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RICHTLINIEN FÜR WERKPUTZMÖRTEL - Comelli

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ÖSTERREICHISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT PUTZ<br />

Verein zur Erstellung einheitlicher Richtlinien für die Anwendung von Fertigputzmörtel<br />

.<br />

VERARBEITUNGS-<br />

<strong>RICHTLINIEN</strong><br />

<strong>FÜR</strong><br />

<strong>WERKPUTZMÖRTEL</strong><br />

4. neu bearbeitete Auflage: 12/04<br />

VAR IV<br />

Kurzbezeichnung


VAR IV = ÖAP =<br />

2<br />

Herausgeber<br />

ÖAP – Österreichische Arbeitsgemeinschaft Putz<br />

A – 6020 Innsbruck, Brixner Straße 3/2<br />

Alle Rechte vorbehalten! – Gerichtsstand Innsbruck<br />

© - ÖAP<br />

Preis: Euro 10,00 + Versandkosten<br />

Mitgliedsunternehmen siehe Seite 63<br />

Internet: www.oeap.at<br />

E-mail: office@oeap.at


= ÖAP = VAR IV<br />

Ein paar wichtige Worte vorweg!<br />

Die Gebrauchstauglichkeit eines Bauwerkes hängt in entscheidendem Maße<br />

auch von der Güte des Putzes ab.<br />

Der Putz ist Zierde und Schutz eines Gebäudes<br />

Die Güte des Putzes wiederum wird wesentlich beeinträchtigt durch:<br />

• Planung ohne Berücksichtigung allgemein gültiger Regeln der Technik<br />

(z.B. wahllose Aneinanderreihung unterschiedlichster Baustoffe, keine Trennfugen)<br />

• zu kurze Bautermine (z.B. keine eingeplanten Trocknungszeiten, Winterbaustellen)<br />

• Missachtung der Erkenntnisse über neue Putzmethoden, die aufgrund neuer<br />

Baustoffe/Wandbildner aber unabdingbar sind (z.B. falsche Materialauswahl,<br />

unsachgemäßer Putzaufbau)<br />

Auch die Vergabe von Ausführungsaufträgen ausschließlich an Billigstbieter kann<br />

zur Folge haben, dass entsprechend „billig“ gearbeitet wird. Unqualifizierte, nicht<br />

fachgerechte Ausführung ist oft Ursache für Mängel und spätere Schäden am<br />

Putz und am Bauwerk.<br />

Sparen beim Putz ist Geldverschwendung<br />

Der Kostenanteil eines qualitativ hochwertigen Oberputzes ist im Verhältnis zu<br />

den Gesamtkosten eines Bauwerkes relativ gering, jedoch können bei Nichtbeachtung<br />

der Ausführungsregeln Sanierungskosten in beträchtlicher Höhe<br />

entstehen.<br />

Die vorliegenden Richtlinien basieren auf bestehenden Regeln der Technik,<br />

befassen sich aber auch mit Produkten, Stoffen und Methoden der heutigen Zeit,<br />

sie bieten auch Alternativlösungen an. Ein verbindliches Handbuch für Planer,<br />

Ausführende, Kontrollierende und Prüfende.<br />

Wir empfehlen, die Richtlinien der „Österreichischen Arbeitsgemeinschaft Putz“<br />

bereits in die Planung und Ausschreibung mit einzubeziehen. Allen Ausführenden<br />

empfehlen wir, diese Richtlinien in ihre Geschäfts- und Lieferbedingungen<br />

aufzunehmen und den Angeboten zugrunde zu legen.<br />

ÖAP<br />

ÖSTERREICHISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT PUTZ<br />

3


VAR IV = ÖAP =<br />

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S<br />

Hinweise auf andere Richtlinien der ÖAP<br />

Hinweise auf ÖNORMEN<br />

Vorwort<br />

1 PUTZMÖRTEL – PRODUKTE 12<br />

1.1 EINTEILUNG NACH BINDEMITTELN 12<br />

1.1.1 GIPS- BZW GIPSHALTIGE PUTZMÖRTEL<br />

12<br />

1.1.2 KALK-, KALK-ZEMENT- UND ZEMENT-PUTZMÖRTEL<br />

12<br />

1.1.3 PUTZMÖRTEL MIT ANDEREN BINDEMITTELN<br />

12<br />

1.1.4 SONDERMÖRTEL 13<br />

1.2 ALLGEMEINE HINWEISE ZUR ANWENDUNG 13<br />

VON <strong>WERKPUTZMÖRTEL</strong>N<br />

1.3 BESONDERE HINWEISE ZU LEICHTGRUNDPUTZMÖRTELN 13<br />

2 PUTZGRUND 14<br />

2.1 ARTEN VON WAND- UND DECKENBAUSTOFFEN 14<br />

2.2 GRUNDSÄTZLICHES 14<br />

2.2.1 ANFORDERUNGEN AN DEN PUTZGRUND 14<br />

2.2.2 WARN- UND HINWEISPFLICHT 15<br />

2.2.3 PUTZGRUNDVORBEREITUNG – PUTZGRUNDSANIERUNG 15<br />

(HAUPTLEISTUNG/NEBENLEISTUNG)<br />

2.2.4 PUTZGRUNDVORBEHANDLUNG 16<br />

2.2.5 WITTERUNGSSCHUTZ DES ROHBAUES 16<br />

2.2.6 STANDZEITEN DES ROHBAUES BZW DES PUTZGRUNDES 16<br />

2.2.7 KONSTRUKTIONSBEDINGTE AUSFÜHRUNGSDETAILS IM PUTZGRUND 16<br />

2.2.7.1 Vorgefertigte Rauch- und Abgasfänge (Kamine) 17<br />

2.2.7.2 Sonstiges 17<br />

2.3 PRÜFUNGEN DES PUTZGRUNDES 17<br />

2.3.1 ALLGEMEINE PRÜFUNGEN DES PUTZGRUNDES 17<br />

2.3.2 BAUSTOFFSPEZIFISCHE PRÜFUNGEN DES PUTZGRUNDES UND 17<br />

VORBEREITENDE MASSNAHMEN<br />

2.3.2.1 Mauer- und Hohlziegel, Ziegelelemente, Hohlblocksteine und zement- 17<br />

gebundene Vollsteine mit Leichtzuschlag<br />

2.3.2.2 Porenbeton-Steine 18<br />

2.3.2.3 Beton und Leichtbeton 18<br />

- Benetzungsprobe 19<br />

- Prüfung auf Restfeuchtigkeit 19<br />

- Besondere Ausführungsdetails beim Putzen von Betonflächen 20<br />

- Tabelle A.1: Prüfliste für die Putzgrundprüfung 21<br />

Prüfprotokoll: Putzgrundprüfung für gipshaltige Putze 22<br />

auf Betonwänden und -decken<br />

4


= ÖAP = VAR IV<br />

2.3.2.4 Holzspan-Mantelsteine 23<br />

Holzspan-Dämmplatten und -Mehrschicht-Dämmplatten<br />

Holzwolle-Dämmplatten und -Mehrschicht-Dämmplatten<br />

2.3.2.5 Mischmauerwerk 23<br />

2.3.2.6 Altmauerwerk (unverputzt) 23<br />

2.3.2.7 Altputze 24<br />

2.3.2.8 Sonstige Putzgründe 24<br />

3 AUSFÜHRUNG DER PUTZARBEITEN 24<br />

3.1 WITTERUNGSEINFLÜSSE 24<br />

3.1.1 WARMES WETTER 25<br />

3.1.2 KALTES WETTER 25<br />

3.2 HAFTVERMITTLER 25<br />

3.2.1 VORSPRITZER 26<br />

3.2.2 HAFTBRÜCKEN <strong>FÜR</strong> GIPSHALTIGE PUTZE AUF 27<br />

BETON-PUTZGRÜNDEN<br />

3.2.3 HAFTVERMITTLER <strong>FÜR</strong> KALK-, KALK-ZEMENT- UND ZEMENTPUTZE; 27<br />

3.2.3.1 Haftmörtel 27<br />

3.2.3.2 Haftschlämmen 27<br />

3.3 PUTZARMIERUNG 27<br />

3.3.1 PUTZARMIERUNG MIT TEXTILGLASGITTER 28<br />

3.3.1.1 Textilglasgewebe 28<br />

3.3.1.2 Textilglasgelege 28<br />

3.3.2 ANFORDERUNGEN AN SYSTEMKOMPONENTEN 28<br />

3.3.2.1 Anforderungen an das Textilglasgitter 28<br />

3.3.2.2 Anforderungen an die Spachtelmasse 29<br />

3.3.3 PUTZARMIERUNG IM AUSSENBEREICH 29<br />

3.3.3.1 Wann wird eine Putzarmierung benötigt? 29<br />

3.3.3.2 Ausführung aufgespachteltes Textilglasgitter 30<br />

3.3.3.3 Oberputz (Deckputz, Feinputz) 30<br />

3.3.4 PUTZARMIERUNG IM INNENBEREICH 31<br />

3.3.4.1 Wann wird eine Putzarmierung benötigt? 31<br />

3.3.4.2 Ausführung eingelegtes Textilglasgitter 31<br />

3.3.4.3 Ausführung aufgespachteltes Textilglasgitter 32<br />

3.4 ARMIERTER VORSPRITZER 32<br />

3.5 PUTZTRÄGER 32<br />

3.6 SCHLITZE UND DRUCHBRÜCHE 32<br />

3.7 PUTZ IN NASSRÄUMEN UND <strong>FÜR</strong> VERFLIESUNGEN 33<br />

Tabelle C.1: Feuchtigkeitsbeanspruchungsgruppen 34<br />

3.8 PUTZSCHNITTE, FUGEN UND PROFILE 35<br />

3.8.1 KELLENSCHNITT 35<br />

3.8.2 PUTZFUGE ODER KITTFUGE 35<br />

3.8.3 PUTZPROFILE 35<br />

3.8.3.1 Verarbeitung / Ansetzen der Profile 36<br />

5


VAR IV = ÖAP =<br />

3.9 AUSFÜHRUNG VON EINLAGENPUTZEN UND UNTERPUTZEN 36<br />

3.9.1 ALLGEMEINE AUSFÜHRUNGSHINWEISE 36<br />

Tabelle A.2: Innenputze – Putzdicken 37<br />

Tabelle A.3. Außenputze – Putzdicken 37<br />

3.9.2 AUSFÜHRUNGSHINWEISE <strong>FÜR</strong> GIPSHALTIGE PUTZE 38<br />

3.9.3 AUSFÜHRUNGSHINWEISE <strong>FÜR</strong> KALK-ZEMENTHALTIGE PUTZE 38<br />

3.10 AUSFÜHRUNG VON OBERPUTZEN (DECKPUTZE, FEINPUTZE) 39<br />

3.10.1 OBERPUTZE, NATURFARBEN (MIT NACHFOLGENDER FÄRBELUNG) 39<br />

3.10.2 OBERPUTZE EINGEFÄRBT 39<br />

3.10.2.1 Kalk-Zement-Deckputze (Edelputz) 39<br />

3.10.2.2 Silikatputze 40<br />

3.10.2.3 Kunstharzputze 40<br />

3.10.2.4 Silikonharzputze 40<br />

3.11 AUSFÜHRUNGSHINWEISE <strong>FÜR</strong> DEN SOCKELBEREICH 40<br />

3.12 STANDZEITEN DER PUTZMÖRTEL 41<br />

3.12.1 STANDZEITEN <strong>FÜR</strong> EINLAGEN-INNENPUTZE 41<br />

3.12.2 STANDZEITEN <strong>FÜR</strong> MEHRLAGENPUTZE 41<br />

3.12.3 STANDZEITEN <strong>FÜR</strong> SPACHTELUNGEN UND FEINPUTZE 42<br />

3.13. OBERFLÄCHENBEARBEITUNG 42<br />

3.13.1 EBNEN EINER PUTZFLÄCHE 42<br />

3.13.2 GESTALTUNG EINER PUTZFLÄCHE 42<br />

3.13.2.1 Verreiben 42<br />

3.13.2.2 Glätten 42<br />

3.13.2.3 Kratzen 43<br />

3.13.2.4 Herstellen eines Untergrundes für keramische Beläge 43<br />

3.14 PUTZNACHBEHANDLUNG 43<br />

3.14.1 INNENPUTZE 43<br />

3.14.2 AUSSENPUTZE 44<br />

3.14.3 STANDZEITEN DER PUTZMÖRTEL 44<br />

3.15 ANFORDERUNGEN AN DEN FERTIGEN PUTZ 44<br />

3.15.1 ALLGEMEINES 44<br />

3.15.2 PUTZOBERFLÄCHE 44<br />

3.15.3 EBENHEIT, LOT- UND WINKELRECHTHEIT VON PUTZOBERFLÄCHEN 45<br />

3.15.4 RISSE – RISSURSACHEN 46<br />

3.16 BESCHICHTUNGEN, FLIESEN, BELÄGE 47<br />

3.16.1 BESCHICHTUNGEN 47<br />

3.16.2 TAPETEN UND KLEINFORMATIGE KERAMISCHE FLIESEN 47<br />

3.16.3 SCHWERE TAPETEN, KERAMISCHE FLIESEN, MOSAIKE 47<br />

UND KLEBEBELÄGE<br />

6


= ÖAP = VAR IV<br />

4 ANWENDUNGSTABELLEN A.4 – A.11<br />

HINWEISE ZU DEN ANWENDUNGSTABELLEN 48<br />

PUTZAUFBAU MIT PUTZGRUND AUS<br />

TABELLE A.4: MAUER- und HOHLZIEGELN, ZIEGELELEMENTEN 49<br />

HOHLBLOCKSTEINEN und zementgebundenen<br />

VOLLSTEINEN mit Leicht-Zuschlag<br />

TABELLE A.5: PORENBETON-STEINEN 50<br />

TABELLE A.6: BETON und LEICHTBETON 51<br />

TABELLE A.7: HOLZSPAN-MANTELSTEINEN 52<br />

mit oder ohne integrierter Wärmedämmung<br />

TABELLE A.8: HOLZSPAN-DÄMMPLATTEN 53<br />

einschichtig, mitbetoniert, als Mantelbeton<br />

oder mechanisch befestigt auf Mauerwerk<br />

TABELLE A.9: HOLZSPAN-MEHRSCHICHT-DÄMMPLATTEN 54<br />

zwei- oder dreischichtig, mitbetoniert, als Mantelbeton<br />

oder mechanisch befestigt auf Mauerwerk<br />

TABELLE A.10: HOLZWOLLE-DÄMMPLATTEN 55<br />

einschichtig mitbetoniert, als Mantelbeton<br />

oder mechanisch befestigt auf Mauerwerk<br />

TABELLE A.11: HOLZWOLLE-MEHRSCHICHT-DÄMMPLATTEN 56<br />

zwei- oder dreischichtig mitbetoniert, als Mantelbeton<br />

oder mechanisch befestigt auf Mauerwerk<br />

5 MERKBLÄTTER / 1. Ausgabe 09/98 57<br />

INNENPUTZ – Putzoberfläche<br />

MB 02 MERKBLATT 02: GLÄTTPUTZ, einlagig, gipshaltig 57<br />

MB 03 MERKBLATT 03: REIBPUTZ, einlagig, gipshaltig 59<br />

MB 04 MERKBLATT 04; REIBPUTZ, ein- oder mehrlagig; kalk-zementhaltig 61<br />

6 MITGLIEDERVERZEICHNIS 63<br />

48<br />

7


VAR IV = ÖAP =<br />

Hinweise zu den vorliegenden Richtlinien<br />

Die vorliegenden Ausführungsrichtlinien gelten für die Planung und Ausführung von<br />

Innen- und Außenputzen,<br />

- einlagig und mehrlagig,<br />

- auf verschiedenen Untergründen,<br />

- ausschließlich bei Anwendung von Werkputzmörteln („Fertigputze“)<br />

Baustellenmörtel, Spezialputze (Haft-, Akustik-, Brandschutzputze ua), Sanierputze<br />

und Systemputze sind nicht Inhalt dieser Richtlinien.<br />

Detaillösungen für spezielle Einzelfälle müssen zeitgerecht (bereits in der Planungsphase)<br />

in Abstimmung mit Baustoff- und Putzhersteller und dem Putzverarbeiter ausgearbeitet<br />

werden.<br />

Bitte beachten!<br />

Mit der Veröffentlichung dieser Richtlinie sind alle früheren Auflagen überholt<br />

und außer Kraft gesetzt!<br />

Allgemeine Hinweise zu ÖAP-Richtlinien und Merkblättern:<br />

Alle Angaben und Hinweise in ÖAP-Richtlinien und Merkblättern sind praxisbezogen,<br />

grundsätzlich allgemein gültig und beziehen sich auf Standardsituationen. Besondere<br />

planungs-, konstruktions-, baustellen- und materialbezogene Umstände, sowie klimatische,<br />

nutzungsbedingte und andere Einflüsse sind in der Planung und bei der<br />

Ausführung, aber auch bei der Beurteilung von Putzarbeiten zu beachten!<br />

ÖAP-Richtlinien werden von den Mitgliedern, (Putzindustrien, Baustoffindustrien,<br />

Putzfachunternehmen und Stuckateuren, Zubehörherstellern, etc.) im Konsensverfahren<br />

erarbeitet, aufgrund<br />

- des aktuellen Wissensstandes und Standes der Technik<br />

- der neuesten Erkenntnisse<br />

- von Praxiserfahrungen<br />

- von Ausführungsrichtlinien der Hersteller von Werkputzmörteln<br />

Legende:<br />

Im nachfolgenden Text finden Sie Markierungen an besonders wichtigen Textpassagen, die bei der<br />

Planung, der Ausschreibung, bei der Bauleitung und bei der Ausführung besonders beachtet werden<br />

müssen:<br />

8<br />

Hinweis für Planung, Ausschreibung und Bauleitung Hinweis für die Ausführung


= ÖAP = VAR IV<br />

Hinweise auf weitere<br />

Richtlinien und Merkblätter der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft Putz:<br />

MLV LEISTUNGSPOSITIONEN <strong>FÜR</strong> PUTZARBEITEN – Musterleistungsverzeichnis<br />

– 2. Auflage erscheint 2005<br />

ABV ALLGEMEINE BEDINGUNGEN <strong>FÜR</strong> PUTZARBEITEN MIT<br />

<strong>WERKPUTZMÖRTEL</strong> - 4. Auflage 12/96<br />

RL WHS VERARBEITUNGSRICHTLINIE <strong>FÜR</strong> DAS VERPUTZEN VON<br />

WASSERFÜHRENDEN WANDHEIZUNGSSYSTEMEN - 2. Auflage 06/04<br />

RL BE <strong>RICHTLINIEN</strong> <strong>FÜR</strong> DIE BESCHICHTUNG VON INNENPUTZEN<br />

1. Auflage 03/04<br />

MB TEMP VERPUTZEN BEI HOHEN UND TIEFEN TEMPERATUREN<br />

1. Auflage 08/01<br />

Gemeinsames Merkblatt der Verbände:<br />

- Deutscher Stuckgewerbebund<br />

- Österreichische Arbeitsgemeinschaft Putz und<br />

- Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband<br />

XPS-R II RICHTLINIE <strong>FÜR</strong> DAS PUTZEN VON POLYSTYROL-EXTRUDER-<br />

SCHAUMSTOFF XPS-R (mit rauer Oberfläche) als Wärmedämmung<br />

2. Auflage 05/01<br />

RL PT VERARBEITUNGS<strong>RICHTLINIEN</strong> <strong>FÜR</strong> PUTZTRÄGER - 1. Auflage 12/96<br />

RL FUGEN <strong>RICHTLINIEN</strong> <strong>FÜR</strong> DIE AUSFÜHRUNG VON BEWEGUNGSFUGEN,<br />

PUTZANSCHLÜSSEN UND PUTZABSCHLÜSSEN (Fugen-, Kanten- und<br />

Sockelausbildungen, Bauteilanschlüsse etc.) - 2. Auflage 05/01<br />

RL OP VERARBEITUNGS<strong>RICHTLINIEN</strong> <strong>FÜR</strong> OBERPUTZE - 1. Auflage 02/03<br />

MB ALGEN Merkblatt 01: ALGEN, PILZE u. a. AN FASSADEN - 1. Auflage 12/96<br />

MB PUTZ Merkblätter 02-04 „HERSTELLUNG, BEURTEILUNG und SANIERUNG von<br />

INNENPUTZOBERFLÄCHEN“ - 1. Aufl. 09/98<br />

- MB 02: Innenputz, einlagig, Glättputz, gipshaltig<br />

- MB 03: Innenputz, einlagig, Reibputz, gipshaltig<br />

- MB 04: Innenputz, ein-/zweilagig, Reibputz kalkhaltig + Reibputz<br />

kalk-zementhaltig<br />

Aktuelles Richtlinien- und Merkblätter-Verzeichnis erhältlich:<br />

ÖAP – Österreichische Arbeitsgemeinschaft Putz<br />

A-6020 Innsbruck, Brixnerstraße 3/2<br />

Internet: http://www.oeap.at<br />

E-mail: office@oeap.at<br />

9


VAR IV = ÖAP =<br />

10<br />

Hinweise auf<br />

ÖNORMEN und <strong>RICHTLINIEN</strong>, die in dieser VAR angeführt sind und auf die Bezug<br />

genommen wurde, bzw. die zu beachten sind:<br />

ÖNORM Bezeichnung Ausgabe<br />

EN 771-1 Festlegungen für Mauersteine – Teil 1: Mauerziegel 08.03<br />

EN 771-1/A1 Festlegungen für Mauersteine – Teil 1: Mauerziegel (Änderung) 03.05<br />

B 3200 Mauerziegel – Anforderungen und Prüfungen – Klassifizierung 12.04<br />

und Kennzeichnung – Ergänzende Bestimmungen zu<br />

ÖNORM EN 771-1<br />

EN 771-4 Festlegungen für Mauersteine – Teil 4: Porenbetonsteine 08.03<br />

EN 771-4/A1 Festlegungen für Mauersteine – Teil 4: Porenbetonsteine<br />

(Änderung)<br />

03.05<br />

B 3209 Porenbetonsteine – Anforderungen und Prüfungen – Klassifizierung<br />

und Kennzeichnung – Ergänzende Bestimmungen zu<br />

ÖNORM EN 771-4<br />

12.04<br />

B 2206 Mauer- und Versetzarbeiten – Werkvertragsnorm 12.99<br />

B 2207 Fliesen-, Platten- u. Mosaiklegearbeiten - Werkvertragsnorm 05.96<br />

B 2209 Abdichtungsarbeiten – Werkvertragsnorm – Teil 1: Bauwerke 07.02<br />

B 2210 Putzarbeiten – Werkvertragsnorm 07.01<br />

B 2211 Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonarbeiten – Werkvertragsnorm<br />

04.98<br />

B 2223 Tapetenarbeiten – Werkvertragsnorm 06.01<br />

B 2230-2 Malerarbeiten – Werkvertragsnorm - Teil 2: Beschichtung<br />

auf Mauerwerk, Putz, Beton und Leichtbauplatten<br />

07.02<br />

EN 998-1 Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau – Teil 1: Putzmörtel<br />

08.03<br />

EN 998-2 Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau – Teil 2: Mauermörtel<br />

08.03<br />

B 3346 Putzmörtel – Regeln für die Verwendung und Verarbeitung 06.03<br />

B 3347 Textilglasgitter für Putzarmierung 09.04<br />

B 3350 Tragende Wände – Bemessung u. Konstruktion 07.03<br />

B 3371 Gips- und gipshaltige Putzmörtel - Begriffbestimmungen,<br />

Einteilungskriterien, Anforderungen, Prüfungen<br />

04.00<br />

DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke 02.98


= ÖAP = VAR IV<br />

Vorwort zur 4. Auflage<br />

VERARBEITUNGS<strong>RICHTLINIEN</strong><br />

<strong>FÜR</strong> <strong>WERKPUTZMÖRTEL</strong><br />

Putzmaterialien, Putzuntergründe und Putzregeln blieben in der Vergangenheit über<br />

Jahrhunderte hinweg nahezu unverändert. Der rasante Umbruch auf allen technischen<br />

Gebieten machte jedoch auch vor diesen nicht Halt, viele alte handwerkliche<br />

Regeln und Techniken wurden plötzlich in Frage gestellt und teilweise hinfällig, neue<br />

Materialien und Verarbeitungstechniken, die nicht mehr in das herkömmliche<br />

Schema passten, kamen hinzu.<br />

Der Ruf nach einem zusammenfassenden, die neuen Entwicklungen berücksichtigenden<br />

Regelwerk wurde immer lauter und so entstanden im Jahre 1990 die ersten<br />

„Verarbeitungsrichtlinien für Fertigputzmörtel“, die bereits fünf Jahre später aufgrund<br />

der Weiterentwicklung neu aufgelegt werden mussten.<br />

Um den laufenden Veränderungen Rechnung zu tragen, wurde eine neue Auflage –<br />

die vorliegende 4. Auflage 12/2004 – erarbeitet. Sie stellt den neuesten Stand der<br />

Putztechnik dar und soll den in der Praxis stehenden Bauschaffenden eine nützliche<br />

