Elektronische Rechnungsstellung - Wirtschaftskammer Österreich
Elektronische Rechnungsstellung - Wirtschaftskammer Österreich
Elektronische Rechnungsstellung - Wirtschaftskammer Österreich
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Elektronische</strong><br />
<strong>Rechnungsstellung</strong><br />
LEITFADEN FÜR KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN IN DER EU
November 2009<br />
„Dieser Leitfaden ist ein sehr nützliches Instrument, das die Einführung der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
in den KMU sicher fördern wird. Gleichzeitig zeigt er, und das ist vielleicht noch wichtiger, dass wir nur<br />
dann die Früchte eines einheitlichen EU-weiten Rechtsrahmens werden ernten können, wenn die geltenden<br />
EU-Vorschriften zur elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> so geändert und vereinfacht werden, wie es die<br />
Europäische Kommission vorgeschlagen hat."<br />
Gerhard Huemer, Direktor für Wirtschafts- und Steuerpolitik, UEAPME<br />
(Europäische Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe)
DAS EUROPEAN E-BUSINESS LAB<br />
Das European e-Business Lab (EBL) ist eine<br />
branchenübergreifende Initiative, die von erfolgreichen<br />
Organisationen mit dem Ziel gegründet wurde, sich über<br />
Best Practices im Bereich des e-Business, deren Einführung,<br />
Standardisierung und Innovationen auszutauschen und sie zu<br />
verbessern. Es ist eine Abteilung der European Business Lab<br />
Association. Das Labor liefert eine Plattform für ein offenes,<br />
von den Benutzern ausgehendes Innovations-Ökosystem,<br />
das sich mit der Weiterentwicklung elektronischer<br />
Geschäftsprozesse beschäftigt.<br />
DANK<br />
Die Autoren möchten den Sponsoren und Organisationen,<br />
die als Partner des European e-Business Lab an dieser<br />
Broschüre mitgewirkt haben, danken:<br />
<strong>Wirtschaftskammer</strong> <strong>Österreich</strong> (WKÖ)<br />
AUSTRIAPRO<br />
Konsortium CBI (Customer to Business Interaction)<br />
SEPA International<br />
UEAPME (Europäische Union des Handwerks und der<br />
Klein- und Mittelbetriebe)<br />
Wir möchten außerdem dem „Enterprise Europe Network“<br />
der Europäischen Kommission für seinen wertvollen Beitrag<br />
danken.<br />
Die Autoren möchten außerdem folgende Personen, die zur<br />
Erstellung dieses Leitfadens beigetragen haben, dankend<br />
erwähnen:<br />
Costas Andropoulos<br />
Antonio Conte<br />
David Ellard<br />
Risto Suominen<br />
Aigars Jaundalders<br />
Danny Gaethofs<br />
Pieter Breyne<br />
Kai Haberzettl<br />
Thomas Wilson<br />
Mike Beral<br />
Dulce Lopes<br />
Julian Inza<br />
BIBLIOGRAPHISCHE ANGABEN<br />
Autoren Carmen Ciciriello<br />
Mairi Hayworth<br />
Herausgeber European Business Lab<br />
Buchdesign MAP Gallery<br />
Grafik Giulia Tonelli<br />
© 1. Auflage 2009<br />
Alle Rechte vorbehalten. European Business Lab.<br />
E-Mail: info@euebl.org<br />
Webseite: www.euebl.org<br />
Via Carlo Troya 38,<br />
70031 Andria (BA)<br />
Italien<br />
AUSTRIAPRO ist der österreichische Sponsor<br />
des vorliegenden Leitfadens<br />
AUSTRIAPRO Verein zur Förderung der<br />
elektronischen Datenübermittlung - in<br />
Kooperation mit der <strong>Wirtschaftskammer</strong><br />
<strong>Österreich</strong><br />
HAFTUNGSAUSSCHLUSS<br />
Diese Broschüre dient nur als allgemeiner<br />
Leitfaden zur Information. Sie stellt keine<br />
Fachberatung dar. Sie sollten ohne vorherige, auf<br />
Sie zugeschnittene Fachberatung nicht auf Basis<br />
d e r i n d i e s e r B r o s c h ü r e e n t h a l t e n e n<br />
Informationen handeln. Es wird keinerlei Gewähr<br />
oder Garantie für die Richtigkeit oder<br />
Vollständigkeit der in dieser Broschüre<br />
enthaltenen Informationen und den gesetzlich<br />
zulässigen Rahmen gegeben. Das European<br />
Business Lab, seine Mitglieder, Mitarbeiter und<br />
Handlungsbevollmächtigen übernehmen keinerlei<br />
Haftung und schließen jede Verantwortung für<br />
Folgen aus, die Ihnen oder jemand anderem<br />
entstehen, der auf Grundlage der in dieser<br />
Broschüre enthaltenen Informationen handelt<br />
oder eine Entscheidung trifft oder auf dieser<br />
Grundlage von einer Handlung absieht.
Vorwort zur Auflage in <strong>Österreich</strong><br />
Das Thema elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> ist „heiß“: Ende 2009 bezeichnen mehr als 60 Prozent der<br />
Unternehmen das Thema elektronische Rechnung als „sehr wichtig“ oder „wichtig“ für ihr Unternehmen. Dies ist<br />
auch verständlich, lassen sich doch damit die Kosten des Rechnungslaufes um bis zu 80 Prozent verringern.<br />
Bereits ¾ der österreichischen Unternehmen haben Rechnungen in elektronischer Form bekommen. Dabei sind<br />
derzeit elektronische Rechnungen im PDF-Format mit mehr als 90 Prozent am weitesten verbreitet.<br />
Die Thematik der elektronischen Rechnung wird sich in den nächsten Jahren umfassend weiterentwickeln und ein<br />
wichtiger Bestandteil der betrieblichen Überlegungen werden. Themen wie die Etablierung eines EU-weiten IT-<br />
Standards sowie die Vereinfachung der rechtlichen Rahmenbedingungen vor allem innerhalb Europas sind<br />
zentrale Diskussionspunkte. Für die anwendenden Unternehmen ist dieser Umstellungsprozess am ehesten mit der<br />
Einführung des elektronischen Zahlungsverkehrs zu vergleichen. Diese Umstellung wurde von einigen<br />
Unternehmen Mitte der 70er Jahre begonnen. Die Durchdringung war rund 15 Jahre später auch bei den kleinsten<br />
Unternehmen abgeschlossen. Angesichts der raschen Verbreitung des Internets wird sich diese Zeit bei der<br />
elektronischen Rechnung auf 5-10 Jahre verkürzen und sie wird in den nächsten Jahren aus dem betrieblichen<br />
Alltag nicht mehr wegzudenken sein. Daher ist es entscheidend sich umfassend und rechtzeitig damit<br />
auseinanderzusetzen. Dieses Buch will der Managementebene in kleinen und mittleren Unternehmen dabei<br />
helfen, diese Veränderungsprozesse in ihrem Sinn zu gestalten und das nötige Wissen dazu geben, gemeinsam mit<br />
ihren Dienstleistern optimale individuelle Lösungen zu finden. Wichtig dabei ist, elektronische<br />
<strong>Rechnungsstellung</strong> als Prozessthema für die Chefebene zu sehen und es nicht als ein weiteres IT-Projekt abzutun.<br />
In Ergänzung zum vorliegenden eher für die Managementebene gedachten Buch, hat die WKÖ bereits die zweite<br />
Auflage des E-Rechnungshandbuchs für die praktische Anwendung wie z.B. Signaturprüfung herausgegeben.<br />
Gemeinsam mit kostenlosen Softwarelösungen finden Sie alle Hilfestellungen unter http://wko.at/e-rechnung<br />
Viel Erfolg bei der Umsetzung!<br />
Gerhard Laga<br />
AUSTRIAPRO/Arbeitskreisleiter E-Billing<br />
Leiter WKÖ E-Center<br />
AUSTRIAPRO:<br />
Der in der <strong>Wirtschaftskammer</strong> <strong>Österreich</strong> angesiedelte Verein AUSTRIAPRO hat gegenwärtig etwa 90 Mitglieder<br />
(Unternehmen verschiedener Branchen und Größen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen etc.) und stellt die<br />
zentrale Informationsschnittstelle zum Thema E-Business sowie standardisiertes XML für den elektronischen<br />
Geschäftsverkehr in verschiedenen Wirtschaftsgebieten in <strong>Österreich</strong> dar. Den österreichischen KMU wird ein vielseitiges<br />
Serviceangebot zuteil: mit Informationskampagnen, Fachkonferenzen, Seminaren und Workshops bietet der Verein einen<br />
effektiven und für kleine Betriebe leistbaren Einstieg in die Welt der elektronischen Handelsbeziehungen an. Gestützt auf das<br />
Know-How der Mitglieder und auf einen großen Experten-Pool, engagiert sich AUSTRIAPRO in Pilot- und<br />
Demonstrationsprojekten zur Awarenessbildung von E-Business Standards auf nationaler und internationaler Ebene.<br />
Ergänzend werden internationale Kontakte aufgebaut und an österreichische Firmen, die an europaweiten Kooperationen<br />
interessiert sind, vermittelt. AUSTRIAPRO unterstützt durch aktuelle Information auf der Homepage des Vereins sowie durch<br />
Informationsveranstaltungen die Teilnahme heimischer KMU an E-Business Pilotprojekten.<br />
Die Bereitschaft seitens des Vereins - gestützt auf seine Experten und Arbeitskreise – die Koordination und das Management<br />
von Best Practice- und Demonstrationsprojekten zu übernehmen, trägt zur erfolgreichen Verbreitung internationaler E-<br />
Business Standards in <strong>Österreich</strong> bei (siehe Teil 5 - Standards).<br />
Nähere Information: www.austriapro.at und www.ebinterface.at
Vorwort des European e-Business Lab<br />
Das European e-Business Lab (EBL) ist eine Initiative, die von erfolgreichen Organisationen mit dem Ziel ins<br />
Leben gerufen wurde, sich über Best Practices im Bereich des e-Business, deren Einführung, Standardisierung<br />
und Innovationen auszutauschen und diese zu verbessern. Wir überwachen und erfassen<br />
Unternehmensanforderungen, um das aktuelle Ökosystem elektronischer Geschäftsprozesse zu verbessern, und<br />
arbeiten eng mit den europäischen Institutionen, dem öffentlichen Sektor und Lösungs- und Diensteanbietern<br />
zusammen, um sicherzustellen, dass die Anforderungen der KMU berücksichtigt werden.<br />
Wir freuen uns, Ihnen den ersten Leitfaden des European e-Business Lab vorstellen zu dürfen: den „Leitfaden für<br />
kleinere und mittlere Unternehmen zur europäischen elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> (e-Invoicing)“.<br />
AUSTRIAPRO hat die deutsche Version dieses Leitfadens gesponsert und veröffentlicht ihn in Kooperation mit<br />
der <strong>Wirtschaftskammer</strong> <strong>Österreich</strong> und als Kooperationspartner des European e-Business Lab im<br />
deutschsprachigen Raum.<br />
Für unseren ersten Leitfaden zum Thema e-Business haben wir entschieden, einen zunehmenden Trend zu<br />
behandeln, der sich in den nächsten Jahren auf alle Unternehmen in Europa auswirken wird. Dieser Trend ist die<br />
Automatisierung der <strong>Rechnungsstellung</strong> und läuft unter dem Begriff elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> – „e-<br />
Invoicing“. In dieser Broschüre verwenden wir beide Ausdrücke.<br />
Ziel dieses Leitfadens ist, kleinen und mittleren Unternehmen (und allen Organisationen) neutrale Informationen<br />
und Einblicke in die verschiedenen Aspekte der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> und eine praktische Anleitung<br />
für den Einstieg zu liefern. Dieser Leitfaden verbindet geschäftliche, technische, praktische, rechtliche<br />
Informationen, damit interessierte KMU eigenständig über die beste weitere Vorgehensweise für ihr<br />
Unternehmen entscheiden können.<br />
Carmen Ciciriello & Mairi Hayworth<br />
European e-Business Lab (EBL)<br />
AUTORINNEN:<br />
CARMEN CICIRIELLO<br />
Carmen Ciciriello gehört den Expertengruppen der Europäischen Kommission (EK) für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
und für den Zahlungsverkehrsmarkt an. Sie erfasst und bewertet Geschäftsanforderungen und trägt Fachstellungnahmen zu<br />
Unternehmensanforderungen im Bereich der Gesetzgebung und Technologie für e-Business bei. Als Vorstandsvorsitzende von<br />
SEPA International Ltd. unterstützt Carmen Ciciriello die Sicht eines integrierten und wettbewerbsfähigen europäischen e-<br />
Business-Ökosystems und vertritt die Anforderungen und Belange der Unternehmen gegenüber den Entscheidungsträgern und<br />
Regulierungsbehörden. Carmen Ciciriello ist die Vorsitzende des European e-Business Lab.<br />
MAIRI HAYWORTH<br />
Mairi Hayworth ist ein Gründungsmitglied des European e-Business Lab; davor gehörte sie zehn Jahre lang dem European e-<br />
Commerce Standards Board an. In ihrer 25-jährigen Karriere hat sie vorrangig Transaktionszentren in einem multinationalen,<br />
grenzübergreifenden Kontext geleitet. Sie war die treibende Kraft hinter verschiedenen E-Business-Lösungen, globalen<br />
Standards und der Harmonisierung der Gesetzgebung zur elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong>. Mairi Hayworth hat hohe<br />
Führungspositionen im operativen Geschäft und in den Bereichen Finanzen und Informationstechnologien bekleidet.
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
ÜBER DIESEN LEITFADEN<br />
TEIL EINS: EINFÜHRUNG IN DAS E-INVOICING<br />
Kapitel 1 - <strong>Elektronische</strong> Rechnungslegung<br />
Einführung in die elektronische Rechungsstellung und ihre Vorteile ....................................................... 1<br />
<strong>Elektronische</strong>s Rechnungsverhalten und Anforderungen der KMU ......................................................... 2<br />
Wichtige e-Invoicing-Initiativen in Europa ................................................................................................ 3<br />
Kapitel 2 - Auswirkungen der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
Auswirkungen auf das Unternehmen ....................................................................................................... 4<br />
Auswirkungen auf Prozesse..................................................................................................................... 5<br />
Auswirkungen auf die Technologie........................................................................................................... 5<br />
Kapitel 3 - Modelle für die Einführung von e-Invoicing<br />
Die Entwicklung der <strong>Elektronische</strong>n <strong>Rechnungsstellung</strong> ......................................................................... 7<br />
E-Invoicing Modelle .................................................................................................................................. 7<br />
TEIL ZWEI: DER EINSTIEG<br />
Kapitel 1 - Checkliste für das e-Invoicing<br />
Festlegung des Umfangs ....................................................................................................................... 19<br />
Bewertung der Umsetzbarkeit ................................................................................................................ 19<br />
Wahl der e-Invoicing-Plattform ............................................................................................................... 20<br />
Umsetzung Ihrer Lösung ........................................................................................................................ 22<br />
Kapitel 2 - <strong>Elektronische</strong> Signaturen<br />
Einführung .............................................................................................................................................. 27<br />
Technologien für elektronische Signaturen ............................................................................................ 27<br />
Einfache, Fortgeschrittene und Qualifizierte Signaturen ........................................................................ 28<br />
Kapitel 3 - Neue Technologien<br />
i
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
Intelligente PDF-Dokumente .................................................................................................................. 30<br />
Massgeschneiderte Tabellenvorlagen .................................................................................................... 30<br />
Andere Technologien.............................................................................................................................. 30<br />
TEIL DREI: BEST PRACTICES<br />
Kapitel 1 - Best Practices für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
Kontrolle der Rechnungsdaten............................................................................................................... 33<br />
Empfohlene Best Practices .................................................................................................................... 34<br />
Kapitel 2 - Best Practices für die elektronische Archivierung<br />
Pflichten des Lieferanten und des Empfängers ..................................................................................... 35<br />
Kapitel 3 - Wechsel der Technologie<br />
TEIL VIER: EINHALTUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN<br />
Einführung .............................................................................................................................................. 37<br />
Rechtliche Anforderungen an die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> in Europa ..................................... 37<br />
EU-Länder mit zwingender elektronischer <strong>Rechnungsstellung</strong> für den öffentlichen Sektor................... 43<br />
Rechtliche Bestimmungen zur elektronischen Archivierung in Europa .................................................. 44<br />
Grenzübergreifende elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> und Archivierung.............................................. 45<br />
Anforderungen an die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> und Archivierung in der EU ........................... 45<br />
Vorschlag für einen vereinfachten und harmonisierten Rechtsrahmen.................................................. 51<br />
TEIL FÜNF: STANDARDS<br />
ANHANG 1<br />
Technische Standards ............................................................................................................................ 55<br />
Standards für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> .............................................................................. 55<br />
Vorteile der Nutzung von Standards ...................................................................................................... 55<br />
Gemeinsame globale und regionale Standards ..................................................................................... 56<br />
Branchenspezifische Standards............................................................................................................. 57<br />
Neue Standards ..................................................................................................................................... 57<br />
Konvergenz der Standards .................................................................................................................... 58<br />
Nachrichtenarten .................................................................................................................................... 58<br />
Datenübertragungsmethoden................................................................................................................. 59<br />
Rechnungsinhalt für Mehrwertsteuerzwecke<br />
ii
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
ANHANG 2<br />
Befragung von KMU zur <strong>Elektronische</strong>n <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
BIBLIOGRAPHIE<br />
GLOSSAR<br />
iii
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
Über diesen Leitfaden<br />
TEIL EINS: EINFÜHRUNG IN DIE ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG<br />
Teil 1 enthält eine Einführung in die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> und ihre Auswirkungen auf das<br />
Unternehmen, Prozesse und Technologien. Er bietet einen Überblick über die verschiedenen Grade der<br />
Prozessautomatisierung und -integration von manuell, über semi- bis hin zur vollautomatisierten Lösung. Die<br />
Folgen für den Käufer (Empfänger der elektronischen Rechnung) und den Lieferanten (Sender der elektronischen<br />
Rechnung) werden in jedem Szenario analysiert.<br />
TEIL ZWEI: DER EINSTIEG<br />
Teil 2 bietet praktische Empfehlungen für den „Einstieg“ in die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong>. Eine detaillierte<br />
Checkliste definiert die typischen Phasen und Entscheidungen eines Projekts zur Umsetzung einer durchgängigen,<br />
voll automatisierten e-Invoicing-Lösung einschließlich der kritischen Aspekte.<br />
Dieser Teil umfasst außerdem am Ende eine Einführung in elektronische Signaturen und die neuesten<br />
Technologien. .<br />
TEIL DREI: BEST PRACTICES<br />
Teil 3 beschreibt detailliert vorbildliche Verfahren (die sog. „Best Practices“), die auf europäischer und<br />
internationaler Ebene von Experten und Anwendern der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> zusammengetragen<br />
wurden, um kleinen und mittleren Unternehmen bestmögliche Empfehlungen zu geben.<br />
TEIL VIER: EINHALTUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN<br />
Teil 4 untersucht die rechtlichen Anforderungen, um bei der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> das<br />
Mehrwertsteuerrecht in der EU und ihren Mitgliedsstaaten einzuhalten. Dieser Teil bietet eine praktische<br />
Erläuterung der Anforderungen und erklärt, wie kleine und mittlere Unternehmen bei Anwendung der verfügbaren<br />
Optionen die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen.<br />
Der letzte Teil beschreibt den aktuellen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Harmonisierung und<br />
Vereinfachung des bestehenden Rechtsrahmens für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> und wie dieser den<br />
Unternehmen nutzen würde.<br />
TEIL FÜNF: STANDARDS<br />
Teil 5 beschäftigt sich mit den Rechnungsdatenstandards, Nachrichten und Übertragungstechnologien.<br />
ANHANG 1<br />
Inhalt einer Rechnung für Mehrwertsteuerzwecke<br />
ANHANG 2<br />
Ergebnisse der Umfrage unter KMU zur elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong>, die 2008 unter Mitgliedern der<br />
Expertengruppe der Europäischen Kommission für das e-Invoicing durchgeführt wurde.<br />
REFERENZEN<br />
GLOSSAR<br />
iv
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
v
Teil Eins<br />
Einführung in das<br />
e-Invoicing
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
Teil Eins: Einführung in das e-Invoicing<br />
KAPITEL 1 - ELEKTRONISCHE RECHNUNGSLEGUNG<br />
1. EINFÜHRUNG IN DIE ELEKTRONISCHE RECHUNGSSTELLUNG UND IHRE VORTEILE<br />
Die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> (e-Invoicing) bezeichnet den automatisierten Prozess der Erstellung, des<br />
Versands, Empfangs und der Bearbeitung von Rechnungsdaten auf elektronischem Wege.<br />
In den letzten zwanzig Jahren haben Großunternehmen ihr Rechnungswesen automatisiert, um die Einsparungen<br />
und Effizienzsteigerungen für sich zu nutzen, die e-Invoicing bietet. Seit 2005 haben die Regierungen einiger<br />
europäischer Staaten (z.B. Dänemark, Spanien, Italien, Schweden etc.) begonnen, die elektronische<br />
<strong>Rechnungsstellung</strong> an den öffentlichen Sektor zwingend vorzuschreiben. In diesen Ländern müssen alle<br />
Unternehmen und Bürger, die Waren und Dienstleistungen an den öffentlichen Sektor liefern, ihre Rechnungen<br />
ausschließlich in elektronischer Form einreichen.<br />
Die Einsparungen, die in Europa durch die Einführung der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> erzielt werden<br />
könnten, werden auf € 238 Milliarden geschätzt (kumuliert über einen Zeitraum von sechs Jahren) 1 . Während die<br />
Kosten für eine Rechnung in Papierform zwischen € 1,13 und € 1,65 liegen, würden die Kosten für eine<br />
elektronische Rechnung nur € 0,28 bis € 0,47 betragen, eine Kostensenkung von 70% bis 75% 2 . Der europäische<br />
Verband „European Association of Corporate Treasurers“ gelangt zu ähnlichen Ergebnissen und schätzt, dass<br />
Unternehmen durch die automatisierte Bearbeitung von Rechnungsdaten und dem wegfallenden Papier- und<br />
Bearbeitungsaufwand bis zu 80% ihrer derzeitigen Kosten einsparen könnten.<br />
Dennoch erstellen die meisten kleinen und mittleren Unternehmen 3 in Europa ihre Rechnungen noch immer in<br />
Papierform, stecken sie in Umschläge, frankieren diese und senden sie per Post oder Kurierdienst an ihre Kunden.<br />
Die Kunden müssen beim Eingang der Rechnungen überprüfen, ob die darin enthaltenen Angaben korrekt sind<br />
und die Daten manuell in ihr System eingeben, bevor die Zahlung freigegeben werden kann.<br />
Dieses gesamte Verfahren kann vollautomatisiert ohne manuellen Eingriff ablaufen: Die in der Rechnung<br />
enthaltenen Daten können durch den Computer des Lieferanten automatisch angelegt und an den Kunden versandt<br />
werden, dessen Computer automatisch die Richtigkeit der Informationen überprüft und die Zahlung freigibt. Dies<br />
verringert die Zeit und Kosten für die Erstellung, den Versand, den Eingang, die Überprüfung, Freigabe und<br />
Zahlung einer Rechnung beträchtlich.<br />
Ein wichtiger Vorteil der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> für KMU ist neben der höheren Effizienz und<br />
Kostensenkung die Möglichkeit (oder der Wettbewerbsvorteil), Zugang zu einem größeren Markt potenzieller<br />
Kunden und Lieferanten zu haben, vor allem Großunternehmen, die es vorzuziehen, mit e-fähigen<br />
Geschäftspartnern zu arbeiten. Jede Chance, angesichts des derzeitigen Wirtschaftsklimas Geschäftschancen zu<br />
verbessern und auszubauen, ist äußerst wertvoll und lohnenswert.<br />
Die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> ermöglicht es KMU, in Bezug auf Aufträge, Kunden oder Zulieferer zu<br />
expandieren, ohne im gleichen Umfang in Mitarbeiter investieren zu müssen, die wiederkehrende<br />
Verwaltungsaufgaben ausführen, für die sich die Prozessautomatisierung am besten eignet. Die Mitarbeiter, die<br />
derzeit damit beschäftigt sind, Daten manuell in das System des Unternehmens einzupflegen, Umschläge zu<br />
1 CapGemini, „SEPA: potential benefits at stake“. Januar 2008<br />
2 Aberdeen Group, „Electronic Invoicing Solution Selection Report: Leading an Accounts Payable Extreme Make Over“. Dezember 2005<br />
3 Gemäß Artikel 2 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG setzt sich die Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) „aus Unternehmen<br />
zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio.<br />
EUR beläuft.”<br />
1<br />
EINFÜHRUNG IN<br />
DAS<br />
E-INVOICING
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
öffnen und zu verschließen und Papierdokumente zu archivieren, können ihre Zeit auf Aufgaben mit größerer<br />
Wertschöpfung verwenden, wie die Pflege von Kundenbeziehungen.<br />
Die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> entwickelt sich zunehmend zum bevorzugten Mittel für den Austausch von<br />
Rechnungsdaten. Kleine und mittlere Unternehmen müssen sich auf diese natürliche Marktentwicklung einstellen.<br />
2. ELEKTRONISCHES RECHNUNGSVERHALTEN UND ANFORDERUNGEN DER KMU<br />
2008 führte PricewaterhouseCoopers Erhebungen durch, um das Verhalten, die wahrgenommenen Vorteile,<br />
Hindernisse und potenziell beschleunigende Faktoren für die Einführung der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
zu ermitteln (siehe ANHANG 2). Die Ergebnisse können wie folgt zusammengefasst werden:<br />
Die große Mehrheit der KMU versendet elektronische Rechnungen derzeit oder plant ihren Versand:<br />
Als PDF Direkt aus ihrem Buchhaltungsprogramm an ihre Kunden.<br />
35,5%<br />
58,9%<br />
Die Hauptvorteile elektronischer Rechnungen sehen die KMU in:<br />
Kostensenkungen Höherer Effizienz Schnelleren Zahlungen<br />
37,8%<br />
Die Kernprobleme elektronischer Rechnungen für die KMU sind:<br />
75%<br />
79,3%<br />
Bereitschaft für/Kompatibilität mit internen Informatiksystemen Kundenbereitschaft/-kompatibilität<br />
Rechtsunsicherheit Komplexität<br />
22,4%<br />
22,8%<br />
30,25%<br />
33,1%<br />
Die wichtigsten Faktoren, die die Einführung der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> beschleunigen, sind:<br />
1. Kostenfreie Software für die Erstellung, Übertragung und den Versand elektronischer Rechnungen<br />
2. Begleitmaterial (Lösungsdokumentation, Benutzerhandbücher, Dokumentation der rechtlichen Situation,<br />
Beispieldateien, häufig gestellte Fragen (FAQ))<br />
3. Gewissheit, dass die Lösung der Mehrwertsteuergesetzgebung entspricht<br />
Inwiefern die Einsparungen und Effizienzsteigerungen, die durch die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> in Europa<br />
möglich sind, realisiert werden können, hängt von der Einführung durch die KMU ab. Ihre derzeitigen Praktiken<br />
und Anforderungen sollten als Grundlage für jede erfolgreiche Wirtschaftspolitik und verwandte Initiativen<br />
dienen.<br />
2<br />
EINFÜHRUNG IN<br />
DAS<br />
E-INVOICING
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
3. WICHTIGE E-INVOICING-INITIATIVEN IN EUROPA<br />
Immer mehr europäische Regierungen haben es sich zum Ziel gesetzt, die Einführung der elektronischen<br />
<strong>Rechnungsstellung</strong> zu fördern.<br />
