Wegleitung Kauffrau/Kaufmann E-Profil
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Inhaltsverzeichnis<br />
<strong>Wegleitung</strong> <strong>Kauffrau</strong> / <strong>Kaufmann</strong> E-<strong>Profil</strong><br />
gemäss BiVo 2012<br />
1. Promotion und <strong>Profil</strong>wechsel im E-<strong>Profil</strong> __________________________________________ 2<br />
1.1. Promotionsbedingungen _____________________________________________________ 2<br />
1.2. Provisorische Promotion _____________________________________________________ 2<br />
1.3. <strong>Profil</strong>wechsel ______________________________________________________________ 3<br />
1.4. Ausserordentliche Leistungen _________________________________________________ 4<br />
1.5. Uebernahme von Noten beim <strong>Profil</strong>wechsel ______________________________________ 5<br />
2. Qualifikationsverfahren ________________________________________________________ 6<br />
2.1. Überblick _________________________________________________________________ 6<br />
2.2. Prüfungswiederholung _______________________________________________________ 7<br />
3. Lektionentabelle ______________________________________________________________ 7<br />
4. Lerninseln in den Fremdsprachen _______________________________________________ 8<br />
5. Lerngefässe __________________________________________________________________ 9<br />
5.1. Vertiefen und Vernetzen (V&V) ________________________________________________ 9<br />
5.2. Selbständige Arbeit (SA) ____________________________________________________ 10<br />
5.3. Überfachliche Kompetenzen (ÜfK) ____________________________________________ 10<br />
Quelle<br />
Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung<br />
Zentrum für Berufsentwicklung<br />
Kirchlindachstrasse 79<br />
3052 Zollikofen<br />
Weitere Informationen<br />
Detaillierte Informationen finden Sie unter<br />
www.kvnet.ch (Kaufmännische Grundbildung)<br />
www.ehb-schweiz.ch<br />
www.rkg.ch<br />
1
1. Promotion und <strong>Profil</strong>wechsel im E-<strong>Profil</strong><br />
Mit der Einführung der Bildungsverordnung <strong>Kauffrau</strong>/<strong>Kaufmann</strong> EFZ tritt mit Art. 17 auch eine Promotions-<br />
ordnung für das E-<strong>Profil</strong> in Kraft.<br />
1.1. Promotionsbedingungen<br />
Für Lernende im E-<strong>Profil</strong> entscheidet die Schule jeweils am Ende des 1. bis 3. Semesters aufgrund des<br />
Schulzeugnisses über die Promotion ins nächste Semester. Dabei werden die Semesternoten wie folgt ge-<br />
wichtet:<br />
Unterrichtsbereiche Gewichtung<br />
Standardsprache 1/6<br />
1. Fremdsprache 1/6<br />
2. Fremdsprache 1/6<br />
IKA 1/6<br />
Wirtschaft und Gesellschaft 2/6<br />
� Ø ≥ 4.0<br />
� maximale gewichtete negative<br />
Notenabweichung ≤ 1.0<br />
Werden die Promotionsbedingungen innerhalb der ersten drei Semester zweimal nicht erfüllt, erfolgt die Um-<br />
teilung in das B-<strong>Profil</strong>.<br />
1.2. Provisorische Promotion<br />
Promo-<br />
Die individuelle Rückmeldung der Schule informiert die Vertragsparteien über den bisherigen Lernerfolg der<br />
lernenden Person sowie deren Defizite. Beim erstmaligen Nichterfüllen der Promotionsvoraussetzungen prü-<br />
fen die Vertragsparteien die untenstehenden Massnahmen. Eine sofortige Umteilung erhöht in Fällen, in de-<br />
nen der Druck auf die lernende Person bereits sehr gross ist, die Chance auf den Ausbildungserfolg.<br />
tion<br />
wenn:<br />
Individuelle Rückmeldung durch die BFS<br />
Prüfung möglicher Massnahmen durch die Vertragsparteien<br />
Vermehrte Lernanstrengungen<br />
Besuch Stützkurs<br />
Gespräch mit den Vertragsparteien unter Einbezug der Schule<br />
Sofortige Umteilung ins B-<strong>Profil</strong><br />
Repetition<br />
Auflösung des Lehrvertrages oder andere Massnahmen<br />
2