Arbeitsunterlage sein.<br />

Innsbruck, im Dezember 2004<br />

Österreichische Arbeitsgemeinschaft Putz<br />

11


VAR IV = ÖAP =<br />

1 PUTZMÖRTEL<br />

12<br />

In dieser Richtlinie werden die Regeln für die Verarbeitung von Werkputzmörtel<br />

angegeben. Die Anforderungen an diese Putzmörtel sind in beiden ÖNORMEN<br />

EN 998-1 und B 3371 zusammengefasst. In Österreich hergestellte Werkputzmörtel<br />

sind qualitätsüberwacht.<br />

Werkputzmörtel sind im Werk zusammengesetzte und gemischte Putzmörtel, die<br />

gemäß ÖNORM B 3346, den Richtlinien des Herstellers und den vorliegenden<br />

Richtlinien zu verarbeiten sind.<br />

Bei der Verwendung verschiedener Fabrikate für den Putzaufbau bei mehrlagigen<br />

Putzen ist die Verträglichkeit der Werkputzmörtel untereinander zu berücksichtigen.<br />

Die Herstellerangaben sind zu beachten!<br />

Die Eigenschaften der Putzmörtel sind durch das Bindemittel bzw. durch die<br />

Bindemittel-Kombination, den Zuschlagstoff, durch die Zusatzmittel und/oder<br />

sonstige Zusatzstoffe gegeben.<br />

1.1 EINTEILUNG NACH BINDEMITTEL<br />

1.1.1 GIPS- BZW GIPSHALTIGE PUTZMÖRTEL<br />

a) Gips-Putzmörtel (für Glättputze)<br />

b) Gips-Kalk-Putzmörtel (für Glätt- oder Reibputze)<br />

c) Kalk-Gips-Putzmörtel (für Reib- oder Glättputze)<br />

d) Gips-Leichtgrundputzmörtel (für Glättputze)<br />

e) Gips-Wärmedämm-Putzmörtel (für Glättputze)<br />

1.1.2 KALK-, KALK-ZEMENT- UND ZEMENT-PUTZMÖRTEL<br />

a) Kalk-Putzmörtel, mit Luftkalk oder hydraulischem Kalk<br />

b) Kalk-Zement-Putzmörtel<br />

c) Zement-Kalk-Putzmörtel<br />

d) Zement-Putzmörtel<br />

e) Kalk-Zement-Wärmedämm-Putzmörtel<br />

f) Kalk-Zement-Leichtgrund-Putzmörtel (“Leichtgrundputz”)<br />

g) Edel-Putzmörtel (“Oberputze”)<br />

1.1.3 PUTZMÖRTEL MIT ANDEREN BINDEMITTELN<br />

a) Silikatputze<br />

b) Kunstharzputze<br />

c) Silikonharzputze<br />

d) Buntsteinputze


= ÖAP = VAR IV<br />

1.1.4 SONDERMÖRTEL<br />

Die Hinweise der Produkthersteller sind zu beachten (z.B. Heizputze, Lehmputze)<br />

1.2 ALLGEMEINE HINWEISE ZUR ANWENDUNG VON <strong>WERKPUTZMÖRTEL</strong>N<br />

Gips- und gipshaltige sowie Luftkalk-Putzmörtel sind nur für Innenputze geeignet.<br />

Erstere werden grundsätzlich einlagig aufgetragen.<br />

Gips-Wärmedämm-Putzmörtel sind nur für Innenputze geeignet.<br />

Für die Ausführung eines Glättputzes sind nur gipshaltige Putzmörtel anzuwenden.<br />

Kalk-Zement-, Zement-Putzmörtel und hydraulische Kalk-Putzmörtel eignen sich<br />

für Innen- und Außenputze und sind in der Regel mehrlagig.<br />

Zement-Putzmörtel eignen sich für Feuchtigkeitsbeanspruchungen bis Gruppe W4<br />

gemäß ÖNORM B 3346, Tabelle C.1 (z.B. gewerbliche Küchen, Duschanlagen)<br />

und für Gebäudesockel außen.<br />

Kalk-Zement-Wärmedämm-Putzmörtel mit Perlite-Zuschlag sind in der Regel<br />

Handputze (dh das Auftragen erfolgt von Hand aus). Bei maschinellem Auftrag sind<br />

spezielle Putzmaschinen einzusetzen. Dabei ist mit einer Verringerung der Wärmedämmung<br />

und Erhöhung der Rissneigung zu rechnen. Diese Putzmörtel werden für<br />

Unterputze verwendet.<br />

Kalk-Zement-Wärmedämm-Putzmörtel mit EPS-Zuschlag sind Maschinenputzmörtel,<br />

können aber auch von Hand aufgetragen werden. Diese Putzmörtel werden<br />

für Unterputze verwendet.<br />

Kalk-Zement-Leichtgrundputzmörtel sind Maschinenputze, welche als Unterputze<br />

speziell bei wärmedämmenden Baustoffen (Putzgrund) verwendet werden.<br />

Sind Dämmputze jeglicher Art an Innenflächen von Außenwänden und Wänden<br />

gegen unbeheizte Räume auszuführen, ist vom Planer ein bauphysikalischer<br />

Nachweis (Kondensation!) zu erbringen.<br />

Hinweis:<br />

Bei allen Werkputzmörteln stets Mischzeiten und Wasserzugabemengen beachten!<br />

Keine Zusätze (Fremdstoffe) beimengen!<br />

1.3 BESONDERE HINWEISE ZU LEICHTGRUNDPUTZMÖRTELN<br />

Leichtgrundputzmörtel nach ÖNORM EN 998-1 haben eine Trockenrohdichte von<br />

≤ 1.300 kg/m³ und einen wesentlich niedrigeren Elastizitätsmodul als herkömmliche<br />

Putzmörtel. Sie sind daher besser in der Lage, Spannungen aus dem Untergrund<br />

bzw aus thermischen Belastungen „schadensfrei“ aufzunehmen.<br />

Sie sind aber keine Wärmedämm-Putzmörtel!<br />

13


VAR IV = ÖAP =<br />

2 PUTZGRUND<br />

14<br />

Putzgrund (Untergrund) ist die zu putzende Fläche eines Bauteiles.<br />

2.1 ARTEN VON WAND- UND DECKENBAUSTOFFEN<br />

Die am Markt befindlichen Wand- und Deckenbaustoffe können wie folgt eingeteilt<br />

werden:<br />

a) Mauer- und Hohlziegel, Ziegelelemente<br />

b) Hohlblocksteine und zementgebundene Vollsteine mit Leicht-Zuschlag<br />

c) Porenbeton-Steine<br />

d) Beton und Leichtbeton<br />

e) Holzspan-Mantelsteine (mit oder ohne integrierter Zusatzdämmung)<br />

f) Holzspan-Dämplatten und –Mehrschicht-Dämmplatten<br />

g) Hohlkörperdecken aus Beton oder Ziegel<br />

h) Ortbetondecken<br />

i) Betonfertigteildecken<br />

Die Anforderungen an diese Wand- und Deckenbaustoffe sind in den jeweiligen<br />

ÖNORMEN geregelt.<br />

2.2 GRUNDSÄTZLICHES<br />

Grundsätzlich muss der Auftragnehmer von Putzarbeiten annehmen können, dass<br />

die zu putzenden Flächen nach den anerkannten Regeln der Technik hergestellt<br />

wurden.<br />

2.2.1 ANFORDERUNGEN AN DEN PUTZGRUND<br />

Der Putzgrund (Untergrund) hat maßgeblichen Einfluss auf die Auswahl des<br />

Putzmaterials und vor allem auf die Art der Verarbeitung (z.B. Vorbehandlung des<br />

Putzgrundes, Putzdicke).<br />

Vor Beginn der Putzarbeiten ist der Putzgrund vom Auftragnehmer auf seine diesbezügliche<br />

Eignung zu prüfen.<br />

Die Prüfung erfolgt nach dem Augenschein, Wisch-, Kratz- (Ritz-) und Benetzungsprobe<br />

(ÖNORM B 3346, Tabelle A.1).<br />

Ausführungsmängel bei der Herstellung des Putzgrundes können unter Umständen<br />

Auswirkungen auf den fertigen Putz haben (z.B. Rissbildung). Derartige Mängel<br />

sind vom Ausführenden der Putzarbeiten (Auftragnehmer) in der Regel nicht<br />

erkenn- und überprüfbar.<br />

Die unbedingte Forderung nach ebenflächigem Putzgrund besteht, weil z.B. vorspringende<br />

Ziegel, Steine und Platten zu einer unregelmäßigen Schwächung der<br />

Putzdicke führen und an derartigen Stellen erhöhte Rissgefahr besteht.


= ÖAP = VAR IV<br />

Gleiches gilt für nicht volle bzw nicht verfüllte Fugen. An derartigen Stellen hängt<br />

die Putzlage wie eine Brücke über der offenen Fuge. Schon bei geringsten thermischen<br />

Veränderungen (Bewegungen, Spannungen) im Putzgrund kann es zu<br />

Rissen kommen.<br />

Bei Ausmauerungen (z.B. von Stahl- und Stahlbetonskeletten) ist auf eine fachgerechte<br />

Ausbildung von Trenn-, Anschluss- und Abschlussfugen zu achten (siehe<br />

„Verarbeitungsrichtlinien für Putzan- und –abschlüsse, Fugenprofile“ der ÖAP.<br />

Der Putzgrund muss<br />

a) trocken<br />

b) ebenflächig<br />

c) tragfähig und fest<br />

d) ausreichend formstabil<br />

e) nicht wasserabweisend, gleichmäßig saugend, homogen<br />

f) rau, staubfrei, frei von Verunreinigungen<br />

g) frei von schädlichen Ausblühungen (Bartbildung)<br />

h) frostfrei und über +5 °C temperiert<br />

sein.<br />

2.2.2 WARN- UND HINWEISPFLICHT<br />

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber allfällige Bedenken hinsichtlich der<br />

Ausführung der Putzarbeiten mit dem Hinweis auf die zu erwartenden Mängel<br />

und eventuell Lösungsvorschläge schriftlich bekannt zugeben.<br />

Hinweis:<br />

Ein ‚Fixpunktʼ für die Warn- und Hinweispflicht auf jeder Baustelle sind auch die<br />

ungeschützt am Boden verlegten Rohre jeglicher Art. Die Gefahr der mechanischen<br />

Beschädigung der Rohrleitungen selbst und/oder deren Isolierungen ist beim<br />

Putzen relativ groß. Auch darf nicht übersehen werden, dass ungeschützte Metallrohre<br />

durch Kontaktkorrosion mit dem Mörtel(abfall) beschädigt werden können. Ein<br />

derartiger Schaden kann sich auch erst Jahre später zeigen.<br />

Empfehlung: Fotografieren!<br />

Fotos dokumentieren nicht nur die Beschaffenheit eines Putzgrundes (z.B. Mischmauerwerk),<br />

sondern können im Zuge der Warn- und Hinweispflicht Dokumente<br />

und im Schadensfall auch wichtige Beweismittel darstellen.<br />

2.2.3 PUTZGRUNDVORBEREITUNG - PUTZGRUNDSANIERUNG<br />

Putzgrundvorbereitung ist ein Arbeitsgang, der zur Schaffung eines normgerechten<br />

Putzgrundes dient (ÖNORM B 3346).<br />

Putzgrundvorbereitungen und –sanierungen, wie z.B. Abgleichen von Fehlstellen,<br />

Entfernen und/oder Schützen von korrosionsgefährdeten Metallteilen, Fugen<br />

verschließen, Entstauben, Verdübeln, Schließen von Schadstellen, Schlitzen und<br />

Durchbrüchen, sind keine Nebenleistungen im Sinne der ÖNORM B 2210 und<br />

bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.<br />

15


VAR IV = ÖAP =<br />

2.2.4 PUTZGRUNDVORBEHANDLUNG<br />

16<br />

Eine Putzgrundvorbehandlung dient dem festen und dauerhaften Verbund zwischen<br />

Putz und Putzgrund.<br />

Putzgrundvorbehandlungen (z.B. Haftvermittler, Vorspritzer) sind in eigenen Leistungspositionen<br />

anzugeben. Sie zählen nicht als Putzlage (ÖNORM B 2210).<br />

2.2.5 WITTERUNGSSCHUTZ DES ROHBAUES<br />

Baustoffe sind auf der Baustelle witterungsgeschützt zu lagern.<br />

Witterungseinflüsse, speziell Tagwasser-(Regen-)einwirkungen auf das Rohbaumauerwerk,<br />

im Besonderen während der Errichtung, können später zu gravierenden<br />

Putzschäden führen.<br />

Folgende Grundsätze sind vor Putzbeginn und während der Putzarbeiten zu<br />

beachten:<br />

-) normgerechte Verarbeitung der Baustoffe<br />

-) Abdecken der obersten Mauerwerksschar bei längeren Arbeitspausen,<br />

insbesondere an Wochenende (Parapete beachten!)<br />

siehe auch ÖNORM B 2206!<br />

-) möglichst frühes Aufbringen des Vorspritzers (lt. Anwendungstabellen A4 –<br />

A11)<br />

-) ehemögliche Ausführung eines regensicheren Daches. Dachwasser darf nicht<br />

ins Mauerwerk eindringen<br />

-) gegen das Eindringen von Tagwasser über Balkone, Terrassen, Installationsschächte,<br />

Parapete und nicht eingefasste Kamine etc, sind zeitgerecht wirksame<br />

Schutzmaßnahmen vorzusehen.<br />

2.2.6 STANDZEITEN DES ROHBAUES BZW DES PUTZGRUNDES<br />

Die baustoffspezifischen Trocknungs- bzw Aushärtungszeiten sind einzuhalten.<br />

Durch eine ausreichende Standzeit des Rohbaues vor dem Putzen (je länger<br />

desto besser) verringert sich das Risiko von Putzschäden deutlich.<br />

In der Regel ist der Innenputz vor dem Außenputz und dem Estrich herzustellen.<br />

Wird der Außenputz oder insbesondere ein Wärmedämm-Verbundsystem vor dem<br />

Innenputz und dem Estrich hergestellt, kann dies zu Bauschäden führen.<br />

2.2.7 KONSTRUKTIONSBEDINGTE AUSFÜHRUNGSDETAILS IM PUTZGRUND<br />

Architektonische, statische und bauphysikalische Anforderungen an ein Bauwerk<br />

können besondere Maßnahmen vor, während und nach den Putzarbeiten erforderlich<br />

machen. Derartige Maßnahmen sind lt. ÖNORM B 2210 bereits in der<br />

Ausschreibung bzw im Angebot zu berücksichtigen.


= ÖAP = VAR IV<br />

2.2.7.1 Vorgefertigte Rauch- und Abgasfänge (Kamine)<br />

Diese sind als statisch selbstständige Baukörper zu sehen. Ist der Rauchfang zur<br />

Gänze ummauert, sind keine besonderen Vorkehrungen beim Putzen zu treffen.<br />

Unterbricht hingegen der Rauchfang als selbständiger Baukörper eine Wand<br />

(wandbündig oder vorspringend), kann mittels eines Putzträgers eine von den<br />

Bewegungen des Rauchfanges weitgehend unabhängige rissefreie Putzschale<br />

hergestellt werden. (Siehe „Verarbeitungsrichtlinie für Putzträger“ der ÖAP, Pkt. 2.1.)<br />

Wird kein Putzträger verwendet, ist eine Fuge auszubilden. Siehe „Richtlinien für<br />

die Ausführung von Bewegungsfugen, Putzanschlüssen und Putzabschlüssen (z.B.<br />

Fugen-, Kanten- und Sockelausbildungen, Bauteilanschlüsse)“ der ÖAP.<br />

2.2.7.2 Sonstiges<br />

Materialwechsel im Putzgrund, Ausmauerungen und stumpfe Mauerwerksanschlüsse<br />

(ohne kraftschlüssige Verbindung) aber auch klaffende Fugen sind als<br />

nicht homogenes Mauerwerk bzw. als Mischmauerwerk anzusehen und als<br />

problematischer Putzgrund zu betrachten.<br />

(siehe Seite 23, Pkt. 2.3.2.5!)<br />

2.3 PRÜFUNGEN DES PUTZGRUNDES<br />

2.3.1. ALLGEMEINE PRÜFUNGEN DES PUTZGRUNDES<br />

Zur Beurteilung anhaftender Fremdstoffe oder abplatzender, abblätternder oder<br />

absandender Stellen bzw der Oberflächenbeschaffenheit, dienen die Wisch- und<br />

die Kratzprobe (Ritzprobe).<br />

Die Wischprobe ist mit flacher Hand, die Kratzprobe (Ritzprobe) mit einem harten,<br />

spitzen Gegenstand, jeweils stichprobenartig vorzunehmen.<br />

Einen Hinweis auf die Saugfähigkeit und auf die Feuchtigkeit des Putzgrundes gibt<br />

die Benetzungsprobe.<br />

Dabei ist der Putzgrund an mehreren Stellen mit reinem Wasser zu benetzen.<br />

2.3.2 BAUSTOFFSPEZIFISCHE PRÜFUNGEN DES PUTZGRUNDES UND<br />

VORBEREITENDE MASSNAHMEN<br />

2.3.2.1 Mauer- und Hohlziegel, Ziegelelemente, Hohlblocksteine und zementgebundene<br />

Vollsteine mit Leichtzuschlag<br />

Das Mauerwerk muss gemäß den Toleranzklassen der ÖNORM B 2206 im fluchtgerechten<br />

Verband erstellt sein. Vor- und/oder rückspringende Steine müssen<br />

innerhalb des zulässigen Stichmaßes für die Ebenflächigkeit liegen und dürfen<br />

keine zu stark differierenden Putzdicken verursachen.<br />

Mörtelfugen (Stoß- und Lagerfugen) dürfen nicht zu stark eingezogen sein oder<br />

vorstehen (max. 5 mm), ggf. sind sie vor dem Putzen abzugleichen.<br />

Bei Knirschvermauerung (ohne Stoßfugenvermörtelung) sind klaffende Fugen über<br />

5 mm nicht tolerierbar. Diese Fugen und andere eventuelle Fehlstellen sind in<br />

einem eigenen Arbeitsgang, spätestens 3 Tage vor dem Putzen auszuwerfen (nicht<br />

mit Vorspritzmörtel!).<br />

17


VAR IV = ÖAP =<br />

18<br />

Kleinflächige Ausblühungen in Form eines leichten Schleiers sind zu tolerieren, weil<br />

die Putzhaftung nicht oder kaum beeinflusst wird. Ausblühungen in einem stärkeren<br />

Ausmaß (Belag, „Bartbildung“), bei denen eine Beeinträchtigung der Putzhaftung zu<br />

erwarten ist, müssen unbedingt beseitigt werden. Dies kann bei trockenem<br />

Mauerwerk durch Abbürsten erfolgen.<br />

Wenn das Abbürsten nicht den gewünschten Erfolg bringt, ist nach genauer Untersuchung<br />

und aufgrund einer Beratung durch Fachleute eine geeignete Reinigungsmethode<br />

festzulegen.<br />

Trockenes Mauerwerk, stark saugendes Ziegelmauerwerk (Saugfähigkeit gemäß<br />

ÖNORM B 3200 ≥ 30 g/(dm².min), siehe Werksangabe), kann z.B. bei warmer,<br />

windiger Witterung eine entsprechende Vorbehandlung erfordern. Die diesbezügliche<br />

Beurteilung hat vor Putzbeginn zu erfolgen.<br />

Witterungsschutz des<br />

Putzgrundes : siehe Seite 16, Pkt. 2.2.5<br />

Vorspritzer : siehe Seite 26, Pkt. 3.2.1<br />

Putzaufbau : siehe 49, Anwendungstabelle A.4<br />

2.3.2.2 Porenbeton-Steine<br />

Größere Kantenschäden, Löcher und kleine Unebenheiten des Putzgrundes sind<br />

mind. 3 Tage vor der Putzarbeit mit dem zur Anwendung kommenden Putzmaterial<br />

auszuwerfen und mit rauer Oberfläche herzustellen.<br />

Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen an den Untergrund ist zu beachten:<br />

- Das Putzen von Wänden aus Porenbetonsteinen darf erst nach weitgehendem<br />

Austrocknen erfolgen. Offensichtlich nasses Mauerwerk darf nicht verputzt<br />

werden. Vor Aufbringen des Putzes sind Porenbeton-Putzgründe mit einem<br />

Besen gründlich abzukehren und zu reinigen.<br />

- Verstaubtes Mauerwerk ist trocken abzubürsten.<br />

- Bei besonders warmer Witterung und bei Wind empfiehlt sich ein Vornässen<br />

des Putzgrundes – am besten am Vortag – mit der Schlauchbrause. Es ist<br />

beim Vornässen darauf zu achten, dass sich kein Wasserfilm an der Oberfläche<br />

bildet.<br />

Witterungsschutz des<br />

Putzgrundes : siehe Seite 16, Pkt. 2.2.5<br />

Vorspritzer : siehe Seite 26, Pkt. 3.2.1<br />

Putzaufbau : siehe 50, Anwendungstabelle A.5<br />

2.3.2.3 Beton und Leichtbeton<br />

Hinsichtlich Ausführung (auch Maßtoleranzen) von Beton- und Stahlbetonarbeiten<br />

ist die ÖNORM B 2211 maßgebend.<br />

Üblicherweise ist der Beton im Sommer ca. 8 Wochen nach dem Betonieren im<br />

Winter nach ca. 80 frostfreien Tagen putzfähig<br />

(Seite 22, Protokoll beachten!).<br />

Korrosionsgefährdete Metallteile (z.B. Nägel, Befestigungsdrähte) müssen soweit<br />

entfernt sein, dass sie nicht in die Putzschichte ragen. Verbleibende Teile oder<br />

sichtbare Reste müssen vor Putzbeginn mit Korrosionsschutz versehen sein.


