Liebevoll pflegen Leseprobe
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Liebevoll
pflegen
2
FEBRUAR 2021
Vertrauensvolle und gesundheitliche
Unterstützung für pflegende Angehörige
„Wieso isst er bloß so schlecht?“ –
8 Gründe für ein verändertes
Ess- und Trinkverhalten
von Anna Jannes
In Ihrer häuslichen Pflege spielt die Nahrungsaufnahme eine zentrale Rolle.
Sie ist nicht nur mitentscheidend für das Wohlbefinden Ihres Angehörigen,
sondern auch für Ihr eigenes gutes Gefühl.
S. 1–7
MEIN WOHLBEFINDEN
Finden Sie anhand von
2 Mustern heraus,
ob Ihr Angehöriger
ausreichend trinkt
S. 8–9
Um uns am Leben zu erhalten, benötigt
unser Körper jede Menge Energie. Diese
nehmen wir über unsere Ernährung auf.
Nimmt eine Person nur noch wenig Nahrung
zu sich, bestehen die Risiken für eine
Mangelernährung. Dies kann schwerwiegende
Folgen mit sich bringen. Die Organe
können nicht mehr in dem Maße
funktionieren, wie sie es normalerweise
täten, und Erkrankungen sind die Folge.
Wussten Sie, dass die Gewichtsabnahme
am überlebenswichtigen Organfett
beginnt? Die Organe benötigen diesen
Schutz und Halt, aber leider ist das Fett
in Notzeiten schnell abgebaut. Deswegen
ist Ihre Sorge begründet und nur zu gut
nachvollziehbar.
PRAXISBEISPIEL: „Mein Mann hat
früher immer große Portionen gegessen.
Seit seinem vor ca. einem Jahr erlittenen
Schlaganfall hat er eh schon weniger
gegessen, und seit ungefähr einem Monat
isst er sogar davon nur noch die Hälfte.
Davon kann er doch nicht statt werden. Ich
weiß nicht, was ich falsch mache!“
In Ihrem ohnehin schon anstrengenden
Alltag können Unsicherheit und
Selbstzweifel Sie stark belasten. Vielleicht
stellen Sie sich Fragen wie:
N „Versorge ich ihn nicht richtig?“
N „Schmeckt es ihm nicht?“
N „Was mache ich bloß falsch?“
Weiter auf Seite 2
MEIN PFLEGEWISSEN
Anhand dieser Übersicht
gelingt eine richtige und
wirksame Mund- und
Zahnpflege im Alter
S. 10–11
MEIN DURCHBLICK
7 Fragen und
Antworten zu
der Schutzimpfung
gegen das Coronavirus.
Alle Mustervorlagen, Checklisten und Übersichten der Ausgabe finden Sie
in unserem Downloadbereich unter https://premium.vnr.de/
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MEIN WOHLBEFINDEN: KÖRPERLICH UND MENTAL FIT BLEIBEN
Muster-Trinkplan: So können Sie überprüfen,
ob Ihr Pflegebedürftiger ausreichend trinkt
von Anna Jannes
Ihr Angehöriger trinkt zu wenig? Das kann schnell zu gesundheitlichen Folgen wie Verstopfung,
Muskelkrämpfen oder Kreislaufproblemen führen. Lesen Sie im Folgenden, wie es Ihnen gelingt,
dass Ihr Pflegebedürftiger ausreichend trinkt.
Falsches Trinkverhalten kann
lebensbedrohliche Zustände
hervorrufen
Während eine Unterernährung erst
nach ein paar Wochen zu deutlichen
Störungen führt, kann eine
Dehy dratation (Flüssigkeitsverlust)
bereits nach wenigen Tagen akute
Verwirrtheit und lebensbedrohliche
Zustände erzeugen. Pflegebedürftige
sollten pro Tag ca. 1,3 bis
1,5 Liter trinken. Je weniger eine
Person isst, desto mehr muss der
fehlende Flüssigkeitsanteil aus der
festen Nahrung über Getränke ausgeglichen
werden.
