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Kunstbericht 2011 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

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<strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2011</strong> 295<br />

Bezugsberechtigte/r einer Verwertungsgesellschaft kann jede/r UrheberIn werden,<br />

der/die die Voraussetzung einer Veröffentlichung eines Werks in jenem Bereich, in<br />

dem die jeweilige Verwertungsgesellschaft tätig ist, erfüllt. Die Verwertungsgesellschaften<br />

unterliegen einem gesetzlichen Kontrahierungszwang. Die Verrechnung<br />

von Entgelten, die die Verwertungsgesellschaften aus der Wahrnehmung der Rechte<br />

<strong>und</strong> Ansprüche ihrer Bezugsberechtigten erzielen, erfolgt mindestens einmal jährlich<br />

mit einer detaillierten Abrechnung. Für jeden Bereich – etwa die öffentliche Aufführung<br />

von Werken der Musik – gibt es nur eine Verwertungsgesellschaft; diese<br />

genießt damit insoweit Monopolstellung.<br />

In Österreich bestehen derzeit folgende Verwertungsgesellschaften:<br />

• die Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten <strong>und</strong> Musikverleger<br />

(AKM), eine Genossenschaft insbesondere <strong>für</strong> die Aufführungs- <strong>und</strong> Senderechte<br />

an Werken der Musik <strong>und</strong> den mit ihr verb<strong>und</strong>enen Texten<br />

• die Literar-Mechana GmbH, insbesondere <strong>für</strong> die mechanischen Vervielfältigungs<strong>und</strong><br />

Verbreitungsrechte an Sprachwerken <strong>und</strong> <strong>für</strong> die Vortrags- <strong>und</strong> Senderechte<br />

an Sprachwerken, soweit es sich nicht um mit Musik verb<strong>und</strong>ene Texte handelt<br />

• die Austro Mechana GmbH, insbesondere <strong>für</strong> die Verwertung <strong>und</strong> Auswertung<br />

mechanisch-musikalischer Urheberrechte<br />

• die Verwertungsgesellschaft bildender Künstler GmbH (VBK)<br />

• die LSG – Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH<br />

• die Verwertungsgesellschaft R<strong>und</strong>funk GmbH (VGR)<br />

• die Verwertungsgesellschaft <strong>für</strong> audiovisuelle Medien GmbH (VAM)<br />

• die VDFS – Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden reg. Gen.mbH<br />

Die Verwertungsgesellschaften unterliegen <strong>für</strong> ihren gesamten Tätigkeitsbereich der<br />

Aufsicht durch die Aufsichtsbehörde <strong>für</strong> Verwertungsgesellschaften. Diese war bis<br />

30. September 2010 in der Kommunikationsbehörde Austria angesiedelt. Mit 1. Oktober<br />

2010 (BGBl. I Nr. 50/2010) wurde sie dem <strong>B<strong>und</strong>esministerium</strong> <strong>für</strong> Justiz nachgeordnet.<br />

Die Aufsichtsbehörde <strong>für</strong> Verwertungsgesellschaften hat insbesondere<br />

darauf zu achten, dass die Verwertungsgesellschaften die ihnen nach dem Verw-<br />

GesG 2006 obliegenden Aufgaben <strong>und</strong> Pflichten gehörig erfüllen. Als Rechtsmittelinstanz<br />

gegen Entscheidungen der Aufsichtsbehörde ist der Urheberrechtssenat<br />

beim <strong>B<strong>und</strong>esministerium</strong> <strong>für</strong> Justiz eingerichtet.<br />

Video- <strong>und</strong> Medienkunst- In diesem Bereich werden bevorzugt Projekte gefördert, die sich außerhalb einförderung<br />

gelernter Diskurse <strong>und</strong> etablierter akademischer Disziplinen positionieren <strong>und</strong> sich<br />

durch eine Vielfalt an Formen <strong>und</strong> Praktiken im Rahmen des kulturellen Geschehens<br />

auszeichnen. Dies betrifft insbesondere medienreflexive Auseinandersetzungen der<br />

technischen Bild- <strong>und</strong> Tonerzeugung, Video- <strong>und</strong> So<strong>und</strong>installationen, interaktive<br />

Projekte <strong>und</strong> Installationen sowie Arbeiten, die im Zusammenhang mit Alltagsmedien<br />

wie Fernsehen, Internet, Mobiltelefon <strong>und</strong> Überwachungskameras, mit Positionsbestimmungssystemen<br />

<strong>und</strong> Spieleanwendungen entstehen <strong>und</strong> die die neuen<br />

Kommunikationstechnologien in Relation zur gesellschaftlichen Entwicklung einbeziehen.<br />

Das international renommierte Festival Ars Electronica erhält ebenso Zuschüsse wie<br />

regionale Institutionen, etwa der <strong>Kunst</strong>verein Medienturm <strong>und</strong> servus.at. Es werden<br />

Ausstellungen, Publikationen, Veranstaltungen <strong>und</strong> Projekte einzelner KünstlerInnen<br />

gefördert. Jährlich werden von der → <strong>Kunst</strong>sektion der Outstanding Artist Award<br />

<strong>und</strong> der Österreichische <strong>Kunst</strong>preis sowie drei Staats- <strong>und</strong> fünf Startstipendien vergeben;<br />

zusätzlich wurde ein Auslandsstipendium im Banff Centre Kanada geschaffen.

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