RICHTLINIEN FÜR WERKPUTZMÖRTEL - Comelli
RICHTLINIEN FÜR WERKPUTZMÖRTEL - Comelli
RICHTLINIEN FÜR WERKPUTZMÖRTEL - Comelli
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ÖSTERREICHISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT PUTZ<br />
Verein zur Erstellung einheitlicher Richtlinien für die Anwendung von Fertigputzmörtel<br />
.<br />
VERARBEITUNGS-<br />
<strong>RICHTLINIEN</strong><br />
<strong>FÜR</strong><br />
<strong>WERKPUTZMÖRTEL</strong><br />
4. neu bearbeitete Auflage: 12/04<br />
VAR IV<br />
Kurzbezeichnung
VAR IV = ÖAP =<br />
2<br />
Herausgeber<br />
ÖAP – Österreichische Arbeitsgemeinschaft Putz<br />
A – 6020 Innsbruck, Brixner Straße 3/2<br />
Alle Rechte vorbehalten! – Gerichtsstand Innsbruck<br />
© - ÖAP<br />
Preis: Euro 10,00 + Versandkosten<br />
Mitgliedsunternehmen siehe Seite 63<br />
Internet: www.oeap.at<br />
E-mail: office@oeap.at
= ÖAP = VAR IV<br />
Ein paar wichtige Worte vorweg!<br />
Die Gebrauchstauglichkeit eines Bauwerkes hängt in entscheidendem Maße<br />
auch von der Güte des Putzes ab.<br />
Der Putz ist Zierde und Schutz eines Gebäudes<br />
Die Güte des Putzes wiederum wird wesentlich beeinträchtigt durch:<br />
• Planung ohne Berücksichtigung allgemein gültiger Regeln der Technik<br />
(z.B. wahllose Aneinanderreihung unterschiedlichster Baustoffe, keine Trennfugen)<br />
• zu kurze Bautermine (z.B. keine eingeplanten Trocknungszeiten, Winterbaustellen)<br />
• Missachtung der Erkenntnisse über neue Putzmethoden, die aufgrund neuer<br />
Baustoffe/Wandbildner aber unabdingbar sind (z.B. falsche Materialauswahl,<br />
unsachgemäßer Putzaufbau)<br />
Auch die Vergabe von Ausführungsaufträgen ausschließlich an Billigstbieter kann<br />
zur Folge haben, dass entsprechend „billig“ gearbeitet wird. Unqualifizierte, nicht<br />
fachgerechte Ausführung ist oft Ursache für Mängel und spätere Schäden am<br />
Putz und am Bauwerk.<br />
Sparen beim Putz ist Geldverschwendung<br />
Der Kostenanteil eines qualitativ hochwertigen Oberputzes ist im Verhältnis zu<br />
den Gesamtkosten eines Bauwerkes relativ gering, jedoch können bei Nichtbeachtung<br />
der Ausführungsregeln Sanierungskosten in beträchtlicher Höhe<br />
entstehen.<br />
Die vorliegenden Richtlinien basieren auf bestehenden Regeln der Technik,<br />
befassen sich aber auch mit Produkten, Stoffen und Methoden der heutigen Zeit,<br />
sie bieten auch Alternativlösungen an. Ein verbindliches Handbuch für Planer,<br />
Ausführende, Kontrollierende und Prüfende.<br />
Wir empfehlen, die Richtlinien der „Österreichischen Arbeitsgemeinschaft Putz“<br />
bereits in die Planung und Ausschreibung mit einzubeziehen. Allen Ausführenden<br />
empfehlen wir, diese Richtlinien in ihre Geschäfts- und Lieferbedingungen<br />
aufzunehmen und den Angeboten zugrunde zu legen.<br />
ÖAP<br />
ÖSTERREICHISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT PUTZ<br />
3
VAR IV = ÖAP =<br />
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S<br />
Hinweise auf andere Richtlinien der ÖAP<br />
Hinweise auf ÖNORMEN<br />
Vorwort<br />
1 PUTZMÖRTEL – PRODUKTE 12<br />
1.1 EINTEILUNG NACH BINDEMITTELN 12<br />
1.1.1 GIPS- BZW GIPSHALTIGE PUTZMÖRTEL<br />
12<br />
1.1.2 KALK-, KALK-ZEMENT- UND ZEMENT-PUTZMÖRTEL<br />
12<br />
1.1.3 PUTZMÖRTEL MIT ANDEREN BINDEMITTELN<br />
12<br />
1.1.4 SONDERMÖRTEL 13<br />
1.2 ALLGEMEINE HINWEISE ZUR ANWENDUNG 13<br />
VON <strong>WERKPUTZMÖRTEL</strong>N<br />
1.3 BESONDERE HINWEISE ZU LEICHTGRUNDPUTZMÖRTELN 13<br />
2 PUTZGRUND 14<br />
2.1 ARTEN VON WAND- UND DECKENBAUSTOFFEN 14<br />
2.2 GRUNDSÄTZLICHES 14<br />
2.2.1 ANFORDERUNGEN AN DEN PUTZGRUND 14<br />
2.2.2 WARN- UND HINWEISPFLICHT 15<br />
2.2.3 PUTZGRUNDVORBEREITUNG – PUTZGRUNDSANIERUNG 15<br />
(HAUPTLEISTUNG/NEBENLEISTUNG)<br />
2.2.4 PUTZGRUNDVORBEHANDLUNG 16<br />
2.2.5 WITTERUNGSSCHUTZ DES ROHBAUES 16<br />
2.2.6 STANDZEITEN DES ROHBAUES BZW DES PUTZGRUNDES 16<br />
2.2.7 KONSTRUKTIONSBEDINGTE AUSFÜHRUNGSDETAILS IM PUTZGRUND 16<br />
2.2.7.1 Vorgefertigte Rauch- und Abgasfänge (Kamine) 17<br />
2.2.7.2 Sonstiges 17<br />
2.3 PRÜFUNGEN DES PUTZGRUNDES 17<br />
2.3.1 ALLGEMEINE PRÜFUNGEN DES PUTZGRUNDES 17<br />
2.3.2 BAUSTOFFSPEZIFISCHE PRÜFUNGEN DES PUTZGRUNDES UND 17<br />
VORBEREITENDE MASSNAHMEN<br />
2.3.2.1 Mauer- und Hohlziegel, Ziegelelemente, Hohlblocksteine und zement- 17<br />
gebundene Vollsteine mit Leichtzuschlag<br />
2.3.2.2 Porenbeton-Steine 18<br />
2.3.2.3 Beton und Leichtbeton 18<br />
- Benetzungsprobe 19<br />
- Prüfung auf Restfeuchtigkeit 19<br />
- Besondere Ausführungsdetails beim Putzen von Betonflächen 20<br />
- Tabelle A.1: Prüfliste für die Putzgrundprüfung 21<br />
Prüfprotokoll: Putzgrundprüfung für gipshaltige Putze 22<br />
auf Betonwänden und -decken<br />
4
= ÖAP = VAR IV<br />
2.3.2.4 Holzspan-Mantelsteine 23<br />
Holzspan-Dämmplatten und -Mehrschicht-Dämmplatten<br />
Holzwolle-Dämmplatten und -Mehrschicht-Dämmplatten<br />
2.3.2.5 Mischmauerwerk 23<br />
2.3.2.6 Altmauerwerk (unverputzt) 23<br />
2.3.2.7 Altputze 24<br />
2.3.2.8 Sonstige Putzgründe 24<br />
3 AUSFÜHRUNG DER PUTZARBEITEN 24<br />
3.1 WITTERUNGSEINFLÜSSE 24<br />
3.1.1 WARMES WETTER 25<br />
3.1.2 KALTES WETTER 25<br />
3.2 HAFTVERMITTLER 25<br />
3.2.1 VORSPRITZER 26<br />
3.2.2 HAFTBRÜCKEN <strong>FÜR</strong> GIPSHALTIGE PUTZE AUF 27<br />
BETON-PUTZGRÜNDEN<br />
3.2.3 HAFTVERMITTLER <strong>FÜR</strong> KALK-, KALK-ZEMENT- UND ZEMENTPUTZE; 27<br />
3.2.3.1 Haftmörtel 27<br />
3.2.3.2 Haftschlämmen 27<br />
3.3 PUTZARMIERUNG 27<br />
3.3.1 PUTZARMIERUNG MIT TEXTILGLASGITTER 28<br />
3.3.1.1 Textilglasgewebe 28<br />
3.3.1.2 Textilglasgelege 28<br />
3.3.2 ANFORDERUNGEN AN SYSTEMKOMPONENTEN 28<br />
3.3.2.1 Anforderungen an das Textilglasgitter 28<br />
3.3.2.2 Anforderungen an die Spachtelmasse 29<br />
3.3.3 PUTZARMIERUNG IM AUSSENBEREICH 29<br />
3.3.3.1 Wann wird eine Putzarmierung benötigt? 29<br />
3.3.3.2 Ausführung aufgespachteltes Textilglasgitter 30<br />
3.3.3.3 Oberputz (Deckputz, Feinputz) 30<br />
3.3.4 PUTZARMIERUNG IM INNENBEREICH 31<br />
3.3.4.1 Wann wird eine Putzarmierung benötigt? 31<br />
3.3.4.2 Ausführung eingelegtes Textilglasgitter 31<br />
3.3.4.3 Ausführung aufgespachteltes Textilglasgitter 32<br />
3.4 ARMIERTER VORSPRITZER 32<br />
3.5 PUTZTRÄGER 32<br />
3.6 SCHLITZE UND DRUCHBRÜCHE 32<br />
3.7 PUTZ IN NASSRÄUMEN UND <strong>FÜR</strong> VERFLIESUNGEN 33<br />
Tabelle C.1: Feuchtigkeitsbeanspruchungsgruppen 34<br />
3.8 PUTZSCHNITTE, FUGEN UND PROFILE 35<br />
3.8.1 KELLENSCHNITT 35<br />
3.8.2 PUTZFUGE ODER KITTFUGE 35<br />
3.8.3 PUTZPROFILE 35<br />
3.8.3.1 Verarbeitung / Ansetzen der Profile 36<br />
5
VAR IV = ÖAP =<br />
3.9 AUSFÜHRUNG VON EINLAGENPUTZEN UND UNTERPUTZEN 36<br />
3.9.1 ALLGEMEINE AUSFÜHRUNGSHINWEISE 36<br />
Tabelle A.2: Innenputze – Putzdicken 37<br />
Tabelle A.3. Außenputze – Putzdicken 37<br />
3.9.2 AUSFÜHRUNGSHINWEISE <strong>FÜR</strong> GIPSHALTIGE PUTZE 38<br />
3.9.3 AUSFÜHRUNGSHINWEISE <strong>FÜR</strong> KALK-ZEMENTHALTIGE PUTZE 38<br />
3.10 AUSFÜHRUNG VON OBERPUTZEN (DECKPUTZE, FEINPUTZE) 39<br />
3.10.1 OBERPUTZE, NATURFARBEN (MIT NACHFOLGENDER FÄRBELUNG) 39<br />
3.10.2 OBERPUTZE EINGEFÄRBT 39<br />
3.10.2.1 Kalk-Zement-Deckputze (Edelputz) 39<br />
3.10.2.2 Silikatputze 40<br />
3.10.2.3 Kunstharzputze 40<br />
3.10.2.4 Silikonharzputze 40<br />
3.11 AUSFÜHRUNGSHINWEISE <strong>FÜR</strong> DEN SOCKELBEREICH 40<br />
3.12 STANDZEITEN DER PUTZMÖRTEL 41<br />
3.12.1 STANDZEITEN <strong>FÜR</strong> EINLAGEN-INNENPUTZE 41<br />
3.12.2 STANDZEITEN <strong>FÜR</strong> MEHRLAGENPUTZE 41<br />
3.12.3 STANDZEITEN <strong>FÜR</strong> SPACHTELUNGEN UND FEINPUTZE 42<br />
3.13. OBERFLÄCHENBEARBEITUNG 42<br />
3.13.1 EBNEN EINER PUTZFLÄCHE 42<br />
3.13.2 GESTALTUNG EINER PUTZFLÄCHE 42<br />
3.13.2.1 Verreiben 42<br />
3.13.2.2 Glätten 42<br />
3.13.2.3 Kratzen 43<br />
3.13.2.4 Herstellen eines Untergrundes für keramische Beläge 43<br />
3.14 PUTZNACHBEHANDLUNG 43<br />
3.14.1 INNENPUTZE 43<br />
3.14.2 AUSSENPUTZE 44<br />
3.14.3 STANDZEITEN DER PUTZMÖRTEL 44<br />
3.15 ANFORDERUNGEN AN DEN FERTIGEN PUTZ 44<br />
3.15.1 ALLGEMEINES 44<br />
3.15.2 PUTZOBERFLÄCHE 44<br />
3.15.3 EBENHEIT, LOT- UND WINKELRECHTHEIT VON PUTZOBERFLÄCHEN 45<br />
3.15.4 RISSE – RISSURSACHEN 46<br />
3.16 BESCHICHTUNGEN, FLIESEN, BELÄGE 47<br />
3.16.1 BESCHICHTUNGEN 47<br />
3.16.2 TAPETEN UND KLEINFORMATIGE KERAMISCHE FLIESEN 47<br />
3.16.3 SCHWERE TAPETEN, KERAMISCHE FLIESEN, MOSAIKE 47<br />
UND KLEBEBELÄGE<br />
6
= ÖAP = VAR IV<br />
4 ANWENDUNGSTABELLEN A.4 – A.11<br />
HINWEISE ZU DEN ANWENDUNGSTABELLEN 48<br />
PUTZAUFBAU MIT PUTZGRUND AUS<br />
TABELLE A.4: MAUER- und HOHLZIEGELN, ZIEGELELEMENTEN 49<br />
HOHLBLOCKSTEINEN und zementgebundenen<br />
VOLLSTEINEN mit Leicht-Zuschlag<br />
TABELLE A.5: PORENBETON-STEINEN 50<br />
TABELLE A.6: BETON und LEICHTBETON 51<br />
TABELLE A.7: HOLZSPAN-MANTELSTEINEN 52<br />
mit oder ohne integrierter Wärmedämmung<br />
TABELLE A.8: HOLZSPAN-DÄMMPLATTEN 53<br />
einschichtig, mitbetoniert, als Mantelbeton<br />
oder mechanisch befestigt auf Mauerwerk<br />
TABELLE A.9: HOLZSPAN-MEHRSCHICHT-DÄMMPLATTEN 54<br />
zwei- oder dreischichtig, mitbetoniert, als Mantelbeton<br />
oder mechanisch befestigt auf Mauerwerk<br />
TABELLE A.10: HOLZWOLLE-DÄMMPLATTEN 55<br />
einschichtig mitbetoniert, als Mantelbeton<br />
oder mechanisch befestigt auf Mauerwerk<br />
TABELLE A.11: HOLZWOLLE-MEHRSCHICHT-DÄMMPLATTEN 56<br />
zwei- oder dreischichtig mitbetoniert, als Mantelbeton<br />
oder mechanisch befestigt auf Mauerwerk<br />
5 MERKBLÄTTER / 1. Ausgabe 09/98 57<br />
INNENPUTZ – Putzoberfläche<br />
MB 02 MERKBLATT 02: GLÄTTPUTZ, einlagig, gipshaltig 57<br />
MB 03 MERKBLATT 03: REIBPUTZ, einlagig, gipshaltig 59<br />
MB 04 MERKBLATT 04; REIBPUTZ, ein- oder mehrlagig; kalk-zementhaltig 61<br />
6 MITGLIEDERVERZEICHNIS 63<br />
48<br />
7
VAR IV = ÖAP =<br />
Hinweise zu den vorliegenden Richtlinien<br />
Die vorliegenden Ausführungsrichtlinien gelten für die Planung und Ausführung von<br />
Innen- und Außenputzen,<br />
- einlagig und mehrlagig,<br />
- auf verschiedenen Untergründen,<br />
- ausschließlich bei Anwendung von Werkputzmörteln („Fertigputze“)<br />
Baustellenmörtel, Spezialputze (Haft-, Akustik-, Brandschutzputze ua), Sanierputze<br />
und Systemputze sind nicht Inhalt dieser Richtlinien.<br />
Detaillösungen für spezielle Einzelfälle müssen zeitgerecht (bereits in der Planungsphase)<br />
in Abstimmung mit Baustoff- und Putzhersteller und dem Putzverarbeiter ausgearbeitet<br />
werden.<br />
Bitte beachten!<br />
Mit der Veröffentlichung dieser Richtlinie sind alle früheren Auflagen überholt<br />
und außer Kraft gesetzt!<br />
Allgemeine Hinweise zu ÖAP-Richtlinien und Merkblättern:<br />
Alle Angaben und Hinweise in ÖAP-Richtlinien und Merkblättern sind praxisbezogen,<br />
grundsätzlich allgemein gültig und beziehen sich auf Standardsituationen. Besondere<br />
planungs-, konstruktions-, baustellen- und materialbezogene Umstände, sowie klimatische,<br />
nutzungsbedingte und andere Einflüsse sind in der Planung und bei der<br />
Ausführung, aber auch bei der Beurteilung von Putzarbeiten zu beachten!<br />
ÖAP-Richtlinien werden von den Mitgliedern, (Putzindustrien, Baustoffindustrien,<br />
Putzfachunternehmen und Stuckateuren, Zubehörherstellern, etc.) im Konsensverfahren<br />
erarbeitet, aufgrund<br />
- des aktuellen Wissensstandes und Standes der Technik<br />
- der neuesten Erkenntnisse<br />
- von Praxiserfahrungen<br />
- von Ausführungsrichtlinien der Hersteller von Werkputzmörteln<br />
Legende:<br />
Im nachfolgenden Text finden Sie Markierungen an besonders wichtigen Textpassagen, die bei der<br />
Planung, der Ausschreibung, bei der Bauleitung und bei der Ausführung besonders beachtet werden<br />
müssen:<br />
8<br />
Hinweis für Planung, Ausschreibung und Bauleitung Hinweis für die Ausführung
= ÖAP = VAR IV<br />
Hinweise auf weitere<br />
Richtlinien und Merkblätter der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft Putz:<br />
MLV LEISTUNGSPOSITIONEN <strong>FÜR</strong> PUTZARBEITEN – Musterleistungsverzeichnis<br />
– 2. Auflage erscheint 2005<br />
ABV ALLGEMEINE BEDINGUNGEN <strong>FÜR</strong> PUTZARBEITEN MIT<br />
<strong>WERKPUTZMÖRTEL</strong> - 4. Auflage 12/96<br />
RL WHS VERARBEITUNGSRICHTLINIE <strong>FÜR</strong> DAS VERPUTZEN VON<br />
WASSERFÜHRENDEN WANDHEIZUNGSSYSTEMEN - 2. Auflage 06/04<br />
RL BE <strong>RICHTLINIEN</strong> <strong>FÜR</strong> DIE BESCHICHTUNG VON INNENPUTZEN<br />
1. Auflage 03/04<br />
MB TEMP VERPUTZEN BEI HOHEN UND TIEFEN TEMPERATUREN<br />
1. Auflage 08/01<br />
Gemeinsames Merkblatt der Verbände:<br />
- Deutscher Stuckgewerbebund<br />
- Österreichische Arbeitsgemeinschaft Putz und<br />
- Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband<br />
XPS-R II RICHTLINIE <strong>FÜR</strong> DAS PUTZEN VON POLYSTYROL-EXTRUDER-<br />
SCHAUMSTOFF XPS-R (mit rauer Oberfläche) als Wärmedämmung<br />
2. Auflage 05/01<br />
RL PT VERARBEITUNGS<strong>RICHTLINIEN</strong> <strong>FÜR</strong> PUTZTRÄGER - 1. Auflage 12/96<br />
RL FUGEN <strong>RICHTLINIEN</strong> <strong>FÜR</strong> DIE AUSFÜHRUNG VON BEWEGUNGSFUGEN,<br />
PUTZANSCHLÜSSEN UND PUTZABSCHLÜSSEN (Fugen-, Kanten- und<br />
Sockelausbildungen, Bauteilanschlüsse etc.) - 2. Auflage 05/01<br />
RL OP VERARBEITUNGS<strong>RICHTLINIEN</strong> <strong>FÜR</strong> OBERPUTZE - 1. Auflage 02/03<br />
MB ALGEN Merkblatt 01: ALGEN, PILZE u. a. AN FASSADEN - 1. Auflage 12/96<br />
MB PUTZ Merkblätter 02-04 „HERSTELLUNG, BEURTEILUNG und SANIERUNG von<br />
INNENPUTZOBERFLÄCHEN“ - 1. Aufl. 09/98<br />
- MB 02: Innenputz, einlagig, Glättputz, gipshaltig<br />
- MB 03: Innenputz, einlagig, Reibputz, gipshaltig<br />
- MB 04: Innenputz, ein-/zweilagig, Reibputz kalkhaltig + Reibputz<br />
kalk-zementhaltig<br />
Aktuelles Richtlinien- und Merkblätter-Verzeichnis erhältlich:<br />
ÖAP – Österreichische Arbeitsgemeinschaft Putz<br />
A-6020 Innsbruck, Brixnerstraße 3/2<br />
Internet: http://www.oeap.at<br />
E-mail: office@oeap.at<br />
9
VAR IV = ÖAP =<br />
10<br />
Hinweise auf<br />
ÖNORMEN und <strong>RICHTLINIEN</strong>, die in dieser VAR angeführt sind und auf die Bezug<br />
genommen wurde, bzw. die zu beachten sind:<br />
ÖNORM Bezeichnung Ausgabe<br />
EN 771-1 Festlegungen für Mauersteine – Teil 1: Mauerziegel 08.03<br />
EN 771-1/A1 Festlegungen für Mauersteine – Teil 1: Mauerziegel (Änderung) 03.05<br />
B 3200 Mauerziegel – Anforderungen und Prüfungen – Klassifizierung 12.04<br />
und Kennzeichnung – Ergänzende Bestimmungen zu<br />
ÖNORM EN 771-1<br />
EN 771-4 Festlegungen für Mauersteine – Teil 4: Porenbetonsteine 08.03<br />
EN 771-4/A1 Festlegungen für Mauersteine – Teil 4: Porenbetonsteine<br />
(Änderung)<br />
03.05<br />
B 3209 Porenbetonsteine – Anforderungen und Prüfungen – Klassifizierung<br />
und Kennzeichnung – Ergänzende Bestimmungen zu<br />
ÖNORM EN 771-4<br />
12.04<br />
B 2206 Mauer- und Versetzarbeiten – Werkvertragsnorm 12.99<br />
B 2207 Fliesen-, Platten- u. Mosaiklegearbeiten - Werkvertragsnorm 05.96<br />
B 2209 Abdichtungsarbeiten – Werkvertragsnorm – Teil 1: Bauwerke 07.02<br />
B 2210 Putzarbeiten – Werkvertragsnorm 07.01<br />
B 2211 Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonarbeiten – Werkvertragsnorm<br />
04.98<br />
B 2223 Tapetenarbeiten – Werkvertragsnorm 06.01<br />
B 2230-2 Malerarbeiten – Werkvertragsnorm - Teil 2: Beschichtung<br />
auf Mauerwerk, Putz, Beton und Leichtbauplatten<br />
07.02<br />
EN 998-1 Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau – Teil 1: Putzmörtel<br />
08.03<br />
EN 998-2 Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau – Teil 2: Mauermörtel<br />
08.03<br />
B 3346 Putzmörtel – Regeln für die Verwendung und Verarbeitung 06.03<br />
B 3347 Textilglasgitter für Putzarmierung 09.04<br />
B 3350 Tragende Wände – Bemessung u. Konstruktion 07.03<br />
B 3371 Gips- und gipshaltige Putzmörtel - Begriffbestimmungen,<br />
Einteilungskriterien, Anforderungen, Prüfungen<br />
04.00<br />
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke 02.98
= ÖAP = VAR IV<br />
Vorwort zur 4. Auflage<br />
VERARBEITUNGS<strong>RICHTLINIEN</strong><br />
<strong>FÜR</strong> <strong>WERKPUTZMÖRTEL</strong><br />
Putzmaterialien, Putzuntergründe und Putzregeln blieben in der Vergangenheit über<br />
Jahrhunderte hinweg nahezu unverändert. Der rasante Umbruch auf allen technischen<br />
Gebieten machte jedoch auch vor diesen nicht Halt, viele alte handwerkliche<br />
Regeln und Techniken wurden plötzlich in Frage gestellt und teilweise hinfällig, neue<br />
Materialien und Verarbeitungstechniken, die nicht mehr in das herkömmliche<br />
Schema passten, kamen hinzu.<br />
Der Ruf nach einem zusammenfassenden, die neuen Entwicklungen berücksichtigenden<br />
Regelwerk wurde immer lauter und so entstanden im Jahre 1990 die ersten<br />
