Hengste 2021
Das Haupt- und Landgestüt Schwaiganger präsentiert hochkarätige Hengste der Rassen Warmblut, Süddeutsches Kaltblut, Haflinger und Edelbluthaflinger sowie ausgewählte Veredler für die Saison 2021.
Das Haupt- und Landgestüt Schwaiganger präsentiert hochkarätige Hengste der Rassen Warmblut, Süddeutsches Kaltblut, Haflinger und Edelbluthaflinger sowie ausgewählte Veredler für die Saison 2021.
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schriften für die nächste Decksaison erstattet. Der Stutenbesitzer wird darauf hingewiesen, dass zur
Identitätssicherung des Fohlens eine blutgruppenserologische Abstammungsprüfung zu seinen Lasten
notwendig wird, wenn zwischen den Bedeckungen/Besamungen der verschiedenen Hengste weniger
als 2 Rosseperioden liegen. Das HLG ist berechtigt, Beschränkungen hinsichtlich der den einzelnen
Beschäler zuzuführenden Stuten zu treffen. Diese besonderen Maßnahmen werden bekanntgegeben
und sind vom Deckstellenvorsteher/Leihhengsthalter und Züchter zu beachten.
Fohlen - Lebensversicherung der R+V/VTV
Im Deckgeld der Warmbluthengste, die im Eigentum des HLG stehen, ist außerdem eine FOH-
LEN-LEBENSVERSICHERUNG der R+V/VTV in Höhe von 2.500,- € für die ersten sechs Monate
eingeschlossen, sofern die Geburt des Fohlens bis zum 6. Tag nach der Geburt korrekt gemeldet wurde.
Die Meldung muss mit einer Bescheinigung des Tierarztes über die Gesundheit des Fohlens dem HLG
gemeldet werden. Die Versicherung greift dann ab dem vollendeten 7. Lebenstag. Es gelten die allgemeinen
Bedingungen der R+V/VTV Pferdelebendtierversicherung.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Besamung und/oder Bedeckung
fußen auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO sowie auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. Art. 4
Abs. 1 BayDSG. Weitere Informationen über die Verarbeitung von Daten sind auf der Internetseite der
Bayerischen Staatsgüter www.baysg.bayern.de abrufbar.
Haftung
Der Freistaats Bayern, handelnd durch die Bayerischen Staatsgüter, vertreten durch das BaySG Bildungszentrum
für Pferdehaltung und Reiten Haupt- und Landgestüt Staatsgut Schwaiganger und dessen
dessen Beauftragten und bei den zuzuführenden Stuten mit/ohne Fohlen selbst entstehen, ausgenommen
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Eigentümer (Besitzer) haftet für alle Schäden, die durch ihn, seinen Beauftragten und seine Pferde
dem HLG und dessen Erfüllungsgehilfen entstehen. Bei Schäden, die durch seine Pferde Dritten zugefügt
werden, hat der Eigentümer (Besitzer) das HLG und dessen Erfüllungsgehilfen von der Haftung
freizustellen, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des HLG oder dessen Erfüllungsgehilfen.
Vorstehender Haftungsausschluss bezieht sich insbesondere auf Schäden während oder als Folge
des Deckaktes. Das HLG und dessen Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, zur gynäkologischen Überwachung
der Stute und bei akuten Krankheiten einen Tierarzt auf Rechnung des Eigentümers (Besitzers)
zu beauftragen. Die Besamungsstation übernimmt keine Gewährleistung für den Erfolg der Besamung
und haftet nicht, wenn eine Lieferung des Samens infolge höherer Gewalt oder wegen Verschuldens
des Transportunternehmens, des Tierarztes oder des Stutenhalters nicht oder nicht rechtzeitig erfolgt.
Erfüllungsort: Standort der Hengste, Gerichtsstand: Grub, Ebersberg
Bayerische Staatsgüter
BaySG Bildungszentrum Pferdehaltung und Reiten
Haupt- und Landgestüt Staatsgut Schwaiganger
Januar 2021
BEDINGUNGEN & HINWEISE
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