Kunstbericht 2011 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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<strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2011</strong> 265<br />
Artothek Die Artothek des B<strong>und</strong>es sammelt, verwaltet <strong>und</strong> betreut die seit 1948 im Rahmen<br />
der <strong>Kunst</strong>förderungsankäufe erworbenen <strong>Kunst</strong>werke. 2002 wurde die Verwahrung<br />
<strong>und</strong> Verwaltung der b<strong>und</strong>eseigenen <strong>Kunst</strong>werke der Gesellschaft zur Förderung der<br />
Digitalisierung des <strong>Kultur</strong>gutes anvertraut. Die → <strong>Kunst</strong>ankäufe der → <strong>Kunst</strong>sektion<br />
werden in den Räumlichkeiten dieser Gesellschaft, Speisingerstraße 66, 1130<br />
Wien, gelagert <strong>und</strong> betreut.<br />
Hier befinden sich neben einem Schauraum <strong>und</strong> einem Depot auch eine Bibliothek<br />
<strong>und</strong> die Dokumentation zu den Werken. Die Exponate werden prinzipiell an B<strong>und</strong>esdienststellen<br />
im In- <strong>und</strong> Ausland sowie an andere ausgewählte Institutionen mit<br />
öffentlichen Aufgaben bzw. ohne Gewinnabsicht verliehen. Unter Einbeziehung unabhängiger<br />
KuratorInnen werden Ausstellungen zusammengestellt, die die aktuelle<br />
Entwicklung der österreichischen <strong>Kunst</strong> dokumentieren. In einem langfristig angelegten<br />
Projekt wurde eine Museumsdatenbank erstellt, die laufend erweitert <strong>und</strong><br />
aktualisiert wird.<br />
Die Verwaltung der Artothek des B<strong>und</strong>es wird im Sommer 2012 an die Galerie Belvedere<br />
übergeben. Die Eröffnung des neuen Standortes im 21er Haus ist voraussichtlich<br />
<strong>für</strong> September 2012 geplant.<br />
Beiräte <strong>und</strong> Jurys Das österreichische Beiratssystem sieht die Beiziehung bzw. Konsultation unabhängiger<br />
ExpertInnen- <strong>und</strong> Sachverständigengremien bei der Vergabe von → Förderungen,<br />
→ Stipendien, Subventionen <strong>und</strong> → Preisen vor. Nach § 9 des → B<strong>und</strong>es-<strong>Kunst</strong>förderungsgesetzes<br />
vom 25. Februar 1988 kann die Ressortleitung „zur Vorbereitung<br />
<strong>und</strong> Vorberatung von Förderungsangelegenheiten einzelner <strong>Kunst</strong>sparten Beiräte<br />
oder Jurys einsetzen, in die Fachleute der jeweiligen Sparte zu berufen sind“.<br />
Die Entscheidungen der Beiräte sind jedoch nicht bindend. In der Praxis wird diesen<br />
Empfehlungen der Beiräte <strong>und</strong> Jurys aber Folge geleistet. Die verfassungsgesetzliche<br />
ministerielle Verantwortlichkeit bleibt unteilbar. Die BeamtInnen (ohne Stimmrecht) leiten<br />
in den meisten Fällen die Beiräte, bringen ihre langjährige Erfahrung ein <strong>und</strong> geben<br />
die Empfehlungen an die Ressortleitung weiter.<br />
Die in diesem → <strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> aufgelisteten Beiräte sind den einzelnen Fachabteilungen<br />
der → <strong>Kunst</strong>sektion beigestellt <strong>und</strong> spiegeln damit auch deren administrative<br />
Struktur wider. Die Berufung in einen Beirat erfolgt durch das <strong>für</strong> <strong>Kunst</strong>fragen<br />
zuständige Regierungsmitglied. Die Beiräte werden üblicher Weise <strong>für</strong> eine Funktionsdauer<br />
von drei Jahren bestellt. Bei der Zusammensetzung der Beiräte wird in der<br />
Regel auf eine paritätische Besetzung – z.B. betreffend professionellen Hintergr<strong>und</strong>,<br />
Geschlecht, regionale Streuung – geachtet.<br />
Berufs- <strong>und</strong> Berufs- <strong>und</strong> Interessenverbände sind Zusammenschlüsse von Personengruppen mit<br />
Interessenverbände dem Ziel, in organisierter Form die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder in der<br />
Öffentlichkeit zu vertreten <strong>und</strong> gegenüber anderen Gruppen <strong>und</strong>/oder dem Staat<br />
durchzusetzen. Sie verstehen sich als Standesvertretung der KünstlerInnen sowie der<br />
<strong>Kultur</strong>arbeiterInnen bzw. -vermittlerInnen <strong>und</strong> sind ihren Mitgliedern bei allen beruflichen<br />
<strong>und</strong> standespolitischen Problemen behilflich. Sie sind traditioneller Weise<br />
in diverse Entscheidungen, z.B. in Form von Gesetzesbegutachtungen <strong>und</strong> Stellungnahmen,<br />
eingeb<strong>und</strong>en, häufig sogar Verhandlungspartner in der Entscheidungsfindung.<br />
Die Berufsorganisationen der AutorInnen waren an den Vorbereitungsarbeiten <strong>für</strong><br />
eine rechtliche Besserstellung der SchriftstellerInnen sowie der ÜbersetzerInnen –<br />
→ Bibliothekstantieme, → Reprografievergütung, Entgelt <strong>für</strong> den Abdruck von<br />
Texten in Schulbüchern – beteiligt. In der Interessengemeinschaft Autorinnen Autoren<br />
sind auch einzelne spezielle Berufsverbände wie die Übersetzergemeinschaft