„Verarbeitungsrichtlinien für Fertigputzmörtel“, die bereits fünf Jahre später aufgrund<br />
der Weiterentwicklung neu aufgelegt werden mussten.<br />
Um den laufenden Veränderungen Rechnung zu tragen, wurde eine neue Auflage –<br />
die vorliegende 4. Auflage 12/2004 – erarbeitet. Sie stellt den neuesten Stand der<br />
Putztechnik dar und soll den in der Praxis stehenden Bauschaffenden eine nützliche<br />
Arbeitsunterlage sein.<br />
Innsbruck, im Dezember 2004<br />
Österreichische Arbeitsgemeinschaft Putz<br />
11
VAR IV = ÖAP =<br />
1 PUTZMÖRTEL<br />
12<br />
In dieser Richtlinie werden die Regeln für die Verarbeitung von Werkputzmörtel<br />
angegeben. Die Anforderungen an diese Putzmörtel sind in beiden ÖNORMEN<br />
EN 998-1 und B 3371 zusammengefasst. In Österreich hergestellte Werkputzmörtel<br />
sind qualitätsüberwacht.<br />
Werkputzmörtel sind im Werk zusammengesetzte und gemischte Putzmörtel, die<br />
gemäß ÖNORM B 3346, den Richtlinien des Herstellers und den vorliegenden<br />
Richtlinien zu verarbeiten sind.<br />
Bei der Verwendung verschiedener Fabrikate für den Putzaufbau bei mehrlagigen<br />
Putzen ist die Verträglichkeit der Werkputzmörtel untereinander zu berücksichtigen.<br />
Die Herstellerangaben sind zu beachten!<br />
Die Eigenschaften der Putzmörtel sind durch das Bindemittel bzw. durch die<br />
Bindemittel-Kombination, den Zuschlagstoff, durch die Zusatzmittel und/oder<br />
sonstige Zusatzstoffe gegeben.<br />
1.1 EINTEILUNG NACH BINDEMITTEL<br />
1.1.1 GIPS- BZW GIPSHALTIGE PUTZMÖRTEL<br />
a) Gips-Putzmörtel (für Glättputze)<br />
b) Gips-Kalk-Putzmörtel (für Glätt- oder Reibputze)<br />
c) Kalk-Gips-Putzmörtel (für Reib- oder Glättputze)<br />
d) Gips-Leichtgrundputzmörtel (für Glättputze)<br />
e) Gips-Wärmedämm-Putzmörtel (für Glättputze)<br />
1.1.2 KALK-, KALK-ZEMENT- UND ZEMENT-PUTZMÖRTEL<br />
a) Kalk-Putzmörtel, mit Luftkalk oder hydraulischem Kalk<br />
b) Kalk-Zement-Putzmörtel<br />
c) Zement-Kalk-Putzmörtel<br />
d) Zement-Putzmörtel<br />
e) Kalk-Zement-Wärmedämm-Putzmörtel<br />
f) Kalk-Zement-Leichtgrund-Putzmörtel (“Leichtgrundputz”)<br />
g) Edel-Putzmörtel (“Oberputze”)<br />
1.1.3 PUTZMÖRTEL MIT ANDEREN BINDEMITTELN<br />
a) Silikatputze<br />
b) Kunstharzputze<br />
c) Silikonharzputze<br />
d) Buntsteinputze
= ÖAP = VAR IV<br />
1.1.4 SONDERMÖRTEL<br />
Die Hinweise der Produkthersteller sind zu beachten (z.B. Heizputze, Lehmputze)<br />
1.2 ALLGEMEINE HINWEISE ZUR ANWENDUNG VON <strong>WERKPUTZMÖRTEL</strong>N<br />
Gips- und gipshaltige sowie Luftkalk-Putzmörtel sind nur für Innenputze geeignet.<br />
Erstere werden grundsätzlich einlagig aufgetragen.<br />
Gips-Wärmedämm-Putzmörtel sind nur für Innenputze geeignet.<br />
Für die Ausführung eines Glättputzes sind nur gipshaltige Putzmörtel anzuwenden.<br />
Kalk-Zement-, Zement-Putzmörtel und hydraulische Kalk-Putzmörtel eignen sich<br />
für Innen- und Außenputze und sind in der Regel mehrlagig.<br />
Zement-Putzmörtel eignen sich für Feuchtigkeitsbeanspruchungen bis Gruppe W4<br />
gemäß ÖNORM B 3346, Tabelle C.1 (z.B. gewerbliche Küchen, Duschanlagen)<br />
und für Gebäudesockel außen.<br />
Kalk-Zement-Wärmedämm-Putzmörtel mit Perlite-Zuschlag sind in der Regel<br />
Handputze (dh das Auftragen erfolgt von Hand aus). Bei maschinellem Auftrag sind<br />
spezielle Putzmaschinen einzusetzen. Dabei ist mit einer Verringerung der Wärmedämmung<br />
und Erhöhung der Rissneigung zu rechnen. Diese Putzmörtel werden für<br />
Unterputze verwendet.<br />
Kalk-Zement-Wärmedämm-Putzmörtel mit EPS-Zuschlag sind Maschinenputzmörtel,<br />
können aber auch von Hand aufgetragen werden. Diese Putzmörtel werden<br />
für Unterputze verwendet.<br />
Kalk-Zement-Leichtgrundputzmörtel sind Maschinenputze, welche als Unterputze<br />
speziell bei wärmedämmenden Baustoffen (Putzgrund) verwendet werden.<br />
Sind Dämmputze jeglicher Art an Innenflächen von Außenwänden und Wänden<br />
gegen unbeheizte Räume auszuführen, ist vom Planer ein bauphysikalischer<br />
Nachweis (Kondensation!) zu erbringen.<br />
Hinweis:<br />
Bei allen Werkputzmörteln stets Mischzeiten und Wasserzugabemengen beachten!<br />
Keine Zusätze (Fremdstoffe) beimengen!<br />
1.3 BESONDERE HINWEISE ZU LEICHTGRUNDPUTZMÖRTELN<br />
Leichtgrundputzmörtel nach ÖNORM EN 998-1 haben eine Trockenrohdichte von<br />
≤ 1.300 kg/m³ und einen wesentlich niedrigeren Elastizitätsmodul als herkömmliche<br />
Putzmörtel. Sie sind daher besser in der Lage, Spannungen aus dem Untergrund<br />
bzw aus thermischen Belastungen „schadensfrei“ aufzunehmen.<br />
Sie sind aber keine Wärmedämm-Putzmörtel!<br />
13
VAR IV = ÖAP =<br />
2 PUTZGRUND<br />
14<br />
Putzgrund (Untergrund) ist die zu putzende Fläche eines Bauteiles.<br />
2.1 ARTEN VON WAND- UND DECKENBAUSTOFFEN<br />
Die am Markt befindlichen Wand- und Deckenbaustoffe können wie folgt eingeteilt<br />
werden:<br />
a) Mauer- und Hohlziegel, Ziegelelemente<br />
b) Hohlblocksteine und zementgebundene Vollsteine mit Leicht-Zuschlag<br />
c) Porenbeton-Steine<br />
d) Beton und Leichtbeton<br />
e) Holzspan-Mantelsteine (mit oder ohne integrierter Zusatzdämmung)<br />
f) Holzspan-Dämplatten und –Mehrschicht-Dämmplatten<br />
g) Hohlkörperdecken aus Beton oder Ziegel<br />
h) Ortbetondecken<br />
i) Betonfertigteildecken<br />
Die Anforderungen an diese Wand- und Deckenbaustoffe sind in den jeweiligen<br />
ÖNORMEN geregelt.<br />
2.2 GRUNDSÄTZLICHES<br />
Grundsätzlich muss der Auftragnehmer von Putzarbeiten annehmen können, dass<br />
die zu putzenden Flächen nach den anerkannten Regeln der Technik hergestellt<br />
wurden.<br />
2.2.1 ANFORDERUNGEN AN DEN PUTZGRUND<br />
Der Putzgrund (Untergrund) hat maßgeblichen Einfluss auf die Auswahl des<br />
Putzmaterials und vor allem auf die Art der Verarbeitung (z.B. Vorbehandlung des<br />
Putzgrundes, Putzdicke).<br />
Vor Beginn der Putzarbeiten ist der Putzgrund vom Auftragnehmer auf seine diesbezügliche<br />
Eignung zu prüfen.<br />
Die Prüfung erfolgt nach dem Augenschein, Wisch-, Kratz- (Ritz-) und Benetzungsprobe<br />
(ÖNORM B 3346, Tabelle A.1).<br />
Ausführungsmängel bei der Herstellung des Putzgrundes können unter Umständen<br />
Auswirkungen auf den fertigen Putz haben (z.B. Rissbildung). Derartige Mängel<br />
sind vom Ausführenden der Putzarbeiten (Auftragnehmer) in der Regel nicht<br />
erkenn- und überprüfbar.<br />
Die unbedingte Forderung nach ebenflächigem Putzgrund besteht, weil z.B. vorspringende<br />
Ziegel, Steine und Platten zu einer unregelmäßigen Schwächung der<br />
Putzdicke führen und an derartigen Stellen erhöhte Rissgefahr besteht.
= ÖAP = VAR IV<br />
Gleiches gilt für nicht volle bzw nicht verfüllte Fugen. An derartigen Stellen hängt<br />
die Putzlage wie eine Brücke über der offenen Fuge. Schon bei geringsten thermischen<br />
Veränderungen (Bewegungen, Spannungen) im Putzgrund kann es zu<br />
Rissen kommen.<br />
Bei Ausmauerungen (z.B. von Stahl- und Stahlbetonskeletten) ist auf eine fachgerechte<br />
Ausbildung von Trenn-, Anschluss- und Abschlussfugen zu achten (siehe<br />
„Verarbeitungsrichtlinien für Putzan- und –abschlüsse, Fugenprofile“ der ÖAP.<br />
Der Putzgrund muss<br />
a) trocken<br />
b) ebenflächig<br />
c) tragfähig und fest<br />
d) ausreichend formstabil<br />
e) nicht wasserabweisend, gleichmäßig saugend, homogen<br />
f) rau, staubfrei, frei von Verunreinigungen<br />
g) frei von schädlichen Ausblühungen (Bartbildung)<br />
h) frostfrei und über +5 °C temperiert<br />
sein.<br />
2.2.2 WARN- UND HINWEISPFLICHT<br />
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber allfällige Bedenken hinsichtlich der<br />
Ausführung der Putzarbeiten mit dem Hinweis auf die zu erwartenden Mängel<br />
und eventuell Lösungsvorschläge schriftlich bekannt zugeben.<br />
Hinweis:<br />
Ein ‚Fixpunktʼ für die Warn- und Hinweispflicht auf jeder Baustelle sind auch die<br />
ungeschützt am Boden verlegten Rohre jeglicher Art. Die Gefahr der mechanischen<br />
Beschädigung der Rohrleitungen selbst und/oder deren Isolierungen ist beim<br />
Putzen relativ groß. Auch darf nicht übersehen werden, dass ungeschützte Metallrohre<br />
durch Kontaktkorrosion mit dem Mörtel(abfall) beschädigt werden können. Ein<br />
derartiger Schaden kann sich auch erst Jahre später zeigen.<br />
Empfehlung: Fotografieren!<br />
Fotos dokumentieren nicht nur die Beschaffenheit eines Putzgrundes (z.B. Mischmauerwerk),<br />
sondern können im Zuge der Warn- und Hinweispflicht Dokumente<br />
und im Schadensfall auch wichtige Beweismittel darstellen.<br />
2.2.3 PUTZGRUNDVORBEREITUNG - PUTZGRUNDSANIERUNG<br />
Putzgrundvorbereitung ist ein Arbeitsgang, der zur Schaffung eines normgerechten<br />
Putzgrundes dient (ÖNORM B 3346).<br />
Putzgrundvorbereitungen und –sanierungen, wie z.B. Abgleichen von Fehlstellen,<br />
Entfernen und/oder Schützen von korrosionsgefährdeten Metallteilen, Fugen<br />
verschließen, Entstauben, Verdübeln, Schließen von Schadstellen, Schlitzen und<br />
Durchbrüchen, sind keine Nebenleistungen im Sinne der ÖNORM B 2210 und<br />
bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.<br />
15
VAR IV = ÖAP =<br />
2.2.4 PUTZGRUNDVORBEHANDLUNG<br />
16<br />
Eine Putzgrundvorbehandlung dient dem festen und dauerhaften Verbund zwischen<br />
Putz und Putzgrund.<br />
Putzgrundvorbehandlungen (z.B. Haftvermittler, Vorspritzer) sind in eigenen Leistungspositionen<br />
anzugeben. Sie zählen nicht als Putzlage (ÖNORM B 2210).<br />
2.2.5 WITTERUNGSSCHUTZ DES ROHBAUES<br />
Baustoffe sind auf der Baustelle witterungsgeschützt zu lagern.<br />
Witterungseinflüsse, speziell Tagwasser-(Regen-)einwirkungen auf das Rohbaumauerwerk,<br />
im Besonderen während der Errichtung, können später zu gravierenden<br />
Putzschäden führen.<br />
Folgende Grundsätze sind vor Putzbeginn und während der Putzarbeiten zu<br />
beachten:<br />
-) normgerechte Verarbeitung der Baustoffe<br />
-) Abdecken der obersten Mauerwerksschar bei längeren Arbeitspausen,<br />
insbesondere an Wochenende (Parapete beachten!)<br />
siehe auch ÖNORM B 2206!<br />
-) möglichst frühes Aufbringen des Vorspritzers (lt. Anwendungstabellen A4 –<br />
A11)<br />
-) ehemögliche Ausführung eines regensicheren Daches. Dachwasser darf nicht<br />
ins Mauerwerk eindringen<br />
-) gegen das Eindringen von Tagwasser über Balkone, Terrassen, Installationsschächte,<br />
Parapete und nicht eingefasste Kamine etc, sind zeitgerecht wirksame<br />
Schutzmaßnahmen vorzusehen.<br />
2.2.6 STANDZEITEN DES ROHBAUES BZW DES PUTZGRUNDES<br />
Die baustoffspezifischen Trocknungs- bzw Aushärtungszeiten sind einzuhalten.<br />
Durch eine ausreichende Standzeit des Rohbaues vor dem Putzen (je länger<br />
desto besser) verringert sich das Risiko von Putzschäden deutlich.<br />
In der Regel ist der Innenputz vor dem Außenputz und dem Estrich herzustellen.<br />
Wird der Außenputz oder insbesondere ein Wärmedämm-Verbundsystem vor dem<br />
Innenputz und dem Estrich hergestellt, kann dies zu Bauschäden führen.<br />
2.2.7 KONSTRUKTIONSBEDINGTE AUSFÜHRUNGSDETAILS IM PUTZGRUND<br />
Architektonische, statische und bauphysikalische Anforderungen an ein Bauwerk<br />
können besondere Maßnahmen vor, während und nach den Putzarbeiten erforderlich<br />
machen. Derartige Maßnahmen sind lt. ÖNORM B 2210 bereits in der<br />
Ausschreibung bzw im Angebot zu berücksichtigen.
= ÖAP = VAR IV<br />
2.2.7.1 Vorgefertigte Rauch- und Abgasfänge (Kamine)<br />
Diese sind als statisch selbstständige Baukörper zu sehen. Ist der Rauchfang zur<br />
Gänze ummauert, sind keine besonderen Vorkehrungen beim Putzen zu treffen.<br />
Unterbricht hingegen der Rauchfang als selbständiger Baukörper eine Wand<br />
(wandbündig oder vorspringend), kann mittels eines Putzträgers eine von den<br />
Bewegungen des Rauchfanges weitgehend unabhängige rissefreie Putzschale<br />
hergestellt werden. (Siehe „Verarbeitungsrichtlinie für Putzträger“ der ÖAP, Pkt. 2.1.)<br />
Wird kein Putzträger verwendet, ist eine Fuge auszubilden. Siehe „Richtlinien für<br />
die Ausführung von Bewegungsfugen, Putzanschlüssen und Putzabschlüssen (z.B.<br />
Fugen-, Kanten- und Sockelausbildungen, Bauteilanschlüsse)“ der ÖAP.<br />
2.2.7.2 Sonstiges<br />
Materialwechsel im Putzgrund, Ausmauerungen und stumpfe Mauerwerksanschlüsse<br />
(ohne kraftschlüssige Verbindung) aber auch klaffende Fugen sind als<br />
nicht homogenes Mauerwerk bzw. als Mischmauerwerk anzusehen und als<br />
problematischer Putzgrund zu betrachten.<br />
(siehe Seite 23, Pkt. 2.3.2.5!)<br />
2.3 PRÜFUNGEN DES PUTZGRUNDES<br />
2.3.1. ALLGEMEINE PRÜFUNGEN DES PUTZGRUNDES<br />
Zur Beurteilung anhaftender Fremdstoffe oder abplatzender, abblätternder oder<br />
absandender Stellen bzw der Oberflächenbeschaffenheit, dienen die Wisch- und<br />
die Kratzprobe (Ritzprobe).<br />
Die Wischprobe ist mit flacher Hand, die Kratzprobe (Ritzprobe) mit einem harten,<br />
spitzen Gegenstand, jeweils stichprobenartig vorzunehmen.<br />
Einen Hinweis auf die Saugfähigkeit und auf die Feuchtigkeit des Putzgrundes gibt<br />
die Benetzungsprobe.<br />
Dabei ist der Putzgrund an mehreren Stellen mit reinem Wasser zu benetzen.<br />
2.3.2 BAUSTOFFSPEZIFISCHE PRÜFUNGEN DES PUTZGRUNDES UND<br />
VORBEREITENDE MASSNAHMEN<br />
2.3.2.1 Mauer- und Hohlziegel, Ziegelelemente, Hohlblocksteine und zementgebundene<br />
Vollsteine mit Leichtzuschlag<br />
Das Mauerwerk muss gemäß den Toleranzklassen der ÖNORM B 2206 im fluchtgerechten<br />
Verband erstellt sein. Vor- und/oder rückspringende Steine müssen<br />
innerhalb des zulässigen Stichmaßes für die Ebenflächigkeit liegen und dürfen<br />
keine zu stark differierenden Putzdicken verursachen.<br />
Mörtelfugen (Stoß- und Lagerfugen) dürfen nicht zu stark eingezogen sein oder<br />
vorstehen (max. 5 mm), ggf. sind sie vor dem Putzen abzugleichen.<br />
Bei Knirschvermauerung (ohne Stoßfugenvermörtelung) sind klaffende Fugen über<br />
5 mm nicht tolerierbar. Diese Fugen und andere eventuelle Fehlstellen sind in<br />
einem eigenen Arbeitsgang, spätestens 3 Tage vor dem Putzen auszuwerfen (nicht<br />
mit Vorspritzmörtel!).<br />
17
VAR IV = ÖAP =<br />
18<br />
Kleinflächige Ausblühungen in Form eines leichten Schleiers sind zu tolerieren, weil<br />
die Putzhaftung nicht oder kaum beeinflusst wird. Ausblühungen in einem stärkeren<br />
Ausmaß (Belag, „Bartbildung“), bei denen eine Beeinträchtigung der Putzhaftung zu<br />
erwarten ist, müssen unbedingt beseitigt werden. Dies kann bei trockenem<br />
Mauerwerk durch Abbürsten erfolgen.<br />
Wenn das Abbürsten nicht den gewünschten Erfolg bringt, ist nach genauer Untersuchung<br />
und aufgrund einer Beratung durch Fachleute eine geeignete Reinigungsmethode<br />
festzulegen.<br />
Trockenes Mauerwerk, stark saugendes Ziegelmauerwerk (Saugfähigkeit gemäß<br />
ÖNORM B 3200 ≥ 30 g/(dm².min), siehe Werksangabe), kann z.B. bei warmer,<br />
windiger Witterung eine entsprechende Vorbehandlung erfordern. Die diesbezügliche<br />
Beurteilung hat vor Putzbeginn zu erfolgen.<br />
Witterungsschutz des<br />
Putzgrundes : siehe Seite 16, Pkt. 2.2.5<br />
Vorspritzer : siehe Seite 26, Pkt. 3.2.1<br />
Putzaufbau : siehe 49, Anwendungstabelle A.4<br />
2.3.2.2 Porenbeton-Steine<br />
Größere Kantenschäden, Löcher und kleine Unebenheiten des Putzgrundes sind<br />
mind. 3 Tage vor der Putzarbeit mit dem zur Anwendung kommenden Putzmaterial<br />
auszuwerfen und mit rauer Oberfläche herzustellen.<br />
Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen an den Untergrund ist zu beachten:<br />
- Das Putzen von Wänden aus Porenbetonsteinen darf erst nach weitgehendem<br />
Austrocknen erfolgen. Offensichtlich nasses Mauerwerk darf nicht verputzt<br />
werden. Vor Aufbringen des Putzes sind Porenbeton-Putzgründe mit einem<br />
Besen gründlich abzukehren und zu reinigen.<br />
- Verstaubtes Mauerwerk ist trocken abzubürsten.<br />
- Bei besonders warmer Witterung und bei Wind empfiehlt sich ein Vornässen<br />
des Putzgrundes – am besten am Vortag – mit der Schlauchbrause. Es ist<br />
beim Vornässen darauf zu achten, dass sich kein Wasserfilm an der Oberfläche<br />
bildet.<br />
Witterungsschutz des<br />
Putzgrundes : siehe Seite 16, Pkt. 2.2.5<br />
Vorspritzer : siehe Seite 26, Pkt. 3.2.1<br />
Putzaufbau : siehe 50, Anwendungstabelle A.5<br />
2.3.2.3 Beton und Leichtbeton<br />
Hinsichtlich Ausführung (auch Maßtoleranzen) von Beton- und Stahlbetonarbeiten<br />
ist die ÖNORM B 2211 maßgebend.<br />
Üblicherweise ist der Beton im Sommer ca. 8 Wochen nach dem Betonieren im<br />
Winter nach ca. 80 frostfreien Tagen putzfähig<br />
(Seite 22, Protokoll beachten!).<br />
Korrosionsgefährdete Metallteile (z.B. Nägel, Befestigungsdrähte) müssen soweit<br />
entfernt sein, dass sie nicht in die Putzschichte ragen. Verbleibende Teile oder<br />
sichtbare Reste müssen vor Putzbeginn mit Korrosionsschutz versehen sein.
