14.04.2021 Aufrufe

Emsblick Meppen - Heft 43 (April/Mai 2021)

Viel los in der Stadt Lange führte einer der schönsten Flecken in der Meppener Innenstadt ein Schattendasein. Das hat nun ein Ende! Am Zusammenfluß von Ems, Hase und Dortmund-Ems-Kanal ist eine Aussichtsplattform entstanden, die man getrost als Stadtterrasse bezeichnen kann. Das unmittelbar in dessen Nähe demnächst wieder der Bootssteg eingeschwommen wird, erhöht den Reiz dieser Partie. Könnte sich da nach dem Vorbild von Lübeck nicht noch ein Theaterschiff hinlegen, oder nach andern Vorbildern auch ein Restaurantschiff mit - nach Corona - abendlichem Tanz? Wohl zu schön, um wahr zu werden. Denn gleich ein paar Schritte weiter Richtung City ruft eine andere Baustelle: Die Fußgängerzone will belebt werden. Dazu stellte der städtische Wirtschaftsförderer nun einige Ideen vor. Gleichwohl, ob das reicht? Bundesweit wird diskutiert, die entsprechenden Einkaufsbereiche nicht nur für den Konsum, sondern für Leben in der Stadt umzugestalten. Warum nicht wieder nicht störendes kleines Handwerk, so es das noch gibt? Das wichtigste allerdings scheint: die Mieten müssen runter. Es waren nicht wenige Neuansiedlungen, die an diesem Faktor gescheitert sind. Es gibt Beispiele, wo Städte als Mieter auftreten und zur Strukturstärkung diese Flächen deutlich günstiger weiter an Händler oder Dienstleister vermieten. Das könnte interessanter werden als der x-te Handyladen. Aber im Kern ist es erstmal wichtig, dass etwas passiert. Das tut es in vielen anderen Bereichen der Stadt - trotz Corona. Die vielen hier im Heft genannten Beispiel sind ein guter Beleg dafür, dass Meppen nach wie vor eine aktive Stadt ist. Wenn dann in 2020 das neue Stadthaus fertig ist, kann es nur noch besser werden. Arbeit ist ja dennoch genug - und im Bauen von Brücken ist ja die Stadt eigentlich erfahren. Es wäre doch ein Jammer, wenn grad die Lambertsbrücken sich so in die zeitliche Länge ziehen würden? Eine zweite Eisenbahnbrücke von Weener brauchen wir nun wirklich nicht! Also, die kommende Zeit ist und bleibt spannend, genau so, wie die Lektüre dieser neuen Ausgabe des Emsblick, bei der wir wie immer, viel Lesevergnügen wünschen. Und, wenn noch ein Wunsch gestattet ist: Helfen Sie mit, Corona ein Ende zu bereiten. Ihr Team vom Emsblick

Viel los in der Stadt

Lange führte einer der schönsten Flecken in der Meppener Innenstadt ein Schattendasein. Das hat nun ein Ende! Am Zusammenfluß von Ems, Hase und Dortmund-Ems-Kanal ist eine Aussichtsplattform entstanden, die man getrost als Stadtterrasse bezeichnen kann. Das unmittelbar in dessen Nähe demnächst wieder der Bootssteg eingeschwommen wird, erhöht den Reiz dieser Partie. Könnte sich da nach dem Vorbild von Lübeck nicht noch ein Theaterschiff hinlegen, oder nach andern Vorbildern auch ein Restaurantschiff mit - nach Corona - abendlichem Tanz? Wohl zu schön, um wahr zu werden.

Denn gleich ein paar Schritte weiter Richtung City ruft eine andere Baustelle: Die Fußgängerzone will belebt werden. Dazu stellte der städtische Wirtschaftsförderer nun einige Ideen vor. Gleichwohl, ob das reicht?

Bundesweit wird diskutiert, die entsprechenden Einkaufsbereiche nicht nur für den Konsum, sondern für Leben in der Stadt umzugestalten. Warum nicht wieder nicht störendes kleines Handwerk, so es das noch gibt? Das wichtigste allerdings scheint: die Mieten müssen runter. Es waren nicht wenige Neuansiedlungen, die an diesem Faktor gescheitert sind. Es gibt Beispiele, wo Städte als Mieter auftreten und zur Strukturstärkung diese Flächen deutlich günstiger weiter an Händler oder Dienstleister vermieten. Das könnte interessanter werden als der x-te Handyladen. Aber im Kern ist es erstmal wichtig, dass etwas passiert.

Das tut es in vielen anderen Bereichen der Stadt - trotz Corona. Die vielen hier im Heft genannten Beispiel sind ein guter Beleg dafür, dass Meppen nach wie vor eine aktive Stadt ist. Wenn dann in 2020 das neue Stadthaus fertig ist, kann es nur noch besser werden. Arbeit ist ja dennoch genug - und im Bauen von Brücken ist ja die Stadt eigentlich erfahren. Es wäre doch ein Jammer, wenn grad die Lambertsbrücken sich so in die zeitliche Länge ziehen würden? Eine zweite Eisenbahnbrücke von Weener brauchen wir nun wirklich nicht!

Also, die kommende Zeit ist und bleibt spannend, genau so, wie die Lektüre dieser neuen Ausgabe des Emsblick, bei der wir wie immer, viel Lesevergnügen wünschen. Und, wenn noch ein Wunsch gestattet ist: Helfen Sie mit, Corona ein Ende zu bereiten.

