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Kunstbericht 2011 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

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Soziales<br />

€ %<br />

Abteilung 1 127.793,68 7,25<br />

Abteilung 2 404.000,00 22,90<br />

Abteilung 3 35.000,00 1,98<br />

Abteilung 5 1.197.022,18 67,87<br />

Summe 1.763.815,86 100,00<br />

12 Soziales<br />

<strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2011</strong> 67<br />

Die Darstellung des <strong>Kunst</strong>budgets in der LIKUS-Systematik ordnet die einzelnen Förderungen<br />

den jeweiligen <strong>Kunst</strong>sparten nach dem Prinzip des Überwiegenden zu.<br />

Transferleistungen aus sozialen Motiven sind nicht mehr in den einzelnen <strong>Kunst</strong>-<br />

Kategorien enthalten. Im Kapitel Soziales werden jene Ausgaben <strong>für</strong> soziale Maßnahmen<br />

zusammengefasst, die nicht ausnahmslos als <strong>Kunst</strong>förderung im engeren<br />

Sinn betrachtet werden können.<br />

Mit € 1,76 Mio. bzw. 2,1 % stellt die LIKUS-Sparte Soziales <strong>2011</strong> nach den Sparten<br />

Film, darstellende <strong>Kunst</strong>, Festspiele, Literatur, bildende <strong>Kunst</strong>, Musik <strong>und</strong> <strong>Kultur</strong>initiativen<br />

den achtgrößten Finanzierungsbereich der <strong>Kunst</strong>sektion dar.<br />

Es handelt sich dabei um zahlreiche Sozialmaßnahmen in den Bereichen bildende<br />

<strong>Kunst</strong>, Musik, freie Theaterarbeit, Film, Literatur <strong>und</strong> <strong>Kultur</strong>initiativen. Sie verfolgen<br />

seit den späten 1950er Jahren das Ziel, sukzessive alle <strong>Kultur</strong>schaffenden in Anerkennung<br />

ihrer Leistung <strong>für</strong> die Allgemeinheit sozial abzusichern. Die einzelnen Sozialmaßnahmen<br />

nehmen Bedacht auf die spezifischen Eigenheiten der jeweiligen<br />

<strong>Kunst</strong>sparte <strong>und</strong> sind in Art <strong>und</strong> Umfang unterschiedlich.<br />

Die Mittel <strong>für</strong> Soziales stammen <strong>2011</strong> primär aus der Abteilung 5 (€ 1,20 Mio. bzw.<br />

67,9 % LIKUS-Anteil) <strong>und</strong> der Abteilung 2 (€ 0,40 Mio. bzw. 22,9 % LIKUS-Anteil).<br />

Aber auch die Abteilung 1 (knapp € 130.000 bzw. 7,3 % LIKUS-Anteil) <strong>und</strong> die Abteilung<br />

3 (€ 35.000 bzw. ca. 2,0 % LIKUS-Anteil) sind in diesem Bereich vertreten.<br />

Die sozialrechtliche Situation von KünstlerInnen stellte sich in Österreich je nach<br />

Sparte unterschiedlich dar. Mit der 54. Novelle des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes<br />

(ASVG) <strong>und</strong> der 22. Novelle des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes<br />

(GSVG) wurde 1998 die allgemeine Sozialversicherungspflicht <strong>für</strong> alle erwerbstätigen<br />

Personen eingeführt. Damit fallen im Wesentlichen alle lohnsteuer- <strong>und</strong> einkommensteuerpflichtigen<br />

Personen in den Schutzbereich der jeweiligen Sozialversicherungen.<br />

Übergangsregelungen nahmen die freiberuflichen <strong>Kunst</strong>schaffenden<br />

bis Ende 2000 von der Pflichtversicherung aus. Um zu einer homogenen <strong>und</strong> sozial<br />

ausgewogenen Lösung <strong>für</strong> <strong>Kunst</strong>schaffende zu gelangen, wurde mit Wirksamkeit<br />

Anfang 2001 das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz (K-SVFG, BGBl. I Nr. 131<br />

vom 29. Dezember 2000) geschaffen, das unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse<br />

zu den GSVG-Sozialversicherungsbeiträgen vorsieht. Mit Wirksamkeit vom<br />

1. Jänner 2008 wurde das K-SVFG novelliert (BGBl. I Nr. 55/2008).<br />

Die Aufgabe des Künstler-Sozialversicherungsfonds besteht darin, Beitragszuschüsse<br />

an GSVG-pensionsversicherte KünstlerInnen – <strong>für</strong> die Kalenderjahre 2001–<br />

2007 Zuschüsse zu den Pensionsversicherungsbeiträgen <strong>und</strong> ab 2008 auch Zuschüsse<br />

zu den Kranken- <strong>und</strong> Unfallversicherungsbeiträgen – zu leisten <strong>und</strong> die da<strong>für</strong><br />

notwendigen Mittel aufzubringen.<br />

Künstlerin resp. Künstler im Sinne des K-SVFG ist, „wer in den Bereichen der bildenden<br />

<strong>Kunst</strong>, der darstellenden <strong>Kunst</strong>, der Musik, der Literatur, der Filmkunst oder<br />

einer ihrer zeitgenössischen Ausformungen aufgr<strong>und</strong> ihrer/seiner künstlerischen Befähigung<br />

im Rahmen einer künstlerischen Tätigkeit Werke der <strong>Kunst</strong> schafft.“ Über<br />

die KünstlerInneneigenschaft entscheidet eine KünstlerInnenkommission, die aus<br />

mehreren Kurien besteht, <strong>und</strong> zwar aus je einer <strong>für</strong> Literatur, Musik, bildende Künste,<br />

darstellende <strong>Kunst</strong>, Filmkunst <strong>und</strong> Multimedia sowie einer allgemeinen Kurie <strong>für</strong><br />

die zeitgenössischen Ausformungen der <strong>Kunst</strong>bereiche. Außerdem gibt es noch je<br />

eine Berufungskurie, die – nach einer negativen Beurteilung durch eine Kurie – auf<br />

Antrag ein weiteres Gutachten erstellt. Die erfolgreiche Absolvierung einer künst-

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