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GLASWELT Sonderheft Montagepraxis 2019

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<strong>Montagepraxis</strong><br />

TransporT & LogisTik<br />

TachographenpflichT<br />

Wer muss Lenk- und Ruhezeiten<br />

wie nachweisen?<br />

_<br />

Nachweispflichtig sind nur Fahrer von<br />

Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse<br />

von mehr als 2,8 Tonnen (nationaler<br />

Regelungsbereich) bzw. mehr als 3,5 Tonnen<br />

(EU-Regelung zu digitalem Tachographen), soweit<br />

die Fahrzeuge zur nicht privaten Güterbeförderung<br />

auf öffentlichen Straßen vorgesehen sind<br />

oder zum Trans port von mehr als neun Personen<br />

dienen. Der Begriff Güterbeförderung wird weit<br />

aus ge legt, sodass die meisten Fahrzeuge des<br />

Handwerks potenziell betroffen sind.<br />

Für Fahrzeuge über 2,8 bis 3,5 Tonnen besteht –<br />

soweit sie nicht unter die Ausnahmen fallen – die<br />

Pflicht zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten<br />

auf Tageskontroll blättern. Wenn ein Tachograph<br />

im Fahrzeug vorhanden ist, muss dieser<br />

aber – soweit keine Ausnahmen greifen – anstelle<br />

von Tageskontrollblättern auch im Gewichtsbereich<br />

2,8 bis 3,5 Tonnen genutzt werden.<br />

Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässiger<br />

Gesamtmasse müssen ihre Lenk- und Ruhezeiten<br />

– soweit sie nicht unter die Ausnahmen<br />

fallen – durch Fahrten schreiber aufzeichnen lassen.<br />

Für Fahrzeuge, die ab Mai 2006 erstmals zugelassen<br />

wurden, ist in einem solchen Fall ein digitaler<br />

Tachograph als Aufzeichnungsgerät vorgeschrieben.<br />

Alle Gewichtsangaben beziehen sich auf die zulässige<br />

Gesamtmasse (ehemals Gesamt gewicht)<br />

des Gesamtgespanns. Die zulässige Gesamtmasse<br />

eines mitgeführten Anhängers oder Sattelanhängers<br />

ist dabei einzubeziehen.<br />

Achtung: Wird ein Anhänger genutzt, kann ggf.<br />

bei Überschreiten der Gewichts grenzen schon für<br />

eine einmalige Nutzung die Pflicht zum Einbau<br />

eines Tachographens entstehen! Aber: Das bloße<br />

Vorhandensein einer Anhängerkupplung und<br />

entsprechende Eintragungen in den Fahrzeugpapieren<br />

begründen noch keine Einbaupflichten.<br />

Das EU-Parlament hat die Verschärfung der Tachographenpflicht für leichtere<br />

Fahrzeuge beschlossen – gleichzeitig aber auch Ausnahmen für das Handwerk<br />

hinzugefügt. Was künftig für Handwerksbetriebe gelten soll.<br />

Die wichtigsten ausnahmen<br />

Die Pflicht zur Einhaltung und zum Nachweis der<br />

Lenk- und Ruhezeiten entfällt:<br />

Tachographenpflicht: Das EU-Parlament hat nun einen Beschluss<br />

verabschiedet, der Ausnahmen für Handwerker vorsieht.<br />

■ bei Fahrzeugen über 3,5 bis 7,5 Tonnen bei<br />

Fahrten im Umkreis von 100 km, um den<br />

Standort des Betriebes, wenn das Lenken<br />

des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des<br />

Fahrers ausmacht und wenn nur Material,<br />

Ausrüstungen oder Maschinen transportiert<br />

werden, die der Fahrer für die Ausübung seines<br />

Berufes benötigt („Handwerkerregelung“<br />

§ 18 Nr.4b FPersV. Ab 3. März ist der neue<br />

Art. 3aa der EG VO 561/2006 einschlägig.)<br />

■ oder wenn es sich um einen entsprechend<br />

ausgestatteten Verkaufswagen handelt.<br />

(Die Pflicht zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten<br />

besteht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen<br />

außerhalb des 50-km Radius in jedem Fall, auch<br />

bei einmaligen Fahrten.)<br />

Durch intensives Engagement der Handwerksorganisationen<br />

haben sich Bund und Länder 2010<br />

darauf geeinigt, dass oberhalb von 3,5 Tonnen in<br />

Ergänzung der genannten Ausnahmeregelung<br />

(für mitgeführte Materialien zur Berufsausübung)<br />

auch Aus- und Anlieferungsfahrten von Gegenständen,<br />

die im Unternehmen hergestellt, bearbeitet<br />

oder repariert wurden, von der Ausnahmeregelung<br />

umfasst werden. (Weiterhin innerhalb<br />

eines Umkreises von 100 km vom Betriebsstandort<br />

bis zu einem maximalen Gesamtgewicht von<br />

7,5 t, wenn das Führen des Fahrzeugs nicht die<br />

Haupttätigkeit des Fahrers darstellt.)<br />

Foto: Sortimo<br />

Für die Anwendbarkeit der Ausnahmeregelung<br />

des § 18 Abs. 1 Nr. 4b FPersVO<br />

kommt es nun „entscheidend darauf an,<br />

dass das Führen des Fahrzeugs nicht die<br />

Haupttätigkeit des Fahrers darstellt. Somit<br />

sind auch Aus- und Anlieferungsfahrten<br />

von dieser Ausnahmeregelung<br />

umfasst, wenn das Führen des Fahrzeugs<br />

nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt.<br />

Gleiches gilt für den Abtransport<br />

von Abfallprodukten wie Bauschutt und<br />

Aushub.“ (Zitat Beschluss der Bund-Länder-Besprechung).<br />

Hinweis: Wenn für ein Fahrzeug über<br />

3,5 Tonnen eine Ausnahmeregelung in Anspruch<br />

genommen werden kann, muss ein<br />

eventuell eingebauter Tachograph nicht genutzt<br />

werden. (Nur am Tag einer nachweispflichtigen<br />

Fahrt.)<br />

Bei Fahrzeugen zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen gelten<br />

die Handwerkerausnahmen entsprechend<br />

(s. § 1 (2) FPersV).<br />

Mit der neuen Fahrpersonalverordnung konnte<br />

die handwerksfreundliche Erweiterungen der<br />

Ausnahme auf Auslieferungsfahrten schon 2008<br />

im Verordnungstext festgeschrieben werden: In<br />

dieser Gewichtsklasse sind damit Fahrzeuge, die<br />

nur Güter transportieren, die im Betrieb handwerklich<br />

oder in Kleinserie hergestellt oder repariert<br />

wurden, freigestellt.<br />

Ein wichtiger Unterschied zum Regelungsbereich<br />

über 3,5 Tonnen betrifft den Ausnahmeradius<br />

der Handwerkerausnahme: Die Begrenzung<br />

der Ausnahme auf einen Radius von 50 km wurde<br />

für leichtere Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen aufgehoben!<br />

Unter 3,5 Tonnen gilt demnach keine Kilometerbegrenzung<br />

bei Fahrten mehr. (Die Bestimmungen<br />

des Arbeitszeitgesetzes gelten aber<br />

weiterhin.) Das Arbeitszeitgesetz gilt für Arbeitnehmer<br />

unabhängig vom Fahrpersonalrecht.<br />

Mehr Informationen gibt es beim ZDH.<br />

—<br />

www.zdh.de<br />

42 glaswelt | <strong>Sonderheft</strong> <strong>Montagepraxis</strong>

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