Diese 2 Punkte sollten Sie bei
der Flüssigkeitszufuhr beachten
1. Der Flüssigkeitsbedarf erhöht
sich unter bestimmten Voraussetzungen,
z. B. bei Hitze, Anstrengung,
Fieber, Durchfall, Erbrechen.
2. Bei bestimmten Erkrankungen
gibt der Arzt eine Höchsttrinkmenge
vor, z. B. bei Herzschwäche
oder Einschränkungen der
Nierenfunktion. Daher sollte stets
der Arzt nach der richtigen Trinkmenge
befragt werden.
Pflegebedürftige müssen vielfach
zum Trinken angeregt werden, da
sie häufig ein verringertes Durstempfinden
haben und deswegen
vergessen zu trinken. Geeignete Getränke,
um zum Trinken anzuregen,
sind:
N Trink-/Mineralwasser
N ungesüßte Kräuter- und Früchtetees
Tabelle: Formulierungen, um sich zuzuprosten
1. Stößchen!
2. Prösterchen!
3. Zum Wohl!
4. Auf uns!
5. Auf die Gesundheit!
6. Ein Hoch auf dich!
7. So jung trinken wir nie wieder zusammen!
8. Ein Gläschen in Ehren kann niemand verwehren!
9. Auf dich!
10. Auf das Leben!
11. Auf die Liebe!
N Fruchtschorlen
N Kaffee (Hier sollten es jedoch
nicht mehr als 3–4 Tassen täglich
sein.)
Erfahren Sie nachfolgend, wie Sie
Ihren Pflegebedürftigen im Alltag
mit kleinen Tricks animieren, mehr
zu trinken.
Unterstützen Sie, indem Sie gemeinsam
miteinander anstoßen
Damit Sie Ihren Angehörigen zum
Trinken animieren, prosten Sie ihm
zu oder stoßen Sie gemeinsam an.
Ein fröhliches „Prost“ animiert zum
Trinken, schon allein deshalb, weil
man in Gesellschaft nicht unhöflich
sein möchte.
Zum Trinken einladen
Fragen Sie nicht zu oft, ob Ihr Angehöriger
etwas trinken möchte. Dies
wird er wahrscheinlich verneinen,
da er keinen Durst verspürt. Laden
Sie zum Trinken ein: „Das schmeckt
erfrischend! Probier doch mal!“ Stellen
Sie in verschiedenen Räumlichkeiten
Getränke in Gläsern oder
Bechern auf. Diese sollten auch im
Sitzen für Ihren Pflegebedürftigen
gut erreichbar sein. So wird Ihr Pflegebedürftiger
ans Trinken erinnert.
Sie können Ihren Angehörigen auch
motivieren, indem Sie ihm ein Glas/
einen Becher in die Hand geben, danach
einschenken und gemeinsam
anstoßen.
Führen Sie ein Trinkprotokoll
Haben Sie das Gefühl, dass Ihr Angehöriger
immer noch nicht ausreichend
trinkt, oder wissen Sie eventuell
gar nicht, welche Trinkmenge
er zu sich nimmt, führen Sie ein
Trinkprotokoll. Tragen Sie im Trinkplan
die Mengen ein, die Ihr Angehöriger
zu sich genommen hat. So
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www.liebevoll-pflegen.org AUSGABE 2 | FEBRUAR 2021
MEIN WOHLBEFINDEN: KÖRPERLICH UND MENTAL FIT BLEIBEN
1. Muster: Fassungsvermögen Trinkgefäße und Teller
1 kleines Glas = ……. ml 1 Kaffeebecher = ……. ml 1 Kaffeetasse = …… ml 1 Suppenteller = …… ml
1 großes Glas = ……. ml 1 Weißweinglas = …… ml 1 Rotweinglas = …… ml 1 Suppenschale = …… ml
2. Muster: Trinkplan für einen Tag
Geplante Trinkmenge pro Tag: 1,3 Liter
Datum: 01.02.2021 Datum: 02.02.21
Uhr Art der Flüssigkeit ml Uhr Art der Flüssigkeit ml
08:15 Uhr Tasse Kaffee 150 ml
08:30 Uhr Glas Orangensaft 100 ml
12:30 Uhr Glas Apfelschorle 150 ml
12:30 Uhr Teller Suppe ca. 250 ml
15:00 Uhr Becher Kaffee 200 ml
16:00 Uhr Smoothie 150 ml
…
18:00 Uhr Tee 200 ml
Summe 1.200 ml Summe
können Sie überprüfen, in welchem
Umfang sie von den empfohlenen
1,3 bis 1,5 Litern abweichen. Isst Ihr
Pflegebedürftiger „normale“ Portionen,
nimmt er damit am Tag ca. 500
ml Flüssigkeit zu sich. Folglich sollte
er dann noch ca. 1 Liter trinken.