= ÖAP = VAR IV<br />
Wasserführende Rohre und Leitungen müssen vor Beginn der Putzarbeiten mit<br />
einem Schutz vor Kondenswasser versehen sein.<br />
Auf Betonflächen, auf denen bei der Benetzungsprobe Rückstände von Trennmitteln<br />
(z.B. Schalöl) festgestellt werden oder die durch Ruß, Staub uä verunreinigt<br />
sind, darf kein Putz aufgebracht werden. Haben sich Trennmittel nicht selbst<br />
verflüchtigt, müssen sie durch Sand- oder Dampfstrahlen (mit anschließender<br />
Austrocknungszeit) oder andere geeignete Maßnahmen entfernt werden.<br />
Industriell gefertigte Betonteile (z.B. Hohldielendecken, Elementdecken,<br />
Kellerfertigteile) sind herstellerseits nicht zum Verputzen vorgesehen.<br />
Wenn eine Beschichtung erwünscht ist, sind speziell abgestimmte Produkte gemäß<br />
Herstellerangaben (des Betonfertigteil- und Putzmaterialherstellers) anzuwenden.<br />
Je nach Herstellungsart des Betons (z.B. für Fertigteile) sind ggf. zusätzliche<br />
Prüfungen des Putzgrundes erforderlich (siehe technische Unterlagen des<br />
Fertigteilherstellers).<br />
- Benetzungsprobe<br />
Ein wesentliches Kriterium zur Feststellung der Eignung von Betonflächen zum<br />
Verputzen ist die Benetzungsprobe. Bei dieser Methode wird mittels Malerbürste<br />
oder Maurerpfanne reichlich Wasser auf die Betonflächen aufgebracht. Erfolgt ein<br />
Farbumschlag von hell auf dunkel und perlt innerhalb von 5 Minuten kein Wasser<br />
mehr ab, kann mit den Putzarbeiten begonnen werden.<br />
Erfolgt bei der Benetzungsprobe kein Farbumschlag, oder ist nach der im<br />
Prüfprotokoll (Seite 22) angegebenen Zeit noch eine Tropfenbildung erkennbar,<br />
sind folgende Ursachen anzunehmen:<br />
-) noch zu feuchter Beton<br />
-) noch vorhandene Rückstände von Trennmitteln<br />
-) zu dichte Betonoberfläche<br />
- Prüfung auf Restfeuchtigkeit<br />
Die ggf. erforderliche genaue Feststellung der Restfeuchtigkeit erfolgt mittels CM-<br />
Gerät oder Darrprobe, wobei die Probenahme in mind. 2 cm Tiefe durchzuführen<br />
ist. Die Proben werden z.B. mit einem Kronenbohrer (mind. 25 mm Durchmesser)<br />
bei niedrigen Drehzahlen – ohne wesentliche Erwärmung – entnommen.<br />
Für die Tauglichkeit des Betons als Putzgrund für gipshaltige Putze sind besonders<br />
zu berücksichtigen:<br />
-) Feuchtigkeit<br />
-) Ausführungsdetails beim Putzen<br />
Auf Seite 21, Tabelle A.1 sind die Beschaffenheit des Putzgrundes, die spezifischen<br />
Prüfungsarten, der Befund und die nötigen Maßnahmen zusammengestellt.<br />
Feuchtigkeit / nasser Beton:<br />
Sichtbar nasse, feuchte bzw. mit Kondenswasser behaftete Betonflächen, oder<br />
Beton mit mehr als 4 Masse-% Feuchtigkeit dürfen nicht verputzt werden.<br />
19
VAR IV = ÖAP =<br />
Beton mit 2,5 Masse-% bis 4 Masse-% Feuchtigkeit:<br />
Üblicherweise wird ca. 8 Wochen nach dem Betonieren im Sommer bzw. nach ca.<br />
80 frostfreien Tagen im Winter eine Restfeuchtigkeit von 4 Masse-% im Beton<br />
erreicht.<br />
Überprüfung und durchzuführende Maßnahmen siehe Protokoll, Seite 22.<br />
Beton mit geringerer Feuchtigkeit als 2,5 Masse-%:<br />
Es ist möglich, gut saugende und „griffige“ Betonoberflächen mit einer einheitlichen<br />
Restfeuchtigkeit von < 2,5 Masse-% ohne Haftbrücke zu verputzen.<br />
Glatt geschalte Betonflächen (z.B. Stiegenlaufuntersichten) und oberste Geschoß-<br />
Decken sind immer mit einer Haftbrücke zu versehen<br />
(siehe auch Seite 21, Tabelle A.1!).<br />
Bei gut saugenden und entsprechend planen Betonflächen ist das Aufbringen eines<br />
Dünnschichtputzes möglich.<br />
Für Kalk-Zement-Putze (innen und außen) auf Betonwänden und –decken gilt<br />
zusätzlich:<br />
- Geringfügige Feuchtigkeit im Beton (bis max. 4 Masse-%) kann sich bei Kalk-<br />
Zement-Putzen auf die Haftung positiv auswirken.<br />
- Bei zu feuchtem Untergrund und/oder einer zu glatten Oberfläche, kommt es<br />
jedoch zum Ablösen bzw Abrutschen des Nassmörtels.<br />
Ist der Beton-Putzgrund mängelfrei und hat die Benetzungsprobe ergeben, dass mit<br />
den Putzarbeiten begonnen werden kann, so ist ein Haftvermittler aufzubringen.<br />
Als Haftvermittler finden bei Kalk-Zementputzen verwiegend Verwendung:<br />
-) Zementvorspritzer (in der Regel auf dichten, schlecht saugenden<br />
-)<br />
Betonoberflächen nicht geeignet, hier sind speziell vergütete Vorspritzer<br />
anzuwenden).<br />
Haftmörtel (Dünnbettmörtel)<br />
(siehe Pkt. 3.2.3.1)<br />
-) Haftschlämmen<br />
(siehe Pkt. 3.2.3.2)<br />
Bei ausreichend planen Betonflächen ist das Aufbringen eines Dünnschichtputzes<br />
möglich.<br />
- Besondere Ausführungsdetails beim Putzen von Betonflächen<br />
Bei Ein- und Anbindungen anderer Wandbaustoffe (z.B. Pfeiler, Ziegelwände,<br />
Betondecken) ist vor dem Glätten oder Reiben ein Kellenschnitt bis zum Putzgrund<br />
zu führen, oder ein geeignetes Profil zu versetzen<br />
Bei großflächig geputzten Betondecken ist der Putz in den Ichsen (z.B. mittels<br />
Stucksäge) entlang der Umfassungswände nachträglich vertikal aufzuschneiden<br />
(ggf. auch in der Fläche selbst nach Festlegung durch den Planer).<br />
Witterungsschutz des<br />
Putzgrundes : siehe Seite 16, Pkt. 2.2.5<br />
Vorspritzer : siehe Seite 26, Pkt. 3.2.1<br />
Putzaufbau : siehe 51, Anwendungstabelle A.6<br />
20
= ÖAP = VAR IV<br />
Tabelle A.1<br />
PRÜFLISTE <strong>FÜR</strong> DIE PUTZGRUNDPRÜFUNG<br />
Beschaffenheit Prüfmethode Befund Maßnahme<br />
Augenschein dunkle Farbe<br />
Feuchtigkeit<br />
Wischprobe Nässe<br />
Benetzungsprobe<br />
langsame oder keine<br />
Wasseraufnahme<br />
Ebenheit Prüfung mit Latte<br />
Unebenheiten gemäß<br />
ÖNORM DIN 18202<br />
anhaftende Fremdmaterialien<br />
, Staub,<br />
Augenschein<br />
Farbunterschied,<br />
Erhebungen<br />
Schmutz Wischprobe Abstauben<br />
Lockere und mürbe<br />
Ritzprobe Abplatzen<br />
Teile am Putzgrund Wischprobe Absanden, Abmehlen<br />
Reste von Schalungs-<br />
Trennmitteln UV-Licht<br />
Saugverhalten von<br />
Betonputzgründen<br />
(ohne Schalungs-<br />
trennmittel)<br />
Saugverhalten<br />
anderer<br />
Putzgründe (nicht<br />
Beton)<br />
Betonhaut und<br />
Sinterschichten<br />
Benetzungsprobe Wasser perlt ab<br />
fluoreszierendes<br />
Aufleuchten<br />
Augenschein glänzende Oberfläche<br />
Wischprobe glatte Oberfläche<br />
Benetzungsprobe<br />
Benetzungsprobe<br />
Kratzprobe<br />
(Ritzprobe)<br />
Benetzungsprobe<br />
kein Farbumschlag<br />
von<br />
hell auf dunkel,<br />
anhaftende Wassertropfen<br />
sehr rascher Farbum-<br />
schlag von hell auf<br />
dunkel<br />
Abplatzen, Abblättern<br />
Geringes Saugverhalten,<br />
in der Ritzung jedoch<br />
Dunkelfärbung<br />
(=starkes Saugverhalten)<br />
Ausblühungen Augenschein Salzablagerungen<br />
Temperatur von<br />
Raumluft und<br />
Putzgrund<br />
Messung mit<br />
Luftthermometer und<br />
Anlegethermometer<br />
< +5 °C<br />
Warten bis der Putzgrund<br />
ausreichend<br />
trocken ist. 1)<br />
Unebenheiten ausgleichen<br />
Reinigen mit Traufel,<br />
Bürste, Besen, bzw<br />
mit Wasser (trocknen<br />
lassen).<br />
Vollständige Entfernung<br />
mit Traufel,<br />
Stahlbürste,<br />
Stahlbesen<br />
Reinigen mittels<br />
Dampfstrahlen unter<br />
Zusatz von<br />
entsprechenden Netzmitteln,<br />
Abspülen mit<br />
reinem Wasser,<br />
trocknen lassen;<br />
Sandstrahlen<br />
Bei gipshaltigen<br />
Putzen:<br />
Aufbringen einer<br />
Haftbrücke 2 )<br />
Bei Kalk-Zement-<br />
Putzen:<br />
Aufbringen eines<br />
Haftvermittlers<br />
Vorspritzer,<br />
Saugausgleich<br />
Bürsten mit Stahlbürste,<br />
Aufrauen mit<br />
Stahlbesen,<br />
Sandstrahlen,<br />
Schleifen<br />
Trocken abbürsten,<br />
falls erforderlich Aufbringen<br />
einer Haftbrücke<br />
**) bzw.<br />
eines Haftvermittlers<br />
Heizen und Lüften mit<br />
ausreichender<br />
Erwärmung des<br />
Putzgrundes<br />
1 ) Die gegebenenfalls erforderliche Feststellung der Restfeuchtigkeit von Beton erfolgt mittels CM-Gerät, wobei die<br />
Probenahme in einer Tiefe von 2-4 cm durchzuführen ist.<br />
2 ) Haftbrücken für gipshaltige Putze sind für Kalk-Zement-Putze nicht geeignet.<br />
21
VAR IV = ÖAP =<br />
22<br />
Baustelle:<br />
Bauteil:<br />
PROTOKOLL: PUTZGRUNDPRÜFUNG <strong>FÜR</strong> GIPSHALTIGE PUTZE<br />
AUF BETONWÄNDEN UND DECKEN<br />
Fertigstellung der Betonarbeiten:<br />
Vorgesehener Putzbeginn:<br />
Werkputzmörtel-Hersteller:<br />
Werkputzmörtel-Sorte:<br />
Sonstige Angaben:<br />
Zusatzleistungen:<br />
Einflussgröße Ergebnis der Oberflächenbeurteilung<br />
FEUCHTIGKEIT<br />
Ergebnis von CM-Anlayse:<br />
Feuchtigkeit weniger als 2,5 %<br />
Benetzungsprobe. Farbumschlag,<br />
keine stehenden Tropfen nach 3 Minuten<br />
Benetzungsprobe: Farbumschlag,<br />
keine stehenden Tropfen nach 4 Minuten<br />
Benetzungsprobe: Farbumschlag,<br />
keine stehenden Tropfen nach 5 Minuten<br />
Benetzungsprobe: schlechter Farbumschlag,<br />
noch stehende Tropfen nach 5 Minuten<br />
oder Ergebnis von CM-Analyse:<br />
Feuchtigkeit mehr als 4,0 %<br />
Zusätzl.<br />
Hinweis<br />
Datum der Überprüfung:<br />
Bei der Überprüfung anwesend:<br />
Bewertungs-<br />
Punkte<br />
--- 25<br />
Haftbrücke<br />
erforderlich<br />
50<br />
75<br />
100<br />
Ergebnis<br />
KEINEN PUTZ AUFBRINGEN!<br />
sauber, griffig saugend --- 10<br />
BETON-<br />
OBERFLÄCHE<br />
sauber, glatt, saugend<br />
sauber, glatt, saugend<br />
sauber, glatt, nicht saugend<br />
Haftbrücke<br />
erforderlich<br />
20<br />
30<br />
40<br />
verunreinigt, glatt, nicht saugend KEINEN PUTZ AUFBRINGEN!<br />
um +15 °C - +25 ° C 8<br />
TEMPERATUR<br />
um +10 °C - +15 °C 15<br />
(Baustelle und um +6 °C - +10 °C oder über +25 °C 24<br />
Putzgrund)<br />
um +5 °C 32<br />
+4°C und weniger KEINEN PUTZ AUFBRINGEN!<br />
12 Monate und älter 6<br />
6 bis 12 Monate 12<br />
BETONALTER 4 bis 5 Monate 18<br />
2 bis 3 Monate 24<br />
unter 12 Monate KEINEN PUTZ AUFBRINGEN!<br />
PUTZART<br />
Haftputz händisch<br />
Maschinenputz<br />
4<br />
12<br />
Hinweis: Hochfeste oder vergütete Betonputzgründe (z.B. wasserundurchlässig, glatt) bedürfen<br />
immer einer besonderen Putzgrund-Vorbehandlung!<br />
Beurteilung der zu putzenden Beton–Putzgründe:<br />
Summe der Punkte:<br />
bis 109 Punkte: SEHR GUT GEEIGNET<br />
Ab 160 Punkte:<br />
110 bis 129 Punkte: GUT GEEIGENT<br />
Keine Putzarbeit möglich!<br />
130 bis 144 Punkte: GERINGES RISIKO GEGEBEN<br />
Keine Gewährleistung!<br />
145 bis 159 Punkte:<br />
Folgerung:<br />
ERHÖHTES RISIKO GEGEBEN<br />
Unterschrift: Unterschrift:<br />
• Das ordnungsgemäß<br />
ausgefüllte<br />
Formular<br />
ist<br />
mit<br />
der<br />
Gegenzeichnung<br />
der<br />
Vertragspartner<br />
eine<br />
wichtige<br />
Grundlage
= ÖAP = VAR IV<br />
2.3.2.4 Holzspan-Mantelsteine<br />
Holzspan-Dämmplatten und -Mehrschichtdämmplatten<br />
Holzwolle-Dämmplatten und -Mehrschichtdämmplatten<br />
Das Mauerwerk muss nach den Ausführungsrichtlinien der ÖNORM B 3350 –<br />
„Tragende Wände“ bzw. nach den Ausführungsrichtlinien des Lieferwerkes<br />
hergestellt sein, wobei auf die exakte Ausführung nach Flucht und Lot, auf den<br />
fachgerechten Einbau von Pass-Stücken und die richtige Ausbildung von<br />
Mauerecken und Maueranschlüssen sowie von Gewänden, Laibungen, Überlagen<br />
und der Deckenroste und das sachgemäße Einbringen und Verdichten des<br />
Kernbetons zu achten ist.<br />
Bei offensichtlich mangelhaftem Verbund der Dämmplatten mit dem Untergrund<br />
müssen lose Plattenteile mit geeigneten Dübeln fixiert werden. Lose Dübel müssen<br />
neu gesetzt und fehlende ergänzt werden (Dübelschema!).<br />
Die baustoffspezifischen Aushärtungszeiten des Betons (mind. 28 Tage) und die<br />
von Witterungsschutz und Wetter abhängigen Trocknungszeiten sind einzuhalten.<br />
Durch wirkungsvollen Witterungsschutz und eine ausreichende Standzeit des<br />
Rohbaues vor dem Putzen verringert sich das Risiko von Putzschäden<br />
deutlich.<br />
Die Mantelsteine bzw. Dämmplatten müssen frei von Staub und Trennmitteln<br />
(Schalöle, Wachse oder ähnliches) sein, verunreinigte Flächen müssen gereinigt<br />
werden. Nasse, bewitterte Platten müssen ausreichend Austrocknen. Auf gefrorenem<br />
oder unterkühltem Putzgrund (< +5 °C) darf keinesfalls geputzt werden.<br />
Vor dem Vorspritzen bzw. vor dem Putzen sind die Wandflächen zu säubern, lose<br />
Teile zu entfernen und mit geeignetem Material (Herstellerangaben beachten!) zu<br />
ergänzen. Klaffende Fugen über 5 mm Breite sind planeben und wärmebrückenfrei<br />
mit geeignetem Material zu schließen.<br />
Witterungsschutz des<br />
Putzgrundes : siehe Seite 16, Pkt. 2.2.5<br />
Vorspritzer : siehe Seite 26, Pkt. 3.2.1<br />
Putzaufbau : siehe Seiten 52-56, Anwendungstabelle A.7-A.11<br />
2.3.2.5 Mischmauerwerk<br />
Mischmauerwerk stellt auch bei Einhaltung der auf den einzelnen Putzgrund<br />
bezogenen Verarbeitungsrichtlinien immer einen problematischen Putzgrund dar,<br />
weil Stoffe mit unterschiedlichen Eigenschaften zusammentreffen und somit der<br />
Putz keinen homogenen Untergrund vorfindet, bzw örtlich begrenzt unterschiedlichen<br />
Belastungen ausgesetzt ist.<br />
Bei derartigen Putzgründen ist im Einvernehmen mit dem Auftraggeber eine<br />
individuelle Problemlösung (z.B. Putzarmierung, Putzträger) festzulegen.<br />
2.3.2.6 Altmauerwerk (unverputzt)<br />
Mauerwerk, das über lange Zeit unverputzt geblieben ist, muss hinsichtlich<br />
Feuchteschäden überprüft und vor dem Putzen entstaubt und gereinigt (ggf. durch<br />
Dampf- oder Sandstrahlen) werden. Lose Teile (z.B. durch Frostschäden) sind zu<br />
entfernen und mit geeignetem Material zu ergänzen.<br />
23
VAR IV = ÖAP =<br />
2.3.2.7 Altputze<br />
24<br />
Fugen sind erforderlichenfalls zu sanieren, Fehlstellen auszumauern. Abhängig<br />
vom Zustand des Putzgrundes ist ein Vorspritzer aufzubringen.<br />
Altputze sind auf eventuell vorhandene Beschichtungen, Ablagerungen und/oder<br />
Verunreinigungen, sowie auf ihre Tragfähigkeit zu prüfen.<br />
Altputze sind speziell zu beurteilen und nicht Gegenstand dieser Richtlinie.<br />
(siehe dazu auch ÖNORM B 3346 - Anhang B - Instandsetzung von Außen- und<br />
Innenputz)<br />
2.3.2.8 Sonstige Putzgründe<br />
Putzgründe, wie z.B. extrudierte Polystyrolplatten*) Polyurethanplatten, Natursteinmauerwerk,<br />
Putzträger sowie spezielle Bauwerkskonstruktion (z.B. Riegelbauweise)<br />
sind gesondert zu beurteilen und werden in diesen Richtlinien nicht<br />
behandelt.<br />
*) siehe: „Richtlinie für das Putzen von Polystyrol-Extruderschaumstoff XPS-R (mit<br />
rauer Oberfläche) als Wärmedämmung“, 2. Auflage 05/01, herausgegeben von<br />
der ÖAP.<br />
3 AUSFÜHRUNG DER PUTZARBEITEN<br />
Grundsätzlich muss der Auftraggeber annehmen können, dass der Auftragnehmer<br />
über geeignete Fachkräfte verfügt, welche imstande sind die Putzarbeiten sachund<br />
fachgerecht auszuführen.<br />
Sie müssen grundlegende Fachkenntnisse aufweisen und auch Putzgründe<br />
beurteilen können. Im Zweifelsfall müssen die ausführenden Arbeiter zeitgerecht<br />
Anweisungen bei ihrem Vorgesetzten einholen.<br />
Die in Pkt. 2.2.1 angeführten Anforderungen an den Putzgrund müssen erfüllt sein.<br />
Entspricht der Putzgrund nicht diesen Anforderungen und/oder sind auch kurze<br />
Ausführungs-(Bau-)zeiten vorgegeben, so hat dies maßgeblichen Einfluss auf die<br />
Ausführung von Putzarbeiten. Dies kann Zusatzarbeiten erforderlich machen,<br />
welche die Putzarbeiten wesentlich erschweren und auch Ursache für spätere<br />
Schäden sein.<br />
Spätestens zum Zeitpunkt der Ausführung des Unterputzes muss schon bekannt<br />
sein, welcher Oberputz zur Anwendung kommt, um die Oberfläche des Unterputzes<br />
(bzw dessen Rauigkeit) auf die Art des Oberputzes (bzw auch auf die Verfliesung,<br />
Beschichtung) abstimmen zu können.<br />
3.1 WITTERUNGSEINFLÜSSE<br />
Die allgemein gültigen Regeln für die Bauausführung gelten nicht für alle<br />
Witterungsverhältnisse und sind insbesondere im Winter nur bedingt anwendbar.
= ÖAP = VAR IV<br />
3.1.1 WARMES WETTER<br />
Warme Witterung, windiges Wetter (auch bei Föhn im Winter!) direkte Sonneneinstrahlung<br />
usw. haben starken Einfluss auf die Art der Ausführung von Putzarbeiten.<br />
Vornässen, Feuchthalten, Abdecken, Einhausen usw. können erforderlich<br />
werden.<br />
Im Außenbereich verringert das Anbringen einer Gerüstschutzplane die<br />
witterungsbedingten schädlichen Einflüsse und verbessert damit die Qualität des<br />
fertigen Putzes ganz wesentlich.<br />
3.1.2 KALTES WETTER<br />
Zum Zeitpunkt der Verarbeitung stellt der Nassmörtel ein wässriges System dar,<br />
das durch Frosteinwirkung zerstört werden kann. Frostschäden entstehen durch<br />
Volumsvergrößerung bei Gefrieren des Anmachwassers. Der Schaden tritt in Form<br />
von blättriger Struktur und ungenügender Festigkeit der Putzlage in Erscheinung.<br />
Die chemischen Reaktionen, die zur Erhärtung des Mörtels führen, kommen schon<br />
bei +5 °C (Objekttemperatur) praktisch zum Erliegen (z.B. Verminderung von<br />
Festigkeit, Putzhaftung).<br />
Putzarbeiten dürfen ohne besondere Schutzvorkehrungen nur dann durchgeführt<br />
werden, wenn die Luft-, Stoff- und die Putzgrundtemperaturen über +5 °C betragen.<br />
Frostfreiheit des noch feuchten, nicht ausreichend abgebundenen Putzes muss<br />
sichergestellt sein.<br />
Die für Pkt. 3.1.1 und 3.1.2 ggf. erforderlichen Maßnahmen sind gesondert zu<br />
vereinbaren. Es ist zu beachten, dass bei bestimmten Putzen unter Umständen<br />
höhere Mindesttemperaturen erforderlich sein können. Bei jeder Putzart<br />
Herstellerangaben beachten!<br />
In der kalten Jahreszeit ist beim Putzen von außenseitig (noch) nicht wärmegedämmten<br />
Flächen (z.B. Betondecken, Wände, Pfeiler) darauf zu achten, dass kein<br />
zu rasches Absinken der Bauwerkstemperatur erfolgt (Gefahr des Auffrierens des<br />
frischen Putzes!).<br />
3.2 HAFTVERMITTLER<br />
Als Haftvermittler finden Vorspritzer, spezielle Haftmörtel, Haftschlämmen und<br />
Haftbrücken Verwendung.<br />
Das Aufbringen des Haftvermittlers ist keine Nebenleistung gemäß ÖNORM<br />
B 2210.<br />
Für gipshaltige Putze auf Beton-Putzgründen sind ausschließlich dafür geeignete<br />
und vom Putzhersteller empfohlene Haftbrücken zu verwenden.<br />
Für Kalk-, Kalk-Zement- und Zement-Putze kommen auf allen Putzgründen<br />
(ausgenommen Beton) hauptsächlich Vorspritzer als Haftvermittler zur<br />
Anwendung.<br />
Auf dichten (schlecht saugenden) Betonflächen werden kunstharzvergütete<br />
Vorspritzer, spezielle Haftmörtel und Haftschlämmen eingesetzt.<br />
25
VAR IV = ÖAP =<br />
3.2.1 VORSPRITZER<br />
26<br />
Der Vorspritzer<br />
a) ist eine Putzgrundvorbehandlung<br />
b) dient als Haftvermittler und/oder Saugausgleich<br />
c) zählt nicht als Putzlage.<br />
Aus diesen Gründen ist der Vorspritzer keine Nebenleistung im Sinne der ÖNORM<br />
B 2210, sondern eine separat auszuschreibende und anzubietende Hauptleistung.<br />
Je nach Art des Putzgrundes und des verwendeten Putzmörtels kann ein Vorspritzer<br />
erforderlich sein (sowohl im Innen- wie auch im Außenbereich).<br />
(siehe Anwendungstabellen A.4 - A.11)<br />
Bezüglich der Anwendung des Vorspritzers hat sich der Putzverarbeiter an die Angaben<br />
des Herstellers des Putzgrundes und zugleich auch an die Verarbeitungsvorschriften<br />
des Herstellers des Putzmörtels zu halten.<br />
Für den Vorspritzer ist dafür vorgesehener Werkmörtel zu verwenden, die<br />
Verwendung von Putzmörtel oder Mauermörtel als Vorspritzer ist unzulässig.<br />
Ein Vornässen des Putzgrundes und auch das Feuchthalten des aufgebrachten<br />
Vorspritzers kann abhängig von Witterung und Untergrund erforderlich sein.<br />
Die Standzeiten des Vorspritzers werden wesentlich beeinflusst durch:<br />
- Beschaffenheit des Putzgrundes<br />
- Art des nachfolgenden Putzmörtels<br />
- Witterung (Jahreszeit)<br />
- Belüftung<br />
Für den Vorspritzer können unter durchschnittlichen Bedingungen drei Tage als<br />
Mindeststandzeit angenommen werden.<br />
Bei Holzspan-Mantelsteinen, Holzspan- Holzwolle-Dämmplatten, bzw. Mehrschicht-Dämmplatten<br />
ist eine Mindeststandzeit von zwei Wochen einzuhalten<br />
(siehe Seiten 52-56, Anwendungstabellen A.7 bis A.11)<br />
Die Putzarbeiten dürfen grundsätzlich erst dann erfolgen, wenn der Vorspritzer<br />
ausreichend erhärtet ist (bei ausreichender Festigkeit erkennbar an der hellen<br />
Farbe bzw an den Entspannungsrissen).<br />
Bei nachfolgenden gipshaltigen Putzen sind unabhängig von der Art des Putzgrundes<br />
drei Wochen Mindeststandzeit einzuhalten.<br />
Es wird empfohlen, den Vorspritzer außenseitig möglichst früh aufzubringen.<br />
Wird im Innenbereich auf vorgespritzten Flächen später ein Einlagenputz aufgebracht,<br />
sind die vorgespritzten Flächen nach dem Beginn des Ansteifens z.B. mit<br />
einem großen Reibbrett zu „entgraten“.<br />
Es ist darauf zu achten, dass die Ichsen nicht halbrund mit Vorspritzmörtel<br />
aufgefüllt werden.<br />
Der Vorspritzer darf nicht zu wasserreich gespritzt werden! Es könnte dadurch am<br />
Vorspritzer eine bindemittelreiche – oft glasige – Oberfläche entstehen, die dann<br />
nicht haftungsverbessernd wirkt. In solchen Fällen würde der Vorspritzer mehr<br />
schaden als nutzen.
