23.12.2012 Aufrufe

Kunstbericht 2011 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

Kunstbericht 2011 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

Kunstbericht 2011 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

68 <strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2011</strong><br />

Kapitel I Struktur der Ausgaben<br />

lerischen Hochschulausbildung gilt als Nachweis <strong>für</strong> die einschlägige künstlerische<br />

Befähigung.<br />

Der Zuschuss beträgt <strong>für</strong> die Kalenderjahre 2001–2004 höchstens € 72,67 monatlich<br />

(€ 872,04 jährlich), <strong>für</strong> die Kalenderjahre 2005–2008 höchstens € 85,50 monatlich<br />

(€ 1.026 jährlich), <strong>für</strong> das Kalenderjahr 2009 höchstens € 102,50 monatlich<br />

(€ 1.230 jährlich), <strong>für</strong> die Kalenderjahre 2010 <strong>und</strong> <strong>2011</strong> höchstens € 112,50 monatlich<br />

(€ 1.350 jährlich). Ab dem Kalenderjahr 2012 wurde er auf € 130,00 monatlich<br />

(€ 1.560,00 jährlich) angehoben. Er darf jedoch nicht höher als die jeweils zu zahlenden<br />

monatlichen Sozialversicherungsbeiträge sein.<br />

Der Zuschuss setzt voraus, dass die/der GSVG-pensionsversicherte <strong>Kunst</strong>schaffende<br />

an den Fonds einen entsprechenden Antrag richtet, der sowohl beim Fonds als auch<br />

bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft eingebracht werden<br />

kann, die Jahreseinkünfte aus der selbständig künstlerischen Tätigkeit mindestens<br />

€ 4.515,12 (2012) betragen <strong>und</strong> die Summe aller Einkünfte (Gewinn) im Kalenderjahr<br />

nicht das Sechzigfache des <strong>für</strong> dieses Kalenderjahr geltenden Betrages gemäß § 5<br />

Abs. 2 Z 2 ASVG (€ 376,26) – das sind € 22.575,60 (Wert 2012) – überschreitet.<br />

Diese Obergrenze erhöht sich pro Kind um das Sechsfache des Betrages gemäß § 5<br />

Abs. 2 Z 2 ASVG – das sind € 2.257,56 (Wert 2012). Die erwähnte Untergrenze reduziert<br />

sich im entsprechenden Ausmaß, wenn die selbständige künstlerische Tätigkeit<br />

während des Kalenderjahres begonnen oder beendet wurde.<br />

Der Künstler-Sozialversicherungsfonds hat seine Tätigkeit 2001 aufgenommen. Der<br />

Fonds finanziert sich aus einer Abgabe, die von gewerblichen BetreiberInnen einer<br />

Kabelr<strong>und</strong>funkanlage <strong>für</strong> alle Empfangsberechtigten von R<strong>und</strong>funksendungen zu<br />

entrichten ist, <strong>und</strong> einer Abgabe von denjenigen, die als Erste im Inland gewerbsmäßig<br />

entgeltlich durch Verkauf oder Vermietung Geräte in den Verkehr bringen, die<br />

zum Empfang von R<strong>und</strong>funksendungen über Satelliten bestimmt sind (Satellitenreceiver,<br />

-decoder). An Aufwendungen waren in der Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung<br />

des Fonds im Jahr <strong>2011</strong> die Beitragszuschüsse an die SVA von € 5,872 Mio. <strong>und</strong> der<br />

Verwaltungsaufwand von € 0,528 Mio. zu verzeichnen. In den Jahren 2001–<strong>2011</strong><br />

wurden Zuschüsse an insgesamt 8.339 Personen ausbezahlt.<br />

Durch die Novelle des K-SVFG 2008 ergaben sich u.a. folgende Änderungen: Beitragszuschüsse<br />

nicht nur <strong>für</strong> die Beiträge zur gesetzlichen Pensionsversicherung,<br />

sondern auch <strong>für</strong> jene zur gesetzlichen Kranken- <strong>und</strong> Unfallversicherung; Einführung<br />

einer Valorisierungsregelung <strong>für</strong> die Einkommensobergrenze; Einschleifregelung <strong>für</strong><br />

die Rückzahlungsverpflichtung des Beitragszuschusses bei Über- oder Unterschreiten<br />

der Einkommensgrenzen; Erweiterung der Regelungen über den Verzicht bei Rückforderung<br />

des Beitragszuschusses in Härtefällen.<br />

Nach einer Studie über die soziale Lage der freien Theaterschaffenden in Österreich<br />

wurde 1991 durch die <strong>Kunst</strong>sektion ein Sozialfonds mit der Bezeichnung IG-Netz<br />

eingerichtet, der von der Interessengemeinschaft Freie Theaterarbeit verwaltet wird.<br />

Bei Anstellungen von Theaterschaffenden durch freie Theatergruppen übernimmt<br />

das IG-Netz einen Teil des Arbeitgeberanteils. Selbständige Theaterschaffende können<br />

daraus Zuschüsse zur Kranken- <strong>und</strong> Unfallversicherung erhalten. Die Abteilung<br />

2 (Musik <strong>und</strong> darstellende <strong>Kunst</strong>) stellte <strong>2011</strong> insgesamt € 300.000 zur Verfügung.<br />

Für die freiberuflich tätigen SchriftstellerInnen wurde ein Sozialfonds <strong>für</strong> SchriftstellerInnen<br />

in Selbstverwaltung eingerichtet, der vom B<strong>und</strong> gefördert wird. Die<br />

Geschäftsführung liegt bei der Literar-Mechana. Über die Vergabe der Mittel entscheidet<br />

eine aus sechs Personen bestehende Kommission, der u.a. je eine Vertreterin/ein<br />

Vertreter des Justizministeriums <strong>und</strong> der <strong>Kunst</strong>sektion angehören. Gewährt

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!