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Wegleitung Kauffrau/Kaufmann E-Profil

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Inhaltsverzeichnis<br />

<strong>Wegleitung</strong> <strong>Kauffrau</strong> / <strong>Kaufmann</strong> E-<strong>Profil</strong><br />

gemäss BiVo 2012<br />

1. Promotion und <strong>Profil</strong>wechsel im E-<strong>Profil</strong> __________________________________________ 2<br />

1.1. Promotionsbedingungen _____________________________________________________ 2<br />

1.2. Provisorische Promotion _____________________________________________________ 2<br />

1.3. <strong>Profil</strong>wechsel ______________________________________________________________ 3<br />

1.4. Ausserordentliche Leistungen _________________________________________________ 4<br />

1.5. Uebernahme von Noten beim <strong>Profil</strong>wechsel ______________________________________ 5<br />

2. Qualifikationsverfahren ________________________________________________________ 6<br />

2.1. Überblick _________________________________________________________________ 6<br />

2.2. Prüfungswiederholung _______________________________________________________ 7<br />

3. Lektionentabelle ______________________________________________________________ 7<br />

4. Lerninseln in den Fremdsprachen _______________________________________________ 8<br />

5. Lerngefässe __________________________________________________________________ 9<br />

5.1. Vertiefen und Vernetzen (V&V) ________________________________________________ 9<br />

5.2. Selbständige Arbeit (SA) ____________________________________________________ 10<br />

5.3. Überfachliche Kompetenzen (ÜfK) ____________________________________________ 10<br />

Quelle<br />

Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung<br />

Zentrum für Berufsentwicklung<br />

Kirchlindachstrasse 79<br />

3052 Zollikofen<br />

Weitere Informationen<br />

Detaillierte Informationen finden Sie unter<br />

www.kvnet.ch (Kaufmännische Grundbildung)<br />

www.ehb-schweiz.ch<br />

www.rkg.ch<br />

1


1. Promotion und <strong>Profil</strong>wechsel im E-<strong>Profil</strong><br />

Mit der Einführung der Bildungsverordnung <strong>Kauffrau</strong>/<strong>Kaufmann</strong> EFZ tritt mit Art. 17 auch eine Promotions-<br />

ordnung für das E-<strong>Profil</strong> in Kraft.<br />

1.1. Promotionsbedingungen<br />

Für Lernende im E-<strong>Profil</strong> entscheidet die Schule jeweils am Ende des 1. bis 3. Semesters aufgrund des<br />

Schulzeugnisses über die Promotion ins nächste Semester. Dabei werden die Semesternoten wie folgt ge-<br />

wichtet:<br />

Unterrichtsbereiche Gewichtung<br />

Standardsprache 1/6<br />

1. Fremdsprache 1/6<br />

2. Fremdsprache 1/6<br />

IKA 1/6<br />

Wirtschaft und Gesellschaft 2/6<br />

� Ø ≥ 4.0<br />

� maximale gewichtete negative<br />

Notenabweichung ≤ 1.0<br />

Werden die Promotionsbedingungen innerhalb der ersten drei Semester zweimal nicht erfüllt, erfolgt die Um-<br />

teilung in das B-<strong>Profil</strong>.<br />

1.2. Provisorische Promotion<br />

Promo-<br />

Die individuelle Rückmeldung der Schule informiert die Vertragsparteien über den bisherigen Lernerfolg der<br />

lernenden Person sowie deren Defizite. Beim erstmaligen Nichterfüllen der Promotionsvoraussetzungen prü-<br />

fen die Vertragsparteien die untenstehenden Massnahmen. Eine sofortige Umteilung erhöht in Fällen, in de-<br />

nen der Druck auf die lernende Person bereits sehr gross ist, die Chance auf den Ausbildungserfolg.<br />

tion<br />

wenn:<br />

Individuelle Rückmeldung durch die BFS<br />

Prüfung möglicher Massnahmen durch die Vertragsparteien<br />

Vermehrte Lernanstrengungen<br />

Besuch Stützkurs<br />

Gespräch mit den Vertragsparteien unter Einbezug der Schule<br />

Sofortige Umteilung ins B-<strong>Profil</strong><br />

Repetition<br />

Auflösung des Lehrvertrages oder andere Massnahmen<br />

2


1.3. <strong>Profil</strong>wechsel<br />

Wann erfolgt ein <strong>Profil</strong>wechsel vom E-<strong>Profil</strong> ins B-<strong>Profil</strong>?<br />

1.<br />

Semester<br />

2.<br />

Semester<br />

3.<br />

Semester<br />

4.<br />

Semester<br />

� = Promotionsbedingungen nicht erfüllt<br />

� = Promotionsbedingungen erfüllt<br />

Sobald die Promotionsbedingungen in den ersten drei Semester zweimal nicht erfüllt wurden (unabhängig,<br />

ob konsekutiv oder nicht) erfolgt die Umteilung ins B-<strong>Profil</strong>.<br />

