Kunstbericht 2011 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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<strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2011</strong> 295<br />
Bezugsberechtigte/r einer Verwertungsgesellschaft kann jede/r UrheberIn werden,<br />
der/die die Voraussetzung einer Veröffentlichung eines Werks in jenem Bereich, in<br />
dem die jeweilige Verwertungsgesellschaft tätig ist, erfüllt. Die Verwertungsgesellschaften<br />
unterliegen einem gesetzlichen Kontrahierungszwang. Die Verrechnung<br />
von Entgelten, die die Verwertungsgesellschaften aus der Wahrnehmung der Rechte<br />
<strong>und</strong> Ansprüche ihrer Bezugsberechtigten erzielen, erfolgt mindestens einmal jährlich<br />
mit einer detaillierten Abrechnung. Für jeden Bereich – etwa die öffentliche Aufführung<br />
von Werken der Musik – gibt es nur eine Verwertungsgesellschaft; diese<br />
genießt damit insoweit Monopolstellung.<br />
In Österreich bestehen derzeit folgende Verwertungsgesellschaften:<br />
• die Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten <strong>und</strong> Musikverleger<br />
(AKM), eine Genossenschaft insbesondere <strong>für</strong> die Aufführungs- <strong>und</strong> Senderechte<br />
an Werken der Musik <strong>und</strong> den mit ihr verb<strong>und</strong>enen Texten<br />
• die Literar-Mechana GmbH, insbesondere <strong>für</strong> die mechanischen Vervielfältigungs<strong>und</strong><br />
Verbreitungsrechte an Sprachwerken <strong>und</strong> <strong>für</strong> die Vortrags- <strong>und</strong> Senderechte<br />
an Sprachwerken, soweit es sich nicht um mit Musik verb<strong>und</strong>ene Texte handelt<br />
• die Austro Mechana GmbH, insbesondere <strong>für</strong> die Verwertung <strong>und</strong> Auswertung<br />
mechanisch-musikalischer Urheberrechte<br />
• die Verwertungsgesellschaft bildender Künstler GmbH (VBK)<br />
• die LSG – Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH<br />
• die Verwertungsgesellschaft R<strong>und</strong>funk GmbH (VGR)<br />
• die Verwertungsgesellschaft <strong>für</strong> audiovisuelle Medien GmbH (VAM)<br />
• die VDFS – Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden reg. Gen.mbH<br />
Die Verwertungsgesellschaften unterliegen <strong>für</strong> ihren gesamten Tätigkeitsbereich der<br />
Aufsicht durch die Aufsichtsbehörde <strong>für</strong> Verwertungsgesellschaften. Diese war bis<br />
30. September 2010 in der Kommunikationsbehörde Austria angesiedelt. Mit 1. Oktober<br />
2010 (BGBl. I Nr. 50/2010) wurde sie dem <strong>B<strong>und</strong>esministerium</strong> <strong>für</strong> Justiz nachgeordnet.<br />
Die Aufsichtsbehörde <strong>für</strong> Verwertungsgesellschaften hat insbesondere<br />
darauf zu achten, dass die Verwertungsgesellschaften die ihnen nach dem Verw-<br />
GesG 2006 obliegenden Aufgaben <strong>und</strong> Pflichten gehörig erfüllen. Als Rechtsmittelinstanz<br />
gegen Entscheidungen der Aufsichtsbehörde ist der Urheberrechtssenat<br />
beim <strong>B<strong>und</strong>esministerium</strong> <strong>für</strong> Justiz eingerichtet.<br />
Video- <strong>und</strong> Medienkunst- In diesem Bereich werden bevorzugt Projekte gefördert, die sich außerhalb einförderung<br />
gelernter Diskurse <strong>und</strong> etablierter akademischer Disziplinen positionieren <strong>und</strong> sich<br />
durch eine Vielfalt an Formen <strong>und</strong> Praktiken im Rahmen des kulturellen Geschehens<br />
auszeichnen. Dies betrifft insbesondere medienreflexive Auseinandersetzungen der<br />
technischen Bild- <strong>und</strong> Tonerzeugung, Video- <strong>und</strong> So<strong>und</strong>installationen, interaktive<br />
Projekte <strong>und</strong> Installationen sowie Arbeiten, die im Zusammenhang mit Alltagsmedien<br />
wie Fernsehen, Internet, Mobiltelefon <strong>und</strong> Überwachungskameras, mit Positionsbestimmungssystemen<br />
<strong>und</strong> Spieleanwendungen entstehen <strong>und</strong> die die neuen<br />
Kommunikationstechnologien in Relation zur gesellschaftlichen Entwicklung einbeziehen.<br />
Das international renommierte Festival Ars Electronica erhält ebenso Zuschüsse wie<br />
regionale Institutionen, etwa der <strong>Kunst</strong>verein Medienturm <strong>und</strong> servus.at. Es werden<br />
Ausstellungen, Publikationen, Veranstaltungen <strong>und</strong> Projekte einzelner KünstlerInnen<br />
gefördert. Jährlich werden von der → <strong>Kunst</strong>sektion der Outstanding Artist Award<br />
<strong>und</strong> der Österreichische <strong>Kunst</strong>preis sowie drei Staats- <strong>und</strong> fünf Startstipendien vergeben;<br />
zusätzlich wurde ein Auslandsstipendium im Banff Centre Kanada geschaffen.