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GLASWELT Sonderheft Montagepraxis 2019

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<strong>Montagepraxis</strong><br />

Planung<br />

SonnenSchutz Sollten nicht nur die Kunden beKommen<br />

Foto: BG BAU<br />

Wenn die Sonne mal wieder brennt<br />

_<br />

Ein<br />

Wenn die Temperaturen steigen und die Sonne im wahrsten Sinne des Wortes „brennt“, werden Monteure<br />

im Außeneinsatz dieser Witterung oftmals gnadenlos ausgesetzt. Da stellt sich die Frage nach dem<br />

richtigen Umgang mit diesen Gegebenheiten. Kurze Hosen auf der Baustelle? Schwere Sicherheitsschuhe<br />

trotz Temperaturen von über 30 Grad? Was ist mit dem Sonnenbrand nach einer Montage in der Sonne?<br />

einfacher und effektiver Schutz<br />

wäre sicher das Vermeiden der Sonne<br />

während der Mittagszeit. Doch leider können<br />

sich Mitarbeiter die Verweildauer in der Sonne<br />

nur selten aussuchen. Ein umfassender Schutz<br />

vor der UV-Strahlung ist deshalb notwendig.<br />

ohne uV-Schutz geht gar nichts<br />

Hinter abgedunkelten Brillen ohne UV-Schutz<br />

weiten sich die Pupillen, sodass vermehrt<br />

UV-Strahlung in das Auge fallen kann. Solche Brillen<br />

können daher zur Schädigung der Augen beitragen.<br />

Sonnenbrillen, die bei der Arbeit getragen<br />

werden, müssen für den gewerblichen Bereich<br />

geeignet und nach DIN EN 166 bzw. DIN EN 172<br />

gefertigt sein. Empfehlenswert ist die Schutzstufe<br />

5-2,5 und eine graue Tönung. Damit ist sowohl<br />

ein ausreichender Schutz als auch eine sichere<br />

Farberkennung im Straßenverkehr gewährleistet.<br />

Die Informationsschrift unterstützt Arbeitgeber, um<br />

den §3 des Arbeitsschutzgesetzes zu erfüllen.<br />

Sonnenbrillen, die bei der Arbeit getragen werden, müssen für den gewerblichen Bereich geeignet und nach<br />

DIN EN 166 bzw. DIN EN 172 gefertigt sein. Infos findet man in der UVV „Grundsätze der Prävention“ BGV A1.<br />

Sinnvoll ist das Vorhandensein einer zusätzlichen<br />

seitlichen, transparenten Abschirmung.<br />

lichtschutzfaktor 30<br />

§ 3 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet den<br />

Arbeitgeber, für Arbeitsplätze im Freien eine Gefährdungsbeurteilung<br />

durchzuführen und Maßnahmen<br />

zu benennen, wie Mitarbeiter vor Gesundheitsrisiken<br />

geschützt werden können. Sonnenschutz<br />

wird dabei nicht explizit genannt<br />

und es besteht keine Verpflichtung zur Bereitstellung<br />

von Sonnenschutzmilch, jedoch sind<br />

häufig keine anderen Schutzmaßnahmen möglich.<br />

Aus der Verpflichtung, Mitarbeiter vor solaren<br />

UV-Strahlen zu schützen (Arbeitsschutzgesetz<br />

(§ 4, § 5, § 11 § 12), Arbeitsstättenverordnung<br />

(§ 3, Anhang 5.1), UVV „Grundsätze der Prävention“<br />

BGV A1 (§ 23)) kann sich folglich die Verpflichtung<br />

zur Abgabe von Sonnenmilch ergeben. Zur<br />

Gefährdungsbeurteilung empfiehlt es sich, den<br />

sogenannten UV-Index heranzuziehen, mit dem<br />

man die UV-Belastung und das Sonnenbrandrisiko<br />

für den Arbeitsplatz einfach ermitteln kann.<br />

Gegenmaßnahmen, die bei Hitze und starker<br />

Sonneneinstrahlung ergriffen werden können:<br />

Körper- und kopfbedeckende Kleidung tragen.<br />

Nicht mit freiem Oberkörper arbeiten! Falls möglich,<br />

im Schatten arbeiten! Sonnenschutzcreme<br />

mit hohen Lichtschutzfaktor (mindestens LSF 30)<br />

benutzen! Generell gilt: Die Creme nicht zu dünn<br />

auftragen, da bei nicht ausreichender Menge der<br />

Schutzfaktor bis auf ein Drittel absinken kann.<br />

die richtige Kleidung<br />

Aus der individuellen Gefährdungsbeurteilung ergeben<br />

sich auch die Vorschriften für die Arbeitskleidung.<br />

Bei Arbeiten in einem Privathaushalt<br />

lässt diese das Tragen einer kurzen Hose eher zu,<br />

als auf einer Großbaustelle (auch hier: Beachten Sie<br />

die individuelle Gefährdungsbeurteilung, ggf. bei<br />

der Bauleitung anfragen), da das Verletzungsrisiko<br />

hier anders einzustufen ist. Sicherheitsschuhe mit<br />

Stahlkappe und durchtrittsicherer Sohle gibt es<br />

auch aus Textilfasern, diese sind nicht so warm wie<br />

Lederschuhe und in Kombination mit Baumwoll-<br />

Unsere aUtorin<br />

Sandra Musculus ist Personalreferentin<br />

und Prokuristin bei der<br />

Firma Georg Musculus GmbH &<br />

Co. KG in Bensberg bei Köln. Zu<br />

ihrem Aufgabenbereich gehört<br />

auch die Arbeitssicherheit.<br />

Foto: Sandra Musculus Foto: BG BAU<br />

24 glaswelt | <strong>Sonderheft</strong> <strong>Montagepraxis</strong>

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