� Bei Fall 1 erfolgt die Umteilung bereits am Ende des zweiten Semesters.<br />

� Bei Fall 3 ist insbesondere am Ende des zweiten Semesters die Repetition des ersten Lehrjahres zu prü-<br />

fen.<br />

Fall 1<br />

�<br />

�<br />

B-<strong>Profil</strong><br />

B-<strong>Profil</strong><br />

Fall 2<br />

�<br />

�<br />

�<br />

E-<strong>Profil</strong><br />

Fall 3<br />

�<br />

� Bei Fall 4 und 5 erfolgt die Umteilung ins B-<strong>Profil</strong> Ende des dritten Semesters.<br />

�<br />

�<br />

E-<strong>Profil</strong><br />

Fall 4<br />

� Bei Fall 6 kommt Art. 17, Abs. 9 der BiVo zum Tragen. Das bedeutet, die Vertragsparteien entscheiden<br />

über eine Umteilung ins B-<strong>Profil</strong> oder eine Repetition des zweiten und dritten Semesters.<br />

Die Schule muss den Lehrbetrieb sowie die kantonale Behörde über den <strong>Profil</strong>wechsel informieren.<br />

�<br />

�<br />

�<br />

B-<strong>Profil</strong><br />

Fall 5<br />

�<br />

�<br />

�<br />

B-<strong>Profil</strong><br />

Fall 6<br />

�<br />

�<br />

�<br />

BiVo Art.<br />

17, Abs.<br />

9<br />

3


In welchen Fällen wird die lernende Person promoviert?<br />

Standardsprache<br />

1. Fremdsprache<br />

2. Fremdsprache<br />

IKA<br />

W&G (2x)<br />

Gewichteter �<br />

Abweichung<br />

Promotion?<br />

Fall 1<br />

5.0<br />

4.0<br />

4.5<br />

4.0<br />

3.5<br />

4.1<br />

-1.0<br />

�<br />

� = Promotionsbedingungen nicht erfüllt<br />

� = Promotionsbedingungen erfüllt<br />

1.4. Ausserordentliche Leistungen<br />

Fall 2<br />

4.0<br />

4.0<br />

4.5<br />

4.0<br />

3.5<br />

3.9<br />

-1.0<br />

�<br />

Fall 3<br />

Sind die schulischen Leistungen der lernenden Person ausserordentlich gut, so empfiehlt die Schule den<br />

Vertragsparteien den Wechsel vom B-<strong>Profil</strong> ins E-<strong>Profil</strong> bzw. vom E-<strong>Profil</strong> ins E-<strong>Profil</strong> mit integrierter BM:<br />

3.5<br />

4.0<br />

4.0<br />

4.0<br />

3.0<br />

3.6<br />

-2.5<br />

�<br />

B-<strong>Profil</strong> E-<strong>Profil</strong><br />

E-<strong>Profil</strong> M-<strong>Profil</strong><br />

Fall 4<br />

5.0<br />

5.5<br />

5.0<br />

5.5<br />

3.0<br />

4.5<br />

-2.0<br />

�<br />

4


1.5. Übernahme von Noten beim <strong>Profil</strong>wechsel<br />

Bei <strong>Profil</strong>wechseln werden grundsätzlich nur die neuen Erfahrungsnoten anerkannt. Es wäre sinnvoll, min-<br />

destens zwei Erfahrungsnoten einzubringen. Dies ist jedoch nicht in allen Fällen möglich. Daher stellt sich<br />

die Frage nach der Übernahme von Noten aus dem E-<strong>Profil</strong> am Ende des dritten Semesters.<br />

Wechsel vom E-<strong>Profil</strong> ins B-<strong>Profil</strong><br />

Die <strong>Profil</strong>wechsel werden aufgrund der Promotionsordnung vor allem in den ersten drei Semestern vollzo-<br />

gen. Daher bezieht sich die Darstellung unten auf einen <strong>Profil</strong>wechsel im 3. Semester und zeigt insbesonde-<br />

re auf, welche Noten aus dem E-<strong>Profil</strong> ausnahmsweise übernommen werden könnten. Dabei geht es um die<br />

Fälle 4 und 5 sowie bei einem Entscheid der Vertragsparteien, das <strong>Profil</strong> zu wechseln, auch um Fall 6 aus<br />

Kapitel 1.3.<br />

� = keine Übernahme von Noten<br />

� = Übernahme von Noten<br />

(�) = Übernahme von genügenden Noten<br />

Erläuterungen zur obigen Darstellung<br />

� Standardsprache: Keine Übernahme von Erfahrungsnoten aus dem E-<strong>Profil</strong> beim Wechsel ins B-<strong>Profil</strong>.<br />