= ÖAP = VAR IV<br />
Zeigt der Vorspritzer eine glasige Oberfläche, ist diese abzubürsten (mit Drahtbürste<br />
aufrauen).<br />
3.2.2 HAFTBRÜCKEN <strong>FÜR</strong> GIPSHALTIGE PUTZE AUF BETON-PUTZGRÜNDEN<br />
Haftbrücken sind mit feinteilarmen Sanden gefüllte Kunstharzdispersionen.<br />
Die für den jeweiligen gipshaltigen Putz zu verwendende Haftbrücke wird vom<br />
Hersteller des Werkputzmörtels vorgeschrieben und unterliegt somit auch seiner<br />
Gewährleistung.<br />
Haftbrücken sind nach Herstellerangaben zu verarbeiten (Art des Auftrags, Standzeit).<br />
Vor und während des Aufbringens ist die Haftbrücke im Gebinde kräftig<br />
durchzurühren.<br />
Auf Betonflächen mit mehr als 4 Masse-% Feuchtigkeit (siehe Seite 18, Pkt.<br />
2.3.2.3) dürfen derartige Haftbrücken nicht aufgetragen werden.<br />
3.2.3 HAFTVERMITTLER <strong>FÜR</strong> KALK-, KALK-ZEMENT- UND ZEMENTPUTZE<br />
Bei Kalk-, Kalk-Zement und Zement-Werkputzmörteln wird als Haftvermittler<br />
hauptsächlich ein Vorspritzer (eventuell kunstharzvergütet) verwendet.<br />
Auf dichten, schlecht saugenden Betonoberflächen finden als Haftvermittler<br />
spezielle Haftmörtel und Haftschlämmen Verwendung.<br />
3.2.3.1 Haftmörtel<br />
Haftmörtel sind kunstharzmodifizierte Zementmörtel. Sie werden auf der Baustelle<br />
nur mehr mit Wasser angerührt und mit einer Zahntraufel (Zahnspachtel) waagrecht<br />
aufgezogen. Hinweise für das Weiterarbeiten „frisch auf frisch“, auf das<br />
Einhalten von Standzeiten und/oder erforderliche Nachbehandlungen etc. sind den<br />
einzelnen Produktbeschreibungen zu entnehmen.<br />
3.2.3.2 Haftschlämmen<br />
Haftschlämmen finden seltener Verwendung. Sie bestehen aus einer alkalibeständigen<br />
Kunstharzdispersion, in welche Zement bis zur Streichbarkeit eingerührt wird.<br />
Bei der Verarbeitung von Haftschlämmen sind diese im Gebinde von Zeit zu Zeit<br />
aufzurühren, um ein Absetzen des Zements oder Korns zu verhindern. Es ist nur<br />
soviel vorzustreichen, dass ein „frisch auf frisch“ Arbeiten auch gewährleistet ist.<br />
Die Herstellerangaben sind einzuhalten.<br />
3.3 PUTZARMIERUNG<br />
Die Putzarmierung dient der Rissminimierung von mineralisch gebundenen<br />
Innen- und Außenputzen auf ein unschädliches Maß im Sinne der ÖNORM<br />
B 3346, Pkt. 6.3.6.<br />
Flächen- und auch Diagonalarmierungen können eine Rissbildung nicht mit<br />
Sicherheit verhindern, wohl aber das Risiko verringern.<br />
27
VAR IV = ÖAP =<br />
28<br />
Der fertig gestellte Putz darf keine Risse über 0,2 mm Rissbreite aufweisen. Eine<br />
größere Anzahl oder eine Konzentration von Rissen mit zulässiger Breite dürfen<br />
jedoch die technologischen bzw. bauphysikalischen Eigenschaften nicht<br />
beeinträchtigen (ÖNORM B 3346, Pkt. 6.3.11)<br />
Putzarmierungen sind keine Putzträger.<br />
(siehe dazu Seite 32, Pkt. 3.4 und Pkt. 3.5!)<br />
3.3.1 PUTZARMIERUNG MIT TEXTILGLASGITTER<br />
Nur Textilglasgitter (das sind Textilglasgewebe und Textilglasgelege) sind aufgrund<br />
ihres linearen thermischen Ausdehnungskoeffizienten und des linearen Verlaufes<br />
der Arbeitslinie imstande, die inneren und äußeren Spannungen über den Verbund<br />
aufzunehmen und so rissverhindernd, bzw. rissminimierend zu wirken.<br />
Als Armierung werden Textilglasgewebe, die alkalibeständig ausgerüstet sein<br />
müssen, eingesetzt. Sie können entweder aufgespachtelt oder eingelegt werden<br />
(siehe Anwendungstabellen A.4 - A.11).<br />
Kunststoffgitter sind unzulässig.<br />
3.3.1.1 Textilglasgewebe<br />
Die Herstellung von Textilglasgeweben erfolgt auf üblichen Webmaschinen<br />
dadurch, dass sich die paarweise unmittelbar aneinander liegenden Kettober- und –<br />
unterfäden zusätzlich noch gegenseitig überkreuzen, und dadurch eine besonders<br />
enge Umschlingung der Schussfäden bewirken. So wird im vorgespannten Zustand<br />
die Schiebefestigkeit verbessert.<br />
3.3.1.2 Textilglasgelege<br />
Textilglasgelege werden zum Unterschied von der Dreherbindung bei Textilglasgeweben<br />
derart hergestellt, dass die oberen und unteren Kettenfäden nicht<br />
verwunden, sondern gerade gespannt werden. Die Schussfäden liegen dabei<br />
zwischen den paarweisen Kettfäden.<br />
Die Schiebefestigkeit des Textilglasgeleges wird nur durch die Umhüllung der<br />
Elementarfäden, mit der sogenannten Ausrüstung erreicht, daher ist ihr Anteil etwa<br />
doppelt so hoch wie bei Textilglasgeweben.<br />
3.3.2 ANFORDERUNGEN AN SYSTEMKOMPONENTEN<br />
Für die Herstellung der Armierungsschicht sind nur Textilglasgitter und Spachtelmassen<br />
zu verwenden, die vom Hersteller der Spachtelmasse zur gemeinsamen<br />
Verwendung empfohlen werden.<br />
3.3.2.1 Anforderungen an das Textilglasgitter<br />
Aufgespachteltes Textilglasgewebe hat eine lichte Maschenweite von mind.<br />
3 x 3 mm aufzuweisen, bzw. muss die lichte Maschenweite mind. dem 3-fachten<br />
Größtkorndurchmesser entsprechen.
= ÖAP = VAR IV<br />
Die flächenbezogene Masse hat bei Textilglasgeweben mind. 145 g/m², bei<br />
Textilglasgelegen mind. 155 g/m² zu betragen.<br />
Eingelegtes Textilglasgitter hat eine lichten Maschenweite von mind. 7 x 7 mm aufzuweisen.<br />
Darüber hinaus müssen Textilglasgitter alle anderen Anforderungen der<br />
ÖNORM B 3347 erfüllen (Nachweis durch Überwachungsbericht einer hiefür<br />
akkreditierten Überwachungsstelle).<br />
3.3.2.2 Anforderungen an die Spachtelmasse<br />
Zum Einbetten des Textilglasgitters wird eine mineralische gebundene, kunstharzmodifizierte<br />
Spachtelmasse verwendet, ähnlich wie sie für Deckschichten von<br />
Wärmedämm-Verbundsystemen eingesetzt wird. Diese muss auf Unter- und Ober<br />
(Deck-)putz abgestimmt sein.<br />
Die Kunststoffdispersion der Spachtelmasse muss mit der Ausrüstung (Umhüllung)<br />
der Armierung einen ausreichenden Verbund eingehen.<br />
3.3.3 PUTZARMIERUNG IM AUSSENBEREICH<br />
Die Putzarmierung ist im Außenbereich nur dann imstande Zugkräfte aufzunehmen,<br />
wenn sie in einer eigenen Armierungsschicht, die auf den eben abgezogenen<br />
Unterputz aufgespachtelt wird, eingebettet und ausreichend überdeckt ist.<br />
Überlappungen und Diagonalbewehrungen bei Öffnungen beachten!<br />
Nach dem derzeitigen Stand der Technik sowie ÖNORM B 3346, ist bei der Anwendung<br />
von Kalk-Zement-Putzen das Textilglasgitter aufzuspachteln.<br />
3.3.3.1 Wann wird eine Putzarmierung benötigt?<br />
Eine Putzarmierung wird benötigt:<br />
• bei Mauerwerk aus hochwärmedämmenden*), zementgebundenen Vollsteinen<br />
mit Leichtzuschlagstoffen und integrierter Zusatzdämmung, Holzspan-<br />
Mantelsteinen mit integrierter Zusatzdämmung, Holzspan- und Holzwolle-<br />
Mehrschicht-Dämmplatten, bei Mauerwerk aus hochwärmedämmenden*) Hohlblocksteinen,<br />
wenn an der Wetterseite entweder der Dachüberstand fehlt oder<br />
zu gering ist, bzw. bei Deckputzen mit einem Hellbezugswert HBW ≤ 35.<br />
Bei HBW ≤ 25 (dunkle Farben) besteht die Gefahr übermäßiger Erwärmung der<br />
Fassade und sollte dies daher nicht ausgeführt werden.<br />
• bei Wechsel von wärmedämmenden Wandbaustoffen mit unterschiedlichen<br />
linearen<br />
Verhalten<br />
Ausdehnungskoeffizienten oder unterschiedlichen hygrischem<br />
• zur Überbrückung unterschiedlicher Putzdicken<br />
• bei Wärmedämmputzen in Kombination mit Dünnschicht-Deckputzen<br />
• bei Fassadensanierungen und –instandsetzungen<br />
• zur Diagonalarmierung bei Ecken von Wandöffnungen<br />
• bei Wärmebrückendämmung mit Dämmplatten<br />
*) In dieser Richtlinie gelten als hochwärmedämmende Wandbaustoffe jene Baustoffe, die einen Rechenwert der<br />
Wärmeleitfähigkeit λR ≤ 0,17 W/(m.K) aufweisen.<br />
29
VAR IV = ÖAP =<br />
3.3.3.2 Ausführung aufgespachteltes Textilglasgitter<br />
30<br />
Aufgespachteltes Textilglasgitter hat eine lichte Maschenweite von mind. 3 x 3 mm<br />
aufzuweisen bzw. muss die lichte Maschenweite mindestens dem dreifachen<br />
Größtkorndurchmesser entsprechen.<br />
Das Aufbringen der Armierungsschicht ist erst nach ausreichendem Erhärten des<br />
Unterputzes (witterungsabhängig) zulässig.<br />
Folgende Mindest-Standzeiten sind einzuhalten:<br />
- Normalputz : 14 Tage je 1 cm Putzdicke<br />
- Leichtgrundputz*) : 10 Tage je 1 cm Putzdicke<br />
- Wärmedämmputz : 7 Tage je 1 cm Putzdicke<br />
Witterungsschutzmaßnahmen gemäß Pkt. 3.1. beachten!<br />
*) Als Unterputze sollen aufgrund des niedrigen E-Moduls bevorzugt Leichtputzmörtel gemäß ÖNORM EN 998-1<br />
verwendet werden.<br />
Da sich das Saugverhalten von Unterputz und Armierungsschicht in der Regel<br />
wesentlich von einander unterscheiden, können Farbunterschiede in der Deckbeschichtung<br />
auftreten, falls der Unterputz nicht vollflächig mit der Spachtelmasse<br />
überzogen wird.<br />
In die aufgezogene oder aufgespritzte Spachtelmasse ist das Textilglasgitter einzubetten.<br />
In einem zweiten Arbeitsgang ist mit der Traufel (Glättkelle oder Flächenspachtel)<br />
eine zweite Schichte Spachtelmasse so aufzubringen, dass die Struktur des<br />
Textilglasgitters im erhärteten Zustand nicht mehr erkennbar ist.<br />
Die Dicke der Armierungsschichte muss bei mittiger Einbettung des Textilglasgitters<br />
2 - 3 mm betragen. Die beidseitige Mindestüberdeckung des Textilglasgitters<br />
von 0,5 mm ist einzuhalten.<br />
Bei Teilflächen kann die Armierungsschicht in einem Arbeitsgang hergestellt<br />
werden, sofern eine ausreichende Überdeckung des Textilglasgitters (≥ 0,5 mm,<br />
beidseitig) gewährleistet ist.<br />
Über die Armierungsränder hinaus ist die Spachtelmasse auf „0“ auszuziehen.<br />
Allfällige Grate sind zu entfernen (Überschleifen oder Schneiden).<br />
Bei teilweiser Armierung einer größeren Fläche (z.B. nur Fensterstürze) sind bei<br />
Verwendung von Dünnschicht-Oberputzen die angrenzenden nicht armierten<br />
Teilflächen vollflächig mit der gleichen Spachtelmasse zu überziehen.<br />
Damit werden geringfügige Unebenheiten und ungleichmäßiges Saugverhalten<br />
(Gewebespachtelung ⇔ nicht aufgespachtelte Unterputzflächen) ausgeglichen,<br />
Fleckenbildung und Reibstöße vermieden.<br />
3.3.3.3 Oberputz (Deckputz, Feinputz)<br />
Auf die erhärtete Armierungsschicht (Standzeit witterungsabhängig, mind. jedoch<br />
sieben Tage bzw. nach Herstellerangabe) können Kunstharz-, Silikat-, Silikonharz-<br />
oder kunstharzmodifizierte, mineralisch (Kalk-Zement) gebundene Oberputze<br />
(Deckputze) aufgebracht werden.
= ÖAP = VAR IV<br />
Bei Kunstharz-, Silikat- und Silikonharzputzen ist zusätzlich ein systemgerechter<br />
Voranstrich (Grundierung) erforderlich.<br />
3.3.4 PUTZARMIERUNG IM INNENBEREICH<br />
3.3.4.1 Wann wird eine Putzarmierung benötigt?<br />
Eine Putzarmierung wird benötigt:<br />
- auf Holzspan-Mehrschicht-Dämmplatten<br />
- auf Holzwolle-Mehrschicht-Dämmplatten<br />
- bei nicht einheitlichem Putzgrund und/oder unterschiedlichen Putzdicken<br />
- bei ausgemauerten Schlitzen etc.<br />
3.3.4.2 Ausführung eingelegtes Textilglasgitter<br />
Das Einlegen von Textilglasgitter ist nur für gipshaltige Innenputze zulässig.<br />
Gipshaltige Putze müssen den Anforderungen der ÖNORM B 3371 – „Gips- und<br />
gipshaltige Putzmörtel – Begriffsbestimmungen, Einteilungskriterien, Anforderungen,<br />
Prüfungen, Normkennzeichnung“ entsprechen.<br />
Eingelegtes Textilglasgitter hat eine lichte Maschenweite von mind. 7 x 7 mm<br />
aufzuweisen.<br />
Textilglasgitter ist lt. ÖNORM B 3346 wie folgt einzulegen:<br />
- Putzlage mit ca. zwei Dritteln der vorgesehenen Putzdicke auftragen<br />
- Textilglasgitter einlegen (mind. 10 cm Überlappung an den Stößen, mind.<br />
25 cm über den rissgefährdeten Bereich hinaus)<br />
- auf eine möglichst ebene Einbettung ist zu achten,<br />
- restlichen Putz bis zur vorgesehenen Dicke der Putzlage auftragen<br />
Bei Gipsputzen ist grundsätzlich auf eine „frisch in frisch“ Verarbeitung zu<br />
achten.<br />
„Frisch auf Frisch“ wird die Art der Aufbringung des Putzes bezeichnet, bei der die<br />
einzelnen Putzschichten unmittelbar hintereinander aufgebracht werden, so dass<br />
Teile des frisch aufgebrachten Mörtels der folgenden Schichte in die vorhergehende<br />
Schichte eindringen (siehe ÖNORM B 3346, Pkt. 3.4) und auf diese<br />
Weise eine homogene Putzlage bilden.<br />
Hat ein Gipsmörtel bereits begonnen anzusteifen, ist keine „frisch auf frisch“<br />
Verarbeitung mehr möglich. Die zweite Schicht darf dann erst nach Austrocknung<br />
der ersten aufgebracht werden.<br />
Deshalb ist gemäß ÖNORM B 3346 an Decken grundsätzlich kein eingelegtes<br />
Textilglasgitter auszuführen, ausgenommen Kleinflächen (Randzonen, Übergänge).<br />
Mindestputzdicken siehe Pkt. 3.9.1, wobei bei Armierung von Teilflächen (z.B. Stürze,<br />
Pfeiler) anzumerken ist, dass bei anschließenden in gleicher Flucht liegenden<br />
nicht zu armierenden Putzgründen Putz-Mehrdicken erforderlich werden können.<br />
31
VAR IV = ÖAP =<br />
3.3.4.3 Ausführung aufgespachteltes Textilglasgitter<br />
32<br />
Bei Kalk-Zement-Putzen wird auch innen ein aufgespachteltes Textilglasgitter<br />
ausgeführt.<br />
Die im Abschnitt 3.3.3 – Putzarmierung im Außenbereich – angegebenen<br />
Maßnahmen sind sinngemäß auch im Innenbereich anzuwenden.<br />
3.4 ARMIERTER VORSPRITZER<br />
Ein armierter Vorspritzer hat die Funktion eines Putzträgers, dient der Rissbegrenzung<br />
und ist vollflächig deckend auszuführen.<br />
Dabei ist zu beachten:<br />
- es ist verzinktes (nicht rostendes), punktgeschweißtes Drahtgitter zu verwenden<br />
- (mit 20 x 20 mm bis 25 x 25 mm Maschenweite, Drahtdurchmesser 1 mm, an<br />
den Stößen mind. 10 cm Überlappung)<br />
- die Mindestdicke des armierten Vorspritzers hat 8 mm zu betragen<br />
- das Gitter soll etwa mittig im Vorspritzer liegen<br />
- Standzeit mind. 3 Wochen<br />
3.5 PUTZTRÄGER<br />
Putzträger gelten als eigener Putzgrund und sind den Herstellerangaben entsprechend<br />
mit den vorgegebenen Übergriffen und den fachgerechten Befestigungen<br />
auszuführen (z.B. Stauss-Ziegelgewebe“ mit Spritzwurf, „Stucanet“ oder „Streckmetall“).<br />
Beim Anbringen von Putzträgern ist auf die Putz-Auftragsdicke zu achten, da<br />
durch falsch angebrachte Putzträger (z.B. beim Einsatz von Einlagenputzen) an<br />
den angrenzenden Flächen der gleichen Ebene Putz-Mehrdicken erforderlich<br />
werden können.<br />
(siehe auch „Verarbeitungsrichtlinien für Putzträger“ der ÖAP)<br />
3.6 SCHLITZE UND DURCHBRÜCHE<br />
Das Schließen von Schlitzen und Durchbrüchen ist gemäß ÖNORM B 2206 –<br />
„Mauer- und Versetzarbeiten“ eine Hauptleistung. Diese Arbeiten müssen zeitgerecht<br />
(mind. eine Woche vor Beginn der Putzarbeiten) beendet sein.<br />
Stand- und Trocknungszeiten beachten!<br />
Bei Schlitzbreiten über 10 cm ist eine Putzarmierung mit beidseitigem Übergriff von<br />
20 cm vorzusehen.<br />
Sind Schlitze und Durchbrüche bauseits nicht zeitgerecht verschlossen, erfolgt das<br />
nachträgliche Putzen von Schlitzen als Hauptleistung gemäß ÖNORM B 2210. Dies<br />
ist gesondert auszuschreiben bzw. anzubieten.<br />
Hinweis:<br />
Werden Putzarbeiten über frisch verschlossenen Schlitzen, Durchbrüchen uä ausgeführt,<br />
so kann durch Schwinden des Schlitz- bzw. Ausmauerungsmörtels auch<br />
der Putz in Mitleidenschaft gezogen werden (Rissgefahr!).
= ÖAP = VAR IV<br />
Korrosionsgefährdete Metallteile (z.B. Nägel, Befestigungsdrähte) müssen soweit<br />
entfernt sein, dass keine Teile in die Putzschicht ragen, verbleibende Teile oder<br />
sichtbare Reste müssen vor Putzbeginn mit Korrosionsschutz versehen sein. Vor<br />
Beginn der Putzarbeiten sind wasserführende Rohre und Leitungen vor Kondenswasser<br />
zu schützen.<br />
Hinweise für Installateure, Elektriker und Maurer:<br />
Die Art des Befestigungs- und Schlitzmörtels ist auf den vorgesehen Putzmörtel<br />
und auf den Verwendungszweck abzustimmen.<br />
(siehe dazu auch Pkt. 3.7 – „Putz in Nassräumen und für Verfliesungen“)<br />
Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Leitungen unter Kalk-Zement- oder<br />
Zementputzen nicht mit Gips (sondern z.B. mit Schnellzement) fixiert werden.<br />
Es ist auch darauf zu achten, dass gipshaltige Befestigungsmaterialien nur dort<br />
verwendet werden, wo nachfolgend gipshaltige Putzmörtel zur Anwendung<br />
kommen. Schnellzement-Befestigungen unter Gipsputzen können spätere<br />
Abplatzungen des Putzes verursachen.<br />
Installationsschlitze in Betonwänden müssen, auch wenn sie ausgemauert sind,<br />
voll mit einem Putzträger überspannt werden (mit 20 cm Übergriff auf die angrenzenden<br />
Betonflächen).<br />
Spezielle Schlitzmörtel (z.B. ohne Notwendigkeit eines Putzträgers) sind gemäß<br />
den Herstellerangaben anzuwenden und zu putzen.<br />
3.7 PUTZ IN NASSRÄUMEN UND <strong>FÜR</strong> VERFLIESUNGEN<br />
Grundsätzlich muss der Putzer davon ausgehen können, dass das Bauwerk normgerecht<br />
(lot- und winkelrecht) errichtet wurde. In Räumen, die verfliest werden,<br />
grundsätzlich Rechtwinkeligkeit nachprüfen (Diagonalen messen)!<br />
Alle zu verfliesenden Flächen müssen vor Beginn der Putzarbeiten in den Bauplänen<br />
festgelegt sein bzw. dem Auftragnehmer schriftlich bekannt gegeben<br />
werden.<br />
Bereits geglättete oder verriebene Putzflächen sind vor dem Verfliesen aufzurauen<br />
und zu entstauben.<br />
Im Zuge der Herstellung der Wandflächen ist es verarbeitungstechnisch nicht<br />
möglich, exakt abgegrenzte Kleinstflächen (z.B. Sockelbereiche, Küchen-Arbeitsbereiche,<br />
Waschbeckenbereiche) unverrieben bzw. nicht geglättet herzustellen.<br />
Das für das Verfliesen erforderliche Aufrauen dieser Flächen ist für den Putzer<br />
jedenfalls eine gesondert auszuschreibende bzw. anzubietende Leistung.<br />
Der Putz (Kalk-Zement-Putz wie auch gipshaltiger Putz) muss eine Dicke gemäß<br />
Tabelle A.2 (Pkt. 3.9.1), und gemäß ÖNORM B 2207 für kleinformatige Fliesen eine<br />
Druckfestigkeit von mind. 2,0 N/mm² bzw. für alle anderen Verfliesungen von<br />
mind. 2,5 N/mm² haben.<br />
Jedenfalls muss vom Hersteller die Eignung des verwendeten Werkputzmörtels als<br />
Putz für die Verfliesungen und für die jeweilige Beanspruchungsgruppe gewährleistet<br />
werden.<br />
33
VAR IV = ÖAP =<br />
34<br />
Nach ÖNORM B 2207 werden Räume in vier Beanspruchungsgruppen von W1 bis<br />
W4 eingeteilt:<br />
Tabelle C.1<br />
Feuchtigkeitsbeanspruchung<br />
Art der<br />
Beanspruchungsgruppe<br />
Beanspruchung W1 W2 W3 W4<br />
Luftfeuchtigkeit<br />
erhöht:<br />
kein Tauwasser<br />
kurzzeitig hoch:<br />
eventuell<br />
Tauwasser<br />
kurzzeitig hoch:<br />
Tauwasser<br />
länger erhöht:<br />
Tauwasser<br />
Reinigungswasser<br />
periodisch<br />
feuchtes Wischen<br />
feuchtes Wischen:<br />
periodische<br />
Nassreinigung<br />
periodische<br />
Nassreinigung<br />
tägliche<br />
Intensivreinigung<br />
Spritzwasser -<br />
kurzzeitig:<br />
gering bis mittel<br />
kurzzeitig:<br />
stark<br />
länger anhaltend:<br />
mittel bis stark<br />
Praktische<br />
Beispiele<br />
im Flurbereich:<br />
WC, Flure,<br />
Stiegenhäuser<br />
im Wohnbereich:<br />
Küche,<br />
im Betrieb:<br />
WC-Anlagen<br />
im Wohnbereich:<br />
Spritzwasserbereich<br />
in Duschen<br />
und Badezimmern<br />
im Betrieb:<br />
Küchen,<br />
Duschanlagen,<br />
Waschküchen<br />
Maßnahmen vor der Verfliesung 1 ) in Abhängigkeit von der Art des Bindemittels des<br />
Putzmörtels und der Feuchtigkeitsbeanspruchung<br />
Bindemittel<br />
W1<br />
Beanspruchungsgruppe<br />
W2 W3 W4<br />
Zement, Kalk<br />
keine Vorarbeiten<br />
erforderlich<br />
keine Vorarbeiten<br />
erforderlich<br />
Alternativabdichtung<br />
siehe<br />
ÖNORM B 2207<br />
Abdichtung siehe<br />
ÖNORM B 2207<br />
Gips<br />
keine Vorarbeiten<br />
erforderlich 2 )<br />
Grundierung<br />
siehe ÖNORM<br />
B 2207<br />
Abdichtung siehe<br />
ÖNORM B 2207<br />
gipshaltige Putze<br />
nicht geeignet<br />
1<br />
) Ausführung durch den Fliesenleger<br />
2<br />
) Verarbeitungsspezifische Anforderungen des Klebers sind zu beachten.<br />
Hinweise für Planung und Ausschreibung:<br />
- Kalk-Zement-Putze sind für die Beanspruchungsgruppen W1 und W2 ohne<br />
besondere Vorbehandlung geeignet.<br />
- für die Beanspruchungsgruppen W3 und W4 sind vor den<br />
-<br />
Verfliesungsarbeiten die Vorbehandlungen gemäß ÖNORM B 2207 durchzuführen.<br />
für die Beanspruchungsgruppe W4 wird die Verwendung von Zement-<br />
Werkputzmörtel empfohlen. Die ÖNORMEN B 2207 und B 2209 sind zu<br />
beachten.<br />
- in Schwimmbädern, Sauna und/oder Dampfbadbereichen etc. ist in allen<br />
Fällen die Beanspruchungsgruppe W4 gegeben.<br />
- gipshaltige Innenputze dürfen nur bis zur Beanspruchungsgruppe W3 und<br />
unter folgenden Voraussetzungen eingesetzt werden:<br />
In der Beanspruchungsgruppe W2 sind zu verfliesende Wandflächen vor<br />
dem Kleberauftrag mit einer geeigneten Grundierung vorzubehandeln.<br />
Vom Planer festzulegende Flächen mit höherer Feuchtigkeitsbelastung<br />
(Beanspruchungsgruppe W3) sind vollflächig gegen Feuchtigkeit abzudichten.<br />
Diese Abdichtung hat gemäß ÖNORM B 2207 und B 2209 zu erfolgen.<br />
- für die Beanspruchungsgruppen W2 und W3 empfiehlt sich die Verwendung<br />
von Kalk-Zementputzen. In diesem Fall kann ein allenfalls erforderliches<br />
Textilglasgitter eingelegt werden (siehe Pkt. 3.3.4).<br />
- Putzprofile, Armierungen, Putzträger uä sind auf die jeweilige Feuchtigkeits-Beanspruchungsgruppe<br />
abzustimmen.
