regel im Hauptgeschäfts- oder Buchhaltungssystem<br />

hinterlegt (manchmal als „Back End“ oder „ERP-System“ bezeichnet).<br />

Strukturierte Daten: Daten, die elektronisch mit Kunden und Lieferanten ausgetauscht werden können, da die<br />

Struktur und Bedeutung der Daten mithilfe eines Datenmodells standardisiert und generell festgelegt wurde.<br />

Werden die gleichen Datenstrukturen für das Speichern und den Zugriff auf Daten verwendet, können<br />

unterschiedliche Anwendungen Daten austauschen.<br />

UBL (Universal Business Language): Ein Format für den Datenaustausch zwischen zwei XML-Business-<br />

Sprachen. Auf ebXML Core Components basierend, wurde UBL konzipiert, um eine gemeinsame Sprache zu<br />

schaffen, die als Mittlervokabular dient, sodass unterschiedliche XML-Vokabulare interoperabel sind. UBL wurde<br />

entwickelt, um das e-Business über das Internet zu fördern. Von der Common Business Language (CBL)<br />

abgeleitet, die von der US-amerikanischen Regierung finanziell unterstützt wurde, wurde UBL 2004 zum OASIS-<br />

Standard.<br />

Umlaufvermögen: Stellt die Liquidität dar, die einem Unternehmen zur Verfügung steht. Es wird berechnet als<br />

kurzfristige (aktuelle) Aktiva minus kurzfristige (aktuelle) Passiva. Aktuelle Aktiva setzen sich zusammen aus:<br />

Barmittel, kurzfristige und veräußerbare Wertpapiere (z.B. Geldmarktfonds, Regierungswertpapiere etc.),<br />

Lagerbestände (einschließlich fertiger, versandbereiter Produkte), unverkaufte fertige Güter, laufende Arbeiten und<br />

Rohstoffe), Außenstände. Aktuelle Passiva bestehen aus: Verbindlichkeiten, kurzfristigen Darlehen, ausgestellte<br />

kurzfristige Warenwechsel, aktuelle Tilgungsverpflichtungen bei langfristigen Darlehen, andere kurzfristige<br />

Schulden. Ein positives Umlaufvermögen stellt sicher, dass ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit fortsetzen<br />

kann und über ausreichende Mittel verfügt, um kurzfristige Verbindlichkeiten zu bedienen und anstehende<br />

Betriebsausgaben zu decken.<br />

UN/CEFACT: United Nations Centre for Trade Facilitation and Electronic Business – Zentrum der Vereinten<br />

Nationen für Handelserleichterung und elektronische Geschäftsprozesse. Die Organisation ist aktuell dabei, die<br />

nächste Generation von Standards und Tools für die Handelserleichterung und das e-Business zu definieren.<br />

UN/EDIFACT: United Nations rules for Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport –<br />

Bestimmungen der Vereinten Nationen für den elektronischen Datenaustausch für Verwaltung, Handel und<br />

Verkehr.<br />

Unstrukturierte Daten: Daten, deren Bedeutung erläutert werden müssen, damit ein Computer sie verwenden<br />

kann, wie Textverarbeitungsdokumente, E-Mail-Nachrichten, Bilder, digitale Audioformate und Videos.<br />

XML (Extensible Markup Language): Eine Beschreibungssprache für das Erstellen von Dokumenten, die<br />

strukturierte Daten definiert. XML bietet eine grundlegende Syntax, die für den Austausch von Informationen<br />

zwischen verschiedenen Arten von Computern, unterschiedlichen Anwendungen und Organisationen verwendet<br />

werden kann. Wie HTML wird sie nur als Text verfasst und strukturiert die Inhalte mithilfe von Tags. Sowohl XML<br />

als auch HTML umfassen so genannte „Mark-up-Symbole“, mit denen die Inhalte einer Seite oder Datei<br />

beschrieben werden. Während HTML jedoch definiert, wie Elemente angezeigt werden, definiert XML, was diese<br />

Elemente beinhalten. Ein XML-Dokument kann eine Gruppe selbstbeschreibender Regeln umfassen, die die Tags<br />

und ihre Beziehungen untereinander festlegen. Die Benutzer haben damit die Möglichkeit, eine auf ihre<br />

Anforderungen zugeschnittene Sprache zu schaffen. Es wurden viele Vokabulare entwickelt und es ist eine<br />

universelle Sprache entstanden, um einen Standard für die Interoperabilität zwischen diesen zu liefern (siehe<br />

UBL).