Um den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen zu verringern, vereinfachen und harmonisieren die<br />
Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten (z.B. Niederlande) den nationalen Rechtsrahmen und beseitigen die<br />
bestehenden Rechtshemmnisse. Ein einheitlicher Rechtsrahmen und die Einführung eines gemeinsamen globalen<br />
Standards sind zwei Vorbedingungen, um die möglichen Vorteile der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
ausschöpfen zu können.<br />
Eine wichtige Maßnahme, die die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten ergreifen könnten, ist die Förderung<br />
eines globalen, nicht proprietären Standards, der den Anforderungen der Gruppen entspricht, die derzeit nationale<br />
und branchenspezifische Standards verwenden. Als größter Abnehmer in der europäischen Wirtschaft könnte der<br />
öffentliche Sektor der Konvergenz hin zu einem gemeinsamen Standard großen Auftrieb geben und gleichzeitig<br />
die Kosten und Komplexität der Datenumwandlung innerhalb des gesamten e-Invoicing-Ökosystems verringern<br />
(siehe Teil 5 zu weiteren Informationen über Standards).<br />
Manche EU-Mitgliedsstaaten, vor allem diejenigen, in denen die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> für den<br />
öffentlichen Sektor zwingend ist, bieten einfache Tools für die Benutzer im Bereich Business-to-Government an.<br />
Die dänische Bundesagentur für Informationstechnik & Telekommunikation hat einen offenen Rahmen –<br />
NemHandel – für den Austausch elektronischer Geschäftsdokumente 4 in einer sicheren und zuverlässigen<br />
Umgebung eingeführt.<br />
Die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten beteiligen sich außerdem an der groß angelegten Initiative PEPPOL<br />
(Pan-European Public Procurement Online, paneuropäisches öffentliches Auftragswesen online), die es jedem<br />
Unternehmen in der EU und insbesondere KMU ermöglichen soll, während des gesamten Beschaffungsprozesses<br />
mit jeder europäischen Regierungsinstitution elektronisch zu kommunizieren. Die Initiative PEPPOL beschäftigt<br />
sich auch mit dem Austausch elektronischer Rechnungsdokumente zwischen allen relevanten Akteuren. 5<br />
Gleichzeitig führt die Europäische Kommission ein Pilotprojekt zur Förderung der elektronischen<br />
<strong>Rechnungsstellung</strong> und Beauftragung (e-PRIOR) mit einer Reihe von Lieferanten durch. Hauptziel dieses<br />
Projekts ist, reale Erfahrungen mit der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> zu sammeln und die daraus gezogenen<br />
Lektionen mit den Mitgliedsstaaten und anderen interessierten Parteien auszutauschen. 6<br />
Die andere Seite des Kreislaufs von der Beauftragung bis zur Bezahlung ist die Zahlung. SEPA (Single Euro<br />
Payments Area) ist eine Initiative der Europäischen Union zur Schaffung eines einheitlichen europäischen<br />
Zahlungsmarkts, innerhalb dessen elektronische Zahlungen einfach, sicher, kosteneffektiv und effizient erfolgen<br />
können. SEPA wird es den Bürgern, Unternehmen, Regierungsbehörden und anderen, unabhängig davon, wo sie<br />
sich in Europa befinden, ermöglichen, mithilfe zweier Instrumente (SEPA-Überweisung und SEPA-<br />
Lastschriftverfahren) Zahlungen in Euro zu tätigen und zu erhalten und in jedem Land Kredit- und<br />
Guthabenkarten mit standardisierten Grundkonditionen, -rechten- und -pflichten zu nutzen.<br />
Der Bankensektor lieferte im Januar 2008 das erste paneuropäische Zahlungsinstrument, die SEPA-Überweisung,<br />
und im November 2009 folgte das SEPA-Lastschriftverfahren. Die nationalen Zahlungsinstrumente werden nach<br />
und nach eingestellt und durch SEPA-Instrumente ersetzt. Die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> gilt als einer der<br />
wichtigsten Mehrwertdienste, die Banken im Rahmen ihres SEPA-Angebots für ihre Kunden bereithalten können.<br />
Einige Banken bieten bereits Dienstleistungen im Zusammenhang mit der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> an,<br />
wie den automatisierten Abgleich der Rechnungs- und Zahlungsdaten, die automatisierte Finanzierung der<br />
elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> 7 und andere Finanzdienstleistungen.<br />
4 Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.epractice.eu/en/news/292390<br />
5 Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.peppol.eu/<br />
6 Weitere Informationen finden Sie unter: www.epractice.eu/cases/ePRIOR<br />
7 Der Standard ISO 20022 für einen Rechnungsfinanzierungsantrag-Dienst wurde 2007 vom Konsortium CBI (vormals ACBI) in das ISO20022-Verzeichnis (www.iso20022.org) aufgenommen.<br />
3<br />
EINFÜHRUNG IN<br />
DAS<br />
E-INVOICING
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
KAPITEL 2 - AUSWIRKUNGEN DER ELEKTRONISCHEN RECHNUNGSSTELLUNG<br />
1. AUSWIRKUNGEN AUF DAS UNTERNEHMEN<br />
1.1.AUSWIRKUNGEN AUF DIE ORGANISATION<br />
Ein kleines oder mittleres Unternehmen, das sein Rechnungsverfahren automatisiert, kann sich einen<br />
Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz sichern und wird von Geschäftspartnern (Lieferanten/<br />
Kunden), die bereits den Großteil ihrer Geschäfte elektronisch abwickeln, bevorzugt werden.<br />
Durch die Automatisierung ihres Rechnungswesens können Unternehmen die Mitarbeiter in der<br />
Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung bei wiederkehrenden Aufgaben mit geringem Mehrwert, wie der<br />
manuellen Eingabe von Rechnungsdaten in interne Systeme und den manuellen Abgleich, entlasten und<br />
sich stärker auf den Kundendienst und die Prozessoptimierung konzentrieren und so die interne<br />
Kommunikation mit anderen Abteilungen verbessern.<br />
Die höhere Qualität der Arbeit für die Beschäftigten führt zu höherer Produktivität und größerer<br />
Flexibilität in der Reaktion auf Marktkräfte.<br />
Die Konzentration auf Aufgaben mit höherem Mehrwert und die Automatisierung repetitiver,<br />
fehlerträchtiger Prozesse gibt Unternehmen die Möglichkeit, ihr Geschäft auszubauen, ohne mehr<br />
Mitarbeiter in direktem Verhältnis zur Zunahme der Geschäftstätigkeit für die Dateneingabe einstellen zu<br />
müssen.<br />
Mehrere Fallstudien 8 zeigen die Vorteile, die sich in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren<br />
(Wirtschaftssektor, Grad der Prozessautomatisierung, Anzahl der Transaktionen, administrative<br />
Komplexität, Datenformat etc.), in Form von Einsparungen in Höhe von 1 bis 3 Prozentpunkten des<br />
Unternehmensumsatzes ergeben können.<br />
Die Umwandlung der Geschäftsunterlagen in elektronische Daten reduziert die Verwendung von Papier<br />
und das Transportaufkommen, womit sich wiederum die Umweltfolgen der Geschäftstätigkeit<br />
verringern.<br />
1.2. AUSWIRKUNGEN AUF DIE GESCHÄFTSPARTNER<br />
Kunden und Lieferanten, die mit einem KMU arbeiten, das die <strong>Rechnungsstellung</strong> automatisiert hat,<br />
profitieren von der Effizienz, die variable Preismodelle ermöglichen. Dies kann in Abhängigkeit der<br />
erzielten Vorteile variieren. Rabatte und Nachlässe sind als Anreiz nicht ungewöhnlich.<br />
Durch die Automatisierung der <strong>Rechnungsstellung</strong> können KMU allen Geschäftspartnern in der<br />
gesamten Lieferkette (Abnehmer, Zulieferer, Vertriebshändler, Wiederverkäufer, Finanzinstitutionen etc.)<br />
Vorteile bieten und einen Wandel der Unternehmenskultur bewirken und stärker auf Kooperation<br />
ausgerichtete Modelle fördern, die abteilungsübergreifende Bemühungen erfordern (Logistik,<br />
Verwaltung, Vertrieb, Finanzen, Rechtsabteilung etc.), was wiederum die Beziehung mit den<br />
Geschäftspartnern ausbaut und verbessert.<br />
Erste Zahlen aus Frankreich 9 über den Austausch elektronischer Rechnungen zwischen Unternehmen<br />
(Business-to-Business) lassen auf potenzielle Zuwächse in der Größenordnung von 40 Milliarden EUR<br />
schließen, von denen nur knapp mehr als 1 Milliarde EUR auf die 50 größten Konzerne entfällt, was die<br />
Bedeutung der KMU zeigt.<br />
8 Politecnico Mailand, „Electronic invoicing as a keystone in the collaboration between companies, banks and PA”, Bericht 2008, und „Joint collaboration: a powerful driver for electronic invoicing<br />
in Italy”, Bericht 2009.<br />
9 Arthur D. Little for Deskom/Post@xess, Juni 2001, übersetzt aus „Le Livre Blanc de la Facture Electronique”, EBG (Electronic Business Group) - Deskom, September 2004<br />
4<br />
EINFÜHRUNG IN<br />
DAS<br />
E-INVOICING
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
2. AUSWIRKUNGEN AUF PROZESSE<br />
An einem e-Invoicing-Projekt können Mitarbeiter unterschiedlicher Abteilungen beteiligt sein (z.B. Finanzen,<br />
Verwaltung, Einkauf, Steuern, Rechtsabteilung, IT und Vertrieb) und es bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit,<br />
interne Prozesse auf Grundlage des Inputs der verschiedenen Funktionen zu überdenken. Dies kann zu<br />
innovativen Ideen und neuen Einsichten für die Verbesserung, Optimierung und Rationalisierung von Prozessen<br />
führen. Selbst in Kleinstunternehmen, wo diese Funktionen von weniger Mitarbeitern ausgeführt werden, können<br />
die Vorteile der Prozessautomatisierung trotzdem ähnliche Ergebnisse bringen.<br />
Abhängig von verschiedenen Faktoren (Verwaltungskomplexität, Anzahl von Transaktionen, Art und Anzahl der<br />
Geschäftspartner und Grad der bereits erzielten Integration) können die Auswirkungen auf die Prozesse wie folgt<br />
zusammengefasst werden:<br />
• Kostensenkung und Optimierung durch verminderte manuelle Dateneingabe und damit einhergehend<br />
geringere Fehlermarge, weniger fehlende Rechnungen, weniger Raumbedarf für die Archivierung und<br />
wegfall von Portokosten<br />
• Höhere Effizienz durch die Nutzung strukturierter Daten 10 für die interne Systemintegration und den<br />
automatisierten Abgleich von Geschäftsdaten, höhere Datengenauigkeit und Bearbeitungsgeschwindigkeit,<br />
leichtere Beilegung von Streitigkeiten und Bereinigung von Diskrepanzen<br />
• Verringertes operatives Risiko durch die automatisierten Abgleichs- und Freigabeverfahren, die<br />
Überprüfungen der Rechnungsdaten umfassen sowie einen Abgleich der Rechnungsdaten mit den<br />
Bestellungen und/oder Wareneingangsscheinen des Unternehmens und eine Überprüfung, ob die<br />
berechneten Güter/Dienstleistungen bestellt und geliefert wurden. Der automatisierte Abgleich reduziert<br />
das Risiko betrügerischer Rechnungen und doppelter Zahlungen beträchtlich<br />
• Der Abgleich kann noch weiter verbessert werden, indem die in den elektronischen Rechnungen<br />
angegebene Bankverbindung anhand derjenigen geprüft wird, die das Unternehmen bereits in seinen<br />
Stammdaten hinterlegt hat. Dies stellt sicher, dass ein Unternehmen (und seine Mitarbeiter) niemals die in<br />
seinem internen System hinterlegten Bankdaten ändern, nur weil eine elektronische Rechnung mit anderen<br />
Daten eingeht. Dies ist eine wichtige Maßnahme, um das Unternehmen vor Betrug zu schützen (siehe „Wie<br />
elektronische Rechnungen das Betrugsrisiko mindern helfen“, Teil 4 des Leitfadens)<br />
• Das Umlaufvermögen erhöht sich durch die geringere Anzahl von Tagen, bis ein Unternehmen nach einem<br />
Verkauf die Einnahmen verbuchen kann (Außenstandstage = DSO). Entscheidungen über die<br />
Bargelddisposition und Kundenkredite können durch die Datenverarbeitung in Echt- oder Fast-Echtzeit<br />
verbessert werden, was zu erhöhter Transparenz und Prozesskontrolle führt. Streitigkeiten über<br />
Rechnungen werden aufgrund der höheren Datenqualität vermindert, was wiederum zu weniger DSO führt.<br />
3. AUSWIRKUNGEN AUF DIE TECHNOLOGIE<br />
Die Gesamtauswirkungen auf die Technologie variieren in Abhängigkeit von folgenden Faktoren:<br />
• Art der Lösung: interne oder externe Entwicklung der Lösung?<br />
• Größe der Lösung: Lässt sie einen oder mehrere Geschäftspartner zu?<br />
• Umfang der Lösung: Unterstützt sie nur einen oder mehrere Rechnungsstandards und nur eine oder<br />
mehrere Arten von Geschäftsunterlagen?<br />
• Grad der Integration: semi- oder voll automatisierte Bearbeitung?<br />
Es ist üblich, dass ein Unternehmen zunächst mit einer einfachen Lösung beginnt, um elektronische Rechnungen<br />
mit einem Geschäftspartner auszutauschen und dann beschließt, e-Invoicing mit möglichst vielen<br />
Geschäftspartnern umzusetzen. Ein weiteres gängiges Szenario ist die Umsetzung der elektronischen<br />
<strong>Rechnungsstellung</strong> mit nur einem Partner, dem dann die Umsetzung elektronischer Bestellungen (e-Orders),<br />
Zahlungen (e-Payments), Überweisungen (e-Remittances) etc. folgt, bis alle Transaktionsaustausche<br />
(Nachrichtentypen) mit diesem bestimmten Partner voll automatisiert wurden.<br />
10 Siehe Glossar<br />
5<br />
EINFÜHRUNG IN<br />
DAS<br />
E-INVOICING
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
Für jedes Szenario gilt, dass Unternehmen die Vorzüge ihrer ersten Umsetzung recht schnell genießen können und<br />
kurz darauf eine Erweiterung planen werden. Umso höher die Anzahl von Prozessen, die das Unternehmen<br />
automatisiert, umso größer der Nutzen.<br />
6<br />
EINFÜHRUNG IN<br />
DAS<br />
E-INVOICING
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
KAPITEL 3 - MODELLE FÜR DIE EINFÜHRUNG VON E-INVOICING<br />
1. DIE ENTWICKLUNG DER ELEKTRONISCHEN RECHNUNGSSTELLUNG<br />
Die folgenden Modelle stellen einen allmählichen Übergang von der manuellen <strong>Rechnungsstellung</strong> hin zur<br />
vollständigen und durchgängigen Automatisierung, den ein Unternehmen durch den Ausbau seiner Fähigkeit<br />
schrittweise erreichen kann. Je nach den Anforderungen des Unternehmens bietet jedes e-Invoicing-Modell<br />
gegenüber dem Austausch von Papierrechnungen beträchtliche Vorteile.<br />
Die geschäftlichen Gründe, die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> einzuführen, können durch externe Marktkräfte<br />
bedingt sein – ein Großkunde/-zulieferer fordert die Einführung oder eine Regierungsinitiative schreibt dies<br />
zwingend vor – oder interner Natur sein, um das Geschäft mithilfe eines Niedrigkostenmodells auszubauen. In<br />
beiden Fällen führt es im Resultat zu einem schnelleren Zahlungseingang und verbesserten Kundenbeziehungen.<br />
Ein typischer Weg für ein KMU sieht wie folgt aus:<br />
1. Interne Bereitschaft:<br />
• Umsetzung einer Buchhaltungssoftware (Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung), die Rechnungen in<br />
einem einfachen PDF- oder ähnlichen Format erstellen kann<br />
• Festlegung der Prozessschritte (beteiligte Mitarbeiter und Systeme) für den Versand/Erhalt der Rechnungen<br />
und Erörterung der Schritte, die sich im Falle der Automatisierung beträchtlich auf das Geschäft auswirken<br />
2. <strong>Elektronische</strong>r Austausch von Rechnungen:<br />
• Das Unternehmen beginnt, Rechnungen im PDF- oder ähnlichen Format per E-Mail oder über ein<br />
einfaches Dateiübertragungsverfahren wie FTP zu verschicken und zu empfangen<br />
• Die Vorzüge, die sich aus der höheren Zustellgeschwindigkeit ergeben, aus erster Hand kennen lernen<br />
3. Mit den Lösungen der Partner arbeiten:<br />
• Bereit sein, den Wünschen großer Lieferanten zu entsprechen und Rechnungen in deren Webportale<br />
einzugeben<br />
• Den Druck nehmen, die eigenen e-Invoicing-Umsetzbarkeit auszubauen, bevor man dazu bereit ist<br />
4. In Erwägung ziehen, ein eigenes Webportal einzurichten:<br />
• Das Geschäft auch weiterhin automatisiert abwickeln, selbst wenn die Kunden nicht über die Möglichkeit<br />
des e-Invoicing verfügen<br />
• Es den Kunden ermöglichen, ihre Rechnungen von der Webseite des Unternehmens auszudrucken oder<br />
herunterzuladen<br />
5. Über eine e-Invoicing-Plattform nachdenken:<br />
• Ausbau der Fähigkeit, den Anforderungen mehrerer Zulieferer und Kunden zu entsprechen<br />
• Integration des Rechnungsversands und -empfangs in die internen Systeme und Prozesse<br />
6. Ausbau der Plattform:<br />
• Automatisieren der Bestellungen, Zahlungen, Überweisungen und Zahlungseinzüge<br />
• Bewertung der Verbesserung in allen Geschäftsbereichen<br />
2. E-INVOICING MODELLE<br />
Die nachfolgenden Diagramme zeigen verschiedene Automatisierungs- und somit Effizienzgrade. Sie enthalten<br />
insbesondere Beispiele für: traditionelles manuelles Rechnungswesen, halbautomatisierter Prozess mit<br />
Rechnungen im PDF-Format, Webportale (sender- und empfängerbasiert), durchgängig automatisierter<br />
elektronischer Rechnungsprozess und schließlich ein vollständig integrierter Kreislauf von der Beauftragung bis<br />
zur Zahlung.<br />
7<br />
EINFÜHRUNG IN<br />
DAS<br />
E-INVOICING
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
2.1. MANUELLER RECHNUNGSPROZESS<br />
Dieses Diagramm zeigt ein einfaches Rechnungsverfahren zwischen zwei Unternehmen. Die Anzahl der<br />
Schritte variiert je nach Größe des Unternehmens, der Anzahl der beteiligten Abteilungen und Prüfungen<br />
und der Komplexität der internen Systeme und Prozesse.<br />
RECHNUNGSSTELLER EMPFÄNGER<br />
ERP-System erstellt<br />
die Rechnung<br />
Druck der Rechnungen<br />
Sortieren nach Kunden<br />
Kuvertieren der<br />
Rechnungen und<br />
Frankieren<br />
Transport zur Post oder<br />
Abholung<br />
Eine Rechnungskopie<br />
wird archiviert<br />
Abbildung 1.1<br />
POST<br />
Öffnet Post und<br />
setzt Eingangsstempel<br />
auf Rechnung<br />
Prüft gegen Bestellung<br />
oder erhält<br />
Freigabe zur<br />
Bearbeitung<br />
Schlägt Lieferanten-<br />
und Ausgabencodes<br />
im<br />
System nach<br />
Gibt Rechnungsangaben<br />
in das<br />
ERP-System ein<br />
Überprüfung der<br />
Rechnungsdaten<br />
und Zahlungsfreigabe<br />
durch die<br />
bevollmächtigte<br />
Person<br />
Rechnung wird den<br />
Begleitdokumenten<br />
zugeordnet und<br />
abgelegt<br />
In diesem Szenario entstehen beiden Parteien unnötiger Kosten- und Zeitaufwand für wiederkehrende<br />
Aufgaben, die bei jedem Verfahrensschritt Fehlerpotenzial bergen.<br />
8<br />
EINFÜHRUNG IN<br />
DAS<br />
E-INVOICING
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
Folgende Überlegungen sind dabei zu berücksichtigen:<br />
Für den Rechnungssteller<br />
• Personalkosten für den Druck und das Sortieren von Rechnungen, Kuvertieren, Frankieren und<br />
Ablegen<br />
• Porto- und Papierkosten<br />
• Umweltfolgen der Papierverwendung und Zustellung<br />
• Mögliche Drucker- oder Postversandfehler, was zu fehlenden Rechnungen führt<br />
• Mögliche Sortierfehler, die dazu führen, dass ein Kunde die Rechnungen eines anderen Kunden erhält<br />
• Kosten für das Anrufen von Kunden aufgrund verspäteter Zahlung infolge fehlender Rechnungen<br />
• Kosten für den Postversand von Rechnungskopien und möglicher Verlängerung des Zahlungsziels<br />
• Kosten für die Organisationsstruktur (Personal) für die Bearbeitung der Rechnungen<br />
• Kosten für die Archivierung von Papierdokumenten<br />
• Kosten im Zusammenhang mit der Archivverwaltung (z.B. Suchen, Logistik etc.)<br />
• Folgen für die Kundenbeziehung, da beide Parteien in der Regel den Fehler bei der anderen Partei<br />
suchen<br />
Für den Rechnungsempfänger:<br />
• Personalkosten für das Öffnen der Post, Sortieren der Rechnungen nach Lieferanten, Anbringen des<br />
Eingangsstempels, Abgleich mit Bestellungen oder anderen Begleitdokumenten, Nachschlagen der<br />
Lieferanten- und Kontencodes für die Bearbeitung, Eingabe der Daten in den Computer und<br />
Überprüfung der Richtigkeit der Eingaben<br />
• Mögliche Fehler bei der Dateneingabe, die zu inkorrekten Zahlungen und Abgleichproblemen mit<br />
Lieferanten oder falschen internen Buchungen führen, die weitere Buchhaltungsprobleme verursachen<br />
• Kosten für zusätzliche Mitarbeiter, um die Dateneingabe von der Rechnungsfreigabe zu trennen<br />
• Kosten für die Unterhaltung des Papierarchivs<br />
HINWEIS: Auch wenn die Abkürzung per definitionem für Enterprise Resource Planning<br />
(Warenwirtschaftssystem) steht, wird sie häufig als Bezeichnung für das IT-System verwendet, indem die<br />
Kundenkonten geführt, wichtige Geschäftsaktivitäten ausgeführt und Finanztransaktionen aufgezeichnet<br />
werden. In einigen Fällen werden diese Aktivitäten in mehr als einem System ausgeführt.<br />
9<br />
EINFÜHRUNG IN<br />
DAS<br />
E-INVOICING
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
2.2.SEMIAUTOMATISIERTER RECHNUNGSPROZESS<br />
2.2.1.SEMIAUTOMATISIERTER RECHNUNGSPROZESS MITHILFE HERKÖMMLICHER PDF-RECHNUNGEN<br />
Dieses Diagramm zeigt eine typische Situation, in der der Lieferant Rechnungen im PDF-Format per E-<br />
Mail an den Rechnungsempfänger schickt.<br />
RECHNUNGSSTELLER EMPFÄNGER<br />
ERP-System erstellt<br />
die Rechnung im<br />
PDF-Format und<br />
archiviert automatisch<br />
eine Kopie<br />
Systemprogramm<br />
gruppiert Rechnungen<br />
und legt automatisch<br />
E-Mails oder<br />
Datei-übertragungen<br />
an, um<br />
die Rechnungen an<br />
die Kunden zu<br />
schicken<br />
Abbildung 1.2<br />
INTERNET<br />
Öffnet E-Mail,<br />
speichert Dateien,<br />
druckt Rechnungen<br />
und setzt Eingangsstempel<br />
darauf<br />
Prüft anhand<br />
Bestellung oder<br />
erhält Freigabe zur<br />
Bearbeitung<br />
Schlägt Lieferanten-<br />
und Ausgabencodes<br />
im System nach<br />
Gibt Rechnungsangaben<br />
in das<br />
ERP-System ein<br />
Zahlungsfreigabe<br />
der Rechnung durch<br />
die bevollmächtigte<br />
Person<br />
Rechnung wird den<br />
Begleitdokumenten<br />
zugeordnet und<br />
abgelegt<br />
Es gibt andere, sichere Wege für die Übertragung von Rechnungen im PDF-Format, siehe Teil 2 –<br />
Kapitel 2.<br />
10<br />
EINFÜHRUNG IN<br />
DAS<br />
E-INVOICING
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
2.2.2.SEMIAUTOMATISIERTER RECHNUNGSPROZESS MITHILFE SENDERBASIERTER WEB-RECHNUNGEN<br />
In diesem Diagramm lädt der Lieferant seine Rechnungen im PDF-Format in ein webbasiertes Portal, wo<br />
der Empfänger diese ansehen, drucken oder herunterladen kann.<br />
RECHNUNGSSTELLER EMPFÄNGER<br />
ERP-System erstellt<br />
die Rechnung im<br />
HTML-Format und<br />
archiviert automatisch<br />
eine Kopie<br />
Systemprogramm<br />
gruppiert Rechnungen<br />
nach Kunden<br />
und lädt sie<br />
automatisch in<br />
eine webbasierte<br />
Anwendung<br />
Abbildung 1.3<br />
In den beiden Szenarien oben realisiert der Lieferant (Rechnungssteller) alle Effizienzsteigerungen, aber<br />
für den Empfänger ändert sich im Ablauf nichts.<br />
Die wichtigsten Überlegungen können wie folgt beschrieben werden:<br />
Für den Rechnungssteller (Sender)<br />
WEBANWENDUNG<br />
Kundenorientierte<br />
Webanwendung<br />
speichert Rechnungen in<br />
Kundenkonten<br />
Loggt sich in die<br />
Webseite ein, lädt<br />
Rechnungen herunter,<br />
druckt sie und setzt<br />
Eingangsstempel<br />
darauf<br />
Prüft anhand<br />
Bestellung oder<br />
erhält Freigabe zur<br />
Bearbeitung<br />
Schlägt Lieferanten-<br />
und Ausgabencodes<br />
im<br />
System nach<br />
Gibt Rechnungsangaben<br />
in das<br />
ERP-System ein<br />
Zahlungsfreigabe<br />
der Rechnung durch<br />
die bevollmächtigte<br />
Person<br />
Rechnung wird den<br />
Begleitdokumenten<br />
zugeordnet und<br />
abgelegt<br />
• Senkt Personal-, Druck-/Download-, Archivierungs- und Portokosten<br />
• Verringert Fehler durch manuelle Bearbeitung<br />
• Vermindert die durch die Er- und Zustellung von Papierdokumenten bedingten Umweltfolgen<br />
• Verbessert die Kundenbeziehung durch den rechtzeitigen Versand korrekter Rechnungen<br />
11<br />
EINFÜHRUNG IN<br />
DAS<br />
E-INVOICING
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
Für den Empfänger<br />
• Bleiben die Personalkosten für das Öffnen der Post, das Sortieren der Rechnung nach Lieferanten,<br />
Eingangsstempel, Abgleich mit anderen Begleitdokumenten, Nachschlagen der Lieferanten- und<br />
Kontencodes für die Bearbeitung, Eingabe der Daten in den Computer und Überprüfung der<br />
Richtigkeit der Eingaben<br />
• Mögliche Fehler bei der Dateneingabe führen zu falschen Zahlungen und Abgleichproblemen mit<br />
Lieferanten oder inkorrekten Buchungen, die zu weiteren Buchhaltungsproblemen führen<br />
• Kosten für zusätzliche Mitarbeiter, um die Dateneingabe von der Rechnungsfreigabe zu trennen<br />
• Kosten für die Unterhaltung von Papierarchiven<br />
12<br />
EINFÜHRUNG IN<br />
DAS<br />
E-INVOICING
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
2.2.3.SEMIAUTOMATISIERTER RECHNUNGSPROZESS MITHILFE EMPFÄNGERBASIERTER WEB-<br />
RECHNUNGEN<br />
In diesem Diagramm bietet der Empfänger eine Webanwendung an, in der Lieferanten ihre<br />
Rechnungsdaten eingeben können. Diese Webanwendung wird so programmiert, dass die Rechnung im<br />
erforderlichen Format zum Herunterladen in das System des Empfängers angelegt wird.<br />
RECHNUNGSSTELLER EMPFÄNGER<br />
ERP-System erstellt<br />
die Rechnung<br />
Lieferant gibt Rechnungsdaten<br />
erneut in<br />
die webbasierte<br />
Anwendung des<br />
Empfängers ein und<br />
druckt oder lädt eine<br />
Kopie herunter<br />
Kopie wird der<br />
Originalrechnung<br />
zugeordnet und<br />
abgelegt<br />
Abbildung 1.4<br />
Die wichtigsten Überlegungen können wie folgt beschrieben werden:<br />
Für den Rechnungssteller<br />
WEBANWENDUNG<br />
Lieferantenorientierte<br />
Webanwendung lädt<br />
Rechnungen im<br />
erforderlichen Format<br />
in das System des<br />
Empfängers herunter<br />
Die Rechnungen<br />
werden automatisch<br />
anhand der<br />
Lieferanten- und<br />
Bestell-daten<br />
geprüft und ohne<br />
manuellen Eingriff<br />
elektronisch in das<br />
ERP-System<br />
gespielt und bearbeitet<br />
Die Originalrechnungsdaten<br />
werden<br />
automatisch<br />
archiviert<br />
• Wahrscheinlich muss das System des Rechnungsstellers auch weiterhin eine Rechnung erstellen,<br />
um intern die richtigen Buchungsbelege anzulegen<br />
• Zusätzliche Personalkosten für die manuelle Eingabe der gleichen Rechnungsdaten in die<br />
Webseite des Empfängers (auch wenn diese Kosten gesenkt werden können, wenn die Rechnung<br />
auf der Bestellung basiert)<br />
• Risiko der falschen Eingabe von Daten auf der Webseite des Empfängers und der Erstellung<br />
zweier unterschiedlicher Rechnungen, die im Wesentlichen die gleichen Daten enthalten sollten<br />
• Personalkosten für den zusätzlichen Abgleich, um sicherzustellen, dass die Angaben<br />
übereinstimmen<br />
• Kosten für die gemeinsame Archivierung der beiden Rechnungskopien<br />
• Kosteneinsparungen bei den Personalkosten, der Abwicklung und Frankierung von Rechnungen<br />
13<br />
EINFÜHRUNG IN<br />
DAS<br />
E-INVOICING
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
Für den Empfänger:<br />
• Verringert den Arbeitsaufwand für das Sortieren, Zuordnen, die Dateneingabe und Archivierung<br />
• Behebt das Risiko der falschen Dateneingabe und damit einhergehenden Abgleichprobleme<br />
• Behebt die Notwendigkeit weiterer Mitarbeiter zur Überprüfung der Dateneingabe<br />
• Bietet oft die Möglichkeit, in der Webanwendung Geschäftsbedingungen und Kontrollen zu<br />
ergänzen<br />
• Mindert die durch die Archivierung von Papierbelegen bedingten Umweltfolgen<br />
• Verbessert die Kundenbeziehung, indem Rechnungen schnell und richtig zur Zahlung gelangen<br />
Dieses Verfahren wird im Allgemeinen nur verwendet, wenn der Rechnungssteller nur wenige<br />
Rechnungen stellt oder die Transaktionen manuell aufzeichnet und nur die Gesamtwerte in ein<br />
Buchungssystem einträgt. Es bietet eine ausgewogene Lösung für Kleinstunternehmen, die mit<br />
Unternehmen Geschäfte tätigen, die über die Fähigkeit des vollautomatisierten e-Business verfügen.<br />
14<br />
EINFÜHRUNG IN<br />
DAS<br />
E-INVOICING
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
2.3. VOLLAUTOMATISIERTER RECHNUNGSPROZESS<br />
Dieses Diagramm zeigt ein typisches Verfahren zwischen zwei Geschäftspartnern, wenn beide<br />
Unternehmen die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> umgesetzt haben.<br />
Abbildung 1.5<br />
In diesem Szenario realisieren beide Parteien alle Vorteile der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong>, was zur<br />
Kostensenkung, Unversehrtheit der Daten und insgesamt einer Verbesserung der Geschäftsbeziehung<br />
führt.<br />
Die wichtigsten Überlegungen können wie folgt beschrieben werden:<br />
Für den Rechnungssteller:<br />
• Verringert die Personal-, Druck-, Archivierungs- und Portokosten<br />
• Beseitigt das Risiko von Bearbeitungsfehlern<br />
