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Ratgeber für Anlageimmobilien, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser

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Ratgeber für Anlageimmobilien, Mehrfamilienhäuser,

Wohn- und Geschäftshäuser


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Der Makler mit dem internationalen Netzwerk

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Privaten und institutionellen Kunden bietet Engel & Völkers eine professionell abgestimmte Dienstleistungspalette. Sollte

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Markus Baumgarte Silvio Tantulli Sina Pankok Manuel Walter Fabian Tillmanns

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gesamten Münsterland. Neben einer umfassenden Erstberatung bieten wir Ihnen eine unverbindliche und kostenfreie

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• Regelmäßiger Report zum Verkaufsstatus

• Professionelle Vertragsverhandlung

• Umfassender After-Sales-Service



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MÜNSTER

5

wider: 163 Objekte wechselten 2019 den Eigentümer.

Das sind 32,5 % mehr als 2018 – und mehr als je zuvor.

Auch das Transaktionsvolumen setzte den kontinuier-

lichen Wachstumstrend fort und erreichte 2019

mit

296 Mio. EUR ebenfalls einen neuen Rekordwert. Im

Vorjahresvergleich entspricht dies einem Plus von 19,9 %.

Der Fünf-Jahres-Durchschnitt von 200 Mio. EUR wurde

somit um deutliche 48,0 % übertroffen.

all-time

tinuous g

2019, w

year-on-

200 milli

48.0%.

Mietpreise ziehen weiter an

Erneute Transaktionsrekorde

Fahrradhauptstadt und Studentenhochburg – das ist

Münster. Die rund 55.000 Studenten bringen wohnwirtschaftliche

Dynamik. Sie prägen den lokalen Lebensstil

und versprechen eine ungebrochen hohe Wohnraumnachfrage.

Investoren und Immobilienbesitzer profitieren

vom Bevölkerungswachstum sowie der überregionalen

Anziehungskraft der Studentenstadt. Darüber hinaus

überzeugt die traditionell gute Cash-Flow-Garantie: Ein

marktaktiver Leerstand ist in Münster kaum vorhanden.

Die Leerstandsquote lag zuletzt bei lediglich 0,4 % –

der Vergleichswert im Bundesdurchschnitt war rund

312.169 25.889 EUR 1.735 0,4 % 10,49 EUR/m²

Bevölkerung

+ 4,0 % (zu 2014)

Kaufkraft pro Kopf

106,8 (Kaufkraftindex)

Fahrradhauptstadt und Studentenhochburg – das ist

siebenmal so groß. Die Attraktivität wohnwirtschaftlicher

Münster. Die rund 55.000 Studenten bringen wohnwirt-

Investments spiegelt sich auch in den Transaktionszahlen

schaftliche Dynamik. Sie prägen den lokalen Lebensstil

wider: 163 Objekte wechselten 2019 den Eigentümer.

und versprechen eine ungebrochen hohe Wohnraum-

Das sind 32,5 % mehr als 2018 – und mehr als je zuvor.

nachfrage. Investoren und Immobilienbesitzer profitieren

Auch das Transaktionsvolumen setzte den kontinuiervom

Bevölkerungswachstum sowie der überregionalen

lichen Wachstumstrend fort und erreichte 2019 mit 296

Anziehungskraft der Studentenstadt. Darüber hinaus

Mio. EUR ebenfalls einen neuen Rekordwert. Im Vorjahresvergleich

entspricht dies einem Plus von 19,9 %.

überzeugt die traditionell gute Cash-Flow-Garantie: Ein

marktaktiver Leerstand ist in Münster kaum vorhanden.

Der Fünf-Jahres-Durchschnitt von 200 Mio. EUR wurde

Die Leerstandsquote lag zuletzt bei lediglich 0,4 % –

somit um deutliche 48,0 % übertroffen.

der Vergleichswert im Bundesdurchschnitt war rund

siebenmal so groß. Die Attraktivität wohnwirtschaftlicher

Investments spiegelt sich auch in den Transaktionszahlen

Baufertigstellungen

+ 52,2 % (zu 2018)

Quelle: Melderegister der Stadt, Nexiga, Destatis, CBRE-empirica-Leerstandsindex, empirica-systeme

Erneute Transaktionsrekorde

Leerstandsquote

13,9 (Leerstandsindex)

Ø-Angebotsmiete

+ 1,8 % (zu 2019)

Record transactions - once again

Mietpreise ziehen weiter an

Münster, the city of bicycles and a student stronghold. Its

roughly 55,000 students Projektentwickler provide momentum reagieren for the seit resi- Jahren mit einer hohen

dential sector. They shape Neubauaktivität the local lifestyle auf die sozioökonomischen and ensure Dynamiken.

sustained, high demand Im for Jahr housing. 2019 wurden Investors 1.735 and neue prop- Wohnungen in Münster

erty owners profit from fertiggestellt. the population Das growth sind 52,2 and % inter- mehr als im Vorjahr. Neuregional

appeal of the bauwohnungen student city. Furthermore, werden aufgrund the city des Wohnraummangels

offers a traditionally

auch

impressive

schnell

and

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Markt absorbiert.

guaran-

Dennoch reicht die

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Neubauaktivität

has barely any marketable

nicht um den

vacancy.

Nachfrageüberhang auszu-

The vacancy rate was

gleichen.

most recently

Dementsprechend

only 0.4%, whereas

konnten zuletzt weiterhin

steigende Mieten verzeichnet werden. Die durchschnittthe

comparable national average was about seven times

lich geforderte Miete für Neubauwohnungen lag im

as much. The attractiveness of residential investment is

ersten Halbjahr 2020 mit 12,74 EUR/m 2 rund 3,0 % über

also reflected in the transaction numbers. In 2019, 163

properties changed hands, up 32.5% on 2018 and an

Projektentwickler reagieren seit Jahren mit einer hohen

Neubauaktivität auf die sozioökonomischen Dynamiken.

Im Jahr 2019 wurden 1.735 neue Wohnungen in Münster

fertiggestellt. Das sind 52,2 % mehr als im Vorjahr. Neu-

bauwohnungen werden aufgrund des Wohnraummangels

auch schnell vom Markt absorbiert. Dennoch reicht die

Neubauaktivität nicht um den Nachfrageüberhang auszu-

gleichen. Dementsprechend konnten zuletzt weiterhin

steigende Mieten verzeichnet werden. Die durchschnitt-

lich geforderte Miete für Neubauwohnungen lag im ersten

Halbjahr dem Vorjahreswert. 2020 mit 12,74 Für Bestandswohnungen EUR/m 2 rund 3,0 % wurden über dem im

Vorjahreswert. Mittel 10,21 EUR/m Für Bestandswohnungen 2 aufgerufen. Das sind wurden 1,8 % im mehr Mittel als

10,21 im Vorjahr. EUR/m Besonders 2 aufgerufen. dynamisch Das sind entwickeln 1,8 % mehr sich als aktuell

im

Vorjahr. die Mieten Besonders in Münster-Nord. dynamisch entwickeln Die durchschnittliche

sich aktuell

Angebotsmiete die Mieten in übertraf Münster-Nord. hier zuletzt Die erstmalig durchschnittliche die Neun-

Angebotsmiete Euro-Marke und übertraf lag mit hier 9,05 zuletzt EUR/m erstmalig 2 8,9 % die über Neun- dem

Vorjahreswert. Euro-Marke und Auch lag mit in 9,05 den EUR/m südlichen 2 8,9 Stadtbezirken

% über dem

Vorjahreswert. Hiltrup und Südost Auch stiegen in den die südlichen Mieten um Stadtbezirken

jeweils 4,4 %.

Hiltrup Gleichwohl und Südost bleibt festzuhalten, stiegen die Mieten dass das um jeweils Mietniveau 4,4 %. in

Gleichwohl

Münster sehr bleibt

homogen festzuhalten,

ist – lediglich dass das

Wohnungen Mietniveau

in der

in

Münster

Innenstadt sehr

verzeichnen homogen ist

höhere – lediglich

Mietpreise.

Wohnungen in der

Innenstadt verzeichnen höhere Mietpreise.

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socio-eco

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Transaktionsanzahl

Number of transactions

Transaktionsvolumen

Transaction volume

Angebotspreise nach Städtekategorien*

Quoted prices by category of cities*

Transaktionszahl

Anzahl/Number

200 350

160 280

120 210

80 140

58

40 70

0

118

103

123

163

135

2015 2016 2017 2018 2019 2020*

* Prognosespanne/Forecast range

Quelle:/Source: Gutachterausschuss Münster, GEWOS-Immobilienmarktanalyse IMA ® ,

Engel & Völkers Commercial

170

in Mio. EUR/in mio. EUR

0

66

190

201

247

296

2015 2016 2017 2018 2019 2020*

* Prognosespanne/Forecast range

Quelle:/Source: Gutachterausschuss Münster, GEWOS-Immobilienmarktanalyse IMA ® ,

Engel & Völkers Commercial

260 300

Angebotspreise nach

Städtekategorien*

A 4.533

B 2.304

C

2.451

D 1.824

B Münster 2.903

0 1.000 2.000 3.000 4.000

in EUR/m 2

* 1. Halbjahr 2020 nach Klassifikation von bulwiengesa/

1. half-year 2020 according to bulwiengesa

Quelle:/Source: empirica-systeme, Engel & Völkers Commercial

in %

gute La

Inflation

Quelle:/Sourc

Wohn- & Geschäftshäuser Marktreport 2020/2021 · Wohn- Münster & Geschäftshäuser Marktreport 2020/2021 · Münster

Wohn- & Geschäftshäuser Marktreport 2020/2021 · Münster



Angebotsmieten 2020*

Münster – Lagen für Wohn- und Geschäftshäuser

6 7

Wertstabiler Anlagestandort

Die Faktoren für Wohn- und Geschäftshäuser in den sehr

guten Lagen beliefen sich zuletzt auf das 24- bis 28-fache

der Jahresnettokaltmiete. Investoren müssen hier mit

Kaufpreisen von 2.500 bis 4.300 EUR/m 2 für Anlageobjekte

rechnen. Aufgrund moderater Mietpreisentwicklungen

erwartet Engel & Völkers Commercial, dass die

Faktoren und Kaufpreise in den Bestlagen stabil bleiben.