<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong>


Sponsoren


WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH<br />

Die <strong>Wirtschaftskammer</strong> <strong>Österreich</strong> (WKÖ) koordiniert und vertritt die Interessen österreichischer<br />

Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene. Die nationalen Regierungen sind gesetzlich<br />

verpflichtet, sich mit den Kammern über Gesetzesvorhaben und wichtige Rechtsakte zu beraten.<br />

Die WKÖ setzt sich zusammen mit ihren Partnern aus dem öffentlichen und privaten Sektor aktiv für<br />

die Einführung der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> ein. Um das Know-how österreichischer<br />

Unternehmen – insbesondere der kleinen und mittleren – über den Rechtsrahmen und die praktischen<br />

Aspekte der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> zu verbessern, hat die WKÖ eine Website eingerichtet:<br />

http://wko.at/e-rechnung. Um diesen Unternehmen die Verwendung des E-Invoicing Standards<br />

„ebInterface“ zu ermöglichen, hat die <strong>Wirtschaftskammer</strong> <strong>Österreich</strong> verschiedene Gratistools in<br />

Auftrag gegeben. Unter http://wko.at/e-rechnung sind diese Tools zur Generierung von XML<br />

Rechnungen (auch aus Word 2007) und deren Prüfung abrufbar. Auch ein Online-Beratungstool wird<br />

angeboten. Darüberhinaus ist ein gedrucktes „Handbuch für elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> in<br />

<strong>Österreich</strong>“ erhältlich.<br />

Die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> ist auch bei den von der WKÖ organisierten IKT-Veranstaltungen<br />

ein großes Thema (E-Day, TELEFIT). Außerdem ist die WKÖ die treibende Kraft hinter der<br />

Normierungsplattform AUSTRIAPRO, die den ersten österreichischen XML-Standard für die<br />

elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> unter dem Namen „ebInterface” entwickelt hat.<br />

Kontaktdaten:<br />

WKO E-Center<br />

Dr. Gerhard Laga<br />

Wiedner Hauptstraße 63<br />

A-1045 Wien<br />

Tel.: + 43 (0)5 90 900-4203<br />

E-Mail: gerhard.laga@wko.at<br />

Web: http://wko.at/e-business


AUSTRIAPRO<br />

AUSTRIAPRO ist die Standardisierungsplattform für Datenschnittstellen im B2B-Bereich (Business to<br />

Business) in <strong>Österreich</strong>. Die Vereinigung wurde 1989 als Initiative der <strong>Wirtschaftskammer</strong> <strong>Österreich</strong><br />

gegründet. Diese sektorenübergreifende Expertenplattform hat etwa 90 Mitglieder aus österreichischen<br />

Unternehmen, Forschungsinstitutionen und öffentlichen Organisationen.<br />

AUSTRIAPRO ist die zentrale Anlaufstelle zum Thema E-Business sowie standardisiertes XML für den<br />

elektronischen Geschäftsverkehr in <strong>Österreich</strong>. Gestützt auf das Know-How der Mitglieder, engagiert<br />

sich AUSTRIAPRO in Pilot- und Demonstrationsprojekten zur Awarenessbildung von E-Business<br />

Standards auf nationaler und internationaler Ebene.<br />

Der unmittelbare Nutzen, den die heimische Wirtschaft aus den Aktivitäten von AUSTRIAPRO zieht,<br />

lässt sich wie folgt darstellen:<br />

• Forcierung standardkonformer E-Business Lösungen in <strong>Österreich</strong> - etwa der e-Invoicing<br />

Standard „ebInterface“<br />

• AUSTRIAPRO Standards sind Bottom-Up-Standards, d.h. es werden die Anforderungen<br />

speziell der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erhoben und in den Standard<br />

eingepflegt.<br />

• AUSTRIAPRO Standards werden offengelegt und sind kostenlos verfügbar<br />

• Interoperabilität von Softwarelösungen über Unternehmensgrenzen hinweg durch<br />

standardkonforme Implementierung<br />

• Exzellenter Experten-Pool<br />

• Informationskampagnen, Fachkonferenzen, Seminare und Workshops<br />

ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG: AUSTRIAPRO hat den ersten österreichischen XML-<br />

Standard „ebInterface” für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> in Zusammenarbeit mit führenden<br />

österreichischen ERP- und Buchhaltungssoftwarefirmen entwickelt. Der Standard setzt sich in der<br />