Ihr Team vom Emsblick

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TIPP<br />

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BFH kippt „Arbeitshilfe“<br />

des Bundesfinanzmisters zur<br />

steuerlichen Abschreibung<br />

von Immobilien<br />

Bewertung<br />

Vermittlung<br />

Schäden<br />

Steuern<br />

Service<br />

Klaus Lübbers<br />

Dipl.-Ing. (FH), Dipl.-Sachv. (DIA)<br />

Sachverständiger für Immobilienbewertungen<br />

Inhaber von Lübbers Sachverständigenbüro<br />

Lübbers Sachverständigenbüro<br />

Hinterstraße 33 | 49716 <strong>Meppen</strong><br />

05931 / 496 57-20<br />

www.luebbers24.de<br />

Der Bundesfinanzhof hat die „Arbeitshilfe“ des Bundesfinanzministers zur Aufteilung<br />

von Kaufpreisen bei der steuerlichen Abschreibung von Immobilien kassiert. Steuerpflichtige<br />

können unter Umständen bereits ergangene Bescheide anfechten. In unserem<br />

neuen Expertentipp erläutert der Immobilienexperte Dipl.-Ing. (FH), Dipl.-Sachv.<br />

(DIA) Klaus Lübbers die Hintergründe dieser Entscheidung.<br />

Sachverständigenbüro<br />

Worum geht es?<br />

Wer ein Wirtschaftsgut zur Erzielung von<br />

in der<br />

Einkünften erwirbt (z.B. eine Immobilie<br />

Immobilienwirtschaft<br />

zum Zweck der Vermietung oder Verpachtung)<br />

kann steuerlich eine „Absetzung für<br />

Abnutzung“ geltend machen. Bei Immobilien<br />

besteht die Besonderheit, dass die<br />

sog. „Abschreibung“ nur für das Gebäude<br />

geltend gemacht werden kann, nicht aber<br />

für den Grund und Boden auf dem sie steht.<br />

Jeder Steuerpflichtige muss also seine Anschaffungskosten<br />

in einen Boden- und einen<br />

Gebäudeanteil aufteilen (sog. „steuerliche<br />

Kaufpreisaufteilung“).<br />

Bisherige Lösung<br />

Die steuerliche Kaufpreisaufteilung ist im<br />

Bewertungsgesetz nicht geregelt. Experten<br />

empfehlen, die Kaufpreisaufteilung bereits<br />

im Kaufvertrag zu verankern, denn diese ist<br />

für das Finanzamt bindend. Das gilt jedoch<br />

nicht, falls die realen Wertverhältnisse in<br />

grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich<br />

nicht haltbar erscheinen. Liegen<br />

also Anhaltspunkte dafür vor, dass die Kaufpreisaufteilung<br />

nur zum Schein bestimmt<br />

worden ist oder die Voraussetzungen eines<br />

Gestaltungsmissbrauchs nach § 42 AO gegeben<br />

sind, besteht keine Bindungspflicht<br />

für das Finanzamt.<br />

Die „Arbeitshilfe“ des<br />

Bundesfinanzministers<br />

Das Bundesfinanzministerium hat auf<br />

seiner Internetseite eine kostenlose „Arbeitshilfe“<br />

in Form einer Excel Tabelle<br />

zur Verfügung gestellt, mit der sich eine<br />

Kaufpreisaufteilung berechnen lässt. Das<br />

Ergebnis hat das Finanzamt im Regelfall<br />

akzeptiert. In seinem Urteil vom 21.07.2020<br />

(IX R 26/19) hat der Bundesfinanzhof diese<br />

Wir erstellen unverbindlich<br />

„Arbeitshilfe“ nun kassiert. Die Richter sind<br />

und persönlich Ihren<br />

der Meinung, dass sie zu häufig zu nachteiligen<br />

Ergebnissen für die Steuerpflichtigen<br />

führt. Die geforderte Aufteilung nach<br />

Verkehrswerten sei nicht gewährleistet,<br />

da das Bewertungsverfahren auf ein modifiziertes<br />

(vereinfachtes) Sachwertmodell<br />

unverbindlich, persönlich, zuverlässig<br />

der SW-RL 2012 reduziert worden ist. Eine<br />

Begründung der Methodenwahl oder eine<br />

unabhängige Plausibilitätsprüfung durch<br />

weitere Wertermittlungsverfahren finden<br />

nicht statt.<br />

Zudem kritisieren die Richter, dass die Arbeitshilfe<br />

einen systemischen Fehler aufweise,<br />

indem bei der Ermittlung des Gebäudewerts<br />

kein Regionalfaktor berücksichtigt<br />

wird. Denn die Kostenkennwerte der NHK<br />

Kennen Sie den<br />

Wert Ihrer Immobilie?<br />

2010 sind Bundesmittelwerte. Bei gleichgroßen<br />

Gebäuden desselben Typs und derselben<br />

Baujahreskategorie ergeben sich<br />

modellbedingt bundesweit stets dieselben,<br />

lediglich alterswertgeminderten Gebäudekosten.<br />

Dies führt in Regionen mit hohen<br />

Bodenwerten zu geringeren Gebäudewerten;<br />

zum Nachteil des Steuerpflichtigen.<br />

Damit geht einher, dass der nach Maßgabe<br />

unverbindlich und persönlich<br />

Verkaufspreis<br />

schnell und sicher ermitteln<br />

der Arbeitshilfe ermittelte Gebäudewert<br />

nur bedingt einen Marktbezug aufweist.<br />

Denn die NHK 2010 sind reine Modellwerte,<br />

deren Marktbezug erst durch den Sachwertfaktor<br />

hergestellt wird. Genau diesen<br />

lässt die Arbeitshilfe aber außer Acht. Es<br />

fehle somit an der Einbeziehung der tatsächlichen<br />

Marktgegebenheiten.<br />

40 | emsblick – <strong>April</strong>/<strong>Mai</strong> <strong>2021</strong>

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