1.3. <strong>Profil</strong>wechsel<br />
Wann erfolgt ein <strong>Profil</strong>wechsel vom E-<strong>Profil</strong> ins B-<strong>Profil</strong>?<br />
1.<br />
Semester<br />
2.<br />
Semester<br />
3.<br />
Semester<br />
4.<br />
Semester<br />
� = Promotionsbedingungen nicht erfüllt<br />
� = Promotionsbedingungen erfüllt<br />
Sobald die Promotionsbedingungen in den ersten drei Semester zweimal nicht erfüllt wurden (unabhängig,<br />
ob konsekutiv oder nicht) erfolgt die Umteilung ins B-<strong>Profil</strong>.<br />
� Bei Fall 1 erfolgt die Umteilung bereits am Ende des zweiten Semesters.<br />
� Bei Fall 3 ist insbesondere am Ende des zweiten Semesters die Repetition des ersten Lehrjahres zu prü-<br />
fen.<br />
Fall 1<br />
�<br />
�<br />
B-<strong>Profil</strong><br />
B-<strong>Profil</strong><br />
Fall 2<br />
�<br />
�<br />
�<br />
E-<strong>Profil</strong><br />
Fall 3<br />
�<br />
� Bei Fall 4 und 5 erfolgt die Umteilung ins B-<strong>Profil</strong> Ende des dritten Semesters.<br />
�<br />
�<br />
E-<strong>Profil</strong><br />
Fall 4<br />
� Bei Fall 6 kommt Art. 17, Abs. 9 der BiVo zum Tragen. Das bedeutet, die Vertragsparteien entscheiden<br />
über eine Umteilung ins B-<strong>Profil</strong> oder eine Repetition des zweiten und dritten Semesters.<br />
Die Schule muss den Lehrbetrieb sowie die kantonale Behörde über den <strong>Profil</strong>wechsel informieren.<br />
�<br />
�<br />
�<br />
B-<strong>Profil</strong><br />
Fall 5<br />
�<br />
�<br />
�<br />
B-<strong>Profil</strong><br />
Fall 6<br />
�<br />
�<br />
�<br />
BiVo Art.<br />
17, Abs.<br />
9<br />
3
In welchen Fällen wird die lernende Person promoviert?<br />
Standardsprache<br />
1. Fremdsprache<br />
2. Fremdsprache<br />
IKA<br />
W&G (2x)<br />
Gewichteter �<br />
Abweichung<br />
Promotion?<br />
Fall 1<br />
5.0<br />
4.0<br />
4.5<br />
4.0<br />
3.5<br />
4.1<br />
-1.0<br />
�<br />
� = Promotionsbedingungen nicht erfüllt<br />
� = Promotionsbedingungen erfüllt<br />
1.4. Ausserordentliche Leistungen<br />
Fall 2<br />
4.0<br />
4.0<br />
4.5<br />
4.0<br />
3.5<br />
3.9<br />
-1.0<br />
�<br />
Fall 3<br />
Sind die schulischen Leistungen der lernenden Person ausserordentlich gut, so empfiehlt die Schule den<br />
Vertragsparteien den Wechsel vom B-<strong>Profil</strong> ins E-<strong>Profil</strong> bzw. vom E-<strong>Profil</strong> ins E-<strong>Profil</strong> mit integrierter BM:<br />
3.5<br />
4.0<br />
4.0<br />
4.0<br />
3.0<br />
3.6<br />
-2.5<br />
�<br />
B-<strong>Profil</strong> E-<strong>Profil</strong><br />
E-<strong>Profil</strong> M-<strong>Profil</strong><br />
Fall 4<br />
5.0<br />
5.5<br />
5.0<br />
5.5<br />
3.0<br />
4.5<br />
-2.0<br />
�<br />
4
1.5. Übernahme von Noten beim <strong>Profil</strong>wechsel<br />
Bei <strong>Profil</strong>wechseln werden grundsätzlich nur die neuen Erfahrungsnoten anerkannt. Es wäre sinnvoll, min-<br />
destens zwei Erfahrungsnoten einzubringen. Dies ist jedoch nicht in allen Fällen möglich. Daher stellt sich<br />
die Frage nach der Übernahme von Noten aus dem E-<strong>Profil</strong> am Ende des dritten Semesters.<br />
Wechsel vom E-<strong>Profil</strong> ins B-<strong>Profil</strong><br />
Die <strong>Profil</strong>wechsel werden aufgrund der Promotionsordnung vor allem in den ersten drei Semestern vollzo-<br />
gen. Daher bezieht sich die Darstellung unten auf einen <strong>Profil</strong>wechsel im 3. Semester und zeigt insbesonde-<br />
re auf, welche Noten aus dem E-<strong>Profil</strong> ausnahmsweise übernommen werden könnten. Dabei geht es um die<br />
Fälle 4 und 5 sowie bei einem Entscheid der Vertragsparteien, das <strong>Profil</strong> zu wechseln, auch um Fall 6 aus<br />
Kapitel 1.3.<br />
� = keine Übernahme von Noten<br />
� = Übernahme von Noten<br />
(�) = Übernahme von genügenden Noten<br />