österreichischen Geschäftswelt schnell durch und wird künftig auch von der öffentlichen Verwaltung<br />

akzeptiert.<br />

EbInterface wurde bereits in eine steigende Anzahl weit verbreiteter ERP-/Buchhaltungssoftware<br />

integriert. Der offengelegte Standard ist aktuell in Version 3.0 verfügbar. Er wird von AUSTRIAPRO<br />

weiterentwickelt und mittelfristig in internationale Lösungen übergeführt, sobald diese Verbreitung<br />

finden<br />

Kontaktdaten:<br />

AUSTRIAPRO, c/o <strong>Wirtschaftskammer</strong> <strong>Österreich</strong><br />

Alexandra Sladek<br />

Wiedner Hauptstraße 63<br />

A-1045 Wien<br />

Tel.: +43 (0)5 90 900-4487<br />

E-Mail: alexandra.sladek@wko.at<br />

Web: http://www.austriapro.at/<br />

Web: http://www.ebinterface.at/


Hauptsitz:<br />

Piazza del Gesù 49<br />

Geschäftsstelle:<br />

Via del Gesù, 62<br />

00186 Rom – Italien<br />

Tel.: +39 06 6767459-441<br />

Fax +39 06 6767688<br />

E-Mail:<br />

segreteriatecnica_cbi@abi.it<br />

cbi@abi.it<br />

Web: www.cbi-org.eu<br />

CBI CONSORTIUM – CUSTOMER TO BUSINESS INTERACTION<br />

Das Konsortium CBI (Customer to Business Interaction) legt national und international Regeln,<br />

technische Standards und den Rahmen für den CBI Service (Interbank Corporate Banking) fest. Dieser<br />

Dienst, der aus einer Gruppe von Funktionen besteht, ermöglicht den Austausch von Informationen<br />

und den Fluss zwischen einem Kunden (Unternehmen, öffentliche Verwaltung, Mittler etc.) und einem<br />

Finanzmittler mit dem vorrangigen Ziel, das Management der Finanzressourcen eines Unternehmens<br />

zu rationalisieren und zu optimieren.<br />

Das Konsortium definiert die gemeinsame Produkt- und Dienstleistungspalette (Basisdienste) und es<br />

bleibt jedem Mitglied überlassen, über die Einzelheiten seines Angebots an den Markt zu entscheiden.<br />

Darüber hinaus verwaltet das Konsortium eine moderne Technologieinfrastruktur, um die Beziehungen<br />

zwischen den verschiedenen Akteuren der CBI-Community (Institutionen, öffentliche Organisationen,<br />

Unternehmen, Industrieverbände, Softwareanbieter etc.) zu stärken. Dieses auf dem XML-Standard<br />

basierende Netzwerk erfüllt die Anforderungen hinsichtlich Abgleich, Rückverfolgbarkeit und Sicherheit<br />

(digitale Signatur) und bietet die Möglichkeit der direkten Kommunikation zwischen den verschiedenen<br />

Parteien der CBI-Community über die Zugangsfinanzinstitutionen (durchgehende Kommunikation).<br />

So können alle Mitglieder ihren Kunden innovative Dienstleistungen anbieten, sowohl im Kernbereich<br />

des Zahlungseinzugs/-dienste als auch im neuen Bereich des Dokumentenmanagements (z.B.<br />

elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong>) und damit verwandten Finanzdienstleistungen (z.B.<br />

Rechnungsfinanzierung). Diese wurden im Hinblick auf die von den Akteuren geäußerten<br />

Anforderungen, internationale Standards (ISO 20022) und Entwicklungen im SEPA (Single Euro<br />

Payments Area – einheitlicher europäischer Zahlungsraum) erarbeitet.<br />

Darüber hinaus verwaltet das Konsortium CBI die Zertifizierung der technischen Stellen, die autorisiert<br />

sind, im Netzwerk als technische Mittler zwischen Mitgliedern und Kunden aufzutreten (Diensteanbieter<br />

im Besitz der Banken und NODI). CBI unterstützt Informationsveranstaltungen –<br />

Schulungsmaßnahmen: das Konsortium organisiert Konferenzen und Werbekampagnen.<br />

Im Rahmen der Entwicklung von e-Regierungs-Projekten bietet das Konsortium CBI öffentlichen<br />

Verwaltungen alleinigen (effizienten und sicheren) Zugang zu Banken und Bankdienstleistungen<br />

mithilfe einer Ad-hoc-Netzwerkschnittstelle (Access Point), was der neuen Marktrolle von CBI<br />

entspricht. So wird CBI in der Lage sein, auch Nichtmitgliedern des Konsortiums Dienste anzubieten<br />

und sowohl mit öffentlichen Verwaltungen als auch Akteuren des neuen europäischen Markts zu<br />

arbeiten, dabei aber gleichzeitig den Wettbewerb der eigenen Mitglieder zu respektieren.<br />