= ÖAP = VAR IV<br />

Wasserführende Rohre und Leitungen müssen vor Beginn der Putzarbeiten mit<br />

einem Schutz vor Kondenswasser versehen sein.<br />

Auf Betonflächen, auf denen bei der Benetzungsprobe Rückstände von Trennmitteln<br />

(z.B. Schalöl) festgestellt werden oder die durch Ruß, Staub uä verunreinigt<br />

sind, darf kein Putz aufgebracht werden. Haben sich Trennmittel nicht selbst<br />

verflüchtigt, müssen sie durch Sand- oder Dampfstrahlen (mit anschließender<br />

Austrocknungszeit) oder andere geeignete Maßnahmen entfernt werden.<br />

Industriell gefertigte Betonteile (z.B. Hohldielendecken, Elementdecken,<br />

Kellerfertigteile) sind herstellerseits nicht zum Verputzen vorgesehen.<br />

Wenn eine Beschichtung erwünscht ist, sind speziell abgestimmte Produkte gemäß<br />

Herstellerangaben (des Betonfertigteil- und Putzmaterialherstellers) anzuwenden.<br />

Je nach Herstellungsart des Betons (z.B. für Fertigteile) sind ggf. zusätzliche<br />

Prüfungen des Putzgrundes erforderlich (siehe technische Unterlagen des<br />

Fertigteilherstellers).<br />

- Benetzungsprobe<br />

Ein wesentliches Kriterium zur Feststellung der Eignung von Betonflächen zum<br />

Verputzen ist die Benetzungsprobe. Bei dieser Methode wird mittels Malerbürste<br />

oder Maurerpfanne reichlich Wasser auf die Betonflächen aufgebracht. Erfolgt ein<br />

Farbumschlag von hell auf dunkel und perlt innerhalb von 5 Minuten kein Wasser<br />

mehr ab, kann mit den Putzarbeiten begonnen werden.<br />

Erfolgt bei der Benetzungsprobe kein Farbumschlag, oder ist nach der im<br />

Prüfprotokoll (Seite 22) angegebenen Zeit noch eine Tropfenbildung erkennbar,<br />

sind folgende Ursachen anzunehmen:<br />

-) noch zu feuchter Beton<br />

-) noch vorhandene Rückstände von Trennmitteln<br />

-) zu dichte Betonoberfläche<br />

- Prüfung auf Restfeuchtigkeit<br />

Die ggf. erforderliche genaue Feststellung der Restfeuchtigkeit erfolgt mittels CM-<br />

Gerät oder Darrprobe, wobei die Probenahme in mind. 2 cm Tiefe durchzuführen<br />

ist. Die Proben werden z.B. mit einem Kronenbohrer (mind. 25 mm Durchmesser)<br />

bei niedrigen Drehzahlen – ohne wesentliche Erwärmung – entnommen.<br />

Für die Tauglichkeit des Betons als Putzgrund für gipshaltige Putze sind besonders<br />

zu berücksichtigen:<br />

-) Feuchtigkeit<br />

-) Ausführungsdetails beim Putzen<br />

Auf Seite 21, Tabelle A.1 sind die Beschaffenheit des Putzgrundes, die spezifischen<br />

Prüfungsarten, der Befund und die nötigen Maßnahmen zusammengestellt.<br />

Feuchtigkeit / nasser Beton:<br />

Sichtbar nasse, feuchte bzw. mit Kondenswasser behaftete Betonflächen, oder<br />

Beton mit mehr als 4 Masse-% Feuchtigkeit dürfen nicht verputzt werden.<br />

19


VAR IV = ÖAP =<br />

Beton mit 2,5 Masse-% bis 4 Masse-% Feuchtigkeit:<br />

Üblicherweise wird ca. 8 Wochen nach dem Betonieren im Sommer bzw. nach ca.<br />

80 frostfreien Tagen im Winter eine Restfeuchtigkeit von 4 Masse-% im Beton<br />

erreicht.<br />

Überprüfung und durchzuführende Maßnahmen siehe Protokoll, Seite 22.<br />

Beton mit geringerer Feuchtigkeit als 2,5 Masse-%:<br />

Es ist möglich, gut saugende und „griffige“ Betonoberflächen mit einer einheitlichen<br />

Restfeuchtigkeit von < 2,5 Masse-% ohne Haftbrücke zu verputzen.<br />

Glatt geschalte Betonflächen (z.B. Stiegenlaufuntersichten) und oberste Geschoß-<br />

Decken sind immer mit einer Haftbrücke zu versehen<br />

(siehe auch Seite 21, Tabelle A.1!).<br />

Bei gut saugenden und entsprechend planen Betonflächen ist das Aufbringen eines<br />

Dünnschichtputzes möglich.<br />

Für Kalk-Zement-Putze (innen und außen) auf Betonwänden und –decken gilt<br />

zusätzlich:<br />

- Geringfügige Feuchtigkeit im Beton (bis max. 4 Masse-%) kann sich bei Kalk-<br />

Zement-Putzen auf die Haftung positiv auswirken.<br />

- Bei zu feuchtem Untergrund und/oder einer zu glatten Oberfläche, kommt es<br />

jedoch zum Ablösen bzw Abrutschen des Nassmörtels.<br />

Ist der Beton-Putzgrund mängelfrei und hat die Benetzungsprobe ergeben, dass mit<br />

den Putzarbeiten begonnen werden kann, so ist ein Haftvermittler aufzubringen.<br />

Als Haftvermittler finden bei Kalk-Zementputzen verwiegend Verwendung:<br />

-) Zementvorspritzer (in der Regel auf dichten, schlecht saugenden<br />

-)<br />

Betonoberflächen nicht geeignet, hier sind speziell vergütete Vorspritzer<br />

anzuwenden).<br />

Haftmörtel (Dünnbettmörtel)<br />

(siehe Pkt. 3.2.3.1)<br />

-) Haftschlämmen<br />

(siehe Pkt. 3.2.3.2)<br />

Bei ausreichend planen Betonflächen ist das Aufbringen eines Dünnschichtputzes<br />

möglich.<br />

- Besondere Ausführungsdetails beim Putzen von Betonflächen<br />

Bei Ein- und Anbindungen anderer Wandbaustoffe (z.B. Pfeiler, Ziegelwände,<br />

Betondecken) ist vor dem Glätten oder Reiben ein Kellenschnitt bis zum Putzgrund<br />

zu führen, oder ein geeignetes Profil zu versetzen<br />

Bei großflächig geputzten Betondecken ist der Putz in den Ichsen (z.B. mittels<br />

Stucksäge) entlang der Umfassungswände nachträglich vertikal aufzuschneiden<br />

(ggf. auch in der Fläche selbst nach Festlegung durch den Planer).<br />

Witterungsschutz des<br />

Putzgrundes : siehe Seite 16, Pkt. 2.2.5<br />

Vorspritzer : siehe Seite 26, Pkt. 3.2.1<br />

Putzaufbau : siehe 51, Anwendungstabelle A.6<br />

20


= ÖAP = VAR IV<br />

Tabelle A.1<br />

PRÜFLISTE <strong>FÜR</strong> DIE PUTZGRUNDPRÜFUNG<br />

Beschaffenheit Prüfmethode Befund Maßnahme<br />

Augenschein dunkle Farbe<br />

Feuchtigkeit<br />

Wischprobe Nässe<br />

Benetzungsprobe<br />

langsame oder keine<br />

Wasseraufnahme<br />

Ebenheit Prüfung mit Latte<br />

Unebenheiten gemäß<br />

ÖNORM DIN 18202<br />

anhaftende Fremdmaterialien<br />

, Staub,<br />

Augenschein<br />

Farbunterschied,<br />

Erhebungen<br />

Schmutz Wischprobe Abstauben<br />

Lockere und mürbe<br />

Ritzprobe Abplatzen<br />

Teile am Putzgrund Wischprobe Absanden, Abmehlen<br />

Reste von Schalungs-<br />

Trennmitteln UV-Licht<br />

Saugverhalten von<br />

Betonputzgründen<br />

(ohne Schalungs-<br />

trennmittel)<br />

Saugverhalten<br />

anderer<br />

Putzgründe (nicht<br />

Beton)<br />

Betonhaut und<br />

Sinterschichten<br />

Benetzungsprobe Wasser perlt ab<br />

fluoreszierendes<br />

Aufleuchten<br />

Augenschein glänzende Oberfläche<br />

Wischprobe glatte Oberfläche<br />

Benetzungsprobe<br />

Benetzungsprobe<br />

Kratzprobe<br />

(Ritzprobe)<br />

Benetzungsprobe<br />

kein Farbumschlag<br />

von<br />

hell auf dunkel,<br />

anhaftende Wassertropfen<br />

sehr rascher Farbum-<br />

schlag von hell auf<br />

dunkel<br />

Abplatzen, Abblättern<br />

Geringes Saugverhalten,<br />

in der Ritzung jedoch<br />

Dunkelfärbung<br />

(=starkes Saugverhalten)<br />

Ausblühungen Augenschein Salzablagerungen<br />

Temperatur von<br />

Raumluft und<br />

Putzgrund<br />

Messung mit<br />

Luftthermometer und<br />

Anlegethermometer<br />

< +5 °C<br />

Warten bis der Putzgrund<br />

ausreichend<br />

trocken ist. 1)<br />

Unebenheiten ausgleichen<br />

Reinigen mit Traufel,<br />

Bürste, Besen, bzw<br />

mit Wasser (trocknen<br />

lassen).<br />

Vollständige Entfernung<br />

mit Traufel,<br />

Stahlbürste,<br />

Stahlbesen<br />

Reinigen mittels<br />

Dampfstrahlen unter<br />

Zusatz von<br />

entsprechenden Netzmitteln,<br />

Abspülen mit<br />

reinem Wasser,<br />

trocknen lassen;<br />

Sandstrahlen<br />

Bei gipshaltigen<br />

Putzen:<br />

Aufbringen einer<br />

Haftbrücke 2 )<br />

Bei Kalk-Zement-<br />

Putzen:<br />

Aufbringen eines<br />

Haftvermittlers<br />

Vorspritzer,<br />

Saugausgleich<br />

Bürsten mit Stahlbürste,<br />

Aufrauen mit<br />

Stahlbesen,<br />

Sandstrahlen,<br />

Schleifen<br />

Trocken abbürsten,<br />

falls erforderlich Aufbringen<br />

einer Haftbrücke<br />

**) bzw.<br />

eines Haftvermittlers<br />

Heizen und Lüften mit<br />

ausreichender<br />

Erwärmung des<br />

Putzgrundes<br />

1 ) Die gegebenenfalls erforderliche Feststellung der Restfeuchtigkeit von Beton erfolgt mittels CM-Gerät, wobei die<br />

Probenahme in einer Tiefe von 2-4 cm durchzuführen ist.<br />

2 ) Haftbrücken für gipshaltige Putze sind für Kalk-Zement-Putze nicht geeignet.<br />

21


VAR IV = ÖAP =<br />

22<br />

Baustelle:<br />

Bauteil:<br />

PROTOKOLL: PUTZGRUNDPRÜFUNG <strong>FÜR</strong> GIPSHALTIGE PUTZE<br />

AUF BETONWÄNDEN UND DECKEN<br />

Fertigstellung der Betonarbeiten:<br />

Vorgesehener Putzbeginn:<br />

Werkputzmörtel-Hersteller:<br />

Werkputzmörtel-Sorte:<br />

Sonstige Angaben:<br />

Zusatzleistungen:<br />

Einflussgröße Ergebnis der Oberflächenbeurteilung<br />

FEUCHTIGKEIT<br />

Ergebnis von CM-Anlayse:<br />

Feuchtigkeit weniger als 2,5 %<br />

Benetzungsprobe. Farbumschlag,<br />

keine stehenden Tropfen nach 3 Minuten<br />

Benetzungsprobe: Farbumschlag,<br />

keine stehenden Tropfen nach 4 Minuten<br />

Benetzungsprobe: Farbumschlag,<br />

keine stehenden Tropfen nach 5 Minuten<br />

Benetzungsprobe: schlechter Farbumschlag,<br />

noch stehende Tropfen nach 5 Minuten<br />

oder Ergebnis von CM-Analyse:<br />

Feuchtigkeit mehr als 4,0 %<br />

Zusätzl.<br />

Hinweis<br />

Datum der Überprüfung:<br />

Bei der Überprüfung anwesend:<br />

Bewertungs-<br />

Punkte<br />

--- 25<br />

Haftbrücke<br />

erforderlich<br />

50<br />

75<br />

100<br />

Ergebnis<br />

KEINEN PUTZ AUFBRINGEN!<br />

sauber, griffig saugend --- 10<br />

BETON-<br />

OBERFLÄCHE<br />

sauber, glatt, saugend<br />

sauber, glatt, saugend<br />

sauber, glatt, nicht saugend<br />

Haftbrücke<br />

erforderlich<br />

20<br />

30<br />

40<br />

verunreinigt, glatt, nicht saugend KEINEN PUTZ AUFBRINGEN!<br />

um +15 °C - +25 ° C 8<br />

TEMPERATUR<br />

um +10 °C - +15 °C 15<br />

(Baustelle und um +6 °C - +10 °C oder über +25 °C 24<br />

Putzgrund)<br />

um +5 °C 32<br />

+4°C und weniger KEINEN PUTZ AUFBRINGEN!<br />

12 Monate und älter 6<br />

6 bis 12 Monate 12<br />

BETONALTER 4 bis 5 Monate 18<br />

2 bis 3 Monate 24<br />

unter 12 Monate KEINEN PUTZ AUFBRINGEN!<br />

PUTZART<br />

Haftputz händisch<br />

Maschinenputz<br />

4<br />

12<br />

Hinweis: Hochfeste oder vergütete Betonputzgründe (z.B. wasserundurchlässig, glatt) bedürfen<br />

immer einer besonderen Putzgrund-Vorbehandlung!<br />

Beurteilung der zu putzenden Beton–Putzgründe:<br />

Summe der Punkte:<br />

bis 109 Punkte: SEHR GUT GEEIGNET<br />

Ab 160 Punkte:<br />

110 bis 129 Punkte: GUT GEEIGENT<br />

Keine Putzarbeit möglich!<br />

130 bis 144 Punkte: GERINGES RISIKO GEGEBEN<br />

Keine Gewährleistung!<br />

145 bis 159 Punkte:<br />

Folgerung:<br />

ERHÖHTES RISIKO GEGEBEN<br />

Unterschrift: Unterschrift:<br />

• Das ordnungsgemäß<br />

ausgefüllte<br />

Formular<br />

ist<br />

mit<br />

der<br />

Gegenzeichnung<br />

der<br />

Vertragspartner<br />

eine<br />

wichtige<br />

Grundlage


= ÖAP = VAR IV<br />

2.3.2.4 Holzspan-Mantelsteine<br />

Holzspan-Dämmplatten und -Mehrschichtdämmplatten<br />

Holzwolle-Dämmplatten und -Mehrschichtdämmplatten<br />

Das Mauerwerk muss nach den Ausführungsrichtlinien der ÖNORM B 3350 –<br />

„Tragende Wände“ bzw. nach den Ausführungsrichtlinien des Lieferwerkes<br />

hergestellt sein, wobei auf die exakte Ausführung nach Flucht und Lot, auf den<br />

fachgerechten Einbau von Pass-Stücken und die richtige Ausbildung von<br />

Mauerecken und Maueranschlüssen sowie von Gewänden, Laibungen, Überlagen<br />

und der Deckenroste und das sachgemäße Einbringen und Verdichten des<br />

Kernbetons zu achten ist.<br />

Bei offensichtlich mangelhaftem Verbund der Dämmplatten mit dem Untergrund<br />

müssen lose Plattenteile mit geeigneten Dübeln fixiert werden. Lose Dübel müssen<br />

neu gesetzt und fehlende ergänzt werden (Dübelschema!).<br />

Die baustoffspezifischen Aushärtungszeiten des Betons (mind. 28 Tage) und die<br />

von Witterungsschutz und Wetter abhängigen Trocknungszeiten sind einzuhalten.<br />

Durch wirkungsvollen Witterungsschutz und eine ausreichende Standzeit des<br />

Rohbaues vor dem Putzen verringert sich das Risiko von Putzschäden<br />

deutlich.<br />

Die Mantelsteine bzw. Dämmplatten müssen frei von Staub und Trennmitteln<br />

(Schalöle, Wachse oder ähnliches) sein, verunreinigte Flächen müssen gereinigt<br />

werden. Nasse, bewitterte Platten müssen ausreichend Austrocknen. Auf gefrorenem<br />

oder unterkühltem Putzgrund (< +5 °C) darf keinesfalls geputzt werden.<br />

Vor dem Vorspritzen bzw. vor dem Putzen sind die Wandflächen zu säubern, lose<br />

Teile zu entfernen und mit geeignetem Material (Herstellerangaben beachten!) zu<br />

ergänzen. Klaffende Fugen über 5 mm Breite sind planeben und wärmebrückenfrei<br />

mit geeignetem Material zu schließen.<br />

Witterungsschutz des<br />

Putzgrundes : siehe Seite 16, Pkt. 2.2.5<br />

Vorspritzer : siehe Seite 26, Pkt. 3.2.1<br />

Putzaufbau : siehe Seiten 52-56, Anwendungstabelle A.7-A.11<br />

2.3.2.5 Mischmauerwerk<br />

Mischmauerwerk stellt auch bei Einhaltung der auf den einzelnen Putzgrund<br />

bezogenen Verarbeitungsrichtlinien immer einen problematischen Putzgrund dar,<br />

weil Stoffe mit unterschiedlichen Eigenschaften zusammentreffen und somit der<br />

Putz keinen homogenen Untergrund vorfindet, bzw örtlich begrenzt unterschiedlichen<br />

Belastungen ausgesetzt ist.<br />

Bei derartigen Putzgründen ist im Einvernehmen mit dem Auftraggeber eine<br />

individuelle Problemlösung (z.B. Putzarmierung, Putzträger) festzulegen.<br />

2.3.2.6 Altmauerwerk (unverputzt)<br />

Mauerwerk, das über lange Zeit unverputzt geblieben ist, muss hinsichtlich<br />

Feuchteschäden überprüft und vor dem Putzen entstaubt und gereinigt (ggf. durch<br />

Dampf- oder Sandstrahlen) werden. Lose Teile (z.B. durch Frostschäden) sind zu<br />

entfernen und mit geeignetem Material zu ergänzen.<br />

23


VAR IV = ÖAP =<br />

2.3.2.7 Altputze<br />

24<br />

Fugen sind erforderlichenfalls zu sanieren, Fehlstellen auszumauern. Abhängig<br />

vom Zustand des Putzgrundes ist ein Vorspritzer aufzubringen.<br />

Altputze sind auf eventuell vorhandene Beschichtungen, Ablagerungen und/oder<br />

Verunreinigungen, sowie auf ihre Tragfähigkeit zu prüfen.<br />

Altputze sind speziell zu beurteilen und nicht Gegenstand dieser Richtlinie.<br />

(siehe dazu auch ÖNORM B 3346 - Anhang B - Instandsetzung von Außen- und<br />

Innenputz)<br />

2.3.2.8 Sonstige Putzgründe<br />

Putzgründe, wie z.B. extrudierte Polystyrolplatten*) Polyurethanplatten, Natursteinmauerwerk,<br />

Putzträger sowie spezielle Bauwerkskonstruktion (z.B. Riegelbauweise)<br />

sind gesondert zu beurteilen und werden in diesen Richtlinien nicht<br />

behandelt.<br />

*) siehe: „Richtlinie für das Putzen von Polystyrol-Extruderschaumstoff XPS-R (mit<br />

rauer Oberfläche) als Wärmedämmung“, 2. Auflage 05/01, herausgegeben von<br />

der ÖAP.<br />

3 AUSFÜHRUNG DER PUTZARBEITEN<br />

Grundsätzlich muss der Auftraggeber annehmen können, dass der Auftragnehmer<br />

über geeignete Fachkräfte verfügt, welche imstande sind die Putzarbeiten sachund<br />

fachgerecht auszuführen.<br />

Sie müssen grundlegende Fachkenntnisse aufweisen und auch Putzgründe<br />

beurteilen können. Im Zweifelsfall müssen die ausführenden Arbeiter zeitgerecht<br />

Anweisungen bei ihrem Vorgesetzten einholen.<br />

Die in Pkt. 2.2.1 angeführten Anforderungen an den Putzgrund müssen erfüllt sein.<br />

Entspricht der Putzgrund nicht diesen Anforderungen und/oder sind auch kurze<br />

Ausführungs-(Bau-)zeiten vorgegeben, so hat dies maßgeblichen Einfluss auf die<br />

Ausführung von Putzarbeiten. Dies kann Zusatzarbeiten erforderlich machen,<br />

welche die Putzarbeiten wesentlich erschweren und auch Ursache für spätere<br />

Schäden sein.<br />

Spätestens zum Zeitpunkt der Ausführung des Unterputzes muss schon bekannt<br />

sein, welcher Oberputz zur Anwendung kommt, um die Oberfläche des Unterputzes<br />

(bzw dessen Rauigkeit) auf die Art des Oberputzes (bzw auch auf die Verfliesung,<br />

Beschichtung) abstimmen zu können.<br />

3.1 WITTERUNGSEINFLÜSSE<br />

Die allgemein gültigen Regeln für die Bauausführung gelten nicht für alle<br />

Witterungsverhältnisse und sind insbesondere im Winter nur bedingt anwendbar.


= ÖAP = VAR IV<br />

3.1.1 WARMES WETTER<br />

Warme Witterung, windiges Wetter (auch bei Föhn im Winter!) direkte Sonneneinstrahlung<br />

usw. haben starken Einfluss auf die Art der Ausführung von Putzarbeiten.<br />

Vornässen, Feuchthalten, Abdecken, Einhausen usw. können erforderlich<br />

werden.<br />

Im Außenbereich verringert das Anbringen einer Gerüstschutzplane die<br />

witterungsbedingten schädlichen Einflüsse und verbessert damit die Qualität des<br />

fertigen Putzes ganz wesentlich.<br />

3.1.2 KALTES WETTER<br />

Zum Zeitpunkt der Verarbeitung stellt der Nassmörtel ein wässriges System dar,<br />

das durch Frosteinwirkung zerstört werden kann. Frostschäden entstehen durch<br />

Volumsvergrößerung bei Gefrieren des Anmachwassers. Der Schaden tritt in Form<br />

von blättriger Struktur und ungenügender Festigkeit der Putzlage in Erscheinung.<br />

Die chemischen Reaktionen, die zur Erhärtung des Mörtels führen, kommen schon<br />

bei +5 °C (Objekttemperatur) praktisch zum Erliegen (z.B. Verminderung von<br />

Festigkeit, Putzhaftung).<br />

Putzarbeiten dürfen ohne besondere Schutzvorkehrungen nur dann durchgeführt<br />

werden, wenn die Luft-, Stoff- und die Putzgrundtemperaturen über +5 °C betragen.<br />

Frostfreiheit des noch feuchten, nicht ausreichend abgebundenen Putzes muss<br />

sichergestellt sein.<br />

Die für Pkt. 3.1.1 und 3.1.2 ggf. erforderlichen Maßnahmen sind gesondert zu<br />

vereinbaren. Es ist zu beachten, dass bei bestimmten Putzen unter Umständen<br />

höhere Mindesttemperaturen erforderlich sein können. Bei jeder Putzart<br />

Herstellerangaben beachten!<br />

In der kalten Jahreszeit ist beim Putzen von außenseitig (noch) nicht wärmegedämmten<br />

Flächen (z.B. Betondecken, Wände, Pfeiler) darauf zu achten, dass kein<br />

zu rasches Absinken der Bauwerkstemperatur erfolgt (Gefahr des Auffrierens des<br />

frischen Putzes!).<br />

3.2 HAFTVERMITTLER<br />

Als Haftvermittler finden Vorspritzer, spezielle Haftmörtel, Haftschlämmen und<br />

Haftbrücken Verwendung.<br />

Das Aufbringen des Haftvermittlers ist keine Nebenleistung gemäß ÖNORM<br />

B 2210.<br />

Für gipshaltige Putze auf Beton-Putzgründen sind ausschließlich dafür geeignete<br />

und vom Putzhersteller empfohlene Haftbrücken zu verwenden.<br />

Für Kalk-, Kalk-Zement- und Zement-Putze kommen auf allen Putzgründen<br />

(ausgenommen Beton) hauptsächlich Vorspritzer als Haftvermittler zur<br />

Anwendung.<br />

Auf dichten (schlecht saugenden) Betonflächen werden kunstharzvergütete<br />

Vorspritzer, spezielle Haftmörtel und Haftschlämmen eingesetzt.<br />

25


VAR IV = ÖAP =<br />

3.2.1 VORSPRITZER<br />

26<br />

Der Vorspritzer<br />

a) ist eine Putzgrundvorbehandlung<br />

b) dient als Haftvermittler und/oder Saugausgleich<br />

c) zählt nicht als Putzlage.<br />

Aus diesen Gründen ist der Vorspritzer keine Nebenleistung im Sinne der ÖNORM<br />

B 2210, sondern eine separat auszuschreibende und anzubietende Hauptleistung.<br />

Je nach Art des Putzgrundes und des verwendeten Putzmörtels kann ein Vorspritzer<br />

erforderlich sein (sowohl im Innen- wie auch im Außenbereich).<br />

(siehe Anwendungstabellen A.4 - A.11)<br />

Bezüglich der Anwendung des Vorspritzers hat sich der Putzverarbeiter an die Angaben<br />

des Herstellers des Putzgrundes und zugleich auch an die Verarbeitungsvorschriften<br />

des Herstellers des Putzmörtels zu halten.<br />

Für den Vorspritzer ist dafür vorgesehener Werkmörtel zu verwenden, die<br />

Verwendung von Putzmörtel oder Mauermörtel als Vorspritzer ist unzulässig.<br />

Ein Vornässen des Putzgrundes und auch das Feuchthalten des aufgebrachten<br />

Vorspritzers kann abhängig von Witterung und Untergrund erforderlich sein.<br />

Die Standzeiten des Vorspritzers werden wesentlich beeinflusst durch:<br />

- Beschaffenheit des Putzgrundes<br />

- Art des nachfolgenden Putzmörtels<br />

- Witterung (Jahreszeit)<br />

- Belüftung<br />

Für den Vorspritzer können unter durchschnittlichen Bedingungen drei Tage als<br />

Mindeststandzeit angenommen werden.<br />

Bei Holzspan-Mantelsteinen, Holzspan- Holzwolle-Dämmplatten, bzw. Mehrschicht-Dämmplatten<br />

ist eine Mindeststandzeit von zwei Wochen einzuhalten<br />

(siehe Seiten 52-56, Anwendungstabellen A.7 bis A.11)<br />

Die Putzarbeiten dürfen grundsätzlich erst dann erfolgen, wenn der Vorspritzer<br />

ausreichend erhärtet ist (bei ausreichender Festigkeit erkennbar an der hellen<br />

Farbe bzw an den Entspannungsrissen).<br />

Bei nachfolgenden gipshaltigen Putzen sind unabhängig von der Art des Putzgrundes<br />

drei Wochen Mindeststandzeit einzuhalten.<br />

Es wird empfohlen, den Vorspritzer außenseitig möglichst früh aufzubringen.<br />

Wird im Innenbereich auf vorgespritzten Flächen später ein Einlagenputz aufgebracht,<br />

sind die vorgespritzten Flächen nach dem Beginn des Ansteifens z.B. mit<br />

einem großen Reibbrett zu „entgraten“.<br />

Es ist darauf zu achten, dass die Ichsen nicht halbrund mit Vorspritzmörtel<br />

aufgefüllt werden.<br />

Der Vorspritzer darf nicht zu wasserreich gespritzt werden! Es könnte dadurch am<br />

Vorspritzer eine bindemittelreiche – oft glasige – Oberfläche entstehen, die dann<br />

nicht haftungsverbessernd wirkt. In solchen Fällen würde der Vorspritzer mehr<br />

schaden als nutzen.