= ÖAP = VAR IV<br />
3.8 PUTZSCHNITTE, FUGEN UND PROFILE<br />
Konstruktive Fugen (angeordnete Fugen) oder Dehnfugen dürfen nicht<br />
überputzt werden.<br />
Im Außenbereich dürfen keine Putzschnitte ausgeführt werden, sondern sind<br />
geeignete Fugenprofile/Putzprofile einzusetzen.<br />
Siehe auch „Richtlinien für die Ausführung von Bewegungsfugen, Putzanschlüssen<br />
und Putzabschlüssen (z.B. Fugen, Kanten- und Sockelausbildungen, Bauteilanschlüsse)“<br />
der ÖAP.<br />
3.8.1 KELLENSCHNITT<br />
Der Putz wird vor dem letzten Arbeitsgang (Reiben oder Glätten) mit Kelle oder<br />
Klinge bis zum Putzgrund durchgeschnitten, die Oberfläche wird anschließend<br />
fertig gestellt, wodurch der Schnitt vorerst unsichtbar bleibt.<br />
Bei fallweise eintretenden Bewegungen aus dem Untergrund ergibt sich dann an<br />
solchen Stellen ein nahezu geradliniger Rissverlauf.<br />
Kellenschnitte sind nicht geeignet für Materialwechsel am Putzgrund (Ausmauerungen).<br />
Putzarmierungen können in derartigen Bereichen zwar die Rissgefahr<br />
mindern, jedoch nicht zuverlässig verhindern.<br />
Bei elastisch gelagerten Wänden bzw Anschlüssen sind spezielle, bewegliche<br />
Anschlussprofile einzusetzen.<br />
Kellenschnitte können nur das Rissbild eines entstehenden Risses beeinflussen<br />
(geradliniges Rissbild statt unregelmäßigem Zick-Zack-Verlauf des Risses).<br />
Der Kellenschnitt ist eine Art „Sollbruchstelle“.<br />
Wird die Ausführung von Kellenschnitten in Ichsen, bei stumpfen Mauerwerksanschlüssen<br />
uä gefordert (ÖNORM B 3346), ist dies im Sinne der ÖNORM B 2210<br />
eine Hauptleistung.<br />
3.8.2 PUTZFUGE ODER KITTFUGE<br />
Die Putzfuge wird vor dem vollständigen Erhärten bis zum Putzgrund durchgeschnitten.<br />
Die Fuge bleibt sichtbar. Nach entsprechender Stand- bzw. Trocknungszeit<br />
kann bauseits eine fachgerechte Verfugung vorgenommen werden.<br />
Diese Ausführung ist anwendbar z.B. bei nicht eingebundenen Kaminen und<br />
Zwischenwänden, ausgemauerten Stahlbetonskelett-Konstruktionen (Parapet-<br />
Ausmauerungen), Vorsatzschalen. Das Überbrücken solcher Stellen mittels<br />
Textilglasgewebe oder Putzträgern ist nur beschränkt möglich.<br />
(siehe auch, Seite 16, Pkt. 2.2.7 – „Konstruktionsbedingte Ausführungsdetails im<br />
Putzgrund“)<br />
3.8.3 PUTZPROFILE<br />
Putzprofile sind nicht nur bei der Anwendung von Werkputzmörtel oftmals notwendig<br />
(z.B. Kantenschutzprofile bei einlagigem Innenputz), sondern es können<br />
geforderte Konstruktions- und/oder Ausführungsdetails überhaupt nur mit geeigneten<br />
Profilen hergestellt werden (z.B. Dehnfugenausbildungen).<br />
35
VAR IV = ÖAP =<br />
36<br />
Bei der Erstellung von Bauwerken können oft aus statischen oder ausführungstechnischen<br />
Gründen Fugenanordnungen notwendig werden. Solche Anschlüsse<br />
bzw Fugen sind funktionsgerecht auszuführen, um den Bewegungen aus dem Baukörper<br />
und der Gewerke gerecht zu werden.<br />
Konstruktive Fugen sind mit geeigneten Putzprofilen auszubilden. Die erforderliche<br />
und geeignete Type ist bereits in der Ausschreibung festzulegen. Es ist<br />
beim Aufspritzen des Putzmörtels darauf zu achten, dass keine Hohllagen im<br />
Bereich der Profilkanten entstehen.<br />
In jedem Fall sind die vorgesehenen Einsatzgebiete sowie die „ Richtlinien für die<br />
Ausführung von Bewegungsfugen, Putzanschlüssen und Putzabschlüssen (Fugen-,<br />
Kanten- und Sockelausbildungen, Bauteilanschlüsse)“ der ÖAP zu beachten.<br />
3.8.3.1 Verarbeitung / Ansetzen der Profile<br />
Bei gipshaltigen Putzen können die Profile mit dem gleichen Putzmaterial angesetzt<br />
werden.<br />
In Feuchträumen sowie an Flächen, die mit Putzmörtel verputzt werden, welche<br />
Zement, Kalkzement oder Putz- und Mauerbinder enthalten, darf kein gipshaltiges<br />
Ansetzmaterial verwendet werden. Das gleiche gilt für den Außenbereich. In diesen<br />
Fällen eignen sich spezielle Ansetzmörtel auf Zementbasis.<br />
Punktweises Ansetzen ist in Abständen von ca. 50 cm durchzuführen.<br />
Werden für eine Vorfixierung der Profile verzinkte Nägel verwendet, so sind diese<br />
nach dem Ansteifen des Ansetzmörtels wieder zu entfernen.<br />
Beim Schneiden von verzinkten Profilen Blechschere verwenden. Mit dem Winkelschleifer<br />
verbrennt die Verzinkung auf ca. 1 cm beiderseits der Schnittfläche. Gefahr<br />
der Rostbildung!<br />
3.9 AUSFÜHRUNG VON EINLAGENPUTZEN UND UNTERPUTZEN<br />
3.9.1 ALLGEMEINE AUSFÜHRUNGSHINWEISE<br />
Putzdicken (Nennputzdicke [NPD] und Mindestputzdicke [MPD]) gemäß ÖNORM<br />
B 3346 sind zu beachten.<br />
Die nachfolgenden Tabellen A.2 und A.3 enthalten die Nennputzdicken und<br />
Mindestputzdicken für Innen- und Außenputze, putzgrundbezogen, unter<br />
Berücksichtigung allfälliger Armierungen und in Abhängigkeit des Bauteils.
= ÖAP = VAR IV<br />
Tabelle A.2 – Innenputze – Putzdicken [Nennputzdicke (NPD), Mindestputzdicke (MPD)]<br />
Putzart<br />
Innen-<br />
putze<br />
Tabellen<br />
A.4 bis A.11<br />
beachten!<br />
Hinweis:<br />
Für Wärmedämmputze<br />
gelten die<br />
Werte<br />
gemäß<br />
Tabelle A.3!<br />
Baustoff<br />
gemäß<br />
Tabellen<br />
A.4 bis A.11<br />
ohne<br />
Armierung<br />
NPD<br />
mm<br />
MPD<br />
mm<br />
Wand Decke 1 )<br />
mit eingel.<br />
Armierung<br />
(bei gipshaltigen<br />
Putzen)<br />
NPD<br />
mm<br />
MPD<br />
mm<br />
mit aufgesp.<br />
Armierung<br />
(bei kalk-zementhaltigen<br />
Putzen)<br />
NPD<br />
mm<br />
MPD<br />
mm<br />
ohne<br />
Armierung<br />
NPD<br />
mm<br />
MPD<br />
mm<br />
mit aufge-<br />
spachelter<br />
Armierung<br />
NPD<br />
mm<br />
A.4 15 10 - - - - 15 10 - -<br />
A.5 15 10 - - - - - - - -<br />
A.6 15 10 - - - - 10 8 - -<br />
A.7 15 10 - - - - - - - -<br />
MPD<br />
mm<br />
A.8 20 15 - - 15+3 2 ) 10+3 3 ) 15 10 15+3 2 ) 10+3 3 )<br />
A.9 20 15 20 15 15+3 2 ) 10+3 3 ) 20 15 15+3 2 ) 10+3 3 )<br />
A.10 20 15 20 15 15+3 2 ) 10+3 3 ) 15 4 ) 10 4 ) 15+3 2 ) 10+3 3 )<br />
A.11 20 15 20 15 15+3 2 ) 10+3 3 ) 20 15 15+3 2 ) 10+3 3 )<br />
KleinflächigeWärmebrückendämmung<br />
15 10 15 10 15+3 2 ) 10+3 3 )<br />
Putzdicke<br />
abhängig vom<br />
Wandbildner der<br />
Hauptfläche<br />
15+3 2 ) 10+3 3 )<br />
Haftputzgips und Spachtelgips nach ÖNORM B3371 sind in der Regel als Dünnputze für Verputzdicken<br />
von 2 mm bis 4 mm vorgesehen. Abweichende Dicken nach Angaben der Hersteller.<br />
1 ) gemäß ÖNORM B 3346, Abschnitt 6.3.6.1. keine eingelegte Armierung<br />
2 ) Nennputzdicke samt Armierungsschicht<br />
3 ) Mindestüberdeckung samt Armierungsschicht<br />
4 ) bis 25 mm Plattendicke keine Armierung erforderlich<br />
Tabelle A.3 – Außenputze – Putzdicken [Nennputzdicke (NPD), Mindestputzdicke (MPD)]<br />
Außenputze<br />
Putzdicken, unabhängig<br />
Wand<br />
Unterputze<br />
Decke<br />
Putzsystem (Putzaufbau)<br />
Wand Decke<br />
vom Wandbaustoff! NPD MPD NPD MPD NPD MPD NPD MPD<br />
mm mm mm mm mm mm mm mm<br />
Normalputze 15 10 15 10 20 15 20 15<br />
Leichtgrundputze 20 15 15 10 25 20 20 15<br />
Wärmedämmputze 1 ) 35 bis 60 30 20 bis 30 15 40 bis 65 35 25 bis 35 20<br />
1 ) Bei Wärmedämmputzen ist die Mindestputzdicke maßgebend und gemäß bauphysikalischer Vorgaben festzulegen.<br />
- Verarbeitungshinweise der Putzmörtel-Hersteller beachten<br />
- Baustoffspezifische Prüfungen des Putzgrundes und vorbereitende Maßnahmen<br />
nach Seite 17, Pkt. 2.3.2.<br />
- Putzgrund produktspezifisch und/oder witterungsabhängig vorbehandeln (z.B.<br />
Vornässen)<br />
37
VAR IV = ÖAP =<br />
38<br />
- Hohlräume<br />
vermeiden<br />
hinter Putzprofilen (Schnellputzleisten, Kantenprofilen uä)<br />
- Putzanschlüsse an Einbauteile den Erfordernissen entsprechend bündig oder<br />
gleichmäßig rückspringend ausführen<br />
- einzuputzende Bauteile (z.B. Fensterstöcke) sind gleichmäßig umlaufend<br />
einzufassen<br />
- entsprechende Putzlehren (Anschlaglatten) verwenden, wo eine handwerksgerechte<br />
Ausführung dies erfordert (z.B. bei Öffnungen mit später einzubauenden<br />
Futterstöcken)<br />
- Unterputz besonders sorgfältig ‚Schneidenʼ um Dellen und Wellen zu<br />
egalisieren bzw. Sinterhautbildung zu vermeiden (Gefahr von Fleckenbildung<br />
für Dünnschicht-Oberputze).<br />
3.9.2 AUSFÜHRUNGSHINWEISE <strong>FÜR</strong> GIPSHALTIGE PUTZE<br />
- Gipshaltige Putze sind grundsätzlich einlagig („frisch auf frisch“) aufzubringen.<br />
Wird darauf ausnahmsweise ein Oberputz aufgebracht, sind besondere Maßnahmen<br />
zu setzen (z.B. geglättete oder geriebene Flächen sind aufzurauen,<br />
eine Grundierung zum Saugausgleich ist aufzubringen).<br />
- Art der Aufbringung eines Putzes, bei der die einzelnen Putzschichten<br />
unmittelbar hintereinander aufgebracht werden, so dass Teile des frisch<br />
aufgebrachten Mörtels der folgenden Schicht in die vorhergehende Schicht<br />
eindringen und diese eine homogene Putzlage bilden.<br />
- Bei zweilagiger Verarbeitung kann es zu Ablösungen der oberen Putzschicht<br />
und damit zu erheblichen Schäden kommen. Diese Problematik kann sich durch<br />
ein eingelegtes Textilglasgitter noch verstärken.<br />
3.9.3 AUSFÜHRUNGSHINWEISE <strong>FÜR</strong> KALK-ZEMENTHALTIGE PUTZE<br />
- Bei dickerer Putzlage (mehrere Schichten) jede Putzschicht gleichmäßig dick<br />
auftragen und in der Fläche abziehen.<br />
Ob ein „frisch auf frisch“ Arbeiten erforderlich ist, oder die jeweils darunter<br />
liegende Putzschicht vor dem Auftrag der nächstfolgenden Schichte aufgeraut,<br />
aufgekratzt oä werden muss, ist den Herstellerangaben zu entnehmen.<br />
- Aufrauen am besten horizontal mittels Besen mit steifen Kunststoffborsten.<br />
- Trennschichten (Schlämmschichten), die z.B. durch Abziehen einer Putzschicht<br />
mit der Stahltraufel entstehen, durch die Verwendung von Holzlatten zum<br />
Abziehen, durch Schneiden oder Aufrauen der Putzoberfläche vermeiden.<br />
- Zum Zustoßen des Putzes spezielle Hobel verwenden.<br />
- Kalk-Zement-Leichtgrundputze benötigen unter bestimmten Voraussetzungen<br />
(z.B. händische Ausführung), Wärmedämmputze immer (siehe Seite 48-56,<br />
Anwendungstabellen A.4 bis A.11) eine Putzgrundvorbehandlung mittels<br />
Vorspritzer<br />
- Gegebenenfalls Textilglasgitter vollflächig aufspachteln (lt. Anwendungstabellen).<br />
- Bei Anwendung von Dünnschicht-Oberputzen geeignete Ausgleichs- oder<br />
Zwischenschicht aufbringen.
= ÖAP = VAR IV<br />
3.10 AUSFÜHRUNG VON OBERPUTZEN (DECKPUTZE, FEINPUTZE)<br />
Auf einlagigen Innenputzen werden in der Regel keine Oberputze aufgebracht.<br />
Werden sie dennoch gewünscht, ist zu beachten:<br />
- Putzoberfläche des Einlagenputzes nicht glätten, reiben etc.<br />
- mind. 3 Wochen Standzeit einhalten (abhängig von den Baustellen- und<br />
Belüftungsverhältnissen)<br />
- produktspezifisch ggf. Grundierung (z.B. Egalisationsanstrich für gleichmäßiges<br />
Saugverhalten und verbesserte Haftung) erforderlich<br />
Auf Kalk-Zement-Unterputzen und Leichtgrundputzen (innen und außen) kann<br />
bei Anwendung von Dünnschicht-Oberputzen (in Kornstärke aufgebrachter<br />
Oberputz) eine geeignete Ausgleichs- oder Zwischenschicht erforderlich sein.<br />
Herstellerangaben beachten!<br />
Auf Wärmedämmputzen ist bei Anwendung von Dünnschicht-Oberputzen eine<br />
geeignete Ausgleichs- oder Zwischenschicht (z.B. Spachtelung) notwendig.<br />
Ist bei der Herstellung des Unterputzes (z.B. durch Zustoßen) eine Schlämmschichte<br />
an seiner Oberfläche entstanden, ist diese zu entfernen.<br />
Produktspezifisch und witterungsabhängig kann eine Vorbehandlung des<br />
Unterputzes (Nässen, Grundieren, etc) erforderlich sein.<br />
Die erforderlichen Temperaturen und Luftfeuchtigkeitswerte sind in Abhängigkeit<br />
des verwendeten Produktes bei der Verarbeitung von Oberputzen zu beachten<br />
(siehe Herstellerangaben!)!<br />
Hinweis für den Planer:<br />
Fassadenflächen sind oft extremen thermischen Beanspruchungen ausgesetzt<br />
(Sonneneinstrahlung/Gewitterregen/Sonneneinstrahlung/Schatten, etc). Oberputze<br />
mit grober Struktur (ab 2 mm Körnung) und helle Farben können dem entgegenwirken.<br />
Schlagregenbeanspruchung der Fassadenflächen berücksichtigen (z.B. ausreichenden<br />
Dachvorsprung vorsehen)! Spachtelung des Unterputzes als<br />
Schlagregenschutz gesondert ausschreiben.<br />
3.10.1 OBERPUTZE, NATURFARBEN (MIT NACHFOLGENDER FÄRBELUNG)<br />
Im Innenbereich finden Kalk- oder Kalk-Zement-Feinputze Verwendung.<br />
Im Außenbereich müssen geeignete Oberputze (mit verringerter kapillarer Wasseraufnahme)<br />
aufgebracht werden oder es ist der Oberputz bauseits entsprechend zu<br />
beschichten. Der Oberputz ist dementsprechend auszuschreiben (anzubieten).<br />
3.10.2 OBERPUTZE EINGEFÄRBT<br />
3.10.2.1 Kalk-Zement-Deckputze (Edelputze)<br />
- Dickschicht-Deckputze:<br />
Ihre Schichtdicke ist größer als die maximale Korngröße (z.B. Kratzputze,<br />
Kellenwurf, Reibputze, Schlämmputze). Sie werden direkt auf den Unterputz<br />
aufgebracht. Wärmedämmputze benötigen ggf. eine Zwischenschicht.<br />
Herstellerangaben beachten!<br />
39
VAR IV = ÖAP =<br />
40<br />
- Dünnschicht-Deckputze:<br />
Kunstharzvergütete Kalk-Zement-Deckputze können auch in Dicke der max.<br />
Korngröße aufgebracht werden, benötigen aber auf Kalk-Zement-Wärmedämm-<br />
putzen und auf unebenen Kalk-Zement-Unterputzen eine Zwischen- oder<br />
Ausgleichsschicht. Hinweise in Pkt 3.11 beachten!<br />
3.10.2.2 Silikatputze<br />
Silikatputze sind wasserglasgebundene Dünnschicht-Oberputze mit organischen<br />
Bindemittelzusätzen. Auf den Unterputz ist eine geeignete Grundierung (Voranstrich)<br />
aufzutragen.<br />
Silikatputze benötigen auf Wärmedämmputzen und unebenen Kalk-Zement-Putzen<br />
eine Zwischen- oder Ausgleichsschicht.<br />
Bei der Anwendung von Silikatputzen sind Glasflächen, Fenster, polierte Steinverkleidungen<br />
uä entsprechend abzudecken!<br />
Mindesttemperatur von +8 °C bei der Verarbeitung von Silikatputzen beachten!<br />
Hohe Luftfeuchtigkeit während der Trocknung kann bei Silikatputzen zu Fleckenbildung<br />
führen.<br />
3.10.2.3 Kunstharzputze<br />
Kunstharzputze sind organisch gebundene Dünnschicht-Oberputze. Auf den<br />
Unterputz ist eine geeignete Grundierung (Voranstrich) aufzubringen.<br />
Kunstharzputze erfordern auf unebenen Kalk-Zementputzen eine Ausgleichsschicht.<br />
Auf Wärmedämmputzen werden Kunstharzputze nicht empfohlen.<br />
Mindesttemperatur bei der Verarbeitung +5 °C.<br />
3.10.2.4 Silikonharzputze<br />
Silikonharzputze sind mit Silikonharz und organischen Bindemitteln gebundene<br />
Dünnschicht-Oberputze. Auf den Unterputz ist eine geeignete Grundierung<br />
(Voranstrich) aufzubringen.<br />
Silikonharzputze benötigen auf Wärmedämmputzen und unebenen Kalk-Zement-<br />
Putzen eine Zwischen- oder Ausgleichsschicht.<br />
Mindesttemperatur bei der Verarbeitung +5 °C.<br />
3.11 AUSFÜHRUNGSHINWEISE <strong>FÜR</strong> DEN SOCKELBEREICH<br />
Die Ausführung des Sockelbereiches ist bereits bei der Planung (Sockeldetails) und<br />
Ausschreibung zu berücksichtigen.<br />
Für Sockelflächen sind geeignete Putze (z.B. Zement-Grundputze) zu verwenden.<br />
Putze im erdberührten Bereich sind gegen Feuchtigkeit zu schützen (z.B. Abdichtung,<br />
Rollierung).<br />
Bei wärmegedämmten Fassaden ist der Sockel mit XPS-R-Dämmplatten auszuführen<br />
und es gilt die „Richtlinie für das Putzen von Polystyrolextruder-Schaumstoff<br />
XPS-R (mit rauer Oberfläche) als Wärmedämmung“ der ÖAP.
= ÖAP = VAR IV<br />
3.12 STANDZEITEN DER PUTZMÖRTEL<br />
Standzeiten sind die Mindestwartezeiten bis zum möglichen Beginn eines weiteren<br />
Ver- oder Bearbeitungsschrittes.<br />
Abbinde-, Erhärtungs- und Trocknungszeiten sind von der Art des Bindemittels, den<br />
klimatischen und baulichen Bedingungen abhängig.<br />
Auf die Standzeiten von Putzen haben maßgeblichen Einfluss:<br />
- Beschaffenheit des Putzgrundes<br />
- Art des Putzmörtels<br />
- Putzaufbau<br />
- Putzdicke<br />
- Witterung (Jahreszeit)<br />
- Belüftung<br />
3.12.1 STANDZEITEN <strong>FÜR</strong> EINLAGEN-INNENPUTZE<br />
Bei Innenputzen ist die Belüftung von ganz besonderer Bedeutung für die Standzeit<br />
bzw Austrocknungszeit. Es kann daher keine allgemein gültige Angabe für Standbzw<br />
Austrocknungszeiten gemacht werden. Außerdem ist beim Innenputz zu beachten,<br />
dass z.B. bei doppelter Putzdicke mit der vierfachen Austrocknungszeit zu<br />
rechnen ist.<br />
Bei idealen Witterungs- und Belüftungsverhältnissen kann z.B. bei einem 15 mm<br />
dicken Kalk-Gips-Putz angenommen werden, dass nach etwa 14 Tagen ein<br />
Trocknungsgrad erreicht ist, der nachfolgende Arbeiten zulässt.<br />
Hinweis für Planung, Ausschreibung und Bauleitung:<br />
Es ist für die Qualität des Innenputzes unabdingbar, dass die erforderliche Lüftung<br />
der Räume während der Austrocknungszeit des Putzes mit dem erforderlichen<br />
Geschlossenhalten der Räume nach der Estrichverlegung bauseits koordiniert wird.<br />
3.12.2 STANDZEITEN <strong>FÜR</strong> MEHRLAGENPUTZE<br />
Putzart<br />
NormalputzLeichtgrundputzWärmedämmputz<br />
empfohlene<br />
Mindest-Standzeit<br />
bezogen auf<br />
die Putzdicke<br />
daraus resultierende Gesamtstandzeit<br />
Innenputz Außenputz<br />
Putzdicke Standzeit Putzdicke Standzeit<br />
14 Tage pro 1 cm 10 mm 14 Tage 1) 15 mm 21 Tage<br />
10 Tage pro 1 cm 15 mm 14 Tage 20 mm 21 Tage<br />
7 Tage pro 1 cm 20 mm 14 Tage 35 mm 25 Tage<br />
1 ) bei nachfolgenden Gips- u. gipshaltigen Putzen: Standzeit mind. 4 Wochen<br />
41
VAR IV = ÖAP =<br />
3.12.3 STANDZEITEN <strong>FÜR</strong> SPACHTELUNGEN UND FEINPUTZE<br />
42<br />
- Spachtelung und/oder Gewebeeinbettung : Mindeststandzeit 7 Tage *)<br />
- Feinputz als Zwischenschicht für Deckputze : Mindeststandzeit 7 Tage *)<br />
*) bzw. nach Herstellerangaben<br />
Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen sind entsprechend längere<br />
Trocknungszeiten einzuhalten.<br />
Kürzere Standzeiten als die oa Mindeststandzeiten können zu einem erhöhten<br />
Riss-Risiko führen und sind von dem zu verantworten, der die kürzere<br />
Standzeit angeordnet (Werkputzmörtelhersteller, Bauherr, Bauleiter, Putzverarbeiter<br />
selbst usw.) hat.<br />
In allen Fällen aber liegt die Prüfung des Putzes auf dessen Eignung für Nachfolgearbeiten<br />
(z.B. nächste Putzlage, Beschichtung, Belagaufbringung) beim Ausführenden<br />
des Nachfolgewerkes.<br />
3.13 OBERFLÄCHENBEARBEITUNG<br />
3.13.1 EBNEN EINER PUTZFLÄCHE<br />
- Abziehen : Die Putzlage wird unter Beachtung der Lot-, Waag- und Fluchtrechtheit<br />
eingeebnet. Abziehspuren, allfällige Putzleisten u.ä. (z.B.<br />
Nester) bleiben sichtbar.<br />
- Zustoßen : Die Oberfläche der abgezogenen Putzlage wird grob verrieben.<br />
- Schneiden : Die Putzlage wird mit rauer Oberfläche hergestellt. Ungleichmäßigkeiten,<br />
Rauigkeiten und kleine Löcher bleiben sichtbar, die Oberfläche<br />
darf jedoch nicht aufgerissen sein.<br />
3.13.2 GESTALTUNG EINER PUTZFLÄCHE<br />
Siehe hiezu auch Merkblätter 02-04 „Innenputz - Putzoberfläche: Herstellung, Beurteilung,<br />
Sanierung“ der ÖAP.<br />
3.13.2.1 Verreiben<br />
3.13.2.2 Glätten<br />
Die Oberfläche wird entsprechend der Körnung des Putzmörtels verrieben.<br />
Bei Kalk-, Kalk-Zement- und Zement-Putzen wird in der Regel nach Aufbringen<br />
einer zusätzlichen dünnen Putzmörtelschicht (entsprechend dem Größtkorn des<br />
Putzmörtels) die Oberfläche verrieben und fertig gestellt. Nester dürfen nicht<br />
sichtbar bleiben.<br />
Besonders dafür hergestellte gipshaltige Putze werden geschnitten, aufgeschlämmt<br />
(gefilzt) und danach geglättet, bis eine glatte geschlossen wirkende Oberfläche erreicht<br />
wird. Glättputze können weder porenfrei noch absolut planeben und glatt<br />
(z.B. im Streiflicht gesehen) hergestellt werden.