Die Infrastruktur des CBI verbindet heute mehr als 780.000 Unternehmen und etwa 685 Partner (mehr<br />

als 95% des italienischen Bankensystems und der italienischen Post).<br />

ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG<br />

Unter den Funktionen, die die Banken den Kunden anbieten, ist der durchgehende Versand<br />

strukturierter Dokumente (e-Rechnung) die wichtigste. Bei der Entwicklung dieser Dienstleistung wurde<br />

erwogen, sie mit anderen typischen Finanzdiensten zu verbinden (wie Rechnungsvorschuss, Zahlung<br />

und Abgleich, Ablegen, Konfliktbeilegung, Kreditdokumentation etc.), von denen einige im Wettbewerb<br />

angeboten werden. Ziel ist, die Dematerialisierung und Prozessintegration in den Beziehungen<br />

zwischen Unternehmen (Business-to-Business - B2B) und Unternehmen und der Verwaltung<br />

(Business-to-Government - B2G) zu erleichtern.<br />

Seit Verabschiedung des Finanzgesetzes von 2008 nimmt das Thema der elektronischen<br />

<strong>Rechnungsstellung</strong> großen Raum ein (Artikel 1, Absätze 209 bis 214 des Gesetzes Nr. 244 vom 24.<br />

Dezember 2007). Dieses Gesetz verpflichtet Lieferanten, die öffentliche Behörden (auch<br />

eigenständige) und nationale öffentliche Institute beliefern, ihre Rechnungen ausschließlich<br />

elektronisch zu stellen, zu übertragen und zu archivieren.<br />

Daher beabsichtigt das Netzwerk von CBI, Maßstab für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> zu<br />

werden und so die Beteiligung öffentlicher Behörden zu fördern, sowohl als Benutzer – für<br />

Dokumentenmanagement und Zahlungseinzug/-dienste – und als externer Diensteanbieter für die<br />

Unternehmen von CBI mit besonderem Augenmerk auf der zentralen öffentlichen Verwaltung.<br />

CBI könnte für sein Austauschsystem (Exchange System) im Rechtsrahmen als privilegierter Kanal<br />

(Mittler) anerkannt werden, der von Unternehmen für die Versendung elektronischer Rechnungen an<br />

öffentliche Behörden genutzt wird.


SEPA INTERNATIONAL<br />

Unsere Aufgabe ist die Schaffung eines integrierten und wettbewerbsfähigen europäischen e-Business-<br />

Ökosystems und uns dabei gegenüber den Entscheidungsträger und Regulierungsstellen für die<br />

Anforderungen und Bedürfnisse der Unternehmen einzusetzen.<br />

In der Zusammenarbeit mit wichtigen Akteuren macht sich SEPA bei verschiedenen EU-weiten<br />

Initiativen für die Anforderungen der Unternehmen stark und stellt so sicher, dass die daraus<br />

resultierenden Standards und der Regulierungsrahmen für Großunternehmen und KMU gleichermaßen<br />

förderlich sind.<br />

SEPA arbeitet mit den Regulierungsbehörden der EU an der Gestaltung des künftigen e-Business-<br />

Ökosystems durch die aktive Beteilung, Beratung und Vision, wobei wir niemals die wesentlichen<br />

Faktoren aus den Augen verlieren, die gegeben sein müssen, um die breite Einführung in ganz Europa<br />

sicherzustellen.<br />

FÜRSPRACHE BEI UNTERNEHMEN<br />

Der erste Schritt auf dem Weg zu einem Konsens ist die Bewusstseinsbildung und Verbreitung von<br />

Wissen über die wichtigsten Initiativen im Bereich des e-Business, ihre Vorteile und Risiken.<br />

Zu diesem Zweck fungiert SEPA International als Moderator für den laufenden Dialog zwischen<br />

europäischen und internationalen Unternehmen, Regulierungsbehörden und Industrieverbänden bei<br />

verschiedenen Initiativen.<br />

Wir bringen verschiedene Nutzergruppen mit ihren jeweiligen Anforderungen und Bedürfnissen<br />

zusammen und ermöglichen es Unternehmen, mit einer einzigen Stimme zu sprechen.<br />

UNSERE DIENSTLEISTUNGEN<br />

SEPA International bietet Konzernen, Regierungen, Branchen- und Berufsverbänden,<br />

Nichtregierungsorganisationen und dem öffentlichen Sektor Advocacy- und Beratungsdienste an.<br />

