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Beispiel Straßenquerschnitt<br />
In der <strong>Via</strong> <strong>Culturalis</strong> sollen die Übergänge zwischen Gehwegen und Fahrbereichen<br />
auf sensible Art gestaltet werden. Anstelle funktionaler Trennungen<br />
soll der öffentliche Raum als zusammenhängende Fläche erlebbar werden.<br />
Bauweise und Materialität<br />
Auf den Gehwegen ist ein quadratisches Pflasterformat von<br />
15 x 15 cm vorgesehen. Der Kreuzverband verläuft diagonal<br />
zur Bewegungsrichtung. Technisch erfolgt der Ausbau in<br />
vollgebundener Bauweise.<br />
Im Bereich der Fahrbahnen wechselt das Pflasterformat auf<br />
30 x 15 cm. Der Diagonalverband verläuft pfeilförmig zur<br />
Fahrbahnmitte. Der Ausbau erfolgt hier in ungebundener<br />
Bauweise. Die Fahrbahnen werden beidseitig durch 30 cm<br />
breite Bordsteine aus hellgrauem Granit gefasst.<br />
Offene Rinnen mit Straßeneinläufen (30 x 50 cm) gewährleisten<br />
eine wartungsfreundliche Entwässerung. Innerhalb<br />
der Fahrbahnen sind sie als seitliche Pflasterrinnen, innerhalb<br />
der fußläufigen Bereiche als Rinnenplatte ausgeführt.<br />
Der Anschluss an die Fassaden erfolgt durch einen 30 cm<br />
breiten Streifen aus Mosaiksteinpflaster, wodurch Vorsprünge<br />
der Gebäude aufgefangen werden können.<br />
Barrierefreiheit<br />
Durch das geschnittene Pflastermaterial ergibt sich ein<br />
ebener Belag mit hohem Nutzungskomfort. Aufgrund der<br />
geplanten Bordhöhe von 3 cm sind alle Bereiche des Planungsraums<br />
barrierefrei erreichbar.<br />
Die Materialwahl ist auf eine kontrastreiche Gestaltung<br />
abgestimmt. Die hellen Bordsteine aus Granit setzen sich<br />
gegenüber der Grauwacke optisch ab und erleichtern seheingeschränkten<br />
Personen die Orientierung. Eine zusätzliche<br />
Unterstützung bieten 30 cm breite Leitlinien aus Granit,<br />
die bodengleich in den Hauptwegerichtungen verortet<br />
werden. An Fußgängerüberwegen werden Bodenindikatoren<br />
(Noppen- und Rippenplatten) gemäß den Vorgaben<br />
der DIN-Norm eingebaut.<br />
Für die Ausleuchtung der Straßen werden Lichtstelen eingeplant,<br />
die als 6 m hohe Elemente dem Fahrbahnverlauf<br />
folgen. In Abstimmung mit dem Arbeitskreis Barrierefreiheit<br />
ist eine besonders helle Ausleuchtung der Gehwegbereiche<br />
vorgesehen. Der Abstand zwischen den Stelen<br />
beträgt rund 25 m.<br />
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3 KONZEPT | 3.1 DAS GESTALTUNGSKONZEPT