Um die Flüssigkeitsmengen möglichst
genau im Trinkplan notieren
zu können, sollten Sie im Vorfeld
messen, welches Fassungsvermögen
die von Ihnen verwendeten Trinkgefäße
und Teller haben. Im Folgenden
finden Sie dazu ein Muster,
um das Fassungsvermögen der
Trinkgefäße und Teller zu notieren,
sowie einen Muster-Trinkplan, um
die Trinkmengen einzutragen. Sollte
Ihr Pflegebedürftiger nicht die exakte
Trinkmenge von 1,3 bis 1,5 Litern
erreichen, ist das nicht besorgniserregend.
Allzu groß sollte die Differenz
hingegen nicht sein.
Der eine trinkt gern aus der Tasse,
der andere lieber aus einem schönen
Glas oder einem Becher. Es kann
auch sein, dass Ihr Angehöriger besonders
gern aus einem Weinglas
oder Bierkrug (Gewicht beachten)
trinkt, weil es dann für ihn etwas Besonderes
ist. Beachten Sie die Vorlieben
Ihres Pflegebedürftigen und
füllen Sie die Trinkgefäße nur zur
Hälfte. Ein volles Glas zu leeren ist
für manche Menschen eine Überforderung
und eine nicht zu bewältigende
Aufgabe. Schenken Sie lieber
noch einmal nach.
Bieten Sie Lieblingsgetränke
oder wasserreiche Speisen an
Wissen Sie, dass Ihr Pflegebedürftiger
ein Getränk besonders gern
mag, bieten Sie ihm dieses öfter
an. Fügen Sie Mineralwasser immer
einen Schuss Fruchtsaft hinzu.
So können Betroffene das Getränk
besser erkennen und sehen, dass etwas
im Glas ist. Zudem werden süße
Nahrungsmittel häufig besser angenommen,
weil sie schon in der Jugend
etwas Besonderes waren.
Um die gewünschte Trinkmenge zu
erreichen, können Sie Ihrem Angehörigen
auch wasserreiche Lebensmittel
wie z. B. Suppe, Melone,
Pfirsich, Mandarine, Tomate oder
Gurke anbieten. Ein Becher Brühe
kann Wunder bewirken, indem er
Erinnerungen an früher weckt.
FAZIT: JEDER SCHLUCK
ZÄHLT
Selbst wenn Ihr Pflegebedürftiger
nicht die empfohlene tägliche
Trinkmenge zu sich nimmt,
sollten Sie nicht resignieren. Mit
kleinen „Tricks“ schaffen Sie es,
dass Ihr Angehöriger mehr konsumiert.
Bitte bedenken Sie auch:
Bleiben Sie in Ihren Erwartungen
realistisch. Jemand, der schon immer
wenig getrunken hat, wird im
Alter nicht zum „Vieltrinker“. Hier
ist wichtig, darauf zu achten, dass
der Betroffene die ohnehin geringe
Trinkmenge nicht noch weiter
unterschreitet.
AUSGABE 2 | FEBRUAR 2021
Schreiben Sie Anna Jannes: redaktion@liebevoll-pflegen.org
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MEIN PFLEGEWISSEN: FACHLICH KORREKT HANDELN
So unterstützen Sie effizient bei der
Mund- und Zahnpflege
von Marcel Faißt
Gerade wenn Menschen körperlich auf Hilfe und Pflege angewiesen sind, wird oftmals die Mundund
Zahnpflege vernachlässigt. Das liegt vor allem daran, dass der Betroffene auch hier nicht mehr
in der Lage ist, die erforderliche Pflege allein zu bewältigen.
