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Kunstbericht 2011 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

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<strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2011</strong> 271<br />

oft fernsehmäßig zu nutzen. Zur Durchführung des Abkommens wurde eine gemeinsame<br />

Kommission eingerichtet. Zur Erreichung des Abkommensziels stellte der ORF<br />

von 2004 bis 2009 jährlich € 5.960.370 zur Verfügung. Mit dem Jahr 2010 wurden<br />

die Mittel auf € 8 Mio. erhöht. Im Rahmen der Novellierung des ORF-Gesetzes 2010<br />

wurde in § 31 Abs. 10a Ziff. 2 lit. a „der Fortbestand des Film/Fernseh-Abkommens<br />

<strong>und</strong> die Erfüllung der daraus resultierenden Verpflichtungen durch den Österreichischen<br />

R<strong>und</strong>funk“ festgeschrieben.<br />

Am 14. Jänner <strong>2011</strong> wurde die Neufassung des Film/Fernseh-Abkommens unterzeichnet.<br />

Die wesentlichen Änderungen – neben der Erhöhung der Mittel auf € 8<br />

Mio. jährlich bis 2013 – bestehen aus folgenden Punkten: verbesserte Bewerbung<br />

<strong>und</strong> Programmierung der mitfinanzierten Kinofilme durch den ORF, Verkürzung der<br />

Lizenzzeit im Bedarfsfall, Rückübertragungsmöglichkeit der Nutzungsrechte von<br />

Filmen an den/die ProduzentIn, angemessene Erlösbeteiligung <strong>für</strong> den ORF sowie<br />

„7 Tage Catch Up“-TV-Recht <strong>für</strong> den ORF.<br />

Filmförderung Die österreichische B<strong>und</strong>es-Filmförderung umfasst zwei Bereiche: Zum einen werden<br />

durch die → <strong>Kunst</strong>sektion die Bereiche Avantgarde-, Experimentalfilm, künstlerisch<br />

gestalteter Dokumentarfilm <strong>und</strong> innovativer Spielfilm, Nachwuchsfilme sowie<br />

→ Video- <strong>und</strong> Medienkunst abgedeckt, zum anderen ist das ihr beigestellte, aber<br />

administrativ in Form einer Körperschaft öffentlichen Rechts eingerichtete → Österreichische<br />

Filminstitut <strong>für</strong> die Förderung des abendfüllenden Spiel- <strong>und</strong> Dokumentarfilms<br />

zuständig. Zuwendungen in diesem Bereich werden seit 1981 vom zuletzt<br />

2010 novellierten Filmförderungsgesetz geregelt. Das Förderungsprogramm unterscheidet<br />

zwischen einer Förderung von gemeinnützigen Vereinen <strong>und</strong> Institutionen,<br />

von Veranstaltungen sowie einer Investitionsförderung. Es werden die Stoffentwicklung,<br />

die Erstellung von Drehbüchern, die Herstellung von Filmen sowie deren Verwertung<br />

gefördert; zudem werden Druckkostenbeiträge <strong>und</strong> Reisekostenzuschüsse<br />

vergeben. Besonders wichtig sind auch die Förderungen im Bereich der Film- <strong>und</strong><br />

Fotoarchivierung, -forschung <strong>und</strong> -vermittlung.<br />

Eine weitere Förderungsschiene wurde mit der Novelle des KommAustria-Gesetzes<br />

<strong>und</strong> der Einrichtung des → Fernsehfonds Austria geschaffen, der von der RTR-<br />

GmbH verwaltet wird.<br />

Folgerecht Das Folgerecht soll den <strong>Kunst</strong>schaffenden <strong>und</strong> ihren RechtsnachfolgerInnen einen<br />

Anteil am wirtschaftlichen Gewinn sichern, den die WiederverkäuferInnen (Auktionshäuser,<br />

<strong>Kunst</strong>händlerInnen) aus der Wertsteigerung eines Werks erzielen.<br />

Nach jahrelangen Verhandlungen zwischen den Regierungen, der Europäischen<br />

Kommission <strong>und</strong> dem Europäischen Parlament gibt es mit der im Jahr 2001 in Kraft<br />

getretenen EU-Richtlinie über die Harmonisierung der Ansprüche von <strong>Kunst</strong>schaffenden<br />

auf einen Anteil beim Verkauf ihrer Werke eine gesamteuropäische Regelung.<br />

In vier Staaten (Niederlande, Portugal, Großbritannien <strong>und</strong> Österreich) gab es<br />

bisher überhaupt kein Folgerecht; in anderen Ländern wurde es nicht entsprechend<br />

umgesetzt.<br />

Damit der Verkauf moderner <strong>Kunst</strong> in den oberen Preisklassen künftig nicht außerhalb<br />

der EU stattfindet, wurden mit der Richtlinie degressive Sätze eingeführt, die<br />

seit 2006 im innerstaatlichen Recht umgesetzt sind. So erhalten KünstlerInnen zwischen<br />

4 % <strong>und</strong> 0,25 % der Erlöse aus dem Wiederverkauf ihrer Werke nach folgender<br />

Preisstaffelung: 4 % von den ersten € 50.000, 3 % von weiteren € 150.000, 1 %<br />

von weiteren € 150.000, 0,5 % von weiteren € 150.000 <strong>und</strong> 0,25 % von allen weiteren<br />

Beträgen. Die Vergütung beträgt insgesamt jedoch höchstens € 12.500. Der<br />

Anspruch auf Folgerechtsvergütung steht nur zu, wenn der Verkaufspreis mindestens

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