= ÖAP = VAR IV<br />

Zeigt der Vorspritzer eine glasige Oberfläche, ist diese abzubürsten (mit Drahtbürste<br />

aufrauen).<br />

3.2.2 HAFTBRÜCKEN <strong>FÜR</strong> GIPSHALTIGE PUTZE AUF BETON-PUTZGRÜNDEN<br />

Haftbrücken sind mit feinteilarmen Sanden gefüllte Kunstharzdispersionen.<br />

Die für den jeweiligen gipshaltigen Putz zu verwendende Haftbrücke wird vom<br />

Hersteller des Werkputzmörtels vorgeschrieben und unterliegt somit auch seiner<br />

Gewährleistung.<br />

Haftbrücken sind nach Herstellerangaben zu verarbeiten (Art des Auftrags, Standzeit).<br />

Vor und während des Aufbringens ist die Haftbrücke im Gebinde kräftig<br />

durchzurühren.<br />

Auf Betonflächen mit mehr als 4 Masse-% Feuchtigkeit (siehe Seite 18, Pkt.<br />

2.3.2.3) dürfen derartige Haftbrücken nicht aufgetragen werden.<br />

3.2.3 HAFTVERMITTLER <strong>FÜR</strong> KALK-, KALK-ZEMENT- UND ZEMENTPUTZE<br />

Bei Kalk-, Kalk-Zement und Zement-Werkputzmörteln wird als Haftvermittler<br />

hauptsächlich ein Vorspritzer (eventuell kunstharzvergütet) verwendet.<br />

Auf dichten, schlecht saugenden Betonoberflächen finden als Haftvermittler<br />

spezielle Haftmörtel und Haftschlämmen Verwendung.<br />

3.2.3.1 Haftmörtel<br />

Haftmörtel sind kunstharzmodifizierte Zementmörtel. Sie werden auf der Baustelle<br />

nur mehr mit Wasser angerührt und mit einer Zahntraufel (Zahnspachtel) waagrecht<br />

aufgezogen. Hinweise für das Weiterarbeiten „frisch auf frisch“, auf das<br />

Einhalten von Standzeiten und/oder erforderliche Nachbehandlungen etc. sind den<br />

einzelnen Produktbeschreibungen zu entnehmen.<br />

3.2.3.2 Haftschlämmen<br />

Haftschlämmen finden seltener Verwendung. Sie bestehen aus einer alkalibeständigen<br />

Kunstharzdispersion, in welche Zement bis zur Streichbarkeit eingerührt wird.<br />

Bei der Verarbeitung von Haftschlämmen sind diese im Gebinde von Zeit zu Zeit<br />

aufzurühren, um ein Absetzen des Zements oder Korns zu verhindern. Es ist nur<br />

soviel vorzustreichen, dass ein „frisch auf frisch“ Arbeiten auch gewährleistet ist.<br />

Die Herstellerangaben sind einzuhalten.<br />

3.3 PUTZARMIERUNG<br />

Die Putzarmierung dient der Rissminimierung von mineralisch gebundenen<br />

Innen- und Außenputzen auf ein unschädliches Maß im Sinne der ÖNORM<br />

B 3346, Pkt. 6.3.6.<br />

Flächen- und auch Diagonalarmierungen können eine Rissbildung nicht mit<br />

Sicherheit verhindern, wohl aber das Risiko verringern.<br />

27


VAR IV = ÖAP =<br />

28<br />

Der fertig gestellte Putz darf keine Risse über 0,2 mm Rissbreite aufweisen. Eine<br />

größere Anzahl oder eine Konzentration von Rissen mit zulässiger Breite dürfen<br />

jedoch die technologischen bzw. bauphysikalischen Eigenschaften nicht<br />

beeinträchtigen (ÖNORM B 3346, Pkt. 6.3.11)<br />

Putzarmierungen sind keine Putzträger.<br />

(siehe dazu Seite 32, Pkt. 3.4 und Pkt. 3.5!)<br />

3.3.1 PUTZARMIERUNG MIT TEXTILGLASGITTER<br />

Nur Textilglasgitter (das sind Textilglasgewebe und Textilglasgelege) sind aufgrund<br />

ihres linearen thermischen Ausdehnungskoeffizienten und des linearen Verlaufes<br />

der Arbeitslinie imstande, die inneren und äußeren Spannungen über den Verbund<br />

aufzunehmen und so rissverhindernd, bzw. rissminimierend zu wirken.<br />

Als Armierung werden Textilglasgewebe, die alkalibeständig ausgerüstet sein<br />

müssen, eingesetzt. Sie können entweder aufgespachtelt oder eingelegt werden<br />

(siehe Anwendungstabellen A.4 - A.11).<br />

Kunststoffgitter sind unzulässig.<br />

3.3.1.1 Textilglasgewebe<br />

Die Herstellung von Textilglasgeweben erfolgt auf üblichen Webmaschinen<br />

dadurch, dass sich die paarweise unmittelbar aneinander liegenden Kettober- und –<br />

unterfäden zusätzlich noch gegenseitig überkreuzen, und dadurch eine besonders<br />

enge Umschlingung der Schussfäden bewirken. So wird im vorgespannten Zustand<br />

die Schiebefestigkeit verbessert.<br />

3.3.1.2 Textilglasgelege<br />

Textilglasgelege werden zum Unterschied von der Dreherbindung bei Textilglasgeweben<br />

derart hergestellt, dass die oberen und unteren Kettenfäden nicht<br />

verwunden, sondern gerade gespannt werden. Die Schussfäden liegen dabei<br />

zwischen den paarweisen Kettfäden.<br />

Die Schiebefestigkeit des Textilglasgeleges wird nur durch die Umhüllung der<br />

Elementarfäden, mit der sogenannten Ausrüstung erreicht, daher ist ihr Anteil etwa<br />

doppelt so hoch wie bei Textilglasgeweben.<br />

3.3.2 ANFORDERUNGEN AN SYSTEMKOMPONENTEN<br />

Für die Herstellung der Armierungsschicht sind nur Textilglasgitter und Spachtelmassen<br />

zu verwenden, die vom Hersteller der Spachtelmasse zur gemeinsamen<br />

Verwendung empfohlen werden.<br />

3.3.2.1 Anforderungen an das Textilglasgitter<br />

Aufgespachteltes Textilglasgewebe hat eine lichte Maschenweite von mind.<br />

3 x 3 mm aufzuweisen, bzw. muss die lichte Maschenweite mind. dem 3-fachten<br />

Größtkorndurchmesser entsprechen.


= ÖAP = VAR IV<br />

Die flächenbezogene Masse hat bei Textilglasgeweben mind. 145 g/m², bei<br />

Textilglasgelegen mind. 155 g/m² zu betragen.<br />

Eingelegtes Textilglasgitter hat eine lichten Maschenweite von mind. 7 x 7 mm aufzuweisen.<br />

Darüber hinaus müssen Textilglasgitter alle anderen Anforderungen der<br />

ÖNORM B 3347 erfüllen (Nachweis durch Überwachungsbericht einer hiefür<br />

akkreditierten Überwachungsstelle).<br />

3.3.2.2 Anforderungen an die Spachtelmasse<br />

Zum Einbetten des Textilglasgitters wird eine mineralische gebundene, kunstharzmodifizierte<br />

Spachtelmasse verwendet, ähnlich wie sie für Deckschichten von<br />

Wärmedämm-Verbundsystemen eingesetzt wird. Diese muss auf Unter- und Ober<br />

(Deck-)putz abgestimmt sein.<br />

Die Kunststoffdispersion der Spachtelmasse muss mit der Ausrüstung (Umhüllung)<br />

der Armierung einen ausreichenden Verbund eingehen.<br />

3.3.3 PUTZARMIERUNG IM AUSSENBEREICH<br />

Die Putzarmierung ist im Außenbereich nur dann imstande Zugkräfte aufzunehmen,<br />

wenn sie in einer eigenen Armierungsschicht, die auf den eben abgezogenen<br />

Unterputz aufgespachtelt wird, eingebettet und ausreichend überdeckt ist.<br />

Überlappungen und Diagonalbewehrungen bei Öffnungen beachten!<br />

Nach dem derzeitigen Stand der Technik sowie ÖNORM B 3346, ist bei der Anwendung<br />

von Kalk-Zement-Putzen das Textilglasgitter aufzuspachteln.<br />

3.3.3.1 Wann wird eine Putzarmierung benötigt?<br />

Eine Putzarmierung wird benötigt:<br />

• bei Mauerwerk aus hochwärmedämmenden*), zementgebundenen Vollsteinen<br />

mit Leichtzuschlagstoffen und integrierter Zusatzdämmung, Holzspan-<br />

Mantelsteinen mit integrierter Zusatzdämmung, Holzspan- und Holzwolle-<br />

Mehrschicht-Dämmplatten, bei Mauerwerk aus hochwärmedämmenden*) Hohlblocksteinen,<br />

wenn an der Wetterseite entweder der Dachüberstand fehlt oder<br />

zu gering ist, bzw. bei Deckputzen mit einem Hellbezugswert HBW ≤ 35.<br />

Bei HBW ≤ 25 (dunkle Farben) besteht die Gefahr übermäßiger Erwärmung der<br />

Fassade und sollte dies daher nicht ausgeführt werden.<br />

• bei Wechsel von wärmedämmenden Wandbaustoffen mit unterschiedlichen<br />

linearen<br />

Verhalten<br />

Ausdehnungskoeffizienten oder unterschiedlichen hygrischem<br />

• zur Überbrückung unterschiedlicher Putzdicken<br />

• bei Wärmedämmputzen in Kombination mit Dünnschicht-Deckputzen<br />

• bei Fassadensanierungen und –instandsetzungen<br />

• zur Diagonalarmierung bei Ecken von Wandöffnungen<br />

• bei Wärmebrückendämmung mit Dämmplatten<br />

*) In dieser Richtlinie gelten als hochwärmedämmende Wandbaustoffe jene Baustoffe, die einen Rechenwert der<br />

Wärmeleitfähigkeit λR ≤ 0,17 W/(m.K) aufweisen.<br />

29


VAR IV = ÖAP =<br />

3.3.3.2 Ausführung aufgespachteltes Textilglasgitter<br />

30<br />

Aufgespachteltes Textilglasgitter hat eine lichte Maschenweite von mind. 3 x 3 mm<br />

aufzuweisen bzw. muss die lichte Maschenweite mindestens dem dreifachen<br />

Größtkorndurchmesser entsprechen.<br />

Das Aufbringen der Armierungsschicht ist erst nach ausreichendem Erhärten des<br />

Unterputzes (witterungsabhängig) zulässig.<br />

Folgende Mindest-Standzeiten sind einzuhalten:<br />

- Normalputz : 14 Tage je 1 cm Putzdicke<br />

- Leichtgrundputz*) : 10 Tage je 1 cm Putzdicke<br />

- Wärmedämmputz : 7 Tage je 1 cm Putzdicke<br />

Witterungsschutzmaßnahmen gemäß Pkt. 3.1. beachten!<br />

*) Als Unterputze sollen aufgrund des niedrigen E-Moduls bevorzugt Leichtputzmörtel gemäß ÖNORM EN 998-1<br />

verwendet werden.<br />

Da sich das Saugverhalten von Unterputz und Armierungsschicht in der Regel<br />

wesentlich von einander unterscheiden, können Farbunterschiede in der Deckbeschichtung<br />

auftreten, falls der Unterputz nicht vollflächig mit der Spachtelmasse<br />

überzogen wird.<br />

In die aufgezogene oder aufgespritzte Spachtelmasse ist das Textilglasgitter einzubetten.<br />

In einem zweiten Arbeitsgang ist mit der Traufel (Glättkelle oder Flächenspachtel)<br />

eine zweite Schichte Spachtelmasse so aufzubringen, dass die Struktur des<br />

Textilglasgitters im erhärteten Zustand nicht mehr erkennbar ist.<br />

Die Dicke der Armierungsschichte muss bei mittiger Einbettung des Textilglasgitters<br />

2 - 3 mm betragen. Die beidseitige Mindestüberdeckung des Textilglasgitters<br />

von 0,5 mm ist einzuhalten.<br />

Bei Teilflächen kann die Armierungsschicht in einem Arbeitsgang hergestellt<br />

werden, sofern eine ausreichende Überdeckung des Textilglasgitters (≥ 0,5 mm,<br />

beidseitig) gewährleistet ist.<br />

Über die Armierungsränder hinaus ist die Spachtelmasse auf „0“ auszuziehen.<br />

Allfällige Grate sind zu entfernen (Überschleifen oder Schneiden).<br />

Bei teilweiser Armierung einer größeren Fläche (z.B. nur Fensterstürze) sind bei<br />

Verwendung von Dünnschicht-Oberputzen die angrenzenden nicht armierten<br />

Teilflächen vollflächig mit der gleichen Spachtelmasse zu überziehen.<br />

Damit werden geringfügige Unebenheiten und ungleichmäßiges Saugverhalten<br />

(Gewebespachtelung ⇔ nicht aufgespachtelte Unterputzflächen) ausgeglichen,<br />

Fleckenbildung und Reibstöße vermieden.<br />

3.3.3.3 Oberputz (Deckputz, Feinputz)<br />

Auf die erhärtete Armierungsschicht (Standzeit witterungsabhängig, mind. jedoch<br />

sieben Tage bzw. nach Herstellerangabe) können Kunstharz-, Silikat-, Silikonharz-<br />

oder kunstharzmodifizierte, mineralisch (Kalk-Zement) gebundene Oberputze<br />

(Deckputze) aufgebracht werden.


= ÖAP = VAR IV<br />

Bei Kunstharz-, Silikat- und Silikonharzputzen ist zusätzlich ein systemgerechter<br />

Voranstrich (Grundierung) erforderlich.<br />

3.3.4 PUTZARMIERUNG IM INNENBEREICH<br />

3.3.4.1 Wann wird eine Putzarmierung benötigt?<br />

Eine Putzarmierung wird benötigt:<br />

- auf Holzspan-Mehrschicht-Dämmplatten<br />

- auf Holzwolle-Mehrschicht-Dämmplatten<br />

- bei nicht einheitlichem Putzgrund und/oder unterschiedlichen Putzdicken<br />

- bei ausgemauerten Schlitzen etc.<br />

3.3.4.2 Ausführung eingelegtes Textilglasgitter<br />

Das Einlegen von Textilglasgitter ist nur für gipshaltige Innenputze zulässig.<br />

Gipshaltige Putze müssen den Anforderungen der ÖNORM B 3371 – „Gips- und<br />

gipshaltige Putzmörtel – Begriffsbestimmungen, Einteilungskriterien, Anforderungen,<br />

Prüfungen, Normkennzeichnung“ entsprechen.<br />

Eingelegtes Textilglasgitter hat eine lichte Maschenweite von mind. 7 x 7 mm<br />

aufzuweisen.<br />

Textilglasgitter ist lt. ÖNORM B 3346 wie folgt einzulegen:<br />

- Putzlage mit ca. zwei Dritteln der vorgesehenen Putzdicke auftragen<br />

- Textilglasgitter einlegen (mind. 10 cm Überlappung an den Stößen, mind.<br />

25 cm über den rissgefährdeten Bereich hinaus)<br />

- auf eine möglichst ebene Einbettung ist zu achten,<br />

- restlichen Putz bis zur vorgesehenen Dicke der Putzlage auftragen<br />

Bei Gipsputzen ist grundsätzlich auf eine „frisch in frisch“ Verarbeitung zu<br />

achten.<br />

„Frisch auf Frisch“ wird die Art der Aufbringung des Putzes bezeichnet, bei der die<br />

einzelnen Putzschichten unmittelbar hintereinander aufgebracht werden, so dass<br />

Teile des frisch aufgebrachten Mörtels der folgenden Schichte in die vorhergehende<br />

Schichte eindringen (siehe ÖNORM B 3346, Pkt. 3.4) und auf diese<br />

Weise eine homogene Putzlage bilden.<br />

Hat ein Gipsmörtel bereits begonnen anzusteifen, ist keine „frisch auf frisch“<br />

Verarbeitung mehr möglich. Die zweite Schicht darf dann erst nach Austrocknung<br />

der ersten aufgebracht werden.<br />

Deshalb ist gemäß ÖNORM B 3346 an Decken grundsätzlich kein eingelegtes<br />

Textilglasgitter auszuführen, ausgenommen Kleinflächen (Randzonen, Übergänge).<br />

Mindestputzdicken siehe Pkt. 3.9.1, wobei bei Armierung von Teilflächen (z.B. Stürze,<br />

Pfeiler) anzumerken ist, dass bei anschließenden in gleicher Flucht liegenden<br />

nicht zu armierenden Putzgründen Putz-Mehrdicken erforderlich werden können.<br />

31


VAR IV = ÖAP =<br />

3.3.4.3 Ausführung aufgespachteltes Textilglasgitter<br />

32<br />

Bei Kalk-Zement-Putzen wird auch innen ein aufgespachteltes Textilglasgitter<br />

ausgeführt.<br />

Die im Abschnitt 3.3.3 – Putzarmierung im Außenbereich – angegebenen<br />

Maßnahmen sind sinngemäß auch im Innenbereich anzuwenden.<br />

3.4 ARMIERTER VORSPRITZER<br />

Ein armierter Vorspritzer hat die Funktion eines Putzträgers, dient der Rissbegrenzung<br />

und ist vollflächig deckend auszuführen.<br />

Dabei ist zu beachten:<br />

- es ist verzinktes (nicht rostendes), punktgeschweißtes Drahtgitter zu verwenden<br />

- (mit 20 x 20 mm bis 25 x 25 mm Maschenweite, Drahtdurchmesser 1 mm, an<br />

den Stößen mind. 10 cm Überlappung)<br />

- die Mindestdicke des armierten Vorspritzers hat 8 mm zu betragen<br />

- das Gitter soll etwa mittig im Vorspritzer liegen<br />

- Standzeit mind. 3 Wochen<br />

3.5 PUTZTRÄGER<br />

Putzträger gelten als eigener Putzgrund und sind den Herstellerangaben entsprechend<br />

mit den vorgegebenen Übergriffen und den fachgerechten Befestigungen<br />

auszuführen (z.B. Stauss-Ziegelgewebe“ mit Spritzwurf, „Stucanet“ oder „Streckmetall“).<br />

Beim Anbringen von Putzträgern ist auf die Putz-Auftragsdicke zu achten, da<br />

durch falsch angebrachte Putzträger (z.B. beim Einsatz von Einlagenputzen) an<br />

den angrenzenden Flächen der gleichen Ebene Putz-Mehrdicken erforderlich<br />

werden können.<br />

(siehe auch „Verarbeitungsrichtlinien für Putzträger“ der ÖAP)<br />

3.6 SCHLITZE UND DURCHBRÜCHE<br />

Das Schließen von Schlitzen und Durchbrüchen ist gemäß ÖNORM B 2206 –<br />

„Mauer- und Versetzarbeiten“ eine Hauptleistung. Diese Arbeiten müssen zeitgerecht<br />

(mind. eine Woche vor Beginn der Putzarbeiten) beendet sein.<br />

Stand- und Trocknungszeiten beachten!<br />

Bei Schlitzbreiten über 10 cm ist eine Putzarmierung mit beidseitigem Übergriff von<br />

20 cm vorzusehen.<br />

Sind Schlitze und Durchbrüche bauseits nicht zeitgerecht verschlossen, erfolgt das<br />

nachträgliche Putzen von Schlitzen als Hauptleistung gemäß ÖNORM B 2210. Dies<br />

ist gesondert auszuschreiben bzw. anzubieten.<br />

Hinweis:<br />

Werden Putzarbeiten über frisch verschlossenen Schlitzen, Durchbrüchen uä ausgeführt,<br />

so kann durch Schwinden des Schlitz- bzw. Ausmauerungsmörtels auch<br />

der Putz in Mitleidenschaft gezogen werden (Rissgefahr!).


= ÖAP = VAR IV<br />

Korrosionsgefährdete Metallteile (z.B. Nägel, Befestigungsdrähte) müssen soweit<br />

entfernt sein, dass keine Teile in die Putzschicht ragen, verbleibende Teile oder<br />

sichtbare Reste müssen vor Putzbeginn mit Korrosionsschutz versehen sein. Vor<br />

Beginn der Putzarbeiten sind wasserführende Rohre und Leitungen vor Kondenswasser<br />

zu schützen.<br />

Hinweise für Installateure, Elektriker und Maurer:<br />

Die Art des Befestigungs- und Schlitzmörtels ist auf den vorgesehen Putzmörtel<br />

und auf den Verwendungszweck abzustimmen.<br />

(siehe dazu auch Pkt. 3.7 – „Putz in Nassräumen und für Verfliesungen“)<br />

Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Leitungen unter Kalk-Zement- oder<br />

Zementputzen nicht mit Gips (sondern z.B. mit Schnellzement) fixiert werden.<br />

Es ist auch darauf zu achten, dass gipshaltige Befestigungsmaterialien nur dort<br />

verwendet werden, wo nachfolgend gipshaltige Putzmörtel zur Anwendung<br />

kommen. Schnellzement-Befestigungen unter Gipsputzen können spätere<br />

Abplatzungen des Putzes verursachen.<br />

Installationsschlitze in Betonwänden müssen, auch wenn sie ausgemauert sind,<br />

voll mit einem Putzträger überspannt werden (mit 20 cm Übergriff auf die angrenzenden<br />

Betonflächen).<br />

Spezielle Schlitzmörtel (z.B. ohne Notwendigkeit eines Putzträgers) sind gemäß<br />

den Herstellerangaben anzuwenden und zu putzen.<br />

3.7 PUTZ IN NASSRÄUMEN UND <strong>FÜR</strong> VERFLIESUNGEN<br />

Grundsätzlich muss der Putzer davon ausgehen können, dass das Bauwerk normgerecht<br />

(lot- und winkelrecht) errichtet wurde. In Räumen, die verfliest werden,<br />

grundsätzlich Rechtwinkeligkeit nachprüfen (Diagonalen messen)!<br />

Alle zu verfliesenden Flächen müssen vor Beginn der Putzarbeiten in den Bauplänen<br />

festgelegt sein bzw. dem Auftragnehmer schriftlich bekannt gegeben<br />

werden.<br />

Bereits geglättete oder verriebene Putzflächen sind vor dem Verfliesen aufzurauen<br />

und zu entstauben.<br />

Im Zuge der Herstellung der Wandflächen ist es verarbeitungstechnisch nicht<br />

möglich, exakt abgegrenzte Kleinstflächen (z.B. Sockelbereiche, Küchen-Arbeitsbereiche,<br />

Waschbeckenbereiche) unverrieben bzw. nicht geglättet herzustellen.<br />

Das für das Verfliesen erforderliche Aufrauen dieser Flächen ist für den Putzer<br />

jedenfalls eine gesondert auszuschreibende bzw. anzubietende Leistung.<br />

Der Putz (Kalk-Zement-Putz wie auch gipshaltiger Putz) muss eine Dicke gemäß<br />

Tabelle A.2 (Pkt. 3.9.1), und gemäß ÖNORM B 2207 für kleinformatige Fliesen eine<br />

Druckfestigkeit von mind. 2,0 N/mm² bzw. für alle anderen Verfliesungen von<br />

mind. 2,5 N/mm² haben.<br />

Jedenfalls muss vom Hersteller die Eignung des verwendeten Werkputzmörtels als<br />

Putz für die Verfliesungen und für die jeweilige Beanspruchungsgruppe gewährleistet<br />

werden.<br />

33


VAR IV = ÖAP =<br />

34<br />

Nach ÖNORM B 2207 werden Räume in vier Beanspruchungsgruppen von W1 bis<br />

W4 eingeteilt:<br />

Tabelle C.1<br />

Feuchtigkeitsbeanspruchung<br />

Art der<br />

Beanspruchungsgruppe<br />

Beanspruchung W1 W2 W3 W4<br />

Luftfeuchtigkeit<br />

erhöht:<br />

kein Tauwasser<br />

kurzzeitig hoch:<br />

eventuell<br />

Tauwasser<br />

kurzzeitig hoch:<br />

Tauwasser<br />

länger erhöht:<br />

Tauwasser<br />

Reinigungswasser<br />

periodisch<br />

feuchtes Wischen<br />

feuchtes Wischen:<br />

periodische<br />

Nassreinigung<br />

periodische<br />

Nassreinigung<br />

tägliche<br />

Intensivreinigung<br />

Spritzwasser -<br />

kurzzeitig:<br />

gering bis mittel<br />

kurzzeitig:<br />

stark<br />

länger anhaltend:<br />

mittel bis stark<br />

Praktische<br />

Beispiele<br />

im Flurbereich:<br />

WC, Flure,<br />

Stiegenhäuser<br />

im Wohnbereich:<br />

Küche,<br />

im Betrieb:<br />

WC-Anlagen<br />

im Wohnbereich:<br />

Spritzwasserbereich<br />

in Duschen<br />

und Badezimmern<br />

im Betrieb:<br />

Küchen,<br />

Duschanlagen,<br />

Waschküchen<br />

Maßnahmen vor der Verfliesung 1 ) in Abhängigkeit von der Art des Bindemittels des<br />

Putzmörtels und der Feuchtigkeitsbeanspruchung<br />

Bindemittel<br />

W1<br />

Beanspruchungsgruppe<br />

W2 W3 W4<br />

Zement, Kalk<br />

keine Vorarbeiten<br />

erforderlich<br />

keine Vorarbeiten<br />

erforderlich<br />

Alternativabdichtung<br />

siehe<br />

ÖNORM B 2207<br />

Abdichtung siehe<br />

ÖNORM B 2207<br />

Gips<br />

keine Vorarbeiten<br />

erforderlich 2 )<br />

Grundierung<br />

siehe ÖNORM<br />

B 2207<br />

Abdichtung siehe<br />

ÖNORM B 2207<br />

gipshaltige Putze<br />

nicht geeignet<br />

1<br />

) Ausführung durch den Fliesenleger<br />

2<br />

) Verarbeitungsspezifische Anforderungen des Klebers sind zu beachten.<br />

Hinweise für Planung und Ausschreibung:<br />

- Kalk-Zement-Putze sind für die Beanspruchungsgruppen W1 und W2 ohne<br />

besondere Vorbehandlung geeignet.<br />

- für die Beanspruchungsgruppen W3 und W4 sind vor den<br />

-<br />

Verfliesungsarbeiten die Vorbehandlungen gemäß ÖNORM B 2207 durchzuführen.<br />

für die Beanspruchungsgruppe W4 wird die Verwendung von Zement-<br />

Werkputzmörtel empfohlen. Die ÖNORMEN B 2207 und B 2209 sind zu<br />

beachten.<br />

- in Schwimmbädern, Sauna und/oder Dampfbadbereichen etc. ist in allen<br />

Fällen die Beanspruchungsgruppe W4 gegeben.<br />

- gipshaltige Innenputze dürfen nur bis zur Beanspruchungsgruppe W3 und<br />

unter folgenden Voraussetzungen eingesetzt werden:<br />

In der Beanspruchungsgruppe W2 sind zu verfliesende Wandflächen vor<br />

dem Kleberauftrag mit einer geeigneten Grundierung vorzubehandeln.<br />

Vom Planer festzulegende Flächen mit höherer Feuchtigkeitsbelastung<br />

(Beanspruchungsgruppe W3) sind vollflächig gegen Feuchtigkeit abzudichten.<br />

Diese Abdichtung hat gemäß ÖNORM B 2207 und B 2209 zu erfolgen.<br />

- für die Beanspruchungsgruppen W2 und W3 empfiehlt sich die Verwendung<br />

von Kalk-Zementputzen. In diesem Fall kann ein allenfalls erforderliches<br />

Textilglasgitter eingelegt werden (siehe Pkt. 3.3.4).<br />

- Putzprofile, Armierungen, Putzträger uä sind auf die jeweilige Feuchtigkeits-Beanspruchungsgruppe<br />

abzustimmen.


