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Kunstbericht 2011 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

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<strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2011</strong> 265<br />

Artothek Die Artothek des B<strong>und</strong>es sammelt, verwaltet <strong>und</strong> betreut die seit 1948 im Rahmen<br />

der <strong>Kunst</strong>förderungsankäufe erworbenen <strong>Kunst</strong>werke. 2002 wurde die Verwahrung<br />

<strong>und</strong> Verwaltung der b<strong>und</strong>eseigenen <strong>Kunst</strong>werke der Gesellschaft zur Förderung der<br />

Digitalisierung des <strong>Kultur</strong>gutes anvertraut. Die → <strong>Kunst</strong>ankäufe der → <strong>Kunst</strong>sektion<br />

werden in den Räumlichkeiten dieser Gesellschaft, Speisingerstraße 66, 1130<br />

Wien, gelagert <strong>und</strong> betreut.<br />

Hier befinden sich neben einem Schauraum <strong>und</strong> einem Depot auch eine Bibliothek<br />

<strong>und</strong> die Dokumentation zu den Werken. Die Exponate werden prinzipiell an B<strong>und</strong>esdienststellen<br />

im In- <strong>und</strong> Ausland sowie an andere ausgewählte Institutionen mit<br />

öffentlichen Aufgaben bzw. ohne Gewinnabsicht verliehen. Unter Einbeziehung unabhängiger<br />

KuratorInnen werden Ausstellungen zusammengestellt, die die aktuelle<br />

Entwicklung der österreichischen <strong>Kunst</strong> dokumentieren. In einem langfristig angelegten<br />

Projekt wurde eine Museumsdatenbank erstellt, die laufend erweitert <strong>und</strong><br />

aktualisiert wird.<br />

Die Verwaltung der Artothek des B<strong>und</strong>es wird im Sommer 2012 an die Galerie Belvedere<br />

übergeben. Die Eröffnung des neuen Standortes im 21er Haus ist voraussichtlich<br />

<strong>für</strong> September 2012 geplant.<br />

Beiräte <strong>und</strong> Jurys Das österreichische Beiratssystem sieht die Beiziehung bzw. Konsultation unabhängiger<br />

ExpertInnen- <strong>und</strong> Sachverständigengremien bei der Vergabe von → Förderungen,<br />

→ Stipendien, Subventionen <strong>und</strong> → Preisen vor. Nach § 9 des → B<strong>und</strong>es-<strong>Kunst</strong>förderungsgesetzes<br />

vom 25. Februar 1988 kann die Ressortleitung „zur Vorbereitung<br />

<strong>und</strong> Vorberatung von Förderungsangelegenheiten einzelner <strong>Kunst</strong>sparten Beiräte<br />

oder Jurys einsetzen, in die Fachleute der jeweiligen Sparte zu berufen sind“.<br />

Die Entscheidungen der Beiräte sind jedoch nicht bindend. In der Praxis wird diesen<br />

Empfehlungen der Beiräte <strong>und</strong> Jurys aber Folge geleistet. Die verfassungsgesetzliche<br />

ministerielle Verantwortlichkeit bleibt unteilbar. Die BeamtInnen (ohne Stimmrecht) leiten<br />

in den meisten Fällen die Beiräte, bringen ihre langjährige Erfahrung ein <strong>und</strong> geben<br />

die Empfehlungen an die Ressortleitung weiter.<br />

Die in diesem → <strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> aufgelisteten Beiräte sind den einzelnen Fachabteilungen<br />

der → <strong>Kunst</strong>sektion beigestellt <strong>und</strong> spiegeln damit auch deren administrative<br />

Struktur wider. Die Berufung in einen Beirat erfolgt durch das <strong>für</strong> <strong>Kunst</strong>fragen<br />

zuständige Regierungsmitglied. Die Beiräte werden üblicher Weise <strong>für</strong> eine Funktionsdauer<br />

von drei Jahren bestellt. Bei der Zusammensetzung der Beiräte wird in der<br />

Regel auf eine paritätische Besetzung – z.B. betreffend professionellen Hintergr<strong>und</strong>,<br />

Geschlecht, regionale Streuung – geachtet.<br />

Berufs- <strong>und</strong> Berufs- <strong>und</strong> Interessenverbände sind Zusammenschlüsse von Personengruppen mit<br />

Interessenverbände dem Ziel, in organisierter Form die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder in der<br />

Öffentlichkeit zu vertreten <strong>und</strong> gegenüber anderen Gruppen <strong>und</strong>/oder dem Staat<br />

durchzusetzen. Sie verstehen sich als Standesvertretung der KünstlerInnen sowie der<br />

<strong>Kultur</strong>arbeiterInnen bzw. -vermittlerInnen <strong>und</strong> sind ihren Mitgliedern bei allen beruflichen<br />

<strong>und</strong> standespolitischen Problemen behilflich. Sie sind traditioneller Weise<br />

in diverse Entscheidungen, z.B. in Form von Gesetzesbegutachtungen <strong>und</strong> Stellungnahmen,<br />

eingeb<strong>und</strong>en, häufig sogar Verhandlungspartner in der Entscheidungsfindung.<br />

Die Berufsorganisationen der AutorInnen waren an den Vorbereitungsarbeiten <strong>für</strong><br />

eine rechtliche Besserstellung der SchriftstellerInnen sowie der ÜbersetzerInnen –<br />

→ Bibliothekstantieme, → Reprografievergütung, Entgelt <strong>für</strong> den Abdruck von<br />

Texten in Schulbüchern – beteiligt. In der Interessengemeinschaft Autorinnen Autoren<br />

sind auch einzelne spezielle Berufsverbände wie die Übersetzergemeinschaft

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