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Modellkatalog 2021

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WA S S A GT D A S G E S E T Z D A Z U ?

Unterstützung durch Krankenkassen!

Haarausfall, insbesondere bei

einer Frau, ist eine sehr

starke seelische Belastung

und führt sehr oft zu

Niedergeschlagenheit und

Depression. Haare haben

nicht nur einen seelischen

und optischen Effekt,

sondern auch einen

gesundheitlichen. Sie

schützen z. B. vor

Sonnenstrahlen und

Witterungseinflüssen.

Schützen den Kopf (das

Gehirn) vor zu starker

Wärme- und Kälteeinwirkung.

Der Gesetzgeber sieht den

Haarausfall bei einer Frau

deshalb als Behinderung an.

Dies bestätigen viele

rechtskräftige Urteile.

Deshalb unterstützen

Krankenkassen in der

Mehrheit der Fälle eine

Versorgung. Meist mit einem

Festbetrag, der je nach

Krankenkasse unterschiedlich

ausfallen kann.

Was sagt das Gesetz dazu?

Versicherte haben Anspruch

auf Versorgung mit Seh- und

Hörhilfen,

Körperersatzstücken,

orthopädischen und anderen

Hilfsmitteln, die im Einzelfall

erforderlich sind, um den

Erfolg der

Krankenbehandlung zu

sichern, einer drohenden

Behinderung vorzubeugen

oder eine Behinderung

auszugleichen, soweit die

Hilfsmittel nicht als

allgemeine

Gebrauchsgegenstände des

täglichen Lebens anzusehen

sind. Gesetzliche

Krankenkassen können den

Versicherten die

erforderlichen Hilfsmittel

auch leihweise überlassen.

(vgl. §33 Absatz 1 Satz 1 und

Absatz 5 Satz 1

Sozialgesetzbuch – Fünftes

Buch SGB V)

www.tritec-hair.com

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