10.05.2021 Aufrufe

Familienzeitung Ehe und Familien

Österreichs Pfarren suchen aktuell Kandidat/innen für die Pfarrgemeinderatswahl 2022 - wir wollen Familien motivieren, sich zu engagieren. Im März startete das kirchliche Jahr der Familie, bei uns schreibt Theologe Paul Zulehner über sein Lieblingszitat aus der Amoris Laetitia. Weitere spannende Artikel zum Thema Wohnen, Tipps zum Umgang mit Pubertierenden und ein Porträt unserer Schularbeitskreisleiterin Andrea Kahl.

Österreichs Pfarren suchen aktuell Kandidat/innen für die Pfarrgemeinderatswahl 2022 - wir wollen Familien motivieren, sich zu engagieren.
Im März startete das kirchliche Jahr der Familie, bei uns schreibt Theologe Paul Zulehner über sein Lieblingszitat aus der Amoris Laetitia.
Weitere spannende Artikel zum Thema Wohnen, Tipps zum Umgang mit Pubertierenden und ein Porträt unserer Schularbeitskreisleiterin Andrea Kahl.

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Entgeltliche Einschaltung<br />

Foto: BMF/Adobe Stock<br />

bmf.gv.at<br />

Unser Service –<br />

Ihr Vorteil<br />

Arbeitnehmerveranlagung<br />

bequem über FinanzOnline<br />

Arbeitnehmerveranlagung<br />

zahlt sich aus<br />

Ihr Gehalt kann über ein Jahr gesehen<br />

aufgr<strong>und</strong> von Jobwechsel<br />

oder Reduzierung der St<strong>und</strong>enzahl<br />

variieren. Die Lohnsteuer wird aber<br />

monatlich berechnet – so, als würden<br />

Sie das ganze Jahr über gleich viel<br />

verdienen.<br />

Zählt man jedoch die unterschiedlichen<br />

Löhne bzw. Gehälter<br />

zusammen <strong>und</strong> berechnet dann die<br />

Steuer, kommt oftmals ein Guthaben<br />

heraus.<br />

Außerdem können Sie in der<br />

Arbeitnehmerveranlagung Folgendes<br />

geltend machen:<br />

• Werbungskosten: z. B. Aus<strong>und</strong><br />

Fortbildungsmaßnahmen,<br />

Arbeitsmittel<br />

• Sonderausgaben: z. B.<br />

Wohnraumschaffung <strong>und</strong><br />

Wohnraumsanierung<br />

• Außergewöhnliche Belastungen:<br />

z. B. Krankheitskosten<br />

Alle Details finden Sie in unserem<br />

aktuellen Steuerbuch unter<br />

bmf.gv.at / steuerbuch<br />

Nutzen Sie<br />

FinanzOnline<br />

Sie können Ihre Arbeitnehmerveranlagung<br />

(Formular L1 samt Beilagen)<br />

– fünf Jahre rückwirkend – händisch<br />

ausgefüllt an das Finanzamt<br />

schicken. Am einfachsten geht es<br />

allerdings mit einem Zugang bei<br />

finanzonline.at, dem Online-Portal<br />

des Finanzamts. Unkompliziert, sicher<br />

<strong>und</strong> seit letztem Jahr verbessert<br />

steht Ihnen FinanzOnline r<strong>und</strong> um die<br />

Uhr kostenlos zur Verfügung.<br />

Einfach Termin mit Ihrem<br />

Finanzamt vereinbaren<br />

Um in Coronazeiten Kontakte zu<br />

reduzieren, sind die Infocenter des<br />

Finanzamts Österreich nur eingeschränkt<br />

geöffnet. Nicht nur die<br />

Arbeitnehmerveranlagung – die<br />

meisten Anliegen lassen sich ohnehin<br />

unkompliziert über finanzonline.at<br />

erledigen. Sollten Sie dennoch das<br />

persönliche Gespräch wünschen,<br />

vereinbaren Sie bitte einen Termin<br />

(bmf.gv.at / terminvereinbarungen).

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