Als pflegendem Angehörigen kommt
Ihnen somit auch die Aufgabe zu, die
Mund- und Zahnpflege zu unterstützen
oder gar ganz zu übernehmen.
Ansonsten kann es im Mundraum
des Pflegebedürftigen zu Pflegeproblemen
kommen, die oftmals weitere
Erkrankungen nach sich ziehen und
seinen Allgemeinzustand weiter verschlechtern.
Darum ist eine gute Mund- und
Zahnpflege so wichtig
Die Mundgesundheit ist für das allgemeine
Wohlbefinden eines Menschen
unerlässlich. Schließlich ermöglichen
ein gesunder Mundinnenraum
und gesunde Zähne,
ohne Probleme zu essen, zu trinken
und zu sprechen. Haben Menschen
schlechte Zähne, ist ihnen
dies oft unangenehm und peinlich.
Das kann dazu führen, dass sie sogar
vermeiden, zu lächeln oder zu
lachen. Deswegen spielen nicht nur
funktionale Aspekte für eine gute
Mund- und Zahnpflege eine wichtige
Rolle, sondern auch kosmetische.
Zur Mundgesundheit gehören
gesunde Zähne – oder ggf. eine gut
sitzende Zahnprothese –, gesundes
Zahnfleisch und eine intakte Mundschleimhaut.
Außerdem können bestimmte
Stoffwechselerkrankungen,
zu denen beispielsweise auch die
Zuckerkrankheit (Diabetes) gehört,
bakterielle Infektionen im Mundraum
begünstigen. Wenn diese Bakterien
dann vom Mund in den Kreislauf
gelangen, kann es zu weiteren
schweren Erkrankungen bis hin zu
Lungenentzündungen oder Herz-
Kreislauf-Erkrankungen kommen.
Sie sehen: Eine gute Mund- und
Zahnpflege ist unerlässlich für die
allgemeine Gesundheit auch Ihres
Angehörigen.
Diese 3 Mund- und Zahnprobleme
treten vor allem im Alter auf
Bei älteren und pflegebedürftigen
Menschen zeigen sich oftmals die
folgenden Probleme in der Mundund
Zahngesundheit.
1.
Zahnfleisch bildet sich
zurück
Mit zunehmendem Alter
bildet sich häufig das Zahnfleisch
zurück. Somit werden die Zahnhälse
freigelegt und sind dadurch anfällig
für eine Karieserkrankung. Außerdem
schmerzen freiliegende Zahnhälse
sehr, z. B. beim Genuss kalter
oder heißer Getränke oder von Süßem.
Außerdem besteht das Risiko,
dass Zähne ohne Halt ausfallen
könnten.
2.
Schlecht sitzende Zahnprothesen
Wenn durch den Rückgang
des Zahnfleisches die Zähne gar gelockert
oder womöglich sogar ausgefallen
sind, kann eine Zahnprothese
nicht mehr sicher eingesetzt
werden. Sie sitzt dann nicht fest
und führt wiederum zu Problemen
beim Essen, möglicherweise sogar
zu Druckstellen oder Entzündungen
im Mundraum. Bitte beachten Sie:
Der Sitz einer Zahnprothese sollte
mindestens alle 6 Monate von einem
Zahnarzt kontrolliert werden. Denn
bei Zahnlosigkeit bildet sich häufig
auch der Knochen zurück und die
Zahnprothese muss ggf. unterfüttert
werden.
3.
Trockener Mundraum
Oft haben pflegebedürftige
Menschen auch einen trockenen
Mund, da sie entweder zu
wenig trinken oder aufgrund der
Einnahme bestimmter Arzneien zu
wenig Speichel produzieren. Zu wenig
Speichel führt dann zu Problemen
beim Schlucken. Außerdem
führt eine trockene Zunge zu einer
Schwächung der Abwehrkräfte, zu
Mundgeruch und zu Störungen des
Geschmackssinns. Hier bilden sich
dann häufig Pilze oder andere Beläge,
die Schmerzen sowie weitere
Entzündungen verursachen können.
