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Kunstbericht 2011 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

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<strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2011</strong> 283<br />

2009 hat die EU in einem weiteren Schritt MEDIA M<strong>und</strong>us verabschiedet, ein breit<br />

gefächertes, internationales Kooperationsprogramm, durch das die kulturellen <strong>und</strong><br />

kommerziellen Beziehungen zwischen der europäischen Filmindustrie <strong>und</strong> FilmemacherInnen<br />

aus Drittländern ausgebaut werden sollen. Derzeit wird am Nachfolgeprogramm<br />

„CREATIVE EUROPE“ gearbeitet, das 2014 <strong>für</strong> die Laufzeit bis 2020 in Kraft<br />

treten <strong>und</strong> die EU-Programme „MEDIA“, „KULTUR“ <strong>und</strong> „MEDIA M<strong>und</strong>us“ unter<br />

einem Dach vereinen wird.<br />

Musikförderung Die gesetzliche Verpflichtung zur Förderung der Vielfalt künstlerischer Ausdrucksformen<br />

öffnet ein breites Spektrum von der Pflege der Alten Musik bis hin zum<br />

aktuellen Musikschaffen. Eine Abgrenzung nach Begriffen wie E- bzw. U-Musik oder<br />

sonstige Spartenbeschränkungen werden bei der Qualitätsbeurteilung nicht vorgenommen.<br />

Die durch die Abteilung 2 (Musik <strong>und</strong> darstellende <strong>Kunst</strong>) der → <strong>Kunst</strong>sektion<br />

durchgeführte B<strong>und</strong>esförderung zielt eher auf künstlerische Entwicklungen<br />

<strong>und</strong> auf längerfristige Effekte ab als auf Kurzzeitergebnisse.<br />

Österreichischer <strong>Kunst</strong>senat „Zur Würdigung besonders hervorragender Persönlichkeiten auf dem Gebiet der<br />

österreichischen <strong>Kunst</strong> <strong>und</strong> zur fachlichen Beratung des <strong>B<strong>und</strong>esministerium</strong>s <strong>für</strong> <strong>Unterricht</strong><br />

in Fragen der staatlichen <strong>Kunst</strong>verwaltung“ wurde per Erlass des zuständigen<br />

<strong>B<strong>und</strong>esministerium</strong>s vom 7. September 1954 der Österreichische <strong>Kunst</strong>senat<br />

eingerichtet. Der aus 21 Mitgliedern bestehende <strong>Kunst</strong>senat nominiert jährlich eine<br />

künstlerische Persönlichkeit <strong>für</strong> den Großen Österreichischen Staatspreis (→ Preise)<br />

<strong>und</strong> wählt aus dem Kreis der StaatspreisträgerInnen die neuen Mitglieder des Senats.<br />

Großer Österreichischer Staatspreis<br />

<strong>2011</strong>. B<strong>und</strong>esministerin Dr. Claudia<br />

Schmied, Architekt Mag. Heinz Tesar,<br />

em. Univ. Prof. Mag. Hans Hollein<br />

© Aleksandra Pawloff<br />

Die Wahl als ordentliches, korrespondierendes bzw. als Ehrenmitglied erfolgt gemäß<br />

den 1973 erlassenen Satzungen gr<strong>und</strong>sätzlich auf Lebenszeit. Die Mitgliedschaft ist<br />

ehrenamtlich. Dem <strong>Kunst</strong>senat gehören ordentliche Mitglieder aus den Bereichen<br />

der Architektur, der bildenden <strong>Kunst</strong>, der Literatur <strong>und</strong> der Musik an. „Der <strong>Kunst</strong>senat<br />

kann zu Informationszwecken mit allen Stellen, die Angelegenheiten des künstlerischen<br />

Lebens in Österreich behandeln, Kontakt nehmen, Vorschläge unterbreiten<br />

oder kritisch Stellung nehmen“, heißt es in Artikel VI der Satzungen.<br />

Österrreichischer Der 2005 gegründete Österreichische Musikfonds ist eine Initiative zur Förderung<br />

Musikfonds professioneller österreichischer Musikproduktionen <strong>und</strong> zur Stärkung des Kreativstandorts<br />

Österreich. Ziel des Musikfonds ist es, finanzielle Anreize <strong>für</strong> die qualitative<br />

<strong>und</strong> quantitative Steigerung der Produktionstätigkeit in Österreich zu schaffen.<br />

© Österreichischer Musikfonds<br />

Damit soll auch die Verbreitung <strong>und</strong> Verwertung österreichischer Musik im In- <strong>und</strong><br />

Ausland unterstützt werden. Der Musikfonds steht allen musikschaffenden UrheberInnen,<br />

InterpretInnen, MusikproduzentInnen, Musikverlagen <strong>und</strong> Labels offen. Der<br />

Musikfonds wird von der → <strong>Kunst</strong>sektion <strong>und</strong> namhaften Institutionen des österreichischen<br />

Musiklebens (AKM/GFÖM, Austro Mechana/SKE, IFPI Austria, OESTIG,<br />

WKÖ/Fachverband der Audiovisions- <strong>und</strong> Filmindustrie, Veranstalterverband Österreich)<br />

als Public Private Partnership gemeinsam finanziert. Informationen zum Fonds<br />

sind unter www.musikfonds.at abrufbar.<br />

Österreichisches Filminstitut 1980 wurde das Filmförderungsgesetz (FFG) beschlossen, in dessen Folge 1981 der<br />

Österreichische Filmförderungsfonds seine Tätigkeit aufnahm. 1987 wurde im Zuge<br />

einer Novellierung des FFG die → Referenzfilmförderung eingeführt, 1993 das<br />

FFG novelliert <strong>und</strong> das Österreichische Filminstitut gegründet. Zu weiteren strukturellen<br />

<strong>und</strong> terminologischen Modifikationen, die die Weiterentwicklung des Filmförderungssystems<br />

in Österreich begünstigen sollen, kam es durch die 2005 in Kraft getre-<br />

© Österreichisches Filminstitut<br />

tene Novelle des Filmförderungsgesetzes. Mit der weiteren Novelle 2010 wurden der<br />

Gesetzestext gegendert, die Kinosperrfristen verkürzt <strong>und</strong> damit an das deutsche<br />

Filmförderungsgesetz angepasst. Zugleich erhielt das BMUKK einen weiteren Sitz im<br />

Aufsichtsrat des Österreichischen Filminstituts.

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