• Beseitigt die durch die Er- und Zustellung von Papierbelegen bedingten Umweltfolgen<br />
• Verbessert die Geschäftsbeziehung durch den rechtzeitigen Versand korrekter Rechnungen<br />
• Verbessert die Effizienz und die Prozesskontrollen<br />
• Verbessert das Leistungsmanagement<br />
Für den Empfänger:<br />
RECHNUNGSSTELLER EMPFÄNGER<br />
ERP-System erstellt<br />
die Rechnung und<br />
sendet die Datei an<br />
den Datenkonverter.<br />
Rechnungen werden<br />
automatisch archiviert.<br />
Die Daten werden in<br />
ein geeignetes<br />
Format oder einen<br />
Standard umgewandelt<br />
und an den<br />
Kunden übertragen.<br />
INTERNET<br />
Die Dateiübertragung<br />
erfolgt über das Internet<br />
oder über ein geschlossenes<br />
Netzwerk.<br />
Die Rechnungsdatei<br />
geht ein, wird in ein<br />
Format umgewandelt,<br />
das mit der<br />
Software des<br />
Empfängers kompatibel<br />
ist, und wird an<br />
das ERP-System<br />
weitergeleitet.<br />
Die Rechnungen<br />
werden automatisch<br />
anhand der<br />
Lieferanten- und<br />
Bestelldaten<br />
geprüft und ohne<br />
manuellen Eingriff<br />
elektronisch in das<br />
ERP-System<br />
gespielt und<br />
bearbeitet.<br />
Die Originalrechnungsdaten<br />
werden automatisch<br />
archiviert<br />
• Verringert den Arbeitsaufwand für das Sortieren, Zuordnen, die Dateneingabe und Archivierung<br />
• Beseitigt Dateneingabefehler und damit einhergehende Abgleichprobleme<br />
• Behebt die Notwendigkeit zusätzlicher Mitarbeiter für die Überprüfung der Dateneingabe<br />
• Beseitigt die Umweltfolgen der Archivierung von Papierbelegen<br />
• Verbessert die Effizienz und die Prozesskontrollen<br />
• Verbessert das Leistungsmanagement<br />
• Verbessert die Geschäftsbeziehung, indem Rechnung pünktlich und korrekt zur Zahlung gelangen<br />
15<br />
EINFÜHRUNG IN<br />
DAS<br />
E-INVOICING
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
2.4. VOLLAUTOMATISIERTER KREISLAUF VON DER BEAUFTRAGUNG BIS ZUR ZAHLUNG (ORDER-TO-<br />
PAYMENT) 11<br />
Dieses Diagramm zeigt eine typische, durchgängige Transaktion zwischen Geschäftspartnern und ihren<br />
Banken. Es können beliebig viele weitere Parteien beteiligt sein, wie e-Business-Diensteanbietern,<br />
Spediteure, Zollbeamte, Finanz- oder Faktoringunternehmen etc. Die Parteien haben ihre e-Invoicing-<br />
Fähigkeit um elektronische Aufträge und Bestellungen (e-Orders), Zahlungen (e-Payments) und<br />
Überweisungsanzeigen (e-Remittance) erweitert.<br />
RECHNUNGSSTELLER<br />
Sender bearbeitet<br />
elektronischen<br />
Auftrag<br />
Annahme des<br />
elektronischen<br />
Auftrags an<br />
Empfänger<br />
Versand erfolgt<br />
und elektronische<br />
Rechnung wird<br />
an den Empfänger<br />
geschickt<br />
<strong>Elektronische</strong><br />
Überweisungsanzeige<br />
wird der elektronischen<br />
Zahlungsbenachrichtigung<br />
zugeordnet und<br />
automatisch an<br />
Debitorenbuchhaltung<br />
überstellt<br />
Bank bearbeitet<br />
elektronische<br />
Zahlung, schreibt<br />
den Betrag dem<br />
Konto des Senders<br />
gut und informiert<br />
ihn elektronisch<br />
10<br />
INTERNET<br />
Zustellung über<br />
Internet oder<br />
geschlossenes<br />
Netzwerk<br />
11 Es ist üblich aus Sicht des Lieferanten über den „Order-to-Cash“-Zyklus zu sprechen und aus Sicht des Käufers vom „Purchase-to-Pay“-Zyklus.<br />
2<br />
3<br />
5<br />
11<br />
1<br />
4<br />
6<br />
7<br />
9<br />
8<br />
EMPFÄNGER<br />
Eingabe des<br />
Auftrags in<br />
ERP-System<br />
Anfrage für<br />
elektronischen<br />
Auftrag an<br />
Sender<br />
Bestätigter<br />
elektronischer<br />
Auftrag bleibt im<br />
ERP-System<br />
offen<br />
<strong>Elektronische</strong><br />
Rechnung wird<br />
Auftrag zugeordnet<br />
und an<br />
die Kreditorenbuchhaltung<br />
übermittelt<br />
Anzeige über<br />
elektronische<br />
Überweisung<br />
an Sender<br />
<strong>Elektronische</strong><br />
Zahlungsanweisung<br />
an die<br />
Bank<br />
Bank bearbeitet<br />
elektronische<br />
Zahlung, schreibt<br />
den Betrag dem<br />
Konto des<br />
Senders gut und<br />
informiert ihn<br />
elektronisch<br />
16<br />
EINFÜHRUNG IN<br />
DAS<br />
E-INVOICING
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
Abbildung 1.6 12<br />
In diesem Szenario realisieren alle an der Transaktion beteiligten Parteien die Vorteile einer<br />
durchgängigen Integration.<br />
Die Unversehrtheit der Daten 13 wird während der gesamten Transaktion garantiert, da die für den<br />
ursprünglichen Auftrag angelegten Daten elektronisch für die Erstellung von Versandaufforderung,<br />
Bestandsanpassung, Rechnung, Kreditorenbeleg, Zahlungsaufforderung, Überweisung,<br />
Überweisungsanzeige und abschließender Gutschrift der Barmittel im Debitorensystem des Zulieferers<br />
wieder verwendet werden – und so die Fehlermarge in all diesen Schritten beseitigt wird.<br />
Dies wirkt sich auch sehr positiv auf die Umwelt aus. da alle beteiligten Parteien entschieden weniger<br />
Papierdokumente drucken und auf dem Postweg zustellen.<br />
12 In dem Diagramm oben geht EBL von der Annahme aus, dass alle ausgetauschten Dokumente automatisch archiviert werden<br />
13 Siehe Glossar<br />
17<br />
EINFÜHRUNG IN<br />
DAS<br />
E-INVOICING
Teil Zwei<br />
Der Einstieg
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
Teil Zwei: Der Einstieg<br />
KAPITEL 1 - CHECKLISTE FÜR DAS E-INVOICING<br />
Diese Checkliste beschreibt die typischen Phasen und Entscheidungen eines Projekts zur Umsetzung der<br />
elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> mit dem Ziel einer vollautomatisierten, durchgängigen Integration.<br />
1. FESTLEGUNG DES UMFANGS<br />
1.1.ERWÄGUNG DER SOFORTIGEN UND KURZFRISTIGEN ANFORDERUNGEN<br />
• Empfang elektronischer Rechnungen von einem Lieferanten<br />
• Empfang elektronischer Rechnungen von mehreren Lieferanten<br />
• Versand elektronischer Rechnungen an einen Kunden<br />
• Versand elektronischer Rechnungen an mehrere Kunden<br />
• Pläne zur Erweiterung der e-Business-Fähigkeit um Bestellungen, Zahlungen und<br />
Überweisungsanzeigen.<br />
1.1.1.ERMITTLUNG EINES PILOT-GESCHÄFTSPARTNERS<br />
1. Erste Diskussion oder Erhebung, um die Interessen und Bereitschaft der Lieferanten/<br />
Kunden zu ermitteln. Kernfragen, die zu berücksichtigen sind:<br />
• Wie viele meiner Geschäftspartner haben derzeit die Möglichkeit elektronische<br />
Rechnungen zu stellen?<br />
• Habe ich Geschäftspartner, mit denen ich bei der Einführung der elektronischen<br />
<strong>Rechnungsstellung</strong> zusammenarbeiten könnte?<br />
• Welche Datenstandards und -übertragungstechnologien verwenden diese<br />
Unternehmen?<br />
2. Führen Sie aktuelle und potenzielle Lieferanten/Kunden auf, die bereits die Möglichkeit<br />
zum e-Invoicing haben.<br />
2. BEWERTUNG DER UMSETZBARKEIT<br />
Erörtern Sie die folgende Liste von Fragen intern und mit dem Pilot-Geschäftspartner:<br />
• Haben Sie Mitarbeiter, die bereits frühere Erfahrungen mit der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
gesammelt haben?<br />
• Verfügen Sie über die technischen Voraussetzungen zur elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong>?<br />
• Welche e-Invoicing-Standards werden unterstützt oder bevorzugt?<br />
• Welche Nachrichtenarten und -versionen sollen verwendet werden (z.B. Rechnungen,<br />
Bestätigungen)?<br />
• Welcher Übertragungsmechanismus wird bevorzugt? (z.B. AS2, FTP, VAN etc.)<br />
• Bearbeiten Sie derzeit die Rechnungen mit diesem Partner manuell?<br />
• Handelt es sich um einen komplexen Rechnungsprozess (z.B. mehrere Länder)?<br />
• Sind diese Transaktionen grenzübergreifend?<br />
19<br />
DER EINSTIEG
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
3. WAHL DER E-INVOICING-PLATTFORM<br />
3.1.DEFENIEREN SIE IHRE ANFORDERUNGEN<br />
Auf Grundlage der Bewertung Ihrer Fähigkeiten sollten folgende Faktoren berücksichtigt werden:<br />
3.2.UMSETZUNG<br />
• Welche Standards muss meine Lösung unterstützen?<br />
• Welche Übertragungsmechanismen muss ich unterstützen?<br />
• Möchte ich Dateien direkt senden oder soll mein Partner diese von einem externen Server<br />
abholen?<br />
• Möchte ich Dateien direkt von meinem Partner erhalten oder sie von einem externen Server<br />
abholen?<br />
• Habe ich intern technische Mitarbeiter, die über das erforderliche Know-how zur elektronischen<br />
<strong>Rechnungsstellung</strong> verfügen oder in der Lage sind, e-Invoicing zu unterstützen?<br />
• Muss ich technische Mitarbeiter einstellen oder ausbilden?<br />
• Ziehe ich es vor, eine Software zu kaufen (oder Open Source zu verwenden) und eine e-Invoicing-<br />
Plattform einzurichten?<br />
• Ziehe ich es vor, diese Aktivitäten ganz oder teilweise an einen erfahrenen Diensteanbieter zu<br />
vergeben?<br />
• Vergibt mein Geschäftspartner diese Aktivitäten extern oder verfügt er intern über diese<br />
Möglichkeit?<br />
• Habe ich mein(e) System(e) oder meinen ERP-Anbieter auf die bestehende Import-/Export- oder<br />
e-Invoicing-Kompatibilität hin überprüft?<br />
• Muss die von mir gewählte Plattform um andere Geschäftspartner, andere Nachrichten etc.<br />
erweitert werden?<br />
Nach der Ermittlung seines Bedarfs sollte das Unternehmen unter Berücksichtigung der nachfolgenden<br />
Optionen entscheiden, wie es seine Lösung umsetzt.<br />
3.2.1.OUTSOURCING<br />
Auch wenn die Entscheidung der Ausgliederung ausschließlich eine Frage der Geschäftspräferenzen ist,<br />
sind aus Sicht der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> zusätzliche Punkte zu berücksichtigen.<br />
Die meisten Anbieter von e-Invoicing-Diensten verwenden Software, die verschiedene Standards<br />
umwandeln und mit mehreren Übertragungstechnologien arbeiten kann. Dies ermöglicht es dem<br />
Unternehmen, mit vielen Partnern Geschäfte zu tätigen und dennoch nur eine Methode für den<br />
Dateiempfang (direkt vom Diensteanbieter) im geforderten Format zu unterstützen. Dies ist besonders<br />
vorteilhaft, wenn das Unternehmen seine gesamte IT ausgegliedert hat oder Geschäfte mit vielen<br />
Partnern tätigt, die unterschiedlichste Technologien verwenden.<br />
HINWEIS: Diese Dienste werden oft auf Basis einer gleitenden Skala als „Gebühr pro Transaktion“<br />
berechnet. Sollten Ihre Geschäftspartner bereits intern e-Invoicing-Kapazitäten haben und für den<br />
Unterhalt ihrer eigenen Infrastruktur zahlen, werden Sie in der Regel nicht davon ausgehen, für die<br />
Geschäfte mit Ihnen Gebühren an Ihren Diensteanbieter entrichten zu müssen.<br />
3.2.2.UMSETZUNG DURCH DIE MITARBEITER DES UNTERNEHMENS<br />
Wenn Ihr Unternehmen beschließt, eine e-Invoicing-Infrastruktur einzurichten, bieten viele Anbieter<br />
Paketlösungen an, die Datenkonvertierungssoftware umfassen sowie eine Anleitung für die Einrichtung<br />
der ‚Gateway-Infrastruktur (zum Senden und Empfangen von Dateien) und Schulungs- und<br />
Umsetzungssupport. Einige bieten auch kostengünstige „Peer-to-Peer“-Lösungen für den Einstieg an –<br />
mit einem oder einer begrenzten Anzahl von Geschäftspartnern.<br />
20<br />
DER EINSTIEG
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
Wenn Ihr Unternehmen bereits intern über technische Mitarbeiter mit den erforderlichen Kompetenzen<br />
verfügt, aber nicht in zusätzliche Software investieren kann, gibt es auch viele kostengünstige oder<br />
kostenfreie „Open Source“-Software- oder Datenübertragungslösungen. Für deren Umsetzung müssen<br />
Sie zumindest Datenextraktionsformate und die damit verbundene Netzwerksicherheit sowie die Import-/<br />
Exportmöglichkeiten Ihres ERP-Systems kennen.<br />
3.2.3. HALB-AUTOMATISIERTE LÖSUNG<br />
In diesem Szenario bietet einer der Geschäftspartner (für gewöhnlich der Empfänger) ein Internetportal<br />
an, auf dem der Rechnungssteller seine Rechnungen in eine Maske eingeben oder laden kann. Diese<br />
Maske ist so programmiert, dass die Rechnungsdaten in eine automatisierte Datei im Format des ERP-<br />
Systems des Empfängers konvertiert werden. So entsteht ein automatisierter Prozess für den Empfänger,<br />
während der Rechnungssteller keinerlei e-Invoicing-System haben muss. Der Nachteil für den<br />
Rechnungssteller ist, dass er die Daten manuell in das Internetformular eingeben oder laden muss. Im<br />
Falle eines Fehlers besteht das potenzielle Risiko, dass die im ERP-System des Rechnungsstellers<br />
angelegte Rechnung nicht den Daten entspricht, die in das Portal des Empfängers eingegeben wurden.<br />
Unabhängig davon, ob diese Aktivitäten extern vergeben oder Software erworben wird, um sie intern<br />
ausführen zu können, kann in allen drei der oben geschilderten Szenarien eine Software- oder<br />
Dienstlösung für gewöhnlich erweitert werden, um automatisch viele andere Transaktionsarten zu<br />
bearbeiten (z.B. Bestellungen, Versandanzeigen, Bestätigungen, Zahlungen und Zahlungseinzug,<br />
Überweisungsanzeigen, Auszüge etc.).<br />
3.3.RECHTLICHE ANFRODERUNGEN<br />
Bei der Umsetzung der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> ist es wichtig, die rechtlichen Aspekte zu<br />
beachten und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, die in Teil 4 dieses Leitfadens beschrieben<br />
werden, sicherzustellen.<br />
Ihr Unternehmen sollte zunächst anhand der Ländermatrix (Abbildung 4.1) die rechtlichen<br />
Anforderungen unter dem Aspekt der Mehrwertsteuer betrachten.<br />
Die Umsetzung, die in diesem Teil des Leitfadens beschrieben wird, stellt eine typische EDI-Lösung<br />
(Electronic Data Interchange = <strong>Elektronische</strong>r Datenaustausch) dar (gemäß der Empfehlung des Rats<br />
1994/820/EG über die rechtlichen Aspekte des elektronischen Datenaustauschs, die die Verwendung<br />
vereinbarter Standards wie EDI oder XML-basierter Standards zulässt), eine der drei möglichen<br />
Optionen, um die Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie hinsichtlich der Echtheit der Herkunft und<br />
Unversehrtheit des Inhalts zu erfüllen.<br />
Unter dem Aspekt der Mehrwertsteuer erfordert eine ordnungsgemäße EDI-Lösung grundsätzlich keine<br />
fortgeschrittene (oder qualifizierte) elektronische Signatur. Das Thema EDI wird in der EU allerdings<br />
unterschiedlich gehandhabt. In <strong>Österreich</strong> muss z. B. zusätzlich zum elektronischen Datentransfer eine<br />
Sammelrechnung in Papier oder digital signiert (dafür genügt die fortgeschrittene Signatur) geschickt<br />
werden.<br />
3.4.KOSTEN- UND NUTZENANALYSE<br />
Es gibt verschiedene Methoden, um die Kosten für die manuelle Bearbeitung von Rechnungen zu<br />
ermitteln. Der Rechnungssteller sollte mindestens die Kosten für die Bedruckung des Papiers, das Porto<br />
und die Zustellung einrechnen, während der Empfänger die Kosten für die Freigabe/Bewilligung der<br />
Rechnung, Eingabe der Rechnungsdaten, die Korrektur von Fehlern und das Ablegen von<br />
Papierrechnungen berücksichtigen sollte. Zwar verfügen viele Anbieter von e-Invoicing-Software/<br />
Lösungen über Online-Berechnungstools, die diese Analyse unterstützen können, aber es sollten auch<br />
Zeit- und Bewegungsstudien durchgeführt werden, die die Schätzungen untermauern.<br />
Es ist wichtig festzuhalten, dass einige Vorteile schwierig zu quantifizieren sind – insbesondere die Zeit<br />
für die Bearbeitung von Anfragen oder damit verbundene Zahlungsverzögerungen, abgesehen von der<br />
Gesamtverbesserung der Geschäftsbeziehung zwischen Lieferant und Kunden..<br />
21<br />
DER EINSTIEG
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
3.5.AUSWAHL EINES LÖSUNGS- ODER DIENSTEANBIETERS<br />
Der Lösungs- oder Diensteanbieter, der Ihren derzeitigen und zukünftigen Plänen am besten entspricht,<br />
sollte sorgfältig ausgewählt werden. Viele Unternehmen, die zunächst mit einem Partner zur<br />
elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> wechseln, werden ihr System später um weitere Lieferanten/Kunden<br />
erweitern oder zusätzliche Geschäftsprozesse automatisieren.<br />
Eine e-Invoicing-Lösung, die sich auf nur eine Art von Transaktion, einen Standard oder den<br />
Datenaustausch mit einem Partner beschränkt, mag zwar einen sofortigen Geschäftsbedarf bedienen,<br />
könnte sich aber als kostspielig erweisen, wenn sie später nicht um weitere E-Business-Transaktionen<br />
erweitert werden kann.<br />
4. UMSETZUNG IHRER LÖSUNG<br />
Wenn Sie sich für eine e-Invoicing-Plattform (Software/Hardware oder Lösungsanbieter) entschieden<br />
und einen „Pilotgeschäftspartner“ ausgewählt haben, der e-Invoicing-fähig ist, kann die<br />
Umsetzungsphase beginnen.<br />
4.1.FESTLEGUNG DER VERANTWORTLICHKEITEN DER GESCHÄFTSPARTNER<br />
In dieser ersten Phase sollten die folgenden wichtigen Maßnahmen unternommen werden:<br />
• Legen Sie fest, wie viele Ressourcen und Engagement für dieses Projekt aufgewandt werden<br />
sollen<br />
• Schlagen Sie einen für beide Parteien geeigneten Zeitplan vor<br />
• Legen Sie den Datenprüfprozess und die Anzahl der erforderlichen Zyklen fest<br />
• Ermitteln Sie die Kennungen und Adressroutinen für den Test<br />
• Dokumentieren Sie die Zuständigkeiten, Kommunikationskanäle etc. der Partner<br />
• Legen Sie den Übergang von der Test- zur realen Umgebung fest<br />
• Verständigen Sie sich über den Prozess nach der Umsetzung<br />
• Treffen Sie ggf. eine formelle Abmachung<br />
Es ist wichtig, die vereinbarten Kernpunkte einschließlich der Entwicklungs- und Testpläne zu<br />
dokumentieren. Dies sollte auch die Anzahl von Tagen und Stunden umfassen, während der Ressourcen<br />
und Systeme verfügbar sein müssen.<br />
Die Planung der Humanressourcen ist entscheidend, da die erfolgreiche Umsetzung des e-Invoicing<br />
möglicherweise davon abhängt, dass man mit den Daten des Partners und deren Bearbeitung im ERP-<br />
System vertraut ist. Besteht die Geschäftsbeziehung bereits, können Mitarbeiter aus der Buchhaltung<br />
oder dem Betrieb vielleicht Einblick in Pflichtdaten (über die rechtlichen und fiskalischen<br />
Anforderungen hinaus, die in ANHANG 1 behandelt werden) geben. Die Mitarbeiter sind auch für den<br />
Datentestprozess vor der eigentlichen Umsetzung von großem Wert.<br />
Die Verfügbarkeit von Systemressourcen ist ein wichtiger Faktor bei der Planung der Frequenz, mit der<br />
Dateien abgeholt, bearbeitet und in das ERP-Systemen geladen werden – in Echtzeit, nach Plan oder<br />
Bearbeitung von Sammelsendungen über Nacht.<br />
Ebenfalls festgelegt werden muss, ob der Rechnungssteller in der Lage ist, alle Rechnungen gesammelt<br />
und nur eine Datei pro Tag (oder periodisch) zu senden. E-Invoicing-Prozesse, bei denen in<br />
regelmäßigen Abständen Einzelrechnungen geschickt werden, können aufgrund von Ausfallzeiten des<br />
Netzwerks auf beiden Seiten problematisch sein und dazu führen, dass Rechnungen fehlen und<br />
Abgleichprobleme auftreten. Es empfiehlt sich, den Empfang von Rechnungen zu bestätigen, wenn der<br />
Sammelversand keine Option ist.<br />
22<br />
DER EINSTIEG
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
4.1.1.ALLGEMEINE VEREINBARUNG – VERANTWORTLICHKEITEN DER GESCHÄFTSPARTNER<br />
In dieser Phase vereinbaren und dokumentieren die Geschäftspartner, wie der tägliche Ablauf nach der<br />
Umsetzung aussehen soll. Die Geschäftspartner müssen sich über das Datum verständigen, an dem das<br />
Verfahren von Papier- auf elektronische Rechnungen umgestellt werden soll und wie sie kommunizieren<br />
und Probleme beheben werden, die im laufenden Prozess auftreten können.<br />
Dabei sollte auch besprochen werden, ob die technischen oder die nicht-technischen Mitarbeiter beider<br />
Unternehmen Gespräche miteinander abstimmen, wenn Probleme oder Fragen auftreten. Ist außerdem<br />
ein Diensteanbieter beteiligt, wird ausdrücklich empfohlen, dass die Geschäftspartner an jeder<br />
Kommunikation direkt beteiligt werden. Dies ist wichtig, da die Geschäftspartner die alleinige<br />
Verantwortung (aus rechtlicher und steuerlicher Sicht) für ihre Rechnungen tragen und Kenntnis über<br />
mögliche Probleme haben müssen.<br />
In diesem Dokument sollte auch vereinbart werden, wie mit Rechnungen umgegangen wird, die<br />
zurückgewiesen werden, ungeachtet ob das Problem durch einen technischen Fehler oder inkompatible<br />
Daten verursacht wird. Einige e-Invoicing-Systeme sind so eingerichtet, dass eine elektronische<br />
Rechnung nicht erneut versandt werden kann, selbst wenn sie vom Rechnungssteller korrigiert wurde.<br />
Hier muss bereits im Vorfeld eine Einigung getroffen werden, dass in diesen Fällen eine PDF-Datei oder<br />
eine Ersatzrechnung auf Papier akzeptiert und bearbeitet wird.<br />
Auch wenn elektronische Bestätigungen eine gewisse Sicherheit hinsichtlich der technischen<br />
Übertragung bieten, werden dabei in der Regel einzelne Rechnungen nicht ermittelt, die beim<br />
Herunterladen in das ERP-System des Empfängers abgelehnt wurden. Die monatliche Erstellung von<br />
Auszügen und deren Abgleich mit den Konten durch den Empfänger sind gängige<br />
Buchhaltungsverfahren, die die Vollständigkeit des Prozesses gewährleisten – sei es bei der manuellen<br />
oder elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong>. Es ist daher wichtig, diese Erwartungen zu formulieren und sich<br />
bereits zu Beginn des Prozesses darüber zu verständigen.<br />
Die oben genannten Punkte können die Grundlage für ein detailliertes Dokument oder eine formelle<br />
Vereinbarung zwischen den Geschäftspartnern, die vor der Umsetzung geschlossen wird, bilden<br />
4.2.DETAILLIERTE DATENÜBERTRAGUNG<br />
In dieser Umsetzungsphase sollten folgende wichtigen Maßnahmen erfolgen:<br />
• Kopien von Rechnungen und Gutschriften einholen<br />
• Sicherstellen, dass alle Pflichtrechnungsdaten übertragen werden<br />
• Besondere Bearbeitungsaspekte erörtern (Nachlässe, Fracht- oder andere Gebühren)<br />
• Die Transaktion unter dem Gesichtspunkt der Mehrwertsteuer verstehen<br />
• Größe der Datenfelder überprüfen, um Kompatibilität zu gewährleisten<br />
4.2.1.AUSTAUSCH UND ÜBERPRÜFUNG VON DATENELEMENTEN<br />
In dieser Phase müssen sich die Geschäftspartner auf die Art von Daten einigen, die versandt werden<br />
sollen, und sicherstellen, dass das System des Empfängers diese empfangen und alle erforderlichen<br />
Angaben bearbeiten kann. Die folgende Liste hat keinen erschöpfenden Charakter, bietet aber<br />
exemplarisch einige Fragen, die ggf. zu berücksichtigen sind.<br />
1. Ist der Rechnungssteller in der Lage, alle für eine Standardrechnung erforderlichen Angaben zu<br />
liefern?<br />
2. Welche weiteren Daten benötigt der Empfänger möglicherweise, um die Rechnungen (oder damit<br />
verbundene Gutschriften) zu bearbeiten?<br />
Der Empfänger ordnet für gewöhnlich die eingehende Rechnung dem Originalauftrag zu und<br />
benötigt dafür eventuell die Auftragsnummer, Auftragsdatum und Versandangaben sowie<br />
23<br />
DER EINSTIEG
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
Produktcodes, Teilenummern, Seriennummern, Beschreibungen, Mengen und die erwarteten<br />
Konditionen und Preise. Bei Gutschriften ist ggf. die Retourennummer oder ein anderer Code<br />
erforderlich, um diese dem Originalauftrag und der Originalrechnung zuordnen zu können<br />
3. Ist das System des Empfängers in der Lage, die oben genannten Daten anzunehmen?<br />
Da Unternehmen mit unterschiedlichen Arten von Software arbeiten, kann es erforderlich sein,<br />
bestimmte Daten (aufgrund der Anzahl oder Art von Zeichen) zu kürzen, da sie sonst nicht in die<br />
Datenfelder des Empfängersystems passen. Ein Beispiel: Der Lieferant sendet eine 18-stellige<br />
Seriennummer, aber das Seriennummernfeld im Empfangssystem bietet nur Platz für 15 Zeichen.<br />
Der Empfänger muss eine Regel oder ein Programm anlegen, die/das die eingehenden Nummern so<br />
kürzt, dass nur die letzten 15 Zeichen angenommen werden. In diesen Fällen muss eine<br />
Geschäftsentscheidung getroffen werden, um sicherzustellen, dass nur die wichtigsten Zeichen<br />
erhalten bleiben.<br />
4. Muss der Empfänger unter Umständen einen Teil der Daten hoch setzen – zum Beispiel<br />
Unterposten in Posten?<br />
5. Sind sich beide Parteien darüber einig, was „Kopfdaten“ im Gegensatz zu „Detailangaben“ sind?<br />
Unter Punkt 4 und 5 ist ggf. eine besondere Erfassung erforderlich, wenn ein System Detailangaben<br />
akzeptiert, das andere aber nur Kopfdaten. Ein Beispiel: Das System des Rechnungsstellers<br />
fakturiert Frachtgebühren oder die Mehrwertsteuer auf der Kopfdatenebene, aber das System des<br />
Empfängers muss beim Laden in das System in einzelne Posten untergliedern.<br />
6. Sind innergemeinschaftliche Lieferungen dabei, wo Gewichte und Warencodes erforderlich sind?<br />
7. Gibt es einen Nachlass auf die Gesamtrechnung oder einzelne Posten?<br />
8. Umfasst eine einzige Rechnung unterschiedliche Mehrwertsteuersätze?<br />
Die oben gezeigte Liste kann je nach Partner variieren, aber diese Angaben sind die komplexesten<br />
Bereiche bei der Konfiguration der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong>. Wenn sie einmal erfasst und<br />
umgesetzt sind, bilden sie die Struktur für den laufenden Datenabgleich.<br />
Wird dies richtig mit der Senderkennung und anderen möglicherweise bei der Kommunikation<br />
geforderten ID-Daten verbunden, bietet die Genauigkeit dieses automatischen Zuordnungsprozesses eine<br />
hohe Gewissheit hinsichtlich der Echtheit und Unversehrtheit der Daten, die das mit digitalen Signaturen<br />
erreichbare Niveau bei weitem übersteigt.<br />
4.3.EINRICHTUNG DER KUNDEN UND DATENERFASSUNG<br />
In dieser Umsetzungsphase sollten folgende wichtige Maßnahmen erfolgen:<br />
• Erstellen einer Querverweisliste der Identifikationsdaten der Kunden/Lieferanten<br />
• Querverweise aller erforderlichen Produkt- und/oder Konditionscodes<br />
• Abbildung der Datenfelder der Rechnung<br />
• Einrichtung der Testumgebung<br />
• Technische Überprüfung der Testdaten ausführen<br />
• Sicherstellen, dass die Geschäftsnutzer die Testdaten auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin<br />
überprüfen<br />
4.3.1. EINRICHTUNG DER KUNDEN UND DEFINITION DER QUERVERWEISE<br />
Diese Phase umfasst alle Änderungen, die an den Systemen der Partner für den Empfang und die<br />
Annahme der Testrechnungen vorgenommen werden müssen. Die Systemfähigkeit kann von einer Reihe<br />
24<br />
DER EINSTIEG
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
einfacher Programme und -aufgaben bis zu hin zu sehr komplexen, vielschichtigen Schnittstellen für die<br />
Geschäftspartner reichen.<br />
Die Einrichtung eines Kunden für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> erfordert die Eingabe aller in den<br />
Rechnungen aufgeführten bekannten, vereinbarten und Pflichtdaten in Softwaretabellen<br />
(Querverweiserfassung des Kunden). Diese Einträge sind spezifische Referenzen (Alpha- oder<br />
numerische Codes), die nur das System des Rechnungsstellers verwendet, um seine<br />
Geschäftsbedingungen und Produkte zu beschreiben. Die „Codes“ des Senders werden den<br />
entsprechenden Codes zugeordnet, die das Empfängersystem verwendet, um diese zu beschreiben.<br />
Ein Beispiel: Das System des Lieferanten verwendet als Kennung für das eigene Unternehmen den Code<br />
„A1234“, während das System des Empfängers für diesen Lieferanten den Code „B5678“ verwendet. In<br />
diesem Fall hat die Querverweistabelle im System des Empfängers, die für die Erkennung dieses<br />
Lieferanten verwendet wird, folgenden Eintrag: A1234 = B5678. Dieser Querverweisprozess kann<br />
mehrmals für alle bekannten Daten wie Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, Produktcodes, Codes für<br />
Zahlungsbedingungen etc. wiederholt werden. Nachdem festgestellt wurde, dass die Rechnung von<br />
einem eingetragenen Sender kommt, und akzeptiert wurde, durchläuft sie normalerweise einen zweiten<br />
Prozess, in dem sie einem erfassten Auftrag zugeordnet wird (durch Abgleich der Auftragsnummer oder<br />
Produktangaben, Beträge etc.).<br />
Die Softwaretabellen (oder Nachschlagetabellen) müssen eingerichtet und gepflegt werden. Sie können<br />
Überprüfungen nach Pflichtdaten und -programmen umfassen, um zurückgewiesene Rechnungen zu<br />
erkennen und aufzuführen.<br />
4.3.2. DATENABBILDUNG UND DATEIPRÜFUNG<br />
Datenabbildung kann (im Zusammenhang mit e-Invoicing) als Prozess der Ermittlung des Datenformats<br />
beschrieben werden, das vom Lieferanten erwartet wird, und wie die Daten zu konvertieren oder zu<br />
