2020_Gewerbebroschüre_weiss_4cs_14.08.2020
MEHRWERT FÜR ALLE -DIE BETRIEBLICHEALTERSVORSORGE DIENTSOWOHL DEMARBEITGEBER ALS AUCHDEM ARBEITNEHMERMit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz verpflichtet der Gesetzgeber denArbeitgeber zu einem Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge allerMitarbeiter. Das hat aber auch Vorteile. Denn nicht nur der Arbeitnehmer profitiertvon dem Zuschuss. Dem Unternehmen bieten sich dadurch positive Möglichkeitenfür die Mitarbeiterbindung.6 Unternehmen im Fokus
Versorgungsordnung nicht vergessen! In kleineren Betrieben regeltdie Versorgungsordnung die betriebliche Altersversorgung. Das Ziel der Versorgungsordnungist die transparente Darstellung der bAV gegenüber den Arbeitnehmern. In ihrsind alle relevanten Informationen klar aufgezeigt. In größeren Betrieben mit Betriebsratgilt die jeweilige Betriebsvereinbarung.01 02 03VerpflichtendeArbeitgeberzuschüsseSeit 2019 verpflichtet der Gesetzgeber denArbeitgeber zur Weitergabe der Sozialversicherungsersparnisan den Arbeitnehmer.Das heißt konkret: Wandelt ein ArbeitnehmerEntgelt in eine betriebliche Altersvorsorgeum, ist der Arbeitgeber zu einem Zuschussverpflichtet, und zwar in Höhe von15% des umgewandelten Entgelts (bis 4%der Beitragsbemessungsgrenze).Erhöhung dessteuerlichenFörderrahmensSeit dem 01.01.2018 wurde der steuerfreieFörderrahmen auf 8% der Beitragsbemessungsgrenzeangehoben.Im Klartext heißt das: Statt wie bisher biszu 4% Beitragsbemessungsgrenze steuer-und sozialabgabefrei in die Betriebsrenteeinzuzahlen, hat man nun weiterhin 4%steuer- uns sozialabgabefrei und weitere4% steuerfrei zur Verfügung.Neuer Freibetragbei derBetriebsrenteEntlastung für Betriebsrentner. Seit dem01.01.2020 gilt bei den Betriebsrentennicht mehr die Freigrenze von 155,75 €,sondern ein monatlicher Freibetrag inHöhe von 159,25 €.Bis zu diesem Freibetrag fällt kein Krankenversicherungsbeitragan. Lediglich diedarüber hinausgehende Rente unterliegtnun der Krankenversicherungspflicht.Mark Duffner ist einer unserer Altersvorsorgespezialisten und berät Sieund Ihre Mitarbeiter gerne und umfassend. Gemeinsam mit seinen Kollegenerstellt er ein Konzept für die Umsetzung einer betrieblichen Altersvorsorgein Ihrem Unternehmen und begleitet Sie vom ersten Beratungsgespräch biszum Abschluss der gewünschten Versorgung inklusive der Betreuung derlaufenden VerträgeUnternehmen im Fokus7
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MEHRWERT FÜR ALLE -
DIE BETRIEBLICHE
ALTERSVORSORGE DIENT
SOWOHL DEM
ARBEITGEBER ALS AUCH
DEM ARBEITNEHMER
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz verpflichtet der Gesetzgeber den
Arbeitgeber zu einem Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge aller
Mitarbeiter. Das hat aber auch Vorteile. Denn nicht nur der Arbeitnehmer profitiert
von dem Zuschuss. Dem Unternehmen bieten sich dadurch positive Möglichkeiten
für die Mitarbeiterbindung.
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