Das Unternehmen organisiert selbst Konferenzen und seine führenden Köpfe sprechen bei<br />

Konferenzen in ganz Europa, um sicherzustellen, dass Unternehmen die Auswirkungen von<br />

Vorschlägen verstehen und bei deren abschließender Gestaltung mitwirken.<br />

Wenn Sie weitere Informationen zu unseren Advocacy- und Beratungsdienstleistungen wünschen,<br />

kontaktieren Sie uns unter:<br />

info@sepainternational.com


ÜBER EBL<br />

Das European e-Business Lab ist eine sektorenübergreifende Initiative, die von erfolgreichen<br />

Organisationen mit dem Ziel ergriffen wurde, sich über Best Practices für elektronische<br />

Geschäftsprozesse und deren Einführung, Standardisierung sowie Innovationen auszutauschen und<br />

diese zu verbessern. Es handelt sich um eine Abteilung der European Business Lab Association.<br />

Das Lab dient als Plattform für die Schaffung eines offenen, von den Benutzern ausgehenden<br />

Innovations-Ökosystems, das sich mit der Weiterentwicklung elektronischer Geschäftsprozesse<br />

beschäftigt. Auf dieser Plattform können e-Business-Benutzer Best Practices erörtern und praktischen<br />

Rat finden, sich über Ideen und Meinungen austauschen und Verfahren, Standards, neue<br />

Technologien, Politiken und Pilotprojekte im Bereich des e-Business erproben.<br />

Das European E-Business Lab (EBL) unterhält enge Kontakte mit den politischen<br />

Entscheidungsträgern auf EU-Ebene, Normierungsstellen, Experten und allen relevanten Akteure, was<br />

es dem Lab ermöglicht, Änderungen direkt zu beeinflussen und voranzutreiben.<br />

Das Lab vertritt die Anforderungen seiner Mitglieder und empfiehlt Lösungen, um das e-Business-<br />

Ökosystem zu verbessern, indem in einem iterativen Verfahren alle wichtigen Akteure am<br />

Innovationsprozess beteiligt werden und die Benutzer ‚das Steuer übernehmenʼ.<br />

AUFGABE<br />

Unternehmen in die Lage versetzen, die Einführung elektronischer Geschäftsprozesse und<br />

Innovationen mit dem Ziel zu fördern, ein offenes und interoperables europäisches e-Business-<br />

Ökosystem zu schaffen.<br />

VISION<br />

Auf einem harmonisierten Rechts- und Regulierungsrahmen basierend, wird das zukünftige<br />

europäische e-Business-Ökosystem eine Umgebung liefern, in der Benutzer standardisierte e-<br />

Business-Tools in ihre internen Informatiksysteme integrieren können, ohne große Investitionen tätigen<br />

und Ausfallzeiten fürchten zu müssen und in dem die Marktakteure von einem paneuropäischen,<br />

innovativen und wettbewerbsfähigen Umfeld profitieren werden.<br />

ZIELE<br />

1. Die Mitglieder gegenüber den EU-Institutionen und Marktakteuren vertreten und Politiken,<br />

neue Technologien und Initiativen zur Förderung von Marktentwicklungen im Bereich des e-<br />

Business erproben<br />

2. Brücken zwischen der Community der Mitglieder, den europäischen Institutionen und<br />

Marktakteuren bauen und dabei Forschung, Praxis und Politik miteinander verbinden<br />

3. Wissen und Informationen zu e-Business-Entwicklungen bereitstellen, Best Practices<br />

formulieren und sich über diese austauschen<br />

4. Kooperation zwischen unseren Mitgliedern fördern und dabei die Einbindung von KMU<br />

ermöglichen und Peer-to-Peer-Plattformen schaffen, um Erfahrungen auszutauschen<br />

5. Die Entwicklung und Einführung gemeinsamer Methoden für die Automatisierung und<br />

Standardisierung der Wertschöpfungskette fördern, um die Mitglieder bei der Umsetzung<br />

ihrer Entwicklungsprogramme im Bereich e-Business zu unterstützen<br />

6. Forschung und durch die Benutzer vorangetriebene Innovationen für neue Technologien und<br />

Pilotprojekte fördern<br />

7. Mit anderen Organisationen, auch außerhalb Europas, zusammenarbeiten, um die<br />

Ausrichtung an und Abstimmung mit globalen e-Business-Entwicklungen sicherzustellen<br />

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.euebl.org/ebl/<br />

Oder kontaktieren Sie uns unter: info@euebl.org or carmen.ciciriello@euebl.org


Book design, graphics and layout by MAPg. http://www.map-gallery.com

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