= ÖAP = VAR IV<br />

3.8 PUTZSCHNITTE, FUGEN UND PROFILE<br />

Konstruktive Fugen (angeordnete Fugen) oder Dehnfugen dürfen nicht<br />

überputzt werden.<br />

Im Außenbereich dürfen keine Putzschnitte ausgeführt werden, sondern sind<br />

geeignete Fugenprofile/Putzprofile einzusetzen.<br />

Siehe auch „Richtlinien für die Ausführung von Bewegungsfugen, Putzanschlüssen<br />

und Putzabschlüssen (z.B. Fugen, Kanten- und Sockelausbildungen, Bauteilanschlüsse)“<br />

der ÖAP.<br />

3.8.1 KELLENSCHNITT<br />

Der Putz wird vor dem letzten Arbeitsgang (Reiben oder Glätten) mit Kelle oder<br />

Klinge bis zum Putzgrund durchgeschnitten, die Oberfläche wird anschließend<br />

fertig gestellt, wodurch der Schnitt vorerst unsichtbar bleibt.<br />

Bei fallweise eintretenden Bewegungen aus dem Untergrund ergibt sich dann an<br />

solchen Stellen ein nahezu geradliniger Rissverlauf.<br />

Kellenschnitte sind nicht geeignet für Materialwechsel am Putzgrund (Ausmauerungen).<br />

Putzarmierungen können in derartigen Bereichen zwar die Rissgefahr<br />

mindern, jedoch nicht zuverlässig verhindern.<br />

Bei elastisch gelagerten Wänden bzw Anschlüssen sind spezielle, bewegliche<br />

Anschlussprofile einzusetzen.<br />

Kellenschnitte können nur das Rissbild eines entstehenden Risses beeinflussen<br />

(geradliniges Rissbild statt unregelmäßigem Zick-Zack-Verlauf des Risses).<br />

Der Kellenschnitt ist eine Art „Sollbruchstelle“.<br />

Wird die Ausführung von Kellenschnitten in Ichsen, bei stumpfen Mauerwerksanschlüssen<br />

uä gefordert (ÖNORM B 3346), ist dies im Sinne der ÖNORM B 2210<br />

eine Hauptleistung.<br />

3.8.2 PUTZFUGE ODER KITTFUGE<br />

Die Putzfuge wird vor dem vollständigen Erhärten bis zum Putzgrund durchgeschnitten.<br />

Die Fuge bleibt sichtbar. Nach entsprechender Stand- bzw. Trocknungszeit<br />

kann bauseits eine fachgerechte Verfugung vorgenommen werden.<br />

Diese Ausführung ist anwendbar z.B. bei nicht eingebundenen Kaminen und<br />

Zwischenwänden, ausgemauerten Stahlbetonskelett-Konstruktionen (Parapet-<br />

Ausmauerungen), Vorsatzschalen. Das Überbrücken solcher Stellen mittels<br />

Textilglasgewebe oder Putzträgern ist nur beschränkt möglich.<br />

(siehe auch, Seite 16, Pkt. 2.2.7 – „Konstruktionsbedingte Ausführungsdetails im<br />

Putzgrund“)<br />

3.8.3 PUTZPROFILE<br />

Putzprofile sind nicht nur bei der Anwendung von Werkputzmörtel oftmals notwendig<br />

(z.B. Kantenschutzprofile bei einlagigem Innenputz), sondern es können<br />

geforderte Konstruktions- und/oder Ausführungsdetails überhaupt nur mit geeigneten<br />

Profilen hergestellt werden (z.B. Dehnfugenausbildungen).<br />

35


VAR IV = ÖAP =<br />

36<br />

Bei der Erstellung von Bauwerken können oft aus statischen oder ausführungstechnischen<br />

Gründen Fugenanordnungen notwendig werden. Solche Anschlüsse<br />

bzw Fugen sind funktionsgerecht auszuführen, um den Bewegungen aus dem Baukörper<br />

und der Gewerke gerecht zu werden.<br />

Konstruktive Fugen sind mit geeigneten Putzprofilen auszubilden. Die erforderliche<br />

und geeignete Type ist bereits in der Ausschreibung festzulegen. Es ist<br />

beim Aufspritzen des Putzmörtels darauf zu achten, dass keine Hohllagen im<br />

Bereich der Profilkanten entstehen.<br />

In jedem Fall sind die vorgesehenen Einsatzgebiete sowie die „ Richtlinien für die<br />

Ausführung von Bewegungsfugen, Putzanschlüssen und Putzabschlüssen (Fugen-,<br />

Kanten- und Sockelausbildungen, Bauteilanschlüsse)“ der ÖAP zu beachten.<br />

3.8.3.1 Verarbeitung / Ansetzen der Profile<br />

Bei gipshaltigen Putzen können die Profile mit dem gleichen Putzmaterial angesetzt<br />

werden.<br />

In Feuchträumen sowie an Flächen, die mit Putzmörtel verputzt werden, welche<br />

Zement, Kalkzement oder Putz- und Mauerbinder enthalten, darf kein gipshaltiges<br />

Ansetzmaterial verwendet werden. Das gleiche gilt für den Außenbereich. In diesen<br />

Fällen eignen sich spezielle Ansetzmörtel auf Zementbasis.<br />

Punktweises Ansetzen ist in Abständen von ca. 50 cm durchzuführen.<br />

Werden für eine Vorfixierung der Profile verzinkte Nägel verwendet, so sind diese<br />

nach dem Ansteifen des Ansetzmörtels wieder zu entfernen.<br />

Beim Schneiden von verzinkten Profilen Blechschere verwenden. Mit dem Winkelschleifer<br />

verbrennt die Verzinkung auf ca. 1 cm beiderseits der Schnittfläche. Gefahr<br />

der Rostbildung!<br />

3.9 AUSFÜHRUNG VON EINLAGENPUTZEN UND UNTERPUTZEN<br />

3.9.1 ALLGEMEINE AUSFÜHRUNGSHINWEISE<br />

Putzdicken (Nennputzdicke [NPD] und Mindestputzdicke [MPD]) gemäß ÖNORM<br />

B 3346 sind zu beachten.<br />

Die nachfolgenden Tabellen A.2 und A.3 enthalten die Nennputzdicken und<br />

Mindestputzdicken für Innen- und Außenputze, putzgrundbezogen, unter<br />

Berücksichtigung allfälliger Armierungen und in Abhängigkeit des Bauteils.


= ÖAP = VAR IV<br />

Tabelle A.2 – Innenputze – Putzdicken [Nennputzdicke (NPD), Mindestputzdicke (MPD)]<br />

Putzart<br />

Innen-<br />

putze<br />

Tabellen<br />

A.4 bis A.11<br />

beachten!<br />

Hinweis:<br />

Für Wärmedämmputze<br />

gelten die<br />

Werte<br />

gemäß<br />

Tabelle A.3!<br />

Baustoff<br />

gemäß<br />

Tabellen<br />

A.4 bis A.11<br />

ohne<br />

Armierung<br />

NPD<br />

mm<br />

MPD<br />

mm<br />

Wand Decke 1 )<br />

mit eingel.<br />

Armierung<br />

(bei gipshaltigen<br />

Putzen)<br />

NPD<br />

mm<br />

MPD<br />

mm<br />

mit aufgesp.<br />

Armierung<br />

(bei kalk-zementhaltigen<br />

Putzen)<br />

NPD<br />

mm<br />

MPD<br />

mm<br />

ohne<br />

Armierung<br />

NPD<br />

mm<br />

MPD<br />

mm<br />

mit aufge-<br />

spachelter<br />

Armierung<br />

NPD<br />

mm<br />

A.4 15 10 - - - - 15 10 - -<br />

A.5 15 10 - - - - - - - -<br />

A.6 15 10 - - - - 10 8 - -<br />

A.7 15 10 - - - - - - - -<br />

MPD<br />

mm<br />

A.8 20 15 - - 15+3 2 ) 10+3 3 ) 15 10 15+3 2 ) 10+3 3 )<br />

A.9 20 15 20 15 15+3 2 ) 10+3 3 ) 20 15 15+3 2 ) 10+3 3 )<br />

A.10 20 15 20 15 15+3 2 ) 10+3 3 ) 15 4 ) 10 4 ) 15+3 2 ) 10+3 3 )<br />

A.11 20 15 20 15 15+3 2 ) 10+3 3 ) 20 15 15+3 2 ) 10+3 3 )<br />

KleinflächigeWärmebrückendämmung<br />

15 10 15 10 15+3 2 ) 10+3 3 )<br />

Putzdicke<br />

abhängig vom<br />

Wandbildner der<br />

Hauptfläche<br />

15+3 2 ) 10+3 3 )<br />

Haftputzgips und Spachtelgips nach ÖNORM B3371 sind in der Regel als Dünnputze für Verputzdicken<br />

von 2 mm bis 4 mm vorgesehen. Abweichende Dicken nach Angaben der Hersteller.<br />

1 ) gemäß ÖNORM B 3346, Abschnitt 6.3.6.1. keine eingelegte Armierung<br />

2 ) Nennputzdicke samt Armierungsschicht<br />

3 ) Mindestüberdeckung samt Armierungsschicht<br />

4 ) bis 25 mm Plattendicke keine Armierung erforderlich<br />

Tabelle A.3 – Außenputze – Putzdicken [Nennputzdicke (NPD), Mindestputzdicke (MPD)]<br />

Außenputze<br />

Putzdicken, unabhängig<br />

Wand<br />

Unterputze<br />

Decke<br />

Putzsystem (Putzaufbau)<br />

Wand Decke<br />

vom Wandbaustoff! NPD MPD NPD MPD NPD MPD NPD MPD<br />

mm mm mm mm mm mm mm mm<br />

Normalputze 15 10 15 10 20 15 20 15<br />

Leichtgrundputze 20 15 15 10 25 20 20 15<br />

Wärmedämmputze 1 ) 35 bis 60 30 20 bis 30 15 40 bis 65 35 25 bis 35 20<br />

1 ) Bei Wärmedämmputzen ist die Mindestputzdicke maßgebend und gemäß bauphysikalischer Vorgaben festzulegen.<br />

- Verarbeitungshinweise der Putzmörtel-Hersteller beachten<br />

- Baustoffspezifische Prüfungen des Putzgrundes und vorbereitende Maßnahmen<br />

nach Seite 17, Pkt. 2.3.2.<br />

- Putzgrund produktspezifisch und/oder witterungsabhängig vorbehandeln (z.B.<br />

Vornässen)<br />

37


VAR IV = ÖAP =<br />

38<br />

- Hohlräume<br />

vermeiden<br />

hinter Putzprofilen (Schnellputzleisten, Kantenprofilen uä)<br />

- Putzanschlüsse an Einbauteile den Erfordernissen entsprechend bündig oder<br />

gleichmäßig rückspringend ausführen<br />

- einzuputzende Bauteile (z.B. Fensterstöcke) sind gleichmäßig umlaufend<br />

einzufassen<br />

- entsprechende Putzlehren (Anschlaglatten) verwenden, wo eine handwerksgerechte<br />

Ausführung dies erfordert (z.B. bei Öffnungen mit später einzubauenden<br />

Futterstöcken)<br />

- Unterputz besonders sorgfältig ‚Schneidenʼ um Dellen und Wellen zu<br />

egalisieren bzw. Sinterhautbildung zu vermeiden (Gefahr von Fleckenbildung<br />

für Dünnschicht-Oberputze).<br />

3.9.2 AUSFÜHRUNGSHINWEISE <strong>FÜR</strong> GIPSHALTIGE PUTZE<br />

- Gipshaltige Putze sind grundsätzlich einlagig („frisch auf frisch“) aufzubringen.<br />

Wird darauf ausnahmsweise ein Oberputz aufgebracht, sind besondere Maßnahmen<br />

zu setzen (z.B. geglättete oder geriebene Flächen sind aufzurauen,<br />

eine Grundierung zum Saugausgleich ist aufzubringen).<br />

- Art der Aufbringung eines Putzes, bei der die einzelnen Putzschichten<br />

unmittelbar hintereinander aufgebracht werden, so dass Teile des frisch<br />

aufgebrachten Mörtels der folgenden Schicht in die vorhergehende Schicht<br />

eindringen und diese eine homogene Putzlage bilden.<br />

- Bei zweilagiger Verarbeitung kann es zu Ablösungen der oberen Putzschicht<br />

und damit zu erheblichen Schäden kommen. Diese Problematik kann sich durch<br />

ein eingelegtes Textilglasgitter noch verstärken.<br />

3.9.3 AUSFÜHRUNGSHINWEISE <strong>FÜR</strong> KALK-ZEMENTHALTIGE PUTZE<br />

- Bei dickerer Putzlage (mehrere Schichten) jede Putzschicht gleichmäßig dick<br />

auftragen und in der Fläche abziehen.<br />

Ob ein „frisch auf frisch“ Arbeiten erforderlich ist, oder die jeweils darunter<br />

liegende Putzschicht vor dem Auftrag der nächstfolgenden Schichte aufgeraut,<br />

aufgekratzt oä werden muss, ist den Herstellerangaben zu entnehmen.<br />

- Aufrauen am besten horizontal mittels Besen mit steifen Kunststoffborsten.<br />

- Trennschichten (Schlämmschichten), die z.B. durch Abziehen einer Putzschicht<br />

mit der Stahltraufel entstehen, durch die Verwendung von Holzlatten zum<br />

Abziehen, durch Schneiden oder Aufrauen der Putzoberfläche vermeiden.<br />

- Zum Zustoßen des Putzes spezielle Hobel verwenden.<br />

- Kalk-Zement-Leichtgrundputze benötigen unter bestimmten Voraussetzungen<br />

(z.B. händische Ausführung), Wärmedämmputze immer (siehe Seite 48-56,<br />

Anwendungstabellen A.4 bis A.11) eine Putzgrundvorbehandlung mittels<br />

Vorspritzer<br />

- Gegebenenfalls Textilglasgitter vollflächig aufspachteln (lt. Anwendungstabellen).<br />

- Bei Anwendung von Dünnschicht-Oberputzen geeignete Ausgleichs- oder<br />

Zwischenschicht aufbringen.


= ÖAP = VAR IV<br />

3.10 AUSFÜHRUNG VON OBERPUTZEN (DECKPUTZE, FEINPUTZE)<br />

Auf einlagigen Innenputzen werden in der Regel keine Oberputze aufgebracht.<br />

Werden sie dennoch gewünscht, ist zu beachten:<br />

- Putzoberfläche des Einlagenputzes nicht glätten, reiben etc.<br />

- mind. 3 Wochen Standzeit einhalten (abhängig von den Baustellen- und<br />

Belüftungsverhältnissen)<br />

- produktspezifisch ggf. Grundierung (z.B. Egalisationsanstrich für gleichmäßiges<br />

Saugverhalten und verbesserte Haftung) erforderlich<br />

Auf Kalk-Zement-Unterputzen und Leichtgrundputzen (innen und außen) kann<br />

bei Anwendung von Dünnschicht-Oberputzen (in Kornstärke aufgebrachter<br />

Oberputz) eine geeignete Ausgleichs- oder Zwischenschicht erforderlich sein.<br />

Herstellerangaben beachten!<br />

Auf Wärmedämmputzen ist bei Anwendung von Dünnschicht-Oberputzen eine<br />

geeignete Ausgleichs- oder Zwischenschicht (z.B. Spachtelung) notwendig.<br />

Ist bei der Herstellung des Unterputzes (z.B. durch Zustoßen) eine Schlämmschichte<br />

an seiner Oberfläche entstanden, ist diese zu entfernen.<br />

Produktspezifisch und witterungsabhängig kann eine Vorbehandlung des<br />

Unterputzes (Nässen, Grundieren, etc) erforderlich sein.<br />

Die erforderlichen Temperaturen und Luftfeuchtigkeitswerte sind in Abhängigkeit<br />

des verwendeten Produktes bei der Verarbeitung von Oberputzen zu beachten<br />

(siehe Herstellerangaben!)!<br />

Hinweis für den Planer:<br />

Fassadenflächen sind oft extremen thermischen Beanspruchungen ausgesetzt<br />

(Sonneneinstrahlung/Gewitterregen/Sonneneinstrahlung/Schatten, etc). Oberputze<br />

mit grober Struktur (ab 2 mm Körnung) und helle Farben können dem entgegenwirken.<br />

Schlagregenbeanspruchung der Fassadenflächen berücksichtigen (z.B. ausreichenden<br />

Dachvorsprung vorsehen)! Spachtelung des Unterputzes als<br />

Schlagregenschutz gesondert ausschreiben.<br />

3.10.1 OBERPUTZE, NATURFARBEN (MIT NACHFOLGENDER FÄRBELUNG)<br />

Im Innenbereich finden Kalk- oder Kalk-Zement-Feinputze Verwendung.<br />

Im Außenbereich müssen geeignete Oberputze (mit verringerter kapillarer Wasseraufnahme)<br />

aufgebracht werden oder es ist der Oberputz bauseits entsprechend zu<br />

beschichten. Der Oberputz ist dementsprechend auszuschreiben (anzubieten).<br />

3.10.2 OBERPUTZE EINGEFÄRBT<br />

3.10.2.1 Kalk-Zement-Deckputze (Edelputze)<br />

- Dickschicht-Deckputze:<br />

Ihre Schichtdicke ist größer als die maximale Korngröße (z.B. Kratzputze,<br />

Kellenwurf, Reibputze, Schlämmputze). Sie werden direkt auf den Unterputz<br />

aufgebracht. Wärmedämmputze benötigen ggf. eine Zwischenschicht.<br />

Herstellerangaben beachten!<br />

39


VAR IV = ÖAP =<br />

40<br />

- Dünnschicht-Deckputze:<br />

Kunstharzvergütete Kalk-Zement-Deckputze können auch in Dicke der max.<br />

Korngröße aufgebracht werden, benötigen aber auf Kalk-Zement-Wärmedämm-<br />

putzen und auf unebenen Kalk-Zement-Unterputzen eine Zwischen- oder<br />

Ausgleichsschicht. Hinweise in Pkt 3.11 beachten!<br />

3.10.2.2 Silikatputze<br />

Silikatputze sind wasserglasgebundene Dünnschicht-Oberputze mit organischen<br />

Bindemittelzusätzen. Auf den Unterputz ist eine geeignete Grundierung (Voranstrich)<br />

aufzutragen.<br />

Silikatputze benötigen auf Wärmedämmputzen und unebenen Kalk-Zement-Putzen<br />

eine Zwischen- oder Ausgleichsschicht.<br />

Bei der Anwendung von Silikatputzen sind Glasflächen, Fenster, polierte Steinverkleidungen<br />

uä entsprechend abzudecken!<br />

Mindesttemperatur von +8 °C bei der Verarbeitung von Silikatputzen beachten!<br />

Hohe Luftfeuchtigkeit während der Trocknung kann bei Silikatputzen zu Fleckenbildung<br />

führen.<br />

3.10.2.3 Kunstharzputze<br />

Kunstharzputze sind organisch gebundene Dünnschicht-Oberputze. Auf den<br />

Unterputz ist eine geeignete Grundierung (Voranstrich) aufzubringen.<br />

Kunstharzputze erfordern auf unebenen Kalk-Zementputzen eine Ausgleichsschicht.<br />

Auf Wärmedämmputzen werden Kunstharzputze nicht empfohlen.<br />

Mindesttemperatur bei der Verarbeitung +5 °C.<br />

3.10.2.4 Silikonharzputze<br />

Silikonharzputze sind mit Silikonharz und organischen Bindemitteln gebundene<br />

Dünnschicht-Oberputze. Auf den Unterputz ist eine geeignete Grundierung<br />

(Voranstrich) aufzubringen.<br />

Silikonharzputze benötigen auf Wärmedämmputzen und unebenen Kalk-Zement-<br />

Putzen eine Zwischen- oder Ausgleichsschicht.<br />

Mindesttemperatur bei der Verarbeitung +5 °C.<br />

3.11 AUSFÜHRUNGSHINWEISE <strong>FÜR</strong> DEN SOCKELBEREICH<br />

Die Ausführung des Sockelbereiches ist bereits bei der Planung (Sockeldetails) und<br />

Ausschreibung zu berücksichtigen.<br />

Für Sockelflächen sind geeignete Putze (z.B. Zement-Grundputze) zu verwenden.<br />

Putze im erdberührten Bereich sind gegen Feuchtigkeit zu schützen (z.B. Abdichtung,<br />

Rollierung).<br />

Bei wärmegedämmten Fassaden ist der Sockel mit XPS-R-Dämmplatten auszuführen<br />

und es gilt die „Richtlinie für das Putzen von Polystyrolextruder-Schaumstoff<br />

XPS-R (mit rauer Oberfläche) als Wärmedämmung“ der ÖAP.


= ÖAP = VAR IV<br />

3.12 STANDZEITEN DER PUTZMÖRTEL<br />

Standzeiten sind die Mindestwartezeiten bis zum möglichen Beginn eines weiteren<br />

Ver- oder Bearbeitungsschrittes.<br />

Abbinde-, Erhärtungs- und Trocknungszeiten sind von der Art des Bindemittels, den<br />

klimatischen und baulichen Bedingungen abhängig.<br />

Auf die Standzeiten von Putzen haben maßgeblichen Einfluss:<br />

- Beschaffenheit des Putzgrundes<br />

- Art des Putzmörtels<br />

- Putzaufbau<br />

- Putzdicke<br />

- Witterung (Jahreszeit)<br />

- Belüftung<br />

3.12.1 STANDZEITEN <strong>FÜR</strong> EINLAGEN-INNENPUTZE<br />

Bei Innenputzen ist die Belüftung von ganz besonderer Bedeutung für die Standzeit<br />

bzw Austrocknungszeit. Es kann daher keine allgemein gültige Angabe für Standbzw<br />

Austrocknungszeiten gemacht werden. Außerdem ist beim Innenputz zu beachten,<br />

dass z.B. bei doppelter Putzdicke mit der vierfachen Austrocknungszeit zu<br />

rechnen ist.<br />

Bei idealen Witterungs- und Belüftungsverhältnissen kann z.B. bei einem 15 mm<br />

dicken Kalk-Gips-Putz angenommen werden, dass nach etwa 14 Tagen ein<br />

Trocknungsgrad erreicht ist, der nachfolgende Arbeiten zulässt.<br />

Hinweis für Planung, Ausschreibung und Bauleitung:<br />

Es ist für die Qualität des Innenputzes unabdingbar, dass die erforderliche Lüftung<br />

der Räume während der Austrocknungszeit des Putzes mit dem erforderlichen<br />

Geschlossenhalten der Räume nach der Estrichverlegung bauseits koordiniert wird.<br />

3.12.2 STANDZEITEN <strong>FÜR</strong> MEHRLAGENPUTZE<br />

Putzart<br />

NormalputzLeichtgrundputzWärmedämmputz<br />

empfohlene<br />

Mindest-Standzeit<br />

bezogen auf<br />

die Putzdicke<br />

daraus resultierende Gesamtstandzeit<br />

Innenputz Außenputz<br />

Putzdicke Standzeit Putzdicke Standzeit<br />

14 Tage pro 1 cm 10 mm 14 Tage 1) 15 mm 21 Tage<br />

10 Tage pro 1 cm 15 mm 14 Tage 20 mm 21 Tage<br />

7 Tage pro 1 cm 20 mm 14 Tage 35 mm 25 Tage<br />

1 ) bei nachfolgenden Gips- u. gipshaltigen Putzen: Standzeit mind. 4 Wochen<br />

41


VAR IV = ÖAP =<br />

3.12.3 STANDZEITEN <strong>FÜR</strong> SPACHTELUNGEN UND FEINPUTZE<br />

42<br />

- Spachtelung und/oder Gewebeeinbettung : Mindeststandzeit 7 Tage *)<br />

- Feinputz als Zwischenschicht für Deckputze : Mindeststandzeit 7 Tage *)<br />

*) bzw. nach Herstellerangaben<br />

Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen sind entsprechend längere<br />

Trocknungszeiten einzuhalten.<br />

Kürzere Standzeiten als die oa Mindeststandzeiten können zu einem erhöhten<br />

Riss-Risiko führen und sind von dem zu verantworten, der die kürzere<br />

Standzeit angeordnet (Werkputzmörtelhersteller, Bauherr, Bauleiter, Putzverarbeiter<br />

selbst usw.) hat.<br />

In allen Fällen aber liegt die Prüfung des Putzes auf dessen Eignung für Nachfolgearbeiten<br />

(z.B. nächste Putzlage, Beschichtung, Belagaufbringung) beim Ausführenden<br />

des Nachfolgewerkes.<br />

3.13 OBERFLÄCHENBEARBEITUNG<br />

3.13.1 EBNEN EINER PUTZFLÄCHE<br />

- Abziehen : Die Putzlage wird unter Beachtung der Lot-, Waag- und Fluchtrechtheit<br />

eingeebnet. Abziehspuren, allfällige Putzleisten u.ä. (z.B.<br />

Nester) bleiben sichtbar.<br />

- Zustoßen : Die Oberfläche der abgezogenen Putzlage wird grob verrieben.<br />

- Schneiden : Die Putzlage wird mit rauer Oberfläche hergestellt. Ungleichmäßigkeiten,<br />

Rauigkeiten und kleine Löcher bleiben sichtbar, die Oberfläche<br />

darf jedoch nicht aufgerissen sein.<br />

3.13.2 GESTALTUNG EINER PUTZFLÄCHE<br />

Siehe hiezu auch Merkblätter 02-04 „Innenputz - Putzoberfläche: Herstellung, Beurteilung,<br />

Sanierung“ der ÖAP.<br />

3.13.2.1 Verreiben<br />

3.13.2.2 Glätten<br />

Die Oberfläche wird entsprechend der Körnung des Putzmörtels verrieben.<br />

Bei Kalk-, Kalk-Zement- und Zement-Putzen wird in der Regel nach Aufbringen<br />

einer zusätzlichen dünnen Putzmörtelschicht (entsprechend dem Größtkorn des<br />

Putzmörtels) die Oberfläche verrieben und fertig gestellt. Nester dürfen nicht<br />

sichtbar bleiben.<br />

Besonders dafür hergestellte gipshaltige Putze werden geschnitten, aufgeschlämmt<br />

(gefilzt) und danach geglättet, bis eine glatte geschlossen wirkende Oberfläche erreicht<br />

wird. Glättputze können weder porenfrei noch absolut planeben und glatt<br />

(z.B. im Streiflicht gesehen) hergestellt werden.


