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asphalt 01/21

Die Fachzeitschrift asphalt vertritt als offizielles Organ des Deutschen Asphaltverbandes (DAV) e.V. sowie des Deutschen Asphaltinstitutes (DAI) e.V. die Interessen der Asphalt produzierenden und verarbeitenden Industrie. Thematische Schwerpunkte sind Fachartikel, Berichte und Reportagen aus den Bereichen Wirtschaft und Politik mit Auswirkungen auf die Asphaltbranche sowie Entwicklungen und Tendenzen in der Verkehrspolitik, Neue Einbauverfahren, Neuerungen in der Maschinentechnik, Wiederverwendung, Lärmreduzierung, interessante Bauvorhaben, neue Regelwerke für die Asphaltbranche, aus dem Asphaltmischwerk, Neues aus dem Prüflabor und Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Die Fachzeitschrift asphalt vertritt als offizielles Organ des Deutschen Asphaltverbandes (DAV) e.V. sowie des Deutschen Asphaltinstitutes (DAI) e.V. die Interessen der Asphalt produzierenden und verarbeitenden Industrie. Thematische Schwerpunkte sind Fachartikel, Berichte und Reportagen aus den Bereichen Wirtschaft und Politik mit Auswirkungen auf die Asphaltbranche sowie Entwicklungen und Tendenzen in der Verkehrspolitik, Neue Einbauverfahren, Neuerungen in der Maschinentechnik, Wiederverwendung, Lärmreduzierung, interessante Bauvorhaben, neue Regelwerke für die Asphaltbranche, aus dem Asphaltmischwerk, Neues aus dem Prüflabor und Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

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6 Aktuell<br />

Kartellverfolgung<br />

Bußgelder bei Straßenkanalguss<br />

verhängt<br />

Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von insgesamt rund sechs<br />

Mio. Euro gegen zwei Hersteller von Straßenkanalguss und deren Verantwortliche<br />

wegen Preis- und Rabattabsprachen sowie einer Absprache zur<br />

Aufteilung zweier Großaufträge verhängt. Als Straßenkanalguss werden<br />

Produkte wie Schachtabdeckungen und Aufsätze für Straßenabläufe bezeichnet,<br />

die aus Gusseisen bzw. aus Beton-Guss bestehen.<br />

Bei den betroffenen Unternehmen handelt<br />

es sich um Meier Guss Sales und Logistics,<br />

Rahden, und Hydrotec Technologies, Wildeshausen.<br />

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes:<br />

„Die Verstöße konnten mithilfe<br />

des anonymen Hinweisgebersystems des Bundeskartellamtes<br />

aufgedeckt werden. Die beiden<br />

in Deutschland führenden Hersteller von<br />

Kanaldeckeln und anderen Straßenkanalguss-Produkten<br />

haben zulasten ihrer Kunden<br />

verbotene Preisabsprachen getroffen. Im Jahre<br />

2<strong>01</strong>8 haben verantwortliche Mitarbeiter der<br />

beiden Unternehmen telefonisch und bei<br />

einem persönlichen Treffen auf einer Fachmesse<br />

mehrmals Erhöhungen von Nettopreisen<br />

sowie Rabattkürzungen für bestimmte<br />

Produktgruppen miteinander abgestimmt und<br />

im Anschluss auch vorgenommen. Darüber<br />

hinaus haben sie im August 2<strong>01</strong>8 in einem Einzelfall<br />

auch die Aufteilung zweier Großaufträge<br />

von Baustoffhändlern vereinbart.“<br />

Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamtes<br />

bestand jedenfalls seit dem 16. Mai 2<strong>01</strong>8<br />

und bis zur Durchsuchung am 14. November<br />

2<strong>01</strong>8 zwischen den Verantwortlichen der beiden<br />

beteiligten Unternehmen die Übereinkunft,<br />

den Sonderrabatt (sog. „Zweiter Rabatt“)<br />

für bestimmte Standard-Produkte sowie die für<br />

Großkunden geltenden Nettopreise für<br />

bestimmte Beton-Guss-Schachtabdeckungen<br />

Die Verstöße konnten mithilfe<br />

des anonymen Hinweisgebersystems<br />

des Bundeskartellamtes<br />

aufgedeckt werden.<br />

Quelle: Pixabay<br />

Andreas Mundt: „Die beiden in Deutschland führenden<br />

Hersteller von Kanaldeckeln und anderen<br />

Straßenkanalguss-Produkten haben zulasten ihrer<br />

Kunden verbotene Preisabsprachen getroffen.“<br />

(Quelle: Bundeskartellamt)<br />

miteinander abzustimmen. Auf dieser Basis<br />

wurden innerhalb des angeführten Zeitraums<br />

mehrmals Konditionenanpassungen vereinbart.<br />

Darüber hinaus vereinbarten Verantwortliche<br />

Mitte August 2<strong>01</strong>8, Auftragsanfragen von<br />

zwei größeren Baustoffhändlern untereinander<br />

aufzuteilen. Die Anfragen bezogen sich auf<br />

vorgesehene Lieferungen im September und<br />

Oktober 2<strong>01</strong>8.<br />

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt,<br />

dass das Unternehmen Hydrotec bei<br />

der Aufklärung der Absprachen mit dem Bundeskartellamt<br />

umfassend kooperiert hat und<br />

das Verfahren im Wege der einvernehmlichen<br />

Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) abgeschlossen<br />

werden konnte. Hinsichtlich der<br />

Absprache über die Aufteilung zweier Aufträge<br />

wurde gegen das Unternehmen in Anwendung<br />

der Bonusregelung des Bundeskartellamtes<br />

keine Geldbuße verhängt. Auch das Unternehmen<br />

Meier Guss hat den vom Bundeskartellamt<br />

ermittelten Sachverhalt – mit Ausnahme der<br />

Absprache über die Aufteilung zweier Aufträge<br />

– als zutreffend anerkannt und einem Settlement<br />

zugestimmt. Sämtliche verhängten Geldbußen<br />

sind bereits rechtskräftig. Ein Fallbericht<br />

mit den Inhalten des § 53 Abs. 5 GWB ist auf der<br />

Internetseite des Bundeskartellamtes veröffentlicht.<br />

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