Modellkatalog 2021
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WA S S A GT D A S G E S E T Z D A Z U ?
Unterstützung durch Krankenkassen!
Haarausfall, insbesondere bei
einer Frau, ist eine sehr
starke seelische Belastung
und führt sehr oft zu
Niedergeschlagenheit und
Depression. Haare haben
nicht nur einen seelischen
und optischen Effekt,
sondern auch einen
gesundheitlichen. Sie
schützen z. B. vor
Sonnenstrahlen und
Witterungseinflüssen.
Schützen den Kopf (das
Gehirn) vor zu starker
Wärme- und Kälteeinwirkung.
Der Gesetzgeber sieht den
Haarausfall bei einer Frau
deshalb als Behinderung an.
Dies bestätigen viele
rechtskräftige Urteile.
Deshalb unterstützen
Krankenkassen in der
Mehrheit der Fälle eine
Versorgung. Meist mit einem
Festbetrag, der je nach
Krankenkasse unterschiedlich
ausfallen kann.
Was sagt das Gesetz dazu?
Versicherte haben Anspruch
auf Versorgung mit Seh- und
Hörhilfen,
Körperersatzstücken,
orthopädischen und anderen
Hilfsmitteln, die im Einzelfall
erforderlich sind, um den
Erfolg der
Krankenbehandlung zu
sichern, einer drohenden
Behinderung vorzubeugen
oder eine Behinderung
auszugleichen, soweit die
Hilfsmittel nicht als
allgemeine
Gebrauchsgegenstände des
täglichen Lebens anzusehen
sind. Gesetzliche
Krankenkassen können den
Versicherten die
erforderlichen Hilfsmittel
auch leihweise überlassen.
(vgl. §33 Absatz 1 Satz 1 und
Absatz 5 Satz 1
Sozialgesetzbuch – Fünftes
Buch SGB V)
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