= ÖAP = VAR IV<br />
„Streiflichtsichere“ Flächen können ausschließlich durch einen so genannten<br />
„Feinzug“, das ist wiederholtes Schleifen und Spachteln (z.B. durch Maler, Stuckateur)<br />
hergestellt werden.<br />
Kalk- und Kalk-Zement-Putze werden nicht gefilzt und geglättet.<br />
Einlagige Putze (gerieben oder geglättet) auf glatten Betonoberflächen neigen zur<br />
Bläschenbildung und sind dort nur mit erhöhtem Aufwand herstellbar!<br />
3.13.2.3 Kratzen<br />
Der aufgetragene und zugestoßene Putz wird zeitgerecht nach Erhärtungsbeginn<br />
mit einem Nagelbrett (Sägeblatt, Ziehklinge) oberflächlich aufgekratzt, wobei die<br />
Oberflächenhaut vollständig entfernt und die Mörtelstruktur freigelegt wird. Die<br />
Putzoberfläche ist anschließend mit einem feinen Besen abzukehren.<br />
3.13.2.4 Herstellen eines Untergrundes für keramische Beläge<br />
Gipshaltige Putze dürfen nicht gefilzt und geglättet, Kalk-Zement-Putze nicht<br />
verrieben werden.<br />
Gemäß ÖNORM B 2207 muss der Putz eine Druckfestigkeit von mindestens<br />
2,5 N/mm², bzw. 2,0 N/mm² bei Fliesen bis zum Format 20 cm x 20 cm aufweisen.<br />
Ist der Innenputz für keramische Wandbelege im Dünnbett bestimmt, so ist dieser<br />
zuzustoßen bzw – bei maschinellem Putzauftrag – zu schneiden (Anforderung an<br />
die Ebenheit der Putzfläche beachten – siehe ÖNORM DIN 18202, Tabelle 3).<br />
3.14 PUTZNACHBEHANDLUNG<br />
3.14.1 INNENPUTZE<br />
Nach der Herstellung des Innenputzes (auch während einer allfälligen Bauheizung!)<br />
ist für eine gute Querdurchlüftung zu sorgen.<br />
Für den Erhärtungsprozess sind ein ausreichender Luftaustausch und ein nicht zu<br />
rascher Feuchtigkeitsentzug notwendig. Diese Maßnahmen sind bauseits vorzusehen<br />
oder gesondert zu vereinbaren (ÖNORM B 2210)<br />
Eine direkte Beheizung des Putzes ist unzulässig! Das heißt, dass der Luftstrom<br />
einer Heizkanone der Putzfläche weder zu nahe, noch direkt auf sie gerichtet sein<br />
darf.<br />
Der Einsatz von Entfeuchtungsgeräten entzieht dem Putz das notwendige<br />
Abbindewasser und führt zu Schäden am fertigen Putz.<br />
Bei gipshältigen Putzen ist ein kontinuierliches, zügiges Austrocknen anzustreben,<br />
um die Bildung einer glasigen, schlecht saugenden Oberfläche zu vermeiden,<br />
was für die nachfolgenden Beschichtungsarbeiten (Maler) wichtig ist.<br />
Weiters ist bauseits dafür zu sorgen, dass es während der Trocknungsphase des<br />
Gips-Putzes zu keiner nachträglichen Befeuchtung und Durchfeuchtung des<br />
Putzes (z.B. durch Kondensfeuchte, Feuchtigkeitseintrag durch Estriche) kommen<br />
kann.<br />
43
VAR IV = ÖAP =<br />
44<br />
Die Trocknungsphase ist abgeschlossen, wenn der Gips-Putz die Restfeuchtigkeit<br />
erreicht hat. Die Feststellung der Restfeuchtigkeit erfolgt mittels CM-Gerät , wobei<br />
die Probenahme auf Putzdicke durchzuführen ist.<br />
3.14.2 AUSSENPUTZE<br />
Außenputze sind während der ersten Tage nach dem Aufbringen vor Frost<br />
(durch Schutzfolien *) und ggf. Beheizen), bzw. in der warmen Jahreszeit vor zu<br />
raschem Austrocknen (ggf. durch Benetzen mit Wasser) zu schützen<br />
(siehe Pkt. 3.1).<br />
Farbige Edelputze sind nicht mit Wasser nachzubehandeln.<br />
Für die Nachbehandlung von Oberputzen sind die Herstellerangaben zu beachten.<br />
3.14.3 STANDZEITEN DER PUTZMÖRTEL<br />
siehe Seite 41, Pkt. 3.12.<br />
3.15 ANFORDERUNGEN AN DEN FERTIGEN PUTZ<br />
3.15.1 ALLGEMEINES<br />
Der fertige Putz muss die erforderlichen produktspezifischen Eigenschaften erfüllen<br />
und den normgemäßen Anforderungen entsprechen.<br />
Der Putz muss mit dem Putzgrund fest verbunden sein.<br />
Für zu verfliesende und/oder feuchtigkeitsbeanspruchte Flächen ist Seite 33,<br />
Pkt. 3.7 anzuwenden und die Tabelle C.1 zu beachten!<br />
3.15.2 PUTZOBERFLÄCHE<br />
*)<br />
Fertige (d.h. ausreichend abgetrocknete) Putzoberflächen müssen den geforderten<br />
Charakter aufweisen und ein gleichmäßiges Erscheinungsbild zeigen, welches<br />
einer fachgerechten Handarbeit entspricht.<br />
Siehe hiezu auch Merkblätter 02-04 „Innenputz - Putzoberfläche: Herstellung, Beurteilung,<br />
Sanierung“, sowie „Richtlinien für die Beschichtung von Innenputzen“ der<br />
ÖAP.<br />
Vor Ausführung der Arbeiten ist das zu erwartende Ergebnis detailliert zu<br />
besprechen.<br />
Blasen in der fertigen Putzfläche sind unzulässig.<br />
(siehe ÖNORM B 3346, Pkt. 6.3.11)<br />
Kanten, Profile und Fugen müssen geradlinig verlaufen und dürfen nicht abgestoßen<br />
und/oder wellig sein.<br />
Bauseits vorzusehen oder gesondert zu vereinbaren.
= ÖAP = VAR IV<br />
Bei der Ausführung von Putzanschlüssen und/oder Anputzarbeiten an bestehende<br />
Putze (z.B. Ausmauerungen im Altbau, Neuputz am Bestand) wird die Fläche bzw.<br />
der Anschluss in der Regel sichtbar bleiben. Die Oberflächenstruktur wird auf<br />
Grund des anderen (neuen) Materials und oftmals gefärbelter Altflächen ebenso<br />
unterschiedlich ausfallen.<br />
Sind Oberputze auf verschiedenartige oder verschieden alte Unterputze aufzubringen,<br />
so können auf Grund der unterschiedlichen Saugfähigkeiten Struktur<br />
und/oder Farbunterschiede auftreten.<br />
Die Beurteilung fertiger Putzflächen hinsichtlich Farbton und Oberflächenstruktur<br />
anhand von früher aufgebrachten Musterflächen (wird oft in Ausschreibungen<br />
verlangt!) ist äußerst problematisch, weil es in der Regel nicht derselbe<br />
Mann ist, der das Muster aufbringt und dann auch die eigentliche Putzarbeit auszuführen<br />
hat.<br />
Auch unterschiedliche klimatische Bedingungen zum Zeitpunkt der Musteranfertigung<br />
bzw. der Putzausführung nehmen Einfluss auf das Erscheinungsbild des<br />
Putzes.<br />
Unregelmäßigkeiten in Oberflächenstruktur und Ebenheit dürfen bei normalem Licht<br />
nicht augenfällig sein.<br />
Eine Beurteilung der Putzoberfläche im Streiflicht (unter spitzem Winkel einfallendes,<br />
künstliches oder Sonnenlicht ist nicht zulässig - siehe ÖNORM B 3346).<br />
3.15.3 EBENHEIT, LOT- UND WINKELRECHTHEIT VON PUTZOBERFLÄCHEN<br />
Die geforderten Maßtoleranzen nach ÖNORM DIN 18202 dürfen nicht überschritten<br />
werden.<br />
Handwerksgerechte Anmerkungen zu den normgemäßen Maßtoleranzen:<br />
Die in der Norm angeführten Stichmaße sind an allen Putzflächen ohne Bezug zu<br />
Öffnungen, Einbauteilen oä anzuwenden.<br />
Versetzte Einbauteile sind gleichmäßig umlaufend einzuputzen, das heißt, dass<br />
z.B. ein Fensterstock gleich breit einzufassen ist, eine Fensterlaibung rund<br />
umlaufend gleich breit bzw. gleich tief sein soll.<br />
Der Auftragnehmer der Putzarbeiten muss voraussetzen können, dass<br />
Einbauteile lot- und fluchtgerecht versetzt sind. Eine Überprüfung vor<br />
Putzbeginn erfolgt durch den Auftragnehmer nicht.<br />
Nur aus Passungsgründen könnten fixe Maße vorgegeben sein. Ist dies nicht der<br />
Fall, so ist praxisbezogen und handwerksgerecht zu beurteilen:<br />
Abweichungen bei eingeputzten Einbauteilen dürfen nicht augenfällig sein.<br />
Große, zusammenhängende Putzflächen erfordern einen erhöhten Aufwand bei der<br />
Ausführung. Werden z.B. bei Türdurchgängen (wo später Futterstöcke eingebaut<br />
werden) Putzlatten verwendet, ist die ÖNORM B 3346 zu beachten.<br />
45
VAR IV = ÖAP =<br />
3.15.4 RISSE - RISSURSACHEN<br />
46<br />
Risse können unterschiedlichste Ursachen haben, sie entstehen durch:<br />
- Baugrundsetzungen<br />
- unterschiedliche Belastungen<br />
- veränderte Belastungen des Bauwerkes (z.B. durch Umbauten)<br />
- zu schnelles Austrocknen<br />
- Schwinden und Kriechen<br />
- ungünstige Wandbaustoff-Formate<br />
- Zusammenstoßen von Baustoffen mit unterschiedlichsten Eigenschaften<br />
- offene Stoß- und Lagerfugen<br />
- einspringende Ecken<br />
- Wandöffnungen<br />
- Formänderungen der obersten Geschossdecke und sonstiger tragender<br />
Bauteile<br />
- unterschiedliche thermische Belastungen (z.B. Sonne/Schatten, helle/dunkle<br />
Farben<br />
- unterschiedliche Farbgestaltung (innerhalb einer Fläche)<br />
- Erschütterungen (Verkehrsbelastungen, Erdbeben)<br />
- usw.<br />
Zeichnen sich nach dem Putzen die Grundformen des Wandbaustoffes ab (Umrisse,<br />
eingefallene Fugen, Risse) sind folgende Ursachen anzunehmen:<br />
- falsch gewählter Putzbeginn (z.B. das Schwinden des Putzgrundes ist noch<br />
nicht abgeschlossen, jahreszeitliche Einflüsse)<br />
- zu hohe Feuchtigkeit im Putzgrund (z.B. fehlender Witterungsschutz)<br />
- nicht fachgerechte Verarbeitung des Putzgrundes (z.B. zu große und/oder tiefe<br />
Fugen, falsch eingebrachter Kernbeton)<br />
- mangelhafte Ausführung der Putzarbeiten (z.B. nicht diesen Richtlinien entsprechend!)<br />
Der fertig gestellte Putz darf keine Risse über 0,2 mm Rissbreite aufweisen!<br />
Eine größere Anzahl und/oder eine Konzentration von Rissen dürfen die<br />
technologischen<br />
beeinträchtigen.<br />
bzw. bauphysikalischen Eigenschaften de Objektes nicht<br />
Eine derartige Beurteilung kann nur im Rahmen einer fachmännischen Begutachtung<br />
erfolgen. Eine Klärung der Rissursache, der Schädlichkeit oder der Fortdauer<br />
der Rissbewegung ist jedenfalls vor einer allfälligen Sanierung erforderlich.
= ÖAP = VAR IV<br />
3.16 BESCHICHTUNGEN, FLIESEN, BELÄGE<br />
Bei der weiteren Behandlung der Putzoberfläche für die Applikation von<br />
Beschichtungen, Belägen, Fliesen usw. sind die nachfolgenden Anmerkungen zu<br />
beachten.<br />
3.16.1 BESCHICHTUNGEN<br />
Abgetrocknete, erhärtete und ausreichend karbonatisierte Putzflächen sind im<br />
Allgemeinen für das Aufbringen von Farben und Anstrichen geeignet.<br />
Bei gipshaltigen Putzen sind Silikatfarben bedingt geeignet bzw ist eine Vorbehandlung<br />
nach Angaben des Farbenherstellers notwendig. Das zeitgerechte<br />
Anlegen von Probeflächen ist empfehlenswert.<br />
Grundsätzlich ist die ÖNORM B 2230-2 zu beachten – siehe auch „Richtlinien für<br />
die Beschichtung von Innenputzen“ der ÖAP.<br />
3.16.2 TAPETEN UND KLEINFORMATIGE KERAMISCHE FLIESEN<br />
Diese können bei Beachtung der ÖNORM B 2223 „Tapetenarbeiten – Werkvertragsnorm“<br />
ohne weiters auf jeder Putzart verwendet werden. Bei gipshaltigen<br />
Putzen kann eventuell eine Vorbehandlung notwendig sein. Die Angaben der<br />
Hersteller der Beschichtungsmaterialien sind zu beachten.<br />
3.16.3 SCHWERE TAPETEN, KERAMISCHE FLIESEN, MOSAIKE UND KLEBEBELÄGE<br />
Aufgrund der zusätzlichen Scherbelastungen im Putz dürfen solche Materialien nur<br />
auf Werkputzmörtel mit einer Druckfestigkeit ≥ 2 N/mm² aufgebracht werden. Eine<br />
Vorbehandlung oder Abdichtung ist je nach Feuchtigkeitsbeanspruchung (siehe<br />
Seite 35, Tabelle C.1) vorzunehmen. Der Verarbeitungsbeginn richtet sich auch<br />
nach dem Grad der Austrocknung des Putzes bzw bei Kalk- oder Kalk-Gips-Putzen<br />
nach dem Grad der Erhärtung des Putzes.<br />
Die entsprechenden Verarbeitungsvorschriften der Hersteller und die Angaben der<br />
ÖNORM B 2207 - „Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten – Werkvertragsnorm“<br />
sind einzuhalten.<br />
47
VAR IV = ÖAP =<br />
4 ANWENDUNGSTABELLEN A.4 – A.11<br />
48<br />
[...] – Hinweise: entspricht der Tabelle A.12 in der ÖNORM B 3346<br />
[1] Kann bei sehr guten Verhältnissen, z.B. bei schwach und gleichmäßig<br />
saugendem Putzgrund, bei wenig schwankender Putzdicke und gleichmäßigen,<br />
vollen Mauerwerksfugen auch als Einlagenputz ausgeführt<br />
werden (Merkblätter beachten!).<br />
[2] Bei stark saugenden Putzgründen ist ein Saugausgleich (Vorspritzer,<br />
Aufbrennsperre) erforderlich.<br />
[3] Silikat- oder Silikonharzputze als Oberputze erfordern auf Wärmedämmputzen<br />
und auf groben Kalk-Zementputzen (ab 2,5 mm Korngröße) eine<br />
Zwischenschicht (Ausgleichsspachtelung) und immer eine Grundierung.<br />
[4] Bei Verwendung von Gips- und gipshaltigen Putzen: Standzeit des Unterputzes<br />
mindestens vier Wochen.<br />
[5] Bei Holzspan-Mantelsteinen ohne integrierter Zusatzdämmung ist kein<br />
Textilglasgitter erforderlich.<br />
[6] Bei händischer Verarbeitung ist ein Zement-Vorspritzer erforderlich.<br />
[7] Bei Plattendicke > 5 cm ist ein Zement-Vorspritzer erforderlich.<br />
Standzeit: mindestens drei Wochen.<br />
[8] Empfohlene Korngröße des Oberputzes: mindestens 2 mm.<br />
[9] Kunstharzputze als Oberputze erfordern auf groben Kalk-Zementputzen<br />
eine Zwischenschicht und immer eine Grundierung. Auf Kalk-Zement-<br />
Wärmedämmputzen werden sie nicht empfohlen.<br />
[10] Bei hochwärmedämmenden Wandbaustoffen mit einem Rechenwert der<br />
Wärmeleitfähigkeit λR < 0,17 [W/(m.K)] ist eine Putzarmierung auszuführen.<br />
Pkt. 3.3.3.1 beachten!<br />
[11] Erforderlichenfalls ist eine Putzarmierung auszuführen. Pkt. 3.3.3.1 beachten!<br />
[12] Bei hochwärmedämmenden Mantelsteinen mit integrierter Zusatzdämmung<br />
ist anstelle des Zement-Vorspritzers eine Putzarmierung gemäß Pkt. 3.3.3.1<br />
auszuführen.