„übersetzen“ sind, sodass sie vom Computersystem des Empfängers empfangen werden können.<br />
Diese wird durchgeführt, indem ein besonderes Softwareprogramm geschrieben oder eine eigens<br />
entwickelte Datenabbildungs- und „Konvertierungssoftware“ umgesetzt wird. Ist dies abgeschlossen,<br />
können mit dieser Zuordnung die eingehenden Rechnungen laufend konvertiert werden. Während<br />
manche Unternehmen für jeden Kunden eine eigene Zuordnung anlegen, entwickeln andere eine<br />
Zuordnung für die Bearbeitung jedes Datenstandards, den sie unterstützen, und können diese für viele<br />
Kunden verwenden (diese werden in der Regel durch Kunden-Querverweistabellen, wie in Abschnitt<br />
4.3.1. beschrieben, unterstütz).<br />
Je nach Datenkomplexität und -qualität oder Kompetenz des Geschäftspartners kann die technische<br />
Überprüfung und Bearbeitung der Testdateien in wenigen Tage ausführt werden oder beträchtliche<br />
Änderungen erfordern, was zu einer erneuten Prüfung führt, die den gesamten Prozess auf mehrere<br />
Wochen ausdehnt. Die umfassende Erörterung der Datenelemente – wie in Punkt 4.2 erläutert – wirkt<br />
sich direkt auf die Qualität des Tests und die Umsetzungsgeschwindigkeit aus.<br />
Auch wenn der Test mit einer kleinen Datenprobe begonnen werden kann, um sicherzustellen, dass die<br />
Basiskonzepte zuverlässig sind, ist es wichtig, dass die Testdateien mehrere Rechnungen, Gutschriften<br />
und eine so große Varianz an Daten enthalten, wie vor der Umsetzung nur irgend möglich ist. Damit die<br />
Testdaten effektiv sind, müssen sie die tatsächlich angegebenen Rechnungsdaten des Senders klar<br />
darstellen. Ein Vergleich der elektronischen Daten mit einer Musterpapierrechnung ist in den frühen<br />
Testphasen sehr hilfreich.<br />
4.4.TESTEN DER SCHNITTSTELLEN<br />
In dieser Umsetzungsphase sollten folgende wichtige Maßnahmen erfolgen:<br />
• Legen Sie die Anzahl der Testzyklen, die Zeit und den Ort des Testgebiets fest<br />
• Stellen Sie sicher, dass technische Experten zur Unterstützung verfügbar sind<br />
25<br />
DER EINSTIEG
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
• Übertragen Sie Testdateien zu vereinbarten Zeiten und „außerhalb der Geschäftszeiten“, um die<br />
Abdeckung sicherzustellen<br />
Es wird empfohlen, dass die Geschäftspartner Regeln zur Häufigkeit der Testübertragungen vereinbaren<br />
und separate Kennungen und Passwörter für den Sender (und ggf. den Empfänger) anlegen, um die Test-<br />
und realen Daten klar voneinander zu unterscheiden.<br />
Es ist wichtig, ausreichend Zeit und Ressourcen für das Testen der Dateiübertragung (mindestens eine<br />
ganze Woche) einzuplanen, sollte einer oder mehrere der Partner eine bestimmte Übertragungsmethode<br />
zum ersten Mal verwenden.<br />
4.5. DUALE BEARBEITUNG UND UMSETZUNG<br />
In dieser Umsetzungsphase sollten folgende wichtige Maßnahmen erfolgen:<br />
• Ändern Sie die Einstellung des Kunden auf „Live“-Bearbeitung<br />
• Deaktivieren Sie die Testbenutzernamen<br />
• Stellen Sie sicher, dass die Geschäftsnutzer während eines vereinbarten Zeitraums die Ergebnisse der<br />
elektronischen Rechnungen mit Papierrechnungen vergleichen<br />
• Stimmen Sie das Umstellungsdatum ab, an dem Sie aufhören, Papierrechnungen zu senden/empfangen<br />
• Stellen Sie sicher, dass täglich eine Problemermittlung und -lösung durchgeführt wird<br />
Die Zeit der dualen Bearbeitung wird als definierter Zeitraum festgelegt, während dessen der Sender<br />
seine Rechnungen elektronisch übermittelt, gleichzeitig aber weiter Papierrechnungen erstellt und an den<br />
Empfänger schickt. So kann der Empfänger die erhaltenen elektronischen Daten anhand der<br />
Papierrechnungen überprüfen, um die Richtigkeit, Unversehrtheit und Vollständigkeit der Daten<br />
sicherzustellen. Dies gewährleistet außerdem, dass alle Rechnungen und Gutschriften elektronisch<br />
eingehen. Es besteht allgemein Einigkeit, dass dieser Prozess über einen Zeitraum von zwei Wochen<br />
durchgeführt werden sollte.<br />
Ist das System des Lieferanten technisch nicht in der Lage, für eine Transaktion sowohl eine<br />
elektronische als auch eine Papierrechnung zu schicken, kann in dieser Phase für gewöhnlich ein Auszug<br />
oder Bericht, der die Rechungsdaten enthält, verwendet werden.<br />
26<br />
DER EINSTIEG
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
KAPITEL 2 - ELEKTRONISCHE SIGNATUREN<br />
1. EINFÜHRUNG<br />
Praktisch betrachtet, ist eine elektronische Signatur eine Technologie, die Folgendes bietet:<br />
a) Gewissheit, dass die erhaltene „unterzeichnete“ Rechnung tatsächlich von dem Unternehmen oder der Person<br />
stammt, die behauptet, sie ausgestellt zu haben – wird auch als „Echtheit der Herkunft“ bezeichnet<br />
b) Gewissheit, dass die „unterzeichnete“ Rechnung nicht geändert wurde – auch bekannt als „Unversehrtheit der<br />
Daten“.<br />
2. TECHNOLOGIEN FÜR ELEKTRONISCHE SIGNATUREN<br />
Es gibt verschiedene Technologien, die für die Erstellung elektronischer Signaturen herangezogen werden<br />
können.<br />
Es gibt beispielsweise Technologien, die in die für die Erstellung (oder Übertragung) der Dokumente und Dateien<br />
genutzte Software eingebettet (oder an diese angehängt) sind, um die durchgängige Integration ohne manuellen<br />
Eingriff sicherzustellen, oder Lösungen, die einen manuellen Eingriff erfordern, wie Smartcards oder USB-<br />
Geräte, die der Benutzer an seinen PC anschließen kann, um Dokumente persönlich zu unterzeichnen oder die<br />
Datenübertragung freizugeben.<br />
PKI ist eine gängige Technologie für die Erstellung elektronischer Signaturen und steht für „Public Key<br />
Infrastructure“. Sie verwendet öffentliche und private (kryptographische) Schlüssel, die den sicheren und<br />
geschützten Austausch von Daten über das Internet oder andere ungesicherte Netzwerke ermöglichen.<br />
Der private Schlüssel wird verwendet, um die Signatur als Form der Kennung zu erstellen, während mit dem<br />
öffentlichen Schlüssel die Echtheit der Signatur überprüft und die Nachricht während der Übertragung<br />
verschlüsselt wird. Die Schlüssel werden über einen Zertifizierungsdienstanbieter (über Software) oder lokal vom<br />
Klienten über eine spezifische Anwendung erstellt und verwaltet (widerrufen, erneuert etc.).<br />
Das Schlüsselpaar (der private und entsprechende öffentliche Schlüssel) können je nach erforderlichem<br />
Sicherheitsniveau auf unterschiedliche Weise gespeichert werden. Die Schlüssel können bei Anwendungen mit<br />
geringerem Risiko in Dateien auf dem Desktop (oder Laptop) des Benutzers gespeichert werden, während Smart<br />
Cards oder USB-Schlüssel eine höhere Sicherheitsstufe gewährleisten.<br />
Das Zertifikat des Unterzeichners ist in der Regel in der unterzeichneten Nachricht enthalten oder wird im<br />
Rahmen der Signaturprüfung, die die Echtheit und Unversehrtheit der Nachricht sicherstellt, durch oder im<br />
Namen des Empfängers verifiziert.<br />
Um die „Vertrauenskette“ herzustellen, ist eine Zertifizierungsstelle, d.h. eine vertrauenswürdige Drittpartei,<br />
erforderlich. Diese Zertifizierungsstelle (Certificate Authority – CA) kann ein Dienstleistungs-/Lösungsanbieter<br />
oder ein Unternehmen (Nutzer) sein, der/das intern unter Verwendung der auf dem Markt erhältlichen<br />
Technologien eine CA einrichtet.<br />
Das Unternehmen (CA) prüft die Echtheit der Organisation und stellt Organisationen und Einzelpersonen das<br />
Wurzelzertifikat 14 (das die Vertrauenskette herstellt) aus. Im Kontext der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> muss<br />
die Zertifizierungsstelle (CA) oft die Zustimmung der geografisch zuständigen Steuerbehörde einholen.<br />
Auch dort, wo das Gesetz diese Zustimmung nicht explizit vorschreibt, kann es hilfreich sein, mit einer bekannten<br />
CA zu arbeiten, sodass ein Steuerprüfer die Vertrauenswürdigkeit des Prozesses leicht feststellen kann.<br />
14 Ein Wurzelzertifikat ist entweder ein unsigniertes Zertifikat mit einem offenen Schlüssel oder ein selbstsigniertes Zertifikat, dass die Wurzelbehörde (Root CA) ausweist, Quelle: Wikipedia.<br />
27<br />
DER EINSTIEG
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
3. EINFACHE, FORTGESCHRITTENE UND QUALIFIZIERTE SIGNATUREN<br />
In Europa werden drei unterschiedliche Begriffe verwendet:<br />
A) Einfache elektronische Signaturen<br />
B) Fortgeschrittene elektronische Signaturen<br />
C) Qualifizierte Signaturen<br />
A) Eine einfache elektronische Signatur ist ein Rechtsbegriff, der erstmals in der elektronischen<br />
Signaturrichtlinie von 1999 erwähnt wurde. Praktisch betrachtet, kann jeder Code, jede Kennung oder jede<br />
Marke, die die Echtheit elektronischer Daten oder Transaktionen bestätigt, eine einfache Signatur sein.<br />
PKI ist nur eine der Technologien, die für die Erstellung einfacher elektronischer Signaturen verwendet<br />
werden können.<br />
B) An eine fortgeschrittene elektronische Signatur werden spezifische rechtliche und technische<br />
Anforderungen gestellt, die erfüllt werden müssen:<br />
• Ausschließlich dem Unterzeichner zugeordnet<br />
• Muss die Möglichkeit bieten, den Unterzeichner zu erkennen<br />
• Muss mit einem Mittel erstellt werden, die der Unterzeichner unter seiner alleinigen Kontrolle halten<br />
kann<br />
• Muss so mit den Daten verbunden sein, auf die sich bezieht, dass eine nachträgliche Änderung der<br />
Daten erkannt werden kann.<br />
Die Nutzung eines Schlüsselpaars auf Basis von PKI (öffentlicher/privater Schlüssel) und eines Zertifikats<br />
(das online von einem vertrauenswürdigen Anbieter erworben und heruntergeladen werden kann) erfüllt<br />
diese Anforderungen. Derzeit sind auf dem Markt verschiedene Lösungen und Dienste erhältlich, die in die<br />
elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> integriert werden können und transparente Funktionalität garantieren.<br />
Ein alternativer Ansatz ist das Programm „Web of Trust“ (Netz von Vertrauensbeziehungen) 15 , das mit<br />
selbstsignierten Zertifikaten und Bestätigungen dieser Zertifikate durch Drittparteien arbeitet. Der Begriff<br />
„Web of Trust“ bedeutet nicht die Existenz eines einzigen Netzes von Beziehungen oder eines<br />
gemeinsamen Vertrauenspunkts, sondern vielmehr eine Reihe potenziell unabhängiger Netze. Beispiele für<br />
die Umsetzung dieses Ansatzes sind PGP (Pretty Good Privacy) und GnuPG (eine Umsetzung von<br />
OpenPGP, der standardisierten Spezifikation von PGP). Da die Umsetzungen von PGP und GnuPG die<br />
Nutzung digitaler E-Mail-Signaturen für die Selbstveröffentlichung öffentlicher Schlüsselangaben<br />
zulassen, ist es relativ einfach, sein eigenes „Web of Trust“ einzurichten.<br />
C) Eine qualifizierte elektronische Signatur ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die durch die<br />
Nutzung einer sicheren Signaturerstellungseinheit unterstützt werden muss und auf einem „qualifizierten<br />
Zertifikat“ basiert, das die Identität des Senders bescheinigt. Es gilt insbesondere:<br />
1. Das Zertifikat, auf dem die Signatur basiert, ist qualifiziert, was zu der zusätzlichen Anforderung<br />
führt, dass die Identität des Senders durch die Eintragungsstelle überprüft wird. Das Zertifikat<br />
muss bei einer Zertifizierungsstelle erworben werden – die den in Teil 4 des Leitfadens<br />
aufgeführten Bestimmungen genügt – wobei diese Eintragung in der Regel persönlich erfolgt<br />
(z.B. im Rathaus, bei der Bank etc.). In den meisten Ländern werden qualifizierte Zertifikate nur<br />
für natürliche Personen (Einzelne) ausgestellt, nicht aber juristische Personen (Unternehmen); in<br />
einigen Fällen gestattet die Zertifizierungsstelle jedoch, dass im Zertifikat ein Unternehmensname<br />
genannt wird. Bei der Beantragung eines qualifizierten Zertifikats muss der Antragsteller sich<br />
einmalig als Teilnehmer anmelden, während Verlängerungen ohne eine zusätzliche<br />
Authentisierung möglich sind. Jemand, der ein Dokument unterzeichnet, wird über das<br />
qualifizierte Zertifikat eindeutig ausgewiesen.<br />
15 Quelle: Wikipedia (http://en.wikipedia.org/wiki/Public_key_infrastructure)<br />
28<br />
DER EINSTIEG
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
2. Die Signatur wird mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit (SSEE) erstellt. Das heißt, dass<br />
der private Schlüssel und das Zertifikat in einer sicheren Einheit gespeichert werden. Einige<br />
Beispiele für eine SSEE sind:<br />
• SmartCard – Es ist eine PIN erforderlich, um auf die Karte zuzugreifen<br />
• USB-Token – Enthält eine Chipkarte, die sowohl die Funktion eines USB-Tokens als<br />
auch einer SmartCard hat<br />
• Hardware-Sicherheitsmodul (HSM) – Findet breite Anwendung zur Sicherung des<br />
Wurzelschlüssels in einem PKI-System<br />
• In einigen Ländern wird auch ein softwarebasiertes Sicherheitsmodul als SSEE<br />
anerkannt.<br />
Eine einfache elektronische Signatur, die nicht fortgeschritten ist, kann daher nicht qualifiziert<br />
sein.<br />
Qualifizierte Zertifikate können von besonderen Betreibern ausgestellt werden, die bestimmten<br />
gesetzlichen Bestimmungen genügen und für die Erbringung dieser Dienstleistung im Namen<br />
ihrer Kunden haften. Theoretisch sollte die Drittpartei, der man diesen Bereich anvertraut, einen<br />
Kreis von Vertrauensbeziehungen unter ihren Nutzern aufbauen.<br />
In der Praxis kann die technische Kompatibilität problematisch sein, wenn viele Betreiber<br />
beteiligt sind. Die sicheren Technologien entwickeln sich permanent weiter, ebenso wie die<br />
Standards, auf denen sie basieren.<br />
Außerdem haben Zertifikate ein Verfallsdatum und können widerrufen werden (z.B. bei Verlust<br />
des privaten Schlüssels), sodass sie effektiv verwaltet werden müssen, um dauerhaft ihre<br />
Gültigkeit zu behalten.<br />
29<br />
DER EINSTIEG
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
KAPITEL 3 - NEUE TECHNOLOGIEN<br />
1. INTELLIGENTE PDF-DOKUMENTE<br />
Einige Unternehmen haben semiautomatische Verfahren zum Scannen von Daten entwickelt, die<br />
Zeichenerkennungssoftware nutzen, um die Rechnungsdaten von einem Papier- oder PDF-Dokument zu lesen<br />
und zu interpretieren, aber es gibt neue Technologien, die diesen Prozess vollständig automatisieren.<br />
Der Begriff „intelligentes PDF-Dokument“ bezeichnet ein sicheres Verfahren für die elektronische<br />
<strong>Rechnungsstellung</strong>, das auf der Norm ISO 32000 und der Servertechnologie Adobe „LiveCycle“ ES basiert.<br />
In diesem Verfahren werden die vom ERP-System des Senders erstellten Rechnungen mithilfe der Software<br />
LiveCycle ES in ein XML-Format umgewandelt. Die Rechnungen werden dann per E-Mail oder mithilfe einer<br />
der in Teil 5 des Leitfadens genannten Dateiübertragungsmethoden an den Kunden geschickt.<br />
Bei Erhalt lädt die Software LiveCycle ES die Rechnung in einen Arbeitsbereich, wo sie auf Richtigkeit geprüft<br />
wird und bei Bedarf vor dem automatischen Abgleich und Laden in das ERP-System des Empfängers manuell<br />
angezeigt werden kann.<br />
Der Hauptvorteil dieses Verfahrens besteht in der Verbindung aus XML-Automatisierung und<br />
„menschenlesbaren“ PDF-Dokumenten, wodurch ein semiautomatisches Verfahren zur vollautomatisierten und<br />
integrierten Lösung wird.<br />
2. MASSGESCHNEIDERTE TABELLENVORLAGEN<br />
Für Unternehmen, deren Geschäftspartner Dokumente im Tabellenformat fordern, gibt es serverbasierte<br />
Softwarelösungen oder Webdienste, die:<br />
A) Rechnungen, die im ERP-System des Senders erstellt wurden, in das vom Empfänger geforderte<br />
„ladebereite“ Tabellenformat konvertieren können oder<br />
B) die dem Sender die Möglichkeit geben, Rechnungen in einem Tabellenformat zu liefern, das in<br />
das vom ERP-System des Empfängers geforderte „ladebereite“ Format konvertiert werden kann.<br />
Diese Lösungen verwenden an die Kundenanforderungen angepasste Tabellenvorlagen, die eingebaute<br />
Datenüberprüfungs-Routinen umfassen, um Fehler zu minimieren und die Unversehrtheit der Daten zu<br />
gewährleisten.<br />
3. ANDERE TECHNOLOGIEN<br />
3.1.OPEN SOURCE SOFTWARE (OSS)<br />
Open-Source-Lösungen sind Software (der zugrunde liegende Code und die damit verbundenen Rechte),<br />
die für die öffentliche Nutzung entwickelt wird und für deren Nutzung keine Lizenzgebühren anfallen.<br />
Diese wird oft von Akademikern oder Mitgliedern der Öffentlichkeit entwickelt oder von Regierungen<br />
oder anderen interessierten Parteien anschubfinanziert.<br />
Es fallen zwar keine Nutzer- oder Entwicklungslizenzkosten an, aber der Markt hat nur zögerlich auf das<br />
Open-Source-Konzept reagiert und viele, die diese Lösung gewählt haben, haben für die laufende Pflege<br />
(einschließlich Upgrades) und Softwaresupport Verträge mit Dienstleistern abgeschlossen. Die<br />
Marktakzeptanz hat sich in letzter Zeit stark verbessert, 16 zum Teil aufgrund der derzeitigen<br />
wirtschaftlichen Bedingungen und zunehmenden Einführung durch Regierungen und andere prominente<br />
Einrichtungen und Akteure.<br />
16 Nach Aussage der Studie der IDC „Worldwide Open Source Software 2009-2013 Forecast" werden die Ausgaben für Open-Source-Software um 22,4% jährlich steigen, was bis 2013 zu<br />
Einnahmen in Höhe von $ 8,1 Milliarden führen wird (siehe: http://www.idc.com/getdoc.jsp?containerId=prUS21947509)<br />
30<br />
DER EINSTIEG
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
Bei der Verwendung von Open-Source-Software sind spezifische Bestimmungen einzuhalten. Nimmt ein<br />
Unternehmen Änderungen am Quellcode oder Verbesserungen an der Kernsoftware vor, müssen diese<br />
Änderungen unter der gleichen Open-Source-Lizenz allgemein zugänglich veröffentlicht werden. Dies bedeutet<br />
nicht, dass ein Unternehmen jedes Produkt, das es unter Nutzung einer Open-Source-Software entwickelt,<br />
veröffentlichen muss.<br />
Ein Beispiel: Wenn ein Unternehmen ein Open-Source-Textverarbeitungsprogramm verwendet und mit dieser<br />
Software Hunderte von Dokumenten erstellt, sind diese Dokumente Eigentum des erstellenden Unternehmens.<br />
Dieses hat mit der Software vielleicht auch andere Dokumente oder Produkte erstellt, nicht aber die zugrunde<br />
liegende Textverarbeitungssoftware, deren Quellcode oder Funktionsweise geändert.<br />
Weitere Informationen über Open Source in Europa finden Sie unter: http://www.osor.eu<br />
31<br />
DER EINSTIEG
Teil Drei<br />
Best Practices
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
Teil Drei: Best Practices<br />
KAPITEL 1 - BEST PRACTICES FÜR DIE ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG<br />
Um ein ausreichendes Maß technologieneutraler Kontrollen des Rechnungsprozesses sicherzustellen<br />
(einschließlich der Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit der Daten, aber nicht ausschließlich), werden die<br />
folgenden Kontrollen und Best Practices empfohlen:<br />
1. KONTROLLE DER RECHNUNGSDATEN<br />
1.1.VOLLSTÄNDIGKEIT UND RICHTIGKEIT DER RECHNUNGSDATEN<br />
1.2.ÜBERPRÜFUNG UND ABGLEICH DER RECHNUNGSDATEN<br />
A) Mit anderen kritischen Geschäftsdaten wie: Bestellungen, vereinbarte Konditionen oder<br />
Zahlungsbedingungen<br />
B) Mit anderen Stammdaten wie: Mehrwertsteueridentifikationsnummer, Kunden- oder<br />
Lieferantenkennung oder Vertragsnummern<br />
C) Mit produktbezogenen Angaben wie: Transportdokumente, Lieferorte, Produktcodes und<br />
Postenreferenzen.<br />
Es wird ausdrücklich empfohlen, zumindest einen Abgleich mit der Lieferantenkennung und<br />
Auftragsnummer oder anderen kritischen Geschäftsdaten vorzunehmen. In vielen Fällen erfolgt der<br />
Abgleich sehr detailliert für jeden einzelnen Posten der Bestellung unter Berücksichtigung der<br />
georderten Produkte und vereinbarten Preise.<br />
1.3.VERHINDERUNG DER MEHRFACHBEARBEITUNG VON RECHNUNGSDATEN<br />
1.4.VERHINDERUNG ODER ERKENNUNG MÖGLICHER KORRUPTER DATEN VOR DER ANNAHME ODER BEAR-<br />
BEITUNG<br />
1.5.ÜBERTRAGUNG DER RECHNUNGSDATEN IN EINER SICHEREN UMGEBUNG MITHILFE TECHNOLOGIENEU-<br />
TRALER, AKZEPTIERTER MITTEL DIE IM VERHÄLTNIS ZUM GESCHÄFTSRISIKO STEHEN<br />
A) Unter Nutzung vereinbarter Übertragungsmedien (zum Beispiel: http-s, FTP, SFTP, AS2, VAN, E-<br />
Mail etc.)<br />
1.6.NUTZUNG STRUKTURIERTER DATENFORMATE ODER STANDARDS<br />
Darüber hinaus müssen die Geschäftspartner:<br />
A) Die Existenz eines Notfallplans nachweisen können, sollte es zu einem Systemausfall oder<br />
Datenverlust kommen<br />
B) Die Prüfkette zwischen dem/den elektronischen Rechnungssystem(en) und internen<br />
Anwendungssystem(en), die für die Bearbeitung der elektronischen Rechnungsdaten verwendet<br />
werden, aufrechterhalten.<br />
33<br />
BEST PRACTICES
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
2. EMPFOHLENE BEST PRACTICES<br />
2.1.KONTROLLE ÜBER BANKKONTENDATEN AUßERHALB DES ELEKTRONISCHEN RECHNUNGSPROZESSES<br />
Die Einrichtung von Lieferantenbankkonten und nachfolgende Änderungen der Kontoangaben müssen<br />
außerhalb des elektronischen Rechnungsprozesses überprüft werden. Die Bankverbindung der<br />
Geschäftspartner sollte in den Stammdaten des Unternehmens nicht ausschließlich auf Grundlage der<br />
Kontoangaben auf einer erhaltenen Rechnung geändert werden, sofern nicht andere interne Kontrollen<br />
durchgeführt wurden und andere Prozesse diese Angaben bestätigen, bevor die Zahlung erfolgt.<br />
2.2.MONATLICHER ABGLEICH<br />
Es wird empfohlen, einen monatlichen Abgleich mit dem Lieferanten vorzunehmen, der einen Auszug<br />
der offenen Rechnungen an den Empfänger schickt, der wiederum die notwenigen Überprüfungen<br />
vornimmt, um sicherzustellen, dass keine alten und unbezahlten Rechnungen vorliegen. Diese<br />
Vorgehensweise wird ungeachtet der Frage empfohlen, ob die Rechnungen manuell oder mithilfe einer<br />
automatisierten Lösung verschickt und bearbeitet werden.<br />
2.3.SAMMELVERSAND ELEKTRONISCHER RECHNUNGEN<br />
Wo immer dies möglich ist, wird empfohlen, dass alle Rechnungen für einen Geschäftspartner in einer<br />
Sendung gesammelt werden und täglich (oder in gemeinsam festgelegten Abständen) gleichzeitig in<br />
einer Datei verschickt werden. Dies verringert das Risiko fehlender elektronischer Rechnungen aufgrund<br />
kleinerer Netzwerkausfälle oder während Stillstandszeiten des Systems erheblich. Es garantiert<br />
außerdem Kohärenz und bietet dem Empfänger die Möglichkeit, Prozesse einzurichten, um die<br />
Dateiaktivität zu verfolgen und entsprechend zu reagieren, wenn Dateien nicht innerhalb eines<br />
angegebenen Zeitrahmens eingehen.<br />
2.4.KUNDENZUSTIMMUNG ZUM EMPFANG ELEKTRONISCHER RECHNUNGEN<br />
In der EU ist in der Regel die Zustimmung des Kunden zum Empfang elektronischer Rechnungen<br />
erforderlich. Es wird Geschäftspartnern, die sich für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> entscheiden,<br />
empfohlen, die Zustimmung schriftlich festhalten, um auf Verlangen der Steuerbehörden den Nachweis<br />
führen zu können. Dies kann auch Absprachen zwischen den Parteien über das Datenformat, Standards<br />
und die Übertragungsweise beinhalten.<br />
34<br />
BEST PRACTICES
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
KAPITEL 2 - BEST PRACTICES FÜR DIE ELEKTRONISCHE ARCHIVIERUNG<br />
1. PFLICHTEN DES LIEFERANTEN UND DES EMPFÄNGERS<br />
Während der Aufbewahrungsfrist müssen die Geschäftspartner in der Lage sein, die Originalrechnungsdaten – die<br />
Daten selbst, nicht die Formatierung – aus ihren jeweiligen Speichersystemen in einem lesbaren Format<br />
abzurufen (weitere Informationen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur elektronischen Archivierung<br />
finden Sie in Teil 4 des Leitfadens).<br />
Darüber hinaus müssen die Geschäftspartner:<br />
A) Jederzeit in der Lage sein, auf Verlangen Rechnungsinformationen vorzulegen und diese wo erforderlich<br />
von externen Anbietern einzuholen<br />
B) Aufzeichnungen darüber führen, wo geeignete Angaben zu beliebigen Zeitpunkten in der Vergangenheit<br />
zu finden sind, sollten diese von einem Steuerprüfer verlangt werden.<br />
Dies gilt auch für eingescannte Abbildungen von Papierdokumenten, die für Mehrwertsteuerzwecke verwendet<br />
und gespeichert werden.<br />
KAPITEL 3 - WECHSEL DER TECHNOLOGIE<br />
Es gibt zwei Szenarien, in denen Unternehmen die für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> und Archivierung<br />
verwendeten Technologien wechseln müssen:<br />
A) Es tritt im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit ein unvorhergesehenes (vorübergehendes) Problem<br />
mit der Technologie oder dem Verfahren der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> auf, das es technisch<br />
schwierig oder unmöglich macht, das e-Invoicing-System weiter zu verwenden. In diesem Fall müssen<br />
die Geschäftspartner ggf. wieder auf ein Papierverfahren – einschließlich der Aufbewahrung –<br />
zurückgreifen, bis das Problem gelöst ist.<br />
B) Ein Unternehmen wechselt die Technologie, um ein Upgrade seines Systems zu installieren oder die<br />
Kapazitäten zur elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> zu erweitern.<br />
In beiden Fällen ist es wichtig, die alten, vorübergehenden und neuen Verfahren detailliert zu dokumentieren.<br />
Steuerprüfer müssen die Gewissheit haben, dass ungeachtet der verwendeten Technologien die geeigneten<br />
Kontrollen erfolgt sind.<br />
35<br />
BEST PRACTICES
Teil Vier<br />
Einhaltung der Rechtsvorschriften
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
Teil Vier: Einhaltung der Rechtsvorschriften<br />
1. EINFÜHRUNG<br />
Dieser Teil des Leitfadens behandelt die Notwendigkeit der rechtlichen Transparenz und Klarheit. Das<br />
Augenmerk liegt auf den Mehrwertsteueranforderungen an die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> und<br />
Archivierung, die in den einzelnen europäischen Ländern unterschiedlich sind.<br />
Jedes Unternehmen, das die Einführung einer Technologie zur elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> plant, muss den<br />
Rechtsrahmen kennen, den die EU-Mitgliedsstaaten für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> und Aufbewahrung<br />
von Rechnungsdaten verabschiedet haben.<br />
Auch wenn ein KMU beschließt, bei der Automatisierung der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> mit einem oder<br />
mehreren Dienste- oder Lösungsanbietern zu arbeiten, muss es bedenken, dass jeder Geschäftspartner (KMU,<br />
Großkonzern etc.) in seiner Funktion als Steuerzahler für die Gültigkeit seiner elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong>,<br />
die in Steuererklärungen und -forderungen einfließt, verantwortlich ist. Dienste- und Lösungsanbieter haften<br />
niemals.<br />
Im ersten Abschnitt dieses Teils werden die Anforderungen auf europäischer Ebene an die elektronische<br />
<strong>Rechnungsstellung</strong> bzw. Archivierung der Rechnungsdaten beschrieben. Landesspezifische Informationen werden<br />
in den Abbildungen 4.1 und 4.2 geliefert, die wichtige rechtliche Anforderungen für 23 europäische Länder<br />
aufführen.<br />
Im zweiten Abschnitt dieses Teils werden mögliche zukünftige Änderungen angesprochen, wobei besonderes<br />
Augenmerk auf den Vorschlag der Europäischen Kommission gelegt wird, die Mehrwertsteuerrichtlinie zu<br />
ändern, was eine beträchtliche Anstrengung darstellt, den Rechtsrahmen für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
zu vereinfachen und zu harmonieren.<br />
2. RECHTLICHE ANFORDERUNGEN AN DIE ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG IN EUROPA<br />
Eine Rechnung (auf Papier oder elektronisch) hat in der Regel (unter dem Aspekt der Gesetzestreue) eine<br />
doppelte Funktion: sicherzustellen und zu belegen, dass der Lieferant den korrekten Mehrwertsteuerbetrag<br />
berechnet hat und für den Kunden das Recht auf Vorsteuerabzug (MwSt. berechnet oder abgezogen). Die<br />
Steuerbehörden müssen die Richtigkeit der Mehrwertsteuerabrechnung und des in den Rechnungsdaten<br />
angegebenen Mehrwertsteuerbetrags prüfen, wobei die Rechnungsdaten alle Elementen beinhalten, die für den<br />
ausreichenden Nachweis über die Transaktion erforderlich sind 17 .<br />
Rechnungen (auf Papier und elektronisch) beinhalten relevante Informationen und sind Teil eines ineinander<br />
greifenden Systems von Belegen, die Steuerprüfer bei der Ausführung ihrer Prüfungen für gewöhnlich<br />
heranziehen.<br />