Erläuterungen zur obigen Darstellung<br />
� Standardsprache: Keine Übernahme von Erfahrungsnoten aus dem E-<strong>Profil</strong> beim Wechsel ins B-<strong>Profil</strong>.<br />
Es können noch drei Erfahrungsnoten bis zur Abschlussprüfung erbracht werden.<br />
� Fremdsprache: Keine Übernahme von Erfahrungsnoten aus dem E-<strong>Profil</strong> beim Wechsel ins B-<strong>Profil</strong>. Es<br />
können noch drei Erfahrungsnoten bis zur Abschlussprüfung erbracht werden.<br />
� IKA: Übernahme der Erfahrungsnote aus dem dritten Semester, da ansonsten nur eine Erfahrungsnote<br />
bei der Abschlussprüfung am Ende des vierten Semesters erbracht werden kann.<br />
� W&G: Keine Übernahme von Erfahrungsnoten aus dem E-<strong>Profil</strong> beim Wechsel ins B-<strong>Profil</strong>. Es können<br />
noch drei Erfahrungsnoten bis zur Abschlussprüfung erbracht werden.<br />
� V&V: Genügende Noten können aus dem E-<strong>Profil</strong> übernommen werden. Ungenügende Noten aus dem<br />
E-<strong>Profil</strong> werden im B-<strong>Profil</strong> wiederholt.<br />
5
2. Qualifikationsverfahren<br />
2.1. Überblick<br />
Übersicht Unterrichtsbereiche und Erfahrungsnoten E-<strong>Profil</strong> 1<br />
Notengewichtungen E-<strong>Profil</strong> 2<br />
Als zusätzliche Unterstützung wurde ein Notenrechner entwickelt, welcher unter www.ehb-schweiz.ch erhältlich<br />
ist.<br />
1<br />
(BBT, 2011); (Schweizerische Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB), 2011); (Schweizerische<br />
Kommission für Berufsentwicklung und Qualität, 2012)<br />
2<br />
(BBT, 2011); (Schweizerische Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB), 2011); (Schweizerische<br />
Kommission für Berufsentwicklung und Qualität, 2012)<br />
6
2.2. Prüfungswiederholung<br />
Wiederholungen von Qualifikationsverfahren sind höchstens zweimal möglich. Bereits früher bestandene<br />
Teile müssen nicht wiederholt werden. 3 Muss ein Qualifikationsbereich wiederholt werden, so ist er in seiner<br />
Gesamtheit zu wiederholen. Bei vorzeitig abgelegten Abschlussprüfungen (IKA, 1. FS) muss beachtet wer-<br />
den, dass diese zum gesamten Qualifikationsverfahren gehören. Eine Repetition ist erst nach der Eröffnung<br />
des Resultats am Ende der Ausbildung möglich, d.h. zusammen mit anderen ggf. nicht bestandenen Qualifi-<br />
kationsbereichen. Nicht bestandene Teile können ein Jahr später wiederholt werden.<br />
3. Lektionentabelle<br />
Die Übersicht zeigt die Wochenlektionen, die den einzelnen Fächern zugeordnet werden. Dabei gilt im Kan-<br />
ton Aargau Englisch als erste und Französisch als zweite Fremdsprache.<br />
E-<strong>Profil</strong> -- Deutschschweiz 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr<br />
Unterrichtsbereiche / Lerngefässe 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester<br />
Regionale Landessprache 2 2 2 2<br />
2 2<br />
Englisch 3 3 3<br />
Französisch 2 2 2 2<br />
2 2<br />
IKA 3 3 2<br />
Wirtschaft & Gesellschaft 5 5 5 5<br />
3 3<br />
Überfachliche Kompetenzen 1 1<br />
Vertiefen und Vernetzen (V&V)<br />
Selbständige Arbeit (SA)<br />
Sport 2 2 2 2<br />
1 1<br />
3 Verordnung über die Berufsbildung (Berufsbildungsverordnung, BBV) vom 19. November 2003 (Stand 1. Januar 2012)<br />
1<br />
2 2 2<br />
3<br />
2<br />
2 2<br />
1 1<br />
7
E-<strong>Profil</strong>: Freifachangebot für die Fremdsprachen<br />
Da das E-<strong>Profil</strong> die erste Fremdsprache am Ende des vierten Semesters abschliesst, kann für die leistungs-<br />
starken Lernenden ein Freifachangebot angeboten werden, bei dem sie die auf B1 abgeschlossene Sprache<br />
weiter vertiefen und allenfalls auf dem Niveau B2 eine Zertifikatsprüfung ablegen können.<br />
4. Lerninseln in den Fremdsprachen<br />
Die Lerninseln dienen dazu, die praxisorientierten, geschäftssprachlichen Leistungziele des<br />