Nach den Wertzuwächsen der vergangenen Jahre sind Gewinnmitnahmen

durch Immobilienverkäufe für Bestandshalter

dementsprechend attraktiv. In den einfachen Lagen

werden anhaltende Mietpreissteigerungen hingegen weiterhin

zu wachsenden Kaufpreisen und Faktoren führen.

Während in den Bestlagen eine Grenze für den Marktein-

stieg privater Investoren erreicht zu sein scheint, überzeugen

in den einfachen Lagen die verhältnismäßig

moderaten Einstiegspreise ab 1.100 EUR/m 2 .

Engel & Völkers Commercial erwartet, dass der Münsteraner

Markt für Wohn- und Geschäftshäuser, trotz der

schwierigen volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen,

weiter in den Fokus überregionaler Investoren rücken

wird. Wir rechnen damit, dass das Transaktionsvolumen

im Jahr 2021 das Rekordjahr 2019/2020 bestätigen

kann. Die hohe Lebensqualität wird weiterhin für eine

hohe Wohnraumnachfrage sorgen und die Fahrrad- und

Studentenstadt ein wertstabiler Anlagestandort bleiben.

Marktdaten für Wohn- und Geschäftshäuser: Faktoren und Preise

Entgegen der momentan wirtschaftlich angespannten Situation lässt sich gerade durch

die anhaltende Niedrigzinspolitik weiterhin eine wachsende Nachfrage im Bereich der wohnwirtschaftlich

genutzten Immobilien verzeichnen. Vermehrt entscheiden sich Eigentümer daher für

den Verkauf Ihrer Bestands immobilien um lukrative Gewinne zu erzielen. In den mittleren bis sehr

guten Lagen rechnen wir mit einem konstant hohen Preisniveau, in den einfachen Lagen mit leicht

steigenden Preisen.

Fabian Tillmanns, Engel & Völkers Commercial Münster

Wohn- & Geschäftshäuser Marktreport 2020/2021 · Münster

Wohn- & Geschäftshäuser Marktreport 2020/2021 · Münster



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9

Vermietungs-Ratgeber

für Eigentümer von Anlageimmobilien

Renditepotenzial vs. Mietpreisbremse –

ein vertrauensvoller Umgang mit Ihren

Mietern ist das A und O.

Wir informieren, Sie profitieren –

Wissenswertes rund um die

Vermietung Ihrer Immobilie.

Das von der Bundesregierung be schlossene Gesetz zur

Mietpreisbremse hat seither immer wieder kontroverse

Diskussionen ausgelöst und zu Ver unsicherung auf der

Vermieterseite geführt. Grundsätzlich hat dieses Gesetz

jedoch keinen Einfluss auf die übrigen Regelungen des

Mietrechts. Demnach ist z. B. die Mieterhöhung in

Mehrfamilienhäusern weiterhin durch eine Anpassung

an den Mietspiegel sowie bei Mieterwechseln möglich.

Investitionen in eine leerstehende Wohnung können

ebenfalls mit einer Mietsteigerung gekoppelt sein,

woran sich auch künftig nichts ändert.

Trotz der dynamischen Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt

stiegen die Mie ten bei bestehenden Verträgen in

den vergangenen Jahren deutlich weniger als angenommen,

wie Experten bestätigen. Auch bei den Mietpreisen

für die Neu- und Wiedervermietung von Wohnungen ist

lediglich ein moderater Anstieg zu beobachten.

Als eines der führenden Beratungs - und Vermittlungsunternehmen

im Be reich Wohn- und Geschäftshäuser

hat Engel & Völkers Commercial gemein sam mit der

Rechtsanwalts- und Steuer beratungskanzlei Heuking

Kühn Lüer Wojtek diesen Ratgeber entwickelt, um Sie als

Eigentümer bei einem konstruk tiven, vertrauensvollen

Umgang mit Ihren Mietern zu unterstützen. Er bietet

Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen

rund um das Thema Mieterhöhung – unter welchen

Voraussetzungen und in welcher Form sie zulässig ist,

wie Staffel- und Index miete definiert werden und was

Sie im Hinblick auf die Mietpreisbremse beachten

sollten.

Unser Kooperationspartner:

Partnerschaft mit beschränkter Berufs haftung von

Rechtsanwälten und Steuerberatern

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Vermietungs-Ratgeber für Eigentümer von Anlageimmobilien

Vermietungs-Ratgeber für Eigentümer von Anlageimmobilien



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Erhöhung auf

die ortsübliche Miete

11

Erhöhung auf

die ortsübliche Miete

Was bedeutet ortsübliche Miete?

Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten,

die in der Gemeinde (oder einer vergleichbaren Gemeinde) für Wohnraum

vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten

vier Jahren vereinbart oder geändert worden sind. Dabei bleiben Erhöhungen

aufgrund von Betriebskostenerhöhungen außer Betracht.

Mietspiegel

„Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der

Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam

erstellt oder anerkannt worden ist.“ Ein Mietspiegel kann für das Gebiet einer

Gemeinde, für mehrere Gemeinden oder für Teile von Gemeinden erstellt werden.

Es gibt Tabellen und Regressionsmietspiegel, einfache und qualifizierte Mietspiegel.

Wonach sich die ortsübliche Miete richtet –

und was bei einer Erhöhung beachtet werden sollte.

Der Mietspiegel und was er enthalten muss –

damit er eine Erhöhung der Miete begründen kann.

Soll die Miete auf das Niveau der ortsüblichen Miete

gebracht werden, gilt es, einige Vorgaben zu beachten:

Dazu gehören die Einhaltung der formellen

Anforderungen, der Kappungsgrenze, der Jahressperrfrist

sowie die Nichtüberschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Sind Betriebskostenvorschüsse oder eine

Betriebskostenpauschale vereinbart, wird die Nettokaltmiete

erhöht.

Dabei gibt es für den Eigentümer verschiedene Begründungsmöglichkeiten:

• Mietspiegel

• Mietdatenbank

• Sachverständigengutachten

• Entgelte von mindestens drei vergleichbaren Wohnungen

• Begründung, die gleichermaßen zuverlässig Auskunft über die ortsübliche

Vergleichsmiete gibt und für den Mieter nachprüfbar ist

Wichtig ist, dass der Mieter der Miet erhöhung zustimmen

muss. Tut er dies nicht, kann auf Erteilung

der Zustimmung geklagt werden. Dabei kann die

Zustimmung auch in mehr fach vorbehaltsloser Zahlung

der erhöhten Miete gesehen werden. Das Erhöhungsverlangen

muss begründet werden, d. h. es muss dargestellt

wer den, dass die bisherige Miete nicht der ortsüblichen

Miete entspricht.

Voraussetzung für die Nutzung des Mietspiegels ist, dass

dieser ordnungs gemäß erstellt sowie zum Zeitpunkt

der Mieterhöhung gültig ist. Weiterhin muss er für die

jeweilige Wohnung hinsichtlich der Größe anwendbar

und mit dem Mietvertrag vergleichbar sein (Art der

Miete, d. h. Brutto -, Teilinklusiv - oder Nettomiete).

Bei einem Tabellenmietspiegel darf die Obergrenze

der Tabelle ausge schöpft werden. Eine Überschreitung

der Tabellenwerte ist jedoch nur zu lässig, wenn ein

entsprechendes Sach verständigengutachten vorliegt.

Trifft die Tabelle keine Aussage über eine vergleichbare

Wohnung, kann sie die Mieterhöhung nicht begründen.

Um einen qualifizierten Mietspiegel handelt es

sich, wenn dieser nach anerkannten Grundsätzen

erstellt wurde, von der Gemeinde oder den Interessen -

vertretern von Vermietern und Mietern anerkannt und

nach zwei Jahren durch Stichprobe oder Preisindex fortge

schrieben sowie alle vier Jahre neu erstellt wurde. Bei

einer Erklärung der Mieterhöhung muss stets mitgeteilt

werden, dass ein qualifizierter Miet spiegel vorliegt. Ein

qualifizierter Miet spiegel hat eine höhere Beweiskraft

als ein einfacher Mietspiegel.

Sollte kein aktueller Mietspiegel vorlie gen, kann zur

Begründung z. B. auch der Mietspiegel einer vergleichbaren

Gemeinde herangezogen werden. Für die Vergleichbarkeit

kommt es auf die jeweiligen Gemeindestrukturen,

insbe sondere auf die Größe der Gemeinde an. So

kann beispielsweise der Mietspiegel einer Großstadt

nicht auf eine kleine Gemeinde angewendet werden.