= ÖAP = VAR IV<br />

„Streiflichtsichere“ Flächen können ausschließlich durch einen so genannten<br />

„Feinzug“, das ist wiederholtes Schleifen und Spachteln (z.B. durch Maler, Stuckateur)<br />

hergestellt werden.<br />

Kalk- und Kalk-Zement-Putze werden nicht gefilzt und geglättet.<br />

Einlagige Putze (gerieben oder geglättet) auf glatten Betonoberflächen neigen zur<br />

Bläschenbildung und sind dort nur mit erhöhtem Aufwand herstellbar!<br />

3.13.2.3 Kratzen<br />

Der aufgetragene und zugestoßene Putz wird zeitgerecht nach Erhärtungsbeginn<br />

mit einem Nagelbrett (Sägeblatt, Ziehklinge) oberflächlich aufgekratzt, wobei die<br />

Oberflächenhaut vollständig entfernt und die Mörtelstruktur freigelegt wird. Die<br />

Putzoberfläche ist anschließend mit einem feinen Besen abzukehren.<br />

3.13.2.4 Herstellen eines Untergrundes für keramische Beläge<br />

Gipshaltige Putze dürfen nicht gefilzt und geglättet, Kalk-Zement-Putze nicht<br />

verrieben werden.<br />

Gemäß ÖNORM B 2207 muss der Putz eine Druckfestigkeit von mindestens<br />

2,5 N/mm², bzw. 2,0 N/mm² bei Fliesen bis zum Format 20 cm x 20 cm aufweisen.<br />

Ist der Innenputz für keramische Wandbelege im Dünnbett bestimmt, so ist dieser<br />

zuzustoßen bzw – bei maschinellem Putzauftrag – zu schneiden (Anforderung an<br />

die Ebenheit der Putzfläche beachten – siehe ÖNORM DIN 18202, Tabelle 3).<br />

3.14 PUTZNACHBEHANDLUNG<br />

3.14.1 INNENPUTZE<br />

Nach der Herstellung des Innenputzes (auch während einer allfälligen Bauheizung!)<br />

ist für eine gute Querdurchlüftung zu sorgen.<br />

Für den Erhärtungsprozess sind ein ausreichender Luftaustausch und ein nicht zu<br />

rascher Feuchtigkeitsentzug notwendig. Diese Maßnahmen sind bauseits vorzusehen<br />

oder gesondert zu vereinbaren (ÖNORM B 2210)<br />

Eine direkte Beheizung des Putzes ist unzulässig! Das heißt, dass der Luftstrom<br />

einer Heizkanone der Putzfläche weder zu nahe, noch direkt auf sie gerichtet sein<br />

darf.<br />

Der Einsatz von Entfeuchtungsgeräten entzieht dem Putz das notwendige<br />

Abbindewasser und führt zu Schäden am fertigen Putz.<br />

Bei gipshältigen Putzen ist ein kontinuierliches, zügiges Austrocknen anzustreben,<br />

um die Bildung einer glasigen, schlecht saugenden Oberfläche zu vermeiden,<br />

was für die nachfolgenden Beschichtungsarbeiten (Maler) wichtig ist.<br />

Weiters ist bauseits dafür zu sorgen, dass es während der Trocknungsphase des<br />

Gips-Putzes zu keiner nachträglichen Befeuchtung und Durchfeuchtung des<br />

Putzes (z.B. durch Kondensfeuchte, Feuchtigkeitseintrag durch Estriche) kommen<br />

kann.<br />

43


VAR IV = ÖAP =<br />

44<br />

Die Trocknungsphase ist abgeschlossen, wenn der Gips-Putz die Restfeuchtigkeit<br />

erreicht hat. Die Feststellung der Restfeuchtigkeit erfolgt mittels CM-Gerät , wobei<br />

die Probenahme auf Putzdicke durchzuführen ist.<br />

3.14.2 AUSSENPUTZE<br />

Außenputze sind während der ersten Tage nach dem Aufbringen vor Frost<br />

(durch Schutzfolien *) und ggf. Beheizen), bzw. in der warmen Jahreszeit vor zu<br />

raschem Austrocknen (ggf. durch Benetzen mit Wasser) zu schützen<br />

(siehe Pkt. 3.1).<br />

Farbige Edelputze sind nicht mit Wasser nachzubehandeln.<br />

Für die Nachbehandlung von Oberputzen sind die Herstellerangaben zu beachten.<br />

3.14.3 STANDZEITEN DER PUTZMÖRTEL<br />

siehe Seite 41, Pkt. 3.12.<br />

3.15 ANFORDERUNGEN AN DEN FERTIGEN PUTZ<br />

3.15.1 ALLGEMEINES<br />

Der fertige Putz muss die erforderlichen produktspezifischen Eigenschaften erfüllen<br />

und den normgemäßen Anforderungen entsprechen.<br />

Der Putz muss mit dem Putzgrund fest verbunden sein.<br />

Für zu verfliesende und/oder feuchtigkeitsbeanspruchte Flächen ist Seite 33,<br />

Pkt. 3.7 anzuwenden und die Tabelle C.1 zu beachten!<br />

3.15.2 PUTZOBERFLÄCHE<br />

*)<br />

Fertige (d.h. ausreichend abgetrocknete) Putzoberflächen müssen den geforderten<br />

Charakter aufweisen und ein gleichmäßiges Erscheinungsbild zeigen, welches<br />

einer fachgerechten Handarbeit entspricht.<br />

Siehe hiezu auch Merkblätter 02-04 „Innenputz - Putzoberfläche: Herstellung, Beurteilung,<br />

Sanierung“, sowie „Richtlinien für die Beschichtung von Innenputzen“ der<br />

ÖAP.<br />

Vor Ausführung der Arbeiten ist das zu erwartende Ergebnis detailliert zu<br />

besprechen.<br />

Blasen in der fertigen Putzfläche sind unzulässig.<br />

(siehe ÖNORM B 3346, Pkt. 6.3.11)<br />

Kanten, Profile und Fugen müssen geradlinig verlaufen und dürfen nicht abgestoßen<br />

und/oder wellig sein.<br />

Bauseits vorzusehen oder gesondert zu vereinbaren.


= ÖAP = VAR IV<br />

Bei der Ausführung von Putzanschlüssen und/oder Anputzarbeiten an bestehende<br />

Putze (z.B. Ausmauerungen im Altbau, Neuputz am Bestand) wird die Fläche bzw.<br />

der Anschluss in der Regel sichtbar bleiben. Die Oberflächenstruktur wird auf<br />

Grund des anderen (neuen) Materials und oftmals gefärbelter Altflächen ebenso<br />

unterschiedlich ausfallen.<br />

Sind Oberputze auf verschiedenartige oder verschieden alte Unterputze aufzubringen,<br />

so können auf Grund der unterschiedlichen Saugfähigkeiten Struktur<br />

und/oder Farbunterschiede auftreten.<br />

Die Beurteilung fertiger Putzflächen hinsichtlich Farbton und Oberflächenstruktur<br />

anhand von früher aufgebrachten Musterflächen (wird oft in Ausschreibungen<br />

verlangt!) ist äußerst problematisch, weil es in der Regel nicht derselbe<br />

Mann ist, der das Muster aufbringt und dann auch die eigentliche Putzarbeit auszuführen<br />

hat.<br />

Auch unterschiedliche klimatische Bedingungen zum Zeitpunkt der Musteranfertigung<br />

bzw. der Putzausführung nehmen Einfluss auf das Erscheinungsbild des<br />

Putzes.<br />

Unregelmäßigkeiten in Oberflächenstruktur und Ebenheit dürfen bei normalem Licht<br />

nicht augenfällig sein.<br />

Eine Beurteilung der Putzoberfläche im Streiflicht (unter spitzem Winkel einfallendes,<br />

künstliches oder Sonnenlicht ist nicht zulässig - siehe ÖNORM B 3346).<br />

3.15.3 EBENHEIT, LOT- UND WINKELRECHTHEIT VON PUTZOBERFLÄCHEN<br />

Die geforderten Maßtoleranzen nach ÖNORM DIN 18202 dürfen nicht überschritten<br />

werden.<br />

Handwerksgerechte Anmerkungen zu den normgemäßen Maßtoleranzen:<br />

Die in der Norm angeführten Stichmaße sind an allen Putzflächen ohne Bezug zu<br />

Öffnungen, Einbauteilen oä anzuwenden.<br />

Versetzte Einbauteile sind gleichmäßig umlaufend einzuputzen, das heißt, dass<br />

z.B. ein Fensterstock gleich breit einzufassen ist, eine Fensterlaibung rund<br />

umlaufend gleich breit bzw. gleich tief sein soll.<br />

Der Auftragnehmer der Putzarbeiten muss voraussetzen können, dass<br />

Einbauteile lot- und fluchtgerecht versetzt sind. Eine Überprüfung vor<br />

Putzbeginn erfolgt durch den Auftragnehmer nicht.<br />

Nur aus Passungsgründen könnten fixe Maße vorgegeben sein. Ist dies nicht der<br />

Fall, so ist praxisbezogen und handwerksgerecht zu beurteilen:<br />

Abweichungen bei eingeputzten Einbauteilen dürfen nicht augenfällig sein.<br />

Große, zusammenhängende Putzflächen erfordern einen erhöhten Aufwand bei der<br />

Ausführung. Werden z.B. bei Türdurchgängen (wo später Futterstöcke eingebaut<br />

werden) Putzlatten verwendet, ist die ÖNORM B 3346 zu beachten.<br />

45


VAR IV = ÖAP =<br />

3.15.4 RISSE - RISSURSACHEN<br />

46<br />

Risse können unterschiedlichste Ursachen haben, sie entstehen durch:<br />

- Baugrundsetzungen<br />

- unterschiedliche Belastungen<br />

- veränderte Belastungen des Bauwerkes (z.B. durch Umbauten)<br />

- zu schnelles Austrocknen<br />

- Schwinden und Kriechen<br />

- ungünstige Wandbaustoff-Formate<br />

- Zusammenstoßen von Baustoffen mit unterschiedlichsten Eigenschaften<br />

- offene Stoß- und Lagerfugen<br />

- einspringende Ecken<br />

- Wandöffnungen<br />

- Formänderungen der obersten Geschossdecke und sonstiger tragender<br />

Bauteile<br />

- unterschiedliche thermische Belastungen (z.B. Sonne/Schatten, helle/dunkle<br />

Farben<br />

- unterschiedliche Farbgestaltung (innerhalb einer Fläche)<br />

- Erschütterungen (Verkehrsbelastungen, Erdbeben)<br />

- usw.<br />

Zeichnen sich nach dem Putzen die Grundformen des Wandbaustoffes ab (Umrisse,<br />

eingefallene Fugen, Risse) sind folgende Ursachen anzunehmen:<br />

- falsch gewählter Putzbeginn (z.B. das Schwinden des Putzgrundes ist noch<br />

nicht abgeschlossen, jahreszeitliche Einflüsse)<br />

- zu hohe Feuchtigkeit im Putzgrund (z.B. fehlender Witterungsschutz)<br />

- nicht fachgerechte Verarbeitung des Putzgrundes (z.B. zu große und/oder tiefe<br />

Fugen, falsch eingebrachter Kernbeton)<br />

- mangelhafte Ausführung der Putzarbeiten (z.B. nicht diesen Richtlinien entsprechend!)<br />

Der fertig gestellte Putz darf keine Risse über 0,2 mm Rissbreite aufweisen!<br />

Eine größere Anzahl und/oder eine Konzentration von Rissen dürfen die<br />

technologischen<br />

beeinträchtigen.<br />

bzw. bauphysikalischen Eigenschaften de Objektes nicht<br />

Eine derartige Beurteilung kann nur im Rahmen einer fachmännischen Begutachtung<br />

erfolgen. Eine Klärung der Rissursache, der Schädlichkeit oder der Fortdauer<br />

der Rissbewegung ist jedenfalls vor einer allfälligen Sanierung erforderlich.


= ÖAP = VAR IV<br />

3.16 BESCHICHTUNGEN, FLIESEN, BELÄGE<br />

Bei der weiteren Behandlung der Putzoberfläche für die Applikation von<br />

Beschichtungen, Belägen, Fliesen usw. sind die nachfolgenden Anmerkungen zu<br />

beachten.<br />

3.16.1 BESCHICHTUNGEN<br />

Abgetrocknete, erhärtete und ausreichend karbonatisierte Putzflächen sind im<br />

Allgemeinen für das Aufbringen von Farben und Anstrichen geeignet.<br />

Bei gipshaltigen Putzen sind Silikatfarben bedingt geeignet bzw ist eine Vorbehandlung<br />

nach Angaben des Farbenherstellers notwendig. Das zeitgerechte<br />

Anlegen von Probeflächen ist empfehlenswert.<br />

Grundsätzlich ist die ÖNORM B 2230-2 zu beachten – siehe auch „Richtlinien für<br />

die Beschichtung von Innenputzen“ der ÖAP.<br />

3.16.2 TAPETEN UND KLEINFORMATIGE KERAMISCHE FLIESEN<br />

Diese können bei Beachtung der ÖNORM B 2223 „Tapetenarbeiten – Werkvertragsnorm“<br />

ohne weiters auf jeder Putzart verwendet werden. Bei gipshaltigen<br />

Putzen kann eventuell eine Vorbehandlung notwendig sein. Die Angaben der<br />

Hersteller der Beschichtungsmaterialien sind zu beachten.<br />

3.16.3 SCHWERE TAPETEN, KERAMISCHE FLIESEN, MOSAIKE UND KLEBEBELÄGE<br />

Aufgrund der zusätzlichen Scherbelastungen im Putz dürfen solche Materialien nur<br />

auf Werkputzmörtel mit einer Druckfestigkeit ≥ 2 N/mm² aufgebracht werden. Eine<br />

Vorbehandlung oder Abdichtung ist je nach Feuchtigkeitsbeanspruchung (siehe<br />

Seite 35, Tabelle C.1) vorzunehmen. Der Verarbeitungsbeginn richtet sich auch<br />

nach dem Grad der Austrocknung des Putzes bzw bei Kalk- oder Kalk-Gips-Putzen<br />

nach dem Grad der Erhärtung des Putzes.<br />

Die entsprechenden Verarbeitungsvorschriften der Hersteller und die Angaben der<br />

ÖNORM B 2207 - „Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten – Werkvertragsnorm“<br />

sind einzuhalten.<br />

47


VAR IV = ÖAP =<br />

4 ANWENDUNGSTABELLEN A.4 – A.11<br />

48<br />

[...] – Hinweise: entspricht der Tabelle A.12 in der ÖNORM B 3346<br />

[1] Kann bei sehr guten Verhältnissen, z.B. bei schwach und gleichmäßig<br />

saugendem Putzgrund, bei wenig schwankender Putzdicke und gleichmäßigen,<br />

vollen Mauerwerksfugen auch als Einlagenputz ausgeführt<br />

werden (Merkblätter beachten!).<br />

[2] Bei stark saugenden Putzgründen ist ein Saugausgleich (Vorspritzer,<br />

Aufbrennsperre) erforderlich.<br />

[3] Silikat- oder Silikonharzputze als Oberputze erfordern auf Wärmedämmputzen<br />

und auf groben Kalk-Zementputzen (ab 2,5 mm Korngröße) eine<br />

Zwischenschicht (Ausgleichsspachtelung) und immer eine Grundierung.<br />

[4] Bei Verwendung von Gips- und gipshaltigen Putzen: Standzeit des Unterputzes<br />

mindestens vier Wochen.<br />

[5] Bei Holzspan-Mantelsteinen ohne integrierter Zusatzdämmung ist kein<br />

Textilglasgitter erforderlich.<br />

[6] Bei händischer Verarbeitung ist ein Zement-Vorspritzer erforderlich.<br />

[7] Bei Plattendicke > 5 cm ist ein Zement-Vorspritzer erforderlich.<br />

Standzeit: mindestens drei Wochen.<br />

[8] Empfohlene Korngröße des Oberputzes: mindestens 2 mm.<br />

[9] Kunstharzputze als Oberputze erfordern auf groben Kalk-Zementputzen<br />

eine Zwischenschicht und immer eine Grundierung. Auf Kalk-Zement-<br />

Wärmedämmputzen werden sie nicht empfohlen.<br />

[10] Bei hochwärmedämmenden Wandbaustoffen mit einem Rechenwert der<br />

Wärmeleitfähigkeit λR < 0,17 [W/(m.K)] ist eine Putzarmierung auszuführen.<br />

Pkt. 3.3.3.1 beachten!<br />

[11] Erforderlichenfalls ist eine Putzarmierung auszuführen. Pkt. 3.3.3.1 beachten!<br />

[12] Bei hochwärmedämmenden Mantelsteinen mit integrierter Zusatzdämmung<br />

ist anstelle des Zement-Vorspritzers eine Putzarmierung gemäß Pkt. 3.3.3.1<br />

auszuführen.