= ÖAP = VAR IV<br />
Putzaufbau mit Putzgrund aus<br />
MAUER- UND HOHLZIEGELN, ZIEGELELEMENTEN,<br />
HOHLBLOCKSTEINEN und zementgebundenen<br />
VOLLSTEINEN mit Leicht-Zuschlag<br />
Anwendungstabelle<br />
A.4<br />
siehe auch<br />
ÖNORM B 3346<br />
A B C D<br />
1 INNENPUTZ<br />
Putzgrund-<br />
als Einlagenputz<br />
vorbehandlung<br />
2 Gipsputz (Glättputz)<br />
3 Gips-Kalk-Putz (Glättputz, Reibputz)<br />
4 Kalk-Gips-Putz (Reibputz, Glättputz)<br />
5 Gips-Leicht-Putz (Glättputz)<br />
6 Gips-Wärmedämmputz (Glättputz)<br />
7 Kalk-Putz (Reibputz)<br />
8<br />
Zusatzmaßnahmen<br />
nicht erforderlich nicht erforderlich<br />
A B C D<br />
INNENPUTZ<br />
als Mehrlagenputz<br />
Unterputz<br />
PutzgrundvorbehandlungZusatzmaßnahmen<br />
Oberputz<br />
9 Kalk-Zement-Putz<br />
(abgezogen, geschnitten, zugestoßen)<br />
10 Kalk-Zement-Leichtgrundputz<br />
(abgezogen, zugestoßen)<br />
11 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />
Perlite (abgezogen, geschnitten)<br />
12 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />
EPS (abgezogen, geschnitten)<br />
13<br />
AUSSENPUTZ<br />
nicht erforderlich<br />
[2]<br />
Zement-Vorspritzer<br />
Standzeit: mind. 3 Tage<br />
zum Putzauftrag<br />
[1] beachten!<br />
nicht erforderlich<br />
Gips- u. gipshaltige<br />
Feinputze [4]<br />
Kalk-Zement-Putz<br />
Kalkputz<br />
Silikatputz [3]<br />
Kunstharzputz [9]<br />
Silikonharzputz [3]<br />
A B C D<br />
Unterputz<br />
14 Kalk-Zement-Putz<br />
(abgezogen, geschnitten, zugestoßen)<br />
15 Kalk-Zement-Leichtgrundputz<br />
(abgezogen, zugestoßen)<br />
16 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />
Perlite (abgezogen, geschnitten)<br />
17 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />
EPS (abgezogen, geschnitten)<br />
Putzgrundvorbehandlung<br />
Zement-Vorspritzer<br />
Standzeit: mind. 3 Tage<br />
nicht erforderlich<br />
Hinweise unter<br />
Pkt. 3.9.3 beachten!<br />
Zement-Vorspritzer<br />
Standzeit: mind. 3 Tage<br />
Zusatzmaßnahmen<br />
nicht erforderlich<br />
[10]<br />
Bei Dünnschicht-<br />
Deckputzen:<br />
aufgespachteltes<br />
Textilglasgitter<br />
gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />
Oberputz<br />
Kalk-Zement-Putz<br />
Kalk-Zement-<br />
Edelputz<br />
Silikatputz [3]<br />
Kunstharzputz [9]<br />
Silikonharzputz [3]<br />
A B C D<br />
18 SONDERPUTZE Herstellerangaben beachten!<br />
[...]-Hinweise: siehe Seite 48<br />
49
VAR IV = ÖAP =<br />
50<br />
Putzaufbau mit Putzgrund aus<br />
Anwendungstabelle<br />
PORENBETON-STEINEN<br />
Porenbeton-Elemente (geschosshoch) sind<br />
gemäß Herstellerangaben zu beschichten!<br />
A.5<br />
siehe auch<br />
ÖNORM B 3346<br />
A B C D<br />
1 INNENPUTZ<br />
Putzgrund-<br />
als Einlagenputz<br />
vorbehandlung<br />
2 Gipsputz (Glättputz)<br />
3 Gips-Kalk-Putz (Glättputz, Reibputz)<br />
4 Kalk-Gips-Putz (Reibputz, Glättputz)<br />
5 Gips-Leicht-Putz (Glättputz)<br />
6 Gips-Wärmedämmputz (Glättputz)<br />
7 Kalk-Putz (Reibputz)<br />
8<br />
9 Kalk-Zement-Putz<br />
(abgezogen, geschnitten, zugestoßen)<br />
10 Kalk-Zement-Leichtgrundputz<br />
(abgezogen, zugestoßen)<br />
Grundierung<br />
(Aufbrennsperre)<br />
wird empfohlen!<br />
Zusatzmaßnahmen<br />
nicht erforderlich<br />
Diese Putze sind auf diesem Putzgrund<br />
unzulässig!<br />
A B C D<br />
INNENPUTZ<br />
als Mehrlagenputz<br />
Unterputz<br />
PutzgrundvorbehandlungZusatzmaßnahmen<br />
Oberputz<br />
Nässen und<br />
zum Putzauftrag<br />
[1] beachten!<br />
Gips- u. gipshaltige<br />
Feinputze [4]<br />
Kalk-Zement-Putz<br />
Zement-Vorspritzer<br />
Kalkputz<br />
Standzeit: mind. 3 Tage<br />
nicht erforderlich<br />
Silikatputz [3]<br />
Kunstharzputz [9]<br />
Silikonharzputz [3]<br />
11 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />
Perlite (abgezogen, geschnitten)<br />
12 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />
EPS (abgezogen, geschnitten)<br />
13<br />
AUSSENPUTZ<br />
Diese Putze sind auf diesem Putzgrund unzulässig!<br />
A B C D<br />
Unterputz<br />
14 Kalk-Zement-Putz<br />
(abgezogen, geschnitten, zugestoßen)<br />
15 Kalk-Zement-Leichtgrundputz<br />
(abgezogen, zugestoßen)<br />
16 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />
Perlite (abgezogen, geschnitten)<br />
17 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />
EPS (abgezogen, geschnitten)<br />
Putzgrundvorbehandlung<br />
Nässen und Zement-<br />
Vorspritzer [11]<br />
Standzeit: mind. 3 Tage<br />
Zusatzmaßnahmen<br />
nicht erforderlich<br />
Oberputz<br />
Kalk-Zement-Putz<br />
Kalk-Zement-<br />
Edelputz<br />
Silikatputz [3]<br />
Kunstharzputz [9]<br />
Silikonharzputz [3]<br />
Diese Putze sind auf diesem Putzgrund unzulässig!<br />
A B C D<br />
18 SONDERPUTZE Herstellerangaben beachten!<br />
[...]-Hinweise: siehe Seite 48
= ÖAP = VAR IV<br />
Putzaufbau mit Putzgrund aus<br />
BETON und LEICHTBETON<br />
Anwendungstabelle<br />
A.6<br />
siehe auch<br />
ÖNORM B 3346<br />
A B C D<br />
1 INNENPUTZ<br />
Putzgrund-<br />
als Einlagenputz<br />
vorbehandlung<br />
2 Gipsputz (Glättputz)<br />
3 Gips-Kalk-Putz (Glättputz, Reibputz)<br />
4 Kalk-Gips-Putz (Reibputz, Glättputz)<br />
5 Gips-Leicht-Putz (Glättputz)<br />
6 Gips-Wärmedämmputz (Glättputz)<br />
7 Kalk-Putz (Reibputz)<br />
8<br />
Haftbrücke<br />
gemäß Pkt. 3.2.2<br />
Haftvermittler<br />
gemäß Pkt. 3.2.3<br />
Zusatzmaßnahmen<br />
nicht erforderlich<br />
A B C D<br />
INNENPUTZ<br />
als Mehrlagenputz<br />
Unterputz<br />
PutzgrundvorbehandlungZusatzmaßnahmen<br />
Oberputz<br />
9 Kalk-Zement-Putz<br />
(abgezogen, geschnitten, zugestoßen)<br />
10 Kalk-Zement-Leichtgrundputz<br />
(abgezogen, zugestoßen)<br />
11 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />
Perlite (abgezogen, geschnitten)<br />
12 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />
EPS (abgezogen, geschnitten)<br />
AUSSENPUTZ<br />
13<br />
Unterputz<br />
14 Kalk-Zement-Putz<br />
(abgezogen, geschnitten, zugestoßen)<br />
15 Kalk-Zement-Leichtgrundputz<br />
(abgezogen, zugestoßen)<br />
16 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />
Perlite (abgezogen, geschnitten)<br />
17 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />
EPS (abgezogen, geschnitten)<br />
Haftvermittler<br />
gemäß Pkt. 3.2.3<br />
Zement-Vorspritzer<br />
Standzeit: mind. 3 Tage<br />
oder ggf.<br />
Haftvermittler<br />
gemäß Pkt. 3.2.3<br />
zum Putzauftrag<br />
[1] beachten!<br />
nicht erforderlich<br />
Gips- u. gipshaltige<br />
Feinputze [4]<br />
Kalk-Zement-Putz<br />
Kalkputz<br />
Silikatputz [3]<br />
Kunstharzputz [9]<br />
Silikonharzputz [3]<br />
A B C D<br />
Putzgrundvorbehandlung<br />
Haftvermittler<br />
gemäß Pkt. 3.2.3<br />
Zement-Vorspritzer<br />
Standzeit: mind. 3 Tage<br />
oder ggf.<br />
Haftvermittler<br />
gemäß Pkt. 3.2.3<br />
Zusatzmaßnahmen<br />
nicht erforderlich<br />
aufgespachteltes<br />
Textilglasgitter<br />
gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />
Oberputz<br />
Kalk-Zement-Putz<br />
Kalk-Zement-<br />
Edelputz<br />
Silikatputz [3]<br />
Kunstharzputz [9]<br />
Silikonharzputz [3]<br />
A B C D<br />
18 SONDERPUTZE Herstellerangaben beachten!<br />
[...]-Hinweise: siehe Seite 48<br />
51
VAR IV = ÖAP =<br />
52<br />
Putzaufbau mit Putzgrund aus<br />
Anwendungstabelle<br />
HOLZSPAN-MANTELSTEINEN<br />
mit oder ohne integrierter Zusatzdämmung<br />
A.7<br />
siehe auch<br />
ÖNORM B 3346<br />
A B C D<br />
1 INNENPUTZ<br />
Putzgrund-<br />
als Einlagenputz<br />
vorbehandlung<br />
2 Gipsputz (Glättputz)<br />
3 Gips-Kalk-Putz (Glättputz, Reibputz)<br />
4 Kalk-Gips-Putz (Reibputz, Glättputz)<br />
5 Gips-Leicht-Putz (Glättputz)<br />
6 Gips-Wärmedämmputz (Glättputz)<br />
7 Kalk-Putz (Reibputz)<br />
8<br />
Zusatzmaßnahmen<br />
nicht erforderlich nicht erforderlich<br />
A B C D<br />
INNENPUTZ<br />
als Mehrlagenputz<br />
Unterputz<br />
PutzgrundvorbehandlungZusatzmaßnahmen<br />
Oberputz<br />
9 Kalk-Zement-Putz<br />
(abgezogen, geschnitten, zugestoßen)<br />
10 Kalk-Zement-Leichtgrundputz<br />
(abgezogen, zugestoßen)<br />
11 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />
Perlite (abgezogen, geschnitten)<br />
12 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />
EPS (abgezogen, geschnitten)<br />
13<br />
AUSSENPUTZ<br />
nicht erforderlich<br />
Je nach Putz-Produkt<br />
kann erforderlich sein:<br />
Zement-Vorspritzer<br />
Standzeit: mind. 2 Wochen<br />
Putz-Herstellerangaben<br />
beachten!<br />
nicht erforderlich<br />
Gips- u. gipshaltige<br />
Feinputze [4]<br />
Kalk-Zement-Putz<br />
Kalkputz<br />
Silikatputz [3]<br />
Kunstharzputz [9]<br />
Silikonharzputz [3]<br />
A B C D<br />
Unterputz<br />
14 Kalk-Zement-Putz<br />
(abgezogen, geschnitten, zugestoßen)<br />
15 Kalk-Zement-Leichtgrundputz<br />
(abgezogen, zugestoßen)<br />
16 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />
Perlite (abgezogen, geschnitten)<br />
17 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />
EPS (abgezogen, geschnitten)<br />
Putzgrundvorbehandlung<br />
Zement-Vorspritzer [12]<br />
Standzeit: mind. 2 Wochen<br />
nicht erforderlich [6]<br />
Je nach Putz-Produkt<br />
kann erforderlich sein:<br />
Zement-Vorspritzer<br />
Standzeit: mind. 2 Wochen<br />
Putz-Herstellerangaben<br />
beachten!<br />
Zusatzmaßnahmen<br />
eventuell<br />
Putzarmierung [12]<br />
gemäß 3.3.3.1<br />
aufgespachteltes<br />
Textilglasgitter [5]<br />
gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />
aufgespachteltes<br />
Textilglasgitter wird<br />
empfohlen<br />
gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />
Oberputz<br />
Kalk-Zement-Putz<br />
Kalk-Zement-<br />
Edelputz<br />
Silikatputz [3]<br />
Kunstharzputz [9]<br />
Silikonharzputz [3]<br />
A B C D<br />
18 SONDERPUTZE Herstellerangaben beachten!<br />
[...]-Hinweise: siehe Seite 48
= ÖAP = VAR IV<br />
Putzaufbau mit Putzgrund aus<br />
HOLZSPAN-DÄMMPLATTEN,<br />
einschichtig, mitbetoniert, als Mantelbeton<br />
oder mechanisch befestigt auf Mauerwerk<br />
Anwendungstabelle<br />
A.8<br />
siehe auch<br />
ÖNORM B 3346<br />
A B C D<br />
1 INNENPUTZ<br />
Putzgrund-<br />
als Einlagenputz<br />
vorbehandlung<br />
2 Gipsputz (Glättputz)<br />
3 Gips-Kalk-Putz (Glättputz, Reibputz)<br />
4 Kalk-Gips-Putz (Reibputz, Glättputz)<br />
5 Gips-Leicht-Putz (Glättputz)<br />
6<br />
7<br />
8<br />
nicht erforderlich<br />
[7]<br />
Je nach Putz-Produkt<br />
kann erforderlich sein:<br />
Zement-Vorspritzer<br />
Gips-Wärmedämmputz (Glättputz) Standzeit: mind. 3 Wochen<br />
Putz-Herstellerangaben<br />
beachten!<br />
Kalk-Putz (Reibputz) nicht erforderlich<br />
[7]<br />
Zusatzmaßnahmen<br />
nicht erforderlich<br />
aufgespachteltes<br />
Textilglasgitter<br />
gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />
A B C D<br />
INNENPUTZ<br />
als Mehrlagenputz<br />
Unterputz<br />
PutzgrundvorbehandlungZusatzmaßnahmen<br />
Oberputz<br />
9 Kalk-Zement-Putz<br />
(abgezogen, geschnitten, zugestoßen)<br />
10 Kalk-Zement-Leichtgrundputz<br />
(abgezogen, zugestoßen)<br />
11 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />
Perlite (abgezogen, geschnitten)<br />
12 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />
EPS (abgezogen, geschnitten)<br />
13<br />
AUSSENPUTZ<br />
nicht erforderlich<br />
[6]<br />
Je nach Putz-Produkt<br />
kann erforderlich sein:<br />
Zement-Vorspritzer<br />
Standzeit: mind. 2 Wochen<br />
Putz-Herstellerangaben<br />
beachten!<br />
aufgespachteltes<br />
Textilglasgitter<br />
gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />
Gips- u. gipshaltige<br />
Feinputze [4]<br />
Kalk-Zement-Putz<br />
Kalkputz<br />
Silikatputz [3]<br />
Kunstharzputz [9]<br />
Silikonharzputz [3]<br />
A B C D<br />
Unterputz<br />
14 Kalk-Zement-Putz<br />
(abgezogen, geschnitten, zugestoßen)<br />
15 Kalk-Zement-Leichtgrundputz<br />
(abgezogen, zugestoßen)<br />
16 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />
Perlite (abgezogen, geschnitten)<br />
17 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />
EPS (abgezogen, geschnitten)<br />
Putzgrundvorbehandlung<br />
Zusatzmaßnahmen<br />
Zement-Vorspritzer Standzeit: mind. 2 Wochen<br />
und aufgespachteltes Textilglasgitter<br />
gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />
nicht erforderlich<br />
[6]<br />
aufgespachteltes<br />
Textilglasgitter<br />
gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />
Zement-Vorspritzer Standzeit: mind. 2 Wochen<br />
und aufgespachteltes Textilglasgitter<br />
gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />
Oberputz<br />
Kalk-Zement-Putz [8]<br />
Kalk-Zement-<br />
Edelputz [8]<br />
Silikatputz [3] [8]<br />
Kunstharzputz [9] [8]<br />
Silikonharzputz [3] [8]<br />
A B C D<br />
18 SONDERPUTZE Herstellerangaben beachten!<br />
[...]-Hinweise: siehe Seite 48<br />
53
VAR IV = ÖAP =<br />
54<br />
Putzaufbau mit Putzgrund aus<br />
Anwendungstabelle<br />
HOLZSPAN-MEHRSCHICHT-DÄMMPLATTEN,<br />
zwei- oder dreischichtig, mitbetoniert als Mantelbeton<br />
oder mechanisch befestigt auf Mauerwerk<br />
A.9<br />
siehe auch<br />
ÖNORM B 3346<br />
A B C D<br />
1 INNENPUTZ<br />
Putzgrund-<br />
als Einlagenputz<br />
vorbehandlung<br />
2 Gipsputz (Glättputz)<br />
3 Gips-Kalk-Putz (Glättputz, Reibputz)<br />
4 Kalk-Gips-Putz (Reibputz, Glättputz)<br />
5 Gips-Leicht-Putz (Glättputz)<br />
6 Gips-Wärmedämmputz (Glättputz)<br />
7 Kalk-Putz (Reibputz)<br />
8<br />
nicht erforderlich<br />
Zusatzmaßnahmen<br />
eingelegtes<br />
Textilglasgitter<br />
gemäß Pkt. 3.3.4.2<br />
Diese Putze sind auf diesem Putzgrund<br />
unzulässig!<br />
nicht erforderlich [7]<br />
aufgespachteltes<br />
Textilglasgitter<br />
gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />
A B C D<br />
INNENPUTZ<br />
als Mehrlagenputz<br />
Unterputz<br />
PutzgrundvorbehandlungZusatzmaßnahmen<br />
Oberputz<br />
9 Kalk-Zement-Putz<br />
(abgezogen, geschnitten, zugestoßen)<br />
10 Kalk-Zement-Leichtgrundputz<br />
(abgezogen, zugestoßen)<br />
11 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />
Perlite (abgezogen, geschnitten)<br />
12 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />
EPS (abgezogen, geschnitten)<br />
13<br />
AUSSENPUTZ<br />
Zement-Vorspritzer Standzeit: mind. 2 Wochen<br />
und aufgespachteltes Textilglasgitter<br />
gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />
nicht erforderlich [6]<br />
aufgespachteltes<br />
Textilglasgitter<br />
gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />
Gips- u. gipshaltige<br />
Feinputze [4]<br />
Kalk-Zement-Putz<br />
Kalkputz<br />
Silikatputz [3]<br />
Kunstharzputz [9]<br />
Silikonharzputz [3]<br />
Diese Putze sind auf diesem Putzgrund unzulässig!<br />
A B C D<br />
Unterputz<br />
14 Kalk-Zement-Putz<br />
(abgezogen, geschnitten, zugestoßen)<br />
15 Kalk-Zement-Leichtgrundputz<br />
(abgezogen, zugestoßen)<br />
16 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />
Perlite (abgezogen, geschnitten)<br />
17 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />
EPS (abgezogen, geschnitten)<br />
Putzgrundvorbehandlung<br />
Zusatzmaßnahmen<br />
Zement-Vorspritzer Standzeit: mind. 2 Wochen<br />
und aufgespachteltes Textilglasgitter<br />
gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />
nicht erforderlich [6]<br />
aufgespachteltes<br />
Textilglasgitter<br />
gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />
Oberputz<br />
Kalk-Zement-Putz [8]<br />
Kalk-Zement-Edelputz<br />
[8]<br />
Silikatputz [3] [8]<br />
Kunstharzputz [9] [8]<br />
Silikonharzputz [3] [8]<br />
Diese Putze sind auf diesem Putzgrund unzulässig!<br />
A B C D<br />
18 SONDERPUTZE Herstellerangaben beachten!<br />
[...]-Hinweise: siehe Seite 48
= ÖAP = VAR IV<br />
Putzaufbau mit Putzgrund aus<br />
Anwendungstabelle<br />
HOLZWOLLE-DÄMMPLATTEN,<br />
einschichtig mitbetoniert, als Mantelbeton<br />
oder mechanisch befestigt auf Mauerwerk<br />
A.10<br />
siehe auch<br />
ÖNORM B 3346<br />
A B C D<br />
1 INNENPUTZ<br />
Putzgrund-<br />
als Einlagenputz<br />
vorbehandlung<br />
2 Gipsputz (Glättputz)<br />
Zusatzmaßnahmen<br />
3 Gips-Kalk-Putz (Glättputz, Reibputz) nicht erforderlich [7] nicht erforderlich<br />
4 Kalk-Gips-Putz (Reibputz, Glättputz)<br />
5 Gips-Leicht-Putz (Glättputz)<br />
6 Gips-Wärmedämmputz (Glättputz)<br />
7 Kalk-Putz (Reibputz)<br />
8<br />
INNENPUTZ<br />
als Mehrlagenputz<br />
Unterputz<br />
9 Kalk-Zement-Putz<br />
(abgezogen, geschnitten, zugestoßen)<br />
10 Kalk-Zement-Leichtgrundputz<br />
(abgezogen, zugestoßen)<br />
11 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />
Perlite (abgezogen, geschnitten)<br />
12 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />
EPS (abgezogen, geschnitten)<br />
13<br />
AUSSENPUTZ<br />
Je nach Putz-Produkt kann erforderlich sein:<br />
Zement-Vorspritzer Standzeit: mind. 3 Wochen<br />
oder eingelegtes Textilglasgitter<br />
gemäß Pkt. 3.3.4.2<br />
Armierter Vorspritzer gemäß Pkt. 3.4<br />
oder aufgespachteltes Textilglasgitter<br />
gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />
A B C D<br />
Putzgrundvorbehandlung <br />
Zusatzmaßnahmen<br />
aufgespachteltes Textilglasgitter<br />
gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />
nicht erforderlich<br />
[6]<br />
aufgespachteltes<br />
Textilglasgitter<br />
gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />
Je nach Putz-Produkt kann erforderlich sein:<br />
Zement-Vorspritzer Standzeit: mind. 2 Wochen<br />
ggf auch aufgespachteltes Textilglasgitter<br />
gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />
Putz-Herstellerangaben beachten!<br />
Oberputz<br />
Gips- u. gipshaltige<br />
Feinputze [4]<br />
Kalk-Zement-Putz<br />
Kalkputz<br />
Silikatputz [3]<br />
Kunstharzputz [9]<br />
Silikonharzputz [3]<br />
A B C D<br />
Unterputz<br />
14 Kalk-Zement-Putz<br />
(abgezogen, geschnitten, zugestoßen)<br />
15 Kalk-Zement-Leichtgrundputz<br />
(abgezogen, zugestoßen)<br />
16 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />
Perlite (abgezogen, geschnitten)<br />
17 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />
EPS (abgezogen, geschnitten)<br />
Putzgrundvorbehandlung<br />
Zusatzmaßnahmen<br />
Zement-Vorspritzer Standzeit: mind. 2 Wochen<br />
und aufgesp. Textilglasgitter gemäß 3.3.3.2<br />
nicht erforderlich [6]<br />
aufgespachtetes<br />
Textilglasgitter<br />
gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />
Zement-Vorspritzer Standzeit: mind. 2 Wochen<br />
und aufgespachteltes Textilglasgitter<br />
gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />
Oberputz<br />
Kalk-Zement-Putz [8]<br />
Kalk-Zement-<br />
Edelputz [8]<br />
Silikatputz [3] [8]<br />
Kunstharzputz [9] [8<br />
Silikonharzputz [3] [8]<br />
A B C D<br />
18 SONDERPUTZE Herstellerangaben beachten!<br />
[...]-Hinweise: siehe Seite 48<br />
55
VAR IV = ÖAP =<br />
56<br />
Putzaufbau mit Putzgrund aus<br />
Anwendungstabelle<br />
HOLZWOLLE-MEHRSCHICHT-DÄMMPLATTEN,<br />
zwei- oder dreischichtig mitbetoniert, als Mantelbeton<br />
oder mechanisch befestigt auf Mauerwerk<br />
A.11<br />
siehe auch<br />
ÖNORM B 3346<br />
A B C D<br />
1 INNENPUTZ<br />
Putzgrund-<br />
als Einlagenputz<br />
vorbehandlung<br />
2 Gipsputz (Glättputz)<br />
3 Gips-Kalk-Putz (Glättputz, Reibputz)<br />
4 Kalk-Gips-Putz (Reibputz, Glättputz)<br />
5 Gips-Leicht-Putz (Glättputz)<br />
6 Gips-Wärmedämmputz (Glättputz)<br />
7 Kalk-Putz (Reibputz)<br />
8<br />
INNENPUTZ<br />
als Mehrlagenputz<br />
Unterputz<br />
9 Kalk-Zement-Putz<br />
(abgezogen, geschnitten, zugestoßen)<br />
10 Kalk-Zement-Leichtgrundputz<br />
(abgezogen, zugestoßen)<br />
11 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />
Perlite (abgezogen, geschnitten)<br />
12 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />
EPS (abgezogen, geschnitten)<br />
13<br />
AUSSENPUTZ<br />
nicht erforderlich<br />
Zusatzmaßnahmen<br />
eingelegtes<br />
Textilglasgitter<br />
gemäß Pkt. 3.3.4.2<br />
Diese Putze sind auf diesem Putzgrund<br />
unzulässig!<br />
armierter Vorspritzer gemäß Pkt. 3.4<br />
oder aufgespachteltes Textilglasgitter<br />
gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />
A B C D<br />
Putzgrundvorbehandlung <br />
Zusatzmaßnahmen<br />
aufgespachteltes Textilglasgitter<br />
gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />
nicht erforderlich<br />
[6]<br />
aufgespachteltes<br />
Textilglasgitter<br />
gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />
Oberputz<br />
Gips- u. gipshaltige<br />
Feinputze [4]<br />
Kalk-Zement-Putz<br />
Kalkputz<br />
Silikatputz [3]<br />
Kunstharzputz [9]<br />
Silikonharzputz [3]<br />
Diese Putze sind auf diesem Putzgrund unzulässig!<br />
A B C D<br />
Unterputz<br />
14 Kalk-Zement-Putz<br />
(abgezogen, geschnitten, zugestoßen)<br />
15 Kalk-Zement-Leichtgrundputz<br />
(abgezogen, zugestoßen)<br />
16 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />
Perlite (abgezogen, geschnitten)<br />
17 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />
EPS (abgezogen, geschnitten)<br />
Putzgrundvorbehandlung<br />
Zusatzmaßnahmen<br />
Zement-Vorspritzer Standzeit: mind. 2 Wochen<br />
und aufgesp. Textilglasgitter gemäß 3.3.3.2<br />
nicht erforderlich [6]<br />
aufgespachtetes<br />
Textilglasgitter<br />
gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />
Oberputz<br />
Kalk-Zement-Putz [8]<br />
Kalk-Zement-<br />
Edelputz [8]<br />
Silikatputz [3] [8]<br />
Kunstharzputz [9] [8]<br />
Silikonharzputz [3] [8]<br />
Diese Putze sind auf diesem Putzgrund unzulässig!<br />
A B C D<br />
18 SONDERPUTZE Herstellerangaben beachten!<br />
[...]-Hinweise: siehe Seite 48
= ÖAP = VAR IV<br />
Österreichische Arbeitsgemeinschaft Putz<br />
Hinweis: ÖAP Merkblätter sind Stellungnahmen der ÖAP zu<br />
aktuellen Themen. sie werden ebenso wie die ÖAP-<br />
<strong>RICHTLINIEN</strong> im Konsensverfahren, mit absoluter<br />
Beschlussmehrheit erarbeitet. Richtlinien sind meist<br />
ausführliche Verarbeitungsanleitungen.<br />
Definition<br />
Einlagige Glättputze, das sind ausschließlich gipshältige Putzmörtel, werden maschinell auf den ggf.<br />