Alternativ können die auf den vorheri gen Seiten genannten

Begründungs möglichkeiten herangezogen werden.

Vermietungs-Ratgeber für Eigentümer von Anlageimmobilien

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12

Erhöhung auf

die ortsübliche Miete

13

Erhöhung auf

die ortsübliche Miete

Die formellen Anforderungen an die Erhöhungserklärung –

was sie generell enthalten sollte.

Zu den formellen Anforderungen gehö ren die

Zustimmung des Mieters und eine stichhaltige

Begründung des Erhö hungsverlangens. Neben der

Vorlage der bereits erläuterten Begründungsmittel sind

hier zwei weitere wesent liche Aspekte zu beachten: die

Kap pungsgrenze und die Jahressperrfrist.

Die Kappungsgrenze beinhaltet, dass die Miete

innerhalb von drei Jahren um maximal 20 % erhöht

werden darf. Ausgenommen sind Gebiete, in denen durch

die Landesregierung festgesetzt ist, dass die ausreichende

Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen

zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist

– hier darf nur um 15 % erhöht werden.

Die Jahressperrfrist beinhaltet, dass das Erhöhungsverlangen

frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung

zulässig ist. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss

oder dem Wirksam werden der letzten

Mieterhöhung. Wichtig dabei ist, dass der Zugang des

Mieterhöhungsschreibens erst nach der Jahresfrist

erfolgen darf. Geht dem Mieter das Schreiben schon

vorher zu, so kann dies behandelt werden, als ob es nicht

abgeschickt worden wäre.

Sachverständigengutachten und Vergleichswohnungen –

was hierbei zu berücksichtigen ist.

Ein Sachverständigengutachten kann nur durch einen

öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

erstellt werden. Die Kosten für das Gutachten hat dabei

der Vermieter zu tragen. Ein Gutachten sollte mindestens

darauf überprüft werden, ob es nachvollziehbar und

in sich stimmig ist, ob eine ausreichende Zahl an

Vergleichs wohnungen berücksichtigt wurde und ob

der Sachverständige ausschließlich Erfahrungswissen

niedergelegt oder ob er anhand von Daten die ortsübliche

Vergleichsmiete ermittelt hat. Zudem gilt es

darauf zu achten, ob die zum Vergleich herangezogenen

Wohnungen von der Mietstruktur und den gesetz lichen

Merkmalen übereinstimmen.

Bei einer Erhöhungserklärung sind mindestens drei

Vergleichswohnungen zu nennen, die in derselben

Gemeinde liegen. Dabei können die Wohnungen auch

aus dem Bestand desselben Vermieters stammen und/

oder sich in demselben Wohnhaus befinden. Zudem ist

es notwendig, entweder den Qua dratmeterpreis oder die

Gesamtmiete und die Fläche der Vergleichswohnung

zu nennen. Dabei müssen die Ver gleichswohnungen

exakt bezeichnet sein, sodass der Mieter diese ohne

weiteres finden kann. Das Gutachten sollte nicht älter

als zwei Jahre sein. (Dem Erhöhungsverlangen sollte

eine vollständige Abschrift des Gutachtens beigefügt

werden.)

Vermietungs-Ratgeber für Eigentümer von Anlageimmobilien

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14

Mieterhöhung nach

Modernisierung

15

Umlage von Betriebskostenerhöhung

Mieterhöhung aufgrund gestiegener Betriebskosten –

hier gibt es verschiedene Berechnungsarten.

Zulässig ist:

• Mieterhöhung auf ortsübliche Miete für Wohnungen im nicht modernisierten

Zustand + Geltendmachung des Modernisierungszuschlags

• Erhöhung wegen Modernisierung. Soweit der Mietpreis noch unter der

ortsüblichen Miete für vergleichbar modernisierte Wohnungen liegt, ist

eine zusätzliche Erhöhung auf die ortsübliche Miete möglich

• Die sich ergebende Miete darf nicht höher sein als:

Ausgangsmiete + 20 % + Modernisierungszuschlag

Unzulässig ist:

• Geltendmachung der ortsüblichen Miete für den modernisierten Wohnraum

plus zusätzlicher Modernisierungszuschlag

Die Betriebskostenvorauszahlung kann erst nach

Erteilung einer Abrech nung angepasst werden. Dabei

besteht pro Abrechnung nur einmal die Mög lichkeit

zur Anpassung. Fällig sind die erhöhten Kosten mit

der nächsten Miete. Als Maßstab für die „Erhöhung

der Betriebskosten“ in angemessenem Umfang gilt das

Abrechnungsergebnis des Vorjahres.

Bei Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale ist

ein vertraglicher Erhö hungsvorbehalt erforderlich.

Der Grund für die Anpassung der Betriebskostenpauschale

muss anhand von ent sprechenden

Belegen erläutert werden. Dabei müssen die alte

und die neue Betriebskosten -Belastung gegenüber-

gestellt werden. Fällig sind die erhöhten Kosten mit der

übernächsten Miete nach Zugang der Erklärung. Als

Maß stab für „Erhöhung der Betriebskosten“ gilt die

Differenz zwischen den zuletzt in der Pauschale enthaltenen

Betriebs kosten und der derzeitigen Kostenhöhe.

Die Anpassung bei Brutto- oder Teil inklusivmieten

ist nur möglich, wenn das Mietverhältnis bereits am

01.09.2001 bestand und ausdrücklich vereinbart wurde,

dass die Miete bei einem An stieg der Betriebskosten

erhöht wird. Fehlt diese Vereinbarung, so ist eine

Mieterhöhung nicht möglich. Die Miete wird dabei unter

denselben Voraus setzungen wie bei einer Betriebskostenpauschale

erhöht.

Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen –

unter welchen Voraussetzungen sie zulässig ist.

Hat der Vermieter Modernisierungs maßnahmen durchgeführt

und möchte diese nun auf den Mieter umlegen,

so kann er die jährliche Miete nur um 8 %

der für die Modernisierung auf gewendeten Kosten erhöhen.

Voraus setzung dafür ist, dass es sich um

eine Modernisierungsmaßnahme und nicht um eine

Instandhaltungsmaßnahme handelt. Darüber hinaus

wird eine angemessene Verteilung auf alle Woh nungen

vorausgesetzt.

Doch in welchem Verhältnis stehen die Erhöhung

auf die ortsübliche Miete und die Erhöhung

nach Modernisierungsmaßnahmen? Zunächst einmal

dürfen beide Erhöhungsmöglichkeiten miteinander

verbunden werden – was dabei zulässig ist und was nicht,

finden Sie nebenstehend. Oftmals ist es wirtschaftlich

sinnvoller, anstelle der Miet erhöhung nach einer

Modernisierungs maßnahme eine Mieterhöhung auf die

ortsübliche Miete zu erklären. Die Kappungsgrenze

berechnet sich ohne Berücksichtigung von Mieterhöhungen

aufgrund von Modernisierungen in den

letzten drei Jahren (ältere Maßnahmen fließen jedoch in

die Ausgangsmiete mit ein). Auch die Jahressperrfrist

bleibt davon unberührt.

• Betriebskostenvorauszahlungen

Der Mieter zahlt im Voraus, es erfolgt eine Abrechnung über die Betriebskosten,

d.h. der Mieter zahlt nur für seinen tatsächlichen Verbrauch.

• Betriebskostenpauschalen

Der Mieter zahlt einen festgelegten Betrag, es erfolgt keine Abrechnung, d. h.

der Mieter zahlt unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch.

• Bruttomieten

Die Betriebskosten sind betragsmäßig in der Miete enthalten.

• Teilinklusivmieten

Ein Teil der Betriebskosten wird neben der Miete über Betriebskostenvorauszahlungen

umgelegt; die übrigen Betriebskosten sind in der Miete einkalkuliert.

Vermietungs-Ratgeber für Eigentümer von Anlageimmobilien

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16

Staffelmieterhöhung

17

Indexmieterhöhung

Wie die Staffelmiete definiert und umgesetzt wird –

und was hier vertraglich fixiert werden muss.

Wann man von Indexmiete spricht –

und nach welchen Kriterien sie vertraglich vereinbart wird.

Bei Staffelmieten handelt es sich um vertraglich

vorweggenommene, gestaf felte Mieterhöhungen. Die

Vereinbarung einer Staffelmiete muss stets schriftlich

erfolgen. Unabdingbar ist, dass die jeweiligen Erhöhungen

im Mietvertrag betragsmäßig ausgewiesen sind,

d. h. es kann der Erhöhungsbetrag („erhöht sich um

50 €“) oder der erhöhte Betrag („erhöht sich auf 650 €“)

angegeben werden. Prozentuale Angaben („erhöht sich

um 10 %“) sind jedoch unzulässig. Es ist möglich, eine

Staffelmiete für einen befristeten Zeitraum zu

vereinba ren. Die jeweilige Staffelmieterhöhung tritt

automatisch in Kraft und bedarf keiner Erklärung.

Dabei muss die vereinbarte Miete jeweils mindestens

ein Jahr unverändert bleiben – auch die erste Erhöhung

darf erst nach einem Jahr wirksam werden. Trotz einer

vereinbarten Staffelmiete sind jedoch Mietanpassungen

nach Betriebskosten erhöhungen möglich – nach Moderni -

sierungsmaßnahmen oder auf die orts übliche Vergleichsmiete

jedoch nicht.