= ÖAP = VAR IV<br />

Putzaufbau mit Putzgrund aus<br />

MAUER- UND HOHLZIEGELN, ZIEGELELEMENTEN,<br />

HOHLBLOCKSTEINEN und zementgebundenen<br />

VOLLSTEINEN mit Leicht-Zuschlag<br />

Anwendungstabelle<br />

A.4<br />

siehe auch<br />

ÖNORM B 3346<br />

A B C D<br />

1 INNENPUTZ<br />

Putzgrund-<br />

als Einlagenputz<br />

vorbehandlung<br />

2 Gipsputz (Glättputz)<br />

3 Gips-Kalk-Putz (Glättputz, Reibputz)<br />

4 Kalk-Gips-Putz (Reibputz, Glättputz)<br />

5 Gips-Leicht-Putz (Glättputz)<br />

6 Gips-Wärmedämmputz (Glättputz)<br />

7 Kalk-Putz (Reibputz)<br />

8<br />

Zusatzmaßnahmen<br />

nicht erforderlich nicht erforderlich<br />

A B C D<br />

INNENPUTZ<br />

als Mehrlagenputz<br />

Unterputz<br />

PutzgrundvorbehandlungZusatzmaßnahmen<br />

Oberputz<br />

9 Kalk-Zement-Putz<br />

(abgezogen, geschnitten, zugestoßen)<br />

10 Kalk-Zement-Leichtgrundputz<br />

(abgezogen, zugestoßen)<br />

11 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />

Perlite (abgezogen, geschnitten)<br />

12 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />

EPS (abgezogen, geschnitten)<br />

13<br />

AUSSENPUTZ<br />

nicht erforderlich<br />

[2]<br />

Zement-Vorspritzer<br />

Standzeit: mind. 3 Tage<br />

zum Putzauftrag<br />

[1] beachten!<br />

nicht erforderlich<br />

Gips- u. gipshaltige<br />

Feinputze [4]<br />

Kalk-Zement-Putz<br />

Kalkputz<br />

Silikatputz [3]<br />

Kunstharzputz [9]<br />

Silikonharzputz [3]<br />

A B C D<br />

Unterputz<br />

14 Kalk-Zement-Putz<br />

(abgezogen, geschnitten, zugestoßen)<br />

15 Kalk-Zement-Leichtgrundputz<br />

(abgezogen, zugestoßen)<br />

16 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />

Perlite (abgezogen, geschnitten)<br />

17 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />

EPS (abgezogen, geschnitten)<br />

Putzgrundvorbehandlung<br />

Zement-Vorspritzer<br />

Standzeit: mind. 3 Tage<br />

nicht erforderlich<br />

Hinweise unter<br />

Pkt. 3.9.3 beachten!<br />

Zement-Vorspritzer<br />

Standzeit: mind. 3 Tage<br />

Zusatzmaßnahmen<br />

nicht erforderlich<br />

[10]<br />

Bei Dünnschicht-<br />

Deckputzen:<br />

aufgespachteltes<br />

Textilglasgitter<br />

gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />

Oberputz<br />

Kalk-Zement-Putz<br />

Kalk-Zement-<br />

Edelputz<br />

Silikatputz [3]<br />

Kunstharzputz [9]<br />

Silikonharzputz [3]<br />

A B C D<br />

18 SONDERPUTZE Herstellerangaben beachten!<br />

[...]-Hinweise: siehe Seite 48<br />

49


VAR IV = ÖAP =<br />

50<br />

Putzaufbau mit Putzgrund aus<br />

Anwendungstabelle<br />

PORENBETON-STEINEN<br />

Porenbeton-Elemente (geschosshoch) sind<br />

gemäß Herstellerangaben zu beschichten!<br />

A.5<br />

siehe auch<br />

ÖNORM B 3346<br />

A B C D<br />

1 INNENPUTZ<br />

Putzgrund-<br />

als Einlagenputz<br />

vorbehandlung<br />

2 Gipsputz (Glättputz)<br />

3 Gips-Kalk-Putz (Glättputz, Reibputz)<br />

4 Kalk-Gips-Putz (Reibputz, Glättputz)<br />

5 Gips-Leicht-Putz (Glättputz)<br />

6 Gips-Wärmedämmputz (Glättputz)<br />

7 Kalk-Putz (Reibputz)<br />

8<br />

9 Kalk-Zement-Putz<br />

(abgezogen, geschnitten, zugestoßen)<br />

10 Kalk-Zement-Leichtgrundputz<br />

(abgezogen, zugestoßen)<br />

Grundierung<br />

(Aufbrennsperre)<br />

wird empfohlen!<br />

Zusatzmaßnahmen<br />

nicht erforderlich<br />

Diese Putze sind auf diesem Putzgrund<br />

unzulässig!<br />

A B C D<br />

INNENPUTZ<br />

als Mehrlagenputz<br />

Unterputz<br />

PutzgrundvorbehandlungZusatzmaßnahmen<br />

Oberputz<br />

Nässen und<br />

zum Putzauftrag<br />

[1] beachten!<br />

Gips- u. gipshaltige<br />

Feinputze [4]<br />

Kalk-Zement-Putz<br />

Zement-Vorspritzer<br />

Kalkputz<br />

Standzeit: mind. 3 Tage<br />

nicht erforderlich<br />

Silikatputz [3]<br />

Kunstharzputz [9]<br />

Silikonharzputz [3]<br />

11 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />

Perlite (abgezogen, geschnitten)<br />

12 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />

EPS (abgezogen, geschnitten)<br />

13<br />

AUSSENPUTZ<br />

Diese Putze sind auf diesem Putzgrund unzulässig!<br />

A B C D<br />

Unterputz<br />

14 Kalk-Zement-Putz<br />

(abgezogen, geschnitten, zugestoßen)<br />

15 Kalk-Zement-Leichtgrundputz<br />

(abgezogen, zugestoßen)<br />

16 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />

Perlite (abgezogen, geschnitten)<br />

17 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />

EPS (abgezogen, geschnitten)<br />

Putzgrundvorbehandlung<br />

Nässen und Zement-<br />

Vorspritzer [11]<br />

Standzeit: mind. 3 Tage<br />

Zusatzmaßnahmen<br />

nicht erforderlich<br />

Oberputz<br />

Kalk-Zement-Putz<br />

Kalk-Zement-<br />

Edelputz<br />

Silikatputz [3]<br />

Kunstharzputz [9]<br />

Silikonharzputz [3]<br />

Diese Putze sind auf diesem Putzgrund unzulässig!<br />

A B C D<br />

18 SONDERPUTZE Herstellerangaben beachten!<br />

[...]-Hinweise: siehe Seite 48


= ÖAP = VAR IV<br />

Putzaufbau mit Putzgrund aus<br />

BETON und LEICHTBETON<br />

Anwendungstabelle<br />

A.6<br />

siehe auch<br />

ÖNORM B 3346<br />

A B C D<br />

1 INNENPUTZ<br />

Putzgrund-<br />

als Einlagenputz<br />

vorbehandlung<br />

2 Gipsputz (Glättputz)<br />

3 Gips-Kalk-Putz (Glättputz, Reibputz)<br />

4 Kalk-Gips-Putz (Reibputz, Glättputz)<br />

5 Gips-Leicht-Putz (Glättputz)<br />

6 Gips-Wärmedämmputz (Glättputz)<br />

7 Kalk-Putz (Reibputz)<br />

8<br />

Haftbrücke<br />

gemäß Pkt. 3.2.2<br />

Haftvermittler<br />

gemäß Pkt. 3.2.3<br />

Zusatzmaßnahmen<br />

nicht erforderlich<br />

A B C D<br />

INNENPUTZ<br />

als Mehrlagenputz<br />

Unterputz<br />

PutzgrundvorbehandlungZusatzmaßnahmen<br />

Oberputz<br />

9 Kalk-Zement-Putz<br />

(abgezogen, geschnitten, zugestoßen)<br />

10 Kalk-Zement-Leichtgrundputz<br />

(abgezogen, zugestoßen)<br />

11 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />

Perlite (abgezogen, geschnitten)<br />

12 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />

EPS (abgezogen, geschnitten)<br />

AUSSENPUTZ<br />

13<br />

Unterputz<br />

14 Kalk-Zement-Putz<br />

(abgezogen, geschnitten, zugestoßen)<br />

15 Kalk-Zement-Leichtgrundputz<br />

(abgezogen, zugestoßen)<br />

16 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />

Perlite (abgezogen, geschnitten)<br />

17 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />

EPS (abgezogen, geschnitten)<br />

Haftvermittler<br />

gemäß Pkt. 3.2.3<br />

Zement-Vorspritzer<br />

Standzeit: mind. 3 Tage<br />

oder ggf.<br />

Haftvermittler<br />

gemäß Pkt. 3.2.3<br />

zum Putzauftrag<br />

[1] beachten!<br />

nicht erforderlich<br />

Gips- u. gipshaltige<br />

Feinputze [4]<br />

Kalk-Zement-Putz<br />

Kalkputz<br />

Silikatputz [3]<br />

Kunstharzputz [9]<br />

Silikonharzputz [3]<br />

A B C D<br />

Putzgrundvorbehandlung<br />

Haftvermittler<br />

gemäß Pkt. 3.2.3<br />

Zement-Vorspritzer<br />

Standzeit: mind. 3 Tage<br />

oder ggf.<br />

Haftvermittler<br />

gemäß Pkt. 3.2.3<br />

Zusatzmaßnahmen<br />

nicht erforderlich<br />

aufgespachteltes<br />

Textilglasgitter<br />

gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />

Oberputz<br />

Kalk-Zement-Putz<br />

Kalk-Zement-<br />

Edelputz<br />

Silikatputz [3]<br />

Kunstharzputz [9]<br />

Silikonharzputz [3]<br />

A B C D<br />

18 SONDERPUTZE Herstellerangaben beachten!<br />

[...]-Hinweise: siehe Seite 48<br />

51


VAR IV = ÖAP =<br />

52<br />

Putzaufbau mit Putzgrund aus<br />

Anwendungstabelle<br />

HOLZSPAN-MANTELSTEINEN<br />

mit oder ohne integrierter Zusatzdämmung<br />

A.7<br />

siehe auch<br />

ÖNORM B 3346<br />

A B C D<br />

1 INNENPUTZ<br />

Putzgrund-<br />

als Einlagenputz<br />

vorbehandlung<br />

2 Gipsputz (Glättputz)<br />

3 Gips-Kalk-Putz (Glättputz, Reibputz)<br />

4 Kalk-Gips-Putz (Reibputz, Glättputz)<br />

5 Gips-Leicht-Putz (Glättputz)<br />

6 Gips-Wärmedämmputz (Glättputz)<br />

7 Kalk-Putz (Reibputz)<br />

8<br />

Zusatzmaßnahmen<br />

nicht erforderlich nicht erforderlich<br />

A B C D<br />

INNENPUTZ<br />

als Mehrlagenputz<br />

Unterputz<br />

PutzgrundvorbehandlungZusatzmaßnahmen<br />

Oberputz<br />

9 Kalk-Zement-Putz<br />

(abgezogen, geschnitten, zugestoßen)<br />

10 Kalk-Zement-Leichtgrundputz<br />

(abgezogen, zugestoßen)<br />

11 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />

Perlite (abgezogen, geschnitten)<br />

12 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />

EPS (abgezogen, geschnitten)<br />

13<br />

AUSSENPUTZ<br />

nicht erforderlich<br />

Je nach Putz-Produkt<br />

kann erforderlich sein:<br />

Zement-Vorspritzer<br />

Standzeit: mind. 2 Wochen<br />

Putz-Herstellerangaben<br />

beachten!<br />

nicht erforderlich<br />

Gips- u. gipshaltige<br />

Feinputze [4]<br />

Kalk-Zement-Putz<br />

Kalkputz<br />

Silikatputz [3]<br />

Kunstharzputz [9]<br />

Silikonharzputz [3]<br />

A B C D<br />

Unterputz<br />

14 Kalk-Zement-Putz<br />

(abgezogen, geschnitten, zugestoßen)<br />

15 Kalk-Zement-Leichtgrundputz<br />

(abgezogen, zugestoßen)<br />

16 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />

Perlite (abgezogen, geschnitten)<br />

17 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />

EPS (abgezogen, geschnitten)<br />

Putzgrundvorbehandlung<br />

Zement-Vorspritzer [12]<br />

Standzeit: mind. 2 Wochen<br />

nicht erforderlich [6]<br />

Je nach Putz-Produkt<br />

kann erforderlich sein:<br />

Zement-Vorspritzer<br />

Standzeit: mind. 2 Wochen<br />

Putz-Herstellerangaben<br />

beachten!<br />

Zusatzmaßnahmen<br />

eventuell<br />

Putzarmierung [12]<br />

gemäß 3.3.3.1<br />

aufgespachteltes<br />

Textilglasgitter [5]<br />

gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />

aufgespachteltes<br />

Textilglasgitter wird<br />

empfohlen<br />

gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />

Oberputz<br />

Kalk-Zement-Putz<br />

Kalk-Zement-<br />

Edelputz<br />

Silikatputz [3]<br />

Kunstharzputz [9]<br />

Silikonharzputz [3]<br />

A B C D<br />

18 SONDERPUTZE Herstellerangaben beachten!<br />

[...]-Hinweise: siehe Seite 48


= ÖAP = VAR IV<br />

Putzaufbau mit Putzgrund aus<br />

HOLZSPAN-DÄMMPLATTEN,<br />

einschichtig, mitbetoniert, als Mantelbeton<br />

oder mechanisch befestigt auf Mauerwerk<br />

Anwendungstabelle<br />

A.8<br />

siehe auch<br />

ÖNORM B 3346<br />

A B C D<br />

1 INNENPUTZ<br />

Putzgrund-<br />

als Einlagenputz<br />

vorbehandlung<br />

2 Gipsputz (Glättputz)<br />

3 Gips-Kalk-Putz (Glättputz, Reibputz)<br />

4 Kalk-Gips-Putz (Reibputz, Glättputz)<br />

5 Gips-Leicht-Putz (Glättputz)<br />

6<br />

7<br />

8<br />

nicht erforderlich<br />

[7]<br />

Je nach Putz-Produkt<br />

kann erforderlich sein:<br />

Zement-Vorspritzer<br />

Gips-Wärmedämmputz (Glättputz) Standzeit: mind. 3 Wochen<br />

Putz-Herstellerangaben<br />

beachten!<br />

Kalk-Putz (Reibputz) nicht erforderlich<br />

[7]<br />

Zusatzmaßnahmen<br />

nicht erforderlich<br />

aufgespachteltes<br />

Textilglasgitter<br />

gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />

A B C D<br />

INNENPUTZ<br />

als Mehrlagenputz<br />

Unterputz<br />

PutzgrundvorbehandlungZusatzmaßnahmen<br />

Oberputz<br />

9 Kalk-Zement-Putz<br />

(abgezogen, geschnitten, zugestoßen)<br />

10 Kalk-Zement-Leichtgrundputz<br />

(abgezogen, zugestoßen)<br />

11 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />

Perlite (abgezogen, geschnitten)<br />

12 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />

EPS (abgezogen, geschnitten)<br />

13<br />

AUSSENPUTZ<br />

nicht erforderlich<br />

[6]<br />

Je nach Putz-Produkt<br />

kann erforderlich sein:<br />

Zement-Vorspritzer<br />

Standzeit: mind. 2 Wochen<br />

Putz-Herstellerangaben<br />

beachten!<br />

aufgespachteltes<br />

Textilglasgitter<br />

gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />

Gips- u. gipshaltige<br />

Feinputze [4]<br />

Kalk-Zement-Putz<br />

Kalkputz<br />

Silikatputz [3]<br />

Kunstharzputz [9]<br />

Silikonharzputz [3]<br />

A B C D<br />

Unterputz<br />

14 Kalk-Zement-Putz<br />

(abgezogen, geschnitten, zugestoßen)<br />

15 Kalk-Zement-Leichtgrundputz<br />

(abgezogen, zugestoßen)<br />

16 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />

Perlite (abgezogen, geschnitten)<br />

17 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />

EPS (abgezogen, geschnitten)<br />

Putzgrundvorbehandlung<br />

Zusatzmaßnahmen<br />

Zement-Vorspritzer Standzeit: mind. 2 Wochen<br />

und aufgespachteltes Textilglasgitter<br />

gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />

nicht erforderlich<br />

[6]<br />

aufgespachteltes<br />

Textilglasgitter<br />

gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />

Zement-Vorspritzer Standzeit: mind. 2 Wochen<br />

und aufgespachteltes Textilglasgitter<br />

gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />

Oberputz<br />

Kalk-Zement-Putz [8]<br />

Kalk-Zement-<br />

Edelputz [8]<br />

Silikatputz [3] [8]<br />

Kunstharzputz [9] [8]<br />

Silikonharzputz [3] [8]<br />

A B C D<br />

18 SONDERPUTZE Herstellerangaben beachten!<br />

[...]-Hinweise: siehe Seite 48<br />

53


VAR IV = ÖAP =<br />

54<br />

Putzaufbau mit Putzgrund aus<br />

Anwendungstabelle<br />

HOLZSPAN-MEHRSCHICHT-DÄMMPLATTEN,<br />

zwei- oder dreischichtig, mitbetoniert als Mantelbeton<br />

oder mechanisch befestigt auf Mauerwerk<br />

A.9<br />

siehe auch<br />

ÖNORM B 3346<br />

A B C D<br />

1 INNENPUTZ<br />

Putzgrund-<br />

als Einlagenputz<br />

vorbehandlung<br />

2 Gipsputz (Glättputz)<br />

3 Gips-Kalk-Putz (Glättputz, Reibputz)<br />

4 Kalk-Gips-Putz (Reibputz, Glättputz)<br />

5 Gips-Leicht-Putz (Glättputz)<br />

6 Gips-Wärmedämmputz (Glättputz)<br />

7 Kalk-Putz (Reibputz)<br />

8<br />

nicht erforderlich<br />

Zusatzmaßnahmen<br />

eingelegtes<br />

Textilglasgitter<br />

gemäß Pkt. 3.3.4.2<br />

Diese Putze sind auf diesem Putzgrund<br />

unzulässig!<br />

nicht erforderlich [7]<br />

aufgespachteltes<br />

Textilglasgitter<br />

gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />

A B C D<br />

INNENPUTZ<br />

als Mehrlagenputz<br />

Unterputz<br />

PutzgrundvorbehandlungZusatzmaßnahmen<br />

Oberputz<br />

9 Kalk-Zement-Putz<br />

(abgezogen, geschnitten, zugestoßen)<br />

10 Kalk-Zement-Leichtgrundputz<br />

(abgezogen, zugestoßen)<br />

11 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />

Perlite (abgezogen, geschnitten)<br />

12 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />

EPS (abgezogen, geschnitten)<br />

13<br />

AUSSENPUTZ<br />

Zement-Vorspritzer Standzeit: mind. 2 Wochen<br />

und aufgespachteltes Textilglasgitter<br />

gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />

nicht erforderlich [6]<br />

aufgespachteltes<br />

Textilglasgitter<br />

gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />

Gips- u. gipshaltige<br />

Feinputze [4]<br />

Kalk-Zement-Putz<br />

Kalkputz<br />

Silikatputz [3]<br />

Kunstharzputz [9]<br />

Silikonharzputz [3]<br />

Diese Putze sind auf diesem Putzgrund unzulässig!<br />

A B C D<br />

Unterputz<br />

14 Kalk-Zement-Putz<br />

(abgezogen, geschnitten, zugestoßen)<br />

15 Kalk-Zement-Leichtgrundputz<br />

(abgezogen, zugestoßen)<br />

16 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />

Perlite (abgezogen, geschnitten)<br />

17 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />

EPS (abgezogen, geschnitten)<br />

Putzgrundvorbehandlung<br />

Zusatzmaßnahmen<br />

Zement-Vorspritzer Standzeit: mind. 2 Wochen<br />

und aufgespachteltes Textilglasgitter<br />

gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />

nicht erforderlich [6]<br />

aufgespachteltes<br />

Textilglasgitter<br />

gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />

Oberputz<br />

Kalk-Zement-Putz [8]<br />

Kalk-Zement-Edelputz<br />

[8]<br />

Silikatputz [3] [8]<br />

Kunstharzputz [9] [8]<br />

Silikonharzputz [3] [8]<br />

Diese Putze sind auf diesem Putzgrund unzulässig!<br />

A B C D<br />

18 SONDERPUTZE Herstellerangaben beachten!<br />

[...]-Hinweise: siehe Seite 48


= ÖAP = VAR IV<br />

Putzaufbau mit Putzgrund aus<br />

Anwendungstabelle<br />

HOLZWOLLE-DÄMMPLATTEN,<br />

einschichtig mitbetoniert, als Mantelbeton<br />

oder mechanisch befestigt auf Mauerwerk<br />

A.10<br />

siehe auch<br />

ÖNORM B 3346<br />

A B C D<br />

1 INNENPUTZ<br />

Putzgrund-<br />

als Einlagenputz<br />

vorbehandlung<br />

2 Gipsputz (Glättputz)<br />

Zusatzmaßnahmen<br />

3 Gips-Kalk-Putz (Glättputz, Reibputz) nicht erforderlich [7] nicht erforderlich<br />

4 Kalk-Gips-Putz (Reibputz, Glättputz)<br />

5 Gips-Leicht-Putz (Glättputz)<br />

6 Gips-Wärmedämmputz (Glättputz)<br />

7 Kalk-Putz (Reibputz)<br />

8<br />

INNENPUTZ<br />

als Mehrlagenputz<br />

Unterputz<br />

9 Kalk-Zement-Putz<br />

(abgezogen, geschnitten, zugestoßen)<br />

10 Kalk-Zement-Leichtgrundputz<br />

(abgezogen, zugestoßen)<br />

11 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />

Perlite (abgezogen, geschnitten)<br />

12 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />

EPS (abgezogen, geschnitten)<br />

13<br />

AUSSENPUTZ<br />

Je nach Putz-Produkt kann erforderlich sein:<br />

Zement-Vorspritzer Standzeit: mind. 3 Wochen<br />

oder eingelegtes Textilglasgitter<br />

gemäß Pkt. 3.3.4.2<br />

Armierter Vorspritzer gemäß Pkt. 3.4<br />

oder aufgespachteltes Textilglasgitter<br />

gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />

A B C D<br />

Putzgrundvorbehandlung <br />

Zusatzmaßnahmen<br />

aufgespachteltes Textilglasgitter<br />

gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />

nicht erforderlich<br />

[6]<br />

aufgespachteltes<br />

Textilglasgitter<br />

gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />

Je nach Putz-Produkt kann erforderlich sein:<br />

Zement-Vorspritzer Standzeit: mind. 2 Wochen<br />

ggf auch aufgespachteltes Textilglasgitter<br />

gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />

Putz-Herstellerangaben beachten!<br />

Oberputz<br />

Gips- u. gipshaltige<br />

Feinputze [4]<br />

Kalk-Zement-Putz<br />

Kalkputz<br />

Silikatputz [3]<br />

Kunstharzputz [9]<br />

Silikonharzputz [3]<br />

A B C D<br />

Unterputz<br />

14 Kalk-Zement-Putz<br />

(abgezogen, geschnitten, zugestoßen)<br />

15 Kalk-Zement-Leichtgrundputz<br />

(abgezogen, zugestoßen)<br />

16 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />

Perlite (abgezogen, geschnitten)<br />

17 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />

EPS (abgezogen, geschnitten)<br />

Putzgrundvorbehandlung<br />

Zusatzmaßnahmen<br />

Zement-Vorspritzer Standzeit: mind. 2 Wochen<br />

und aufgesp. Textilglasgitter gemäß 3.3.3.2<br />

nicht erforderlich [6]<br />

aufgespachtetes<br />

Textilglasgitter<br />

gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />

Zement-Vorspritzer Standzeit: mind. 2 Wochen<br />

und aufgespachteltes Textilglasgitter<br />

gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />

Oberputz<br />

Kalk-Zement-Putz [8]<br />

Kalk-Zement-<br />

Edelputz [8]<br />

Silikatputz [3] [8]<br />

Kunstharzputz [9] [8<br />

Silikonharzputz [3] [8]<br />

A B C D<br />

18 SONDERPUTZE Herstellerangaben beachten!<br />

[...]-Hinweise: siehe Seite 48<br />

55


VAR IV = ÖAP =<br />

56<br />

Putzaufbau mit Putzgrund aus<br />

Anwendungstabelle<br />

HOLZWOLLE-MEHRSCHICHT-DÄMMPLATTEN,<br />

zwei- oder dreischichtig mitbetoniert, als Mantelbeton<br />

oder mechanisch befestigt auf Mauerwerk<br />

A.11<br />

siehe auch<br />

ÖNORM B 3346<br />

A B C D<br />

1 INNENPUTZ<br />

Putzgrund-<br />

als Einlagenputz<br />

vorbehandlung<br />

2 Gipsputz (Glättputz)<br />

3 Gips-Kalk-Putz (Glättputz, Reibputz)<br />

4 Kalk-Gips-Putz (Reibputz, Glättputz)<br />

5 Gips-Leicht-Putz (Glättputz)<br />

6 Gips-Wärmedämmputz (Glättputz)<br />

7 Kalk-Putz (Reibputz)<br />

8<br />

INNENPUTZ<br />

als Mehrlagenputz<br />

Unterputz<br />

9 Kalk-Zement-Putz<br />

(abgezogen, geschnitten, zugestoßen)<br />

10 Kalk-Zement-Leichtgrundputz<br />

(abgezogen, zugestoßen)<br />

11 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />

Perlite (abgezogen, geschnitten)<br />

12 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />

EPS (abgezogen, geschnitten)<br />

13<br />

AUSSENPUTZ<br />

nicht erforderlich<br />

Zusatzmaßnahmen<br />

eingelegtes<br />

Textilglasgitter<br />

gemäß Pkt. 3.3.4.2<br />

Diese Putze sind auf diesem Putzgrund<br />

unzulässig!<br />

armierter Vorspritzer gemäß Pkt. 3.4<br />

oder aufgespachteltes Textilglasgitter<br />

gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />

A B C D<br />

Putzgrundvorbehandlung <br />

Zusatzmaßnahmen<br />

aufgespachteltes Textilglasgitter<br />

gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />

nicht erforderlich<br />

[6]<br />

aufgespachteltes<br />

Textilglasgitter<br />

gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />

Oberputz<br />

Gips- u. gipshaltige<br />

Feinputze [4]<br />

Kalk-Zement-Putz<br />

Kalkputz<br />

Silikatputz [3]<br />

Kunstharzputz [9]<br />

Silikonharzputz [3]<br />

Diese Putze sind auf diesem Putzgrund unzulässig!<br />

A B C D<br />

Unterputz<br />

14 Kalk-Zement-Putz<br />

(abgezogen, geschnitten, zugestoßen)<br />

15 Kalk-Zement-Leichtgrundputz<br />

(abgezogen, zugestoßen)<br />

16 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />

Perlite (abgezogen, geschnitten)<br />

17 Kalk-Zement-Wärmedämmputz<br />

EPS (abgezogen, geschnitten)<br />

Putzgrundvorbehandlung<br />

Zusatzmaßnahmen<br />

Zement-Vorspritzer Standzeit: mind. 2 Wochen<br />

und aufgesp. Textilglasgitter gemäß 3.3.3.2<br />

nicht erforderlich [6]<br />

aufgespachtetes<br />

Textilglasgitter<br />

gemäß Pkt. 3.3.3.2<br />

Oberputz<br />

Kalk-Zement-Putz [8]<br />

Kalk-Zement-<br />

Edelputz [8]<br />

Silikatputz [3] [8]<br />

Kunstharzputz [9] [8]<br />

Silikonharzputz [3] [8]<br />

Diese Putze sind auf diesem Putzgrund unzulässig!<br />

A B C D<br />

18 SONDERPUTZE Herstellerangaben beachten!<br />

[...]-Hinweise: siehe Seite 48


= ÖAP = VAR IV<br />

Österreichische Arbeitsgemeinschaft Putz<br />

Hinweis: ÖAP Merkblätter sind Stellungnahmen der ÖAP zu<br />

aktuellen Themen. sie werden ebenso wie die ÖAP-<br />

<strong>RICHTLINIEN</strong> im Konsensverfahren, mit absoluter<br />

Beschlussmehrheit erarbeitet. Richtlinien sind meist<br />

ausführliche Verarbeitungsanleitungen.<br />

Definition<br />

Einlagige Glättputze, das sind ausschließlich gipshältige Putzmörtel, werden maschinell auf den ggf.<br />

vorbehandelten Putzgrund so aufgetragen, dass sie nach Fertigstellung eine gleichmäßig geglättete<br />

Oberfläche aufweisen.<br />

(Die in den meisten Ausschreibungen enthaltene Anforderung: „Oberfläche wahlweise verrieben oder<br />

geglättet“, ist technisch falsch, weil nicht dasselbe, und widerspricht damit der ÖNORM B 2210 –<br />

„Putzarbeiten – Werkvertragsnorm“ - Pkt. 4.2.1: „..... nur Leistungen gleicher Art in einer Position<br />

erfasst werden.“)<br />

Qualitätswartung<br />

Da es sich um reine Handarbeit an bzw. mit einem anfänglich plastischen Mörtel handelt, der sich<br />

durch den Ansteifungs- und Erhärtungsprozess laufend verändert, darf die Oberflächenherstellung<br />

und die erreichte Oberflächenqualität nicht mit einer gespachtelten Fläche verglichen werden, wo z.B.<br />

durch den Maler eine nur ca. 1 mm dünne Spachtelschicht auf einen harten Untergrund aufgetragen<br />

wird.<br />

Herstellung<br />

Der aufgespachtelte, abgezogene, ausgerichtete, angesteifte und „geschnittene“ (dh planflächig<br />

zugerichtete) Putz wird mit Wasser gleichmäßig besprüht und anschließend mit dem Schwammbrett<br />

„aufgeschlämmt“. Feinteile und Bindemittel werden damit an der Putzoberfläche angereichert, die<br />

Schlämme wird dabei auch gleichmäßig verteilt.<br />

Die Schlämme kann keine Dellen oder Unebenheiten ausgleichen, daher ist es besonders wichtig,<br />

dass der Putzer die Oberfläche sorgfältig abzieht und „schneidet“. Die Qualität der fertigen Oberfläche<br />

wird davon wesentlich beeinflusst.<br />

Nach kurzer, neuerlicher Ansteifungszeit wird die Fläche mit Traufel, Schweizer Glätte, Flächenspachtel,<br />

oä geglättet. Dabei wird die oberste Putzschicht auch verdichtet und erhält durch die<br />

Beschaffenheit des metallenen Glättwerkzeuges eine geschlossene, jedoch nicht porenfreie Oberfläche.<br />

Einflüsse auf Oberflächenqualität<br />

- ungünstige Witterung: z.B. auch Wind, bzw Zugluft bei nicht geschlossenem Bauwerk<br />

Blindstöcken, usw)<br />

(Verwendung von<br />

- stark schwankende Putzdicken<br />

- unterschiedlich saugender Putzgrund<br />

- Qualität des verwendeten Putzmaterials<br />

- handwerkliche Arbeit<br />

- ungünstige Austrocknungsbedingungen, z.B. mangelnde Belüftung, direkte Beheizung, Einsatz von<br />