Auch eine Ohrspeichelentzündung
kann die Folge sein.
Dann ist Unterstützung bei der
Mundpflege erforderlich
Wenn Ihr pflegebedürftiger Angehöriger
nur noch teilweise oder gar
nicht mehr in der Lage ist, selbst die
Mundpflege durchzuführen, benötigt
er hierbei Unterstützung. Häufig
wird dies, gerade bei einer beginnenden
Pflegebedürftigkeit, gar
nicht als akutes Erfordernis wahrgenommen.
Da der Pflegebedürftige
zunehmend Probleme mit der
Mundpflege hat, dies aber nicht zugeben
möchte, lässt er diese einfach
„unter den Tisch fallen“.
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www.liebevoll-pflegen.org AUSGABE 2 | FEBRUAR 2021
MEIN PFLEGEWISSEN: FACHLICH KORREKT HANDELN
Seien Sie aufmerksam
Achten Sie auf verschiedene Anzeichen,
die einen Hinweis geben
können, dass Ihr Angehörige die
Mund- und Zahnpflege nicht mehr
selbstständig durchführen kann. Als
Verwandte erkennen Sie das dann
z. B. an einer permanent trockenen
Zahnbürste, die offensichtlich nicht
benutzt wird, oder eben an den oben
genannten Anzeichen wie Mundgeruch,
locker sitzenden Zahnprothesen
oder rissigen Lippen. Wenn Sie
feststellen, dass Ihr Angehöriger
Hilfe bei der Mund- und Zahnpflege
benötigt, ist dies häufig aus folgenden
Ursachen der Fall:
N Er kann das Waschbecken oder
die erforderlichen Gegenstände
wie Zahnbecher und -bürste
nicht mehr ohne Hilfe erreichen.
N Er ist nicht mehr in der Lage, die
Zahnbürste selbst zu führen.
N Er kann die Prothese oder auch
andere für die Zahn- und Mundpflege
relevanten Gegenstände
nicht mehr erkennen.
N Er ist nicht mehr in der Lage, die
Abläufe der Mundpflege sicher zu
koordinieren.
So können Sie bei der Zahn- und
Mundpflege unterstützen
Sie haben jetzt erfahren, warum eine
gute Mund- und Zahnpflege gerade
auch im Alter wichtig ist. Sie ist
nicht nur förderlich für die allgemeine
Gesundheit, sondern auch für
das Wohlbefinden und somit die Lebensqualität
Ihres Angehörigen. Im
Folgenden geben wir Ihnen 3 Praxistipps
an die Hand, wie Sie Ihren
Angehörigen bei der Mund- und
Zahnpflege unterstützen können.
1.
So helfen Sie beim Zähneputzen
Das Zähneputzen ist ein elementarer
Teil der Mundpflege. Deshalb
sollten die Zähne mindestens
2-mal am Tag geputzt werden. Worauf
Sie dabei achten sollten, entnehmen
Sie der folgenden Übersicht.
Übersicht: Tipps zur Unterstützung beim Zähneputzen
Stellen Sie die Utensilien bereit, die für das Zähneputzen erforderlich sind. Dazu
gehören Zahnbürste, Zahnpasta, Zahnbecher sowie ein Handtuch, gegebenenfalls
ein Lippenpflegestift sowie Einmalhandschuhe.
Waschen Sie sich selbst die Hände, bevor Sie beim Zähneputzen unterstützen.
Auch Ihr Angehöriger sollte das tun.
Helfen Sie in den Bereichen, in denen Ihr Angehöriger an seine Grenzen stößt.
Gegebenenfalls müssen Sie nur den Tubendeckel abdrehen oder die Zahnbürste
zum Mund Ihres Angehörigen führen. Alles Weitere funktioniert dann noch,
da es ja ein über die ganze Lebenszeit eingespielter Vorgang ist.