Ist eine Transaktion mehrwertsteuerpflichtig 18 , sind sowohl der Lieferant als auch der Kunde verpflichtet, eine<br />
gültige Rechnung (auf Papier oder elektronisch) auszustellen bzw. zu empfangen. Eine gültige Rechnung muss<br />
bestimmte Bedingungen erfüllen, insbesondere hinsichtlich des Inhalts (bitte beachten Sie hierzu ANHANG 1).<br />
Bei elektronischen Rechnungen müssen zwei zusätzliche Bedingungen erfüllt sein, damit der<br />
Mehrwertsteuergesetzgebung genügt wird:<br />
A) Annahme durch den Kunden<br />
B) Garantie der Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit des Inhalts.<br />
17 In einigen Rechtssystemen oder Geschäftsfeldern (z.B. im Einzelhandel oder bei B2C-Transaktionen) ist keine formelle Rechnung erforderlich.<br />
18 Es besteht auch dann eine Verpflichtung, wenn der Lieferant nicht mehrsteuerpflichtig ist (z.B. Ausnahmen).<br />
37<br />
EINHALTUNG DER<br />
RECHTSVORSCHRIFTEN
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
Die Mehrwertsteuerrichtlinie der EU 19 bildet den europäischen Bezugsrahmen für die Einhaltung der<br />
Rechtsvorschriften bei der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> für Mehrwertsteuerzwecke. Die Richtlinie verlangt<br />
insbesondere, dass bei elektronischen Rechnungen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit mithilfe<br />
einer der drei folgenden Optionen gewährleistet werden:<br />
1. Mithilfe einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur; die Mitgliedsstaaten können ggf. verlangen,<br />
dass die fortgeschrittene elektronische Signatur auf einem qualifizierten Zertifikat basiert, das mit einer<br />
sicheren Signaturerstellungseinheit (SSEE) angelegt wurde<br />
2. Mithilfe des elektronischen Datenaustauschs (EDI), wenn die Vereinbarung über den Austausch die<br />
Verwendung von Verfahren vorsieht, die die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit der Daten<br />
garantieren (die Mitgliedsstaaten können vorbehaltlich von ihnen festgelegter Bedingungen verlangen,<br />
dass eine zusätzliche Übersicht auf Papier übermittelt wird)<br />
3. Mit „anderen Mitteln“, die der Annahme durch die betroffenen Mitgliedsstaaten unterliegen.<br />
Zur Klärung: Die oben genannten Optionen 2 und 3 beziehen sich auf mögliche Methoden für die<br />
Automatisierung des Rechnungsprozesses, während Option 1 einfach nur eine spezifische Art zusätzlicher<br />
Sicherheit darstellt, um die das Verfahren ggf. ergänzt werden muss.<br />
Aus Sicht der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> ist „Echtheit“ die Gewissheit, dass das Dokument tatsächlich<br />
vom Sender stammt, wohingegen „Unversehrtheit“ die Garantie ist, dass die Rechnungsdaten während der<br />
Übertragung nicht geändert oder manipuliert wurden.<br />
*Siehe Abbildung 4.1 zu den landesspezifischen Anforderungen an die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong>.<br />
2.1. FORTGESCHRITTENE ELEKTRONISCHE SIGNATUREN UND QUALIFIZIERTE ZERTIFIKATE<br />
Gemäß der Mehrwertsteuerrichtlinie können Unternehmen elektronische Signaturen verwenden, um die<br />
Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts einer elektronischen Rechnung sicherzustellen.<br />
Eine einfache elektronische Signatur 20 ist definiert als „Daten in elektronischer Form, die anderen<br />
elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und die zur Authentifizierung<br />
dienen“. Jede Art elektronischer Daten, einschließlich der Nutzung eindeutiger Sender- und<br />
Empfängerkennungen oder eine eingescannte menschliche Unterschrift, die den elektronischen Daten<br />
beigefügt ist, gilt als einfache elektronische Unterschrift.<br />
Eine fortgeschrittene elektronische Signatur ist eine elektronische Signatur, die folgende vier<br />
Anforderungen erfüllt:<br />
A) Sie ist ausschließlich dem Unterzeichner zugeordnet.<br />
Ein Unterzeichner ist eine Person, die eine Signaturerstellungseinheit hat, die aus konfigurierter<br />
Software oder Hardware besteht und verwendet wird, um die Signaturprüfdaten auszuführen (wie<br />
Codes oder öffentliche kryptographische Schlüssel, die für die Überprüfung der elektronischen<br />
Signatur verwendet werden) und handelt entweder im eigenen Namen oder für die natürliche Person<br />
oder Rechtseinheit, die sie vertritt. Eine Drittpartei kann im Auftrag eines anderen Unternehmens<br />
unterzeichnen (z.B. Outsourcing).<br />
B) Die Unterschrift ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners.<br />
Es ist eine Software oder Hardware erforderlich, um spezifische Daten zu überprüfen (die so<br />
genannten Signaturprüfdaten), die mit einer bestimmten Person/Einheit verbunden sind (oder ihr<br />
entsprechen), und die Identität zu bestätigen.<br />
C) Sie wird mithilfe von Mitteln erstellt, die der Unterzeichner unter seiner alleinigen Kontrolle halten<br />
kann.<br />
19 Richtlinie des Rats 2006/112/EG vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem<br />
20 Definiert in Punkt (2) von Artikel 2 der Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 13. Dezember 1999 über einen gemeinschaftlichen Rahmen für elektronische<br />
Signaturen (oder ‚elektronische Signatur-Richtlinie).<br />
38<br />
EINHALTUNG DER<br />
RECHTSVORSCHRIFTEN
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
Dies erfordert, dass die Person/das Unternehmen, die/das die Einheit hat, bei der Erstellung der<br />
Signatur einmalige Daten verwendet (Codes oder private kryptographische Schlüssel) und dass sie/<br />
es sowohl die Daten als auch die Einheit unter ihrer alleinigen Kontrolle halten kann.<br />
D) Sie ist so mit den Daten verknüpft, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden<br />
kann.<br />
Die ersten drei Anforderungen beziehen sich auf die Echtheit der Herkunft, wohingegen die vierte die<br />
Unversehrtheit des Inhalts sicherstellen soll.<br />
Die Mehrwertsteuerrichtlinie erlaubt es den Mitgliedsstaaten außerdem, eine fortgeschrittene<br />
elektronische Signatur zu verlangen, die auf einem qualifizierten Zertifikat basiert und mit einer sicheren<br />
Signaturerstellungseinheit 21 erstellt wird, was gemeinhin als qualifizierte elektronische Signatur<br />
bezeichnet wird.<br />
Während ein Zertifikat eine elektronische Bescheinigung ist, die einer Person Signaturprüfdaten<br />
zuordnet, die die Identität dieser Person bestätigen, ist ein qualifiziertes Zertifikat ein Zertifikat, das<br />
folgende Anforderungen erfüllt 22 :<br />
A) Angabe, dass das Zertifikat als qualifiziertes Zertifikat ausgestellt wird<br />
B) Angabe des Zertifikatediensteanbieters und des Staats, in dem er niedergelassen ist<br />
C) Name des Unterzeichners oder ein Pseudonym, das als solches zu identifizieren ist<br />
D) Platz für ein spezifisches Attribut des Unterzeichners, das ggf. je nach Bestimmungszweck des Zertifikats<br />
aufgenommen wird<br />
E) Signaturprüfdaten, die den vom Unterzeichner kontrollierten Signaturerstellungsdaten entsprechen<br />
F) Angaben zu Beginn und Ende der Gültigkeitsdauer des Zertifikats<br />
G) Identitätscode des Zertifikats<br />
H) Die fortgeschrittene elektronische Signatur des ausstellenden Zertifizierungsdiensteanbieters<br />
I) Ggf. Beschränkungen des Geltungsbereichs des Zertifikats und<br />
J) Ggf. Begrenzungen des Werts der Transaktionen, für die das Zertifikat verwendet werden kann.<br />
Das Zertifikat muss von einem Zertifizierungsdiensteanbieter ausgestellt werden, der folgenden<br />
Anforderungen erfüllt:<br />
A) Müssen die erforderliche Zuverlässigkeit für die Bereitstellung von Zertifizierungsdiensten nachweisen<br />
B) Müssen den Betrieb eines schnellen und sicheren Verzeichnisdiensts und eines sicheren und unverzüglichen<br />
Widerrufsdiensts gewährleisten<br />
C) Müssen gewährleisten, dass Datum und Uhrzeit der Ausstellung oder des Widerrufs eines Zertifikats genau<br />
bestimmt werden können<br />
D) Müssen mit geeigneten Mitteln nach einzelstaatlichem Recht die Identität und ggf. die spezifischen Attribute<br />
der Person überprüfen, für die ein qualifiziertes Zertifikat ausgestellt wird<br />
E) Müssen Personal mit den für die angebotenen Dienste erforderlichen Fachkenntnissen, Erfahrungen und<br />
Qualifikationen beschäftigen; dazu gehören insbesondere Managementkompetenzen, Kenntnisse der<br />
Technologie elektronischer Signaturen und Vertrautheit mit angemessenen Sicherheitsverfahren; sie müssen<br />
ferner geeignete Verwaltungs- und Managementverfahren einhalten, die anerkannten Normen entsprechen<br />
F) Müssen vertrauenswürdige Systeme und Produkte einsetzen, die vor Veränderungen geschützt sind und die die<br />
technische und kryptographische Sicherheit der von ihnen unterstützten Verfahren gewährleisten<br />
G) Müssen Maßnahmen gegen Fälschungen von Zertifikaten ergreifen und in den Fällen, in denen sie<br />
Signaturerstellungsdaten erzeugen, die Vertraulichkeit während der Erzeugung dieser Daten gewährleisten<br />
H) Müssen über ausreichende Finanzmittel verfügen, um den Anforderungen der Richtlinie entsprechend arbeiten<br />
zu können. Sie müssen insbesondere in der Lage sein, das Haftungsrisiko für Schäden zu tragen, zum Beispiel<br />
durch Abschluss einer entsprechenden Versicherung<br />
21 Eine ‚sichere Signaturerstellungseinheitʼ bezeichnet eine Signaturerstellungseinheit, die die in ANHANG III der Richtlinie 1999/93/EG festgelegten Anforderungen erfüllt. .<br />
22 ANHANG 1 der Richtlinie 1999/93/EG<br />
39<br />
EINHALTUNG DER<br />
RECHTSVORSCHRIFTEN
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
I) Müssen alle einschlägigen Informationen über ein qualifiziertes Zertifikat über einen angemessenen Zeitraum<br />
aufzeichnen, um insbesondere für Gerichtsverfahren die Zertifizierung nachweisen zu können. Die<br />
Aufzeichnungen können in elektronischer Form erfolgen<br />
J) Dürfen keine Signaturerstellungsdaten von Personen speichern oder kopieren, denen<br />
Schlüsselmanagementdienste angeboten werden<br />
K) Müssen, bevor sie in Vertragsbeziehungen mit einer Person eintreten, die von ihnen ein Zertifikat zur<br />
Unterstützung ihrer elektronischen Signatur wünscht, diese Person mit einem dauerhaften<br />
Kommunikationsmittel über die genauen Bedingungen für die Verwendung des Zertifikats informieren, wozu<br />
unter anderem Nutzungsbeschränkungen für das Zertifikat, die Existenz eines freiwilligen<br />
Akkreditierungssystems und das Vorgehen in Beschwerde- und Schlichtungsverfahren gehören. Diese Angaben<br />
müssen schriftlich – ggf. elektronisch übermittelt – in klar verständlicher Sprache vorliegen. Wichtige<br />
Teilinformationen werden auf Antrag auch Dritten zur Verfügung gestellt, die auf das Zertifikat vertrauen<br />
L) Müssen vertrauenswürdige Systeme für die Speicherung von Zertifikaten in einer überprüfbaren Form<br />
verwenden, sodass:<br />
• Nur befugte Personen Daten eingeben und ändern können<br />
• Die Angaben auf ihre Echtheit hin überprüft werden können<br />
• Zertifikate nur in den Fällen öffentlich abrufbar sind, für die die Zustimmung des Inhabers des Zertifikats<br />
eingeholt wurde<br />
• Technische Veränderungen, die die Einhaltung dieser Sicherheitsanforderungen beeinträchtigen, für den<br />
Betreiber klar ersichtlich sind.<br />
Zu den Ländern, die qualifizierte elektronische Signaturen verlangen, gehören: Estland, Griechenland,<br />
Italien, Portugal, Schweiz, Ungarn, Deutschland, Lettland, Polen, Slowenien und Spanien.<br />
Praktische Ratschläge zu elektronischen Signaturen und den verschiedenen Sicherheitsniveaus, die sie<br />
bieten, finden Sie in Teil 2, Kapitel 2 dieses Leitfadens.<br />
2.2.ELEKTRONISCHER DATENAUSTAUSCH (EDI)<br />
Die Empfehlung der Kommission zu den rechtlichen Aspekten des elektronischen Datenaustauschs<br />
definiert EDI 23 als „elektronische Übertragung kommerzieller und administrativer Daten zwischen<br />
Computern nach einer vereinbarten Norm zur Strukturierung einer EDI-Nachricht“.<br />
In der Praxis muss eine EDI-Lösung folgenden Anforderungen genügen, um die rechtlichen<br />
Bestimmungen zu erfüllen:<br />
A) <strong>Elektronische</strong> Übertragung kommerzieller und administrativer Daten zwischen Computern. Es muss<br />
eine elektronische Übertragung zwischen Computern stattfinden, wobei es verschiedene<br />
Möglichkeiten für die Übertragung gibt 24 und die Parteien die zu verwendende<br />
Kommunikationsmethode bestimmen. Die in einer Rechnung ausgetauschten Informationen sind in<br />
der Regel kommerzieller und administrativer Art.<br />
B) Die Daten müssen nach einer vereinbarten Norm ausgetauscht werde. Dies bezieht sich auf die<br />
Anwendung anerkannter europäischer und internationaler Standards, die von Normierungsstellen<br />
gebilligt und öffentlich zur Verfügung gestellt werden (wie EDIFACT oder allgemein gebräuchliche<br />
XML-basierte Standards). In jedem Fall müssen sich die Parteien über den anzuwendenden<br />
Standard einigen und den erforderlichen Detaillierungsgrad und die notwendigen Angaben<br />
festlegen.<br />
C) Austausch einer EDI-Nachricht, bestehend aus einer Gruppe von Segmenten (die die zu<br />
berücksichtigenden Daten darstellen: Name des Lieferanten, Mehrwertsteuersatz und -betrag etc.),<br />
die unter Anwendung eines vereinbarten Standards strukturiert und in einem computerlesbaren<br />
Format erstellt werden sowie automatisch und eindeutig bearbeitbar sind. EDI-Nachrichten sollten<br />
schnellstmöglich nach Erhalt ohne manuellen Eingriff bearbeitet werden (es sei denn, es tritt ein<br />
Fehler bei der Bearbeitung auf, der den manuellen Eingriff zum Wechsel des Verfahrens erforderlich<br />
macht).<br />
23 Gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 2 der Empfehlung der Kommission 1994/820/EG vom 19. Oktober 1994 über die rechtlichen Aspekte des elektronischen Datenaustauschs<br />
24 Einschließlich der Datenübertragung über das Internet mittels https, SOAP, ASN2 etc., aber nicht ausschließlich<br />
40<br />
EINHALTUNG DER<br />
RECHTSVORSCHRIFTEN
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
D) Verwendung von Verfahren (d.h. Überprüfung) zur Sicherstellung der Echtheit der Herkunft und<br />
Unversehrtheit des Inhalts, um zu prüfen, ob jede eingehende EDI-Nachricht vollständig ist und<br />
nicht geändert wurde, dies ist für EDI-Nachrichten zwingend vorgeschrieben. Zu den empfohlenen<br />
Kontrollmaßnahmen gehören spezifische Prüfungen, Empfangsbestätigungen, Referenznummern,<br />
Kennungen etc. Die Kontrolltiefe hängt von der Wichtigkeit einer Transaktion ab. Die<br />
Mitgliedsstaaten schreiben in dieser Hinsicht im Allgemeinen keine spezifischen Verfahren vor und<br />
lassen den Unternehmen die nötige Flexibilität.<br />
E) Je nach den von den Mitgliedsstaaten vorgeschriebenen Bedingungen ist die Übermittlung einer<br />
zusätzlichen Übersicht erforderlich.<br />
Diese Rechnungsübersicht führt alle während des Kalendermonats verschickten elektronischen<br />
Rechnungen auf. Die Rechnungsübersicht muss entweder auf Papier oder je nach nationalen<br />
Anforderungen in elektronischer Form verschickt werden (siehe Tabelle unten).<br />
ÖSTERREICH FRANKREICH GRIECHENLAND UNGARN RUMÄNIEN<br />
Papier X X X X X<br />
Elektronisch X X<br />
41<br />
EINHALTUNG DER<br />
RECHTSVORSCHRIFTEN
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
In Griechenland wird eine Zusammenfassung nur für Transaktionen mit Parteien verlangt, die im<br />
Ausland (in der EU oder Drittstaaten) niedergelassen/wohnhaft sind, und sie muss auf Papier<br />
versandt werden.<br />
In Deutschland wurde die Anforderung einer zusätzlichen Übersicht für EDI-basierte Rechnungen<br />
am 1. Januar 2009 außer Kraft gesetzt 25 .<br />
Obwohl EDI in der Schweiz als Option nach dem Mehrwertsteuerrecht zur Gewährleistung der<br />
Echtheit und Unversehrtheit anerkannt ist, müssen monatliche (oder in einem anderen Rhythmus<br />
wiederkehrende) Rechnungsübersichten mit einer auf einem qualifizierten Zertifikat basierenden<br />
elektronischen Signatur unterzeichnet werden.<br />
F) Die Existenz einer „Austauschvereinbarung“<br />
Die Empfehlung der Europäischen Kommission verlangt eine Vereinbarung, die die rechtlichen<br />
Bestimmungen umfasst, die bei der Verwendung von EDI zu beachten sind, ergänzt durch einen<br />
technischen Anhang, in dem alle technischen Spezifikationen (und Verfahren) aufgeführt sind, auf<br />
die sich die Parteien einigen. Die Europäische Kommission verlangt die Verwendung einer<br />
„Europäischen EDI-Mustervereinbarung“ – als Beispiel einer Austauschvereinbarung (praktische<br />
Ratschläge finden Sie in Abschnitt 4.1 in Teil 2, Kapitel 1).<br />
Die Vereinbarung kann von den Parteien als bilaterales Dokument verabschiedet werden oder auch<br />
als multilaterale Vereinbarung angelegt werden, die von einer Gruppe von Unternehmen, einer<br />
Benutzergemeinschaft oder jeder beliebigen Nutzergruppe unterzeichnet wird. Im technischen<br />
Anhang sollten die betrieblichen Anforderungen festgelegt werden (Ausstattung,<br />
Kommunikationsmittel, EDI-Nachrichtenstandards und -codes), die Bearbeitung und Bestätigung<br />
von EDI-Nachrichten, Sicherheit von EDI-Nachrichten, Zeitgrenzen, Verfahren für Tests und<br />
Versuche zur Ermittlung und Überwachung der Eignung der technischen Spezifikationen und<br />
Anforderungen.<br />
Für ein KMU ist die Nutzung von EDI in der Regel teuer, aber neueste technologische Entwicklungen<br />
ermöglichen auch die kosteneffektive Umsetzung von EDI-Lösungen.<br />
Aus rechtlicher Sicht deckt eine EDI-Lösung die Bedingungen und Konditionen ab, die die<br />
Geschäftspartner für den Austausch elektronischer Daten vereinbart haben, und daher schwanken die<br />
Kosten je nach Art der Technologie, die die Unternehmen für die Umsetzung verwenden möchten.<br />
Im Allgemeinen akzeptieren die EU-Mitgliedsstaaten EDI als Option für die elektronische<br />
<strong>Rechnungsstellung</strong>, die die Anforderungen der Mehrwertsteuergesetzgebung erfüllt (siehe Abbildung 4.1<br />
zu länderspezifischen Informationen).<br />
Praktische Ratschläge für den Einstieg in die Umsetzung von EDI finden Sie in Teil 2 dieses Leitfadens.<br />
2.3. ANDERE MITTEL<br />
Einige EU-Mitgliedsstaaten schreiben keine spezifische technologische Lösung vor, um die Echtheit und<br />
Unversehrtheit zu gewährleisten. In diesen Ländern steht es den Unternehmen frei, jede Technologie zu<br />
verwenden, die sie für geeignet halten, um ihren Rechnungsprozess zu automatisieren, während sie<br />
gleichzeitig als Steuerzahler für die Gültigkeit ihres elektronischen Rechnungsprozesses verantwortlich<br />
bleiben (siehe Abbildung 4.1 zu länderspezifischen Informationen).<br />
Die dieser Option zugrunde liegende Logik ist, dass spezifische, durch die Verordnung vorgeschriebene<br />
Technologien eventuell nicht so effektiv sind wie Geschäftskontrollen, um die Echtheit der Herkunft<br />
oder Unversehrtheit des Inhalts elektronischer Rechnungen zu gewährleisten. Außerdem entwickelt sich<br />
die Technologie rasant weiter und es ist nicht möglich, einen Rechtsrahmen mit der gleichen<br />
Geschwindigkeit anzupassen. Daher kann man sich hier nicht darauf verlassen, dass bestimmte<br />
technologische Lösungen den gesetzlichen Bestimmungen genügen.<br />
25 Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz hat der Gesetzgeber die Notwendigkeit einer zusätzlichen Rechnungsübersicht bei der elektronischen (EDI-basierten) <strong>Rechnungsstellung</strong> für Lieferungen<br />
ab 2009 eingestellt.<br />
42<br />
EINHALTUNG DER<br />
RECHTSVORSCHRIFTEN
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
Allgemein müssen Unternehmen, die andere Mittel verwenden, um die Echtheit und Unversehrtheit einer<br />
elektronischen Rechnung zu gewährleisten, Folgendes sicherstellen:<br />
A) Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Rechnung muss ausreichend geprüft werden.<br />
B) Rechtzeitige Bearbeitung sowie Verhinderung oder Erkennung von Datenkorruption durch die<br />
Übertragung<br />
C) Verhinderung der Mehrfachbearbeitung.<br />
Teil 3 dieses Leitfadens beschreibt Best Practices, die empfohlen werden, um eine zufrieden stellende<br />
Kontrolle des Rechnungsprozesses zu garantieren.<br />
Einige EU-Mitgliedsstaaten, wie beispielsweise das Vereinigte Königreich 26 , liefern eine Liste der<br />
empfohlenen Kontrollen und Best Practices, die ein Unternehmen umsetzen sollte, um die Echtheit und<br />
Unversehrtheit elektronischer Rechnungen sicherzustellen. Ähnliche Kontrollen und Verfahren werden<br />
derzeit auch in den meisten EDI-Lösungen umgesetzt, da sie allgemein anerkannte Geschäftsverfahren<br />
sind und den Steuerbehörden Gewissheit geben.<br />
In den Niederlanden gilt seit Februar 2009 der Versand einer Rechnungsdaten-Datei per E-Mail ohne<br />
Verwendung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur als rechtmäßig nach dem<br />
Mehrwertsteuergesetz. Unternehmen können über die Art der Aufbewahrung elektronischer Rechnungen<br />
frei entscheiden und der frühere Vorschlag der Steuerbehörden zur Verwendung einer alternativen<br />
Methode („Andere Mittel“) wurde zurückgezogen. Die Einwilligung des Empfängers, elektronische<br />
Rechnungen anzunehmen, ist weiterhin erforderlich, aber die Vereinbarung muss nicht explizit erfolgen.<br />
Auch wenn Rechnungen im PDF-Format unter dem Aspekt der Einhaltung der einschlägigen<br />
Gesetzgebung als elektronische Rechnungen gelten, stellen sie keine durchgängig integrierte Lösung dar,<br />
sondern lediglich eine Methode, die die postalische Zustellung der Rechnung überflüssig macht. In Teil<br />
2, Kapitel 3 dieses Leitfadens wird jedoch eine Ausnahme beschrieben: intelligente PDF-Dokumente.<br />
3. EU-LÄNDER MIT ZWINGENDER ELEKTRONISCHER RECHNUNGSSTELLUNG FÜR DEN ÖFFENTLICHEN<br />
SEKTOR<br />
Das Engagement des öffentlichen Sektors wird eine entscheidende Rolle spielen, um die Einführung der<br />
elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> in Europa zu fördern.<br />
Die öffentlichen Verwaltungen sind wichtige Akteure, die:<br />
• die Umstellung von Papier- auf elektronische Rechnungen fördern können, insbesondere bei den KMU<br />
• die Automatisierung des gesamten Kreislaufs vom Auftrag bis zur Zahlung einschließlich des<br />
Zahlungsabgleichs, Archivierung der Unterlagen etc. unterstützen können.<br />
In den folgenden Ländern ist die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> zwingend, wenn der Empfänger der öffentliche<br />
Sektor ist: Dänemark (seit 2005), Spanien (ab November 2010) und Finnland (ab Ende 2010). In Schweden hat<br />
die Regierung beschlossen, dass alle Regierungsbehörden alle Rechnungen ab Juli 2008 elektronisch abwickeln<br />
müssen. In Italien wurde die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> bei allen Transaktionen zwischen Unternehmen<br />
und der Verwaltung durch das Gesetz „Finanziaria 2008“ verpflichtend eingeführt, es steht jedoch noch der<br />
Durchführungserlass aus, der die technischen Anforderungen (z.B. den zu verwendenden Standard) und die<br />
Fristen für den Versand elektronischer Rechnungen an öffentliche Behörden festlegen wird. Es wird davon<br />
ausgegangen, dass der Erlass Ende 2009 veröffentlicht wird.<br />
In Ländern wie Dänemark stellt die Regierung den Unternehmen Tools bereit, die sie benötigen, um elektronische<br />
Rechnungen mit dem öffentlichen Sektor auszutauschen 27 .<br />
26 HMRC Notice 700/63 Electronic Invoicing, Abschnitt 4.4<br />
27 Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.epractice.eu/en/news/292390<br />
43<br />
EINHALTUNG DER<br />
RECHTSVORSCHRIFTEN
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
4. RECHTLICHE BESTIMMUNGEN ZUR ELEKTRONISCHEN ARCHIVIERUNG IN EUROPA<br />
Steuerpflichtige Personen, die Güter oder Dienstleistungen liefern, müssen Rechnungen über den Erwerb oder<br />
Verkauf solcher Güter oder Dienstleistungen aufbewahren. Die gleiche Verpflichtung gilt für Kunden, die<br />
Rechnungen an sich selbst (Eigenfakturierung) oder für dritte Parteien (Outsourcing) stellen.<br />
Damit die Steuerbehörden ihre Arbeit und Prüfungen ausführen können, müssen sowohl Papier- als auch<br />
elektronische Rechnungen (und andere dazu gehörige Dokumente) nach den nationalen<br />
Mehrwertsteuervorschriften aufbewahrt werden.<br />
Steuerpflichtige Personen, die Rechnungen austauschen, müssen Steuerprüfern innerhalb eines vertretbaren<br />
Zeitraums vollen Zugang zu Rechnungsdaten und anderen Transaktionsbelegen gewähren.<br />
Steuerpflichtige Personen 28 müssen während der gesamten Dauer der Aufbewahrungsfrist folgendes<br />
gewährleisten:<br />
• Echtheit der Herkunft der Rechnung<br />
• Unversehrtheit des Rechnungsinhalts (d.h. die Rechnungsangaben dürfen nicht verändert werden) und<br />
• Lesbarkeit<br />
Die Mitgliedsstaaten können verlangen, dass die Rechnungen im Originalformat, in dem sie geschickt (oder<br />
bereitgestellt) wurden, aufbewahrt werden, sei es Papier oder ein elektronisches Format.<br />
Werden die Rechnungen elektronisch gespeichert, können die Mitgliedsstaaten verlangen, dass die Daten, die die<br />
Echtheit und Unversehrtheit ihres Inhalts garantieren, ebenfalls aufbewahrt werden.<br />
Diese Anforderung können die Mitgliedsstaaten insbesondere dann vorschreiben, wenn die Rechnungsdaten<br />
mithilfe einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur oder EDI empfangen oder gesendet werden. In diesen<br />
Fällen kann von einem Unternehmen verlangt werden, dass es nicht nur die Rechnungsdaten, sondern auch die<br />
fortgeschrittene elektronische Signatur und/oder das qualifizierte Zertifikat speichert. Wird EDI verwendet,<br />
müssen auch die Daten gespeichert werden, die die Echtheit und Unversehrtheit (z.B. Prüfnachrichten)<br />
nachweisen.<br />
Diese Anforderung gehört bei der elektronischen Aufbewahrung der Rechnungsdaten zu den schwierigsten. In der<br />
Praxis bedeutet dies für die Unternehmen, dass sie während der gesamten Aufbewahrungsfrist, die in einigen<br />
Ländern bis zu zehn Jahre dauern kann, die gleiche Technologie behalten müssen.<br />
Es ist von kritischer Bedeutung, dass der Inhalt (d.h. die Bedeutung der Rechnungsdaten) während der gesamten<br />
Aufbewahrungszeit wie zum Übertragungszeitpunkt reproduzierbar ist.<br />
Die einzelnen Mitgliedsstaaten schreiben unterschiedliche gesetzliche Aufbewahrungsfristen vor (siehe<br />
Abbildung 4.2).<br />
28 Nicht-steuerpflichtige Personen müssen von den Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, Rechnungen, die sie erhalten, aufzubewahren<br />
44<br />
EINHALTUNG DER<br />
RECHTSVORSCHRIFTEN
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
5. GRENZÜBERGREIFENDE ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG UND ARCHIVIERUNG<br />
Die Anstrengungen, die unternommen werden müssen, um den rechtlichen Bestimmungen zu genügen,<br />
erscheinen größer, wenn das Unternehmen in der EU grenzübergreifend tätig ist, da Ungewissheit darüber<br />
herrscht, welche einzelstaatlichen Bestimmungen greifen. Die Bestimmungen zur <strong>Rechnungsstellung</strong> sind die, die<br />
in dem Mitgliedsstaat Anwendung finden, in dem die Lieferung unter dem Aspekt der Mehrwertsteuer stattfindet<br />
(dies kann der Mitgliedsstaat des Liefanten oder des Kunden sein, je nach Art der Transaktion).<br />
Es muss auch berücksichtigt werden, dass es bei der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> Überschneidungen zu<br />
anderen Rechtsbereichen gibt, wie der Körperschaftssteuer, der Buchhaltungs- und Datenschutzgesetzgebung, und<br />
dass diese Bereiche genauso beachtet werden müssen, wie es bei einer Papierrechnung der Fall wäre (z.B.<br />
datenschutzrechtliche Überlegungen zum Aufbewahrungsort der Rechnung, Archivierungszeitraum etc.).<br />
6. ANFORDERUNGEN AN DIE ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG UND ARCHIVIERUNG IN DER EU<br />
Die Mehrwertsteuerrichtlinie sollte zwar einen gemeinsamen Rechtsrahmen in Europa schaffen, aber die<br />
Mitgliedsstaaten haben die drei Optionen zur Gewährleistung der Echtheit und Unversehrtheit elektronischer<br />
Rechnungen unterschiedlich angewandt und somit Hemmnisse, Komplexität und Kosten bei der Einhaltung der<br />
Rechtsvorschriften verursacht.<br />
Die Abbildungen 4.1 und 4.2 bieten eine Liste der rechtlichen Anforderungen an die elektronische<br />
<strong>Rechnungsstellung</strong> und Archivierung und deren Umsetzung in den EU-Mitgliedsstaaten. Diese Informationen<br />
dienen nur als allgemeine Leitlinie und ersetzen keine Fachberatung 29 .<br />