Es können noch drei Erfahrungsnoten bis zur Abschlussprüfung erbracht werden.<br />

� Fremdsprache: Keine Übernahme von Erfahrungsnoten aus dem E-<strong>Profil</strong> beim Wechsel ins B-<strong>Profil</strong>. Es<br />

können noch drei Erfahrungsnoten bis zur Abschlussprüfung erbracht werden.<br />

� IKA: Übernahme der Erfahrungsnote aus dem dritten Semester, da ansonsten nur eine Erfahrungsnote<br />

bei der Abschlussprüfung am Ende des vierten Semesters erbracht werden kann.<br />

� W&G: Keine Übernahme von Erfahrungsnoten aus dem E-<strong>Profil</strong> beim Wechsel ins B-<strong>Profil</strong>. Es können<br />

noch drei Erfahrungsnoten bis zur Abschlussprüfung erbracht werden.<br />

� V&V: Genügende Noten können aus dem E-<strong>Profil</strong> übernommen werden. Ungenügende Noten aus dem<br />

E-<strong>Profil</strong> werden im B-<strong>Profil</strong> wiederholt.<br />

5


2. Qualifikationsverfahren<br />

2.1. Überblick<br />

Übersicht Unterrichtsbereiche und Erfahrungsnoten E-<strong>Profil</strong> 1<br />

Notengewichtungen E-<strong>Profil</strong> 2<br />

Als zusätzliche Unterstützung wurde ein Notenrechner entwickelt, welcher unter www.ehb-schweiz.ch erhältlich<br />

ist.<br />

1<br />

(BBT, 2011); (Schweizerische Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB), 2011); (Schweizerische<br />

Kommission für Berufsentwicklung und Qualität, 2012)<br />

2<br />

(BBT, 2011); (Schweizerische Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB), 2011); (Schweizerische<br />

Kommission für Berufsentwicklung und Qualität, 2012)<br />

6


2.2. Prüfungswiederholung<br />

Wiederholungen von Qualifikationsverfahren sind höchstens zweimal möglich. Bereits früher bestandene<br />

Teile müssen nicht wiederholt werden. 3 Muss ein Qualifikationsbereich wiederholt werden, so ist er in seiner<br />

Gesamtheit zu wiederholen. Bei vorzeitig abgelegten Abschlussprüfungen (IKA, 1. FS) muss beachtet wer-<br />

den, dass diese zum gesamten Qualifikationsverfahren gehören. Eine Repetition ist erst nach der Eröffnung<br />

des Resultats am Ende der Ausbildung möglich, d.h. zusammen mit anderen ggf. nicht bestandenen Qualifi-<br />

kationsbereichen. Nicht bestandene Teile können ein Jahr später wiederholt werden.<br />

3. Lektionentabelle<br />

Die Übersicht zeigt die Wochenlektionen, die den einzelnen Fächern zugeordnet werden. Dabei gilt im Kan-<br />

ton Aargau Englisch als erste und Französisch als zweite Fremdsprache.<br />

E-<strong>Profil</strong> -- Deutschschweiz 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr<br />

Unterrichtsbereiche / Lerngefässe 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester<br />

Regionale Landessprache 2 2 2 2<br />

2 2<br />

Englisch 3 3 3<br />

Französisch 2 2 2 2<br />

2 2<br />

IKA 3 3 2<br />

Wirtschaft & Gesellschaft 5 5 5 5<br />

3 3<br />

Überfachliche Kompetenzen 1 1<br />

Vertiefen und Vernetzen (V&V)<br />

Selbständige Arbeit (SA)<br />

Sport 2 2 2 2<br />

1 1<br />

3 Verordnung über die Berufsbildung (Berufsbildungsverordnung, BBV) vom 19. November 2003 (Stand 1. Januar 2012)<br />

1<br />

2 2 2<br />

3<br />

2<br />

2 2<br />

1 1<br />

7


E-<strong>Profil</strong>: Freifachangebot für die Fremdsprachen<br />

Da das E-<strong>Profil</strong> die erste Fremdsprache am Ende des vierten Semesters abschliesst, kann für die leistungs-<br />

starken Lernenden ein Freifachangebot angeboten werden, bei dem sie die auf B1 abgeschlossene Sprache<br />

weiter vertiefen und allenfalls auf dem Niveau B2 eine Zertifikatsprüfung ablegen können.<br />

4. Lerninseln in den Fremdsprachen<br />

Die Lerninseln dienen dazu, die praxisorientierten, geschäftssprachlichen Leistungziele des<br />

Fremdsprachenunterrichts zu ergänzen und zu vertiefen. Pro Phase werden zwei solche Lerninseln im<br />