Bei Indexmieten handelt es sich um eine vertraglich

vorweggenommene Mieterhöhung. Die Miete entwickelt

sich dabei entsprechend dem Preis index für die

Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland.

Auch die Indexmietvereinbarung muss in Schriftform

erfolgen und je nach Zeitpunkt des Vertragsschlusses

beste hen unterschiedliche Anforderungen an die

Vereinbarung. Dabei muss eine Änderung der Miete

in beide Richtun gen möglich sein. Auch Indexmieten

können für einen befristeten Zeitraum vereinbart

werden.

Im Gegensatz zur Staffelmiete bedarf es bei der Erhö-

hung der Indexmiete einer Erklärung in Textform.

Grund sätzlich muss die Miete jeweils min destens ein

Jahr unverändert bleiben. In der Erklärung muss die

eingetretene Indexänderung im Verhältnis zum Vertragsschluss

oder zur letzten Erhö hung angegeben

sowie der verlangte Mietpreis bzw. die Erhöhung

berechnet und beziffert werden. Mietanpassungen nach

Betriebskostenerhöhungen sind trotz einer Indexmiete

möglich – nach Modernisierungsmaßnahmen oder auf

die ortsübliche Vergleichsmiete jedoch nicht. Der

Mieter hat ab dem Ersten des übernächsten Monats nach

Zugang der Erklärung den erhöhten Mietpreis zu zahlen.

Vermietungs-Ratgeber für Eigentümer von Anlageimmobilien

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18

Mietpreisbremse

19

Mietpreisbremse

Die Regelungen der gesetzlichen Mietpreisbremse –

für Sie als Vermieter ein wichtiges Thema.

Wesentliche Punkte der Vereinbarung zur Mietpreisbremse:

• Länder erhalten für die Dauer von fünf Jahren die Möglichkeit zur

Einführung der Mietpreisbremse

• Gültigkeit nur in nachgewiesen angespannten Wohnungsmärkten

• Die mögliche Wiedervermietungsmiete muss mindestens der bisherigen

Miete entsprechen können = kein Zwang zur Herabsetzung der Miete

• Nicht betroffen sind Erstvermietungen von Neubauten nach dem

01.10.2014, Vermietungen nach umfassenden Modernisierungen, Wohnraum

für den vorübergehenden Bedarf sowie Studentenheime

Wohnraum in Deutschland soll be zahlbar bleiben –

auf dieser Forderung basiert die auf Bundesebene

beschlos sene Mietpreisbremse. Viele Vermieter stellen

sich die Frage, ob ihre Region davon betroffen ist und

welche Maßnah men in welcher Form nach dem neuen

Gesetz noch zulässig sind. Nachfolgend fassen wir

die wichtigsten Neuregelungen einmal kurz für Sie

zusammen.

Das Gesetz zur Mietpreisbremse kann von den

Ländern dort angewandt werden, wo es sich um einen

angespannten Wohnungsmarkt handelt. Hierfür muss

einer der folgenden vier Punkte zutreffen:

1. Die Mieten im Anwendungsbereich der Rechtsverordnung

steigen deut lich stärker als im Bundesdurchschnitt

(wie in allen großen Metropolen).

2. Die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte

übersteigt den bundesweiten Durchschnitt deutlich.

3. Es zeichnet sich ein Bevölkerungs zuwachs ab, ohne

dass neuer Wohnraum geschaffen wird (wie in den

meisten Großstädten).

4. Einem geringen Leerstand steht eine große

Nachfrage gegenüber.

In jedem dieser Fälle greift die derzeit auf fünf Jahre

befristete Mietpreisbremse, nach der die Miete maximal

10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

Dies gilt auch für die auf Seite 16 und 17 vorgestellten

Staffel- und Indexmietverträge. Die ortsübliche Vergleichsmiete

wird, wie auf Seite 10 und 11 erläutert, in

der Regel anhand des aktuellen Mietspiegels bestimmt;

daneben werden auch Sachverständigengutachten,

die Entgelte von drei Vergleichswohnungen sowie

Mietdatenbanken zugrunde gelegt.

Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns jederzeit

gerne!

Vermietungs-Ratgeber für Eigentümer von Anlageimmobilien

Vermietungs-Ratgeber für Eigentümer von Anlageimmobilien



20

Erbschaft

21

Erbschaft

Erbschafts-Ratgeber

für Eigentümer von Anlageimmobilien

Nachlassplanung –

was bei der Übertragung von Vermögen wichtig ist

Die Übertragung von Vermögen auf nachfolgende

Generationen bedarf einer sorgfältigen Nachlassplanung.

Außer den rechtlichen und steuerlichen Aspekten

müssen auch die persönlichen Verhältnisse, Vorstellungen

und Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigt

werden.

Dieser Ratgeber erhebt weder einen Anspruch auf

Vollständigkeit noch ersetzt er juristische und steuerliche

Beratung. Aber er gibt Ihnen einen ersten Einblick, was

Sie bei der Nachlassplanung berücksichtigen müssen.

Wenn es dann konkret wird, sollten Sie sich individuell

von Spezialisten unterstützen lassen.

Unser Kooperationspartner:

Partnerschaft mit beschränkter Berufs haftung von

Rechtsanwälten und Steuerberatern

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Erbschafts-Ratgeber für Eigentümer von Anlageimmobilien

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22

Gesetzliche

Erbfolge

23

Gesetzliche

Erbfolge

Gesetzliche Erbfolge –

wer erbt was nach den erbrechtlichen Regelungen?

Gesetzliche Erbfolge –

so werden die Erbquoten ermittelt

Konzentrieren wir uns zunächst auf eine Situation, in

der keine sogenannte letztwillige Verfügung – also kein

Testament und kein Erbvertrag – vorliegt. Dann findet

das gesetzliche Erbrecht Anwendung und mit dem Tod

des Erblassers geht dessen Vermögen als Ganzes auf die

gesetzlichen Erben über.

• Gesetzliche Erben erster Ordnung:

Abkömmlinge des Erblassers, z. B. Kinder, Enkel, Urenkel

• Gesetzliche Erben zweiter Ordnung:

Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, z. B. Geschwister, Neffen, Nichten

Gesetzliche Erben sind neben dem Ehepartner die

Verwandten des Erblassers. Letztere werden entsprechend

ihres Verwandtschaftsverhältnisses zum

Erblasser in Ordnungen eingeteilt. Dabei schließen

Verwandte einer höheren Ordnung Verwandte der

nachfolgenden Ordnungen von der Erbfolge aus.

• Gesetzliche Erben dritter Ordnung:

Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, z. B. Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen

• Gesetzliche Erben vierter Ordnung:

Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, z. B. Großtanten, Großonkel, Großcousins, Großcousinen

Erbfähig ist, wer beim Tod des Erblassers lebt. Erben

kann aber auch ein zu diesem Zeitpunkt noch

ungeborenes Kind sein, wenn es bereits gezeugt ist und

später lebendig geboren wird. Adoptierte Kinder sind

– anders als Stief- und Pflegekinder – den leiblichen

Kindern gleichgestellt.

Wie viel vom Nachlass dem einzelnen gesetzlichen

Erben zusteht, bestimmen die sogenannten Erbquoten.

Für deren Ermittlung kommt es auf die Lebensverhältnisse

des Erblassers

zum Zeitpunkt seines

Todes an, etwa ob

er verheiratet war, in

welchem Güterstand

er gelebt hat und

wie sein Verwandtschaftsverhältnis

zu

den übrigen gesetzlichen

Erben war.

Beispiel 1: Der Erblasser lebte zum Todeszeitpunkt im

gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (d.

h. ohne Ehevertrag) und hatte zwei Kinder. Nach dem

Gesetz erbt der Ehepartner zu ½, die Kinder erben zu je ¼.

Beispiel 2: Der Erblasser lebte zum Todeszeitpunkt im

gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft,

war kinderlos, hatte aber zwei Geschwister. Nach dem

Gesetz erbt der Ehepartner zu ¾, die Geschwister zu je ⅛.

Beispiel 3: Der Erblasser

lebte zum Todeszeitpunkt

in Gütertrennung

(d. h. mit

Ehevertrag) und hatte

zwei Kinder. Nach dem

Gesetz erben der Ehepartner

und die Kinder

zu je ⅓.

• Gesetzliche Erben fünfter Ordnung und fernerer Ordnungen:

Entferntere Vorfahren des Erblassers und deren Abkömmlinge

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24

Gewillkürte

Erbfolge

25

Pflichtteilsrecht

Pflichtteilsrecht –

wo die gewillkürte Erbfolge an ihre Grenzen stößt.

Bei Abfassung seiner letztwilligen Verfügung kann der

Erblasser frei festlegen, wem er was zukommen lässt. Er

hat eine umfassende Testierfreiheit.

Begrenzt wird die Testierfreiheit durch das sogenannte

Pflichtteilsrecht. Enterbt der Erblasser seinen Ehepartner,

erbberechtigte Nachkommen oder seine Eltern,

steht diesen mit dem gesetzlichen Pflichtteil eine gewisse

Mindestteilhabe am Nachlass zu. Der Pflichtteil beläuft

sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss

gegenüber den Erben aktiv geltend gemacht werden.

