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GLASWELT Sonderheft Montagepraxis 2019

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Foto: ift Rosenheim<br />

Bild 3: Gleiches Fenster, aber unterschiedliche Einbausituationen und daraus resultierende<br />

Anforderungen (links mit Balkon und Geländer, rechts mit französischem Balkon<br />

am Fensterelement = absturzsicherndes Fenster, Fallunterscheidung nach dem<br />

Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren)<br />

Bild: ift Rosenheim<br />

Bild: ift Rosenheim<br />

Bild 4: Sicherheitskette und Abgrenzung für den Nachweis der Absturzsicherung von<br />

Bauelement und Befestigung.<br />

Bild: ift Rosenheim<br />

Bild 5: Demonstration von Prüfungen zur Tragfähigkeit und Auszugsfestigkeit von Konsolen<br />

und Befestigungsmitteln im Weiterbildungsseminar zur ift-Fachkraft Montage<br />

Tabelle 1: Zu berücksichtigende Regelwerke und Richtlinien bei der Nachweisführung<br />

absturzsichernder Bauelemente (eingeführte Technische Baubestimmungen 2)<br />

absturzsichernde Bauelemente<br />

Bauelemente und Verglasungen übernehmen die Funktion einer absturzsichernden<br />

Umwehrung (Geländer), wenn sie unterhalb der Brüstungshöhe<br />

eingebaut werden und einen bestimmten Höhenunterschied zwischen<br />

Fußboden (Raumseite) und angrenzender Geländeoberkante (Außenseite)<br />

überschreiten. Die maßgeblichen Brüstungshöhen (zwischen 0,8 und 1,2 m)<br />

und Höhenunterschiede > 1,0 m (in Bayern > 0,5 m) sind in den Landesbauordnungen<br />

der Länder geregelt. Es gelten baurechtliche Anforderungen<br />

an die Absturzsicherung des Elements inkl. der verwendeten Befestigungsmittel<br />

zum Baukörper. Diese müssen „geregelt“ sein oder einen Verwendbarkeitsnachweis<br />

(abZ oder ETA, abP, ZiE) haben. Es sind zwei Nachweise<br />

zur Tragsicherheit zu führen (gegenüber statischen und stoßartigen<br />

Einwirkungen) einschließlich der Verankerung im tragenden Baugrund. Das<br />

System sollte als „Befestigungskette“ verstanden werden, die vom Glas über<br />

den Fensterflügel/-rahmen bis zum Mauerwerk reicht. Das gilt auch, wenn<br />

Geländer am Fensterrahmen und nicht in der Wand befestigt sind.<br />

Die tragenden Teile der absturzsichernden Konstruktion einschließlich der<br />

Befestigung zum Baukörper müssen den einschlägigen technischen Re-<br />

geln entsprechen. Abhängig von der Kategorie der absturzsichernden Verglasung<br />

nach DIN 18008-4 sind hinsichtlich der Befestigung je nach Lage<br />

unterschiedliche Einwirkungen zu berücksichtigen. Gleiches gilt sinngemäß<br />

für die Befestigung einer absturzsichernden Brüstung (französischer Balkon)<br />

am Fensterelement.<br />

Beim Nachweis ist die Tragfähigkeit (= Widerstand) des gewählten Befestigungssystems<br />

den ermittelten Lasten (= Einwirkung) gegenüberzustellen.<br />

Hierzu ist der Einsatz von Befestigungselementen erforderlich,<br />

die nach eingeführten technischen Baubestimmungen rechenbar sind<br />

oder die eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder europäische<br />

technische Bewertung (ETA) haben, bei der auch die verwendeten<br />

Wandbauarten und -baustoffe beschrieben sind. Hierbei sind auch Angaben<br />

zum möglichen Einsatz in der Laibung sowie die Verarbeitungsvorgaben<br />

für das Befestigungselement (Bohrverfahren, Bohrerdurchmesser,<br />

Bohrlochtiefe, Ausblasen der Bohrlöcher etc.) zu beachten. Alternativ<br />

kann der Nachweis im Rahmen einer Zustimmung im Einzelfall<br />

auf Basis entsprechender Prüfungen geführt werden (ZiE). Für die<br />

Praxis bedeutet dies, dass Dübelverankerungen von einem Planer »<br />

<strong>Sonderheft</strong> <strong>Montagepraxis</strong> | glaswelt 13

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