Bitte beachten Sie außerdem, dass die im Mehrwertsteuergesetz vorgeschriebene Aufbewahrungsdauer anders<br />
sein kann als die in der Buchhaltungs- oder Direktsteuergesetzgebung etc. In Spanien müssen laut<br />
Mehrwertsteuergesetz Dokumente vier Jahre aufbewahrt werden, während das Buchhaltungsgesetz eine Dauer<br />
von sechs Jahren vorbeschreibt.<br />
Wenn die im Mehrwertsteuergesetz vorgeschriebene Aufbewahrungsdauer kürzer ist als die in der<br />
Buchhaltungsgesetzgebung verlangte Dauer, hat letztere Vorrang. In Abbildung 4.2 wurde die Anzahl von Jahren,<br />
die für Mehrwertsteuerzwecke verlangt werden, aufgeführt, wenn diese gleich lang (oder länger) als die in der<br />
Buchhaltungsgesetzgebung festgelegte Dauer ist. In Ländern, wo die nach der Buchhaltungsgesetzgebung<br />
geforderte Aufbewahrungsdauer länger ist, wurde diese angegeben.<br />
29 Quellen: SEPA International, Europäische Kommission, italienische Steuerbehörde, Mitglieder von EBL , <strong>Wirtschaftskammer</strong> <strong>Österreich</strong>, PricewaterhouseCoopers<br />
45<br />
EINHALTUNG DER<br />
RECHTSVORSCHRIFTEN
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
Abbildung 4.1 – Landesspezifische Anforderungen an die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> in EU<br />
EDI akzeptiert<br />
Art der elektronischen<br />
Signatur –<br />
nur verpflichtend,<br />
wenn EDI nicht<br />
verwendet wird<br />
und andere Mittel<br />
nicht akzeptiert<br />
werden<br />
Andere Mittel<br />
akzeptiert<br />
Zustimmung des<br />
Kunden erforderlich<br />
Benachrichtigung<br />
der Behörden vor<br />
Ausstellung elektronischer<br />
Rechnungen<br />
erforderlich<br />
<strong>Österreich</strong> Ja FES Nein Ja Nein<br />
Belgien Ja FES Ja 4 Ja Nein<br />
Dänemark Ja FES Ja Ja Nein<br />
Estland Ja QES Ja Ja Nein<br />
Finnland Ja Beliebig Ja Ja Nein<br />
Frankreich Ja FES Nein Ja Nein 8<br />
Vereinigtes Königreich Ja FES Ja 5 Ja Nein<br />
Griechenland Ja QES Ja Ja Nein<br />
Italien Ja QES 1 Nein Ja Nein<br />
Niederlande Ja FES Ja Ja 6 Nein<br />
Portugal Ja QES Nein Ja (E) Nein<br />
Slowakische Republik Ja QES 2 Nein Ja Nein<br />
Schweden Ja Beliebig Ja Ja Nein<br />
Schweiz Ja QES Nein Nein Nein<br />
Ungarn Ja QES 3 Nein Ja Nein<br />
Deutschland Ja QES Nein Ja Nein<br />
Lettland Ja QES Nein Ja Nein<br />
Irland Ja FES Ja Ja Nein 9<br />
Norwegen Ja FES Ja Ja Nein<br />
Polen Ja QES Nein Ja (E) Nein<br />
Luxemburg Ja FES Nein Ja Nein<br />
Slowenien Ja QES Nein Ja (E) Nein<br />
Spanien Ja QES Ja 7 Ja Nein<br />
1 In Italien müssen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts auch mithilfe eines zeitlichen Bezugs (oder „Zeitstempels“) gewährleistet werden.<br />
2 In der Slowakei sind die Durchführungsbestimmungen zum <strong>Elektronische</strong>n Signatur-Gesetz Nr. 215/2002 am 8. April 2009 in Kraft getreten.<br />
3 In Ungarn wird ein Zeitstempel verlangt.<br />
4 Wird in Belgien ein anderes Mittel zur Gewährleistung der Echtheit und Unversehrtheit verwendet, ist eine Einzelgenehmigung des belgischen Finanzministeriums erforderlich.<br />
5 Im Vereinigten Königreich ist das Vorhandensein interner Geschäftskontrollen oder Best Practices bei Verwendung anderer Mittel ausreichend, um den rechtlichen Bestimmungen zu<br />
genügen (Bekanntmachung zur elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong>: HMRC Notice 700/63 Electronic Invoicing, Juni 2007).<br />
6 Seit dem 16. Februar 2009 können Unternehmen in den Niederlanden die Form (z.B. PDF) und Mittel, mit denen elektronische Rechnungen erstellt, versandt und empfangen werden,<br />
frei wählen. In der Praxis ist die Verwendung einer elektronischen Signatur oder von EDI nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Diese Bestimmungen gelten jedoch nur für Transaktionen<br />
innerhalb der Niederlande. Bei Verwendung anderer Mittel ist keine Benachrichtigung der Behörden mehr erforderlich.<br />
7 Die spanischen Behörden verlangen bei Verwendung anderer Mittel eine Einzelgenehmigung.<br />
8 In Frankreich wird die Kontaktaufnahme mit und Benachrichtigung der Steuerbehörden bei Verwendung von EDI empfohlen, um die Einhaltung der Mehrwertsteuer-Bestimmungen<br />
sicherzustellen.<br />
9 Werden in Irland andere Mittel verwendet, ist die Steuerbehörde (Revenue Commissioner) zu benachrichtigen.<br />
46<br />
EINHALTUNG DER<br />
RECHTSVORSCHRIFTEN
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
Länderspezifische Anforderungen an die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong>: Terminologie<br />
Begriff Beschreibung<br />
<strong>Elektronische</strong>r Datenaustausch (EDI) akzeptiert Der Mitgliedsstaat akzeptiert EDI als eine der Optionen, die den<br />
Mehrwertsteuerbestimmungen zur Echtheit und Unversehrtheit<br />
entsprechen.<br />
Art der elektronischen Signatur – NUR verpflichtend, wenn EDI<br />
nicht verwendet wird und andere Mittel nicht akzeptiert werden<br />
Verpflichtende Verwendung einer bestimmten elektronischen Signatur<br />
in einem Mitgliedsstaat, um die Einhaltung der rechtlichen<br />
Bestimmungen zu gewährleisten; wird nur dann verlangt, wenn ein<br />
Unternehmen kein EDI-System nutzt oder wenn die Verwendung<br />
anderer Mittel in diesem Mitgliedsstaat nicht akzeptiert wird.<br />
FES Fortgeschrittene <strong>Elektronische</strong> Signatur<br />
QES Qualifizierte elektronische Signatur<br />
Beliebig Jede Art elektronischer Signatur (ES, FES, QES) gewährt in diesem<br />
Mitgliedsstaaten die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen.<br />
Andere Mittel akzeptiert Der Mitgliedsstaat akzeptiert andere Mittel zur Erfüllung der rechtlichen<br />
Bestimmungen. Die Nutzung von EDI oder irgendeiner Art<br />
elektronischer Signatur ist daher nicht zwingend.<br />
Zustimmung des Kunden zum Erhalt elektronischer Rechnungen Der Kunde muss seine Zustimmung erteilen, elektronische<br />
Rechnungen vom Sender zu erhalten. Die Vereinbarung kann zum<br />
Teil informell zwischen den Geschäftspartner erfolgen, während in<br />
einigen Mitgliedsstaaten eine ausdrückliche formelle Zustimmung<br />
erforderlich ist.<br />
(E) Explizite Zustimmung (siehe oben)<br />
Benachrichtigung der Behörden vor Ausstellung elektronischer<br />
Rechnungen ist erforderlich<br />
Dies bezieht sich auf die Notwendigkeit, unter bestimmten Umständen<br />
die nationalen Behörden vor Ausstellung elektronischer<br />
Rechnungen zu benachrichtigen.<br />
47<br />
EINHALTUNG DER<br />
RECHTSVORSCHRIFTEN
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
Abbildung 4.2 – Länderspezifische Anforderungen an die elektronische Archivierung in EU<br />
Aufbewahrungsdauer<br />
(Jahre)<br />
vorgeschrieben<br />
Archivierung in<br />
anderem EU-Staat<br />
akzeptiert<br />
Archivierung<br />
außerhalb der EU<br />
akzeptiert<br />
Benachrichtigung<br />
der Steuerbehörden<br />
bei Archivierung im<br />
Ausland erforderlich<br />
<strong>Österreich</strong> 7 Ja Ja Nein<br />
Belgien 7 Ja Nein Ja<br />
Dänemark 5 Ja (A) 3 Ja<br />
Estland 7 Ja Ja Ja<br />
Finnland 6 Ja Ja 4 Ja 6<br />
Frankreich 6 Ja Nein Ja<br />
Vereinigtes Königreich 6 Ja Ja Nein<br />
Griechenland 5 Ja Ja 5 Ja<br />
Italien 10 1 Ja Nein Ja<br />
Niederlande 7 Ja Ja Nein<br />
Portugal 10 Ja Ja Ja<br />
Slowakische Republik 10 Ja Ja Nein<br />
Schweden 10 Ja (A) Ja<br />
Schweiz 10 Ja 2 Ja Nein<br />
Ungarn 10 Ja (A) Ja<br />
Deutschland 10 Ja Nein Ja<br />
Lettland 10 Nein Nein Nein<br />
Irland 6 Ja Ja Ja 7<br />
Norwegen 10 Nein Nein N/A<br />
Polen 5 Ja Nein Ja<br />
Luxemburg 10 Ja Nein Ja<br />
Slowenien 10 Ja Ja Ja<br />
Spain 6 Ja Ja Ja 8<br />
1 In Italien müssen elektronische Rechnungen innerhalb von 15 Tagen nach Ausstellung/Erhalt durch den Rechnungssteller und Empfänger abgelegt werden.<br />
2 Bei elektronischen Rechnungen ist die Archivierung im Ausland zulässig, wenn auf die Rechnungen aus der Schweiz zugegriffen werden kann.<br />
3 Die Archivierung ist nur innerhalb der EU und Ländern zulässig, mit denen Dänemark Amtshilfeabkommen abgeschlossen hat, d.h. Norwegen, Liechtenstein, Grönland und die Faröer-<br />
Inseln<br />
4 Die vorübergehende Archivierung ist in Mitgliedsländern des EWR und der OECD ohne Genehmigung erlaubt. Für andere Staaten ist eine Genehmigung der Buchhaltungsbehörde<br />
erforderlich.<br />
5 Alle Rechnungen, die in einem Land archiviert werden, mit kein Amtshilfeabkommen besteht, müssen auch von der steuerpflichtigen Person in Griechenland archiviert werden (elektronisch<br />
oder auf Papier).<br />
6 Werden die Rechnungen vorübergehend in ein Nicht-EWR oder Nicht-OECD-Land übermittelt, ist eine Genehmigung erforderlich.<br />
7 In Irland ist die Genehmigung der Steuerbehörde für Länder erforderlich, mit denen kein Amtshilfeabkommen besteht.<br />
8 Die vorherige Zustimmung der spanischen Behörden ist erforderlich, wenn Rechnungen in einem Drittstaat archiviert werden, mit dem kein Amtshilfeabkommen besteht.<br />
48<br />
EINHALTUNG DER<br />
RECHTSVORSCHRIFTEN
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
Länderspezifische Anforderungen für die elektronische Archivierung: Terminologie<br />
Begriff Beschreibung<br />
Aufbewahrungsdauer (Jahre) vorgeschrieben Vorgeschriebene Dauer (in Jahren), während der die Rechnungen<br />
aufbewahrt werden müssen.<br />
Archivierung in einen anderen EU-Staat Die Archivierung elektronischer Rechnungen in einem anderen EU-<br />
Staat ist erlaubt.<br />
Archivierung außerhalb der EU Die Archivierung elektronischer Rechnungen außerhalb der EU ist<br />
zulässig.<br />
Benachrichtigung der Behörden bei Archivierung im Ausland Die nationalen Behörden müssen benachrichtigt werden, wenn<br />
elektronische Rechnungen außerhalb des Hoheitsgebiets des<br />
Lands archiviert werden.<br />
A Amtshilfe. Ziel der gegenseitigen Amtshilfe ist, die Zusammenarbeit<br />
zwischen den Verwaltungen der Mitgliedsstaaten zu verbessern.<br />
Die Archivierung von Rechnungen in einem anderen Land ist erlaubt,<br />
wenn es ein Amtshilfeabkommen mit dem anderen Land gibt.<br />
N/A Nicht anwendbar.<br />
49<br />
EINHALTUNG DER<br />
RECHTSVORSCHRIFTEN
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
EXKURS VON EBL - WIE ELEKTRONISCHE RECHNUNGEN DAS BETRUGSRISIKO MINDERN<br />
HELFEN<br />
Wie bei Papierrechnungen liegt das echte Risiko bei elektronischen Rechnungen nicht in der Zustellung<br />
der Daten, sondern beim Abgleich, der Bearbeitung und Zahlung der Rechnungen durch das System des<br />
Empfängers. Ein Unternehmen kann nur dann Opfer betrügerischen Handelns werden, wenn es nicht über<br />
die geeigneten Kontrollen verfügt.<br />
Sicherheits- oder Authentisierungsmaßnahmen auf Ebene der Datenübertragung schützen nicht vor<br />
Betrug. Wenn zum Beispiel ein Unternehmen (oder ein Betrüger innerhalb dieses Unternehmens) eine<br />
elektronische Rechnung für Produkte ausstellt, die niemals hergestellt wurden, oder eine andere<br />
Bankverbindung angibt, kann eine elektronische Signatur den Empfänger in keiner Weise schützen. Nur<br />
die internen Kontrollen und Verfahren können den Empfänger schützen.<br />
Typische Versäumnisse sind der fehlende Datenabgleich und Überprüfung der Bankverbindung des<br />
Lieferanten.<br />
Um interne oder externe Betrugsfälle effektiv zu minimieren, ist es von größter Wichtigkeit, dass eine<br />
Firmenpolitik zur Arbeitstrennung besteht, um sicherzustellen, dass:<br />
• Die Überprüfung der Bankverbindung eines Kunden unabhängig (z.B. Überprüfung durch Person<br />
A) von der Eingabe dieser Bankverbindung in die Stammdaten des Unternehmens (z.B. durch<br />
Person B) erfolgt<br />
• Die Überprüfung sollte auch den Pfad von der ursprünglichen Eingabe einschließlich aller<br />
nachträglichen Änderungen an den Stammdaten des Unternehmens umfassen<br />
• Diese Überprüfung muss unbedingt erfolgen, unabhängig davon, ob die Bankverbindung<br />
automatisiert oder manuell aufgerufen wird.<br />
Die oben geschilderte Politik stellt den wichtigsten Schritt in der Betrugsbekämpfung dar.<br />
Für kleinere Unternehmen kann es recht schwierig sein, immer ausreichend Mitarbeiter zu haben, um den<br />
Erhalt, die Eingabe und Freigabe einer Rechnung personell vollständig voneinander zu trennen. Somit<br />
sind das Unternehmen und oft nichtsahnende Mitarbeiter anfällig für Betrug. Da mit der elektronischen<br />
<strong>Rechnungsstellung</strong> der Empfang der Rechnung durch den Mitarbeiter entfällt (neben der manuellen<br />
Zuordnung, Freigabe und Eingabe in das ERP-System), verringert sich das Betrugsrisiko beträchtlich.<br />
Ein KMU ist daher in der Lage, diese automatisierten Transaktionen und Kontrollen mit weniger<br />
Mitarbeitern auszuführen.<br />
Ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> ist der Austausch von<br />
Kennungen zwischen den Geschäftspartnern, mit deren Hilfe eine Reihe von „Querverweistabellen“<br />
konfiguriert werden. Zweck dieser Tabellen ist, einen Pfad für die wichtigsten Referenzen in der<br />
Rechnung des Senders anzulegen (Stammdaten wie Kennung des Lieferanten,<br />
Mehrwertsteueridentifikationsnummer, Konditionen oder Produktcodes), die dann in die entsprechenden<br />
Codes konvertiert werden, die im System des Empfängers hinterlegt sind. Diese Tabellen bilden die<br />
Grundlage für die erste Etappe des Identitätserkennungsprozesses, den eine Rechnung durchlaufen muss,<br />
um vom System des Empfängers angenommen zu werden.<br />
Die zweite Phase des Rechnungsabgleichs erfolgt beim Herunterladen in das ERP-System des<br />
Empfängers. Hier handelt es sich in der Regel um eine detaillierte Form der Datenerkennung, wo<br />
Auftragsnummern, Produktangaben, Rechnungsbeträge etc. abgeglichen werden.<br />
Rechnungen, die sich während dieses automatisierten Abgleichs nicht laden lassen, werden abgewiesen<br />
und der jeweilige Geschäftspartner wird informiert. Dies ist der zweite wichtige Schritt zur Verminderung<br />
des externen Betrugsrisikos.<br />
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Kombination aus Einführung der elektronischen<br />
<strong>Rechnungsstellung</strong> und strenger Kontrolle der Bankkontoeinträge eine wichtige Maßnahme ist, um<br />
Geschäftsbetrug zu verhindern.<br />
50<br />
EINHALTUNG DER<br />
RECHTSVORSCHRIFTEN
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
7. VORSCHLAG FÜR EINEN VEREINFACHTEN UND HARMONISIERTEN RECHTSRAHMEN<br />
Im Januar 2009 ergriff die Europäische Kommission einen revolutionären und dringend notwendigen Schritt 30 zur<br />
Überwindung der rechtlichen Hemmnisse, die die breite Markteinführung der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
erschweren: die Verabschiedung eines Vorschlags 31 zur Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie mit dem Ziel der<br />
Gleichbehandlung von Papier- und elektronischen Rechnungen 32 .<br />
Sollte dieser Vorschlag auf europäischer Ebene beschlossen werden, würden sich folgende Änderungen für die<br />
elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> und Aufbewahrung ergeben 33 :<br />
A) <strong>Elektronische</strong> Signaturen oder EDI: Unternehmen steht es frei, elektronische Rechnungen unter den<br />
gleichen Bedingungen zu versenden, die für Papierrechnungen gelten. Die Vorbedingungen für den<br />
Versand elektronischer Rechnungen über fortgeschrittene elektronische Signaturen oder elektronischen<br />
Datenaustausch (EDI) entfallen.<br />
B) Zustimmung des Empfängers: Diese ist nicht länger erforderlich. Es gilt die normale Geschäftspraxis der<br />
stillschweigenden Zustimmung.<br />
C) <strong>Elektronische</strong> Aufbewahrung: Die Option der Mitgliedsstaaten, die Aufbewahrung der Rechnung im<br />
Originalformat zu verlangen, entfällt. Somit bekommen Unternehmen die Möglichkeit,<br />
Papierrechnungen elektronisch zu archivieren (dies ist in einigen EU-Ländern bereits möglich).<br />
D) Aufbewahrungsdauer: Die Option der Mitgliedsstaaten, die Aufbewahrungsdauer festzulegen, wird<br />
außer Kraft gesetzt. Die EU-weite Aufbewahrungsdauer für mehrwertsteuerpflichtige Rechnungen wird<br />
auf sechs Jahre festgesetzt.<br />
E) Aufbewahrungsort: Es können keine Bedingungen für den Aufbewahrungsort auferlegt werden, außer<br />
dass die Rechnungen ohne ungebührliche Verzögerung verfügbar sein müssen. Rechnungen, die<br />
außerhalb des Mitgliedsstaats des Lieferanten oder Kunden archiviert werden, müssen nicht mehr<br />
elektronisch online abrufbar sein.<br />
F) Benachrichtigung über den Aufbewahrungsort: Dies wird unter keinen Umständen mehr gefordert.<br />
G) Aufbewahrung durch nicht-steuerpflichtige Personen: Bei Lieferungen von Unternehmen an<br />
Verbraucher (B2C) haben die Mitgliedsstaaten derzeit die Option, von Privatpersonen oder nichtsteuerpflichtigen<br />
juristischen Personen zu verlangen, die erhaltenen Rechnungen aufzubewahren. Diese<br />
Option der Mitgliedsstaaten entfällt.<br />
Der Vorschlag definiert außerdem den Mitgliedsstaat, dessen Bestimmungen beim grenzübergreifenden Austausch<br />
elektronischer Rechnungen gelten:<br />
A) <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
Es gelten die Bestimmungen zur <strong>Rechnungsstellung</strong> des Mitgliedsstaats, in dem das liefernde<br />
Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist.<br />
B) Aufbewahrung einer Rechnung<br />
Es gelten die Bestimmungen des Mitgliedsstaats, in dem der Lieferant bzw. der Kunde<br />
mehrwertsteuerpflichtig ist.<br />
30 Die derzeitige Mehrwertsteuerrichtlinie (Artikel 37) verlangt von der Kommission die Vorlage eines Vorschlags zur Änderung der Bedingungen für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> bis<br />
Dezember 2008, um zukünftigen technologischen Weiterentwicklungen in diesem Bereich Rechnung zu tragen.<br />
31 Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der <strong>Rechnungsstellung</strong>svorschriften.<br />
32 PricewaterhouseCoopers, „A study on the Invoicing Directive (2001/115/EC) now incorporated into VAT Directive (2006/112/EC), Final Report to the European Commission”, Januar 2009<br />
33 Quelle: „Review of the VAT invoicing rules: frequently asked questions“, Europäische Kommission, Steuern und Zollunion, 28. Januar 2009<br />
51<br />
EINHALTUNG DER<br />
RECHTSVORSCHRIFTEN
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
EXKURS VON EBL<br />
Der Vorschlag der Europäischen Kommission erfüllt in vollem Umfang die Bedürfnisse und<br />
Anforderungen der europäischen Unternehmen hinsichtlich Technologieneutralität und Vereinfachung des<br />
Rechtsrahmens. Unternehmen können zukünftig die Art von Technologien frei wählen, die sie für die<br />
Automatisierung ihrer Geschäftsverfahren auf Grund der bereits in ihren Organisationen vorhandenen<br />
Kontrollen und Prozesse benötigen und die bei ihren Geschäftspartner bereits im Einsatz sind.<br />
Der Gesetzgeber sollte die rechtlichen Anforderungen definieren, nicht aber die Technologielösungen, die<br />
diesen rechtlichen Anforderungen genügen. Die Technologie sollte einem Prozess nicht als „erzwungene<br />
Kontrolle“ aufgestülpt werden. Begleitdokumente, Kontrollen von Buchhaltungssystemen und<br />
Dateneinträgen/-aufzeichnungen, der Datenabgleich und eine Prüfkette sind wichtige Elemente, um den<br />
Steuerbehörden gegenüber ein ausreichendes Maß an Geschäftskontrollen nachweisen zu können.<br />
Der Vorschlag der Kommission wird wirklich einen harmonisierten Rechtsrahmen für die elektronische<br />
<strong>Rechnungsstellung</strong> und Aufbewahrung schaffen, den Verwaltungsaufwand verringern, Betrug<br />
wirkungsvoller bekämpfen und beträchtliche Einsparungen in ganz Europa ermöglichen. Sofern er von<br />
allen EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet wird, tritt der aktuelle Vorschlag der Europäischen Kommission<br />
2012 in Kraft.<br />
Auch wenn derzeit enorme Anstrengungen unternommen werden, um den Rechtsrahmen für die<br />
elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> zu vereinfachen und zu harmonisieren, sollten KMU bereits mit der<br />
Planung für die Einführung der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> auf Basis der aktuellen rechtlichen<br />
Situation beginnen.<br />
52<br />
EINHALTUNG DER<br />
RECHTSVORSCHRIFTEN
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
53
Teil Fünf<br />
Standards
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
Teil Fünf: Standards<br />
Für Unternehmen wird es zunehmend schwieriger, ihre Technologie für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
auszuwählen und zu entscheiden, welche Datenstandards sie unterstützen müssen. Dies liegt zum Teil an der<br />
Geschwindigkeit, mit der sich die Technologie weiterentwickelt, aber auch an der zunehmenden Anzahl von<br />
Standards, die sich in bestimmten Branchen und Unternehmen durchsetzen.<br />
In diesem Teil möchten wir Unternehmen beraten, indem wir Definitionen, gemeinsame Optionen und praktische<br />
Vorschläge geben, um fundierte Entscheidungen über die besten Technologieoptionen zu treffen.<br />
1. TECHNISCHE STANDARDS<br />
Einfach gesagt, können technische Standards mit Sprachen verglichen werden, die Menschen gemeinhin<br />
verwenden, um miteinander zu kommunizieren. Wie der Mensch müssen auch Computer miteinander<br />
kommunizieren, um sich auszutauschen und Informationen zu verstehen. Die Sprachen und Regeln, die Computer<br />
für die Kommunikation verwenden, basieren auf technischen Standards.<br />
Jede menschliche Sprache hat eine eigene Grammatik, die die Regeln für die korrekte Formulierung von<br />
Aussagen festlegt, und ein Wörterbuch, das die Bedeutung der einzelnen Wörter bestimmt. Jeder technische<br />
Standard hat eine Art Grammatik – eine „Syntax“ für die korrekte Strukturierung von Nachrichten – und ein<br />
Wörterbuch – die „Semantik“, die die Bedeutung der Termini festlegt.<br />
Computer haben jedoch die Fähigkeit, Aussagen mit unterschiedlicher Syntax (grammatikalischer Strukturen),<br />
aber gleicher Semantik (Bedeutung) zu erstellen. Diese Interoperabilität zwischen verschiedenen<br />
Rechnersystemen ist besonders wichtig, da sie es Computern mit unterschiedlichen Programmiersprachen<br />
ermöglicht, die Bedeutung der von ihnen ausgetauschten Aussagen, unter Zugriff auf gleiche Informationsquellen,<br />
zu nutzen. Diese Interoperabilität wird durch den Einsatz von technischen Standards gewährleistet.<br />
Und so wie es verschiedene Sprachen gibt, die weit verbreitet sind und in vielen Ländern gesprochen werden<br />
(zum Beispiel Englisch, Französisch, Spanisch etc.), gibt es schließlich auch technische Standards, die in Europa<br />
oder auf internationaler Ebene häufig verwendet werden.<br />
2. STANDARDS FÜR DIE ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG<br />
Standards für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> sind Gruppen technischer Regeln und Anforderungen (als<br />
Spezifikationen bezeichnet), die der Strukturierung der Rechnungsdokumente (Nachrichten) dienen und die<br />
Lesbarkeit und Verwendbarkeit von Daten in den Systemen der Geschäftspartner sicherstellen (bekannt als<br />
Interoperabilität oder Kompatibilität). Die Inhalte und Regeln für die Verwendung der Standards werden häufig<br />
von Standardisierungsstellen entwickelt und gefördert, die die Industrie und Regierung auf allen Ebenen<br />
beteiligen, um die Geschäftsprozesse, die diese Standards unterstützen müssen, zu definieren.<br />
3. VORTEILE DER NUTZUNG VON STANDARDS<br />
Der Hauptvorteil, der sich durch die Standards in der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> ergibt, ist die<br />
konsequente Anwendung gemeinsamer Termini und Datenstrukturierungsleitlinien durch alle Geschäftspartner,<br />
was sicherstellt, dass beide Parteien und ihre Systeme „die gleiche Sprache sprechen“. Die Regeln der Standards<br />
werden entwickelt, um Best Practice unter den Partnern zu fördern. Der Zugang zu diesen Nachrichtenregeln und<br />
detaillierten Definitionen ist offen.<br />
Technisch betrachtet, ermöglichen Standards die effiziente, erneut verwertbare Datenkonvertierung bei<br />
verschiedenen Geschäftspartnern. Umso mehr Geschäftspartner den gleichen Standard anwenden, umso mehr<br />
55<br />
STANDARDS
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
setzt sich eine gemeinsame Sprache und Auffassung der Termini und Praktiken in der gesamten Geschäftswelt<br />
durch und sichert ein Mindestmaß an Datenunversehrtheit und Kompatibilität.<br />
Häufig werden gängige Standards von der Gemeinschaft der Softwareentwickler eingeführt, bevor sie zu einem<br />
festen Bestandteil der ERP-Software werden. Die Datenformate der Kontoauszüge in ERP-Systemen sind ein<br />
gutes Beispiel für diesen Entwicklungsprozess.<br />
EXKURS VON EBL<br />
Die Alternative zu Standards ist ein effizienter Prozess des Datenaustauschs in einem proprietären<br />
Dateiformat. Dies ist im Allgemeinen die Verwendung einer einfachen „Textdatei“ oder „Flatfile“ in<br />
einem Format, das nur vom ERP-System eines der beiden Geschäftspartner gelesen werden kann. Diese<br />
Praxis schafft ein Umfeld, in dem es kaum eine oder keine gemeinsame Sprache und somit Prozesse gibt,<br />
die auch mit anderen Geschäftspartnern zusammen Anwendung finden können.<br />
Einige Unternehmen glauben, dass proprietäre Formate sie „an einen Kunden fesseln“, während de facto<br />
das Unternehmen, das sie durchsetzt, lediglich den Verwaltungsaufwand auf seine Kunden oder<br />
Lieferanten abwälzt. Die meisten Softwares zur elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> werden die gängigsten<br />
Standards konvertieren, aber wohl kaum ein proprietäres Dateiformat eines bestimmten Unternehmens<br />
lesen können.<br />
Auch wenn Diensteanbieter für gewöhnlich den Verwaltungsaufwand und die Kosten für die Bearbeitung<br />
elektronischer Rechnungsdateien in „beliebigen“ Formaten in Kauf nehmen, fallen doch reale Kosten an,<br />
die in den Transaktionsgebühren an die Kunden weitergegeben werden.<br />
Die Verwendung dieser Art unstrukturierter Datendateien kann auch technisch problematisch sein. Dies<br />
gilt insbesondere dann, wenn im System des Senders auch nur geringfügige Änderungen an der Software<br />
vorgenommen werden oder Rechnungen Freiformdatenfelder haben, die möglicherweise unlesbare<br />
Zeichen oder Kommata (zum Beispiel in einer durch Trennzeichen abgetrennten Datei) enthalten. Die<br />
daraus resultierenden Daten könnten falsch gelesen oder sogar verändert werden. Die Unversehrtheit der<br />
Daten ist unter solchen Umständen nur schwer sicherzustellen.<br />
4. GEMEINSAME GLOBALE UND REGIONALE STANDARDS<br />
UN/EDIFACT: Ein EDI-Standard, der unter der Ägide der Vereinten Nationen entwickelt wurde und von UN/<br />
CEFACT (United Nations Centre for Trade Facilitation and Electronic Business – Zentrum der Vereinten<br />
Nationen für Handelserleichterung und elektronische Geschäftsprozesse) gepflegt und vorwiegend in ganz Europa<br />
genutzt wird.<br />
ANSI X12: Ein EDI-Standard, der vom amerikanischen Normierungsinstitut entwickelt wurde – er wird<br />
vorwiegend in Nordamerika und Asien verwendet.<br />
eCOM: Umfasst GS1 EANCOM, basiert auf einer Teilmenge des UN-EDIFACT-Standards (konzentriert sich auf<br />
Pflichtelemente) und GS1 XML, der speziell für den Datenaustausch über das Internet konzipiert wurde. GS1 ist<br />
eine globale Organisation, die es sich zum Ziel gesetzt hat, branchenübergreifende Standards für die Liefer- und<br />
Nachfragekette zu erarbeiten und umzusetzen.<br />
ebXML: Globale XML-basierte branchenübergreifende Standards, die von OASIS (Organisation for the<br />
Advancement of Structured Information Standards – Organisation zur Förderung strukturierter<br />
Informationsstandards) und UN/CEFACT finanziert werden.<br />
UBL: XML-basierte branchenübergreifende Standards, die von OASIS zusammen mit einer Reihe von<br />
Industriedaten-Standardisierungsorganisationen entwickelt wurden. UBL findet in Europa breite Anwendung im<br />
öffentlichen Sektor (zum Beispiel in Dänemark).<br />
56<br />
STANDARDS
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
RosettaNet: Ein XML-basierter Standard, der von RosettaNet entwickelt wurde (einem Konsortium großer<br />
Computer-, Elektronik-, Halbleiter- und Logistikunternehmen) und überwiegend in Nordamerika und Asien<br />
verwendet wird, aber zunehmend auch in Europa.<br />
HINWEIS: RosettaNet ist nicht nur ein Nachrichtenstandard (Rechnungen, Zahlungen etc.), sondern auch ein<br />
