10.02.2021 Aufrufe

Hengste 2021

Das Haupt- und Landgestüt Schwaiganger präsentiert hochkarätige Hengste der Rassen Warmblut, Süddeutsches Kaltblut, Haflinger und Edelbluthaflinger sowie ausgewählte Veredler für die Saison 2021.

Das Haupt- und Landgestüt Schwaiganger präsentiert hochkarätige Hengste der Rassen Warmblut, Süddeutsches Kaltblut, Haflinger und Edelbluthaflinger sowie ausgewählte Veredler für die Saison 2021.

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schriften für die nächste Decksaison erstattet. Der Stutenbesitzer wird darauf hingewiesen, dass zur

Identitätssicherung des Fohlens eine blutgruppenserologische Abstammungsprüfung zu seinen Lasten

notwendig wird, wenn zwischen den Bedeckungen/Besamungen der verschiedenen Hengste weniger

als 2 Rosseperioden liegen. Das HLG ist berechtigt, Beschränkungen hinsichtlich der den einzelnen

Beschäler zuzuführenden Stuten zu treffen. Diese besonderen Maßnahmen werden bekanntgegeben

und sind vom Deckstellenvorsteher/Leihhengsthalter und Züchter zu beachten.

Fohlen - Lebensversicherung der R+V/VTV

Im Deckgeld der Warmbluthengste, die im Eigentum des HLG stehen, ist außerdem eine FOH-

LEN-LEBENSVERSICHERUNG der R+V/VTV in Höhe von 2.500,- € für die ersten sechs Monate

eingeschlossen, sofern die Geburt des Fohlens bis zum 6. Tag nach der Geburt korrekt gemeldet wurde.

Die Meldung muss mit einer Bescheinigung des Tierarztes über die Gesundheit des Fohlens dem HLG

gemeldet werden. Die Versicherung greift dann ab dem vollendeten 7. Lebenstag. Es gelten die allgemeinen

Bedingungen der R+V/VTV Pferdelebendtierversicherung.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Besamung und/oder Bedeckung

fußen auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO sowie auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. Art. 4

Abs. 1 BayDSG. Weitere Informationen über die Verarbeitung von Daten sind auf der Internetseite der

Bayerischen Staatsgüter www.baysg.bayern.de abrufbar.

Haftung

Der Freistaats Bayern, handelnd durch die Bayerischen Staatsgüter, vertreten durch das BaySG Bildungszentrum

für Pferdehaltung und Reiten Haupt- und Landgestüt Staatsgut Schwaiganger und dessen

dessen Beauftragten und bei den zuzuführenden Stuten mit/ohne Fohlen selbst entstehen, ausgenommen

bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Der Eigentümer (Besitzer) haftet für alle Schäden, die durch ihn, seinen Beauftragten und seine Pferde

dem HLG und dessen Erfüllungsgehilfen entstehen. Bei Schäden, die durch seine Pferde Dritten zugefügt

werden, hat der Eigentümer (Besitzer) das HLG und dessen Erfüllungsgehilfen von der Haftung

freizustellen, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des HLG oder dessen Erfüllungsgehilfen.

Vorstehender Haftungsausschluss bezieht sich insbesondere auf Schäden während oder als Folge

des Deckaktes. Das HLG und dessen Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, zur gynäkologischen Überwachung

der Stute und bei akuten Krankheiten einen Tierarzt auf Rechnung des Eigentümers (Besitzers)

zu beauftragen. Die Besamungsstation übernimmt keine Gewährleistung für den Erfolg der Besamung

und haftet nicht, wenn eine Lieferung des Samens infolge höherer Gewalt oder wegen Verschuldens

des Transportunternehmens, des Tierarztes oder des Stutenhalters nicht oder nicht rechtzeitig erfolgt.

Erfüllungsort: Standort der Hengste, Gerichtsstand: Grub, Ebersberg

Bayerische Staatsgüter

BaySG Bildungszentrum Pferdehaltung und Reiten

Haupt- und Landgestüt Staatsgut Schwaiganger

Januar 2021

BEDINGUNGEN & HINWEISE

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