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Kunstbericht 2011 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

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284 <strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2011</strong><br />

Kapitel IV Glossar<br />

Gegenstand der → Filmförderung durch das Filminstitut sind dabei insbesondere<br />

die Stoff- <strong>und</strong> Projektentwicklung, in Eigenverantwortung von österreichischen<br />

FilmherstellerInnen produzierte österreichische Filme <strong>und</strong> österreichisch-ausländische<br />

Gemeinschaftsproduktionen, die Vermarktung von österreichischen <strong>und</strong> diesen<br />

gleichgestellten Filmen sowie die berufliche Weiterbildung im Filmwesen tätiger Personen.<br />

Für die Herstellungsförderung nach dem Projektprinzip sind dabei Vorhaben<br />

auszuwählen, die einen künstlerischen <strong>und</strong>/oder wirtschaftlichen Erfolg erwarten<br />

lassen oder den Zielsetzungen der Nachwuchsförderung entsprechen, wodurch der<br />

Einstieg in das professionelle Filmschaffen erleichtert werden soll.<br />

Die Förderungsentscheidungen über Vorhaben trifft gr<strong>und</strong>sätzlich die Projektkommission.<br />

Sie besteht aus vier fachk<strong>und</strong>igen Mitgliedern aus dem Filmwesen (Produktion,<br />

Regie, Drehbuch <strong>und</strong> Vermarktung) <strong>und</strong> der/dem vorsitzenden DirektorIn des<br />

Filminstituts. Die Entscheidung über die Höhe der Förderungsmittel <strong>für</strong> die ausgewählten<br />

Vorhaben obliegt der Direktion.<br />

Das Aufsichtsgremium des Filminstituts ist der Aufsichtsrat, der aus VertreterInnen<br />

des <strong>für</strong> <strong>Kunst</strong> zuständigen Ressorts, des Wirtschafts- <strong>und</strong> Finanzministeriums, der<br />

Finanzprokuratur, der Gewerkschaft <strong>für</strong> <strong>Kunst</strong>, Medien, Sport <strong>und</strong> freie Berufe, der<br />

Wirtschaftskammer Österreich, des Fachverbands der Audiovisions- <strong>und</strong> Filmindustrie<br />

sowie fünf fachk<strong>und</strong>igen VertreterInnen des österreichischen Filmwesens besteht<br />

<strong>und</strong> <strong>für</strong> drei Jahre bestellt wird. Die Pflichten des Aufsichtsrats sind klar umrissen <strong>und</strong><br />

umfassen im Wesentlichen alle jene Fragen, die nicht zum Aufgabenbereich der Projektkommission<br />

oder der Direktion des Filminstituts gehören (z.B. der Beschluss der<br />

Richtlinien zur Gewährung von Förderungen oder auch der Beschluss der Geschäfts-<br />

<strong>und</strong> Finanzordnung).<br />

Mit der Novelle 2005 erfolgte eine gesetzliche Regelung über die Rechterückfallfristen<br />

<strong>für</strong> Fernsehnutzungsrechte. Diese Regelung entspricht dem europäischen Trend<br />

<strong>und</strong> sieht gr<strong>und</strong>sätzlich den Rückfall der Rechte an den Herstellenden nach sieben<br />

Jahren vor. Bei einer überdurchschnittlich hohen Finanzierungsbeteiligung einer/eines<br />

Fernsehen Veranstaltenden kann diese Frist auf zehn Jahre verlängert werden.<br />

Mit der Novelle 2010 wurde im Sinne einer schnelleren <strong>und</strong> flexibleren Gestaltungsmöglichkeit<br />

festgelegt, dass Änderungen zu Details der Verwertung (u.a. Sperrfristen)<br />

von geförderten Spiel- <strong>und</strong> Dokumentarfilmen nicht jeweils gesetzlich festgelegt<br />

werden müssen, sondern eine diesbezügliche Neuregelung der Richtlinien mit<br />

Beschluss des Aufsichtsrates ausreicht. Im Gesetz ist somit nur die Rahmenbestimmung<br />

(Mindestschutzfrist von sechs Monaten <strong>für</strong> die Kinoauswertung) festgehalten.<br />

Weiters wurde der Gesetzestext gendergerecht formuliert sowie festgelegt, dass bei<br />

der Entsendung in den Aufsichtsrat auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu<br />

achten ist. Das BMUKK hat einen weiteren Sitz im Aufsichtsrat.<br />

Partizipation Der in der Soziologie <strong>und</strong> der Politikwissenschaft häufig verwendete Begriff bedeutet<br />

die Einbindung von Individuen <strong>und</strong> Organisationen in Entscheidungs- <strong>und</strong> Willensbildungsprozesse,<br />

wobei die unterschiedlichsten Beteiligungsformen entwickelt<br />

werden können. Partizipation gilt als gesellschaftlich relevant, weil sie zum Aufbau<br />

von sozialem Kapital führen kann <strong>und</strong> dann soziales Vertrauen verstärkt. Im Bereich<br />

regionaler <strong>Kultur</strong>arbeit sowie bei Projekten der <strong>Kunst</strong> im sozialen Raum spielt die<br />

aktive Teilnahme bzw. die Einbeziehung gesellschaftlicher Zielgruppen eine wesentliche<br />

Rolle.<br />

Diese sind oftmals MigrantInnen, Menschen in sozial benachteiligten Lebenssituationen<br />

wie etwa arbeits- <strong>und</strong> wohnungslose Menschen, Asylwerbende oder generell<br />

Menschen, die aus verschiedenen Gründen am allgemeinen <strong>Kunst</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kultur</strong>leben

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