Standard für die Übertragung, Verschlüsselung und den gesamten Datenprozess.<br />
5. BRANCHENSPEZIFISCHE STANDARDS<br />
Viele Sparten haben auf Grundlage von branchen- oder sektorspezifischen Geschäftsregeln oder -praktiken eigene<br />
Standards entwickelt. Hier einige Beispiele:<br />
ODETTE: Ein EDI-Standard, der von einem Konsortium (Organisation for Data Exchange by Tele Transmission<br />
in Europe – Organisation für den Datenaustausch per Fernübertragung in Europa) eigens für die<br />
Automobilindustrie entwickelt wurde.<br />
PIDX: EDI-, XML- und FTP-Standards, die vom Petroleum Industry Data Exchange Committee für den<br />
Datenaustausch in der Erdöl- und Erdgasindustrie entwickelt wurden.<br />
CIDX: EDI-basierte „Chem e-Standards“, die von der Chemieindustrie entwickelt und 2009 auf die Open<br />
Applications Group Inc. (OAGI, eine Organisation mit dem Ziel, grenzübergreifende Standards zu entwickeln)<br />
und das Chemical Information Technology Centre (ChemITC) übertragen wurden.<br />
6. NEUE STANDARDS<br />
UN/CEFACT Cross Industry Invoice (CII) version 2: UN/CEFACT hat vor kurzem Version 2 des Standards<br />
Cross Industry Invoice (CII) entwickelt 34 .<br />
CBI 35 : Ein XML-basierter Standard, der in Italien weit verbreitet ist und vom Konsortium CBI entwickelt wurde.<br />
Die Standards von CBI genügen den Anforderungen von ISO20022 und SEPA und decken Zahlungen, den<br />
Austausch elektronischer Rechnungen und die Rechnungsfinanzierung ab. Insbesondere der Standard des CBI für<br />
die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> ist am semantischen Datenmodell von UN/CEFACT CII und den<br />
Finanzdienstleistungen nach ISO20022 ausgerichtet und gewährleistet somit die vollständige Prozessintegration<br />
über die gesamte Finanzwertschöpfungskette.<br />
Facturae: Dieser XML-basierte Standard für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> wurde gemeinsam vom<br />
spanischen Bankenverband, dem Industrieministerium und der spanischen Steuerbehörde für Transaktionen mit<br />
dem öffentlichen Sektor entwickelt.<br />
ebInterface: Der österreichische XML-Standard für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> 36 . AUSTRIAPRO hat<br />
den ersten österreichischen XML-Standard „ebInterface” für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> in<br />
Zusammenarbeit mit führenden österreichischen ERP- und Buchhaltungssoftwarefirmen entwickelt. Die<br />
besondere Innovation ist der „Bottom-up-Ansatz“. Dadurch konnten die Bedürfnisse der Klein- und<br />
Mittelunternehmen berücksichtigt werden. Diese stellen den erheblichen Anteil der in <strong>Österreich</strong> vertretenen<br />
Betriebe. Der Standard setzt sich in der österreichischen Geschäftswelt schnell durch und wird künftig auch von<br />
der öffentlichen Verwaltung akzeptiert.<br />
EbInterface wurde bereits von einer laufend wachsenden Anzahl Herstellern von ERP-/Buchhaltungssoftware wie<br />
z.B. BMD, Mesonic u.a. verwendet. Durch die Offenlegung von ebInterface , ist auch eine Implementierung in<br />
andere FIBU Software möglich und bereits erfolgt (z.B. SAP). Der Standard wird weiterentwickelt und aktuell ist<br />
Version 3.0 erhältlich. Es wurden bereits die ersten Schritte zur Internationalisierung auf technischer (UBL 2.0,<br />
ebXML) und organisatorischer Ebene (CEN/ISSS, NORMAPME) gesetzt.<br />
34 Weitere Informationen zum Standard CII finden Sie unter: http://www.unece.org/press/pr2009/09trade_p08e.htm<br />
35 Weitere Informationen zum CBI-Standard für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> und Finanznachrichten finden Sie unter : www.cbi-org.eu<br />
36 Weitere Informationen zu ebInterface finden Sie unter: http://www.ebinterface.at/en/index.html<br />
57<br />
STANDARDS
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
EXKURS VON EBL<br />
In einer Geschäftsbeziehung führt oft eine der beiden Parteien einen bestimmten Standard (oder ein<br />
spezifisches Dateiformat) und eine Datenübertragungstechnologie ein, um den Anforderungen des/der<br />
größten Geschäftspartner zu entsprechen, und ermutigt nach und nach andere Geschäftspartner, die<br />
gleiche Technologie einzuführen.<br />
Theoretisch müsste dies zur Massenstandardisierung und Verbesserung der Transaktionen in der<br />
gesamten Lieferkette führen. In der Praxis ist es jedoch häufig so, dass Unternehmen unterschiedliche<br />
Standards oder Varianten dieser Standards und ein ganzes Spektrum von Datenübertragungstechnologien<br />
nutzen.<br />
Auch wenn dies die anfängliche Entscheidung erschwert, kann man sagen, dass im Allgemeinen nie mehr<br />
als acht gemeinsame Standards oder Technologien gleichzeitig global verwendet werden, und in einer<br />
Branche sind es häufig nur zwischen einem und vier Standards. Die meisten Unternehmen neigen dazu,<br />
langfristig zwei oder drei Standards und Übertragungsmethoden zu unterstützen, um den Anforderungen<br />
einer großen Anzahl von Geschäftspartner zu entsprechen.<br />
Die meisten Konvertierungssoftwarepakete für elektronische Geschäftsprozesse berücksichtigen diese<br />
Anforderungen. Sie bieten die verschiedenen Standards und Methoden, die oft als „Plug-in“-Optionen<br />
vertrieben werden.<br />
7. KONVERGENZ DER STANDARDS<br />
In jedem Land und jeder Branche sollte die Konvergenz auf einen gemeinsamen, globalen Standard das Endziel<br />
aller Standardisierungsbemühungen sein.<br />
Entwicklungen in dieser Richtung laufen derzeit zwischen UN/CEFACT und UBL. UN/CEFACT hat 2006 UBL 2<br />
als e-Business-geeignete XML-Dokumente der ersten Generation anerkannt. Es wurde vereinbart, dass künftige<br />
UN/CEFACT-Produkte das Upgrade für UBL sein werden, während OASIS keine größeren neuen Versionen von<br />
UBL (über UBL 2 hinaus) mehr herausbringen wird.<br />
Im November 2008 hielt die Europäische Kommission eine informelle Sitzung mit Vertretern mehrerer<br />
Standardisierungsstellen ab. Bei dieser Sitzung wurde bestätigt, dass zukünftige Weiterentwicklungen von UBL in<br />
den verschiedenen Aktivitäten von UN/CEFACT integriert werden sollen. Es wurde während des BII-Workshops<br />
von CEN/ISSS insbesondere eine Angleichung der Datenelemente zwischen den Standards UBL und UN/<br />
CEFACT CII erzielt, eine vollständige Konvergenz steht jedoch noch aus 37 .<br />
8. NACHRICHTENARTEN<br />
Der Begriff „Nachricht“ bezeichnet die Art des übertragenen Dokuments (zum Beispiel: Zahlung,<br />
Auftragsanfrage, Auftragsbestätigung, Überweisungsanzeige etc.).<br />
Die am häufigsten verwendeten Dokumente im Bereich der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> sind Rechnungen,<br />
Gutschriften und Belastungsanzeigen. In den meisten Standards umfasst die „Rechnungsnachricht“ einen Code,<br />
der anzeigt, welche Dokumente Rechnungen, Gutschriften und Belastungsanzeigen sind.<br />
Detaillierte oder summarische Bestätigungen sind automatisierte Nachrichten, mit denen der Eingang einer<br />
Datenübertragung bestätigt werden kann.<br />
Einige Netzwerkumgebungen für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> sind in der Lage, mit zusätzlichen<br />
Nachrichtenarten zu arbeiten, um den gesamten Geschäftsprozess des elektronischen Rechnungsaustauschs zu<br />
unterstützen. Ein Beispiel sind “Geschäftsstatusnachrichten”, mit denen der Empfänger den Sender über die<br />
Annahme/Ablehnung der Rechnung informiert. Diese Nachrichten können, müssen aber nicht automatisiert sein,<br />
37 Quelle: „Convergence UN/CEFACT, OASIS/UBL and CEN-BII“. Schlussfolgerungen einer informellen Sitzung der Europäischen Kommission, November 2008. Siehe:<br />
http://www.cen.eu/CENORM/sectors/sectors/isss/activity/ebif08009reportmtgublcefactbii.pdf<br />
58<br />
STANDARDS
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
werden aber auf Grundlage der Prüfung der elektronischen Rechnung generiert (z.B. zu zahlender Gesamtbetrag,<br />
Stückpreis, Menge etc.).<br />
9. DATENÜBERTRAGUNGSMETHODEN<br />
FTP: File Transfer Protocol (Datenübertragungsprotokoll) ist eine einfache und effiziente Weise, um Dateien<br />
zwischen Computern über das Internet auszutauschen. Die FTP-Client-Software wird in der Regel mit jedem<br />
beliebigen Betriebssystem geliefert und benutzerfreundlichere Versionen sind als Freeware erhältlich. Um auf<br />
einen FTP-Server zugreifen zu können, muss der Administrator einen Benutzernamen und ein Passwort<br />
ausstellen.<br />
SFTP: SSH (Secure Shell) File Transfer Protocol (Sicheres Datenübertragungsprotokoll) ist eine sichere Methode<br />
für die Übertragung von Dateien über das Internet, wobei wie oben FTP verwendet wird, aber über einen sicheren<br />
Kanal. Mittels Verschlüsselung wird die Unversehrtheit und Geheimhaltung der Daten gewährleistet. Der<br />
Computer und der Benutzer werden aus der Ferne authentisiert.<br />
VAN: Ein „Value Added Network“ ist ein sicheres, privates (d.h. geschlossenes) Netzwerk, das in der Regel von<br />
einem externen Diensteanbieter zur Unterstützung der Datenübertragung angeboten wird. Dieser Dienst umfasst<br />
eine Prüfkette einschließlich Aufzeichnungen über alle Aktivitäten, wie: Datei- und Nutzerauthentisierung, Tools<br />
für die Endnutzer zur Verfolgung oder Verwaltung von Dateien und das Angebot sicherer externer Mailboxen, wo<br />
Daten abgeholt und abgeliefert werden können. VAN-Dienste können auch die Datenübersetzung, -konvertierung<br />
und Fehlererkennung umfassen.<br />
EDIINT (inc. AS1, AS2 AS3): Kommunikationsstandard für die Übertragung von EDI- oder XML-Nachrichten<br />
auf Basis von Internetprotokollen unter Berücksichtigung aller Sicherheitsaspekte, Nachweisbarkeit, Prüfkette,<br />
Dateimanagement, Mailboxen der Partner und Bestätigungsnachrichten, die Value Added Networks traditionell<br />
bieten.<br />
E-mail: Eine in der Regel unverschlüsselte Methode für den Austausch von Nachrichten und Anhängen innerhalb<br />
eines Netzwerks im Internet oder über Netzwerke hinweg. Basiert auf SMTP (Simple Mail Transfer Protocol) and<br />
MIME (Multi-Purpose Internet Mail Extensions).<br />
S-HTTP: Secure Hypertext Transfer Protocol (Sicheres Hypertext-Übertragungsprotokoll) ist ein<br />
nachrichtenorientiertes Kommunikationsprotokoll für den Schutz sensibler Daten. Es wird häufig für<br />
Webanwendungen im Bereich der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> verwendet.<br />
HINWEIS: Der Begriff EDI wird oft mit dem Austausch strukturierter Dateien über Value Added Networks in<br />
Verbindung gebracht, während XML häufig mit Datenübertragungsprotokollen über das Internet verknüpft wird.<br />
Diese Konnotationen sind historisch gewachsen, verlieren aber zunehmend an Bedeutung. Die von Ihnen<br />
gewählte Datenübertragungsmethode ist völlig unabhängig und losgelöst von der Entscheidung, mit strukturierten<br />
Dateien auf Basis von EDI- oder XML-Standards zu arbeiten (zur Klärung siehe die rechtliche Definition von<br />
„EDI“ in Teil 4 dieses Leitfadens).<br />
59<br />
STANDARDS
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
EXKURS VON EBL<br />
Jedes Unternehmen muss für sich entscheiden, welche Datenübertragungsmethode seinen Aktivitäten am<br />
besten entspricht. Unternehmen, die Daten mit vielen Geschäftspartnern austauschen, entscheiden sich oft<br />
für Software oder Dienste, die alle Aktivitäten – einschließlich gescheiterter Transaktionen wie nicht<br />
innerhalb eines bestimmten Zeitraums vom Kunden erhaltene Dateien – organisieren, verfolgen und<br />
aufzeichnen. Unternehmen, deren Aktivitäten überschaubarer sind, können sich für kosteneffektivere oder<br />
einfachere Methoden entscheiden.<br />
In beiden Fällen sind verschiedene Sicherheitsniveaus verfügbar, sowohl für die<br />
Dateiübertragungsmethode selbst als auch als zusätzlicher Schritt im Dateiübertragungsprozess (siehe<br />
Teil 2: <strong>Elektronische</strong> Signaturen).<br />
Unternehmen müssen zunächst entscheiden, wie sie ihre Daten einstufen:<br />
Businesses first must decide whether they consider their data:<br />
A) Unterliegen sie einem geringen Risiko, weil Sie und Ihre Partner über die geeigneten<br />
Geschäftskontrollen verfügen?<br />
B) Sind sie extrem sensibel oder vertraulich (zum Beispiel wenn ihre Preise nicht für jedermann<br />
zugänglichveröffentlicht werden)? In diesem Fall sollten Sie eine Lösung mit einem<br />
„geschlossenen Netzwerk“ in Erwägung ziehen.<br />
60<br />
STANDARDS
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
61
Anhänge
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
Anhang 1<br />
RECHNUNGSINHALT FÜR MEHRWERTSTEUERZWECKE<br />
Unter dem Aspekt der Mehrwertsteuer muss eine Rechnung folgende Angaben enthalten 38 :<br />
(1) Das Ausstellungsdatum<br />
(2) Eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung<br />
einmalig vergeben wird<br />
(3) Die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer im Sinne des Artikels 214, unter der der Steuerpflichtige die<br />
Gegenstände geliefert oder die Dienstleistung erbracht hat<br />
(4) Die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer im Sinne des Artikels 214, unter der der Erwerber oder<br />
Dienstleistungsempfänger eine Lieferung von Gegenständen oder eine Dienstleistung, für die er Steuerschuldner<br />
ist, oder eine Lieferung von Gegenständen nach Artikel 138 erhalten hat<br />
(5) Den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Steuerpflichtigen und des Erwerbers oder<br />
Dienstleistungsempfängers<br />
(6) Menge und Art der gelieferten Gegenstände beziehungsweise Umfang und Art der erbrachten Dienstleistungen<br />
(7) Das Datum, an dem die Gegenstände geliefert werden oder die Dienstleistung erbracht bzw. abgeschlossen<br />
wird, oder das Datum, an dem die Vorauszahlung im Sinne des Artikels 220 Nummern (4) und (5) geleistet wird,<br />
sofern dieses Datum feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist<br />
(8) Die Steuerbemessungsgrundlage für die einzelnen Steuersätze beziehungsweise die Befreiung, den Preis je<br />
Einheit ohne Mehrwertsteuer sowie jede Preisminderung oder Rückerstattung, sofern sie nicht im Preis je Einheit<br />
enthalten sind<br />
(9) Den anzuwendenden Mehrwertsteuersatz<br />
(10) Den zu entrichtenden Mehrwertsteuerbetrag, außer bei Anwendung einer Sonderregelung, bei der nach dieser<br />
Richtlinie eine solche Angabe ausgeschlossen wird<br />
(11) Bei Steuerbefreiung oder wenn die Steuer vom Erwerber oder Dienstleistungsempfänger geschuldet wird:<br />
Verweis auf die einschlägige Bestimmung dieser Richtlinie oder die entsprechende nationale Bestimmung oder<br />
Hinweis darauf, dass für die Lieferung von Gegenständen beziehungsweise die Dienstleistung eine<br />
Steuerbefreiung gilt beziehungsweise diese der Verlagerung der Steuerschuldnerschaft unterliegt<br />
(12) Bei Lieferung neuer Fahrzeuge unter den Voraussetzungen des Artikels 138 Absatz (1) und Absatz (2)(a): die<br />
in Artikel 2 Absatz (2)(b) genannten Angaben<br />
(13) Im Falle der Anwendung der Sonderregelung für Reisebüros: Verweis auf Artikel 306 oder auf die<br />
entsprechenden nationalen Bestimmungen oder ein anderer Hinweis darauf, dass diese Regelung angewandt<br />
wurde<br />
(14) Im Falle der Anwendung einer der auf Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und<br />
Antiquitäten anwendbaren Sonderregelungen: Verweis auf Artikel 313, 326 oder 333 oder auf die entsprechenden<br />
nationalen Bestimmungen oder ein anderer Hinweis darauf, dass eine dieser Regelungen angewandt wurde<br />
(15) Wenn der Steuerschuldner ein Steuervertreter im Sinne des Artikels 204 ist: Mehrwertsteuer-<br />
Identifikationsnummer im Sinne des Artikels 214, vollständiger Name und Anschrift des Steuervertreters.<br />
38 Artikel 226 der RICHTLINIE DES RATES 2006/112/EG vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem<br />
ANHÄNGE
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
Anhang 2<br />
BEFRAGUNG VON KMU ZUR ELEKTRONISCHEN RECHNUNGSSTELLUNG<br />
Im Frühjahr 2008 hat PricewaterhouseCoopers (PwC) im Auftrag der Kommission eine Studie zur<br />
Verwendung der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> in Europa durchgeführt. Im April 2008 wurde der<br />
Fragebogen von PwC an finnische KMU verschickt; 694 haben geantwortet, was ein recht<br />
repräsentatives Bild der Situation in Finnland ergibt. Mitglieder der Expertengruppe der Europäischen<br />
Kommission zur elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> versendeten einen ähnlichen Fragebogen an KMU<br />
in <strong>Österreich</strong>, Italien und Spanien. In diesen Ländern war die Beteiligung schwächer: In <strong>Österreich</strong><br />
kamen 126 Fragebögen beantwortet zurück, in Italien 60 und in Spanien 34. Die Antworten zeigen<br />
jedoch ein ähnliches Verhaltensmuster bei allen KMU.<br />
Der Arbeitsgruppe, die die Studie vorbereitete und den Fragebogen für die verschiedenen Länder<br />
übersetzte, gehörten Carmen Ciciriello, Liliana Fratini Passi, Maria-Jesus Garcia-Martin, Gerhard Laga<br />
und Risto Suominen an.<br />
1. WIE VIELE RECHNUNGEN STELLT IHR UNTERNEHMEN PRO JAHR (%)?<br />
AU FI IT SP<br />
1-100 34,4 36,5 18,6 29,4<br />
101 - 500 26,4<br />
27,1 47,1<br />
501 - 2000 7,2 60,3<br />
18,6 8,8<br />
2001 - 5000 8,8<br />
10,2 5,9<br />
5001 - 23,2 3,2 25,4 8,8<br />
2. VERSENDET IHR UNTERNEHMEN DERZEIT ELEKTRONISCHE RECHNUNGEN AN DIE KUNDEN?<br />
AU FI IT SP<br />
Ja. 53,2 19,9 30 23,5<br />
Noch nicht, aber wir planen, demnächst elektronische<br />
Rechnungen an unsere Kunden zu schicken.<br />
23 29 20 38,2<br />
Nein. 23,8 51 50 38,2<br />
3. WENN JA, IN WELCHER FORM?<br />
AU IT SP<br />
PDF 83,5 76 100<br />
XML 20,6 20 23,1<br />
Word 9,3 0 0<br />
Excel 1 0 0<br />
Andere 9,3 8 23,1<br />
ANHÄNGE
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
4. WIE ARCHIVIEREN SIE ELEKTRONISCHE RECHNUNGEN?<br />
AU IT SP<br />
Archivierungssystem 47,3 72,9 59,1<br />
Mailsystem 14,5 16,7 9,1<br />
Festplatte 60 14,6 45,5<br />
CD 11,8 0 4,5<br />
DVD 14,5 2,1 4,5<br />
5. WURDE IHR UNTERNEHMEN JEMALS VON DEN KUNDEN AUFGEFORDERT, RECHNUNGEN ELEKTRON-<br />
ISCH ZU SENDEN?<br />
AU FI IT SP<br />
Ja 40,3 40,3 32,8 27,3<br />
Nein 59,7 59,7 67,2 72,7<br />
6. WELCHE ART VON E-INVOICING-LÖSUNG VERWENDET IHR UNTERNEHMEN ODER WELCHE PLANEN<br />
SIE EINZUFÜHREN?<br />
Sie senden eine elektronische Rechnung aus Ihrer<br />
Buchhaltungsanwendung direkt an den Kunden<br />
Sie senden eine elektronische Rechnung aus Ihrer<br />
Buchhaltungsanwendung über eine e-Invoicing-<br />
Plattform an Ihren Kunden<br />
Name der e-Invoicing-Plattform:<br />
Sie nutzen das Portal Ihrer Kunden, wo Sie die<br />
Rechnungsdaten in ein Webformular eingeben<br />
Sie verwenden das Portal einer e-Invoicing-Plattform,<br />
wo Sie die Rechnungsdaten in ein Webformular eingeben,<br />
und die e-Invoicing-Plattform sendet die elektronische<br />
Rechnung an Ihren Kunden<br />
Name der e-Invoicing-Plattform:<br />
AU FI IT SP<br />
33 29,6 36,4 42,9<br />
7 17,7 11,4 7,1<br />
1,7 2,4 2,3 7,1<br />
1,7 4,4 0<br />
Sie schicken eine PDF per E-Mail 63,5 46,2 54,5 71,4<br />
Andere: 13 13,1 11,4 0<br />
7. WELCHE POTENZIELLEN VORTEILE HAT DIE ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG FÜR DEN<br />
SENDER?<br />
3,6<br />
AU IT SP<br />
Kostensenkung 82,9 84,5 93,9<br />
Gesteigerte Effizienz 77,2 86,2 63,6<br />
Schnellere Zahlung des Kunden 43,9 24,1 45,5<br />
Weniger Streitigkeiten mit Kunden 11,4 17,2 21,2<br />
Entspricht den Präferenzen der Kunden 30,9 13,8 91,1<br />
Es gibt keine Vorteile 2,4 1,7 0<br />
Andere 8,9 1,7 0<br />
ANHÄNGE
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
8. WELCHE POTENZIELLEN VORTEILE HAT DIE ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG FÜR DEN<br />
EMPFÄNGER?<br />
AU IT SP<br />
Kostensenkung 64 66,1 56,3<br />
Gesteigerte Effizienz 77,6 93,2 78,1<br />
Weniger Streitigkeiten mit Kunden 13,6 32,2 40,6<br />
Entspricht den Präferenzen der Kunden 24 10,2 9,4<br />
Es gibt keine Vorteile 12 0 0<br />
Andere 12 3,4 3,1<br />
9. WAS SIND IHRER MEINUNG NACH POTENZIELLE PROBLEME BEI DER ELEKTRONISCHEN<br />
RECHNUNGSSTELLUNG?<br />
AU FI IT SP<br />
Komplexität 27 18,9 23,9 21,4<br />
Teuer/Hohe Investitionen erforderlich 12,3 17,5 15,6 11,1<br />
Bedenken hinsichtlich Kapitalrendite 14,2 9,2 13,9 14,8<br />
Bereitschaft/Kompatibilität interner Systeme 30,4 34,6 36 20<br />
Kundenkompatibilität/-bereitschaft 36 51,8 23,9 20,7<br />
Rechtsunsicherheit über die Annahme der Rechnungen<br />
in den verschiedenen Mitgliedsstaaten<br />
46,8 9,4 21,4 12<br />
Es gibt keine Barrieren 10,3 11,6 20,8 15<br />
Andere: 23,7 10,3 0 15,4<br />
10. NUTZT IHR UNTERNEHMEN EINEN DER FOLGENDEN E-PROCURMENT-DIENSTE?<br />
<strong>Elektronische</strong> Kataloge: Sie bieten Ihren Kunden elektronische<br />
Informationen oder nutzen elektronische Produktinformationen<br />
Ihrer Lieferanten<br />
<strong>Elektronische</strong> Bestellung: Sie erhalten elektronische<br />
Bestellungen von Ihren Kunden oder senden elektronische<br />
Bestellungen an Ihre Lieferanten<br />
<strong>Elektronische</strong> Zahlung: Sie bezahlen Ihre Lieferanten<br />
elektronisch<br />
AU FI IT SP<br />
49,3 43,6 27,5 58,8<br />
65,2 76,6 32,5 58,8<br />
65,2 56,5 90 70,6<br />
ANHÄNGE
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
11. WELCHE FUNKTIONALITÄTEN WÜRDEN SIE BEI EINEM E-INVOICING-PORTAL (D.H. EIN PORTAL, AUF<br />
DEM SIE DIE RECHNUNGSANGABEN IN EIN WEBFORMULAR EINGEBEN) ALS ESSENTIELL ERACHTEN?<br />
AU FI IT SP<br />
Rechnungen erstellen und als Entwurf speichern 78,8 73,6 76,9 80,6<br />
Rechnung (Entwurf) bearbeiten und Rechung senden 78,8 65,6 69,2 64,5<br />
Gutschrift/Belastungsanzeigen senden 76,9 45,4 71,2 45,2<br />
Rechnungen erneut versenden 80,8 49,8 61,5 51,6<br />
Für eine gewisse Dauer nach archivierten Rechnungen<br />
suchen und diese anzeigen können<br />
Rechnungen während der gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Dauer (z.B. 10 Jahre) suchen und anzeigen können<br />
Rechnungsstatus überprüfen (vom Kunden angenommen,<br />
zahlbar in X Tagen, bezahlt, …)<br />
Die den rechtlichen Anforderungen genügende<br />
Rechnung herunterladen (z.B. unterzeichnete PDF)<br />
Rechnung in eine Buchungsdatei (XML oder anderes<br />
Format) zur Integration in Ihr Buchhaltungssystem<br />
exportieren<br />
31,7 28,9 32,7 54,8<br />
76 46,1 65,4 74,2<br />
69,2 40,6 67,3 74,2<br />
86,5 27 73,1 80,6<br />
76 44,4 71,2 58,1<br />
Rechnung drucken 76 45,4 71,2 71<br />
Diskussionsforum – Prozess zur Beilegung von Streitigkeiten<br />
Rechnung auf Grundlage des Wareneingangsscheins<br />
erstellen<br />
17,3 13,4 17,3 9,7<br />
34,6 22,1 15,4 45,2<br />
Rechnung aus früherer Rechnung kopieren 46,2 32 34,6 58,1<br />
Preisinformationen aus einem Online-Katalog verwenden<br />
21,2 20,1 9,6 35,5<br />
Technischen Anhang oder Zeitpläne anhängen 51 48 40,4 48,4<br />
12. WELCHE ELEMENTE SIND AUS SICHT IHRES UNTERNEHMENS DIE WICHTIGSTEN BESCHLE-<br />
UNIGUNGSFAKTOREN FÜR DIE EINFÜHRUNG DER ELEKTRONISCHEN RECHNUNGSSTELLUNG?<br />
Kostenfreie IT-Tools oder -Lösungen für Erstellung,<br />
Übertragung und Versand elektronischer<br />
Rechnungen<br />
AU FI IT SP<br />
60,3 62,1 75 71,9<br />
Garantiert schnellere Zahlungen 31,9 29,5 35,7 43,8<br />
Begleitmaterial (Lösungsdokumentation, Benutzerhandbücher,<br />
rechtliche Dokumentation,<br />
Musterdateien, häufig gestellte Fragen (FAQ),<br />
…)<br />
Ein Service Desk für die Beantwortung aller<br />
Fragen zur elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
53,4 48 41,1 50<br />
51,7 40,4 26,8 53,1<br />
Schulung zu vorgeschlagenen Lösungen 22,4 38,4 23,2 28,1<br />
Zertifizierung durch eine Drittpartei, die bescheinigt,<br />
dass die von Ihrem Kunden vorgeschlagene<br />
Lösung den MwSt.-Vorschriften entspricht<br />
60,3 48,8 46,4 21,9<br />
Andere: 12,9 7,1 3,6 6,3<br />
ANHÄNGE
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
Bibliographie<br />
Richtlinie des Rats 2006/112/EG vom 28. November 2006 zum gemeinsamen Mehrwertsteuersystem.<br />
Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 13. Dezember 1999 über einen<br />
gemeinschaftlichen Rahmen für elektronische Signaturen.<br />
„Review of the VAT Invoicing Rules: Frequently Asked Questions“, Europäische Kommission, Steuern und<br />
Zollunion, 28. Januar 2009.<br />
Vorschlag für eine Richtlinie des Rats zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinschaftliche<br />
Mehrwertsteuersystem in Bezug auf die <strong>Rechnungsstellung</strong>.<br />
Empfehlung der Kommission 94/820/EG vom 19. Oktober 1994 über die rechtlichen Aspekte des elektronischen<br />
Datenaustauschs.<br />
HMRC, Bekanntmachung 700/63, „Electronic Invoicing“.<br />
BERICHTE UND STUDIEN<br />
CapGemini, „SEPA: Potential Benefits at Stake”, Januar 2008.<br />
Aberdeen Group, „Electronic Invoicing Solution Selection Report: Leading an Accounts Payable Extreme Make<br />
Over”, Dezember 2005.<br />
Politecnico Mailand, „Electronic Invoicing as a Keystone in the Collaboration Between Companies, Banks and PA”,<br />
Mai 2008<br />
Politecnico Mailand, „Joint Collaboration: A Powerful Driver for Electronic Invoicing in Italy”, Mai 2009.<br />
Arthur D. Little for Deskom/Post@xess, Juni 2001, übersetzt aus „Le Livre Blanc de la Facture Electronique”, EBG<br />
(Electronic Business Group) - Deskom, September 2004.<br />
PricewaterhouseCoopers, „A Study on the Invoicing Directive (2001/115/EC) Now Incorporated Into VAT Directive<br />
(2006/112/EC), Final Report to the European Commission”, Januar 2009.
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong>
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
Glossar<br />
Dieses Glossar enthält kurze Definitionen und Erläuterungen technischer und wirtschaftlicher Fachbegriffe, die in<br />
diesem Leitfaden verwendet werden. Die im Glossar angebotenen Definitionen wurden aus verschiedenen online<br />
verfügbaren Quellen entnommen und bei Bedarf angepasst oder gekürzt. Die Hauptquellen sind:<br />
http://ec.europa.eu/idabc/en/home - IDABC (Interoperable Delivery of European e-Government Services to Public<br />
Administrations, Business and Citizens) ist ein Gemeinschaftsprogramm, das von der Generaldirektion Informatik<br />
der Europäischen Kommission geleitet wird.<br />
http://www.oecd.org/ - OECD: Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung<br />
http://www.ebusiness-watch.org/ - European e-Business Watch – Europäische Überwachungsstelle für<br />
elektronische Geschäftsprozesse. Diese „sektorale Überwachungsstelle für e-Business" (SeBW) untersucht die<br />
Auswirkungen der IKT und elektronischer Geschäftsprozesse auf Unternehmen, Branchen und die Wirtschaft im<br />
Allgemeinen.<br />
http://en.wikipedia.org – Die internetbasierte Enzyklopädie Wikipedia wurde verwendet, sofern sie geeignete<br />
Einträge enthielt.<br />
Back Office System (oder Back End): Computerinfrastruktur innerhalb einer Organisation, die wichtige<br />
Geschäftsprozess-Anwendungen unterstützen kann, aber keine externe Schnittstelle zum Kunden hat (im<br />
Gegensatz zu einer Webseite oder einem Portal). Es wird häufig als ERP-System bezeichnet.<br />
Datenunversehrtheit: Die Gewissheit, dass Daten nicht unbefugt oder versehentlich verändert oder zerstört<br />
wurden oder verloren gegangen sind.<br />
Datenverarbeitungssystem: Ein System, das Daten bearbeitet, erfasst und in einem computererkennbaren<br />
Format kodiert oder von einer anderen Einheit eines Informationsverarbeitungssystems angelegt und gespeichert<br />
wurden.<br />
Datums-/Zeitstempel: Ein Zeitstempel ist eine Sequenz von Zeichen, die das Datum und/oder die Uhrzeit angibt,<br />
zu der eine Transaktion eingeleitet oder ein Dokument an ein Computersystem übermittelt wird, oder die Uhrzeit,<br />
zu der eine Transaktion aufgezeichnet oder archiviert wird. Die Praxis der konsequenten Aufzeichnung von<br />
Zeitstempeln zusätzlich zu den eigentlichen Daten nennt man „Timestamping“ oder Zeiterfassung.<br />
Days Inventories Outstanding (DIO): Bezieht sich auf die Anzahl von Tagen, die ein Unternehmen braucht, um<br />
Lagerbestände umzusetzen. Umso niedriger die Kennzahl DIO ist, umso schneller wird der Lagerbestand<br />
umgesetzt. Unternehmen versuchen in der Regel, ihre Lagerbestände zu minimieren, um ihren<br />
Umlaufvermögensbedarf möglichst gering zu halten<br />
Days Payables Outstanding (DPO): Bezieht sich auf die Anzahl von Tagen, die ein Unternehmen braucht, um<br />
seine Kreditoren innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu bezahlen.