Wird ein Pflichtteilsberechtigter zwar nicht enterbt,

erhält wertmäßig aber weniger als den ihm gesetzlich

zustehenden Pflichtteil, kann er von den Miterben

die Differenz zwischen dem Erb- und dem Pflichtteil

als sogenannten Zusatzpflichtteil einfordern. Hingegen

kann er die Erbschaft ausschlagen und den

gesamten Pflichtteil verlangen, wenn er durch die

Einsetzung eines Nacherben, die Anordnung einer

Testamentsvollstreckung oder eine Teilungsanordnung

beschränkt oder mit einem Vermächtnis oder einer

Auflage beschwert ist.

Gewillkürte Erbfolge –

bestimmen Sie selbst, wer was erbt.

Der Erblasser kann jedoch auch veranlassen, dass von

der gesetzlichen Erbfolge abgewichen wird. Dies tut

er mit einer letztwilligen Verfügung, also mit einem

Testament oder mit einem Erbvertrag. Man spricht dabei

von gewillkürter Erbfolge.

Testament und Erbvertrag sind in ihrer Form und

rechtlichen Wirkung unterschiedlich. Der Erbvertrag

muss zwingend notariell beurkundet werden, während

das Testament auch privat schriftlich errichtet werden

kann. Damit es gültig ist, muss der Erblasser es jedoch

handschriftlich verfassen und unter Angabe von Ort und

Datum eigenhändig unterschreiben.

Wenn Ehepartner ein gemeinschaftliches Testament

errichten, reicht es, wenn einer der beiden das Testament

handschriftlich verfasst. Beide müssen es jedoch

eigenhändig unterschreiben. Stirbt einer der Ehepartner,

ist der Hinterbliebene weiterhin an alle Regelungen im

Testament gebunden, die beide Ehepartner betreffen.

Ähnliches gilt für den Erbvertrag: Eine Änderung der

dort vereinbarten letztwilligen Verfügungen ist nur sehr

eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen

möglich.

Zur Vermeidung späterer Erb- bzw. Nachlassstreitigkeiten

sollte der Inhalt von Testament und Erbvertrag

eindeutig sein. Je mehr potenzielle Erben oder Vermächtnisnehmer

es gibt und je größer und vielfältiger

der Nachlass ist, desto schwieriger ist dies. Dies gilt

insbesondere dann, wenn neben dem Privat- auch

Betriebsvermögen vererbt werden soll.

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26

Vorweggenommene

Erbfolge

27

Vorweggenommene

Erbfolge

Vorweggenommene Erbfolge –

wenn Sie potenziellen Erben vorab etwas schenken.

Überträgt der Erblasser schon zu Lebzeiten Vermögen

schenkweise an potenzielle Erben, spricht man

von vorweggenommener Erbfolge. Diese ist häufig

Bestandteil einer lebzeitigen Nachlassplanung, ist sie

doch geeignet, die spätere Steuerbelastung der potenziellen

Erben zu reduzieren, Nachlassstreitigkeiten zu

vermeiden, den Schenker im Alter zu versorgen, die

Existenz des Beschenkten abzusichern und/oder das

Familienvermögen zu bewahren.

Vorweggenommene und tatsächliche Erbfolge sollten im

Rahmen der Nachlassplanung aufeinander abgestimmt

werden. Zu diesem Zweck wird oft eine sogenannte

Ausgleichsanordnung in den Schenkungsvertrag aufgenommen,

die bestimmt, ob und in welchem Umfang

eine Schenkung das spätere Erbe schmälert. Weiter

kann vereinbart werden, dass der Wert der Zuwendung

im Erbfall auf den gesetzlichen Pflichtteil anzurechnen

ist. Oder es wird ein Erb- oder Pflichtteilsverzicht

festgelegt. Schließlich sind auch Rückforderungsrechte

wichtige Bestandteile des Schenkungsvertrags. So kann

der Schenker beispielsweise übertragenes Vermögen

zurückverlangen, wenn der Beschenkte vor ihm stirbt

oder in die Insolvenz gerät.

Schenkungsverträge bedürfen grundsätzlich notarieller

Form. Fehlt es hieran, ist dies unerheblich, wenn die

Schenkung vollzogen wird, beispielsweise durch Übergabe

des Schenkungsgegenstands. Dies gilt nicht für

Schenkungen von Grundstücken, Immobilien oder

Anteilen an Kapitalgesellschaften, die zwingend von

einem Notar beurkundet werden müssen.

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28

Steuern

im Überblick

29

Steuern

im Überblick

Erbschaft- und Schenkungsteuer –

so können Sie sparen.

Die Angehörigen bzw. Verwandtschaftsverhältnisse sind maßgeblich für die persönlichen Freibeträge und Steuertarife:

Freibeträge

Erbschaften und Schenkungen müssen versteuert

werden. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer entsteht

mit dem Tod des Erblassers bzw. bei Erhalt der

Schenkung. Unterschieden wird also zwischen Erwerb

von Todes wegen und lebzeitiger Schenkung. Erwerbe

von Todes wegen sind u.a. der Erwerb durch Erbanfall,

Vermächtnis oder Pflichtteilsgeltendmachung, aber auch

der Sonderfall einer Schenkung, die erst mit dem Tod

des Schenkers in Kraft tritt. Lebzeitige Schenkungen

umfassen alle unentgeltlichen Zuwendungen unter

Lebenden sowie die Abfindung für einen Erbverzicht.

Ist zumindest einer der Beteiligten im Zeitpunkt der

Steuerentstehung Inländer im Sinne des Erbschaft- und

Schenkungsteuergesetzes, wird das gesamte Erbe bzw.

die gesamte Schenkung besteuert. Inländer im Sinne

des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes ist, wer

seinen Wohnsitz oder seinen gewöhn lichen Aufenthalt

in Deutschland hat oder als deutscher Staatsangehöriger

noch nicht länger als fünf Jahre im Ausland lebt. Ohne

personelle Anknüpfung nach Deutschland wird nur das

vermachte Inlandsvermögen besteuert.

Für die Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer

wird der Erbe bzw. Beschenkte entsprechend seines

Angehörigen oder Verwandtschaftsverhältnisses zum

Erblasser bzw. Schenker in folgende Steuerklassen

eingeteilt:

Steuerklasse I: Ehegatte und Lebenspartner, (Stief-)

Kinder, (Stief-)Enkel, Eltern und Großeltern bei

Erwerben von Todes wegen

Steuerklasse II: Eltern und Großeltern bei

lebzeitigen Schenkungen, Geschwister, Nichten und

Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern,

geschiedene Ehegatten und einer aufgehobenen

Lebenspartnerschaft

Steuerklasse III: Alle übrigen Erwerber

Ehegatte/Lebenspartner 500.000 €

(Stief-)Kinder / (Stief-)Enkel bei vorverstorbenen (Stief-)Kindern 400.000 €

(Stief-)Enkel 200.000 €

Eltern + Großeltern bei Erwerben von Todes wegen 100.000 €

Personen der Steuerklassen II und III

(Eltern + Großeltern bei lebzeitigen Schenkungen, Geschwister, Nichten und

20.000 €

Neffen, Stiefeltern etc.)

Steuertarif pro Steuerklasse (Regelfall)

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis

einschließlich ... € I II III

75.000 € 7% 15% 30%

300.000 € 11% 20% 30%

600.000 € 15% 25% 30%

6.000.000 € 19% 30% 30%

13.000.000 € 23% 35% 50%

26.000.000 € 27% 40% 50%

und darüber 30% 43% 50%

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30

Übertragung des

Familienheims

31

Immobiliengesellschaften

Übertragung des Familienheims –

wann sie von der Steuer befreit ist.

Immobilien im Gesellschaftsvermögen –

so nutzen Sie persönlich Freibeträge.

Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz enthält eine

besondere Steuerbefreiungsvorschrift, nach der das

Familienheim steuerfrei auf den Ehepartner übertragen

oder zumindest teilweise steuerbefreit an Kinder und

ggf. auch Enkel vererbt werden kann.

Als Familienheim im Sinne des Erbschaft- und

Schenkungsteuergesetzes gilt ein bebautes Grundstück,

das im Übertragungszeitpunkt in der Europäischen

Union (EU) oder im Europäischen Wirtschaftsraum

(EWR) gelegen ist, das im (Teil-)Eigentum des

Übertragenden steht und in dem dieser selbst eine

Wohnung nutzt.

Zu Lebzeiten ist eine steuerfreie Übertragung des

Familienheims nur an den Ehepartner möglich und

zwar ohne jegliche Behaltensfristen oder sonstigen

Restriktionen. Neben der Übertragung des

Familienheims sind zudem sämtliche mit dem

Familienheim zusammenhängende Vermögenstranfers

steuerbefreit. Das sind zum Beispiel Investitionen, die

zur Instandhaltung oder zum Ausbau getätigt wurden.

Ist der Erblasser verstorben, liegt der Fall ein wenig

anders: Ohne letztwillige Verfügung erbt der Ehepartner

das Familienheim steuerfrei, wenn er es anschließend

selbst mindestens zehn Jahre zu eigenen Wohnzwecken

nutzt. Tut er dies ohne objektiv zwingende Gründe nicht

(Pflegebedürftigkeit etc.), so entfällt die Steuerbefreiung

rückwirkend und die Erbschaft muss nachversteuert

werden. Die Steuerbefreiung entfällt auch, wenn

der Ehepartner aufgrund letztwilliger Verfügung

verpflichtet ist, das Familienheim auf einen Dritten zu

übertragen. Gleiches gilt, wenn Kinder oder Enkel das

Familienheim erben. Allerdings ist für sie ohnehin nur

ein Erwerb von maximal 200 Quadratmetern steuerbefreit.