vorbehandelten Putzgrund so aufgetragen, dass sie nach Fertigstellung eine gleichmäßig geglättete<br />
Oberfläche aufweisen.<br />
(Die in den meisten Ausschreibungen enthaltene Anforderung: „Oberfläche wahlweise verrieben oder<br />
geglättet“, ist technisch falsch, weil nicht dasselbe, und widerspricht damit der ÖNORM B 2210 –<br />
„Putzarbeiten – Werkvertragsnorm“ - Pkt. 4.2.1: „..... nur Leistungen gleicher Art in einer Position<br />
erfasst werden.“)<br />
Qualitätswartung<br />
Da es sich um reine Handarbeit an bzw. mit einem anfänglich plastischen Mörtel handelt, der sich<br />
durch den Ansteifungs- und Erhärtungsprozess laufend verändert, darf die Oberflächenherstellung<br />
und die erreichte Oberflächenqualität nicht mit einer gespachtelten Fläche verglichen werden, wo z.B.<br />
durch den Maler eine nur ca. 1 mm dünne Spachtelschicht auf einen harten Untergrund aufgetragen<br />
wird.<br />
Herstellung<br />
Der aufgespachtelte, abgezogene, ausgerichtete, angesteifte und „geschnittene“ (dh planflächig<br />
zugerichtete) Putz wird mit Wasser gleichmäßig besprüht und anschließend mit dem Schwammbrett<br />
„aufgeschlämmt“. Feinteile und Bindemittel werden damit an der Putzoberfläche angereichert, die<br />
Schlämme wird dabei auch gleichmäßig verteilt.<br />
Die Schlämme kann keine Dellen oder Unebenheiten ausgleichen, daher ist es besonders wichtig,<br />
dass der Putzer die Oberfläche sorgfältig abzieht und „schneidet“. Die Qualität der fertigen Oberfläche<br />
wird davon wesentlich beeinflusst.<br />
Nach kurzer, neuerlicher Ansteifungszeit wird die Fläche mit Traufel, Schweizer Glätte, Flächenspachtel,<br />
oä geglättet. Dabei wird die oberste Putzschicht auch verdichtet und erhält durch die<br />
Beschaffenheit des metallenen Glättwerkzeuges eine geschlossene, jedoch nicht porenfreie Oberfläche.<br />
Einflüsse auf Oberflächenqualität<br />
- ungünstige Witterung: z.B. auch Wind, bzw Zugluft bei nicht geschlossenem Bauwerk<br />
Blindstöcken, usw)<br />
(Verwendung von<br />
- stark schwankende Putzdicken<br />
- unterschiedlich saugender Putzgrund<br />
- Qualität des verwendeten Putzmaterials<br />
- handwerkliche Arbeit<br />
- ungünstige Austrocknungsbedingungen, z.B. mangelnde Belüftung, direkte Beheizung, Einsatz von<br />
Entfeuchtungsgeräten, zu rasche Nachfolgearbeiten (Estrich, Maler)<br />
Zu frühes Glätten kann zu Bläschenbildung an der Oberfläche führen.<br />
INNENPUTZ MB 02<br />
1. Ausgabe 09/98<br />
GLÄTTPUTZ, einlagig, gipshaltig<br />
PUTZOBERFLÄCHE:<br />
Herstellung, Beurteilung, Sanierung<br />
Oberflächenbeurteilung<br />
ÖNORM B 3346 – „Putzmörtel - Regeln für die Verwendung und Verarbeitung“ - Pkt. 6.3.11 –<br />
„Anforderungen an den fertigen Putz“:<br />
Fertige, ausreichend abgetrocknete Putzoberflächen müssen den geforderten Charakter aufweisen<br />
und ein Erscheinungsbild zeigen, welches in Struktur und Farbton einer fachgerechten Handarbeit<br />
entspricht.<br />
Blasen in der fertigen Putzoberfläche sind unzulässig, Unregelmäßigkeiten dürfen bei normalem Licht<br />
nicht augenfällig sein. Eine Beurteilung der Putzoberfläche im Streiflicht ist nicht zulässig.<br />
Einlagige Glättputze können niemals das Erscheinungsbild einer Spachtelung aufweisen.<br />
57
VAR IV = ÖAP =<br />
„Verarbeitungsrichtlinien für Werkputzmörtel“ der ÖAP - 4. Auflage 12/04 - Pkt. 3.13.2:<br />
„Glättputze können weder porenfrei noch absolut planeben und glatt (im Streiflicht gesehen)<br />
hergestellt werden. ‚Streiflichtsichereʼ Flächen können ausschließlich durch einen so genannten<br />
‚Feinzugʼ, das ist wiederholtes Schleifen und Spachteln (z.B. durch Maler, Stuckateur) hergestellt<br />
werden.“<br />
Einlagige Putze auf glatten Betonflächen neigen zur Bläschenbildung und sind dort nur mit erhöhtem<br />
Arbeitsaufwand herzustellen.<br />
Bläschen können ausschließlich einen optischen Mangel darstellen.<br />
Maßnahmen gegen Bläschenbildung<br />
Wird ggf. in einem eigenen Arbeitsgang (Zusatzleistung!) eine Betonfläche gespachtelt, oder ein<br />
Voranstrich aufgebracht, auch wenn dieser aufgrund einer allfällig saugfähigen Betonfläche nicht<br />
erforderlich wäre, so kann Bläschenbildung damit erheblich verringert, aber nicht verhindert werden.<br />
Sanierung von Bläschen<br />
Bis längstens einen Tag nach der Herstellung des Putzes können aufgetretene Bläschen mit der<br />
Spachtel trichterförmig geöffnet und aufgeweitet, mit dem Putzmaterial aufgefüllt und überarbeitet werden.<br />
Derartige Stellen können jedoch auch geringfügig sichtbar bleiben und stellen keinen Mangel dar.<br />
Dem Putzverarbeiter obliegt die diesbezügliche Kontrollpflicht seiner eigenen Leistung nach der<br />
Herstellung der Putzflächen.<br />
Bereits erhärtete Putzflächen können nur durch Schleifen und Spachteln saniert werden.<br />
Wichtig für den Maler:<br />
Zeitgerechte Erfüllung der Prüf- und Warnpflicht (z.B. auch der Hinweis auf Bläschen)!<br />
Entspricht die Oberfläche des Glättputzes nicht, soll die Sanierung möglichst durch das Putzfachunternehmen<br />
selbst erfolgen.<br />
Anmerkung<br />
Vielerorts ist man der Meinung, dass der Maler keinerlei Vorarbeiten mehr auszuführen hat.<br />
Gemäß ÖNORM B 2230-2, Pkt. 2.3.3.2 (und nach Feststellung der Bundesinnung der Maler,<br />
Lackierer und Schilderhersteller) ist das punktuelle Überscheren und Ausbessern geringfügiger<br />
Rauigkeiten und Fehlstellen keine verrechenbare Hauptleistung. Vollflächiges Überscheren und/oder<br />
Spachteln sind jedoch verrechenbare, einzelne Arbeitsgänge.<br />
58
= ÖAP = VAR IV<br />
Österreichische Arbeitsgemeinschaft Putz<br />
Hinweis: ÖAP Merkblätter sind Stellungnahmen der ÖAP zu<br />
aktuellen Themen. sie werden ebenso wie die ÖAP-<br />
<strong>RICHTLINIEN</strong> im Konsensverfahren, mit absoluter<br />
Beschlussmehrheit erarbeitet. Richtlinien sind meist<br />
ausführliche Verarbeitungsanleitungen.<br />
INNENPUTZ MB 03<br />
1. Ausgabe 09/98<br />
REIBPUTZ, einlagig, gipshaltig<br />
PUTZOBERFLÄCHE:<br />
Herstellung, Beurteilung, Sanierung<br />
Definition<br />
Einlagige Reibputze werden maschinell auf den ggf. vorbehandelten Putzgrund aufgetragen und in<br />
mehreren Arbeitsgängen so bearbeitet, dass sie nach Fertigstellung eine gleichmäßig strukturierte<br />
Oberfläche aufweisen.<br />
Qualitätserwartung<br />
Die Oberfläche eines einlagigen Reibputzes wird durch die Kornverteilung im Putz und vom enthaltenen<br />
Größtkorn bestimmt, das produktabhängig zwischen 0,6 und 1,4 mm liegen kann.<br />
Das Größtkorn liegt in den Feinteilen eingebettet und ragt aus der Putzoberfläche teilweise bis<br />
gänzlich heraus. Zwischen den Größtkörnen sind die Flächen feinkörnig; deshalb ist geringes<br />
Absanden (Wischprobe mit der Hand) kein Mangel.<br />
Die Oberfläche eines einlagigen, gipshaltigen Reibputzes kann nicht verglichen werden mit der eines<br />
Feinputzes (Deckputz auf einem Unterputz).<br />
Herstellung<br />
Der aufgetragene, abgezogene, ausgerichtete, angesteifte und „geschnittene“ (dh planflächig zugerichtete)<br />
Putz wird mit Wasser gleichmäßig besprüht und anschließend mit dem Schwammbrett<br />
„aufgeschlämmt“. Feinteile und Bindemittel werden damit an der Putzoberfläche angereichert, die<br />
Schlämme wird dabei auch gleichmäßig verteilt.<br />
Die Schlämme kann keine Dellen oder Unebenheiten ausgleichen, daher ist es besonders wichtig,<br />
dass der Putzer die Oberfläche sorgfältig abzieht und „schneidet“. Die Qualität der fertigen Oberfläche<br />
wird davon wesentlich beeinflusst.<br />
Nach kurzer, neuerlicher Ansteifungszeit wird die Fläche mit dem Schwammbrett verrieben (auch<br />
„Filzen“ genannt). Dabei wird die oberste Putzschicht auch verdichtet und erhält die typische<br />
Reibputzstruktur.<br />
In diesem Zusammenhang wird festgehalten, dass sich manche Begriffe historisch und regional<br />
unterschiedlich entwickelten, z.B. der Begriff „Filzen“ bzw „Filzputz“. Während im Osten Österreichs<br />
mit „Filzen“ der Arbeitsgang des Aufschlämmens gemeint ist, wird in anderen Gebieten der letzte<br />
Arbeitsgang, das Zureiben als „Abfilzen“ bezeichnet).<br />
Einflüsse auf die Oberflächenqualität<br />
- ungünstige Witterung z.B. auch Wind bzw Zugluft bei nicht geschlossenem Bauwerk (z.B. bei<br />
Verwendung von Blindstöcken usw.)<br />
- stark schwankende Putzdicken<br />
- unterschiedlich saugender Putzgrund<br />
- Qualität des verwendeten Putzmaterials<br />
- handwerkliche Arbeit<br />
- ungünstige Austrocknungsbedingungen, z.B. mangelnde Belüftung, direkte Beheizung, Einsatz<br />
von Entfeuchtungsgeräten, zu rasche Nachfolgearbeiten (Estrich, Maler)<br />
Sowohl zu starkes und zu langes Aufschlämmen, als auch zu langes Zureiben bringen zuviel Größtkörner<br />
an die Putzoberfläche. Dies führt und zu Schlieren und schmierigen, streifigen Putzoberflächen.<br />
Zu langes Warten auf den Zeitpunkt des Zureibens macht die Putzoberfläche zu hart, glatziger Putz ist<br />
die Folge.<br />
59
VAR IV = ÖAP =<br />
Oberflächenbeurteilung<br />
ÖNORM B 3346 – „Putzmörtel - Regeln für die Verwendung und Verarbeitung“ - Pkt. 5.3.11 –<br />
„Putzoberfläche“:<br />
„Fertige, ausreichend abgetrocknete Putzoberflächen müssen den geforderten Charakter aufweisen<br />
und ein Erscheinungsbild zeigen, welches in Struktur und Farbton einer fachgerechten Handarbeit<br />
entspricht.<br />
Blasen in der fertigen Putzoberfläche sind unzulässig, Unregelmäßigkeiten dürfen bei normalem Licht<br />
nicht augenfällig sein. Eine Beurteilung der Putzoberfläche im Streiflicht ist nicht zulässig.“<br />
„Verarbeitungsrichtlinien für Werkputzmörtel“ der ÖAP - 4. Auflage 12/04 - Pkt. 3.13.2:<br />
„Einlagige Putze auf glatten Betonflächen neigen zur Bläschenbildung und sind dort nur mit erhöhtem<br />
Arbeitsaufwand herzustellen. Bläschen können ausschließlich einen optischen Mangel darstellen.“<br />
Oberfläche der Innenecken (Ichsen):<br />
Unterschiedliche Arbeitstechniken führen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Gemäß ÖNORM B 3346<br />
hat die Putzoberfläche (auch die Ichsen) ein gleichmäßiges Erscheinungsbild aufzuweisen. Die<br />
regional übliche Methode, die Ichsen mit der Ichsenspachtel nachzubearbeiten (zu glätten), ist<br />
jedenfalls mit dem Auftraggeber vor der Ausführung zu regeln.<br />
Maßnahmen gegen Bläschenbildung<br />
Wird ggf. in einem eigenen Arbeitsgang (Zusatzleistung!) eine Betonfläche gespachtelt, oder ein<br />
Voranstrich aufgebracht, auch wenn dieser aufgrund einer allfällig saugfähigen Betonfläche nicht<br />
erforderlich wäre, so kann Bläschenbildung damit erheblich verringert, aber nicht verhindert werden.<br />
Sanierung von Bläschen<br />
Bis längstens einen Tag nach der Herstellung des Putzes können aufgetretene Bläschen mit der<br />
Spachtel trichterförmig geöffnet und aufgeweitet, mit dem Putzmaterial aufgefüllt und nach- bzw.<br />
überarbeitet werden. Derartige Stellen können jedoch auch geringfügig sichtbar bleiben und stellen<br />
keinen Mangel dar.<br />
Dem Putzverarbeiter obliegt die diesbezügliche Kontrollpflicht seiner eigenen Leistung nach<br />
der Herstellung der Putzflächen.<br />
Bereits erhärtete und ausgetrocknete Putzflächen können erforderlichenfalls großflächig auch mit<br />
geeignetem Material überzogen werden.<br />
Wichtig für den Maler:<br />
Zeitgerechte Erfüllung der Prüf- und Warnpflicht (z.B. auch der Hinweis auf Bläschen)!<br />
Entspricht die Reibputzstruktur nicht, soll die Sanierung möglichst durch das Putzfachunternehmen<br />
selbst erfolgen. Durch das Überscheren einer Reibputzfläche werden nicht nur die oberflächlich<br />
anhafteten Körner entfernt, sondern auch die eingebetteten Strukturkörner herausgerissen.<br />
Überscheren führt also zu einer Beschädigung der Putzoberfläche und bedarf einer anschließenden<br />
Spachtelung oder neuen Reibputzschicht, die nicht mehr ursächlich mit der allenfalls mangelhaft<br />
ausgeführten Reibputzstruktur im Zusammenhang steht.<br />
Anmerkung<br />
Vielerorts ist man der Meinung, dass der Maler keinerlei Vorarbeiten mehr auszuführen hat.<br />
Gemäß ÖNORM B 2230-2, Pkt. 2.3.3.2, und nach der Feststellung der Bundesinnung der Maler,<br />
Lackierer und Schilderhersteller, ist das punktuelle Überscheren und Ausbessern geringfügiger<br />
Rauigkeiten und Fehlstellen keine verrechenbare Hauptleistung. Vollflächiges Überscheren und/oder<br />
Spachteln sind jedoch verrechenbare, einzelne Arbeitsgänge.<br />
60
= ÖAP = VAR IV<br />
Österreichische Arbeitsgemeinschaft Putz<br />
Hinweis: ÖAP Merkblätter sind Stellungnahmen der ÖAP zu<br />
aktuellen Themen. sie werden ebenso wie die ÖAP-<br />
<strong>RICHTLINIEN</strong> im Konsensverfahren, mit absoluter<br />
Beschlussmehrheit erarbeitet. Richtlinien sind meist<br />
ausführliche Verarbeitungsanleitungen.<br />
INNENPUTZ MB 04<br />
1. Ausgabe 09/98<br />
REIBPUTZ, ein-/zweilagig, kalk-zementhaltig<br />
PUTZOBERFLÄCHE:<br />
Herstellung, Beurteilung, Sanierung<br />
Definition<br />
Kalk-Reibputze, sowie Kalk-Zement-Reibputze werden maschinell auf den ggf. vorbehandelten<br />
Putzgrund aufgetragen und in mehreren Arbeitsgängen so bearbeitet, dass sie nach Fertigstellung<br />
eine gleichmäßig strukturierte Oberfläche aufweisen.<br />
Qualitätserwartung<br />
Die Oberfläche eines Kalk-Reibputzes oder Kalk-Zement-Reibputzes wird durch die Kornverteilung im<br />
Putz und vom enthalten Größtkorn bestimmt, das produktabhängig zwischen 0,6 und 1,4 mm liegen<br />
kann.<br />
Das Größtkorn liegt in den Feinteilen eingebettet und ragt aus der Putzoberfläche teilweise bis<br />
gänzlich heraus. Zwischen den Größtkörnern sind die Flächen feinkörnig. Deshalb ist geringes<br />
Absanden (Wischprobe mit der Hand) kein Mangel.<br />
Die Oberfläche eines Kalk- oder Kalk-Zement-Reibputzes kann nicht verglichen werden mit der<br />
eines Feinputzes (Deckputz auf einem Unterputz).<br />
Eine glatte Oberfläche ist nur durch Überziehen mit einer Putzglätte erreichbar.<br />
Herstellung<br />
Kalk-Reibputz:<br />
Der aufgetragene, abgezogene, ausgerichtete, angesteifte und „geschnittene“ (dh planflächig zugerichtete<br />
Putz wird mit Wasser gleichmäßig besprüht und anschließend mit dem Schwammbrett „aufgeschlämmt“.<br />
Feinteile und Bindemittel werden damit an der Putzoberfläche angereichert, die Schlämme<br />
wird dabei auch gleichmäßig verteilt.<br />
Die Schlämme kann keine Dellen oder Unebenheiten ausgleichen, daher ist es besonders wichtig,<br />
dass der Putzer die Oberfläche sorgfältig abzieht und „schneidet“. Die Qualität der fertigen Oberfläche<br />
wird davon wesentlich beeinflusst.<br />
Nach kurzer, neuerlich Ansteifungszeit wird die Fläche mit dem Schwammbrett verrieben (auch<br />
„Filzen“ genannt). Dabei wird die oberste Putzschichte auch verdichtet und erhält die typische<br />
Reibputzstruktur.<br />
Kalk-Zement-Reibputz:<br />
Der Kalkzement-Reibputz wird in der erforderlichen Schichtdicke aufgespritzt, danach abgezogen und<br />
ansteifen gelassen. Je nach Festigkeitsentwicklung, abhängig von der Witterung und dem Saugverhalten<br />
des Untergrundes, wird am selben oder am darauf folgenden Tag die Oberfläche „geschnitten“<br />
(dh planflächig zugerichtet) und nach Aufrauen (Abkehren) der Oberfläche eine zweite dünne<br />
Schicht des Kalk-Zement-Reibputzes aufgespritzt, mit der Traufel eingeebnet und nach kurzem Ansteifen<br />
verrieben.<br />
Einflüsse auf die Oberflächenqualität<br />
- ungünstige Witterung z.B. auch Wind bzw. Zugluft bei nicht geschlossenem Bauwerk (z.B. bei<br />
Verwendung von Blindstöcken, usw.))<br />
- stark schwankende Putzdicken<br />
- unterschiedlich saugender Putzgrund<br />
- Qualität des verwendeten Putzmaterials<br />
- handwerkliche Arbeit<br />
- ungünstige Austrocknungsbedingungen, z.B. mangelnde Belüftung, direkte Beheizung, Einsatz<br />
von Entfeuchtungsgeräten, zu rasche Nachfolgearbeiten (Estrich, Maler)<br />
Zu frühes Zureiben auf der noch zu weichen Putzoberfläche führt zu Schlieren und schmierigen,<br />
streifigen Putzoberflächen. Zu langes Warten auf den Zeitpunkt des Reibens macht die Putzoberfläche<br />
zu hart; glatziger Putz ist die Folge.<br />
61
VAR IV = ÖAP =<br />
Oberflächenbeurteilung<br />
ÖNORM B 3346 – „Putzmörtel - Regeln für die Verwendung und Verarbeitung“ - Pkt. 6.3.11 -<br />
„Anforderungen and den fertigen Putz“:<br />
„Fertige, ausreichend abgetrocknete Putzoberflächen müssen den geforderten Charakter aufweisen<br />
und ein Erscheinungsbild zeigen, welches in Struktur und Farbton einer fachgerechten Handarbeit<br />
entspricht.<br />
Unregelmäßigkeiten dürfen bei normalem Licht nicht augenfällig sein. Eine Beurteilung der<br />
Putzoberfläche im Streiflicht ist nicht zulässig. Bläschen können ausschließlich einen optischen<br />
Mangel darstellen.“<br />
Oberflächen der Innenecken (Ichsen)<br />
Unterschiedliche Arbeitstechniken führen zu unterschiedlichen Ergebnissen.<br />
Die regional übliche Methode, die Ichsen mit der Ichsenspachtel nachzubearbeiten (zu glätten), ist<br />
jedenfalls mit dem Auftraggeber vor der Ausführung zu regeln.<br />
Gemäß ÖNORM B 3346 hat die Putzoberfläche (auch die Ichsen) ein gleichmäßiges Erscheinungsbild<br />
aufzuweisen.<br />
Im Bereich von Ichsen wird die Ausführung eines Kellenschnittes gemäß ÖAP-Verarbeitungsrichtlinie<br />
für Werkputzmörtel Pkt. 3.8.1 empfohlen.<br />
Maßnahmen gegen Bläschenbildung<br />
Wird ggf. in einem eigenen Arbeitsgang (Zusatzleistung!) eine Betonfläche gespachtelt, oder ein<br />
Voranstrich gebracht, auch wenn dieser aufgrund einer allfällig saugfähigen Betonfläche nicht<br />
erforderlich wäre, so kann Bläschenbildung damit erheblich verringert, aber nicht verhindert werden.<br />
Sanierung von Bläschen<br />
Bei längstens einen Tag nach der Herstellung des Putzes können aufgetretene Bläschen mit der<br />
Spachtel trichterförmig geöffnet und aufgeweitet, mit dem Putzmaterial aufgefüllt und überarbeitet<br />
werden. Derartige Stellen können jedoch auch geringfügig sichtbar bleiben und stellen keinen Mangel<br />
dar.<br />
Dem Putzverarbeiter obliegt die diesbezügliche Kontrollpflicht seiner eigenen Leistung nach<br />
der Herstellung der Putzflächen.<br />
Bereits erhärtete und ausgetrocknete Putzflächen können erforderlichenfalls großflächig auch mit<br />
geeignetem Material überzogen werden.<br />
Wichtig für den Maler:<br />
Zeitgerechte Erfüllung der Prüf- und Warnpflicht (z.B. auch der Hinweis auf Bläschen)!<br />
Entspricht die Reibputzstruktur nicht, soll die Sanierung möglichst durch das Putzfachunternehmen<br />
selbst erfolgen. Durch das Überscheren eine Reibputzfläche werden nicht nur die oberflächlich<br />
anhaftenden Körner entfernt, sondern auch die eingebetteten Strukturkörner herausgerissen.<br />
Überscheren führt also zu einer Beschädigung der Putzoberfläche und bedarf einer anschließenden<br />
Spachtelung oder neuen Reibputzschicht, die nicht mehr ursächlich mit der allenfalls mangelhaft<br />
ausgeführten Reibputzstrukur im Zusammenhang steht.<br />
Anmerkung<br />
Vielerorts ist man der Meinung, dass der Maler keinerlei Vorarbeiten mehr auszuführen hat.<br />
Gemäß der ÖNORM B 2230-2, Pkt. 2.3.3.2 und nach Feststellung der Bundesinnung der Maler.<br />
Lackierer und Schilderhersteller, ist das punktuelle Überscheren und Ausbessern geringfügiger<br />
Rauigkeiten und Fehlstellen keine verrechenbare Hauptleistung. Vollflächiges Überscheren und/oder<br />
Spachteln sind jedoch verrechenbare Arbeitsvorgänge.<br />
62
= ÖAP = VAR IV<br />
6. MITGLIEDERVERZEICHNIS DER ÖAP<br />
Stand per 19.10.2004<br />
Name Firmenstandort<br />
Fachbereich<br />
Name Firmenstandort<br />
1 All-Ha-Bau Graz HW 29 Moldan Kuchl PI<br />
2 Allputz Bau Oberndorf HW 30 OÖ.-Sbg. Zieglerverband Linz BI<br />
3 Allputz Innenbau Graz HW 31 Pittsburgh Corning Linz / Innsbruck BI<br />
Fach-<br />
Bereich<br />
4 Altis Neukirchen HW 32 Polzinger Offenhausen HW<br />
5 APU CH-Schaffhausen SO 33 Protektor Wien SO<br />
6 Austrotherm Waldegg/Wopfing BI 34 Putz & Stuck Wien HW<br />
7 BauMit Bad Ischl PI 35 Reisenhofer Eggersdorf HW<br />
8 Baurent Innsbruck HW 36 Renova Villach HW<br />
9 Bekaert Wien SO 37 Reno-Vit Gilgenberg HW<br />
10 BG d. Stuckateure Vbg. Feldkirch HW 38 Rigips Puchberg/Schneeberg PI<br />
11 Bundesinnung Maler Wien HW 39 Röfix Röthis PI<br />
12 DOW Chemical Wien BI 40 Saint-Gobain Weber Wien PI<br />
13 Durisol Achau BI 41 Schmidbauer Altschwendt HW<br />
14 Elotex CH-Sempach-Station SO 42 Schretter Vils BI<br />
15 Ernstbrunner Kalktechnik Ernstbrunn PI 42 Stauss Perlite Europerl St. Pölten SO<br />
16 Eustacchio Ingenieurbüro Raaba SO (E) 43 STO Villach PI<br />
17 GKZ Tiefgraben bei Mondsee HW 45 Synthesa Perg PI<br />
18 Glaser & Freitag Neudau HW 46 Thermospan St. Johann/Pongau BI<br />
19 Goidinger Wattens PI 47 Tiroputz Natters HW<br />
20 Grundner St. Veit/Vog. HW 48 Velox Maria Rojach BI<br />
21 Heinrich Verputz Bergheim HW 49 VÖB<br />
22 Heraklith Fürnitz BI 50 Walch Stanz bei Landeck HW<br />
23 Innenputz Becker & Stock Salzburg HW 51 Webersberger-Quarzolith Bergheim PI<br />
24 ISO-Span Ramingstein BI 52 Wietersdorfer & Peggauer Klagenfurt PI<br />
25 Kast D-Sonthofen Sonthofen SO 53 Wopfinger Wopfing PI<br />
26 KPS Ötztal Putz Ötztal-Bahnhof HW 54 Ytong Loosdorf BI<br />
27 Lasselsberger Pöchlarn BI 55 Zangerle Kappl HW<br />
28 Metall - Petersen D-Mudau/Chemnitz SO 56 Zmug St. Stefan i. L. HW<br />
insgesamt : 23 HW, 13 BI, 12 PI, 8 SO (1 E)<br />
BI = Baustoffindustrie, HW = Putzfachbetriebe, PI = Putzindustrie, SO = Sonstige Unternehmungen (E = Einzelpersonen)<br />
Die vollen Firmennamen, detaillierte Anschriften und alle Kontaktmöglichkeiten<br />
(Telefon, Fax, Mail, Web, .....)<br />
unserer Mitgliedsfirmen erhalten Sie im Internet<br />
unter:<br />
www.oeap.at<br />
Wien BI<br />
63
ÖSTERREICHISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT PUTZ<br />
Verein zur Erstellung einheitlicher Richtlinien für die Anwendung von Fertigputzmörtel<br />
.<br />
Herausgeber<br />
ÖAP – Österreichische Arbeitsgemeinschaft Putz<br />
A – 6020 Innsbruck, Brixner Straße 3/2