Gegebenenfalls leiten Sie beim Zähneputzen an, wenn bei Ihrem Angehörigen
demenzielle Beeinträchtigungen bestehen. Geben Sie klare Anweisungen:
„Jetzt die Zahnbürste zum Mund führen, nun mit kreisenden Bewegungen die
Zähne bürsten etc.“
Achten Sie darauf, dass Ihr Angehöriger Zahnpasta und Spüllösung wieder ausspuckt
und nicht schluckt. Machen Sie deswegen kleine Pausen zwischendurch,
sodass Ihr zu Pflegender dazu die Möglichkeit hat.
Reichen Sie nach dem Zähneputzen ein Handtuch zum Abtrocknen.
Achten Sie darauf, dass alle verwendeten Utensilien wieder gereinigt werden.
2.
So reinigen Sie die
Zunge
Wenn die Zunge trocken
und rau ist, können sich auf der
Oberfläche Keime, Bakterien und
Pilze festsetzen. Deswegen ist es ratsam,
die Zunge ebenfalls 2-mal täglich
nach dem Zähneputzen mit einem
Zungenschaber zu reinigen.
Beachten Sie dabei folgende Tipps:
N Bewegen Sie den Zungenschaber
vorsichtig vom hinteren Teil der
Zunge bis zur Zungenspitze.
N Lassen Sie Ihren pflegebedürftigen
Angehörigen anschließend
den Mund mit warmem Wasser
spülen.
3.
Halten Sie die Lippen
geschmeidig
Wie bereits oben beschrieben,
sind auch die Lippen besonders
empfindlich. Wenn es hier zur Austrocknung
kommt, können schnell
Risse entstehen, die wiederum das
Essen und Trinken, aber auch das
Sprechen negativ beeinträchtigen
können. Halten Sie so die Lippen geschmeidig:
N Nutzen Sie für die Pflege der Lippen
nach dem Zähneputzen einen
Lippenpflegestift oder eine
fetthaltige Creme. Auch hier sind
Produkte, die Oliven- oder Mandelöl
enthalten, sehr geeignet.
Die Zahnärztekammer empfiehlt
ebenso Kokosfett, das Sie im Reformhaus
bekommen.
N Wenn bereits rissige Lippen bestehen,
tragen Sie in Rücksprache
mit dem Arzt mehrfach täglich
eine heilende Creme auf, wie z. B.
Panthenolsalbe.
FAZIT: ACHTEN SIE AUF EINE
GUTE MUND- UND ZAHN-
PFLEGE
Sie sehen: Mit einfachen Mitteln
können Sie dazu beitragen, dass
auch bei einer bestehenden Hilfe-
und Pflegebedürftigkeit ein
gesunder Mundraum erhalten
bleibt. Damit schaffen Sie eine
wichtige Grundlage dafür, dass Ihr
Angehöriger nach wie vor gern
isst und ohne Probleme sprechen
kann.
AUSGABE 2 | FEBRUAR 2021
Schreiben Sie Marcel Faißt: redaktion@liebevoll-pflegen.org
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MEIN DURCHBLICK: OPTIMAL ORGANISIEREN
Impfung gegen das Coronavirus – hier finden Sie
Antworten auf die 7 drängendsten Fragen
von Judith Barth
Das Coronavirus macht uns allen nach wie vor Sorgen: Die Angst, den Pflegebedürftigen anzustecken,
ist groß, und auch die Angst, selbst zu erkranken und als Pflege- und Bezugsperson auszufallen,
ist allgegenwärtig. Aber: Es gibt Hoffnung. Die Impfkampagne hat begonnen.
Das sind gute Nachrichten! Doch
der Impfstart wirft auch eine Vielzahl
von Fragen auf. Die 7 häufigsten
aus meiner Beratungspraxis habe ich
Ihnen hier zusammengestellt.
Frage 1: „Wer wird als Erstes geimpft?“
Antwort: Nach der Impfverordnung
des Bundes werden als Erstes die besonders
gefährdeten Personengruppen
geimpft. Hierzu gehören alle
Personen, die in einem Pflegeheim
leben, Pflegepersonal und alle Menschen
über 80 Jahre. In der Woche
nach Weihnachten wurde mit den
Impfungen der Bewohner der Alten-
und Pflegeheime begonnen.