Bei Immobilien, die im Gesellschaftsvermögen gehalten

werden, besteht im Rahmen der vorweggenommenen

Erbfolge die Möglichkeit, anstelle der Immobilie

passgenau Gesellschaftsanteile zu übertragen. Dabei

können die persönlichen Freibeträge, niedrige Progressionsstufen

etc. ausgenutzt werden – und zwar alle zehn

Jahre wieder.

Zudem können die im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz

zur Verfügung stehenden Steuerbefreiungen

für Immobilien genutzt werden, beispielsweise

die Steuerbefreiung für die Übertragung von zu

Wohnzwecken vermieteten Immobilien (10 Prozent)

oder die Steuerbegünstigungen von denkmalgeschützten

Immobilien.

Die für Betriebsvermögen geltenden Steuerbefreiungen

finden regelmäßig keine Anwendung, da Immobilien bei

der Ermittlung der Betriebsvermögensbegünstigung als

sogenanntes schädliches Verwaltungsvermögen gelten.

Eine Ausnahme besteht für Wohnungsunternehmen.

Hier ist bestenfalls der gesamte Immobilienbestand

zu 85 Prozent (Regelverschonung) oder 100 Prozent

(Optionsverschonung) bis zu einer Grenze von 26

Millionen Euro pro Erwerber von der Erbschaft- und

Schenkungsteuer befreit. Voraussetzung dafür ist, dass

die Grundstücke Betriebsvermögen darstellen und der

Hauptzweck des Betriebs in der Vermietung eigener

Wohnungen besteht. Der betriebliche Hauptzweck

muss einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinne

der Abgabenordnung darstellen. Ab einer Anzahl von

mehr als 300 Wohneinheiten soll diese Voraussetzung

laut Auffassung der Finanzverwaltung erfüllt sein.

Bei weniger als 300 Wohneinheiten muss eine Einzelfallprüfung

vorgenommen werden. Der Bundesfinanzhof

hält hingegen eine Differenzierung nach der Anzahl der

Wohneinheiten für unsachgemäß und legt hinsichtlich

des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs eines Wohnungsunternehmens

andere Maßstäbe an. Juris tische bzw.

steuerliche Beratung wird hier aufgrund der Komplexität

der Materie dringend empfohlen.

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32 33

Internationales

Erbrecht

Internationales

Erbrecht

Erben im internationalen Kontext –

wann eine Doppelbesteuerung droht

Beispiel 2: Die Situation entspricht Beispiel 1, doch

diesmal hat der Erblasser vor seinem Tod ein Testament

verfasst und darin ausdrücklich das deutsche Erbrecht

für sich bestimmt. Durch diese Rechtswahl gilt für den

Erbfall deutsches Recht – obwohl sein gewöhnlicher

Aufenthalt zum Zeitpunkt des Todes in Spanien war.

Steuerrechtlich sieht es jedoch anders aus: Der gesamte

Nachlass, d.h. sämtliches in- und ausländisches Vermögen

des Erblassers, fällt unter die deutsche Erbschaftsteuer

– vorausgesetzt, der Erblasser war zum

Zeitpunkt seines Todes Inländer im Sinne des Erbschaftund

Schenkungsteuergesetzes. Dies ist der Fall, wenn er

einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in

Deutschland hatte oder als deutscher Staatsangehöriger

noch nicht länger als fünf Jahre im Ausland gelebt hat.

Da die Erbschaftsteuersysteme der einzelnen Staaten

jedoch nicht aufeinander abgestimmt sind, besteht

bei grenzüberschreitenden Erbfällen das Risiko, dass

ein ausländischer Staat auf den gleichen Erbfall Erbschaftsteuer

erhebt. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung

hat Deutschland im Bereich der Erbschaftsteuer

jedoch nur mit Dänemark, Griechenland,

Österreich, Schweden, der Schweiz und den USA

Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. In diesen

Fällen wird die im Ausland gezahlte Erbschaftsteuer

(regelmäßig) auf die deutsche angerechnet.

Erben im internationalen Kontext –

gut informiert können Sie Ärger vermeiden.

Die Komplexität grenzüberschreitender Erbfälle wird

häufig sowohl in erbrechtlicher als auch in erbschaftsteuerlicher

Hinsicht unterschätzt.

Enthält der Nachlass zum Beispiel ausländische Vermögensgegenstände

oder ist der Erblasser im Ausland

verstorben, stellt sich die Frage, ob deutsches Recht,

ausländisches Recht oder gar beide Erbrechtsordnungen

anwendbar sind. Die Antwort hierauf findet sich für

deutsche Staatsangehörige seit dem 17. August 2015 in

der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Danach

ist das nationale Erbrecht des Staates anzuwenden,

in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen

gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Beispiel 1: Der Erblasser ist deutscher Staatsangehöriger.

Er verbringt die Herbst- und Wintermonate

eines jeden Jahres in seinem Ferienhaus auf Mallorca.

Im Januar verstirbt er ohne eine letztwillige Verfügung.

Der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt

des Todes war damit in Spanien. Es gilt spanisches

Erbrecht für den gesamten Nachlass.

Der Erblasser kann jedoch auf das anzuwendende

Erbrecht Einfluss nehmen, indem er festlegt, dass das

Recht des Staates angewendet werden soll, dem er zum

Zeitpunkt der Rechtswahl oder seines Todes angehört.

Erbschafts-Ratgeber für Eigentümer von Anlageimmobilien

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34

Trinkwasser

35

Trinkwasser

Ratgeber Trinkwasserverordnung

für Eigentümer

Sauberes und frisches Trinkwasser –

gemeinsam den hohen Standard halten

Die Trinkwasserversorgung in Deutschland steht im

internationalen Vergleich auf einem sehr hohen Niveau.

Sauberes und frisches Trinkwasser ist in Deutschland

Normalität. Doch auch wenn vom Versorger bis zur

Wasseruhr auf vielfache Parameter getestetes reines

Wasser geliefert wird, durchströmt reines Wasser häufig

nicht gewartete Filter, alte Rohrsysteme und stagniert in

nicht vollständig zurückgebauten Totleitungen.

Reines Wasser wird also häufig in der Hausinstallation

belastet.

Um deshalb den Verbraucherschutz und die trinkwasserhygienische

Sicherheit mit dem bereits erreichten

hohen Standard weiter auszubauen und auf die Qualität

des Wassers in Wohngebäuden auszudehnen, ist am

9. Januar 2018 die „Verordnung zur Neuordnung

trinkwasserrechtlicher Vorschriften“ in Kraft getreten.

Sie beinhaltet eine umfassende Änderung der

Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sowie eine geringfügige

Änderung der Lebensmittelhygiene -Verordnung.

Die TrinkwV bildet die rechtliche Grundlage für die

Sicherstellung der grundsätzlich sehr guten Trinkwasserqualität

in Deutschland.

Dieser kurze Ratgeber bietet Ihnen als Immobilieneigentümer

eine erste Orientierung über die wichtigsten

gesetzlichen Regelungen und ihre Umsetzungsmöglichkeiten.

Der Ratgeber erhebt nicht den Anspruch auf

Vollständigkeit und ersetzt nicht die Expertise eines

qualifizierten Fachbetriebs.

Ratgeber Trinkwasserverordnung für Eigentümer

Ratgeber Trinkwasserverordnung für Eigentümer



36

Kontrollierte

Qualität

37

Kontrollierte

Qualität

Strenge Regeln und Pflichten –

die TrinkwV enthält 29 Bußgeldtatbestände

Die TrinkwV wurde 2001 als nationale Umsetzung

der Europa-Richtlinie 98/83/EG über die Qualität von

Wasser für den menschlichen Gebrauch erlassen. Ihr

Zweck besteht darin, die Gesundheit des Menschen

vor negativen Einflüssen durch verunreinigtes (Trink-)

Wasser zu schützen.

Dazu werden den Gesundheitsämtern umfassende

Aufsichtskompetenzen eingeräumt, wie etwa bei der

Überprüfung auf Legionellen oder hinsichtlich des

Eintrags von Blei in das Trinkwasser, z. B. wegen

veralteter Rohrleitungen.

Damit stehen große zentrale, aber auch kleine dezentrale

Wasserwerke generell unter ständiger Beobachtung. Sie

haben dafür Sorge zu tragen, dass das Trinkwasser

in der gesetzlich vorgeschriebenen Qualität in den

Wasserleitungen in einem Gebäude ankommt. Grundsätzlich

gilt dabei: Trinkwasser muss rein und

genusstauglich sein und darf die menschliche Gesundheit

keinesfalls gefährden. Somit dürfen mikrobiologische

Krankheitserreger oder chemische Stoffe gewisse

Grenzwerte nicht überschreiten. Darüber hinaus dürfen

im Trinkwasser keine radioaktiven Stoffe enthalten sein,

deren Aktivität oder Konzentration den Bestimmungen

zum Strahlenschutz widersprechen.

Insbesondere Vermieter und Verwalter einer Immobilie

müssen dabei die strengen Regeln der TrinkwV beachten

und Sorge für die damit im Zusammenhang stehenden

Pflichten tragen. Die rechtlichen Verbindlichkeiten – wie

auch Strafen – ergeben sich aus § 40 des Infektionsschutzgesetzes

(InfSchG). Insgesamt stehen im § 25 der

TrinkwV 29 Bußgeldtatbestände.