Umfang von je ca. 4 Lektionen angesiedelt. Der Umfang von 4 Lektionen pro Lerninsel ist als Mindeststan-<br />

dard zu verstehen. Die Reihenfolge der Lerninseln ist vorgegeben. Die Lerninseln umfassen folgende<br />

Themen:<br />

1. Telefonieren und Telefonnotizen ausfüllen; E-Mails, einfache Mitteilungen verstehen und verfassen;<br />

2. Kundinnen, Kunden und Gäste zuvorkommend empfangen;<br />

3. Unternehmung, Produkt oder Dienstleistung präsentieren;<br />

4. Grafiken und Tabellen lesen, verstehen und kommentieren;<br />

5. Geschäftsbriefe schreiben (Anfrage, Bestellung, Reklamation etc.);<br />

6. Bewerbungsschreiben und CV verfassen.<br />

Die Lerninseln sind wie folgt in die Semesterplanung zu integrieren:<br />

8


5. Lerngefässe<br />

5.1. Vertiefen und Vernetzen (V&V)<br />

Vertiefen und Vernetzen löst die bisherigen Ausbildungseinheiten ab. V&V bietet ein Lern-, Arbeits- und Be-<br />

urteilungsgefäss, das die ganzheitliche, problem- und handlungsorientierte Arbeitsweise der Lernenden för-<br />

dert. Dabei wurde V&V gegenüber den Ausbildungseinheiten klarer positioniert und stärker auf die kaufmän-<br />

nische Praxis ausgerichtet.<br />

� Es werden drei V&V-Module durchgeführt.<br />

� Die Durchführung erfolgt während des 3. und 4. Semesters.<br />

� Das gesamte Lerngefäss, inklusive Selbständige Arbeit, umfasst 120 Lektionen.<br />

� V&V im engeren Sinn werden gesamthaft ca. 80 Lektionen zugeordnet.<br />

� Die Verantwortung wird den Unterrichtsbereichen W&G, IKA und DE übertragen.<br />

� Die Note aus den gleichgewichteten V&V-Modulen wird im Semesterzeugnis separat ausgewiesen. Sie<br />

findet keinen Eingang in die Zeugnisnoten von W&G, IKA und DE. Der Durchschnitt der drei V&V-<br />

Module führt zur Note „V&V“.<br />

<strong>Profil</strong>wechsel vom E- zum B-<strong>Profil</strong><br />

Genügende Noten können aus dem E-<strong>Profil</strong> übernommen werden. Ungenügende Noten aus dem E-<strong>Profil</strong><br />

werden im B-<strong>Profil</strong> wiederholt.<br />

Zeitpunkt von V&V und SA<br />

Gemäss Lektionentafel 4 sind im 2. Ausbildungsjahr zwei Wochenlektionen für V&V und im 3. Jahr eine Wochenlektion<br />

für die SA vorgesehen. Die SA darf maximal 4 Monate dauern. Diese Vorgaben führen zu den<br />

untenstehenden Optionen zum Zeitpunkt von V&V und SA.<br />

4 (Schweizerische Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB), 2011)<br />

9


5.2. Selbständige Arbeit (SA)<br />

Die selbständige Arbeit wird von den Lernenden eigenverantwortlich durchgeführt. Ergebnis der Selbständi-<br />

gen Arbeit ist ein bewertbares Produkt. Der Arbeitsprozess kann mitbewertet werden. Die Selbständige Ar-<br />

beit erstreckt sich über eine Dauer von maximal vier Monaten und umfasst ca. 40 Lektionen.<br />

Die Note aus der Selbständigen Arbeit wird im Semesterzeugnis separat ausgewiesen. Sie findet keinen<br />

Eingang in die Zeugnisnoten von W&G, IKA und DE.<br />

5.3. Überfachliche Kompetenzen (ÜfK)<br />

Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen sind ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung zur <strong>Kauffrau</strong> / zum<br />

<strong>Kaufmann</strong> EFZ. Mit der Einführung der Bildungsverordnung 2012 wurden diese Kompetenzen weiter ge-<br />

stärkt. Die neu gebündelten MSS in der kaufmännischen Grundbildung umfassen:<br />

Methodenkompetenzen<br />

2.1 Effizientes und systematisches Arbeiten<br />

2.2 Vernetztes Denken und Handeln<br />

2.3 Erfolgreiches Beraten und Verhandeln<br />

2.4 Wirksames Präsentieren<br />

Sozial- und Selbstkompetenzen<br />

3.1 Leistungsbereitschaft<br />

3.2 Kommunikationsfähigkeit<br />

3.3 Teamfähigkeit<br />

3.4 Umgangsformen<br />

3.5 Lernfähigkeit<br />

3.6 Ökologisches Bewusstsein<br />

Gefässe<br />

10

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