Kunstbericht 2011 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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68 <strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2011</strong><br />
Kapitel I Struktur der Ausgaben<br />
lerischen Hochschulausbildung gilt als Nachweis <strong>für</strong> die einschlägige künstlerische<br />
Befähigung.<br />
Der Zuschuss beträgt <strong>für</strong> die Kalenderjahre 2001–2004 höchstens € 72,67 monatlich<br />
(€ 872,04 jährlich), <strong>für</strong> die Kalenderjahre 2005–2008 höchstens € 85,50 monatlich<br />
(€ 1.026 jährlich), <strong>für</strong> das Kalenderjahr 2009 höchstens € 102,50 monatlich<br />
(€ 1.230 jährlich), <strong>für</strong> die Kalenderjahre 2010 <strong>und</strong> <strong>2011</strong> höchstens € 112,50 monatlich<br />
(€ 1.350 jährlich). Ab dem Kalenderjahr 2012 wurde er auf € 130,00 monatlich<br />
(€ 1.560,00 jährlich) angehoben. Er darf jedoch nicht höher als die jeweils zu zahlenden<br />
monatlichen Sozialversicherungsbeiträge sein.<br />
Der Zuschuss setzt voraus, dass die/der GSVG-pensionsversicherte <strong>Kunst</strong>schaffende<br />
an den Fonds einen entsprechenden Antrag richtet, der sowohl beim Fonds als auch<br />
bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft eingebracht werden<br />
kann, die Jahreseinkünfte aus der selbständig künstlerischen Tätigkeit mindestens<br />
€ 4.515,12 (2012) betragen <strong>und</strong> die Summe aller Einkünfte (Gewinn) im Kalenderjahr<br />
nicht das Sechzigfache des <strong>für</strong> dieses Kalenderjahr geltenden Betrages gemäß § 5<br />
Abs. 2 Z 2 ASVG (€ 376,26) – das sind € 22.575,60 (Wert 2012) – überschreitet.<br />
Diese Obergrenze erhöht sich pro Kind um das Sechsfache des Betrages gemäß § 5<br />
Abs. 2 Z 2 ASVG – das sind € 2.257,56 (Wert 2012). Die erwähnte Untergrenze reduziert<br />
sich im entsprechenden Ausmaß, wenn die selbständige künstlerische Tätigkeit<br />
während des Kalenderjahres begonnen oder beendet wurde.<br />
Der Künstler-Sozialversicherungsfonds hat seine Tätigkeit 2001 aufgenommen. Der<br />
Fonds finanziert sich aus einer Abgabe, die von gewerblichen BetreiberInnen einer<br />
Kabelr<strong>und</strong>funkanlage <strong>für</strong> alle Empfangsberechtigten von R<strong>und</strong>funksendungen zu<br />
entrichten ist, <strong>und</strong> einer Abgabe von denjenigen, die als Erste im Inland gewerbsmäßig<br />
entgeltlich durch Verkauf oder Vermietung Geräte in den Verkehr bringen, die<br />
zum Empfang von R<strong>und</strong>funksendungen über Satelliten bestimmt sind (Satellitenreceiver,<br />
-decoder). An Aufwendungen waren in der Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung<br />
des Fonds im Jahr <strong>2011</strong> die Beitragszuschüsse an die SVA von € 5,872 Mio. <strong>und</strong> der<br />
Verwaltungsaufwand von € 0,528 Mio. zu verzeichnen. In den Jahren 2001–<strong>2011</strong><br />
wurden Zuschüsse an insgesamt 8.339 Personen ausbezahlt.<br />
Durch die Novelle des K-SVFG 2008 ergaben sich u.a. folgende Änderungen: Beitragszuschüsse<br />
nicht nur <strong>für</strong> die Beiträge zur gesetzlichen Pensionsversicherung,<br />
sondern auch <strong>für</strong> jene zur gesetzlichen Kranken- <strong>und</strong> Unfallversicherung; Einführung<br />
einer Valorisierungsregelung <strong>für</strong> die Einkommensobergrenze; Einschleifregelung <strong>für</strong><br />
die Rückzahlungsverpflichtung des Beitragszuschusses bei Über- oder Unterschreiten<br />
der Einkommensgrenzen; Erweiterung der Regelungen über den Verzicht bei Rückforderung<br />
des Beitragszuschusses in Härtefällen.<br />
Nach einer Studie über die soziale Lage der freien Theaterschaffenden in Österreich<br />
wurde 1991 durch die <strong>Kunst</strong>sektion ein Sozialfonds mit der Bezeichnung IG-Netz<br />
eingerichtet, der von der Interessengemeinschaft Freie Theaterarbeit verwaltet wird.<br />
Bei Anstellungen von Theaterschaffenden durch freie Theatergruppen übernimmt<br />
das IG-Netz einen Teil des Arbeitgeberanteils. Selbständige Theaterschaffende können<br />
daraus Zuschüsse zur Kranken- <strong>und</strong> Unfallversicherung erhalten. Die Abteilung<br />
2 (Musik <strong>und</strong> darstellende <strong>Kunst</strong>) stellte <strong>2011</strong> insgesamt € 300.000 zur Verfügung.<br />
Für die freiberuflich tätigen SchriftstellerInnen wurde ein Sozialfonds <strong>für</strong> SchriftstellerInnen<br />
in Selbstverwaltung eingerichtet, der vom B<strong>und</strong> gefördert wird. Die<br />
Geschäftsführung liegt bei der Literar-Mechana. Über die Vergabe der Mittel entscheidet<br />
eine aus sechs Personen bestehende Kommission, der u.a. je eine Vertreterin/ein<br />
Vertreter des Justizministeriums <strong>und</strong> der <strong>Kunst</strong>sektion angehören. Gewährt