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
Days Sales outstanding (DSO): Außenstandstage, die durchschnittliche Anzahl von Tagen, die ein Unternehmen<br />
braucht, bis es Einnahmen nach einem getätigten Verkauf verbuchen kann (oder durchschnittliche Dauer, bis<br />
Außenstände in Barmittel umgewandelt werden können). Eine geringe DSO-Kennzahl bedeutet, dass das<br />
Unternehmen weniger Tage bis zur Zahlung von Außenständen braucht. Ein hoher Wert zeigt, dass ein<br />
Unternehmen seine Produkte auf Kredit an die Kunden abgibt und länger braucht, bis die Zahlung eingeht.<br />
Debitorenbuchhaltung: Die Serie von Buchhaltungstransaktionen, die sich mit der <strong>Rechnungsstellung</strong> an Kunden<br />
befasst, die einem Unternehmen (Lieferanten) für Güter und Dienstleistungen, die dem Kunden geliefert wurden,<br />
Geld schulden. Der Betrag, den die Kunden dem Unternehmen schulden, sind die Außenstände. Ein Unternehmen<br />
generiert die Rechnungsdaten, die dem Kunden zugestellt werden, der wiederum innerhalb eines bestimmten<br />
Zeitraums, der als Zahlungsziel oder Zahlungsbedingungen bezeichnet wird, den Betrag begleichen muss.<br />
Echtheit: Im Kontext des e-Business könnte Echtheit als Absicherung der Herkunft von Daten oder Identität des<br />
Senders beschrieben werden. Die Authentisierung ist in diesem Zusammenhang eine Methode, mit der ein<br />
Computer die Identität des Senders einer Nachricht oder Datei erkennt und überprüft. Der<br />
Authentisierungsmechanismus kann auf etwas basieren, das die Einheit kennt, hat oder ist (z.B. ein Passwort,<br />
eine Chipkarte (so genannte SmartCard), die mit einer Verschlüsselung oder Zufallszahl für ein Challenge-<br />
Response-Verfahren arbeitet, oder ein Fingerabdruck).<br />
EDIFACT: Electronic Data Interchange For Administration Commerce and Transport (<strong>Elektronische</strong>r<br />
Datenaustausch für Verwaltung, Handel und Verkehr), siehe UN/EDIFACT.<br />
Electronic Data Interchange (EDI) – <strong>Elektronische</strong>r Datenaustausch: Die elektronische Übertragung<br />
strukturierter Daten (kommerzieller und administrativer Natur) zwischen Computern unter Zuhilfenahme<br />
vereinbarter Nachrichtenstandards.<br />
<strong>Elektronische</strong> Daten: Informationen, die normalerweise ohne manuellen Eingriff in elektronischer Form in ein<br />
Datenverarbeitungssystem eingegeben werden.<br />
<strong>Elektronische</strong> Überweisungsanzeige: Eine elektronische Nachricht (z.B. EDI, XML etc.), die die für eine Zahlung<br />
erforderlichen Angaben enthält. Die Datei beinhaltet in der Regel den Gesamtbetrag der Zahlung, das<br />
Zahlungsdatum, die einzelnen Rechnungsnummern, das Rechnungsdatum und Beträge.<br />
Eigenfakturierung: Ein System, wo ein Kunde Mehrwertsteuerrechnungen im Namen seiner<br />
mehrwertsteuerpflichtigen Lieferanten erstellt. Der Kunde sendet mit der Zahlung eine Rechnungskopie an den<br />
Lieferanten. Eine Eigenfakturierungs-Anwendung ermöglicht es Kunden, ihre eigenen Rechnungen auf Grundlage<br />
der Nutzung, Daten und anderer Parameter zu erstellen und bietet eine automatisierte Überweisung mithilfe<br />
elektronischer Übertragung oder Webschnittstelle.<br />
Enterprise Resource Planning (ERP) – Warenwirtschaftssystem: Ein Softwaresystem oder eine<br />
Systemgruppe, die dazu dienen, alle wichtigen Geschäftsaktivitäten innerhalb eines Unternehmens zu integrieren<br />
und zu erfassen, einschließlich der Produktplanung, dem Teileeinkauf, Bestandsverwaltung, Auftragsverfolgung,<br />
Humanressourcen und Finanzen.<br />
e-Business: Automatisierte Geschäftsprozesse (sowohl intern als auch zwischen Firmen) über computergestützte<br />
Netzwerke. „Automatisierung“ bedeutet den Ersatz vormals manueller Verfahren. Dies kann durch die Ablösung<br />
der papierbasierten Bearbeitung von Dokumenten durch den elektronischen Austausch (Maschine zu Maschine)<br />
erfolgen, erfordert jedoch eine Vereinbarung zwischen den Teilnehmern über die elektronischen Standards und<br />
Prozesse für den Datenaustausch.
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
e-Catalogue: <strong>Elektronische</strong>r Katalog – Eine organisierte, beschreibende Liste von Produkten oder<br />
Dienstleistungen, die Lieferanten potenziellen Käufern über das Internet zur Verfügung stellen.<br />
e-Commerce:<strong>Elektronische</strong>r Handel – Der Verkauf oder Kauf von Gütern oder Dienstleistungen durch<br />
Unternehmen, private Haushalte, Einzelpersonen oder Regierungen und andere öffentliche oder private<br />
Organisationen über computergestützte Netzwerke. Die Güter und Dienstleistungen werden über diese Netzwerke<br />
bestellt, aber die Zahlung und Lieferung der Güter oder Dienstleistungen kann online oder offline erfolgen.<br />
e-Invoicing: <strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong> – Der automatisierte Prozess des Erstellens, Versendens,<br />
Empfangens und Bearbeitens von Rechnungsdaten mithilfe elektronischer Mittel.<br />
e-Procurement:<strong>Elektronische</strong>s Beschaffungswesen – Der Ein- und Verkauf von Bedarfsgegenständen, Arbeiten<br />
und Dienstleistungen über das Internet und andere Informations- und Vernetzungssysteme, wie EDI und ERP,<br />
zwischen Unternehmen (Business-to-Business), Unternehmen und Verbrauchern (Business-to-Consumer) oder<br />
Unternehmen und der Verwaltung (Business-to-Government).<br />
HyperText Markup Language (HTML): Die Hauptsprache für die Erstellung von Webdokumenten.<br />
Internetprotokoll (IP): Die Regeln für die Kommunikation und den Informationsaustausch zwischen Computern<br />
über das Internet<br />
Interoperabilität: Die Fähigkeit von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowie den von ihnen<br />
unterstützten Geschäftsprozessen, sich auszutauschen und Informationen zu verwenden.<br />
Kreditorenbuchhaltung: Die Serie von Dateien oder Konten, die den Betrag enthalten, den das Unternehmen<br />
Lieferanten schuldet und noch nicht beglichen hat (eine Form von Schulden). Erhält ein Unternehmen eine<br />
Rechnung, kommt diese zu den Kreditorenbelegen. Diese Verbindlichkeiten sind eine Art Kredit, den Lieferanten<br />
ihren Kunden gewähren, indem sie ihnen gestatten, erst nach Erhalt eines Produkts oder einer Dienstleistung zu<br />
bezahlen.<br />
KMU: Die Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) setzt sich<br />
aus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz<br />
von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsummer sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft<br />
(Auszug aus Artikel 2 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG).<br />
Open source software: Computersoftware, die unter einer Lizenz veröffentlicht wird, die uneingeschränkt<br />
folgende Freiheiten einräumt: Nutzung, Änderung und Verbesserung der Software und Weitergabe der Software in<br />
modifizierter und unveränderter Form. Voraussetzung ist der Zugang zum Quellcode.<br />
Open standard: Ein Standard, der von einer gemeinnützigen Organisation angepasst und gepflegt wird, dessen<br />
Entwicklung auf Grundlage eines Entscheidungsprozesses erfolgt, an dem sich alle interessierten Parteien<br />
beteiligen können. Er ist öffentlich zugänglich und das Standardspezifikationsdokument ist entweder kostenfrei<br />
oder gegen eine geringe Gebühr erhältlich. Es muss allen möglich sein, diesen Standard kostenfrei oder gegen<br />
eine geringe Gebühr zu kopieren, zu verbreiten oder zu verwenden. Das geistige Eigentum am Standard wird<br />
unwiderruflich und ohne Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt.<br />
Portable Document Format (PDF): Dies ist ein Dateiformat, das 1993 von Adobe Systems für den<br />
Dokumentenaustausch entwickelt wurde. Das PDF zeigt zweidimensionale Dokumente unabhängig von der<br />
Anwendungssoftware, Hardware und dem Betriebssystem an. Dateien mit der Endung „PDF“ wurden mit einer<br />
anderen Anwendung angelegt und dann in PDF-Dateien umgewandelt, sodass sie von jedem unabhängig von der<br />
Plattform angezeigt werden können. Vormals ein proprietäres Format, wurde PDF offiziell als offener Standard<br />
freigegeben und von der Internationalen Normierungsorganisation ISO (als ISO/IEC 32000 -1:2008) veröffentlicht.
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong><br />
Stammdaten: Stamm- oder Referenzdaten sind Informationen, die für den Betrieb eines Unternehmens von<br />
entscheidender Bedeutung sind. Dazu gehören beispielsweise Daten über Kunden, Produkte, Mitarbeiter,<br />
Werkstoffe, Lieferanten etc. Die Stammdaten sind in der Regel im Hauptgeschäfts- oder Buchhaltungssystem<br />
hinterlegt (manchmal als „Back End“ oder „ERP-System“ bezeichnet).<br />
Strukturierte Daten: Daten, die elektronisch mit Kunden und Lieferanten ausgetauscht werden können, da die<br />
Struktur und Bedeutung der Daten mithilfe eines Datenmodells standardisiert und generell festgelegt wurde.<br />
Werden die gleichen Datenstrukturen für das Speichern und den Zugriff auf Daten verwendet, können<br />
unterschiedliche Anwendungen Daten austauschen.<br />
UBL (Universal Business Language): Ein Format für den Datenaustausch zwischen zwei XML-Business-<br />
Sprachen. Auf ebXML Core Components basierend, wurde UBL konzipiert, um eine gemeinsame Sprache zu<br />
schaffen, die als Mittlervokabular dient, sodass unterschiedliche XML-Vokabulare interoperabel sind. UBL wurde<br />
entwickelt, um das e-Business über das Internet zu fördern. Von der Common Business Language (CBL)<br />
abgeleitet, die von der US-amerikanischen Regierung finanziell unterstützt wurde, wurde UBL 2004 zum OASIS-<br />
Standard.<br />
Umlaufvermögen: Stellt die Liquidität dar, die einem Unternehmen zur Verfügung steht. Es wird berechnet als<br />
kurzfristige (aktuelle) Aktiva minus kurzfristige (aktuelle) Passiva. Aktuelle Aktiva setzen sich zusammen aus:<br />
Barmittel, kurzfristige und veräußerbare Wertpapiere (z.B. Geldmarktfonds, Regierungswertpapiere etc.),<br />
Lagerbestände (einschließlich fertiger, versandbereiter Produkte), unverkaufte fertige Güter, laufende Arbeiten und<br />
Rohstoffe), Außenstände. Aktuelle Passiva bestehen aus: Verbindlichkeiten, kurzfristigen Darlehen, ausgestellte<br />
kurzfristige Warenwechsel, aktuelle Tilgungsverpflichtungen bei langfristigen Darlehen, andere kurzfristige<br />
Schulden. Ein positives Umlaufvermögen stellt sicher, dass ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit fortsetzen<br />
kann und über ausreichende Mittel verfügt, um kurzfristige Verbindlichkeiten zu bedienen und anstehende<br />
Betriebsausgaben zu decken.<br />
UN/CEFACT: United Nations Centre for Trade Facilitation and Electronic Business – Zentrum der Vereinten<br />
Nationen für Handelserleichterung und elektronische Geschäftsprozesse. Die Organisation ist aktuell dabei, die<br />
nächste Generation von Standards und Tools für die Handelserleichterung und das e-Business zu definieren.<br />
UN/EDIFACT: United Nations rules for Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport –<br />
Bestimmungen der Vereinten Nationen für den elektronischen Datenaustausch für Verwaltung, Handel und<br />
Verkehr.<br />
Unstrukturierte Daten: Daten, deren Bedeutung erläutert werden müssen, damit ein Computer sie verwenden<br />
kann, wie Textverarbeitungsdokumente, E-Mail-Nachrichten, Bilder, digitale Audioformate und Videos.<br />
XML (Extensible Markup Language): Eine Beschreibungssprache für das Erstellen von Dokumenten, die<br />
strukturierte Daten definiert. XML bietet eine grundlegende Syntax, die für den Austausch von Informationen<br />
zwischen verschiedenen Arten von Computern, unterschiedlichen Anwendungen und Organisationen verwendet<br />
werden kann. Wie HTML wird sie nur als Text verfasst und strukturiert die Inhalte mithilfe von Tags. Sowohl XML<br />
als auch HTML umfassen so genannte „Mark-up-Symbole“, mit denen die Inhalte einer Seite oder Datei<br />
beschrieben werden. Während HTML jedoch definiert, wie Elemente angezeigt werden, definiert XML, was diese<br />
Elemente beinhalten. Ein XML-Dokument kann eine Gruppe selbstbeschreibender Regeln umfassen, die die Tags<br />
und ihre Beziehungen untereinander festlegen. Die Benutzer haben damit die Möglichkeit, eine auf ihre<br />
Anforderungen zugeschnittene Sprache zu schaffen. Es wurden viele Vokabulare entwickelt und es ist eine<br />
universelle Sprache entstanden, um einen Standard für die Interoperabilität zwischen diesen zu liefern (siehe<br />
UBL).
<strong>Elektronische</strong> <strong>Rechnungsstellung</strong>
Sponsoren
WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH<br />
Die <strong>Wirtschaftskammer</strong> <strong>Österreich</strong> (WKÖ) koordiniert und vertritt die Interessen österreichischer<br />
Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene. Die nationalen Regierungen sind gesetzlich<br />
verpflichtet, sich mit den Kammern über Gesetzesvorhaben und wichtige Rechtsakte zu beraten.<br />
Die WKÖ setzt sich zusammen mit ihren Partnern aus dem öffentlichen und privaten Sektor aktiv für<br />
die Einführung der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> ein. Um das Know-how österreichischer<br />
Unternehmen – insbesondere der kleinen und mittleren – über den Rechtsrahmen und die praktischen<br />
Aspekte der elektronischen <strong>Rechnungsstellung</strong> zu verbessern, hat die WKÖ eine Website eingerichtet:<br />
http://wko.at/e-rechnung. Um diesen Unternehmen die Verwendung des E-Invoicing Standards<br />
„ebInterface“ zu ermöglichen, hat die <strong>Wirtschaftskammer</strong> <strong>Österreich</strong> verschiedene Gratistools in<br />
Auftrag gegeben. Unter http://wko.at/e-rechnung sind diese Tools zur Generierung von XML<br />
Rechnungen (auch aus Word 2007) und deren Prüfung abrufbar. Auch ein Online-Beratungstool wird<br />
angeboten. Darüberhinaus ist ein gedrucktes „Handbuch für elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> in<br />
<strong>Österreich</strong>“ erhältlich.<br />
Die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> ist auch bei den von der WKÖ organisierten IKT-Veranstaltungen<br />
ein großes Thema (E-Day, TELEFIT). Außerdem ist die WKÖ die treibende Kraft hinter der<br />
Normierungsplattform AUSTRIAPRO, die den ersten österreichischen XML-Standard für die<br />
elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> unter dem Namen „ebInterface” entwickelt hat.<br />
Kontaktdaten:<br />
WKO E-Center<br />
Dr. Gerhard Laga<br />
Wiedner Hauptstraße 63<br />
A-1045 Wien<br />
Tel.: + 43 (0)5 90 900-4203<br />
E-Mail: gerhard.laga@wko.at<br />
Web: http://wko.at/e-business
AUSTRIAPRO<br />
AUSTRIAPRO ist die Standardisierungsplattform für Datenschnittstellen im B2B-Bereich (Business to<br />
Business) in <strong>Österreich</strong>. Die Vereinigung wurde 1989 als Initiative der <strong>Wirtschaftskammer</strong> <strong>Österreich</strong><br />
gegründet. Diese sektorenübergreifende Expertenplattform hat etwa 90 Mitglieder aus österreichischen<br />
Unternehmen, Forschungsinstitutionen und öffentlichen Organisationen.<br />
AUSTRIAPRO ist die zentrale Anlaufstelle zum Thema E-Business sowie standardisiertes XML für den<br />
elektronischen Geschäftsverkehr in <strong>Österreich</strong>. Gestützt auf das Know-How der Mitglieder, engagiert<br />
sich AUSTRIAPRO in Pilot- und Demonstrationsprojekten zur Awarenessbildung von E-Business<br />
Standards auf nationaler und internationaler Ebene.<br />
Der unmittelbare Nutzen, den die heimische Wirtschaft aus den Aktivitäten von AUSTRIAPRO zieht,<br />
lässt sich wie folgt darstellen:<br />
• Forcierung standardkonformer E-Business Lösungen in <strong>Österreich</strong> - etwa der e-Invoicing<br />
Standard „ebInterface“<br />
• AUSTRIAPRO Standards sind Bottom-Up-Standards, d.h. es werden die Anforderungen<br />
speziell der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erhoben und in den Standard<br />
eingepflegt.<br />
• AUSTRIAPRO Standards werden offengelegt und sind kostenlos verfügbar<br />
• Interoperabilität von Softwarelösungen über Unternehmensgrenzen hinweg durch<br />
standardkonforme Implementierung<br />
• Exzellenter Experten-Pool<br />
• Informationskampagnen, Fachkonferenzen, Seminare und Workshops<br />
ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG: AUSTRIAPRO hat den ersten österreichischen XML-<br />
Standard „ebInterface” für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> in Zusammenarbeit mit führenden<br />
österreichischen ERP- und Buchhaltungssoftwarefirmen entwickelt. Der Standard setzt sich in der<br />
österreichischen Geschäftswelt schnell durch und wird künftig auch von der öffentlichen Verwaltung<br />
akzeptiert.<br />
EbInterface wurde bereits in eine steigende Anzahl weit verbreiteter ERP-/Buchhaltungssoftware<br />
integriert. Der offengelegte Standard ist aktuell in Version 3.0 verfügbar. Er wird von AUSTRIAPRO<br />
weiterentwickelt und mittelfristig in internationale Lösungen übergeführt, sobald diese Verbreitung<br />
finden<br />
Kontaktdaten:<br />
AUSTRIAPRO, c/o <strong>Wirtschaftskammer</strong> <strong>Österreich</strong><br />
Alexandra Sladek<br />
Wiedner Hauptstraße 63<br />
A-1045 Wien<br />
Tel.: +43 (0)5 90 900-4487<br />
E-Mail: alexandra.sladek@wko.at<br />
Web: http://www.austriapro.at/<br />
Web: http://www.ebinterface.at/
Hauptsitz:<br />
Piazza del Gesù 49<br />
Geschäftsstelle:<br />
Via del Gesù, 62<br />
00186 Rom – Italien<br />
Tel.: +39 06 6767459-441<br />
Fax +39 06 6767688<br />
E-Mail:<br />
segreteriatecnica_cbi@abi.it<br />
cbi@abi.it<br />
Web: www.cbi-org.eu<br />
CBI CONSORTIUM – CUSTOMER TO BUSINESS INTERACTION<br />
Das Konsortium CBI (Customer to Business Interaction) legt national und international Regeln,<br />
technische Standards und den Rahmen für den CBI Service (Interbank Corporate Banking) fest. Dieser<br />
Dienst, der aus einer Gruppe von Funktionen besteht, ermöglicht den Austausch von Informationen<br />
und den Fluss zwischen einem Kunden (Unternehmen, öffentliche Verwaltung, Mittler etc.) und einem<br />
Finanzmittler mit dem vorrangigen Ziel, das Management der Finanzressourcen eines Unternehmens<br />
zu rationalisieren und zu optimieren.<br />
Das Konsortium definiert die gemeinsame Produkt- und Dienstleistungspalette (Basisdienste) und es<br />
bleibt jedem Mitglied überlassen, über die Einzelheiten seines Angebots an den Markt zu entscheiden.<br />
Darüber hinaus verwaltet das Konsortium eine moderne Technologieinfrastruktur, um die Beziehungen<br />
zwischen den verschiedenen Akteuren der CBI-Community (Institutionen, öffentliche Organisationen,<br />
Unternehmen, Industrieverbände, Softwareanbieter etc.) zu stärken. Dieses auf dem XML-Standard<br />
basierende Netzwerk erfüllt die Anforderungen hinsichtlich Abgleich, Rückverfolgbarkeit und Sicherheit<br />
(digitale Signatur) und bietet die Möglichkeit der direkten Kommunikation zwischen den verschiedenen<br />
Parteien der CBI-Community über die Zugangsfinanzinstitutionen (durchgehende Kommunikation).<br />
So können alle Mitglieder ihren Kunden innovative Dienstleistungen anbieten, sowohl im Kernbereich<br />
des Zahlungseinzugs/-dienste als auch im neuen Bereich des Dokumentenmanagements (z.B.<br />
elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong>) und damit verwandten Finanzdienstleistungen (z.B.<br />
Rechnungsfinanzierung). Diese wurden im Hinblick auf die von den Akteuren geäußerten<br />
Anforderungen, internationale Standards (ISO 20022) und Entwicklungen im SEPA (Single Euro<br />
Payments Area – einheitlicher europäischer Zahlungsraum) erarbeitet.<br />
Darüber hinaus verwaltet das Konsortium CBI die Zertifizierung der technischen Stellen, die autorisiert<br />
sind, im Netzwerk als technische Mittler zwischen Mitgliedern und Kunden aufzutreten (Diensteanbieter<br />
im Besitz der Banken und NODI). CBI unterstützt Informationsveranstaltungen –<br />
Schulungsmaßnahmen: das Konsortium organisiert Konferenzen und Werbekampagnen.<br />
Im Rahmen der Entwicklung von e-Regierungs-Projekten bietet das Konsortium CBI öffentlichen<br />
Verwaltungen alleinigen (effizienten und sicheren) Zugang zu Banken und Bankdienstleistungen<br />
mithilfe einer Ad-hoc-Netzwerkschnittstelle (Access Point), was der neuen Marktrolle von CBI<br />
entspricht. So wird CBI in der Lage sein, auch Nichtmitgliedern des Konsortiums Dienste anzubieten<br />
und sowohl mit öffentlichen Verwaltungen als auch Akteuren des neuen europäischen Markts zu<br />
arbeiten, dabei aber gleichzeitig den Wettbewerb der eigenen Mitglieder zu respektieren.<br />
Die Infrastruktur des CBI verbindet heute mehr als 780.000 Unternehmen und etwa 685 Partner (mehr<br />
als 95% des italienischen Bankensystems und der italienischen Post).<br />
ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG<br />
Unter den Funktionen, die die Banken den Kunden anbieten, ist der durchgehende Versand<br />
strukturierter Dokumente (e-Rechnung) die wichtigste. Bei der Entwicklung dieser Dienstleistung wurde<br />
erwogen, sie mit anderen typischen Finanzdiensten zu verbinden (wie Rechnungsvorschuss, Zahlung<br />
und Abgleich, Ablegen, Konfliktbeilegung, Kreditdokumentation etc.), von denen einige im Wettbewerb<br />
angeboten werden. Ziel ist, die Dematerialisierung und Prozessintegration in den Beziehungen<br />
zwischen Unternehmen (Business-to-Business - B2B) und Unternehmen und der Verwaltung<br />
(Business-to-Government - B2G) zu erleichtern.<br />
Seit Verabschiedung des Finanzgesetzes von 2008 nimmt das Thema der elektronischen<br />
<strong>Rechnungsstellung</strong> großen Raum ein (Artikel 1, Absätze 209 bis 214 des Gesetzes Nr. 244 vom 24.<br />
Dezember 2007). Dieses Gesetz verpflichtet Lieferanten, die öffentliche Behörden (auch<br />
eigenständige) und nationale öffentliche Institute beliefern, ihre Rechnungen ausschließlich<br />
elektronisch zu stellen, zu übertragen und zu archivieren.<br />
Daher beabsichtigt das Netzwerk von CBI, Maßstab für die elektronische <strong>Rechnungsstellung</strong> zu<br />
werden und so die Beteiligung öffentlicher Behörden zu fördern, sowohl als Benutzer – für<br />
Dokumentenmanagement und Zahlungseinzug/-dienste – und als externer Diensteanbieter für die<br />
Unternehmen von CBI mit besonderem Augenmerk auf der zentralen öffentlichen Verwaltung.<br />
CBI könnte für sein Austauschsystem (Exchange System) im Rechtsrahmen als privilegierter Kanal<br />
(Mittler) anerkannt werden, der von Unternehmen für die Versendung elektronischer Rechnungen an<br />
öffentliche Behörden genutzt wird.
SEPA INTERNATIONAL<br />
Unsere Aufgabe ist die Schaffung eines integrierten und wettbewerbsfähigen europäischen e-Business-<br />
Ökosystems und uns dabei gegenüber den Entscheidungsträger und Regulierungsstellen für die<br />
Anforderungen und Bedürfnisse der Unternehmen einzusetzen.<br />
In der Zusammenarbeit mit wichtigen Akteuren macht sich SEPA bei verschiedenen EU-weiten<br />
Initiativen für die Anforderungen der Unternehmen stark und stellt so sicher, dass die daraus<br />
resultierenden Standards und der Regulierungsrahmen für Großunternehmen und KMU gleichermaßen<br />
förderlich sind.<br />
SEPA arbeitet mit den Regulierungsbehörden der EU an der Gestaltung des künftigen e-Business-<br />
Ökosystems durch die aktive Beteilung, Beratung und Vision, wobei wir niemals die wesentlichen<br />
Faktoren aus den Augen verlieren, die gegeben sein müssen, um die breite Einführung in ganz Europa<br />
sicherzustellen.<br />
FÜRSPRACHE BEI UNTERNEHMEN<br />
Der erste Schritt auf dem Weg zu einem Konsens ist die Bewusstseinsbildung und Verbreitung von<br />
Wissen über die wichtigsten Initiativen im Bereich des e-Business, ihre Vorteile und Risiken.<br />
Zu diesem Zweck fungiert SEPA International als Moderator für den laufenden Dialog zwischen<br />
europäischen und internationalen Unternehmen, Regulierungsbehörden und Industrieverbänden bei<br />
verschiedenen Initiativen.<br />
Wir bringen verschiedene Nutzergruppen mit ihren jeweiligen Anforderungen und Bedürfnissen<br />
zusammen und ermöglichen es Unternehmen, mit einer einzigen Stimme zu sprechen.<br />
UNSERE DIENSTLEISTUNGEN<br />
SEPA International bietet Konzernen, Regierungen, Branchen- und Berufsverbänden,<br />
Nichtregierungsorganisationen und dem öffentlichen Sektor Advocacy- und Beratungsdienste an.<br />
Das Unternehmen organisiert selbst Konferenzen und seine führenden Köpfe sprechen bei<br />
Konferenzen in ganz Europa, um sicherzustellen, dass Unternehmen die Auswirkungen von<br />
Vorschlägen verstehen und bei deren abschließender Gestaltung mitwirken.<br />
Wenn Sie weitere Informationen zu unseren Advocacy- und Beratungsdienstleistungen wünschen,<br />
kontaktieren Sie uns unter:<br />
info@sepainternational.com
ÜBER EBL<br />
Das European e-Business Lab ist eine sektorenübergreifende Initiative, die von erfolgreichen<br />
Organisationen mit dem Ziel ergriffen wurde, sich über Best Practices für elektronische<br />
Geschäftsprozesse und deren Einführung, Standardisierung sowie Innovationen auszutauschen und<br />
diese zu verbessern. Es handelt sich um eine Abteilung der European Business Lab Association.<br />
Das Lab dient als Plattform für die Schaffung eines offenen, von den Benutzern ausgehenden<br />
Innovations-Ökosystems, das sich mit der Weiterentwicklung elektronischer Geschäftsprozesse<br />
beschäftigt. Auf dieser Plattform können e-Business-Benutzer Best Practices erörtern und praktischen<br />
Rat finden, sich über Ideen und Meinungen austauschen und Verfahren, Standards, neue<br />
Technologien, Politiken und Pilotprojekte im Bereich des e-Business erproben.<br />
Das European E-Business Lab (EBL) unterhält enge Kontakte mit den politischen<br />
Entscheidungsträgern auf EU-Ebene, Normierungsstellen, Experten und allen relevanten Akteure, was<br />
es dem Lab ermöglicht, Änderungen direkt zu beeinflussen und voranzutreiben.<br />
Das Lab vertritt die Anforderungen seiner Mitglieder und empfiehlt Lösungen, um das e-Business-<br />
Ökosystem zu verbessern, indem in einem iterativen Verfahren alle wichtigen Akteure am<br />
Innovationsprozess beteiligt werden und die Benutzer ‚das Steuer übernehmenʼ.<br />
AUFGABE<br />
Unternehmen in die Lage versetzen, die Einführung elektronischer Geschäftsprozesse und<br />
Innovationen mit dem Ziel zu fördern, ein offenes und interoperables europäisches e-Business-<br />
Ökosystem zu schaffen.<br />
VISION<br />
Auf einem harmonisierten Rechts- und Regulierungsrahmen basierend, wird das zukünftige<br />
europäische e-Business-Ökosystem eine Umgebung liefern, in der Benutzer standardisierte e-<br />
Business-Tools in ihre internen Informatiksysteme integrieren können, ohne große Investitionen tätigen<br />
und Ausfallzeiten fürchten zu müssen und in dem die Marktakteure von einem paneuropäischen,<br />
innovativen und wettbewerbsfähigen Umfeld profitieren werden.<br />
ZIELE<br />
1. Die Mitglieder gegenüber den EU-Institutionen und Marktakteuren vertreten und Politiken,<br />
neue Technologien und Initiativen zur Förderung von Marktentwicklungen im Bereich des e-<br />
Business erproben<br />
2. Brücken zwischen der Community der Mitglieder, den europäischen Institutionen und<br />
Marktakteuren bauen und dabei Forschung, Praxis und Politik miteinander verbinden<br />
3. Wissen und Informationen zu e-Business-Entwicklungen bereitstellen, Best Practices<br />
formulieren und sich über diese austauschen<br />
4. Kooperation zwischen unseren Mitgliedern fördern und dabei die Einbindung von KMU<br />
ermöglichen und Peer-to-Peer-Plattformen schaffen, um Erfahrungen auszutauschen<br />
5. Die Entwicklung und Einführung gemeinsamer Methoden für die Automatisierung und<br />
Standardisierung der Wertschöpfungskette fördern, um die Mitglieder bei der Umsetzung<br />
ihrer Entwicklungsprogramme im Bereich e-Business zu unterstützen<br />
6. Forschung und durch die Benutzer vorangetriebene Innovationen für neue Technologien und<br />
Pilotprojekte fördern<br />
7. Mit anderen Organisationen, auch außerhalb Europas, zusammenarbeiten, um die<br />
Ausrichtung an und Abstimmung mit globalen e-Business-Entwicklungen sicherzustellen<br />
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.euebl.org/ebl/<br />
Oder kontaktieren Sie uns unter: info@euebl.org or carmen.ciciriello@euebl.org
Book design, graphics and layout by MAPg. http://www.map-gallery.com