Über 80-Jährige, die zu Hause leben,
können sich in Impfzentren impfen
lassen. Die Impfungen sind für Ihren
Angehörigen kostenlos. Die
Impfungen werden von den Bundesländern
organisiert. Wie Sie einen
Impftermin vereinbaren können, sehen
Sie in der Übersicht auf Seite 11.
Frage 2: „Besteht eine Impfpflicht?“
Antwort: Nein. Eine Impfpflicht besteht
nicht. Es handelt sich um ein
Angebot und perspektivisch soll sich
jeder, der sich impfen lassen möchte,
auch impfen lassen können.
Allerdings sollten Sie und Ihr Angehöriger
gut überlegen, ob Sie das
Impfangebot ausschlagen. Gerade
bei älteren Menschen ist die Gefahr,
dass eine Erkrankung mit CO-
VID-19 einen schweren oder tödlichen
Verlauf nimmt, groß. Die
Gefahr ist, mit Blick auf die mutierten
Viren, die z. B. aus England und
Südafrika nach Deutschland kommen,
noch größer geworden.
Die Risiken, die mit der Impfung
einhergehen, sind nach den derzeitigen
Erkenntnissen der wissenschaftlichen
Studien hingegen eher gering.
Sind Sie sich unsicher, nehmen Sie
doch Kontakt zum Hausarzt Ihres
pflegebedürftigen Angehörigen auf
und bitten Sie um eine Impfberatung.
Auf dieser Basis können Sie
dann gemeinsam eine faktenbasierte
Entscheidung treffen.
Frage 3: „Bekommt mein
Angehöriger automatisch einen
Impftermin?“
Antwort: Das kommt darauf an, in
welchem Bundesland Ihr Angehöriger
lebt. Denn die Vergabe der Impftermine
ist sehr unterschiedlich organisiert.
So müssen Sie sich z. B.
in Rheinland-Pfalz selbst um einen
Impftermin kümmern. In Berlin bekommen
Sie bzw. Ihr impfberechtigter
Angehöriger eine Einladung vom
Senat.
Frage 4: „Mein Angehöriger ist
bettlägerig. Kann er auch zu
Hause geimpft werden?“
Antwort: Das ist problematisch,
denn der Impfstoff, der derzeit auf
dem Markt ist, bedarf einer besonderen
Kühlung, und aus einem Impfstoff-Fläschchen
müssen mehrere
Impfdosen gewonnen werden. Daher
ist ein Impfen per Hausbesuch –
durch mobile Impfteams oder durch
den Hausarzt – noch nicht möglich.
Aber dies wird sich wohl hoffentlich
in naher Zukunft ändern, denn der
3. Impfstoff, der kurz vor der Zulassung
in der EU steht, wird wohl
auch im häuslichen Umfeld zur Anwendung
kommen. Da heißt es jetzt
Geduld haben und noch für einen
Moment warten.
Frage 5: „Habe ich Anspruch
darauf, vorrangig geimpft zu
werden?“
Antwort: Nein, leider nicht. Sie werden
als pflegende Angehörige allerdings
in der 2. Gruppe der vorrangig
zu impfenden Personen berücksichtigt.
Das heißt: Wenn die 1. Gruppe
geimpft ist, sind Sie an der Reihe.
Wann das sein wird, ist allerdings
noch nicht absehbar. Bis dahin gilt:
Vorsichtig und umsichtig sein und
unbedingt die AHA+L-Regeln einhalten.
Frage 6: „Werden die Taxikosten
für die Fahrt zum Impfen von der
Krankenkasse übernommen?“
Antwort: Das ist in den einzelnen
Bundesländern unterschiedlich organisiert.
In Berlin z. B. erhält man
mit der Einladung zur Impfung auch
die Berechtigung für die Taxifahrt.
In anderen Bundesländern, z. B. in
Baden-Württemberg, müssen Sie
die Fahrt zum Impfzentrum selbst
organisieren – und wohl auch selbst
bezahlen.
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