Ratgeber Trinkwasserverordnung für Eigentümer

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38

Trinkwasser

39

Definierte

Vorgaben

Zentral ist die Trinkwassergroßanlage –

Definitionen zur 400- und 3-l-Regel

Laut Trinkwasserverordnung

(§ 14 Abs. 3) liegt eine Prüfpflicht vor, wenn die

folgenden Kriterien erfüllt sind:

• Die Abgabe von Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder

öffentlichen Tätigkeit.

• Betrieb einer Wasserversorgungsanlage, in der es durch Duschen oder

andere Einrichtungen zur Vernebelung des Trinkwassers kommt, zur

sog. Aerosolbildung.

• Betrieb einer Wasserversorgungsanlage, in der sich eine Trinkwassergroßanlage

zur zentralen Wassererwärmung befindet.

Gemäß den Begriffsbestimmungen in § 3 Abs. 12

TrinkwV ist eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung

eine Anlage mit:

• einem Speicher-Trinkwassererwärmer oder einem

zentralen Durchfluss- Trinkwassererwärmer jeweils

mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern

oder

• einem Inhalt von mehr als drei Litern in

mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang

des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle;

nicht berücksichtigt wird der Inhalt einer Zirkulationsleitung.

Trifft nur einer der beiden Punkte zu, handelt es sich um

eine Trinkwassergroßanlage. Ein- und Zweifamilienhäuser

zählen per Definition nicht als Großanlage.

Eine wohnungseigene Warmwasserversorgung mit

elektrischem oder gasbetriebenem Durchlauferhitzer/

Warmwasserbereiter in der Küche oder dem Bad

fällt in der Regel aus zwei Gründen nicht unter den

Begriff Trinkwassergroßanlage. Erstens, weil das

Speichervolumen von 400 Litern und normalerweise

auch das Leitungsvolumen von drei Litern nicht

erreicht wird. Darüber hinaus entnimmt der einzelne

Wohnungsnutzer zwar Wasser, gibt es jedoch nicht an

sich selbst ab, wie es in § 14 Abs. 1 Nr. 1 heißt.

Große Verantwortung für die Gesundheit –

Versorger, „UsI“ und Verwalter im Fokus

Der Adressat der Verordnung ist nicht nur der

Wasserversorger, sondern der „Unternehmer oder

sonstige Inhaber“ („UsI“) einer Trinkwasserinstallation,

also der Vermieter bzw. der vermietende Wohnungseigentümer

sowie der beauftragte Hausverwalter.

Gemeint ist eine „gewerbliche Tätigkeit“, die die direkte

oder indirekte, zielgerichtete Trinkwasserbereitstellung

im Rahmen einer Vermietung oder einer sonstigen

selbstständigen, regelmäßigen und in Gewinnerzielungsabsicht

ausgeübten Tätigkeit zum Ziel hat.

Damit haben Vermieter und Verwalter eine große

Verantwortung für die Gesundheit der Mieter, die aus

ihrer Trinkwasserinstallation, Warmwasseraufbereitung

oder Brunnenanlage versorgt werden. Welche Aufgaben

sich für den „UsI“ daraus ergeben, ist abhängig davon,

ob es sich um ein Wohnhaus oder ein „öffentliches

Gewerbeobjekt“ handelt, wo die Anforderungen deutlich

höher sind.

Der Grund ist die öffentliche Zugänglichkeit der

Entnahmestellen für unbestimmte und wechselnde

Personengruppen wie z. B. bei Kundentoiletten.

Schon bevor konkrete Untersuchungspflichten und Maßnahmenwerte

in die TrinkwV aufgenommen wurden,

war jeder Eigentümer/Betreiber einer Trinkwasserinstallation

dazu verpflichtet hygienisch unbedenkliches

Trinkwasser an Bewohner bzw. Nutzer abzugeben.

Regelungen dazu ergaben sich aus der allgemeinen

Verkehrssicherungspflicht als Betreiberpflicht.

Unter die Untersuchungspflicht fallen

Schulen oder Kindergärten sowie Häuser

mit Mietwohnungen oder Hotels, wenn

dort eine Großanlage betrieben wird.

Eigentümergemeinschaften in Häusern

mit Eigentumswohnungen müssen der

Untersuchungspflicht nur dann nachkommen,

wenn mindestens eine Wohnung

im Gebäude vermietet ist.

Ratgeber Trinkwasserverordnung für Eigentümer

Ratgeber Trinkwasserverordnung für Eigentümer



40

Geforderte

Expertise

41

Geforderte

Expertise

Nichts für Laien –

die TrinkwV fordert Expertise von Fachbetrieben

Der Eigentümer oder Hausverwalter muss nachweisen,

dass seine Trinkwasserinstallation den allgemein

anerkannten Regeln der Technik entspricht. In der

Summe sind das die im Bauwesen bewährten, wissenschaftlichen,

technischen und handwerklichen Erfahrungen,

die durchweg bekannt und als richtig und

notwendig anerkannt sind. Vorsorglich kann man sich

bei technischen Arbeiten an der Trinkwasseranlage eine

Garantieerklärung des Installateurs geben lassen.

Demzufolge muss von einer fachkundigen Person ein

Probenahmeplan erstellt werden. Dieser legt fest, wo

Proben im Rahmen einer orientierenden Untersuchung

auf Legionellen genommen werden müssen. Dabei geht

es nicht um die Feststellung der Legionellenfreiheit

an allen einzelnen Entnahmestellen, sondern um eine

Stichprobe zur Fest stellung einer möglichen Kontamination

mit Legionellen in Teilen der Trinkwasserinstallation,

die einen Einfluss auf eine größere Anzahl

an Entnahmestellen haben kann. Es ist zu beachten, dass

jedes Steigstrangende sowie der Warmwasservorlauf

und die Zirkulation an dafür einzurichtenden Stellen

untersucht werden.

In normalen Mietshäusern muss mindestens alle drei Jahre, in Objekten mit öffentlicher Nutzung

(Gewerbeimmobilien, Schulen, Kindergärten, Hotels) jährlich eine orientierende Untersuchung durchgeführt

werden.

Ratgeber Trinkwasserverordnung für Eigentümer

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42

Konkrete

Pflichten

43

Konkrete

Pflichten

Mehr als die Legionellenuntersuchung –

Mitteilungs- und Überprüfungspflichten

Eine der wichtigsten Aufgaben eines „UsI“, also des

Vermieters, Eigentümers oder Hausverwalters, ist laut

der TrinkwV die regelmäßig alle drei Jahre stattfindende

Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen.

Die TrinkwV umfasst jedoch deutlich mehr als nur eine

Legionellenuntersuchung. Wesentlich ist, dass es nur für

Legionellen einen Maßnahmewert gibt. Für viele andere

Parameter wie z. B. Blei, Nickel, Kupfer, Kadmium,

E. coli, Enterokokken und coliforme Keime sind in

der TrinkwV Grenzwerte gesetzt, die der Vermieter

einhalten muss.

Um rechtlich sicherzugehen, sind regelmäßige

Untersuchungen des Warm- und Kaltwassers auf

chemische und mikrobielle Standardparameter, z. B. im

Zuge der orientierenden Untersuchung an zumindest

der vom Wassereingang entferntesten Entnahmestelle im

Haus, zu empfehlen. Dies ist nicht nur durch die TrinkwV,

sondern vor allem durch die Verkehrssicherungs- und

Betreiberpflichten gegeben. Diese binden den „UsI“

schon länger als die TrinkwV daran, „hygienisch unbedenkliches“

Wasser an die Bewohner abzugeben.

Neben der Überprüfungspflicht ist der „UsI“ auch

angehalten, die Ergebnisse seinen Mietern schriftlich

mitzuteilen und mindestens zehn Jahre aufzubewahren.

Das kann mittels eines Briefs oder eines gut sichtbaren

Aushangs im Haus erfolgen.

Ansteckungsgefahr mit diesen stäbchenförmigen Bakterien besteht überall dort, wo es zu einer Vernebelung

des Trinkwassers kommt und Wasserdampf eingeatmet wird, beispielsweise in Duschen oder Whirlpools.

Wird das Wasser lediglich getrunken oder zum Händewaschen genutzt, besteht im Bezug auf Legionellen in

der Regel keine Gefahr zu erkranken.

Ratgeber Trinkwasserverordnung für Eigentümer

Ratgeber Trinkwasserverordnung für Eigentümer



44

Schnelles

Handeln

45

Schnelles

Handeln

Schnelles Handeln zum Schutz der Bewohner –

sechs Sofortmaßnahmen

Folgende Maßnahmen müssen ergriffen werden

Information der Nutzer* 1

Information des Gesundheitsamtes* 2

Erstellung einer Gefährdungsanalyse durch

einen dafür zertifizierten Sachverständigen* 3

Sofortmaßnahme zum Schutz der Bewohner* 4

Durchführung weiterer Untersuchungen* 5

Weicht das Ergebnis der Trinkwasserkontrolle von den

vorgegebenen Grenzwerten ab, unterliegt die Untersuchungsstelle

der Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt.

Auch Veränderungen des Trinkwassers durch Verfärbung

oder Geruch müssen dort gemeldet werden und

es muss sofort für Abhilfe gesorgt werden. Wird im

Rahmen der orientierenden Untersuchung festgestellt,

dass in der Trinkwasserinstallation der technische Maß-

nahmewert für Legionellen – mehr als 100 koloniebildende

Einheiten (KBE) pro 100 ml Wasser – überschritten

wurde, liegt eine Kontamination vor. Deshalb

ist es dringend geboten, einen Fachbetrieb, wie unseren

Kooperationspartner DIWA, zu beauftragen, der bei

der Erfüllung der zahlreichen Pflichten fachkundig

unterstützt.