Fremdsprachenunterrichts zu ergänzen und zu vertiefen. Pro Phase werden zwei solche Lerninseln im<br />
Umfang von je ca. 4 Lektionen angesiedelt. Der Umfang von 4 Lektionen pro Lerninsel ist als Mindeststan-<br />
dard zu verstehen. Die Reihenfolge der Lerninseln ist vorgegeben. Die Lerninseln umfassen folgende<br />
Themen:<br />
1. Telefonieren und Telefonnotizen ausfüllen; E-Mails, einfache Mitteilungen verstehen und verfassen;<br />
2. Kundinnen, Kunden und Gäste zuvorkommend empfangen;<br />
3. Unternehmung, Produkt oder Dienstleistung präsentieren;<br />
4. Grafiken und Tabellen lesen, verstehen und kommentieren;<br />
5. Geschäftsbriefe schreiben (Anfrage, Bestellung, Reklamation etc.);<br />
6. Bewerbungsschreiben und CV verfassen.<br />
Die Lerninseln sind wie folgt in die Semesterplanung zu integrieren:<br />
8
5. Lerngefässe<br />
5.1. Vertiefen und Vernetzen (V&V)<br />
Vertiefen und Vernetzen löst die bisherigen Ausbildungseinheiten ab. V&V bietet ein Lern-, Arbeits- und Be-<br />
urteilungsgefäss, das die ganzheitliche, problem- und handlungsorientierte Arbeitsweise der Lernenden för-<br />
dert. Dabei wurde V&V gegenüber den Ausbildungseinheiten klarer positioniert und stärker auf die kaufmän-<br />
nische Praxis ausgerichtet.<br />
� Es werden drei V&V-Module durchgeführt.<br />
� Die Durchführung erfolgt während des 3. und 4. Semesters.<br />
� Das gesamte Lerngefäss, inklusive Selbständige Arbeit, umfasst 120 Lektionen.<br />
� V&V im engeren Sinn werden gesamthaft ca. 80 Lektionen zugeordnet.<br />
� Die Verantwortung wird den Unterrichtsbereichen W&G, IKA und DE übertragen.<br />
� Die Note aus den gleichgewichteten V&V-Modulen wird im Semesterzeugnis separat ausgewiesen. Sie<br />
findet keinen Eingang in die Zeugnisnoten von W&G, IKA und DE. Der Durchschnitt der drei V&V-<br />
Module führt zur Note „V&V“.<br />
<strong>Profil</strong>wechsel vom E- zum B-<strong>Profil</strong><br />
Genügende Noten können aus dem E-<strong>Profil</strong> übernommen werden. Ungenügende Noten aus dem E-<strong>Profil</strong><br />
werden im B-<strong>Profil</strong> wiederholt.<br />
Zeitpunkt von V&V und SA<br />
Gemäss Lektionentafel 4 sind im 2. Ausbildungsjahr zwei Wochenlektionen für V&V und im 3. Jahr eine Wochenlektion<br />
für die SA vorgesehen. Die SA darf maximal 4 Monate dauern. Diese Vorgaben führen zu den<br />
untenstehenden Optionen zum Zeitpunkt von V&V und SA.<br />
4 (Schweizerische Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB), 2011)<br />
9
5.2. Selbständige Arbeit (SA)<br />
Die selbständige Arbeit wird von den Lernenden eigenverantwortlich durchgeführt. Ergebnis der Selbständi-<br />
gen Arbeit ist ein bewertbares Produkt. Der Arbeitsprozess kann mitbewertet werden. Die Selbständige Ar-<br />
beit erstreckt sich über eine Dauer von maximal vier Monaten und umfasst ca. 40 Lektionen.<br />
Die Note aus der Selbständigen Arbeit wird im Semesterzeugnis separat ausgewiesen. Sie findet keinen<br />
Eingang in die Zeugnisnoten von W&G, IKA und DE.<br />
5.3. Überfachliche Kompetenzen (ÜfK)<br />
Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen sind ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung zur <strong>Kauffrau</strong> / zum<br />
<strong>Kaufmann</strong> EFZ. Mit der Einführung der Bildungsverordnung 2012 wurden diese Kompetenzen weiter ge-<br />
stärkt. Die neu gebündelten MSS in der kaufmännischen Grundbildung umfassen:<br />
Methodenkompetenzen<br />
2.1 Effizientes und systematisches Arbeiten<br />
2.2 Vernetztes Denken und Handeln<br />
2.3 Erfolgreiches Beraten und Verhandeln<br />
2.4 Wirksames Präsentieren<br />
Sozial- und Selbstkompetenzen<br />
3.1 Leistungsbereitschaft<br />
3.2 Kommunikationsfähigkeit<br />
3.3 Teamfähigkeit<br />
3.4 Umgangsformen<br />
3.5 Lernfähigkeit<br />
3.6 Ökologisches Bewusstsein<br />
Gefässe<br />
10