Entfeuchtungsgeräten, zu rasche Nachfolgearbeiten (Estrich, Maler)<br />

Zu frühes Glätten kann zu Bläschenbildung an der Oberfläche führen.<br />

INNENPUTZ MB 02<br />

1. Ausgabe 09/98<br />

GLÄTTPUTZ, einlagig, gipshaltig<br />

PUTZOBERFLÄCHE:<br />

Herstellung, Beurteilung, Sanierung<br />

Oberflächenbeurteilung<br />

ÖNORM B 3346 – „Putzmörtel - Regeln für die Verwendung und Verarbeitung“ - Pkt. 6.3.11 –<br />

„Anforderungen an den fertigen Putz“:<br />

Fertige, ausreichend abgetrocknete Putzoberflächen müssen den geforderten Charakter aufweisen<br />

und ein Erscheinungsbild zeigen, welches in Struktur und Farbton einer fachgerechten Handarbeit<br />

entspricht.<br />

Blasen in der fertigen Putzoberfläche sind unzulässig, Unregelmäßigkeiten dürfen bei normalem Licht<br />

nicht augenfällig sein. Eine Beurteilung der Putzoberfläche im Streiflicht ist nicht zulässig.<br />

Einlagige Glättputze können niemals das Erscheinungsbild einer Spachtelung aufweisen.<br />

57


VAR IV = ÖAP =<br />

„Verarbeitungsrichtlinien für Werkputzmörtel“ der ÖAP - 4. Auflage 12/04 - Pkt. 3.13.2:<br />

„Glättputze können weder porenfrei noch absolut planeben und glatt (im Streiflicht gesehen)<br />

hergestellt werden. ‚Streiflichtsichereʼ Flächen können ausschließlich durch einen so genannten<br />

‚Feinzugʼ, das ist wiederholtes Schleifen und Spachteln (z.B. durch Maler, Stuckateur) hergestellt<br />

werden.“<br />

Einlagige Putze auf glatten Betonflächen neigen zur Bläschenbildung und sind dort nur mit erhöhtem<br />

Arbeitsaufwand herzustellen.<br />

Bläschen können ausschließlich einen optischen Mangel darstellen.<br />

Maßnahmen gegen Bläschenbildung<br />

Wird ggf. in einem eigenen Arbeitsgang (Zusatzleistung!) eine Betonfläche gespachtelt, oder ein<br />

Voranstrich aufgebracht, auch wenn dieser aufgrund einer allfällig saugfähigen Betonfläche nicht<br />

erforderlich wäre, so kann Bläschenbildung damit erheblich verringert, aber nicht verhindert werden.<br />

Sanierung von Bläschen<br />

Bis längstens einen Tag nach der Herstellung des Putzes können aufgetretene Bläschen mit der<br />

Spachtel trichterförmig geöffnet und aufgeweitet, mit dem Putzmaterial aufgefüllt und überarbeitet werden.<br />

Derartige Stellen können jedoch auch geringfügig sichtbar bleiben und stellen keinen Mangel dar.<br />

Dem Putzverarbeiter obliegt die diesbezügliche Kontrollpflicht seiner eigenen Leistung nach der<br />

Herstellung der Putzflächen.<br />

Bereits erhärtete Putzflächen können nur durch Schleifen und Spachteln saniert werden.<br />

Wichtig für den Maler:<br />

Zeitgerechte Erfüllung der Prüf- und Warnpflicht (z.B. auch der Hinweis auf Bläschen)!<br />

Entspricht die Oberfläche des Glättputzes nicht, soll die Sanierung möglichst durch das Putzfachunternehmen<br />

selbst erfolgen.<br />

Anmerkung<br />

Vielerorts ist man der Meinung, dass der Maler keinerlei Vorarbeiten mehr auszuführen hat.<br />

Gemäß ÖNORM B 2230-2, Pkt. 2.3.3.2 (und nach Feststellung der Bundesinnung der Maler,<br />

Lackierer und Schilderhersteller) ist das punktuelle Überscheren und Ausbessern geringfügiger<br />

Rauigkeiten und Fehlstellen keine verrechenbare Hauptleistung. Vollflächiges Überscheren und/oder<br />

Spachteln sind jedoch verrechenbare, einzelne Arbeitsgänge.<br />

58


= ÖAP = VAR IV<br />

Österreichische Arbeitsgemeinschaft Putz<br />

Hinweis: ÖAP Merkblätter sind Stellungnahmen der ÖAP zu<br />

aktuellen Themen. sie werden ebenso wie die ÖAP-<br />

<strong>RICHTLINIEN</strong> im Konsensverfahren, mit absoluter<br />

Beschlussmehrheit erarbeitet. Richtlinien sind meist<br />

ausführliche Verarbeitungsanleitungen.<br />

INNENPUTZ MB 03<br />

1. Ausgabe 09/98<br />

REIBPUTZ, einlagig, gipshaltig<br />

PUTZOBERFLÄCHE:<br />

Herstellung, Beurteilung, Sanierung<br />

Definition<br />

Einlagige Reibputze werden maschinell auf den ggf. vorbehandelten Putzgrund aufgetragen und in<br />

mehreren Arbeitsgängen so bearbeitet, dass sie nach Fertigstellung eine gleichmäßig strukturierte<br />

Oberfläche aufweisen.<br />

Qualitätserwartung<br />

Die Oberfläche eines einlagigen Reibputzes wird durch die Kornverteilung im Putz und vom enthaltenen<br />

Größtkorn bestimmt, das produktabhängig zwischen 0,6 und 1,4 mm liegen kann.<br />

Das Größtkorn liegt in den Feinteilen eingebettet und ragt aus der Putzoberfläche teilweise bis<br />

gänzlich heraus. Zwischen den Größtkörnen sind die Flächen feinkörnig; deshalb ist geringes<br />

Absanden (Wischprobe mit der Hand) kein Mangel.<br />

Die Oberfläche eines einlagigen, gipshaltigen Reibputzes kann nicht verglichen werden mit der eines<br />

Feinputzes (Deckputz auf einem Unterputz).<br />

Herstellung<br />

Der aufgetragene, abgezogene, ausgerichtete, angesteifte und „geschnittene“ (dh planflächig zugerichtete)<br />

Putz wird mit Wasser gleichmäßig besprüht und anschließend mit dem Schwammbrett<br />

„aufgeschlämmt“. Feinteile und Bindemittel werden damit an der Putzoberfläche angereichert, die<br />

Schlämme wird dabei auch gleichmäßig verteilt.<br />

Die Schlämme kann keine Dellen oder Unebenheiten ausgleichen, daher ist es besonders wichtig,<br />

dass der Putzer die Oberfläche sorgfältig abzieht und „schneidet“. Die Qualität der fertigen Oberfläche<br />

wird davon wesentlich beeinflusst.<br />

Nach kurzer, neuerlicher Ansteifungszeit wird die Fläche mit dem Schwammbrett verrieben (auch<br />

„Filzen“ genannt). Dabei wird die oberste Putzschicht auch verdichtet und erhält die typische<br />

Reibputzstruktur.<br />

In diesem Zusammenhang wird festgehalten, dass sich manche Begriffe historisch und regional<br />

unterschiedlich entwickelten, z.B. der Begriff „Filzen“ bzw „Filzputz“. Während im Osten Österreichs<br />

mit „Filzen“ der Arbeitsgang des Aufschlämmens gemeint ist, wird in anderen Gebieten der letzte<br />

Arbeitsgang, das Zureiben als „Abfilzen“ bezeichnet).<br />

Einflüsse auf die Oberflächenqualität<br />

- ungünstige Witterung z.B. auch Wind bzw Zugluft bei nicht geschlossenem Bauwerk (z.B. bei<br />

Verwendung von Blindstöcken usw.)<br />

- stark schwankende Putzdicken<br />

- unterschiedlich saugender Putzgrund<br />

- Qualität des verwendeten Putzmaterials<br />

- handwerkliche Arbeit<br />

- ungünstige Austrocknungsbedingungen, z.B. mangelnde Belüftung, direkte Beheizung, Einsatz<br />

von Entfeuchtungsgeräten, zu rasche Nachfolgearbeiten (Estrich, Maler)<br />

Sowohl zu starkes und zu langes Aufschlämmen, als auch zu langes Zureiben bringen zuviel Größtkörner<br />

an die Putzoberfläche. Dies führt und zu Schlieren und schmierigen, streifigen Putzoberflächen.<br />

Zu langes Warten auf den Zeitpunkt des Zureibens macht die Putzoberfläche zu hart, glatziger Putz ist<br />

die Folge.<br />

59


VAR IV = ÖAP =<br />

Oberflächenbeurteilung<br />

ÖNORM B 3346 – „Putzmörtel - Regeln für die Verwendung und Verarbeitung“ - Pkt. 5.3.11 –<br />

„Putzoberfläche“:<br />

„Fertige, ausreichend abgetrocknete Putzoberflächen müssen den geforderten Charakter aufweisen<br />

und ein Erscheinungsbild zeigen, welches in Struktur und Farbton einer fachgerechten Handarbeit<br />

entspricht.<br />

Blasen in der fertigen Putzoberfläche sind unzulässig, Unregelmäßigkeiten dürfen bei normalem Licht<br />

nicht augenfällig sein. Eine Beurteilung der Putzoberfläche im Streiflicht ist nicht zulässig.“<br />

„Verarbeitungsrichtlinien für Werkputzmörtel“ der ÖAP - 4. Auflage 12/04 - Pkt. 3.13.2:<br />

„Einlagige Putze auf glatten Betonflächen neigen zur Bläschenbildung und sind dort nur mit erhöhtem<br />

Arbeitsaufwand herzustellen. Bläschen können ausschließlich einen optischen Mangel darstellen.“<br />

Oberfläche der Innenecken (Ichsen):<br />

Unterschiedliche Arbeitstechniken führen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Gemäß ÖNORM B 3346<br />

hat die Putzoberfläche (auch die Ichsen) ein gleichmäßiges Erscheinungsbild aufzuweisen. Die<br />

regional übliche Methode, die Ichsen mit der Ichsenspachtel nachzubearbeiten (zu glätten), ist<br />

jedenfalls mit dem Auftraggeber vor der Ausführung zu regeln.<br />

Maßnahmen gegen Bläschenbildung<br />

Wird ggf. in einem eigenen Arbeitsgang (Zusatzleistung!) eine Betonfläche gespachtelt, oder ein<br />

Voranstrich aufgebracht, auch wenn dieser aufgrund einer allfällig saugfähigen Betonfläche nicht<br />

erforderlich wäre, so kann Bläschenbildung damit erheblich verringert, aber nicht verhindert werden.<br />

Sanierung von Bläschen<br />

Bis längstens einen Tag nach der Herstellung des Putzes können aufgetretene Bläschen mit der<br />

Spachtel trichterförmig geöffnet und aufgeweitet, mit dem Putzmaterial aufgefüllt und nach- bzw.<br />

überarbeitet werden. Derartige Stellen können jedoch auch geringfügig sichtbar bleiben und stellen<br />

keinen Mangel dar.<br />

Dem Putzverarbeiter obliegt die diesbezügliche Kontrollpflicht seiner eigenen Leistung nach<br />

der Herstellung der Putzflächen.<br />

Bereits erhärtete und ausgetrocknete Putzflächen können erforderlichenfalls großflächig auch mit<br />

geeignetem Material überzogen werden.<br />

Wichtig für den Maler:<br />

Zeitgerechte Erfüllung der Prüf- und Warnpflicht (z.B. auch der Hinweis auf Bläschen)!<br />

Entspricht die Reibputzstruktur nicht, soll die Sanierung möglichst durch das Putzfachunternehmen<br />

selbst erfolgen. Durch das Überscheren einer Reibputzfläche werden nicht nur die oberflächlich<br />

anhafteten Körner entfernt, sondern auch die eingebetteten Strukturkörner herausgerissen.<br />

Überscheren führt also zu einer Beschädigung der Putzoberfläche und bedarf einer anschließenden<br />

Spachtelung oder neuen Reibputzschicht, die nicht mehr ursächlich mit der allenfalls mangelhaft<br />

ausgeführten Reibputzstruktur im Zusammenhang steht.<br />

Anmerkung<br />

Vielerorts ist man der Meinung, dass der Maler keinerlei Vorarbeiten mehr auszuführen hat.<br />

Gemäß ÖNORM B 2230-2, Pkt. 2.3.3.2, und nach der Feststellung der Bundesinnung der Maler,<br />

Lackierer und Schilderhersteller, ist das punktuelle Überscheren und Ausbessern geringfügiger<br />

Rauigkeiten und Fehlstellen keine verrechenbare Hauptleistung. Vollflächiges Überscheren und/oder<br />

Spachteln sind jedoch verrechenbare, einzelne Arbeitsgänge.<br />

60


= ÖAP = VAR IV<br />

Österreichische Arbeitsgemeinschaft Putz<br />

Hinweis: ÖAP Merkblätter sind Stellungnahmen der ÖAP zu<br />

aktuellen Themen. sie werden ebenso wie die ÖAP-<br />

<strong>RICHTLINIEN</strong> im Konsensverfahren, mit absoluter<br />

Beschlussmehrheit erarbeitet. Richtlinien sind meist<br />

ausführliche Verarbeitungsanleitungen.<br />

INNENPUTZ MB 04<br />

1. Ausgabe 09/98<br />

REIBPUTZ, ein-/zweilagig, kalk-zementhaltig<br />

PUTZOBERFLÄCHE:<br />

Herstellung, Beurteilung, Sanierung<br />

Definition<br />

Kalk-Reibputze, sowie Kalk-Zement-Reibputze werden maschinell auf den ggf. vorbehandelten<br />

Putzgrund aufgetragen und in mehreren Arbeitsgängen so bearbeitet, dass sie nach Fertigstellung<br />

eine gleichmäßig strukturierte Oberfläche aufweisen.<br />

Qualitätserwartung<br />

Die Oberfläche eines Kalk-Reibputzes oder Kalk-Zement-Reibputzes wird durch die Kornverteilung im<br />

Putz und vom enthalten Größtkorn bestimmt, das produktabhängig zwischen 0,6 und 1,4 mm liegen<br />

kann.<br />

Das Größtkorn liegt in den Feinteilen eingebettet und ragt aus der Putzoberfläche teilweise bis<br />

gänzlich heraus. Zwischen den Größtkörnern sind die Flächen feinkörnig. Deshalb ist geringes<br />

Absanden (Wischprobe mit der Hand) kein Mangel.<br />

Die Oberfläche eines Kalk- oder Kalk-Zement-Reibputzes kann nicht verglichen werden mit der<br />

eines Feinputzes (Deckputz auf einem Unterputz).<br />

Eine glatte Oberfläche ist nur durch Überziehen mit einer Putzglätte erreichbar.<br />

Herstellung<br />

Kalk-Reibputz:<br />

Der aufgetragene, abgezogene, ausgerichtete, angesteifte und „geschnittene“ (dh planflächig zugerichtete<br />

Putz wird mit Wasser gleichmäßig besprüht und anschließend mit dem Schwammbrett „aufgeschlämmt“.<br />

Feinteile und Bindemittel werden damit an der Putzoberfläche angereichert, die Schlämme<br />

wird dabei auch gleichmäßig verteilt.<br />

Die Schlämme kann keine Dellen oder Unebenheiten ausgleichen, daher ist es besonders wichtig,<br />

dass der Putzer die Oberfläche sorgfältig abzieht und „schneidet“. Die Qualität der fertigen Oberfläche<br />

wird davon wesentlich beeinflusst.<br />

Nach kurzer, neuerlich Ansteifungszeit wird die Fläche mit dem Schwammbrett verrieben (auch<br />

„Filzen“ genannt). Dabei wird die oberste Putzschichte auch verdichtet und erhält die typische<br />

Reibputzstruktur.<br />

Kalk-Zement-Reibputz:<br />

Der Kalkzement-Reibputz wird in der erforderlichen Schichtdicke aufgespritzt, danach abgezogen und<br />

ansteifen gelassen. Je nach Festigkeitsentwicklung, abhängig von der Witterung und dem Saugverhalten<br />

des Untergrundes, wird am selben oder am darauf folgenden Tag die Oberfläche „geschnitten“<br />

(dh planflächig zugerichtet) und nach Aufrauen (Abkehren) der Oberfläche eine zweite dünne<br />

Schicht des Kalk-Zement-Reibputzes aufgespritzt, mit der Traufel eingeebnet und nach kurzem Ansteifen<br />

verrieben.<br />

Einflüsse auf die Oberflächenqualität<br />

- ungünstige Witterung z.B. auch Wind bzw. Zugluft bei nicht geschlossenem Bauwerk (z.B. bei<br />

Verwendung von Blindstöcken, usw.))<br />

- stark schwankende Putzdicken<br />

- unterschiedlich saugender Putzgrund<br />

- Qualität des verwendeten Putzmaterials<br />

- handwerkliche Arbeit<br />

- ungünstige Austrocknungsbedingungen, z.B. mangelnde Belüftung, direkte Beheizung, Einsatz<br />

von Entfeuchtungsgeräten, zu rasche Nachfolgearbeiten (Estrich, Maler)<br />

Zu frühes Zureiben auf der noch zu weichen Putzoberfläche führt zu Schlieren und schmierigen,<br />

streifigen Putzoberflächen. Zu langes Warten auf den Zeitpunkt des Reibens macht die Putzoberfläche<br />

zu hart; glatziger Putz ist die Folge.<br />

61


VAR IV = ÖAP =<br />

Oberflächenbeurteilung<br />

ÖNORM B 3346 – „Putzmörtel - Regeln für die Verwendung und Verarbeitung“ - Pkt. 6.3.11 -<br />

„Anforderungen and den fertigen Putz“:<br />

„Fertige, ausreichend abgetrocknete Putzoberflächen müssen den geforderten Charakter aufweisen<br />

und ein Erscheinungsbild zeigen, welches in Struktur und Farbton einer fachgerechten Handarbeit<br />

entspricht.<br />

Unregelmäßigkeiten dürfen bei normalem Licht nicht augenfällig sein. Eine Beurteilung der<br />

Putzoberfläche im Streiflicht ist nicht zulässig. Bläschen können ausschließlich einen optischen<br />

Mangel darstellen.“<br />

Oberflächen der Innenecken (Ichsen)<br />

Unterschiedliche Arbeitstechniken führen zu unterschiedlichen Ergebnissen.<br />

Die regional übliche Methode, die Ichsen mit der Ichsenspachtel nachzubearbeiten (zu glätten), ist<br />

jedenfalls mit dem Auftraggeber vor der Ausführung zu regeln.<br />

Gemäß ÖNORM B 3346 hat die Putzoberfläche (auch die Ichsen) ein gleichmäßiges Erscheinungsbild<br />

aufzuweisen.<br />

Im Bereich von Ichsen wird die Ausführung eines Kellenschnittes gemäß ÖAP-Verarbeitungsrichtlinie<br />

für Werkputzmörtel Pkt. 3.8.1 empfohlen.<br />

Maßnahmen gegen Bläschenbildung<br />

Wird ggf. in einem eigenen Arbeitsgang (Zusatzleistung!) eine Betonfläche gespachtelt, oder ein<br />

Voranstrich gebracht, auch wenn dieser aufgrund einer allfällig saugfähigen Betonfläche nicht<br />

erforderlich wäre, so kann Bläschenbildung damit erheblich verringert, aber nicht verhindert werden.<br />

Sanierung von Bläschen<br />

Bei längstens einen Tag nach der Herstellung des Putzes können aufgetretene Bläschen mit der<br />

Spachtel trichterförmig geöffnet und aufgeweitet, mit dem Putzmaterial aufgefüllt und überarbeitet<br />

werden. Derartige Stellen können jedoch auch geringfügig sichtbar bleiben und stellen keinen Mangel<br />

dar.<br />

Dem Putzverarbeiter obliegt die diesbezügliche Kontrollpflicht seiner eigenen Leistung nach<br />

der Herstellung der Putzflächen.<br />

Bereits erhärtete und ausgetrocknete Putzflächen können erforderlichenfalls großflächig auch mit<br />

geeignetem Material überzogen werden.<br />

Wichtig für den Maler:<br />

Zeitgerechte Erfüllung der Prüf- und Warnpflicht (z.B. auch der Hinweis auf Bläschen)!<br />

Entspricht die Reibputzstruktur nicht, soll die Sanierung möglichst durch das Putzfachunternehmen<br />

selbst erfolgen. Durch das Überscheren eine Reibputzfläche werden nicht nur die oberflächlich<br />

anhaftenden Körner entfernt, sondern auch die eingebetteten Strukturkörner herausgerissen.<br />

Überscheren führt also zu einer Beschädigung der Putzoberfläche und bedarf einer anschließenden<br />

Spachtelung oder neuen Reibputzschicht, die nicht mehr ursächlich mit der allenfalls mangelhaft<br />

ausgeführten Reibputzstrukur im Zusammenhang steht.<br />

Anmerkung<br />

Vielerorts ist man der Meinung, dass der Maler keinerlei Vorarbeiten mehr auszuführen hat.<br />

Gemäß der ÖNORM B 2230-2, Pkt. 2.3.3.2 und nach Feststellung der Bundesinnung der Maler.<br />

Lackierer und Schilderhersteller, ist das punktuelle Überscheren und Ausbessern geringfügiger<br />

Rauigkeiten und Fehlstellen keine verrechenbare Hauptleistung. Vollflächiges Überscheren und/oder<br />

Spachteln sind jedoch verrechenbare Arbeitsvorgänge.<br />

62


= ÖAP = VAR IV<br />

6. MITGLIEDERVERZEICHNIS DER ÖAP<br />

Stand per 19.10.2004<br />

Name Firmenstandort<br />

Fachbereich<br />

Name Firmenstandort<br />

1 All-Ha-Bau Graz HW 29 Moldan Kuchl PI<br />

2 Allputz Bau Oberndorf HW 30 OÖ.-Sbg. Zieglerverband Linz BI<br />

3 Allputz Innenbau Graz HW 31 Pittsburgh Corning Linz / Innsbruck BI<br />

Fach-<br />

Bereich<br />

4 Altis Neukirchen HW 32 Polzinger Offenhausen HW<br />

5 APU CH-Schaffhausen SO 33 Protektor Wien SO<br />

6 Austrotherm Waldegg/Wopfing BI 34 Putz & Stuck Wien HW<br />

7 BauMit Bad Ischl PI 35 Reisenhofer Eggersdorf HW<br />

8 Baurent Innsbruck HW 36 Renova Villach HW<br />

9 Bekaert Wien SO 37 Reno-Vit Gilgenberg HW<br />

10 BG d. Stuckateure Vbg. Feldkirch HW 38 Rigips Puchberg/Schneeberg PI<br />

11 Bundesinnung Maler Wien HW 39 Röfix Röthis PI<br />

12 DOW Chemical Wien BI 40 Saint-Gobain Weber Wien PI<br />

13 Durisol Achau BI 41 Schmidbauer Altschwendt HW<br />

14 Elotex CH-Sempach-Station SO 42 Schretter Vils BI<br />

15 Ernstbrunner Kalktechnik Ernstbrunn PI 42 Stauss Perlite Europerl St. Pölten SO<br />

16 Eustacchio Ingenieurbüro Raaba SO (E) 43 STO Villach PI<br />

17 GKZ Tiefgraben bei Mondsee HW 45 Synthesa Perg PI<br />

18 Glaser & Freitag Neudau HW 46 Thermospan St. Johann/Pongau BI<br />

19 Goidinger Wattens PI 47 Tiroputz Natters HW<br />

20 Grundner St. Veit/Vog. HW 48 Velox Maria Rojach BI<br />

21 Heinrich Verputz Bergheim HW 49 VÖB<br />

22 Heraklith Fürnitz BI 50 Walch Stanz bei Landeck HW<br />

23 Innenputz Becker & Stock Salzburg HW 51 Webersberger-Quarzolith Bergheim PI<br />

24 ISO-Span Ramingstein BI 52 Wietersdorfer & Peggauer Klagenfurt PI<br />

25 Kast D-Sonthofen Sonthofen SO 53 Wopfinger Wopfing PI<br />

26 KPS Ötztal Putz Ötztal-Bahnhof HW 54 Ytong Loosdorf BI<br />

27 Lasselsberger Pöchlarn BI 55 Zangerle Kappl HW<br />

28 Metall - Petersen D-Mudau/Chemnitz SO 56 Zmug St. Stefan i. L. HW<br />

insgesamt : 23 HW, 13 BI, 12 PI, 8 SO (1 E)<br />

BI = Baustoffindustrie, HW = Putzfachbetriebe, PI = Putzindustrie, SO = Sonstige Unternehmungen (E = Einzelpersonen)<br />

Die vollen Firmennamen, detaillierte Anschriften und alle Kontaktmöglichkeiten<br />

(Telefon, Fax, Mail, Web, .....)<br />

unserer Mitgliedsfirmen erhalten Sie im Internet<br />

unter:<br />

www.oeap.at<br />

Wien BI<br />

63


ÖSTERREICHISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT PUTZ<br />

Verein zur Erstellung einheitlicher Richtlinien für die Anwendung von Fertigputzmörtel<br />

.<br />

Herausgeber<br />

ÖAP – Österreichische Arbeitsgemeinschaft Putz<br />

A – 6020 Innsbruck, Brixner Straße 3/2

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