26.05.2021 Aufrufe

Flensburg Journal - 225 Juni 2021

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

FL_MINI_05_2021.qxp_Layout 1 06.05.21 14:12 Seite 1

Abbildung zeigt Sonderausstattungen.

CHARGED

WITH PASSION.

Big Love

Privatkunden-Leasingangebot: MINI COOPER SE-3-Türer *

Ausstattung: 135 kW, (184 PS), Moonwalk Grey met.,

Sportsitze u. Sitzheizung vorn, LED-Scheinwerfer,

Multifunktion für Sport-Lederlenkrad, Klimaautomatik,

Park Distance Control hinten, Connected

Navigation u. v. m.

Fahrzeuggesamtpreis:

Einmalige Sonderzahlung:

Laufzeit:

Laufleistung p. a.:

Nettodarlehensbetrag:

33.200,00 EUR

6.000,00 EUR

36 Monate

10.000 km

27.380,45 EUR

Sollzinssatz p. a.:** 4,06 %

Effektiver Jahreszins: 3,99 %

Gesamtbetrag:

14.604,00 EUR

36 monatliche

Leasingraten á:

239,– EUR

MINI Cooper SE 3-Türer Stromverbrauch in kWh/100km: 14,9 (NEFZ). 15,2. (WLTP). CO 2 -Effizienzklasse: A+

Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 234 (gesamt), 313 (innerorts)

Der MINI COOPER SE.

* Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München. Wir vermitteln Leasingverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26,

80939 München. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug

eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Zzgl. 895,00 EUR für Zulassung, Transport/Überführung. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Stand 06/2021. Nur solange der Vorrat reicht. Alle

Preise inkl. MwSt. Angebot gültig bis 30.07.2021. ** Gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit.

1

Der Kunde tritt zunächst mit dem Betrag der Leasingsonderzahlung an den Leasinggeber in Vorleistung. Soweit nach Antragstellung eine Erstattung durch das BAFA erfolgt, erhält der

Kunde diesen Betrag. Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 6.000 € (mit „Innovationsprämie“: 9.000 €) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter

40.000 und 5.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 7.500 €) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 €. Bei den Plug-in-Hybrid Modellen beträgt die Förderung

4.500 € (mit „Innovationsprämie“: 6.750 €) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 €, und 3.750 € (mit „Innovationsprämie“: 5.625 €) bei einem Basisfahrzeug

mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 €. Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 € gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis

des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ wird der Anteil des

Bundes an der Förderung zeitlich befristet bis zum 31.12.2021 verdoppelt. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss). Die Höhe und

Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie

geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.

Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der

VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung.

Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen

werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet.

Weitere Informationen zu den Messverfahren WLTP und NEFZ finden Sie unter www.mini.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen

spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen

werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/

unentgeltlich erhältlich ist.

MINI FLENSBURG

Albert Bauer GmbH

Schleswiger Straße 65-75

24941 Flensburg

Wir beraten Sie gerne. IHRE ANSPRECHPARTNER:

Jörg Karrasch,

Yannik Fürst,

MINI Exklusiv Verkäufer & Verkaufsleiter, MINI Exklusiv Verkäufer

Telefon: 0461 99 90 68

Telefon: 0461 99 90 71

FLENSBURG JOURNAL • 06/2021

37

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!