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Naturpark Pfälzerwald e.V.

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Neue <strong>Naturpark</strong>verordnung<br />

Mit Unterzeichnung durch die Ministerin für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, Margit<br />

Conrad, trat die die neue Landesverordnung über den „<strong>Naturpark</strong> <strong>Pfälzerwald</strong>“ als deutscher<br />

Teil des Biosphärenreservats <strong>Pfälzerwald</strong>-Nordvogesen, mit Wirkung vom 22. Januar 2007<br />

in Kraft (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz Nr. 3 vom 28. Febr.<br />

2007)<br />

In der neuen Verordnung sind die vom deutschen Nationalkomitee für das UNESCO-<br />

Programm „Der Mensch und die Biosphäre“ festgelegten Kriterien beinhaltet und rechtlich<br />

verbindlich festgelegt. Der seit 1982 als Träger für den <strong>Naturpark</strong> fungierenden „Verein<br />

<strong>Naturpark</strong> <strong>Pfälzerwald</strong> e.V. wird in dieser Funktion als Träger des deutschen Teils des<br />

Biosphärenreservats <strong>Pfälzerwald</strong>-Nordvogesen rechtlich festgeschrieben (§ 5) und mit<br />

weitreichenden Aufgaben betraut (§ 6)<br />

Antrag ist Träger spätestens des drei <strong>Naturpark</strong>s Monate nach ist der Zugang Verein bei „Verein der obersten <strong>Naturpark</strong> Naturschutzbehörde <strong>Pfälzerwald</strong> e.V.“. zu entsprechen. Der<br />

Trägerverein kann gegenüber der obersten Naturschutzbehörde die Entlassung aus der<br />

Trägerschaft beantragen. Dem Antrag ist spätestens drei Monate nach Zugang bei der<br />

obersten Naturschutzbehörde zu entsprechen.<br />

Geschäftsbericht 2007<br />

§ 5<br />

Träger des <strong>Naturpark</strong>s<br />

§ 6<br />

Verwirklichung des Schutzzwecks<br />

(1) Soweit andere Rechtsvorschriften oder diese Verordnung keine abweichenden<br />

Regelungen treffen, obliegt die einheitliche Entwicklung des <strong>Naturpark</strong>s – auch als<br />

deutscher Teil des grenzüberschreitenden Biosphärenreservats - sowie die Verwirklichung<br />

des Schutzzwecks gemäß § 4 dem Träger des <strong>Naturpark</strong>s. Er ist insoweit Träger<br />

öffentlicher Belange. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere<br />

1. die Zusammenarbeit mit dem Träger des französischen Teils des grenzüberschreitenden<br />

Biosphärenreservats,<br />

2. die Zusammenarbeit und der Erfahrungsaustausch in Bezug auf das Weltnetz der<br />

Biosphärenreservate,<br />

3. die Außenvertretung, die Einberufung von Beiräten oder ähnlichen Einrichtungen für das<br />

Biosphärenreservat,<br />

4. die Koordinierung und Durchführung ihm übertragener Maßnahmen des Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege im Sinne der jeweils geltenden Förderungsgrundsätze des<br />

Landes,<br />

5. die Entscheidungen zur Weitergabe und zur Verwendung von Bezeichnungen und<br />

Kennzeichen des Biosphärenreservats und <strong>Naturpark</strong>s,<br />

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