Sanierung der Trinkwasserinstallation

(i. d. R. binnen eines Jahres) auf

Basis der Gefährdungsanalyse* 6 * 1 Verpflichtend durch die TrinkwV, mit möglichen weiteren Auflagen durch die regionalen Gesundheitsämter. |

* 2 Seit der 4. Novelle der TrinkwV automatisiert bei Befunderstellung durch das Labor. | * 3 Empfehlungen des UBA

vom 12.12.2012 sowie VDI 6023 A – seit Ende 2017 ergänzt durch VDI 6023 Blatt 2. | * 4 Erste, kurzfristige Reduktion

der Legionellenkontamination, durch z. B. thermische oder chemische Desinfektion, nach DVGW Arbeitsblatt W 557.

| * 5 Wobei eine sog. weitergehende Untersuchung vor der Sofortmaßnahme zu erfolgen hat mit auf die Kontamination

angepasstem Beprobungsumfang nach dem DVGW Arbeitsblatt W 551, Tabellen 1a und 1b. | * 6 Nach Rücksprache mit

dem zuständigen Gesundheitsamt sowie nach § 9 Abs. 8, 16, 17 der TrinkwV.

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46 47

Rechtliche

Konsequenzen

Kontinuierliche

Prüfung

Kontinuität zahlt sich letztlich aus –

Umlagefähigkeit der Untersuchungskosten

Die Kosten der orientierenden Untersuchung auf

Legionellen sind vom Grundsatz her für jeden vermieteten

Wohnraum umlegbar. Dies ergibt sich im Sinne des

Überprüfens der Betriebssicherheit von Heizungs- bzw.

Warmwasseranlagen. Ebenso kommt, sofern vereinbart,

eine Umlage unter der Rubrik „Sonstige Betriebskosten“

gemäß § 2 Nr. 17 Betriebskostenverordnung (BetrKV)

in Betracht.

Voraussetzung für eine Kostenumlage auf den Mieter ist

jedoch, dass es sich i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrKV

um „laufend“ entstehende Kosten handelt. Das heißt

nach Ansicht des BGH, dass darunter auch Kosten fallen,

die im Turnus bis zu sieben Jahren entstehen. Darunter

fallen dann auch die in der Regel im Dreijahresturnus

vorzunehmenden Legionellen-Untersuchungen.

Nicht umlegbar sind demgegenüber die einmaligen

Kosten für notwendige Nachuntersuchungen bei einem

positiven Legionellenbefund. Das gilt gleichermaßen,

wenn eine Probe entnommen wird, um eine mögliche

Bleibelastung festzustellen. Auch die Kosten für notwendige

Aufzeichnungen und Mitteilungen sowie die

Sanierung der Anlage für Abhilfemaßnahmen sind keine

Betriebskosten und somit nicht auf den Mieter umlegbar.

Zur Begründung: Sie dienen nicht der Aufrechterhaltung

des ordnungsgemäßen Betriebs, sondern der Beseitigung

einer „bereits eingetretenen Störung“.

Monetäre Forderung oder Freiheitsstrafe –

Konsequenzen bei Pflichtverletzungen

Verletzt ein „UsI“, also der Vermieter oder Verwalter –

egal wie groß seine Wasserversorgungsanlage ist – seine

Pflichten, wird das in der Regel als Ordnungswidrigkeit

gesehen und hat ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro, je

Verstoß, zur Folge. Kostspielig wird es für ihn insbesondere

dann, wenn Mieter gesundheitliche Probleme

durch verunreinigtes Trinkwasser bekommen. Wer als

Vermieter seinen Mietern vorsätzlich oder fahrlässig

chemisch oder mikrobiologisch verunreinigtes Wasser

zur Verfügung stellt, begeht sogar eine Straftat – egal wie

groß die Trinkwasserverteilungsanlage ist. Gemäß Infektionsschutzgesetz

können Verstöße mit einer Geld oder

Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.

Zusätzlich muss der Vermieter auch mit Mietminderungen

und Schadensersatzforderungen rechnen. Unter

Umständen sind sogar Forderungen nach Schmerzensgeld

möglich, wenn der Vermieter nicht zweifelsfrei nachweisen

kann, dass er für die Verunreinigung keine Verantwortung

trägt.

Ordnungswidrigkeit nach § 25 TrinkwV: bis zu 25.000,– € Strafe pro Trinkwasserinstallation

Bei Gesundheitsschäden an Bewohnern: private zivilrechtliche Klagen der Betroffenen auf Schadensersatz

oder Schmerzensgeld

Nach § 24 TrinkwV ist das vorsätzliche oder fahrlässige Zurverfügungstellen mikrobiologisch oder

chemisch verseuchten Trinkwassers ein Straftatbestand: Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bzw. Geldstrafe

Ratgeber Trinkwasserverordnung für Eigentümer

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Kooperationspartner

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Kontaktieren Sie Ihren Berater von Engel & Völkers und erhalten Sie Vorzugskonditionen bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung.

Umsetzung der Trinkwasserverordnung –

Unterstützung durch die DIWA Gruppe

Die DIWA Gruppe unterstützt seit 2011 Immobilieneigentümer

und -verantwortliche bei der rechtskonformen

Umsetzung der TrinkwV. Dies umfasst unter

anderem die komplette Abwicklung aller Leistungen,

wie die Objektbegehung, der Organisation der Probenahme

und Analytikleistungen sowie aller erforder-

lichen Sofort- und Dekontaminationsmaßnahmen. Dazu

gehören u. a. Gefährdungs- und Risikoanalysen. Die

DIWA Gruppe betreut mehrere Tausend Wohn- und

Gewerbeimmobilien in ganz Deutschland. Kunden von

Engel & Völkers erhalten Vorzugskonditionen.

www.diwa-gruppe.de

Ratgeber Trinkwasserverordnung für Eigentümer

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Engel & Völkers: eine starke Marke –

ein vielseitiges Unternehmensprofil.

Impressum

Mit der Vermittlung hochwertiger Wohnimmobilien begann 1977 in Hamburg die Erfolgsgeschichte von Engel &

Völkers. Heute steht hinter unserer starken Marke ein weltweit renommiertes, stetig wachsendes Unternehmen mit

einem umfassenden Dienstleistungsspektrum für jedes Immobilienanliegen.

Der 1988 gegründete Geschäftsbereich hat sich auf die Vermittlung von Wohn- und Geschäftshäusern, Büro-,

Industrie und Handelsflächen, Land und Forstimmobilien, Hotels sowie Investmentobjekten spezialisiert und ist

mit Gewerbebüros in Europa, Südafrika, Südamerika und dem Nahen Osten vertreten.

Herausgeber

Engel & Völkers Commercial GmbH

EV Münsterland GmbH

Vancouverstr. 2a Bogenstraße 15/16

20457 Hamburg 48143 Münster

Geschäftsführung

Dr. Christoph Buse, Markus Baumgarte

Redaktion Text

Holger Klapproth (Head of Commercial Communication)

Satz

Engel & Völkers AG

Seit 2007 ergänzt der Geschäftsbereich Yachting das umfangreiche Dienstleistungsportfolio von Engel & Völkers.

Er umfasst neben der Vermittlung hochwertiger Yachten auch den Charterservice sowie die Betreuung von Neu-

und Umbauten.

Art Direction

Engel & Völkers AG

Reinzeichnung

IMMOPrinter, Münster

Im Jahr 2015 wurde der neue Unternehmensbereich Aviation lanciert, in dessen Zentrum die weltweite Vermittlung

von Geschäfts- und Privatflugzeugen steht – vom Charterservice bis zum Kauf, vom kleinen Propellerflugzeug bis zum

Superjet für Transatlantikflüge.

Bildnachweis

Adobe Stock, Alamy, Getty Images, iStock, Panthermedia, Shutterstock

Verteilung

Hallo-Flyer.de

Im Rahmen unserer Corporate Social Responsibility haben wir im Jahr 2008 den Charity e.V. ins Leben gerufen und

möchten Kindern in Westafrika mit unserem Grundschulprojekt den Weg in eine lebenswerte Zukunft ebnen. Mehr

Informationen unter www.engelvoelkers.com/charity.

Als unabhängiges Magazin bietet GG Unterhaltung auf höchstem Niveau. Spannende Interviews, Trends und News

aus Architektur, Lifestyle, Design, Fashion und Luxury Travel treffen auf exklusive Immobilien und Yachten rund um

den Globus. Das Magazin erscheint vierteljährlich in sechs Sprachen mit einer Auflage von ca. 300.000 Exemplaren.

Haftungsausschluss: Alle Informationen in diesem Ratgeber geben den Rechts und Sachstand Juni 2019 wieder und

wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Haftung übernommen

werden. Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Inhalte sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Engel &

Völkers Commercial GmbH und entsprechender Quellenangabe gestattet. Mit diesem Ratgeber werden allein allgemeine

Informationen zur Verfügung gestellt, es erfolgt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes.



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Lizenzpartner der Engel & Völkers Commercial Deutschland GmbH

Tel. +49-(0)251-60 93 10 · Muenster@engelvoelkers.com

www.engelvoelkers.com/muenster · Immobilienmakler

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